Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Noch bevor die eigentliche Baugrube entsteht, können für Zufahrten, Baustelleneinrichtung oder Rückbau Bodenarbeiten anstehen. Für Ihr Vorhaben in Rüsselsheim sollten diese Bereiche in der Kampfmittelprüfung berücksichtigt werden. Entscheidend ist, welche Arbeiten und Tiefen ein vorhandener Nachweis tatsächlich abdeckt.
Frühe Bodenarbeiten im Plan erfassen.
Unterschiedliche Untersuchungsflächen benennen.
Ergebnisse dem nächsten Arbeitsschritt zuordnen.
Bei Ihrem Vorhaben in Rüsselsheim betrachten wir auch Zufahrten, Baustelleneinrichtung und Rückbauvorbereitung mit ihren tatsächlichen Bodeneingriffen. Die erforderlichen Erkenntnisse werden den jeweiligen Teilflächen und Bauphasen zugeordnet. Vorhandene Ergebnisse bleiben mit ihrem Umfang erkennbar, damit die nächste Tätigkeit gezielt vorbereitet werden kann.

Die Mitteilung zur Eselswiese vom 4. September 2026 unterscheidet eine Baustelleneinrichtungsfläche und weitere später vorgesehene Untersuchungsflächen. Für Ihr Vorhaben werden entsprechende Bereiche mit eigenen Aufgaben und Ergebnissen geführt. Ein angekündigter Zeitraum wird dabei von der dokumentierten Ausführung getrennt, sodass die nächste Bauphase auf dem tatsächlich vorliegenden Fachnachweis aufbauen kann. Rüsselsheim am Main ist eine kreisangehörige Sonderstatusstadt im Kreis Groß-Gerau und gehört zum Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen. Die Projektadresse benennt das konkrete Baufeld, etwa in Rüsselsheim, Bauschheim, Königstädten oder Haßloch. Für die Anfrage werden auch Zufahrten, Lagerplätze und vorbereitende Bodenarbeiten im aktuellen Plan markiert. Die örtliche Zuständigkeit und der fachliche Untersuchungsumfang werden für diese Lage und den geplanten Eingriff abgestimmt.
Die kommunale Stadtchronik beschreibt für 1944 schwere Luftangriffe auf Rüsselsheim. Dabei wurden zahlreiche Gebäude der Opelwerke und weite Teile des Stadtgebiets getroffen. Die Chronik ordnet die damalige Produktion von Flugzeugteilen für die Wehrmacht in die örtliche Industriegeschichte ein. Für ein heutiges Bauvorhaben werden solche historischen Angaben mit vorhandenen Akten, Kriegsluftbildern und Fachauswertungen für das konkrete Baufeld verbunden. Frühere Bebauung, dokumentierte Bodenbewegungen und spätere Nutzungen werden mit Lage und geplantem Eingriff abgeglichen. Daraus werden die zu klärenden Fragen und erforderlichen Untersuchungsschritte für den jeweiligen Bauabschnitt abgeleitet. Die fachliche Bewertung stützt sich auf die räumlich zugeordneten Grundlagen und tatsächlichen Untersuchungen.
Die Stadt Rüsselsheim kündigte am 4. September 2026 für die Eselswiese getrennte Untersuchungsphasen an: zunächst eine rund 10.000 Quadratmeter große Baustelleneinrichtungsfläche für den Rückbau des Rosenhofs, später drei weitere städtische Teilflächen mit zusammen rund 144.000 Quadratmetern. Die Mitteilung nennt dafür unterschiedliche Zeiträume. Sie beschreibt angekündigte Arbeiten und ist kein Abschlussbericht.
Für die Vorbereitung eines eigenen Vorhabens ist diese Trennung hilfreich. Eine bereits untersuchte Lager- oder Zufahrtsfläche sagt noch nichts über die gesamte spätere Bebauung aus. Ebenso kann ein Bericht für eine Baugrube andere Arbeiten außerhalb seines Bereichs nicht automatisch abdecken. Legen Sie deshalb früh fest, welche Flächen in welcher Phase benötigt werden und wo tatsächlich in den Boden eingegriffen werden soll.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Stadt erläutert in ihrer Ankündigung der Vorbereitungsmaßnahmen Eselswiese vom 4. September 2026 unterschiedliche Flächen und Arbeitsschritte. Die zunächst benannte Einrichtung für den Rosenhofrückbau und die später vorgesehenen Untersuchungen weiterer kommunaler Flächen haben einen unterschiedlichen räumlichen und zeitlichen Bezug. Für die weitere Planung werden die tatsächlichen Fachberichte und der bearbeitete Umfang mit dem nächsten Eingriff verglichen.
Die BFR-Grundsätze zur Räumplanung strukturieren Untersuchungsziel und Leistungen. Die BFR-Hinweise zur Geophysik betreffen Verfahren und Messbedingungen; die BFR-Hinweise zur Dokumentation ordnen Ergebnisse und Plananlagen ein. Außerhalb des unmittelbaren Geltungsbereichs der BFR dienen sie als fachliche Orientierung. Die DGUV-Hinweise zum Arbeitsschutz bei der Kampfmittelräumung betreffen die tätigkeitsbezogene Vorbereitung und fachgerechte Ausführung. Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen nennt die zuständigen staatlichen Aufgaben und benötigte Angaben für die Anzeige. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung in Hessen beschreiben unter anderem verantwortliche Aufsicht, Arbeitsaufnahme und Ergebnisunterlagen. Erforderliche Erlaubnis- und Befähigungsnachweise werden dem konkreten Auftrag zugeordnet.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die ihr zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben. Der für ganz Hessen zuständige Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt erläutert die grundstücksbezogene Luftbildanfrage und die Anzeige von Räumarbeiten. Er veranlasst Abtransport, gegebenenfalls Entschärfung und Vernichtung von Kampfmitteln. Diese staatlichen Aufgaben werden bei Vorbereitung und Meldewegen berücksichtigt. Erforderliche Anzeigen und Ergebnisübergaben werden der konkreten Tätigkeit und den zuständigen Beteiligten zugeordnet.
Der Untersuchungsbedarf wird für die konkrete Teilfläche und die dort vorgesehenen Arbeiten bestimmt. Bedingungen des Untergrunds, Einbauten und Störeinflüsse gehen in die Verfahrenswahl ein. Eine einheitliche Baustellenorganisation schreibt keine identische Methode für alle Bereiche vor. Entscheidend bleibt die jeweils benötigte und fachlich erreichbare Aussage.
Verfahren für die konkrete Teilfläche vergleichenEine verschobene Zufahrt oder zusätzliche technische Einrichtung wird im Eingriffsplan nachgeführt. Ihre neue Lage und Tiefe werden mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Der ergänzende Bedarf ergibt sich aus dieser Prüfung. Eine geringe zeichnerische Verschiebung kann räumlich außerhalb des bisherigen Nachweises liegen und benötigt deshalb eine nachvollziehbare Einordnung.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Erfassen Sie, wo für Zufahrten, Einrichtungen oder weitere Vorarbeiten tatsächlich in den Boden eingegriffen werden soll. Die geplante Gebäudegrundfläche beschreibt diese Aufgaben nicht vollständig. Ergänzen Sie bekannte Tiefen und die vorgesehene Reihenfolge. Daraus kann die benötigte Kampfmittelklärung für die zuerst beanspruchten Bereiche abgeleitet werden.
Vorbereitende Eingriffe und ihren Umfang dokumentieren
Die Arbeiten an bestehenden Bauteilen und die späteren Bodenarbeiten können unterschiedliche Bereiche betreffen. Stellen Sie beide Phasen im aktuellen Plan dar. Vorhandene Ergebnisse werden ihrem tatsächlich untersuchten Umfang zugeordnet. Ein Bericht für die Vorbereitung des Rückbaus enthält nicht automatisch eine ausreichende Aussage zur gesamten späteren Neubaufläche.
Fachleistungen vergleichen
Eine gemeinsame Projektübersicht zeigt, welche Untersuchungen geplant, beauftragt oder bereits ausgewertet sind. Jede Teilfläche erhält eine eindeutige Bezeichnung. Dadurch bleibt ihr tatsächlicher Erkenntnisstand nachvollziehbar. Ein früherer Abschluss in einem Bereich wird nicht allein aufgrund des gemeinsamen Projektnamens auf die folgenden Bauphasen übertragen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenErfassen Sie nicht nur die spätere Gebäudegrundfläche. Auch vorbereitende Arbeiten können für die Kampfmittelbewertung relevant sein, etwa wenn für eine Zufahrt oder technische Einrichtungen Boden bewegt wird. Welche Untersuchung benötigt wird, hängt von den vorgesehenen Eingriffen und den vorhandenen Erkenntnissen ab. Der Begriff Baustelleneinrichtung allein bestimmt weder Umfang noch Verfahren. Zur ersten Abstimmung werden die zuerst vorgesehenen Bodenarbeiten mit ihrer Lage, Tiefe und Bauphase benannt. Geben Sie an, welche Zugänge, Einrichtungen oder Rückbaubereiche dafür vorbereitet werden. Die Fachfirma kann die benötigte Aussage dann dem tatsächlichen Eingriffsraum und den bereits vorhandenen Erkenntnissen zuordnen.
Bei einem Vorhaben mit Rückbau sollte erkennbar sein, welche Arbeiten lediglich vorhandene Bauteile betreffen und welche in den Boden eingreifen. Die spätere Gründung kann andere Flächen oder Tiefen beanspruchen. Ein Nachweis für einen vorbereitenden Arbeitsschritt sollte daher nicht ungeprüft in den Auftrag für die neue Bauphase übernommen werden. Bestandspläne und Rückbauunterlagen zeigen, welche Bauteile entfernt und welche Bodenbereiche anschließend neu beansprucht werden. Auftrag, Ausführungsgrenzen und erforderliche Vorarbeiten werden für diese Räume abgestimmt. Geänderte Tiefen oder zusätzliche Eingriffe werden vor der betroffenen Arbeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen.
Wenn eine Zufahrt verschoben oder eine Lagerfläche erweitert wird, benötigt die Fachplanung den neuen Lageplan. Kennzeichnen Sie auch Änderungen der vorgesehenen Eingriffstiefen. Eine kleine Änderung im Baustellenplan kann außerhalb der bisherigen Untersuchung liegen. Erst ein Abgleich zeigt, ob die vorhandenen Ergebnisse ausreichen oder eine ergänzende Klärung erforderlich ist. Kennzeichnen Sie, welche Wege, Stellflächen und Anschlüsse zuerst hergestellt oder verändert werden. Vorhandene Berichte werden mit ihrem Lage- und Tiefenbezug diesen Bereichen zugeordnet. Für die zeitliche Abstimmung werden Zugang, laufender Betrieb, bekannte Einbauten und der benötigte Ergebnisstand mitgeteilt.
Artenschutz, Leitungsbestand und Kampfmittelprüfung können denselben Bauabschnitt betreffen, beantworten aber verschiedene Fragen. Die Eselswiese-Mitteilung unterscheidet ausdrücklich ökologische Begleitung und Kampfmitteluntersuchungen. Aus der Bezeichnung Baubegleitung sollte deshalb klar hervorgehen, welche Fachaufgabe gemeint ist. Ein Nachweis aus einem anderen Fachgebiet ersetzt keine Aussage zur Kampfmittelbelastung. Benennen Sie die für jedes Fachgebiet verantwortlichen Beteiligten und die benötigten Ergebnisunterlagen. Bei einer gemeinsamen Baustellenbesprechung werden offene Aufgaben, Planänderungen und Übergabepunkte zugeordnet. Die für den Bodeneingriff benötigte Kampfmittelbewertung bleibt mit ihrem Auftrag und Untersuchungsraum erkennbar.
Eine Terminankündigung beschreibt zunächst einen vorgesehenen Ablauf. Der Untersuchungsbericht dokumentiert dagegen den tatsächlich bearbeiteten Umfang und das Ergebnis. Beide Informationen werden in der Projektakte getrennt geführt. Für die nächste Bodenarbeit wird der vorhandene Nachweis herangezogen und nicht allein das Datum einer früher geplanten Maßnahme. Die Ergebnisakte verbindet den aktuellen Lageplan mit bearbeiteten Flächen und Tiefen, eingesetztem Verfahren, Messbedingungen und fachlicher Bewertung. Einschränkungen durch Störeinflüsse oder fehlenden Zugang werden dem jeweiligen Abschnitt zugeordnet. Bei beauftragten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit den zugehörigen Lage- und Ergebnisangaben zur Nachweisakte. Planung und Bauleitung vergleichen die bevorstehende Arbeit mit dem so dokumentierten Stand.
Übergeben Sie die Ergebnisse mit dem aktuellen Flächenplan und den noch offenen Aufgaben. Die nächste Bauphase wird mit dem erreichten Stand verglichen. Änderungen bei Zufahrten oder Einrichtungen werden ausdrücklich berücksichtigt. So bleibt erkennbar, welche Erkenntnisse weiterverwendet werden können und welche zusätzlichen Bereiche eine fachliche Klärung benötigen. Die zuständigen Projektbeteiligten erhalten Bericht, Plananlagen und offene Aufgaben zusammen mit der zugehörigen Planrevision. Beim Wechsel einer Firma oder beim Beginn eines weiteren Bauabschnitts bleiben die tatsächlich bearbeiteten Räume und noch erforderlichen Klärungen nachvollziehbar. Eine beauftragte Ergänzung wird auf die neue oder bisher offene Untersuchungsfrage bezogen.
Stellen Sie die Bauphasen mit ihren Bodenarbeiten und den vorhandenen Erkenntnissen zusammen. Die zuerst benötigten Bereiche werden eindeutig benannt. Auch spätere Flächen bleiben in der Übersicht sichtbar. Damit können Untersuchungsauftrag, Zugang und Ergebnisübergabe so abgestimmt werden, dass jede Tätigkeit auf dem passenden dokumentierten Stand vorbereitet wird. Zur Projektanfrage gehören Adresse, aktueller Lageplan, Eingriffstiefen und die zuerst anstehenden Bodenarbeiten. Vorhandene Stellungnahmen, historische Auswertungen und Fachberichte werden mit ihren Anlagen bereitgestellt. Die Beteiligten stimmen ab, wer fehlende Angaben beschafft und zu welchem Zeitpunkt die fachliche Aussage benötigt wird.
Vergleichen Sie die folgende Tätigkeit mit dem tatsächlich untersuchten Bereich. Neue Ergebnisse werden übernommen, offene Aufgaben behalten ihre Kennzeichnung. Änderungen der Planung werden der Fachplanung mitgeteilt. Ein gemeinsamer Bauzeitenplan unterstützt die Organisation, ersetzt jedoch nicht die fachliche Prüfung der Abdeckung für die nächste Bodenarbeit. Die Terminplanung berücksichtigt Zugang, notwendige Vorarbeiten, betriebliche Bedingungen und die fachliche Ergebnisübergabe. Teilflächen werden mit ihrer vorgesehenen Bearbeitungsreihenfolge benannt. Neue Randbedingungen oder geänderte Tiefen werden den zuständigen Ansprechpartnern vor der betroffenen Ausführung mitgeteilt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine Luftbildauswertung und bereits vorhandene Stellungnahmen gehören zu den Grundlagen der weiteren Planung. Prüfen Sie, welchen Bereich sie erfassen. Bei mehreren Teilflächen kann der Erkenntnisstand unterschiedlich sein. Übertragen Sie eine Aussage deshalb nicht allein wegen desselben Projekt- oder Straßennamens auf sämtliche künftigen Arbeitsbereiche.
Für eine Sondierung müssen Untersuchungsziel und örtliche Bedingungen zusammenpassen. Leitungen, bauliche Reste oder andere Störeinflüsse können die Aussage begrenzen. Diese Grenzen gehören zur Planung und später zum Ergebnis. Weder eine große untersuchte Fläche noch ein bestimmter Gerätename belegt für sich, dass jede spätere Eingriffstiefe erfasst wurde.
Wenn zusätzlicher Bedarf festgestellt wird, sollte das Räumkonzept die betroffenen Bereiche und erforderlichen Leistungen benennen. Dabei ist eine fachgerechte baubegleitende Kampfmittelräumung von bloßer Sichtbeobachtung des Aushubs zu unterscheiden. Ein nicht auswertbarer Bereich oder ein enger Terminplan ist für sich keine Begründung, eine fachlich ungeeignete Ersatzmaßnahme vorzusehen.
Vergeben Sie nachvollziehbare Bezeichnungen für die einzelnen Untersuchungsbereiche und verwenden Sie diese auch in den Berichten. Ein Lageplan sollte die Grenzen erkennen lassen. So kann die spätere Bauleitung eine Ergebnisangabe dem richtigen Abschnitt zuordnen, ohne aus dem Gesamtprojektnamen auf eine größere untersuchte Fläche schließen zu müssen. Für den Erstkontakt werden Projektadresse, Bauphase und bevorstehende Bodenarbeiten mitgeteilt. Die vorhandenen Auskünfte und Fachberichte werden mit ihren Anlagen auf aktuellen Planstand, räumliche Abdeckung und offene Fragen geprüft. Die erste Abstimmung klärt, welche Aussage für den nächsten Eingriff benötigt wird und welche Unterlagen noch fehlen.
Bei offenen Grundlagen wird erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Verfügbare Akten, Kriegsluftbilder und frühere Karten werden mit der heutigen Lage und der Untersuchungsfrage verbunden. Überlieferte Kriegseinwirkungen, Nutzungswechsel und dokumentierte Bodenänderungen werden räumlich eingeordnet. Die Erkenntnisse werden für die weitere Untersuchungsplanung ausgewertet; bereits ausreichende vorhandene Grundlagen können weiterverwendet werden.
Der ursprüngliche Auftrag und die tatsächlich bearbeitete Fläche können voneinander abweichen. Halten Sie deshalb fest, welche Bereiche untersucht werden konnten und welche ausgelassen oder nur eingeschränkt ausgewertet wurden. Eine pauschale Fertigmeldung reicht dafür nicht. Entscheidend ist der dokumentierte Stand zum jeweiligen Eingriff. Aus Untersuchungsziel, Eingriffsplan, vorhandenen Erkenntnissen und örtlichen Bedingungen wird das geeignete Verfahren festgelegt. Zugang, Einbauten und mögliche Störeinflüsse werden berücksichtigt. Fachfirma, Planung und Bauleitung stimmen Vorbereitung, Leistungsumfang und den benötigten Übergabezeitpunkt ab. Erforderliche behördliche Mitteilungen werden der konkreten Tätigkeit zugeordnet.
Bleibt eine Frage aus der Vorbereitung offen, muss sie beim Übergang zum nächsten Bauabschnitt weitergegeben werden. Beschreiben Sie, ob eine ergänzende Untersuchung, eine Plananlage oder eine fachliche Bewertung fehlt. Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, welche weiteren Arbeiten vorbereitet werden können und welche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Das Fachpersonal führt die vereinbarte Sondierung oder fachlich festgelegte Begleitung mit dem abgestimmten Verfahren aus. Daten und Befunde werden mit Lage und tatsächlichem Bearbeitungsumfang erfasst. Einschränkungen durch Zugang oder Störeinflüsse bleiben dokumentiert. Unerwartete Bedingungen werden über die vereinbarten Ansprechpartner weitergegeben und vor einer abweichenden Ausführung fachlich abgestimmt.
Die Fachfirma bewertet die erfassten Daten und Befunde anhand von Untersuchungsziel, Verfahren und tatsächlichen Bedingungen. Eine Messanomalie wird eingeordnet, ohne sie allein aufgrund ihres Auftretens als bestimmten Gegenstand zu bezeichnen. Bearbeitungsstand, Störeinflüsse, offene Bereiche und erforderliche Ergänzungen werden im Bericht mit den zugehörigen Plänen dokumentiert. Die Bewertung beschreibt den fachlich erreichten Stand und die weiter zu klärenden Fragen.
Ein später geplanter tieferer Eingriff kann über die Aussage des vorhandenen Berichts hinausgehen. Lassen Sie prüfen, welche Abdeckung besteht und welcher zusätzliche Bedarf sich daraus ergibt. Eine solche Planänderung verlangt nicht automatisch dieselbe Untersuchung für alle Flächen. Der bisherige Nachweis und die ergänzende Bewertung sollten nachvollziehbar zusammenbleiben. Bericht und Lagepläne ordnen Verfahren, bewertete Ergebnisse, bearbeitete Räume und Grenzen einander zu. Planung und Bauleitung vergleichen die nächste Bodenarbeit mit diesem Stand. Benötigte Ergänzungen oder weitere behördliche Abstimmungen werden vor dem betroffenen Eingriff geklärt. Die Dokumentation bleibt auch für spätere Planänderungen und neu beteiligte Firmen verfügbar.
Für die weitere Bauplanung sollten Lagepläne, Untersuchungsberichte und offene Aufgaben in einem nachvollziehbaren Stand vorliegen. Kennzeichnen Sie auch, wenn für eine Teilfläche bisher nur eine Untersuchung angekündigt oder beauftragt ist. Das ist etwas anderes als ein ausgewertetes Ergebnis. Die Dokumentation muss erkennen lassen, was tatsächlich bearbeitet wurde und unter welchen Bedingungen die Aussage für die geplanten Arbeiten gilt.
Der Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt ist die zuständige Landesstelle für Hessen. Behördliche Auskünfte und Maßnahmen sind von den vereinbarten Fachleistungen durch FONTANA-EOD zu unterscheiden. Für die Anfrage zur möglichen Belastung wird ein genauer Plan mit markierten Grundstücksgrenzen benötigt. Die BFR KMR gelten unmittelbar auf Bundesliegenschaften; ihre Grundsätze werden hier für sonstige Vorhaben als fachliche Orientierung genutzt.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ökologische Begleitung und Kampfmitteluntersuchung können im selben Vorhaben benötigt werden, beantworten aber unterschiedliche Fragen. Benennen Sie in der Abstimmung jeweils Zweck, Bereich und zuständige Beteiligte. Die gemeinsame Terminplanung erleichtert ihre Koordination. Ein Ergebnis aus einem anderen Fachgebiet ersetzt dadurch keine technische Aussage zur Kampfmittelfrage.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenVerwenden Sie eindeutige Teilflächenbezeichnungen in Plänen, Aufträgen und Berichten. Halten Sie Unterschiede bei Aufgabe und Tiefe sichtbar. So kann eine Zusammenfassung den Fortschritt verständlich darstellen. Die Gesamtgröße eines Entwicklungsgebiets belegt weder die bereits untersuchte Fläche noch die Eignung eines Ergebnisses für sämtliche künftigen Bodenarbeiten.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die städtische Mitteilung vom 4. September 2026 kündigt unterschiedliche Maßnahmen und Zeiträume an. Sie ist kein Ergebnisbericht und erlaubt keine Aussage über den später tatsächlich erreichten Untersuchungsstand.
Nein. Maßgeblich sind die dokumentierte Fläche, die untersuchte Aufgabe und die Aussagegrenzen. Für weitere Bauflächen und andere Eingriffstiefen ist der Bedarf anhand der eigenen Grundlagen zu prüfen.
Zunächst ist die neue Lage mit dem vorhandenen Nachweis abzugleichen. Ob eine zusätzliche Untersuchung erforderlich wird, hängt von dessen räumlicher und fachlicher Abdeckung sowie den geplanten Bodenarbeiten ab. Die Änderung sollte vor der Ausführung an die Fachplanung gehen.
Senden Sie einen Lageplan mit den Teilflächen, den vorgesehenen Bodenarbeiten und bekannten Tiefen sowie vorhandene Stellungnahmen und Berichte. Geben Sie an, welcher Abschnitt zuerst benötigt wird und welche Aufgaben für spätere Phasen noch offen sind.
Unterbrechen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und halten Sie Abstand. Halten Sie andere fern und verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110. Die weitere Behandlung bleibt den zuständigen Fachkräften vorbehalten.
Ihre Bodenarbeiten können außerhalb der späteren Gebäudegrundfläche liegen. Für sie muss der Bezug zu den vorhandenen Erkenntnissen ebenfalls nachvollziehbar sein.
Die Ankündigung beschreibt vorgesehene Arbeiten. Der Bericht hält fest, was tatsächlich bearbeitet wurde und welche Ergebnisse mit welchen Grenzen vorliegen.
Mit jeweils benannter Fachaufgabe, Fläche und Zuständigkeit. Die Leistungen können koordiniert werden, behalten aber ihre eigenen Ergebnisse und Grenzen. Für die Kampfmittelleistung werden Fläche beziehungsweise Punktzahl, Eingriffstiefe, Unterlagenlage, Zugang und Messbedingungen mitgeteilt. Notwendige Vorarbeiten, Ergebnisunterlagen und fachliche Schnittstellen bestimmen den abzustimmenden Leistungsumfang. Aufwand und Kosten werden darauf bezogen. Für die Terminplanung werden die zuerst benötigte Aussage und die vor Ausführung zu erfüllenden Voraussetzungen benannt.
Erfassen Sie Zufahrten, Einrichtungen und Rückbauvorbereitung. Sie bereiten in Rüsselsheim mehrere Bauabschnitte vor? Senden Sie uns den Flächenplan und den verfügbaren Untersuchungsstand. Beschreiben Sie, welche Bodenarbeiten als Nächstes anstehen. Wir besprechen mit Ihnen die dafür benötigte fachliche Klärung.
Unterscheiden Sie geplante, beauftragte und ausgewertete Untersuchungen. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.