Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Sie planen einen Umbau, Rückbau oder Neubau in Bad Homburg vor der Höhe? Für die Kampfmittelprüfung werden vorhandene Nachweise zum Bestand mit den neuen Bodenarbeiten verglichen. Senden Sie den aktuellen Lageplan und die verfügbaren Berichte; FONTANA-EOD stimmt mit Bauherrschaft, Planung und Bauleitung den benötigten Fachauftrag ab.
Frühere Arbeiten anhand der Unterlagen prüfen.
Neue Eingriffe im Lageplan kennzeichnen.
Offene Flächen und Tiefen klären.
Für eine Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Bad Homburg vor der Höhe vergleichen wir vorhandene Ausführungsunterlagen und Untersuchungsberichte mit dem neuen Eingriffsplan. Belegte frühere Arbeiten, unklare Angaben und zusätzliche Flächen bleiben unterscheidbar. Daraus ergibt sich, welche fachliche Klärung für Umbau, Rückbau oder eine neue Gründung noch benötigt wird.

Bad Homburg vor der Höhe ist die Kreisstadt des Hochtaunuskreises und liegt im Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen. Die Begründung zu Plan 137 unterscheidet bestimmte belegte Eingriffe durch Nachkriegsbebauung von anderen Flächen. Für Ihr Vorhaben wird zunächst geprüft, welche früheren Bodenarbeiten durch Unterlagen nachvollziehbar sind und welche Vorgaben für das betreffende Grundstück gelten. Das heutige Vorhandensein eines Gebäudes ersetzt diesen Nachweis und den Abgleich mit der neuen Planung nicht. Für die Grundstückszuordnung werden aktuelle Adresse, Flurstück, betroffene Baufläche und Eingriffstiefe angegeben. Bei Arbeiten in einer Umlandgemeinde richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Projektort. Die fachbehördliche Kampfmittelauskunft bearbeitet der landesweit zuständige KMRD beim Regierungspräsidium Darmstadt. Weitere Projektorte stehen im Regionenbereich zur Verfügung. Für Vorhaben im Übergang zwischen Frankfurter Stadtraum und Taunus werden Baustellenzugang und genaue Eingriffslage benannt.
Die Begründung zum Bad Homburger Bebauungsplan Nr. 137 „Hessenring, Marienbader Platz, Frölingstraße, Im Hasensprung“ vom 17. November 2021 enthält eine konkrete Unterscheidung: Für bereits durch Nachkriegsbebauung mindestens fünf Meter tief bearbeitete Bereiche nennt sie eine Ausnahme von Kampfmittelräummaßnahmen. Für andere betroffene Flächen beschreibt sie Untersuchungsbedarf. Diese Aussage gehört zu diesem Plan und seinen Grundlagen. Sie lässt sich weder auf ganz Bad Homburg noch allein anhand eines heute sichtbaren Gebäudes anwenden.
Die Darstellung der Stadt erinnert an den Bombenangriff auf Bad Homburg vom 8. März 1945. Sie nennt Schäden im Innenstadtbereich und bis zur Frölingstraße am Bahnhof. Solche historischen Angaben werden bei der Grundstücksrecherche mit zeitgenössischen Karten, Luftbildern und späteren Veränderungen des Geländes abgeglichen. Für einen geplanten Eingriff werden daraus die noch offenen fachlichen Fragen bestimmt. Maßgeblich bleiben die dem Grundstück zugeordneten Grundlagen und die aktuelle KMRD-Stellungnahme. Angaben aus einem Bebauungsplan werden mit ihrem Geltungsbereich, ihrem Datum und den zugehörigen Anlagen geführt.
Für Ihr Vorhaben ist deshalb zuerst zu klären, welche früheren Eingriffe tatsächlich belegt sind. Ein Kellergrundriss kann hilfreich sein, beschreibt aber nicht automatisch die gesamte damalige Baugrube oder angrenzende Flächen. Fehlende Angaben sollten als offene Fragen in die Fachprüfung eingehen. FONTANA-EOD kann anhand der verfügbaren Unterlagen mit Ihnen abstimmen, welche Informationen für die weitere Planung benötigt werden.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Begründung zu Plan 137 vom 17. November 2021 unterscheidet für ihren Geltungsbereich frühere tiefe Bodeneingriffe und weiteren Untersuchungsbedarf. Über die Planübersicht der Stadt können die einschlägigen Unterlagen anhand von Nummer oder Adresse gesucht werden.
Die BFR KMR zur Räumplanung beschreiben die Vorbereitung der Fachaufgabe. Die Hinweise zur Geophysik erläutern Untersuchungsverfahren; die Vorgaben zur Dokumentation unterstützen die Ergebnisübergabe. Der KMRD beim Regierungspräsidium Darmstadt erklärt die landesweite Grundstücksauskunft und die Beteiligung einer Fachfirma.
Die hessischen allgemeinen Bestimmungen sehen Kampfmittelräumarbeiten unter ständiger Aufsicht einer verantwortlichen Person mit Befähigung nach § 20 SprengG vor. Die auf der RP-Seite veröffentlichten Anzeigehinweise verlangen die Unterschrift des Erlaubnisinhabers und nennen unter anderem Lageplan, Erlaubnis nach § 7 SprengG sowie den Befähigungsschein der Aufsicht vor Ort. Auftraggeber, verantwortliche Person, Arbeitsaufnahme, Arbeitszeit und KMRD-Aktenzeichen werden rechtzeitig mitgeteilt. Für die Projektvorbereitung wird geklärt, wer diese Angaben zusammenstellt und an die zuständigen Beteiligten weitergibt. Bei geänderten Flächen oder Ausführungsabschnitten wird der Bezug zur vorgesehenen Facharbeit nachvollziehbar gehalten. Bauherrschaft und Bauleitung stimmen die beauftragten Untersuchungen mit dem übrigen Bauablauf ab.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Der KMRD beim Regierungspräsidium Darmstadt ist für ganz Hessen zuständig. Er wertet auf Anfrage Kriegsluftbilder aus und beschreibt in einer Stellungnahme die mögliche Belastung und erforderliche Arbeiten. Die technische Überprüfung beziehungsweise Räumung des Grundstücks wird mit einer geeigneten Fachfirma vorbereitet. Entschärfung, Sprengung und Abtransport bleiben beim KMRD oder den von ihm beauftragten Personen. Bei einem Fund werden die örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei verständigt; diese beteiligen den Landesdienst. Für die Ausführung werden Auftrag, verantwortliche Personen, erforderliche Nachweise und Mitteilungen der Arbeiten vorab abgestimmt.
Vorhandene Nachweise werden zunächst nach ihrer tatsächlichen Aufgabe und Abdeckung gelesen. Die neue Bodenarbeit wird damit verglichen. Erst daraus wird bestimmt, welche ergänzende Aussage benötigt wird. Ein bestehendes Gebäude legt weder den Umfang einer früheren Untersuchung noch ein bestimmtes Verfahren für den neuen Auftrag fest.
Vorhandene Nachweise mit dem geplanten Eingriff abgleichenFundamente, Leitungen und bauliche Reste können die Untersuchung beeinflussen. Die Fachplanung bezieht diese Bedingungen in die Wahl des Vorgehens ein. Grenzen der Auswertung werden mit ihrem räumlichen Bezug festgehalten. Die Eignung einer ergänzenden Leistung wird am konkreten Eingriff geprüft und nicht aus einer pauschalen Bestandsbezeichnung abgeleitet.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Prüfen Sie, ob eine alte Zeichnung den vorgesehenen oder den ausgeführten Zustand beschreibt. Ergänzende Berichte und Schnitte können für die Einordnung wichtig sein. Die Angaben werden mit ihrem jeweiligen Stand geführt. Eine ältere Planung allein belegt noch nicht, welche Fläche tatsächlich ausgehoben oder fachlich untersucht wurde.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Vorhandene Untersuchungsberichte werden mit ihren Lageanlagen und beschriebenen Tiefen gelesen. Auch Grenzen und Einschränkungen bleiben erkennbar. Der sichtbare Gebäudebestand kann die Orientierung unterstützen. Für die fachliche Aussage ist jedoch der dokumentierte Bezug entscheidend, insbesondere wenn der neue Eingriff zusätzliche Bereiche neben dem bisherigen Baukörper umfasst.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Zeichnen Sie Erweiterungen, Anschlüsse und abweichende Gründungstiefen gesondert ein. Der Vergleich zeigt, wo die Planung über die vorhandenen Nachweise hinausgeht. Die zusätzliche Aufgabe wird anhand dieser Abweichung bestimmt. Bestehende Ergebnisse bleiben dabei nutzbar, soweit ihr dokumentierter räumlicher und fachlicher Umfang tatsächlich zum Vorhaben passt.
Fachleistungen vergleichenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenLegen Sie vorhandene Bestandspläne, Schnitte und Berichte zusammen. Achten Sie darauf, ob sie den ausgeführten Zustand oder lediglich eine damalige Planung beschreiben. Für die fachliche Zuordnung sind erkennbare Grundstücksgrenzen und Höhenangaben hilfreich. Eine Planbeschriftung wie Bestand genügt ohne weiteren Zusammenhang noch nicht, um frühere Bodenarbeiten sicher nachzuvollziehen.
Ein Untersuchungsbericht sollte die bearbeitete Fläche, die betrachteten Tiefen und die Aussagegrenzen erkennen lassen. Prüfen Sie auch die zugehörigen Anlagen. Ein Kurzschreiben ohne Lageplan kann einen vollständigen Nachweis nicht ersetzen. Bestehen Unklarheiten darüber, welche Arbeiten erledigt wurden, sollte dies vor der Übernahme in die neue Bauplanung fachlich geklärt werden.
Eine Erweiterung, ein neuer Anschluss oder eine tiefer liegende Gründung kann Bereiche betreffen, die von den alten Unterlagen nicht erfasst werden. Markieren Sie diese Unterschiede im aktuellen Plan. So lässt sich gezielt prüfen, welche vorhandenen Ergebnisse weiterverwendet werden können und wo zusätzlicher Untersuchungsbedarf besteht. Aus einer Erweiterung folgt keine pauschale Wiederholung sämtlicher früherer Arbeiten.
Ein Bebauungsplan kann auf eine Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes und deren Anlagen verweisen. Beschaffen Sie diese Unterlagen, wenn sie für Ihr Grundstück einschlägig sind. Die Stadt bietet eine Suche nach Plannummer oder Adresse an. Prüfen Sie anschließend den räumlichen Bezug und den Stand der Unterlagen, bevor einzelne Sätze als Vorgabe für den Auftrag übernommen werden.
Die gemeinsame Übersicht zeigt, welche Aussage durch welche Unterlage gestützt wird. Fehlende Schnitte oder unklare Höhenbezüge werden ausdrücklich benannt. So kann die Fachplanung die Unsicherheit berücksichtigen. Eine kurze Zusammenfassung darf aus einer vermuteten früheren Baugrubentiefe keine bestätigte Grundlage für die neue Bodenarbeit machen.
Der Bericht wird mit der Fassung des Eingriffsplans verbunden, die der Bewertung zugrunde liegt. Spätere Änderungen können dadurch gezielt verglichen werden. Die Bauleitung erhält die vollständigen Anlagen und verbleibenden Grenzen. Eine allgemeine Aussage zur Adresse ersetzt nicht den räumlichen Bezug zwischen Untersuchung, Bestand und neuer Ausführung. Das Räumprotokoll bezieht sich bei ausgeführten Räumarbeiten ebenfalls auf diesen Planstand; es dokumentiert die bearbeiteten Bereiche, Verfahren, Befunde und verbleibenden Aufgaben.
Stellen Sie verfügbare Ausführungszeichnungen, Schnitte und Fachberichte zusammen. Ergänzen Sie den aktuellen Lageplan mit den vorgesehenen Bodenarbeiten. Noch fehlende Unterlagen bleiben in der Übersicht sichtbar. Damit lässt sich klären, welche frühere Bearbeitung nachvollziehbar ist und welche neue Frage für das Vorhaben fachlich beantwortet werden muss.
Wenn Baugrube, Anschluss oder Gründung geändert werden, wird der neue Plan der Fachplanung vorgelegt. Die bisherige Abdeckung wird anhand der konkreten Änderung geprüft. Erforderliche Ergänzungen erhalten eine eindeutige Aufgabe. Bereits vorhandene Ergebnisse bleiben mit ihren ursprünglichen Grenzen dokumentiert und werden nicht stillschweigend auf zusätzliche Bereiche ausgedehnt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung kann Anhaltspunkte für die Kampfmittelbewertung liefern. Ihr Ergebnis muss dem angefragten Grundstück zugeordnet werden können. Angaben zur Nachkriegsbebauung und zu späteren Bodenveränderungen ergänzen diese Grundlage. Unterschiedliche Erkenntnisse sollten gemeinsam bewertet werden; ein einzelner Gebäudenachweis hebt einen vorhandenen Verdacht nicht von selbst auf.
Bei offenen historischen Grundlagen werden die erforderliche Recherche und Luftbildauswertung für die konkrete Fläche beauftragt. Vorhandene Bauakten, Ausführungsunterlagen, frühere Nutzungen und Hinweise auf spätere Bodenveränderungen werden gemeinsam ausgewertet. Für eine Kampfmittelverdachtsfläche in Bad Homburg vor der Höhe wird geklärt, welche Teilfläche bereits fachlich bewertet wurde und wo zusätzliche Erkenntnisse benötigt werden. Der Auftrag benennt die zu bearbeitende Frage und die dafür verfügbaren Unterlagen. Neu gefundene Berichte werden nach ihrem ursprünglichen Untersuchungszweck eingeordnet. Ergebnis und verbleibende Unsicherheiten bilden die Grundlage für die weitere Verfahrenswahl.
Für eine Sondierung sind Untersuchungsziel und örtliche Messbedingungen zu klären. Fundamente, Leitungen oder andere störende Einflüsse können die Auswertbarkeit begrenzen. Ein Geräteverfahren ist daher nicht allein nach dem Namen des geplanten Bauwerks auszuwählen. Die Fachplanung muss begründen können, welche Bereiche mit dem vorgesehenen Vorgehen erfasst werden und welche Fragen offenbleiben.
Die Methodenauswahl richtet sich nach Erkenntnisziel, benötigtem Tiefenbereich und den tatsächlichen Messbedingungen. Bodenaufbau, Auffüllungen, Fundamente, metallische Leitungen und bauliche Reste werden berücksichtigt. Bei Baugruben, Verbau, Pfahlgründungen und tiefen Anschlüssen sind Lage und Tiefe der einzelnen Eingriffe anzugeben. Eine erforderliche Tiefensondierung oder Bohrlochfreigabe wird dieser Aufgabe zugeordnet. Dokumentierte Messgrenzen bleiben räumlich erkennbar. Die Fachplanung bestimmt, welche Ergänzung für einen ungeklärten Bereich geeignet ist. Ändern sich Ansatzpunkte, Zugänge oder die Gründungstiefe, wird die vorhandene Untersuchung mit der geänderten Planung abgeglichen.
Der Abbruch eines Gebäudes und die danach vorgesehenen Erdarbeiten können unterschiedliche Anforderungen haben. Ein Räumkonzept sollte die erforderlichen Maßnahmen den betroffenen Bereichen und Arbeitsschritten zuordnen. Nach den DGUV-FAQ entspricht alleinige Sichtbeobachtung beim Aushub nicht dem Stand der Technik. Ob eine baubegleitende Kampfmittelräumung geeignet ist, bedarf einer begründeten Entscheidung anhand des konkreten Vorhabens.
Für die Ausschreibung werden Recherche, technische Untersuchung und gegebenenfalls weiterführende Bearbeitung mit ihren jeweiligen Aufgaben beschrieben. Nennen Sie die verfügbaren Erkenntnisse, die betroffenen Flächen und Tiefen sowie benötigte Berichte und Lagepläne. Zugänglichkeit, bewohnte Gebäudeteile, betriebliche Nutzung und vorgesehene Bauabschnitte gehören zu den Randbedingungen. Die fachlich begründete Bauaushubüberwachung wird mit dem Untersuchungsziel und dem Arbeitsablauf abgestimmt. Angebote lassen sich anhand derselben Aufgaben und Ausführungsbedingungen vergleichen. Die Bauleitung erhält die bearbeiteten Bereiche und verbliebenen Fragen vor den darauf aufbauenden Arbeiten. Änderungen an Baugrube, Anschlüssen oder Bauverfahren werden vor der Ausführung an die Fachplanung weitergegeben.
Kennzeichnen Sie, welche Fassung des Lageplans der fachlichen Bewertung zugrunde liegt. Wenn im weiteren Verlauf Maße, Grenzen oder Tiefen geändert werden, muss der Abgleich erneut erfolgen. Das verhindert, dass eine Entscheidung für einen früheren Entwurf unbemerkt auf den späteren Bauablauf übertragen wird. Beim Erstkontakt werden das Bauvorhaben und die benötigte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet vorhandene Kampfmittelberichte, Stellungnahmen und Bauunterlagen dem geplanten Eingriff zu und benennt fehlende Grundlagen.
Nicht jede Frage zur früheren Bebauung lässt sich sofort auflösen. Halten Sie fest, welche Angaben aus Ausführungsunterlagen stammen und welche noch bestätigt werden müssen. Eine erkennbare Unsicherheit lässt sich im Auftrag berücksichtigen. Geht sie in einer allgemeinen Zusammenfassung verloren, kann sie später fälschlich als geklärt gelten. Bei offenen Grundlagen werden die erforderliche historische Recherche und Luftbildauswertung eingeplant. Die Methodenauswahl berücksichtigt deren Ergebnisse, die vorgesehene Tiefe und die tatsächlichen Bedingungen der Fläche.
Der Bericht sollte erkennen lassen, welche Teile des Grundstücks bearbeitet wurden und bis wohin seine Aussage reicht. Auch verbliebene Einschränkungen gehören dazu. Ein allgemeiner Vermerk für die gesamte Adresse hilft der Bauleitung wenig, wenn tatsächlich nur ein abgegrenzter Bereich untersucht wurde. Die beauftragte Sondierung oder geeignete Begleitung untersucht die festgelegten Bereiche. Die Ergebnisse werden mit ihren Auswertungsgrenzen bewertet und den jeweiligen Bodenarbeiten zugeordnet.
Wird beispielsweise eine Baugrube vergrößert, geben Sie den neuen Plan an die zuständige Fachplanung weiter. Zunächst ist zu prüfen, ob die vorhandene Abdeckung ausreicht. Erforderliche Ergänzungen sollten eindeutig beschrieben sein, bevor die veränderten Bodenarbeiten beginnen. Berichte und Lagepläne dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten. Für die Anschlussentscheidung wird festgelegt, wo weitere Untersuchung, Unterlagenbeschaffung oder behördliche Abstimmung vor den nächsten Arbeiten erforderlich ist.
Für Kampfmittel ist in Hessen der Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Zur Anfrage über eine mögliche Grundstücksbelastung benötigt er einen genauen Plan mit markierten Grenzen; ein Online-Antrag zur Luftbildauswertung ist ebenfalls vorgesehen. Vorhandene behördliche Aussagen sind mit ihren Plänen in die Projektvorbereitung einzubeziehen.
Die hessischen allgemeinen Bestimmungen sehen für die untersuchten beziehungsweise entmunitionierten Flächen Lagepläne im Maßstab 1:1.000 vor. Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Ausfertigung an den KMRD übergeben. Für die Projektakte werden Untersuchungsauftrag, Lagebezug, Verfahren, Ergebnisbewertung und verbleibende Einschränkungen zusammengeführt. Bei Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit dem tatsächlich bearbeiteten Umfang dazu. Vereinbaren Sie diese Unterlagen und ihre Empfänger bereits bei der Beauftragung. Ein Bericht bleibt zusammen mit dem verwendeten Ausführungsplan nutzbar, auch wenn die Bauleitung oder der Auftragnehmer wechselt. Spätere Änderungen werden mit ihrem eigenen Planstand ergänzt. Bei erforderlicher Flächenräumung oder Bergung werden Aufgabe, Bereich und Zuständigkeit vor der Ausführung geklärt. Die Freigabedokumentation beschreibt den tatsächlich bearbeiteten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsaufgaben. Die jeweils zuständigen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen. Teilen Sie bei der Anfrage mit, welche Aufgabe beauftragt werden soll und welche Unterlagen bereits vorliegen. Die BFR KMR werden für Vorhaben außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs als fachliche Orientierung herangezogen.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Lesen Sie Tiefenangaben zusammen mit den zugehörigen Plänen und Erläuterungen. Unterschiedliche Bezugshöhen können den Vergleich erschweren und werden deshalb fachlich geklärt. Eine einzelne Zahl ohne Zusammenhang beschreibt den früheren Eingriff nicht ausreichend. Für die neue Planung muss nachvollziehbar bleiben, welcher Bodenbereich tatsächlich gemeint ist.
Die Begründung zu Plan 137 nennt für die übrigen betroffenen Flächen eine Untersuchungstiefe bis fünf Meter mit dem Bezug GOK IIWK. Diese Angabe wird zusammen mit dem Plan und der zugehörigen KMRD-Stellungnahme geprüft. Stellen Sie vorhandene Geländehöhen, Schnitte, Angaben zum früheren Baugrubenaushub und spätere Geländeänderungen gegenüber. Die Fachplanung klärt, wie diese Angaben zueinander passen und welche Nachweise fehlen. Ein geänderter Höhenbezug kann für den Vergleich wichtig sein, auch wenn der heutige Grundriss unverändert erscheint. Die geklärte Zuordnung bleibt mit ihrem verwendeten Planstand dokumentiert.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEr kann die Lage von Bauteilen erläutern, enthält aber nicht automatisch sämtliche Informationen über frühere Baugruben oder Untersuchungen. Ergänzen Sie verfügbare Ausführungsunterlagen und Berichte. Die fachliche Bewertung berücksichtigt deren tatsächlichen Inhalt. Angrenzende neue Bereiche werden mit eigener Lage und Tiefe in den Vergleich aufgenommen. Im aktuellen Bestandsplan werden Erweiterungen, zusätzliche Anschlüsse, versetzte Bauteile und abweichende Gründungstiefen hervorgehoben.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie bei der Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und den dafür benötigten Erkenntnisstand. Für Vorhaben im Industrie- und Infrastrukturbereich ergänzen Sie die betrieblichen Randbedingungen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseEin Keller kann einen Anhaltspunkt geben. Entscheidend sind jedoch nachvollziehbare Unterlagen zu Lage, Ausführung und Tiefe sowie vorhandene Untersuchungsberichte. Daraus muss sich der Bezug zu den jetzt geplanten Eingriffen herstellen lassen.
Nein. Die zitierte Aussage stammt aus der Begründung zu einem bestimmten Bebauungsplan und setzt dort beschriebene frühere Eingriffe voraus. Ihre Anwendbarkeit auf ein konkretes Vorhaben ist anhand der einschlägigen Unterlagen zu klären.
Der Untersuchungsumfang ergibt sich aus dem Vergleich des neuen Eingriffs mit den vorhandenen Nachweisen. Zusätzlicher Bedarf kann sich auf bestimmte Flächen oder Tiefen beschränken; bestehende Ergebnisse werden mit ihren Grenzen berücksichtigt. Fundamente, Leitungen und metallische Einbauten können die Auswertbarkeit begrenzen und werden bei der Verfahrenswahl berücksichtigt. Bericht und Lagepläne dokumentieren die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und verbleibenden Einschränkungen.
Hilfreich sind der aktuelle Lageplan mit den vorgesehenen Eingriffen, vorhandene Bestands- und Ausführungsunterlagen sowie Stellungnahmen und Untersuchungsberichte einschließlich Anlagen. Benennen Sie fehlende Informationen ausdrücklich. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf vor den betroffenen Bodenarbeiten ab und klären Sie offene Anforderungen der KMRD-Stellungnahme mit den zuständigen Stellen.
Unterbrechen Sie die Arbeiten. Berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und halten Sie andere fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110 und folgen Sie den behördlichen Anweisungen.
Ein Entwurf beschreibt zunächst eine Planung. Für frühere tatsächlich ausgeführte Bodenarbeiten werden nachvollziehbare Angaben zum realisierten Zustand benötigt.
Die Bezugssysteme und zugehörigen Erläuterungen werden fachlich abgeglichen. Eine einzelne Tiefenzahl wird ohne diesen Zusammenhang nicht auf den neuen Eingriff übertragen.
Der Aufwand richtet sich nach den benötigten Recherchen, dem Flächen- und Tiefenumfang, der Zugänglichkeit und den Messbedingungen. Hinzu kommen die vereinbarte Auswertung und Dokumentation. Benennen Sie bei der Anfrage die bereits vorliegenden Stellungnahmen und Fachberichte sowie die noch benötigten Aufgaben. Eine eventuelle Gebühr für die behördliche Luftbildauskunft wird von den Kosten privater Fachleistungen getrennt betrachtet.
Senden Sie verfügbare Schnitte, Lagepläne und vollständige Untersuchungsberichte.
Zeigen Sie Erweiterungen und Tiefenänderungen gegenüber dem Bestand.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.