FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

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Kampfmittelsondierung in Neu-Ulm

Ein Umbau kann bisher unberührten Boden erreichen: durch Fundamentverstärkungen, zusätzliche Gründungen oder neue Leitungen. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Neu-Ulm beim Abgleich dieser Eingriffe mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen. Senden Sie Bestandspläne, neue Gründungsdetails und vollständige Berichte, damit verwertbare Ergebnisse und benötigte ergänzende Fachleistungen bestimmt werden können.

Bestand

Berichte und frühere Eingriffe zuordnen.

Umbau

Neue Flächen und Tiefen kenntlich machen.

Untersuchung

Den Auftrag passend zur Planung festlegen.

Bauvorhaben einordnen

Welche Angaben braucht die Kampfmittelprüfung bei einem Umbau?

Zeigen Sie die neuen Bodeneingriffe innerhalb und außerhalb des bestehenden Gebäudes. Dazu gehören Verstärkungen, zusätzliche Fundamente, Leitungen und vorbereitende Aufschlüsse. Geben Sie Lage und Tiefe an und fügen Sie vorhandene Berichte mit Karten bei. Die Fachprüfung vergleicht deren Umfang mit der heutigen Planung und berücksichtigt die tatsächlichen Zugangsbedingungen.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

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Neu-Ulmer Planhinweise auf das eigene Vorhaben beziehen

Der Plan M 81/3 nennt Fundamentverstärkungen ausdrücklich und behandelt den damaligen Untersuchungs- und Abstimmungsbedarf seines Geltungsbereichs. Für Ihr Gebäude werden die eigenen Anforderungen geprüft. Die Stadtplanung ermöglicht Planeinsicht und Auskünfte; die Fachplanung ergänzt den konkreten Bezug zu Lage, Tiefe und Bedingungen Ihrer Bodenarbeiten. Neu-Ulm ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Neu-Ulm, Regierungsbezirk Schwaben, und gehört zum Freistaat Bayern. Für ein Grundstück im Stadtgebiet werden die städtischen Unterlagen mit Adresse, Flurstück und Planstand zugeordnet. Bei einem Vorhaben in einer anderen Gemeinde ist die dortige Zuständigkeit zu klären. Das benachbarte Ulm liegt in Baden-Württemberg; für grenzüberschreitende Vorhaben werden Gemeinde und Bundesland zu jedem Projektteil festgehalten. Weitere Projektlagen finden Sie im Regionenbereich; der Fachauftrag bezieht sich auf die tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten.

Örtliche Einordnung

Luftangriffe auf Neu-Ulm und die Prüfung heutiger Gründungen

Fundamentverstärkungen im konkreten Plan M 81/3

Der Textteil des Bebauungsplans M81/3 „Im Starkfeld/Finninger Straße, 3. Teiländerung“ vom 12. Februar 2024 behandelt Kampfmittel für das dortige Plangebiet. Bei Bodeneingriffen nennt er ausdrücklich auch Fundamentverstärkungen neben Neubebauungen. Der Plantext verlangt für diese Eingriffe eine vorherige Luftbildauswertung und beschreibt weitere Schritte abhängig vom Ergebnis.

Der Plantext beschreibt für sein Gebiet und die Umgebung mehrfache Bombardierungen im Zweiten Weltkrieg. Das Neu-Ulmer Stadtarchiv dokumentiert die schweren Luftangriffe vom 1. und 4. März 1945. Für den Angriff vom 10. September 1944 nennt es Wehrmachtsanlagen in Neu-Ulm und Reichsbahnanlagen in Ulm als Hauptziele. Diese örtliche Kriegsgeschichte gehört zu den Grundlagen einer historischen Vorerkundung. Für die Bewertung des heutigen Baufelds werden die verfügbaren Luftbilder und Nutzungsunterlagen flächenbezogen ausgewertet und mit späteren Fachberichten verbunden.

Bestand und neue Bodenräume gemeinsam betrachten

Die Vorgaben gehören zu diesem konkreten Plan und seinem damaligen Stand. Für ein anderes Grundstück ist zunächst zu klären, welche Unterlagen und Anforderungen tatsächlich gelten. Bei Arbeiten im Bestand sollte die Anfrage jedoch nicht nur den Gebäudeumriss zeigen: Neue Eingriffstiefen und die Lage der einzelnen Bauteile bestimmen mit, welche Aussage benötigt wird.

Der Textstand vom Februar 2024 sieht für das beschriebene Plangebiet auch eine vorgezogene Kontaktaufnahme mit der Stadt und Unterlagen über die geplanten Arbeiten vor. Für ein heutiges Vorhaben werden deshalb die gültigen Planunterlagen und der inzwischen erreichte Untersuchungsstand beschafft. Ein damals fehlender Nachweis kann durch spätere Ergebnisse ergänzt worden sein. Die Bauherrschaft legt die vollständigen Unterlagen mit den neuen Eingriffen vor, damit Stadt und Fachplanung die jeweils benötigten Beiträge bestimmen können.

Zusammenarbeit

Rollen und Zuständigkeiten am Standort

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.

In Bayern übernehmen die Gemeinden regelmäßig die örtliche Gefahrenabwehr als Sicherheitsbehörden. Bei dringlichem Handlungsbedarf ergreift die Polizei die erforderlichen Maßnahmen. Der vom Innenministerium beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel. Für den Landkreis Neu-Ulm im Regierungsbezirk Schwaben ist das Sprengkommando München zuständig. Projektbezogene Recherche und Grundstücksuntersuchung werden als eigene Fachaufträge vorbereitet; die nach der bayerischen Bekanntmachung kostenfreien Tätigkeiten des beauftragten Dienstes bei alten Kampfmitteln sind davon zu unterscheiden.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Die Untersuchung unter den Bedingungen des Bestands planen

Zugänge, Leitungen und verbleibende Bauteile können die Durchführung beeinflussen. Teilen Sie diese Angaben bereits in der Anfrage mit. Die Fachplanung wählt ein geeignetes Vorgehen für das konkrete Untersuchungsziel. Der Bericht muss erkennen lassen, welche Bereiche unter diesen Bedingungen aussagekräftig bearbeitet wurden und welche Grenzen bestehen.

Geeignete Fachleistungen vergleichen

Eine Planänderung auf ihren Bodenraum zurückführen

Bei einer verschobenen oder vertieften Gründung zählt die tatsächlich geänderte Lage und Tiefe. Legen Sie den neuen Plan gemeinsam mit den bisherigen Ergebnissen vor. So können passende Erkenntnisse weitergenutzt werden. Ergänzende Leistungen richten sich nach dem offenen Bedarf und werden nicht allein aus der Bezeichnung des Umbaus abgeleitet.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Den Umbau anhand seiner tatsächlichen Bodeneingriffe vorbereiten

Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Die früher untersuchten Bereiche nachvollziehen

Ein vorhandenes Gebäude kann auf unterschiedlichen Gründungen stehen und in mehreren Bauabschnitten entstanden sein. Stellen Sie die verfügbaren Untersuchungsberichte mit den dazugehörigen Plänen zusammen. Die räumliche Zuordnung ist für den weiteren Abgleich entscheidend. Aus dem heutigen Gebäudegrundriss lässt sich nicht ableiten, welche Bodenräume früher tatsächlich untersucht wurden.

Beschaffen Sie zu früheren Bauabschnitten auch Änderungen und Nachträge. Ein Lageplan kann die damalige Untersuchung anders abgrenzen als der heutige Gebäudegrundriss. Für die Verwendung eines Berichts sind deshalb die zugehörigen Anlagen und Höhenbezüge wichtig. Bei unklaren Angaben wird der dokumentierte Umfang anhand der ursprünglichen Unterlagen nachvollzogen. Fehlende Informationen werden gezielt benannt. Die Anfrage kann dadurch verwendbare Altbefunde berücksichtigen und die noch offene Aufgabe auf die neuen Arbeitsstellen begrenzen.

Frühere Untersuchungen räumlich zuordnen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Den Auftrag auf die neuen Arbeitsstellen beziehen

Eine Verstärkung kann eine kleine Fläche betreffen und dennoch tiefer als die vorhandene Gründung reichen. Beschreiben Sie deshalb jeden vorgesehenen Eingriff ausreichend genau. Die Fachplanung berücksichtigt die Bedingungen am Gebäude und benennt die benötigte Aussage. Vorleistungen und erforderliche Zugänge werden abgestimmt, bevor die betroffene Arbeit beginnt.

Bei einem Umbau können mehrere Gewerke verschiedene Bodenräume beanspruchen. Ordnen Sie Gründungen, Hausanschlüsse, Entwässerung und vorbereitende Bohrungen den jeweiligen Plänen zu. Ein gemeinsamer Planstand verhindert, dass eine Fachfirma nur den sichtbaren Anbau berücksichtigt, während vorgezogene Arbeiten bereits an anderer Stelle beginnen sollen. In der Ausschreibung werden die Untersuchungsaufgabe, verfügbare Unterlagen, Zugänge und erwartete Ergebnisübergabe beschrieben. Noch offene Ausführungsvarianten bleiben erkennbar und werden vor dem betroffenen Eingriff fachlich konkretisiert.

Fachleistungen vergleichen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Die Ergebnisse an die jeweilige Bauphase übergeben

Die Bauleitung benötigt einen eindeutigen Bezug zwischen Bericht, aktueller Planung und bevorstehendem Eingriff. Übergeben Sie die vollständigen Unterlagen einschließlich Einschränkungen. Noch nicht untersuchte Bereiche bleiben kenntlich. Ändert sich eine Verstärkung während der Ausführungsplanung, wird der neue Umfang vor der Arbeit mit dem vorhandenen Ergebnis verglichen.

Für die Ergebnisübergabe ist eine Zuordnung nach Arbeitsstellen hilfreich. Ausführende Unternehmen müssen erkennen können, welcher Plan und welcher Bericht für ihre bevorstehenden Bodenarbeiten maßgeblich sind. Bei einer Änderung werden die betroffenen Unterlagen gemeinsam aktualisiert weitergegeben. Offene Untersuchungsbereiche bleiben auch dann sichtbar, wenn benachbarte Bauteile bereits hergestellt sind. Die fachliche Bewertung benennt die ausgeführte Leistung und ihre Grenzen. Daraus wird der nächste erforderliche Schritt für den noch nicht bearbeiteten Bodenraum abgeleitet.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Die erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Ein belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden vereinbart, sobald Umfang, Zugänge, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und der benötigte Entscheidungstermin geklärt sind.

Umfang und Termin besprechen
Aufgaben am Standort

Welche Änderungen am Bestand für die Prüfung wichtig sind

01

Neue Fundamente neben alten Bauteilen

Ein zusätzlicher Anbau kann außerhalb einer früher untersuchten Fläche liegen. Auch innerhalb des bisherigen Gebäudegrundrisses kann ein neues Fundament andere Tiefen erreichen. Stellen Sie deshalb alte und neue Bauteile im Plan gegenüber. Erst mit diesem Bezug lässt sich prüfen, ob ein vorhandener Bericht die geplanten Arbeiten tatsächlich erfasst.

02

Verstärkungen unter bestehenden Gebäuden

Bei einer Fundamentverstärkung ist der Eingriff häufig kleinflächig, kann aber über die frühere Gründung hinausreichen. Die Bezeichnung „Umbau“ sagt darüber wenig aus. Für die Fachplanung sind die vorgesehenen Arbeitsstellen, Tiefen und Zugangsbedingungen entscheidend. Beschreiben Sie außerdem, welche Bauteile und Leitungen während der Arbeiten erhalten bleiben müssen.

03

Leitungen und vorbereitende Aufschlüsse

Nicht erst die spätere Baugrube betrifft den Untergrund. Baugrundaufschlüsse, neue Hausanschlüsse oder Entwässerungsleitungen können vorherige Eingriffe erfordern. Nehmen Sie diese Positionen in die Anfrage auf und kennzeichnen Sie vorgezogene Termine. Ein Untersuchungsergebnis für den späteren Baukörper deckt vorbereitende Arbeiten an anderer Stelle nicht automatisch mit ab.

04

Alte Untersuchungen mit ihren Anlagen beschaffen

Ein früherer Ergebnisvermerk kann hilfreich sein, wenn sein räumlicher Umfang nachvollziehbar bleibt. Benötigt werden auch Karten, Angaben zur Tiefe und dokumentierte Einschränkungen. Fehlen diese Informationen, sollte die ursprüngliche Unterlage ergänzt werden. Aus dem langjährigen Betrieb eines Gebäudes allein lässt sich keine Aussage für zusätzliche Bodeneingriffe ableiten.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Neue und bestehende Bauteile unterscheidbar zeichnen

Kennzeichnen Sie, welche Teile erhalten bleiben und wo zusätzliche Bodenräume beansprucht werden. Schnitte können den Unterschied zwischen alter und neuer Gründung verdeutlichen. Offene Tiefenangaben bleiben als solche erkennbar. Diese Darstellung ermöglicht einen gezielten Untersuchungsauftrag, ohne aus einer allgemeinen Umbauzeichnung einen größeren Aussageumfang abzuleiten.

Vorgezogene Aufschlüsse in den Zeitplan aufnehmen

Erkundungsbohrungen können vor der eigentlichen Bauausführung stattfinden und benötigen eine eigene räumliche Zuordnung. Geben Sie ihre Positionen, Tiefen und Termine an. Die Voraussetzungen werden vor diesen Eingriffen geklärt. Ein späterer Auftrag für die Neubaufläche beschreibt nicht automatisch sämtliche vorbereitenden Arbeiten im bestehenden Gebäude. Auch ein Räumprotokoll über tatsächlich ausgeführte Räumarbeiten wird den jeweiligen Punkten und Arbeitsbereichen zugeordnet. Es dokumentiert Verfahren, Befunde und offene Aufgaben, damit seine Aussage mit der späteren Bauausführung verglichen werden kann.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Mit einer Gegenüberstellung von Alt und Neu beginnen

Sammeln Sie Bestandspläne, die aktuelle Planung und vorhandene Untersuchungsergebnisse. Ergänzen Sie bekannte Lücken, etwa unbekannte Fundamenttiefen. In der ersten Abstimmung wird geprüft, welche Grundlagen bereits nutzbar sind. Für fehlende Angaben wird geklärt, wie sie beschafft oder fachlich berücksichtigt werden können, bevor ein konkreter Auftrag festgelegt wird.

Die nächsten Eingriffe einzeln vorbereiten

Bei einer abschnittsweisen Verstärkung kann die Reihenfolge für Zugänge und Messbedingungen relevant sein. Ordnen Sie die erforderlichen Aussagen den geplanten Arbeitsstellen zu. Die Projektbeteiligten erhalten den aktuellen Plan mit den passenden Berichten. Noch offene Aufgaben bleiben bis zur fachlichen Klärung sichtbar und werden nicht durch den Fortschritt benachbarter Arbeiten ersetzt.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Die Untersuchung auf die neuen Eingriffe ausrichten

Die Vorgeschichte des Baufelds klären

Eine historische Luftbildauswertung und weitere verfügbare Unterlagen helfen, mögliche Kriegseinwirkungen einzuordnen. Vorhandene technische Ergebnisse werden dabei mit betrachtet. Die Vorerkundung soll die Fragen für den heutigen Eingriff präzisieren. Sie ist von einer später möglicherweise erforderlichen technischen Untersuchung zu unterscheiden und legt deren Verfahren nicht pauschal fest.

Bei offenen Grundlagen wird die erforderliche historische Luftbildauswertung mit Bauakten, Nutzungsangaben und vorhandenen Kampfmittelberichten zusammengeführt. Historische Aufnahmen können Veränderungen und Hinweise zeigen, die im heutigen Bestand überbaut sind. Ihr Datum und die erkennbare Abdeckung werden bei der Auswertung berücksichtigt. Spätere Erdbewegungen und bereits dokumentierte Untersuchungen gehören ebenfalls in die Betrachtung. So entsteht eine begründete Fragestellung für die geplanten Gründungsdetails. Für fehlende Bild- oder Akteninformationen werden die verbleibenden Grenzen ausdrücklich festgehalten.

Die Bedingungen am Gebäude berücksichtigen

Eine Sondierung muss zum Untersuchungsziel und zu den örtlichen Bedingungen passen. Bestehende Einbauten, Leitungen oder eingeschränkte Zugänge können die Messung beeinflussen. Klären Sie diese Punkte, bevor ein Verfahren beauftragt wird. Der Bericht muss erkennen lassen, welche Bereiche verwertbar untersucht werden konnten und wo noch Grenzen bestehen.

Die Auswahl der Sondierung berücksichtigt erwartete Zielobjekte, Bodenaufbau, metallische Störkörper und die benötigte Untersuchungstiefe. Im Bestand kommen vorhandene Fundamente, Leitungen und die tatsächlich verfügbaren Arbeitsräume hinzu. Für tiefere punktuelle Eingriffe wird geprüft, ob die vorgesehene Untersuchung den erforderlichen Bodenraum erreicht oder eine Ergänzung benötigt wird. Eine erforderliche Tiefensondierung oder Bohrlochfreigabe erhält einen eindeutigen Lage- und Tiefenbezug. Welche Vorbereitung dafür möglich ist, wird vor den damit verbundenen Eingriffen fachlich abgestimmt.

Bauphasen und Fachleistungen aufeinander abstimmen

Ein Räumkonzept kann die erforderlichen Maßnahmen mit den Bauphasen verbinden. Es beschreibt, welche Aussage vor einem bestimmten Eingriff vorliegen muss und wie offene Bereiche behandelt werden. Eine Beobachtung beim Aushub ersetzt keine notwendige vorherige Untersuchung. Besondere baubegleitende Verfahren benötigen eine eigene fachliche Bewertung und geeignete Voraussetzungen.

Eine vereinbarte Bauaushubüberwachung beschreibt die geeigneten Facharbeiten im geplanten Ablauf. Für eine erforderliche Flächenräumung werden der räumliche Umfang, Zugang und Schutzmaßnahmen bestimmt. Eine notwendige Kampfmittelbergung wird mit den zuständigen Beteiligten für die konkrete Aufgabe vorbereitet. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die betroffenen Arbeiten eingestellt und die Polizei wird unverzüglich verständigt. Die Ausführenden erhalten klare Ansprechpartner und die für ihren Arbeitsabschnitt benötigten Informationen. Ausgeführte Leistungen werden mit den dazugehörigen Befunden und Grenzen dokumentiert.

Nächste Schritte

Vom Bestandsplan zum klaren Untersuchungsauftrag

01

Das Bauvorhaben konkret beschreiben

Übergeben Sie einen Lageplan und die vorgesehenen Schnitte. Zeichnen Sie neue Fundamente, Verstärkungen und Leitungen ein, auch wenn sie innerhalb eines bestehenden Gebäudes liegen. Nennen Sie den aktuellen Planstand und die vorgesehenen Termine. Noch offene Varianten sollten als solche erkennbar sein, damit sie nicht als festgelegter Arbeitsumfang behandelt werden. Im Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe und die benötigte Fachentscheidung aufgenommen.

02

Den Bebauungsplan für das Grundstück zuordnen

Die Stadt Neu-Ulm stellt Bebauungspläne online bereit und ermöglicht die Einsicht bei der Stadtplanung. Für eine eindeutige Zuordnung helfen Flurnummer, Anschrift oder Lageplan. Lesen Sie neben der Planzeichnung auch die zugehörigen Texte. Ein Hinweis in der Begründung ersetzt nicht einen gegebenenfalls später erstellten Untersuchungsbericht. Die Unterlagenprüfung bezieht vollständige Kampfmittelberichte und ihre Anlagen ein. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt.

03

Den Umfang vor der Beauftragung abgleichen

Vergleichen Sie die neue Planung mit den vorhandenen Berichten. Welche Flächen und Tiefen stimmen überein, welche Bauteile kommen hinzu? Halten Sie diese Fragen in der Anfrage fest. So kann der Auftrag vorhandene verwertbare Ergebnisse berücksichtigen und zugleich die bislang nicht erfassten Arbeiten gezielt behandeln. Die Methodenwahl berücksichtigt Zielobjekte, Boden, Störeinflüsse und benötigte Tiefe. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet den bestimmten Umfang; Befunde und Messgrenzen werden fachlich bewertet.

04

Planänderungen an die Fachplanung weitergeben

Wenn Fundamente verlegt oder vertieft werden, kann sich die benötigte Aussage ändern. Stimmen Sie solche Änderungen vor dem betreffenden Bodeneingriff ab. Die Bauleitung sollte den aktuellen Plan gemeinsam mit den zugehörigen Ergebnissen erhalten. Ein Bericht bleibt seinem dokumentierten Untersuchungsumfang zugeordnet, auch wenn das Bauprojekt denselben Namen behält. Bericht und Ergebnispläne dokumentieren die ausgeführten Leistungen. Die Anschlussentscheidung bestimmt den weiteren Fachbedarf vor den betroffenen Folgeeingriffen.

Ein Räumprotokoll hält tatsächlich ausgeführte Räumarbeiten und ihren Umfang fest. Untersuchungsbericht, Bewertung und Ergebnisplan bleiben gemeinsam verfügbar. Für eine spätere Erweiterung wird diese Dokumentation mit dem neuen Eingriff verglichen. Verwenden Sie die jeweils bezeichneten Höhen und Flächen, damit eine Tiefenangabe auch nach Geländeänderungen nachvollziehbar bleibt. Die Bauleitung erhält die aktuelle fachliche Zuordnung für den nächsten Bauabschnitt. Ein ergänzender Auftrag wird auf die noch offene Frage und die dafür benötigten Nachweise bezogen.

Nachweise

Aufgaben bei der Untersuchung und bei einem Fund

Ergebnisse und Geltungsbereich

Die bayerische Bekanntmachung vom 13. August 2026 unterscheidet projektbezogene Vorerkundung und Gefahrenabwehr bei aufgefundenen alten Kampfmitteln. Private Fachfirmen bearbeiten die beauftragte Grundstücksuntersuchung. Die örtliche Gefahrenabwehr liegt regelmäßig bei den Gemeinden. Ein tatsächlicher Fund ist unverzüglich der Polizei zu melden.

Verantwortlichkeiten im Projekt

FONTANA-EOD unterstützt die Abstimmung der benötigten Untersuchungs- und Räumleistungen für Ihr Neu-Ulmer Bauvorhaben. Die BFR KMR beschreiben fachliche Grundsätze für Planung, Untersuchung und Dokumentation. Unmittelbar gelten sie für Bundesliegenschaften. Für private Vorhaben folgt daraus keine pauschale zusätzliche Untersuchungspflicht; maßgeblich sind die konkrete Ausgangslage und die Anforderungen an die geplanten Arbeiten.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Eine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Die Bezeichnung Umbau fachlich ausfüllen

Für einen Untersuchungsauftrag muss erkennbar sein, ob Boden entfernt, tiefer gegründet oder eine Leitung neu hergestellt wird. Beschreiben Sie diese Tätigkeiten im Plan und im Ablauf. Ein kleiner sichtbarer Bauteil kann einen eigenen unterirdischen Eingriff benötigen. Die benötigte Aussage richtet sich nach diesem Umfang und den verfügbaren Erkenntnissen.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Die richtige Fassung an Ausführende weitergeben

Wenn sich Gründungsdetails ändern, soll die neue Zeichnung mit ihrem Datum erkennbar sein. Halten Sie fest, welche Untersuchung dazu geprüft wurde. Die vollständigen Berichte bleiben verfügbar. So lässt sich vermeiden, dass eine ältere Lagezeichnung weiterverwendet wird, obwohl der bevorstehende Eingriff inzwischen andere Bodenräume betrifft.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Fragen zu Umbauten und vorhandenen Fundamenten

Ist ein bestehendes Gebäude ein Nachweis für untersuchten Boden?

Nein. Die Nutzung des Gebäudes sagt nicht, welche Flächen und Tiefen früher auf Kampfmittel untersucht wurden. Für neue Eingriffe sind vorhandene Berichte und deren räumlicher Umfang mit der aktuellen Planung abzugleichen. Stimmen Sie den Bedarf vor den vorgesehenen Eingriffen ab. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Recherche, Methodenwahl und Untersuchung oder geeignete Begleitung mit Bewertung und Dokumentation.

Warum sind Fundamentverstärkungen für die Prüfung relevant?

Sie können Bodenbereiche erreichen, die eine frühere Untersuchung nicht umfasst. Auch der konkrete Neu-Ulmer Plan M81/3 nennt solche Eingriffe ausdrücklich. Ob und welche Untersuchung bei Ihrem Vorhaben erforderlich ist, muss anhand der eigenen Unterlagen geklärt werden.

Kann ich eine frühere Untersuchung bei einer Erweiterung weiterverwenden?

Das ist möglich, soweit deren Aussage zu den neuen Arbeiten passt. Lassen Sie Lage, Tiefe, Verfahren und Einschränkungen abgleichen. Ein Ergebnis für einen benachbarten Bauabschnitt lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Erweiterung übertragen.

Gehören Baugrundbohrungen schon in die Anfrage?

Ja, wenn sie Teil der geplanten Bodeneingriffe sind. Geben Sie die vorgesehenen Positionen, Tiefen und Termine an. Vorbereitende Aufschlüsse können einen eigenen, gegenüber der späteren Bauausführung begrenzten Untersuchungsbedarf haben.

Was ist bei einem verdächtigen Gegenstand zu tun?

Arbeiten einstellen, den Gegenstand nicht berühren oder bewegen und andere Personen fernhalten. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110. Weitere Maßnahmen richten sich nach deren Anweisungen. Die Gemeinde erfüllt ihre örtlichen Sicherheitsaufgaben; Polizei und beauftragter Kampfmittelbeseitigungsdienst übernehmen ihre jeweiligen Aufgaben der Gefahrenabwehr.

Welche Kostenfaktoren sind beim Umbau zu berücksichtigen?

Recherchebedarf, Anzahl und Lage der Arbeitsstellen, Eingriffstiefen, Zugänglichkeit und das geeignete Verfahren beeinflussen den Aufwand. Hinzu kommen Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls die Bearbeitung von Befunden. Vorhandene verwertbare Berichte helfen, den Ergänzungsauftrag auf die noch offenen Fragen zu begrenzen. Die Leistungen werden für die tatsächlichen Bedingungen des Bestandsgebäudes beschrieben.

Warum sollen Zugangsbedingungen angegeben werden?

Sie können beeinflussen, wie eine geeignete Untersuchung durchgeführt werden kann. Die Fachplanung berücksichtigt sie zusammen mit dem benötigten Untersuchungsziel. Bestandsleitungen, Bewehrung und metallische Störkörper können die Messung und ihre Auswertung begrenzen; das erreichbare Ergebnis wird für die tatsächlichen Bedingungen erläutert.

Wie werden eingeschränkt untersuchbare Bereiche an die Bauleitung übergeben?

Kennzeichnen Sie die betroffenen Bereiche in den Ergebnisunterlagen und führen Sie die dokumentierten Einschränkungen mit. Für die nächste Bauphase muss erkennbar sein, welche Aussage verwertbar ist und welche Frage noch offenbleibt. Eine allgemeine Meldung über eine abgeschlossene Untersuchung reicht dafür nicht aus.

Projektanfrage

Die erste fachliche Abstimmung vorbereiten

Alt und Neu darstellen

Bestandspläne und neue Gründungsdetails zusammen vorlegen. Ergänzen Sie Flurstück, Planstand und die Anlagen zu früheren Untersuchungsergebnissen.

Arbeitsstellen zuordnen

Lage, Tiefe, Zugänge und vorgezogene Aufschlüsse benennen. Ordnen Sie die benötigten Aussagen den Bauphasen zu und benennen Sie Änderungen der bisherigen Planung.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
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Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
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Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
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