Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Bei einem Bauvorhaben in Rastatt müssen ältere Teilflächenbewertungen, später ausgeführte Untersuchungen und die nächsten Bodenarbeiten zusammenpassen. Der Kombibadfall zeigt, warum eine Verdachtsauswertung und eine Meldung über einen abgeschlossenen Fund unterschiedliche Aufgaben beantworten. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaften, Planung und Bauleitung beim fachlichen Abgleich der vollständigen Unterlagen und bei den daraus bestimmten Untersuchungen. Senden Sie den aktuellen Eingriffsplan mit den vorhandenen Berichten und deren Lageanlagen.
Die betroffenen Bereiche erkennen.
Untersuchungen rechtzeitig planen.
Voraussetzungen für Erdarbeiten klären.
Geplante Baugruben, Bohrungen und Anschlüsse werden mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen verglichen. Dabei bleiben die jeweiligen Untersuchungsgrenzen und Einschränkungen erkennbar. Ein historischer Fund oder eine abgeschlossene Entschärfung auf einer anderen Fläche beschreibt nicht den Zustand Ihres Grundstücks. Der nächste Eingriff wird anhand seiner eigenen Lage und Tiefe vorbereitet.

Der Kombibad-Entwurf unterscheidet Teilflächen mit unterschiedlichen Bewertungen. Der 2025 abgeschlossene Bombenfund ist ein gesonderter historischer Vorgang. Für Ihre heutige Planung werden die vorhandenen Unterlagen auf den eigenen Eingriffsbereich bezogen. Maßgeblich sind die dort geltenden Aussagen und die inzwischen tatsächlich dokumentierten Maßnahmen.
Rastatt ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Rastatt und Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg, Deutschland. Benennen Sie für die Anfrage die tatsächliche Projektadresse. Die Teilflächenbewertung und der spätere Fund am Kombibad bleiben mit ihrem jeweiligen Untersuchungsgebiet beziehungsweise Fundort verbunden. Im Umland richtet sich der örtliche Zuständigkeitsweg nach der konkreten Gemeinde; die Rastatter Beispiele werden nicht auf andere Orte übertragen.
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Kombibad Rastatt“ vom 29. August 2024, korrigiert am 14. Oktober 2024, zitiert eine Luftbildauswertung von UXO PRO Consult aus dem Jahr 2019. Sie unterschied verdächtige Teilflächen vom übrigen untersuchten Gebiet und empfahl für diese Teilflächen weitere technische Untersuchungen vor Eingriffen in den Untergrund.
Am 14. Oktober 2025 wurde auf der Kombibadbaustelle in der Jahnallee eine Fliegerbombe entdeckt. Die Stadt meldete am 26. Oktober die erfolgreiche Entschärfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes. Das ist ein abgeschlossener örtlicher Vorgang. Für andere Rastatter Baufelder lässt sich daraus weder ein konkreter Fund noch eine bestimmte Untersuchungspflicht ableiten; dort sind die eigenen Erkenntnisse maßgeblich.
Die Stadt beschreibt den Gegenstand ausdrücklich als amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Dieser konkrete historische Zusammenhang betrifft den dokumentierten Fundort; er wird weder als Nachweis einer Belastung anderer Grundstücke noch als heutige Sperrmeldung verwendet.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Für die konkreten Aufgaben und Schnittstellen werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit passend zu den vorgesehenen Tätigkeiten zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Rastatt: Textteil zum Bebauungsplan Kombibad · Stadt Rastatt: Informationen zur damaligen Entschärfung am Kombibad · Stadt Rastatt: Entschärfung abgeschlossen, 26. Oktober 2025.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Regierungspräsidium Stuttgart: Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet die vereinbarten Prüf-, Untersuchungs- und Dokumentationsaufgaben im erforderlichen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen. Ihr Bericht beschreibt die tatsächlich ausgeführte Fachleistung und deren Grenzen. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den zuständigen öffentlichen Stellen geklärt. In Baden-Württemberg ist der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Ein möglicher Fund wird der zuständigen Ortspolizeibehörde oder der nächsten Polizeidienststelle gemeldet; diese verständigt den KMBD. Identifizierung und weitere Behandlung bleiben nach dessen Verhaltensregeln den Expertinnen und Experten des KMBD vorbehalten. Eine technische Berichtsaussage wird für weitere Bodenarbeiten im konkreten Verfahren eingeordnet.
Die fachliche Planung berücksichtigt vorhandene historische Erkenntnisse und bereits ausgeführte Maßnahmen. Unterschiedliche Bewertungen innerhalb eines Gebiets werden nicht zu einer pauschalen Aussage zusammengezogen. Für die noch offene Frage wird ein geeignetes Vorgehen bestimmt. Untersuchungsziel, Eingriffstiefe und tatsächliche Messbedingungen werden dabei gemeinsam betrachtet.
Geeignete Verfahren für die konkrete Teilfläche vergleichenDer Begriff Sondierung allein beschreibt weder die zu prüfende Fläche noch die erreichbare Aussage. Halten Sie fest, welche Aufgabe das Verfahren beantworten soll. Zugänglichkeit, Einbauten und weitere örtliche Bedingungen fließen in die Planung ein. Nach der Ausführung werden Ergebnisse und Einschränkungen auf diesen vereinbarten Umfang bezogen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Übermitteln Sie den Bericht zusammen mit den zugehörigen Karten. Verschiedene Aussagen innerhalb eines Erkundungsgebiets müssen bei der weiteren Planung erkennbar bleiben. Ein verkleinerter Ausschnitt ohne Legende kann die Grenze zwischen Teilflächen verdecken. Für die Fachprüfung zählt, wo genau der nächste Bodeneingriff liegt und welche Aussage dort tatsächlich gilt.
Für mehrere Bauabschnitte werden die heutigen Eingriffsgrenzen in derselben Übersicht kenntlich gemacht. Trennen Sie darin ältere Verdachtsflächen, tatsächlich untersuchte Räume und zusätzliche Arbeitsbereiche. So lässt sich gezielt prüfen, welcher Berichtsteil den nächsten Anschluss oder die nächste Baugrube betrifft. Fehlt eine Karte, wird sie angefordert. Eine unklare Grenze bleibt als Rückfrage bestehen, bis ihre Bedeutung für die betreffende Arbeit fachlich geklärt ist.
Räumliche Bewertungen und ihre Grenzen dokumentieren
Auch ein einzelner Aufschluss oder ein vorgezogener Anschluss kann in den Boden eingreifen. Zeichnen Sie solche Arbeiten zusätzlich zur späteren Baugrube ein. Lage, Tiefe und Reihenfolge werden mit den vorhandenen Erkenntnissen abgeglichen. Aus einer vorbereiteten Teilfläche folgt noch keine Aussage zu allen weiteren Arbeiten desselben Vorhabens.
Kennzeichnen Sie vorgezogene Aufschlüsse, Hilfsgruben und zeitweise benötigte Arbeitsräume mit ihrer geplanten Tiefe. Deren Reihenfolge kann von der späteren Hauptbaugrube abweichen. Eine ausreichende Grundlage wird deshalb vor dem jeweils ersten betroffenen Eingriff benötigt. Wird ein Punkt nach der Abstimmung versetzt, erhalten die zuständigen Beteiligten die geänderte Lage. Die Prüfung folgt dem neuen Bodenraum und dessen Abdeckung durch die vorhandenen Ergebnisse.
Fachleistungen vergleichen
Zu älteren Bewertungen können inzwischen Untersuchungen oder weitere Maßnahmen hinzugekommen sein. Fordern Sie die zugehörigen Berichte und Pläne an. Eine allgemeine Nachricht über den erfolgreichen Abschluss eines Einsatzes erläutert nicht den gesamten Untersuchungsumfang. Für die Bauleitung müssen die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und verbleibenden Einschränkungen nachvollziehbar sein.
Notieren Sie, welche Maßnahmen nach der älteren Auswertung tatsächlich ausgeführt wurden und welche Unterlagen dies belegen. Zu einem Ergebnis gehören seine Plananlagen, das bearbeitete Gebiet und die beschriebenen Einschränkungen. Eine zeitlich spätere Nachricht wird nicht allein wegen ihres Datums zur umfassenderen Fachaussage. Für den neuen Abschnitt werden die benötigten Nachweise und gegebenenfalls noch fehlende Untersuchungsergebnisse ausdrücklich benannt. Dabei wird auch erfasst, ob der Bericht den Abschluss der vorgesehenen Aufgabe oder nur einen erreichten Zwischenstand beschreibt.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Bei einer Anfrage zu mehreren Teilflächen kann sich der Auftrag unterscheiden: Für eine Fläche fehlen nur Berichtsanlagen, für eine andere ist eine zusätzliche Untersuchung erforderlich. Diese Aufgaben werden getrennt beschrieben. Geben Sie an, welche Entscheidung die nächste Bauphase benötigt. Das Angebot kann dann den Prüf- und Untersuchungsumfang sowie die erwarteten Ergebnisunterlagen auf die tatsächlich offenen Fragen beziehen.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Eine spätere Zugänglichkeit wird mit dem betroffenen Bereich im Plan festgehalten. Vereinbaren Sie, wer die Voraussetzungen herstellt und wann die Fläche für die Facharbeiten verfügbar ist. Der Ergebnisstand wird anschließend an die davon abhängige Ausführung übergeben. Die Terminabstimmung unterscheidet damit vorbereitete, tatsächlich untersuchte und weiterhin offene Bereiche. Erforderliche behördliche Maßnahmen bei einem Fund bleiben eigenständig zu berücksichtigen.
Umfang und Termin besprechenÜbertragen Sie eine fachliche Bewertung nicht pauschal auf das gesamte Baugebiet. Die Kombibad-Unterlage zeigt eine Unterscheidung innerhalb des untersuchten Bereichs. Für Ihre Planung werden die zugehörigen Karten und der vollständige Bericht benötigt. So kann geprüft werden, welche vorgesehenen Arbeiten tatsächlich in einen noch zu klärenden Abschnitt fallen.
Nicht erst die endgültige Baugrube greift in den Boden ein. Auch eine vorbereitende Erkundung oder ein Leitungsanschluss kann relevant sein. Geben Sie solche Arbeiten bei der Anfrage an. Die Reihenfolge muss so abgestimmt werden, dass eine notwendige Kampfmittelklärung nicht erst nach dem betreffenden Eingriff vorgesehen ist.
Ein Terminplan sollte erkennen lassen, wer bei einem ungeklärten Befund informiert wird und wer die weitere Abstimmung übernimmt. Daraus folgt keine vorab festgelegte Dauer einer Unterbrechung. Die erforderlichen Maßnahmen hängen vom Einzelfall ab. Ein früherer Rastatter Fundablauf lässt sich zeitlich nicht auf das nächste Projekt übertragen.
Beim Kombibad koordinierte die Stadt den Einsatz mit den beteiligten Stellen. Sperrungen und deren Aufhebung waren Teil dieses konkreten Vorgangs. Für ein neues Vorhaben gelten die jeweiligen Anweisungen der zuständigen Behörden. Ein Auftragnehmer oder eine Bauleitung darf eine behördliche Gefahrenabwehrmaßnahme nicht durch eine eigene Terminentscheidung ersetzen.
Verwenden Sie für Untersuchung und Ausführung dieselben Flächenbezeichnungen. Falls die Grenze einer früheren Bewertung unklar ist, wird sie vor den betroffenen Arbeiten geklärt. Eine mündliche Beschreibung wie „hinter dem Gebäude“ reicht dafür häufig nicht. Ein gemeinsamer Lageplan erleichtert die eindeutige Zuordnung des nächsten Arbeitsschritts.
Benennen Sie die verantwortlichen Ansprechpartner und den vorgesehenen Informationsweg bei ungeklärten Befunden. Mögliche Unterbrechungen werden im Ablauf berücksichtigt, ohne eine feste Dauer vorwegzunehmen. Maßnahmen der zuständigen Stellen können sich nach der konkreten Lage richten. Der Terminplan wird deshalb mit dem tatsächlich erreichten Bearbeitungsstand fortgeschrieben.
Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen in der Projektakte geführt.
Stellen Sie den aktuellen Eingriffsplan und alle vorhandenen Kampfmittelunterlagen zusammen. Kennzeichnen Sie frühere Untersuchungsflächen sowie offene oder unklare Übergänge. Die fachliche Abstimmung bestimmt, welche Voraussetzung vor welchem Arbeitsschritt benötigt wird. Auch die vorbereitenden Arbeiten erhalten dabei einen eigenen erkennbaren Bezug.
Übergeben Sie neue Ergebnisse mit ihren Anlagen an Planung und Bauleitung. Prüfen Sie, welche der vorgesehenen Arbeiten damit erfasst werden. Zusätzliche Flächen oder größere Tiefen werden vor ihrer Bearbeitung gesondert eingeordnet. So bleiben erledigte Aufgaben nutzbar, ohne den dokumentierten Umfang stillschweigend zu erweitern.
Eine historische Luftbildauswertung wird mit den verfügbaren Aufnahmen, ihrer Aussagefähigkeit und dem abgegrenzten Erkundungsgebiet gelesen. Am Kombibad unterschieden sich die bewerteten Teilflächen; für eine heutige Anfrage ist deshalb die Lage des Eingriffs innerhalb der zugehörigen Karte wichtig. Bleiben historische Fragen offen, werden die erforderlichen Recherchen oder ergänzenden Luftbildauswertungen tatsächlich durchgeführt. Ihre Ergebnisse fließen in die Untersuchungsplanung ein. Ein fehlender erkennbarer Befund in alten Aufnahmen und eine technische Untersuchung des heutigen Bodens bleiben unterschiedliche Erkenntnisse. Spätere Maßnahmen werden mit ihren eigenen Berichten hinzugezogen.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik erfasst das Magnetfeld passiv und dient der Untersuchung magnetisch wirksamer Auffälligkeiten. Die Erkennbarkeit richtet sich nach der magnetischen Wirkung des Zielobjekts; Leitfähigkeit allein genügt dafür nicht. Für getrennte Teilflächen werden die benötigte Aussage, der erreichbare Untersuchungsraum und bekannte Störeinflüsse bestimmt. Leitungen, Zäune und Bewehrungen können die Auswertung beeinflussen. Ein Signal wird fachlich bewertet und nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Die bearbeiteten Flächen und noch offenen Bereiche bleiben mit ihrem Bezug zum vorgesehenen Bauabschnitt dokumentiert.
Geomagnetik fachlich abgrenzenTransientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, untersuchen die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte. Die Eignung wird für die konkrete Aufgabe und die Standortbedingungen begründet. Metallische Einbauten, erreichbare Flächen und erforderliche Untersuchungstiefen gehen in die Planung ein. Bei einer später ergänzten Trasse wird geklärt, welche Ergebnisse diese Lage bereits abdecken und wo weitere Erkenntnisse benötigt werden. Messdaten erhalten einen räumlichen Bezug und werden unter Berücksichtigung der Störungen ausgewertet. Ein ergänzendes Verfahren wird aus dieser Bewertung bestimmt; die bloße Geräteverfügbarkeit begründet seine Auswahl nicht.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Hinweise auf Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenaufbau, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Die benötigte Aussage wird vor dem Einsatz festgelegt, etwa bei einer veränderten Anschlusslage oder einem abzugrenzenden Arbeitsraum. Erkannte Auffälligkeiten benötigen fachliche Interpretation und sind nicht automatisch Kampfmittel. Ein unauffälliges Messbild gilt ebenfalls nur im dokumentierten Untersuchungsumfang. Ergebnisse anderer Fachaufgaben werden mit ihrer ursprünglichen Fragestellung gelesen. Für den Kampfmittelnachweis werden ihre Eignung, Aussagegrenzen und ein möglicher zusätzlicher Bearbeitungsbedarf ausdrücklich geklärt.
Georadar und AussagegrenzenFür tiefe Fundamente, Schächte oder Bohrungen wird geprüft, ob die Untersuchung von der Oberfläche die benötigte Aussage erreicht. Eine erforderliche Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung wird mit Punktlage, Anordnung, Tiefe und Bezugshöhe vorbereitet. Leitungen und die fachlich geeignete Herstellung der Untersuchungszugänge gehören zu dieser Abstimmung. Der technische Nachweis beziehungsweise die Bohrlochfreigabe bleibt auf den tatsächlich untersuchten Raum bezogen. Eine verschobene Position wird vor der Ausführung erneut zugeordnet. Allgemeine Meterangaben oder ein Standardraster ersetzen die auf den Eingriff abgestimmte Fachplanung nicht.
Tiefe Eingriffe vorbereitenBei einer fachlich begründeten baubegleitenden Kampfmitteluntersuchung werden Untersuchungsschritte und Bauablauf für den tatsächlich bearbeitbaren Raum zusammen geplant. Dazu können ein erforderlicher lagenweiser Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen gehören. Auswertung und Befundkommunikation sind Teil des abgestimmten Vorgehens. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs genügt als Detektion nicht. Die Bauleitung erhält die Voraussetzungen, die jeweils bearbeiteten Bereiche und die weiterhin offenen Teilflächen. Wird ein Abschnitt später zugänglich, wird seine Bearbeitung gesondert eingeordnet. Neue Erkenntnisse werden vor dem davon abhängigen nächsten Arbeitsschritt weitergegeben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung ordnet Hinweise aus den verfügbaren Aufnahmen ein. Ihre Ergebnisse sind auf das untersuchte Gebiet und die verwendeten Grundlagen bezogen. Wenn die Planung außerhalb dieser Grenzen liegt, fehlt damit eine Aussage zu diesem zusätzlichen Bereich. Aus einem alten Plantext allein ergibt sich noch keine vollständige technische Leistungsbeschreibung.
Für eine erforderliche Sondierung sind die zu prüfenden Bereiche und das Untersuchungsziel festzulegen. Ebenso wichtig sind die vorhandenen Bodenverhältnisse, Einbauten und mögliche Störungen. Nicht jedes Verfahren beantwortet jede Frage. Die Auswertung muss erkennen lassen, wo belastbare Aussagen möglich waren und welche Bereiche weitere Bearbeitung benötigen.
Ein Räumkonzept kann die erforderlichen Untersuchungsschritte und die Bedingungen der Ausführung zusammenführen. Die geeignete Reihenfolge wird anhand des konkreten Vorhabens festgelegt. Eine gewöhnliche Aushubarbeit nur beobachtend zu begleiten, ersetzt keine fachgerechte Untersuchung. Ein baubegleitendes Räumverfahren erfordert eine eigene fachliche Begründung und geeignete Voraussetzungen.
Eine erforderliche Flächenräumung wird für den vereinbarten Bodenraum vorbereitet. Befunde und ein möglicher Bergungsbedarf werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Der ausgeführte Umfang bleibt für die Ergebnisübergabe dokumentiert.
Nennen Sie die vorgesehenen Bodenarbeiten und den Planungsstand. Eine kurze Beschreibung von Baugrube, Gründung oder Trasse hilft bei der Einordnung. Fügen Sie einen Lageplan und die geplanten Tiefen bei. Wichtig ist außerdem, ob vorbereitende Eingriffe bereits vorgesehen sind und welche Arbeiten voneinander abhängen. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Vorhandene Auswertungen werden mit ihren jeweiligen Teilflächen und Schlussfolgerungen berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Senden Sie Auswertungen und Gutachten möglichst mit allen Karten und Anlagen. Eine Pressemitteilung über einen Fund ist ein anderer Informationstyp als ein Fachbericht für Ihr Grundstück. Sie kann auf ein örtliches Ereignis hinweisen, beschreibt aber nicht den Untersuchungsstand Ihres eigenen Baufelds. Diese Unterscheidung muss im Auftrag erhalten bleiben. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Klären Sie mit den Beteiligten, welche Informationen vor Beginn einer Untersuchung vorliegen müssen. Dazu zählen verfügbare Leitungsangaben und bekannte Einschränkungen des Zugangs. Vereinbaren Sie auch, an wen die Ergebnisse gehen. So erhält die Bauleitung die relevanten Aussagen, bevor der davon abhängige Arbeitsschritt ansteht.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Ein abgeschlossener Einsatz und eine ausreichende Aussage für alle geplanten Arbeiten sind nicht dasselbe. Prüfen Sie den Bericht auf erfasste Bereiche und Einschränkungen. Offene Punkte müssen vor den betroffenen Bodenarbeiten geklärt werden. Änderungen an Lage oder Tiefe des Vorhabens gehören erneut in die fachliche Abstimmung.
Für Rastatt ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart landesweit zuständig. Beratung, Suche und Bergung werden im Rahmen der verfügbaren Kapazität gegen Kostenerstattung angeboten. Können diese Leistungen nicht übernommen werden, sind private Fachunternehmen zu beauftragen. Die Entschärfung geborgener Kampfmittel gehört zu den staatlichen Aufgaben.
FONTANA-EOD stimmt mit Ihnen die für das Rastatter Vorhaben benötigten Fachleistungen ab. Umfang und Terminplanung berücksichtigen den erreichbaren Untersuchungsraum, die vorhandenen Erkenntnisse und noch offene Voraussetzungen. Befund und weitere Bearbeitung ergeben sich aus der tatsächlichen Untersuchung. Die BFR KMR gelten in ihrem bundesbezogenen Anwendungsbereich und können außerhalb dessen fachliche Orientierung bieten. Die für Ihr Vorhaben geltenden örtlichen Anforderungen werden mit den zuständigen Stellen geklärt.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Bei der Wiederaufnahme eines späteren Bauabschnitts werden alte Ergebnisflächen mit dem dann gültigen Eingriffsplan verglichen. Benennen Sie die weiterzuverwendenden Unterlagen und die zusätzlich benötigte Aussage. Eine räumlich passende frühere Untersuchung bleibt nutzbar. Neue Randbereiche erhalten eine eigene fachliche Zuordnung. Planung und Ausführung verwenden denselben Planstand, einschließlich der noch offenen Aufgaben vor den nächsten Bodenarbeiten.
Ein Plan kann eine frühere Untersuchung wiedergeben, während weitere Maßnahmen erst später ausgeführt wurden. Bewahren Sie diese Unterlagen mit ihren jeweiligen Daten auf. Für die aktuelle Aufgabe wird nachvollzogen, welche Aussagen weiterhin passen und welche Ergebnisse hinzugekommen sind. Ein neueres Plandatum allein belegt keine zusätzliche Untersuchung.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenNeben dem Bericht gehören die Ergebnispläne und ihre Legenden zur Übergabe. Die nächste ausführende Firma muss bearbeitete Bereiche und Einschränkungen erkennen können. Benennen Sie den zugehörigen Eingriffsplan und seinen Stand. Bei geänderten Arbeiten wird die Abweichung vor der Ausführung fachlich geprüft.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Stadt meldete die erfolgreiche Entschärfung am 26. Oktober 2025 und die anschließende Aufhebung der Sperrungen. Die hier beschriebene Meldung ist historisch. Für aktuelle Einschränkungen sind die aktuellen Angaben der Stadt maßgeblich.
Nein. Ein Fund auf einem anderen Baufeld ist keine Untersuchung Ihres Grundstücks. Benötigt werden die örtlichen Erkenntnisse für den vorgesehenen Eingriff und eine fachliche Bewertung ihrer Aussagekraft.
So früh, dass notwendige Untersuchungen vor den betroffenen Bodeneingriffen abgestimmt werden können. Berücksichtigen Sie dabei auch vorbereitende Aufschlüsse und Erschließungsarbeiten, nicht nur den späteren Hauptaushub.
Eine verlässliche allgemeine Dauer lässt sich nicht aus einem früheren Fall ableiten. Befund, örtliche Bedingungen und erforderliche behördliche Maßnahmen bestimmen das weitere Vorgehen.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.
Sie erklärt die verwendeten Flächen und Zeichen. Ohne diese Angaben können unterschiedliche Bewertungen oder Grenzen falsch zugeordnet werden.
Dafür werden die tatsächlichen Untersuchungs- und Ergebnisberichte mit ihren Plänen benötigt. Eine allgemeine Meldung über einen abgeschlossenen Einsatz ersetzt diese Unterlagen nicht.
Für den Aufwand zählen die Vollständigkeit und Verwendbarkeit älterer Berichte, noch offene historische Fragen, Größe und Tiefe der betroffenen Bodenräume, Zugänge, Einbauten und Störeinflüsse, erforderliche Vorarbeiten sowie Verfahren, Auswertung und Dokumentation. Eine weitere Teilfläche wird mit ihrer konkreten Aufgabe abgegrenzt. Später ausgeführte Untersuchungen werden berücksichtigt, soweit ihre Ergebnisse den heutigen Eingriff abdecken. Die Beauftragung verbindet den fachlich bestimmten Umfang mit den tatsächlich herstellbaren Voraussetzungen.
Aktuellen Eingriffsplan mit Berichten und vollständigen Karten senden.
Geben Sie zu jedem Bericht Herausgeber, Datum und die bekannte Gebietsbezeichnung an. Fügen Sie Legende und vollständige Lageanlagen bei. Im aktuellen Plan werden Hauptbaugrube, Anschlüsse und vorbereitende Bodenarbeiten unterschieden. Tiefen und Bezugshöhen unterstützen die räumliche Zuordnung. Benennen Sie die nächste anstehende Arbeit und die Person, die fachliche Rückfragen für die Planung zusammenführt.
Später ausgeführte Untersuchungen mit ihren Ergebnissen beifügen.
Kennzeichnen Sie die seitdem ausgeführten Arbeiten mit ihrem tatsächlichen räumlichen Umfang. Ergänzen Sie bekannte Abweichungen gegenüber älteren Planständen. Ein abgeschlossener Fundvorgang und ein flächenbezogener Untersuchungsbericht werden als unterschiedliche Unterlagen eingeordnet. Für einen noch ausstehenden Bauabschnitt werden die bereits verfügbaren Ergebnisse und die weiterhin benötigten Erkenntnisse gemeinsam zusammengestellt. Dadurch kann der konkrete nächste Fachauftrag mit den Beteiligten abgestimmt werden. Benennen Sie den Projektort in Baden-Württemberg oder das abweichende Bundesland.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.