Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Metallreste, Auffüllungen und alte Einbauten können Messungen erschweren. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Landshut dabei, Untersuchungsbedarf und Messbedingungen vor Bodenarbeiten zusammenzuführen. Senden Sie Lageplan, Eingriffstiefen und vorhandene Berichte, damit geeignete Fachleistungen und ihre Voraussetzungen für das Baufeld bestimmt werden können.
Bekannte Auffüllungen und Einbauten angeben.
Eignung und Grenzen vorab klären.
Offene Untersuchungen rechtzeitig einplanen.
Sie liefert für die offene Untersuchungsaufgabe kein negatives Ergebnis. Benennen Sie die dokumentierten Hindernisse und die vorgesehenen nächsten Bodenarbeiten. Die Fachplanung klärt, unter welchen Voraussetzungen eine geeignete Untersuchung möglich ist und wie weitere Leistungen aufeinander abgestimmt werden. Eine vorbereitende Erdarbeit erhält dabei ihre eigene fachliche Bewertung.

Die Begründung zu Löschenbrand dokumentiert eine für April 2021 vorgesehene, wegen Metallresten nicht durchgeführte Untersuchung. Für die eigene Bauaufgabe sind der heutige Zustand und die verfügbaren Ergebnisse maßgeblich. Kommunale Planinformationen, Schadstofffragen und Kampfmittelfachleistungen werden mit ihren jeweiligen Aufgaben in die Vorbereitung einbezogen. Landshut ist eine kreisfreie Stadt in Niederbayern und gehört zum Freistaat Bayern. Die Stadt ist vom gleichnamigen Landkreis zu unterscheiden. Benennen Sie bei einer Anfrage die tatsächliche Gemeinde, Adresse und das Flurstück; bei Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets richtet sich die kommunale Zuständigkeit nach dem jeweiligen Projektort. Für Arbeiten am Bahnhof, in Löschenbrand oder in anderen bestehenden Nutzungsbereichen sind die zugehörigen Akten und Baupläne mit dem geplanten Eingriff zusammenzustellen. Weitere Projektlagen finden Sie im Regionenbereich; Ergebnisse benachbarter Flächen werden für ihren tatsächlich dokumentierten Umfang eingeordnet.
Die Begründung zur Änderung des Bebauungsplans „Löschenbrand Erweiterung-Ost“, Deckblatt 1, trägt den Stand des Bausenats vom 24. September 2021. Im Abschnitt Fundmunition heißt es, dass die für den 26. April 2021 vorgesehene Kampfmitteluntersuchung wegen umfangreicher Metallreste im Boden nicht stattfinden konnte. Der damalige Plantext sah eine spätere Abstimmung mit Erdarbeiten und Altlastensanierung vor.
Im selben Abschnitt vermerkt die Planbegründung für diese Fläche Bombentreffer auf Luftbildern vom April 1945. Die städtische Geschichte Landshuts nennt den 19. März 1945 als Tag des schwersten Luftangriffs auf die Stadt; Ziel war das Bahnhofsgelände. Diese Angaben sind räumlich und zeitlich auseinanderzuhalten: Die Luftbildangabe betrifft das beschriebene Planungsgebiet, die Stadtchronik das historische Angriffsgeschehen. Für ein heutiges Grundstück werden die verfügbaren historischen Bilder und Nutzungsunterlagen mit späteren Untersuchungen und Bodenveränderungen zusammen ausgewertet.
Für neue Arbeiten werden der damalige Planstand und die inzwischen verfügbaren Fachberichte gemeinsam geprüft. Zu klären sind die heutige Untersuchbarkeit und die Voraussetzungen vorgesehener Vorarbeiten. Eine ausgefallene Messung enthält keine Aussage über den nicht untersuchten Bodenraum; spätere verwertbare Ergebnisse werden für ihren dokumentierten Umfang berücksichtigt. Welche Untersuchungsfrage heute noch offen ist, ergibt sich aus diesem Abgleich.
Die Begründung enthält auch Angaben zu bereits erfolgtem Oberbodenabtrag und zu einer Kampfmittelerkundung im April 2021. Deshalb sollten Sie für die einzelnen Arbeitsphasen die Ausführungsberichte und Lagepläne anfordern. Daraus muss hervorgehen, wo eine Maßnahme tatsächlich stattfand, welche Ergebnisse erzielt wurden und welche Messung ausfiel. Vorbereitete Flächen, untersuchte Bereiche und verbleibende Hindernisse werden für die heutige Planung getrennt erfasst. So kann ein vorhandener Fachbericht genutzt und ein erforderlicher Ergänzungsauftrag gezielt abgegrenzt werden.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die städtische Begründung zu Löschenbrand Erweiterung-Ost dokumentiert den Planstand von September 2021 mit historischen Hinweisen und Messhindernissen. Über die Stadtentwicklung und Stadtplanung stellt die Stadt aktuelle Beteiligungsverfahren und rechtskräftige Bebauungspläne im Stadtplan bereit. Für die Fachplanung werden die zum Grundstück passenden Unterlagen mit späteren Ergebnisberichten zusammengeführt.
Die BFR KMR zur Räumplanung verbinden die Untersuchungsaufgabe mit dem weiteren Ablauf. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl, die zur Dokumentation die Ergebnisübergabe. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern Arbeitsschutz und geeignete Arbeitsweisen. Die bayerische Bekanntmachung zur Kampfmittelabwehr vom 13. August 2026 ordnet Verantwortung, Vorsorge und Gefahrenabwehr ein.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
In Bayern übernehmen die Gemeinden regelmäßig die örtliche Gefahrenabwehr als Sicherheitsbehörden. Bei dringlichem Handlungsbedarf ergreift die Polizei die erforderlichen Maßnahmen. Der vom Innenministerium beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel; für Niederbayern ist das Sprengkommando München zuständig. Historische Recherche, Grundstücksbewertung und geplante Untersuchung werden als eigene Fachaufträge vorbereitet. Die nach der bayerischen Bekanntmachung kostenfreien Tätigkeiten des beauftragten Dienstes bei alten Kampfmitteln sind von den beauftragten privaten Leistungen zu unterscheiden.
Die geeignete Untersuchung richtet sich nach der Fragestellung und den tatsächlichen Verhältnissen. Vorhandene Leitungen, Einbauten und störende Materialien sind in der Vorbereitung anzugeben. Die Fachplanung erläutert den erreichbaren Aussageumfang. Ein ursprünglich vorgesehener Verfahrensname bleibt keine ausreichende Leistungsbeschreibung, wenn seine Voraussetzungen vor Ort nicht erfüllt sind.
Untersuchungsverfahren mit den örtlichen Bedingungen abgleichenSoll eine Fachleistung zeitlich mit Sanierung oder Erdarbeiten verbunden werden, müssen Aufgaben und Grenzen ausdrücklich vereinbart werden. Nicht jeder Eingriff eignet sich für denselben Ablauf. Die Planung benennt Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten und die erforderliche Ergebnisübergabe. Aus einem historischen Planungshinweis entsteht keine allgemeine Erlaubnis für einen beliebigen heutigen Aushub.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Eine nicht ausgeführte Messung macht historische Unterlagen nicht wertlos. Übergeben Sie diese zusammen mit dem Bericht über die tatsächlichen Hindernisse. Die Fachplanung unterscheidet vorhandene Hinweise, offene Untersuchungsfragen und technische Bedingungen. Daraus wird der weitere Bedarf für die konkret vorgesehenen Flächen und Tiefen abgeleitet, ohne einen fehlenden Befund zu ersetzen.
Halten Sie die Fragestellung der historischen Vorerkundung zusammen mit dem betroffenen Grundstück fest. Frühere Bahnanlagen, Abbruchflächen oder spätere Verfüllungen können unterschiedliche Akten und Bildstände erfordern. Die Auswertung ordnet belastbare Hinweise dem heutigen Lageplan zu und benennt erkennbare Lücken. Eine frühere Nutzungsbezeichnung allein bestimmt weder die vermuteten Zielobjekte noch das geeignete Messverfahren. Für die anschließende Untersuchung werden die fachlich begründeten Fragen und der räumliche Bedarf ausdrücklich festgehalten.
Vorhandene Hinweise und dokumentierte Messhindernisse zusammenführen
Wenn metallische Einbauten oder Reste die geplante Untersuchung beeinflussen, sind geeignete weitere Schritte fachlich festzulegen. Dazu gehören deren Voraussetzungen und räumlicher Umfang. Eine pauschale Anweisung, die Fläche vorher abzuräumen, beschreibt die notwendige Vorbereitung nicht. Auch die dabei vorgesehenen Bodeneingriffe müssen vor ihrer Ausführung abgestimmt sein.
Für die Ausschreibung sind bekannte Störbereiche im Plan zu kennzeichnen. Beschreiben Sie die vorhandenen Einbauten, verfügbaren Bestandspläne und bereits dokumentierten Messprobleme. Die Fachfirma kann damit prüfen, welche Aussagen unter den vorgesehenen Bedingungen erreichbar sind und welche Voraussetzungen noch zu klären bleiben. Änderungen der Zugänglichkeit und erforderliche Vorleistungen werden als eigene Aufgaben zugeordnet. Der Auftrag benennt außerdem, wie abweichende Bedingungen oder ein unterbrochener Untersuchungstermin dokumentiert und mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Fachleistungen vergleichen
Der spätere Bericht soll nachvollziehbar zeigen, was tatsächlich untersucht werden konnte. Nicht erfasste Bereiche bleiben ausdrücklich benannt. Geben Sie auch relevante Änderungen der Messbedingungen weiter. Die Bauleitung kann dadurch erkennen, welche Aussagen für die nächste Arbeit vorliegen und welche Aufgabe noch eine gesonderte Klärung benötigt.
Ein Teilbereich kann bereits ausgewertet sein, während ein benachbarter Abschnitt wegen Störungen offenbleibt. Der Ergebnisplan muss diese Bereiche voneinander unterscheiden und den Bezug zur ausgeführten Leistung zeigen. Bei einer späteren Ergänzung werden neue Messdaten und Auswertungen mit dem bisherigen Bearbeitungsstand verbunden. Die Bauleitung erhält eine verständliche Zuordnung zur nächsten Bauphase. Sie kann daraus entnehmen, welche Untersuchungsergebnisse verwendbar sind und für welche Bereiche vor dem Eingriff noch eine fachliche Entscheidung benötigt wird.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden vereinbart, sobald Umfang, Zugänge, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und der benötigte Entscheidungstermin geklärt sind.
Umfang und Termin besprechenLiegen Bodenberichte, alte Baupläne oder Angaben zu Auffüllungen vor, sollten sie bereits in die Anfrage einfließen. Sie können Hinweise auf Metallreste, Abbruchmaterial oder verbliebene Einbauten enthalten. Die Unterlagen helfen, mögliche Störungen einzuschätzen. Eine Angabe zur Schadstoffbelastung beantwortet dabei eine andere Frage als die Untersuchung auf Kampfmittel.
Ein befahrbares Grundstück ist nicht automatisch gut untersuchbar. Einbauten und Störkörper können die Auswertung beeinflussen. Lassen Sie deshalb erläutern, welche Aussage mit dem vorgeschlagenen Verfahren für das geplante Bauwerk erreicht werden soll. Nicht auswertbare Bereiche müssen im Bericht erkennbar bleiben und dürfen bei der Bauvorbereitung nicht als geklärt gelten.
Das Entfernen von Bewuchs, Belägen oder Auffüllungen kann selbst einen sicherheitsrelevanten Eingriff darstellen. Solche Arbeiten gehören deshalb in die fachliche Abstimmung und nicht in eine pauschale Vorleistung des Bauherrn. Vorher ist festzulegen, was unter welchen Voraussetzungen möglich ist. Ein besser zugängliches Baufeld ersetzt anschließend keine erforderliche Untersuchung.
Wenn neben Kampfmitteln auch Schadstofffragen zu bearbeiten sind, brauchen die Beteiligten einen gemeinsamen Ablauf. Die jeweiligen Untersuchungsziele und Verantwortlichkeiten bleiben dennoch getrennt. Bodenentsorgung, geotechnische Bewertung und Kampfmittelprüfung können nicht gegenseitig ihre Ergebnisse ersetzen. Die Planung muss berücksichtigen, welche Aussage vor dem nächsten Arbeitsschritt tatsächlich benötigt wird.
Für die weitere Planung ist entscheidend, ob eine Messung gar nicht begann, nur teilweise möglich war oder kein auswertbares Ergebnis lieferte. Übergeben Sie die zugehörigen Aufzeichnungen. Ein gemeinsamer Termin allein belegt keine abgeschlossene Fachleistung. Der tatsächliche Bearbeitungsstand wird mit Bezug auf die betroffenen Flächen und Aufgaben beschrieben. Bei tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten ergänzt deren Räumprotokoll diese Unterlagen um bearbeitete Bereiche, Verfahren, Befunde und offene Aufgaben. Ein abgebrochener Messversuch wird damit nicht als abgeschlossene Räumung beschrieben.
Das Herstellen von Zugänglichkeit und eine fachliche Untersuchung sind verschiedene Arbeitsschritte. Beschreiben Sie die geplanten Veränderungen an Oberfläche und Boden. Ihre Voraussetzungen werden mit den beteiligten Fachleuten geklärt. Erst danach kann eine passende Reihenfolge festgelegt werden; ein enger Bauzeitplan ersetzt diesen Abgleich nicht.
Stellen Sie vorhandene Berichte und die aktuelle Bauplanung zusammen. Ergänzen Sie, welche Veränderungen seit dem früheren Termin eingetreten sind. Dadurch kann die Abstimmung den heutigen Zustand berücksichtigen. Der weitere Auftrag wird auf die noch offene Frage bezogen und enthält die notwendigen Voraussetzungen für eine aussagekräftige Durchführung.
Vor einem neuen Arbeitsabschnitt werden die ausgeführten Fachleistungen und die vorgesehenen Eingriffe gegenübergestellt. Halten Sie fest, welche Teilflächen bearbeitet wurden und welche Einschränkungen bestehen. Diese Informationen werden vollständig weitergegeben. Eine organisatorische Übergabe der Fläche ersetzt dabei nicht die fachliche Aussage zu ihrem untersuchten Umfang.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDurch eine historische Luftbildauswertung und weitere verfügbare Unterlagen lässt sich die frühere Nutzung des Untersuchungsgebiets einordnen. Vorhandene Berichte zu Kampfmitteln werden ebenfalls berücksichtigt. Es geht darum, begründete Fragen für die heutige Planung zu erkennen. Aus einem Hinweis auf Kriegseinwirkungen folgt nicht automatisch, welches technische Verfahren auf dem Grundstück geeignet ist.
Bei offenen Grundlagen wird die erforderliche historische Luftbildauswertung mit weiteren verfügbaren Informationen zur gleichen Fläche verbunden. Dazu können Bauakten, ältere Leitungspläne und Nachweise über frühere Erdbewegungen gehören. Datum, räumliche Abdeckung und Aussagegrenzen der Unterlagen werden festgehalten. Die Auswertung trennt historische Hinweise von Ergebnissen bereits ausgeführter Facharbeiten. Damit lässt sich bestimmen, welche Frage noch technisch zu untersuchen ist und welche früheren Erkenntnisse unmittelbar weiterverwendet werden können.
Eine Sondierung ist nach Untersuchungsziel, vorgesehener Eingriffstiefe und örtlichen Bedingungen zu planen. Bei störendem Untergrund muss die Fachplanung klären, wie eine belastbare Beurteilung erreicht werden kann. Eine bestimmte Gerätetechnik wird deshalb nicht allein aufgrund des Städtenamens festgelegt. Verfahrensgrenzen und verbleibende Lücken gehören in die Ergebnisdokumentation.
Für die Sondierung werden erwartete Zielobjekte, Bodenaufbau, Einbauten und die geplanten Tiefen gemeinsam betrachtet. Bei tiefen Bohr- oder Gründungseingriffen ist zu klären, ob die vorgesehene Untersuchung den benötigten Bodenraum erfasst. Eine erforderliche Tiefensondierung oder Bohrlochfreigabe erhält einen bestimmten Bezug zu Lage und Eingriff. Änderungen an Bohrpunkten oder Höhenlagen werden vor der Ausführung weitergegeben. Die Fachfirma erläutert, welche Bedingungen für die Untersuchung und ihre Auswertung erfüllt sein müssen.
Ein Räumkonzept kann die erforderlichen Leistungen und ihre Abstimmung mit dem Bauablauf beschreiben. Es berücksichtigt auch, wenn eine zunächst vorgesehene Untersuchung nicht durchführbar ist. Reine Sichtbeobachtung beim Aushub ersetzt keine notwendige Untersuchung. Ein baubegleitendes Räumverfahren setzt eine gesonderte fachliche Beurteilung und geeignete Voraussetzungen voraus.
Eine vereinbarte Bauaushubüberwachung beschreibt die fachlichen Beiträge im vorgesehenen Bauablauf. Erforderliche Untersuchungen, gegebenenfalls eine Flächenräumung und die Bearbeitung von Befunden werden mit Aufgaben und Grenzen festgelegt. Für eine notwendige Kampfmittelbergung sind Zugang und Schutzmaßnahmen mit den zuständigen Beteiligten abzustimmen. Ein verdächtiger Gegenstand bleibt an seinem Ort; die betroffenen Arbeiten werden eingestellt und die Polizei wird unverzüglich verständigt. Die weiteren Maßnahmen richten sich nach der konkreten Lage und den Anweisungen der zuständigen Stellen.
Markieren Sie Baugrube, Leitungsgräben, Fundamente und weitere Bodeneingriffe in einem Lageplan. Geben Sie die vorgesehenen Tiefen und den geplanten Beginn an. Auch vorbereitende Baugrundaufschlüsse sollten erkennbar sein. Je genauer der Arbeitsbereich beschrieben ist, desto klarer lässt sich der Auftrag von benachbarten oder zunächst unberührten Flächen abgrenzen. Im Erstkontakt werden Projektort, Eingriff und die benötigte Fachentscheidung aufgenommen.
Die Stadt Landshut verweist auf aktuelle Beteiligungsverfahren und rechtskräftige Bebauungspläne im Stadtplan. Bei offenen Fragen zum Planungsstand hilft das Stadtplanungsamt weiter. Ergänzen Sie vorhandene Kampfmittelberichte und Bodenuntersuchungen mit ihren Anlagen. Ein Bebauungsplanhinweis ist ein wichtiger Ausgangspunkt, enthält aber nicht zwangsläufig das spätere Untersuchungsergebnis. Die Unterlagenprüfung bezieht vollständige Kampfmittelberichte und ihre Anlagen ein. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt.
Benennen Sie bekannte Leitungen, befestigte Flächen und Zugangsbeschränkungen. Wenn ältere Berichte eine Messung als eingeschränkt oder nicht möglich beschreiben, sollte dieser Punkt ausdrücklich in die neue Anfrage aufgenommen werden. Das weitere Vorgehen ist vor dem Beginn vorbereitender Erdarbeiten abzustimmen. Eine Terminbestätigung allein löst ein technisches Hindernis nicht. Die Methodenwahl berücksichtigt Zielobjekte, Boden, Störeinflüsse und benötigte Tiefe. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet den festgelegten Umfang; Befunde und Messgrenzen werden fachlich bewertet.
Die Bauleitung benötigt eine eindeutige Zuordnung von Ergebnissen zu den vorgesehenen Eingriffen. Noch offene Flächen oder Tiefen werden gesondert behandelt. Ändert sich die Planung, muss geprüft werden, ob die vorhandene Aussage weiterhin ausreicht. Bewahren Sie dazu Berichte, Lagepläne und spätere Ergänzungen gemeinsam auf. Bericht und Ergebnispläne dokumentieren die ausgeführten Leistungen. Die Anschlussentscheidung bestimmt den weiteren Fachbedarf für offene Bereiche vor den betroffenen Folgeeingriffen.
Zur Projektakte gehören Untersuchungsbericht, Lagepläne, Bewertung und die Dokumentation ausgeführter Räumarbeiten. Ein Räumprotokoll beschreibt den tatsächlich bearbeiteten Umfang. Für eine nachfolgende Bauphase werden diese Angaben mit dem aktuellen Eingriffsplan verglichen. Bei verändertem Gelände ist der Höhenbezug besonders zu beachten. Eine frühere Tiefenangabe lässt sich erst mit der damals verwendeten Bezugshöhe sinnvoll zuordnen. Benennen Sie fehlende Anlagen oder unklare Grenzen, damit die benötigten Ergänzungen vor den betreffenden Arbeiten beschafft werden können.
Die bayerische Bekanntmachung vom 13. August 2026 unterscheidet projektbezogene Vorerkundung und Gefahrenabwehr bei aufgefundenen alten Kampfmitteln. Private Fachfirmen bearbeiten die beauftragte Grundstücksuntersuchung. Die örtliche Gefahrenabwehr liegt regelmäßig bei den Gemeinden. Ein tatsächlicher Fund ist unverzüglich der Polizei zu melden.
FONTANA-EOD unterstützt die fachliche Abstimmung der erforderlichen Untersuchungs- und Räumleistungen für Ihr Vorhaben in Landshut. Die BFR KMR beschreiben Grundsätze für Erkundung, Planung und Dokumentation. Ihr unmittelbarer Geltungsbereich betrifft Bundesliegenschaften; eine pauschale zusätzliche Pflicht für jedes private Grundstück folgt daraus nicht.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Die Formulierung eines Ergebnisstands muss erkennen lassen, ob überhaupt eine auswertbare Untersuchung stattgefunden hat. Fehlt sie, bleibt die ursprüngliche Frage offen. Eine verständliche Projektübersicht nennt deshalb sowohl ausgeführte Leistungen als auch Einschränkungen. Der vollständige Bericht bleibt für die fachliche Beurteilung und die weitere Ausführungsplanung verfügbar.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenNach Rückbau oder Sanierung können sich Zugänglichkeit und Messbedingungen verändern. Dokumentieren Sie die ausgeführten Veränderungen und die betroffenen Flächen. Daraus folgt noch kein Untersuchungsergebnis, wohl aber eine aktualisierte Grundlage für die Fachplanung. Vor dem nächsten Auftrag werden diese Angaben mit den vorhandenen Erkenntnissen zusammen betrachtet.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Bedingungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDann liegt für den vorgesehenen Umfang noch kein verwertbares Ergebnis dieser Messung vor. Die Ursache und ein geeignetes weiteres Vorgehen müssen fachlich geklärt werden. Daraus lässt sich weder Kampfmittelfreiheit noch ein bestätigter Kampfmittelfund ableiten. Die weitere Abstimmung erfolgt vor den betroffenen Bodenarbeiten; der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Recherche, Methodenwahl, Untersuchung oder geeignete Begleitung mit Bewertung und Dokumentation.
Nicht ohne vorherige fachliche Abstimmung. Das Entfernen oder Freilegen kann selbst mit Bodeneingriffen verbunden sein. Welche Vorbereitung möglich ist und welche Voraussetzungen dafür gelten, muss für das konkrete Baufeld geklärt werden.
Nein. Er beschreibt die damalige Planung und die Einschränkung einer vorgesehenen Untersuchung. Für heutige Arbeiten sind der aktuelle Stand und die einschlägigen Ergebnisunterlagen zu beschaffen und mit dem neuen Eingriff zu vergleichen.
Nein. Es behandelt andere Untersuchungsziele. Angaben zum Bodenaufbau und zu Auffüllungen können für die Planung der Kampfmittelprüfung hilfreich sein; sie ersetzen deren erforderliche Aussage jedoch nicht.
Arbeiten einstellen, den Gegenstand weder berühren noch bewegen und andere Personen fernhalten. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110 und befolgen Sie deren Anweisungen. Die Gemeinde erfüllt ihre örtlichen Sicherheitsaufgaben; die Polizei und der beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst übernehmen ihre jeweiligen Aufgaben der Gefahrenabwehr.
Benennen Sie die Aufgabe, den räumlichen Umfang und die fachlichen Voraussetzungen. Ablauf, Verantwortlichkeiten und Ergebnisübergabe werden mit den vorgesehenen Erdarbeiten abgestimmt. Eine allgemeine Bezeichnung als Begleitung beschreibt diese Beiträge noch nicht ausreichend.
Der dokumentierte Grund, die tatsächlich bearbeiteten Flächen, vorhandene Ergebnisse und Veränderungen seit dem Termin sowie die geplanten nächsten Eingriffe.
Fläche und Tiefe, Recherchebedarf, Zugänglichkeit, Leitungen und metallische Störkörper beeinflussen den Aufwand. Hinzu kommen das geeignete Verfahren, Auswertung und Dokumentation sowie gegebenenfalls die Bearbeitung von Befunden. Vorhandene verwertbare Berichte helfen, den Ergänzungsauftrag zu bestimmen. Voraussetzungen vorbereitender Erdarbeiten werden vor ihrer Ausführung fachlich geklärt und mit dem vereinbarten Leistungsumfang abgestimmt.
Abbruchgrund, Einbauten und veränderte Flächen benennen. Übermitteln Sie die vollständige Aufzeichnung des früheren Termins mit Datum und Lageplan. Beschreiben Sie, was sich an den Messbedingungen geändert hat.
Sanierung und Bauplanung mit Lage und Tiefe beifügen. Ergänzen Sie Flurstück, Planstand und die benötigte Entscheidung vor der nächsten Bauphase. Teilen Sie uns außerdem mit, wer Bauleitung und weitere Fachplanungen übernimmt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.