Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Vor einem Neubau beginnen Bodenarbeiten oft schon beim Entfernen alter Fundamente, Keller oder Leitungen. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Passau dabei, diese Eingriffe mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen abzugleichen. Senden Sie Rückbauplan, neue Eingriffstiefen und vollständige Berichte, damit benötigte Fachleistungen vor den betreffenden Arbeiten bestimmt werden können.
Unterirdische Bauteile im Plan zeigen.
Den ersten Eingriff rechtzeitig klären.
Ergebnisse mit der Planung abgleichen.
Sobald dabei Bodenräume betroffen sein können, etwa beim Entfernen von Fundamenten, Kellern oder Leitungen. Beschreiben Sie diese Arbeiten bereits vor dem Rückbau und legen Sie vorhandene Pläne und Berichte vor. Die Fachplanung stimmt die notwendigen Voraussetzungen und Untersuchungen mit der vorgesehenen Reihenfolge ab. Auch vorbereitende Eingriffe erhalten einen eindeutigen Umfang.

Die Begründung zur Nibelungenstraße sieht Kampfmitteluntersuchung vor sämtlichen Bodenarbeiten vor und behandelt andere Bodenfragen gesondert. Für Ihr Vorhaben werden die eigenen Anforderungen und späteren Berichte benötigt. Die städtische Bauberatung ermöglicht grundstücksbezogene Planeinsicht; die Untersuchung wird zusätzlich auf die tatsächlichen Rückbau- und Neubauarbeiten bezogen. Passau ist eine kreisfreie Stadt in Niederbayern und gehört zum Freistaat Bayern. Stadtgebiet und Landkreis Passau sind bei der Zuordnung zu unterscheiden. Geben Sie für die Anfrage Adresse, Flurstück und den Stand der Bauplanung an. Die städtische Bauberatung erteilt grundstücksbezogene planungsrechtliche Auskünfte an die hierfür Berechtigten. Für ein Grundstück außerhalb der Stadt richtet sich die kommunale Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Projektort. Weitere Räume finden Sie im Regionenbereich; Berichte und Planvorgaben werden stets dem betreffenden Grundstück und Arbeitsschritt zugeordnet.
Die Begründung zum Bebauungsplan „Nibelungenstraße“ in Passau beschreibt die Neubebauung des früheren Polizeigeländes an der Nibelungenstraße 17. Wegen möglicher Bombenblindgänger sieht sie eine Untersuchung der Fläche vor sämtlichen Bodeneingriffen vor. Die fachgutachterliche Begleitung wegen möglicher Altlasten und die geotechnische Erkundung werden im Plan gesondert behandelt.
Die städtische Broschüre von September 2025 schildert den Luftangriff vom 18. April 1945 und den Artilleriebeschuss ab dem 29. April. Sie dokumentiert auch die Sprengung von Donaubrücken sowie der Innbrücke und der Eisenbahnbrücke über den Inn gegen Kriegsende. Diese örtlichen Ereignisse bilden einen Teil der historischen Ausgangslage. Für eine Kampfmittelprüfung werden frühere Nutzungen und Kriegseinwirkungen mit den konkreten Flächen, späteren Erdbewegungen und vorhandenen Untersuchungsergebnissen abgeglichen. Für die heutige Flächenbewertung werden die zum Grundstück gehörenden Befunde und die inzwischen dokumentierten Veränderungen herangezogen.
Für die Vorbereitung ist diese Reihenfolge entscheidend: Der Rückbau oberirdischer Gebäude und das Entfernen von Fundamenten sind unterschiedliche Arbeitsschritte. Welche davon in den Boden eingreifen und welche Aussage dafür vorliegen muss, ist vorab zu klären. Der konkrete Planhinweis ist kein Untersuchungsbericht und erlaubt keine Aussage zum heutigen Räumstand des Geländes oder zu anderen Passauer Grundstücken.
Zum weiteren Verwaltungsstand gehören der Satzungsbeschluss vom 27. Januar 2025 und die später veröffentlichte Baugenehmigung vom 27. Januar 2026 für die Wohnbebauung auf dem ehemaligen Polizeiareal. Die Bekanntmachungen betreffen Planungs- und Baurecht. Für die Kampfmittelfachplanung werden daneben die tatsächlichen Untersuchungsberichte und ihre Ergebnispläne benötigt. Die Bauherrschaft legt diese mit dem heutigen Rückbau- oder Neubauplan vor. Damit lassen sich verwertbare Aussagen und noch erforderliche Facharbeiten für die nächste Bauphase bestimmen. Die öffentliche Bekanntmachung von 2026 gibt die Genehmigung unter Auflagen nur verkürzt wieder. Für die Bauausführung gehören deshalb auch die vollständigen Genehmigungsunterlagen in die Projektakte.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Begründung zum Plan Nibelungenstraße behandelt Kampfmittel, Altlasten und Baugrunderkundung mit ihren jeweiligen Aufgaben. Über die städtische Bauberatung und Planeinsicht lassen sich die zum Grundstück gehörenden planungsrechtlichen Unterlagen zuordnen. Für den Fachauftrag werden diese mit späteren Untersuchungsberichten und den aktuellen Bodeneingriffen zusammengeführt.
Die BFR KMR zur Räumplanung verbinden die Untersuchungsaufgabe mit dem weiteren Ablauf. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl, die zur Dokumentation die Ergebnisübergabe. Die bayerische Bekanntmachung zur Kampfmittelabwehr vom 13. August 2026 ordnet Verantwortung, Vorsorge und Gefahrenabwehr ein.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
In Bayern übernehmen die Gemeinden regelmäßig die örtliche Gefahrenabwehr als Sicherheitsbehörden. Bei dringlichem Handlungsbedarf ergreift die Polizei die erforderlichen Maßnahmen. Der vom Innenministerium beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel. Für Niederbayern ist das Sprengkommando München zuständig. Projektbezogene Recherche und Grundstücksuntersuchung werden als eigene Fachaufträge vorbereitet. Die nach der bayerischen Bekanntmachung kostenfreien Tätigkeiten des beauftragten Dienstes bei alten Kampfmitteln sind von diesen privaten Leistungen zu unterscheiden.
Die Fachplanung berücksichtigt die konkrete Frage und den vorhandenen Bestand. Notwendige vorbereitende Maßnahmen werden mit ihren eigenen Voraussetzungen beschrieben. Ein geeignetes Verfahren muss unter den tatsächlichen Bedingungen die benötigte Aussage erreichen können. Verbleibende Grenzen werden dokumentiert und in der weiteren Planung berücksichtigt, bevor darauf aufbauende Bodenarbeiten stattfinden.
Geeignete Fachleistungen vergleichenBeide Aufgaben können denselben Bauabschnitt betreffen, verfolgen aber unterschiedliche Untersuchungsziele. Klären Sie die jeweiligen Leistungen und ihre Übergaben. Ein Auftrag zu Bodenverwertung oder Schadstoffen enthält nicht automatisch eine Kampfmittelbewertung. Für die Ausführung werden die erforderlichen Aussagen den jeweiligen Fachaufgaben, Verantwortlichen und Bauphasen zugeordnet.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Bestandspläne und historische Unterlagen helfen, die Aufgaben auf dem bebauten Grundstück einzuordnen. Fügen Sie vorhandene Untersuchungsberichte mit Karten bei. Die Fachplanung betrachtet die vorgesehenen Rückbau- und Neubauflächen gemeinsam. Bereits verfügbare Erkenntnisse bleiben nutzbar, während noch offene Bereiche und Fragen für die weitere Vorbereitung ausdrücklich benannt werden.
Beschaffen Sie Unterlagen zu früheren Gebäuden und den tatsächlich ausgeführten Änderungen. Ein älterer Kellerplan kann andere Abmessungen oder Höhen enthalten als die heutige Bestandsaufnahme. Auch Nachträge und Pläne stillgelegter Anschlüsse sind für den Abgleich hilfreich. Die Fachplanung ordnet diese Angaben den vorgesehenen Arbeitsbereichen zu. Unbekannte Verläufe werden als offene Punkte erfasst. Der Untersuchungsauftrag kann dadurch auf die benötigte Aussage ausgerichtet werden und berücksichtigt die Grenzen der verfügbaren Unterlagen.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Gebäude, Befestigungen und unterirdische Bauteile können Zugänge und Messbedingungen beeinflussen. Beschreiben Sie, was erhalten bleibt und was entfernt werden soll. Die erforderlichen Fachleistungen werden mit diesen Arbeitsschritten abgestimmt. Aus eingeschränkter Zugänglichkeit folgt keine pauschale Aufforderung, den betroffenen Boden zunächst ohne entsprechende Klärung freizulegen.
Bei einem abschnittsweisen Rückbau ändern sich Arbeitsräume und Oberflächen. Beschreiben Sie deshalb die vorgesehenen Bauzustände und die damit verbundenen Eingriffe im selben Ablaufplan. Welche vorbereitenden Arbeiten unter welchen Voraussetzungen möglich sind, wird vor ihrer Ausführung fachlich abgestimmt. In der Ausschreibung werden Untersuchungsaufgabe, bereitzustellende Unterlagen, Zugänge und Ergebnisübergabe den Beteiligten zugeordnet. Ungeklärte Bedingungen können so vor der Vergabe angesprochen werden, statt erst beim Beginn eines Teilauftrags aufzufallen.
Fachleistungen vergleichen
Nach jeder vereinbarten Fachleistung soll erkennbar sein, welche Bereiche und Tiefen behandelt wurden. Die Bauleitung erhält die vollständigen Ergebnisse und verbleibenden Grenzen. Weitere Bodenarbeiten werden damit abgeglichen. Eine abgeschlossene Rückbauphase ist nicht allein schon ein Nachweis für den Untersuchungsumfang einer später größeren oder tieferen Baugrube.
Der Ergebnisplan zeigt den Bezug zwischen der bearbeiteten Fläche und dem bevorstehenden Bodeneingriff. Bei einer Erweiterung der Baugrube oder einer tieferen Gründung wird die zusätzliche Aufgabe kenntlich gemacht. Untersuchungsgrenzen bleiben auch nach einer organisatorischen Flächenübergabe erkennbar. Die Ausführenden erhalten den aktuellen Planstand mit den zugehörigen Berichten. Für offene Teilbereiche wird die benötigte Anschlussleistung vor dem dortigen Eingriff vereinbart. Bereits verwertbare frühere Ergebnisse bleiben dabei Bestandteil der Projektakte.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden vereinbart, sobald Umfang, Zugänge, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und der benötigte Entscheidungstermin geklärt sind.
Umfang und Termin besprechenZeichnen Sie ein, welche unterirdischen Bauteile entfernt werden sollen und wie tief die Arbeiten reichen. Alte Baupläne können dabei helfen; unbekannte Bereiche sollten im Auftrag erkennbar bleiben. Die Bezeichnung „Gebäudeabbruch“ reicht nicht aus, um den tatsächlichen Bodeneingriff zu beschreiben. Stimmen Sie die notwendigen Voraussetzungen mit der Fachplanung ab, bevor diese Arbeiten beginnen.
Stillgelegte Anschlüsse, Schächte oder befestigte Hofflächen können vor dem eigentlichen Neubau bearbeitet werden. Nehmen Sie diese Positionen in den Ablauf auf. Ein später geplanter Untersuchungsauftrag für die Baugrube deckt vorgelagerte Eingriffe an anderer Stelle nicht automatisch ab. Auch vorgezogene Teilaufträge brauchen einen klaren Bezug zu Fläche und Tiefe.
Ein bebautes Grundstück ist nicht unter allen Bedingungen sofort vollständig untersuchbar. Vorhandene Bauteile und störende Materialien können die Messung beeinflussen. Daraus folgt jedoch keine Aufforderung, den Boden zunächst eigenständig freizulegen. Beschreiben Sie den Bestand mit Plänen und Fotos, damit vertretbare Vorbereitungsschritte und die erforderliche Untersuchung fachlich aufeinander abgestimmt werden können.
Altlasten, Tragfähigkeit und Kampfmittel betreffen denselben Baugrund, benötigen aber unterschiedliche fachliche Aussagen. Ein chemischer Befund ersetzt keine Kampfmittelbewertung. Umgekehrt sagt ein Kampfmittelbericht nichts über die zulässige Verwertung des Bodens aus. Halten Sie deshalb fest, welcher Bericht welche Frage beantwortet und für welchen Arbeitsschritt er benötigt wird.
Die Sammelbezeichnung Abbruch kann Tätigkeiten mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Boden enthalten. Zeichnen Sie deshalb Fundamente, Keller und Anschlüsse soweit bekannt gesondert ein. Fehlende Angaben werden kenntlich gemacht. Die notwendige Fachplanung kann dann die tatsächlichen Eingriffe behandeln, statt von einer unvollständigen Beschreibung des Gebäuderückbaus auszugehen.
Das Entfernen eines Schachts oder Anschlusses kann früher beauftragt werden als der Neubau. Solche Tätigkeiten gehören dennoch in die gemeinsame Eingriffsübersicht. Benennen Sie deren Lage, Tiefe und Termin. Die erforderliche Klärung erfolgt vor der jeweiligen Arbeit; ein späterer Untersuchungsauftrag deckt vorbereitende Eingriffe nicht automatisch rückwirkend ab. Nach tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten hält das Räumprotokoll die bearbeiteten Bereiche, Verfahren, Befunde und verbliebenen Aufgaben fest. Der Nachweis wird dem betreffenden Teilauftrag und seinem tatsächlichen räumlichen Umfang zugeordnet.
Übergeben Sie die vorgesehenen Arbeitsschritte zusammen mit Bestandsplänen und Untersuchungsergebnissen. Markieren Sie unklare Bereiche und geplante tiefere Eingriffe. Daraus lässt sich der weitere Informationsbedarf ableiten. Eine Anfrage ist auch mit noch unvollständigen Unterlagen möglich, sofern ihre Grenzen offen benannt und später gezielt geklärt werden.
Vergleichen Sie die spätere Baugrube und ihre Anschlüsse mit dem dokumentierten Umfang der vorangegangenen Fachleistungen. Zusätzliche Flächen und Tiefen werden erkennbar gemacht. Die Bauleitung erhält den aktuellen Plan und die zugeordneten Berichte. Ergänzende Untersuchungen werden für die noch offenen Aufgaben vor dem jeweiligen Eingriff abgestimmt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann zusammen mit weiteren Unterlagen Hinweise auf mögliche Kriegseinwirkungen liefern. Frühere Untersuchungsberichte sollten ebenfalls einbezogen werden. Ziel ist eine nachvollziehbare Bewertung des vorgesehenen Baufelds. Ein Hinweis im Bebauungsplan allein bestimmt weder das technische Verfahren noch den Umfang aller späteren Maßnahmen.
Bei offenen Grundlagen wird die erforderliche historische Luftbildauswertung mit anderen verfügbaren Akten und Nutzungsangaben zusammengeführt. Frühere Untersuchungsberichte werden mit ihren Karten und Anlagen einbezogen. Die Bewertung unterscheidet Hinweise auf damalige Kriegseinwirkungen von bereits ausgeführten Fachleistungen. Spätere Geländeänderungen und Rückbauten werden berücksichtigt, soweit sie dokumentiert sind. Die daraus abgeleitete Fragestellung bestimmt, welche Bereiche technisch weiter zu untersuchen sind. Nicht aufklärbare Lücken bleiben für die weitere Planung sichtbar.
Eine Sondierung muss zur Fragestellung und zur tatsächlichen Zugänglichkeit passen. Gegebenenfalls sind unterschiedliche Bauphasen zu berücksichtigen. Klären Sie, welche Ergebnisse vor dem Entfernen unterirdischer Bauteile benötigt werden und wie verbleibende Bereiche behandelt werden. Messgrenzen gehören in die Dokumentation und müssen für die Ausführenden verständlich bleiben.
Für die Sondierung werden erwartete Zielobjekte, Bodenaufbau, Einbauten und die benötigten Tiefen gemeinsam betrachtet. Metallische Reste, Leitungen und verbliebene Bauteile können die Messung oder Auswertung beeinflussen. Für tiefe punktuelle Eingriffe ist zu klären, ob der erforderliche Bodenraum mit dem vorgesehenen Verfahren erfasst wird. Eine benötigte Tiefensondierung oder Bohrlochfreigabe erhält einen bestimmten Lage- und Tiefenbezug. Zugänge und notwendige Vorbereitungen werden dafür mit ihren fachlichen Voraussetzungen beschrieben.
Ein Räumkonzept kann die notwendigen Untersuchungs- und Räumleistungen mit Rückbau und Neubau verbinden. Es ordnet die Maßnahmen den jeweiligen Eingriffen zu. Eine bloße Beobachtung beim Aushub ersetzt keine erforderliche vorherige Untersuchung. Gesonderte baubegleitende Verfahren setzen eine fachliche Bewertung und geeignete Bedingungen voraus; ihr Ablauf wird für den konkreten Eingriff vereinbart.
Eine vereinbarte Bauaushubüberwachung verbindet geeignete Facharbeiten mit dem vorgesehenen Ablauf. Erforderliche Untersuchungen und gegebenenfalls eine Flächenräumung erhalten einen bestimmten räumlichen und fachlichen Umfang. Für eine notwendige Kampfmittelbergung werden Zugang und Schutzmaßnahmen mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Bei einem verdächtigen Gegenstand bleiben die betroffenen Arbeiten eingestellt und die Polizei wird unverzüglich verständigt. Ihre Anweisungen bestimmen das weitere Vorgehen. Ausgeführte Leistungen werden mit Befunden, Bewertung und verbleibenden Grenzen dokumentiert.
Hilfreich sind ein Lageplan, vorhandene Bestandspläne und Schnitte des Neubaus. Markieren Sie auch die Bauteile, die vorab entfernt werden sollen. Wenn Tiefen oder Leitungsverläufe noch unbekannt sind, benennen Sie diese Lücken. So lässt sich eine erste fachliche Abstimmung durchführen, ohne unklare Angaben als gesicherten Planungsstand zu behandeln. Im Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe und die benötigte Fachentscheidung aufgenommen.
Die Passauer Stadtplanung bietet grundstücksbezogene Bauberatung und die Einsicht in vorhandene Flächennutzungs- und Bebauungspläne an. Für die Zuordnung helfen Anschrift und Flurstück. Beschaffen Sie neben der Planzeichnung auch relevante Begründungen und Anlagen. Eine allgemeine planungsrechtliche Auskunft ist von der gesonderten Kampfmittelbewertung des Vorhabens zu unterscheiden. Die Unterlagenprüfung bezieht vollständige Kampfmittelberichte und ihre Anlagen ein. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt.
Ein Bebauungsplan kann eine Untersuchung vorsehen, die später bereits durchgeführt wurde. Fragen Sie deshalb nach den tatsächlichen Berichten samt Karten und Einschränkungen. Diese Unterlagen können für die weitere Planung verwertbar sein. Fehlt der Abschlussbericht, darf ein Planhinweis nicht als Beleg dafür behandelt werden, dass die Untersuchung erledigt ist. Die Methodenwahl berücksichtigt Zielobjekte, Boden, Störeinflüsse und benötigte Tiefe. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet den bestimmten Umfang; Befunde und Messgrenzen werden fachlich bewertet.
Die Bauleitung braucht eine eindeutige Zuordnung der vorliegenden Ergebnisse zum jeweiligen Eingriff. Werden Keller, Baugrube oder Anschlüsse anders geplant, ist der geänderte Umfang abzugleichen. Übergeben Sie die aktuelle Fassung an alle Beteiligten. Noch offene Flächen und Tiefen müssen von bereits bewerteten Bereichen unterscheidbar bleiben. Bericht und Ergebnispläne dokumentieren die ausgeführten Leistungen. Die Anschlussentscheidung bestimmt den weiteren Fachbedarf vor den betroffenen Folgeeingriffen.
Zur Projektakte gehören Untersuchungsbericht, Lagepläne, Bewertung und die Dokumentation ausgeführter Räumarbeiten. Ein Räumprotokoll hält deren tatsächlichen Umfang fest. Nach Änderungen der Geländeoberfläche bleibt der verwendete Höhenbezug wichtig, damit Tiefenangaben richtig eingeordnet werden können. Für den Übergang zum Neubau werden diese Unterlagen mit der aktuellen Baugrube, neuen Anschlüssen und vorbereitenden Aufschlüssen verglichen. Fehlende Anlagen werden gezielt beschafft. Die anschließende Fachentscheidung benennt, welche Ergänzungen vor den nächsten Bodenarbeiten benötigt werden.
Die bayerische Bekanntmachung vom 13. August 2026 unterscheidet projektbezogene Vorerkundung und Gefahrenabwehr bei aufgefundenen alten Kampfmitteln. Private Fachfirmen bearbeiten die beauftragte Grundstücksuntersuchung. Die örtliche Gefahrenabwehr liegt regelmäßig bei den Gemeinden. Ein tatsächlicher Fund ist unverzüglich der Polizei zu melden.
FONTANA-EOD unterstützt die Abstimmung der benötigten Fachleistungen für Ihr Passauer Bauvorhaben. Die BFR KMR beschreiben Grundsätze für Planung, Untersuchung und Dokumentation. Unmittelbar gelten sie für Bundesliegenschaften. Bei einem privaten Vorhaben sind die konkreten Anforderungen gesondert zu klären; daraus folgt keine allgemeine zusätzliche Untersuchungspflicht für jedes Grundstück.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Im Bauzeitenplan kann die eigentliche Baugrube weit hinten stehen, obwohl vorher schon Leitungen oder Fundamente bearbeitet werden. Erfassen Sie diese früheren Aufgaben. Für jede davon wird geklärt, welche fachliche Aussage vorliegen muss. Dadurch erhält die Vorbereitung einen konkreten Bezug zur tatsächlichen Reihenfolge der Ausführung.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine Planbegründung kann eine Leistung vorsehen, die später bereits ausgeführt wurde. Beschaffen Sie deshalb die vorhandenen Ergebnisunterlagen mit Karten und Einschränkungen. Der Planhinweis allein belegt keine Durchführung. Für heutige Arbeiten wird der tatsächliche Bearbeitungsstand mit dem vorgesehenen Eingriff abgeglichen und nachvollziehbar dokumentiert.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Bedingungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseSchon das Entfernen von Fundamenten oder Leitungen kann einen Bodeneingriff darstellen. Klären Sie vorher, welche Aussage für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlich ist und wie Untersuchung und Rückbau unter den vorhandenen Bedingungen zusammenpassen. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Recherche und Methodenwahl mit Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation.
Nein. Die Begründung enthält einen Untersuchungshinweis für das konkrete Plangebiet. Für den tatsächlichen Bearbeitungsstand werden die später erstellten Untersuchungs- und Ergebnisunterlagen benötigt. Eine stadtweite Aussage lässt sich daraus nicht ableiten.
Nein. Die Fachleistungen haben unterschiedliche Ziele. Eine altlastenbezogene Begleitung ersetzt keine erforderliche Kampfmitteluntersuchung. Beide Aufgaben müssen im Bauablauf berücksichtigt und mit ihrem jeweiligen Umfang beauftragt werden.
Ja. Übermitteln Sie die vorhandenen Unterlagen und kennzeichnen Sie die fehlenden Angaben. Beschreiben Sie die vorgesehenen Arbeiten so genau wie möglich. Welche Ergänzungen benötigt werden, lässt sich anschließend fachlich abstimmen.
Stellen Sie die Arbeiten ein, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und halten Sie andere Personen fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110 und befolgen Sie deren Anweisungen. Die Gemeinde erfüllt ihre örtlichen Sicherheitsaufgaben; Polizei und beauftragter Kampfmittelbeseitigungsdienst übernehmen ihre jeweiligen Aufgaben der Gefahrenabwehr.
Recherchebedarf, Fläche und Tiefe, Zugänglichkeit, Bauteile und metallische Störkörper beeinflussen den Aufwand. Hinzu kommen das geeignete Verfahren, Auswertung und Dokumentation sowie gegebenenfalls Befundbearbeitung. Verwertbare frühere Berichte helfen, den Ergänzungsauftrag auf die noch offenen Fragen zu begrenzen. Die benötigten Fachleistungen werden mit den tatsächlichen Rückbau- und Neubauphasen abgestimmt.
Nicht eigenständig als Voraussetzung der Anfrage. Beschreiben Sie den vorhandenen Bestand und die Zugangsprobleme zunächst mit Plänen und Fotos. Fachplanung und Beteiligte stimmen vertretbare Vorbereitungen und erforderliche Untersuchungen aufeinander ab, bevor dabei selbst in den Boden eingegriffen wird. Einbauten und Störkörper können die Messung und ihre Auswertung begrenzen; das erreichbare Ergebnis wird für die tatsächlichen Bedingungen erläutert.
Ob die vorhandenen Ergebnisse die neue Baufläche und Tiefe abdecken und welche zusätzlichen Fachleistungen noch erforderlich sind.
Unterirdische Bauteile und vorgezogene Eingriffe einzeichnen. Ergänzen Sie Flurstück, Planstand und bekannte Lücken der Bestandsunterlagen.
Termine, Tiefen und vorhandene Berichte gemeinsam übergeben. Ordnen Sie die Berichte den vorgesehenen Arbeitsstellen zu und benennen Sie den Entscheidungstermin für die nächste Bauphase.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.