Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Welche Fläche zeigt die Karte, aus welchem Jahr stammt das Luftbild, und wo soll tatsächlich gebaut werden? FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaften und Planungsbüros bei der Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Worms. Wir vergleichen vorhandene Unterlagen mit den geplanten Bodenarbeiten und dokumentieren die beauftragte Fachleistung. Senden Sie Lageplan, Eingriffstiefen und vorhandene Berichte für die erste Abstimmung.
Arbeitsflächen im aktuellen Plan markieren.
Den dargestellten Zeitraum berücksichtigen.
Ergebnisse mit Fläche und Tiefe dokumentieren.
Bei einer Kampfmittelverdachtsfläche in Worms wird vor den vorgesehenen Bodenarbeiten geklärt, welche Untersuchungen für diese Eingriffe erforderlich sind. Für Ihr Vorhaben in Worms ordnen wir Karten und vorhandene Berichte den geplanten Bodenarbeiten zu. Einzelne Untersuchungspunkte, Aufstellflächen und zusätzliche Eingriffe werden erkennbar dargestellt. Aufnahmejahr, Planstand und Höhenbezug helfen dabei, die noch offene Fachfrage und den benötigten Untersuchungsumfang nachvollziehbar abzugrenzen.

Worms ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Im Amtsblatt vom 15. März 2024 wurden Baugrunduntersuchungen zur Leitung Bürstadt–BASF angekündigt. Für die bezeichneten Untersuchungspunkte war vor den geotechnischen Arbeiten eine Kampfmittelerkundung vorgesehen; die Flurstücksliste unterschied Maststandorte und Zuwegungen. Für Ihr Vorhaben werden entsprechend die eigenen Bodenarbeiten räumlich beschrieben und mit vorhandenen Erkenntnissen abgeglichen. Daraus wird die konkret benötigte Untersuchung geplant.
Für die Zuordnung eines Vorhabens werden Projektadresse, Gemarkung und Flurstücke mit dem aktuellen Eingriffsplan verbunden. Die Stadt stellt unter anderem Karten zu Bebauungsplänen, Gemarkungen und Bezirken der Bauaufsicht bereit. Benennen Sie, welche Karte zur Orientierung dient und welche fachlichen Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen. Bei Projekten über Stadt- oder Landesgrenzen hinweg wird für jeden betroffenen Standort die zuständige Stelle anhand der tatsächlichen Gemeinde und des Bundeslandes bestimmt. Ein gemeinsamer Trassenname ersetzt diese örtliche Zuordnung nicht. Weitere Projektorte sind im Regionenbereich eingeordnet.
Die Stadt Worms stellt Geodatendienste zu Bebauungsplänen und Luftbildern verschiedener Aufnahmejahre bereit. Damit lassen sich ein Grundstück und geplante Arbeiten räumlich darstellen. Prüfen Sie bei jeder verwendeten Karte das Datum und die enthaltenen Informationen. Für die Kampfmittelfrage macht es einen Unterschied, welchen Zeitraum eine Aufnahme zeigt.
Ein modernes Luftbild zeigt nicht die gesamte Entwicklung einer Fläche während des Krieges. Für eine historische Bewertung werden geeignete Quellen aus den maßgeblichen Zeiträumen fachlich ausgewertet. Halten Sie aktuelle Orientierungskarten, historische Erkenntnisse und technische Untersuchungsberichte deshalb auseinander.
Das Stadtarchiv Worms dokumentiert die Zerstörungen im Frühjahr 1945 mit Fotografien der Innenstadt. Für die Untersuchung einer heutigen Baufläche werden geeignete zeitgenössische Aufnahmen und weitere Akten auf deren tatsächliche Lage bezogen. Wiederaufbau und spätere Bodenänderungen erhalten ihren eigenen Zeitstand. Welche historischen Erkenntnisse für eine Baugrube, Trasse oder vorbereitende Bohrung verfügbar sind, wird anhand des betreffenden Bereichs ausgewertet. Heutige Geodaten erleichtern die Zuordnung der Flächen; die historische Fachaufgabe berücksichtigt die dafür geeigneten früheren Quellen.
Auch Vorarbeiten brauchen genaue Lageangaben. Im Wormser Amtsblatt vom 15. März 2024 kündigte Amprion Baugrunduntersuchungen für die Leitung Bürstadt–BASF an. Für die betroffenen Untersuchungspunkte war eine Kampfmittelerkundung vor den geotechnischen Arbeiten vorgesehen. Die beigefügte Flurstücksliste unterscheidet Maststandorte und Zuwegungen. Für die Planung sollten daher Bohr- und Sondierpunkte, benötigte Aufstellflächen sowie Zufahrten im Lageplan getrennt erkennbar sein. Klären Sie, wo dafür in den Boden eingegriffen wird und welcher Untersuchungsbedarf besteht. Die damalige Ankündigung und später tatsächlich gewonnene Untersuchungsergebnisse werden mit ihrem jeweiligen Stand geführt. Für neue Bodenarbeiten wird der benötigte Untersuchungsumfang anhand der eigenen Planung bestimmt.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Im Amtsblatt 10/2024 der Stadt Worms wurden die Vorarbeiten für die Leitung Bürstadt–BASF mit vorgesehener Kampfmittelerkundung angekündigt. Die städtischen Geodatendienste unterstützen die räumliche Zuordnung heutiger Planungsgrundlagen.
Die BFR KMR zur Räumplanung beschreiben die Vorbereitung der Räumplanung. Die Ausführungen zur Geophysik erläutern geophysikalische Verfahren; die Vorgaben zur Dokumentation unterstützen die nachvollziehbare Ergebnisübergabe. Die ADD-Aufgabenbeschreibung und das Merkblatt des Kampfmittelräumdienstes vom Juni 2025 erläutern die Aufgaben des staatlichen Dienstes und die private Vorsorge. Für die baubegleitende Fachaufgabe sind die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung eine weitere fachliche Grundlage.
Für Bundesliegenschaften bilden die BFR KMR den fachlichen Rahmen; bei anderen Vorhaben können sie als technische Orientierung dienen. Für das Vorhaben sind außerdem die örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
In Rheinland-Pfalz sind für die Gefahrenabwehr grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig; bei Gefahr im Verzug ist es die Polizei. Der Landes-Kampfmittelräumdienst unterstützt die zuständigen Behörden im Rahmen der Amtshilfe bei konkreten Gefahren. Die ADD unterhält dazu auch eine Räumgruppe in Worms. Für die präventive historische Bewertung und weitere beauftragte Untersuchungen werden geeignete private Fachunternehmen einbezogen. Erforderliche Bergungs- oder Räumarbeiten werden nach Befund, zulässiger Aufgabe und behördlicher Zuständigkeit abgestimmt.
Die fachliche Auswertung benötigt Material, das zur Kampfmittelfragestellung und zum betrachteten Zeitraum passt. Heutige Orientierungskarten erfüllen eine andere Aufgabe. Die verfügbaren Quellen werden deshalb mit ihrem Aussageumfang geprüft. Für die Planung bleibt nachvollziehbar, welche Erkenntnisse daraus gewonnen werden können und wo die Bildgrundlagen keine ausreichende Aussage erlauben.
Historische Unterlagen auswertenDas geeignete Verfahren wird anhand des Untersuchungsziels und der Bedingungen vor Ort bestimmt. Zugang, Einbauten und erforderlicher Untergrundraum werden berücksichtigt. Verfahrensangaben aus einer früheren Bekanntmachung werden auf die dort beschriebene Untersuchungsaufgabe bezogen. Der eigene Auftrag benennt seine Aufgabe, Voraussetzungen und möglichen Aussagegrenzen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Notieren Sie bei Karten und Luftbildern die Quelle und den erkennbaren zeitlichen Stand. Ein aktuelles Bild kann die räumliche Orientierung unterstützen, während ein älteres Material eine andere Fragestellung beantwortet. Für den Abgleich mit dem Vorhaben müssen diese Zwecke erkennbar bleiben. Eine Bildschirmkopie ohne Herkunft erschwert die fachliche Einordnung.
Historische Luftbildauswertung einordnen
Markieren Sie nicht nur die einzelnen Punkte, sondern auch weitere Flächen, auf denen vorbereitende Bodenarbeiten vorgesehen sind. Benennen Sie geplante Aufstellbereiche und Zufahrten mit ihren tatsächlichen Eingriffen. Die Fachplanung kann dadurch deren Bedarf gesondert betrachten. Ein Punktzeichen beschreibt weder die gesamte benötigte Arbeitsfläche noch automatisch alle zugehörigen Nebenarbeiten.
Untersuchungspunkte und Arbeitsflächen dokumentieren
Prüfen Sie, ob der verwendete Ausschnitt das gesamte Vorhaben erfasst und eindeutig zugeordnet werden kann. Grenzen, markante Bezugspunkte und ein aktueller Lageplan erleichtern den Vergleich. Unklare Überlagerungen werden vor der Beauftragung geklärt. Eine ähnliche Darstellung auf zwei Karten belegt für sich genommen nicht, dass sie dieselbe Untersuchungsfläche beschreiben.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenMarkieren Sie die Bereiche, in denen Bodenarbeiten vorgesehen sind. Liegen beispielsweise Baugrube, Anschlussleitung und zusätzliche Fundamente getrennt, stellen Sie diese Flächen einzeln dar. Die Grundstücksadresse allein beschreibt den benötigten Untersuchungsbereich nicht.
Kennzeichnen Sie den für die bevorstehenden Arbeiten gültigen Plan. Legen Sie zu älteren Berichten deren Lagepläne und damalige Aufgabenbeschreibung bei. Ähnliche Umrisse bedeuten nicht automatisch, dass bereits dieselbe Fläche mit derselben Fragestellung untersucht wurde.
Geben Sie bei einer Eingriffstiefe die zugrunde gelegte Gelände- oder Planungshöhe an. Tragen Sie geplanten Abtrag oder Auffüllungen ein. Ohne Höhenbezug lässt sich eine Tiefenangabe nicht zuverlässig mit dem Umfang einer früheren Untersuchung vergleichen.
Nehmen Sie auch Bodenarbeiten außerhalb der späteren Gebäudefläche auf. Dazu können Verbau, provisorische Leitungen oder zusätzliche Schächte gehören. Klären Sie den Untersuchungsbedarf für diese Bereiche vor der Ausführung, damit sie bei der Beauftragung berücksichtigt werden.
Klären Sie vor dem Termin, welche Zugänge nutzbar sind und wann die Untersuchungsflächen frei zur Verfügung stehen. Bei laufendem Betrieb oder mehreren ausführenden Unternehmen werden Arbeitsbereiche und Kommunikationswege abgestimmt. Die Bauleitung benennt die Ansprechpersonen und berücksichtigt, wann Ergebnisse für die nächsten Arbeiten vorliegen müssen. Werden während der Untersuchung neue Hindernisse oder Einschränkungen festgestellt, wird die Auswirkung auf den vereinbarten Umfang fachlich bewertet und vor dem nächsten betroffenen Eingriff weitergegeben.
Die Dokumentation zeigt, welche Punkte oder Flächen untersucht wurden und welche Grenzen für die Aussage gelten. Die zugehörigen Lageangaben bleiben bei jeder Weitergabe erhalten. Ein Bericht zu vorbereitenden Untersuchungen wird dadurch im späteren Bauablauf richtig eingeordnet. Seine Aussage erstreckt sich nicht automatisch auf sämtliche angrenzenden Arbeitsbereiche.
Für die Projektakte bleiben Planstand, Abschnittsbezeichnung und untersuchte Punkte oder Flächen miteinander verknüpft. Ein späterer Bearbeiter soll erkennen können, ob eine Angabe aus einer übernommenen Unterlage oder aus der neu beauftragten Untersuchung stammt. Messdaten, Befundbewertung und räumliche Darstellung werden gemeinsam übergeben. Ein Räumprotokoll beschreibt tatsächlich ausgeführte Räumarbeiten mit ihrem jeweiligen Bereich. Eine geänderte Bauplanung wird anschließend mit diesen Unterlagen verglichen; zusätzliche Flächen erhalten ihren erkennbaren Untersuchungsbedarf. Bei einer erforderlichen Flächenräumung oder Bergung werden Aufgabe, Bereich und zulässige Zuständigkeit vor der Ausführung geklärt. Die anschließend übergebenen Nachweise beschreiben die tatsächlich erledigten Arbeiten. Sie werden mit den dafür verwendeten Plänen und den noch offenen Aufgaben zusammengeführt.
Bei einer späteren Planänderung werden neue Eingriffe mit dem vorhandenen Untersuchungsumfang verglichen. Dazu gehören Verschiebungen, zusätzliche Flächen und veränderte Geländehöhen. Kennzeichnen Sie den Unterschied zwischen früherer Aufgabe und aktueller Planung. Der Bedarf weiterer fachlicher Klärung lässt sich nur aus diesem konkreten räumlichen Vergleich ableiten.
Wird Gelände abgetragen oder aufgefüllt, sind alte und neue Höhen miteinander zu vergleichen. Eine Tiefenangabe unter der früheren Geländeoberkante kann sich auf einen anderen Untergrundraum beziehen als dieselbe Zahl im aktuellen Plan. Dokumentieren Sie deshalb den verwendeten Höhenbezug und bekannte Geländeänderungen. Halten Sie auch fest, ob der frühere Bericht eine einzelne Erkundungsstelle, einen Korridor oder eine zusammenhängende Fläche betrifft. Die anschließende Fachentscheidung stützt sich auf diese tatsächlichen Grenzen und auf die bevorstehenden Bodenarbeiten.
Stellen Sie geplante Erkundungspunkte mit den dazugehörigen Bodenarbeiten im aktuellen Plan dar. Fügen Sie vorhandene Ergebnisse und relevante örtliche Hinweise hinzu. So kann auch für die vorbereitenden Tätigkeiten der benötigte Untersuchungsumfang abgestimmt werden. Eine spätere Hauptbaumaßnahme und ihre Vorarbeiten können verschiedene fachliche Aufgaben und räumliche Grenzen haben.
Für die Ausschreibung wird beschrieben, welche Erkenntnis vor welcher Bodenarbeit benötigt wird. Benennen Sie die bereitzustellenden Unterlagen, die untersuchbaren Bereiche und erforderliche Vorleistungen. Messung, Auswertung und Ergebnisübergabe erhalten einen nachvollziehbaren Leistungsumfang. Wird ein weiterer Arbeitsschritt erst nach einer Befundbewertung festgelegt, bleibt diese Abhängigkeit im Ablauf erkennbar. Eine Gerätebezeichnung allein ersetzt die Beschreibung der zu lösenden Aufgabe nicht.
Ordnen Sie die Ergebnisse den tatsächlich bearbeiteten Punkten und Flächen zu. Vergleichen Sie anschließend, welche Aussage für die weitere Bauplanung verwendbar ist. Zusätzliche Eingriffe werden gesondert betrachtet. Die Durchführung vorbereitender Arbeiten belegt noch keine vollständige Untersuchung des späteren gesamten Baufelds oder anderer Flurstücke.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Nach den DGUV-FAQ entspricht die alleinige Sichtbeobachtung beim Aushub nicht dem Stand der Technik. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung muss erkennen lassen, wo die ausgewerteten Hinweise im heutigen Untersuchungsgebiet liegen. Dafür werden Eignung des Materials und räumliche Zuordnung geprüft. Eine weitergeleitete Bildschirmmarkierung ohne Herkunft ersetzt den Bericht und seine Erläuterungen nicht.
Vor der historischen Recherche werden die zu untersuchenden Flächen so abgegrenzt, dass sie mit den späteren Bodenarbeiten verglichen werden können. Dazu gehören neben der Baugrube auch Erkundungspunkte, provisorische Zugänge und Arbeitsflächen mit eigenem Bodeneingriff. Sind Quellen aus den maßgeblichen Zeiträumen noch offen, wird die erforderliche Recherche beziehungsweise Luftbildauswertung als Fachaufgabe eingeplant. Zu weitergegebenen Plänen werden Kartenherkunft, Bearbeitungsstand und räumlicher Bezug angegeben. Bei einer Übertragung aus einem GIS bleiben Maßstab und Orientierung im lesbaren Ausschnitt erhalten. Die Fachauswertung beschreibt die herangezogenen Grundlagen und die daraus abgeleiteten Erkenntnisse für den vereinbarten Bereich.
Vor einer Oberflächensondierung werden Untersuchungsziel und örtliche Bedingungen geprüft. Zugang, Oberflächenaufbau und Einbauten können die Messung beeinflussen. Der Ergebnisbericht muss zeigen, welche Fläche tatsächlich bearbeitet wurde. Der Auftrag allein belegt noch keine vollständige Untersuchung.
Ein digitales Kartenbild und die tatsächliche Messfläche werden vor Ort miteinander abgeglichen. Vorhandene Leitungen, Bewehrungen, Fundamente oder andere größere metallische Einbauten können die Auswertbarkeit beeinflussen. Deshalb richtet sich die Auswahl des Untersuchungsverfahrens nach Zielobjekten, Eingriffstiefe und örtlichen Bedingungen. Georadar kann bei geeigneten Verhältnissen ergänzende Informationen zu Strukturen im Untergrund liefern. Welche Aussage daraus für die Kampfmittelfrage entsteht, wird fachlich bewertet. Für eine nur teilweise zugängliche Fläche werden bearbeitete Bereiche und verbleibende Aufgaben getrennt dokumentiert. Das Ergebnis lässt sich dadurch einem konkreten Abschnitt der weiteren Bauplanung zuordnen.
Geht eine geplante Gründung über den bisher untersuchten Bereich hinaus, ist die offene Tiefenfrage fachlich zu prüfen. Ob dafür eine Bohrlochsondierung oder ein anderes Verfahren geeignet ist, wird anhand der Aufgabe und der Bedingungen vor Ort beurteilt. Ein Kartenbild oder die Gerätebezeichnung allein lässt keine verlässliche Aussage zur erreichbaren Untersuchungstiefe zu.
Bei tieferen Eingriffen werden Bohrpunkte und benötigte Arbeitsräume mit den vorgesehenen Tiefen und dem zugehörigen Höhenbezug beschrieben. Eine Bohrlochfreigabe bezieht sich auf den dokumentierten Untersuchungsumfang und die dafür betrachtete Aufgabe. Die Planung berücksichtigt auch Bodenbewegungen, die zum Herstellen einer Aufstellfläche erforderlich werden. Werden Lage oder Ansatzhöhe später geändert, erhält die Fachfirma die neue Planung vor dem betreffenden Eingriff. Bei mehreren Untersuchungsabschnitten wird festgehalten, welche Ergebnisse bereits vorliegen und welche Arbeiten noch fachlich zu klären sind. Das erleichtert der Bauleitung die Abstimmung zwischen vorbereitender Erkundung und anschließender Ausführung.
Adresse und Flurstück nennen; geplante Bodenarbeiten im aktuellen Lageplan markieren. Beim Erstkontakt wird geklärt, welche Arbeiten vorbereitet werden und welche Erkenntnisse dafür bereits vorliegen. Die Unterlagenprüfung vergleicht Planstand, Berichtsumfang und geplante Eingriffe. Fehlende Anlagen oder unklare Lageangaben erhalten einen benannten Klärungsbedarf.
Untersuchungsberichte und Luftbildauswertungen mit ihren Karten und Erläuterungen beilegen. Sind historische Grundlagen offen, werden die erforderliche Recherche und Luftbildauswertung für die betreffende Fläche eingeplant. Anschließend wird das geeignete Untersuchungsverfahren anhand der Erkenntnisse, des Untersuchungsziels und der Bedingungen vor Ort festgelegt.
Neue Tiefen, Geländeänderungen und zusätzliche Bauteile im Plan kennzeichnen. Die vereinbarte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung bearbeitet die festgelegten Bereiche unter den abgestimmten Voraussetzungen. Befunde und Messgrenzen werden ausgewertet. Veränderte Bedingungen werden der Bauleitung mitgeteilt, damit die betroffenen nächsten Arbeiten abgestimmt werden können.
Offene Fragen benennen und den benötigten Untersuchungsumfang samt Ergebnisunterlagen abstimmen. Bericht, Pläne und Ergebnisbewertung zeigen den tatsächlich bearbeiteten Umfang. Daraus wird mit den Beteiligten abgeleitet, welche Bodenarbeiten durch die vorhandenen Erkenntnisse erfasst sind und welche weitere fachliche Klärung oder behördliche Abstimmung für den nächsten Abschnitt benötigt wird.
Im Bericht werden bearbeitete Flächen, eingesetzte Verfahren und die daraus gewonnenen Aussagen dokumentiert. Nicht untersuchte oder eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben erkennbar. Ändert sich die Planung später, lässt sich daran prüfen, ob die neue Bodenarbeit erfasst ist. Eine Angabe nur zur Grundstücksadresse reicht dafür nicht.
In Rheinland-Pfalz übernehmen geeignete private Fachunternehmen die beauftragte vorbeugende Erkundung, historische Recherche und Bewertung. Die ADD unterhält eine Räumgruppe in Worms, deren Amtshilfe sich auf unmittelbar erforderliche Maßnahmen gegen konkrete Gefahren beschränkt. Eine vorsorgliche grundstücksbezogene Fachaufgabe wird mit ihrem Untersuchungsziel und Leistungsumfang gesondert beauftragt.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ein Luftbild zeigt einen bestimmten Zeitpunkt und wird für eine bestimmte Fragestellung gelesen. Das Aufnahmejahr allein beschreibt noch nicht seine fachliche Eignung. Für eine historische Bewertung werden Material und zeitlicher Bezug gemeinsam geprüft. Aktuelle Bilder und Karten können die heutige Lage verdeutlichen, ohne frühere Kriegsereignisse vollständig abzubilden.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenBeschreiben Sie, ob für eine Zufahrt lediglich eine vorhandene Oberfläche genutzt oder tatsächlich in den Boden eingegriffen werden soll. Erst diese Information erlaubt den Abgleich mit dem Untersuchungsumfang. Die Zugehörigkeit zum gleichen Bauvorhaben ersetzt diese Beschreibung nicht. Auch vorbereitende Arbeiten am Rand des Baufelds werden nachvollziehbar zugeordnet.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie die geplanten Bodenarbeiten und den dafür benötigten Erkenntnisstand. Bei Vorhaben im Industrie- und Infrastrukturbereich nennen Sie die betrieblichen Randbedingungen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseEs kann helfen, das Vorhaben räumlich darzustellen. Für eine historische Kampfmittelbewertung braucht es geeignete Quellen aus den maßgeblichen Zeiträumen und deren fachliche Auswertung. Achten Sie deshalb auf Aufnahmejahr und Aussageumfang des verwendeten Materials.
Senden Sie einen Lageplan mit den vorgesehenen Bodenarbeiten und vorhandene Auswertungen mit Anlagen. Geben Sie Tiefen und den jeweiligen Höhenbezug an. Fehlende Angaben sollten ausdrücklich als offen gekennzeichnet sein. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf vor den geplanten Bodenarbeiten mit der Fachfirma und die für den Standort maßgeblichen Anforderungen mit der zuständigen Stelle ab. Die Planung berücksichtigt erforderliche Recherchen, Untersuchungen und die Übergabe der Ergebnisse.
Möglicherweise. Vergleichen Sie Lage, Eingriffstiefe und Untersuchungsgrenzen mit der neuen Planung. Ein älteres Ergebnis gilt nicht automatisch für eine verschobene oder tiefere Baugrube. Lassen Sie klären, welche Fragen noch offen sind.
Der Landes-Kampfmittelräumdienst unterstützt die zuständigen Behörden bei unmittelbar erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren. Die ADD unterhält auch eine Räumgruppe in Worms. Für vorbeugende historische Recherchen, Luftbildauswertungen und weitere beauftragte Prüfungen kommen geeignete private Fachunternehmen in Betracht.
Betroffene Arbeiten sofort einstellen, Abstand halten und den Gegenstand weder berühren noch bewegen oder weiter freilegen. Andere Personen fernhalten und die Polizei über 110 verständigen. Folgen Sie den behördlichen Anweisungen; eine eigene Untersuchung oder Bergung ist zu unterlassen.
Die Herstellung von Aufstellflächen kann eigene Bodenarbeiten umfassen. Lage und tatsächlicher Eingriff müssen bekannt sein, um ihren Untersuchungsbedarf gesondert zu beurteilen. Zusätzliche Flächen, Tiefe, Zugänglichkeit, Störeinflüsse und getrennte Einsätze beeinflussen den Aufwand. Vorsorgliche private Prüfungen werden kostenpflichtig beauftragt. Vereinbaren Sie Untersuchungsaufgabe, Voraussetzungen und Ergebnisunterlagen für die tatsächlichen Arbeiten.
Nein. Der dokumentierte Umfang der Vorarbeiten wird mit der späteren Bauaufgabe verglichen. Zusätzliche Flächen oder Tiefen können weitere Fragen aufwerfen. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Auswertung und Methodenwahl mit Untersuchung, Bewertung und Dokumentation. Die Anschlussentscheidung bezieht sich auf die tatsächlich gewonnenen Ergebnisse und die bevorstehenden Eingriffe.
Ob und wo dafür in den Boden eingegriffen wird. Die Nutzung einer vorhandenen Oberfläche und ihre bauliche Veränderung sind unterschiedliche Aufgaben.
Nennen Sie Quelle und Aufnahmejahr und ergänzen Sie den aktuellen Eingriffsplan. Geben Sie bei GIS-Dateien das verwendete Koordinatensystem an.
Zeigen Sie Untersuchungspunkte und zusätzliche Bodenarbeiten an Aufstellflächen oder Zufahrten.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.