FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

Kein Treffer. Suchen Sie allgemeiner, etwa nach „Sondierung“, „Georadar“, „Region“, „Kosten“ oder „Kontakt“.
Schematische Karte mit Drei-Löwen-Wappen und Landesfarben, daneben Tablet, weißer Schutzhelm, Stift und Notizbuch.

Kampfmittelprüfung in Ludwigsburg: Schadenskarten einordnen

Bauherrschaften, Planungsbüros und Bauleitungen benötigen für Bodeneingriffe in Ludwigsburg eine fachliche Einordnung historischer Hinweise. Eine Schadenskarte, ein Hohlraumhinweis und ein Kampfmittelbericht beantworten unterschiedliche Fragen. FONTANA-EOD unterstützt die Kampfmittelprüfung und die vereinbarte Untersuchung. Senden Sie Karten mit Legende und Herkunft, vorhandene Fachberichte sowie den aktuellen Eingriffsplan mit Tiefen. Die benötigten Aussagen werden den vorgesehenen Arbeiten und den verantwortlichen Fachbeteiligten zugeordnet.

Schadenskarten

Kartierte Treffer richtig einordnen.

Untergrund

Hinweise auf alte Hohlräume weitergeben.

Bauvorhaben

Die nötige Untersuchung konkret festlegen.

Bauvorhaben einordnen

Welche Fragen müssen vor Bodenarbeiten in Ludwigsburg geklärt sein?

Historische Kriegsschäden, mögliche Hohlräume und die geplanten Bodenarbeiten werden ihrem jeweiligen Fachthema zugeordnet. Für die Kampfmittelprüfung zählen der vollständige Erkenntnisstand und die genaue Eingriffsfläche. Baugrund- oder Standsicherheitsfragen benötigen daneben ihre eigene Bewertung. Die Ergebnisse werden für die gemeinsame Baufolge zusammengeführt.

Projektstandort

Ludwigsburg und die örtliche Projektlage zuordnen

Schematische Karte mit Drei-Löwen-Wappen und Landesfarben, daneben Tablet, weißer Schutzhelm, Stift und Notizbuch.

Die Ludwigsburger Baugrundbroschüre gezielt verwenden

Die dritte Auflage vom September 2026 erläutert das Kartenwerk zu Kriegsschäden und behandelt daneben alte Stollen und Kellerräume. Für Ihr Vorhaben werden die passenden Angaben vollständig gelesen und mit den eigenen Flächen verglichen. Die städtische Broschüre bietet dafür Hinweise; die konkret benötigten Untersuchungen werden auf den vorgesehenen Bodeneingriff abgestimmt.

Ludwigsburg ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Ludwigsburg und Regierungsbezirk Stuttgart in Baden-Württemberg, Deutschland. Benennen Sie die konkrete Projektadresse und Gemeinde. Hinweise aus einer städtischen Übersicht werden mit der tatsächlichen Lage Ihres Baufelds abgeglichen. Bei einem Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem jeweiligen Projektort; ein Kartenhinweis allein legt den Verfahrensweg nicht fest.

Örtliche Einordnung

Schadenskarte und Kampfmitteluntersuchung fachlich unterscheiden

Historische Schäden und Hohlräume getrennt lesen

Die städtische Broschüre „Der Baugrund in Ludwigsburg“, Stand September 2026, beschreibt das 1995 erstellte Kartenwerk zu Fliegerschäden. Es verzeichnet bombardierte Bereiche und bekannte Treffer. Blindgänger sind darin ausdrücklich nicht dargestellt. Das Kartenwerk kann daher für die historische Einordnung hilfreich sein, beantwortet aber nicht allein die Kampfmittelfrage für ein heutiges Grundstück.

Die Untersuchung auf den eigenen Eingriff beziehen

Im selben Kapitel behandelt die Stadt alte Luftschutzstollen und Kellerräume. Sie weist auch auf mögliche unbekannte Hohlräume und daraus entstehende Setzungs- oder Einbruchgefahren hin. Für die Bauplanung sind das eigenständige Fragen. Ein Ergebnis zur Kampfmittelbelastung ersetzt keine Beurteilung der Standsicherheit; umgekehrt belegt ein untersuchter Hohlraum keine Kampfmittelfreiheit des umgebenden Baufelds.

Die Broschüre beschreibt die Bombenabwürfe über Ludwigsburg im Zweiten Weltkrieg und das 1995 dazu erstellte Kartenwerk. Sie führt als örtliches Beispiel außerdem einen Stollen an der Lechtsteige in Neckarweihingen an. Für heutige Bodenarbeiten werden diese historischen Hinweise mit späterer Bebauung und bekannten Veränderungen zusammen betrachtet. Eine Darstellung bekannter Treffer beantwortet eine andere Frage als ein technischer Bericht über den tatsächlich untersuchten Bodenraum. Beide Grundlagen bleiben deshalb mit ihrem jeweiligen Zweck und ihrer räumlichen Abdeckung verfügbar.

Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Prüf-, Untersuchungs- und Dokumentationsumfang im jeweils erforderlichen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen. Der Bericht benennt die tatsächlich bearbeiteten Räume und seine Grenzen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen öffentlichen Stellen. In Baden-Württemberg ist der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt. Einen möglichen Fund melden Sie der zuständigen Ortspolizeibehörde oder der nächsten Polizeidienststelle; diese verständigt den KMBD. Die Identifizierung und weitere Behandlung des Fundes bleibt nach dessen Verhaltensregeln den Expertinnen und Experten des KMBD vorbehalten. Erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen werden mit den zuständigen Stellen geklärt.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Die Kampfmittelfrage eigenständig formulieren

Ausgangspunkt sind die historischen Erkenntnisse, die vorhandenen Untersuchungen und die geplanten Bodenarbeiten. Angaben zu Auffüllungen oder alten Bauwerken können relevante Randbedingungen liefern. Sie ersetzen jedoch keine fachliche Einordnung der Kampfmittellage. Das geeignete Verfahren wird anhand der konkreten Untersuchungsfrage und der tatsächlichen örtlichen Bedingungen festgelegt.

Fachleistungen zur eigenständigen Kampfmittelfrage vergleichen

Erreichbare Aussagen und Grenzen festhalten

Bauliche Reste, Einbauten und eingeschränkte Arbeitsräume können die Untersuchung beeinflussen. Der Bericht muss zeigen, welcher Bereich tatsächlich bearbeitet werden konnte und welche Fragen offen bleiben. Wenn zusätzliche Vorbereitung erforderlich ist, wird diese gesondert abgestimmt. Ein Ergebnis auf einer Teilfläche wird nicht ungeprüft auf weitere Eingriffe ausgedehnt.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Kartenhinweise und Untersuchungsaufgaben richtig zuordnen

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Angaben vollständig beschaffen

Übermitteln Sie Kartenhinweise zusammen mit Titel, Legende und den zugehörigen Erläuterungen. Ein einzelner Kartenausschnitt lässt häufig offen, was die Darstellung erfasst und welche Angaben fehlen. Die fachliche Bewertung berücksichtigt diese Grenzen. Für eine heutige Bauaufgabe muss außerdem erkennbar sein, wie sich der beschriebene Bereich zum geplanten Eingriff verhält.

Prüfen Sie, auf welches Datum und welche Kartengrundlage sich die Darstellung bezieht. Werden mehrere Kartenfassungen übermittelt, kennzeichnen Sie ihre Herkunft und die jeweilige Fragestellung. Eine vermutete Zuordnung wird von einem gesicherten Bestandsnachweis unterschieden. Zu einer bereits ausgeführten Untersuchung gehören die vollständigen Anlagen. Erst der Abgleich mit dem neuen Eingriff zeigt, welche Erkenntnis dafür passt und welcher Punkt weiter geklärt werden muss.

Historische Hinweise fachlich einordnen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Vorbereitende Eingriffe mit betrachten

Auch Bohrungen für ein Baugrundgutachten oder vorbereitende Schürfe greifen in den Boden ein. Zeichnen Sie diese Punkte mit Lage und vorgesehener Tiefe in den Plan ein. Die erforderliche Vorbereitung wird vor ihrer Ausführung abgestimmt. Eine spätere Bewertung der großen Baugrube ersetzt die Klärung für diese zeitlich vorgelagerten Arbeiten nicht.

Auch Nebenarbeiten können einen zusätzlichen Bodenraum beanspruchen. Zeigen Sie Hilfsgruben, Leitungsanschlüsse und vorgesehene Arbeitsräume im aktuellen Plan. Ein versetzter Aufschlusspunkt wird eindeutig von der ursprünglichen Lage unterschieden. Seine Tiefe und Bezugshöhe werden mitgeteilt. Die verantwortlichen Fachbeteiligten prüfen den veränderten Eingriff innerhalb ihrer jeweiligen Aufgabe; eine geeignete Aussage für den alten Punkt wird mit ihrer tatsächlichen räumlichen Grenze weitergeführt.

Fachleistungen vergleichen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Unterschiedliche Ergebnisse gemeinsam übergeben

Die Bauleitung benötigt die Aussagen zur Kampfmittelfrage und zu anderen Untergrundthemen mit ihrem jeweiligen Umfang. Halten Sie erkennbar, welcher Fachbericht welche Frage beantwortet. Eine Angabe zu einem Hohlraum ist keine Aussage über mögliche Kampfmittel. Umgekehrt bewertet ein Kampfmittelbericht nicht automatisch die Tragfähigkeit oder Standsicherheit des Baugrunds.

Bei abschnittsweiser Untersuchung wird der jeweilige Bauzustand mit der Planfassung zusammengeführt. Ein Ergebnis kann einen anderen Bereich oder eine andere Tiefe als der folgende Arbeitsschritt betreffen. Führen Sie gesonderte Aussagen zu Kampfmitteln und zum Baugrund mit ihren zugehörigen Anlagen. Fehlende Unterlagen werden konkret benannt. Für die nächste Erkundung oder Bauphase bleibt sichtbar, welche fachliche Aussage nutzbar ist und welche Voraussetzung noch geklärt wird.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Vor einer Beauftragung wird geklärt, welche Aussage für die Kampfmittelfrage gebraucht wird. Eine Schadensmarkierung wird mit ihrer ursprünglichen Bedeutung und Lagegenauigkeit gelesen. Hinweise auf Keller oder Stollen gehen zugleich an die dafür zuständige Fachplanung. Das Angebot beschreibt den vereinbarten Kampfmittelfachumfang und die erwarteten Ergebnisunterlagen. Ungeklärte Zuordnungen und fehlende Kartenerläuterungen bleiben als offene Grundlagen benannt, damit daraus keine unbelegte Punktgenauigkeit oder Untersuchungsaussage entsteht.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Auch vorbereitende Bohrungen, Schürfe oder Verbaupunkte werden mit Lage und Tiefe vorgelegt. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor den davon betroffenen Bodeneingriffen geklärt. Hinweise auf unbekannte Hohlräume werden an die verantwortlichen Fachbeteiligten weitergegeben; eine eigenständige Öffnung oder Begehung gehört nicht zur Anfragevorbereitung. Zugang, Einbauten und Messbedingungen werden mit dem tatsächlichen Untersuchungsziel abgestimmt. Die gemeinsame Arbeitsfolge berücksichtigt die getrennten Kampfmittel- und Baugrundaufgaben.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Die Bauleitung erhält die für den bevorstehenden Eingriff passenden Berichte mit ihren Anlagen. Historische Karten, Ergebnisse zu möglichen Hohlräumen und Kampfmittelergebnisse bleiben nach ihrem Zweck unterscheidbar. Für jeden Bereich wird deutlich, welche Aussage vorliegt und welche Fachaufgabe noch offen ist. Ändert sich ein Bohrpunkt oder eine Gründungstiefe, wird der veränderte Bodenraum vor der Ausführung abgeglichen. Bestehende Ergebnisse bleiben mit ihrem ursprünglichen Umfang nutzbar.

Umfang und Termin besprechen
Aufgaben am Standort

Welche Karten und Angaben für die Anfrage helfen

01

Den Zweck der Karte mitliefern

Geben Sie vorhandene historische Karten zusammen mit Legende, Maßstab und Herkunft weiter. Eine Markierung kann einen Gebäudeschaden, einen Treffer oder einen anderen Sachverhalt darstellen. Ohne diese Erklärung lässt sie sich leicht falsch deuten. Ein fehlender Eintrag ist ebenso wenig automatisch ein Untersuchungsergebnis wie eine auffällige Markierung bereits ein bestätigter Kampfmittelfund.

02

Alte Hohlräume gesondert benennen

Liegen Hinweise auf einen Keller, Stollen oder eine frühere Verfüllung vor, sollten sie in der Anfrage erkennbar sein. Die Baugrundfachplanung benötigt diese Angaben für ihre eigene Bewertung. Stimmen Sie erforderliche Erkundungen mit der Kampfmittelfachplanung ab. Ein Hohlraumhinweis rechtfertigt keine eigenständige Öffnung oder Begehung, um die Sache vorab selbst zu klären.

03

Bohrpunkte und Gründung gemeinsam darstellen

Markieren Sie geplante Erkundungsbohrungen und die späteren Gründungselemente im aktuellen Lageplan. Ergänzen Sie die vorgesehenen Tiefen. So lässt sich prüfen, welche Bereiche vor dem jeweiligen Eingriff betrachtet werden müssen. Verschiebt sich ein Bohrpunkt wegen eines Hindernisses, ist die neue Lage vor der Ausführung mit den vorhandenen Ergebnissen abzugleichen.

Kennzeichnen Sie die für die jeweilige Untersuchung benötigten Arbeitsflächen und bekannte Zugangsbeschränkungen. Bei einer geänderten Gründung werden zusätzliche Verbau- und Anschlussräume mit betrachtet. Falls frühere Untersuchungen einen anderen Höhenbezug verwendet haben, wird dieser zum aktuellen Eingriff zugeordnet. Die Fachplanung entscheidet anhand dieser Grundlagen über den benötigten weiteren Umfang. Die Ausführenden erhalten den aktuellen Stand vor der betroffenen Bodenarbeit.

04

Den Antrag räumlich eindeutig abgrenzen

Die Ludwigsburger Dienstleistungsseite verlangt für eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst einen Lageplan mit genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet. Vermeiden Sie unklare Ausschnitte ohne erkennbare Grenzen. Das Gebiet der Anfrage sollte den benötigten Zusammenhang zeigen; Fachplanung und zuständige Stelle können klären, ob der gewählte Ausschnitt für die Fragestellung ausreicht.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Unsichere Lageangaben kenntlich machen

Historische Pläne können sich in Maßstab und Genauigkeit von der heutigen Planung unterscheiden. Tragen Sie unklare Zuordnungen als offene Frage zusammen. Die Fachplanung bestimmt, welche weiteren Unterlagen für die Einordnung gebraucht werden. Eine ungeprüfte Übertragung auf einen aktuellen Lageplan darf keine Genauigkeit vortäuschen, die aus der ursprünglichen Karte nicht hervorgeht.

Ein Ausschnitt wird mit den erkennbaren Bezugspunkten und der dargestellten Grundstücks- oder Straßensituation bereitgestellt. Wenn sich Bebauung oder Grenzen verändert haben, werden bekannte Änderungen ergänzt. Eine digitale Überlagerung behält die Genauigkeitsgrenzen der alten Grundlage. Für die Untersuchungsplanung werden gesicherte Zuordnungen und noch unklare Bereiche unterschieden. Die Fachbewertung legt fest, ob weitere Quellen benötigt werden, bevor eine konkrete Untersuchungsaufgabe abgeleitet wird.

Die Arbeitsreihenfolge zwischen Fachgebieten abstimmen

Wenn mehrere Untersuchungen vorgesehen sind, müssen ihre Voraussetzungen zueinander passen. Benennen Sie die geplanten Eingriffe und die jeweils verantwortliche Fachplanung. Gemeinsam wird geklärt, welche Ergebnisse vor welchem Arbeitsschritt benötigt werden. Dadurch bleiben noch offene Fragen sichtbar, auch wenn ein anderer Teil des Untersuchungsprogramms bereits abgeschlossen ist.

Teilen sich mehrere Fachuntersuchungen einen Arbeitsbereich, werden die jeweiligen Zugangs- und Schutzvoraussetzungen zusammengeführt. Ein vorhandenes Baugrundergebnis kann wichtige Informationen liefern, beantwortet aber nur die darin untersuchte Frage. Für die nächste Bodenarbeit werden die benötigten Kampfmittelerkenntnisse mit ihrem tatsächlich erreichten Stand bereitgestellt. Bei einer Änderung des Ablaufs erhalten die betroffenen Beteiligten dieselbe Planfassung und die noch offenen Voraussetzungen vor dem betroffenen Arbeitsschritt. Soweit Räumarbeiten ausgeführt werden, wird das zugehörige Räumprotokoll mit den bearbeiteten Bereichen in der Projektakte geführt.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Vor Baugrundaufschlüssen die Punkte vorlegen

Senden Sie den Plan der geplanten Aufschlüsse und die bereits vorhandenen Kampfmittelunterlagen. Ergänzen Sie bekannte Hinweise auf alte Keller, Stollen oder andere Untergrundstrukturen. Die zuständigen Fachplanungen prüfen jeweils ihre Aufgaben. Für die Ausführung werden die notwendigen Voraussetzungen und die Reihenfolge der Untersuchungen nachvollziehbar zusammengeführt.

Vor der Baugrube den aktuellen Plan abgleichen

Vergleichen Sie die geplanten Flächen und Tiefen mit den vorliegenden Ergebnissen. Neue Zugänge, Verbaupunkte oder zusätzliche Gräben gehören in diesen Abgleich. Änderungen werden eindeutig gekennzeichnet und fachlich eingeordnet. Die Bauleitung erhält einen verständlichen Stand mit den vorhandenen Nachweisen und den noch zu bearbeitenden Teilaufgaben.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Recherchen und Luftbildauswertungen ordnen mögliche Kampfmittelhinweise für die konkrete Fläche ein. Eine kommunale Schadenskarte kann ergänzende Angaben liefern, ersetzt aber nicht die fachliche Bewertung der verfügbaren Aufnahmen und Unterlagen. Legende, Herkunft und Lagegenauigkeit bleiben berücksichtigt. Bei offenen Erkenntnisfragen wird eine erforderliche ergänzende Recherche oder Luftbildauswertung tatsächlich bearbeitet. Die Ergebnisse werden dem heutigen Eingriff zugeordnet; ein fehlendes Schadenszeichen wird nicht als technischer Untersuchungsnachweis verwendet.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Für die Erkennbarkeit ist die magnetische Wirkung eines Objekts maßgeblich, nicht allein seine elektrische Leitfähigkeit. Bauliche Reste und metallische Einbauten können die Untersuchung beeinflussen. Die Fachplanung legt den geeigneten Einsatz für die Kampfmittelfrage fest. Messdaten und Auffälligkeiten werden im Untersuchungszusammenhang bewertet. Ein magnetisches Signal wird weder ungeprüft als Kampfmittel identifiziert noch als Nachweis über einen möglicherweise vorhandenen Hohlraum ausgegeben.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Transientenelektromagnetische Verfahren, kurz TDEM, erfassen die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte. Das Verfahren wird mit Untersuchungsziel und örtlichen Messbedingungen abgestimmt. Bekannte Leitungen und metallische Reste gehen als mögliche Störeinflüsse in die Planung ein. Die Auswertung beschreibt die erreichte Aussage für den tatsächlich untersuchten Bodenraum. Ein Bericht zu dieser Aufgabe wird nicht nachträglich zur Bestätigung der Tragfähigkeit oder zum Ausschluss unbekannter Keller- und Stollenräume umgedeutet.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Strukturen und Auffälligkeiten im Untergrund erfassen. Bodenaufbau, Feuchtigkeit, Einbauten und Untersuchungsziel beeinflussen die Eignung. Eine Aufgabe zur Erkundung möglicher Hohlräume wird fachlich gesondert benannt und beauftragt. Die Kampfmitteluntersuchung erhält ihr eigenes Aussageziel. Erfasste Strukturen brauchen fachliche Interpretation; eine Darstellung im Messbild ist für sich noch keine Identifizierung eines Kampfmittels oder eine Bestätigung der Standsicherheit eines unterirdischen Raums.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Für Baugrundaufschlüsse, Gründungen und andere tiefe Bodenarbeiten wird der benötigte Untersuchungsraum mit Lage, Tiefe und Höhenbezug bestimmt. Eine erforderliche Tiefen- oder Bohrlochsondierung wird anhand der Erkenntnisse und der tatsächlichen Bedingungen geplant. Hinweise auf alte Bauwerke und mögliche Hohlräume werden mit den verantwortlichen Fachbeteiligten abgestimmt. Eine Bohrlochfreigabe beziehungsweise der technische Nachweis bleibt auf den tatsächlich untersuchten Raum bezogen. Ersatzpunkte und veränderte Tiefen werden vor dem Eingriff abgeglichen.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Ist eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich, wird das fachgerechte weitere Vorgehen für den betroffenen Bereich abgestimmt. Eine baubegleitende Kampfmitteluntersuchung kann Untersuchung, erforderlichen lagenweisen Abtrag, fachliche Freilegung und ergänzende Sondierungen verbinden. Bekannte Bauwerksreste und gesonderte Schutzvorgaben werden berücksichtigt. Reines Beobachten des Aushubs genügt als Detektion nicht. Bearbeitete Flächen und verbleibende Einschränkungen werden dokumentiert; für zusätzliche Bodenräume wird der weitere Bedarf vor deren Bearbeitung geklärt.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Kampfmittel und Hohlräume fachlich auseinanderhalten

Historische Unterlagen gezielt auswerten

Die historische Luftbildauswertung betrachtet mögliche Kampfmittelhinweise anhand der verfügbaren Aufnahmen und ergänzenden Erkenntnisse. Eine allgemeine Schadenskarte ist dabei nicht mit einer grundstücksbezogenen Auswertung gleichzusetzen. Das Ergebnis muss seinen räumlichen Bezug und seine Grenzen erkennen lassen. Ob weitere Untersuchungen erforderlich sind, folgt aus der Bewertung für das konkrete Vorhaben.

Für die Messung eine klare Aufgabe vereinbaren

Eine Sondierung zur Kampfmitteluntersuchung braucht ein bestimmtes Ziel. Die Untersuchung eines möglichen Hohlraums kann andere Verfahren und Fachkenntnisse erfordern. Halten Sie die jeweiligen Aufträge auseinander und stimmen Sie Zugänge sowie Arbeitsschritte ab. Ein Messbericht darf später nicht für eine zusätzliche Fragestellung verwendet werden, die gar nicht Gegenstand der Untersuchung war.

Benennen Sie im Fachauftrag das benötigte Ergebnis und den Bodenraum, auf den es sich beziehen soll. Eine zusätzliche Fragestellung zur Erkundung von Hohlräumen wird mit den dafür beauftragten Fachbeteiligten abgestimmt. Gemeinsame Zugänge und Bestandsinformationen können beide Aufgaben unterstützen. Die fachliche Auswertung bleibt jedoch an den jeweiligen Auftrag und die dafür geeigneten Daten gebunden. Die übergebenen Berichte lassen diese Zuordnung für die Bauleitung erkennen.

Störende Einbauten in der Planung berücksichtigen

Fundamente, Leitungen und metallische Einbauten können die geophysikalische Auswertung erschweren. Beschreiben Sie bekannte Hindernisse bereits bei der Anfrage. Das Räumkonzept soll erforderliche Maßnahmen und verbleibende Grenzen nachvollziehbar behandeln. Bloßes Beobachten des Aushubs ersetzt keine fachgerechte Kampfmitteluntersuchung; eine baubegleitende Kampfmittelräumung muss für den konkreten Fall geeignet sein.

Nächste Schritte

Vom Kartenhinweis zur dokumentierten Kampfmitteluntersuchung

01

Angaben in einen aktuellen Plan übertragen

Lassen Sie die Zuordnung historischer Hinweise zu heutigen Grundstücks- und Baugrenzen nachvollziehbar herstellen. Die Genauigkeit der Ausgangsdaten ist dabei zu beachten. Unklare Lagen gehören als offene Frage in die Fachbewertung und sollten nicht durch scheinbar präzise, aber unbelegte Punkte im Bauplan ersetzt werden. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.

02

Offene historische Fragen bearbeiten

Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Die vorhandene Vorerkundung des KMBD wird mit ihrem Bezug zum beantragten Vorhaben berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.

03

Die Fachaufgaben ausdrücklich benennen

Klären Sie, wer die Kampfmittelfrage und wer mögliche Hohlräume oder Baugrundrisiken bewertet. Für die Bauleitung sollte erkennbar sein, welcher Bericht für welchen Arbeitsschritt benötigt wird. Eine gemeinsame Besprechung kann die Abläufe koordinieren; sie hebt die unterschiedlichen Aussageziele und Verantwortlichkeiten nicht auf. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.

04

Vereinbarte Untersuchung ausführen

Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.

05

Befunde bewerten und dokumentieren

Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.

06

Ergebnisse mit ihren Anlagen übergeben

Bewahren Sie Lagepläne, Messbereiche und Angaben zu Einschränkungen zusammen mit dem Bericht auf. Wird nur ein kurzer Ergebnissatz weitergegeben, fehlt häufig der Bezug zur tatsächlich untersuchten Fläche. Dieser Bezug ist nötig, um die geplante Gründung oder einen später veränderten Eingriff beurteilen zu können.

07

Vor Änderungen erneut abgleichen

Ändern sich Lage oder Tiefe der geplanten Arbeiten, geben Sie die neue Planung vor dem Eingriff weiter. Bereits vorhandene Ergebnisse können weiterhin nutzbar sein. Die fachliche Prüfung muss aber klären, ob ihre Aussage den geänderten Bereich noch umfasst oder ob eine Ergänzung erforderlich wird.

Nachweise

Anlaufstelle für die Kampfmittelvorerkundung

Ergebnisse und Geltungsbereich

Die Stadt Ludwigsburg nennt den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Stelle für ganz Baden-Württemberg. Für die Luftbildauswertung sind ein Antrag und ein genauer Plan vorgesehen. Suche und Bergung sind von den Eigentümern zu veranlassen; soweit der Dienst sie nicht übernehmen kann, sind private Fachunternehmen einzuschalten.

Verantwortlichkeiten im Projekt

FONTANA-EOD kann mit Ihnen die benötigten Kampfmittelfachleistungen anhand der vorliegenden Unterlagen und Bodenarbeiten abstimmen. Behördliche Aufgaben und die gesonderte Baugrundbewertung bleiben davon getrennt. Die BFR KMR werden außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs als fachliche Orientierung verwendet.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bearbeitet den vereinbarten Kampfmittelfachauftrag und beschreibt die tatsächlich ausgeführte Untersuchung. Der Bericht hält Bereich, Aufgabe, Ergebnis und Aussagegrenzen zusammen. Historische Hinweise werden mit ihrem ursprünglichen Zweck berücksichtigt. Ergebnisse zu anderen Untergrundthemen bleiben gesondert zugeordnet. Für die Baufolge werden die vorliegenden Aussagen und noch offenen Fachaufgaben abgeglichen, damit die nächste Bodenarbeit auf dem tatsächlich dokumentierten Stand vorbereitet werden kann.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Für die Kampfmittelfrage wird zunächst bestimmt, welche Erkenntnis zum geplanten Eingriff fehlt. Ein eingezeichneter Gebäudeschaden, eine vermutete Kellerlage und ein technischer Befund haben unterschiedliche Bedeutung. Sie werden mit ihren Quellen und räumlichen Grenzen eingeordnet. Das geeignete Untersuchungsverfahren richtet sich nach dem vereinbarten Ziel und den tatsächlichen Bedingungen. Eine zusätzliche Hohlraum- oder Baugrundaufgabe erhält ihre eigene Abstimmung mit den dafür verantwortlichen Fachbeteiligten.

Einschränkungen sichtbar halten

Unsichere Lagen und nicht ausreichend erfasste Bereiche bleiben im Arbeitsstand sichtbar. Für eine Ergänzung wird benannt, welcher Bodenraum und welche Frage noch bearbeitet werden müssen. Eine Untersuchung an einem Punkt wird mit ihrer Reichweite dokumentiert. Die Bauleitung kann dadurch passende Ergebnisse von weiteren Voraussetzungen unterscheiden. Ein Kartenhinweis wird bis zur fachlichen Einordnung weder als bestätigter Fund noch als erledigte Untersuchungsaufgabe geführt.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Bohrpunkte, tiefere Gründungen oder weitere Arbeitsräume werden vor dem Eingriff mitgeteilt. Der aktuelle Plan zeigt die Veränderung gegenüber dem bisher bewerteten Umfang. FONTANA-EOD gleicht die Kampfmittelaufgabe mit den vorhandenen Erkenntnissen ab. Gesonderte Baugrundfragen werden an die dafür beauftragten Beteiligten gegeben. Ergänzende Ergebnisse erhalten ihren eigenen Bereichs- und Fassungsbezug; die frühere Aussage bleibt mit den ursprünglichen Anlagen erhalten.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Bericht, Lagepläne und Angaben zu Einschränkungen werden gemeinsam an die benannten Empfänger übergeben. Ordnen Sie die Aussagen dem bevorstehenden Eingriff zu und halten Sie die verantwortliche Koordination fest. Beim Wechsel ausführender Firmen werden auch offene Aufgaben und die vollständigen früheren Unterlagen weitergegeben. So bleibt für die nächste Phase erkennbar, welche Kampfmittelfrage untersucht wurde und welche andere Untergrundfrage eine gesonderte Bearbeitung benötigt.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Die Aussage einer Karte aus ihrer Legende lesen

Ein eingezeichneter Treffer, eine Schadensfläche und ein untersuchtes Grundstück sind unterschiedliche Angaben. Prüfen Sie, welche Bedeutung die Zeichen tatsächlich haben und auf welchen Stand sie sich beziehen. Fehlende Einträge erhalten keine zusätzliche Bedeutung. Die eigene Untersuchung stützt sich auf die vollständigen Unterlagen und ihre fachliche Bewertung.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Fachberichte mit ihren Anlagen aufbewahren

Neben der Zusammenfassung sind Lagepläne und Angaben zum Untersuchungsumfang für spätere Arbeiten wichtig. Bewahren Sie diese gemeinsam auf und geben Sie sie bei einem Wechsel der Beteiligten weiter. Neue Berichte ergänzen den Erkenntnisstand mit eigenem Planbezug. So bleibt nachvollziehbar, welche Aussage für welchen Arbeitsschritt verwendet werden kann.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Fragen zu Karten und Untergrund in Ludwigsburg

Sind in der Fliegerschadenskarte Blindgänger eingezeichnet?

Nach der städtischen Baugrundbroschüre sind Blindgänger dort nicht dargestellt. Die Karte zu bombardierten Bereichen und bekannten Treffern ersetzt deshalb keine grundstücksbezogene Kampfmittelbewertung.

Deckt eine Kampfmitteluntersuchung auch alte Stollen ab?

Nicht automatisch. Maßgeblich ist die vereinbarte Untersuchungsaufgabe. Hinweise auf Hohlräume sind der zuständigen Fachplanung gesondert vorzulegen; eine Aussage zu Kampfmitteln ist keine Bestätigung der Standsicherheit.

Soll ich einen vermuteten alten Keller zunächst selbst öffnen?

Nein. Öffnen oder betreten Sie einen unbekannten Hohlraum nicht eigenständig. Geben Sie die vorhandenen Hinweise an die Fachplanung weiter, damit erforderliche Erkundung und Schutzmaßnahmen abgestimmt werden können.

Was gehört zur Vorbereitung einer Luftbildauswertung?

Für den Antrag beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ist ein genau abgegrenzter Lageplan erforderlich. Für die weitere Projektbewertung sind außerdem die vorgesehenen Bodenarbeiten und bereits vorhandene Berichte mit ihren Anlagen hilfreich.

Wie verhalte ich mich bei einem verdächtigen Gegenstand?

Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein. Berühren, bewegen oder versetzen Sie den verdächtigen Gegenstand nicht und legen Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den Gefahrenbereich, halten Sie andere fern und verständigen Sie die Polizei unter 110 aus sicherer Entfernung. Bringen Sie den Gegenstand nicht zu einer Dienststelle. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Stellen.

Gehören geplante Baugrundbohrungen in die Anfrage?

Ja. Ihre Lage und vorgesehene Tiefe helfen, die notwendige Vorbereitung bereits für diese Bodeneingriffe zu bestimmen.

Welche Kartenbestandteile sollten mitgesendet werden?

Neben dem Ausschnitt auch Titel, Datum, Legende und relevante Erläuterungen, damit Umfang und Bedeutung der Darstellung erkennbar sind.

Welche Kostenfaktoren zählen bei Kartenhinweisen und Erkundungen?

Für die Kampfmittelaufgabe zählen verwertbare historische Auswertungen und Berichte, geeignete Kartengrundlagen, Größe und Tiefe der betroffenen Räume, Zugänge und Vorarbeiten, Verfahren und Störeinflüsse sowie Auswertung und Dokumentation. Fehlende Kartenerläuterungen oder unsichere Lagezuordnungen werden als offene Voraussetzungen berücksichtigt. Zusätzliche Punkte und geänderte Eingriffe werden mit ihrem Umfang abgestimmt. Gesonderte Baugrund- oder Hohlraumerkundungen bleiben nach ihrem eigenen Auftrag unterscheidbar.

Projektanfrage

Die erste fachliche Abstimmung vorbereiten

Vollständige Hinweise beilegen

Historische Karten, Legenden und vorhandene Fachberichte gemeinsam senden.

Fügen Sie Quellenangaben, Maßstab, Datum und zugehörige Erläuterungen bei. Vorhandene technische Berichte werden mit vollständigen Plananlagen und den damaligen Untersuchungsfragen übermittelt. Kennzeichnen Sie, welche Lageangaben gesichert und welche nur vermutet sind. Benennen Sie Auftraggeber, Bauleitung, Fachplanung und die koordinierende Ansprechperson. Offene Fragen zur Kampfmittellage und zu anderen Untergrundthemen werden getrennt beschrieben.

Alle Eingriffe darstellen

Auch Aufschlüsse, Verbaupunkte und vorbereitende Arbeiten mit Lage und Tiefe angeben.

Markieren Sie die jeweils benötigten Tiefen und Bezugshöhen sowie zusätzliche Arbeitsräume. Zeigen Sie erhaltene Einbauten, bekannte Leitungen und Zugangsbeschränkungen. Geben Sie den zuerst vorgesehenen Schritt und spätere Änderungen mit ihrer Planfassung an. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor vorbereitenden Bodeneingriffen geklärt. Die nächste Bauphase erhält die vollständigen Ergebnisse und die noch offenen Aufgaben mit ihrer räumlichen Zuordnung. Benennen Sie den Projektort in Baden-Württemberg oder das abweichende Bundesland.

Georadar auf einer Baustellenfläche
Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
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Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

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Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
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