FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

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Illustrative Baden-Württemberg-Karte mit Drei-Löwen-Wappen, Tablet, weißem FONTANA-EOD-Helm und Notizbuch.

Kampfmittelsondierung in Waiblingen

Für Ihr Waiblinger Grundstück liegt bereits eine Luftbildauswertung vor. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung dabei, deren Aussagen mit den heute geplanten Erdarbeiten abzugleichen und notwendige Ergänzungen festzulegen. Senden Sie den vollständigen Bericht, seine Anlagen und einen aktuellen Lageplan mit den vorgesehenen Eingriffen und Tiefen.

Gutachten

Den vollständigen Bericht bereitstellen.

Vorhaben

Änderungen seit der Prüfung benennen.

Fachauftrag

Nur erforderliche Ergänzungen planen.

Bauvorhaben einordnen

Wie wird eine vorhandene Luftbildauswertung für Waiblingen weiterverwendet?

Für die Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Waiblingen wird ein vorhandener Bericht einschließlich Karten und Einschränkungen mit der heutigen Planung verglichen. Maßgeblich sind Untersuchungsgebiet, damalige Bauaufgabe und bekannte spätere Veränderungen. Verwertbare Erkenntnisse werden genutzt; offene Fragen bestimmen den ergänzenden Recherche- oder Untersuchungsauftrag. Das Dokumentalter allein legt den Bedarf einer neuen Untersuchung nicht fest.

Projektstandort

Waiblinger Unterlagen dem aktuellen Baufeld zuordnen

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Die Beinsteiner-Straße-Auswertung vollständig verwenden

Die veröffentlichte Luftbildauswertung vom 3. Februar 2021 enthält ein entlastendes Ergebnis für ihr bezeichnetes Untersuchungsgebiet und Vorhaben. Zur weiteren Verwendung gehören auch ihre Karten und Einschränkungen. Für das eigene Baufeld werden diese Angaben mit den heutigen Flächen und Eingriffen verglichen; eine benachbarte Lage allein genügt nicht. Nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis ist Waiblingen eine Große Kreisstadt im Rems-Murr-Kreis, Regierungsbezirk Stuttgart, in Baden-Württemberg. Die genaue Projektadresse und die Flurstücke bestimmen die örtliche Zuordnung. Bei einem Standort in einer anderen Gemeinde sind deren Ansprechpartner einzubeziehen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit zuständig. Weitere Standorte sind im Regionenbereich verzeichnet.

Örtliche Einordnung

Kriegsbedingte Nutzungen und das untersuchte Grundstück

Das entlastende Ergebnis mit seinem Geltungsbereich lesen

Für die Beinsteiner Straße 163 liegt eine vom Regierungspräsidium veröffentlichte Luftbildauswertung der LBA Luftbildauswertung GmbH vom 3. Februar 2021 vor. Darin wurden keine Hinweise auf eine erhöhte potenzielle Kampfmittelbelastung erkannt. Die Aussage ist ausdrücklich auf das dargestellte Untersuchungsgebiet und den Zeitraum des beschriebenen Vorhabens begrenzt. Die Bewertung gilt innerhalb der beschriebenen Erkenntnisgrundlage und der Grenzen des damaligen Auftrags.

Die beim Regierungspräsidium veröffentlichte Auswertung beschreibt auch den örtlichen Hintergrund des Zweiten Weltkriegs: Die Firma Elma Fluggeräte wurde 1941 von Stuttgart-Bad Cannstatt nach Waiblingen verlegt; dort wurden Flugzeugteile gefertigt und repariert. Der Bericht nennt Bombenabwürfe am 21. Februar 1944 und Artilleriebeschuss vor der Einnahme im April 1945, der besonders den westlichen Teil der Stadt traf. Solche Nutzungs- und Ereignisangaben werden bei der Recherche einem konkreten Grundstück zugeordnet. Der damalige Stadtbezug und das abgegrenzte Untersuchungsgebiet bleiben dabei getrennt: Die ausgewerteten Bilder ergaben für das untersuchte Baufeld keine Anhaltspunkte für Sprengbombenblindgänger. Für andere Flächen und neue Eingriffe werden die dort vorhandenen Erkenntnisse benötigt.

Den vollständigen Bericht mit der heutigen Planung verbinden

Für die Vorbereitung Ihres eigenen Vorhabens kommt es deshalb auf mehr als den letzten Satz eines Gutachtens an. Welche Fläche wurde betrachtet, welche Erkenntnisgrundlage verwendet und welche Arbeiten lagen der Bewertung zugrunde? Wenn Sie einen Bericht übernehmen, sollten seine Karten und Einschränkungen mit übergeben werden. Ein Ergebnis für ein Nachbargrundstück lässt sich nicht allein wegen der kurzen Entfernung übertragen.

Der Bericht zur Beinsteiner Straße bewertet die Bildqualität als mäßig. Das engere Untersuchungsgebiet sei hinsichtlich Sprengbombentrichtern schlecht und hinsichtlich Blindgängereinschlägen sehr schlecht einsehbar. Diese Angaben werden zusammen mit dem entlastenden Ergebnis gelesen. Nachkriegszeitliche Räumungen oder Bodenveränderungen sind in der beschriebenen Luftbildauswertung nicht berücksichtigt. Für eine heutige Anfrage werden deshalb bekannte spätere Eingriffe und deren Lage ergänzt. Aus dieser fachlichen Prüfung ergibt sich, welche Aussage für das neue Vorhaben verwendet werden kann und ob weitere Grundlagen benötigt werden.

Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Die Aussagekraft aus dem gesamten Bericht bestimmen

Eine historische Auswertung verwendet die dafür verfügbaren Bilder und beschreibt ihre Grenzen. Ergebnis, Aufgabenstellung und Einschränkungen werden deshalb zusammen gelesen. Ob für die heutige Planung weitere Arbeit erforderlich ist, wird fachlich bestimmt. Ein günstiger Befund wird weder pauschal verworfen noch ohne Prüfung auf andere Flächen ausgedehnt.

Historische Unterlagen auswerten

Ergänzende Untersuchungen auf die offene Aufgabe beziehen

Wenn nach dem Abgleich weiterer Bedarf besteht, werden Fläche, Ziel und örtliche Bedingungen festgelegt. Bekannte Einbauten und Zugänge gehören zur Vorbereitung. Das geeignete Verfahren muss zur offenen Fragestellung passen. Erreichter Umfang und verbleibende Einschränkungen werden dokumentiert und mit dem anschließenden Bauablauf abgestimmt.

Bei der Wahl des Verfahrens werden vermutete Zielobjekte, Bodenaufbau, notwendiger Tiefenbereich und mögliche Störkörper gemeinsam betrachtet. Leitungen, metallhaltige Auffüllungen, Bewehrung und Fundamente können die Messbedingungen beeinflussen. Die Untersuchung erhält einen bestimmten fachlichen Auftrag. Eine Bohrlochfreigabe wird mit Punktlage und dokumentiertem Tiefenbereich geführt. Für eine erforderliche Tiefensondierung oder Flächenräumung werden die bearbeiteten Bereiche und der vereinbarte Leistungsumfang festgehalten. Nicht ausreichend auswertbare Stellen bleiben im Ergebnis mit Lage und weiterem Bedarf erkennbar, damit die Anschlussarbeiten fachlich vorbereitet werden können. Die Sondierung wird auf dieses Erkenntnisziel abgestimmt.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Vorhandene Auswertungen gezielt für neue Bodenarbeiten nutzen

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Den vollständigen Bericht statt eines Auszugs übergeben

Senden Sie Deckblatt, Ergebnistext und sämtliche Kartenanlagen gemeinsam. Datum, Auftrag und Untersuchungsgebiet müssen nachvollziehbar sein. Hinweise auf die Bildgrundlage und ihre Grenzen gehören ebenfalls zur Bewertung. Eine einzelne entlastende Aussage ohne ihren Zusammenhang reicht nicht aus, um den verwendbaren Umfang für eine neue Bauaufgabe zu bestimmen.

Historische Hinweise fachlich einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Abweichungen zum damaligen Vorhaben darstellen

Zeichnen Sie neue Baugruben, Gründungen und Anschlüsse in den aktuellen Plan ein. Ergänzen Sie bekannte spätere Auffüllungen, Abgrabungen oder Rückbauten. Diese Informationen werden fachlich mit der früheren Bewertung verglichen. Ein unveränderter Straßenname oder eine gleich gebliebene Adresse belegen noch nicht, dass auch alle geplanten Eingriffe unverändert sind.

Für den Vergleich werden auch die jeweiligen Höhenbezüge benötigt. Ein Tiefenwert ab früherer Geländeoberkante lässt sich erst mit späteren Aufhöhungen oder Abgrabungen auf die heutige Arbeit beziehen. Ergänzen Sie vorhandene Bestandspläne und bekannte Schichtänderungen. Ein seitlich verlegter Leitungsgraben kann bei gleicher Tiefe einen bislang nicht betrachteten Bodenraum beanspruchen. Markieren Sie solche Änderungen im aktuellen Plan. Die Fachplanung kann die vorhandenen Ergebnisse dann dem tatsächlich benötigten Bereich zuordnen und einen erforderlichen Ergänzungsumfang begründen.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Die verwendeten Aussagen nachvollziehbar zusammenstellen

Halten Sie fest, welche Berichte weiterhin herangezogen werden und welche Ergänzungen hinzukommen. Die ursprünglichen Grenzen bleiben dabei sichtbar. Neue Ergebnisse erhalten einen eigenen Bezug zur aktuellen Planung. Bauleitung und Ausführende können dadurch erkennen, welche Aussage für ihren Arbeitsbereich maßgeblich ist und welche Fragen noch offen sind.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Die erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Ein belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.

Umfang und Termin besprechen
Aufgaben am Standort

Was aus der früheren Planung noch passt

01

Die untersuchte Fläche wiederfinden

Legen Sie die Karte aus dem Gutachten neben den aktuellen Lageplan. Grundstücksteilungen, veränderte Zufahrten oder eine andere Gebäudestellung können den Vergleich erschweren. Benötigt wird eine nachvollziehbare Zuordnung der Grenzen. Eine Adresse hilft beim Auffinden der Akte, ersetzt aber nicht die räumliche Abgrenzung des damaligen Untersuchungsauftrags.

02

Das heutige Vorhaben vollständig beschreiben

Geben Sie neben der Baugrube auch geplante Leitungsgräben und vorbereitende Aufschlüsse an. Wurden diese Arbeiten erst später ergänzt, sollte das aus Ihrer Anfrage hervorgehen. Die fachliche Bewertung kann dann unterscheiden, welche Teile bereits erfasst sind und bei welchen Eingriffen weitere Angaben oder Untersuchungen benötigt werden.

03

Nachträgliche Bodenveränderungen mitteilen

Soweit bekannt, nennen Sie zwischenzeitliche Abgrabungen, Auffüllungen und Rückbauten. Nicht jeder historische Bericht berücksichtigt spätere Veränderungen. Die Information über einen Umbau ist noch kein neues Untersuchungsergebnis; sie hilft aber zu klären, ob die bisherigen Aussagen weiterhin zum vorhandenen Gelände und zum geplanten Bodeneingriff passen.

04

Die passende Planfassung beilegen

Waiblingen verweist für rechtsverbindliche Bebauungspläne auf sein Geoportal und führt laufende Verfahren gesondert auf. Halten Sie bei den übergebenen Unterlagen den Planstand fest. Ein Verfahrensentwurf und ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan erfüllen unterschiedliche Zwecke; beide sind außerdem von einem konkreten Kampfmittelgutachten zu unterscheiden.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Plangrenzen und Grundstücksänderungen abgleichen

Eine spätere Teilung oder eine veränderte Zufahrt kann die Zuordnung älterer Karten erschweren. Legen Sie deshalb aktuelle Grundstücksdaten und bekannte frühere Bezeichnungen bei. Unklare Übergänge werden als offene Frage angegeben. Die fachliche Einordnung klärt den Lagebezug, bevor eine Aussage für den neuen Eingriff verwendet wird.

Bei historischen Plänen ist zu klären, ob deren Grenzen anhand noch vorhandener Bezugspunkte oder anderer Karten verortet werden können. Straßennamen, Gebäude und Flurstücksbezeichnungen können sich seit der früheren Untersuchung geändert haben. Bewahren Sie deshalb auch Hinweise auf die damalige Lagezuordnung auf. Ein eingezeichneter Bereich bleibt als ungeklärt gekennzeichnet, solange sein Bezug zum heutigen Baufeld nicht sicher nachvollziehbar ist. Die noch erforderliche Recherche wird auf diese Lücke ausgerichtet. Ein positiver Ergebnissatz wird erst mit der tatsächlich zugehörigen Fläche für die Planung verwendet.

Planungsrechtlichen Stand gesondert kennzeichnen

Die städtischen Unterlagen unterscheiden laufende Verfahren und rechtsverbindliche Bebauungspläne. Geben Sie die verwendete Fassung bei der Übergabe an. Diese Information hilft bei der Orientierung im Vorhaben, ersetzt aber keinen Kampfmittelbericht. Die verschiedenen Unterlagen werden nach ihrer jeweiligen Aufgabe gelesen und gemeinsam für den Ablauf berücksichtigt. Ein Räumprotokoll über tatsächlich ausgeführte Räumarbeiten wird dem technischen Ergebnisstand zugeordnet: Bearbeitete Bereiche, Verfahren, Befunde und offene Aufgaben werden mit der heutigen Planung verglichen.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Mit vollständigen Altunterlagen und aktuellem Plan beginnen

Übermitteln Sie den Bericht samt Karten und nennen Sie die als Nächstes geplanten Arbeiten. Markieren Sie Unterschiede zum früheren Vorhaben. Dadurch kann der fachliche Abgleich vorhandene Erkenntnisse gezielt nutzen. Fehlende Anlagen werden benannt und zusätzliche Untersuchungsfragen aus dem tatsächlichen Bedarf abgeleitet.

Ein Fachauftrag kann zunächst die Beschaffung und Bewertung fehlender Anlagen betreffen. Für eine neue technische Untersuchung werden dagegen Fläche, Tiefe und benötigte Ergebnisunterlagen beschrieben. Das Leistungsverzeichnis trennt diese Aufgaben nachvollziehbar und stellt allen Bietern dieselben Pläne und Randbedingungen bereit. Dazu gehören bekannte Einbauten, Zugangsmöglichkeiten, vorgesehene Bauabschnitte und Abhängigkeiten zu anderen Gewerken. Vereinbaren Sie, welche Grundlagen die Auftraggebenden liefern und welche Arbeiten das Fachunternehmen ausführt. Wird die Planung vor dem Einsatz geändert, erhält die Untersuchungsvorbereitung die neue Fassung.

Ergänzungen mit den bisherigen Ergebnissen übergeben

Neue Berichte werden mit den weiterhin verwendeten Unterlagen zusammengeführt. Jede Aussage behält ihren Plan- und Flächenbezug. Die Bauleitung erhält den aktuellen Stand einschließlich noch offener Aufgaben. Wird später erneut umgeplant, ist der veränderte Eingriff vor seiner Ausführung mit diesem Stand zu vergleichen.

In der Projektakte bleiben der ursprüngliche Auftrag und der zugehörige Lageplan mit dem Ergebnisbericht verbunden. Ein Sondierbericht beschreibt Verfahren, Untersuchungsbereiche, Messgrenzen und Befundbewertung. Ein Räumprotokoll hält den Umfang einer tatsächlich ausgeführten Räumleistung fest. Für eine abschnittsweise Bauausführung werden die jeweils nutzbaren Ergebnisse und offenen Aufgaben übergeben. Beim Wechsel von Planung oder Bauunternehmen bleiben diese Informationen verfügbar. Die anschließende Verwendung eines Berichts richtet sich nach seinem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang und den Bedingungen des neuen Eingriffs. Die Freigabedokumentation hält diesen dokumentierten Umfang fest.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Ergänzen, wo die vorhandenen Erkenntnisse nicht ausreichen

Die historische Auswertung fachlich einordnen

Eine historische Luftbildauswertung beantwortet Fragen anhand ihrer verfügbaren Bildgrundlage. Sie ist keine Messung des heutigen Untergrunds. Wenn eine vorhandene Auswertung verwertbar ist, wird sie bei der weiteren Planung berücksichtigt. Ob eine Ergänzung erforderlich ist, hängt von den offenen Fragen ab; das Alter eines Dokuments allein legt das weitere Verfahren nicht fest.

Soll eine Kampfmittelverdachtsfläche in Waiblingen geprüft werden, beschreibt der Auftrag die konkrete offene Frage. Bei fehlenden Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung mit geeigneten Akten und Bildständen durchgeführt. Vorhandene Karten und Untersuchungsergebnisse können den Umfang der neuen Arbeit eingrenzen. Ein alter Bericht zu einer Baugrube beantwortet beispielsweise nicht ohne Abgleich die Frage nach einer später hinzugekommenen Anschlussleitung. Für jeden benötigten Bereich wird festgehalten, welche Erkenntnisse vorliegen, welche Untersuchungen erforderlich sind und welche Entscheidung deren Ergebnisse vorbereiten sollen.

Einen technischen Auftrag genau begrenzen

Ergibt die Bewertung einen Untersuchungsbedarf vor Ort, muss die Sondierung zum Ziel und zu den Bedingungen des Baufelds passen. Dazu gehören bekannte Einbauten und mögliche Störeinflüsse. Vereinbaren Sie, wie nicht ausreichend untersuchbare Bereiche dokumentiert werden und welche Fragen nach dem Einsatz gegebenenfalls noch zu bearbeiten sind.

Vorbereitung und Ausführung aufeinander abstimmen

Wird ein Räumkonzept benötigt, sollte es die geplanten Bodenarbeiten und die dafür erforderlichen Untersuchungsschritte zusammenführen. Das betrifft auch Arbeiten, die den Zugang zur Fläche erst ermöglichen sollen. Eine reine Sichtkontrolle beim Aushub ersetzt keine fachgerechte Klärung; ein baubegleitendes Vorgehen muss für den konkreten Fall geeignet sein.

Für eine Bauaushubüberwachung werden die geeignete Arbeitsweise und die Voraussetzungen vor Ort festgelegt. Eine vereinbarte Begleitung beschreibt, welche Bereiche bearbeitet werden und wie Befunde an die Verantwortlichen übergeben werden. Arbeitsbereiche, Verkehrssicherung und andere Fachaufgaben werden mit den ausführenden Gewerken koordiniert. Für die Bearbeitung eines Befunds werden Zugänge, Vorgehensweise und erforderliche Schutzmaßnahmen abgestimmt. Ein tatsächlich aufgefundener verdächtiger Gegenstand wird der Polizei gemeldet; sie veranlasst das weitere Vorgehen. Ergebnisse und noch offene Voraussetzungen werden der Bauleitung für die jeweils betroffenen Anschlussarbeiten bereitgestellt. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit der jeweiligen fachlichen Aufgabe und Zuständigkeit abgestimmt.

Nächste Schritte

So bereiten Sie die Anfrage mit einem vorhandenen Bericht vor

01

Bericht und Anlagen gemeinsam senden

Übermitteln Sie möglichst die vollständige Auswertung einschließlich der Karten. Wenn nur einzelne Seiten verfügbar sind, benennen Sie diese Lücke. Eine Zusammenfassung kann die erste Orientierung erleichtern; für den Abgleich der Untersuchungsgrenzen werden aber häufig Angaben benötigt, die erst in den Anlagen stehen. Beim Erstkontakt werden Standort, Bauaufgabe und gewünschte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet die vorhandenen Berichte und Karten der aktuellen Eingriffsplanung zu.

02

Abweichungen zur alten Planung markieren

Zeichnen Sie neue Flächen oder veränderte Eingriffe im aktuellen Plan ein. Eine kurze Erläuterung zur Änderung hilft, den Anlass der Anfrage zu verstehen. Sie müssen daraus noch keine technische Lösung ableiten. Zunächst wird beurteilt, ob und in welchem Umfang der bisherige Kenntnisstand ergänzt werden muss. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Methodenwahl berücksichtigt deren Ergebnisse, Zielobjekte, Bodenraum, Störquellen und Zugang.

03

Offene Punkte vor dem Baubeginn klären

Bei der Abstimmung des Fachauftrags werden die benötigten Leistungen und ihre Voraussetzungen festgelegt. Berücksichtigen Sie dabei vorliegende behördliche Anforderungen. Ein geplanter Termin sollte nicht dazu führen, dass eine ungeklärte Teilfläche schon bearbeitet wird. Die Reihenfolge richtet sich nach der fachlichen Bewertung der vorgesehenen Arbeiten. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet die festgelegten Bereiche. Die Auswertung bewertet Befunde mit ihren Messgrenzen und ordnet sie den geplanten Bodenarbeiten zu.

04

Die ergänzten Ergebnisse weitergeben

Bauleitung und Ausführende benötigen die für ihren Arbeitsbereich maßgeblichen Unterlagen. Geben Sie neue Berichte zusammen mit den weiterhin verwendeten Vorgängern weiter und kennzeichnen Sie, welche Aussage wo gilt. Damit lässt sich vermeiden, dass später nur eine veraltete Kurzfassung aus einer früheren Planungsrunde herangezogen wird. Bericht und Lageanlagen dokumentieren den ausgeführten Umfang. Die Anschlussentscheidung bestimmt weitere Untersuchungen oder Abstimmungen für offene Bereiche; die verantwortlichen Beteiligten erhalten die Ergebnisse.

Nachweise

Fachleistungen und staatliche Aufgaben auseinanderhalten

Ergebnisse und Geltungsbereich

In Baden-Württemberg ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart landesweit tätig. Beratung, Suche und Bergung bietet er im Rahmen der verfügbaren Kapazität gegen Kostenerstattung an. Können diese Leistungen dort nicht übernommen werden, sind private Fachunternehmen zu beauftragen. Die Entschärfung geborgener Kampfmittel übernimmt der staatliche Dienst.

Verantwortlichkeiten im Projekt

FONTANA-EOD bespricht mit Ihnen den Untersuchungsbedarf für das Waiblinger Bauvorhaben und die dafür passenden Fachleistungen. Ausgangspunkt sind Ihre Planung und die vorhandenen Erkenntnisse. Die BFR KMR dienen außerhalb ihres unmittelbaren Bundesbezugs als fachliche Orientierung; daraus wird keine zusätzliche pauschale Genehmigungs- oder Untersuchungspflicht für jedes Grundstück abgeleitet.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Eine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Auswertung und heutige Geländeuntersuchung unterscheiden

Eine historische Luftbildauswertung beschreibt Erkenntnisse aus ihrer Bildgrundlage. Eine technische Untersuchung vor Ort hat eine eigene Aufgabe und einen eigenen dokumentierten Umfang. Welche Aussagen für das Vorhaben benötigt werden, ergibt sich aus dem fachlichen Abgleich. Die bloße Existenz eines älteren Berichts legt die nächste Leistung nicht fest.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Bekannte spätere Veränderungen mitteilen

Auffüllungen, Abgrabungen und Rückbauten können für die heutige Bewertung relevant sein. Beschreiben Sie bekannte Veränderungen mit ihrem Lagebezug und vorhandenen Unterlagen. Daraus wird nicht automatisch ein bestimmtes Verfahren abgeleitet. Die Fachplanung ordnet ein, welche Auswirkungen diese Angaben auf die Verwendung des bisherigen Erkenntnisstands haben. Weiterhin verwertbare Aussagen des alten Berichts werden mit ihren ursprünglichen Grenzen zusammen mit den neuen Ergebnissen übergeben.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Fragen zu älteren Gutachten und neuen Erdarbeiten

Muss ein älteres Gutachten immer durch eine neue Untersuchung ersetzt werden?

Nein. Zuerst wird geprüft, was das vorhandene Gutachten abdeckt und ob seine Aussagen für die heutige Planung verwendbar sind. Offene Fragen können eine Ergänzung erfordern; das Dokumentalter allein entscheidet das nicht.

Gilt das Ergebnis von der Beinsteiner Straße auch für andere Grundstücke?

Nein. Die veröffentlichte Auswertung bezieht sich auf ihr bezeichnetes Untersuchungsgebiet und Vorhaben. Für ein anderes Baufeld werden die dortigen Erkenntnisse und die geplanten Eingriffe benötigt.

Welche Unterlagen helfen beim Vergleich?

Der vollständige Bericht mit Karten, ein aktueller Lageplan und Angaben zu den vorgesehenen Bodeneingriffen. Markieren Sie insbesondere Änderungen gegenüber der damaligen Planung und nennen Sie bekannte spätere Bodenveränderungen. Stimmen Sie den Bedarf vor den betroffenen Bodenarbeiten ab. Für die Vorerkundung des KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart werden Antrag und genau abgegrenzter Lageplan nach dessen Unterlagen eingereicht. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Auswertung und Methodenwahl mit Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation.

Ist ein Bebauungsplan eine Kampfmittelfreigabe?

Nein. Planungsrechtliche Unterlagen und Kampfmittelgutachten haben unterschiedliche Aufgaben. Entscheidend sind die konkreten Aussagen der Fachunterlagen, ihre untersuchten Bereiche und ihre Einschränkungen.

Was gilt bei einem verdächtigen Gegenstand im Boden?

Stellen Sie die Arbeiten ein. Fassen Sie den Gegenstand nicht an, bewegen Sie ihn nicht und halten Sie andere Personen fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei unter 110 und befolgen Sie die behördlichen Anweisungen.

Warum gehören Angaben zur Bildgrundlage zum vollständigen Bericht?

Sie helfen, die Reichweite und Grenzen der historischen Aussage zu verstehen. Ergebnis und Einschränkungen werden gemeinsam bewertet. Eine eingeschränkte Einsehbarkeit oder Bildqualität bleibt Teil der Bewertung. Für technische Untersuchungen werden die jeweiligen Messbedingungen und nicht auswertbaren Teilflächen mit Lage und weiterem Bedarf im Bericht dokumentiert.

Sollten spätere Auffüllungen auch ohne eigenes Gutachten genannt werden?

Ja, soweit sie bekannt sind. Kennzeichnen Sie dabei, welche Angaben belegt sind und wo die genaue Ausführung unklar bleibt.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Ergänzung?

Der Recherchebedarf, die benötigten Flächen und Tiefen, Zugänglichkeit und Störeinflüsse bestimmen den Aufwand. Hinzu kommen Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls weitere Befundbearbeitung. Vollständige verwertbare Altunterlagen helfen, zusätzliche Arbeiten abzugrenzen. Leistungen und Kosten des KMBD werden getrennt von privaten Fachaufträgen betrachtet.

Projektanfrage

Die erste fachliche Abstimmung vorbereiten

Bericht vollständig übermitteln

Ergebnis, Karten, Bildgrundlage und Einschränkungen zusammen beilegen. Ergänzen Sie Projektadresse, Flurstücke, Auflagen, vorhandene Luftbildauswertungen sowie Leitungs- und Bestandspläne mit ihrem jeweiligen Stand.

Änderungen erkennbar machen

Neue Eingriffe und bekannte spätere Bodenveränderungen im Lageplan darstellen. Benennen Sie Baufeld, Trassen, Bohrpunkte, Eingriffstiefen und geplante Bauzeiten. Teilen Sie Projektstatus, zuerst anstehende Arbeiten und benötigte Entscheidung mit. Für mehrere Abschnitte werden die jeweiligen Unterlagen und Ansprechpartner zugeordnet.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

Fontana EOD white

FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

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Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
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