Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für einen Teil des Flugfelds nennt der Bebauungsplan eine bereits abgeschlossene Kampfmittelräumung. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Böblingen dabei, die zugehörigen Ergebnisse mit den neuen Bodenarbeiten zu vergleichen und den weiteren Fachauftrag festzulegen. Senden Sie die vollständigen Berichte, ihre Karten und den aktuellen Eingriffsplan mit den benötigten Tiefen.
Vorhandene Ergebnisse zuordnen.
Die heutige Planung abgleichen.
Offene Fragen gezielt bearbeiten.
Die Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Böblingen verbindet die vollständige vorhandene Dokumentation mit dem aktuellen Lageplan und den Eingriffstiefen. Erfasste Flächen, Untersuchungsziele und erreichte Ergebnisse müssen nachvollziehbar sein. Verwertbare Vorarbeiten werden berücksichtigt; zusätzliche Leistungen richten sich nach den offenen Fragen. Altlastenberichte werden daneben für ihre eigene fachliche Aufgabe in die Bauplanung einbezogen.

Der Textteil „Flugfeld – Südlich Konrad-Zuse-Straße“ 6.0 vom 5. November 2007 nennt die abgeschlossene Räumung und behandelt die Altlastensanierung anschließend gesondert. Für heutige Arbeiten werden die zugehörigen Nachweise beschafft. Der konkrete Eingriff wird mit ihrem dokumentierten Umfang verglichen; daraus ergibt sich der weitere Fachauftrag. Böblingen ist im amtlichen Gemeindeverzeichnis als Große Kreisstadt im Landkreis Böblingen, Regierungsbezirk Stuttgart, in Baden-Württemberg geführt. Geben Sie den tatsächlichen Projektort mit Flurstücken und Lageplan an. Die örtlichen Ansprechpartner werden für diese Fläche zugeordnet; bei einer Fläche in einer anderen Gemeinde sind deren Stellen einzubeziehen. Die staatliche Kampfmittelaufgabe nimmt der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart landesweit wahr. Weitere Standorte finden Sie im Regionenbereich.
Der Textteil zum Bebauungsplan „Flugfeld – Südlich Konrad-Zuse-Straße“ 6.0 vom 5. November 2007 hält fest, dass der Kampfmittelbeseitigungsdienst nach Abschluss der Räumung die Kampfmittelfreiheit bestätigt hatte. Direkt anschließend behandelt der Plan die Altlastensanierung gesondert. Diese Angaben gehören zum bezeichneten Planbereich und dürfen nicht als heutige Aussage für ganz Böblingen verwendet werden.
In der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1943 wurde Böblingen im Zweiten Weltkrieg schwer bombardiert. Die Darstellung des Stadtarchivs zum Luftangriff beschreibt die weitgehende Zerstörung des Areals südlich der Marktstraße sowie Schäden an Stadtkirche und altem Rathaus. Mit dem Rathaus gingen auch die Verwaltungsregistratur und historische Dokumente verloren. Für eine historische Grundstücksuntersuchung werden verfügbare Luftbilder, andere Akten und Lagepläne zusammengeführt. Der spätere Räumvermerk zum Flugfeld bezeichnet dagegen einen bestimmten Planbereich und abgeschlossene Arbeiten. Beide Erkenntnisebenen werden mit ihrem jeweiligen Ort und Zeitraum auf das eigene Vorhaben bezogen.
Für ein Grundstück in einem bereits bearbeiteten Gebiet ist die frühere Räumdokumentation ein wichtiger Ausgangspunkt. Benötigt werden ihre räumlichen Grenzen und die Angaben zum erreichten Untersuchungsziel. Erst im Vergleich mit der vorgesehenen Baugrube, Gründung oder Leitung wird deutlich, ob weitere Fragen offen sind. Ein kurzer Vermerk im Bebauungsplan ersetzt diesen Vergleich nicht.
Bei einem Grundstückserwerb oder einem Wechsel der Projektbeteiligten sollten die technischen Anlagen mit übergeben werden. Dazu gehören die Lage der bearbeiteten Flächen, vorhandene Tiefenangaben und der tatsächlich vereinbarte Auftrag. Ein Plantext kann den damaligen Abschluss benennen, während die Ausführungsunterlagen dessen Einzelheiten enthalten. Falls diese fehlen, wird zuerst ihre Beschaffung vorbereitet. Eine Vermutung über den früheren Umfang wird dabei als offene Frage behandelt. So bleibt nachvollziehbar, welche Ergebnisse bereits belastbar vorliegen und welche Informationen für die neue Bauaufgabe noch benötigt werden.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der Flugfeld-Textteil vom 5. November 2007 hält den damaligen Räumabschluss für seinen Bereich fest und behandelt die Altlastensanierung gesondert. Die städtische Dienstleistungsseite zum KMBD beschreibt Antrag, Lageplan und Aufgaben des Landesdienstes. Für das eigene Vorhaben werden die benötigten Ergebnisunterlagen dem aktuellen Eingriff zugeordnet.
Die BFR KMR zur Räumplanung verbinden die Untersuchungsaufgabe mit dem weiteren Ablauf. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Verfahrenswahl, die zur Dokumentation die nachvollziehbare Ergebnisübergabe. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern Arbeitsschutz und Eignung der Arbeitsweise. Die Landesinformationen Baden-Württemberg beschreiben die staatlichen Aufgaben.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.
Bereits verwertbare Arbeiten werden bei der Planung berücksichtigt. Erst der Vergleich mit den neuen Flächen, Tiefen und Anforderungen zeigt zusätzlichen Bedarf. Eine erneute Untersuchung wird deshalb nicht allein aus dem Alter des Räumvermerks abgeleitet. Ebenso wenig wird ein nicht belegter Umfang als bereits vollständig untersucht behandelt.
Leistungsbedarf aus den vorhandenen Ergebnissen ableitenBei weiterem Untersuchungsbedarf werden Ziel, Bereich und örtliche Voraussetzungen festgelegt. Bekannte Einbauten oder eingeschränkte Zugänge können das Vorgehen beeinflussen. Die geeignete Methode wird fachlich bestimmt. Dokumentierte Grenzen und noch offene Teilbereiche bleiben für die anschließende Bauausführung nachvollziehbar erhalten.
Bei der Sondierung bestimmen vermutete Zielobjekte, Bodenaufbau, Tiefenbereich und Störeinflüsse die Methodenwahl. Bekannte Leitungen, Bewehrung, Fundamente und metallische Auffüllungen werden in die Untersuchungsvorbereitung aufgenommen. Für eine Bohrlochfreigabe werden Punktlage und dokumentierter Tiefenbereich bezeichnet. Eine erforderliche Tiefensondierung erhält eine bestimmte Aufgabe für die tiefen Eingriffe; eine Flächenräumung wird mit Gebiet und vereinbartem Umfang beschrieben. Das geeignete Verfahren muss das festgelegte Erkenntnisziel unter den tatsächlichen Bedingungen bearbeiten können. Eingeschränkt auswertbare oder unzugängliche Teilflächen bleiben im Bericht mit ihrer Lage und dem weiteren Bedarf erkennbar.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Ein kurzer Hinweis im Bebauungsplan kann zum passenden Vorgang führen. Für die weitere Verwendung werden der vollständige Bericht und die Karten der ausgeführten Arbeiten benötigt. Halten Sie Datum, Auftrag und Anlagen zusammen. Fehlende Angaben zum Umfang werden ausdrücklich benannt und fachlich geklärt, bevor die Aussage für neue Eingriffe verwendet wird.
Ausführungsberichte und räumlichen Umfang nachvollziehen
Zeigen Sie Baugrube, Gründungen und zusätzliche Anschlüsse im aktuellen Lageplan. Ergänzen Sie die geplanten Tiefen und bekannte Änderungen gegenüber dem früheren Vorhaben. Die Fachplanung prüft, welche Bereiche von den vorhandenen Ergebnissen erfasst werden. Ein neuer Grundstückszuschnitt oder eine geänderte Gebäudestellung wird bei diesem Abgleich berücksichtigt.
Auch außerhalb des späteren Baukörpers können neue Eingriffe erforderlich sein. Markieren Sie Arbeitsräume, Entwässerung, Leitungsanschlüsse und baulich veränderte Zufahrten. Für einen seitlich verlegten Anschluss kann eine andere Fläche betroffen sein, obwohl sich seine geplante Tiefe nicht ändert. Bei einem übernommenen Grundstück werden frühere und heutige Grenzbezeichnungen einander zugeordnet. Der Vergleich berücksichtigt, ob der geplante Bodenraum tatsächlich innerhalb der dokumentierten Untersuchungsgrenzen liegt. Noch offene Übergänge werden vor der Ausführung fachlich bearbeitet, anstatt sie aus einem gemeinsamen Projektnamen abzuleiten.
Fachleistungen vergleichen
Neue Ergebnisse erhalten ihren eigenen Plan- und Flächenbezug. Sie werden mit den weiterhin verwendeten früheren Unterlagen zusammen übergeben. Die Bauleitung muss erkennen, welche Aussage für den nächsten Eingriff gilt. Noch offene Fragen bleiben sichtbar; ein ergänzender Bericht ersetzt frühere Unterlagen nur in dem tatsächlich beschriebenen Umfang.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Für den betroffenen Abschnitt muss feststehen, welche Unterlagen vor Arbeitsbeginn vorliegen und wer die Ergebnisse an das ausführende Unternehmen übergibt.
Umfang und Termin besprechenFragen Sie nach dem Bericht und den Karten der abgeschlossenen Arbeiten. Wer einen Grundstücksteil übernimmt, erhält nicht immer automatisch die vollständige technische Dokumentation. Benennen Sie fehlende Anlagen bei der Anfrage. Eine Kopie des Planvermerks hilft beim Auffinden des Vorgangs, beantwortet aber nicht jede Frage zum damaligen Auftrag.
Prüfen Sie, wo der bearbeitete Bereich im Verhältnis zur heutigen Grundstücksgrenze liegt. Eine spätere Teilung oder andere Gebäudestellung kann die Zuordnung erschweren. Zeigen Sie auch Anschlüsse außerhalb des eigentlichen Baukörpers. Der Fachauftrag muss alle vorgesehenen Bodeneingriffe berücksichtigen, deren Abdeckung sich aus den bisherigen Ergebnissen nicht ergibt.
Eine frühere Maßnahme kann für ein anderes Bauvorhaben ausgelegt gewesen sein. Geben Sie die heute geplanten Eingriffstiefen an und stellen Sie vorhandene Angaben zu den untersuchten Tiefen dazu. Wenn eine Grenze nicht klar beschrieben ist, sollte sie fachlich geklärt werden. Aus dem Wort „geräumt“ allein lässt sich kein unbegrenzter Untersuchungsumfang ableiten.
Für die Tiefenzuordnung ist auch die damalige Geländeoberkante wichtig. Wurde nach einer Untersuchung aufgefüllt oder abgegraben, muss der Bezug des alten Tiefenwerts zum heutigen Gelände erkennbar sein. Ergänzen Sie bekannte Rückbauten, alte Baugruben und verfügbare Bestandszeichnungen. Eine neue Gründung kann einen anderen Bodenraum beanspruchen als die früheren Arbeiten. Der Ergänzungsauftrag wird auf diesen Unterschied ausgerichtet. Bei unvollständigen Angaben wird bestimmt, welche Unterlagen oder Untersuchungen die noch offene Frage beantworten können, bevor ein Verfahren ausgewählt wird.
Der Flugfeld-Textteil unterscheidet die beiden Themen ausdrücklich. Auch bei Ihrem Vorhaben beantworten eine abfallrechtliche Bewertung des Bodens und eine Kampfmitteluntersuchung verschiedene Fragen. Legen Sie beide Unterlagenarten vor, soweit sie vorhanden sind. Ein positives Ergebnis in einem Fachgebiet erledigt die Anforderungen des anderen nicht automatisch.
Die beiden Fachgebiete können dieselbe Fläche betreffen und dennoch unterschiedliche Fragen beantworten. Legen Sie vorhandene Berichte gemeinsam vor und kennzeichnen Sie ihren jeweiligen Zweck. Die Ergebnisse werden für den Bauablauf abgestimmt. Ein Abschluss in einem Fachgebiet wird dabei nicht ohne Grundlage als Nachweis für das andere verwendet.
Für ein Bauvorhaben können Schadstoffuntersuchungen, Baugrundaufklärung und Kampfmittelarbeiten zeitlich voneinander abhängen. Jeder Auftrag erhält sein eigenes Erkenntnisziel und seine fachliche Ergebnisbewertung. Die Planung führt die benötigten Informationen für den Bauablauf zusammen. So können etwa bekannte Auffüllungen sowohl die Materialbewertung als auch die Messbedingungen betreffen, ohne dass ein Bericht die jeweils andere Untersuchung ersetzt. Fragen zu Entsorgungswegen werden mit den dafür zuständigen Fachleuten bearbeitet; der Kampfmittelauftrag beschreibt die auf diesem Gebiet erforderlichen Leistungen und Unterlagen.
Wenn Karten oder Tiefenangaben fehlen, sollte die offene Frage genau bezeichnet werden. Ein allgemeiner Hinweis auf eine frühere Räumung kann die Recherche erleichtern. Für die heutige Bauaufgabe wird jedoch eine nachvollziehbare Zuordnung benötigt. Die Fachplanung bestimmt anhand der verfügbaren Unterlagen, welche Information noch beschafft werden muss. Ein Räumprotokoll wird deshalb mit angefordert, wenn ausgeführte Räumarbeiten als Vorleistung genannt sind. Bearbeitete Bereiche, Verfahren, Befunde und Restaufgaben müssen sich dem heutigen Eingriff zuordnen lassen.
Senden Sie die frühere Dokumentation zusammen mit der aktuellen Planung. Beschreiben Sie den Anlass der neuen Arbeiten und erkennbare Abweichungen. Fehlende Anlagen werden ausdrücklich aufgeführt. Der fachliche Abgleich kann damit vorhandene Ergebnisse nutzen und zusätzliche Aufgaben auf den tatsächlich offenen Bedarf beziehen.
Für die Ausschreibung werden Recherche, Untersuchung, Befundbewertung und Dokumentation als bestimmte Leistungen beschrieben. Alle Bieter erhalten denselben Eingriffsplan und die vorhandenen Ergebnisunterlagen. Benennen Sie die nutzbaren Zugänge und bekannte Randbedingungen, etwa Leitungen oder eine zeitlich vorgegebene Baufolge. Bei abschnittsweiser Ausführung wird festgelegt, welche Ergebnisse für welchen Abschnitt benötigt werden. Ebenso wird vereinbart, wer fehlende Grundlagen beschafft und welche Vorarbeiten erforderlich sind. Vor dem Einsatz müssen Änderungen an Flächen, Tiefen oder Bauzeiten in der Untersuchungsvorbereitung berücksichtigt werden.
Berichte und Ausführungsplanung werden in der jeweils maßgeblichen Fassung weitergegeben. Neue Ergebnisse und weiterhin verwendete Vorarbeiten bleiben klar zugeordnet. Weitere Änderungen werden vor dem betroffenen Bodeneingriff geprüft. So wird ein früherer Abschluss mit seinem Umfang genutzt, ohne ihn ungeprüft auf jede spätere Bauaufgabe auszudehnen.
Ein Sondierbericht beschreibt Untersuchungsbereiche, Verfahren, Messgrenzen und fachliche Befundbewertung. Ein Räumprotokoll hält den tatsächlich ausgeführten Räumumfang fest. Bei der Weitergabe bleiben Bericht und zugehörige Planfassung zusammen. Ein neuer Bericht kann ältere Unterlagen für einen bestimmten Bereich ergänzen; er muss ihre weiterhin verwendeten Aussagen nicht vollständig wiederholen. Für die Ausführung wird kenntlich gemacht, welche Unterlage welchen Abschnitt abdeckt und welche Aufgabe noch offen ist. Beim Wechsel von Planung oder Bauunternehmen bleiben diese Angaben Bestandteil der Projektakte. Die Freigabedokumentation hält den dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang fest.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenWo die bisherige Akte Lücken enthält, kann eine historische Luftbildauswertung Teil der weiteren Klärung sein. Eine bereits verwertbare Untersuchung muss dabei berücksichtigt werden. Entscheidend ist, welche Frage für die geplanten Bodenarbeiten noch offen ist. Die vorhandenen Nachweise und ihre Grenzen werden deshalb vor der Auswahl einer technischen Maßnahme gelesen.
Soll eine Kampfmittelverdachtsfläche in Böblingen geprüft werden, wird die offene Frage zunächst mit dem vorhandenen Untersuchungsstand beschrieben. Bei fehlenden Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung mit geeigneten Bildständen und ergänzenden Quellen durchgeführt. Ein abgeschlossener Räumauftrag und eine frühere Vorerkundung liefern unterschiedliche Arten von Ergebnissen. Für den neuen Auftrag werden sie mit ihrem jeweiligen Aussageumfang berücksichtigt. Erst danach lässt sich begründen, ob eine weitere technische Untersuchung erforderlich ist, welchen Bereich sie bearbeiten soll und welches Ergebnis für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Ist eine Sondierung erforderlich, werden Fläche, Ziel und Bedingungen des Einsatzes abgestimmt. Verbliebene Einbauten oder andere Störeinflüsse können beeinflussen, was sich mit einem Verfahren zuverlässig beurteilen lässt. Auch nicht ausreichend untersuchte Bereiche müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Eine pauschale Aussage über das gesamte Grundstück wäre dafür zu ungenau.
Ein erforderliches Räumkonzept verbindet die noch nötigen Arbeiten mit dem geplanten Bauablauf. Das schließt vorbereitende Eingriffe ein, soweit sie für die Untersuchung relevant sind. Eine bloße Sichtbeobachtung während des Aushubs ersetzt keine fachgerechte Klärung. Ob eine baubegleitende Kampfmittelräumung geeignet ist, muss für den einzelnen Fall beurteilt werden.
Bei einer vereinbarten Bauaushubüberwachung werden die fachlichen Voraussetzungen, Arbeitsbereiche und die Zusammenarbeit mit dem ausführenden Unternehmen festgelegt. Die Arbeitsfolge berücksichtigt die Erkenntnisse aus den vorhandenen Berichten und die Aufgabe der Begleitung. Für die Befundbearbeitung werden Zugänge, Vorgehensweise und erforderliche Schutzmaßnahmen abgestimmt. Tatsächliche verdächtige Funde werden der Polizei gemeldet; sie veranlasst das weitere Vorgehen. Die Bauleitung erhält die maßgeblichen Ergebnisse und offenen Voraussetzungen für die Anschlussarbeiten. Auch vorbereitende Eingriffe werden mit Lage und Tiefe in dieser Abstimmung berücksichtigt. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit der jeweiligen fachlichen Aufgabe und Zuständigkeit abgestimmt.
Beschreiben Sie, was gebaut oder verändert werden soll und warum eine erneute fachliche Einschätzung benötigt wird. Es kann um eine neue Leitung, eine tiefere Gründung oder um fehlende Unterlagen gehen. Diese Ausgangslage hilft, den Auftrag sinnvoll zu begrenzen. Ein bloßes Wiederholen des früheren Leistungsumfangs ist nicht immer passend. Beim Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe und benötigte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet vorhandene Berichte und Karten dem aktuellen Eingriffsplan zu.
Senden Sie den aktuellen Lageplan mit den vollständigen verfügbaren Berichten. Falls Flächenbezeichnungen inzwischen geändert wurden, erläutern Sie die Zuordnung. Widersprüchliche Angaben sollten sichtbar bleiben, bis sie geklärt sind. Die günstigste einzelne Aussage aus mehreren Unterlagen auszuwählen, schafft keine belastbare Grundlage für die Ausführung. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Methodenwahl berücksichtigt deren Ergebnisse, Zielobjekte, Bodenraum, Störquellen und Zugang.
Nach dem Abgleich wird vereinbart, welche Fachleistungen noch benötigt werden. Dazu gehören gegebenenfalls die Beschaffung weiterer Informationen oder die Untersuchung vor Ort. Stimmen Sie Zugang, vorbereitende Arbeiten und Terminbedarf ab. Vorliegende behördliche Anforderungen werden berücksichtigt. Die zuständigen staatlichen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet die festgelegten Bereiche. Die Auswertung bewertet Befunde mit ihren Messgrenzen und ordnet sie den geplanten Eingriffen zu.
Stellen Sie die maßgeblichen Berichte so zusammen, dass ihre Geltungsbereiche erkennbar sind. Neue Ergebnisse können frühere Unterlagen ergänzen, ohne sie vollständig zu ersetzen. Bei einer späteren Planänderung ist zu prüfen, ob der zusätzliche Eingriff erfasst ist. Die Dokumentation sollte deshalb gemeinsam mit der jeweils aktuellen Ausführungsplanung weitergegeben werden. Bericht und Lageanlagen dokumentieren den ausgeführten Umfang. Die Anschlussentscheidung bestimmt weitere Untersuchungen oder Abstimmungen für offene Bereiche; die verantwortlichen Beteiligten erhalten die Ergebnisse.
Der Böblinger Verfahrenseinstieg verweist auf den landesweit zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart. Für eine Luftbildauswertung ist unter anderem ein Lageplan mit eindeutig abgegrenztem Untersuchungsgebiet erforderlich. Beratung, Suche und Bergung übernimmt der Dienst im Rahmen seiner Kapazität gegen Kostenerstattung; kann er diese Arbeiten nicht ausführen, sind private Fachunternehmen einzuschalten.
FONTANA-EOD stimmt mit Ihnen die notwendigen Fachleistungen für die geplanten Bodenarbeiten ab. Die staatliche Entschärfung geborgener Kampfmittel bleibt davon getrennt. Für die fachliche Planung können die BFR KMR herangezogen werden; außerhalb ihres unmittelbaren Bundesbezugs werden dadurch keine zusätzlichen pauschalen Pflichten für jedes Böblinger Grundstück begründet.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Für die weitere Verwendung zählen neben der Flächengrenze auch Untersuchungsziel, Tiefe und dokumentierte Einschränkungen. Diese Angaben ergeben sich aus den tatsächlichen Unterlagen. Ein kurzer Planvermerk kann sie nicht vollständig wiedergeben. Die fachliche Prüfung verbindet deshalb den historischen Abschluss mit den Anforderungen des heutigen Vorhabens.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine spätere Nutzung der Dokumentation benötigt den damaligen Lagebezug. Bewahren Sie deshalb Berichte, Karten und die zugehörige Planung zusammen auf. Ergänzungen werden mit eigenem Datum und eindeutigem Umfang hinzugefügt. Bei neuen Anschlüssen oder tieferen Gründungen lässt sich so gezielt prüfen, welche Aussagen weiterhin passen. Bei einer Anfrage sind Teilungen, geänderte Flächenbezeichnungen, neue Gebäudestellungen und zusätzliche Anschlüsse für die Zuordnung früherer Arbeiten zu erläutern.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Bedingungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Die Aussage steht im Textteil für „Flugfeld – Südlich Konrad-Zuse-Straße“ 6.0. Für das eigene Vorhaben müssen die tatsächlich erfassten Flächen und der damalige Untersuchungsumfang mit der neuen Planung abgeglichen werden.
Nein. Zunächst wird geprüft, ob die bisherigen Ergebnisse die geplanten Eingriffe ausreichend abdecken. Weitere Leistungen richten sich nach offenen Fragen, geänderten Anforderungen und dem konkreten Vorhaben.
Ein Lageplan der geplanten Bodenarbeiten, die vorgesehenen Tiefen sowie vorhandene Untersuchungs- und Räumberichte einschließlich Karten. Beschreiben Sie Änderungen gegenüber dem früheren Vorhaben und weisen Sie auf fehlende Anlagen hin. Klären Sie den Bedarf vor den betroffenen Bodenarbeiten. Für die Vorerkundung des landesweit zuständigen KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart werden Antrag und genau abgegrenzter Lageplan nach seinen Unterlagen eingereicht. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Auswertung und Methodenwahl mit Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation.
Nein. Schadstoffbelastungen und Kampfmittel sind unterschiedliche Untersuchungsgegenstände. Die jeweiligen Fachunterlagen müssen für ihre eigene Fragestellung bewertet werden.
Stellen Sie die Arbeiten ein, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und halten Sie andere Personen fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei unter 110 und folgen Sie den behördlichen Anweisungen.
Er enthält nicht zwingend alle Angaben zu Flächen, Tiefen und Untersuchungszielen. Diese werden aus den vollständigen Unterlagen mit der neuen Planung abgeglichen. Für eine Ergänzungsuntersuchung werden die geeigneten Verfahren nach Zielobjekten, Untergrund und Störeinflüssen bestimmt. Messgrenzen und eingeschränkt auswertbare Stellen bleiben im Bericht mit Lage und weiterem Bedarf dokumentiert.
Jeder Bericht behält seinen Plan- und Flächenbezug. Weiterhin verwendete Aussagen und ergänzte Bereiche werden gemeinsam nachvollziehbar übergeben.
Recherchebedarf, Untersuchungsflächen und Tiefen, Zugänglichkeit sowie Störeinflüsse bestimmen den Aufwand. Hinzu kommen Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls weitere Befundbearbeitung. Vollständige verwertbare Räumnachweise helfen, den ergänzenden Auftrag abzugrenzen. Leistungen und Kosten des KMBD werden getrennt von privaten Fachaufträgen betrachtet.
Bericht, Karten und bekannte Ergänzungen zusammen beilegen. Ergänzen Sie Projektadresse, Flurstücke, Auflagen, vorhandene Luftbildauswertungen sowie Leitungs- und Bestandspläne mit ihrem jeweiligen Stand.
Flächen, Tiefen und Änderungen gegenüber dem früheren Vorhaben kennzeichnen. Benennen Sie Baufeld, Trassen, Bohrpunkte, Eingriffstiefen und geplante Bauzeiten. Teilen Sie Projektstatus, zuerst anstehende Arbeiten und gewünschte Entscheidung mit. Für mehrere Abschnitte werden die jeweiligen Unterlagen und Ansprechpartner zugeordnet.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.