Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Sie planen Erdarbeiten in Göppingen und finden online nicht alle Unterlagen zum Grundstück. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung dabei, vorhandene Erkenntnisse dem Baufeld zuzuordnen und den erforderlichen Fachauftrag festzulegen. Senden Sie Lageplan, Eingriffstiefen und verfügbare Berichte; kennzeichnen Sie noch fehlende Anlagen und die zuerst anstehenden Arbeiten.
Fehlende Unterlagen gezielt anfordern.
Auch Zufahrten und Anschlüsse erfassen.
Den konkreten Bedarf klären.
Die Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Göppingen beginnt mit Grundstücksdaten, einem aktuellen Eingriffsplan und den verfügbaren Erkenntnissen. Fehlende digitale Planunterlagen werden gezielt bei der städtischen Planauskunft erfragt; ein Verweis auf Kampfmittelgutachten führt zu den vollständigen Berichten. Deren Aussageumfang wird mit den Bodenarbeiten verglichen. Daraus ergeben sich erforderliche Recherche, geeignete Untersuchungen und die nächsten Entscheidungen für das Vorhaben.

Die städtischen Unterlagen von 2001 und 2002 verweisen für die ehemalige Militärfläche auf vorhandene Kampfmittelgutachten. Für heutige Arbeiten werden die passenden vollständigen Berichte und ihre Gebietsabgrenzung benötigt. Die aktuelle Göppinger Planinformation hilft bei der Suche nach Unterlagen; fehlende digitale Pläne werden gezielt bei Stadtplanung und Stadtentwicklung erfragt. Göppingen ist laut amtlichem Gemeindeverzeichnis eine Große Kreisstadt im Landkreis Göppingen, Regierungsbezirk Stuttgart, in Baden-Württemberg. Die Projektadresse bestimmt, welche örtliche Stelle anzusprechen ist; für eine Fläche in einer anderen Gemeinde wird deren Zuständigkeit zugeordnet. Der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart nimmt die staatliche Kampfmittelaufgabe landesweit wahr. Weitere Standorte sind im Regionenbereich verzeichnet.
Die Stadt Göppingen weist darauf hin, dass ihr Geoportal noch aufgebaut wird und nur einen Teil der rechtskräftigen Bauleitpläne enthält. Für Planauskünfte nennt sie die Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung. Wenn eine Online-Suche ohne Treffer bleibt, kann deshalb zunächst eine Lücke im digitalen Angebot vorliegen. Daraus lässt sich weder das Fehlen eines Bebauungsplans noch eine Aussage zur Kampfmittelbelastung ableiten.
Am 1. März 1945 wurde Göppingen im Zweiten Weltkrieg von einem schweren Luftangriff getroffen. Eine veröffentlichte Pressemitteilung der Stadt Göppingen von 2019 beschreibt Schäden vor allem im nördlichen Stadtgebiet und nennt die Bahngleise mit dem Verschiebebahnhof sowie Industriebetriebe entlang der Bahntrasse als beabsichtigte Ziele. Für die historische Untersuchung einer Baufläche werden solche Angaben mit Kriegsluftbildern, Akten und dem heutigen Lageplan zusammengeführt. Der Bereich eines damaligen Angriffs und das Untersuchungsgebiet eines späteren Gutachtens sind jeweils gesondert zu bestimmen. Für die heutige Bauplanung zählen die tatsächlich dokumentierten Befunde und die vorgesehenen Eingriffe.
Für einen Auftrag zur Kampfmittelprüfung ist die städtische Planauskunft eine mögliche Quelle zu Ihrem Vorhaben. Sie ersetzt jedoch keine historische Auswertung oder Untersuchung des Baufelds. Fragen Sie vorhandene Kampfmittelberichte mit ihren Karten gesondert an. Teilen Sie auch mit, wenn bisher nur ein Lageplan oder ein allgemeiner Hinweis vorliegt; eine fehlende Information sollte nicht durch eine Vermutung ersetzt werden.
Welche Unterlagen zusätzlich zum Plan benötigt werden, zeigt der Göppinger Bebauungsplan „Stauferpark – Gewerbegebiet Nord“ in der Fassung vom 22. Januar 2001 / 20. Juni 2002. Sein Textteil weist darauf hin, bei Nutzungsänderungen und Baumaßnahmen die vorhandenen Untersuchungen zur Kampfmittelbeseitigung im ehemaligen Militärareal zu berücksichtigen. Beschaffen Sie für ein betroffenes Vorhaben deshalb auch die genannten Berichte und vergleichen Sie deren untersuchte Bereiche mit den geplanten Erdarbeiten. Ob weitere Untersuchungen nötig sind, hängt vom dokumentierten Umfang und dem neuen Eingriff ab. Der historische Planhinweis enthält selbst keine Untersuchungsergebnisse und belegt weder eine aktuelle Belastung noch eine vollständige Räumung des Stauferparks. Der damalige Text nennt außerdem eine ehemalige Bunkeranlage in der nördlichen Grünfläche, deren Renaturierung vorgesehen war. Für heutige Arbeiten sind die aktuelle Lage und der tatsächliche Bestand anhand der verfügbaren Unterlagen zu klären.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der Textteil zum Stauferpark – Gewerbegebiet Nord von 2001/2002 verweist auf vorhandene Untersuchungen des früheren Militärareals. Die Göppinger Planauskunft unterstützt bei der Beschaffung von Planunterlagen. Die städtische Dienstleistungsseite zum KMBD beschreibt Antrag, Lageplan und die Aufgaben des Landesdienstes.
Die BFR KMR zur Räumplanung verbinden die Untersuchungsaufgabe mit der weiteren Planung. Die Hinweise zur Geophysik unterstützen die Methodenwahl, die zur Dokumentation die nachvollziehbare Ergebnisübergabe. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern Arbeitsschutz und Eignung der Arbeitsweise. Die Landesinformationen Baden-Württemberg beschreiben die staatlichen Aufgaben.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.
Fehlende digitale Unterlagen begründen für sich allein weder eine flächendeckende Untersuchung noch den Verzicht darauf. Zunächst wird der verfügbare Erkenntnisstand vervollständigt. Die aktuelle Bauaufgabe wird anschließend mit den tatsächlichen Aussagen verglichen. Daraus ergibt sich, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind und welche Aufgabe sie erfüllen sollen.
Untersuchungsbedarf und geeignete Fachleistungen klärenZusätzliche Gräben, Gründungen oder vorbereitende Bohrpunkte können außerhalb eines früher betrachteten Gebiets liegen. Zeichnen Sie sie mit Lage und Tiefe ein. Die Fachplanung prüft den dortigen Erkenntnisstand und die örtlichen Bedingungen. Ein bestehender Bericht wird nicht ohne Prüfung auf den gesamten heutigen Projektumfang erweitert.
Vor der Methodenwahl werden Bestandsleitungen, Fundamente, metallische Einbauten und der Bodenaufbau beschrieben. Diese Angaben helfen, Störkörper und mögliche Messgrenzen bereits in der Untersuchungsvorbereitung zu berücksichtigen. Benötigte Tiefe, vermutete Zielobjekte und Zugang bestimmen gemeinsam das geeignete Verfahren. Eine Bohrlochfreigabe wird dem jeweiligen Punkt und dokumentierten Tiefenbereich zugeordnet. Eine Tiefensondierung erhält eine bestimmte Aufgabe für die betroffenen tiefen Eingriffe. Für eine erforderliche Flächenräumung sind Gebiet und vereinbarter Leistungsumfang festzuhalten; deren Ergebnisse werden anschließend mit der Planung verglichen. Die Sondierung wird auf dieses Untersuchungsziel abgestimmt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Ein Plantext kann auf frühere Untersuchungen verweisen, ohne deren Ergebnis wiederzugeben. Notieren Sie Planbezeichnung, Datum und die genaue Fundstelle. Mit diesen Angaben lässt sich nach den vollständigen Berichten und Anlagen suchen. Die spätere fachliche Einordnung stützt sich auf deren Inhalt und nicht allein auf den Verweis.
Eine Recherche zur Kampfmittelverdachtsfläche in Göppingen verbindet die frühere Nutzung mit der genauen Lage des Baufelds. Bei einem ehemaligen Militärareal werden etwa Gebäudestellungen, befestigte Flächen und später veränderte Grundstücksgrenzen aus den verfügbaren Quellen zugeordnet. Ein historischer Gebietsname kann hierfür ein Einstieg sein, bestimmt aber den tatsächlichen Untersuchungsumfang noch nicht. Akten und Luftbilder werden mit ihren jeweiligen Zeitständen ausgewertet. Die Befundbewertung hält fest, welche Erkenntnisse für die eigene Fläche vorliegen und welche Fragen für die geplanten Eingriffe weiter zu bearbeiten sind.
Vorhandene Untersuchungsberichte fachlich zuordnen
Das städtische Geoportal stellt nur einen Teil der Planunterlagen bereit. Eine fehlende Darstellung beantwortet deshalb weder die planungsrechtliche noch die Kampfmittelfrage. Ergänzen Sie Gemarkung, Flurstück und Lageplan für die gezielte Anfrage. Die erhaltenen Unterlagen werden anschließend mit ihren Fassungen und Anlagen zusammengehalten.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Halten Sie fest, welche Berichte tatsächlich vorliegen und welche Fragen noch offen sind. Die aktuelle Planung zeigt die vorgesehenen Flächen und Tiefen. Ein fachlicher Abgleich bestimmt, welche vorhandenen Aussagen passen. Für die weitere Ausführung werden Berichte und Planfassung gemeinsam übergeben, damit ihr jeweiliger Geltungsbereich erkennbar bleibt.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenGöppingen bittet bei Planauskünften um Angaben zum Anliegen und zur Grundstückslage, möglichst mit Flurstücksnummer. Nutzen Sie dieselbe eindeutige Zuordnung auch für die Kampfmittelunterlagen. Stimmen alte Straßenbezeichnungen oder Grundstücksgrenzen nicht mehr mit dem heutigen Plan überein, muss erkennbar werden, auf welche Fläche sich eine frühere Aussage tatsächlich bezieht.
Eine kurze Nachricht über eine durchgeführte Prüfung hilft beim Auffinden des Berichts, enthält aber noch nicht dessen Ergebnis. Benötigt werden insbesondere die untersuchte Fläche und die beschriebenen Einschränkungen. Fragen Sie bei früheren Projektbeteiligten nach den vollständigen Anlagen, bevor Sie aus einer lückenhaften Ablage einen neuen Untersuchungsauftrag ableiten.
Prüfen Sie bei der Beschaffung auch, ob sich die Mitteilung auf eine historische Vorerkundung, eine geophysikalische Untersuchung oder eine tatsächlich ausgeführte Räumung bezieht. Diese Leistungen haben unterschiedliche Erkenntnisziele und Ergebnisunterlagen. Ein Sondierbericht muss zu den untersuchten Flächen und verwendeten Verfahren gehören. Ein Räumprotokoll dokumentiert den ausgeführten Räumumfang. Für spätere Bauarbeiten bleiben die Karten, Tiefenangaben und fachlichen Grenzen mit dem Bericht verbunden. Werden nur einzelne Seiten gefunden, wird die fehlende Anlage bei den damaligen Beteiligten oder der benannten Ablagestelle angefragt.
Für die Kampfmittelfrage reicht es nicht, nur das spätere Gebäude zu markieren. Auch ein Hausanschluss, eine Zufahrt mit Bodenabtrag oder eine neue Entwässerung kann eigene Flächen betreffen. Zeichnen Sie diese Arbeiten samt geplanten Tiefen ein. So lässt sich die Anfrage auf den tatsächlich benötigten Bodenbereich beziehen.
Das Göppinger Serviceportal nennt für die Luftbildauswertung einen unterschriebenen Antrag und einen Lageplan mit genau gekennzeichnetem Untersuchungsgebiet. Ein Kartenausschnitt sollte deshalb eine eindeutige Grenze zeigen. Beschreiben Sie zusätzliche Teilflächen ausdrücklich, statt darauf zu vertrauen, dass eine allgemeine Grundstücksadresse alle geplanten Arbeiten erfasst.
Historische Gebietsbezeichnungen und heutige Flurstücke können sich unterscheiden. Ergänzen Sie bekannte frühere Namen durch einen aktuellen Lageplan. Unklare Zuordnungen bleiben als offene Frage sichtbar. So kann die Recherche gezielt nach passenden Unterlagen suchen, ohne eine vermutete Namensgleichheit als Nachweis derselben Fläche zu behandeln.
Ein Hinweis auf ein vorhandenes Gutachten ist ein Ausgangspunkt für die Beschaffung. Fragen Sie auch nach Anlagen, späteren Ergänzungen und zugehörigen Plänen. Der fachliche Abgleich benötigt diese Bestandteile gemeinsam. Wenn Unterlagen nicht auffindbar sind, wird die daraus verbleibende Frage ausdrücklich benannt und das weitere Vorgehen abgestimmt. Wurden Räumarbeiten ausgeführt, wird auch das zugehörige Räumprotokoll beschafft. Für den fachlichen Abgleich werden daraus die bearbeiteten Bereiche, Verfahren, Befunde und verbleibenden Aufgaben zugeordnet.
Senden Sie die gefundenen Plantexte und Berichte zusammen mit den Grundstücksdaten. Kennzeichnen Sie, welche Anlagen fehlen oder welche Lagezuordnung noch unklar ist. Die Recherche und der fachliche Abgleich können dadurch gezielt ansetzen. Eine vollständige aktuelle Eingriffszeichnung zeigt außerdem, wofür die Ergebnisse benötigt werden.
Für die Beauftragung ist neben dem vorhandenen Stand auch das benötigte Ergebnis zu benennen. Soll zunächst ein älterer Bericht beschafft und bewertet werden, erhält diese Aufgabe einen eigenen Umfang. Soll eine neue Anschlussstrecke untersucht werden, werden deren Lage und Tiefe im Plan eingezeichnet. Das Leistungsverzeichnis beschreibt die Facharbeiten, die Auswertung und die Dokumentation mit denselben Randbedingungen für alle Bieter. Zugänge, bekannte Leitungen, vorgesehene Bauphasen und erforderliche Vorarbeiten gehören in die Unterlagen. Ein geändertes Baufeld wird vor Beginn der Arbeiten im Auftrag berücksichtigt.
Berichte und Planfassungen werden mit ihren jeweiligen Grenzen an die Bauleitung weitergegeben. Noch offene Teilflächen oder ergänzende Untersuchungen bleiben ausdrücklich vermerkt. Ändert sich die Planung, wird der betroffene Bereich erneut geprüft. Die spätere Verwendung eines Berichts vergrößert seinen dokumentierten Untersuchungsumfang nicht.
Bei der Übergabe werden Auftrag, verwendete Planfassung und Ergebnisunterlagen zusammengeführt. Erkennbar bleiben das eingesetzte Verfahren, tatsächlich bearbeitete Bereiche und Stellen mit eingeschränkter Auswertbarkeit. Offene Aufgaben erhalten einen bestimmten Flächenbezug. Wechselt das ausführende Unternehmen, werden diese Unterlagen an die neue Bauleitung weitergegeben. Für eine spätere Planänderung wird der neu benötigte Bodenraum mit den dokumentierten Untersuchungsgrenzen verglichen. Eine seitlich verlegte Leitung kann eine zusätzliche Fläche beanspruchen, obwohl ihre Tiefe gleich bleibt. Vorhandene Ergebnisse werden soweit passend weiterverwendet; Ergänzungen bearbeiten die noch offene Frage. Die Freigabedokumentation hält den dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang fest.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann Hinweise für die weitere Bewertung liefern. Liegt bereits eine verwertbare Auswertung vor, wird zuerst ihr Umfang mit dem Vorhaben verglichen. Eine erfolglose Suche im Geoportal begründet allein weder eine flächendeckende Sondierung noch den Verzicht auf eine fachliche Klärung.
Wird eine Sondierung benötigt, bestimmen Untersuchungsziel und örtliche Bedingungen das geeignete Vorgehen. Geben Sie bekannte Leitungen, Fundamente und andere Einbauten an. Solche Angaben helfen, mögliche Störungen und Zugangsfragen früh zu berücksichtigen. Bereiche, die nicht ausreichend untersucht werden können, müssen im Ergebnis erkennbar bleiben.
Ein erforderliches Räumkonzept berücksichtigt auch vorbereitende Eingriffe, etwa das Entfernen alter Einbauten. Der Boden sollte nicht erst verändert werden, um die Voraussetzungen der Prüfung nachträglich zu klären. Reine Sichtbeobachtung beim Aushub ersetzt keine fachgerechte Untersuchung; eine baubegleitende Kampfmittelräumung ist nach ihrer Eignung für den konkreten Fall zu beurteilen.
Bei einer vereinbarten Bauaushubüberwachung werden die fachlichen Voraussetzungen und die Zusammenarbeit mit dem ausführenden Bauunternehmen festgelegt. Dazu gehören die Lage der Arbeitsbereiche, geeignete Arbeitsschritte und die Übergabe von Beobachtungen und Befunden. Vor der Befundbearbeitung werden die Zugänge, das vorgesehene Vorgehen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt. Tatsächliche Funde werden der Polizei gemeldet; sie veranlasst das weitere Vorgehen. Die Bauleitung braucht die für ihren Abschnitt maßgeblichen Ergebnisse vor den Anschlussarbeiten. Auch das Herstellen von Zugängen und das Entfernen alter Einbauten werden in der Arbeitsfolge berücksichtigt. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit der jeweiligen Aufgabe und Zuständigkeit abgestimmt.
Senden Sie die vorhandenen Unterlagen und erklären Sie, welche Information noch fehlt. Muss ein früherer Bericht beschafft werden oder betrifft die neue Planung einen bislang nicht betrachteten Bereich? Diese Unterscheidung hilft, zuerst die richtige Aufgabe zu bearbeiten und bereits verwertbare Erkenntnisse zu erhalten. Beim Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe und gewünschte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet vorhandene Hinweise, Berichte und Karten der aktuellen Eingriffsplanung zu.
Nach der fachlichen Bewertung werden die benötigten Schritte und der dafür erforderliche Zugang zur Fläche abgestimmt. Behördliche Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen. Der abgestimmte Fachauftrag bezeichnet die zu untersuchenden Bereiche, vorgesehenen Arbeiten und erforderlichen Vorleistungen. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung ausgeführt. Die Auswahl des Verfahrens berücksichtigt deren Ergebnisse, Zielobjekte, Bodenraum, Störquellen und Zugang.
Die Bauleitung benötigt den Bericht einschließlich der Karten und Einschränkungen. Daraus muss hervorgehen, für welchen Bereich die Aussage gilt. Verbleibende Lücken sind vor den dort geplanten Arbeiten zu klären. Ein isolierter Vermerk in einer E-Mail bietet dafür nicht dieselbe Grundlage wie die vollständige Dokumentation. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet die festgelegten Bereiche. Die Auswertung bewertet Befunde mit ihren Messgrenzen und ordnet sie dem geplanten Eingriff zu.
Wird später ein Anschluss versetzt oder die Baugrube erweitert, vergleichen Sie diese Änderung mit den vorhandenen Ergebnissen. Eine Ergänzung kann erforderlich sein, muss aber nicht das ganze Vorhaben betreffen. Entscheidend ist, ob die frühere Untersuchung auch die neu beanspruchte Fläche und den geplanten Eingriff abdeckt. Die Dokumentation verbindet Bericht, Lageanlagen und ausgeführten Leistungsumfang. Die Anschlussentscheidung legt weitere Untersuchungen oder Abstimmungen für offene Bereiche fest; die verantwortlichen Beteiligten erhalten die Ergebnisse.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist für ganz Baden-Württemberg zuständig. Beratung, Suche und Bergung übernimmt er im Rahmen seiner Kapazität gegen Kostenerstattung. Kann er diese Arbeiten nicht übernehmen, sind private Fachunternehmen zu beauftragen. Die Entschärfung geborgener Kampfmittel bleibt Aufgabe des staatlichen Dienstes.
FONTANA-EOD stimmt die benötigten Fachleistungen für Ihr Göppinger Bauvorhaben mit Ihnen ab. Dazu dienen die vorliegenden Erkenntnisse und die konkrete Planung der Bodenarbeiten. Die BFR KMR können außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs als fachliche Orientierung herangezogen werden; sie begründen keine zusätzliche allgemeine örtliche Genehmigungspflicht.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ein Portal zeigt die dort veröffentlichten Daten. Wenn Unterlagen fehlen, bleibt deren Inhalt zunächst unbekannt. Daraus entsteht keine Aussage über eine frühere Untersuchung oder die heutige Kampfmittellage. Die gezielte Anfrage mit Grundstücksbezug ergänzt den digitalen Einstieg und schafft eine belastbarere Grundlage für den weiteren Abgleich.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenBewahren Sie vollständige Berichte und Anlagen zusammen mit der verwendeten Planung auf. Spätere Ergänzungen erhalten eine eigene Datierung und eindeutige Zuordnung. Bei neuen Bodenarbeiten kann dadurch nachvollzogen werden, was bereits untersucht wurde. Weitere Fragen werden anhand der tatsächlich veränderten Flächen und Tiefen bestimmt. Wird eine Anlage nicht gefunden, wird die dadurch offene fachliche Frage benannt und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie für die Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die benötigten Untersuchungsergebnisse. Betriebliche Bedingungen bei Industrie- und Infrastrukturvorhaben gehören ebenfalls in die Anfrage.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Stadt erklärt, dass dort noch nicht alle rechtskräftigen Bauleitpläne enthalten sind. Erkundigen Sie sich bei der städtischen Planauskunft nach den benötigten Unterlagen. Der fehlende Treffer ist keine Aussage über Kampfmittel.
Nein. Ein Bebauungsplan kann Hinweise enthalten und das Vorhaben räumlich einordnen. Ob Kampfmittel untersucht oder bewertet wurden, ergibt sich aus den dafür erstellten Fachunterlagen und deren genauem Umfang.
Einen unterschriebenen Antrag und einen Lageplan mit klar abgegrenztem Untersuchungsgebiet. Die Grenze sollte die für Ihre Anfrage benötigten Flächen eindeutig erkennen lassen. Der KMBD beim Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit zuständig. Stimmen Sie den Bedarf vor den betroffenen Bodenarbeiten ab. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung, erforderliche historische Auswertung und Verfahrenswahl mit Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation.
Nicht automatisch. Zuerst ist zu klären, welche Erkenntnisse vorhanden sind und welche Informationen fehlen. Der Bedarf einer technischen Untersuchung wird daraus und aus den geplanten Bodeneingriffen abgeleitet.
Unterbrechen Sie die Arbeiten. Berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und halten Sie andere fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110 und folgen Sie deren Anweisungen.
Gemarkung, Flurstück, aktueller Lageplan und bekannte Planbezeichnungen helfen, die passenden Unterlagen eindeutig zu finden. Ergänzen Sie bekannte Störquellen und die geplanten Tiefen. Die geeignete Methode richtet sich nach der Untersuchungsaufgabe und den Standortbedingungen. Eingeschränkt auswertbare Bereiche und die erreichten Aussagen werden im Bericht mit Lage und weiterem Bedarf dokumentiert.
Nein. Dafür werden der vollständige Bericht, seine Anlagen und der dokumentierte Untersuchungsumfang benötigt.
Umfang der Unterlagenrecherche, Untersuchungsflächen und Tiefen, Zugänglichkeit sowie Störeinflüsse bestimmen den Aufwand. Hinzu kommen Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls weitere Befundbearbeitung. Bereits verwertbare Ergebnisse helfen, den Ergänzungsbedarf abzugrenzen. Leistungen und Kosten des KMBD werden getrennt von privaten Fachaufträgen betrachtet.
Gemarkung, Flurstück, Lageplan und bekannte frühere Bezeichnungen senden. Ergänzen Sie Projektadresse, Auflagen, Leitungs- und Bestandspläne sowie vollständige Luftbildauswertungen und Fachberichte. Kennzeichnen Sie deren jeweiligen Stand und die fehlenden Anlagen.
Gefundene Berichte, fehlende Anlagen und neue Eingriffe übersichtlich zusammenstellen. Benennen Sie Baufeld, Trassen, Bohrpunkte, Eingriffstiefen und geplante Bauzeiten. Teilen Sie Projektstatus, zuerst anstehende Arbeiten und gewünschte Entscheidung mit. Für mehrere Teilflächen werden die jeweiligen Unterlagen und Ansprechpartner zugeordnet.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.