FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

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Illustrative Baden-Württemberg-Karte mit Drei-Löwen-Wappen, Tablet, weißem FONTANA-EOD-Helm und Notizbuch.

Kampfmittelsondierung in Schwäbisch Gmünd

Für einen Teil der Planung liegt eine Luftbildauswertung vor, für die Zufahrt findet sich ein anderer Hinweis. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Schwäbisch Gmünd dabei, diese Aussagen den tatsächlich betroffenen Flächen zuzuordnen und die benötigten Fachleistungen festzulegen. Senden Sie die vollständigen Berichte und einen aktuellen Plan der vorgesehenen Bodenarbeiten mit ihren Tiefen.

Baufeld

Die benötigten Flächen abgleichen.

Ergebnisse

Vorhandene Auswertungen nutzen.

Weiteres Vorgehen

Nur erforderliche Maßnahmen planen.

Bauvorhaben einordnen

Welche Aussage gilt für die geplanten Bodenarbeiten in Schwäbisch Gmünd?

Für die Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Schwäbisch Gmünd werden vorhandene Auswertungen mit Lage und Tiefe der geplanten Eingriffe verglichen. Maßgeblich sind deren räumlicher Umfang, die damalige Untersuchungsaufgabe und die heutige Planung. Für noch offene Bereiche folgen bei Bedarf ergänzende historische Recherche, Luftbildauswertung und geeignete technische Untersuchungen; ihre Ergebnisse bestimmen die weiteren fachlichen Schritte.

Projektstandort

Örtliche Aussagen den betroffenen Bauflächen zuordnen

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Aspen und die Gügling-Anbindung getrennt lesen

Der Aspen-Entwurf vom 13. März 2026 und der Plan zur Anbindung Gügling an die OU Bargau mit Stand 21. April 2026 enthalten unterschiedliche örtliche Aussagen. Für Ihr Vorhaben zählt, welcher Bereich tatsächlich berührt wird. Vollständige Pläne und Untersuchungsergebnisse werden deshalb vor der Festlegung weiterer Schritte gemeinsam betrachtet. Schwäbisch Gmünd ist nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis eine Große Kreisstadt im Ostalbkreis, Regierungsbezirk Stuttgart, in Baden-Württemberg. Geben Sie die Projektadresse und die betroffenen Flurstücke an. Bei einem Vorhaben in einer anderen Gemeinde richtet sich die örtliche Abstimmung nach dem tatsächlichen Standort. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart nimmt seine Aufgaben landesweit wahr. Weitere Standorte finden Sie im Regionenbereich.

Örtliche Einordnung

Kriegsende, frühere Nutzungen und heutige Untersuchungsgrenzen

Die Aussage für Aspen im eigenen Geltungsbereich lesen

Der Entwurf zum Bebauungsplan „Nachhaltiger Technologiepark Aspen“ mit Stand 13. März 2026 beschreibt in Abschnitt 5.5 eine multitemporale Luftbildauswertung. Für ihr Untersuchungsgebiet wurden keine Hinweise auf Bombenblindgänger festgestellt; der Text sieht deshalb keine zusätzlichen Maßnahmen vor. Diese Aussage ist bei der Planung zu berücksichtigen und darf nicht in eine pauschale Untersuchungsforderung umgedeutet werden.

Schwäbisch Gmünd wurde im Zweiten Weltkrieg am 20. April 1945 kampflos an amerikanische Truppen übergeben. Die Darstellung des Stadtarchivs zum Kriegsende nennt die Villa Köhler in der Parlerstraße als ersten Sitz der amerikanischen Militärregierung und beschreibt die Unterbringung befreiter Zwangsarbeiter in den beiden Kasernen und in Gotteszell. Solche wechselnden Nutzungen werden bei der Recherche für eine betroffene Fläche mit historischen Lageplänen und dem heutigen Grundstück abgeglichen. Für die technische Untersuchung zählt anschließend, welche konkrete Fragestellung aus den Unterlagen und dem geplanten Bodeneingriff hervorgeht. Bei einer früheren Kasernenfläche sind dafür die tatsächlich betroffenen Gebäude, Freiflächen und späteren Umbauten zuzuordnen. Ein historischer Ortsname allein bestimmt weder die heutige Grundstücksgrenze noch den erforderlichen Untersuchungsumfang.

Hinweise zur Straßenanbindung gesondert berücksichtigen

Der gesonderte Plan „Anbindung Gügling an die OU Bargau“ vom 21. April 2026 enthält dagegen den Hinweis, dass Kampfmittel im Plangebiet nicht ausgeschlossen sind. Die beiden Unterlagen behandeln unterschiedliche Geltungsbereiche. Für ein konkretes Vorhaben ist daher zu prüfen, wo Gebäude, Zufahrt und Anschlüsse tatsächlich liegen und welche Unterlage den jeweiligen Bereich abdeckt. Ein ähnlicher Planname beantwortet diese Frage nicht.

Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Vorhandene Aussagen zuerst fachlich zuordnen

Die Auswahl weiterer Maßnahmen beginnt mit dem Abgleich der vorhandenen Unterlagen. Entscheidend sind die untersuchte Fläche, die damalige Fragestellung und die heutige Planung. Eine Aussage ohne zusätzlichen Maßnahmenbedarf wird innerhalb ihrer belegten Grenzen berücksichtigt. Für abweichende Flächen wird der Bedarf gesondert bestimmt, bevor ein technisches Verfahren ausgewählt wird.

Weitere Fachleistungen nach dem offenen Bedarf bestimmen

Messbedingungen für den offenen Bereich prüfen

Wenn weitere Untersuchungen erforderlich sind, werden Zugänglichkeit, baulicher Bestand und mögliche Störeinflüsse betrachtet. Benennen Sie bekannte Leitungen und die geplante Baufolge. Das geeignete Vorgehen richtet sich nach der konkreten Aufgabe und den erreichbaren Aussagen. Verbleibende Grenzen werden dokumentiert und bei den nächsten Arbeitsschritten berücksichtigt.

Bei der Methodenwahl werden Bodenaufbau, vermutete Zielobjekte, notwendiger Tiefenbereich und Störquellen gemeinsam betrachtet. Bestandsleitungen, Bewehrung, Fundamente und metallhaltige Auffüllungen können die Auswertbarkeit begrenzen. Für unterschiedliche Teilflächen kann daher ein verschiedenes Vorgehen erforderlich sein. Die Fachplanung legt die Aufgabe und den benötigten Flächenbezug fest. Nicht auswertbare Stellen werden im Bericht mit ihrer Lage und dem weiteren Klärungsbedarf benannt. Eine erforderliche Tiefensondierung wird auf die geplanten tiefen Eingriffe und die dafür benötigten Ergebnisse abgestimmt. Die Sondierung wird auf dieses Untersuchungsziel abgestimmt.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Unterschiedliche Planungsflächen nachvollziehbar abgleichen

Zwei Personen besprechen Pläne an einem Tisch neben einem Fahrzeug auf einem Baufeld.

Berichte mit ihrem Gebiet zusammenführen

Legen Sie die vollständigen Unterlagen mit Titel, Datum und zugehörigem Lageplan vor. Benachbarte Bebauungspläne können verschiedene Flächen und unterschiedliche Erkenntnisstände betreffen. Die fachliche Prüfung ordnet die jeweiligen Aussagen ihren Gebieten zu. Ein kurzer Ergebnissatz ohne diese Zuordnung reicht nicht aus, um den Umfang der bereits bearbeiteten Frage zu erkennen.

Für den Flächenabgleich sind auch die Anlagen eines Berichts wichtig. Markieren Sie die Schnittstellen zwischen Gebäude, Anschlussleitung und Zufahrt im selben aktuellen Plan. Falls ein älterer Bericht auf eine frühere Geländeoberkante Bezug nimmt, werden Aufhöhungen oder Abgrabungen seitdem benannt. Eine Bohrlochfreigabe wird mit dem jeweiligen Punkt, dem dokumentierten Tiefenbereich und Leistungsumfang geführt. Bei abweichenden Bezugssystemen muss die Lage nachvollziehbar zugeordnet werden können. Erst auf dieser Grundlage lässt sich bestimmen, welche vorhandene Aussage den geplanten Eingriff erfasst und wo ein Ergänzungsauftrag benötigt wird.

Berichte und ihre räumliche Aussage zuordnen
Zwei Personen mit Tablet neben einer markierten Baufläche; im Vordergrund liegen Pläne.

Zufahrt und Anschluss als eigene Eingriffe erfassen

Zeigen Sie im aktuellen Plan alle vorgesehenen Bodenarbeiten, auch außerhalb der eigentlichen Gebäudegrundfläche. Dazu gehören neue Leitungsgräben, vorbereitende Bohrpunkte und eine baulich veränderte Zufahrt. Ergänzen Sie die jeweiligen Tiefen. Für jeden Teilbereich wird geprüft, ob vorhandene Ergebnisse passen und welche weiteren Schritte gegebenenfalls erforderlich sind.

Fachleistungen vergleichen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Den Abgleich für die Ausführung festhalten

Die Bauleitung benötigt die verwendeten Berichte zusammen mit den aktuellen Plänen und ihren fachlichen Grenzen. Halten Sie fest, welcher Eingriff durch welche Aussage erfasst wird. Noch offene Bereiche bleiben als eigene Aufgabe sichtbar. Ein abgeschlossenes Teilgebiet ersetzt keine fehlende Einordnung für einen anschließenden Abschnitt des gleichen Vorhabens.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Die erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Ein belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.

Umfang und Termin besprechen
Aufgaben am Standort

So lässt sich der vorhandene Untersuchungsumfang zuordnen

01

Baugrenzen und Untersuchungsgrenzen vergleichen

Zeichnen Sie die geplanten Bodeneingriffe in einen aktuellen Lageplan ein und legen Sie den Untersuchungsplan daneben. Dabei sollten auch Flächen außerhalb der späteren Gebäude sichtbar sein. Eine Feststellung für ein abgegrenztes Gebiet lässt sich nicht allein wegen räumlicher Nähe auf eine zusätzliche Leitung oder eine neue Zufahrt übertragen.

02

Die vollständige Auswertung beschaffen

Ein Text im Bebauungsplan kann ein Ergebnis zusammenfassen. Für die fachliche Beurteilung sind außerdem der zugehörige Bericht, seine Karten und mögliche Einschränkungen wichtig. Wenn diese Anlagen fehlen, benennen Sie die Lücke bei Ihrer Anfrage. So kann zuerst geklärt werden, ob ein vorhandener Bericht beschafft werden muss, bevor neue Leistungen festgelegt werden.

03

Planstände nachvollziehbar weitergeben

Kennzeichnen Sie, welcher Entwurf oder Ausführungsplan Ihrem Auftrag zugrunde liegt. Verschiebt sich eine Baugrube, sollte die geänderte Grenze im neuen Plan zu erkennen sein. Ein gemeinsamer aktueller Stand erleichtert die Abstimmung zwischen Bauherrschaft, Planung und Fachunternehmen und verhindert, dass unterschiedliche Flächen unter demselben Projektnamen bearbeitet werden.

04

Ergänzende Flächen ausdrücklich benennen

Vorbereitende Arbeiten können über das eigentliche Gebäude hinausreichen. Dazu zählen beispielsweise Bodenarbeiten für Entwässerung oder Baustellenzufahrten. Beschreiben Sie solche Eingriffe mit Lage und Tiefe. Die Bewertung soll den tatsächlich benötigten Arbeitsbereich erfassen; sie sollte weder ungeprüft auf Nachbarflächen ausgedehnt noch auf den Gebäudeumriss verkürzt werden.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Flächengrenzen lesbar darstellen

Eine gut lesbare Zeichnung sollte sowohl die geplanten Eingriffe als auch die Grenzen vorhandener Untersuchungen zeigen. Unklare Lagebezüge werden als offene Frage angegeben. Die fachliche Einordnung kann dadurch auf die tatsächlich betroffenen Übergänge eingehen. Eine identische Straßenbezeichnung allein belegt noch keine Übereinstimmung zweier Untersuchungsgebiete.

Weitere Untergrundthemen getrennt bearbeiten

Planunterlagen können neben Kampfmitteln auch Altlasten, Baugrundverhältnisse oder archäologische Belange behandeln. Lesen Sie die Aussagen jeweils in ihrem fachlichen Zusammenhang. Die Ergebnisse werden für den Bauablauf zusammengeführt, behalten aber ihren eigenen Untersuchungszweck. Ein Ergebnis zu Schadstoffen ersetzt ebenso wenig die Kampfmittelbewertung wie ein Kampfmittelbericht die Baugrunduntersuchung.

Ein erforderlicher Auftrag zur Bauaushubüberwachung legt Arbeitsbereiche, fachliche Voraussetzungen und Zusammenarbeit mit den ausführenden Gewerken fest. Verfahrenswahl und Baufolge werden auf die vorliegenden Erkenntnisse abgestimmt. Bei einer erforderlichen Flächenräumung sind die zu bearbeitenden Flächen und der vereinbarte Umfang zu bezeichnen. Vor der Bearbeitung eines Befunds werden Lage, Zugang und die erforderlichen Schutzmaßnahmen abgestimmt. Tatsächliche Funde werden der Polizei gemeldet; sie veranlasst das weitere Vorgehen. Die Bauleitung benötigt die Ergebnisse und noch offenen Voraussetzungen vor den jeweils betroffenen Anschlussarbeiten. Eine erforderliche Kampfmittelbergung wird mit der jeweiligen fachlichen Aufgabe und Zuständigkeit abgestimmt. Nach tatsächlich ausgeführten Räumarbeiten dokumentiert das Räumprotokoll die bearbeiteten Bereiche, Verfahren, Befunde und offenen Aufgaben; die Bauleitung erhält es zusammen mit den zugehörigen Ergebnisunterlagen.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Vor der Anfrage beide Planbezüge beilegen

Senden Sie vorhandene Berichte zusammen mit der aktuellen Zeichnung aller Eingriffe. Wenn mehrere Planungsgebiete berührt werden, kennzeichnen Sie die Übergänge und ordnen Sie die verfügbaren Unterlagen zu. Dadurch lässt sich gezielt klären, welche Aussage bereits vorliegt. Fehlende Informationen werden für die betreffende Fläche nachgefordert.

Benennen Sie für die Anfrage, welche Entscheidung zunächst benötigt wird: etwa die Einordnung einer neuen Leitung außerhalb einer bereits untersuchten Fläche oder die Vorbereitung tieferer Bohrpunkte. Dazu gehören der aktuelle Planstand und die als Nächstes anstehenden Arbeiten. Ein Auftrag kann zunächst die Beschaffung und Bewertung fehlender Unterlagen umfassen. Ergibt sich daraus weiterer Untersuchungsbedarf, werden Fläche, Tiefe und Ergebnisübergabe festgelegt. Bei geänderten Außenanlagen werden auch Entwässerung, Arbeitsräume und baulich veränderte Zufahrten mit ihren Eingriffen berücksichtigt.

Bei Änderungen erneut die betroffene Fläche prüfen

Ein verlegter Anschluss oder ein neuer Arbeitsraum kann den bisher betrachteten Bereich verlassen. Markieren Sie die Änderung vor ihrer Ausführung und ergänzen Sie die geplante Tiefe. Der bestehende Nachweis wird auf diese Änderung geprüft. Die Bauleitung erhält anschließend den fortgeschriebenen Stand mit eindeutigen Grenzen und weiteren Aufgaben.

Für eine Planänderung wird zunächst der zusätzlich benötigte Bodenraum gekennzeichnet. Das betrifft auch eine seitliche Verschiebung bei gleichbleibender Tiefe. Die Fachplanung vergleicht diesen Bereich mit den früheren Untersuchungsgrenzen und den damaligen Messbedingungen. Welche Ergänzung erforderlich ist, folgt aus der offenen fachlichen Frage. Bereits brauchbare Ergebnisse werden weiterverwendet. Der fortgeschriebene Bericht benennt die betroffene neue Planung und die daraus folgenden Aufgaben; die Bauleitung erhält diesen Stand zusammen mit den maßgeblichen Lageanlagen.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Ob eine Sondierung nötig ist, entscheidet die Fachbewertung

Vorhandene Ergebnisse zuerst nutzen

Die historische Luftbildauswertung kann eine bereits beantwortete Fragestellung dokumentieren oder weiteren Klärungsbedarf ergeben. Beides gehört in die Bewertung. Eine technische Untersuchung sollte aus dem konkreten Bedarf abgeleitet werden. Der bloße Umstand, dass gebaut wird, begründet nicht für jede Fläche denselben Untersuchungsumfang.

Bei einer Kampfmittelverdachtsfläche in Schwäbisch Gmünd werden Quellen und Bildstände dem konkreten Untersuchungsgebiet zugeordnet. Ein Planvermerk kann das Ergebnis einer früheren Auswertung zusammenfassen; für eine neue Fragestellung werden deren Bericht und Karten herangezogen. Dokumentierte Gebäudestellungen, veränderte Zufahrten und spätere Aufschüttungen können den Lagebezug beeinflussen. Für die Beurteilung wird deshalb zwischen der historischen Nutzung und den heutigen Gelände- und Bauverhältnissen unterschieden. Bestehende günstige Ergebnisse bleiben innerhalb ihrer belegten Grenzen Teil der Bewertung.

Ungeklärte Bereiche gezielt untersuchen

Ist eine Sondierung erforderlich, werden Untersuchungsziel, Fläche und notwendige Tiefe festgelegt. Einbauten, Geländeform oder metallische Störungen können die Wahl des Verfahrens beeinflussen. Nicht auswertbare Abschnitte müssen im Ergebnis erkennbar bleiben. Sie dürfen nicht durch eine zusammenfassende Aussage über das gesamte Vorhaben verdeckt werden.

Vorbereitung und Ausführung abstimmen

Auch das Freimachen einer Fläche kann den Boden verändern. Ein erforderliches Räumkonzept berücksichtigt deshalb die Reihenfolge der Arbeiten und die jeweiligen Voraussetzungen. Aushub mit bloßer Sichtbeobachtung ersetzt keine fachgerechte Kampfmitteluntersuchung. Ob eine baubegleitende Kampfmittelräumung geeignet ist, muss für die Aufgabe geklärt werden.

Nächste Schritte

Ein klarer Auftrag beginnt mit der offenen Frage

01

Den vorhandenen Stand kurz erklären

Teilen Sie mit, welche Auswertung bereits vorliegt und für welchen Teil des Vorhabens noch eine Entscheidung benötigt wird. Eine konkrete Frage, etwa zur zusätzlichen Zufahrt, erleichtert den Einstieg. Eine pauschale Anfrage für das gesamte Grundstück kann dagegen bereits geklärte und noch offene Teilflächen vermischen. Beim Erstkontakt werden Standort, Bodenarbeiten und die benötigte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung erfasst die vorhandenen Berichte mit ihren Karten, Flächenbezügen und fehlenden Grundlagen.

02

Weitere Schritte vor der Ausführung vereinbaren

Auf Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse wird abgestimmt, welche Maßnahmen erforderlich sind und wer sie übernimmt. Dazu gehören gegebenenfalls weitere Erkundungen oder die technische Untersuchung bestimmter Bereiche. Soweit behördliche Vorgaben betroffen sind, bleiben diese in die Abstimmung einzubeziehen. Die zuständigen staatlichen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen. Bei offenen Grundlagen werden historische Recherche und Luftbildauswertung durchgeführt. Die Methodenauswahl berücksichtigt deren Ergebnisse, Zielobjekte, Bodenraum, Störeinflüsse und Zugänglichkeit der vorgesehenen Bereiche.

03

Den Bericht an die Bauleitung übergeben

Die Bauleitung benötigt das Ergebnis mit den zugehörigen Plänen. Daraus muss erkennbar sein, für welche Bereiche und Eingriffe die Aussage gilt und welche Einschränkungen bestehen. Ein einzelner Satz aus einer Zusammenfassung reicht hierfür oft nicht aus. Offene Bereiche sollten vor Beginn der dort vorgesehenen Arbeiten geklärt sein. Die vereinbarte Sondierung oder geeignete Begleitung bearbeitet die festgelegten Flächen. Die Auswertung bewertet Befunde mit ihren Messgrenzen und ordnet sie dem geplanten Bodeneingriff zu.

Für die Ausschreibung werden Recherche, technische Untersuchung, Auswertung und Dokumentation als bestimmte Leistungen beschrieben. Alle Beteiligten erhalten dieselben Lage- und Tiefenangaben sowie die bekannten Störquellen und Zugangsvoraussetzungen. Vereinbaren Sie die Übergabe je Bauabschnitt, wenn die Arbeiten zeitlich getrennt stattfinden. Der Sondierbericht hält die eingesetzten Verfahren, bearbeiteten Bereiche und Befunde fest. Ein Räumprotokoll dokumentiert eine tatsächlich ausgeführte Räumleistung. Beide Unterlagen bleiben mit dem zugehörigen Auftrag und Planstand in der Projektakte verfügbar, auch wenn Planung oder ausführendes Unternehmen wechseln. Die Freigabedokumentation hält den dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang fest.

04

Planänderungen vor dem Eingriff prüfen

Eine verlegte Anschlussstrecke kann außerhalb der bisherigen Untersuchungsgrenze liegen. Lassen Sie deshalb die geänderte Planung mit den Ergebnissen vergleichen, bevor dort gearbeitet wird. Das bedeutet nicht automatisch, dass alles neu untersucht werden muss. Entscheidend ist, ob die vorhandene Aussage den geänderten Eingriff weiterhin abdeckt. Bericht und Plananlagen dokumentieren den ausgeführten Umfang. Die Anschlussentscheidung bestimmt die weiteren Untersuchungen oder Abstimmungen für offene Bereiche; die verantwortlichen Beteiligten erhalten die maßgeblichen Ergebnisse.

Nachweise

Zuständigkeit und Fachleistungen für Ihr Vorhaben

Ergebnisse und Geltungsbereich

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart ist landesweit zuständig. Er wertet historische Luftaufnahmen aus und übernimmt Beratung, Suche und Bergung im Rahmen seiner Kapazität gegen Kostenerstattung. Kann er diese Arbeiten nicht übernehmen, sind private Fachunternehmen zu beauftragen. Die Entschärfung gehört zu den Aufgaben des staatlichen Dienstes.

Verantwortlichkeiten im Projekt

Mit FONTANA-EOD können Sie die benötigten Fachleistungen für Ihr Bauvorhaben abstimmen. Ausgangspunkt sind die vorhandenen Erkenntnisse und die vorgesehenen Bodenarbeiten. Für die fachliche Planung können die BFR KMR herangezogen werden; außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs sind sie eine Orientierung und keine pauschale örtliche Rechtsvorgabe.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Eine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Eine günstige Aussage mit ihren Grenzen übernehmen

Ein Bericht kann für das untersuchte Gebiet keinen weiteren Maßnahmenbedarf erkennen lassen. Diese Aussage wird vollständig und mit ihrem damaligen Bezug gelesen. Eine zusätzliche Untersuchung wird daraus nicht pauschal abgeleitet. Ebenso wenig wird das Ergebnis ohne fachlichen Abgleich auf andere Flächen oder geänderte Eingriffe erweitert.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Nachbarpläne als Recherchehinweis verwenden

Ein Hinweis aus einer benachbarten Planung kann helfen, gezielt nach weiteren Unterlagen zu suchen. Er ersetzt jedoch keine genaue Zuordnung zum eigenen Vorhaben. Bewahren Sie den vollständigen Text mit Datum und Planbezeichnung auf. Die fachliche Bewertung berücksichtigt sowohl vorhandene günstige Ergebnisse als auch noch offene Fragen. Altlastenbefund und Kampfmittelbewertung beantworten unterschiedliche Fragen. Ihre Ergebnisse werden jeweils fachlich eingeordnet und bei der Baufolge zusammengeführt.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Vier Personen in orangefarbenen Westen vor zwei Baggern auf einer Baustelle.
Person mit gelbem Messwagen auf einem Gehweg vor einer Hecke.
Fragen aus der Planung

Fragen zur Kampfmittelprüfung in Schwäbisch Gmünd

Verlangt der Aspen-Entwurf überall eine weitere Sondierung?

Nein. Abschnitt 5.5 beschreibt für das dortige Untersuchungsgebiet eine Luftbildauswertung ohne Hinweise auf Bombenblindgänger und sieht keine zusätzlichen Maßnahmen vor. Diese Aussage ist auf ihren räumlichen und fachlichen Umfang zu beziehen.

Gilt die Aussage zu Aspen auch für die Anbindung Gügling?

Das kann nicht allein aus der Nachbarschaft abgeleitet werden. Die Straßenplanung hat einen eigenen Geltungsbereich und enthält einen anderen Hinweis. Für Ihr Vorhaben müssen die betroffenen Flächen den jeweiligen Unterlagen zugeordnet werden.

Was soll ich bei einer zusätzlichen Zufahrt einreichen?

Einen aktuellen Lageplan mit der Zufahrt, den dort vorgesehenen Bodenarbeiten und den geplanten Tiefen. Ergänzen Sie vorhandene Kampfmittelberichte einschließlich ihrer Karten, damit die zusätzliche Fläche fachlich abgeglichen werden kann. Klären Sie den Untersuchungsbedarf vor den betroffenen Bodenarbeiten. Für die Vorerkundung des KMBD werden Antrag und Lageplan nach seinen Unterlagen eingereicht. Auf die Unterlagenprüfung folgen je nach Auftrag ergänzende historische Auswertung, Verfahrenswahl, Untersuchung oder geeignete Begleitung sowie Bewertung und Dokumentation.

Muss eine bestehende Auswertung bei jeder Änderung ersetzt werden?

Nein. Zuerst wird geprüft, ob ihr Untersuchungsgebiet und ihre Aussagen die geänderte Planung noch abdecken. Erst daraus ergibt sich, ob weitere Informationen oder ergänzende Untersuchungen erforderlich sind.

Wie verhalte ich mich bei einem verdächtigen Fund?

Unterbrechen Sie die Arbeiten. Berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und halten Sie andere fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110 und befolgen Sie ihre Anweisungen.

Wie wird eine nicht auswertbare Teilfläche im Ergebnis behandelt?

Ihre Lage und die jeweilige Einschränkung müssen erkennbar bleiben. Eine zusammenfassende Aussage für das Vorhaben darf diesen offenen Bereich nicht verdecken. Welche ergänzenden Schritte erforderlich sind, wird anhand der konkreten Untersuchungsaufgabe fachlich bestimmt.

Gehören vorbereitende Bodenarbeiten bereits in die Ablaufplanung?

Ja. Auch das Freimachen einer Fläche kann den Boden verändern und muss bei der Reihenfolge berücksichtigt werden. Ein erforderliches Räumkonzept ordnet solche Arbeiten ihren Voraussetzungen zu. Die Vorbereitung darf nicht voraussetzen, dass erst der spätere Neubau für die Kampfmittelfrage relevant ist.

Welche Faktoren bestimmen die Kosten einer Untersuchung?

Recherchebedarf, Fläche und Tiefe, Zugänglichkeit und Störeinflüsse bestimmen den Aufwand. Hinzu kommen die vereinbarte Auswertung, Dokumentation und gegebenenfalls weitere Befundbearbeitung. Vorhandene vollständige Berichte helfen, den Ergänzungsbedarf abzugrenzen. Leistungen und Kosten des KMBD werden getrennt von privaten Fachaufträgen betrachtet.

Projektanfrage

Die erste fachliche Abstimmung vorbereiten

Flächen eindeutig zuordnen

Vorhandene Gutachten mit Plangrenzen und aktueller Eingriffszeichnung senden. Ergänzen Sie Projektadresse, Flurstücke, Auflagen, Leitungs- und Bestandspläne sowie vollständige Luftbildauswertungen und Fachberichte. Kennzeichnen Sie den Stand der Unterlagen und noch fehlende Anlagen.

Weitere Eingriffe ergänzen

Zufahrt, Anschlüsse und vorbereitende Arbeiten mit Tiefe kennzeichnen. Benennen Sie Baufeld, Trassen, Bohrpunkte, Eingriffstiefen und geplante Bauzeiten. Teilen Sie den aktuellen Projektstatus, die zuerst anstehenden Arbeiten und die benötigte Entscheidung mit. Bei mehreren Verantwortlichen geben Sie die Ansprechpartner für Planung, Ausführung und Unterlagenbeschaffung an.

Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
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Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

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Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
Backoffice - E-Mail: office@fontana-eod.de

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