Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für Bauherrschaft, Planung und Bauleitung in Rosenheim verbindet FONTANA-EOD vorhandene Luftbildgutachten mit dem heutigen Baufeld und den vorgesehenen Eingriffstiefen. Beobachtungen auf einer Aufnahme und die Gesamtbewertung des Berichts werden zusammen betrachtet. Senden Sie Gutachten, Karten und spätere Untersuchungsergebnisse mit Ihrem aktuellen Plan, damit die noch erforderlichen Fachleistungen vor den Bodenarbeiten abgestimmt werden können.
Die fachliche Bewertung vollständig lesen.
Hinweise räumlich einordnen.
Offene Fragen vor den Erdarbeiten klären.
Lesen Sie den vollständigen Bericht einschließlich der Bewertung des Umfelds und seiner Schlussfolgerungen. Ein einzelner Satz zu nicht sichtbaren Kriegseinwirkungen beschreibt noch nicht das gesamte Ergebnis. Für die eigene Bauaufgabe werden Grundstück, Eingriffstiefen und vorhandene weitere Untersuchungen zugeordnet. Daraus ergibt sich der noch zu klärende Bedarf.

Die Begründung zur Hainzenmühlstraße Ost stammt in der vorliegenden Fassung vom November 2021 und enthält eine weitergehende Bewertung trotz einzelner unauffälliger Luftbildbeobachtungen. Für heutige Vorhaben werden spätere Ergebnisse und eigene Eingriffe geprüft. Das Stadtplanungsamt hält auch ältere, online nicht einsehbare rechtsverbindliche Pläne zur Einsicht bereit. Rosenheim ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Oberbayern des Freistaats Bayern. Geben Sie für das Vorhaben Adresse, Gemarkung, Grundstück und Bauabschnitt an. Die örtliche Gefahrenabwehr liegt regelmäßig bei der Gemeinde als Sicherheitsbehörde; tatsächliche Funde sind unverzüglich der Polizei zu melden. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt Behörden bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel. Für Rosenheim ist das Sprengkommando München zuständig. Die projektbezogene Vorerkundung und erforderliche private Fachleistungen werden mit der Bauherrschaft und den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Bei Vorhaben in einer anderen Gemeinde wird deren örtliche Zuständigkeit berücksichtigt.
Das Stadtarchiv Rosenheim beschreibt die Luftangriffe von 1944 und 1945. Der erste Angriff am 20. Oktober 1944 zielte auf Bahnhof und Bahnanlagen. Der Verkehrsknoten zwischen den Verbindungen München–Salzburg und München–Innsbruck sowie die Klepperwerke gehören zu den dort genannten historischen Zusammenhängen. Der schwerste Angriff auf den Bahnhof erfolgte am 18. April 1945. Für ein heutiges Vorhaben werden diese belegten Ereignisse mit dem genauen Baufeld, passenden Luftbildern und verfügbaren Akten verbunden. Belegte spätere Abbrüche, Umbauten oder Bodenveränderungen fließen in die örtliche Betrachtung ein. Die Fachbewertung leitet daraus die für den vorgesehenen Eingriff noch zu klärende Frage ab.
Die Begründung zum Bebauungsplan 191 „Hainzenmühlstraße Ost“ vom 4. November 2021 fasst ein Gutachten der MuN Ortung GmbH vom März 2020 zusammen. Auf den betrachteten Aufnahmen waren auf dem untersuchten Grundstück keine luftbildseitigen Kriegseinwirkungen zu erkennen. Die Bewertung berücksichtigte jedoch auch Hinweise aus der Umgebung und eine mögliche Ablagerung von Munition in einer früheren Stellung.
Für die damalige Planung blieb deshalb weiterer Erkundungsbedarf bestehen. Das Dokument gehört zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und ist kein aktueller Abschlussbericht für heutige Bauarbeiten. Wer ein Gutachten nutzt, sollte dessen Gesamtbewertung und räumlichen Bezug lesen. Die verkürzte Aussage, es seien keine Einschläge auf der Fläche sichtbar, gibt das Ergebnis allein nicht vollständig wieder. Die Begründung führt außerdem eine Kampfmittelerkundung von HRS vom 26. Februar 2021 auf. Auf Seite 29 beschreibt sie damals noch nicht geborgene Verdachtspunkte und die weitere Bearbeitung im Genehmigungsverfahren. Für heutige Arbeiten werden die zugehörigen Berichte und danach entstandenen Nachweise mit dem tatsächlichen Arbeitsbereich abgeglichen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Die Rosenheimer Begründung zur Hainzenmühlstraße Ost vom 4. November 2021 verbindet die Luftbildauswertung von 2020 mit dem damaligen weiteren Erkundungsbedarf. Ihre Anlagen und die dort aufgeführte spätere Kampfmittelerkundung werden für die Projektakte gesondert beschafft. Über die städtische Übersicht rechtsverbindlicher Bebauungspläne lassen sich verfügbare Planunterlagen und die Einsicht in ältere Pläne dem Grundstück zuordnen.
Die BFR KMR erläutern Grundsätze der Räumplanung, geophysikalische Untersuchungen und die Dokumentation von Ergebnissen. Die DGUV beantwortet Fragen zur Kampfmittelräumung. Die bayerische Bekanntmachung vom 13. August 2026 ordnet die Gefahrenabwehr, die Grundstücksverantwortung und die Aufgaben des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes ein.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Die historischen Erkenntnisse werden mit Lage und Tiefe der geplanten Arbeiten verglichen. Vorhandene weitere Berichte und örtliche Messbedingungen fließen in die Verfahrenswahl ein. Der Auftrag beschreibt die tatsächlich benötigte Aussage. Ein allgemeiner Hinweis auf weiteren Erkundungsbedarf ersetzt noch keine konkrete Leistungsplanung für die jeweilige Baufläche.
Untersuchungsverfahren für die konkrete Baufläche einordnenWenn Baugrenzen, Gründungen oder Leitungswege abweichen, markieren Sie diese Unterschiede. Die Fachprüfung kann vorhandene Aussagen dann gezielt zuordnen. Für nicht abgedeckte Bereiche werden die weiteren Schritte abgestimmt. Eine frühere Untersuchung verliert dadurch nicht pauschal ihren Nutzen; ihr dokumentierter Umfang bleibt aber die Grundlage jeder weiteren Verwendung.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Historische Unterlagen können die eigene Fläche und den angrenzenden Bereich unterschiedlich beschreiben. Beide Aussagen behalten ihren räumlichen Bezug. Übergeben Sie die zugehörigen Karten und die Schlussfolgerung des Berichts. Die Fachprüfung bewertet den Zusammenhang für die aktuelle Planung; ein aus dem Text gelöster Satz ersetzt diese Einordnung nicht.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Wenn eine historische Bewertung zusätzliche Erkundung für erforderlich hält, ist deren späterer Bearbeitungsstand zu klären. Vorhandene neuere Ergebnisse werden mit einbezogen. Für noch offene Bodenräume wird eine geeignete Leistung geplant. Dabei zählen die konkreten Eingriffe und die tatsächlichen Messbedingungen, nicht allein die frühere Überschrift eines Gutachtens.
Fachleistungen vergleichen
Eine fortgeschriebene Projektakte soll den Weg von der historischen Bewertung zu ausgeführten Untersuchungen erkennbar machen. Halten Sie die räumlichen Bezüge und jeweiligen Grenzen verfügbar. Spätere Erkenntnisse werden mit Datum und Planfassung zugeordnet. So kann die Bauleitung beurteilen, welche Unterlagen für den nächsten Arbeitsschritt tatsächlich maßgeblich sind.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt. Kennzeichnen Sie auch vorbereitende Bodenarbeiten wie Rückbaugruben, neue Hausanschlüsse, Verbaupunkte und Arbeitsräume. Ein früherer Lageplan wird dem heutigen Plan gegenübergestellt. Die Fachprüfung ordnet die vollständige historische Bewertung und vorhandene technische Ergebnisse den betroffenen Flächen und Tiefen zu. Für Bereiche mit noch offenen Fragen werden geeignete Fachleistungen und die benötigten Ergebnisunterlagen vereinbart.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin. Benennen Sie die verfügbaren Zugänge und den zeitlichen Ablauf der einzelnen Bauabschnitte. Bekannte Leitungen, Einbauten und mögliche Messstörungen werden im Plan verortet. Diese Angaben helfen, geeignete Verfahren und notwendige Vorarbeiten abzustimmen. Das Angebot beschreibt die vereinbarte Aufgabe und die zu übergebenden Nachweise. Für die Terminplanung wird festgehalten, wann die fachlich bewerteten Ergebnisse vor der nächsten Bodenarbeit benötigt werden.
Umfang und Termin besprechenEine einzelne Feststellung beschreibt zunächst, was auf einer Aufnahme erkannt wurde. Das Gutachten kann daneben weitere Quellen und Einschränkungen berücksichtigen. Lesen Sie deshalb auch die Schlussfolgerung für das Untersuchungsgebiet. Aus einem herausgelösten Satz lässt sich nicht zuverlässig ableiten, ob vor dem geplanten Bodeneingriff noch eine Untersuchung erforderlich ist.
Hinweise außerhalb einer Grundstücksgrenze können für die Bewertung des Untersuchungsgebiets relevant sein. Sie sind jedoch kein bestätigter Fund auf jedem benachbarten Grundstück. Erforderlich ist eine fachliche räumliche Einordnung. Die heutige Parzellengrenze allein erklärt weder die frühere Nutzung noch die Reichweite eines historischen Ereignisses.
Ein früheres Gutachten kann für ein anderes Baufeld oder eine andere Planung erstellt worden sein. Legen Sie deshalb aktuelle Lagepläne und die vorgesehenen Tiefen vor. Zu prüfen ist, welche Aussagen übernommen werden können und welche Bereiche zusätzlich betrachtet werden müssen. Eine gleiche Anschrift gewährleistet noch keinen gleichen Untersuchungsumfang.
Ein Verdacht oder eine nicht eindeutig bewertbare Stelle ist noch kein nachgewiesenes Kampfmittel. Ebenso ist eine offene Frage nicht schon durch die Vorlage eines Gutachtens erledigt. Dokumentieren Sie, welche fachliche Klärung noch aussteht. Für den Bauablauf muss feststehen, welche Arbeiten erst nach einem geeigneten Ergebnis beginnen können.
Der beschreibende Teil eines Berichts und seine fachliche Bewertung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine unauffällige Einzelbeobachtung kann neben anderen Hinweisen stehen. Für die weitere Planung wird deshalb die vollständige Beurteilung benötigt. Bewahren Sie insbesondere Karten, Einschränkungen und den benannten weiteren Untersuchungsbedarf zusammen mit den Beobachtungen auf. Die Projektakte führt die historische Beurteilung und spätere technische Ergebnisse mit ihrem jeweiligen Flächen- und Tiefenbezug zusammen. Ein Bericht mit Plananlagen dokumentiert das eingesetzte Verfahren, die tatsächlich bearbeiteten Bereiche, die Bewertung und die Aussagegrenzen. Bei beauftragten Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit Lage- und Ergebnisangaben zu den Nachweisen. Fachliche Rückfragen werden einer zuständigen Ansprechperson zugeordnet.
Ein Planungsbericht hält einen bestimmten Zeitpunkt fest. Für heutige Arbeiten kann es bereits neuere Untersuchungen oder eine geänderte Bauplanung geben. Beschaffen Sie diese Unterlagen, soweit vorhanden. Fehlende spätere Ergebnisse werden nicht durch eine Annahme ersetzt; die fachliche Abstimmung benennt die Grundlage, auf der der nächste Schritt vorbereitet wird. Halten Sie fest, welche ergänzenden Ergebnisunterlagen angefragt wurden und welche tatsächlich vorliegen. Eine durchgeführte technische Untersuchung erhält ihren eigenen Bearbeitungsstand und Planbezug. Die Bauleitung benötigt für den nächsten Abschnitt die dazu passenden bewerteten Ergebnisse. Offene Aufgaben werden mit dem betroffenen Bereich und der zuständigen Ansprechperson übergeben. Neue Planfassungen und zusätzliche Erkenntnisse bleiben in der Projektakte nachvollziehbar zugeordnet.
Übergeben Sie historische Bewertung, nachfolgende Untersuchungen und die aktuelle Bauplanung gemeinsam. Karten und Anlagen bleiben bei den zugehörigen Berichten. In der ersten Abstimmung wird geklärt, welche Frage bereits beantwortet ist. Für offene Punkte werden benötigte Informationen und geeignete weitere Fachleistungen nachvollziehbar festgelegt. Geben Sie an, welche Entscheidung vor der nächsten Bauphase benötigt wird. Eine Kurzfassung im Planverfahren hilft beim Auffinden des Gutachtens; für die Fachprüfung werden die vollständigen Inhalte und Karten benötigt. Ergänzen Sie die bekannten Leitungen, den Bodenaufbau und die verfügbaren Zugänge. Daraus werden die noch fehlenden Aussagen für den konkreten Eingriff und der weitere Untersuchungsumfang bestimmt.
Vor neuen Erdarbeiten werden deren Flächen und Tiefen den vorhandenen Ergebnissen gegenübergestellt. Änderungen seit dem letzten Bericht sind dabei anzugeben. Die vollständigen Unterlagen gehen an die Beteiligten, die darauf aufbauen. Eine zusammenfassende Projektmeldung kann die Übersicht unterstützen, ersetzt jedoch nicht den fachlichen Ergebnisumfang. Bei einem Wechsel des ausführenden Unternehmens erhält die nachfolgende Bauleitung die maßgeblichen Berichte und Plananlagen für den übernommenen Bereich. Die Übergabe nennt noch offene Aufgaben, Einschränkungen und fachliche Kontaktpersonen. Nach einer Unterbrechung wird die nächste Bodenarbeit mit dem dokumentierten Stand verglichen. Neue Erkenntnisse und Planänderungen werden mit Datum an die betroffenen Beteiligten weitergegeben.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung ist ein Bestandteil der Vorerkundung. Weitere Unterlagen können die Nutzungsgeschichte und frühere Untersuchungen ergänzen. Die Auswertung muss ihre Grundlagen und Grenzen nachvollziehbar benennen. Eine lückenhafte Quellenlage lässt sich nicht durch eine pauschale Zusage ersetzen; sie ist bei der Planung weiterer Maßnahmen zu berücksichtigen.
Ob eine Sondierung erforderlich ist und welches Verfahren geeignet ist, wird aus den vorhandenen Erkenntnissen und dem geplanten Eingriff abgeleitet. Dabei zählen auch Zugänglichkeit, Einbauten und mögliche Messstörungen. Eine historische Bewertung und eine technische Untersuchung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ihre Ergebnisse werden für die konkrete Planung zusammengeführt, ohne ihre Aussagegrenzen zu vermischen.
Ein Räumkonzept kann notwendige Untersuchungs- und Räumleistungen mit dem Bauvorhaben abstimmen. Es hält fest, welche Fragen noch zu klären sind und wie Ergebnisse übergeben werden. Reine Sichtbeobachtung beim Aushub ersetzt keine erforderliche Untersuchung. Ein baubegleitendes Räumverfahren ist nur nach fachlicher Beurteilung und unter geeigneten Voraussetzungen einzuplanen.
Eine Zusammenfassung im Planverfahren kann auf ein umfangreicheres Gutachten verweisen. Fordern Sie nach Möglichkeit auch den Originalbericht mit Karten und Anlagen an. Prüfen Sie Autor, Datum und Untersuchungsgebiet. Spätere Ergänzungen oder technische Ergebnisse können für den heutigen Stand wichtig sein und sollten nicht durch die frühere Kurzfassung ersetzt werden. Für die erste Projektbesprechung werden Adresse, Bauphase und die bevorstehenden Bodenarbeiten benannt. Die Fachplanung prüft die vollständigen Unterlagen auf Planstand, abgedeckte Flächen und Tiefen sowie offene Fragen zur heutigen Aufgabe. Ein bereits ausreichend geklärter Teilbereich wird in der weiteren Planung mit seinem belegten Ergebnisumfang berücksichtigt.
Rosenheim stellt zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne online bereit. Für vor dem Jahr 2000 rechtsverbindlich gewordene Pläne verweist die Stadt auf Übersichtskarte und Übersichtsliste sowie die Einsicht beim Stadtplanungsamt. Ein online fehlender Plan bedeutet deshalb nicht, dass keine Unterlagen vorhanden sind. Benennen Sie das Grundstück bei einer Anfrage möglichst genau.
Soweit vorhandene Grundlagen die heutige Frage noch nicht beantworten, wird die erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung für das konkrete Baufeld durchgeführt. Die Erkenntnisse werden räumlich zugeordnet und mit den geplanten Eingriffen verbunden. Daraus bestimmt die Fachplanung den Untersuchungsumfang und ein geeignetes Verfahren. Bodenaufbau, Einbauten, Messgrenzen und die vorgesehenen Tiefen werden berücksichtigt. Zugang und notwendige Vorarbeiten werden mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Ein ausreichender vorhandener Erkenntnisstand wird weiterverwendet.
Zeigen Sie gegenüber einem früher untersuchten Vorhaben, wo Gebäude, Gräben oder Fundamente neu hinzukommen. Auch veränderte Tiefen oder Arbeitsräume sind anzugeben. So lässt sich der noch erforderliche Umfang fachlich abgrenzen. Die Prüfung sollte vor der Ausführung erfolgen, damit ein neuer Bereich nicht irrtümlich als bereits erfasst behandelt wird.
Das Fachpersonal führt die festgelegte Sondierung oder Begleitung für die vereinbarte Aufgabe aus. Messdaten, Befunde und tatsächlich erreichte Untersuchungsbedingungen werden mit Lage und Tiefenbezug erfasst. Nicht bearbeitete oder eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben erkennbar. Die Daten werden unter dem Untersuchungsziel und den örtlichen Störeinflüssen fachlich bewertet. Daraus wird der weitere Bearbeitungsbedarf oder die Ergebnisübergabe abgeleitet. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten unterbrochen und die zuständigen Stellen informiert.
Übergeben Sie der Bauleitung die maßgeblichen Berichte und zugehörigen Lagepläne. Einschränkungen und noch offene Fragen müssen für die Ausführenden erkennbar bleiben. Werden nachträglich weitere Erdarbeiten geplant, ist der Bezug zum vorhandenen Ergebnis erneut zu prüfen. Ein geordneter Unterlagenstand erleichtert diese Abstimmung auch bei wechselnden Beteiligten. Die fachliche Bewertung wird in einem Bericht mit den zugehörigen Plananlagen dokumentiert. Darin werden Verfahren, tatsächlich bearbeitete Bereiche und Tiefen sowie Aussagegrenzen festgehalten. Die Bauleitung gleicht den nächsten Eingriff damit ab und stimmt erforderliche Ergänzungen vor der betroffenen Ausführung ab.
Nach der aktuellen bayerischen Bekanntmachung gehört die allgemeine Vorerkundung von Baugrundstücken nicht zum staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst. Dieser befasst sich mit tatsächlich aufgefundenen Kampfmitteln. Für die örtliche Gefahrenabwehr sind regelmäßig die Gemeinden zuständig. Bei einem Fund muss die Polizei unverzüglich informiert werden, unabhängig von einem bereits bestehenden privaten Fachauftrag.
FONTANA-EOD bespricht mit Ihnen die für das Rosenheimer Vorhaben erforderlichen Untersuchungs- und Räumleistungen. Die BFR KMR bieten fachliche Grundsätze für Erkundung und Dokumentation mit unmittelbarem Bezug zu Bundesliegenschaften. Daraus folgt keine allgemeine zusätzliche Untersuchungspflicht für jedes private Vorhaben. Der Leistungsumfang richtet sich nach den konkreten offenen Fragen und Anforderungen.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ein Dateiname kann von der auf dem Deckblatt genannten Fassung abweichen. Für die Projektablage halten Sie das im Dokument erkennbare Datum und den Verfahrensstand fest. Verweise auf ältere Gutachten bleiben davon unterscheidbar. So lässt sich später nachvollziehen, welche Bewertung zu welcher Planfassung gehört und welche ergänzende Unterlage hinzukam.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin Bericht kann weitere Untersuchung vorschlagen, ohne deren spätere Durchführung zu dokumentieren. Falls Ergebnisberichte vorliegen, ordnen Sie sie dem betreffenden Bereich zu. Fehlen sie, bleibt diese Information offen. Für die heutige Planung wird deshalb geprüft, welche Leistung tatsächlich ausgeführt wurde und ob ihre Aussage zum vorgesehenen Eingriff passt.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDiese einzelne Beobachtung reicht für eine solche Schlussfolgerung nicht aus. Maßgeblich ist die fachliche Gesamtbewertung mit weiteren verfügbaren Hinweisen und den Grenzen der Auswertung. Ein Gutachten kann trotz fehlender sichtbarer Kriegseinwirkungen auf dem Grundstück weiteren Erkundungsbedarf benennen.
Nein. Die Fassung vom 4. November 2021 beschreibt einen damaligen Stand des Planverfahrens und verweist auf weiteren Erkundungsbedarf. Für heutige Arbeiten sind die späteren Ergebnisse und der Bezug zum konkreten Eingriff zu klären. Stimmen Sie die noch erforderliche Prüfung vor den heutigen Bodenarbeiten mit der Fachfirma ab. Die Gemeinde bearbeitet die örtliche Gefahrenabwehr; der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt bei konkreten Gefahren durch aufgefundene alte Kampfmittel.
Das ist fachlich zu bewerten. Ein Umgebungshinweis ist weder automatisch belanglos noch der Nachweis eines Kampfmittels auf Ihrem Grundstück. Entscheidend sind die genaue Lage, die Aussage der Quelle und die weiteren Erkenntnisse.
Die Stadt Rosenheim verweist für vor 2000 rechtsverbindlich gewordene Pläne auf eine Übersicht und die Einsicht beim Stadtplanungsamt. Fragen Sie nach dem konkreten Grundstück und dem gesuchten Plan. Zusätzlich benötigte Kampfmittelgutachten sind gesondert zu benennen.
Stellen Sie die Arbeiten ein, lassen Sie den Gegenstand unberührt und halten Sie andere Personen fern. Informieren Sie aus sicherer Entfernung unverzüglich die Polizei unter 110. Weitere Maßnahmen richten sich nach deren Anweisungen.
Nennen Sie Zugänge, bekannte Einbauten und mögliche Messstörungen zusammen mit Lage und Tiefe der vorgesehenen Arbeiten. Die Fachplanung verbindet diese Angaben mit den vorhandenen Erkenntnissen und dem Untersuchungsziel. Historische Bewertung und technische Untersuchung behalten dabei ihre jeweils eigene Aussage.
Die im Dokument erkennbare Fassung und der zugehörige Verfahrensstand. Ein abweichender Dateiname sollte die Zuordnung nicht bestimmen.
Es wird geprüft, ob die Leistung später tatsächlich ausgeführt wurde und welche Ergebnisse vorliegen. Eine Empfehlung allein dokumentiert noch keine Durchführung. Der Aufwand für ergänzende Fachleistungen hängt von Flächengröße oder Punktzahl, Tiefe, Unterlagenlage, Zugängen, Störeinflüssen und dem geeigneten Verfahren ab. Erforderliche Vorarbeiten und die benötigten Ergebnisunterlagen werden mit vereinbart. Der Termin wird mit dem Bauablauf und dem Zeitpunkt abgestimmt, zu dem fachlich bewertete Ergebnisse benötigt werden.
Bericht, Karten und spätere Ergebnisse zusammenstellen. Liegt für Ihr Rosenheimer Bauvorhaben bereits eine Luftbildauswertung vor? Senden Sie uns das vollständige Gutachten mit der aktuellen Planung. Wir besprechen, welche Aussagen verwendbar sind und welche Fachleistungen vor den vorgesehenen Erdarbeiten noch erforderlich werden.
Grundstück, Tiefe und Änderungen gegenüber alten Plänen zeigen. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.