Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Planen Sie in Peine einen Anbau, Kellerarbeiten oder neue Hausanschlüsse, brauchen Sie Angaben zum bestehenden Gebäude und zu den neuen Bodenarbeiten. Baupläne oder frühere Genehmigungen ersetzen dabei keinen Kampfmittelbericht. FONTANA-EOD klärt mit Ihnen, was vorhandene Fachunterlagen bereits abdecken und welche Untersuchungen noch erforderlich sind.
Vorhandene Bauteile und neue Eingriffe vergleichen.
Zeichnungen und Fachnachweise unterscheiden.
Fehlende Angaben gezielt nachfordern.
Ein Anbau, ein neuer Anschluss oder der Rückbau alter Fundamente kann bisher nicht erfasste Bodenbereiche betreffen. Für Ihr Vorhaben in Peine vergleichen wir die verfügbaren Fachberichte mit den geplanten Arbeiten. Unklare Bestandsangaben und offene Kampfmittelfragen werden vor den jeweiligen Eingriffen geklärt. Ob eine Kampfmittelverdachtsfläche betroffen ist, wird anhand der verfügbaren Erkenntnisse für das konkrete Baufeld geklärt. Entscheidend sind die räumliche Abdeckung der Unterlagen und die geplanten Eingriffstiefen.

Für ein Bestandsvorhaben in Peine werden Grundstück, Gebäude und neue Eingriffsflächen gemeinsam bezeichnet. Die Stadt beschreibt ihren Weg zur Bauakteneinsicht; die darin enthaltenen Fachunterlagen werden anschließend nach ihrem eigenen Geltungsbereich geprüft. Für andere Standorte sind die dortigen Auskunftswege gesondert zu klären. Peine liegt im Landkreis Peine in Niedersachsen. Die Pläne, der vorhandene Erkenntnisstand und die vorgesehenen Eingriffstiefen bestimmen die konkrete fachliche Aufgabe.
Die Stadt Peine ermöglicht Eigentümern die Beantragung einer Einsicht in Haus- beziehungsweise Bauakten. Für eine Einsichtnahme durch Dritte beschreibt das Serviceportal zusätzlich eine Einverständniserklärung oder Vollmacht. Solche Unterlagen können für die Bestandsplanung nützlich sein. Ob die benötigten Zeichnungen und Fachberichte tatsächlich enthalten sind, lässt sich erst bei der Einsicht klären. Für die historische Einordnung beschreibt die städtische Chronik die Entwicklung zum Industriestandort mit dem Peiner Walzwerk und wichtigen Verkehrsverbindungen. Für das Kriegsende nennt sie die Übergabe der Stadt an amerikanische Truppen am 10. April 1945. Bei einer Bestandsfläche werden solche Angaben mit historischen Karten, Luftbildern und den heutigen Eingriffen räumlich abgeglichen. Eine Grundstücksbewertung stützt sich auf die dafür tatsächlich verfügbaren Erkenntnisse.
Die von der Stadt veröffentlichten KBD-Unterlagen zur dritten Änderung des Bebauungsplans 24 „Kötherkamp“ in Vöhrum zeigen, warum Datum und Kartenanlage zusammen gelesen werden müssen. Die Stellungnahme vom 8. Dezember 2020 empfiehlt für eine Teilfläche eine Luftbildauswertung. Eine beigefügte Ergebniskarte vom 17. Januar 2022 weist für ihre markierte Fläche dagegen keinen Handlungsbedarf nach der Luftbildauswertung aus. Die ältere Stellungnahme nennt zudem eine Lücke ihrer Datengrundlage: Erkenntnisse aus der Zeit vor Einführung des niedersächsischen Kampfmittelinformationssystems im Juni 2018 waren in diese Empfehlung nicht eingeflossen; die Kommune konnte sie gesondert berücksichtigen. Lassen Sie bei älteren Kampfmittelunterlagen deshalb klären, welche Fläche jedes Ergebnis erfasst und ob spätere Auswertungen vorliegen. Die Peiner Unterlagen beschreiben diesen Planfall, keine aktuelle Bewertung anderer Grundstücke.
Prüfen Sie, ob ein Dokument die Kampfmitteluntersuchung des betroffenen Bodens beschreibt oder nur die Bauplanung beziehungsweise Genehmigung. Aus einer eingezeichneten Kellerwand folgt kein Nachweis über den angrenzenden Untergrund. Ebenso belegt die bisherige Gebäudenutzung allein nicht, dass ein neuer Eingriff kampfmitteltechnisch untersucht wurde. Eine Bauakte kann spätere Erweiterungen oder Umbauten zeigen, während historische Luftbilder einen früheren Zustand wiedergeben. Beschaffen Sie die dazugehörigen Pläne vollständig und kennzeichnen Sie fehlende Zeitabschnitte. Bei einem veränderten Gebäudegrundriss wird festgehalten, welche Flächen früher bebaut waren und welche Bodenbereiche neu beansprucht werden. Für Anbauten, Anschlussleitungen und den Rückbau alter Fundamente werden die benötigten Aussagen jeweils den vorgesehenen Arbeiten zugeordnet.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Vergleichen Sie ältere Empfehlungen und spätere Ergebnisse anhand der KBD-Unterlagen zum Bebauungsplan 24 „Kötherkamp“. Die Bauordnung der Stadt Peine erläutert die örtlichen Anlaufstellen; für vorhandene Haus- und Bauakten nutzen Sie den Antrag auf Bauakteneinsicht. Bei offenen Kampfmittelfragen werden die Kriegsluftbildauswertung zur Gefahrenerforschung und die Aufgaben von Gemeinden, Fachfirmen und KBD mit der konkreten Bauaufgabe zusammengeführt.
In der Räumplanung werden Untersuchungsziel, Fläche und die erforderlichen Facharbeiten aufeinander bezogen. Die Eignung geophysikalischer Verfahren wird für die tatsächlichen Bedingungen geprüft. Ergebnisse, Lagebezüge und Aussagegrenzen gehören in die Dokumentation. Bei baubegleitenden Aufgaben werden die DGUV-Hinweise zur Kampfmittelräumung und die fachliche Planung vor der Ausführung berücksichtigt.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen. § 1b SprengG bezieht auch das Aufsuchen von Fundmunition in den Anwendungsbereich des Gesetzes ein. Die für die konkrete Aufgabe erforderlichen Erlaubnisse und Befähigungsnachweise werden vor der Beauftragung zugeordnet.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die ihr zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Ein Aktenvermerk kann auf eine frühere Auswertung oder Untersuchung verweisen. Beschaffen Sie dazu den vollständigen Vorgang samt Karten und Anlagen. Erst damit lässt sich nachvollziehen, welchen Bereich die Aussage tatsächlich betrifft. Bei mehreren Ständen werden Datum und räumlicher Bezug gemeinsam gelesen. Eine ältere Empfehlung und ein späteres Ergebnis können sich auf unterschiedlich zugeschnittene Flächen beziehen.
Historische Unterlagen auswertenEinbauten, Befestigungen und Zugänge beeinflussen die Bedingungen einer erforderlichen Untersuchung. Der Auftrag beschreibt deshalb den geplanten Eingriff und das benötigte Ergebnis. Vorarbeiten wie das Entfernen von Bauteilen werden mit ihrer eigenen fachlichen Voraussetzung berücksichtigt. Das Untersuchungsverfahren wird für den konkreten Bestand, die zugänglichen Flächen und das benötigte Ergebnis abgestimmt. Bei weitergehendem räumlichem Bearbeitungsbedarf wird auch der erforderliche Umfang einer Flächenräumung mit den geplanten Eingriffen und der fachlichen Bewertung abgestimmt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Neue Fundamente und ihre Arbeitsräume liegen häufig neben dem bisherigen Grundriss. Zeichnen Sie diese Bereiche einschließlich der vorgesehenen Anschlüsse ein. Vorhandene Kampfmittelberichte werden mit dieser zusätzlichen Fläche und den benötigten Tiefen verglichen. Gebäudezeichnungen unterstützen die Orientierung, dokumentieren aber für sich genommen keine Untersuchung des angrenzenden Untergrunds. Die tatsächlichen Erkenntnisse und noch offenen Fragen werden deshalb getrennt zusammengetragen.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Das Entfernen einer Bodenplatte oder eines alten Fundaments kann bereits den Untergrund betreffen, bevor der eigentliche Neubau beginnt. Beschreiben Sie die geplanten Arbeitsschritte mit ihren Tiefen und benötigten Arbeitsräumen. Auch unbekannte Abmessungen alter Bauteile gehören in die Abstimmung. Die Voraussetzungen werden für diesen frühen Eingriff geklärt. Ein später geplanter Untersuchungstermin ersetzt die Vorbereitung vorheriger Bodenarbeiten nicht.
Bauaushub fachlich begleiten
Ein neuer Anschluss kann durch befestigte Außenflächen und entlang bestehender Einbauten geführt werden. Für die Planung sind Verlauf, Schächte und Arbeitsbereiche wichtig. Benennen Sie zugleich die vorgesehenen Zugänge und Einschränkungen durch die Gebäudenutzung. Die Fachplanung kann damit beurteilen, unter welchen Bedingungen die betroffenen Bereiche untersucht werden können. Die betriebliche Abstimmung und die kampfmittelfachliche Aussage bleiben mit ihren jeweiligen Aufgaben erkennbar.
Ablauf und Aufgaben abstimmenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt. Benennen Sie dazu die vorhandenen Bauteile und die Bereiche, die neu hinzukommen: etwa einen Anbau mit Arbeitsraum, einen tieferen Schacht oder eine veränderte Leitungsführung. Die Planung ordnet diese Angaben einem aktuellen Plan zu. Bei mehreren Bauabschnitten wird festgehalten, welcher Teil zuerst bearbeitet wird und welche weiteren Flächen erst später zugänglich sind. Frühere Berichte werden mit ihrem Auftrag und den zugehörigen Anlagen bereitgestellt. Die fachliche Abstimmung kann dadurch zwischen bereits bearbeiteten Bereichen, fehlenden Unterlagen und einer tatsächlich noch notwendigen Untersuchung unterscheiden.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Für ein genutztes Gebäude werden Anlieferung, Zu- und Ausgänge sowie verbleibende Betriebsflächen mit der Bauleitung besprochen. Vorhandene Leitungen und bekannte Einbauten werden im Plan kenntlich gemacht. Geben Sie an, welche Bereiche zum vorgesehenen Termin tatsächlich erreichbar sind und wer ihre Zugänglichkeit organisiert. Sind vorbereitende Arbeiten erforderlich, erhalten sie einen abgestimmten Ablauf mit den jeweils geltenden Voraussetzungen. Auch die Herstellung eines Untersuchungszugangs wird als eigene Aufgabe mit dem geplanten Bodeneingriff beschrieben.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Aus einer Anfrage folgt deshalb keine pauschale Termin- oder Kostenzusage. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin. Für die Kalkulation zählen insbesondere die Größe und Geometrie der zu untersuchenden Bereiche, die Eingriffstiefen, erforderliche Methoden und vorhandene Störeinflüsse. Hinzu kommen gegebenenfalls historische Recherchen, notwendige Vorarbeiten und die Bearbeitung offener Befunde. Für die Terminplanung sind die Verfügbarkeit vollständiger Unterlagen, Baustellenzugänge und erforderliche Abstimmungen maßgeblich. Teilen Sie Änderungen vor der Ausführung mit, damit Leistungsumfang, Ergebnisunterlagen und Abhängigkeiten mit dem Auftraggeber erneut abgestimmt werden können.
Umfang und Termin besprechenEin Anbau kann Boden außerhalb des bisherigen Gebäudegrundrisses beanspruchen. Zeichnen Sie die geplante Gründung und die benötigten Arbeitsräume mit ihren Tiefen ein. Ein vorhandener Plan des Hauptgebäudes deckt diesen zusätzlichen Bereich nicht automatisch mit ab.
Sind Arbeiten an vorhandenen oder neu geplanten tieferen Bauteilen vorgesehen, werden deren Lage und Tiefe beschrieben. Kennzeichnen Sie unklare Bestandsangaben und lassen Sie sie vor der Untersuchungsplanung klären. Verlassen Sie sich bei Lage und Abmessungen des Kellers nicht auf ungeprüfte Annahmen.
Für neue Leitungen oder Schächte ist auch der Verlauf außerhalb des Gebäudes zu berücksichtigen. Alte Anschlusszeichnungen können Hinweise geben, müssen aber mit der aktuellen Planung abgeglichen werden. Eine verlegte Trasse oder ein anderer Anschlusspunkt kann zusätzliche Bodenbereiche betreffen.
Das Entfernen von Fundamenten, Bodenplatten oder anderen Bauteilen kann selbst mit Bodeneingriffen verbunden sein. Nehmen Sie auch diese Arbeiten in die Planung auf. Klären Sie ihre fachlichen Voraussetzungen vor dem Rückbau, nicht erst für den anschließenden Neubau.
Unterscheiden Sie Angaben aus alten Zeichnungen, neueren Planungen und tatsächlich bestätigten Bestandsaufnahmen. Bei widersprüchlichen Maßen klärt die zuständige Planung den verwendbaren Stand. Kampfmittelfachliche Unterlagen werden daneben mit Datum, Bezugsfläche und Anlagen erfasst. Diese Ordnung hilft, eine fehlende Gebäudeangabe gezielt nachzufordern, ohne sie mit einer noch offenen Untersuchungsfrage gleichzusetzen. Führen Sie bei mehreren Berichten eine Zuordnung zu den jeweils betrachteten Flächen und Tiefen mit. Eine Kartenanlage bleibt mit der zugehörigen Stellungnahme verbunden. Kennzeichnen Sie, auf welchem Stand die heutige Planung beruht und welche Frage mit einem ergänzenden Auftrag beantwortet werden soll. Auch übernommene Leitungsangaben werden nach Herkunft und Aktualität bezeichnet. Die Fachfirma erhält damit die tatsächlich verfügbaren Grundlagen für die Untersuchungsplanung; die zuständigen Planenden klären weiterhin die Gebäude- und Ausführungsdaten.
Die Bauleitung benötigt vor dem jeweiligen Eingriff die dafür maßgeblichen Berichte und Pläne. Kennzeichnen Sie insbesondere zusätzliche Arbeitsräume und nicht erfasste Anschlussbereiche. Wird während des Umbaus eine andere Ausführung notwendig, erhält die Fachplanung die Änderung vorab. Der Vergleich mit dem dokumentierten Umfang klärt, welche Aussagen weiter passen und welcher Bereich ergänzend betrachtet werden muss. Für die Weitergabe werden Auftrag, Untersuchungsbericht und Plananlagen gemeinsam zugeordnet. Der Bericht beschreibt die tatsächlich bearbeiteten Bereiche, das Verfahren, die fachliche Bewertung und verbleibende Aussagegrenzen. Werden Räumarbeiten ausgeführt, dokumentiert ein Räumprotokoll die bearbeiteten Bereiche, den tatsächlichen Räumumfang und die Ergebnisse für die Projektakte. Offene Teilflächen werden mit ihrer Lage und dem nächsten erforderlichen Schritt benannt. Bei einem Wechsel der Bauleitung oder der ausführenden Firma werden dieser Stand und die zugehörigen Unterlagen an die neuen Beteiligten übergeben. Eine geänderte Bauaufgabe wird vor dem nächsten Eingriff mit den vorhandenen Erkenntnissen abgeglichen.
Die Reihenfolge beginnt bei der frühesten geplanten Bodenarbeit. Stellen Sie zusammen, welche Bauteile entfernt oder geöffnet werden sollen und ob dabei der Untergrund betroffen ist. Fehlende Bestandsinformationen werden rechtzeitig geklärt. Die erforderlichen fachlichen Ergebnisse und Zugänge werden diesem ersten Schritt zugeordnet, damit die Untersuchung nicht erst für einen späteren Neubauabschnitt eingeplant wird.
Nach geänderten Bestandsverhältnissen wird die nächste Ausführung mit den vorhandenen Berichten verglichen. Zusätzliche Fundamente, tiefere Leitungen oder größere Arbeitsräume können über den zuvor betrachteten Bereich hinausgehen. Halten Sie Änderungen im Plan fest und geben Sie sie an die Beteiligten weiter. Die Ergebnisübergabe beschreibt, für welchen Umfang die vorhandenen Aussagen verwendet werden können.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine vorhandene Luftbildauswertung wird mit ihrer Ergebnisfläche und ihren Einschränkungen geprüft. Sie hat einen anderen Zweck als eine Gebäudezeichnung oder Baugenehmigung. Sind einschlägige Fachunterlagen in einer Bauakte erwähnt, sollten die vollständigen Berichte mit den zugehörigen Anlagen beschafft werden.
Bauteile, Befestigungen und Leitungen können Bedingungen für eine geophysikalische Sondierung bestimmen. Welche Untersuchung geeignet ist, hängt vom fachlichen Ziel und dem konkreten Bestand ab. Müssen Einbauten für die Untersuchung entfernt werden, sind auch die Voraussetzungen für diesen Rückbau vorher zu klären.
Eine baubegleitende Kampfmittelräumung bedarf einer fachlichen Planung. Sie ist von bloßer Sichtbeobachtung des Aushubs zu unterscheiden, die nach der DGUV nicht dem Stand der Technik entspricht. Welche Aufgaben vor Ort zu erfüllen sind und welches Verfahren geeignet ist, muss vor den Arbeiten geklärt werden. Die bloße Anwesenheit eines Mitarbeiters oder eine frühere Gebäudegenehmigung genügt dafür nicht.
Stellen Sie vorhandene Gebäude- und Leitungspläne, frühere Fachberichte und aktuelle Entwurfsunterlagen zusammen. Wo eine Akteneinsicht erforderlich ist, beachten Sie die von der Stadt beschriebenen Berechtigungen. Fordern Sie fehlende Anlagen an. Ein kurzer Aktenvermerk lässt ihren vollständigen Inhalt nicht erkennen. Mit diesen Angaben wird die erste Projektanfrage abgestimmt. Vorhandene Kampfmittelberichte und behördliche Auskünfte werden auf Datum, abgedeckte Flächen und Tiefen sowie offene Fragen zur heutigen Bauaufgabe geprüft.
Markieren Sie, welche Bauteile erhalten bleiben, verändert oder entfernt werden sollen. Ergänzen Sie die dabei vorgesehenen Bodeneingriffe und Arbeitsflächen. Lassen Sie Abweichungen zwischen Zeichnung und tatsächlichem Bestand durch die zuständige Planung klären.
Trennen Sie fehlende Bestandsinformationen von unbeantworteten Kampfmittelfragen. Klären Sie, ob Bestandsangaben nachzuliefern oder weitere Kampfmitteluntersuchungen nötig sind. Das Alter des Gebäudes allein bestimmt weder Zweck noch Umfang einer technischen Untersuchung. Reichen die Grundlagen für die fachliche Einordnung nicht aus, wird die erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung durchgeführt. Ihre Ergebnisse werden mit der Lage des heutigen Baufeldes verbunden und für die weitere Untersuchungsplanung verwendet. Die Fachfirma bestimmt auf dieser Grundlage aus Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bestand und möglichen Störeinflüssen ein geeignetes Vorgehen. Begründet werden die erforderliche Methode und die dafür benötigten Zugänge.
Die beauftragte Untersuchung wird mit dem festgelegten Verfahren auf den zugänglichen vereinbarten Flächen durchgeführt. Die Fachkräfte erfassen die für die Aufgabe erforderlichen Mess- oder Untersuchungsdaten und halten Lagebezug, Ausführungsbedingungen sowie nicht bearbeitete Bereiche fest. Abweichungen von der Planung werden vor der Fortsetzung der betroffenen Arbeiten abgestimmt.
Die erfassten Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels, der eingesetzten Methode und möglicher Störeinflüsse fachlich ausgewertet. Auffälligkeiten und Aussagegrenzen werden dem tatsächlichen Untersuchungsbereich zugeordnet. Erfordert ein Befund weitere Klärung, werden der betreffende Bereich und das geeignete weitere Vorgehen mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Legen Sie fest, welche Unterlagen die Bauleitung und ausführenden Firmen vor den jeweiligen Eingriffen benötigen. Dazu gehören Grenzen und Einschränkungen der fachlichen Aussagen. Informieren Sie die Beteiligten auch über neue Erkenntnisse und Änderungen am Bauablauf. Die ausgeführten Arbeiten und ihre fachliche Bewertung werden in einem Bericht mit Lagebezug und erforderlichen Plananlagen dokumentiert. Der dokumentierte Umfang und noch offene Aufgaben werden mit dem nächsten Bauabschnitt abgeglichen. Auftraggeber und zuständige Projektstellen stimmen daraus die weitere Bearbeitung und die Verwendung der Ergebnisse ab.
In einer Projektablage sollten Gebäudezeichnungen, Genehmigungen und Kampfmittelberichte eindeutig bezeichnet sein. Bewahren Sie Kampfmittelberichte mit den Angaben zur Untersuchungsfläche, zum Verfahren und zu den Aussagegrenzen auf. Eine Übersicht erleichtert den Zugriff. Sie darf aber keine Freigabe für das gesamte Vorhaben ausweisen, wenn die einzelnen Unterlagen das nicht belegen.
Die Stadt Peine beschreibt die örtliche Bauaufsicht für das Stadtgebiet und verweist für Anliegen außerhalb auf den Landkreis. Diese baurechtliche Zuständigkeitsinformation ist von der niedersächsischen Aufgabenverteilung bei Kampfmitteln zu unterscheiden. Dort trennt das LGLN gewerbliche Gefahrenerforschung, hoheitliche Maßnahmen der Gemeinden und die Aufgaben des KBD.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Eine Zeichnung kann Lage und Abmessungen eines Gebäudes beschreiben. Ob und wie der betroffene Untergrund kampfmitteltechnisch untersucht wurde, muss sich aus entsprechenden Fachunterlagen ergeben. Beide Dokumentarten werden für die Vorbereitung benötigt, beantworten jedoch unterschiedliche Fragen. Für neue Arbeiten werden ihre Angaben zusammengeführt, ohne aus dem vorhandenen Gebäude allein eine Aussage über zusätzliche Eingriffsbereiche abzuleiten.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin jüngerer Bericht kann eine ältere Empfehlung aufgreifen. Ob er die gesamte frühere Fläche oder nur einen Teil behandelt, ergibt sich aus seinen Anlagen und seinem Auftrag. Das Datum allein entscheidet daher nicht, welche Unterlage für einen neuen Eingriff maßgeblich ist. Lesen Sie den zeitlichen Verlauf gemeinsam mit den Karten und halten Sie nicht abgedeckte Bereiche ausdrücklich fest.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie für die Anfrage, welche Unterlagen vorhanden sind und welches Ergebnis für den geplanten Eingriff benötigt wird.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDas lässt sich erst anhand der Akte feststellen. Die Stadt beschreibt Bauakten als Unterlagen im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Genehmigungen. Prüfen Sie bei der Einsicht, ob ein solcher Fachbericht vorhanden ist und welche Flächen und Eingriffe er erfasst. Klären Sie den Untersuchungsbedarf und die benötigten Ergebnisse vor den betroffenen Bodenarbeiten, einschließlich notwendiger Rückbauarbeiten. Bei offenen Verfahrensfragen werden die örtlich zuständige Stelle und der KBD im jeweiligen Aufgabenbereich einbezogen.
Das Peiner Serviceportal beschreibt für die Einsichtnahme durch Dritte zusätzlich eine Einverständniserklärung oder Vollmacht des Eigentümers beziehungsweise Verfügungsberechtigten. Die aktuellen Anforderungen und das Antragsverfahren finden Sie direkt bei der Stadt. Eine Beauftragung allein ersetzt die erforderliche Einverständniserklärung oder Vollmacht nicht.
Die Existenz eines Kellers allein ist kein kampfmittelfachlicher Nachweis. Für neue Arbeiten zählen die vorhandenen Fachunterlagen, der konkrete Eingriff und dessen Lage und Tiefe. Außerhalb oder unterhalb früherer Eingriffe können andere Fragen zu klären sein.
Prüfen Sie, welche Arbeiten die frühere Baugenehmigung und ihre Unterlagen betreffen. Sie ersetzt nicht automatisch einen Untersuchungsnachweis für geänderte Bodenarbeiten. Klären Sie sowohl die baurechtliche Zulässigkeit als auch den Kampfmitteluntersuchungsbedarf der neuen Arbeiten.
Betroffene Arbeiten einstellen, den Gegenstand nicht berühren oder bewegen und Abstand nehmen. Halten Sie weitere Personen fern und verständigen Sie die Polizei über 110. Befolgen Sie die behördlichen Anweisungen und setzen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich nicht eigenmächtig fort.
Kennzeichnen Sie die Unsicherheit und benennen Sie die vorhandenen Pläne oder Bestandsaufnahmen. Die zuständige Planung klärt, welche Angaben für den vorgesehenen Eingriff benötigt werden. Angaben zu Stahlbeton und Leitungen helfen der Methodenauswahl, weil diese Einbauten Messungen beeinflussen können. Die Fachfirma grenzt die unter den tatsächlichen Bedingungen fachlich aussagefähigen Untersuchungsbereiche ab. Eine notwendige Freilegung wird mit ihren eigenen fachlichen Voraussetzungen abgestimmt, bevor sie ausgeführt wird.
Das hängt vom dokumentierten Gegenstand und Umfang ab. Vergleichen Sie die zugehörigen Karten, untersuchten Fragen und gegebenenfalls ausgeführten Maßnahmen. Ein jüngeres Datum allein belegt nicht, dass sämtliche früher betrachteten Flächen oder Empfehlungen erfasst sind.
Wichtig sind Umfang und Tiefe der Bodenarbeiten, verfügbare Fachunterlagen sowie Einbauten und Zugänge am Bestand. Erforderliche Vorarbeiten und die Reihenfolge von Rückbau und Neubau beeinflussen ebenfalls die Planung. Eine gemeinsame Aufgabenbeschreibung macht Angebote und Ergebnisübergaben nachvollziehbar. Für Kosten und Termin sind außerdem die benötigte Methode, mögliche Störeinflüsse, ergänzende Recherchen und die tatsächlich erreichbaren Flächen maßgeblich. Der konkrete Umfang wird mit den benötigten Ergebnisunterlagen und den Voraussetzungen für die Ausführung abgestimmt.
Übermitteln Sie verfügbare Gebäude- und Leitungspläne zusammen mit der neuen Planung. Markieren Sie Rückbau, zusätzliche Fundamente und Arbeitsräume samt Tiefen. Unklare oder widersprüchliche Bestandsangaben sollen erkennbar sein. Ergänzen Sie vorhandene Kampfmittelberichte mit ihren vollständigen Anlagen.
Beschreiben Sie, welche Arbeiten zuerst stattfinden und wie die Fläche erreichbar ist. Teilen Sie Einschränkungen durch laufende Nutzung oder erhaltene Bauteile mit. Benennen Sie die verantwortliche Planung, den Ansprechpartner vor Ort und den Termin, zu dem die fachliche Aussage benötigt wird.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.