Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Schon Bohrungen und Schürfe zur Baugrunderkundung greifen in den Boden ein. Klären Sie deshalb vor diesen Arbeiten, welche Kampfmitteluntersuchungen erforderlich sind. FONTANA-EOD prüft mit Ihnen das Erkundungsprogramm für Ihr Vorhaben in Wolfenbüttel und untersucht im vereinbarten Umfang die betroffenen Flächen und Tiefen.
Lage, Verfahren und geplante Tiefe zusammenstellen.
Erforderliche Untersuchungen rechtzeitig klären.
Änderungen mit vorhandenen Ergebnissen abgleichen.
Bohrungen, Schürfe und vorbereitende Arbeitsflächen können bereits vor dem eigentlichen Bau in den Boden eingreifen. Für Ihr Vorhaben in Wolfenbüttel gleichen wir das Erkundungsprogramm mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen ab. Die erforderlichen Ergebnisse werden vor den jeweiligen Eingriffen bereitgestellt und eindeutig zugeordnet.

Wolfenbüttel liegt im gleichnamigen Landkreis in Niedersachsen. Der Amtsbezirk Braunschweig dient der regionalen Orientierung. Für Ihr Vorhaben werden Projektadresse, Grundstücke und die betroffenen Aufschlusspunkte angegeben. Vorhandene Auskünfte und Untersuchungsberichte werden diesem Bereich zugeordnet. Die örtliche Zuständigkeit wird anhand der konkreten Gemeinde bestimmt. Geplante Erkundungsschritte, vorbereitende Bodenarbeiten und Änderungen des Programms werden mit den jeweils verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Klären Sie die Kampfmittelfrage, bevor die Baugrunderkundung in den Boden eingreift. Beschreiben Sie Lage und Tiefe der geplanten Bohrungen, Sondierungen oder Schürfe. Die geotechnische Erkundung untersucht andere Fragen als die Kampfmittelprüfung. Stimmen Sie die Reihenfolge beider Untersuchungen aufeinander ab.
Für Fümmelse beschreibt die Stadt Wolfenbüttel die Errichtung einer Flakstellung im Jahr 1943 zum Schutz der benachbarten Reichswerke. In Wendessen zerstörte ein Luftangriff im Januar 1944 die Kirche und das angrenzende Rittergut. Für Grundstücke im Umfeld solcher früheren Stellungen und zerstörten Gebäude werden die damaligen Nutzungsgrenzen mit den heutigen Bauflächen abgeglichen. Karten, Luftbilder und Bauakten helfen, militärisch genutzte Flächen sowie spätere Rückbau- und Wiederaufbaustände räumlich zuzuordnen.
Die Stadt Wolfenbüttel beschreibt in der Begründung zum Bebauungsplan IX „Am Södeweg“ eine Baugrundvorerkundung von 2016, die 2017 erweitert wurde. Dabei wurde auch der geplante Kreisverkehr an der Ahlumer Straße einbezogen. Diese dem Ingenieurbüro BGA zugeschriebenen Untersuchungen betreffen Baugrund- und Grundwasserverhältnisse. Ein Kampfmitteluntersuchungsbericht beantwortet eigenständig die dafür beauftragte Frage. Für Ihr Vorhaben werden beide Unterlagenarten mit ihrem jeweiligen Zweck, Datum und Untersuchungsbereich zugeordnet.
Die zum Bebauungsplan VL „Am Ahlumer Wege“ veröffentlichte LGLN-Stellungnahme vom 5. Dezember 2018 nennt unterschiedliche Empfehlungen für drei Teilflächen: für eine Fläche Luftbildauswertung, für eine andere nach ausgewerteten Luftbildern Sondierung und für eine dritte damals keinen Handlungsbedarf. Eine Sondierung oder Räumung war für diese Flächen nach dem dokumentierten Stand noch nicht durchgeführt. Die zugehörigen Karten und der damalige Erkenntnisstand gehören zu diesen Aussagen. Für die aktuelle Planung werden zusätzlich spätere Untersuchungsberichte und Änderungen des Vorhabens geprüft. Die Empfehlung für eine Teilfläche wird räumlich mit den vorgesehenen Aufschlüssen abgeglichen.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden in Deutschland die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Bei der Suche nach Fundmunition wird der Anwendungsbereich des § 1b Sprengstoffgesetz berücksichtigt. Für gewerblich ausgeführte einschlägige Tätigkeiten werden die Erlaubnis nach § 7 und die Befähigung verantwortlicher Personen nach § 20 auf die konkrete Aufgabe bezogen. Auftrag, Aufgabenverteilung und erforderliche Qualifikation werden vor der Durchführung verständlich festgehalten.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die benötigten Informationen und die jeweils zuständigen Personen zusammen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Ordnen Sie die Empfehlungen aus der LGLN-Stellungnahme zum Ahlumer Wege vom Dezember 2018 den zugehörigen Teilflächen und heutigen Eingriffen zu. Die Begründung zum Bebauungsplan IX „Am Södeweg“ und das 2017 veröffentlichte Bodengutachten dokumentieren die damaligen geotechnischen Grundlagen. Für die Kampfmittelfrage werden die Aufgaben der zuständigen Stellen mit dem vorhandenen Erkenntnisstand und der geplanten Untersuchung verbunden.
Die BFR Kampfmittelräumung beschreiben in ihrem bundesbezogenen Geltungsbereich Grundlagen für Räumplanung, Geophysik und Dokumentation. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung erläutern Fragen zur fachlichen und sicheren Ausführung. Für die Projektakte werden Untersuchungsziel, tatsächliche Bearbeitung, Ergebnis und Plananlagen nachvollziehbar verbunden.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung in Deutschland nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Projektbeteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Vor der Beauftragung wird festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt von Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
Bei Projekten im Stadtgebiet Wolfenbüttel wird die örtliche Gefahrenabwehr mit der Stadt abgestimmt. Für einen Standort im Umland ist die jeweilige Gemeinde anhand der Projektadresse zu bestimmen. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst des LGLN übernimmt seine landesbezogenen Aufgaben und unterstützt die zuständigen Behörden. Fachliche Beauftragung und erforderliche behördliche Abstimmungen werden im Projektablauf zusammengeführt.
Vorhandene Luftbildauswertungen werden mit ihren Karten und Empfehlungen gelesen. Für einen geplanten Punkt kann eine andere Ausgangslage gelten als für den nächsten. Berücksichtigen Sie auch spätere technische Berichte und deren Grenzen. Aus diesem Vergleich wird erkennbar, welche Positionen ausreichend eingeordnet sind und für welche Bereiche vor dem Eingriff weitere fachliche Klärung benötigt wird.
Historische Unterlagen auswertenDas geotechnische Verfahren legt seine eigene Baugrundaufgabe fest. Die davor erforderliche kampfmittelfachliche Bearbeitung richtet sich nach ihren Erkenntniszielen und den Bedingungen vor Ort. Lage und Tiefe der geplanten Aufschlüsse sind dafür wichtige Angaben. Sie begründen jedoch nicht allein ein bestimmtes Kampfmittelverfahren oder eine garantierte Reichweite. Die Fachplanung beschreibt den geeigneten Umfang für die betroffenen Bereiche.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Für jede geplante Bohrung oder Sondierposition werden Lage, Tiefe und Verfahren angegeben. Die kampfmittelfachliche Planung vergleicht diese Punkte mit den vorhandenen Auswertungen und Berichten. Unterschiedliche Teilflächenergebnisse bleiben dabei erkennbar. Ein gemeinsamer Projektname oder ein regelmäßiges Punktraster beschreibt noch keinen einheitlichen Untersuchungsstand. Noch offene Positionen werden ausdrücklich gekennzeichnet, damit ihre spätere Festlegung fachlich abgestimmt werden kann.
Ordnen Sie jede vorgesehene Bohrung einer eindeutigen Punktnummer und der aktuellen Planfassung zu. Zur Anfrage gehören die geplante Endtiefe, die maßgebliche Geländeoberfläche und das vorgesehene Erkundungsverfahren. Unterscheiden Sie festgelegte Punkte von möglichen Ersatzpositionen. Bei einer späteren Verschiebung bleibt erkennbar, welche ursprüngliche Position ersetzt wurde und ob dafür bereits ein Untersuchungsergebnis vorliegt. Für die ausführende geotechnische Fachfirma wird der tatsächlich abgestimmte Punktstand bereitgestellt. Zusätzliche Fragen zur Lage oder zum betrachteten Tiefenbereich werden vor dem jeweiligen Bodeneingriff geklärt.
Bohrlochsondierung einordnen
Ein Schurf beansprucht eine Fläche und kann vorbereitende Arbeiten erfordern, die über eine einzelne Punktangabe hinausgehen. Beschreiben Sie die vorgesehenen Abmessungen, Tiefen und Zugänge. Auch notwendige Suchöffnungen oder Freilegungen werden mit ihrer Reihenfolge aufgenommen. Die Kampfmittelfrage wird vor diesen Eingriffen geklärt. Die geotechnische Untersuchung beantwortet anschließend ihre eigene Fachaufgabe innerhalb des dafür vorgesehenen Programms.
Ein Schurf benötigt neben seiner eigentlichen Öffnung gegebenenfalls weitere Arbeitsbereiche. Beschreiben Sie deshalb auch, ob für das Gerät eine Zufahrt hergestellt, eine befestigte Oberfläche aufgebrochen oder eine Arbeitsfläche vorbereitet werden soll. Diese ersten Bodenarbeiten können zeitlich vor dem geotechnischen Aufschluss liegen. Die Planung ordnet ihnen die benötigten Voraussetzungen und Untersuchungen zu. Wenn Ausdehnung oder Tiefe noch offen sind, wird das ausdrücklich angegeben. Die gemeinsame Abstimmung zwischen Auftraggeber, geotechnischer Planung und Kampfmittelfachfirma bezieht sich auf den tatsächlichen Arbeitsbereich und seinen vorgesehenen Bauzustand.
Bauaushub fachlich begleiten
Wenn das Programm um eine Zufahrt, einen Straßenanschluss oder weitere Bauflächen ergänzt wird, können neue Bodenbereiche betroffen sein. Tragen Sie die zusätzlichen Aufschlüsse und Vorarbeiten in den aktuellen Plan ein. Vorhandene Ergebnisse bleiben nutzbar, soweit sie die Erweiterung tatsächlich abdecken. Für darüber hinausgehende Punkte und Tiefen wird gezielt bestimmt, welche weitere Aussage vor der Ausführung benötigt wird.
Wird das Erkundungsprogramm erweitert, helfen eine Änderungsübersicht und ein gemeinsamer Lageplan. Darin werden neue Aufschlüsse, entfallene Punkte und zusätzliche Untersuchungen an Zufahrten oder Anschlüssen unterschieden. Bereits vorliegende Ergebnisse behalten ihren dokumentierten Geltungsbereich. Die Fachprüfung stellt fest, welche neuen Positionen darin enthalten sind und für welche Aufgaben weitere Angaben benötigt werden. Benennen Sie auch den Anlass der Erweiterung, etwa eine veränderte Gebäudeanordnung oder eine zusätzliche Erschließung. Damit erhält die nächste Beauftragung eine nachvollziehbare räumliche Grundlage.
Fachleistungen und UntersuchungsaufgabenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, wird das bei der Beauftragung berücksichtigt. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Umfang, Termin und Aufwand werden für das konkrete Erkundungsprogramm vereinbart. Zugänge, vorbereitende Arbeiten und benötigte Entscheidungen werden dabei gemeinsam abgestimmt.
Umfang und Termin besprechenFür geplante Aufschlüsse werden die einzelnen Positionen, der vorgesehene Eingriff und die benötigte Tiefe zusammengestellt. Noch nicht festgelegte Punkte bleiben erkennbar offen. Markieren Sie den vorgesehenen Arbeitsbereich so genau, dass die Untersuchung darauf abgestimmt werden kann.
Sollen Bodenbereiche geöffnet werden, gehören deren Abmessungen und die vorgesehenen Arbeitsschritte zur Abstimmung. Auch vorbereitende Freilegungen können für die Kampfmittelfrage relevant sein. Klären Sie die Voraussetzungen für diese Freilegungen vor ihrer Ausführung.
Wenn für Erkundungsgeräte eine Zufahrt hergestellt oder eine Arbeitsfläche mit Bodeneingriffen vorbereitet werden muss, wird dieser Bereich zusätzlich betrachtet. Der Untersuchungsauftrag darf sich dann nicht nur auf die eigentlichen Aufschlusspunkte beziehen. Geben Sie an, ob vorhandene Flächen nur genutzt werden oder ob dort Bodenarbeiten vorgesehen sind.
Wird das Programm um einen Straßenanschluss, eine neue Trasse oder weitere Bauflächen erweitert, sind die zusätzlichen Eingriffe gesondert abzugleichen. Die bisherigen Unterlagen bleiben nutzbar, soweit sie passen. Prüfen Sie, ob die zusätzlichen Flächen im bisherigen Untersuchungsumfang enthalten sind.
Verwenden Sie eindeutige Kennzeichnungen für die vorgesehenen Positionen und halten Sie Lage, Tiefe und Planstand zusammen. Die zugehörigen Kampfmittelunterlagen und das geotechnische Programm müssen sich räumlich vergleichen lassen. Wenn eine Position geändert wird, soll dies für sämtliche Beteiligten erkennbar sein. Eine Nummer allein reicht ohne zugehörigen aktuellen Lagebezug nicht aus.
Kampfmittelbericht und geotechnischer Bericht enthalten jeweils die Ergebnisse ihrer eigenen Untersuchung. Bei der Übergabe bleiben Auftrag, Verfahren und Aussagegrenzen eindeutig zugeordnet. Für die Kampfmittelfachaufgabe bleiben Messdaten, Sondierergebnisse und Befundbewertung mit Lageplan und Bericht verbunden. Nach ausgeführten Räumarbeiten ergänzt das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen diese Unterlagen für die tatsächlich bearbeiteten Punkte. Die ausführende Fachfirma erhält vor ihrem Bodeneingriff die dafür erforderlichen Unterlagen. Offene Bewertungen werden mit einer zuständigen Person festgehalten, statt sie in einer allgemeinen Aussage zum Gesamtvorhaben zu verdecken.
Auch die Herstellung einer Zufahrt oder Aufstellfläche kann Bodenarbeiten verursachen. Stellen Sie klar, ob eine vorhandene Fläche lediglich genutzt oder zunächst verändert werden soll. Der Untersuchungsablauf berücksichtigt diese frühen Eingriffe. Benötigte Zugänge, Unterlagen und fachliche Ergebnisse werden so abgestimmt, dass bereits die Vorbereitung der Erkundung auf einem nachvollziehbaren Stand erfolgen kann.
Ergänzungen werden mit dem datierten Lageplan und den vorgesehenen Tiefen an die Fachplanung weitergegeben. Anschließend werden die neuen Punkte mit dem vorhandenen Untersuchungsumfang verglichen. Eine Erweiterung erfordert nicht automatisch die Wiederholung aller bisherigen Arbeiten. Entscheidend bleibt, welche Aussage für die zusätzlichen Bereiche noch fehlt und wann sie vor deren Bearbeitung vorliegen muss.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Die Anwendung und die Bewertung der Signale richten sich nach der Untersuchungsaufgabe und den Bedingungen im vorgesehenen Messbereich.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine vorhandene Luftbildauswertung ist mit ihrer Ergebnisfläche und den genannten Einschränkungen zu prüfen. Sie kann Hinweise für die weitere Planung liefern. Ob der vorgesehene Eingriff damit ausreichend eingeordnet ist oder zusätzliche Untersuchungen nötig sind, ist anhand des konkreten Standorts und der zuständigen Anforderungen zu beurteilen.
Für den Vergleich mit einem Erkundungsprogramm wird die Ergebnisfläche einer Luftbildauswertung in den aktuellen Lageplan eingeordnet. Bewahren Sie den vollständigen Bericht und seine Karten zusammen auf. Kennzeichnen Sie, welche Flächen bereits ausgewertet wurden und wo die historische Grundlage noch offen oder eingeschränkt ist. Wenn verschiedene Planfassungen vorliegen, wird ihre räumliche Zuordnung nachvollziehbar geklärt. Ein früherer Projektname oder eine ähnliche Grundstücksbezeichnung genügt dafür allein nicht. Die Fachplanung erhält den zugeordneten Stand für die Entscheidung über die nächsten Untersuchungen.
Für eine erforderliche Sondierung werden die Aufgabenstellung, die Bedingungen am Standort und die Grenzen des vorgesehenen Verfahrens festgehalten. Die Lage geotechnischer Aufschlüsse hilft bei der räumlichen Zuordnung. Aus ihr allein folgen weder ein bestimmtes Messverfahren noch eine garantierte Untersuchungstiefe.
Legen Sie die Frage fest, die eine Kampfmitteluntersuchung vor den geotechnischen Arbeiten beantworten soll. Die vorgesehenen Aufschlüsse liefern dafür Lage, Tiefe und Arbeitsweise; außerdem werden die tatsächlichen Bedingungen für eine Messung berücksichtigt. Dazu gehören vorhandene Einbauten, erreichbare Flächen und mögliche Störeinflüsse. Noch ungeklärte Bedingungen werden in der Anfrage kenntlich gemacht. Die Verfahrenswahl verbindet diese Angaben mit dem Untersuchungsziel. Werden Punkte versetzt oder zusätzliche Tiefen geplant, wird geprüft, wie sich das auf den vereinbarten Untersuchungsumfang auswirkt.
Der Projektablauf muss die erforderliche Kampfmitteluntersuchung und die anschließenden Erkundungsarbeiten miteinander verbinden. Bloße Sichtbeobachtung bei Erdarbeiten ist nach der DGUV kein Ersatz für ein geeignetes Vorgehen. Welche Maßnahmen tatsächlich benötigt werden, wird fachlich begründet und vor den betroffenen Arbeiten abgestimmt.
Für die Übergabe an das Erkundungsunternehmen werden Bericht und Plananlagen als zusammengehöriger Stand bereitgestellt. Daraus sollen die tatsächlich bearbeiteten Punkte oder Flächen und die verbleibenden Grenzen erkennbar sein. Eine bloße Punktliste mit dem Vermerk „geprüft“ lässt diese Zuordnung häufig offen. Bei abschnittsweisen Ergebnissen wird außerdem beschrieben, welcher nächste Bodeneingriff vorbereitet wird und welche Aufgaben noch ausstehen. Änderungen nach der Untersuchung werden den verantwortlichen Beteiligten mitgeteilt, damit sie die Anwendbarkeit der Unterlagen vor den betreffenden Arbeiten abgleichen können.
Stellen Sie Lageplan, Aufschlussprogramm und vorhandene Kampfmittelunterlagen gemeinsam bereit. Die Unterlagen sollten erkennen lassen, welches Grundstück und welche Teilflächen betroffen sind. Klären Sie fehlende Angaben zu den Eingriffen, bevor der Auftrag festgelegt wird. Für den Erstkontakt ergänzen Sie die Projektadresse, eine Ansprechperson und die zuerst vorgesehenen Bodenarbeiten. Wir prüfen die vorhandenen Berichte und Plananlagen auf Stand, räumliche Zuordnung, Aussagegrenzen und offene Angaben.
Benennen Sie Arbeiten, die stattfinden sollen, bevor das Erkundungsgerät seinen eigentlichen Einsatz beginnt. Dazu können vorgesehene Suchöffnungen oder die Herstellung einer Arbeitsfläche gehören. Diese Arbeiten sind bei der Reihenfolge der erforderlichen Untersuchungen zu berücksichtigen. Bleiben nach der Unterlagenprüfung historische Erkenntnisse offen, werden die benötigten Quellen recherchiert und verfügbare Kriegsluftbilder ausgewertet. Die Ergebnisse werden den heutigen Eingriffsflächen und Aufschlusspunkten zugeordnet und in die weitere Untersuchungsplanung einbezogen.
Halten Sie fest, wer welche Untersuchung beauftragt und welche Unterlagen dem ausführenden Unternehmen übergeben werden. Die Aufträge beschreiben die Aufgaben der Kampfmitteluntersuchung und der geotechnischen Erkundung jeweils eigenständig. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen. Für die Facharbeiten werden geeignete Verfahren anhand von Untersuchungsziel, erwarteten Objekten, Bodenverhältnissen, Störeinflüssen und erreichbaren Bereichen ausgewählt.
Die beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den vereinbarten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen werden mit ihrem Lage- und Höhenbezug erfasst. Nicht bearbeitete Teilflächen, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung vor dem geplanten Eingriff erforderlich ist.
Bericht und zugehörige Pläne dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Punkte oder Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen für Projektakte, Bauleitung und die anschließende geotechnische Erkundung.
Ein verschobener Aufschluss oder eine zusätzliche Untersuchungstiefe wird vor Ausführung mit den bisherigen Ergebnissen abgeglichen. Dabei ist nicht jede Änderung automatisch ein neuer Gesamtauftrag. Entscheidend ist, ob sie die dokumentierte Fläche, Tiefe oder fachliche Aussage überschreitet. Auftraggeber, Planung und Bauleitung klären anhand der Ergebnisse, welche Arbeiten im dokumentierten Umfang vorbereitet sind und welche ergänzenden Untersuchungen oder Abstimmungen vor dem nächsten Eingriff benötigt werden.
Der Bericht muss angeben, welche Positionen oder Flächen kampfmitteltechnisch untersucht wurden und welche Aussage für sie getroffen werden kann. Plananlagen, Verfahren, Einschränkungen und noch offene Bereiche gehören zur Übergabe. Ein geotechnischer Bericht, der keine Kampfmitteluntersuchung enthält, ersetzt diesen Nachweis nicht.
Die BFR Kampfmittelräumung beschreiben die fachliche Planung und Dokumentation für ihren bundesbezogenen Geltungsbereich. Für sonstige Vorhaben dienen diese Grundsätze der fachlichen Orientierung; die projektbezogenen Anforderungen sind zusätzlich abzustimmen. In Niedersachsen bleiben hoheitliche Aufgaben der Gemeinde und staatliche Aufgaben des KBD von den beauftragten Unternehmensleistungen getrennt.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Geotechnische Untersuchungen können Bodenaufbau, Tragfähigkeit oder weitere Baugrundfragen betreffen. Ob zusätzlich eine Kampfmitteluntersuchung vorliegt, wird anhand der entsprechenden eigenständigen Unterlagen geprüft. Die Fachberichte werden mit ihrem jeweiligen Zweck verwendet. Eine gemeinsame Ablage erleichtert die Planung, macht aus einem Ergebnis zu Baugrundverhältnissen aber keine Aussage über die kampfmittelfachliche Untersuchung der vorgesehenen Punkte.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine Empfehlung beschreibt einen weiteren Klärungsschritt. Ob dieser inzwischen durchgeführt wurde und welches Ergebnis daraus folgt, muss durch den zugehörigen Bericht belegt sein. Bei der Vorbereitung werden daher auch spätere Unterlagen beschafft. Die Ergebnisflächen bleiben einzeln zugeordnet, damit eine Aussage für einen Teilbereich nicht ungeprüft auf sämtliche Aufschlüsse des Programms übertragen wird.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für Ihre Anfrage werden der geplante Eingriff, der vorhandene Erkenntnisstand und die benötigte Entscheidung beschrieben. Daraus lässt sich der erforderliche fachliche Leistungsumfang für das Vorhaben bestimmen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseKlären Sie die Voraussetzungen, bevor die Erkundung in den Boden eingreift. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den vorhandenen Erkenntnissen, der geplanten Arbeit und den maßgeblichen Anforderungen ab. Ein bestimmtes Untersuchungsverfahren ist nicht für jede Baugrunderkundung vorgeschrieben.
Ein geotechnischer Bericht beantwortet die darin untersuchten Baugrundfragen. Für die Kampfmittelfrage ist zu prüfen, ob entsprechende eigenständige Untersuchungen dokumentiert sind und ob sie den vorgesehenen Eingriff räumlich und fachlich erfassen.
Die neue Position wird mit den vorhandenen Untersuchungsflächen und Aussagegrenzen verglichen. Liegt sie außerhalb des bearbeiteten Bereichs oder ändern sich Tiefe und Arbeitsweise, kann eine ergänzende fachliche Klärung erforderlich sein. Die Änderung sollte vor dem Eingriff abgestimmt werden.
Hilfreich sind ein lesbarer Lageplan, das vorgesehene Erkundungsprogramm und vorhandene Kampfmittelberichte einschließlich Anlagen. Benennen Sie zusätzlich erforderliche vorbereitende Bodenarbeiten. Kennzeichnen Sie Positionen oder Tiefen, die noch nicht feststehen. Legen Sie auch behördliche Vorgaben bei. Die örtlich zuständige Stelle und der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst werden entsprechend ihren Aufgaben eingebunden.
Betroffene Arbeiten einstellen, den Gegenstand nicht berühren oder bewegen und Abstand nehmen. Halten Sie andere Personen fern und verständigen Sie unverzüglich die Polizei über 110. Folgen Sie den behördlichen Anweisungen; untersuchen, behandeln oder transportieren Sie den Gegenstand nicht selbst.
Kennzeichnen Sie diese bereits in der Planung als offen oder als vorgesehenen Ersatzbereich. Vor der tatsächlichen Ausführung wird die gewählte Position mit den vorhandenen Untersuchungsergebnissen verglichen. Ein Ergebnis für einen anderen Punkt gilt nur soweit, wie der dokumentierte Umfang die neue Lage und Tiefe tatsächlich einschließt.
Beschreiben Sie, ob sie lediglich benutzt oder mit Bodenarbeiten hergestellt werden soll. Vorgesehene Eingriffe werden mit ihrer Lage und Tiefe in die Vorbereitung aufgenommen. Die fachlichen Voraussetzungen für diese Arbeiten sind vor ihrer Ausführung zu klären, auch wenn die eigentlichen Aufschlüsse erst später folgen.
Wesentlich sind Lage und Anzahl der Punkte, benötigte Tiefen, vorhandene Kampfmittelunterlagen und Arbeitsbedingungen. Hinzu kommen Zugänge, Vorarbeiten und die zeitliche Abstimmung mit der geotechnischen Fachfirma. Ein vollständiges Erkundungsprogramm ermöglicht einen nachvollziehbaren Vergleich des erforderlichen Umfangs.
Übermitteln Sie Lageplan und Erkundungsprogramm mit Punktkennzeichnungen, Verfahren und Tiefen. Ergänzen Sie Schürfe, Suchöffnungen und vorbereitende Arbeitsflächen. Noch unklare Positionen werden kenntlich gemacht. Vorhandene Kampfmittelunterlagen sollen mit ihren vollständigen Karten und Anlagen beiliegen. Teilen Sie auch mit, welche Erdarbeiten zuerst beginnen sollen und welche Flächen noch nicht zugänglich sind. So können notwendige Vorarbeiten und die Übergabe der Ergebnisse rechtzeitig abgestimmt werden.
Benennen Sie die zuständige geotechnische Planung, das ausführende Unternehmen und die Koordination des Vorhabens. Teilen Sie mit, welches Ergebnis vor welchem Bodeneingriff benötigt wird. Bekannte Zugangsbeschränkungen und mögliche Programmerweiterungen helfen, die Untersuchung passend vorzubereiten. Benennen Sie Projektadresse und Flurstücke sowie den maßgeblichen Bau- und Terminstand. Leitungs- und Bestandspläne helfen bei der Zuordnung der Arbeitsbereiche.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.