Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Enthalten Ihre Planunterlagen einen Kampfmittelhinweis, muss vor den Bodenarbeiten geklärt werden, was er für das Baufeld bedeutet. FONTANA-EOD unterstützt Bauherrschaften, Planungsbüros und Bauleitungen in Neuwied bei dieser Prüfung. Wir vergleichen die Hinweise mit vorhandenen Berichten und den geplanten Eingriffen: Welche Untersuchung liegt vor, welche Unterlagen fehlen, und was muss noch beauftragt werden?
Datum und Herkunft der Unterlagen festhalten.
Berichte von noch offenen Aufgaben unterscheiden.
Flächen und Tiefen im aktuellen Plan zeigen.
Für Ihr Vorhaben in Neuwied werden Planhinweise, behördliche Mitteilungen und Fachberichte gemeinsam mit den geplanten Bodenarbeiten gelesen. Wir unterscheiden vorhandene Ergebnisse von noch vorgesehenen Untersuchungen. Die offene Frage wird dem betroffenen Bereich zugeordnet, damit ein weiterer Auftrag mit nachvollziehbarem Umfang und passenden Voraussetzungen vorbereitet werden kann.

Bei den Vorentwürfen zum Bebauungsplan 350 Teil II vom Dezember 2025 enthält die Begründung einen anderen Schwerpunkt als der Kampfmittelhinweis in den textlichen Festsetzungen. Für ein betroffenes Vorhaben werden beide Dokumente mit späteren Rückmeldungen und vorhandenen Berichten zusammen gelesen. Die eigene Planung benennt anschließend die benötigte Aussage zum konkreten Eingriff und klärt die dazu noch offenen Voraussetzungen. Neuwied liegt im gleichnamigen Landkreis in Rheinland-Pfalz in Deutschland. Für die Anfrage werden die konkrete Projektadresse, Flurstücke und der betroffene Bauabschnitt angegeben. Bei Ufer-, Hafen-, Bahn-, Erschließungs- oder Gewerbeprojekten werden zusätzliche Arbeitsräume und die geplante Nutzung nachvollziehbar beschrieben. Für Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets wird die tatsächliche Gemeinde benannt. Die örtlich zuständige Stelle wird anhand dieses Projektorts und der anstehenden Aufgabe geklärt.
Im Geoportal der Stadt Neuwied können Sie Planunterlagen zum Grundstück recherchieren. Die Online-Auskunft ersetzt nach dem Hinweis der Stadt keine verbindliche Beratung durch die zuständige Fachverwaltung. Lesen Sie bei der Kampfmittelfrage genau, worauf sich eine Angabe bezieht: auf bisherige Erkenntnisse, eine noch vorgesehene Behördenbeteiligung oder eine bereits durchgeführte Untersuchung.
Die Stadt Neuwied dokumentiert für die Feldkirche einen Bombenschaden am Chor von 1944 und dessen Wiederherstellung im Jahr 1952. Solche örtlichen Belege von Kriegseinwirkungen erhalten einen Bezug zur konkreten Projektlage und zur jeweiligen historischen Untersuchungsfrage. Die Bedeutung für ein heutiges Baufeld wird mit den verfügbaren Grundlagen und den vorgesehenen Bodenarbeiten geprüft. Ein örtliches Beispiel beschreibt weder den Untersuchungsstand noch eine bestimmte Belastung sämtlicher Grundstücke.
Bei Vorhaben an Ufer-, Hafen-, Bahn- oder Gewerbeflächen werden die frühere Nutzung, bekannte Bodenveränderungen und die heutige Eingriffsplanung zusammengeführt. Der in der Yachthafen-Begründung beschriebene ehemalige Bundeswehrhafen ist eine Nutzungsangabe für dieses konkrete Planungsgebiet. Die daraus für eine Untersuchung benötigten Zeiträume und Unterlagen werden fachlich bestimmt. Spätere Rückbauten, Auffüllungen, Leitungen oder veränderte Zugänge bleiben als bekannte Rahmenbedingungen der heutigen Bauaufgabe erkennbar.
Die Vorentwürfe zum Bebauungsplan 350 Teil II „Yachthafen Neuwied“ vom Dezember 2025 enthalten unterschiedliche Hinweise: Die Begründung nennt keine bekannten Kampfmittel und sieht die Beteiligung des Landesdienstes vor. Die textlichen Festsetzungen bezeichnen den Geltungsbereich als Bombenabwurfgebiet und fordern dort systematische Sondierungen vor Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen. Beide Angaben gehören zu diesem Planungsstand und müssen zusammen gelesen werden. Sie belegen keine abgeschlossene Untersuchung und geben keine Auskunft über andere Grundstücke.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen und ordnet Aufgaben und Entscheidungen den jeweils zuständigen Beteiligten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Neuwied: Geoportal und Planunterlagen · Neuwied: Plan 350 II, Begründung, Vorentwurf Dezember 2025 · Neuwied: Plan 350 II, textliche Festsetzungen, Vorentwurf Dezember 2025.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · ADD Rheinland-Pfalz: Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes · ADD Rheinland-Pfalz: Merkblatt zum Kampfmittelräumdienst, Juni 2025 · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung
Die BFR KMR dienen als fachliche Orientierung. Für das Vorhaben sind die örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem räumlichen Umfang und ihren Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
Die ADD beschreibt den Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz als Unterstützung der örtlich zuständigen Gefahrenabwehrbehörden bei konkreten Kampfmittelgefahren. Zuständige örtliche Ordnungsbehörden und bei Gefahr im Verzug die Polizei veranlassen die behördlichen Schritte. Allgemeine vorbeugende Erkundungen vor Bauarbeiten sowie historische Recherchen und Luftbildauswertungen werden als private Fachleistungen beauftragt. Erforderliche behördliche Bergungs-, Entschärfungs- oder Vernichtungsentscheidungen bleiben bei den zuständigen Stellen.
Der Untersuchungsauftrag benennt, welche Aussage für den geplanten Eingriff noch benötigt wird. Vorhandene Erkenntnisse und örtliche Messbedingungen fließen in die Verfahrenswahl ein. Ein allgemeiner Sondierungshinweis legt nicht automatisch Gerät und Umfang fest. Die Eignung des konkreten Vorgehens wird für das betreffende Baufeld nachvollziehbar begründet.
Historische Unterlagen auswertenWenn ein Bericht einen Bereich nicht erfasst oder nur eingeschränkt bewerten kann, wird die verbleibende Frage beschrieben. Zusätzlicher Bedarf wird anhand der vorgesehenen Bodenarbeit abgestimmt. Eine Zusammenfassung darf die Einschränkung nicht entfernen. Die nächste Leistung wird erst mit einem erkennbaren räumlichen Ziel und passenden Voraussetzungen vereinbart.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Bezeichnung, Datum und Herkunft helfen, Planunterlagen richtig zuzuordnen. Ein Vorentwurf und eine spätere Stellungnahme können unterschiedliche Bearbeitungsstände wiedergeben. Stellen Sie die Unterlagen deshalb mit ihrem Zusammenhang bereit. Die für das konkrete Vorhaben maßgebliche Fassung wird mit der zuständigen Stelle geklärt, bevor einzelne Aussagen für die weitere Planung verwendet werden.
Führen Sie Begründung, Planzeichnung, textliche Festsetzungen und ergänzende Mitteilungen als zusammengehörigen Unterlagenstand. Vermerken Sie, welche Fassung für welche räumliche Aufgabe herangezogen wird und bei wem eine offene Zuordnung geklärt werden kann. Eine neu eingehende Stellungnahme wird mit ihrem Datum und ihren Anlagen aufgenommen. Die für die Bauplanung maßgebliche Aussage bleibt dadurch in ihrem vollständigen Zusammenhang verfügbar. Ein einzelner aus dem Plan gelöster Satz wird mit den übrigen Anforderungen abgeglichen.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Eine Aussage über bekannte Hinweise beschreibt zunächst den Stand des betreffenden Dokuments. Eine empfohlene oder angeforderte Untersuchung bezeichnet eine weitere Aufgabe. Prüfen Sie, ob deren Ergebnis inzwischen vorliegt. So bleibt nachvollziehbar, welcher Schritt tatsächlich bearbeitet wurde und welche fachliche Frage für die bevorstehenden Bodenarbeiten noch offen ist.
Benennen Sie bei einer offenen Aufgabe, wer das benötigte Dokument beschafft oder die Fachleistung beauftragt. Nach Eingang wird geprüft, welche Frage tatsächlich beantwortet ist und auf welchen Bereich sich das Ergebnis bezieht. Ein noch fehlender Bericht erhält weiterhin einen offenen Bearbeitungsstand. Wenn eine Stellungnahme nur eine weitere Untersuchung empfiehlt, wird deren zulässiger Umfang gesondert abgestimmt. Die Projektübersicht unterscheidet so vorhandene Erkenntnisse, geplante Arbeiten und bereits ausgeführte Leistungen.
Ablauf und Aufgaben abstimmen
Markieren Sie, welche Fläche ein Hinweis erfasst und wo die geplanten Arbeiten liegen. Ergänzen Sie Tiefe und Art des Eingriffs. Eine Aussage aus einem größeren Planungsgebiet wird nicht ohne Prüfung zu einem Ergebnis für jede Teilfläche. Auch außerhalb des Gebäudes vorgesehene Bodenarbeiten gehören in den räumlichen Abgleich.
Zeichnen Sie neben den Bauteilen auch Arbeitsräume, Böschungen, Verbau, Anschlussgräben und sonstige geplante Bodenarbeiten ein, soweit diese zum Vorhaben gehören. Tiefenangaben werden mit der maßgeblichen Geländeoberfläche verbunden. Bei einer geänderten Planvariante werden hinzugekommene und entfallene Bodenräume gekennzeichnet. Vorhandene Berichtskarten werden damit räumlich verglichen. Eine Rückfrage erhält eine bestimmte Fläche oder einen Ansatzpunkt, damit die fachlich zuständigen Beteiligten die noch benötigte Aussage klar abgrenzen können.
Fachleistungen und UntersuchungsaufgabenFügen Sie der Anfrage zusammengehörige Planunterlagen, vorhandene Rückmeldungen und tatsächliche Untersuchungsberichte mit ihrem jeweiligen Stand bei. Der Auftrag benennt, welche Aussage zum vorgesehenen Eingriff noch benötigt wird: eine Einordnung der Grundlagen, eine Untersuchung bestimmter Bereiche oder die weitere Bearbeitung eines bewerteten Befunds. Für Lage und Tiefe zählt die aktuelle Bauplanung. So lassen sich die benötigten Facharbeiten und Ergebnisunterlagen beschreiben, auch wenn ältere Planhinweise unterschiedliche Bearbeitungsstände erkennen lassen.
Fachaufgabe einordnenEin in Unterlagen vorgesehenes Untersuchungsverfahren benötigt vor der Durchführung tatsächlich geeignete Messbedingungen. Klären Sie die verfügbaren Zugänge, den Leitungsbestand, freizuhaltende Arbeitsbereiche und die Abstimmung mit anderen Gewerken. Die erforderlichen Vorarbeiten werden für den Standort und die konkrete Methode bestimmt. Veränderungen der Oberfläche oder zusätzliche Bodeneingriffe erhalten eine eigene fachliche Planung und Abstimmung mit den Verantwortlichen; die bloße Nennung einer Untersuchung im Plan ersetzt diese Vorbereitung nicht.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Umfang und Termin besprechenNotieren Sie Bezeichnung, Datum und Herkunft jeder Unterlage. Fragen Sie die zuständige Stelle, welche Fassung für Ihr Vorhaben gilt. Ein Vorentwurf, eine spätere Stellungnahme und ein Untersuchungsbericht erfüllen unterschiedliche Aufgaben; einzelne Sätze daraus lassen sich nicht ohne ihren Zusammenhang übernehmen.
Achten Sie darauf, dass Pläne und Textteile in der Projektakte mit derselben Bezeichnung wiedergefunden werden können. Übermittelte Auszüge bleiben mit der vollständigen Unterlage verknüpft. Für eine Rückfrage werden das betroffene Grundstück, die Dokumentfassung und die strittige Aussage benannt. Antworten werden zusammen mit dem verwendeten Planstand weitergegeben. Die Bearbeitung einer Kampfmittelfrage und die Feststellung des maßgeblichen planungsrechtlichen Stands behalten ihre jeweils zuständigen Ansprechpartner und ihren eigenen Zweck.
Zeigen Sie, wo die Bodenarbeiten vorgesehen sind, und vergleichen Sie diese Fläche mit dem Bereich, auf den sich der Hinweis bezieht. Eine Aussage zum benachbarten Grundstück beantwortet die Frage für Ihr Baufeld nicht. Auch Arbeitsbereiche außerhalb des Gebäudes gehören in diesen Vergleich.
Prüfen Sie, ob eine angekündigte Stellungnahme oder ein angeforderter Bericht inzwischen vorliegt. Die Empfehlung einer Untersuchung bedeutet nicht, dass diese bereits durchgeführt wurde. Halten Sie fest, welche Unterlagen vorhanden sind und welche noch beschafft werden müssen.
Für eine noch ausstehende Untersuchung wird die benötigte Fragestellung mit Lage, Eingriffstiefe und vorgesehenem Bauzustand beschrieben. Bereits verfügbare Ergebnisse werden mit ihrem tatsächlichen Leistungsumfang zugeordnet. Fehlende Anlagen oder unklare Höhenbezüge werden gezielt beim Herausgeber angefragt. Nachgereichte Unterlagen werden erneut mit dem aktuellen Bauplan abgeglichen. So bleibt erkennbar, ob die vorhandenen Aussagen für die nun anstehende Bodenarbeit nutzbar sind oder eine bestimmte Ergänzung benötigt wird.
Geht es um die Auswahl einer Planungsvariante, eine bevorstehende Erkundung oder die Vorbereitung konkreter Bauarbeiten? Beschreiben Sie, welche Entscheidung ansteht. Der Untersuchungsauftrag muss dazu passen und die noch offene Frage benennen.
Benennen Sie den vorgesehenen nächsten Schritt so, dass daraus eine bestimmte Fachaufgabe entsteht. Für eine Baugrube können andere Untersuchungsräume benötigt werden als für einzelne Leitungsquerungen oder Bohrpunkte. Das Angebot beschreibt die zu bearbeitenden Bereiche und die dafür vorausgesetzten Zugänge und Vorarbeiten. Sind Teile der Planung noch offen, werden diese als Varianten oder ausstehende Angaben gekennzeichnet. Die vereinbarte Untersuchung wird anhand der tatsächlich benötigten Aussage und ihrer fachlichen Grenzen vorbereitet.
Geben Sie Berichte mit ihren Karten und Anlagen weiter. Verknüpfen Sie sie mit dem jeweiligen Auftrag und Planstand. Behördliche Mitteilungen bleiben als eigene Dokumente erkennbar. Die Bauleitung benötigt diesen Zusammenhang, um beantwortete Fragen und weiterhin geltende Bedingungen dem nächsten Arbeitsschritt zuverlässig zuordnen zu können.
Ergebnisbericht und Plananlagen kennzeichnen die untersuchten Bereiche, maßgebliche Tiefen und den verwendeten Höhenbezug. Auch eingeschränkte Messbarkeit oder nicht bearbeitete Teilflächen bleiben nachvollziehbar. Bei einer abschnittsweisen Ausführung werden die Unterlagen dem jeweiligen Abschnitt zugeordnet. Nachfolgende Fachbeteiligte erhalten den zusammengehörigen Stand und die noch offenen Aufgaben. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Abschnitt und der zugehörigen Planfassung zugeordnet. Die für den nächsten Eingriff benötigte Untersuchung oder Anpassung wird mit der tatsächlich betroffenen Stelle abgestimmt.
Kennzeichnen Sie angeforderte Unterlagen und benennen Sie die Stelle, bei der sie erwartet werden. Nach ihrem Eingang werden Inhalt und Flächenbezug mit der laufenden Planung verglichen. Eine frühere Ankündigung wird dadurch nicht versehentlich als Ergebnis behandelt. Offene fachliche Aufgaben bleiben bis zu ihrer tatsächlichen Klärung erkennbar.
Geben Sie einer Rückfrage einen konkreten Adressaten und vermerken Sie den dazu verwendeten Unterlagenstand. Eine spätere Antwort wird mit dem damaligen Anlass und der aktuellen Bauplanung zusammengeführt. Ändert sich währenddessen die vorgesehene Fläche, wird dies bei der weiteren Bearbeitung mitgeteilt. Die Bauleitung kann erkennen, welche Antworten bereits verwendbar sind und welche Aufgabe noch eine Ergänzung benötigt. Bei einem Beteiligtenwechsel gehen diese Angaben mit den vollständigen Ausgangsunterlagen weiter.
Legen Sie den aktuellen Eingriffsplan neben die örtlichen Planhinweise, Stellungnahmen und vorhandenen Fachberichte. Markieren Sie offene oder widersprüchlich erscheinende Angaben. Auf dieser Grundlage lässt sich die noch benötigte Untersuchung bestimmen. Der Auftrag bleibt auf die konkrete Fachfrage bezogen und übernimmt keine pauschale Aussage aus einem fremden Planungszusammenhang.
Ordnen Sie die ausgeführte Leistung dem betroffenen Bereich und den vorgesehenen Bodenarbeiten zu. Die Projektübersicht wird mit den beantworteten Fragen und verbleibenden Grenzen fortgeschrieben. Frühere Hinweise bleiben mit ihrem damaligen Stand nachvollziehbar. Der nächste Arbeitsschritt kann damit auf den tatsächlich erreichten Erkenntnissen aufbauen.
Für die historische Einordnung werden die Planhinweise mit den verfügbaren Luftbildern und Altunterlagen zum betroffenen Bereich zusammengeführt. Aufnahmezeitraum, räumliche Abdeckung und Aussagegrenzen müssen zur Fragestellung passen. Ein fehlender erkennbarer Befund in einer Auswertung und eine tatsächlich untersuchte Bodenfläche bleiben unterschiedliche Erkenntnisse. Die heutige Eingriffsplanung bestimmt, welcher zusätzliche Fachbedarf geklärt werden muss. Historische Grundlagen unterstützen diese Planung, dokumentieren aber keine Messung des heutigen Untergrunds oder sämtliche späteren Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenDie Auswahl einer geomagnetischen Untersuchung wird für die magnetische Fragestellung im benötigten Bodenraum begründet. Bestehende Einbauten, Zäune oder Leitungen können Messsignale und Auswertbarkeit beeinflussen. Erwartete Objekte, Untergrund und erreichbare Flächen werden deshalb vor der Ausführung berücksichtigt. Im Ergebnis wird die fachliche Bewertung mit möglichen weiteren Klärungsschritten dokumentiert. Die Stärke einer Auffälligkeit allein weist weder ein bestimmtes Objekt noch seine Kampfmitteleigenschaft nach. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.
Geomagnetik fachlich abgrenzenEine elektromagnetische Untersuchung wird auf ihre Eignung für die gesuchten metallischen Objekte und die tatsächlichen Messbedingungen geprüft. Störende Einbauten, erreichbare Arbeitsflächen und die benötigte Aussage werden in die Planung einbezogen. Nach der Durchführung erhalten die Ergebnisse einen Lagebezug und Angaben zu den Bedingungen. Damit bleibt erkennbar, welcher Teil einer vorgesehenen Untersuchung ausgeführt wurde und welche Ergänzung fachlich erforderlich sein kann. Die Methodenwahl folgt dieser Aufgabe statt allein der Geräteverfügbarkeit. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenFür eine Georadaruntersuchung muss der Zweck im Zusammenhang mit der heutigen Planung bestimmt sein. Auswertbare Strukturen und Reflexionen hängen auch von Untergrund, Feuchtigkeit und vorhandenen Einbauten ab. Ein für andere Baufragen angefertigter Datensatz wird vor seiner Nutzung für die Kampfmittelfragestellung auf den tatsächlichen Aussageumfang geprüft. Der Bericht benennt Interpretation und Grenzen. Eine Auffälligkeit bezeichnet nicht automatisch ein Kampfmittel; unauffällige Daten belegen keine beliebigen Tiefen oder räumlich darüber hinausgehenden Arbeitsbereiche.
Georadar und AussagegrenzenNennt ein Planhinweis eine Untersuchung vor tiefen Eingriffen, wird deren erforderlicher Umfang anhand der tatsächlichen Baugeometrie bestimmt. Zu prüfen ist, welche Aussage eine Oberflächenmessung ermöglicht und ob Tiefen- oder Bohrlochsondierungen benötigt werden. Ansatzpunkte, Tiefen, Anordnung und Leitungsbestand gehören ebenso zur Fachplanung wie geeignete Untersuchungszugänge. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardschema genügt dafür nicht. Der spätere Bericht weist die tatsächlich bearbeiteten Bodenräume und das angewandte Verfahren aus.
Tiefe Eingriffe vorbereitenFür Bereiche, in denen die notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird die Eignung einer baubegleitenden Vorgehensweise fachlich geprüft. Die Planung bestimmt die betreffende Bauphase, die Untersuchungs- und Auswertungsschritte sowie die Weitergabe neuer Befunde. Eine angekündigte Begleitung wird dadurch erst zu einem konkreten Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt die benötigte Sondierung nicht. Die Bauleitung benötigt den tatsächlich erreichten Stand und die noch offenen Bereiche für die anschließenden Arbeiten.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung wird für die konkrete Untersuchungsfläche beurteilt. Lesen Sie dazu die verwendeten Grundlagen und Aussagegrenzen. Ein allgemeiner Planhinweis ersetzt die Auswertung nicht; eine fehlende Fundmeldung belegt ebenfalls keine abgeschlossene Untersuchung. Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden benötigte Recherchen und Luftbildauswertungen durch ein geeignetes Fachunternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse erhalten einen Bezug zu den heute vorgesehenen Flächen und Eingriffen. Beschränkungen der verwendbaren Grundlagen bleiben in der Bewertung und Dokumentation erkennbar.
Für eine Sondierung müssen Untersuchungsziel, geplante Eingriffe und örtliche Bedingungen bekannt sein. Beschreiben Sie Zugang, Einbauten und mögliche Störeinflüsse. Das Verfahren wird nach seiner Eignung für diese Aufgabe gewählt. Seine bloße Nennung in einem anderen Dokument reicht dafür nicht. Untersuchungsziel, Eingriffstiefe und Zielobjekte werden mit Bodenaufbau, Bestandsleitungen und Störeinflüssen abgeglichen. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; aktive elektromagnetische Verfahren und Georadar haben jeweils andere Einsatzbedingungen. Für Georadar sind die Ausbreitungsbedingungen im Boden maßgeblich. Bei tieferen Eingriffen wird die benötigte Tiefen- oder Bohrlochsondierung fachlich geplant. Eine Bohrlochfreigabe beziehungsweise der zugehörige technische Nachweis bleibt dem tatsächlich untersuchten Bodenraum und seinem dokumentierten Umfang zugeordnet.
Ist ein Bereich nicht ausreichend auswertbar, muss diese Einschränkung auch nach der Weitergabe des Berichts erkennbar bleiben. Die Freigabedokumentation gilt für den beschriebenen Leistungsumfang. Werden Ergebnisse zusammengefasst, müssen nicht auswertbare oder nicht untersuchte Bereiche weiterhin erkennbar bleiben. Eine Kurzfassung darf den Bericht nicht zu einer pauschalen Aussage über das ganze Vorhaben erweitern.
Planunterlagen, behördliche Rückmeldungen und Untersuchungsberichte mit Datum erfassen. Zum Erstkontakt werden Projektort, Bauaufgabe und die gewünschte Klärung übermittelt. Die vorhandenen Unterlagen werden auf Planstand, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Die beschriebenen Bereiche mit dem aktuellen Plan der Bodenarbeiten vergleichen. Bei offenen historischen Fragen werden die benötigten Recherchen und Luftbildauswertungen durch ein geeignetes Fachunternehmen durchgeführt. Das Untersuchungsverfahren wird anhand von Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Leitungen, Störkörpern und tatsächlichen Messbedingungen gewählt.
Offene Unterlagen anfordern und den weiteren Untersuchungsbedarf abstimmen. Fachauftrag, Zugänge, Vorarbeiten und erforderliche Schutzmaßnahmen werden vor den betroffenen Bodeneingriffen mit den jeweils zuständigen Beteiligten geklärt. Dazu gehören auch Eingriffe einer vorbereitenden Baugrunduntersuchung, soweit diese vorgesehen sind.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird im zulässigen Fachauftrag auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Weiterverwendete ältere Ergebnisse und neu untersuchte Bereiche werden unterscheidbar festgehalten. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen.
Neue Berichte mit Plänen und Einschränkungen in die Bauvorbereitung übernehmen. Die jeweils zuständigen Beteiligten entscheiden anhand der zusammengehörigen Unterlagen über benötigte Ergänzungen oder Anpassungen für den nächsten konkreten Bodeneingriff.
Die Bauleitung muss erkennen können, welche Untersuchung ausgeführt wurde und welche Aufgaben noch offen sind. Geben Sie den vollständigen Bericht mit seinen Plänen weiter. Behördliche Mitteilungen bleiben als eigene Unterlagen erhalten. So lassen sich Ergebnisse, Bedingungen und verbleibende Fragen der richtigen Fläche zuordnen.
Die ADD unterscheidet zwischen der Unterstützung des Landesdienstes bei konkreten Gefahren und vorbeugenden privaten Untersuchungen. FONTANA-EOD erbringt die beauftragte Fachleistung und dokumentiert ihren Umfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den dafür zuständigen Stellen geklärt. Die BFR KMR gelten unmittelbar für den Bau und den Betrieb von Liegenschaften des Bundes; außerhalb dieses Geltungsbereichs dienen ihre fachlichen Grundsätze als Orientierung zusammen mit den örtlichen Anforderungen.
FONTANA-EOD legt der vereinbarten Untersuchung den geklärten Unterlagenstand und die beschriebene Bauaufgabe zugrunde. Ausgeführte Facharbeiten werden mit ihren Ergebnissen, örtlichen Bedingungen und Grenzen dokumentiert. Vorgesehene weitere Schritte bleiben vom erreichten Untersuchungsstand unterscheidbar. Ändern sich Planung oder tatsächliche Zugänglichkeit, wird der vereinbarte Umfang vor der betroffenen Ausführung abgeglichen. Die weitere Bauentscheidung erhält damit eine nachvollziehbare Grundlage aus vorhandenen Erkenntnissen und noch benötigten Aufgaben.
Untersuchungsaufgabe besprechenAus dem Planhinweis wird zunächst die offene Fachfrage für den konkreten Eingriff bestimmt. Ein bereits genanntes Verfahren wird auf seine Eignung für diese Aufgabe und die örtlichen Bedingungen geprüft. Die Methode einer Nachbarbaustelle oder ein verfügbares Gerät ersetzt diese fachliche Zuordnung nicht.
Die Dokumentation zeigt, welche Bereiche tatsächlich untersucht wurden und wo Zugang oder Auswertbarkeit eingeschränkt waren. Noch vorgesehene Arbeiten bleiben als offene Aufgaben erkennbar. Planung und Bauleitung können sie so mit den benötigten Voraussetzungen und dem jeweiligen Bauabschnitt verbinden.
Neue Arbeitsflächen, geänderte Tiefen oder andere Bauverfahren werden vor dem betroffenen Eingriff in der aktuellen Planung gekennzeichnet. Die Fachprüfung gleicht diese Änderung mit den vorhandenen Berichten und dem vereinbarten Auftrag ab. Der bisherige Planname oder eine frühere Ankündigung beschreibt den zusätzlichen Untersuchungsbedarf nicht.
Planbegründung, Festsetzungen, spätere Rückmeldungen und die tatsächlich vorliegenden Untersuchungsergebnisse werden mit ihren Fassungen zusammengehalten. Bericht und Lageanlagen belegen den jeweiligen Aussageumfang. Eine kurze Übergabe benennt erreichten Stand und offene Aufgaben; auch bei einem Wechsel der Bauleitung oder Fachfirma bleibt die vollständige Grundlage verfügbar.
Die Aussage, dass einer Stelle bestimmte Erkenntnisse nicht bekannt sind, beschreibt ihren jeweiligen Kenntnisstand. Eine technische Untersuchung benötigt eine eigene Dokumentation. Für die Planung werden beide Arten von Informationen getrennt eingeordnet. Erst der Abgleich mit dem tatsächlichen Vorhaben zeigt, welche weitere fachliche Klärung erforderlich sein kann.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEine kurze Projektübersicht kann Berichte leichter auffindbar machen, darf deren Grenzen aber nicht erweitern. Nennen Sie die betroffenen Flächen und verweisen Sie auf die vollständigen Unterlagen. Eingeschränkte oder fehlende Ergebnisse bleiben sichtbar. So kann die Bauleitung eine verkürzte Mitteilung richtig einordnen, ohne daraus eine umfassendere Aussage abzuleiten.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden die offene Aufgabe, betroffene Flächen und Tiefen sowie die benötigten Ergebnisse beschrieben. Der zulässige Leistungsumfang wird mit den tatsächlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie Formulierung beschreibt den Kenntnisstand der jeweiligen Unterlage. Sie belegt für sich genommen keine technische Untersuchung. Lesen Sie auch die übrigen Hinweise und klären Sie anhand der geplanten Bodenarbeiten, ob weitere Untersuchungen benötigt werden.
Die genannten Vorentwürfe stammen aus Dezember 2025. Begründung und textliche Festsetzungen behandeln unterschiedliche Aspekte der Kampfmittelfrage. Die Angaben müssen gemeinsam gelesen werden; sie belegen weder den heutigen Rechtskraftstatus noch den Untersuchungsstand anderer Grundstücke.
Senden Sie Planunterlagen, behördliche Stellungnahmen und vorhandene Untersuchungsberichte mit Anlagen. Ergänzen Sie den aktuellen Plan der Bodenarbeiten und nennen Sie noch fehlende Unterlagen. Beschreiben Sie, welche Arbeiten als Nächstes vorbereitet werden sollen.
Nein. Ein Planhinweis ersetzt die fachliche Verfahrenswahl nicht. Maßgeblich sind Untersuchungsziel und Bedingungen vor Ort. Im Auftrag werden die benötigte Leistung, ihre Voraussetzungen und ihre Aussagegrenzen festgelegt.
Die ADD nennt das zuständige Ordnungsamt beziehungsweise bei Gefahr im Verzug die Polizei. Stellen Sie betroffene Arbeiten ein, halten Sie Abstand und berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht. Bei einem akuten Fund verständigen Sie die Polizei über 110; ein Kontaktformular ist dafür nicht geeignet.
Als noch vorgesehene oder offene Aufgabe, bis das tatsächliche Ergebnis vorliegt und dem betreffenden Bereich zugeordnet werden kann.
Die vollständigen Dokumente mit Fassung und Kontext zusammenzustellen und ihre Bedeutung für das eigene Vorhaben mit den zuständigen Beteiligten zu klären.
Für den Aufwand zählen nutzbare Vorunterlagen, benötigte Vorarbeiten und Zugänge, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe der Untersuchungspunkte, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation. Benennen Sie, welche Aussage mit den bisherigen Unterlagen noch offen ist und für welchen konkreten Eingriff sie benötigt wird. Die erforderliche vorsorgliche Fachleistung wird mit ihrem zulässigen Umfang angeboten; weitere behördliche oder fachliche Aufgaben bleiben gesondert zugeordnet.
Fügen Sie Planhinweise und Fachberichte mit Datum und zugehörigen Anlagen bei. Geben Sie Projektadresse, Flurstücke und aktuellen Bearbeitungsstand an. Der maßgebliche Eingriffsplan wird mit den vorhandenen Planhinweisen, Stellungnahmen und Fachberichten zusammengeführt. Markieren Sie ausstehende Unterlagen sowie die Stelle, von der diese erwartet werden. Benennen Sie den nächsten geplanten Arbeitsschritt und die dafür benötigte Erkenntnis. FONTANA-EOD bespricht mit Ihnen die offenen Fragen und den Umfang einer erforderlichen Untersuchung. Nachgereichte Antworten bleiben mit ihrem Anlass und dem betroffenen Bereich verknüpft.
Beschreiben Sie Bodenarbeiten und die dafür noch benötigte fachliche Aussage. Zeigen Sie Lage, Tiefen und Höhenbezug der Baugrube, Trasse oder Bohrpunkte im aktuellen Plan. Nennen Sie geplante Bauzeiten, bekannte Bestandsleitungen, Einbauten und Einschränkungen des Zugangs. Bei mehreren Varianten werden die tatsächlich betroffenen Bodenräume unterscheidbar dargestellt. Für vorbereitende Arbeiten wird der benötigte Untersuchungs- und Schutzbedarf vor den Bodeneingriffen geklärt. Eine geänderte Ausführung wird mit dem neuen Planstand und den konkret hinzugekommenen Bereichen übermittelt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.