Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Zu Ihrem Grundstück gibt es alte Fotos oder Hinweise auf frühere Bebauung, aber keinen klar zugeordneten Untersuchungsbericht? Für Bodenarbeiten in Marburg sollte zuerst feststehen, was die Unterlagen tatsächlich zeigen. Senden Sie die vorhandenen Unterlagen und den aktuellen Lageplan; FONTANA-EOD unterstützt Sie dabei, daraus die fachlichen Fragen für Ihr Bauvorhaben abzuleiten.
Herkunft und Aufnahmeort festhalten.
Frühere und heutige Flächen vergleichen.
Den konkreten Untersuchungsbedarf klären.
Für eine Kampfmittelprüfung vor Bauvorhaben in Marburg prüfen wir Herkunft, Zeitbezug und räumliche Zuordnung vorhandener Unterlagen. Historische Fotos werden zusammen mit heutigen Plänen und verfügbaren Fachberichten eingeordnet. Gesicherte Angaben und offene Zuordnungsfragen bleiben unterscheidbar, damit der weitere Untersuchungsbedarf für den konkreten Eingriff nachvollziehbar bestimmt werden kann.

Marburg liegt im Landkreis Marburg-Biedenkopf und im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Für ein Vorhaben werden Grundstück, aktuelle Adresse und betroffene Flurstücke eindeutig angegeben. Das gilt auch für Arbeiten im Bahnhofsbereich, auf umgenutzten Betriebsflächen oder an bestehenden Verkehrs- und Versorgungsanlagen. Historische Beschreibungen aus der Sammlung des Stadtarchivs werden mit Ort und Zeitpunkt erfasst und dem heutigen Baufeld zugeordnet. Die dort genannten Bombenschäden, abgerissenen Häuser und spätere Neubebauung gehören zur Grundstücksrecherche. Bei einer Anfrage für eine Umlandgemeinde wird deren örtliche Zuständigkeit anhand der tatsächlichen Projektlage geklärt. Die fachbehördliche Grundstücksauskunft zur Kampfmittelfrage bearbeitet der landesweit zuständige KMRD beim Regierungspräsidium Darmstadt. Weitere Projektorte stehen im Regionenbereich zur Verfügung.
Im digitalen Bildbestand des Stadtarchivs Marburg finden sich Nachweise zu Bombenschäden am Bahnhof und in der Bahnhofstraße. Die Beschreibungen nennen auch später abgerissene Häuser und Neubebauung. Das sind historische Hinweise auf die damalige Situation. Für heutige Bodenarbeiten werden diese Hinweise mit dem konkreten Grundstück, weiteren Fachunterlagen und den vorgesehenen Eingriffen abgeglichen.
Für Ihre Planung kommt es deshalb auf die Zuordnung an: Welcher Bereich ist abgebildet, wann entstand die Aufnahme und was wurde danach verändert? Ein Foto von der Straße zeigt andere Einzelheiten als eine historische Luftaufnahme. Beide können eine Recherche ergänzen, benötigen aber eine fachliche Bewertung und den Bezug zum heutigen Baufeld. Unklare Datierungen oder nicht sicher erkennbare Grundstücksgrenzen sollten als offene Fragen erhalten bleiben.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Der Bildbestand des Stadtarchivs Marburg beschreibt historische Ansichten des Bahnhofs und der Bahnhofstraße. Die Universitätsstadt Marburg erläutert den Fundmeldeweg über Ordnungsbehörde oder Polizei und die Beteiligung des hessischen KMRD.
Die BFR KMR zur Räumplanung beschreiben die Vorbereitung der Fachaufgabe. Die Hinweise zur Geophysik erläutern Untersuchungsverfahren; die Vorgaben zur Dokumentation unterstützen die Ergebnisübergabe. Die DGUV-FAQ zur Kampfmittelräumung behandeln die Anforderungen an baubegleitende Untersuchungen. Der KMRD beim Regierungspräsidium Darmstadt erklärt die landesweite Grundstücksauskunft und die Beteiligung einer Fachfirma.
Die hessischen allgemeinen Bestimmungen sehen Kampfmittelräumarbeiten unter ständiger Aufsicht einer verantwortlichen Person mit Befähigung nach § 20 SprengG vor. Die auf der RP-Seite veröffentlichten Anzeigehinweise verlangen die Unterschrift des Erlaubnisinhabers und nennen unter anderem Lageplan, Erlaubnis nach § 7 SprengG sowie den Befähigungsschein der Aufsicht vor Ort. Auftraggeber, verantwortliche Person, Arbeitsaufnahme, Arbeitszeit und KMRD-Aktenzeichen werden rechtzeitig mitgeteilt. Für die Projektvorbereitung wird geklärt, wer diese Angaben zusammenstellt und an die zuständigen Beteiligten weitergibt. Bei geänderten Flächen oder Ausführungsabschnitten wird der Bezug zur vorgesehenen Facharbeit nachvollziehbar gehalten. Bauherrschaft und Bauleitung stimmen die beauftragten Untersuchungen mit dem übrigen Bauablauf ab. Bauaufsichtliche Anforderungen und weitere Projektauflagen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt; die verantwortlichen Ansprechpartner und erforderlichen Unterlagen werden in der Projektakte benannt.
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Der KMRD beim Regierungspräsidium Darmstadt ist für ganz Hessen zuständig. Er wertet auf Anfrage Kriegsluftbilder aus und beschreibt in einer Stellungnahme die mögliche Belastung und erforderliche Arbeiten. Die technische Überprüfung beziehungsweise Räumung des Grundstücks wird mit einer geeigneten Fachfirma vorbereitet. Entschärfung, Sprengung und Abtransport bleiben beim KMRD oder den von ihm beauftragten Personen. Die Stadt Marburg nennt für einen möglichen Fund die örtliche Ordnungsbehörde oder die Polizei als Anlaufstellen. Diese verständigen den Landesdienst. Für die Ausführung werden Auftrag, verantwortliche Personen, erforderliche Nachweise und Mitteilungen der Arbeiten vorab abgestimmt.
Die historische Einordnung beschreibt zunächst die verfügbaren Hinweise und ihre Grenzen. Daraus wird zusammen mit dem geplanten Eingriff der weitere fachliche Bedarf bestimmt. Eine technische Methode wird nach Aufgabe und Bedingungen gewählt. Der Blickwinkel einer alten Aufnahme legt weder das geeignete Verfahren noch dessen erreichbare Aussage fest.
Historische Unterlagen auswertenWenn sich ein historischer Hinweis nicht sicher verorten lässt, wird die Unsicherheit der Fachplanung übergeben. Der weitere Umgang richtet sich nach ihrer Bedeutung für das Vorhaben. Ein unbekannter Bildort wird nicht durch eine bloße Annahme ersetzt. Die Untersuchungsaufgabe soll diese Ausgangslage nachvollziehbar berücksichtigen.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Verweisen Sie auf den Archivnachweis oder die Herkunft der Aufnahme. Datierung, Blickrichtung und vorhandene Erläuterungen helfen bei der Einordnung. Unbekannte Angaben werden ausdrücklich benannt. Ein Bildausschnitt ohne Zusammenhang kann wichtige Merkmale verlieren und erschwert den Vergleich mit dem heutigen Grundstück und der vorgesehenen Bodenarbeit.
Historische Hinweise fachlich einordnen
Prüfen Sie, wie sich Adressen, Gebäude und Grundstücksgrenzen seit der Aufnahme verändert haben. Der aktuelle Lageplan bildet den Bezug für das Vorhaben. Eine vermutete Übereinstimmung bleibt als solche gekennzeichnet. Die fachliche Bewertung soll erkennen lassen, welche räumliche Zuordnung gesichert ist und welche Information noch benötigt wird.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Unterlagen zu Umbauten, Rückbau oder Untersuchungen können den zeitlichen Verlauf ergänzen. Jeder Bericht wird nach seiner tatsächlichen Aufgabe und Fläche gelesen. Die gemeinsame Akte verbessert die Nachvollziehbarkeit. Sie macht aus einer historischen Beschreibung jedoch keinen heutigen technischen Nachweis für sämtliche Bereiche des Grundstücks.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEin belastbarer Ablauf unterscheidet fachlich bereits geklärte Arbeiten von noch offenen Voraussetzungen. Wird eine Fläche nur teilweise zugänglich sein, muss das bei der Beauftragung berücksichtigt werden. Auch die Übergabe und Bewertung der Ergebnisse benötigen Zeit im Bauablauf. Termin und Aufwand werden nach Klärung des Umfangs, der Zugänge und der erforderlichen Voraussetzungen vereinbart. Eine konkrete Abstimmung verbindet den beschriebenen Umfang mit Zugängen, Unterlagen, Ausführungsbedingungen und dem benötigten Entscheidungstermin.
Umfang und Termin besprechenGeben Sie bei einem historischen Bild die Fundstelle und die vorhandene Beschreibung mit. Eine ausgeschnittene Aufnahme ohne Herkunft lässt sich schlechter prüfen. Wenn das Datum oder der genaue Aufnahmeort nur vermutet wird, kennzeichnen Sie dies. Für die erste Abstimmung genügt auch ein Verweis auf den Archivnachweis; daraus folgt keine Berechtigung, fremde Bilder öffentlich weiterzuverwenden.
Alte Adressen, Gebäudekanten und Grundstücksaufteilungen können von der aktuellen Planung abweichen. Zeichnen Sie den geplanten Eingriff in einen aktuellen Lageplan ein und legen Sie verfügbare ältere Pläne daneben. Die Fachbewertung muss erkennen lassen, welche Zuordnung gesichert ist. Eine ungefähre Ähnlichkeit zweier Ansichten reicht nicht aus, um eine Untersuchungsfläche festzulegen.
Falls nach der historischen Aufnahme gebaut, rückgebaut oder untersucht wurde, können dazu Berichte und Plananlagen vorliegen. Entscheidend ist deren genauer Umfang. Aus einem vorhandenen Gebäude folgt keine belegte Kampfmittelfreiheit. Umgekehrt muss ein älterer Bericht nicht allein wegen seines Alters verworfen werden: Zunächst sind seine Aufgabe, Bezugsfläche und Aussagegrenzen zu lesen.
Stellen Sie nicht nur die verfügbaren Dokumente zusammen. Vermerken Sie ebenso, welche Plananlage fehlt oder welcher Bildausschnitt noch nicht zugeordnet werden konnte. Beschreiben Sie die vorgesehenen Bodenarbeiten und deren Tiefen, soweit diese feststehen. So lässt sich klären, ob zuerst weitere Unterlagen benötigt werden oder eine technische Untersuchung vorbereitet werden kann.
Die Dokumentation nennt die herangezogenen Quellen und ordnet sie dem untersuchten Bereich zu. Unsichere Datierungen oder Grenzen werden im Ergebnis berücksichtigt. Eine spätere Bauleitung kann damit erkennen, worauf die fachliche Aussage beruht. Die bloße Angabe, dass alte Bilder vorhanden waren, beschreibt deren tatsächlichen Beitrag noch nicht. Bei beauftragten Untersuchungen führt die Projektakte deren Messdaten, Sondierergebnisse und Befundbewertung mit dem vollständigen Bericht, Lageplan und Aussagegrenzen zusammen. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang und Ergebnissen den tatsächlich bearbeiteten Flächen zugeordnet.
Wenn ein weiterer Plan oder Bericht gefunden wird, wird sein Bezug zur offenen Aufgabe geprüft. Er kann eine Zuordnung verbessern oder neue Fragen aufwerfen. Die bisherige Bewertung wird anhand des konkreten Inhalts ergänzt. Ein zusätzliches Dokument erweitert den Untersuchungsumfang nicht automatisch und ersetzt keine fehlende technische Aussage.
Stellen Sie die Originalverweise, verfügbaren Beschreibungen und heutigen Pläne zusammen. Ergänzen Sie vorhandene Fachberichte vollständig. Die geplanten Bodenarbeiten werden mit ihrer Lage und Tiefe beschrieben. So kann geklärt werden, welche historische Zuordnung bereits trägt und welche weitere Information oder Untersuchung für das Vorhaben benötigt wird.
Der Bericht wird mit den genutzten Grundlagen und den zugehörigen Plänen übergeben. Noch offene Fragen bleiben auch in einer Zusammenfassung sichtbar. Bei späteren Änderungen wird die räumliche Abdeckung erneut abgeglichen. Die weitere Bauplanung erhält damit einen nachvollziehbaren Stand und kann zusätzliche Erkenntnisse gezielt zuordnen.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung untersucht geeignete Aufnahmen auf Hinweise, die für die Kampfmittelbewertung relevant sind. Sie ist nicht mit der Betrachtung einzelner Straßenfotos gleichzusetzen. Die Ergebnisse müssen zum angefragten Bereich passen; schlechte Bildqualität, unzureichende Abdeckung oder nicht eindeutig zuzuordnende Merkmale begrenzen die Aussage. Ein fehlender Hinweis in einem einzelnen Bild ist kein allgemeiner Entlastungsnachweis.
Bei offenen historischen Grundlagen werden die benötigte Recherche und Luftbildauswertung für die konkrete Fläche gezielt beauftragt. Dazu gehören die vorhandenen Grundstücks- und Nutzungsunterlagen, frühere Stellungnahmen und die Frage, welche Bodenarbeiten vorbereitet werden sollen. Ein Auftrag kann beispielsweise die Zuordnung einer bislang nicht bewerteten Erweiterungsfläche oder die Auswertung zusätzlicher Aufnahmen betreffen. Die Fachbewertung hält fest, welche Erkenntnisse sich daraus ergeben und wo die verfügbare Überlieferung begrenzt bleibt. Neu gefundene Unterlagen werden mit ihrem ursprünglichen Auftrag eingeordnet. Für eine Kampfmittelverdachtsfläche in Marburg wird anschließend geklärt, welche technische Untersuchung den noch offenen Bedarf unter den tatsächlichen Bedingungen der Fläche bearbeiten kann.
Eine Sondierung wird auf Grundlage der geklärten Aufgabe und der Bedingungen auf dem Grundstück geplant. Vorhandene Leitungen, bauliche Reste oder andere Störeinflüsse können die Auswertbarkeit beeinflussen. Welches Verfahren geeignet ist und welche ergänzenden Schritte erforderlich sind, bedarf einer fachlichen Entscheidung. Aus einer historischen Fotobeschreibung ergibt sich noch keine Festlegung auf ein bestimmtes Messverfahren.
Für die Verfahrenswahl werden das Erkenntnisziel und der benötigte Tiefenbereich mit den örtlichen Messbedingungen abgeglichen. Bodenaufbau, Auffüllungen, metallische Leitungen, Einbauten und bauliche Reste können die Auswertung begrenzen. Solche Einschränkungen werden mit ihrer Lage dokumentiert; die Fachplanung bestimmt die erforderliche Ergänzung. Bei Baugruben, Pfahlgründungen, Verbau oder tiefem Leitungsbau werden die vorgesehenen Eingriffe deshalb mit Lage und Tiefe beschrieben. Eine erforderliche Tiefensondierung oder Bohrlochfreigabe bleibt auf diese Aufgabe bezogen. Auch die Vorbereitung von Untersuchungszugängen wird fachlich abgestimmt. Ändert sich ein Ansatzpunkt oder die Gründungstiefe, werden vorhandene Ergebnisse mit der geänderten Planung verglichen.
Bleiben Flächen oder Tiefen ungeprüft, müssen diese Grenzen im weiteren Vorgehen berücksichtigt werden. Ein Räumkonzept kann erforderliche Maßnahmen und Nachweise für das Vorhaben festlegen. Nach den DGUV-FAQ entspricht die alleinige Sichtbeobachtung beim Aushub nicht dem Stand der Technik. Gerade bei schwer erreichbaren Bereichen sollte die Lösung begründet werden, statt eine ungeeignete Maßnahme nur aus Terminnot vorzusehen.
Für die Ausschreibung werden Recherche, technische Untersuchung und gegebenenfalls weiterführende Bearbeitung mit ihren jeweiligen Aufgaben beschrieben. Nennen Sie die verfügbaren Erkenntnisse, die betroffenen Flächen und Tiefen sowie die benötigten Berichte und Lagepläne. Zugänglichkeit, weiterhin genutzte Gebäudezugänge und betriebliche Arbeitsfenster gehören zu den Randbedingungen. Bei getrennten Bauabschnitten wird festgelegt, wann welche Fläche zur Verfügung steht und wer die Ergebnisse entgegennimmt. Angebote lassen sich anhand derselben fachlichen Aufgaben und Ausführungsbedingungen vergleichen. Die spätere Bauleitung erhält die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und die noch offenen Fragen vor den darauf aufbauenden Arbeiten. Zusätzliche Eingriffe oder Planänderungen werden dem betroffenen Abschnitt zugeordnet und als ergänzende Aufgabe abgestimmt.
Ein späterer Leser muss erkennen können, worauf die Bewertung beruht. Dazu gehören die ausgewerteten Unterlagen mit Herkunft und Stand. Auch eine begrenzte Bildabdeckung oder eine nicht auflösbare Zuordnungsfrage gehört in die Dokumentation. Die Angabe, dass historische Bilder betrachtet wurden, beschreibt den Aussageumfang noch nicht ausreichend. Beim Erstkontakt werden die geplanten Eingriffe und die benötigte Entscheidung aufgenommen. Die Unterlagenprüfung ordnet vorhandene Berichte und historische Nachweise dem Baufeld zu und benennt fehlende Grundlagen.
Historische Hinweise, technische Messdaten und daraus abgeleitete Bewertungen erfüllen unterschiedliche Zwecke. Sie sollten in der Übergabe nicht unter einem pauschalen Vermerk verschwinden. Halten Sie fest, welche Aufgabe erledigt wurde und welche Frage damit beantwortet werden konnte. So bleibt nachvollziehbar, ob beispielsweise eine weitere Untersuchung empfohlen oder bereits durchgeführt wurde. Bei offenen Grundlagen werden die erforderliche historische Recherche und Luftbildauswertung eingeplant. Die Methodenauswahl berücksichtigt deren Ergebnisse, die vorgesehene Tiefe und die tatsächlichen Bedingungen der Fläche.
Vergleichen Sie den dokumentierten Bereich mit den tatsächlich vorgesehenen Eingriffen. Wird eine Baugrube verschoben oder ein Bauteil tiefer geplant, ist die bisherige Abdeckung zu prüfen. Ein vorhandener Nachweis wird dadurch nicht automatisch wertlos; er gilt aber auch nicht ohne Abgleich für neue Flächen und Tiefen. Die beauftragte Sondierung oder geeignete Begleitung untersucht die festgelegten Bereiche. Die Ergebnisse werden mit ihren Auswertungsgrenzen bewertet und den jeweiligen Bodenarbeiten zugeordnet.
Benennen Sie verbleibende Aufgaben so konkret, dass die Bauleitung sie im Ablauf berücksichtigen kann. Dazu kann eine fehlende Anlage oder ein noch nicht untersuchter Teilbereich gehören. Geben Sie neue Erkenntnisse an die zuständige Fachplanung weiter. Eine mündliche Vermutung über die frühere Nutzung sollte nicht als gesicherte Grundlage in die Ausführung übernommen werden. Berichte und Lagepläne dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten. Für die Anschlussentscheidung wird festgelegt, wo weitere Untersuchung, Unterlagenbeschaffung oder behördliche Abstimmung vor den nächsten Arbeiten erforderlich ist.
Der Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt ist für Hessen zuständig. Für eine Auskunft zur möglichen Belastung eines Grundstücks verlangt er einen genauen Plan mit markierten Grenzen; alternativ bietet er einen Online-Antrag zur Luftbildauswertung an. Eine bereits vorhandene Stellungnahme sollte mitsamt den zugehörigen Plänen in die weitere Vorbereitung eingehen. Prüfen Sie dabei, auf welche Fläche sich die Auskunft bezieht.
Die hessischen allgemeinen Bestimmungen sehen für die untersuchten beziehungsweise entmunitionierten Flächen Lagepläne im Maßstab 1:1.000 vor. Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Ausfertigung an den KMRD übergeben. Für die Projektakte werden Untersuchungsauftrag, Lagebezug, Verfahren, Ergebnisbewertung und verbleibende Einschränkungen zusammengeführt. Bei Räumarbeiten gehört das Räumprotokoll mit dem tatsächlich bearbeiteten Umfang dazu. Vereinbaren Sie diese Unterlagen und ihre Empfänger bereits bei der Beauftragung. Auch bei einem Wechsel der Bauleitung bleibt die Zuordnung von Fachbericht und Ausführungsplan damit nachvollziehbar. Spätere Änderungen werden mit ihrem eigenen Planstand ergänzt. Bei erforderlicher Flächenräumung oder Bergung werden Aufgabe, Bereich und Zuständigkeit vor der Ausführung geklärt. Die Freigabedokumentation beschreibt den tatsächlich bearbeiteten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsaufgaben. Die jeweils zuständigen Stellen treffen die behördlichen Entscheidungen. Bei einem konkreten Fund gelten die Anweisungen der zuständigen Stellen. Die BFR KMR richten sich unmittelbar an Bundesliegenschaften; für andere Vorhaben dienen ihre Grundsätze als fachliche Orientierung. Ein Untersuchungsbericht sollte den bearbeiteten Bereich, die Ergebnisse und verbleibende Einschränkungen eindeutig dokumentieren.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Für die fachliche Vorbereitung ist zunächst wichtig, dass die Unterlage auffindbar und ihre Herkunft nachvollziehbar ist. Benennen Sie deshalb den Archivnachweis und die relevante Beschreibung. Die öffentliche Weiterverwendung eines Bildes ist davon getrennt zu klären. Aus der bloßen Verfügbarkeit einer Aufnahme folgt keine allgemeine Publikationsberechtigung.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin ehemaliger Betrieb oder ein abgerissenes Gebäude kann mehrere Teilflächen betreffen. Vergleichen Sie die verfügbaren Angaben mit dem heutigen Grundstück und dem Eingriffsplan. Die Zuordnung wird mit ihren Unsicherheiten dokumentiert. Eine gemeinsame Straßenadresse allein belegt weder die Lage früherer Bodenarbeiten noch den Umfang einer technischen Untersuchung. Ein später gefundenes Ausführungsdokument kann die frühere Nutzung oder ausgeführte Arbeiten genauer beschreiben. Sein tatsächlicher Beitrag wird anhand von Aufgabe, räumlichem Bezug und Inhalt geprüft.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Beschreiben Sie bei der Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und den dafür benötigten Erkenntnisstand. Für Vorhaben im Industrie- und Infrastrukturbereich ergänzen Sie die betrieblichen Randbedingungen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNein. Es dokumentiert den beschriebenen damaligen Zustand. Ob der abgebildete Bereich zu Ihrem Grundstück gehört und welche Schlussfolgerungen für heutige Bodenarbeiten möglich sind, muss anhand weiterer Unterlagen fachlich geprüft werden.
Eine einzelne Bodenaufnahme ersetzt keine fachliche Luftbildauswertung. Sie kann ergänzende Hinweise liefern, zeigt aber einen anderen Ausschnitt und Blickwinkel. Herkunft, Datierung und räumliche Zuordnung müssen nachvollziehbar sein.
Prüfen Sie zunächst die dokumentierte Aufgabe, Fläche und Tiefe sowie die beschriebenen Einschränkungen. Anschließend ist der Nachweis mit dem heutigen Vorhaben abzugleichen. Aus dem Umbau allein folgt weder eine Entlastung noch automatisch eine vollständige Wiederholungsuntersuchung.
Senden Sie den aktuellen Lageplan mit den vorgesehenen Bodenarbeiten sowie vorhandene Stellungnahmen, Berichte und Quellenverweise. Benennen Sie unbekannte Datierungen oder fehlende Anlagen ausdrücklich. So lässt sich die nächste fachliche Klärung gezielt vorbereiten. Stimmen Sie den Untersuchungsbedarf vor den betroffenen Bodenarbeiten ab und klären Sie offene Anforderungen der KMRD-Stellungnahme mit den zuständigen Stellen.
Unterbrechen Sie die Arbeiten, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und halten Sie andere fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110. Auch die Stadt Marburg nennt Polizei und zuständige Ordnungsbehörde als Anlaufstellen; folgen Sie den behördlichen Anweisungen.
Nein. Ein nachvollziehbarer Quellenverweis und die vorhandene Beschreibung können zunächst genügen. Nutzungsrechte für eine Veröffentlichung sind gesondert zu beachten.
Die Unsicherheit wird ausdrücklich festgehalten und mit weiteren Unterlagen fachlich geprüft. Eine vermutete Zuordnung wird nicht als gesicherte Grundstücksaussage übernommen.
Der Aufwand richtet sich nach den benötigten Recherchen, dem Flächen- und Tiefenumfang, der Zugänglichkeit und den Messbedingungen. Hinzu kommen die vereinbarte Auswertung und Dokumentation. Benennen Sie bei der Anfrage, welche Stellungnahmen und Fachberichte bereits vorliegen und welche Aufgaben noch benötigt werden. Eine eventuelle Gebühr für die behördliche Luftbildauskunft wird von den Kosten privater Untersuchungs- und Dokumentationsleistungen getrennt betrachtet.
Senden Sie Archivverweise, vorhandene Beschreibungen und ältere Pläne.
Kennzeichnen Sie neue Bodenarbeiten und noch unklare Zuordnungen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.