Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Ein Verdachtspunkt liegt neben dem geplanten Baufeld. Darf er bei der Kampfmittelprüfung unberücksichtigt bleiben? Für ein Vorhaben in Wetzlar braucht die Fachbewertung die genaue Lage, den vorgesehenen Bodeneingriff und die dazugehörige Stellungnahme. Die Grundstücksgrenze allein beantwortet diese Frage nicht.
Verdachtspunkte im richtigen Plan verorten.
Geplante Eingriffe vollständig abgrenzen.
Zugänge und offene Fragen früh klären.
Für ein Vorhaben in Wetzlar werden die vorhandene Stellungnahme, ihre Lageanlage und die geplanten Bodenarbeiten gemeinsam betrachtet. Auch angrenzende Hinweise können dabei relevant sein. Der Untersuchungsauftrag benennt die betroffenen Bereiche und noch offene Zugänge; vorhandene Ergebnisberichte werden mit ihrem tatsächlichen Umfang berücksichtigt.

Die Begründung vom Januar 2021 berichtet auf Seite 14 auch, dass das gesamte Plangebiet einschließlich des Regenrückhaltebeckens zwischenzeitlich untersucht und die Kampfmittelfreiheit bescheinigt worden sei. Der zuvor wiedergegebene Verdachtshinweis beschreibt somit einen früheren Bearbeitungsstand. Für Ihr Vorhaben werden die vollständigen zugehörigen Nachweise und die eigene aktuelle Planung abgeglichen.
Wetzlar ist Kreisstadt und Sonderstatusstadt im Lahn-Dill-Kreis im Regierungsbezirk Gießen in Hessen, Deutschland. Geben Sie die tatsächliche Projektadresse und Gemeinde an. Bei einem Vorhaben im Umland richtet sich die örtliche Zuordnung nach diesem Projektort. Der Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt ist hessenweit zuständig. Weitere Aufgaben und Zugänge werden mit den jeweils zuständigen Stellen beziehungsweise Beteiligten abgestimmt.
Die Begründung zum Wetzlarer Bebauungsplan Münchholzhausen Nr. 8 „Schattenlänge“, Stand Januar 2021, verweist auf eine Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes vom 24. Februar 2014. Sie nennt mehrere Blindgängerverdachtspunkte und verlangt deren Überprüfung vor bodeneingreifenden Bauarbeiten auch dann, wenn ein Punkt innerhalb eines Radius von 15 Metern außerhalb des Baufeldes liegt. Dies ist eine konkrete Aussage für die dort beschriebene Planung, keine allgemeine Abstandsregel für jedes Grundstück in Wetzlar.
Auf der folgenden Seite berichtet die Begründung, dass das gesamte Plangebiet einschließlich des Regenrückhaltebeckens zwischenzeitlich untersucht und die Kampfmittelfreiheit bescheinigt worden sei. Für eine heutige Bauaufgabe sind deshalb auch die vollständigen Ergebnisunterlagen und der eigene geplante Eingriff zu berücksichtigen.
Für Ihr Projekt kommt es auf die vollständige räumliche Zuordnung an. Ein Ausschnitt, der an der Grundstücksgrenze endet, kann wichtige Hinweise aus der Stellungnahme verdecken. Legen Sie die vorhandenen Pläne deshalb zusammen mit der aktuellen Bauplanung vor. FONTANA-EOD unterstützt Sie dabei, die fachliche Aufgabe und gegebenenfalls erforderliche Abstimmungen zu bestimmen.
Der städtische Rahmenplan Altstadt beschreibt Wetzlar als Industriestandort, der im Zweiten Weltkrieg schweren Bombenangriffen ausgesetzt war, besonders im Bahnhofsviertel und in Niedergirmes. Zugleich blieb innerhalb des mittelalterlichen Mauerrings ein erheblicher Teil der historischen Stadtstruktur erhalten. Für ein heutiges Vorhaben werden solche historischen Zusammenhänge mit den verfügbaren grundstücksbezogenen Erkenntnissen und bekannten späteren Veränderungen abgeglichen. Eine konkrete Untersuchung bleibt auf die aktuelle Bauaufgabe und den tatsächlich betrachteten Bodenraum bezogen.
Für die beauftragten Tätigkeiten in Deutschland werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Für die konkreten Aufgaben und Schnittstellen werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit passend zu den vorgesehenen Tätigkeiten zugeordnet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Wetzlar: Begründung Münchholzhausen Nr. 8 „Schattenlänge“, Januar 2021 · Stadt Wetzlar: Kampfmittel und Anlaufstellen.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung · Regierungspräsidium Darmstadt: Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem räumlichen Umfang und ihren Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
Der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte KMRD ist für ganz Hessen zuständig. Für die technische Überprüfung beziehungsweise Räumung werden geeignete Fachfirmen im jeweiligen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen beauftragt. Nach den hessischen Allgemeinen Bestimmungen sind Entschärfung, Sprengung und Abtransport ausschließlich dem KMRD oder einer von ihm beauftragten Person überlassen. Zuständige Behörden und fachlich Verantwortliche werden deshalb vor der betroffenen Aufgabe eindeutig zugeordnet.
Zunächst wird geklärt, ob ein einzelner Verdacht, eine größere Fläche oder ein veränderter Eingriff Gegenstand der Aufgabe ist. Anschließend werden vorhandene Erkenntnisse und die tatsächlich benötigte Aussage zusammengeführt. Eine Kartenmarkierung allein legt noch kein technisches Verfahren fest. Ziel, Umfang und örtliche Bedingungen müssen zueinander passen.
Verfahren für die konkrete Untersuchungsfrage wählenLeitungen, bauliche Reste und verfügbare Zugänge können den Umfang der Untersuchung beeinflussen. Die Fachplanung beschreibt diese Voraussetzungen und mögliche Grenzen. Nicht ausreichend erfasste Bereiche bleiben im Ergebnis kenntlich. Das weitere Vorgehen wird für die konkrete Bodenarbeit bestimmt; eine allgemeine Beobachtung ersetzt keine erforderliche technische Prüfung.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Ein einzelner Ausschnitt kann die Zuordnung zwischen Verdachtspunkt und geplantem Eingriff erschweren. Übergeben Sie die vollständige Anlage mit Maßstab, Legende und Planstand. Fachlich wird geprüft, welche Aussage sich daraus ableiten lässt. Eine übertragene Markierung bleibt an ihre Quelle gebunden und erhält durch die Darstellung im neuen Bauplan keine zusätzliche Genauigkeit.
Für eine unklare Markierung wird festgehalten, ob Koordinaten fehlen, die Darstellung unscharf ist oder ein alter Bezug zur heutigen Planung aufgelöst werden muss. Die vorhandene Genauigkeit wird nachvollziehbar angegeben. Fachplanung und Fachfirma klären die Zuordnung anhand der geeigneten Ausgangsunterlagen. Zusätzliche Annahmen bleiben kenntlich, bis sie geklärt sind. Ein nachgezeichneter Punkt erhält durch einen schärferen Ausdruck oder einen anderen Kartenmaßstab keine genauere Herkunft.
Lageanlage und Aussageumfang dokumentieren
Ein Punkt, eine Fläche und ein geplanter Graben können unterschiedliche Aufgaben beschreiben. Der Auftrag hält fest, welche Frage für welchen räumlichen Bereich zu beantworten ist. Vorhandene Ergebnisse werden dabei berücksichtigt. Zusätzliche Zugänge oder noch offene Angaben werden vor der Durchführung mit den Beteiligten abgestimmt und bleiben bis zur Klärung erkennbar.
Ein offener Einzelverdacht und die weitere Untersuchung einer Baufläche werden im Angebot getrennt nachvollziehbar beschrieben. Wenn eine Leistung mehrere Bauabschnitte betrifft, erhält jeder benötigte Teil einen zugeordneten Bearbeitungsstand. Es wird benannt, welche Pläne vorliegen, welche Fläche zugänglich ist und welche Abstimmung vor der Ausführung erforderlich bleibt. Bei späteren Ergänzungen wird der zusätzliche Umfang mit der bisherigen Aufgabe verbunden, damit Ergebnis und Abrechnung dieselben räumlichen Grundlagen verwenden.
Fachleistungen vergleichen
Die Bauleitung benötigt den tatsächlich untersuchten Umfang zusammen mit den dokumentierten Grenzen. Dazu gehören die zugehörigen Pläne und die verwendete Fassung der Bauplanung. Werden weitere Abschnitte vorgesehen, lässt sich anhand dieser Unterlagen gezielt vergleichen, welche Aussage weiterhin trägt und welche neue Frage fachlich zu klären ist.
Für die Übergabe werden die verwendete Planfassung, das Datum der Facharbeit und die zugehörigen Anlagen zusammengehalten. Vorläufige Angaben bleiben von abgeschlossenen Fachbewertungen unterscheidbar. Eine Einschränkung wird dem betroffenen Bereich zugeordnet, damit die nächste Bauleitung sie bei der Vorbereitung berücksichtigt. Kommen weitere Firmen hinzu, werden vollständige Unterlagen und offene Aufgaben weitergegeben. Auch ein bereits bearbeitetes Gebiet braucht diesen nachvollziehbaren Stand für einen später anders zugeschnittenen Eingriff.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenFür eine Beauftragung wird bestimmt, ob ein einzelner Verdachtspunkt, eine Fläche oder eine veränderte Bodenarbeit zu beurteilen ist. Die Stellungnahme und ihre vollständige Lageanlage bilden den Ausgangspunkt. Der Auftrag nennt die konkrete Frage, den räumlichen Umfang und die erwarteten Ergebnisunterlagen. Bereits ausgeführte Untersuchungen werden mit ihren Grenzen berücksichtigt. Bleiben Zugang, Lage oder weitere Unterlagen offen, werden diese Voraussetzungen ausdrücklich benannt und mit den zuständigen Beteiligten geklärt.
Fachaufgabe einordnenDie Ausführung wird mit den tatsächlich verfügbaren Flächen und Zugängen vorbereitet. Ein fachlich einzubeziehender Nachbarbereich wird organisatorisch gesondert abgestimmt; die Markierung in einem Plan verschafft keinen Zutritt. Versiegelung, Leitungen und Einbauten werden bei den Untersuchungsbedingungen berücksichtigt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor den betroffenen vorbereitenden Bodeneingriffen geklärt. Auftraggeber und Fachfirma halten fest, welche Voraussetzungen bereits vorliegen und wer die noch offenen Vorarbeiten übernimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenEine verfügbare Terminreserve und ein tatsächlich geklärter Zugang werden im Ablauf getrennt geführt. Für den zuerst benötigten Bauabschnitt wird festgehalten, welche Prüfung und welche Ergebnisunterlagen vor der Bodenarbeit benötigt werden. Fehlende Zustimmungen oder Anlagen bleiben als offene Voraussetzungen kenntlich. Wenn sich die Lage eines Grabens oder einer Zufahrt ändert, erhalten die Beteiligten den neuen Planstand; Umfang und Termin einer erforderlichen Ergänzung werden darauf abgestimmt.
Umfang und Termin besprechenDas Grundstück beschreibt die Eigentumsfläche; das Baufeld den für das Vorhaben vorgesehenen Arbeitsbereich. Zeichnen Sie beide Grenzen erkennbar ein. Für die fachliche Prüfung müssen außerdem die geplanten Bodenarbeiten nachvollziehbar sein. Ein farbig markiertes Flurstück ohne Angaben zu den Eingriffen lässt offen, was tatsächlich untersucht werden soll.
Übernehmen Sie Verdachtspunkte nicht aus einem unscharfen Bildausschnitt in einen neuen Plan. Geben Sie die vorhandene Originalanlage mit Maßstab, Legende und Stand weiter. Sind Koordinaten oder die Zuordnung zu heutigen Grenzen unklar, muss dies fachlich geklärt werden. Die Genauigkeit einer übertragenen Markierung darf nicht größer erscheinen als die ihrer Quelle.
Wenn ältere Stellungnahmen und neue Bauzeichnungen verschiedene Bezugssysteme oder Höhenangaben nutzen, wird der Zusammenhang vor der Übernahme der Markierungen geklärt. Legen Sie vorhandene Koordinatenlisten und erläuternde Anlagen bei. Bekannte Lageunsicherheiten und fehlende Angaben werden ausdrücklich benannt. Für die Untersuchung wird anschließend eine nachvollziehbare Arbeitsgrundlage vereinbart. Im Ergebnis bleibt erkennbar, welche Lage aus einer früheren Unterlage übernommen und welcher Bereich tatsächlich vor Ort bearbeitet wurde.
Wenn die Fachbewertung einen benachbarten Bereich einbezieht, sind Zugang und Zuständigkeiten gesondert zu klären. Daraus folgt keine Erlaubnis, fremde Grundstücke zu betreten oder dort Arbeiten vorzunehmen. Halten Sie fest, welche Abstimmung noch aussteht. Die betroffene Fläche darf im Auftrag nicht stillschweigend als verfügbar vorausgesetzt werden.
Die Abstimmung betrifft bei Bedarf auch Wege, Baustellenzufahrten und Arbeitsräume außerhalb der späteren Bauwerksfläche. Halten Sie fest, wer für die jeweiligen Flächen ansprechbar ist und welche Nutzung tatsächlich ermöglicht wurde. Eine notwendige Zustimmung wird von einer bloßen Terminannahme unterschieden. Soweit zur Vorbereitung Bodenarbeiten erforderlich werden, sind die dafür benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen vorher zu klären. Der Fachauftrag wird auf die tatsächlichen Voraussetzungen bezogen und bei deren Änderung entsprechend abgestimmt.
Eine verlegte Zufahrt oder ein versetzter Graben kann den Bezug zu vorhandenen Verdachtspunkten verändern. Geben Sie den geänderten Lageplan weiter, bevor daraus neue Bodenarbeiten entstehen. Die bisherige Bewertung ist daraufhin abzugleichen. Ein unveränderter Projektname bedeutet nicht, dass die räumliche Aufgabe dieselbe geblieben ist.
Wenn die fachliche Aufgabe angrenzende Bereiche berührt, werden Verfügbarkeit und Zuständigkeiten ausdrücklich benannt. Der Auftrag setzt keine ungeklärten Zugänge voraus. Halten Sie fest, wer die Abstimmung führt und welche Voraussetzung für die Durchführung noch fehlt. Eine zeitliche Reservierung ist dabei vom tatsächlich ermöglichten Zugang zu unterscheiden.
In der Projektübersicht werden verfügbare Bereiche und noch gesperrte oder ungeklärte Flächen räumlich getrennt dargestellt. Eine nachträglich ermöglichte Zufahrt wird mit dem damaligen Untersuchungsstand abgeglichen. Für einen zusätzlich beanspruchten Bodenraum kann eine eigene Ergänzung erforderlich sein. Die verantwortlichen Beteiligten bestimmen, welche Information oder Facharbeit vor dessen Nutzung benötigt wird. Danach wird der neue Stand mit den bestehenden Berichten zusammengeführt, sodass abgeschlossene und offene Aufgaben weiterhin erkennbar bleiben.
Ein verschobener Graben oder eine ergänzte Zufahrt wird mit einer nachvollziehbaren neuen Planfassung weitergegeben. Fachplanung und Bauleitung gleichen die Änderung mit den vorhandenen Ergebnissen ab. Der Bericht zur bisherigen Untersuchung bleibt erhalten. Für zusätzliche Bereiche wird die erforderliche Bearbeitung mit eigenem Umfang bestimmt. Nach tatsächlich ausgeführten Freilegungs- oder Räumarbeiten gehören die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle mit Lage- und Tiefenbezug in die Projektakte.
Senden Sie Stellungnahme, vollständige Lageanlage und aktuelle Bauplanung gemeinsam. Beschreiben Sie die vorgesehenen Bodenarbeiten und noch unklare Angaben. Vorliegende Ergebnisberichte gehören mit ihren Anlagen dazu. So lässt sich die fachliche Aufgabe von Anfang an auf die tatsächliche Fläche beziehen und der weitere Abstimmungsbedarf gezielt benennen.
Prüfen Sie mit der Fachplanung, ob der nächste Eingriff durch vorhandene Ergebnisse erfasst wird. Neue Flächen und geänderte Tiefen werden gesondert dargestellt. Die Beauftragung ergänzt nur die konkret benötigte Aufgabe. Bereits bearbeitete Bereiche bleiben mit ihren dokumentierten Aussagegrenzen nachvollziehbar und werden nicht pauschal auf das übrige Grundstück übertragen.
Historische Unterlagen und Luftbilder können die Grundlage eines Verdachtspunkts erklären. Für den Wetzlarer Auftrag wird festgestellt, aus welcher Auswertung die Markierung stammt und welche Aussage mit ihr verbunden ist. Bestehende Erkenntnisse werden zuerst geprüft. Eine erforderliche Recherche oder ergänzende Luftbildauswertung wird auf die offene Frage beauftragt und tatsächlich bearbeitet. Das Ergebnis wird mit der aktuellen Planung räumlich zusammengeführt. Ein früherer Verdachtshinweis und ein späterer Untersuchungsnachweis bleiben in ihrer zeitlichen Folge erkennbar.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht. Für die Untersuchung werden die erwartete Aufgabe, vorhandene metallische Einbauten und erreichbare Messflächen berücksichtigt. Ein historisch markierter Verdachtspunkt und eine gemessene magnetische Auffälligkeit sind unterschiedliche Ausgangsinformationen. Die Auswertung führt sie mit ihrem jeweiligen Lagebezug zusammen und hält Störeinflüsse sowie Grenzen der Aussage fest.
Geomagnetik fachlich abgrenzenBei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Für einen einzelnen Verdacht oder eine größere Untersuchungsfläche werden der geeignete Einsatz und die erreichbare Aussage fachlich bestimmt. Leitungen und andere metallische Einbauten können die Auswertung beeinflussen. Ein Signal erhält seine Bedeutung durch die fachliche Beurteilung im konkreten Untersuchungszusammenhang; der Bericht nennt die bearbeiteten Bereiche und Einschränkungen.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über den Untergrund und Auffälligkeiten liefern. Die Auswahl berücksichtigt Bodenaufbau, Einbauten und die Frage, die im Auftrag beantwortet werden soll. Die Untersuchung wird auf die aktuelle Lage und Tiefe der Bodenarbeiten bezogen. Erkannte Strukturen werden fachlich interpretiert und mit den übrigen Erkenntnissen zusammen betrachtet. Welche Aussage zum Baufeld möglich ist, ergibt sich aus der tatsächlich ausgeführten Untersuchung mit ihren Grenzen und nicht allein aus einer Darstellung im Lageplan.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Bodenarbeiten wird fachlich geprüft, ob eine Oberflächenuntersuchung die benötigte Aussage erreicht oder eine Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung erforderlich ist. Untersuchungspunkte und Höhenbezug werden mit der aktuellen Bauplanung abgestimmt. Eine versetzte Gründung kann einen anderen Bodenraum betreffen als der bisherige Auftrag. Der technische Nachweis bleibt den tatsächlich untersuchten Punkten, Tiefen und Aussagegrenzen zugeordnet. Offene Bereiche und erforderliche weitere Bearbeitung werden für die nächste Bodenarbeit konkret benannt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenIst eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich, wird der weitere Ablauf fachlich geplant. Eine baubegleitende Kampfmitteluntersuchung kann eine abgestimmte Folge aus Untersuchung, erforderlichem lagenweisem Abtrag, fachlicher Freilegung und ergänzenden Sondierungen verlangen. Bedingungen und weitere Schritte richten sich nach Aufgabe und Befunden. Dokumentiert werden der tatsächlich betreute Arbeitsbereich und verbleibende Grenzen. Eine bloße Beobachtung des Aushubs wird nicht als Ersatz für eine erforderliche technische Untersuchung behandelt.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann Hinweise liefern, die später gezielt untersucht werden müssen. Ein solcher Verdachtspunkt ist noch kein bestätigter Fund. Die Bewertung muss erkennen lassen, worauf die Annahme beruht und auf welchen Bereich sie sich bezieht. Die Herkunft der Markierung gehört deshalb zur Untersuchungsgrundlage.
Die Prüfung eines einzelnen Verdachtspunkts und die Sondierung einer gesamten Baufläche sind unterschiedliche Aufgaben. Ein Ergebnis zu einem Punkt erfasst nicht automatisch alle weiteren Bodenarbeiten. Umgekehrt darf eine allgemeine Flächenbeschreibung einen noch offenen Einzelverdacht nicht verdecken. Im Auftrag sollten Untersuchungsziel, räumlicher Umfang und erwartete Dokumentation zusammenpassen.
Leitungen, bauliche Reste und andere Einflüsse können eine Messung begrenzen. Solche Einschränkungen müssen im Ergebnis sichtbar bleiben und in die weitere Planung eingehen. Ein Räumkonzept kann dafür erforderliche Maßnahmen beschreiben. Bloße Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt keine fachgerechte Untersuchung oder baubegleitende Kampfmittelräumung.
Verwenden Sie in Anfrage und Auftrag dieselbe nachvollziehbare Planfassung. Geben Sie an, welche Punkte und Arbeitsbereiche Gegenstand der Leistung sind. Werden später neue Unterlagen ergänzt, sollte erkennbar bleiben, welche Bewertung dadurch geändert wurde. Das erleichtert den Abgleich zwischen Fachplanung und Bauleitung. Im Erstkontakt werden Projektort und benötigte Aussage benannt. Vorhandene Pläne, Stellungnahmen und Berichte werden auf Aktualität, räumlichen Bezug, Vollständigkeit und Lücken geprüft.
Bei offenen historischen Erkenntnisfragen werden erforderliche Recherchen und Luftbildauswertungen im fachlich abgestimmten Auftrag tatsächlich durchgeführt. Die KMRD-Stellungnahme wird berücksichtigt. Ergänzende Erkenntnisse werden dem heutigen Eingriffsbereich zugeordnet und für die Untersuchungsplanung verwendet.
Ein fehlender Zugang oder eine noch ausstehende behördliche Klärung ist eine konkrete Voraussetzung des Ablaufs. Benennen Sie die zuständige Ansprechstelle und den offenen Sachverhalt in den Projektunterlagen. Eine terminliche Annahme ersetzt keine erfolgte Abstimmung und keine erforderliche Untersuchung. Das geeignete Verfahren wird anhand von Untersuchungsziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Einbauten und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt. Zugänge und erforderliche Voraussetzungen werden mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt.
Die vereinbarte Sondierung oder fachgerechte baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden anhand des Untersuchungsziels und der tatsächlichen Messbedingungen fachlich ausgewertet. Die Bewertung berücksichtigt Störeinflüsse und Aussagegrenzen. Bericht und Plananlagen dokumentieren die Fachbewertung, die bearbeiteten Bereiche und deren Lage-, Höhen- und Tiefenbezüge. Daraus werden erforderliche weiterführende Aufgaben abgeleitet.
Die Dokumentation sollte den Punkt oder die Fläche eindeutig identifizieren und die Aussagegrenzen nennen. Die Formulierung geprüft reicht für eine spätere Verwendung nicht aus. Es muss nachvollziehbar sein, welche Aufgabe bearbeitet wurde und ob die geplanten Bodeneingriffe davon abgedeckt sind.
Wenn Arbeiten abschnittsweise stattfinden, benötigt jeder folgende Abschnitt den passenden Nachweis. Vorhandene Berichte können dabei genutzt werden, soweit ihre räumliche und fachliche Aussage trägt. Eine abgeschlossene Untersuchung in einem Abschnitt entlastet einen benachbarten Bereich nicht ohne weiteren Abgleich.
Die Stadt Wetzlar empfiehlt Bauherren, sich vor Baubeginn über eine mögliche Kampfmittelbelastung zu informieren. Als zuständige Behörde nennt sie das Regierungspräsidium Darmstadt. Bei einem Verdacht sind die weiteren Schritte zur Suche und gegebenenfalls Bergung zu klären. Diese Information ist von einem Ergebnis für ein bestimmtes Grundstück zu unterscheiden. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
Die hessischen Allgemeinen Bestimmungen nennen Lagepläne im Maßstab 1:1.000 und die Übergabe der Ergebnisse an den Kampfmittelräumdienst. Fachauftrag, tatsächlicher Bearbeitungsstand und maßgebliche Planfassung bleiben für die Projektakte zusammen verfügbar. Spätere Ergänzungen erhalten einen eigenen Bereichs- und Datumsbezug.
Für die Anfrage beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen ist ein genauer Plan mit markierten Grundstücksgrenzen vorgesehen. Die beauftragten Fachleistungen von FONTANA-EOD und behördliche Aufgaben bleiben getrennt. Die BFR KMR dienen außerhalb ihres bundesbezogenen Geltungsbereichs als fachliche Orientierung; die einschlägigen Anforderungen für Ihr Vorhaben sind gesondert zu berücksichtigen.
FONTANA-EOD beschreibt die vereinbarte Fachleistung anhand der konkreten Untersuchungsfrage. Die Prüfung eines markierten Punkts und die Bearbeitung eines ganzen Baufelds erhalten jeweils ihren räumlichen Umfang. Im Ergebnis bleiben die tatsächlich ausgeführten Arbeiten, die erreichten Aussagen und offene Bereiche nachvollziehbar. Bauleitung und Fachplanung können damit die nächsten Bodenarbeiten abgleichen. Eine Bezeichnung wie geprüft wird durch die zugehörigen Fachangaben und Lageanlagen konkretisiert.
Untersuchungsaufgabe besprechenVor der Gerätewahl wird geklärt, welche Information zum Verdachtspunkt oder Baufeld benötigt wird. Eine unsichere Übertragung aus einem Kartenausschnitt braucht zunächst die Originalanlage und eine nachvollziehbare räumliche Zuordnung. Erst mit dem Untersuchungsziel und den tatsächlichen Bedingungen wird das geeignete Verfahren festgelegt. FONTANA-EOD stimmt den benötigten Fachumfang und die erwartete Ergebnisform ab; bereits vorliegende Untersuchungen werden dabei mit ihrer ursprünglichen Aufgabe berücksichtigt.
Eingeschränkte Zugänge und nicht ausreichend erfasste Bereiche bleiben im Ergebnis erkennbar. Berührt die Aufgabe eine Nachbarfläche, wird deren Verfügbarkeit gesondert geklärt. Bis dahin wird sie nicht als fertig untersuchter Teil des Baufelds geführt. Die weitere Planung erhält den tatsächlich bearbeiteten Umfang und die offenen Voraussetzungen. Für den nächsten Eingriff wird bestimmt, welche zusätzliche Information oder Bearbeitung noch benötigt wird.
Bei einer verlegten Zufahrt oder einem versetzten Graben wird die neue Geometrie vor der betroffenen Bodenarbeit weitergegeben. FONTANA-EOD gleicht sie mit den bisherigen Untersuchungsflächen und Punktlagen ab. Eine erforderliche Ergänzung wird für den tatsächlich hinzugekommenen Bodenraum abgestimmt. Der frühere Bericht bleibt mit seinem ursprünglichen Umfang bestehen. Neue Ergebnisse werden mit Planfassung und Bereichsbezug zugeordnet, damit die Veränderung für alle nachfolgenden Beteiligten nachvollziehbar ist.
Bericht und Lageanlagen werden zusammen übergeben. Dabei bleibt erkennbar, ob die Fachleistung einen Einzelverdacht, eine Fläche oder einen bestimmten Bauabschnitt betroffen hat. Benennen Sie die Empfänger bei Bauherrschaft, Fachplanung und Bauleitung. Bei einem Wechsel der ausführenden Firmen werden auch noch offene Fragen und Zugangsvoraussetzungen weitergegeben. Die nächste Bauphase wird mit dem dokumentierten Ergebnis abgeglichen, statt die Aussage aus dem Projektnamen oder einer einzelnen Markierung abzuleiten.
Eine Stellungnahme kann eine erforderliche Untersuchung beschreiben. Ob und in welchem Umfang diese später ausgeführt wurde, ergibt sich aus den zugehörigen Nachweisen. Lesen Sie deshalb den gesamten verfügbaren Vorgang. Einzelne historische Absätze reichen nicht aus, um den heutigen Bearbeitungsstand einer Fläche für einen neuen Eingriff festzustellen.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEigentumsgrenze, Untersuchungsfläche und geplanter Arbeitsbereich erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Sie werden im Lageplan voneinander unterscheidbar dargestellt. Der fachliche Vergleich berücksichtigt genau diese Bezüge. Ein neuer farbiger Umriss verändert weder den dokumentierten Untersuchungsumfang noch die Zuständigkeit für angrenzende Grundstücke.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNicht allein wegen seiner Lage außerhalb der Eigentumsgrenze. Ob er für die geplanten Eingriffe relevant ist, muss anhand der konkreten Stellungnahme, Lage und fachlichen Bewertung geklärt werden. Erforderliche Arbeiten auf anderen Grundstücken bedürfen gesonderter Abstimmung.
Nein. Die genannte Angabe ist Bestandteil der Begründung zu Münchholzhausen Nr. 8 und der dort zugrunde gelegten Stellungnahme. Für ein anderes Vorhaben sind die eigenen Unterlagen und die konkrete behördliche beziehungsweise fachliche Bewertung maßgeblich.
Nein. Eine Verdachtsmarkierung bezeichnet eine zu klärende Annahme. Das Ergebnis einer fachlichen Untersuchung ist davon zu unterscheiden und muss dem betreffenden Bereich eindeutig zugeordnet werden.
Reichen Sie den geänderten Plan zur fachlichen Prüfung weiter. Es ist zu klären, ob die vorhandenen Untersuchungen und Bewertungen den neuen Arbeitsbereich noch erfassen. Bei Bedarf müssen offene Aufgaben vor den veränderten Bodenarbeiten ergänzt werden. Vorhandene Messungen gelten nur für die tatsächlich erfassten Flächen und Tiefen. Beeinträchtigen Leitungen oder metallische Einbauten die Auswertbarkeit, werden offene Bereiche und ergänzender Untersuchungsbedarf gesondert ausgewiesen.
Stellen Sie die Arbeiten ein, lassen Sie den Gegenstand liegen und halten Sie andere fern. Verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei über 110. Die Stadt Wetzlar nennt Polizei und Kampfmittelräumdienst als Anlaufstellen; befolgen Sie die behördlichen Anweisungen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen, weiter freilegen oder zu einer Dienststelle bringen. Verlassen Sie den Gefahrenbereich und halten Sie andere fern.
Weil eine frühere Anforderung später bereits bearbeitet worden sein kann. Die vollständigen Ergebnisunterlagen zeigen den ausgeführten Umfang und werden mit dem neuen Eingriff verglichen.
Nein. Zugang und gegebenenfalls erforderliche Arbeiten müssen gesondert mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt werden.
Für den Aufwand zählen verwertbare Stellungnahmen und vollständige Lageanlagen, vorhandene Ergebnisberichte, Art und Umfang der offenen Frage, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe der Untersuchungspunkte, benötigte Zugänge und Vorarbeiten sowie geeignetes Verfahren, Messbedingungen, Auswertung und Dokumentation. Zusätzlich zu klärende Nachbarbereiche oder geänderte Bodenarbeiten werden im tatsächlichen Leistungsumfang berücksichtigt. Private Fachleistung, behördliche Aufgaben und weitere vorbereitende Leistungen bleiben unterscheidbar.
Stellungnahme, Lageanlage und spätere Ergebnisberichte zusammen übermitteln.
Ergänzen Sie die genaue Projektadresse, Flurstücke, den markierten aktuellen Lageplan und die benötigte Entscheidung. Fügen Sie die vollständige Stellungnahme und ihre Lageanlage sowie spätere Untersuchungsberichte mit Anlagen bei. Nennen Sie Quelle und Stand der Verdachtsmarkierungen. Beschreiben Sie Bodenarbeiten, Eingriffstiefen, Trassen, Bohrpunkte und zusätzliche Arbeitsräume. Bekannte Geländeänderungen, Bestandsleitungen und vorhandene Luftbildauswertungen gehören zu den Ausgangsinformationen. Fehlende Angaben bleiben für die weitere Klärung erkennbar.
Baufeld, Tiefen, Änderungen und offene Zugänge kenntlich machen.
Benennen Sie Auftraggeber, Planung, Bauleitung und die koordinierende Ansprechperson. Teilen Sie den gewünschten Zeitablauf und die zuerst benötigten Abschnitte mit. Kennzeichnen Sie spätere Zugänge und angrenzende Flächen, deren Verfügbarkeit noch offen ist. Geben Sie vorhandene Auflagen, Leitungspläne und den Projektstatus an. Bei mehreren Gewerken wird festgehalten, wer neue Planstände bereitstellt und vollständige Ergebnisse vor der nächsten Bodenarbeit zusammenführt. Änderungen werden mit Datum und betroffenem Bereich kenntlich gemacht.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.