Projektweg
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Eine Luftbildauswertung liegt vor, doch die Bauplanung wirft weitere Fragen auf: Welche Flächen müssen untersucht werden, und wie werden die geplanten Eingriffe berücksichtigt? Für Vorhaben in Grevenbroich unterstützt FONTANA-EOD den fachlichen Abgleich zwischen den vorhandenen Erkenntnissen, der vorgesehenen Bauweise und der vereinbarten Untersuchungsleistung.
Luftbildauswertung mit ihren Karten und Grenzen lesen.
Flächen, Tiefen und geplante Verfahren benennen.
Erforderliche Leistung und Zuständigkeiten festhalten.
Eine Luftbildauswertung wird zusammen mit dem geplanten Bauvorhaben eingeordnet. Für Ihr Grevenbroicher Projekt vergleichen wir ihre Aussagen und Grenzen mit Fläche, Tiefe und Bauweise. Die weitere Untersuchung wird mit ihrem tatsächlichen Ziel und dem zulässigen Auftragsumfang beschrieben.

Das Bürgerportal nennt die Einrichtung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten 32.1 als zuständige Stelle. Die weitere Maßnahme wird anhand der individuellen Luftbildauswertung und des Bauvorhabens eingeordnet; auch die Rückgabe des staatlichen Untersuchungsergebnisses erfolgt über die Ordnungsbehörde. Für Ihren Fachauftrag werden diese Rückmeldungen dem aktuellen Eingriff und den noch benötigten Aussagen zugeordnet. Grevenbroich ist eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss, Regierungsbezirk Düsseldorf, in Nordrhein-Westfalen. Benennen Sie die genaue Projektadresse und die betroffenen Arbeitsbereiche. Bei Vorhaben in einer anderen Gemeinde wird die dortige örtliche Zuständigkeit gesondert geklärt. Der räumliche Bezug verbindet die maßgebliche Auswertung mit dem tatsächlich geplanten Eingriff und der hierfür benötigten Abstimmung.
Das Grevenbroicher Bürgerportal beschreibt die weitere Untersuchung als Folge der individuellen Luftbildauswertung in Verbindung mit dem geplanten Bauvorhaben. Der Antrag geht an die örtliche Ordnungsbehörde. Sie prüft ihn und leitet ihn gegebenenfalls an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter. Auch das Untersuchungsergebnis wird über die Ordnungsbehörde zurückgegeben.
Für die fachliche Bearbeitung reicht deshalb das Wort „Bauvorhaben“ nicht aus. Ein flacher Graben, eine tiefe Baugrube und geplante Gründungselemente stellen verschiedene Fragen an den Untersuchungsumfang. Werden diese Arbeiten mit derselben Flächenkennzeichnung zusammengeführt, lassen sich die Aussagen des Berichts gezielt mit dem Bauentwurf vergleichen.
Die städtische Chronik beschreibt schwere Bombenangriffe zwischen Ende 1944 und Februar 1945 mit Zerstörungen in der Innenstadt, am Bahnhof und am damaligen Gaswerk. Für heutige Vorhaben werden verfügbare historische Erkenntnisse mit den betroffenen Grundstücksteilen und späteren Bodenveränderungen verbunden. Frühere Nutzungen, Wiederaufbau und veränderte Arbeitsbereiche werden anhand ihrer Unterlagen eingeordnet. Die konkrete weitere Fachaufgabe richtet sich nach diesem Erkenntnisstand, dem geplanten Eingriff und den maßgeblichen Anforderungen. Die allgemeine Stadtgeschichte belegt dabei keinen individuellen Untersuchungsstand.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen und ordnet Aufgaben und Entscheidungen den jeweils zuständigen Beteiligten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Grevenbroich: Kampfmitteluntersuchung – Verfahren und Voraussetzungen · Stadt Grevenbroich: Antrag auf Luftbildauswertung · KampfmittelVO NRW: insbesondere § 3.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung · Innenministerium NRW: Explosives Erbe
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Arbeiten gelten die KampfmittelVO-Ausnahmen und die Voraussetzungen des amtlichen Leitfadens. Die Ausnahmen betreffen insbesondere Bohrlochdetektionen im Rahmen von Spezialtiefbau und baubegleitende Kampfmittelräumung unter den gesetzlich bestimmten Bedingungen. Eine private baubegleitende Kampfmittelräumung setzt dabei voraus, dass die vorherige Untersuchung mit anerkannten Kampfmittelerkennungsverfahren nicht möglich ist. Maßgeblich ist dabei auch die Einschätzung des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes, dass auf der betreffenden Fläche keine konkreten Belastungshinweise vorliegen. Sämtliche weiteren räumlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden für die konkrete Tätigkeit geklärt. Zuständige Stellen entscheiden über die behördliche Beauftragung.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten zulässigen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen.
Die örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Grevenbroich bearbeitet den Antrag und klärt die erforderlichen Maßnahmen anhand der individuellen Auswertung und des Bauvorhabens. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt die zuständigen Stellen. Im beschriebenen staatlichen Verfahren geht das Untersuchungsergebnis an die Ordnungsbehörde zur Prüfung und weiteren Mitteilung. Eine zulässige private Fachleistung wird mit ihrem eigenen Auftrag und Dokumentationsumfang abgestimmt.
Der Befund und die geplante Nutzung bestimmen, welche Aussage noch fehlt. Erst damit werden geeignete Untersuchungsmöglichkeiten und ihre Voraussetzungen betrachtet. Eine Gerätebezeichnung beschreibt die fachliche Aufgabe nicht vollständig. Der Vergleich berücksichtigt die örtlichen Messbedingungen und die für den konkreten Eingriff erforderlichen Aussagen.
Historische Unterlagen auswertenDie örtliche Ordnungsbehörde bearbeitet den Antrag und vermittelt die staatliche Untersuchung im beschriebenen Verfahren. Eine ergänzende private Leistung wird davon unterscheidbar vereinbart. Prüfen Sie vorab ihren rechtlich zulässigen Umfang in NRW. Der fachliche Auftrag nennt seine eigenen Grenzen und ersetzt keine noch erforderliche behördliche Abstimmung.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Text, Karte und Anlagen bilden die Grundlage der Einordnung. Ein einzelner markierter Bereich sagt ohne Erläuterung nicht, welche Erkenntnis vorliegt. Stellen Sie deshalb die vollständige Auswertung mit Datum und Bezug bereit. Offene oder eingeschränkt beurteilbare Flächen bleiben bei der Formulierung der nächsten Aufgabe ausdrücklich erkennbar.
Geben Sie die für die aktuelle Planung verwendete Fassung und den betroffenen Bauabschnitt an. Bei mehreren Teilflächen bleiben die jeweiligen Hinweise und noch offenen Fragen getrennt zugeordnet. Eine zusätzlich benötigte Baugrube oder ein anderer Anschluss wird als Änderung kenntlich gemacht. Fehlende Legenden oder Kartenanlagen werden beim Herausgeber nachgefragt. Die weitere Bearbeitung bezieht sich dann auf die vollständigen Angaben und die tatsächliche Lage der vorgesehenen Arbeiten.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Gründung, Verbau und Leitungsarbeiten können unterschiedliche Bereiche betreffen. Benennen Sie die jeweiligen Flächen und Tiefen und ordnen Sie sie dem aktuellen Entwurf zu. Eine gemeinsame Projektbezeichnung ersetzt diese Unterscheidung nicht. Die fachliche Bearbeitung kann dadurch auf die tatsächlich benötigte Aussage für jede Teilaufgabe ausgerichtet werden.
Beschreiben Sie auch die für das Bauverfahren benötigten Arbeitsräume. Ein geänderter Verbau oder eine zusätzliche Start- beziehungsweise Zielgrube kann über die ursprünglich dargestellte Baufläche hinausreichen. Die Tiefen werden mit dem maßgeblichen Gelände- oder Höhenbezug angegeben. Für die fachliche Einordnung werden diese Bodenräume mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Welche Aussagen noch fehlen, wird vor der entsprechenden Ausführung konkret benannt und mit der benötigten weiteren Bearbeitung abgestimmt.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Beschreiben Sie, welche Frage mit der beauftragten Tätigkeit beantwortet werden soll. Erforderliche Voraussetzungen und bekannte Einschränkungen gehören dazu. Die spätere Dokumentation muss diesen Umfang erkennen lassen. Für spätere Bodenarbeiten oder Planänderungen wird die Anwendbarkeit der Ergebnisse mit dem dann vorgesehenen Eingriff abgeglichen.
Legen Sie fest, welche Ergebnisunterlagen zur vereinbarten Aufgabe gehören. Bei einer räumlich begrenzten Untersuchung werden ihre bearbeiteten Punkte oder Flächen bezeichnet. Unzugängliche Bereiche und Einschränkungen der Messung bleiben erkennbar. Die Angaben unterstützen die anschließende Planung bei der Zuordnung zu Bauteilen und Arbeitsstellen. Entsteht nachträglich eine neue Fragestellung, werden vorhandene Ergebnisse und eine gegebenenfalls benötigte Ergänzung mit ihrem jeweils eigenen Umfang behandelt.
Ablauf und Aufgaben abstimmenHistorische Vorerkundung, technische Untersuchung und baubegleitende Facharbeit beantworten unterschiedliche Projektfragen. Die zulässige private Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren wird mit dem Erkenntnisziel und der erforderlichen behördlichen Einbindung vor einer Vereinbarung geklärt.
Für den Grevenbroicher Auftrag werden die individuelle Luftbildauswertung und der aktuelle Bauentwurf gemeinsam vorgelegt. Benennen Sie, welche Aussage für die vorgesehenen Bodenarbeiten noch fehlt. Ein flacher Graben, eine tiefe Baugrube oder Gründungselemente betreffen unterschiedliche Bodenräume. Die verfügbaren Erkenntnisse werden deshalb mit Fläche, Tiefe und Bauweise verbunden. Daraus wird die nächste Fachaufgabe bestimmt: Unterlagen einordnen, einen bezeichneten Bereich untersuchen oder einen bereits bewerteten Befund weiterbearbeiten. Die zulässige beauftragte Leistung und die benötigten Ergebnisunterlagen erhalten einen klaren Umfang.
Fachaufgabe einordnenVor dem Untersuchungstermin wird geprüft, welche Bereiche aus dem Bauentwurf tatsächlich als Messflächen erreichbar sind. Vorhandene Leitungen, Einbauten und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören zur Vorbereitung. Welche Vorarbeiten nötig sind, ergibt sich aus Methode und örtlichen Bedingungen. Eine in der Auswertung markierte Fläche beschreibt noch keine uneingeschränkt zugängliche Messfläche. Zusätzlicher Aufbruch oder andere Bodeneingriffe zur Herstellung von Untersuchungszugängen werden mit den verantwortlichen Beteiligten fachlich vorbereitet und nicht eigenmächtig vorgenommen. Offene Voraussetzungen werden dem betroffenen Arbeitsbereich zugeordnet.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Umfang und Termin besprechenDas örtliche Formular verlangt einen Kartenausschnitt mit unmissverständlich markierten Flächen; Grundstücksgrenzen und mindestens zwei Straßennamen sollen enthalten sein. Verwenden Sie für die weitere Planung dieselbe räumliche Zuordnung. Eine nachträglich vergrößerte Baufläche muss im Abgleich ausdrücklich erkennbar sein.
Bewahren Sie Text und Karte der Luftbildauswertung zusammen auf. Übertragen Sie einen Hinweis nicht ungeprüft auf das gesamte Grundstück, wenn er nur einen Teil betrifft. Umgekehrt darf eine nicht behandelte Fläche nicht allein deshalb als geklärt gelten, weil sie im gleichen Bauprojekt liegt.
Beschreiben Sie die Eingriffe so, dass die untersuchte Bauaufgabe nachvollziehbar ist. Bei einem Vorhaben mit Gründung, Verbau und Leitungsanschlüssen sollten diese Teile getrennt erkennbar bleiben. Kennzeichnen Sie außerdem Änderungen gegenüber dem Planstand, auf dem eine ältere Rückmeldung beruht.
Klären Sie, wer die Fläche betreten darf und welche Leitungen oder anderen Einrichtungen berücksichtigt werden müssen. Das Bürgerportal führt Betretungserlaubnis und Erklärung über Leitungsfreiheit unter den erforderlichen Unterlagen auf. Ungeklärte Angaben werden vor der betroffenen Untersuchung mit den zuständigen Beteiligten geklärt.
Die Anmeldung einer Maßnahme beschreibt noch nicht ihre Durchführung. Halten Sie deshalb Verfahrensstand und tatsächlich vorhandene Ergebnisse getrennt fest. Ein Bericht nennt den bearbeiteten Bereich und seine Einschränkungen. Diese Angaben werden mit der vorgesehenen Ausführung verbunden, statt aus einem früheren Antrag eine abgeschlossene Untersuchung abzuleiten.
Eine geänderte oder abschnittsweise Ausführung wird mit der dafür maßgeblichen Planung dokumentiert. Benennen Sie, wann ein Bereich tatsächlich zugänglich war und welcher Teil der vereinbarten Arbeit ausgeführt wurde. Eine später bearbeitete Fläche erhält die zugehörigen Ergebnisunterlagen. Der zusammengeführte Projektstand lässt erkennen, welche fachliche Frage mit welchem Bericht beantwortet wurde. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Bereich und dem maßgeblichen Lageplan zugeordnet. Noch offene Voraussetzungen werden mit dem betroffenen Bereich an die für die weitere Abstimmung zuständigen Beteiligten weitergegeben.
Ein vorhandener Bericht kann für seinen dokumentierten Umfang weiterhin relevant sein. Vergleichen Sie ihn mit der geänderten Lage, Tiefe oder Bauweise. Zusätzlich benötigte Aussagen werden konkret benannt. Die weitere Fachplanung stützt sich damit auf den tatsächlichen Erkenntnisstand und überträgt keine Ergebnisse allein aufgrund desselben Bauherrn.
Ordnen Sie ältere Tiefenangaben der damals maßgeblichen Oberfläche zu. Wurde seitdem Boden abgetragen oder aufgefüllt, wird diese Änderung bei der Bewertung der Anwendbarkeit berücksichtigt. Ein neuer Bauzustand oder eine versetzte Gründung wird mit den dafür benötigten Arbeitsräumen dargestellt. Die Fachplanung prüft, welche vorhandene Aussage diese Aufgabe erfasst. Vor zusätzlichen oder vorbereitenden Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt; noch erforderliche Fachleistungen bleiben konkret bezeichnet.
Ordnen Sie die vollständige Auswertung der aktuellen Maßnahme zu. Kennzeichnen Sie zusätzliche Eingriffe und unklare Bereiche. Diese Fragen werden vor der weiteren Beauftragung geklärt. Die geplante Ausführung und die weitergereichten Unterlagen verwenden denselben räumlichen Bezug, damit der Umfang der nächsten Bearbeitung eindeutig bleibt.
Fassen Sie die ausgeführten Leistungen mit Karten und Aussagegrenzen zusammen. Benennen Sie noch offene Flächen oder ausstehende Ergänzungen. Die Bauleitung erhält die für ihren Bereich maßgeblichen Dokumente. Änderungen werden vor den betroffenen Arbeiten wieder mit diesem Ergebnisstand verglichen und erforderlichenfalls neu abgestimmt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Für die weitere Grevenbroicher Untersuchung werden verfügbare Aufnahmen, Aussagefähigkeit und die Grenzen der individuellen Auswertung mit dem Bauentwurf verglichen. Ein fehlender sichtbarer Hinweis ist keine technische Untersuchung des heutigen Bodens. Die historische Bewertung wird mit weiteren Erkenntnissen und der geplanten Bauweise verbunden. Werden unterschiedliche Eingriffstiefen unter derselben Flächenkennzeichnung geplant, bleibt diese Unterscheidung erkennbar. Eine Aussage zur historischen Situation bestätigt nicht pauschal alle künftigen Bodenarbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ihre Eignung wird für die im Bauentwurf benötigte Aussage anhand erwarteter Objekte, des Untergrunds und des Untersuchungsraums beurteilt. Zäune, Leitungen und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Die Signalstärke allein identifiziert kein Kampfmittel. Messung, Bewertung und erforderliche weitere Klärung werden mit der konkreten Bauweise verbunden. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Auswahl wird mit dem benötigten Bodenraum und der verlangten Aussage begründet. Störende Einbauten und erreichbare Messflächen werden berücksichtigt; Geräteverfügbarkeit allein reicht nicht. Ergebnisse erhalten Lagebezug und Angaben zu den Untersuchungsbedingungen. Eine erforderliche Ergänzung ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und der noch offenen Aufgabe für die geplante Bauweise. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; aus einem unauffälligen Bereich folgt keine beliebige Untersuchungstiefe. Interpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Ein vorhandener Radarbericht für andere Zwecke wird vor seiner Nutzung als Kampfmittelnachweis geprüft. Für die neue Bauweise ist entscheidend, ob seine Aussage den tatsächlich beanspruchten Bodenraum erfasst.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Für Gründungselemente oder tiefere Teile einer Baugrube werden Lage, Tiefe, Bezugshöhe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen zusammengeführt. Die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich vorbereitet. Ein Standardraster oder eine allgemeine Meterangabe ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das Verfahren gebunden. Ein Ergebnis für einen flacheren Eingriff wird nicht auf den tieferen Bauentwurf ausgedehnt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden mit den konkret vorgesehenen Bauarbeiten verbunden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung erhält eine Beschreibung, wann die Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche offen bleiben. Eine Änderung der Bauweise wird vor der betroffenen Tätigkeit mit diesem Vorgehen abgeglichen. Die örtlichen Rückmeldungen werden mit ihren tatsächlichen Aussagen einbezogen.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenDie historische Luftbildauswertung beschreibt die Erkenntnisse aus ihren Quellen und nicht das Ergebnis einer bereits erfolgten Bodenuntersuchung. Für den nächsten Schritt sind ihre Grenzen ebenso relevant wie die enthaltenen Hinweise. Ein Kartenausschnitt ohne Erläuterung lässt die fachliche Bewertung unvollständig.
Die historische Auswertung und eine nachfolgende Messung werden in der Akte mit ihrem jeweiligen Zweck geführt. Für eine gezielte Ergänzung werden die offene Frage, die betroffene Teilfläche und die tatsächlich vorgesehene Bauweise beschrieben. Ein später eingegangener Bericht wird der damit bearbeiteten Frage zugeordnet. Maßgebliche Anlagen und Angaben zu verbleibenden Grenzen bleiben zusammen. Bei mehreren Ergebnissen wird kenntlich gemacht, welcher Erkenntnisstand für den nächsten Eingriff herangezogen werden soll.
Für eine erforderliche Sondierung werden Untersuchungsziel, Eingriffsbereiche und Messbedingungen zusammen betrachtet. Einbauten können die Auswertbarkeit begrenzen. Welche Verfahren geeignet sind, wird daraus fachlich begründet; die Auswahl folgt weder allein einer Gerätebezeichnung noch einer pauschalen Tiefenangabe. Für die Auswahl zählen insbesondere Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Bestandsleitungen, Störkörper und die tatsächliche Messbarkeit. Bei eingeschränkter Auswertbarkeit werden geeignete Ergänzungen oder eine zulässige baubegleitende Untersuchung mit ihrem konkreten Umfang abgestimmt.
Ein Räumkonzept beschreibt das vorgesehene Vorgehen auch dort, wo eine Untersuchung nicht ohne Weiteres möglich ist. Einschränkungen gehören in den Auftrag und später in den Bericht. Fachgerechte baubegleitende Kampfmittelräumung darf nicht mit einer bloßen Sichtbeobachtung beim Aushub gleichgesetzt werden. Die Ergebnisdokumentation beschreibt die tatsächliche Bearbeitung.
Eine baubegleitende Aufgabe wird mit ihrem zulässigen Umfang und den zu bearbeitenden Bereichen vereinbart. Für die Dokumentation werden der tatsächlich begleitete Arbeitsbereich, die gewonnenen Erkenntnisse und die verbliebenen Einschränkungen festgehalten. Geänderte Bedingungen werden fachlich abgestimmt. Benötigte Anschlussuntersuchungen bleiben dem jeweiligen Bodenraum zugeordnet. Für den späteren Planabgleich werden diese Angaben mit den vereinbarten Berichten und Plananlagen weitergegeben, damit die Bauleitung den erreichten Bearbeitungsstand nachvollziehen kann.
Prüfen Sie, zu welcher Fläche und zu welchem Vorhaben die Unterlagen gehören. Halten Sie die offenen fachlichen Fragen fest, bevor weitere Leistungen ausgeschrieben oder beauftragt werden. Eine bestehende Auswertung ist ein Ausgangspunkt, aber nicht schon die Bestätigung einer technischen Untersuchung. Nennen Sie Projektadresse und Untersuchungsfrage. Vorhandene Unterlagen werden auf Stand, Flächenbezug und Lücken geprüft. Bei fehlenden historischen Erkenntnissen werden die erforderlichen Recherchen durchgeführt. Eine benötigte amtliche Luftbildauswertung wird vom zuständigen staatlichen Dienst bearbeitet und ihr Ergebnis dem heutigen Eingriff zugeordnet.
Die behördliche Rückmeldung und der private Fachauftrag erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Beschreiben Sie den beauftragten Umfang anhand der vorgesehenen Eingriffe. Achten Sie darauf, dass Planung, Flächenkennzeichnung und weitergegebene Unterlagen denselben Stand haben. Das geeignete Verfahren wird anhand von Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Leitungen und Messbedingungen abgestimmt. Die zulässige Beauftragung und die erforderlichen Ausführungsvoraussetzungen werden geklärt.
Die beauftragte Sondierung oder zulässige baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Erfassen Sie, welche Leistungen tatsächlich durchgeführt wurden und wo Einschränkungen verblieben sind. Ein angemeldeter oder nur teilweise bearbeiteter Bereich darf in der Projektübersicht nicht als vollständig untersucht erscheinen. Ergänzende Schritte werden ihrem jeweiligen Bereich zugeordnet.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Weiterverwendete ältere Ergebnisse und neu untersuchte Bereiche werden unterscheidbar festgehalten. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen.
Übergeben Sie der Bauleitung den Bericht mit den zugehörigen Plänen. Ein geänderter Verbau, eine neue Leitung oder eine verschobene Baugrube kann einen erneuten Abgleich erfordern. Ob zusätzliche Untersuchungen nötig sind, wird anhand der konkreten Änderung entschieden.
Dokumentiert werden die ausgeführten Arbeiten, die untersuchten Bereiche und die Bedingungen der Bewertung. Dazu gehören auch nicht zugängliche oder eingeschränkt auswertbare Teile. Eine pauschale Bestätigung für das gesamte Grundstück würde diese Unterschiede verdecken. Für spätere Planänderungen ist gerade die nachvollziehbare Begrenzung der Ergebnisse wichtig.
Die Grevenbroicher Verfahrensbeschreibung und die geltenden NRW-Regelungen bestimmen die behördlichen Zuständigkeiten. Die BFR Kampfmittelräumung liefern fachliche Planungs- und Dokumentationsgrundsätze mit unmittelbarem Geltungsbereich für Bundesliegenschaften. FONTANA-EOD bearbeitet den vereinbarten zulässigen Fachumfang. Behördliche Entscheidungen und staatliche Aufgaben verbleiben bei den dafür zuständigen Stellen.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Fachaufgabe anhand der individuellen Auswertung und des aktuellen Grevenbroicher Bauentwurfs. Vor der Durchführung werden erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Fläche, Tiefe, Bauweise oder örtliche Bedingungen, wird der Umfang vor den betroffenen Arbeiten geprüft. Der Bericht dokumentiert die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen. Für die Bauleitung bleibt nachvollziehbar, welche Aussage zu welcher Tätigkeit passt und wo weitere Klärung erforderlich ist. Der beauftragte Untersuchungsumfang wird dabei von der allgemeinen Projektbezeichnung unterschieden.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Methodenwahl beginnt mit der Aussage, die für die vorgesehene Bauweise noch fehlt. Der Fachplanung liegen dazu die vorhandenen Erkenntnisse und der konkrete Bodenraum vor. Ein verfügbares Gerät oder ein ähnlich bezeichnetes Nachbarvorhaben reicht als alleinige Grundlage nicht. Die Auswahl wird anhand tatsächlicher Bedingungen und des Untersuchungsziels begründet. Verschiedene Bauweisen innerhalb derselben Auswertungsfläche werden mit ihren jeweils benötigten Aussagen beschrieben.
Nicht erreichbare oder eingeschränkt auswertbare Bereiche werden mit Lage und Grund der Einschränkung benannt. Die Bauleitung kann ihnen die betreffenden Teile des Bauentwurfs und noch erforderliche Ergänzungen zuordnen. Eine Aussage zu einer großen Gesamtfläche wird um diese Grenzen ergänzt. Planung und Ausführung stimmen ab, wann eine geeignete Untersuchung möglich wird. Die Karte bleibt dabei mit dem tatsächlich bearbeiteten Bodenraum verbunden, damit ein noch offenes Gründungselement oder ein tieferer Teil der Baugrube erkennbar bleibt.
Eine andere Bauweise, zusätzliche Fläche oder größere Tiefe wird vor der betroffenen Tätigkeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält den geänderten Entwurf mit der Beziehung zum früheren Untersuchungsstand. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden dem veränderten Bodenraum zugeordnet. Eine gleichbleibende Grundstücksadresse oder Projektbezeichnung ersetzt diesen Abgleich nicht. Auch innerhalb derselben Auswertungsfläche bleibt die tatsächlich vorgesehene Bodenbeanspruchung für die weitere Fachaufgabe maßgeblich.
Bei der Übergabe werden die maßgebliche Luftbildauswertung mit Anlagen und die technischen Ergebnisberichte mit zugehörigen Plänen vollständig bereitgestellt. Eine kurze Übersicht kann auf Aussagen, Grenzen und noch offene Aufgaben für den nächsten Bauabschnitt verweisen. Sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Unternehmen bleiben die Unterlagen der jeweiligen Ausführung zuordenbar. Die weitere Planung wird mit dem tatsächlichen Ergebnisstand und den örtlichen Rückmeldungen verbunden.
Die markierte Antragsfläche und die tatsächlich vorgesehenen Arbeiten werden gemeinsam betrachtet. Zusätzliche Bereiche werden im weiteren Abgleich ausdrücklich erfasst. Eine räumlich passende Karte allein beschreibt noch keine Untersuchungstiefe oder fachliche Aussage. Diese Angaben ergeben sich aus der dazugehörigen Aufgabenstellung und dem jeweiligen Bericht.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenDie Unterlagen stammen aus unterschiedlichen Bearbeitungsschritten und behalten ihren jeweiligen Zweck. Ein Messbericht wird mit seinen Bedingungen gelesen; eine Luftbildauswertung mit ihren Quellen und Grenzen. Keine der beiden Dokumentarten ersetzt pauschal die andere. Für die Planung werden ihre Aussagen auf den tatsächlich vorgesehenen Eingriff bezogen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden die offene Aufgabe, betroffene Flächen und Tiefen sowie die benötigten Ergebnisse beschrieben. Der zulässige Leistungsumfang wird mit den tatsächlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseDie weiteren Schritte richten sich nach der individuellen Auswertung und dem geplanten Bauvorhaben. Der Antrag auf die entsprechende Untersuchung wird bei der örtlichen Ordnungsbehörde gestellt. Stimmen Sie dort die erforderliche Maßnahme ab, statt allein aus einem einzelnen Hinweis ein Verfahren auszuwählen.
Gefordert ist ein Ausschnitt der Liegenschaftskarte mit eindeutig gekennzeichneten Untersuchungsflächen, Flur- beziehungsweise Grundstücksgrenzen und mindestens zwei Straßennamen. Für die fachliche Planung sind zusätzlich die tatsächlichen Eingriffe und ihre Tiefen zu beschreiben.
Das lässt sich nur anhand des Berichts und der konkreten Planung beurteilen. Vergleichen Sie Fläche, Tiefe, Verfahren und Aussagegrenzen mit den vorgesehenen Gründungselementen. Eine allgemeine Projektbezeichnung reicht dafür nicht.
Nach der Grevenbroicher Dienstleistungsbeschreibung informiert der Kampfmittelbeseitigungsdienst die örtliche Ordnungsbehörde. Sie prüft das Ergebnis und gibt es weiter beziehungsweise klärt erforderliche weitere Untersuchungen. Davon getrennt ist die Dokumentation einer privat beauftragten Fachleistung zu behandeln.
Unterbrechen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich, lassen Sie den Gegenstand unverändert und entfernen Sie sich. Warnen Sie andere Personen und verständigen Sie umgehend die Polizei unter 110. Die weitere Beurteilung und die Maßnahmen obliegen den zuständigen Einsatzkräften.
Die zu beantwortende Frage, vorgesehene Eingriffe und Tiefen sowie Voraussetzungen und bekannte Einschränkungen. Der behördliche Stand und die zulässige private Aufgabe werden ebenfalls eingeordnet.
Nein. Die Karte wird mit Bericht, Legende und Anlagen gelesen. Erst dieser Zusammenhang beschreibt die Herkunft und Grenzen der dargestellten Hinweise.
Ihre Lage, Tiefe und Bauweise werden mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die noch erforderlichen Aussagen werden vor der Ausführung konkret abgestimmt. Für den Aufwand zählen nutzbare Vorunterlagen, benötigte Vorarbeiten und Zugänge, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe der Untersuchungspunkte, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation. Noch erforderliche Fachleistungen werden für die konkret offene Aufgabe mit ihrem zulässigen Umfang angeboten.
Fügen Sie Bericht, Karten und Anlagen mit ihrem jeweiligen Stand bei. Kennzeichnen Sie die maßgebliche Planfassung und die zugehörigen Arbeitsbereiche. Nennen Sie die Projektadresse, die vorgesehene Bauphase und den Ansprechpartner für offene Rückfragen. Fehlende Anlagen werden ausdrücklich bezeichnet und gezielt nachgefragt. Bei einer Weiterentwicklung des Entwurfs wird erläutert, welche Eingriffe neu hinzugekommen sind. Die Fachbeteiligten können die vorhandenen Erkenntnisse damit dem nächsten benötigten Arbeitsschritt zuordnen.
Zeigen Sie Gründung, Verbau und weitere Eingriffe mit Flächen, Tiefen und Änderungen. Stellen Sie auch seitliche Arbeitsräume, Anschlüsse und vorbereitende Aufschlüsse dar. Teilen Sie bekannte Leitungen und Einschränkungen der Zugänglichkeit mit. Die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor den jeweiligen Bodeneingriffen geklärt. Für eine Flächenräumung oder Bergungsaufgabe werden der erforderliche Umfang und die zulässige Beauftragung mit der zuständigen Stelle abgestimmt. Noch offene Angaben werden in der Vorbereitung als konkrete Rückfragen erfasst und mit den später eingehenden Unterlagen nachgeführt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.