Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Welche Teile des Baufelds wurden untersucht, und welche blieben offen? Ein Bericht kann für einzelne Bereiche Ergebnisse enthalten und andere ausnehmen. FONTANA-EOD unterstützt in Viersen die beauftragte Klärung solcher Teilflächen. Wir prüfen die Gründe für die Ausnahmen und gleichen sie mit den nächsten geplanten Bodenarbeiten ab.
Bericht und Karte gemeinsam lesen.
Fehlende Untersuchung und Messgrenze unterscheiden.
Den zusätzlichen Untersuchungsbedarf klären.
Ein Ergebnis für einen Teilbereich beschreibt nicht automatisch das gesamte Grundstück. Für Ihr Viersener Vorhaben gleichen wir vorhandene Berichte, ausgeschlossene Flächen und die neuen Eingriffe miteinander ab. Offene Bereiche werden mit ihrem tatsächlichen Klärungsbedarf in die weitere Planung aufgenommen.

Das städtische Antragsformular nennt den Fachbereich 30/I – Kampfmittel und verlangt Angaben zur betroffenen Fläche, Maßnahme und Eingriffstiefe. Die Planbegründung zur Süchtelner Straße und zum Ringofen zeigt für ihr damaliges Gebiet unterschiedliche Untersuchungsstände. Für Ihr Grundstück werden eigene Berichte und heutige Planung zusammengeführt und die noch erforderlichen Schritte örtlich abgestimmt.
Die Begründung zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans für Süchtelner Straße und Ringofen unterscheidet untersuchte, nicht untersuchbare und bislang nicht untersuchte Bereiche. Die Angaben haben den Bearbeitungsstand März 2021 und betreffen das dortige Plangebiet. Für Ihr Grundstück werden die dortigen Flächengrenzen mit den eigenen aktuellen Untersuchungsunterlagen und geplanten Bodenarbeiten verglichen.
Prüfen Sie für Ihr Bauvorhaben die eigenen Berichte und Karten: Ist die jetzt benötigte Fläche darin enthalten? Das Viersener Antragsformular zur Luftbildauswertung erfragt unter anderem Baumaßnahme, Eingriffstiefen und zu bebauende Fläche. Beschreiben Sie damit die anstehenden Arbeiten und kennzeichnen Sie Bereiche, zu denen noch Fragen offen sind.
Am 9. und 24. Februar 1945 trafen schwere Luftangriffe den damaligen Stadtkern von Viersen. Historische Gebäudeschäden und spätere Veränderungen müssen für ein heutiges Vorhaben örtlich zugeordnet werden. Ein Bericht über einen betroffenen Stadtbereich enthält keinen aktuellen Befund zu sämtlichen Grundstücken. Für die eigene Baufläche bleiben vorhandene Untersuchungen mit ihrem tatsächlichen räumlichen und technischen Umfang maßgeblich.
Vergleichen Sie Lage und Tiefe der geplanten Arbeiten mit den vollständigen Ergebnisunterlagen. Untersuchte, nicht untersuchbare und noch nicht untersuchte Bereiche müssen getrennt erkennbar bleiben. Fehlende Angaben werden vor der weiteren Verwendung gezielt geklärt. Auch ein als abgeschlossen bezeichneter Auftrag erweitert seine Aussage nicht auf zusätzliche Flächen oder eine spätere andere Bauweise.
Zunächst wird geklärt, welche Aussage fehlt und warum sie bisher nicht erreicht wurde. Eine fehlende Beauftragung verlangt eine andere Vorbereitung als eine technische Einschränkung. Der Bedarf wird mit den jetzt vorgesehenen Bodenarbeiten verbunden. Eine bloße Restflächenangabe ersetzt diese fachliche Beschreibung nicht.
Historische Unterlagen auswertenZugang, Oberflächenzustand und Einbauten können sich seit einem früheren Termin verändert haben. Diese Bedingungen werden für die konkrete neue Aufgabe geprüft. Daraus wird ein geeignetes Vorgehen mit seinen erreichbaren Aussagen abgeleitet. Behördliche Anforderungen und die Voraussetzungen einer zulässigen privaten Tätigkeit in NRW werden gesondert berücksichtigt.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Verwenden Sie die zum Bericht gehörende Darstellung und ihre Legende. Übertragen Sie untersuchte, nicht untersuchte und nicht untersuchbare Flächen nicht in eine gemeinsame pauschale Aussage. Für jeden Bereich bleibt erkennbar, welcher Bearbeitungsstand tatsächlich dokumentiert ist. Unklare Abgrenzungen werden anhand der vollständigen Unterlage vor einer weiteren Entscheidung geklärt.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Fehlender Zugang, technische Messgrenzen und ein nicht beauftragter Teilbereich sind unterschiedliche Sachverhalte. Halten Sie den dokumentierten Grund mit seinem damaligen Zustand fest. Daraus lässt sich die nächste Frage ableiten. Eine später zugängliche Fläche gilt nicht schon durch die Beseitigung eines Hindernisses als nachträglich untersucht.
Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Legen Sie die aktuelle Planung über die dokumentierten Flächengrenzen. Benennen Sie, welche neuen Eingriffe einen bisher offenen Bereich betreffen. Auch abweichende Tiefen werden berücksichtigt. Die weitere Aufgabe wird damit konkret beschrieben, statt einen vorhandenen Teilbericht allein wegen derselben Grundstücksbezeichnung auf das gesamte Vorhaben zu übertragen.
Ablauf und Aufgaben abstimmenFür die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen, ohne die unterschiedlichen Aufgaben gleichzusetzen.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
In Viersen bleibt die Gefahrenabwehr bei Kampfmitteln Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde. Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt sie fachlich; sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln.
Verfahren am Standort: Stadt Viersen: Begründung zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans – Abschnitt 3.6 · Stadt Viersen: Antrag auf Luftbildauswertung – Angaben zum Bodeneingriff · KampfmittelVO NRW: insbesondere § 3.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · Innenministerium NRW: Explosives Erbe
Die BFR KMR dienen als fachliche Orientierung. Für das Vorhaben sind außerdem die örtlichen Anforderungen und Zuständigkeiten zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW sind die konkreten Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens zu beachten. Technische Eignung allein begründet keinen zulässigen privaten Auftrag. Der behördliche Kenntnisstand und die für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen werden vor einer Vereinbarung geprüft.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.
Ob eine Untersuchungsaufgabe privat beauftragt werden darf, richtet sich nach dem konkreten NRW-Verfahren und den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen. Die zulässige Tätigkeit wird vor einer Vereinbarung geklärt.
Legen Sie für das Viersener Vorhaben Bericht und zugehörige Karte nebeneinander: Welche heute benötigten Bereiche wurden bearbeitet, und welche sind ausgenommen? Für den Auftrag werden die Gründe der Ausnahmen und die nächsten Bodenarbeiten benannt. Eine bislang nicht untersuchte Fläche kann eine andere weitere Bearbeitung benötigen als eine unter damaligen Bedingungen nicht auswertbare Fläche. Der benötigte Erkenntnisgewinn wird deshalb für jede offene Teilfläche beschrieben. Vorhandene Ergebnisse bleiben mit ihrer Lage und ihren Grenzen erhalten. Die vereinbarten Facharbeiten und Ergebnisunterlagen schließen an diese Bestandsaufnahme an.
Fachaufgabe einordnenVor einem ergänzenden Untersuchungstermin wird geklärt, warum der betreffende Bereich bislang offen blieb und welche Zugänge heute tatsächlich bestehen. Benötigt werden die verfügbaren Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken. Messbedingungen und notwendige Vorarbeiten richten sich nach dem ausgewählten Verfahren. Aufbruch oder zusätzliche Bodeneingriffe zur Herstellung eines Zugangs werden mit den verantwortlichen Beteiligten vorbereitet. Die Kennzeichnung einer Fläche als offen ist keine Aufforderung, dort eigenmächtig Hindernisse zu beseitigen. Änderungen gegenüber den früher dokumentierten Bedingungen werden der Fachplanung mitgeteilt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenFür den Bauablauf wird jede offene Teilfläche mit der dort vorgesehenen Tätigkeit verbunden. Ist sie erst in einer späteren Bauphase zugänglich, gehört dies bereits in die Beauftragung. Auch die fachliche Bewertung und Ergebnisübergabe benötigen einen Platz im Ablauf. Termine und Aufwand werden anhand der jeweiligen Zugänge, Unterlagen und noch offenen Voraussetzungen vereinbart. Für bereits bearbeitete Bereiche bleibt deren dokumentierter Umfang bestehen. Die Planung kann damit unterscheiden, welche Arbeiten auf vorhandenen Ergebnissen aufbauen und wo vorher noch eine ergänzende Untersuchung oder Klärung benötigt wird.
Umfang und Termin besprechenDie Viersener Begründung zur 95. Flächennutzungsplanänderung von 2021 unterscheidet bereits bearbeitete, nicht untersuchbare und noch nicht untersuchte Teilflächen. Für Ihr Vorhaben werden diese Zustände mit den tatsächlichen Plananlagen zugeordnet. Ein abgeschlossener Teilauftrag wird nicht als Ergebnis für sämtliche benachbarten Bereiche verwendet. Vorhandene behördliche Schreiben und technische Berichte werden vollständig mit ihren Anlagen zusammengeführt. Die Unterlagen sollen erkennen lassen, welche Frage bereits bearbeitet ist und welche Aussage noch benötigt wird. Fehlende Angaben werden vor der nächsten Beauftragung konkret benannt. Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den dafür zuständigen Stellen.
Benennen Sie Fläche, Tiefe, Bauverfahren und das benötigte Ergebnis. Fügen Sie vorhandene Auswertungen, behördliche Anforderungen und vollständige Fachberichte bei. Die Anbieter benötigen nachvollziehbare Planstände und bekannte Einschränkungen, damit sich der Umfang vergleichen lässt. Staatliche Aufgaben und zulässige private Ergänzungen bleiben getrennt. Klären Sie außerdem Zugänge und die Zuständigkeit für notwendige Vorarbeiten. Ein allgemeiner Gerätename beschreibt weder die konkrete Untersuchungsaufgabe noch den rechtlich zulässigen Auftrag. Änderungen werden allen betroffenen Beteiligten vor der Ausführung weitergegeben.
Beschreiben Sie die vorgesehenen Punkte oder Bauteile mit Lage und Tiefenbezug. Eine geotechnische Erkundung beantwortet eine andere Frage als die davor benötigte kampfmittelfachliche Untersuchung. Vorhandene Ergebnisse werden mit den tatsächlichen Eingriffen verglichen. Für privat beauftragte Sicherheitsdetektion gelten die begrenzten nordrhein-westfälischen Voraussetzungen. Weder der Wunsch nach einem schnellen Termin noch eine frühere Untersuchung benachbarter Bereiche ersetzt diese Klärung. Der vereinbarte Umfang und die benötigten Ergebnisunterlagen müssen für die weitere Planung nachvollziehbar sein.
Bei einer größeren Baugrube oder neuen Anschlussfläche wird der aktuelle Eingriff mit den bisherigen Untersuchungsgrenzen verglichen. Offen gebliebene Bereiche erhalten den tatsächlich noch benötigten nächsten Schritt. Geben Sie den aktuellen Planstand und vollständige Berichte an die betroffenen Beteiligten weiter. Die Fachplanung bestimmt, welche Aussagen weiterhin passen und welche zusätzliche Aufgabe offen ist. Eine Änderung führt nicht pauschal zur Wiederholung aller Arbeiten; der nächste Schritt wird auf den tatsächlich betroffenen Bereich bezogen. Erforderliche behördliche Abstimmungen werden mitgeführt, bevor die betreffenden Bodenarbeiten beginnen.
Ob eine Fläche außerhalb des Auftrags lag oder wegen eines Hindernisses nicht bearbeitet wurde, muss aus den Unterlagen hervorgehen. Prüfen Sie, ob dort jetzt Bodenarbeiten vorgesehen sind. Stellen Sie die vorhandenen Erkenntnisse für diese zusätzliche Fläche zusammen und klären Sie den weiteren Bedarf.
Ein fehlender Zugang beschreibt zunächst die damalige Situation. Ist die Fläche heute erreichbar, liegt dadurch noch kein Untersuchungsergebnis vor. Nehmen Sie die geplanten Arbeiten in die weitere Abstimmung auf und klären Sie, welche Untersuchung unter den heutigen Bedingungen nötig ist.
Lesen Sie nach, welche Bedingungen die Messung eingeschränkt haben und wie dies im Plan dargestellt ist. Eine durchgeführte Messung ist nicht in jedem Fall vollständig auswertbar. Welche Folgen die Einschränkung für die geplanten Bodenarbeiten hat, muss fachlich beurteilt werden.
Wird eine frühere Untersuchung nur mündlich erwähnt, beschaffen Sie nach Möglichkeit den Bericht mit Anlagen. Bis dahin bleibt offen, was tatsächlich untersucht wurde. Aus dem fehlenden Nachweis lässt sich weder ein Untersuchungsergebnis noch eine bestimmte Belastung ableiten.
Die Prüfung einer Kampfmittelverdachtsfläche in Viersen beginnt mit den vorhandenen Hinweisen und den tatsächlich geplanten Bodenarbeiten. Für ein Baufeld mit untersuchten und noch nicht bearbeiteten Teilflächen werden Lage, Tiefe und aktuelle Erkenntnisse zusammengeführt. Untersuchte, nicht untersuchbare und noch nicht untersuchte Bereiche behalten ihre eigenen Ergebnis- und Aufgabenbezüge. Ein historischer Hinweis, ein technisches Ergebnis und eine behördliche Einordnung können unterschiedliche Fragen beantworten. Der nächste Schritt wird aus der noch fehlenden Aussage bestimmt. Die staatliche Kampfmittelprüfung und zulässige private Ergänzungsaufgaben werden anhand des örtlichen Verfahrensstands unterschieden. Ein privater Auftrag erweitert weder die erlaubte Tätigkeit noch ersetzt er die Aufgaben der zuständigen Stellen. Zusätzliche Unterlagen werden gezielt beschafft, statt aus einer unklaren Zusammenfassung einen vollständigen Befund abzuleiten.
Eine Oberflächensondierung wird nach ihrem Untersuchungsziel und den tatsächlich erfassten Bedingungen beurteilt. Leitungen, Bewehrung, Befestigungen und andere Störkörper können die Aussage beeinflussen. Eine Messung an der Oberfläche belegt nicht ohne Weiteres den gesamten Untergrund einer tieferen Bauaufgabe. Die staatlich veranlasste Flächenuntersuchung bleibt von einer zulässigen privaten Zusatzaufgabe getrennt. Der konkrete Verfahrensweg wird vor der Beauftragung geklärt. Benötigt werden die vollständigen Berichte mit ihren Ergebnisflächen, Tiefen und Einschränkungen. Die Ausführungsplanung wird damit verglichen. Wo Angaben fehlen oder der neue Eingriff darüber hinausgeht, bleibt die konkrete Fachfrage vor den Bodenarbeiten zu klären.
Für eine geplante Tiefensondierung oder Bohrlochdetektion werden die benötigte Aussage, Lage und Tiefe der Punkte sowie die vorhandenen Erkenntnisse beschrieben. Eine geotechnische Bohrung hat einen anderen Untersuchungszweck. Private Bohrlochdetektion kommt im nordrhein-westfälischen Rahmen nur unter den dafür bestimmten Voraussetzungen und mit begrenztem Tätigkeitsumfang in Betracht. Eine allgemeine private Räumberechtigung folgt daraus nicht. Die Bearbeitung konkreter Belastungshinweise wird über die zuständigen Stellen geklärt. Wird ein Punkt verschoben oder die Tiefe verändert, wird der geänderte Umfang vor der Ausführung abgeglichen. Der Bericht zeigt, welche Positionen tatsächlich bearbeitet wurden und welche Aussage unter den dokumentierten Bedingungen getroffen werden kann. Ein Verfahrensname allein beschreibt diesen Umfang nicht.
Eine Bauaushubüberwachung wird mit ihrer tatsächlichen Aufgabe und den geltenden Voraussetzungen betrachtet. Sie ist kein pauschaler Ersatz für eine erforderliche vorgelagerte Untersuchung. Für das Vorhaben in Viersen werden Arbeitsbereiche, Baufolge und verbleibende Einschränkungen beschrieben. Welche Begleitung fachlich und rechtlich infrage kommt, wird vor den betroffenen Arbeiten begründet und abgestimmt. Bauleitung, ausführendes Unternehmen und Fachpersonal benötigen eindeutige Zuständigkeiten und Meldewege. Bei einer Änderung wird geprüft, ob die vereinbarte Aufgabe weiterhin zum Eingriff passt. Die Dokumentation erfasst den tatsächlich begleiteten Umfang.
Für die Kampfmittelprüfung vor einem Bauvorhaben in Viersen wird vereinbart, welche Aussage vor dem nächsten Eingriff benötigt wird. Eine Flächenräumung betrifft einen beschriebenen Bereich und ein bestimmtes Räumziel; erforderliche weitere Maßnahmen werden im maßgeblichen behördlichen Verfahren geklärt. Sondierbericht oder Räumprotokoll dokumentieren die tatsächlich ausgeführte Aufgabe mit ihren Grenzen. Die Bauleitung benötigt die vollständigen Plananlagen und den passenden Planstand. Neue Flächen, andere Tiefen oder verbleibende Störeinflüsse werden vor einer weiteren Verwendung berücksichtigt. Ein allgemein als abgeschlossen bezeichneter Auftrag erweitert die dokumentierte Aussage nicht.
Mehrere Bearbeitungsschritte können unterschiedliche Flächen und Fragestellungen betreffen. Halten Sie die jeweiligen Berichte und Karten vollständig zusammen. Eine gemeinsame Übersicht darf die Einzelgrenzen nicht verdecken. Für eine bestimmte Bauphase wird ausdrücklich benannt, auf welche dokumentierte Aussage sie sich stützt und welche Fragen noch offen sind.
Wenn eine frühere Einschränkung entfallen ist, beschreiben Sie die Veränderung mit Datum und Lage. Die Fachplanung kann daran die weitere Aufgabe ausrichten. Das frühere Ergebnis wird dadurch nicht rückwirkend erweitert. Ein ergänzender Bericht benennt seinen eigenen Umfang und den nachvollziehbaren Anschluss an die vorhandenen Unterlagen. Bei ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit den tatsächlich bearbeiteten Teilflächen, dem Räumumfang und den Ergebnissen dem ergänzenden Bericht samt Lageplan zugeordnet.
Ordnen Sie aktuelle Eingriffe den vollständigen vorhandenen Ergebnissen zu. Kennzeichnen Sie Überschneidungen und nicht abgedeckte Flächen im selben Planstand. Offene Fragen werden vor der betroffenen Ausführung geklärt. Eine bereits abgeschlossene Untersuchung in einem Nachbarabschnitt beantwortet diese Fragen nicht automatisch.
Übergeben Sie das neue Ergebnis mit seiner Fläche, Aufgabe und den verbleibenden Einschränkungen. Stellen Sie den Bezug zu früheren Berichten her, ohne deren Aussagen nachträglich umzudeuten. Die Bauleitung erhält eine nachvollziehbare Zuordnung für die geplanten Arbeiten. Weitere Änderungen werden wieder anhand dieses aktuellen Gesamtstands eingeordnet.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Bei Berichten zu Teilflächen wird geprüft, welche Bereiche die historische Bewertung tatsächlich umfasst und welche Aufnahmen dafür verfügbar waren. Eine ausgewertete historische Aufnahme ist noch keine technische Untersuchung des heutigen Bodens. Auch ein darin fehlender erkennbarer Hinweis schließt eine offene aktuelle Fachfrage nicht aus. Für die weitere Bearbeitung werden Aussagefähigkeit, Flächengrenzen und spätere Veränderungen den vorgesehenen Bodenarbeiten zugeordnet. Historisch bewertete, technisch untersuchte und noch offene Bereiche bleiben voneinander unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Für eine ergänzend zu untersuchende Teilfläche werden erwartete Objekte, Untergrund und der benötigte Untersuchungsbereich betrachtet. Hat eine frühere Messung Einschränkungen ausgewiesen, werden deren dokumentierte Gründe mit den heutigen Bedingungen verglichen. Zäune, Leitungen und bauliche Bestandsteile können die Auswertung beeinflussen. Die Signalstärke allein identifiziert kein Kampfmittel. Messung, Bewertung und erforderliche weitere Klärung werden für die konkrete offene Fläche zusammen geplant. Der Bericht hält fest, welche Aussage unter den tatsächlich vorgefundenen Bedingungen erreicht wurde.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Für einen zuvor ausgenommenen Bereich wird die Eignung anhand der verlangten Aussage und der vorhandenen Einbauten begründet. Ein dort früher nicht erreichbarer Messzugang wird mit dem heutigen Zustand verglichen; die Verfügbarkeit eines Geräts allein genügt nicht. Erfasste Daten erhalten Lagebezug und Angaben zu den Untersuchungsbedingungen. Aus der fachlichen Bewertung ergibt sich, welche Teilfläche damit bearbeitet ist und ob noch eine andere Methode oder weitere Klärung für die vorgesehenen Bodenarbeiten benötigt wird.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Ein älterer Radarplan wird auf Untersuchungszweck, erfasste Bereiche und Auswertungsgrenzen geprüft, bevor er für eine offene Kampfmittelfrage genutzt wird. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten können die Auswertbarkeit einschränken. Eine Reflexion identifiziert nicht automatisch ein Kampfmittel; eine unauffällige Darstellung bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachliche Interpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Für die nächsten Arbeiten bleibt erkennbar, welche Teilfläche tatsächlich beurteilt wurde und wo weiterhin eine Aussage fehlt.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Ein Bericht zu einer Fläche kann beispielsweise einen tieferen Bodenraum oder bestimmte Punkte ausdrücklich ausnehmen. Für eine Ergänzung werden Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen zusammengeführt. Die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich vorbereitet. Ein Standardraster oder eine allgemeine Tiefenangabe ersetzt diese Planung nicht. Das Ergebnis wird dem tatsächlich bearbeiteten Raum zugeordnet und nicht auf danebenliegende oder tiefere offene Bereiche ausgedehnt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Sie beschreibt für die offene Teilfläche Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung erhält eine Zuordnung zu den betroffenen Flächen und Tätigkeiten: wann die Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und was danach noch offen bleibt. Bereits vorhandene Ergebnisse und die ergänzende Bearbeitung werden im Bericht räumlich nachvollziehbar verbunden.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung kann Hinweise für das weitere Gebiet enthalten. Vergleichen Sie ihre Karten mit dem vorhandenen Untersuchungsbericht und markieren Sie die offene Teilfläche. Unterschiedliche Flächenbezüge müssen vor der Beauftragung geklärt werden.
Für eine weitere Sondierung müssen die heutigen Mess- und Zugangsbedingungen geprüft werden. Eine frühere Einschränkung ist nicht automatisch unverändert vorhanden oder bereits behoben. Beginnen Sie die erforderliche fachliche Klärung, bevor Sie Veränderungen mit Bodeneingriffen vornehmen.
Das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung beschreibt die offene Fläche, relevante Tiefen und die vorgesehene Bodenarbeit. Daraus wird die konkrete Aufgabe abgeleitet. Eine Ergänzung soll die offene Frage beantworten; sie erweitert nicht pauschal alle Aussagen des älteren Berichts.
Für die erste Abstimmung werden der genaue Projektort, ein aktueller Lageplan und die zuerst vorgesehenen Arbeiten benötigt. Geben Sie an, welche Aussage die Planung braucht und bis wann sie vorliegen soll. Bekannte fehlende Unterlagen oder noch nicht zugängliche Bereiche gehören bereits in diese Anfrage.
Vorhandene Berichte, Plananlagen und behördliche Schreiben werden mit den tatsächlichen Flächen und Tiefen verglichen. Dabei bleibt unterscheidbar, ob eine Auswertung, eine Empfehlung oder eine ausgeführte Untersuchung vorliegt. Auch der jeweilige Planstand und erkennbare Einschränkungen werden für die weitere Verwendung festgehalten.
Lesen Sie Bericht und Anlagen gemeinsam. Markieren Sie ausgenommene Bereiche in der aktuellen Planung und übernehmen Sie den jeweiligen Grund. Fassen Sie unterschiedliche Einschränkungen nicht nur als teilweise geprüft zusammen; die Bauleitung muss sie unterscheiden können.
Soweit eine historische Frage offen ist, wird der Bedarf weiterer Recherche oder Kriegsluftbildauswertung geklärt. Vorhandene Erkenntnisse werden berücksichtigt. Die Auswertung erhält einen bestimmten räumlichen Bezug und eine nachvollziehbare Fragestellung. Ein stadtgeschichtliches Ereignis allein entscheidet nicht darüber, welche Untersuchung das betreffende Grundstück benötigt. Erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung wird auf dem vorgesehenen fachlichen beziehungsweise behördlichen Verfahrensweg durchgeführt. Die Erkenntnisse werden der aktuellen Projektfläche und der weiteren Untersuchungsplanung zugeordnet.
Eingriffstiefe, Untergrund, Leitungen, Einbauten und Zugänglichkeit bestimmen die fachliche Vorbereitung. Unterschiedliche Bereiche können unterschiedliche Aufgaben erfordern. Der gewählte Untersuchungsumfang soll die offene Frage beantworten und seine Grenzen erkennen lassen. Voraussetzungen für die Durchführung werden mit Planung, Bauleitung und gegebenenfalls Betreiber vorab abgestimmt.
Zeigen Sie, welche offenen Teilflächen in der nächsten Bauphase benötigt werden. Ergänzen Sie Art und Tiefe der vorgesehenen Eingriffe. Andere offene Bereiche bleiben dokumentiert und gehören weiterhin nicht zum abgeschlossenen Untersuchungsumfang.
Die vorgesehenen Facharbeiten werden in die Arbeitsfolge und die verfügbaren Bauabschnitte eingeordnet. Schutzmaßnahmen, Zugänge und Ansprechpartner müssen zur tatsächlichen Ausführung passen. Bei geänderten Bedingungen wird die Eignung des Vorgehens erneut beurteilt. Eine erforderliche Begleitung wird mit ihrem Zweck vereinbart und ersetzt nicht pauschal eine andere Vorerkundung. Im vereinbarten und zulässigen Umfang untersucht das Fachpersonal die festgelegten Flächen oder Punkte mit dem geeigneten Verfahren. Die erhobenen Daten werden mit Lage, Tiefenbezug und örtlichen Bedingungen erfasst.
Messdaten werden im Zusammenhang mit Verfahren, örtlichen Bedingungen und Untersuchungsziel beurteilt. Eine Messanomalie ist nicht automatisch ein identifiziertes Kampfmittel. Nicht untersuchbare Bereiche und weiterer Klärungsbedarf bleiben erkennbar. Bei einem verdächtigen Fund werden die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen beachtet.
Stimmen Sie die Aufgabe mit der zuständigen Ordnungsbehörde und der Fachplanung ab. Beschreiben Sie im Auftrag genau, was die Fachfirma bearbeiten soll. Über nötige behördliche Maßnahmen entscheidet die zuständige Stelle; der gewünschte Baubeginn ersetzt diese Entscheidung nicht.
Bericht und zugehörige Pläne dokumentieren die tatsächliche Bearbeitung sowie wesentliche Einschränkungen. Die benötigten Unterlagen werden zusammen an die vereinbarten Beteiligten übergeben. Eine isolierte Ergebniszeile ersetzt diesen Zusammenhang nicht. Für die Projektakte muss nachvollziehbar bleiben, auf welche Flächen, Tiefen und Planungsgrundlagen sich eine Aussage bezieht.
Vor der anschließenden Arbeit wird geprüft, ob ihre Lage, Tiefe und Bedingungen von den Ergebnissen erfasst sind. Zusätzliche Bauabschnitte, verlegte Anschlüsse oder geänderte Bauteile werden gesondert betrachtet. Offene Punkte erhalten einen konkreten nächsten Schritt. Die Entscheidung wird mit dem verwendeten Planstand und den zuständigen Beteiligten nachvollziehbar festgehalten.
Ordnen Sie neue Ergebnisse der zuvor offenen Fläche und dem verwendeten Planstand zu. Der Ergänzungsbericht muss zeigen, welche Frage beantwortet wurde und welche Einschränkungen bleiben. Geben Sie Vorbericht und Ergänzung gemeinsam weiter, damit die Zusammenhänge für die Ausführung erkennbar sind.
Ordnen Sie bisherige und ergänzende Ergebnisse ihren jeweiligen Flächen zu. Ein gemeinsamer Plan kann zeigen, welcher Bericht für welchen Bereich gilt. Unterschiede bei Tiefe, Untersuchungsbedingungen und Bearbeitungszeitpunkt müssen erläutert werden. Das neue Ergebnis gilt nicht für benachbarte Flächen, die weiterhin offen sind.
Die BFR Kampfmittelräumung dienen für Planung und Dokumentation als fachliche Orientierung; ihr unmittelbarer Geltungsbereich ist bundesbezogen. Für Viersen sind außerdem die NRW-Regelungen und örtlichen Anforderungen zu beachten. Die beauftragte Untersuchung durch FONTANA-EOD ersetzt keine behördliche Entscheidung. Auch eine vollständige Akte deckt nicht automatisch jede spätere Bodenarbeit ab.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte offene Fachfrage für die bezeichneten Teilflächen und den aktuellen Planstand. Vor der Durchführung werden erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse mit den früheren Berichten abgeglichen. Veränderte Zugänge, Tiefen oder Bauverfahren werden vor den betroffenen Arbeiten zur fachlichen Prüfung weitergegeben. Der neue Bericht zeigt die tatsächlich ergänzte Bearbeitung und ihre Grenzen. Die Bauleitung kann ihn mit den bisherigen Nachweisen zusammenführen, ohne eine Aussage zu einer Teilfläche auf das gesamte Grundstück zu übertragen.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Auswahl beginnt mit dem Grund, aus dem die betreffende Teilfläche noch offen ist. Ein fehlender Messzugang, eine eingeschränkte Auswertbarkeit oder eine damals anders abgegrenzte Bauaufgabe stellen unterschiedliche Fragen. Das benötigte Erkenntnisziel wird für die jetzt vorgesehenen Arbeiten beschrieben. Daraus begründet die Fachplanung ein geeignetes Vorgehen. Die bloße Verfügbarkeit eines Geräts oder das Verfahren auf einer Nachbarfläche reicht als Auswahlgrundlage nicht aus.
Offene Bereiche erhalten im Lageplan eindeutige Bezeichnungen und eine Beschreibung der bestehenden Einschränkung. Die Bauleitung ordnet ihnen die nächsten Tätigkeiten und noch benötigten Facharbeiten zu. Bei einer größeren Gesamtfläche bleibt sichtbar, welche Teilbereiche bereits beurteilt wurden und welche nicht. Sobald ein bisher fehlender Zugang hergestellt werden soll, werden dessen Voraussetzungen gesondert abgestimmt. Die nächste Untersuchung schließt dadurch an die dokumentierte Grenze an, statt eine noch offene Aufgabe in einer allgemeinen Flächenangabe zu verdecken.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder ein anderes Bauverfahren werden vor den betroffenen Arbeiten mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält einen Plan, der die Änderung gegenüber dem früheren Untersuchungsbereich erkennen lässt. Ihre Rückmeldung wird der betreffenden Teilfläche zugeordnet und in die weitere Arbeitsplanung aufgenommen. Eine unveränderte Grundstücksadresse bestätigt für sich keine unveränderte Untersuchungsaufgabe. Auch innerhalb eines bereits bearbeiteten Baufelds kann der neue Bodenraum eine gesonderte Klärung benötigen.
Bericht und Plananlagen werden bei der Übergabe als zusammengehörige Unterlagen bereitgestellt. Eine kurze Übersicht kann die bearbeiteten Teilflächen, wesentlichen Grenzen und noch offenen Aufgaben benennen. Ihr fachlicher Umfang ergibt sich aus den vollständigen Nachweisen mit Lage- und Tiefenbezug. Beim Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleiben frühere und ergänzende Ergebnisse zuordenbar. So lässt sich für die nächste Tätigkeit prüfen, welcher Bericht sie tatsächlich erfasst und welche weitere Bearbeitung noch erforderlich ist.
Der Begriff beschreibt einen Bearbeitungsstand und ersetzt keine Bewertung des konkreten Untergrunds. Die Gründe und räumlichen Grenzen gehören zur Einordnung. Für eine neue Maßnahme wird geklärt, welche Untersuchung oder andere Bearbeitung erforderlich ist. Eine fehlende Aussage wird weder als positiver Nachweis noch als gesicherter Fund interpretiert.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenWird eine Fläche zugänglich oder ein störender Zustand geändert, kann dies eine weitere Bearbeitung ermöglichen. Der tatsächliche Erkenntnisgewinn entsteht jedoch erst durch die entsprechende Facharbeit. Halten Sie deshalb Vorbereitung und Ergebnis auseinander. Beide werden mit Datum und Bereich in die Projektunterlagen aufgenommen.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Leistungsübersicht hilft, diese Aufgaben bei der Anfrage zu unterscheiden.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNicht untersucht bedeutet, dass ein Untersuchungsschritt fehlt. Nicht untersuchbar bezeichnet eine dokumentierte Grenze unter den damaligen Bedingungen. Lesen Sie den angegebenen Grund im Bericht und klären Sie, was er für die jetzt geplanten Bodenarbeiten bedeutet.
Nein. Ein neuer Zugang ermöglicht erst die weitere Bearbeitung; er ist kein Untersuchungsergebnis. Stimmen Sie ab, welche Schritte für die Fläche nötig sind. Der spätere Bericht muss genau diesem Bereich zugeordnet werden.
Nein. Die Begründung mit Stand März 2021 betrifft das dargestellte Plangebiet. Für ein anderes Grundstück werden dessen eigene Unterlagen und die heutigen Anforderungen benötigt. Der Bericht beschreibt keine Belastung für das gesamte Stadtgebiet.
Stellen Sie Vorbericht, Anlagen und aktuelle Bauplanung zusammen. Markieren Sie die offenen Flächen und ergänzen Sie Eingriffstiefen sowie bekannte Veränderungen an Zugang oder Bestand. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben, damit sie vor der Untersuchung geklärt werden können.
Stellen Sie die betroffenen Arbeiten ein und entfernen Sie sich, ohne den Gegenstand zu berühren oder zu bewegen. Halten Sie andere Personen fern. Melden Sie den Fund unverzüglich der Polizei über 110 und folgen Sie den Anweisungen der zuständigen Behörden.
Ihre jeweiligen Flächen, Tiefen und Einschränkungen werden der aktuellen Ausführung zugeordnet. Eine Übersicht ergänzt die vollständigen Einzelberichte und ersetzt sie nicht.
Der veränderte Zustand mit genauer Lage, Zeitpunkt und den geplanten Arbeiten. Ob dadurch eine weitere Untersuchung möglich und erforderlich ist, wird fachlich eingeordnet.
Maßgeblich sind Größe und Zugänglichkeit der offenen Fläche, Eingriffstiefe, Verfahren, Störeinflüsse und vorhandene nutzbare Ergebnisse. Hinzu kommen erforderliche Vorleistungen, Auswertung und Dokumentation. Diese Leistungen werden vor der Beauftragung mit ihrem Umfang abgestimmt. Das ergänzende Ergebnis benennt Fläche, Aufgabe, Methode, Aussagegrenzen und den Bezug zu früheren Berichten. Verbleibende offene Bereiche werden ausdrücklich bezeichnet.
Fügen Sie Karten und Berichte mit untersuchten, nicht untersuchten und eingeschränkt bearbeiteten Bereichen bei.
Markieren Sie die geplanten Eingriffe und Veränderungen seit der bisherigen Bearbeitung.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.