Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Welche Teile Ihres Baufelds sind bereits untersucht, und was steht vor den nächsten Bodenarbeiten noch aus? FONTANA-EOD unterstützt in Moers die beauftragte Bewertung und Dokumentation des Untersuchungsstands. Dazu werden Bericht und Lageplan mit den vorgesehenen Arbeiten verglichen. Eine Untersuchung auf einer Teilfläche deckt nicht automatisch das gesamte Bauvorhaben ab.
Prüfen, welche Arbeiten erledigt sind und welche noch ausstehen.
Die im Bericht bezeichneten Grenzen im Bauplan wiederfinden.
Lage und Tiefe mit dem vorhandenen Ergebnis vergleichen.
Ein Zwischenbericht kann bereits verwertbare Ergebnisse enthalten, obwohl weitere Bereiche offen sind. Für Ihr Vorhaben in Moers vergleichen wir Bericht, Anlagen und aktuelle Bauplanung. Daraus wird erkennbar, welche Aussagen den nächsten Eingriff betreffen und welche Unterlagen oder Bearbeitungen noch benötigt werden.

Die Ratsunterlagen vom 7. Mai 2024 enthalten zur vierten Änderung des Bebauungsplans 400 einen Zwischenbericht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Düsseldorf. Er bezieht sich ausdrücklich auf einen Teilbereich und kündigt einen Abschlussbericht an. Für Ihr Vorhaben werden der aktuelle Untersuchungsstand, die zugehörigen Karten und die geplanten Arbeiten eindeutig zugeordnet. Moers ist eine Stadt im Kreis Wesel, Regierungsbezirk Düsseldorf, in Nordrhein-Westfalen. Geben Sie für Anfragen die genaue Projektadresse und die betroffene Teilfläche an. Für ein Vorhaben in einer anderen Gemeinde des Kreises wird die jeweilige örtliche Zuständigkeit gesondert geklärt. Die Flächenangabe verbindet den Standort mit dem zutreffenden Verfahren und der benötigten Fachaufgabe.
In den Moerser Ratsunterlagen vom 7. Mai 2024 zur vierten Änderung des Bebauungsplans Nr. 400 ist ein Zwischenbericht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wiedergegeben. Er gilt ausdrücklich nur für die bis dahin untersuchte, in einer Karte dargestellte Teilfläche. Ein Abschlussbericht wird für das Ende der Arbeiten angekündigt. Die Unterlagen dokumentieren den damaligen Stand dieses Vorhabens; über die heutige Situation oder andere Grundstücke in Moers geben sie keine Auskunft.
Vergleichen Sie bei Ihrem Bauprojekt die im Bericht untersuchte Fläche mit der jetzt geplanten Arbeit. Die gleiche Grundstücksadresse reicht dafür nicht aus. Lesen Sie auch die Karten und Anlagen und prüfen Sie, ob ein Zwischenstand oder ein abschließendes Ergebnis vorliegt.
Im Lastenausgleichsbestand des Stadtarchivs sind gebäudebezogene Bombenschäden aus den Kriegsjahren verzeichnet, darunter aus 1942 und 1944. Für eine heutige Projektakte werden solche Angaben mit ihrer historischen Adresse und der betroffenen Fläche zugeordnet. Spätere Umbauten, Rückbau oder Auffüllungen können den Bauzustand verändert haben. Historische Gebäudeeinträge und technische Untersuchungsergebnisse behalten ihren jeweiligen Aussagezweck; die konkrete nächste Bodenarbeit wird mit den dafür passenden Erkenntnissen vorbereitet.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Eine allgemeine Unternehmensbezeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob die jeweiligen Aufgaben und Schnittstellen für das konkrete Vorhaben passend beschrieben sind.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung führt die Informationen zusammen und ordnet Aufgaben und Entscheidungen den jeweils zuständigen Beteiligten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
Verfahren am Standort: Stadt Moers: Ratsunterlagen vom 7. Mai 2024, Zwischenbericht zu einer Teilfläche · Innenministerium NRW: Explosives Erbe · KampfmittelVO NRW: insbesondere § 3.
Planung und Dokumentation: BFR KMR: Räumplanung – Grundsätze · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation
Die BFR KMR werden als fachliche Orientierung verwendet; die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu klären.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Arbeiten gelten die KampfmittelVO-Ausnahmen und die Voraussetzungen des amtlichen Leitfadens. Die Ausnahmen betreffen insbesondere Bohrlochdetektionen im Rahmen von Spezialtiefbau und baubegleitende Kampfmittelräumung unter den gesetzlich bestimmten Bedingungen. Eine private baubegleitende Kampfmittelräumung setzt dabei voraus, dass die vorherige Untersuchung mit anerkannten Kampfmittelerkennungsverfahren nicht möglich ist. Maßgeblich ist dabei auch die Einschätzung des staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes, dass auf der betreffenden Fläche keine konkreten Belastungshinweise vorliegen. Sämtliche weiteren räumlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden für die konkrete Tätigkeit geklärt. Zuständige Stellen entscheiden über die behördliche Beauftragung.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Die Beteiligten vereinbaren ihre jeweiligen Aufgaben und Entscheidungszuständigkeiten. Eine koordinierende Ansprechperson führt die Informationen für das Projekt zusammen. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten zulässigen Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit Flächen, Tiefen und Aussagegrenzen. Seine Anwendbarkeit auf weitere Bodenarbeiten wird mit dem konkreten Eingriff abgeglichen.
Für die Gefahrenabwehr bei Kampfmitteln ist die örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Moers zuständig. Sie wird durch den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt. Die zuständigen Stellen bearbeiten die behördlichen Anforderungen und entscheiden in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. Private Facharbeiten werden mit dem rechtlich zulässigen, vereinbarten Umfang und den erforderlichen Abstimmungen vorbereitet. Für die nächste Bauphase werden technische Ergebnisse und noch offene behördliche Bearbeitungen getrennt zugeordnet.
Eine Luftbildauswertung, eine Untersuchung vor Ort und ein Bericht über eine einzelne Stelle beantworten unterschiedliche Fragen. Stellen Sie fest, worauf der Zwischenstand beruht. Aus seiner Bezeichnung allein lässt sich kein Verfahren ableiten. Der verbleibende Bedarf wird anhand des tatsächlichen Inhalts und der geplanten Bodeneingriffe bestimmt.
Historische Unterlagen auswertenEine noch nicht untersuchte Teilfläche führt nicht automatisch zur Wiederholung aller bisherigen Arbeiten. Zunächst werden vorhandene Ergebnisse, Grenzen und technische Bedingungen bewertet. Die passende Ergänzung wird auf die verbleibende Aufgabe bezogen. Dabei bleiben behördliche Festlegungen und die Voraussetzungen einer zulässigen privaten Tätigkeit in NRW maßgeblich.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Lesen Sie die räumliche Abgrenzung zusammen mit dem Berichtstext. Eine Projektadresse oder ein Grundstücksname beschreibt den tatsächlichen Umfang oft nicht ausreichend. Fehlende Karten werden beim Herausgeber angefragt. Eine Untersuchung einzelner Flächen wird nicht allein aufgrund der gemeinsamen Projektbezeichnung auf das gesamte Vorhaben ausgedehnt.
Erfassen Sie die Untersuchungsgrenze und die vorgesehene Baufläche mit eindeutigem Planstand. Ein Bauabschnitt kann beispielsweise eine bereits bearbeitete Fläche und einen noch offenen Randbereich umfassen. Welche Aussage für den nächsten Eingriff nutzbar ist, wird für diese Bereiche getrennt betrachtet. Die Fachbeteiligten benennen die benötigte Ergänzung, wenn Fläche oder Tiefe aus den vorliegenden Unterlagen unklar bleiben. In der Projektakte wird festgehalten, welche Karten für die weitere Abstimmung verwendet werden.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Ein angekündigter Abschlussbericht ist noch kein vorhandener Nachweis. Halten Sie fest, welche weiteren Arbeiten oder Unterlagen ausstehen und auf welchen Bereich sie sich beziehen. Prüfen Sie vor der nächsten Bauentscheidung den aktuellen Stand. Die bloße Zeitspanne seit einem Zwischenbericht belegt keinen späteren Abschluss der Bearbeitung.
Benennen Sie beispielsweise, ob eine weitere Fläche erst zugänglich gemacht werden muss, Messungen ausstehen oder eine Auswertung noch nicht vorliegt. Diese Aufgaben haben unterschiedliche Voraussetzungen und Empfänger. Für die Terminabstimmung zählt deshalb der tatsächliche Bearbeitungsstand der betreffenden Teilfläche. Werden neue Unterlagen geliefert, werden Datum und Zugehörigkeit zu den bisherigen Ergebnissen erfasst. Übermitteln Sie der Bauleitung den aktualisierten Stand für die Abstimmung vor den betroffenen Arbeiten.
Ablauf und Aufgaben abstimmen
Ein vorhandenes Teilergebnis kann für einen bestimmten Bauabschnitt relevant sein, ohne weitere Abschnitte abzudecken. Ordnen Sie Lage, Tiefe und geplante Tätigkeit den dokumentierten Ergebnissen zu. Die fachliche Entscheidung folgt dieser konkreten Übereinstimmung. Nicht bearbeitete Bereiche bleiben auch bei einem gemeinsamen Bauzeitenplan ausdrücklich erkennbar.
Auch bei gleicher Fläche kann sich die Fragestellung ändern, etwa wenn statt eines flachen Anschlussgrabens eine tiefere Baugrube vorgesehen wird. Geben Sie die neue Tiefe mit dem maßgeblichen Höhenbezug an und kennzeichnen Sie zusätzlich beanspruchte Arbeitsräume. Die Fachfirma prüft die vorhandenen Ergebnisse bezogen auf diesen Eingriff. Erforderliche Ergänzungen werden mit ihrem zulässigen Umfang abgestimmt. Vor vorbereitenden Bodeneingriffen werden die benötigten Untersuchungen und Schutzmaßnahmen geklärt.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentierenHistorische Vorerkundung, technische Untersuchung und baubegleitende Facharbeit beantworten unterschiedliche Projektfragen. Die zulässige private Tätigkeit im konkreten NRW-Verfahren wird mit dem Erkenntnisziel und der erforderlichen behördlichen Einbindung vor einer Vereinbarung geklärt.
Für den Auftrag ist zunächst zu klären, welche Entscheidung vorbereitet werden soll. Geht es um die erste Einordnung vorhandener Unterlagen, die Untersuchung einer bestimmten Fläche oder die Bearbeitung eines bereits bewerteten Befunds? Diese Aufgaben verlangen unterschiedliche Grundlagen. Ein allgemeiner Wunsch nach Sicherheit beschreibt noch keinen ausführbaren Untersuchungsumfang. Die Anfrage benennt deshalb Eingriff, Lage, Tiefe und verfügbaren Erkenntnisstand. Darauf aufbauend werden geeignete Facharbeiten und benötigte Ergebnisunterlagen abgestimmt.
Fachaufgabe einordnenDie erforderlichen Zugänge und Messbedingungen werden vor dem Termin geklärt. Dazu können freizuhaltende Flächen, verfügbare Leitungsinformationen und die Abstimmung mit anderen Gewerken gehören. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, ergibt sich aus dem gewählten Verfahren und dem Standort. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Eingriffe werden nicht allein zur Vorbereitung einer Messung eigenmächtig vorgenommen. Ihr Ablauf wird mit der Fachplanung und den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt.
Vorarbeiten im Ablauf klärenDer Umfang der privaten Facharbeit wird anhand der Projektunterlagen, der tatsächlichen Ausführungsbedingungen und der zulässigen Tätigkeit vereinbart. Benötigte Vorarbeiten, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation werden nachvollziehbar beschrieben. Kosten und Termine werden mit diesen Voraussetzungen und den erforderlichen Abstimmungen verbunden. Änderungen der Bauplanung werden vor einer Erweiterung der Arbeiten mit dem vereinbarten Auftrag abgeglichen.
Umfang und Termin besprechenPrüfen Sie, welche Arbeiten der Bericht beschreibt. Eine historische Auswertung beantwortet andere Fragen als eine Messung vor Ort oder die Überprüfung eines Verdachtspunkts. Entscheidend für Ihre Planung ist der dokumentierte Inhalt; die Berichtsüberschrift allein genügt nicht.
Vergleichen Sie die Fläche im Bericht mit dem aktuellen Lageplan. Grundstücksgrenze, Untersuchungsgrenze und Baugrubenrand können unterschiedlich verlaufen. Fehlt die Karte zum Bericht, fordern Sie sie beim Herausgeber an, bevor Sie den Umfang des Ergebnisses beurteilen.
Achten Sie auf nicht untersuchte Flächen, Einschränkungen und angekündigte weitere Arbeiten. Ein Zwischenbericht kann bereits nutzbare Ergebnisse enthalten, obwohl die Gesamtuntersuchung noch läuft. Führen Sie die offenen Aufgaben gesondert auf, damit sie bei der Bauplanung berücksichtigt werden.
Beschreiben Sie Lage, Tiefe und Bauart der nächsten Bodenarbeit. Für eine Gründung können andere Angaben nötig sein als für die bereits untersuchte Nachbarfläche. Prüfen Sie anhand des Berichts, ob das Ergebnis die vorgesehene Arbeit abdeckt.
Ein einzelner Auszug kann wesentliche Grenzen oder offene Aufgaben ausblenden. Führen Sie Anschreiben, Ergebnisbericht und Karten mit ihrem Datum gemeinsam. Bei späteren Ergänzungen wird erkennbar, welche Fassung ersetzt oder fortgeschrieben wurde. Die Projektakte soll den tatsächlichen Bearbeitungsstand zeigen und nicht nur den zuletzt eingegangenen Dokumenttitel.
Legen Sie für einen Bauabschnitt die zusammengehörigen Schreiben und Plananlagen so ab, dass ihre Verbindung nachvollziehbar bleibt. Bei einem nachgereichten Plan wird geklärt, zu welcher Berichtsfassung er gehört. Eine Korrektur wird mit ihrem geänderten Bereich benannt, während weiter nutzbare ältere Ergebnisse erkennbar bleiben. Für eine Rückfrage an den Herausgeber werden die konkrete Fundstelle im Dokument und die offene räumliche Frage angegeben. So lässt sich eine fehlende Information gezielt nachführen.
Auch ein abschließender Bericht wird anhand seiner Aufgabenstellung und seines Geltungsbereichs gelesen. Die Bauleitung benötigt die vollständigen Ergebnisse und Angaben zu Einschränkungen. Ein Abschluss des vereinbarten Auftrags bedeutet nicht automatisch, dass jede künftig geplante Tätigkeit bewertet wurde. Änderungen der Bauplanung werden gesondert mit den vorhandenen Aussagen abgeglichen.
Vor der Übergabe an ein anderes Unternehmen werden die vorgesehenen Bodenarbeiten mit dem dokumentierten Leistungsumfang verglichen. Teilen Sie mit, welche Fläche inzwischen hergestellt oder zugänglich geworden ist und ob weitere Gründungen, Leitungen oder Nebenanlagen hinzukommen. Die Ausführenden erhalten die Berichte gemeinsam mit ihren Anlagen und dem aktuellen Bauplan. Offene fachliche oder behördliche Aufgaben werden dem jeweils betroffenen Arbeitsschritt zugeordnet. Die nächste Beauftragung kann sich dadurch auf einen konkreten Ergänzungsbedarf beziehen. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Bauabschnitt und seinem Lageplan zugeordnet.
Stellen Sie den Bericht mit sämtlichen Anlagen und dem aktuellen Lageplan zusammen. Benennen Sie den konkreten Bauabschnitt und die damit verbundene Entscheidung. Prüfen Sie, ob neuere Unterlagen angekündigt oder bereits vorhanden sind. Die Bewertung berücksichtigt sowohl nutzbare Ergebnisse als auch ausdrücklich offen gebliebene Teile.
Gleichen Sie den neuen Arbeitsbereich mit dem inzwischen dokumentierten Untersuchungsstand ab. Aktualisieren Sie die Zuordnung, wenn weitere Berichte oder Karten eingegangen sind. Die Freigabe einer internen Bauphase ersetzt diesen fachlichen Vergleich nicht. Offene Voraussetzungen werden vor den davon betroffenen Arbeiten mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant. Geomagnetik misst das Magnetfeld passiv. Maßgeblich ist die magnetische Wirkung des gesuchten Objekts; elektrische Leitfähigkeit allein begründet seine Erkennbarkeit durch dieses Verfahren nicht.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung. Bei transientenelektromagnetischen Verfahren, kurz TDEM, wird die zeitliche elektromagnetische Antwort leitfähiger Objekte ausgewertet. Das Verfahren wird nach Untersuchungsziel und tatsächlichen Messbedingungen ausgewählt.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Dazu gehören die abgestimmte Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation im vorgesehenen Arbeitsablauf. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung ist von einer technischen Untersuchung vor Ort zu unterscheiden. Halten Sie bei mehreren Unterlagen fest, aus welcher Untersuchung jede Aussage stammt. Erst dann lässt sich beurteilen, welche Fragen für die nächste Bodenarbeit bereits beantwortet sind.
Bei mehreren Ergebnissen wird außerdem geklärt, welche Geländeoberfläche und welcher Bauzustand jeweils zugrunde lagen. Nach einem Abtrag oder einer Auffüllung können gleiche Tiefenangaben unterschiedliche Bodenräume beschreiben. Stellen Sie vorhandene Höhenangaben deshalb dem aktuellen Plan gegenüber und benennen Sie fehlende Bezüge. Die Fachbewertung berücksichtigt auch bekannte Störeinflüsse und nicht untersuchte Bereiche. Welche Daten weiterverwendet werden können, wird anhand der vollständigen Dokumentation und des neuen Untersuchungsziels beurteilt.
Bei einer Sondierung gehören die untersuchte Fläche und die dokumentierten Messbedingungen zusammen. Ein Ergebnis gilt nicht für weiteres Gelände, nur weil der Bericht später einem größeren Projekt zugeordnet wird. Bewahren Sie deshalb auch die Angaben zu Einschränkungen auf. Bei eingeschränkter Messbarkeit werden geeignete ergänzende Untersuchungen oder eine zulässige Baubegleitung fachlich abgestimmt. Verfahren und Ergebnisgrenzen werden dem konkreten Auftrag zugeordnet.
Das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung berücksichtigt die noch offenen Fragen. Zuerst wird geprüft, was durch vorhandene Ergebnisse bereits abgedeckt ist. Welche weiteren Arbeiten erforderlich und zulässig sind, wird fachlich und mit den zuständigen Stellen geklärt.
Wird die Planung in Varianten geführt, kennzeichnen Sie den für die nächste Entscheidung maßgeblichen Stand. Eine zusätzliche Trasse oder ein versetztes Fundament kann einen bislang nicht behandelten Bodenraum betreffen. Die Beteiligten klären, welche Angaben dafür fehlen und ob eine weitere Untersuchung vor den betreffenden Arbeiten erforderlich ist. Das Angebot beschreibt die vereinbarte Aufgabe mit ihren Voraussetzungen und Ergebnisunterlagen. Nach ihrer Ausführung werden neue und weiterverwendete Ergebnisse in der Projektakte unterscheidbar zusammengeführt.
Stellen Sie Bericht, Karten und Anlagen zusammen. Prüfen Sie, ob inzwischen eine neuere Fassung oder der angekündigte Abschlussbericht vorliegt. Lesen Sie getrennte Dokumente zunächst einzeln; sie müssen nicht denselben Untersuchungsumfang haben. Übermitteln Sie Projektadresse, Untersuchungsfrage und die vollständigen vorhandenen Unterlagen. Auswertungen und Berichte werden auf Stand, räumliche Übereinstimmung und Lücken geprüft. Bei offenen historischen Fragen werden die erforderliche Quellenrecherche und Luftbildauswertung durchgeführt und dem heutigen Eingriff zugeordnet.
Tragen Sie die untersuchten Flächen in den aktuellen Bauplan ein und kennzeichnen Sie ungeklärte Bereiche. Damit lassen sich die noch offenen Aufgaben beschreiben. Die fachliche Bewertung des Untersuchungsverfahrens und seiner Ergebnisse bleibt trotzdem erforderlich. Das geeignete Verfahren wird nach Erkenntnisziel, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Leitungen und Messbedingungen abgestimmt. Zuständigkeiten und Ausführungsvoraussetzungen werden vor der Arbeit geklärt.
Die nach den nordrhein-westfälischen Vorgaben beauftragte Sondierung oder baubegleitende Untersuchung wird auf den abgestimmten Flächen und Punkten ausgeführt. Messdaten und Beobachtungen erhalten einen nachvollziehbaren Lage- und Höhenbezug. Nicht untersuchte Bereiche, eingeschränkte Zugänge und relevante Störungen werden festgehalten.
Die erhobenen Daten und Befunde werden bezogen auf das Untersuchungsziel ausgewertet. Die Fachbewertung berücksichtigt Störeinflüsse, die erreichten Bereiche und verbleibende Aussagegrenzen. Daraus wird abgeleitet, welche weiterführende Klärung oder Bearbeitung für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird.
Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten und ihre Bewertung. Bearbeitete Flächen, Untersuchungstiefen, maßgebliche Geländeoberfläche und Einschränkungen bleiben zugeordnet. Weiterverwendete ältere Ergebnisse und neu untersuchte Bereiche werden unterscheidbar festgehalten. Die vereinbarten Empfänger erhalten die zusammengehörigen Unterlagen.
Geben Sie bei ergänzenden Berichten an, auf welchen früheren Stand sie sich beziehen. Bewahren Sie die bisherigen Unterlagen auf. Wenn Sie Ergebnisse zusammenfassen, müssen die Einschränkungen der einzelnen Untersuchungen weiterhin erkennbar sein. Bericht und Plananlagen dokumentieren die ausgeführten Facharbeiten, ihre Bewertung, Flächen und Tiefen sowie die verbleibenden Aussagegrenzen.
Übergeben Sie der Bauleitung die Berichte und Pläne für die anstehenden Arbeiten. Benennen Sie offene Fragen und die zuständigen Ansprechpartner. Bei mehreren Teilflächen muss erkennbar sein, welches Ergebnis für welchen Arbeitsbereich gilt.
Prüfen Sie auch bei einem Abschlussbericht, welche Flächen und Arbeiten er abdeckt. Er ist keine unbegrenzte Zusicherung für jede spätere Nutzung. Kommt ein neuer Bereich oder eine andere Bodenarbeit hinzu, muss fachlich geprüft werden, ob die vorhandenen Ergebnisse dafür ausreichen.
Die BFR Kampfmittelräumung beschreiben Anforderungen an die Dokumentation. Außerhalb ihres unmittelbaren Geltungsbereichs dienen sie als fachliche Orientierung. In Nordrhein-Westfalen sind die Zuständigkeiten der örtlichen Ordnungsbehörden und staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienste zu beachten. FONTANA-EOD übernimmt die rechtlich zulässigen, beauftragten Leistungen.
FONTANA-EOD bezieht die Untersuchung auf einen beschriebenen Eingriff und einen nachvollziehbaren Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden die fachliche Aufgabe, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird geprüft, ob der vereinbarte Umfang weiterhin passt. Der Bericht hält die tatsächliche Bearbeitung und ihre Grenzen fest. Für die weitere Bauplanung ist dadurch erkennbar, welche Aussage vorliegt und wo zusätzliche Klärung notwendig bleibt.
Untersuchungsaufgabe besprechenEine Untersuchung beginnt mit dem benötigten Erkenntnisziel. Die Wahl des Verfahrens wird dazu fachlich begründet. Ein bestimmtes Gerät oder eine ähnliche Nachbarbaustelle ist für sich genommen keine ausreichende Grundlage für die Methodenwahl.
Nicht zugängliche Flächen und eingeschränkte Aussagen werden benannt. Sie verschwinden nicht in einer Gesamtflächenangabe. Planung und Bauleitung können damit gezielt entscheiden, welche Bereiche noch zu bearbeiten sind und wann eine geeignete Untersuchung möglich wird.
Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder andere Bauverfahren werden mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Ein bekannter Projektname ersetzt diesen Abgleich nicht. Die Rückmeldung erfolgt vor der betroffenen Arbeit, damit eine offene Frage in den Ablauf aufgenommen werden kann.
Die fachliche Aussage bleibt mit ihren Lagebezügen und Anlagen verbunden. Eine kurze Zusammenfassung unterstützt die Orientierung, ersetzt aber nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Auch bei einem Wechsel von Bauleitung oder Auftragnehmern bleibt diese Grundlage erhalten.
Ein älterer Zwischenbericht kann weiterhin einen Teil der Projektgeschichte belegen. Ob inzwischen weitere Arbeiten erfolgt sind, ergibt sich daraus nicht. Fragen Sie den aktuellen Stand bei den zuständigen Beteiligten ab und ergänzen Sie die Projektakte. Eine bloße Annahme über den Fortgang ersetzt keine nachprüfbaren Ergebnisse.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenEin Bericht kann einen vereinbarten Auftrag abschließen und zugleich räumliche oder technische Einschränkungen enthalten. Lesen Sie deshalb Aufgabenstellung, Karten und Ergebnis gemeinsam. Die Beurteilung des nächsten Eingriffs beruht auf diesen Angaben. Eine zusätzliche Fläche erhält durch den Dokumenttitel keine Aussage, die im Bericht nicht enthalten ist.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Für die Anfrage werden die offene Aufgabe, betroffene Flächen und Tiefen sowie die benötigten Ergebnisse beschrieben. Der zulässige Leistungsumfang wird mit den tatsächlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten abgestimmt.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseEin Zwischenbericht kann Ergebnisse zu einer bestimmten Teilfläche enthalten. Prüfen Sie, welche Arbeiten dort ausgeführt wurden und welche noch ausstehen. Die verwertbaren Ergebnisse bleiben wichtig; sie dürfen aber nicht als Abschluss für die gesamte Fläche behandelt werden.
Nein. Vergleichen Sie die im Bericht und seinen Karten bezeichnete Fläche mit der geplanten Bodenarbeit. Zusätzliche Flächen oder größere Tiefen sind durch die gleiche Adresse nicht automatisch mit abgedeckt.
Nein. Die Ratsunterlagen von 2024 dokumentieren den damaligen Stand eines bestimmten Vorhabens. Für die heutige Planung werden die jeweils aktuellen Unterlagen benötigt. Der Bericht sagt auch nichts über andere Moerser Grundstücke aus.
Zunächst wird aus vorhandenen Ergebnissen und geplanten Bodenarbeiten der weitere Untersuchungsbedarf bestimmt. Die zuständigen Behörden sind dabei in die erforderlichen Schritte einzubeziehen. Der zulässige private Auftrag beschreibt die konkrete Fachleistung. Staatliche Entscheidungen und weiter erforderliche Untersuchungen werden mit den zuständigen Beteiligten geklärt. Vorhandene Ergebnisse bleiben ihrem tatsächlichen Untersuchungsumfang zugeordnet.
Unterbrechen Sie die betroffenen Arbeiten, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und entfernen Sie sich. Halten Sie andere Personen fern und verständigen Sie unverzüglich die Polizei über 110 beziehungsweise die örtliche Ordnungsbehörde. Folgen Sie deren Anweisungen und nehmen Sie keine eigene Untersuchung oder Bergung vor.
An den tatsächlich vorliegenden ergänzenden Unterlagen und dem bestätigten Bearbeitungsstand. Die Ankündigung im Zwischenbericht oder ein verstrichener Zeitraum belegen den Abschluss nicht.
Das wird anhand der konkreten Lage, Tiefe, Tätigkeit und dokumentierten Aussage bewertet. Der nutzbare Umfang und offene Voraussetzungen müssen für diesen Bauabschnitt nachvollziehbar sein.
Benötigt wird die maßgebliche vollständige Fassung mit ihren Anlagen und nachvollziehbarer Zuordnung zu vorherigen Berichten. Frühere Ergebnisse und spätere Ergänzungen werden mit ihren jeweiligen Geltungsbereichen gemeinsam geführt. Für den Aufwand sind nutzbare Vorunterlagen, Zugänge und Vorarbeiten, Flächengröße beziehungsweise Anzahl und Tiefe von Untersuchungspunkten, geeignetes Verfahren, Messbedingungen sowie Auswertung und Dokumentation maßgeblich. Noch erforderliche Fachleistungen werden auf dieser Grundlage konkret angeboten.
Legen Sie Zwischen- und Abschlussberichte samt Karten bei und nennen Sie angekündigte, noch fehlende Unterlagen. Nennen Sie außerdem die Projektadresse und die Untersuchungsfrage für den nächsten Arbeitsschritt. Zu den Berichten gehören die vollständigen Plananlagen mit ihrem Datum und Höhenbezug. Vermerken Sie, welche Fläche heute zugänglich ist und welche vorbereitenden Arbeiten vorgesehen sind. Die Fachfirma kann die vorhandenen Erkenntnisse damit dem gewünschten Auftrag zuordnen und benötigte weitere Angaben benennen.
Zeigen Sie die konkrete Arbeitsfläche mit Lage, Eingriffstiefe und der Entscheidung, für die das Ergebnis benötigt wird. Kennzeichnen Sie nicht untersuchte Bereiche und bekannte Einschränkungen im aktuellen Plan. Bei einer Änderung wird die ersetzte Fassung benannt und der zusätzliche Bodenraum dargestellt. Die Zuständigkeiten und erforderlichen Abstimmungen bleiben der jeweiligen Aufgabe zugeordnet. Für eine beabsichtigte Flächenräumung oder Bergungsaufgabe werden der konkrete Umfang und die zulässige Beauftragung mit der zuständigen Stelle geklärt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.