FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

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Regionale Kartendarstellung für Nordrhein-Westfalen mit Landeswappen, Tablet, Schutzhelm und Notizbuch.

Kampfmittelsondierung in Dinslaken

Eine Fläche kann auf dem Plan gut zugänglich wirken und vor Ort durch Leitungen, Einbauten oder Geländeunterschiede begrenzt sein. Bevor eine erforderliche Kampfmitteluntersuchung in Dinslaken beginnt, müssen diese Bedingungen bekannt sein. FONTANA-EOD unterstützt die fachliche Abstimmung des Untersuchungsumfangs und der dafür nötigen Vorbereitung.

Zugang

Arbeitsbereich und vorhandene Hindernisse erfassen.

Leitungen

Bestandsinformationen und Zuständigkeiten klären.

Vorarbeiten

Eingriffe erst nach fachlicher Abstimmung planen.

Bauvorhaben einordnen

Zugang und technische Untersuchbarkeit getrennt betrachten

Eine erreichbare Fläche kann dennoch eingeschränkte Messbedingungen aufweisen. Für Ihr Dinslakener Vorhaben verbinden wir die geplanten Eingriffe mit dem bekannten Flächenzustand und vorhandenen Berichten. Notwendige Vorbereitungen und offene fachliche Fragen werden vor der betroffenen Tätigkeit abgestimmt.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

Offener Graben mit Rohren neben einer Straßenbaustelle; rechts ein Bagger, im Hintergrund eine Brücke.

Dinslakener Planungshinweise mit eigener Fläche abgleichen

Die Begründung zum Bebauungsplan 339 nennt den Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr und die Bezirksregierung Düsseldorf im Zusammenhang mit Stellungnahmen aus 2021. Diese Aussagen betreffen den beschriebenen Planfall. Für Ihr heutiges Vorhaben werden die eigenen Unterlagen und tatsächlichen Bedingungen mit der örtlichen Ordnungsbehörde und der Fachplanung abgestimmt.

Örtliche Einordnung

Untersuchen können ist etwas anderes als betreten können

Dinslakener Planhinweise auf ihren konkreten Fall begrenzen

Die Begründung zum Dinslakener Bebauungsplan 339, Anlage zur Beschlussvorlage 1838/2025, behandelt in Abschnitt 4.9 auch die Voraussetzungen einer Untersuchung. Dort wiedergegebene Stellungnahmen aus 2021 gehen auf Zugang, Leitungen und Veränderungen des Geländes ein. Diese Aussagen betreffen das beschriebene Plangebiet; sie sind keine allgemeine Belastungsfeststellung oder Arbeitsanweisung für andere Grundstücke.

Tatsächlichen Zustand für die Fachplanung beschreiben

Für Ihr Vorhaben ist zu klären, welche Bedingungen am tatsächlichen Untersuchungsort vorliegen. Eine freie Zufahrt sagt noch nichts über die Auswertbarkeit einer Messung aus. Ebenso lässt sich aus einem sichtbaren Zaun nicht ohne Weiteres ableiten, welche Flächen wie untersucht werden können. Maßgeblich sind der konkrete Untersuchungszweck und die fachlich bewerteten Bedingungen.

Historische Straßenzüge und heutige Baufelder vergleichen

Ein Bombenangriff am 23. März 1945 traf Dinslaken. Die Neustraße trug im Laufe ihrer Geschichte unterschiedliche Namen. Für heutige Bodenarbeiten ist die genaue Zuordnung damaliger Adressen und Flächen erforderlich. Die Schilderung eines einzelnen Gebäudeschadens ersetzt keinen Nachweis für benachbarte Grundstücke oder einen später veränderten Arbeitsbereich.

Vorhandene Auswertungen werden mit den zugehörigen Karten und dem tatsächlichen Bauvorhaben verglichen. Ein Bebauungsplan enthält Anforderungen für seinen Geltungsbereich und einen bestimmten zeitlichen Erkenntnisstand. Ob diese Angaben für eine aktuelle Maßnahme passen, wird anhand der eigenen Fläche, Tiefe und Bauweise geklärt. Weitere Schritte erhalten die dafür erforderliche fachliche und behördliche Abstimmung.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Untersuchungsziel und Störeinflüsse gemeinsam bewerten

Die Eignung eines Verfahrens hängt von der benötigten Aussage und den örtlichen Bedingungen ab. Eine freie Oberfläche allein ist deshalb keine vollständige Entscheidungsgrundlage. Bekannte Einbauten und mögliche Einschränkungen werden berücksichtigt. Die Planung beschreibt, welche Bereiche mit welcher Fragestellung tatsächlich bearbeitet werden sollen.

Historische Unterlagen auswerten

Vorarbeiten vor ihrer Durchführung abstimmen

Benötigte Veränderungen werden nach Aufgabe und möglichem Bodeneingriff eingeordnet. Der Ablauf wird mit den zuständigen Beteiligten geklärt. Aus allgemeinen Angaben zur Flächenvorbereitung folgt keine eigenständige Erlaubnis für Erdarbeiten. Auch für eine private ergänzende Tätigkeit werden die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen in NRW vor der Vereinbarung geprüft.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Eine belastbare Beschreibung des Arbeitsbereichs vorbereiten

Illustration: Zwei Personen mit Tablet neben einem Plantisch und einem Messwagen auf einem Baufeld.

Sichtbaren Zustand und Unterlagen zusammenführen

Aktuelle Fotos können Zufahrt, Oberfläche oder sichtbare Einbauten erläutern. Ergänzen Sie sie mit Lagebezug und den vorhandenen Bestandsinformationen. Aus einem Foto werden keine unbekannten Verhältnisse im Boden abgeleitet. Unterschiede zwischen Plan und sichtbarem Zustand werden ausdrücklich festgehalten und vor einer darauf aufbauenden Entscheidung geklärt.

Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Zeitliche Verfügbarkeit passend zur Aufgabe beschreiben

Eine Fläche kann erreichbar sein und dennoch nur in bestimmten Zeiträumen zur Verfügung stehen. Benennen Sie Nutzung, Zugangsbeschränkungen und die zuständigen Ansprechpartner. Die Vorbereitung berücksichtigt diese Bedingungen gemeinsam mit der technischen Aufgabe. Eine Terminvereinbarung wird nicht als Bestätigung betrachtet, dass alle benötigten Bereiche tatsächlich verfügbar und untersuchbar sind.

Ablauf und Aufgaben abstimmen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Unbekannte Angaben offen lassen

Nicht dokumentierte Leitungsverläufe, Höhen oder Einbauten werden als ungeklärt benannt. Beschreiben Sie Herkunft und Genauigkeit der vorhandenen Informationen. Weitere Ermittlungen werden mit den Beteiligten abgestimmt. Die Fachplanung erhält dadurch einen nachvollziehbaren Ausgangsstand und muss fehlende Angaben nicht aus allgemeinen Beschreibungen oder Fotos vermuten.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson stimmt die zugewiesenen Aufgaben mit den beteiligten Verantwortlichen ab. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung; seine Aussagen werden nicht ohne Prüfung als allgemeine Zulassung weiterer Bodenarbeiten oder als Entscheidung einer Behörde ausgegeben.

Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Ob eine Untersuchungsaufgabe privat beauftragt werden darf, richtet sich nach dem konkreten NRW-Verfahren und den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen. Die zulässige Tätigkeit wird vor einer Vereinbarung geklärt.

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Dinslakener Auftrag wird beschrieben, welche Aussage für die geplanten Bodenarbeiten benötigt wird und welche örtlichen Bedingungen bekannt sind. Eine erreichbare Fläche ist nicht automatisch uneingeschränkt messbar. Legen Sie vorhandene Berichte, Leitungsinformationen und Angaben zu Einbauten oder Geländeunterschieden vor. Daraus lässt sich bestimmen, ob Unterlagen zunächst einzuordnen, ein bestimmter Bodenraum zu untersuchen oder bereits bewertete Befunde zu bearbeiten sind. Facharbeiten und Ergebnisbedarf werden mit erreichbaren Bereichen und offenen Voraussetzungen verbunden. Der bloße Hinweis auf eine freie Zufahrt bestimmt den Umfang noch nicht.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Vor dem Termin werden Zufahrt, tatsächliche Messflächen und die für das gewählte Verfahren nötigen Bedingungen getrennt geklärt. Eine vorhandene Leitung oder ein Zaun wird mit seiner Lage in die fachliche Bewertung einbezogen; daraus wird nicht pauschal die Unmöglichkeit einer Untersuchung abgeleitet. Benötigte Vorarbeiten und die Abstimmung mit anderen Gewerken werden konkret beschrieben. Änderungen der Oberfläche oder zusätzliche Bodeneingriffe zur Herstellung von Zugängen werden vorab mit den verantwortlichen Beteiligten fachlich abgestimmt. Sie werden nicht eigenmächtig als beiläufige Messvorbereitung ausgeführt.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Die Beauftragung hält fest, welche Flächen unter den bekannten Bedingungen bearbeitet werden sollen und welche Voraussetzungen offen sind. Eine nur teilweise erreichbare Messfläche wird bereits im Umfang berücksichtigt. Aufwand und Termine werden mit Zugängen, Unterlagen und erforderlichen Abstimmungen vereinbart; Bewertung und Ergebnisübergabe gehören zum Ablauf. Ändert sich der Zustand zwischen Planung und Termin, wird dies der Fachplanung mitgeteilt. Die Bauleitung kann damit zwischen hergestelltem Zugang, tatsächlich ausgeführter Untersuchung und noch fehlender Aussage für die nächste Tätigkeit unterscheiden.

Umfang und Termin besprechen

Wenn eine Stellungnahme zu einem bestimmten Plan gehört

Die Dinslakener Begründung zum Bebauungsplan 339 gibt Stellungnahmen aus Juni 2021 und eine zugehörige Karte wieder. Die dortigen Hinweise bleiben mit diesem Planfall und seinem damaligen Kenntnisstand verbunden. Für ein anderes Vorhaben werden die eigene Planung und tatsächlich passenden Unterlagen benötigt. Vorhandene behördliche Schreiben und technische Berichte werden vollständig mit ihren Anlagen zusammengeführt. Die Unterlagen sollen erkennen lassen, welche Frage bereits bearbeitet ist und welche Aussage noch benötigt wird. Fehlende Angaben werden vor der nächsten Beauftragung konkret benannt. Das weitere Vorgehen richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den dafür zuständigen Stellen.

Vor der Ausschreibung weiterer Facharbeiten

Benennen Sie Fläche, Tiefe, Bauverfahren und das benötigte Ergebnis. Fügen Sie vorhandene Auswertungen, behördliche Anforderungen und vollständige Fachberichte bei. Die Anbieter benötigen nachvollziehbare Planstände und bekannte Einschränkungen, damit sich der Umfang vergleichen lässt. Staatliche Aufgaben und zulässige private Ergänzungen bleiben getrennt. Klären Sie außerdem Zugänge und die Zuständigkeit für notwendige Vorarbeiten. Ein allgemeiner Gerätename beschreibt weder die konkrete Untersuchungsaufgabe noch den rechtlich zulässigen Auftrag. Änderungen werden allen betroffenen Beteiligten vor der Ausführung weitergegeben.

Vor zusätzlichen Erkundungspunkten und Tiefeneingriffen

Beschreiben Sie die vorgesehenen Punkte oder Bauteile mit Lage und Tiefenbezug. Eine geotechnische Erkundung beantwortet eine andere Frage als die davor benötigte kampfmittelfachliche Untersuchung. Vorhandene Ergebnisse werden mit den tatsächlichen Eingriffen verglichen. Für privat beauftragte Sicherheitsdetektion gelten die begrenzten nordrhein-westfälischen Voraussetzungen. Weder der Wunsch nach einem schnellen Termin noch eine frühere Untersuchung benachbarter Bereiche ersetzt diese Klärung. Der vereinbarte Umfang und die benötigten Ergebnisunterlagen müssen für die weitere Planung nachvollziehbar sein.

Wenn sich Planung oder Bearbeitungsstand ändern

Bei Änderungen an Verbau, Gründung oder Baugrube wird der aktuelle Entwurf mit den eigenen Ergebnisunterlagen verglichen. Vorgaben eines bestimmten Planverfahrens werden nicht ungeprüft auf sämtliche Dinslakener Grundstücke übertragen. Geben Sie den aktuellen Planstand und vollständige Berichte an die betroffenen Beteiligten weiter. Die Fachplanung bestimmt, welche Aussagen weiterhin passen und welche zusätzliche Aufgabe offen ist. Eine Änderung führt nicht pauschal zur Wiederholung aller Arbeiten; der nächste Schritt wird auf den tatsächlich betroffenen Bereich bezogen. Erforderliche behördliche Abstimmungen werden mitgeführt, bevor die betreffenden Bodenarbeiten beginnen.

Aufgaben am Standort

Den Zustand der Fläche vorab beschreiben

01

Zugang und Nutzung

Beschreiben Sie, wie die Fläche erreicht wird und ob sie während der Untersuchung weiter genutzt werden soll. Kennzeichnen Sie Bereiche, die nicht betreten werden dürfen oder nur zeitweise verfügbar sind. Daraus ergeben sich Abstimmungsfragen für die Ausführung, noch kein Nachweis über die Untersuchbarkeit des Bodens.

02

Leitungen und Einbauten

Stellen Sie verfügbare Bestandsinformationen zusammen und benennen Sie deren Herkunft. Unbekannte Verläufe bleiben als ungeklärt vermerkt. Welche weiteren Ermittlungen nötig sind und wer sie ausführt, wird gesondert abgestimmt. Eine Kampfmitteluntersuchung ersetzt keine Leitungsauskunft und eine Leitungsauskunft keine Kampfmittelbewertung.

03

Höhen und Aufschüttungen

Wenn Unterlagen auf veränderte Geländehöhen oder Auffüllungen hinweisen, geben Sie diese mit ihrem jeweiligen Bezug weiter. Für die Untersuchungsplanung ist zu unterscheiden, welche Höhen bekannt und welche nur vermutet sind. Leiten Sie daraus keine eigenständigen Abtragsarbeiten ab; der notwendige Ablauf muss zuvor fachlich geklärt sein.

04

Vorgesehene Bauarbeiten

Verknüpfen Sie die Flächenbeschreibung mit dem aktuellen Bauentwurf. Fundamente, Schächte oder ein Verbau können über die zunächst angenommene Arbeitsfläche hinausreichen. Geben Sie die tatsächlich benötigten Bereiche und Tiefen an, damit nicht nur eine bequem zugängliche Teilfläche betrachtet wird.

05

Verdacht, Bauaufgabe und nächsten Auftrag zusammenführen

Die Prüfung einer Kampfmittelverdachtsfläche in Dinslaken beginnt mit den vorhandenen Hinweisen und den tatsächlich geplanten Bodenarbeiten. Für eine Gründung mit planbezogenen Hinweisen und später veränderter Ausführung werden Lage, Tiefe und aktuelle Erkenntnisse zusammengeführt. Stellungnahmen und Karten aus einem bestimmten Planverfahren werden mit ihrem Datum und räumlichen Geltungsbereich verwendet. Ein historischer Hinweis, ein technisches Ergebnis und eine behördliche Einordnung können unterschiedliche Fragen beantworten. Der nächste Schritt wird aus der noch fehlenden Aussage bestimmt. Die staatliche Kampfmittelprüfung und zulässige private Ergänzungsaufgaben werden anhand des örtlichen Verfahrensstands unterschieden. Ein privater Auftrag erweitert weder die erlaubte Tätigkeit noch ersetzt er die Aufgaben der zuständigen Stellen. Zusätzliche Unterlagen werden gezielt beschafft, statt aus einer unklaren Zusammenfassung einen vollständigen Befund abzuleiten.

06

Oberflächenuntersuchung und Eingriffstiefe abgleichen

Eine Oberflächensondierung wird nach ihrem Untersuchungsziel und den tatsächlich erfassten Bedingungen beurteilt. Leitungen, Bewehrung, Befestigungen und andere Störkörper können die Aussage beeinflussen. Eine Messung an der Oberfläche belegt nicht ohne Weiteres den gesamten Untergrund einer tieferen Bauaufgabe. Die staatlich veranlasste Flächenuntersuchung bleibt von einer zulässigen privaten Zusatzaufgabe getrennt. Der konkrete Verfahrensweg wird vor der Beauftragung geklärt. Benötigt werden die vollständigen Berichte mit ihren Ergebnisflächen, Tiefen und Einschränkungen. Die Ausführungsplanung wird damit verglichen. Wo Angaben fehlen oder der neue Eingriff darüber hinausgeht, bleibt die konkrete Fachfrage vor den Bodenarbeiten zu klären.

07

Bohrpunkte und Sicherheitsdetektion fachlich zuordnen

Für eine geplante Tiefensondierung oder Bohrlochdetektion werden die benötigte Aussage, Lage und Tiefe der Punkte sowie die vorhandenen Erkenntnisse beschrieben. Eine geotechnische Bohrung hat einen anderen Untersuchungszweck. Private Bohrlochdetektion kommt im nordrhein-westfälischen Rahmen nur unter den dafür bestimmten Voraussetzungen und mit begrenztem Tätigkeitsumfang in Betracht. Eine allgemeine private Räumberechtigung folgt daraus nicht. Die Bearbeitung konkreter Belastungshinweise wird über die zuständigen Stellen geklärt. Wird ein Punkt verschoben oder die Tiefe verändert, wird der geänderte Umfang vor der Ausführung abgeglichen. Der Bericht zeigt, welche Positionen tatsächlich bearbeitet wurden und welche Aussage unter den dokumentierten Bedingungen getroffen werden kann. Ein Verfahrensname allein beschreibt diesen Umfang nicht.

08

Bauaushubüberwachung mit ihrer konkreten Aufgabe vorbereiten

Eine Bauaushubüberwachung wird mit ihrer tatsächlichen Aufgabe und den geltenden Voraussetzungen betrachtet. Sie ist kein pauschaler Ersatz für eine erforderliche vorgelagerte Untersuchung. Für das Vorhaben in Dinslaken werden Arbeitsbereiche, Baufolge und verbleibende Einschränkungen beschrieben. Welche Begleitung fachlich und rechtlich infrage kommt, wird vor den betroffenen Arbeiten begründet und abgestimmt. Bauleitung, ausführendes Unternehmen und Fachpersonal benötigen eindeutige Zuständigkeiten und Meldewege. Bei einer Änderung wird geprüft, ob die vereinbarte Aufgabe weiterhin zum Eingriff passt. Die Dokumentation erfasst den tatsächlich begleiteten Umfang.

09

Räumziel und spätere Verwendung des Nachweises klären

Für die Kampfmittelprüfung vor einem Bauvorhaben in Dinslaken wird vereinbart, welche Aussage vor dem nächsten Eingriff benötigt wird. Eine Flächenräumung betrifft einen beschriebenen Bereich und ein bestimmtes Räumziel; erforderliche weitere Maßnahmen werden im maßgeblichen behördlichen Verfahren geklärt. Sondierbericht oder Räumprotokoll dokumentieren die tatsächlich ausgeführte Aufgabe mit ihren Grenzen. Die Bauleitung benötigt die vollständigen Plananlagen und den passenden Planstand. Neue Flächen, andere Tiefen oder verbleibende Störeinflüsse werden vor einer weiteren Verwendung berücksichtigt. Ein allgemein als abgeschlossen bezeichneter Auftrag erweitert die dokumentierte Aussage nicht.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Voraussetzungen und Ergebnis unterscheiden

Eine hergestellte Zufahrt oder freigegebene Betretung ermöglicht zunächst einen Arbeitsschritt. Welche Aussage tatsächlich erreicht wurde, ergibt sich aus der ausgeführten Untersuchung. Halten Sie diese Angaben getrennt fest. Die Bauleitung soll erkennen können, welche Voraussetzung erfüllt und welcher Bereich mit welchem Ergebnis fachlich bearbeitet worden ist.

Abweichungen mit ihrem räumlichen Umfang dokumentieren

Zeigen sich andere Bedingungen als erwartet, werden sie der betroffenen Fläche zugeordnet. Der Bericht hält fest, wie dies die Untersuchung und ihre Aussage beeinflusst hat. Ein planmäßig bearbeiteter Nachbarbereich verdeckt diese Einschränkung nicht. Für weitere Bauarbeiten wird der verbliebene Klärungsbedarf konkret aus der Dokumentation abgeleitet. Nach ausgeführten Räumarbeiten enthält die Projektakte zusätzlich das Räumprotokoll mit den bearbeiteten Flächen, dem Räumumfang und den Ergebnissen sowie dem Bezug auf den zugehörigen Lageplan.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Vor dem Termin den Ausgangszustand abgleichen

Prüfen Sie, ob die übermittelten Angaben noch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Neue Nutzung, zusätzliche Einbauten oder gesperrte Bereiche werden mitgeteilt. Noch fehlende Voraussetzungen erhalten einen zuständigen Ansprechpartner. Die technische Aufgabe wird mit diesem Stand abgestimmt, bevor ein Termin als durchführbar eingeordnet wird.

Bei veränderten Bedingungen den nächsten Schritt klären

Die Abweichung wird mit Lage und Auswirkungen festgehalten. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach der betroffenen Fachfrage und den verfügbaren Möglichkeiten. Spätere Beteiligte erhalten den aktualisierten Ablauf sowie die dokumentierten Einschränkungen. Eine Änderung wird nicht allein durch Fortschreiben des Termins als fachlich erledigt behandelt.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Frühere Straßenbezeichnungen, Flächengrenzen und verfügbare Aufnahmen werden mit dem heutigen Baufeld verbunden. Aussagefähigkeit und Abgrenzung der Bilder bestimmen den historischen Erkenntnisstand. Ein fehlender sichtbarer Befund ist keine heutige Untergrundmessung. Die historische Bewertung wird mit weiteren Erkenntnissen und den vorgesehenen Eingriffen zusammengeführt. Sie unterstützt die Planung der Untersuchung, beantwortet aber nicht allein, welche Messbedingungen am heute zugänglichen Standort tatsächlich vorliegen.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Zäune, Leitungen und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen, auch wenn die Fläche gut erreichbar ist. Die Eignung wird für erwartete Objekte, Untergrund und benötigten Untersuchungsbereich beurteilt. Ein Signal identifiziert kein Kampfmittel allein durch seine Stärke. Messung, Bewertung und erforderliche weitere Klärung werden als zusammengehörige Fachaufgabe geplant. Die dokumentierten Bedingungen zeigen, welche Aussage unter dem tatsächlichen Zustand der Fläche erreicht wurde und wo Einschränkungen bleiben.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Auswahl berücksichtigt erreichbare Messflächen, störende Einbauten und die verlangte Aussage. Eine freie Zufahrt oder die Verfügbarkeit eines Geräts genügt als fachliche Begründung nicht. Ergebnisse erhalten Lagebezug und Angaben zu den tatsächlichen Untersuchungsbedingungen. Ob eine ergänzende Methode erforderlich ist, ergibt sich aus der Bewertung. Zugängliche und auswertbare Bereiche werden für die weitere Bauplanung erkennbar voneinander unterschieden.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit unabhängig davon, ob die Fläche betreten werden kann. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; ein unauffälliger Bereich bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachinterpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Vorhandene Radarunterlagen für andere Zwecke werden vor ihrer Verwendung als Kampfmittelnachweis auf Aussageziel und tatsächlich untersuchten Bereich geprüft.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Die Planung verbindet Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und bekannte Leitungen mit den tatsächlichen Zugangsbedingungen. Auch die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich vorbereitet. Aus einer freien Fläche ergibt sich dafür kein allgemeines Raster. Eine pauschale Tiefenzahl ersetzt die Planung nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden auf die konkreten Bedingungen und Bauarbeiten bezogen. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung benötigt die Zuordnung von Facharbeiten und offenen Bereichen zum Arbeitsablauf. Ein fehlender Messzugang wird dabei als konkrete Voraussetzung behandelt; die weitere Bearbeitung wird fachlich abgestimmt, bevor die betreffenden Bodenarbeiten erfolgen.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Vorbereitung und Messung aufeinander abstimmen

Unterlagen vor Ort abgleichen

Die historische Luftbildauswertung und frühere Berichte werden mit der aktuellen Flächenbeschreibung zusammengeführt. Dabei bleibt erkennbar, worauf sich ein Hinweis bezieht. Ein Ergebnis für einen benachbarten Bereich beantwortet die Frage nach der Untersuchung Ihrer geplanten Eingriffsfläche nicht automatisch.

Messhindernisse bewerten

Ob und wie eine Sondierung unter vorhandenen Einbauten möglich ist, hängt vom Verfahren und vom Untersuchungsziel ab. Störeinflüsse müssen fachlich bewertet werden. Eine Messlücke darf im Bericht nicht verschwinden, nur weil andere Teile der Fläche gut auswertbar waren.

Vorarbeiten im Ablauf festhalten

Im Räumkonzept werden erforderliche Vorarbeiten und Untersuchungsschritte aufeinander abgestimmt. Wer was veranlasst, muss feststehen. Eine schwierige Messsituation rechtfertigt nicht automatisch baubegleitende Kampfmittelräumung; eine reine Sichtkontrolle beim Aushub ersetzt keine fachgerechte Untersuchung.

Nächste Schritte

So wird aus der Flächenbeschreibung ein abgestimmter Ablauf

01

Projekt und ersten Bodeneingriff beschreiben

Für die erste Abstimmung werden der genaue Projektort, ein aktueller Lageplan und die zuerst vorgesehenen Arbeiten benötigt. Geben Sie an, welche Aussage die Planung braucht und bis wann sie vorliegen soll. Bekannte fehlende Unterlagen oder noch nicht zugängliche Bereiche gehören bereits in diese Anfrage.

02

Unterlagen dem heutigen Vorhaben zuordnen

Vorhandene Berichte, Plananlagen und behördliche Schreiben werden mit den tatsächlichen Flächen und Tiefen verglichen. Dabei bleibt unterscheidbar, ob eine Auswertung, eine Empfehlung oder eine ausgeführte Untersuchung vorliegt. Auch der jeweilige Planstand und erkennbare Einschränkungen werden für die weitere Verwendung festgehalten.

Führen Sie aktuelle Pläne, verfügbare Höhenangaben und Beschreibungen der Einbauten zusammen. Fotos können den sichtbaren Zustand ergänzen, belegen jedoch keine Verhältnisse im Boden. Halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest, statt fehlende Angaben durch Annahmen zu ersetzen.

03

Historische Recherche und Luftbilder gezielt ergänzen

Soweit eine historische Frage offen ist, wird der Bedarf weiterer Recherche oder Kriegsluftbildauswertung geklärt. Vorhandene Erkenntnisse werden berücksichtigt. Die Auswertung erhält einen bestimmten räumlichen Bezug und eine nachvollziehbare Fragestellung. Ein stadtgeschichtliches Ereignis allein entscheidet nicht darüber, welche Untersuchung das betreffende Grundstück benötigt. Erforderliche historische Recherche oder Luftbildauswertung wird auf dem vorgesehenen fachlichen beziehungsweise behördlichen Verfahrensweg durchgeführt. Die Erkenntnisse werden der aktuellen Projektfläche und der weiteren Untersuchungsplanung zugeordnet.

04

Verfahren nach der benötigten Aussage auswählen

Eingriffstiefe, Untergrund, Leitungen, Einbauten und Zugänglichkeit bestimmen die fachliche Vorbereitung. Unterschiedliche Bereiche können unterschiedliche Aufgaben erfordern. Der gewählte Untersuchungsumfang soll die offene Frage beantworten und seine Grenzen erkennen lassen. Voraussetzungen für die Durchführung werden mit Planung, Bauleitung und gegebenenfalls Betreiber vorab abgestimmt.

Klären Sie anhand des Vorhabens und der vorhandenen Erkenntnisse, welche Aussage benötigt wird. Der Umfang wird nicht allein aus der Gesamtgröße des Grundstücks abgeleitet. Entscheidend ist, welche Bereiche und Tiefen die geplanten Arbeiten tatsächlich betreffen.

05

Sondierung oder Begleitung mit dem Bauablauf koordinieren

Die vorgesehenen Facharbeiten werden in die Arbeitsfolge und die verfügbaren Bauabschnitte eingeordnet. Schutzmaßnahmen, Zugänge und Ansprechpartner müssen zur tatsächlichen Ausführung passen. Bei geänderten Bedingungen wird die Eignung des Vorgehens erneut beurteilt. Eine erforderliche Begleitung wird mit ihrem Zweck vereinbart und ersetzt nicht pauschal eine andere Vorerkundung. Im vereinbarten und zulässigen Umfang untersucht das Fachpersonal die festgelegten Flächen oder Punkte mit dem geeigneten Verfahren. Die erhobenen Daten werden mit Lage, Tiefenbezug und örtlichen Bedingungen erfasst.

06

Ergebnisse und Auffälligkeiten fachlich bewerten

Messdaten werden im Zusammenhang mit Verfahren, örtlichen Bedingungen und Untersuchungsziel beurteilt. Eine Messanomalie ist nicht automatisch ein identifiziertes Kampfmittel. Nicht untersuchbare Bereiche und weiterer Klärungsbedarf bleiben erkennbar. Bei einem verdächtigen Fund werden die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen beachtet.

Besprechen Sie mit den zuständigen Beteiligten, welche Vorbereitung erforderlich und unter welchen Bedingungen sie möglich ist. Bodenverändernde Arbeiten dürfen nicht ungeprüft vorgezogen werden. Benennen Sie die jeweils verantwortlichen Ansprechpartner und die vor dem nächsten Schritt noch erforderlichen Rückmeldungen.

07

Ergebnisse mit dem Lage- und Tiefenbezug übergeben

Bericht und zugehörige Pläne dokumentieren die tatsächliche Bearbeitung sowie wesentliche Einschränkungen. Die benötigten Unterlagen werden zusammen an die vereinbarten Beteiligten übergeben. Eine isolierte Ergebniszeile ersetzt diesen Zusammenhang nicht. Für die Projektakte muss nachvollziehbar bleiben, auf welche Flächen, Tiefen und Planungsgrundlagen sich eine Aussage bezieht.

08

Den nächsten Eingriff mit den Ergebnissen abgleichen

Vor der anschließenden Arbeit wird geprüft, ob ihre Lage, Tiefe und Bedingungen von den Ergebnissen erfasst sind. Zusätzliche Bauabschnitte, verlegte Anschlüsse oder geänderte Bauteile werden gesondert betrachtet. Offene Punkte erhalten einen konkreten nächsten Schritt. Die Entscheidung wird mit dem verwendeten Planstand und den zuständigen Beteiligten nachvollziehbar festgehalten.

Zeigen sich bei der Ausführung andere Bedingungen als angenommen, werden sie für den betroffenen Bereich festgehalten. Das weitere Vorgehen ist daran anzupassen. Ein veränderter Ablauf und eingeschränkte Ergebnisse müssen später für die Bauleitung nachvollziehbar bleiben.

Nachweise

Messlücken und veränderte Bedingungen gehören in den Bericht

Ergebnisse und Geltungsbereich

Die Dokumentation beschreibt, welche Fläche unter welchen Bedingungen untersucht wurde und welche Fragen offenbleiben. Dazu können unzugängliche Bereiche, Störeinflüsse oder Abweichungen vom vorbereiteten Zustand gehören. Für eine spätere Bauphase muss erkennbar sein, ob ihr Arbeitsbereich tatsächlich erfasst ist. Eine Begehung oder Flächenvorbereitung allein belegt keine Kampfmittelfreiheit.

Verantwortlichkeiten im Projekt

Die BFR Kampfmittelräumung gelten unmittelbar für Bundesliegenschaften und enthalten fachliche Grundsätze für Planung und Dokumentation. In Nordrhein-Westfalen sind außerdem die örtlichen behördlichen Anforderungen zu beachten. Der Auftrag an FONTANA-EOD beschreibt die vereinbarte Fachleistung; die Gefahrenabwehr bleibt Aufgabe der zuständigen Ordnungsbehörde mit Unterstützung des staatlichen Dienstes.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD verbindet die vereinbarte Untersuchungsaufgabe mit dem tatsächlichen Zustand des Dinslakener Baufelds. Vor der Durchführung werden erreichbare Bereiche, fachliche Bedingungen und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Gelände, Zugänge, Einbauten oder Planung, wird der Umfang vor den betroffenen Arbeiten darauf geprüft. Der Bericht dokumentiert die tatsächliche Bearbeitung mit ihren Grenzen. Die Bauleitung kann daraus die vorliegende Aussage für die nächste Tätigkeit und noch erforderliche Klärungen erkennen. Eine freie Zufahrt bleibt von einem vollständig bearbeiteten Bodenraum unterscheidbar.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Die Methodenwahl beginnt mit der benötigten Aussage und den dafür tatsächlich vorliegenden Bedingungen. Zugänglichkeit ist ein Teil dieser Vorbereitung, jedoch nicht allein die Begründung für das Verfahren. Die Fachplanung berücksichtigt Untergrund, erwartete Objekte und Störeinflüsse. Ein vorhandenes Gerät oder eine ähnlich aussehende Nachbarfläche reicht als alleinige Auswahlgrundlage nicht aus. Geplante Vorarbeiten werden mit dieser konkreten Fachaufgabe verbunden.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht erreichbare Messflächen und nicht auswertbare Bereiche werden mit Lage und dem jeweiligen Grund benannt. Die Bauleitung kann dadurch unterscheiden, welcher Zugang noch fehlt und wo eine andere fachliche Klärung benötigt wird. Eine allgemeine Angabe zur Gesamtfläche wird um diese Grenzen ergänzt. Planung und Ausführung stimmen ab, wann und unter welchen Voraussetzungen eine geeignete Untersuchung möglich wird. Die Beschreibung eines Hindernisses ersetzt dabei nicht die fachliche Beurteilung seiner tatsächlichen Wirkung auf die Untersuchung.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Verändert sich die Oberfläche, wird ein Einbau entfernt oder die Bauplanung erweitert, wird der neue Zustand vor den betroffenen Arbeiten mit den bisherigen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält die erkennbare Änderung zum früheren Stand. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden dem betroffenen Bodenraum zugeordnet. Derselbe Projektname oder eine nun freie Zufahrt bestätigt für sich noch keine unveränderte Untersuchungsaufgabe.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Bericht und Plananlagen werden mit den tatsächlichen Lagebezügen und Einschränkungen vollständig übergeben. Eine kurze Übersicht kann auf die für die nächsten Arbeiten wichtigen Aussagen und offenen Voraussetzungen verweisen. Sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Beim Wechsel von Bauleitung oder Unternehmen bleiben Messbedingungen und Ergebnisgrenzen zuordenbar. Die weitere Planung kann damit erkennen, welche Aussage unter welchem Flächenzustand erreicht wurde und was vor der nächsten Tätigkeit noch zu klären ist.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Ein sichtbares Hindernis sagt noch nicht alles über die Messung

Die Wirkung hängt von Verfahren, Lage und zu beantwortender Frage ab. Beschreiben Sie erkennbare Hindernisse, ohne daraus selbst einen Untersuchungsumfang abzuleiten. Die fachliche Bewertung betrachtet auch die vorhandenen Unterlagen. Eine vereinfachte Einstufung allein nach dem äußeren Eindruck kann die tatsächlich erreichbare Aussage nicht ersetzen.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Eine Messlücke bleibt ein eigener Teil des Ergebnisses

Wenn ein Bereich nicht oder nur eingeschränkt ausgewertet werden konnte, gehört dies in die Dokumentation. Die räumliche Grenze und der Grund bleiben erkennbar. Die weitere Planung prüft diesen offenen Bereich anhand der vorgesehenen Eingriffe. Gute Ergebnisse anderer Flächen erweitern seine Aussage nicht automatisch.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Person in orangefarbener Warnweste mit einem MALÅ-Messwagen auf einer Wiese.
Person in Warnweste vor einer markierten Baufläche mit Erdhaufen.
Fragen aus der Planung

Fragen zur Vorbereitung einer Untersuchungsfläche

Gelten die Hinweise aus einem Dinslakener Bebauungsplan überall?

Nein. Die hier genannte Begründung zum Bebauungsplan 339 enthält Aussagen zum betreffenden Plangebiet und gibt Stellungnahmen aus 2021 wieder. Für ein anderes Grundstück sind die eigenen Unterlagen, Eingriffe und zuständigen Stellen maßgeblich.

Reicht eine begehbare Fläche für eine Sondierung aus?

Nicht unbedingt. Begehbarkeit und Messbedingungen sind verschiedene Fragen. Einbauten, Leitungen oder andere Störeinflüsse können die Untersuchung beeinflussen. Ob das vorgesehene Verfahren geeignet ist, muss am konkreten Untersuchungsziel beurteilt werden.

Soll ich eine Aufschüttung vor der Untersuchung entfernen lassen?

Lassen Sie zunächst den erforderlichen Ablauf fachlich und mit den zuständigen Beteiligten klären. Auch das Entfernen einer Aufschüttung ist eine Bodenveränderung. Angaben aus einem fremden Plan oder eine vermutete frühere Geländehöhe sind keine ausreichende Grundlage für eigenständig veranlasste Arbeiten.

Was passiert, wenn ein Teil der Fläche nicht untersucht werden kann?

Der betreffende Bereich und die Ursache werden dokumentiert. Welche zusätzlichen Schritte erforderlich sind, hängt von der geplanten Nutzung und den konkreten Eingriffen ab. Der Bericht darf die Einschränkung nicht als erledigten Untersuchungsbereich darstellen.

Wie verhalte ich mich bei einem verdächtigen Fund?

Stoppen Sie die betroffenen Arbeiten, lassen Sie den Gegenstand unberührt und entfernen Sie sich. Halten Sie andere Personen fern und informieren Sie unverzüglich die Polizei über 110. Folgen Sie den Anweisungen der zuständigen Einsatzkräfte.

Was können aktuelle Fotos zur Vorbereitung beitragen?

Sie erläutern den sichtbaren Zustand, etwa Zugang, Oberfläche oder Einbauten. Sie ergänzen Lagepläne und Bestandsinformationen, belegen jedoch keine unbekannten Verhältnisse im Boden.

Welche Veränderung vor dem Termin ist mitzuteilen?

Jede Änderung, die Zugang, Arbeitsbereich oder Untersuchungsbedingungen betrifft. Geben Sie die genaue Lage und den aktuellen Zustand an, damit die weitere Vorbereitung darauf bezogen werden kann.

Was bedeuten unklare Höhen- oder Leitungsangaben für Umfang und Kosten?

Ihre Herkunft und Unsicherheit werden kenntlich gemacht. Benötigte weitere Ermittlungen und Verantwortlichkeiten werden gesondert abgestimmt. Der Aufwand hängt von Fläche, Eingriffstiefe, Zugänglichkeit, geeigneten Verfahren, Störeinflüssen und nutzbaren Vorbefunden ab. Der notwendige Umfang von Vorbereitung, Untersuchung, Auswertung und Dokumentation wird vor der Beauftragung abgestimmt.

Projektanfrage

Die erste fachliche Abstimmung vorbereiten

Flächenzustand beschreiben

Ergänzen Sie Pläne um aktuelle Angaben zu Zugang, Oberfläche, Einbauten und bestehenden Einschränkungen.

Ungeklärtes kennzeichnen

Benennen Sie fehlende Höhen- oder Leitungsinformationen und Veränderungen seit früheren Unterlagen.

Georadar auf einer Baustellenfläche
Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

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FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

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