Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Für die Kampfmittelprüfung einer Gründung oder eines Verbaus reicht der Baugrubenumriss allein nicht immer aus. Benötigt werden auch die einzelnen Eingriffspunkte, Verbaulinien, Tiefen und die vorgesehene Bauweise. FONTANA-EOD unterstützt in Velbert die beauftragte Untersuchungsplanung und prüft, wie vorhandene Erkenntnisse und erforderliche Untersuchungen zu diesen Arbeiten passen.
Geplante Positionen im Lageplan eindeutig benennen.
Die Art der vorgesehenen Bodenarbeiten angeben.
Die Untersuchung den jeweiligen Bauteilen zuordnen.
Gründung und Verbau können über den Umriss der späteren Baugrube hinausreichen. Für Ihr Velberter Vorhaben vergleichen wir Positionen, Linien, Tiefen und Bauweise mit vorhandenen Kampfmittelunterlagen. Noch offene oder veränderte Eingriffe bleiben erkennbar, damit die weitere Untersuchung zum aktuellen Entwurf passt.

Die Stadt Velbert führt die Sachbearbeitung Kampfmittel beim Ordnungsamt. Der Bebauungsplan 605.02 an der Posener Straße enthält für sein Vorhaben Aussagen zu mechanisch belastenden Erdarbeiten. Für Ihr Projekt werden die eigenen Unterlagen und örtlichen Vorgaben benötigt. Der ältere Planfall begründet keine pauschale Bewertung aller Velberter Grundstücke.
Für die Grundstückszuordnung werden Adresse, Flurstück und aktueller Lageplan angegeben. Die einzelnen Bauteile und ihre Eingriffspunkte erhalten eindeutige Bezeichnungen. Für mehrere Bauabschnitte bleibt erkennbar, welcher Bericht welche Positionen erfasst. Der Planfall an der Posener Straße wird als eigener örtlich begrenzter Vorgang behandelt; die Anforderungen des neuen Vorhabens werden anhand seiner Unterlagen abgestimmt. Für ein Grundstück in einer anderen Gemeinde wird deren Verfahrensweg gesondert bestimmt. Weitere Projektlagen sind im Regionenbereich eingeordnet.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 605.02 an der Posener Straße von 2017 enthält einen Hinweis zu Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen, darunter Rammarbeiten und Pfahlgründungen. Er nennt Sicherheitsdetektionen und Unterlagen zu Versorgungsleitungen. Der Hinweis betrifft dieses Planverfahren. Er stellt keine Belastung anderer Grundstücke in Velbert fest.
Im genannten Planfall fordert Hinweis 3 vor den beschriebenen Maßnahmen außerdem Betretungserlaubnisse und eine Erklärung mit Plänen zu vorhandenen Versorgungsleitungen. Das eigene Vorhaben wird anhand seiner tatsächlich geltenden Anforderungen vorbereitet. Die verfügbaren Leitungsunterlagen werden mit den geplanten Eingriffspunkten zusammengeführt. Fehlende Auskünfte und unklare Positionen werden vor der betroffenen Ausführung mit den Verantwortlichen geklärt.
Die von der Stadt Velbert bereitgestellte historische Untersuchung zu Langenberg beschreibt Abstürze alliierter Bomber in den Jahren 1943 und 1944. Solche Ortsangaben werden mit damaligen Straßenbezeichnungen und heutigen Flächengrenzen abgeglichen. Geeignete historische Luftbilder, Bauakten und weitere Unterlagen werden für eine konkrete Fachfrage recherchiert und ausgewertet. Die historischen Informationen werden dem tatsächlich vorgesehenen Baufeld zugeordnet. Welche heutige Untersuchung benötigt wird, ergibt sich aus dieser Zuordnung, den vorhandenen Erkenntnissen und den geplanten Bodenarbeiten.
Prüfen Sie für Ihr Vorhaben die eigenen Vorgaben und vorhandenen Erkenntnisse. Die Stadt führt die Sachbearbeitung Kampfmittel beim Ordnungsamt. Stellen Sie für die Abstimmung die konkrete Planung und bisherige Rückmeldungen zusammen. Es muss erkennbar sein, ob die geplante Gründung oder der Verbau vom vorhandenen Untersuchungsumfang abgedeckt ist.
Für Gründung und Verbau werden historische Hinweise mit den aktuellen Plananlagen und Eingriffstiefen zusammengeführt. Frühere Bebauung, dokumentierter Wiederaufbau, Rückbau, Auffüllungen oder andere Geländeänderungen können unterschiedliche Zeitstände beschreiben. Diese werden für die betroffene Fläche nachvollziehbar unterschieden. Ein benachbarter Untersuchungsbereich erfasst nicht automatisch einen neuen Bohrpunkt oder zusätzliche seitliche Sicherungselemente. Geänderte Bauflächen werden vor der Ausführung an die zuständigen Beteiligten weitergegeben. Die noch offene Frage bleibt mit dem tatsächlich betroffenen Bauteil verbunden.
Für die beauftragten Tätigkeiten werden die einschlägigen fachlichen Anforderungen sowie Erlaubnis-, Befähigungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt. Maßgeblich ist der tatsächlich vorgesehene Leistungsumfang. Aufgaben und Schnittstellen werden für das konkrete Vorhaben beschrieben und mit den erforderlichen Berechtigungen abgeglichen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereiche und Kommunikation müssen zu den vorgesehenen Tätigkeiten passen. Kampfmittelfacharbeiten werden mit den übrigen Bauarbeiten koordiniert. Betriebsorganisation, Verkehrssicherung und weitere technische Fachprüfungen behalten dabei ihre eigenen Verantwortlichen. Die gemeinsame Abstimmung ordnet die jeweiligen Facharbeiten und Verantwortlichen den betroffenen Bauabschnitten zu.
Eine Messanomalie ist zunächst fachlich zu bewerten; sie ist nicht allein aufgrund ihrer Darstellung als Kampfmittel identifiziert. Bei einem tatsächlich verdächtigen Gegenstand gelten die vorgesehenen Meldewege und die Maßnahmen der zuständigen Stellen. Untersuchungsberichte benennen den bearbeiteten Umfang und die Grenzen, damit Ergebnisse nicht auf ungeprüfte Bereiche oder spätere Planänderungen übertragen werden.
In Velbert ist das Ordnungsamt die örtliche Schnittstelle für die Gefahrenabwehr bei Kampfmitteln. Fachliche Unterstützung leistet der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, dessen Zuständigkeitsbereich die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln umfasst.
Die Stadt Velbert führt die Sachbearbeitung Kampfmittel beim Ordnungsamt. Der Bebauungsplan 605.02 Posener Straße von 2017 enthält den auf dieses Planverfahren begrenzten Hinweis zu mechanisch belastenden Erdarbeiten. Die KampfmittelVO NRW regelt staatliche Aufgaben und die Voraussetzungen bestimmter privater Tätigkeiten.
Die Grundsätze der Räumplanung verbinden die Untersuchung mit ihrer weiteren Bearbeitung. Die Geophysik der BFR KMR unterstützt die fachliche Verfahrenswahl. Die Dokumentationsanforderungen beziehen Ergebnisse auf die bearbeiteten Bereiche. Das Innenministerium NRW erläutert die staatliche Kampfmittelbeseitigung.
Die BFR KMR beschreiben die fachliche Bearbeitung auf Liegenschaften des Bundes. Für das Velberter Vorhaben werden die örtlich geltenden Anforderungen und Zuständigkeiten gesondert bestimmt.
Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit werden für die konkrete Tätigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eingeordnet. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die vorgesehenen Tätigkeiten. Die DGUV Information 201-027 behandelt die präventive Untersuchung und Räumung konventioneller Kampfmittel und grenzt ihren Anwendungsbereich ab. Die dort erläuterten Bezüge zur DGUV Regel 113-003 betreffen besondere Tätigkeiten mit Explosivstoffen; sie werden nicht pauschal auf jede Bauuntersuchung übertragen.
Für private Tätigkeiten in NRW sind die konkreten Voraussetzungen der KampfmittelVO-Ausnahmen und des amtlichen Leitfadens zu beachten. Der private Auftrag verbindet die fachliche Eignung mit dem gesetzlich vorgesehenen Anwendungsbereich. Der behördliche Kenntnisstand und die für die Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen werden vor einer Vereinbarung geprüft.
Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson bündelt die Zusammenarbeit; die einzelnen Aufgaben bleiben den jeweils benannten Beteiligten zugeordnet. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.
Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar.
Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht beschreibt die ausgeführte Fachleistung mit ihrem dokumentierten Flächen-, Tiefen- und Leistungsumfang. Behördliche Entscheidungen treffen die jeweils zuständigen Stellen.
Das Ordnungsamt Velbert ist die örtliche Schnittstelle für die Gefahrenabwehr bei Kampfmitteln und die Einbindung des staatlichen KBD der Bezirksregierung Düsseldorf. Zulässige private Facharbeiten werden mit ihrem konkreten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang vereinbart. Die jeweiligen Aufgaben werden zusammen mit der benötigten Aussage für Gründung, Verbau und weitere Bodenarbeiten benannt. Das Planungsteam stellt den aktuellen Entwurf und bekannte Änderungen bereit. Bei Projektlagen außerhalb Velberts wird die zuständige Kommune anhand der tatsächlichen Adresse bestimmt. Ein Bedarf an Kampfmittelbergung wird mit der zulässigen Aufgabe und den zuständigen Stellen abgestimmt.
Lesen Sie frühere Auswertungen und Berichte mit ihren Karten und Grenzen. Die geplanten Eingriffe werden dem tatsächlichen Aussageumfang gegenübergestellt. Ein großflächiger Hinweis und ein Ergebnis für einen einzelnen Punkt haben unterschiedliche Bedeutung. Der noch benötigte Nachweis wird anhand der konkreten Lage, Tiefe und Bauweise bestimmt.
Historische Unterlagen auswertenZugang, Leitungen, Bauwerke und weitere Einbauten können Durchführung und Auswertbarkeit beeinflussen. Das Verfahren wird deshalb für die konkrete Aufgabe ausgewählt. Aus einem Gründungstyp folgt kein bestimmtes Gerät oder pauschales Ergebnis. Behördliche Festlegungen und die NRW-Voraussetzungen einer privaten Tätigkeit werden zusätzlich vor einer Vereinbarung geprüft.
Untersuchungsverfahren vergleichen
Verwenden Sie für ein Bauteil dieselbe eindeutige Bezeichnung im Ausführungsplan, Auftrag und Ergebnisbericht. Dadurch bleibt die Zuordnung auch nach einer Projektübergabe nachvollziehbar. Wenn Positionen verändert oder Nummern neu vergeben werden, wird dies kenntlich gemacht. Eine ähnliche Bezeichnung allein bestätigt nicht, dass dieselbe Lage untersucht wurde.
Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Ein Verbau kann andere Bereiche betreffen als die Gebäudekante oder der Baugrubenumriss. Stellen Sie die tatsächlich vorgesehenen Linien und weiteren Eingriffe dar. Dazu gehören auch vorübergehende Arbeiten, soweit sie für die Aufgabe relevant sind. Der Untersuchungsumfang wird mit diesen Angaben festgelegt und nicht aus dem allgemeinen Projektnamen abgeleitet.
Bohrlochsondierung einordnen
Die Lage eines Bauteils allein beschreibt den Eingriff nicht vollständig. Ergänzen Sie Tiefe, Bezugshöhe und geplantes Bauverfahren. Unterschiedliche Angaben aus den Fachplänen werden vor der weiteren Bewertung abgestimmt. So kann die konkrete Aufgabe beurteilt werden, ohne einen Tiefenwert auf eine unzutreffende Ausgangshöhe zu beziehen.
Fachleistungen und UntersuchungsaufgabenVor der Beauftragung werden Gründungspositionen, Verbaulinien und weitere Bodeneingriffe mit den vorhandenen Kampfmittelunterlagen abgeglichen. Für das Velberter Vorhaben werden die noch benötigte Aussage, der behördliche Verfahrensstand und die zulässige Fachaufgabe bestimmt.
Für den Velberter Fachauftrag werden die vorgesehenen Gründungspositionen und Verbaulinien als einzelne Eingriffe beschrieben. Der spätere Gebäudegrundriss allein reicht dafür nicht aus. Geben Sie Lage, Tiefe und Bauweise der betreffenden Bauteile an und ordnen Sie vorhandene Erkenntnisse zu. Daraus wird bestimmt, ob zunächst Unterlagen zu prüfen, zusätzliche Bodenräume zu untersuchen oder bereits bewertete Befunde weiterzubearbeiten sind. Vorläufige Positionen bleiben gekennzeichnet. Die vereinbarten Facharbeiten und Ergebnisunterlagen beziehen sich auf einen bezeichneten Planstand und die damit vorzubereitende Ausführungsentscheidung.
Fachaufgabe einordnenFür die Untersuchung der geplanten Punkte und Linien werden die erreichbaren Ansatzstellen und freizuhaltenden Messflächen benannt. Vorhandene Leitungsinformationen und erforderliche Abstimmungen mit anderen Gewerken gehören zur Vorbereitung. Die geeignete Methode bestimmt, welche Messbedingungen und Vorarbeiten benötigt werden. Wird ein Untersuchungszugang erst durch Aufbruch oder andere Bodenarbeiten möglich, gehören diese mit ihren Voraussetzungen in die fachliche Vorbereitung. Solche Arbeiten werden vorab mit den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt. Änderungen der Oberfläche und zusätzliche Eingriffe werden nicht eigenmächtig vorgenommen, nur um eine Messung ausführen zu können.
Vorarbeiten im Ablauf klärenVereinbaren Sie den Umfang anhand einer gültigen Bauteil- und Positionsliste. Wenn nur ein Teil der vorgesehenen Eingriffe bereits feststeht oder zugänglich ist, wird dies vor der Beauftragung berücksichtigt. Für die Bauablaufplanung zählt, wann die bewerteten Ergebnisse für die jeweiligen Positionen benötigt werden; zur Feldarbeit kommen Auswertung und Übergabe hinzu. Termine und Aufwand werden mit Zugängen, Unterlagen und den noch offenen Voraussetzungen abgestimmt. Eine später verschobene Position oder veränderte Bauweise wird mit dem vereinbarten Planstand verglichen, bevor die Untersuchung oder Ausführung darauf aufgebaut wird.
Umfang und Termin besprechenKennzeichnen und benennen Sie die einzelnen Positionen geplanter punktueller Eingriffe. Verwenden Sie dieselben Bezeichnungen in Zeichnung, Untersuchungsauftrag und Ergebnisbericht. Noch nicht festgelegte Positionen müssen als offen erkennbar bleiben.
Zeichnen Sie den geplanten Verbau und weitere damit verbundene Eingriffe ein. Der Verlauf kann von der späteren Gebäudekante abweichen. Auch vorübergehend benötigte Bodenarbeiten während der Bauphase gehören zur Beschreibung des zu untersuchenden Bereichs.
Ergänzen Sie die Eingriffstiefen und geben Sie den Bezugspunkt an. Stimmen Sie unterschiedliche Höhenangaben in Tragwerks- und Lageplan vor der Untersuchungsplanung ab. Derselbe Tiefenwert beschreibt unterschiedliche Bereiche, wenn er von verschiedenen Ausgangshöhen gemessen wird.
Nennen Sie das geplante Bauverfahren und den gültigen Planstand. Werden Positionen verschoben oder eine andere Bauweise gewählt, geben Sie die Änderung zur fachlichen Prüfung weiter. Ein Bericht zur früheren Planung bestätigt die neue Ausführung nicht automatisch.
Halten Sie Lageplan, Bauteilliste und Tiefenangaben mit ihrem zusammengehörigen Bearbeitungsstand bereit. Offene oder vorläufige Positionen bleiben erkennbar. Eine spätere Änderung wird mit der vorherigen Fassung verbunden. Die Fachplanung muss nachvollziehen können, welche konkrete Ausführung dem vereinbarten Auftrag zugrunde liegt.
Für eine einheitliche Zuordnung werden Lageplan, Bauteilliste und Tiefenangaben als zusammengehöriger Satz übergeben. Die Angaben aus Tragwerksplanung, Verbauplanung und Bauablauf werden auf Widersprüche geprüft. Fehlende oder noch vorläufige Informationen bleiben erkennbar. Bei abweichenden Höhenbezügen wird geklärt, von welcher Untersuchungsebene oder Geländeoberfläche die Tiefe ausgeht. Ändert sich das Arbeitsniveau durch einen vorgesehenen Abtrag oder eine Auffüllung, wird dies ausdrücklich dargestellt. Der spätere Bericht lässt erkennen, welche konkrete Fassung tatsächlich bearbeitet wurde.
Der Bericht zeigt, welche Positionen, Linien oder Flächen tatsächlich bearbeitet wurden. Nicht untersuchte Stellen und Einschränkungen werden ausdrücklich bezeichnet. Ein Ergebnis zu einem Bauteil wird nicht auf die übrige Gründung ausgedehnt. Für die Bauleitung bleibt dadurch erkennbar, welche Grundlage für die jeweilige Tätigkeit vorliegt.
Die Ergebnisübergabe unterscheidet bearbeitete und noch offene Positionen. Relevante Verfahrensgrenzen und nicht auswertbare Bereiche werden im Bericht und im zugehörigen Plan dargestellt. Die Bauleitung erhält die vollständigen Unterlagen mit dem maßgeblichen Ausführungsstand. Für den nächsten Arbeitsschritt wird geprüft, welche Bauteile von den Ergebnissen erfasst sind und welche Ergänzungen noch benötigt werden. Zusätzliche oder anders tiefe Eingriffe erhalten eine gesonderte Zuordnung. Eine kurze Übersicht verweist auf die vollständigen Nachweise und lässt wesentliche offene Punkte bereits erkennen. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen den tatsächlich bearbeiteten Positionen, Linien oder Flächen im maßgeblichen Lageplan zugeordnet.
Übergeben Sie die aktuelle Gründungs- und Verbauplanung mit eindeutigen Bezeichnungen. Nennen Sie noch nicht abschließend festgelegte Positionen und bekannte Hindernisse. Die Fachplanung ordnet die benötigten Aussagen der tatsächlichen Bauaufgabe zu. Eine vorläufige Zeichnung wird nicht stillschweigend als endgültiger Ausführungsstand behandelt.
Kennzeichnen Sie die Änderung im aktuellen Plan und geben Sie sie vor der Ausführung weiter. Das vorhandene Ergebnis wird mit der neuen Position und dem neuen Eingriff verglichen. Ob weitere Bearbeitung erforderlich ist, ergibt sich aus diesem fachlichen Abgleich. Eine frühere Aussage bleibt mit ihrem dokumentierten Umfang erhalten.
Historische Luftbilder und Altunterlagen werden dem Baufeld zugeordnet, in dem die einzelnen Gründungs- oder Verbaueingriffe vorgesehen sind. Ihre Verfügbarkeit, Aussagefähigkeit und räumliche Abgrenzung bestimmen, welche historischen Hinweise bewertet werden können. Ein fehlender sichtbarer Hinweis ist kein technischer Untersuchungsnachweis für die geplanten Positionen. Für die Verfahrensplanung werden die Auswertung, weitere Erkenntnisse und der aktuelle Entwurf gemeinsam betrachtet. Die historische Bewertung untersucht frühere Aufnahmen; eine heutige Untergrundmessung und die Aussage zu einer bestimmten Eingriffstiefe bleiben davon unterscheidbar. Ändert sich die Planung, wird der betroffene Bereich erneut zugeordnet.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Für einen geplanten Gründungspunkt oder eine Verbaulinie wird ihre Eignung anhand der erwarteten Objekte, des Untergrunds und des benötigten Untersuchungsbereichs beurteilt. Leitungen, Zäune und metallische Bestandsteile können Messung und Auswertung beeinflussen. Die Bedingungen werden deshalb der konkreten Position zugeordnet. Aus der Signalstärke allein folgt keine Identifizierung als Kampfmittel. Der Fachauftrag verbindet Messung, Bewertung und erforderliche weitere Klärung, damit die spätere Bauleitung erkennt, welche Aussage für welchen Eingriff tatsächlich vorliegt.
Geomagnetik fachlich abgrenzenBei elektromagnetischen Verfahren wird die Eignung für metallische Zielobjekte und die vorhandenen Standortbedingungen fachlich begründet. Die Planung beschreibt, welcher Bodenraum für das jeweilige Bauteil untersucht werden soll und wo Messflächen erreichbar sind. Störende Einbauten und die verlangte Aussage werden in die Auswahl einbezogen; ein verfügbares Gerät genügt als Begründung nicht. Die Ergebnisse erhalten Lagebezug und Angaben zu den Untersuchungsbedingungen. Ob eine weitere Methode benötigt wird, ergibt sich aus der Bewertung und der für den bezeichneten Gründungs- oder Verbaueingriff noch offenen Frage.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann bei geeigneten Bedingungen Strukturen und Reflexionen im Untergrund zeigen. Wird ein früherer Radarbericht für eine Gründungsplanung vorgelegt, werden sein Untersuchungszweck und die tatsächlich erfassten Bereiche geprüft. Ein Bericht über bauliche Strukturen oder Leitungen ist nicht ohne Weiteres ein Kampfmittelnachweis. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Auffällige Reflexionen benötigen eine Fachinterpretation; eine unauffällige Darstellung bestätigt keine beliebige Tiefe. Die Aussage und ihre Grenzen werden mit dem vorgesehenen Bauteil verglichen und im Auftrag sowie den Ergebnisunterlagen nachvollziehbar zugeordnet.
Georadar und AussagegrenzenBei tiefen Gründungen oder Verbaueingriffen wird geprüft, welchen Bodenraum eine Oberflächenuntersuchung tatsächlich erfassen kann und ob ein Tiefen- oder Bohrlochverfahren benötigt wird. Die Planung verbindet Position, Ansatzhöhe, Tiefe und Bohrpunktanordnung mit den vorhandenen Leitungsunterlagen. Auch die Herstellung der Untersuchungszugänge wird fachlich vorbereitet. Ein allgemeines Raster oder eine pauschale Tiefenzahl ersetzt den aufgabenbezogenen Entwurf nicht. Im Ergebnis bleibt erkennbar, welches Verfahren an welcher Stelle ausgeführt wurde und für welchen Bereich seine Aussage gilt. Ein untersuchter Einzelpunkt wird nicht als vollständiger Nachweis einer danebenliegenden Verbaulinie ausgegeben.
Tiefe Eingriffe vorbereitenIst der für eine Gründung oder einen Verbau benötigte Bodenraum vorab nur teilweise zugänglich oder auswertbar, prüft die Fachplanung eine geeignete baubegleitende Vorgehensweise. Sie beschreibt die benötigten Untersuchungen zusammen mit Auswertung und Befundkommunikation für die vorgesehenen Bauarbeiten. Ein bloßes Beobachten des Aushubs ersetzt eine erforderliche Sondierung nicht. Die Bauleitung erhält eine positions- beziehungsweise abschnittsbezogene Abstimmung zu den Facharbeiten, zur Weitergabe neuer Erkenntnisse und zu den noch offenen Bereichen. Die weitere Bearbeitung orientiert sich an der konkreten Frage, die für die Ausführung noch beantwortet werden muss.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenEine historische Luftbildauswertung wird mit ihren Karten und Erläuterungen gelesen. Ordnen Sie die Angaben den geplanten Eingriffspunkten zu. Hinweise für ein größeres Gebiet müssen für die konkrete Position fachlich bewertet werden; ein einzelner Kartenausschnitt kann dafür zu wenig Informationen enthalten.
Eine Positionsliste verbindet Bauteilbezeichnung, Lage, vorgesehene Tiefe und den zugehörigen Planstand. Vorhandene Kampfmittelberichte werden anhand ihrer Karten diesen Positionen zugeordnet. Ist ein Ergebnis nur für eine Teilfläche oder einen einzelnen Punkt vorhanden, bleibt dieser Umfang sichtbar. Nicht festgelegte Positionen werden als vorläufig gekennzeichnet. Für eine fachliche Bewertung werden auch die vollständigen Erläuterungen und Anlagen der früheren Auswertung benötigt. Unklare Lagebezüge werden vor einer darauf aufbauenden Entscheidung mit den Beteiligten geklärt.
Eine Sondierung wird auf das Untersuchungsziel und die örtlichen Bedingungen abgestimmt. Bauwerke, Leitungen und metallische Einbauten können die Messung beeinflussen. Aus dem Gründungstyp allein ergibt sich deshalb kein bestimmtes Gerät. Auch nicht auswertbare Bereiche müssen im Bericht benannt werden.
Die Eignung eines Verfahrens wird anhand von Boden, Zielobjekten, Störeinflüssen und Zugänglichkeit geprüft. Vorhandene Leitungen, Bewehrung oder andere metallische Einbauten können Durchführung und Auswertung beeinflussen. Die Untersuchung wird zusammen mit der fachlichen Befundbewertung beschrieben. Für eingeschränkt auswertbare Stellen wird festgehalten, welche Aussage noch fehlt. Ein erforderlicher ergänzender Untersuchungsschritt wird an dieser konkreten Frage ausgerichtet. Die technischen Möglichkeiten werden mit den behördlichen Festlegungen und den Voraussetzungen zulässiger privater Tätigkeiten abgeglichen.
Das Räumkonzept beziehungsweise die Untersuchungsplanung beschreibt die zu bearbeitenden Punkte, Linien und Tiefen. Vereinbaren Sie diesen Umfang im Auftrag. Ein Ergebnis zu einzelnen Bauteilen gilt anschließend nicht automatisch für die übrige Grundstücksfläche.
Bei einer Änderung werden ursprüngliche und neue Position, der Grund sowie die abweichende Tiefe oder Bauweise im aktuellen Plan festgehalten. Die Prüfung berücksichtigt auch Elemente außerhalb des Baugrubenumrisses und vorübergehend benötigte Bodenarbeiten. Geneigte Sicherungselemente können einen anderen räumlichen Bezug haben als der senkrechte Aushub. Die Tiefen werden deshalb mit ihrem jeweiligen Ausgangsniveau angegeben. Das frühere Ergebnis bleibt für seinen dokumentierten Umfang nutzbar; die neue Ausführung wird vor den davon betroffenen Arbeiten gesondert abgeglichen.
Beschreiben Sie beim Erstkontakt die geplanten Gründungen, den Verbau und die benötigte Entscheidung. Lagepläne, Bauteilbezeichnungen, Tiefenangaben und vorhandene Kampfmittelunterlagen werden vollständig zusammengestellt. Fehlen historische Grundlagen, wird die erforderliche Luftbildauswertung über die zuständige örtliche Behörde veranlasst. Bei offenen Nutzungs- oder Geländeangaben werden ergänzende Akten und Aufnahmen recherchiert und fachlich ausgewertet. Die verfügbaren Hinweise werden den tatsächlich vorgesehenen Eingriffen zugeordnet.
Behördliche Vorgaben, Zugang und Leitungsinformationen werden mit den Untersuchungsflächen abgeglichen. Das geeignete Verfahren wird nach Boden, Zielobjekten, Störeinflüssen, Tiefen und Zugänglichkeit bestimmt. Die benötigten Aussagen bleiben auf die bezeichneten Punkte und Linien bezogen. Staatliche Maßnahmen und zulässige private Aufgaben werden den jeweiligen Zuständigkeiten zugeordnet. Erforderliche Vorarbeiten und noch fehlende Angaben werden vor der Ausführung geklärt. Für Rückfragen verwenden die Beteiligten denselben Planstand.
Die vereinbarte Sondierung oder fachlich geeignete ergänzende Begleitung wird unter den festgelegten Bedingungen ausgeführt. Daten und Beobachtungen werden fachlich ausgewertet und den bearbeiteten Positionen zugeordnet. Die Bewertung unterscheidet verwertbare Ergebnisse, Auffälligkeiten und eingeschränkt auswertbare Stellen. Abweichungen vom Ausgangsplan und vom vereinbarten Umfang bleiben nachvollziehbar dokumentiert. Noch benötigte weitere Untersuchungen oder Abstimmungen werden aus der konkreten offenen Fachfrage abgeleitet.
Die Ergebnisse werden mit Karten, Bedingungen und Einschränkungen an die Ausführenden übergeben. Noch offene Punkte und Linien bleiben ausdrücklich bezeichnet. Vor dem nächsten Eingriff werden die geplante Lage, Tiefe und Bauweise mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang verglichen. Änderungen erhalten einen eindeutigen Planbezug und werden vor der Ausführung abgestimmt. Passende vorhandene Erkenntnisse bleiben für ihren tatsächlich erfassten Bereich nutzbar. Die weitere Planung ordnet noch benötigte Facharbeiten und behördliche Entscheidungen den jeweiligen Bauteilen zu.
Bericht und Anlagen müssen den verwendeten Planstand, die untersuchten Bereiche, relevante Tiefen und Verfahrensgrenzen enthalten. Wurde nur ein Teil der Eingriffsliste bearbeitet, muss er eindeutig bezeichnet sein. Die Zuordnung darf nicht von der Erinnerung einzelner Beteiligter abhängen; der gemeinsame Projektname allein reicht nicht.
Die BFR Kampfmittelräumung beschreiben die fachliche Bearbeitung auf Liegenschaften des Bundes und dienen außerhalb ihres unmittelbaren Geltungsbereichs als fachliche Orientierung für Planung und Dokumentation. In Velbert bleiben die örtlichen Anforderungen und nordrhein-westfälischen Zuständigkeiten maßgeblich. Ein privater Bericht dokumentiert die ausgeführte Fachleistung mit ihrem räumlichen und fachlichen Umfang. Behördliche Entscheidungen treffen die zuständigen Stellen.
FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Kampfmittelfrage für die bezeichneten Gründungs- und Verbaueingriffe. Grundlage sind der aktuelle Ausführungsstand und die dazu nutzbaren Vorunterlagen. Vor der Durchführung werden die Aufgabe, erreichbare Untersuchungsbereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Eine neue Bauteilposition, andere Bauweise oder veränderte örtliche Bedingungen werden vor den betroffenen Arbeiten mit diesem Auftrag verglichen. Dazu gehören geänderte Zugänge und Ansatzhöhen. Der Bericht dokumentiert die tatsächlich bearbeiteten Punkte, Linien oder Flächen mit ihren fachlichen Grenzen. Für die Bauleitung bleibt damit nachvollziehbar, welche Aussage zur vorgesehenen Ausführung passt und welche Ergänzung noch benötigt wird.
Untersuchungsaufgabe besprechenZuerst wird benannt, welche Aussage für die Ausführung einer Position oder Verbaulinie fehlt. Die Wahl des Verfahrens wird anhand dieser Fachfrage und der tatsächlichen Bedingungen begründet. Eine Gerätebezeichnung oder das Vorgehen bei einer Nachbarbaustelle reicht dafür allein nicht. Der Auftrag hält die Verbindung zwischen dem geplanten Bauteil, seinem Eingriff in den Boden und der benötigten Untersuchung erkennbar aufrecht.
Nicht zugängliche Positionen oder eingeschränkt auswertbare Bereiche werden im Plan mit ihrer jeweiligen Bezeichnung kenntlich gemacht. Die Bauleitung kann dadurch bearbeitete Stellen und noch offene Untersuchungsaufgaben unterscheiden. Sie stimmt ab, wann eine geeignete Ergänzung für die nächste Tätigkeit möglich wird. Eine Gesamtflächenangabe wird um diese Einschränkungen ergänzt. Auch bei benachbarten Bauteilen bleibt erkennbar, auf welchen tatsächlich untersuchten Punkt oder Bereich sich ein Ergebnis bezieht.
Wird ein Fundament verschoben, eine Verbaulinie verändert oder eine andere Bauweise vorgesehen, erhält die zuständige Fachplanung den neuen Stand vor dem betroffenen Bodeneingriff. Sie gleicht Lage, Tiefe und Verfahren mit den bisherigen Ergebnissen ab. Die Rückmeldung und eine gegebenenfalls benötigte Ergänzung werden der veränderten Position zugeordnet. Ein gleichbleibender Projektname oder eine nur neu vergebene Bauteilnummer bestätigt für sich keine unveränderte Untersuchungsaufgabe.
Für die Ergebnisübergabe werden Bericht, Positionsliste und zugehörige Pläne als zusammengehöriger Stand bereitgestellt. Eine kurze Übersicht kann auf die maßgeblichen Aussagen und noch offenen Eingriffe verweisen. Ihr fachlicher Umfang ergibt sich weiterhin aus der tatsächlich ausgeführten Untersuchung mit ihren räumlichen Bezügen und Grenzen. Bei einem Wechsel von Bauleitung oder Unternehmen werden diese Grundlagen vollständig weitergegeben. So kann der nächste Beteiligte für jede vorgesehene Tätigkeit den passenden Nachweis und noch erforderliche Klärungen erkennen.
Gründung, Verbau und weitere Eingriffe können eigene räumliche Grenzen haben. Diese werden in der Planung sichtbar gemacht und den vorhandenen Ergebnissen zugeordnet. Eine Untersuchung des Innenbereichs belegt nicht automatisch die Bearbeitung zusätzlicher seitlicher oder tieferer Stellen. Entscheidend ist der dokumentierte Umfang der konkreten Aufgabe.
Untersuchungsberichte und AussagegrenzenNeue Positionen oder andere Tiefen dürfen nicht unbemerkt unter einer alten Bezeichnung weitergeführt werden. Halten Sie den Zusammenhang zwischen früherer und neuer Fassung fest. Die Zuordnung zum Untersuchungsergebnis wird vor der betroffenen Arbeit geprüft. Ein gleichbleibender Dateiname oder Projekttitel ersetzt diesen Vergleich nicht.
Leistungsumfang einordnen
Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.
Luftbildauswertung einordnen
Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.
Untersuchungsberichte einordnen


Historische Bewertung, technische Untersuchung und weiterführende Bearbeitung beantworten unterschiedliche Fragen. Benennen Sie bei Ihrer Anfrage die geplanten Bodenarbeiten und die Erkenntnisse, die Sie für deren Vorbereitung benötigen.
Leistungen vergleichen
Die Vorbereitung verbindet Auftrag, Ausführung und Ergebnisübergabe. Veränderungen des Vorhabens werden so rechtzeitig in die fachliche Abstimmung aufgenommen.
Ablauf und NachweiseNicht immer. Ergänzen Sie die einzelnen Positionen und Linien für Gründung und Verbau sowie Tiefen und Bauweise. Die Untersuchung muss zu den tatsächlich geplanten Arbeiten passen. Nennen Sie auch Ausführungsdetails, die noch nicht feststehen. Klären Sie die benötigte Prüfung frühzeitig vor den vorgesehenen Bodenarbeiten, damit Anträge, Vorbereitung und Untersuchung in den Bauablauf eingeordnet werden können.
Der Hinweis gehört zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 605.02 von 2017. Für andere Grundstücke sind die eigenen Unterlagen, Baupläne und behördlichen Anforderungen maßgeblich. Der Plan erlaubt keine Aussage über ganz Velbert.
Tragen Sie die neue Position im aktuellen Plan ein und lassen Sie vor der Ausführung prüfen, ob sie vom bisherigen Untersuchungsergebnis abgedeckt ist. Ob weitere Schritte nötig sind, hängt von Lage, Tiefe und vorhandenen Erkenntnissen ab. Die Eignung des Verfahrens hängt von Boden, Zielobjekten, Tiefe und Störeinflüssen ab. Eingeschränkt auswertbare Bereiche bleiben mit ihren Grenzen dokumentiert.
In Nordrhein-Westfalen sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr bei Kampfmitteln zuständig. Private Fachplanung und Untersuchung erfolgen im vereinbarten Auftragsumfang. Diese Leistungen ersetzen die behördliche Entscheidung nicht. Der Ablauf verbindet Unterlagenprüfung und erforderliche historische Auswertung mit Verfahrenswahl, Untersuchung oder geeigneter Begleitung, Bewertung und Dokumentation. Die Ergebnisse werden vor dem nächsten Eingriff mit der Ausführungsplanung verglichen.
Unterbrechen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich, berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht und gehen Sie auf Abstand. Halten Sie weitere Personen fern und informieren Sie unverzüglich die Polizei über 110. Befolgen Sie die Anweisungen der zuständigen Einsatzkräfte.
Damit die tatsächliche Untersuchung eindeutig den vorgesehenen Eingriffen zugeordnet werden kann. Änderungen an Nummerierung oder Lage müssen nachvollziehbar bleiben. Lageplan, Bauteilliste, Tiefenangaben und vollständige Berichte werden mit ihren Anlagen gemeinsam übergeben.
Verfahren, Umfang, Tiefe, Störeinflüsse und Zugänglichkeit bestimmen den Aufwand. Noch ungeklärte Positionen, ergänzende Untersuchungen und erforderliche Vorarbeiten beeinflussen die benötigten Schritte. Die Leistungsvereinbarung beschreibt die zulässige Fachaufgabe und die Ergebnisunterlagen. Vorbereitende, begleitende und nachbereitende Arbeiten sowie die jeweilige Kostenzuordnung werden mit den Beteiligten im konkreten Vorgang abgestimmt. Ein Gründungstyp allein legt weder das Untersuchungsgerät noch den Gesamtaufwand fest.
Die Änderung wird mit ihrem Höhenbezug dokumentiert und vor der Ausführung fachlich geprüft. Dieselbe Bezeichnung bestätigt nicht automatisch die Abdeckung des geänderten Eingriffs. Noch vorläufige Positionen bleiben gekennzeichnet; die endgültige Ausführung wird mit dem vereinbarten Untersuchungsumfang abgeglichen.
Senden Sie Gründungs- und Verbauplan mit Positionen, Linien, Tiefen und Bauweise im gemeinsamen Planstand. Ergänzen Sie Projektadresse, Flurstück, Bauphase, Terminrahmen und die gewünschte Entscheidung. Die Tiefen erhalten einen eindeutigen Höhenbezug. Die Branchenübersicht ordnet typische Eingriffe und ihre benötigten Unterlagen ein.
Benennen Sie vorläufige Positionen und Unterschiede zur Fassung, auf die sich vorhandene Berichte beziehen. Ergänzen Sie die zuerst anstehenden Bodenarbeiten und die für weitere Angaben verantwortlichen Ansprechpartner.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.