FONTANA-EOD Projektsteuerung

Der richtige Einstieg für Ihr Projekt

Wählen Sie Ihren Einstieg: Verdacht prüfen, Verfahren einordnen, Projektart oder Region öffnen, Nachweise klären oder direkt Kontakt aufnehmen.

Kein Treffer. Suchen Sie allgemeiner, etwa nach „Sondierung“, „Georadar“, „Region“, „Kosten“ oder „Kontakt“.
Regionale Kartendarstellung für Nordrhein-Westfalen mit Landeswappen, Tablet, Schutzhelm und Notizbuch.

Kampfmittelsondierung in Dormagen vorbereiten

Eine Untersuchung ist vorgesehen, doch der Zugang zum Grundstück und die vorhandenen Leitungen sind noch nicht geklärt. Diese Punkte gehören vor den Termin auf den Tisch. FONTANA-EOD unterstützt Sie bei der fachlichen Vorbereitung von Kampfmitteluntersuchungen in Dormagen und bei der Zuordnung vorhandener Unterlagen zum beauftragten Bereich.

Zugang

Die Erlaubnis für die betroffenen Flächen klären.

Leitungen

Vorhandene Angaben und offene Fragen zusammenstellen.

Untersuchung

Fläche und Bauaufgabe im Auftrag eindeutig beschreiben.

Bauvorhaben einordnen

Eine Untersuchung mit klaren Flächen- und Zugangsangaben vorbereiten

Für Ihr Dormagener Vorhaben werden Auswertung, beantragte Fläche und tatsächliche Zugangsmöglichkeiten zusammen betrachtet. Angaben zu Eigentum, Leitungen und vorhandenen Hindernissen müssen nachvollziehbar sein. Wir helfen, die fachliche Aufgabe und ihre Voraussetzungen vor der weiteren Abstimmung eindeutig zu beschreiben.

Projektstandort

Den Standort mit der konkreten Bauaufgabe verbinden

Regionale Kartendarstellung für Nordrhein-Westfalen mit Landeswappen, Tablet, Schutzhelm und Notizbuch.

Dormagener Anträge über das Ordnungsamt abstimmen

Dormagen gehört zum Rhein-Kreis Neuss im Regierungsbezirk Düsseldorf. Das aktuelle Dormagener Portal benennt das Ordnungsamt als örtliche Anlaufstelle und den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf als fachlichen Partner. Es unterscheidet die Luftbildauswertung vom gesonderten Antrag auf eine erforderliche Untersuchung vor Ort. Die vorhandenen Auskünfte und der konkrete Eingriff werden diesem Verfahrensstand zugeordnet.

Örtliche Einordnung

Historische Erkenntnisse der heutigen Baufläche zuordnen

Die Stadt Dormagen dokumentiert für die Schulstraße in Stürzelberg Bombenschäden im Jahr 1943. Die dort beschriebenen Ereignisse werden ihrem historischen Ort zugeordnet. Für eine heutige Baufläche werden die verfügbaren Quellen mit dem geplanten Eingriff verglichen. Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss verwahrt unter anderem Dormagener Verwaltungsunterlagen, Karten, Pläne und Fotografien. Welche Bestände für die konkrete Fragestellung benötigt werden, ergibt sich aus der fachlichen Recherche und dem räumlichen Bezug zum Vorhaben.

Dormagener Erklärungen zur Fläche und zum Betreten richtig zuordnen

Dormagen stellt für die Vorbereitung eine Betretungserlaubnis mit Erklärung zur Leitungsfreiheit bereit. Das Formular unterscheidet die antragstellende Person von der Eigentümerin oder dem Eigentümer, falls diese nicht identisch sind. Außerdem verbindet es die Fläche mit dem Aktenzeichen der Luftbildauswertung. Diese Angaben sollten zusammen vorliegen, bevor ein Untersuchungstermin abgestimmt wird.

Untersuchungsantrag und tatsächliche Vorbereitung zusammenführen

Die Erlaubnis im städtischen Formular richtet sich an den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf und die von dort beauftragten Firmen. Sie ist keine allgemeine Erlaubnis für beliebige eigene Erdarbeiten. Für einen gesonderten Fachauftrag müssen Aufgaben, Zugang und rechtliche Voraussetzungen deshalb ausdrücklich geklärt werden. Das Ordnungsamt ist die örtliche Anlaufstelle für das Verfahren.

Untersuchungsaufgabe

Welche Fachaufgabe als Nächstes ansteht

Den Bedarf aus Auswertung und Bauaufgabe ableiten

Die vollständige Auswertung wird mit Lage, Tiefe und Art der geplanten Eingriffe verglichen. Daraus ergibt sich die konkrete Frage für eine weitere Untersuchung. Die Entscheidung berücksichtigt auch die Bedingungen am Ort. Eine bestimmte Untersuchungsart wird nicht allein deshalb gewählt, weil ein Formular dafür vorhanden ist.

Historische Unterlagen auswerten

Rechtlichen Umfang und Vorbereitung vorab klären

Der staatliche Verfahrensweg über die örtliche Ordnungsbehörde bleibt von einer ergänzenden privaten Fachleistung unterscheidbar. Vor einer Vereinbarung werden die NRW-Voraussetzungen für die konkrete Tätigkeit geprüft. Zugangs- und Leitungsangaben gehören zur Vorbereitung. Eine pauschale Betretungserlaubnis ersetzt weder fachliche Festlegungen noch notwendige behördliche Abstimmungen.

Untersuchungsverfahren vergleichen
Projektarten

Voraussetzungen der Untersuchung nachvollziehbar festhalten

Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Antrag und Eigentum eindeutig zuordnen

Die Person, die das Vorhaben organisiert, ist nicht immer mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer identisch. Halten Sie die Beteiligten und ihre Aufgaben fest. Erklärungen werden der betroffenen Fläche zugeordnet. Vor der weiteren Terminplanung muss erkennbar sein, welche Zustimmung vorliegt und welche Klärung noch erforderlich ist.

Ablauf und Aufgaben abstimmen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Leitungsinformationen mit ihrem Stand übergeben

Vorhandene Pläne werden vollständig und mit ihrer Herkunft bereitgestellt. Unbekannte Verläufe bleiben als offene Frage erkennbar. Eine fehlende Einzeichnung wird nicht automatisch als Nachweis fehlender Leitungen behandelt. Die Angaben werden mit dem vorgesehenen Untersuchungsbereich verglichen, damit notwendige Ergänzungen rechtzeitig an die zuständigen Beteiligten gelangen. Das städtische Formular erfasst neben Leitungen auch archäologische Verdachtsflächen. Liegen dazu Angaben oder Pläne vor, werden sie als eigene Grundlage beigefügt und den zuständigen Beteiligten zur Abstimmung gegeben. Ihr Inhalt behält den jeweiligen fachlichen Zweck. Bekannte Lücken werden ausdrücklich benannt, statt eine ungesicherte Erklärung zu unterschreiben.

Ergebnisse und Aussagegrenzen dokumentieren
Illustration: Zwei Personen mit Tablet neben einem Plantisch und einem Messwagen auf einem Baufeld.

Den tatsächlichen Zugang beschreiben

Benennen Sie Zufahrt, Zugänge und bekannte Einschränkungen im betroffenen Bereich. Die Nutzbarkeit kann sich von der Darstellung eines Lageplans unterscheiden. Geplante Änderungen werden kenntlich gemacht und vor der Ausführung abgestimmt. Eine allgemeine Beschreibung des Grundstücks ersetzt nicht die Prüfung der Voraussetzungen für die konkret vereinbarte Tätigkeit.

Fachleistungen und Untersuchungsaufgaben
Zusammenarbeit

Aufgaben zwischen Auftraggeber, Planung und Fachfirma abgrenzen

Bauherrschaft und Betreiber

Die Bauherrschaft beschreibt das Vorhaben und stellt die vorhandenen Projektunterlagen bereit. Der Betreiber ergänzt die Anforderungen an Nutzung, Zugang und zeitliche Abläufe. Eine koordinierende Ansprechperson erleichtert die Zusammenarbeit, übernimmt dadurch aber nicht automatisch sämtliche Aufgaben anderer Beteiligter. Vor einer Beauftragung wird verständlich festgehalten, welche Informationen fehlen, wer sie beschafft und welche Entscheidung mit dem Ergebnis vorbereitet werden soll.

Planung und Bauleitung

Die Fachplanung beschreibt Flächen, Tiefen, Bauverfahren und Änderungen. Die Bauleitung koordiniert den vorgesehenen Arbeitsablauf mit den ausführenden Unternehmen und den vereinbarten Facharbeiten. Ergebnisse werden dem jeweiligen Eingriff zugeordnet. Eine technische Planänderung wird so früh weitergegeben, dass ihr Einfluss auf die Untersuchungsaufgabe vor der Ausführung bewertet werden kann. Organisatorische Bauabschnittsgrenzen bleiben von fachlichen Untersuchungsgrenzen unterscheidbar. Zeigen Sie in den Plänen auch Arbeitsräume neben einer Baugrube, seitlich versetzte Anschlussleitungen und einzelne Bohrpunkte. Eine gemeinsame Projektadresse kann mehrere räumlich getrennte Eingriffe umfassen. Die Beteiligten kennzeichnen, welche davon bereits ausreichend beschrieben sind und wo Lage oder Tiefe noch festgelegt werden müssen.

Fachfirma und zuständige Stellen

Die private Kampfmittelfachfirma bearbeitet den vereinbarten Untersuchungs- und Dokumentationsumfang. Behördliche Anforderungen und Entscheidungen werden mit den jeweils zuständigen Stellen geklärt. Welche Unterlagen für ein konkretes Verfahren benötigt werden, hängt vom Standort und Vorhaben ab. Der technische Bericht ordnet die ausgeführte Fachleistung und ihre Aussagen dem vorgesehenen Eingriff zu. Behördliche Entscheidungen und weitere erforderliche Fachprüfungen werden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich bearbeitet.

Vorbereitung

Aufgabe und Beauftragung zusammen vorbereiten

Ob eine Untersuchungsaufgabe privat beauftragt werden darf, richtet sich nach dem konkreten NRW-Verfahren und den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen. Die zulässige Tätigkeit wird vor einer Vereinbarung geklärt.

Vor der Beauftragung den Erkenntnisbedarf bestimmen

Für den Dormagener Auftrag werden der Stand der Luftbildauswertung, der Antrag auf eine Vor-Ort-Untersuchung und die tatsächlich beauftragte Fachaufgabe zusammengetragen. Benennen Sie Fläche, geplante Eingriffe und die noch benötigte Aussage. Vorhandene Unterlagen können zunächst einzuordnen, ein bestimmter Bodenraum zu untersuchen oder bereits bewertete Befunde weiterzubearbeiten sein. Zugang und Leitungsangaben erhalten eine eindeutige Zuordnung zu dieser Aufgabe. Das städtische Formular wird mit seinem beschriebenen Empfängerkreis behandelt. Für eine gesondert vereinbarte Fachleistung werden Umfang, Voraussetzungen und Ergebnisunterlagen ausdrücklich geklärt.

Fachaufgabe einordnen

Vorarbeiten mit der Untersuchung koordinieren

Vor dem Termin werden betroffene Flächen, Eigentumsbezug und die für die jeweilige Untersuchung nötige Zutrittsberechtigung geklärt. Die Angaben werden mit dem Aktenzeichen und der maßgeblichen Auswertung verbunden. Fehlende Erkenntnisse zu Leitungen und offenen Zugangsfragen werden vorab fachlich abgestimmt. Welche Vorarbeiten tatsächlich nötig sind, hängt von Verfahren und Standort ab. Zusätzlicher Aufbruch oder andere Bodeneingriffe zur Herstellung von Messzugängen werden mit den verantwortlichen Beteiligten vorbereitet und nicht eigenmächtig vorgenommen. Eine Betretungserlaubnis wird mit ihrem tatsächlichen Zweck und Empfängerkreis verwendet.

Vorarbeiten im Ablauf klären

Umfang und Termin nachvollziehbar vereinbaren

Die Beauftragung beschreibt, welche Fläche unter welchen bekannten Voraussetzungen bearbeitet werden soll. Nur teilweise zugängliche Bereiche und noch fehlende Angaben werden im Umfang berücksichtigt. Aufwand und Termine richten sich nach tatsächlichen Zugängen, Unterlagen und Abstimmungen; Bewertung und Ergebnisübergabe gehören zum Ablauf. Ein vorhandenes Auswertungsaktenzeichen beschreibt noch keinen abgeschlossenen Untersuchungsstand. Vor dem Termin wird erkennbar zusammengeführt, welche Erklärungen und Voraussetzungen für die betreffende Facharbeit vorliegen. Änderungen der Fläche oder Planung werden mit dem vereinbarten Auftrag verglichen.

Umfang und Termin besprechen
Aufgaben am Standort

Was vor dem Untersuchungstermin bereitstehen sollte

01

Betroffene Grundstücke

Kennzeichnen Sie die tatsächlich benötigten Untersuchungsbereiche. Gehört eine Zufahrt zu einem anderen Grundstück, weisen Sie auch darauf hin. Eine Erlaubnis für das Baugrundstück beantwortet nicht automatisch, wie der Zugang über weitere Flächen organisiert werden kann. Benennen Sie die dafür zuständigen Ansprechpersonen. Bezeichnen Sie bei mehreren Grundstücken die jeweils betroffenen Teilflächen. Zu einer Untersuchung können andere Zugangswege gehören als zur späteren Bauausführung. Legen Sie deshalb dar, welche Bereiche erreicht werden sollen und welche Abstimmung dazu bereits erfolgt ist. Offene Zustimmungen werden dem tatsächlich betroffenen Bereich zugeordnet.

02

Aktuelle Leitungsangaben

Stellen Sie vorhandene Leitungsauskünfte und Pläne mit ihrem Ausgabestand zusammen. Fehlende Angaben bleiben als offene Frage gekennzeichnet. Ein Plan ohne eingezeichnete Leitung ist für sich allein kein Nachweis ihrer Abwesenheit. Welche Ergänzung oder Klärung vor Ort erforderlich ist, wird fachlich abgestimmt. Geben Sie an, von welcher Stelle eine Auskunft stammt und welchen Bereich sie abdeckt. Mehrere Leitungspläne können unterschiedliche Anlagen oder Bearbeitungsstände betreffen. Eine neue Auskunft wird zusammen mit ihren Erläuterungen weitergegeben. Die Untersuchungsvorbereitung berücksichtigt bekannte Verläufe ebenso wie noch ungeklärte Bereiche; daraus wird die notwendige weitere Abstimmung bestimmt.

03

Bisheriger Schriftverkehr

Fügen Sie die Luftbildauswertung und zugehörige behördliche Mitteilungen bei. Übernehmen Sie das Aktenzeichen unverändert und markieren Sie, auf welche Fläche sich der beantragte Untersuchungsschritt bezieht. So lassen sich Unterlagen aus mehreren Vorgängen auseinanderhalten, auch wenn sie dieselbe Adresse nennen. Verweist ein Schreiben auf eine ältere Plananlage, gehört diese zum Vergleich dazu. Bei einer geänderten Grundstücksteilung können die damalige Flächenbezeichnung und die heutige Anschrift voneinander abweichen. Eine nachvollziehbare Gegenüberstellung hilft, den tatsächlich behandelten Bereich wiederzufinden und zusätzliche Flächen als eigene Fragestellung zu benennen.

04

Geplante Bodenarbeiten

Beschreiben Sie Baugrube, Fundamente, Leitungsgräben oder andere vorgesehene Eingriffe mit Lage und Tiefe. Geben Sie auch an, wenn die Bauweise noch nicht feststeht. Die Untersuchung wird für eine bestimmte Aufgabe geplant; ein ungeklärter Ausführungsumfang sollte nicht durch Vermutungen ersetzt werden. Unterscheiden Sie die geplante Nutzung von den dafür tatsächlich benötigten Bodenarbeiten. Für ein Gebäude können beispielsweise Fundamente, Entwässerung und seitliche Arbeitsräume relevant sein. Bei einer Leitung kommen Verlauf, Anschlussstellen und gegebenenfalls einzelne tiefere Eingriffe hinzu. Die Fachplanung übernimmt die jeweils gesicherten Angaben in die Untersuchungsaufgabe.

05

Einbauten und Störeinflüsse

Leitungen, bewehrte Bauteile oder metallische Störkörper können je nach eingesetztem Verfahren die Messung und Auswertung beeinflussen. Die Fachplanung berücksichtigt diese Bedingungen bei der Methodenauswahl. Auch Bodenverhältnisse und mögliche Aufschüttungen werden für die konkrete Aufgabe eingeordnet. Der Bericht benennt die tatsächlich erreichte Aussage und ihre Grenzen; erforderliche Ergänzungen werden vor weiteren Eingriffen abgestimmt.

06

Verdacht in einem Teilbereich

Liegt ein konkreter Belastungshinweis für einen Teilbereich vor, wird dieser mit seiner Quelle und räumlichen Zuordnung in die Abstimmung mit dem Ordnungsamt und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst eingebracht. Eingriffsplanung und Untersuchungsaufgabe werden darauf bezogen. Die zuständigen Stellen klären den weiteren Verfahrensweg; die Projektakte hält die dazu vorliegenden Ergebnisse und noch offenen Aufgaben auseinander.

07

Fehlender Zugang zu Teilflächen

Ein Bereich unter einem noch vorhandenen Bauteil oder innerhalb einer nicht erreichbaren Fläche wird mit seiner Grenze im Plan bezeichnet. Die Beteiligten klären, wann und unter welchen Voraussetzungen dort eine geeignete Untersuchung möglich wird. Das Ergebnis für den bereits bearbeiteten Raum wird mit seinem Umfang dokumentiert. Die nächste Bauentscheidung berücksichtigt den noch offenen Teilbereich.

Projektunterlagen

Diese Unterlagen klären den nächsten Schritt

Erklärungen und Untersuchungsergebnisse getrennt führen

Eine Zustimmung zum Betreten oder eine Angabe zu Leitungen dokumentiert eine Voraussetzung. Der fachliche Bericht beschreibt dagegen die tatsächlich ausgeführte Untersuchung und ihre Grenzen. Beide Unterlagen werden im Vorgang aufbewahrt. Aus einer vorhandenen Erklärung wird kein bereits erreichter Untersuchungs- oder Freigabestand abgeleitet. Im Dormagener Formular sind die Erklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers und die Bestätigung der antragstellenden Person getrennt vorgesehen. Bewahren Sie die unterschriebene Fassung mit ihrem Bezug zur beantragten Fläche auf. Bei einer später geänderten Untersuchungsfläche wird geklärt, ob die vorhandenen Angaben und Zustimmungen noch zum vorgesehenen Umfang passen.

Abweichungen während der Bearbeitung dokumentieren

Ändern sich Zugang, nutzbare Fläche oder bekannte Hindernisse, wird die Auswirkung auf den vereinbarten Umfang festgehalten. Noch nicht bearbeitete Bereiche bleiben erkennbar. Der spätere Bericht muss die tatsächlich ausgeführte Leistung abbilden. Nach ausgeführten Räumarbeiten wird das Räumprotokoll mit Räumumfang, Ergebnissen und verbleibenden Grenzen dem tatsächlich bearbeiteten Bereich und der zugehörigen Planfassung zugeordnet. Die Bauplanung kann damit gezielt klären, welche Aussage für einen weiteren Arbeitsschritt noch fehlt. Halten Sie bei einer solchen Änderung die frühere und die neue Planfassung bereit. Ein seitlicher Versatz kann andere Grundstücksteile betreffen, eine größere Tiefe einen bislang nicht erfassten Untersuchungsraum. Die fachliche Rückmeldung wird dieser konkreten Abweichung zugeordnet und vor der davon betroffenen Arbeit an Planung und Bauleitung weitergegeben.

Bauablauf

Untersuchung und Bauabschnitte aufeinander abstimmen

Vor dem Termin zusammengehörige Unterlagen ordnen

Verbinden Sie Auswertung, Aktenzeichen, aktuelle Flächenplanung und vorhandene Erklärungen zu einem nachvollziehbaren Vorgang. Kontrollieren Sie, ob alle Dokumente denselben Bereich betreffen. Fehlende Angaben werden rechtzeitig benannt. Der weitere Ablauf wird auf die tatsächlichen Voraussetzungen abgestimmt und nicht allein aus dem gewünschten Untersuchungstermin abgeleitet.

Bei der Übergabe den bearbeiteten Umfang benennen

Halten Sie die ausgeführte Untersuchung und gegebenenfalls verbleibende Einschränkungen fest. Ergebnisse werden den betroffenen Bauabschnitten zugeordnet. Eine spätere Erweiterung der Fläche wird gesondert betrachtet. Die Bauleitung erhält dadurch einen erkennbaren Zusammenhang zwischen geplantem Eingriff, bearbeitetem Bereich und noch erforderlicher Klärung.

Verfahrenswahl

Verfahren nach Aufgabe und Untersuchungsbedingungen auswählen

Historische Unterlagen und Luftbilder

Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Die Ergebnisse werden mit Aktenzeichen, Aussagefähigkeit der verwendeten Aufnahmen und betrachteten Flächengrenzen in die weitere Planung übernommen. Ein fehlender sichtbarer Hinweis ist keine technische Untersuchung des heutigen Bodens. Für den vorgesehenen Vor-Ort-Termin wird geprüft, ob die bezeichnete Fläche und die tatsächlichen Eingriffe zur maßgeblichen Auswertung passen. Weitere vorhandene Erkenntnisse werden einbezogen. Die historische Bewertung und der dokumentierte Zustand der heutigen Untersuchung bleiben unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen

Geomagnetische Untersuchung

Geomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Die Eignung wird für erwartete Objekte, Untergrund und den benötigten Untersuchungsbereich beurteilt. Leitungen, Zäune und baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Diese tatsächlichen Bedingungen werden der vereinbarten Messfläche zugeordnet. Eine Erklärung zum Zugang beschreibt nicht allein die fachliche Auswertbarkeit. Aus der Signalstärke folgt keine Identifizierung als Kampfmittel. Messung, Bewertung und erforderliche weitere Klärung werden als zusammengehörige Aufgabe mit ihren tatsächlich erreichten Aussagen dokumentiert.

Geomagnetik fachlich abgrenzen

Elektromagnetische Verfahren

Elektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. Die Auswahl berücksichtigt erreichbare Messflächen, störende Einbauten und die verlangte Aussage; Geräteverfügbarkeit allein genügt nicht. Vorliegende Leitungsangaben werden mit ihrem räumlichen Bezug in die Vorbereitung aufgenommen. Ergebnisse erhalten Lagebezug und Angaben zu den tatsächlichen Untersuchungsbedingungen. Eine erforderliche ergänzende Methode ergibt sich aus der fachlichen Bewertung. Der Bericht zeigt, welcher Bodenraum tatsächlich bearbeitet wurde, unabhängig von der bloßen Bezeichnung der Antragsfläche.

Elektromagnetische Untersuchung einordnen

Georadar

Georadar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Boden, Feuchtigkeit und Einbauten beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel; ein unauffälliger Bereich bestätigt keine beliebige Tiefe. Fachinterpretation und Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Ein Radarplan zur Ortung von Leitungen wird vor seiner Verwendung als Kampfmittelnachweis nach Zweck und Umfang geprüft. Vorhandene Leitungsunterlagen, Zugangserklärungen und ein technisches Untersuchungsergebnis behalten ihre unterschiedlichen Funktionen.

Georadar und Aussagegrenzen

Tiefen- und Bohrlochsondierung

Bei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Positionen, Tiefen, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Die Herstellung geeigneter Untersuchungszugänge wird fachlich geplant und mit den Berechtigungen für die betroffenen Flächen abgestimmt. Ein Standardraster oder eine allgemeine Meterangabe ersetzt diese Aufgabe nicht. Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bodenräume und das angewandte Verfahren gebunden. Ein Aktenzeichen allein beschreibt diesen Umfang nicht.

Tiefe Eingriffe vorbereiten

Baubegleitende Untersuchung

Wenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet und zulässig ist. Untersuchung, Auswertung und Befundkommunikation werden mit dem vorgesehenen Arbeitsablauf verbunden. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt eine notwendige Sondierung nicht. Die Bauleitung erhält die Zuordnung von Facharbeiten und offenen Bereichen zu den Tätigkeiten. Für die tatsächlich beauftragte Aufgabe werden Zugang und weitere Voraussetzungen ausdrücklich geklärt. Das städtische Formular wird mit seinem benannten Zweck und Empfängerkreis eingeordnet.

Baubegleitendes Vorgehen abstimmen
Fachliche Einordnung

Die Vorbereitung richtet sich nach der Untersuchungsaufgabe

Erkenntnisse auswerten

Eine historische Luftbildauswertung gehört mit Karte und vollständigem Text in den Unterlagensatz. Aus ihr und weiteren Erkenntnissen ergeben sich Fragen für das konkrete Vorhaben. Der vorhandene Bearbeitungsstand ist zu beachten, bevor eine zusätzliche Fachleistung beschrieben oder angeboten wird.

Messbedingungen besprechen

Bei der Planung einer Sondierung sind die Zugänglichkeit und mögliche Einflüsse durch Leitungen, Einbauten oder Oberflächenbefestigungen zu berücksichtigen. Daraus kann sich Klärungsbedarf ergeben; eine pauschale Aussage zur Messbarkeit ist ohne Kenntnis der Fläche nicht möglich. Verfahren und Grenzen werden fachlich festgelegt. Auch eine Leitungsführung am Rand des Grundstücks oder ein metallischer Einbau neben dem Arbeitsbereich kann für die fachliche Planung bedeutsam sein. Geben Sie bekannte Gegebenheiten mit ihrem Lagebezug weiter. Welche Einflüsse beim vorgesehenen Verfahren zu berücksichtigen sind, wird anhand der konkreten Untersuchungsbedingungen beurteilt.

Vorbereitende Arbeiten abstimmen

Das Räumkonzept kann erforderliche Vorbereitungen und die Reihenfolge der Arbeiten festhalten. Daraus darf keine eigenständige Anleitung zum Abschieben oder Aufgraben eines ungeklärten Bereichs abgeleitet werden. Auch ein vorgesehener Untersuchungstermin rechtfertigt noch keine Bodenarbeiten außerhalb der abgestimmten Maßnahmen.

Nächste Schritte

Die Untersuchung mit Zugang und Bauablauf abstimmen

Welche Facharbeiten erforderlich sind, richtet sich nach dem Vorhaben und dem vorhandenen Erkenntnisstand. Die Beteiligten stimmen die benötigten Schritte und deren Reihenfolge für den jeweiligen Bauabschnitt ab.

01

Anfrage und Unterlagen prüfen

Vergleichen Sie die behördliche Rückmeldung mit dem aktuellen Entwurf. Ist eine Untersuchung vor Ort vorgesehen, wird sie in Dormagen gesondert über das Ordnungsamt beantragt. Klären Sie dabei, welche Fläche und welche Bauarbeiten der Antrag tatsächlich umfasst.

02

Angaben beschaffen

Führen Sie Eigentums- und Zugangsfragen, Leitungsauskünfte sowie bekannte Hindernisse zusammen. Im städtischen Formular werden auch archäologische Verdachtsflächen erfragt. Solche Informationen werden weitergegeben, ohne daraus selbst eine Aussage über Kampfmittel oder die Zulässigkeit von Erdarbeiten abzuleiten.

03

Historische Grundlagen prüfen

Vorhandene historische Auswertungen werden daraufhin gelesen, welche Flächen, Zeitstände und Quellen sie abdecken. Eine erforderliche ergänzende Recherche oder Luftbildauswertung wird mit ihrer konkreten Fragestellung abgestimmt. Die amtliche Luftbildauswertung wird über das Ordnungsamt veranlasst. Die benötigten Unterlagen werden recherchiert und geeignete Aufnahmen fachlich ausgewertet. Das Ergebnis wird mit früheren Untersuchungen und der aktuellen Eingriffsplanung verbunden.

04

Untersuchung planen

Das Untersuchungsziel und geeignete Verfahren werden fachlich festgelegt. Eingriffstiefen, Leitungsangaben, erreichbare Flächen und örtliche Störeinflüsse werden berücksichtigt. Umfang und Ausführungsbedingungen erhalten einen eindeutigen räumlichen Bezug. Die Abstimmung nennt auch die noch zu erfüllenden Voraussetzungen vor Beginn der Facharbeiten.

05

Untersuchung ausführen

Bestätigen Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sind und wer noch offene Punkte bearbeitet. Informieren Sie die beauftragten Fachleute über Änderungen am Gelände oder in der Planung. Wenn Voraussetzungen fehlen, muss die weitere Durchführung abgestimmt werden; ein Termin ersetzt diese Klärung nicht. Die vereinbarten Untersuchungen werden im festgelegten Bereich und mit dem fachlich bestimmten Verfahren ausgeführt. Tatsächliche Bedingungen und Einschränkungen werden dabei erfasst. Neue Erkenntnisse oder ein Fund werden über die vorgesehenen Meldewege weitergegeben; der anschließende Bericht bildet den tatsächlich bearbeiteten Umfang ab.

06

Befunde und Aussagen bewerten

Ergebnisse und Befunde werden dem tatsächlich bearbeiteten Raum zugeordnet. Einschränkungen und noch offene Bereiche bleiben gesondert erkennbar. Ein zusätzlicher Verdacht wird mit den zuständigen Stellen geklärt. Die Bewertung beschreibt, welche konkrete Aussage für die nächste Projektentscheidung vorliegt.

07

Untersuchung dokumentieren

Der Bericht beschreibt die ausgeführten Arbeiten mit Lagebezug, Verfahren, Ergebnissen und Einschränkungen. Die dazugehörigen Karten und Anlagen bleiben mit dem Text verbunden. Der Bearbeitungsstand wird so übergeben, dass die Bauleitung den untersuchten Bereich mit dem vorgesehenen Eingriff vergleichen kann.

08

Ergebnis und nächsten Bauabschnitt abstimmen

Nach Abschluss gehören Ergebnisbericht, zugehörige Karten und verbleibende Einschränkungen zu den Ausführungsunterlagen. Stellen Sie sicher, dass die Bauleitung diese Fassung erhält. Ändern sich Fläche, Tiefe oder Bauweise, ist vor den betroffenen Arbeiten ein erneuter Abgleich erforderlich. Für den nächsten Bauabschnitt werden der aktuelle Entwurf und die zugehörige fachliche Aussage gemeinsam betrachtet. Benennen Sie, welche Arbeit anschließend vorgesehen ist und ob dafür noch eine Rückmeldung fehlt. Bei der Weitergabe an ein anderes Unternehmen gehören die maßgeblichen Pläne und Einschränkungen zum Unterlagensatz.

Nachweise

Erlaubnisse und Untersuchungsergebnisse erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Ergebnisse und Geltungsbereich

Eine Betretungserlaubnis dokumentiert keine ausgeführte Kampfmitteluntersuchung. Ebenso ersetzt ein Ergebnisbericht keine noch fehlende Abstimmung über Zugang oder Leitungen. Halten Sie diese Unterlagen im Projekt zusammen, aber benennen Sie ihren jeweiligen Zweck. So bleibt nachvollziehbar, welche Voraussetzung erfüllt und welche fachliche Frage tatsächlich beantwortet wurde.

Verantwortlichkeiten im Projekt

FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Fachaufgabe; die örtlichen Behörden entscheiden über ihre Verfahrensschritte. Die BFR Kampfmittelräumung bieten dafür Planungs- und Dokumentationsgrundsätze. Ihr unmittelbarer Geltungsbereich sind Bundesliegenschaften; für andere Vorhaben dienen sie als fachliche Orientierung neben den maßgeblichen örtlichen Anforderungen.

Arbeitsweise

Arbeitsweise von FONTANA-EOD

Vereinbarte Fachleistung nachvollziehbar dokumentieren

FONTANA-EOD bearbeitet die vereinbarte Fachaufgabe für die bezeichnete Dormagener Fläche und den maßgeblichen Unterlagenstand. Vor der Durchführung werden Berechtigungen, erreichbare Bereiche und benötigte Ergebnisse abgestimmt. Ändern sich Planung oder örtliche Bedingungen, wird der Umfang vor den betroffenen Arbeiten darauf geprüft. Der Bericht dokumentiert tatsächliche Bearbeitung und Grenzen. Die Bauleitung kann die vorliegende Aussage der vorgesehenen Tätigkeit zuordnen und noch erforderliche Klärungen erkennen. Ein vollständig zugeordneter Antrag und ein ausgeführter Untersuchungsumfang werden mit ihren jeweiligen Funktionen geführt.

Untersuchungsaufgabe besprechen

Aufgabe vor Gerät

Die Methodenwahl beginnt mit der Aussage, die für den konkreten Bodeneingriff benötigt wird. Die Fachplanung berücksichtigt Erkenntnisstand, Untergrund und tatsächliche Untersuchungsbedingungen. Ein verfügbares Gerät oder eine ähnliche Nachbarfläche genügt als alleinige Grundlage nicht. Zugangsberechtigungen und Leitungsangaben werden mit ihrem räumlichen Bezug vorbereitet. Die fachliche Begründung des Verfahrens bleibt eine eigene Aufgabe gegenüber dem Zusammenstellen der kommunalen Antragsunterlagen.

Einschränkungen sichtbar halten

Nicht erreichbare und eingeschränkt auswertbare Bereiche werden mit Lage und Grund der Einschränkung benannt. Die Bauleitung kann ihnen die noch offenen Facharbeiten und Voraussetzungen zuordnen. Eine allgemeine Gesamtflächenangabe ersetzt diese Grenzen nicht. Planung und Ausführung stimmen ab, wann eine geeignete Untersuchung möglich wird. Betrifft eine Ergänzung weitere Flächen, werden deren Zugang und Berechtigungen konkret geklärt. Die Ausweitung wird nicht allein aus einer früheren Erklärung für einen anderen Bereich abgeleitet.

Änderungen vor dem Eingriff klären

Neue Lage, zusätzliche Tiefe oder eine andere Bauweise werden vor der betroffenen Arbeit mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Die Fachplanung erhält den geänderten Stand mit der Beziehung zur maßgeblichen Auswertung und bisherigen Untersuchungsfläche. Ihre Rückmeldung und erforderliche Ergänzungen werden dem betroffenen Bodenraum zugeordnet. Ein unverändertes Aktenzeichen oder derselbe Grundstücksname ersetzt diesen Vergleich nicht. Auch die für den geänderten Bereich nötigen Zugangsbedingungen bleiben Teil der Vorbereitung.

Bericht und Plan zusammen übergeben

Berichte und zugehörige Plananlagen werden bei der Übergabe mit der maßgeblichen Auswertung und dem Flächenbezug bereitgestellt. Eine kurze Übersicht kann auf wichtige Aussagen, Einschränkungen und offene Voraussetzungen verweisen. Sie ersetzt nicht den dokumentierten Untersuchungsumfang. Bei einem Wechsel von Bauleitung oder Unternehmen bleiben Zweck und Bezug der Unterlagen nachvollziehbar. Antragsstand, Zugangserklärungen und tatsächlich ausgeführte Facharbeit werden dadurch unterscheidbar, und die nächste Tätigkeit kann mit der passenden Grundlage vorbereitet werden.

Ergebnisse verstehen

Fachliche Aussagen für die nächste Entscheidung nutzen

Die Fläche muss in allen Unterlagen wiedererkennbar sein

Adresse und Aktenzeichen helfen bei der Zuordnung, ersetzen aber keine eindeutige Abgrenzung. Antrag, Lageplan und weitere Erklärungen werden auf denselben Bereich bezogen. Bei Teilflächen wird ihr Umfang kenntlich gemacht. Das verhindert, dass eine Zustimmung oder ein Ergebnis ohne Prüfung auf zusätzliche Arbeiten übertragen wird. Für eine Teilfläche sind ein lesbarer Ausschnitt und die Einordnung in den Gesamtplan hilfreich. Markieren Sie, welche Grenze die beantragte Maßnahme und welche den vorgesehenen Baueingriff bezeichnet. Die Erläuterung nennt den verwendeten Planstand. Bei widersprüchlichen Darstellungen wird die Zuordnung vor der weiteren Verwendung geklärt.

Untersuchungsberichte und Aussagegrenzen

Eine Vorbereitung braucht geklärte Voraussetzungen

Zugang, Leitungsinformationen und bekannte Hindernisse werden vor der Ausführung zusammen betrachtet. Noch fehlende Angaben bleiben als offene Aufgabe bestehen. Eine geplante Maßnahme wird nicht durch eigenmächtige Bodeneingriffe vorbereitet. Welche Schritte zulässig und erforderlich sind, wird im konkreten Verfahren fachlich und mit der zuständigen Stelle abgestimmt.

Leistungsumfang einordnen
Planung und Ergebnis

Unterlagen für die nächste Bauentscheidung

Illustration: Luftbilder und Karten auf zwei Bildschirmen und als Ausdrucke auf einem Schreibtisch.

Historische Unterlagen und heutige Planung

Luftbildauswertungen werden mit dem tatsächlichen Eingriff verbunden. Ihr Erkenntnisziel und räumlicher Umfang bleiben von einer technischen Untersuchung des heutigen Untergrunds unterscheidbar.

Luftbildauswertung einordnen
Illustration: Zwei Personen prüfen Pläne und Unterlagen an einem Tisch neben einem Baustellenfahrzeug.

Fachberichte für die Bauleitung

Ergebnis, Lagebezug und Einschränkungen werden gemeinsam übergeben. Für die Ausführung ist dadurch nachvollziehbar, welcher Bereich untersucht wurde und welche Aufgabe noch offen ist.

Untersuchungsberichte einordnen
Person in orangefarbener Warnweste mit einem MALÅ-Messwagen auf einer Wiese.
Person in Warnweste vor einer markierten Baufläche mit Erdhaufen.
Fragen aus der Planung

Fragen zur Vorbereitung in Dormagen

Wer unterschreibt die Betretungserlaubnis?

Das Dormagener Formular sieht die Unterschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers vor. Die antragstellende Person wird gesondert erfasst. Sind weitere Flächen für die Maßnahme oder den Zugang betroffen, muss die dafür erforderliche Abstimmung ebenfalls geklärt werden.

Darf ich fehlende Leitungsangaben als Leitungsfreiheit eintragen?

Ungeklärte Verhältnisse sollten nicht als feststehende Leitungsfreiheit angegeben werden. Beschaffen Sie die vorhandenen Auskünfte und Pläne und benennen Sie verbleibende Lücken. Welche zusätzliche Klärung für die Untersuchung nötig ist, wird mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Leitungen und weitere Einbauten können die Verfahrenswahl sowie die Messung und Auswertung beeinflussen. Verbleibende methodische Einschränkungen werden im Bericht mit ihrem räumlichen Bezug dokumentiert.

Reicht der Antrag auf Luftbildauswertung für den Untersuchungstermin?

Das kommunale Verfahren unterscheidet die Luftbildauswertung und eine gegebenenfalls folgende Untersuchung vor Ort. Ist Letztere vorgesehen, wird ein eigener Antrag beim Ordnungsamt gestellt. Die vorhandene Bewertung und der vorgesehene Untersuchungsbereich gehören dazu. Klären Sie den Untersuchungsbedarf frühzeitig vor den geplanten Bodeneingriffen. Für die Vorbereitung werden behördliche Schreiben, Lage- und Tiefenpläne sowie vollständige Fachberichte mit ihren Karten zusammengestellt.

Was passiert, wenn sich die Bauplanung nach der Untersuchung ändert?

Vergleichen Sie die neue Planung mit den dokumentierten Flächen, Tiefen und Einschränkungen. Ob weitere Klärung oder Untersuchung erforderlich ist, hängt von dieser Änderung ab. Ein vorhandener Bericht darf nicht ohne diesen Abgleich auf andere Eingriffe übertragen werden.

Wie handle ich bei einem verdächtigen Gegenstand?

Stellen Sie die Arbeiten im betroffenen Bereich ein. Berühren oder bewegen Sie den Gegenstand nicht, entfernen Sie sich und halten Sie andere Personen fern. Verständigen Sie unverzüglich aus sicherer Entfernung die Polizei unter 110 und folgen Sie den behördlichen Anweisungen.

Ist eine Betretungserlaubnis bereits ein Untersuchungsnachweis?

Nein. Sie betrifft den Zugang für die benannte Maßnahme. Der tatsächliche Untersuchungsumfang und die Ergebnisse werden durch die zugehörige fachliche Dokumentation belegt.

Welche Faktoren bestimmen Aufwand und Kosten?

Verfahren, Untersuchungsumfang, Tiefe, Störeinflüsse und Zugänglichkeit bestimmen den Aufwand. Noch fehlende Unterlagen und erforderliche Vorarbeiten beeinflussen die nächsten Schritte. Die beauftragte Fachleistung und die vorgesehenen Ergebnisunterlagen werden mit ihrem konkreten Umfang vereinbart. Die jeweilige Kostenzuordnung wird mit den zuständigen Beteiligten im konkreten Verfahren geklärt.

Wie werden geänderte Flächen und neue Hindernisse berücksichtigt?

Sie werden den zuständigen Beteiligten mitgeteilt und auf ihre Bedeutung für Umfang und Ablauf geprüft. Der dokumentierte Untersuchungsstand muss etwaige Einschränkungen erkennen lassen. Dabei werden Auswertung, Lageplan, Erklärungen und bekannte Bedingungen vor Ort erneut miteinander verglichen. Zusätzliche Bereiche werden nicht allein aufgrund desselben Aktenzeichens als mit erfasst behandelt.

Projektanfrage

Die erste fachliche Abstimmung vorbereiten

Vorgang vollständig bereitstellen

Fügen Sie Auswertung, Lageplan, Aktenzeichen und vorhandene Erklärungen bei.

Zugangsfragen benennen

Beschreiben Sie Leitungsstand, Zufahrt und bekannte Hindernisse für den vorgesehenen Bereich.

Georadar auf einer Baustellenfläche
Projektanfrage

Projekt prüfen lassen

Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.

FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.

Fontana EOD white

FONTANA-EOD
Consulting & Engineering GmbH

Hauptgeschäftsstelle:
Am Kaninchenberg 5
D-66453 Gersheim

Zweigniederlassung:
Bonner Straße 72
D-50389 Wesseling

Kontakt:

Zentrale Rufnummer: +49 (0) 6843 - 999 499 7
Kontakt - E-Mail: info@fontana-eod.de
Backoffice - E-Mail: office@fontana-eod.de

Verbandsmitgliedschaften

 Zentrale Rufnummer +49 (0) 6843 - 999 499 7   Am Kaninchenberg 5, D-66453 Gersheim und Bonner Straße 72, D-50389 Wesseling

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden.

Einstellungen