Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Straßenbaulastträger, Planungsbüros und Tiefbauunternehmen müssen Fahrbahn, Nebenanlagen und Leitungsarbeiten mit der vorhandenen Verdachtslage abgeglichen werden. FONTANA-EOD prüft Eingriffsgeometrie, Messbedingungen und Bauphasen. Senden Sie Ausbauplan, Stationierung, Straßenseite und Tiefen, damit Untersuchungen und Nachweise für die einzelnen Straßen- und Leitungsabschnitte festgelegt werden können.
Straßenseite und Bauphase zuordnen.
Flächen, Gräben und Punkte trennen.
Offene Bereiche klar fortschreiben.
Bei Bundes- und Landesstraßen wird der Untersuchungsbedarf mit den geplanten Erdarbeiten, vorhandenen Verdachtsunterlagen und bisherigen Ergebnissen abgeglichen. Ortsdurchfahrten, Seitenräume, Leitungsabschnitte und Bauwerke werden nach Lage, Tiefe und Verkehrsphase getrennt betrachtet. Die Planung legt fest, welche Untersuchung vor dem jeweiligen Eingriff benötigt wird und wie offene Teilflächen weiterbearbeitet werden.
Bundes- und Landesstraßen verbinden Verkehrsraum, Leitungsbau, kommunale Schnittstellen und unterschiedliche Bauzustände. Die fachliche Gliederung folgt dem tatsächlichen Bodeneingriff und nicht einer pauschalen Straßenfläche.
In Ortsdurchfahrten werden außerdem Grundstückszufahrten, provisorische Fußwege, Haltestellen, Baumstandorte und private oder kommunale Anschlussleitungen berücksichtigt. Auf freier Strecke treten dagegen Böschungen, Mulden, Durchlässe und straßenbegleitende Radwege stärker in den Vordergrund.
Gemeinschaftsmaßnahmen von Straßenbaulastträgern, Kommunen und Versorgungsträgern benötigen einen abgestimmten Daten- und Übergabestandard. Jede Teilmaßnahme wird nach Auftraggeber, räumlicher Abgrenzung, Eingriffstiefe und Bauphase geführt. Dadurch kann dieselbe Verdachtsgrundlage genutzt werden, ohne Ergebnisse unzulässig auf benachbarte Leitungs- oder Nebenflächen auszudehnen.

Fahrbahn, Bankette, Böschungen, Entwässerung und straßenbegleitende Anlagen werden häufig abschnittsweise erneuert. Arbeitsbreite und Eingriffstiefe wechseln zwischen Oberbau, Planum und Nebenflächen.
Die Prüfung wird nach Stationierung, Straßenseite, Bauphase und erreichbarem Arbeitsraum gegliedert. Bestehende Leitungen und Durchlässe bleiben als eigene Randbedingungen sichtbar.
Freie Strecke fachlich prüfen
In Ortslagen treffen Straßenbau, kommunale Leitungen, Hausanschlüsse, Gehwege, Haltestellen, Zufahrten und dicht gestaffelte Verkehrsphasen aufeinander.
Baufeld, Leitungsgräben, Schächte, Fahrbahnhälften und private Anschlüsse werden getrennt erfasst. Die Kampfmittelprüfung wird mit Versorgungsträgern und Bauabschnitten abgestimmt.
Für jede Verkehrsphase wird dokumentiert, welche Straßenseite, Nebenanlage oder Anschlusszone tatsächlich zugänglich war und welche Fläche erst nach dem nächsten Rückbauschritt untersucht werden kann.
Ortsdurchfahrt einordnen
Kreuzungen, Kreisverkehre und Einmündungen bündeln Abbiegespuren, Querungen, Ampelanlagen, Entwässerung und Provisorien.
Jede Bauphase verändert erreichbare Flächen und Verkehrsbeziehungen. Die Untersuchung folgt den tatsächlichen Teilflächen und tiefen punktuellen Bodeneingriffen.
Ampelmasten, Beleuchtung, Entwässerungsschächte und Querungen erhalten eigene Punkt- oder Linienkennungen, damit spätere Verschiebungen nicht aus einer allgemeinen Kreuzungsfläche abgeleitet werden.
Knotenpunkt fachlich prüfen
Widerlager, Pfeiler, Durchlasssohlen, Baugruben, Verbau und Gründungen erzeugen eigenständige Flächen- und Tiefenräume.
Bestandsbauwerke und Wasserführung können Zugang und Messbarkeit begrenzen. Oberflächennahe Bereiche und tiefe Gründungspunkte werden gesondert dokumentiert.
Brücken- und Durchlassbereich prüfen
Kanäle, Schächte, Rinnen, Durchlässe und Regenwasseranlagen verlaufen entlang oder quer zur Straße und greifen häufig tief in den Untergrund ein.
Achse, Breite, Tiefe, Schachtstandorte und Kreuzungen bilden die Prüfgeometrie. Dichte Leitungsbestände werden vor der Methodenauswahl abgeglichen.
Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Medien werden die jeweils tiefste Lage, die Baugrubenbreite und die Reihenfolge der Leitungsarbeiten als Grundlage für den erforderlichen Prüfbereich verwendet.
Entwässerung und Kanaltrasse prüfen
Nebenanlagen liegen oft außerhalb früher untersuchter Fahrbahnflächen und besitzen eigene Leitungen, Fundamente, Querungen und Bauphasen.
Der Arbeitsraum wird nach Nutzung, Tiefe und Bauzustand abgegrenzt. Haltestellen, Beleuchtung und Ausstattung erhalten punktbezogene Prüfbereiche.
Wechselt die Nebenanlage im Projektverlauf die Straßenseite oder wird sie abschnittsweise neu trassiert, wird der Nachweis an die tatsächliche Ausführungsgeometrie angepasst.
Nebenanlagen einordnen
Lineare Bauwerke verbinden Pfähle, Anker, Maste und Fundamente mit Böschungs- und Geländearbeiten.
Achs- und Punktlisten werden mit Solltiefen und Einbringverfahren geführt. Planverschiebungen werden vor Ausführung gegen den vorhandenen Nachweis geprüft.
Stütz- und Lärmschutzbauwerke prüfen
Bebauung, Hausanschlüsse, Leitungen, Verkehrsflächen oder Bestandsbauwerke können eine vollständige Voruntersuchung einschränken.
Für verbleibende Bereiche wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung fachlich geeignet ist. Technische Sondierung und Bewertung der jeweiligen Arbeitslage werden vor ihrem Abtrag geplant. Aushublagen, Stopppunkte, Kommunikation und abschnittsbezogene Dokumentation werden vor Beginn festgelegt.
Aushubüberwachung abstimmenPlanung, Versorgungsträgerkoordination, Vergabe und Bauausführung benötigen unterschiedliche Informationen. Die Kampfmittelprüfung wird deshalb auf die nächste konkrete Entscheidung ausgerichtet.
Für öffentliche Auftraggeber ist zusätzlich wichtig, dass der ausgeschriebene Umfang von allen Beteiligten gleich verstanden wird. Teilflächen, Vorleistungen, Mengenansätze, Datenformate und Abnahmegrundlagen werden so beschrieben, dass technische Unterschiede nicht erst während der Bauausführung sichtbar werden.
Besonders in bebauten Abschnitten entstehen Entscheidungen häufig schrittweise: zuerst Leitungsumverlegung, anschließend Fahrbahnrückbau, danach Kanal- oder Straßenbau. Die Kampfmittelprüfung wird auf diese Reihenfolge abgestimmt, damit jede neu erreichbare Fläche vor dem zugehörigen Eingriff fachlich eingeordnet werden kann.
Frühe Planungen benötigen eine räumliche Einordnung historischer Hinweise, bekannter Funde und vorhandener Stellungnahmen.
Das Ergebnis unterstützt Variantenvergleich, Flächenbedarf und die Frage, welche Bauabschnitte technisch weiter untersucht werden müssen.
Verdachtslage frühzeitig klärenIn Ortsdurchfahrten und bebauten Abschnitten müssen Bestand, Umverlegung, Hausanschlüsse, Zufahrten und Bauphasen gemeinsam betrachtet werden.
Die Prüfplanung zeigt, welche Bereiche vorab messbar sind und welche erst nach Leitungs- oder Oberflächenrückbau erreicht werden. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits für Bodeneingriffe im Rückbau festgelegt.
Leitungs- und Bauphasenplan prüfenLeistungsbeschreibung, Flächen- und Tiefenbezug, Vorleistungen, Qualitätsanforderungen und geschuldete Nachweise müssen für alle Bieter gleich verständlich sein.
Planrevisionen und Bedarfspositionen erhalten eindeutige Auslöser.
Vergabeunterlagen strukturierenFahrbahnhälften, Geh- und Radwege, Bankette und Leitungsachsen können unter geeigneten Bedingungen flächig oder linienbezogen untersucht werden.
Oberfläche, Boden, Bewehrung, Leitungen und Zugänglichkeit bestimmen die Verfahrenseignung.
Oberflächenverfahren für Flächen und Linien wählenSchächte, Pfähle, Maste, Verbauten, Brücken- oder Stützwandgründungen benötigen eine eigene Tiefenprüfung.
Koordinaten, Geometrie, Solltiefe und Bauverfahren werden bauteilbezogen dokumentiert.
Tiefe Baupunkte vorbereitenBestand und Verkehrsführung können Teilflächen zunächst unzugänglich machen. Diese Zonen werden nicht pauschal mitbewertet.
Für diese Bereiche werden ein geeignetes weiteres Untersuchungsverfahren und der dafür benötigte Bauzustand festgelegt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen für Bodeneingriffe im Rückbau werden vorher geplant. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung setzt die fachliche Eignung für den geplanten Eingriff voraus.
Restbereiche im Aushub planenDie fachliche Aussage muss erkennen lassen, welcher Teil des Straßenraums in welchem Bauzustand bearbeitet wurde. Nur dann kann sie in Planung, Bauleitung und Leitungskoordination zuverlässig verwendet werden.
Ausgangslage: Für Ausbau, Sanierung oder Umgehung liegen keine ausreichend räumlich bezogenen Verdachtsinformationen vor.
Prüfung: Historische Quellen werden mit Stationierung, Baufeld und vorgesehenen Eingriffen verknüpft.
Ergebnis: Priorisierte technische Prüfflächen und dokumentierte Datenlücken.
Ausgangslage: Fahrbahn, Gehweg und Nebenflächen sind durch Versorgungsleitungen, Hausanschlüsse und frühere Aufgrabungen stark überprägt.
Prüfung: Bestandspläne, Oberfläche, Bauphase und Messbarkeit werden abschnittsweise bewertet.
Ergebnis: Geeignete Vorprüfung und klar abgegrenzte Restbereiche für spätere Bauzustände.
Ausgangslage: Eine Fahrbahnhälfte wird bearbeitet, während die Gegenrichtung Verkehr oder Bestand aufnimmt.
Prüfung: Prüf- und Übergabegrenzen werden mit Verkehrsphase, Straßenseite und späterem Wechsel verknüpft.
Ergebnis: Teilflächenstatus ohne Übertragung auf die noch nicht bearbeitete Straßenseite.
Ausgangslage: Ein Schacht, Mast, Pfahl, Verbau oder Bauwerk reicht tiefer als die sichere Aussage einer Oberflächenmessung.
Prüfung: Punkt- oder achsbezogene Tiefensondierung folgt der tatsächlichen Baugeometrie.
Ergebnis: Eindeutiger Prüfstatus für den einzelnen Eingriff.
Ausgangslage: Messdaten oder Feldbeobachtungen zeigen einen Bereich mit weiterem Klärungsbedarf.
Prüfung: Lage, Tiefe, Datenqualität, bekannte Einbauten und Verdachtsgrundlage werden gemeinsam bewertet.
Ergebnis: Ergänzung, Freilegung, Räumung, Bergung oder angepasster Bauablauf.
Ausgangslage: Straße, Nebenanlagen und Leitungen werden zeitlich versetzt an unterschiedliche Gewerke übergeben.
Prüfung: Bearbeitungsgrenzen, offene Punkte und Planstände werden je Teilabschnitt geprüft.
Ergebnis: Nachvollziehbarer Arbeitsstatus für Bauleitung, Versorgungsträger und Folgegewerke.
Bei Bundes- und Landesstraßen müssen Straßenbau, Nebenanlagen, Versorgungsträger und Verkehrsphasen auf denselben räumlichen Bearbeitungsstand zugreifen können. Der Nachweis verbindet deshalb Stationierung, Straßenseite, Bauzustand und fachliche Entscheidung.
In gemeinschaftlichen Projekten werden die Berichtsadressaten und Übergabepunkte vor Beginn festgelegt. Der Straßenbaulastträger, die Kommune und einzelne Leitungsbetreiber können unterschiedliche Detailunterlagen benötigen; alle Ausgaben beruhen dennoch auf derselben geprüften Geometrie und demselben Datenstand.
Bei geteilten Verkehrsphasen muss der Bericht erkennen lassen, welche Straßenseite, Nebenanlage oder Anschlusszone tatsächlich untersucht wurde. Bereiche unter weiter betriebenen Fahrstreifen oder noch vorhandenen Leitungen bleiben separat ausgewiesen. Dies verhindert, dass ein Teilbericht für die erste Bauphase als Nachweis für spätere, tiefer reichende Arbeiten verwendet wird.
Stationierung, Fahrtrichtung, Straßenseite, Bauabschnitt, Arbeitsbreite und Planstand bilden die räumliche Referenz.
Messflächen, Leitungsachsen, Schächte und tiefe Punkte werden derselben Struktur zugeordnet.
Luftbildauswertungen, Stellungnahmen, Altberichte und bekannte Funde werden mit ihrem räumlichen Geltungsbereich dokumentiert.
Unterschiedliche Aussagen bleiben als prüfbare Quellen getrennt.
Versorgungsleitungen, Hausanschlüsse, Entwässerung, Bauwerke und frühere Aufgrabungen werden in Lage und Tiefenlage berücksichtigt.
Bestandsinformationen unterstützen die Verfahrenswahl und spätere Plausibilisierung.
Messsystem, Raster, Linienführung, Prüftiefe, Oberfläche, Untergrund, Verkehr und Zugänglichkeit werden je Bauphase beschrieben.
Dadurch bleibt die Aussage an den tatsächlichen Arbeitszustand gebunden.
Nicht erreichbare oder nicht auswertbare Zonen werden räumlich ausgewiesen und mit einem späteren Prüfzeitpunkt verknüpft.
Geänderte Tiefen oder Bauachsen werden vor Ausführung gegen den vorhandenen Bearbeitungsumfang geprüft.
Bericht, Pläne, Punktlisten, Befunde und offene Maßnahmen werden für den jeweiligen Abschnitt zusammengeführt.
Bauleitung und Folgegewerke erkennen, welche Bereiche genutzt werden können und wo weitere Prüfung erforderlich bleibt.
Eine belastbare Projektakte muss auch bei wechselnden Planständen, Versorgungsträgern und Bauphasen verständlich bleiben. Das Dossier führt historische Grundlage, Feldleistung und Anschlussentscheidung ohne Verlust des Lagebezugs zusammen.
Die Projektakte enthält neben Mess- und Befunddaten auch Planänderungen, Leitungsabstimmungen und Übergaben zwischen Straßenbau, Versorgungsträgern und Bauleitung. Damit bleibt nachvollziehbar, welche Entscheidung auf welchem Informationsstand beruhte und welche Teilfläche noch eine ergänzende Prüfung benötigt.
Lagepläne, Ausbauquerschnitte, Leitungsachsen, Schächte, Bauwerke, Verkehrsphasen und Planrevisionen werden mit eindeutigen Bezeichnungen geführt.
So bleibt die jeweilige Prüfgeometrie auch bei geänderten Bauzuständen nachvollziehbar.
Historische Auswertungen, Behördeninformationen und bekannte Funde werden auf den konkreten Straßenabschnitt und die Nebenflächen bezogen.
Offene Datenfragen werden als Aufgaben für Planung oder weitere Recherche festgehalten.
Messlinien, Raster, Geräteparameter, Oberflächenbedingungen, Unterbrechungen und Qualitätskontrollen werden dokumentiert.
Die Unterlagen zeigen, welche Teilfläche unter welchen Bedingungen erfasst wurde.
Bekannte Medien, Hausanschlüsse, Schächte und Bauwerke werden mit gemessenen Auffälligkeiten räumlich verglichen.
Unklare Bereiche erhalten eine Kennung und eine definierte Anschlussmaßnahme.
Noch nicht zugängliche Straßenseiten, Randbereiche und Bauabschnitte werden mit Ursache, geplantem Zugriff und Prüfschritt geführt.
Damit bleibt der Übergang zwischen halbseitigen Bauphasen kontrollierbar.
Teilberichte, Pläne, Register und offene Maßnahmen werden in der vereinbarten Form an Straßenbau, Leitungsträger und Bauleitung übergeben. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten gehören die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle dazu.
Die Schlussfolgerung bleibt an Abschnitt, Bauphase und dokumentierte Tiefe gebunden.
Der Ablauf verbindet historische Klärung, technische Prüfung, Leitungskoordination und Verkehrsphasen. Jeder Arbeitsschritt liefert eine eindeutige Grundlage für die folgende Bauentscheidung.
Stationierung, Straßenseite, Orts- oder Freilandlage, Bauphasen, Eingriffe, Tiefen, Leitungen und Entscheidungstermine werden beschrieben.
Der geltende Planstand bildet die Ausgangsbasis.
Historische Bewertungen, Behördeninformationen, Leitungspläne, Baugrunddaten und Vorberichte werden räumlich abgeglichen.
Fehlende oder widersprüchliche Angaben werden als offene Punkte geführt.
Fahrbahn, Geh- und Radwege, Gräben, Schächte, Bauwerke, Punktfundamente und später zugängliche Zonen werden getrennt geplant.
Jeder Bereich erhält ein eigenes Nachweisziel.
Oberfläche, Untergrund, Leitungsbestand, Verkehr, Zugänglichkeit und benötigte Tiefe bestimmen die Methodik.
Halbseitige Bauweisen und Umlegungen werden in die Reihenfolge übernommen.
Vermessung, Zugänge, Schutzmaßnahmen, Ansprechpartner, Stopppunkte und Datenübergabe werden vor Beginn festgelegt.
Versorgungsträger und Bauleitung erhalten klare Kommunikationswege.
Geophysikalische Messungen, Tiefenuntersuchungen oder eine fachlich geeignete baubegleitende Kampfmittelsondierung werden auf den freigegebenen Arbeitsraum bezogen.
Abweichungen von Lage, Tiefe oder Bauzustand werden unmittelbar dokumentiert.
Messdaten, Auffälligkeiten, bekannte Einbauten, Freilegungen und Einschränkungen werden plausibilisiert.
Für offene Bereiche wird der nächste Prüfschritt bestimmt.
Bericht, Lageplan, Punkt- und Anomalienregister, Restflächen und Anschlussmaßnahmen werden für Folgegewerke aufbereitet.
Neue Bauphasen werden gegen den vorhandenen Bearbeitungsumfang geprüft.
Bundes- und Landesstraßen verbinden lineare Verkehrsflächen mit kleinteiligen Leitungs-, Anlieger- und Bauwerksbereichen. Eine belastbare Ausschreibung muss diese Unterschiede räumlich und technisch abbilden.
Die technische Planung beginnt mit Stationierung, Straßenseite, Ausbauquerschnitt, Arbeitsbreite und maximaler Tiefe. Daran werden Fahrbahn, Nebenanlagen, Leitungsachsen, Schächte, Bauwerke und Punktfundamente angebunden.
Für jede Teilfläche wird geprüft, welche physikalische Eigenschaft untersucht werden soll und ob Oberfläche, Untergrund, Leitungsbestand und Zugang eine belastbare Messung erlauben. Dichte Medienlagen und frühere Aufgrabungen können die Interpretation erheblich beeinflussen.
Tiefe Schächte, Pfähle, Spundwände, Maste und Bohrungen erhalten eine eigene Punkt- oder Achsgeometrie. Die Aussage einer flächigen Messung wird nicht ohne Nachweis auf diese Tiefenräume übertragen.
Bei halbseitiger Bauweise werden die erreichbaren Flächen je Verkehrsphase festgelegt. Bereiche unter verbleibendem Bestand werden als spätere Prüfzone geführt, statt sie in einer pauschalen Abschnittsaussage verschwinden zu lassen.
Die Kalkulation wird nach Fläche, Linie, Punkt, Tiefe, Bauphase, Vermessung, Datenformat und Bericht gegliedert. So bleiben Grundumfang und projektabhängige Ergänzungen transparent.
Für Ortsdurchfahrten werden außerdem wiederholte Anfahrten, kurze Teilabschnitte, wechselnde Verkehrszustände und Abstimmungen mit Versorgungsträgern berücksichtigt. Diese Randbedingungen beeinflussen die Ausführungslogistik, ohne die fachlichen Anforderungen an Messung und Dokumentation zu verändern.
In Ortsdurchfahrten werden Mess- und Aushubflächen oft durch Grundstückszufahrten, Bushaltestellen, provisorische Gehwege oder abschnittsweise Leitungsarbeiten unterbrochen. Diese Unterbrechungen werden nicht geglättet, sondern als eigenständige Flächenstücke mit Zugangs- und Bearbeitungsstatus geführt. So kann eine spätere Bauphase gezielt an den offenen Bereichen ansetzen.
Für Schächte, Maste, Stützwände und Querungen wird die spätere Bauteilgeometrie separat hinterlegt. Punktlage, Abmessung, Solltiefe und Einbringverfahren bestimmen den zu prüfenden Raum. Ändert sich ein Standort wegen Leitungsbestand oder Verkehrsführung, wird die neue Geometrie nicht automatisch aus dem früheren Nachweis übernommen.
Befestigung, Bewehrung, Einbauten, frühere Aufgrabungen und verbleibender Verkehr beeinflussen die Messbedingungen.
Der Prüfbereich wird auf den tatsächlichen Rückbau- oder Erdbauraum bezogen.
Nebenflächen besitzen oft eigene Leitungen, Beleuchtung, Haltestellen, Bäume und Grundstücksanschlüsse.
Sie werden nicht automatisch aus einer Fahrbahnprüfung abgeleitet.
Achse, Breite, Tiefe, Schachtgeometrie, Querungen und Bestandsmedien bestimmen die technische Prüfung.
Tiefe Schächte und Bohrungen erhalten einen eigenen Punktbezug.
Kreuzungen und halbseitige Bauweisen verändern die zugängliche Fläche über die Bauzeit.
Prüfgrenzen und Teilübergaben werden an die jeweilige Verkehrsphase gekoppelt.
Pfähle, Verbauten, Anker, Widerlager und tiefe Fundamente werden mit Koordinaten, Solltiefe und Einbringverfahren erfasst.
Oberflächennahe Messungen ersetzen diese Tiefengeometrie nicht.
Zufahrten, private Anschlüsse, kommunale Nebenmaßnahmen und Versorgungsträger können den Bauablauf verändern.
Planänderungen werden auf den dokumentierten Prüfbereich bezogen.

Der Untersuchungsbedarf wird geklärt, wenn Sanierung, Verbreiterung, Ortsumgehung, Ortsdurchfahrt, Kanal- oder Leitungsbau, Brückenarbeit, Radweg, Haltestelle oder sonstige Tiefbaumaßnahme in einen nicht ausreichend geklärten Bodenraum eingreift. Maßgeblich sind der konkrete Bauabschnitt und die Arbeitsgeometrie, nicht nur die Einstufung als Bundes- oder Landesstraße.
Untersuchungsbedarf nach Bauabschnitt bestimmen
In Ortslagen liegen Fahrbahn, Gehwege, Grundstückszufahrten, Versorgungsleitungen, Entwässerung, Beleuchtung und Haltestellen dicht beieinander. Auf freier Strecke treten Bankette, Böschungen, Durchlässe, Radwege, Stützwände und Bauwerke hinzu. Diese Teilbereiche werden nach Lage, Tiefe, Bauphase und technischer Messbarkeit getrennt betrachtet.
Halbseitige Bauweisen und wechselnde Verkehrsführungen bestimmen, wann eine Straßenseite oder Nebenfläche zugänglich wird. Nicht untersuchte Bereiche bleiben sichtbar und werden einem späteren Bauzustand zugeordnet. So entstehen belastbare Teilübergaben, ohne den Nachweis auf nicht bearbeitete Zonen auszudehnen.
Verfahren für Flächen und Bauzustände wählenDer Straßenraum enthält flächige, lineare und punktuelle Eingriffe. Die richtige Kombination ergibt sich aus der Projektfrage und dem tatsächlich geplanten Arbeitsraum.
Ordnet ein, ob und in welchen Teilbereichen ein historisch begründeter Kampfmittelverdacht besteht.
Sie liefert keine Aussage über tatsächlich vorhandene Objekte im heutigen Untergrund.
Untersucht geeignete Fahrbahn- oder Nebenflächen mit einem zur Projektfrage passenden geophysikalischen Verfahren.
Leitungen, Bewehrung, Verkehr und Bauwerke können die Messbarkeit begrenzen.
Bezieht Kabel-, Kanal- oder Entwässerungsachsen auf Arbeitsbreite, Tiefe und Kreuzungsbereiche.
Schächte und tiefe Sonderpunkte werden zusätzlich betrachtet.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Pfähle, Maste, Verbauten, Bohrungen oder tiefe Schächte.
Der Nachweis gilt nur für die festgelegte Prüfgeometrie.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Aushublagen, Stopppunkte und dokumentierter Arbeitsraum werden vor Beginn festgelegt. Die Aussage bleibt auf den tatsächlich bearbeiteten Bereich begrenzt.
Freilegung, Räumung oder Bergung werden als gesonderte Tätigkeit dokumentiert; der Abschlussbericht beschreibt Bearbeitungsstand und verbleibende Grenzen.
Nicht untersuchte oder später veränderte Bereiche bleiben außerhalb der Aussage.
Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten, insbesondere durch ferromagnetische Körper. Geeignete freie Trassen- und Nebenflächen können eine lagebezogene Grundlage für die Anomalienbewertung liefern. Schutzsysteme, Bewehrung, Fundamente, Fahrzeuge und andere Eisenmassen können Signale überlagern. Messbereich und Störzonen werden getrennt dokumentiert.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann ausgewählte Flächen oder Anomalien ergänzend untersuchen. Leitungen, Bewehrung und andere technische Einbauten beeinflussen die Auswertung. Zielgröße, Tiefe und Messgeometrie begrenzen die Zuordnung; ein Messsignal identifiziert keinen Gegenstand.
Georadar bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann Schichten, Einbauten und Veränderungen im Untergrund ergänzend darstellen. Bodenleitfähigkeit, Feuchte und heterogene Auffüllungen beeinflussen Datentiefe und Interpretation. Radargramme und Lagepläne zeigen Strukturen und offene Bereiche; eine Reflexion identifiziert kein Kampfmittel.
Eine verwendbare Kampfmittelprüfung verbindet klare Geometrien, realistische Messbedingungen, abgestimmte Schnittstellen und eine fortschreibbare Projektakte.
FONTANA-EOD richtet die Bearbeitung an der tatsächlichen Bauaufgabe aus. Fahrbahn, Leitungsgraben, Schacht, Gehweg, Bauwerk und Gründung werden nicht als gleichartige Fläche behandelt.
Vor der Feldarbeit werden Planstand, Straßenseite, Verkehrsphase, Leitungsbestand, Oberfläche, Untergrund und benötigte Tiefe geprüft. Daraus entsteht ein fachlich begründeter Leistungsumfang.
Während der Ausführung werden nicht zugängliche Bereiche, Planänderungen, zusätzliche Punkte und abweichende Bauzustände fortlaufend nachgeführt. Die Schlussfolgerung bleibt an den dokumentierten Bearbeitungsumfang gebunden.
Bei Auffälligkeiten werden Messbeobachtung, bekannte technische Ursache und tatsächliche Fundlage voneinander getrennt. Die nächste Maßnahme wird mit Lage- und Tiefenbezug kommuniziert.
Für Teilübergaben erhalten Straßenbau, Leitungsunternehmen und Bauleitung denselben Datenstand. Offene Randbereiche und spätere Bauphasen bleiben eindeutig erkennbar.
Qualitätssicherung bedeutet im Straßenraum auch, Widersprüche zwischen Bestandsplan und tatsächlicher Feldsituation sichtbar zu machen. Eine ungeplante Leitung, ein abweichender Schacht oder eine nicht zugängliche Teilfläche wird als Projektinformation weitergegeben und nicht durch eine allgemein gehaltene Schlussfolgerung verdeckt.
Stationierung, Straßenseite, Bauphase und Tiefe werden vor Beginn festgelegt.
Bestandsmedien, Hausanschlüsse, Schächte und Querungen fließen in Planung und Bewertung ein.
Methode und Ergänzungen richten sich nach Zielobjekt, Oberfläche, Untergrund und Störumfeld.
Planrevisionen und zusätzliche Eingriffe werden vor Ausführung gegen den Prüfbereich abgeglichen.
Nicht erreichbare oder nicht auswertbare Bereiche werden räumlich ausgewiesen.
Bericht und Pläne beantworten die Projektfrage für den jeweiligen Teilabschnitt.
Die Dokumentation verbindet Stationierung, Straßenseite, Bauabschnitt, Verkehrsphase, bearbeitete Fläche, Tiefe, Verfahren, Einschränkungen und fachliche Anschlussentscheidung. Dadurch lässt sich der Stand in Leistungsverzeichnis, Bauleitung, Versorgungsträgerabstimmung und Projektakte nachvollziehbar übernehmen.
Bei gemeinschaftlichen Maßnahmen müssen Straßenbau und Medienumbau nicht zwangsläufig denselben Bearbeitungszeitpunkt haben. Die Kampfmittelprüfung wird deshalb so gegliedert, dass ein früher Leitungsabschnitt, ein späterer Fahrbahnrückbau und zusätzliche Grundstücksanschlüsse jeweils auf den aktuell erreichten Prüfstand bezogen werden können.
In Ortsdurchfahrten ist die Kampfmittelprüfung eng mit der Spartenkoordination verbunden. Leitungsbestand, Hausanschlüsse, Schächte und geplante Umverlegungen beeinflussen nicht nur die Messbarkeit, sondern auch die Reihenfolge der Bauabschnitte. Deshalb werden fachtechnische Prüfbereiche und bauliche Arbeitsräume bereits vor der Verkehrsphasenplanung miteinander abgeglichen.
Außerhalb geschlossener Ortslagen stehen dagegen lange Seitenräume, Böschungen, Mulden, Durchlässe und straßenbegleitende Radwege im Vordergrund. Auch dort ist eine pauschale Aussage für den gesamten Korridor nicht ausreichend, wenn Bauwerke, Querungen oder tiefe Mast- und Verbaupunkte andere Prüfgeometrien erzeugen.
Bei Bundes- und Landesstraßen greifen Straßenbaulast, Versorgungsträger, kommunale Belange, private Fachleistung und regionale Gefahrenabwehr ineinander. Eine klare Rollenverteilung verhindert Lücken zwischen Planung und Ausführung.
Definieren Bauaufgabe, Untersuchungsraum, Planungsstand, benötigte Aussage und zeitliche Prioritäten. Sie bündeln Planungs- und Bestandsunterlagen und veranlassen die für den jeweiligen Teilabschnitt erforderlichen Fachleistungen.
Bei gemeinschaftlichen Maßnahmen koordinieren sie die übergeordnete Daten- und Übergabestruktur.
Überführt das Vorhaben in Ausbauquerschnitte, Teilflächen, Leitungsachsen, Schächte, Bauwerke, Gründungen und Verkehrsphasen.
Änderungen werden so weitergegeben, dass ihr Einfluss auf vorhandene Nachweise geprüft werden kann.
Stellen Bestands- und Umverlegungsdaten bereit und stimmen ihre Eingriffe mit Straßenbau und Kampfmittelprüfung ab.
Hausanschlüsse, Querungen und zusätzliche Tiefen werden im gemeinsamen Planstand geführt.
Setzen Arbeitsbereiche, Bauphasen, Aushublagen, Schutzmaßnahmen und Meldewege um.
Abweichungen bei Lage, Tiefe oder Bauverfahren werden vor dem betroffenen Bodeneingriff gemeldet.
Ordnet Verdachtsgrundlage und Eingriffsgeometrie ein, führt die beauftragten Fachleistungen aus und dokumentiert Ergebnisse sowie Aussagegrenzen.
Die private Fachleistung wird mit Auftraggeber, Planung, Bauleitung und regionalen Schnittstellen abgestimmt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Die konkrete Einbindung folgt dem örtlich festgelegten Meldeweg.
Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach örtlichem Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Auflagen und Ansprechpartner werden dem tatsächlichen Straßenabschnitt und Planstand zugeordnet. Fachtechnische Untersuchung, verkehrliche Anordnung und behördliche Fundentscheidung werden mit den jeweiligen Zuständigkeiten dokumentiert.
Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung, Verkehrs- und Arbeitsorganisation, Schnittstellen und Dokumentation richten sich nach Tätigkeit, Projektort und Bauzustand. Eine allgemeine Straßenklasse ersetzt diese projektbezogene Prüfung nicht.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung verbindet Verkehr, Baugruben, Maschinen, Leitungen, Personal, Schutzbereiche, Rettungswege und Kommunikation. Halbseitige Verkehrsführung oder Arbeiten in Ortslagen werden mit dem fachtechnischen Ablauf abgestimmt.
Die DGUV Information 201-027 behandelt Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Planung, Ausführung, Qualität und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung und die vertraglich geschuldeten Anforderungen werden für das konkrete Straßenbauprojekt geklärt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Anschließend werden Bauleitung und Projektverantwortliche informiert.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Bundes- und Landesstraßen wird die erforderliche Qualifikation auf die konkret beauftragten Tätigkeiten und Arbeitsräume bezogen.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Flächen, Tiefen, Ziel, Verfahren, Vorleistungen, Qualität und geschuldete Dokumentation werden eindeutig beschrieben.
Verkehr, Bauzustand, Leitungen, Erdarbeiten, Personal und Kommunikation werden gemeinsam betrachtet.
Unternehmen, verantwortliche Personen, Befähigung und Aufgabenbereich müssen zur konkreten Tätigkeit passen.
Bearbeitungsstand, Befunde, Restbereiche und Anschlussentscheidung werden nachvollziehbar fortgeschrieben.
Planstände, Leitungsdaten, Verkehrsphasen, Arbeitsbereiche und Ansprechpartner werden abgeglichen.
Abweichungen, zusätzliche Eingriffe und nicht zugängliche Bereiche werden zeitnah weitergemeldet.
Arbeiten einstellen, den unmittelbaren Bereich verlassen und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigen. Die weiteren Maßnahmen veranlassen die zuständigen Stellen.
Die Dokumentation muss die kleinteilige Struktur von Fahrbahn, Nebenanlagen, Leitungen und Bauphasen abbilden. Nur mit eindeutigem Lage- und Planstandbezug können Teilberichte zuverlässig weiterverwendet werden.

Verbindet Straßenseite, Bauphase, Fahrbahn, Geh- und Radwege, Leitungsachsen, Schächte und Bauwerke.
Bearbeitete und offene Bereiche bleiben über die Projektlaufzeit eindeutig.
Stationierung und Teilflächen dokumentieren
Ordnet Quellenlage, Verdachtsabschnitte und Datenlücken der heutigen Straßen- und Nebenflächengeometrie zu.
Sie begründet die technische Anschlussplanung.
Historische Verdachtsbereiche einordnen
Führt bekannte Medien, Hausanschlüsse, Messlinien, Raster und Störzonen in einem gemeinsamen Lagebezug zusammen.
Abweichungen zwischen Bestand und Feldbeobachtung bleiben nachvollziehbar.
Leitungs- und Messdaten lagebezogen dokumentieren
Dokumentiert Koordinaten, Bauteil, Solltiefe, Prüfgeometrie, Einschränkungen und fachlichen Status.
Verschobene oder zusätzliche Punkte werden gezielt nachgeführt.
Schächte und Tiefenpunkte untersuchen
Zeigt, welche Straßenseite oder Nebenfläche in welcher Verkehrsphase untersucht wurde.
Später zugängliche Zonen erhalten einen vorgesehenen Prüfschritt.
Bauphasen und offene Bereiche dokumentieren
Fasst Ausgangslage, bearbeiteten Bereich, Verfahren, Befunde, Grenzen und nächste Maßnahmen zusammen.
Straßenbau, Leitungsunternehmen und Bauleitung erhalten denselben Bearbeitungsstand.
Teilberichte und Übergaben zusammenführen

Bei Bundes- und Landesstraßen müssen historische Prüfung, erforderliche Sondierungen und die Begleitung von Erdarbeiten auf die jeweiligen Bauabschnitte abgestimmt werden. Untersuchungsergebnisse und gegebenenfalls notwendige Bergungsarbeiten sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Straßen- und Tiefbauprojekte nach Trassenabschnitt, Bauwerk und Eingriffstiefe planen.
Straßen- und Tiefbauprojekt zuordnen
Projektumfelder außerhalb des Straßenbaus lassen sich nach Infrastrukturtyp, Nutzung und organisatorischen Schnittstellen auswählen.
Anderes Projektumfeld einordnen
Verdachtsgrundlage, Quellen, Straßenabschnitt und Bedarf für technische Erkundung vertiefen.
Historische Verdachtslage klären
Schächte, Pfähle, Maste, Verbauten und Bohrpunkte auf die tatsächliche Eingriffsgeometrie beziehen.
Tiefe Baupunkte prüfen
Die Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für verbleibende Straßen- und Leitungsarbeitsbereiche prüfen.
Aushubbegleitung im Straßenabschnitt planen
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Fundlage und Übergabe abstimmen
Leistungsbeschreibung, Qualitätskontrolle, Teilberichte und Projektübergabe strukturieren.
Vergabe und Nachweise abstimmen
Projektort, Bundesland und örtliche Schnittstellen für Verfahren und Fundkommunikation einordnen.
Regionale Zuständigkeit prüfen
Kennzeichnen Sie Straße, Stationierung, Straßenseite und die zugehörigen Nebenflächen im Lageplan. Ordnen Sie Grundstückszufahrten, Haltestellen und Leitungsabschnitte der jeweiligen Bauphase zu. Bei wechselnder Verkehrsführung muss erkennbar bleiben, auf welche Seite und welchen Zustand sich ein Untersuchungsergebnis bezieht.
Ein vorgezogen untersuchter Leitungsabschnitt deckt den späteren Fahrbahnrückbau nur insoweit ab, wie dessen Arbeitsraum tatsächlich erfasst wurde. Vergleichen Sie deshalb die geplanten Breiten, Tiefen und Bauzustände mit dem vorhandenen Bericht.
Abschnittsgrenzen nachvollziehenVorhandene Schreiben und Auflagen sollten mit Datum, Absender und räumlichem Bezug in der Projektakte liegen. Eine Vorgabe für einen einzelnen Abschnitt darf nicht ohne Prüfung auf die gesamte Straße oder ein anderes Bauvorhaben übertragen werden.
Projektbezogene Grundlagen einordnenDie fachliche Prüfung sollte beginnen, sobald Sanierung, Ausbau, Ortsumgehung, Ortsdurchfahrt, Leitungsbau, Entwässerung, Brückenarbeit, Knotenpunkt oder Radweganlage in einen noch nicht belastbar bewerteten Bodenraum eingreift. Entscheidend sind nicht allein Straßenklasse und Länge, sondern Bauabschnitt, Arbeitsbreite, Tiefe, Leitungsbestand, Verkehrsphase und benötigte Aussage. Frühzeitige Einordnung erleichtert Ausschreibung, Abstimmung mit Versorgungsträgern und Bauablauf.
Fahrbahn, Geh- und Radwege, Bankette, Böschungen, Leitungsgräben, Entwässerung, Bushaltestellen, Knotenpunkte, Brücken, Stützwände, Lärmschutz, Beleuchtung und Baustelleneinrichtung besitzen unterschiedliche Breiten und Tiefen. Eine oberflächennahe Fahrbahnprüfung beantwortet tiefe Schacht-, Pfahl-, Verbau- oder Mastpunkte nicht automatisch. Jeder Arbeitsraum erhält deshalb einen eigenen Lage- und Tiefenbezug.
Für jede Verkehrs- und Bauphase wird festgelegt, welche Fläche zugänglich ist, welche Leitungen oder Bestandsanlagen verbleiben und welcher Erdbauschritt als Nächstes folgt. Messung, Datenprüfung und Übergabe werden auf diesen Termin ausgerichtet. Später erreichbare Bereiche bleiben als offene Zonen dokumentiert. So kann eine Straßenseite weiterbearbeitet werden, ohne Aussagen unzulässig auf die Gegenrichtung oder nachfolgende Bauphasen zu übertragen.
Die Methode richtet sich nach Verdachtslage, Zielobjekt, Oberfläche, Untergrund, Leitungsdichte und Tiefe. Geomagnetik, TDEM und Georadar reagieren auf unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Tiefe Schächte, Pfähle, Spundwände, Maste oder Bohrungen werden auf den erforderlichen punkt- und tiefenbezogenen Untersuchungsumfang geprüft. Für vorab nicht ausreichend messbare Zonen wird das geeignete weitere Verfahren festgelegt. Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Lage technisch sondiert und bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Hilfreich sind Lage- und Ausbaupläne, Stationierung, Bauabschnitts- und Verkehrsphasenpläne, Querprofile, Leitungs- und Bestandspläne, Entwässerung, Bohr- und Gründungspunktlisten, historische Auswertungen, Behördenkorrespondenz, Baugrundunterlagen und vorhandene Sondierberichte. Bei Ortsdurchfahrten sollten Zufahrten, Haltestellen, Geh- und Radwege, private Anschlüsse und kommunale Nebenmaßnahmen erkennbar sein.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt.
In Deutschland werden Straßenbaulast, Planung sowie örtliche Verkehrs- und Gefahrenabwehrzuständigkeiten für den Projektort und die Projektkonstellation geklärt. Die jeweils zuständigen Behörden treffen ihre verfahrensbezogenen Entscheidungen. FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarte private Fachleistung und bereitet räumliche sowie technische Informationen für Auftraggeber, Planung und Bauleitung auf. Melde- und Abstimmungswege werden vor Beginn festgelegt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Einfluss haben Abschnittslänge, Straßenquerschnitt, Orts- oder Freilandlage, Zahl der Verkehrsphasen, Leitungs- und Bauwerksbestand, Oberflächen, Zugänglichkeit, Zahl und Tiefe punktueller Eingriffe, erforderliche Verfahren, Vermessungs- und Dokumentationsumfang sowie mögliche Anschlussmaßnahmen. Für eine belastbare Kalkulation werden die Mengen nach Teilfläche, Linie, Punkt und Bauphase gegliedert statt nur nach Straßenlänge angesetzt.
Eine erste Anfrage sollte den räumlichen Abschnitt, die Bauphasen, die vorgesehenen Bodeneingriffe und die vorhandene Verdachtsgrundlage erkennen lassen. Unvollständige Unterlagen sind ebenfalls relevant, wenn Planstand und offene Annahmen gekennzeichnet sind.
Bei mehreren Versorgungsträgern sollten Unterlagen nach Leitungseigentümer, Bauphase und räumlichem Abschnitt geordnet eingereicht werden. Das erleichtert die Unterscheidung zwischen gemeinsam nutzbaren Grundlagen und Prüfungen, die ausschließlich für eine bestimmte Leitung, einen Schacht oder eine Straßenseite gelten.
Übermitteln Sie Lage- und Ausbauplan, Stationierung, Straßenseite, Bauabschnitte, Verkehrsphasen und aktuelle Planbezeichnung.
Fahrbahn, Geh- und Radwege, Haltestellen, Knotenpunkte, Bauwerke und Nebenflächen sollten erkennbar sein.
Beschreiben Sie Rückbau, Aushub, Kanal- und Leitungsgräben, Schächte, Querungen, Pfähle, Verbauten, Maste und maximale Tiefen.
Leitungspläne, Hausanschlüsse und geplante Umverlegungen beeinflussen die Methodik.
Fügen Sie historische Auswertungen, behördliche Schreiben, Baugrunddaten und vorhandene Sondierberichte bei.
Nennen Sie Bauzeiten, Sperr- oder Verkehrsphasen und den Termin, zu dem eine Entscheidung für Planung, Vergabe oder Ausführung benötigt wird.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, Stationierung, Straßenseite, Bauabschnitte, maximale Tiefen, Leitungsübersicht und vorhandene Verdachtshinweise. FONTANA-EOD benennt anschließend die noch erforderlichen Daten und den passenden Leistungsumfang.
Bei Ortsdurchfahrten oder gemeinschaftlichen Maßnahmen kann die Bearbeitung nach Straßenbau, Leitungen, Nebenanlagen und Bauphasen gegliedert werden. So bleibt jede fachliche Aussage ihrem tatsächlichen Arbeitsraum zugeordnet.
Für eine vollständige Anfrage sollten darüber hinaus die zuständigen Planungsbüros, Leitungsbetreiber, geplanten Vergabelose und erforderlichen Datenformate benannt werden. So lässt sich früh klären, ob ein gemeinsamer Bericht oder mehrere teilprojektbezogene Übergaben benötigt werden.
Stationierung, Straßenseite, Bauabschnitt, Nebenfläche und Planstand.
Aushub, Graben, Schacht, Pfahl, Verbau, Mast und maximale Tiefe.
Verkehrsphase, Anliegerzugang, Versorgungsträger, Parallelgewerke und Termine.
Grundlage für Planung, Vergabe, Bauleitung, Teilübergabe oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.