Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Bauherren, Tragwerksplanung und Spezialtiefbau müssen Baugruben, Gründungen, Verbauten und Anker eines Ingenieurbauwerks auf die vorhandene Verdachtslage bezogen werden. FONTANA-EOD plant geeignete Untersuchungen nach Bauteilgeometrie, Eingriffstiefe und Zugang in den einzelnen Bauphasen. Senden Sie Bauwerkspläne, Schnitte, Bauteillisten und Bauablauf, damit die benötigten Leistungen und Nachweise vor Gründung, Verbau und Aushub festgelegt werden können.
Fundament, Pfahl und Verbau trennen.
Sohle, Anker und Bohrpunkte zuordnen.
Nachweise je Bauzustand führen.
Vor dem Bau einer Stützwand oder eines Ingenieurbauwerks wird geklärt, welche Kampfmitteluntersuchungen für Fundamente, Pfähle, Verbau, Anker und Baugruben benötigt werden. Vorhandene Verdachtshinweise werden dazu mit Bauteilgeometrie, Tiefe und Herstellverfahren abgeglichen. Auch Hilfsverbauten und andere vorübergehende Bodeneingriffe gehören in die Planung. Technische Messgrenzen und spätere Zugänge werden dokumentiert, damit die Untersuchung auf den tatsächlichen Arbeitsraum und die jeweilige Bauphase abgestimmt bleibt.
Stützwände und Ingenieurbauwerke bestehen aus Bauteilen mit unterschiedlichen Eingriffen. Eine belastbare Planung trennt flächige Baugruben, tiefe Gründungen, lineare Verbauten, Anker und begleitende Leitungs- oder Entwässerungsarbeiten.

Fundamentsohle, Fundamentbreite, Frostschürzen, Hinterfüllung und Arbeitsraum bestimmen den oberflächennahen Prüfbereich.
Für zugängliche Flächen kann eine vorgelagerte Sondierung erfolgen. Bei nicht ausreichend untersuchten Randzonen wird geprüft, ob ergänzende Messungen oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet sind.
Fundamentabsätze, Schubnocken und Entwässerungsdetails werden berücksichtigt, wenn sie unterhalb der regulären Sohle liegen oder zusätzliche Aushubtiefe erzeugen.
Fundamentaushub vorbereiten
Pfahldurchmesser, Achsabstand, Solltiefe, Überschneidung und Herstellverfahren definieren den tiefen Prüf- und Sicherheitsraum.
Jeder Pfahl erhält eine eindeutige Kennung, damit Untersuchungsdaten, Auswertung und spätere Herstellung auf denselben Punkt bezogen bleiben. Ob eine ergänzende Tiefenprüfung benötigt wird und welches Verfahren geeignet ist, richtet sich nach tatsächlicher Messabdeckung und geplantem Eingriff.
Bei Pfahlwänden wird auch geprüft, ob Primär- und Sekundärpfähle unterschiedliche Herstellfolgen oder Tiefen aufweisen.
Pfahlachsen und Tiefe prüfen
Lineare Verbauachsen greifen über viele Meter in den Untergrund ein und können durch Rammen, Vibrieren oder Bohren hergestellt werden.
Achse, Einbindetiefe, Profilgeometrie und mögliche Vorbohrungen werden gemeinsam betrachtet; eine punktuelle Einzelmessung reicht für die gesamte Linie nicht aus.
Vorbohrungen, Austauschbohrungen und temporäre Führungskonstruktionen werden als eigene Eingriffe behandelt, wenn sie den Boden zusätzlich beanspruchen.
Verbauachse fachlich planen
Ankerlagen verlaufen schräg und können außerhalb der sichtbaren Baugrube in ununtersuchte Bereiche reichen.
Ansatzpunkt, Neigung, Länge, Bohrdurchmesser und Zielbereich müssen in der Prüfgeometrie enthalten sein. Änderungen der Ankerlage werden gesondert nachgeführt.
Der räumliche Verlauf wird im Plan mit Grundstücks- und Baugrubengrenzen abgeglichen, weil Anker häufig außerhalb des sichtbaren Wandkörpers enden.
Ankergeometrie einreichen
Bauwerksrückbau, Bestandsfundamente, Wasserhaltung, Leitungen und wechselnde Geländehöhen erzeugen mehrere Arbeitszustände.
Freie Vorfelder, tiefe Gründungspunkte und erst nach Rückbau zugängliche Zonen werden methodisch getrennt und im Bauphasenplan verbunden.
Rückbau- und Neubaupläne werden getrennt geführt, damit alte Fundamente nicht fälschlich als neue Gründungsgeometrie übernommen werden.
Bauphasen und Nachweise abstimmen
Dränagen, Sammelleitungen, Schächte, Kabel, Schutzplanken und Verkehrsflächen erweitern den Kampfmittelprüfbereich über das Hauptbauwerk hinaus.
Auch für diese Nebenarbeiten werden Lage, Tiefe und Untersuchungsbedarf im Plan festgehalten.
Nebenanlagen werden terminlich mit dem Hauptbauwerk koordiniert, können aber einen eigenständigen Sondier- und Nachweisabschnitt bilden.
Tiefbauschnittstellen einordnenDer Prüfbedarf verändert sich mit dem Planungsstand. In der Vorplanung steht der Verdachtskorridor im Vordergrund; vor dem Spezialtiefbau müssen Bauteile, Punkte, Achsen und Tiefen eindeutig feststehen.
Bauwerkslage, Wandlinie, Baugrubenbreite und mögliche Gründungsvarianten werden im Plan mit historischen Verdachtsbereichen abgeglichen.
Das Ergebnis benennt Abschnitte mit zusätzlichem Untersuchungsbedarf und schafft eine Grundlage für Termin- und Kostenannahmen.
Bereits in der Variantenbewertung werden Unterschiede zwischen Flachgründung, Pfahlgründung und rückverankertem Verbau kampfmitteltechnisch sichtbar gemacht.
Bauwerkskorridor historisch prüfenFundamentsohle, Pfahl- oder Verbaukonzept, Ankerbereiche und Baustraßen werden räumlich konkretisiert.
Die Kampfmittelprüfung wird so beschrieben, dass sie in Bauablauf, Flächenbedarf und Schutzorganisation berücksichtigt werden kann.
Die Planunterlagen benennen auch Baustelleneinrichtungs- und Montageflächen, sofern dort schwere Geräte aufgestellt oder Bodenverbesserungen ausgeführt werden.
Prüfbereiche festlegenBohr-, Pfahl-, Anker- und Verbaupläne werden auf Punktkennungen, Tiefen, Neigungen und Hilfsmaßnahmen geprüft.
Der Untersuchungsraum folgt der tatsächlichen Herstellung und nicht nur der statischen Bauteilachse.
Für jede Bauteilgruppe wird festgelegt, ob ein Flächen-, Punkt-, Achs- oder Bauphasen-Nachweis geschuldet wird.
Tiefenprüfung auf Ausführung beziehenMengen, Vermessung, Verrohrung, Messstrecken, Datenformate und Qualitätskontrollen werden eindeutig festgelegt.
Geänderte Herstellverfahren oder Nebenangebote lösen eine Prüfung aus, ob die vorgesehene Kampfmittelmaßnahme weiterhin passt.
Nebenangebote werden nicht nur statisch, sondern auch hinsichtlich neuer Bohrachsen, Einbringtiefen und Zugangsbedingungen geprüft.
Vergabeunterlagen fachlich schärfenNach Abbruch oder Freilegung können neue Zonen zugänglich werden, die im Bestand nicht belastbar untersuchbar waren.
Für diese Bauzustände wird geprüft, welche ergänzenden Messungen geeignet sind und ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung infrage kommt.
Der Rückbauplan beschreibt, welche Bestandsteile vor einer ergänzenden Untersuchung entfernt sein müssen und welche als Störquelle verbleiben. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen beim Aufbruch, Abbruch oder Herstellen von Zugängen eingeplant.
Rückbau und Aushub abstimmenZusätzliche Anker, verschobene Pfähle, tiefere Einbindung oder veränderte Baugrubengeometrie werden gegen den dokumentierten Prüfbereich geprüft.
Nur abgedeckte Bauteile können auf Grundlage des vorhandenen Nachweises weitergeführt werden.
Eine Planänderung wird erst dann in den Bauablauf übernommen, wenn ihr Einfluss auf Sondierung und dokumentierten Tiefenraum geklärt ist.
Änderungsnachweis vorbereitenBei der Verfahrenswahl werden Verdachtshinweise, Bauteilgeometrie, Eingriffstiefe und erreichbare Messqualität berücksichtigt. Nicht jede Auffälligkeit erfordert dieselbe Maßnahme, und nicht jede freie Fläche deckt tiefe Bauwerksteile ab.
Luftbilder, Karten, frühere Nutzungen und vorhandene Stellungnahmen werden auf Bauwerksachse, Baugrube und Nebenflächen bezogen.
Der Bericht grenzt Verdachtsbereiche ein und beschreibt, welche technischen Prüfungen für die geplanten Bauteile folgen.
Der betrachtete historische Korridor umfasst auch Arbeits- und Lagerflächen, sofern deren Herstellung oder Nutzung relevante Bodeneingriffe voraussetzt.
Zugängliche Vorfelder können flächig untersucht werden, sofern Untergrund und Störumfeld das gewählte Verfahren tragen.
Bestandsbauwerke, Leitungen und Bewehrung werden als technische Grenzen mit eigener Lage dargestellt.
Messabdeckung und Bestandsüberprägung werden getrennt ausgewiesen, damit eine technisch gestörte Zone nicht als unauffällige Fläche erscheint.
Für Bohrpfähle, Mikropfähle und Einzelfundamente wird geprüft, ob die erforderliche Lage und Tiefe ausreichend untersucht wurde und welches ergänzende Verfahren gegebenenfalls benötigt wird.
Die Messgeometrie wird aus Durchmesser, Solltiefe, Herstellweg und erforderlichem Sicherheitsraum abgeleitet.
Bei Gruppenpfählen wird geprüft, ob sich Prüfbereiche überlagern oder zwischen den Einzelpunkten nicht erfasste Zonen verbleiben.
Spundwand, Trägerbohlwand oder Pfahlwand werden als zusammenhängender Korridor geplant.
Punktabstände und Messstrecken müssen die gesamte Einbringlinie abdecken; Lücken zwischen Einzelpunkten werden nicht pauschal überbrückt.
Für Verbauachsen werden Endpunkte, Ecken und Übergänge besonders betrachtet, weil dort Profile, Tiefen oder Herstellverfahren wechseln können.
Vorhandene Fundamente, Verkehr, Wasser oder technische Anlagen können eine vorgelagerte Prüfung begrenzen.
Für nicht ausreichend untersuchte Zonen werden mögliche Zugangszeitpunkte, geeignete Verfahren und Stopppunkte vorab festgelegt.
Der Ergänzungstermin wird an den tatsächlichen Rückbauzustand gekoppelt, sodass die Bauleitung einen klaren Freigabepunkt im Ablauf erhält.
Technische Auffälligkeiten werden mit Bestandsdaten und benachbarten Messungen plausibilisiert.
Für Messauffälligkeiten wird fachlich entschieden, ob weitere Untersuchung oder Freilegung erforderlich ist. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Die Befundentscheidung dokumentiert neben der Lage auch den betroffenen Bauwerks- und Bauphasenbezug.
Der Nachweis muss Bauwerksgeometrie, Planstand, Bearbeitungsbereich und Ergebnis miteinander verbinden. Nur dann können Tragwerksplanung, Spezialtiefbau und Bauleitung denselben Status verwenden.
Lageplan, Schnitte, Bauwerksnummer, Achsen, Bauteilkennungen und aktuelle Revision bilden die räumliche Grundlage.
Temporäre Bauzustände und Hilfskonstruktionen werden einbezogen, wenn sie eigene Bodeneingriffe erzeugen.
Planlisten und Pläne erhalten dieselbe Revisionsbezeichnung, damit ein Ergebnis nicht versehentlich auf eine ältere Bauteilgeometrie bezogen wird.
Koordinaten, Neigungen, Längen, Durchmesser, Einbindetiefen und Herstellverfahren werden je Element geführt.
Änderungen bleiben über eindeutige Kennungen mit Mess- und Ausführungsdaten verbunden.
Für schräge Elemente werden zusätzlich Orientierung und räumlicher Endpunkt dokumentiert.
Historische Auswertung, bekannte Funde, Leitungsdaten, Baugrundaufschlüsse und frühere Bauwerksunterlagen werden mit Quellenbezug dokumentiert.
Unklare Bestandslagen werden nicht als gesicherte Messvoraussetzung behandelt.
Bestandsangaben werden nach vermessen, aus Plan übernommen oder nur vermutet unterschieden.
Raster, Bohrlochgeometrie, Messstrecken, Oberfläche, Grundwasser, Zugänglichkeit und Störquellen werden bauteilbezogen beschrieben.
So lässt sich die Aussagekraft auch bei späteren Planrevisionen fachlich prüfen.
Bohrbarkeit, Wasserstand und Verrohrungszustand werden aufgenommen, wenn sie Reichweite oder Qualität der Messung beeinflussen.
Auffälligkeiten, bekannte Einbauten, nicht prüfbare Zonen und bearbeitete Punkte werden in einem konsistenten Lageplan geführt.
Jede offene Zone erhält Status, Verantwortlichkeit und weitere Maßnahme.
Ein offener Punkt bleibt mit der betroffenen Bauleistung verknüpft, sodass seine Erledigung vor dem jeweiligen Eingriff geprüft werden kann.
Der Bericht benennt den erreichten Bearbeitungsstand je Bauteil und Bauzustand.
Er gilt nicht automatisch für geänderte Achsen, zusätzliche Tiefen oder Bereiche außerhalb des dokumentierten Arbeitsraums.
Der Abschluss trennt ausgeführte, entfallene und nur geplante Bauteile, damit die Projektakte keinen falschen Vollständigkeitseindruck erzeugt.
Komplexe Ingenieurbauwerke benötigen eine fortschreibbare Datenstruktur. Sie muss einzelne Bauteile und zugleich den Gesamtzusammenhang des Bauwerks abbilden.
Entwurf, Ausführungspläne, Bohrlisten, Verbaupläne und Rückbauzustände werden mit Revision und Gültigkeit erfasst.
Damit ist nachvollziehbar, auf welcher Geometrie die Kampfmittelprüfung beruht.
Zusätzlich wird festgehalten, welche Fachplanung den jeweiligen Planstand freigegeben hat und zu welchem Termin er für die Feldarbeit verbindlich war.
Pfähle, Anker, Spundbohlen, Fundamente und Bohrpunkte erhalten eindeutige Kennungen.
Plan-, Vermessungs-, Sondier- und Ausführungsdaten verwenden dieselbe Benennung.
Das Verzeichnis enthält auch temporäre Hilfsbauteile, wenn deren Herstellung eigene Bohr-, Ramm- oder Aushubarbeiten auslöst.
Rohdaten, Bohrprotokolle, Messstrecken und Qualitätskontrollen werden je Bauteil oder Abschnitt abgelegt.
Abweichungen vom geplanten Verfahren bleiben dokumentiert.
Bohr- und Messdaten werden mit Baugrundaufschlüssen abgeglichen, sofern Bodenwechsel oder Hindernisse die Aussage beeinflussen.
Auffälligkeiten, Freilegungen, bestätigte Befunde und Folgeentscheidungen werden zeitlich und räumlich verknüpft.
Auch erledigte Punkte behalten ihre Bearbeitungshistorie.
Bei mehrfach bearbeiteten Punkten bleibt jede Entscheidung mit Datum, Ursache und verantwortlicher Stelle erhalten.
Vor Rückbau, nach Freilegung und vor Spezialtiefbau können unterschiedliche Aussagen gelten.
Die Statusübersicht zeigt, welcher Bauzustand mit welchem Ergebnis bearbeitet wurde.
Bauphasenübergaben zeigen, welche Bereiche nach Rückbau neu zugänglich werden und wann deren Ergänzungsprüfung vorgesehen ist.
Berichte, Pläne und Listen werden mit Anlagenverzeichnis und offenen Punkten übergeben.
Tragwerksplanung und Bauleitung können spätere Änderungen gezielt gegen den vorhandenen Umfang prüfen.
Die Abschlussstruktur trennt technische Rohdaten, fachliche Bewertung und projektspezifische Schlussfolgerung für die Bauleitung.
Der Ablauf berücksichtigt, wann Baugruben, Pfahlpunkte und Ankerbereiche zugänglich sind. Vor dem jeweiligen Bodeneingriff werden Untersuchung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse eingeplant.
Bauteile, Baugrube, Gründungen, Verbauten, Anker, Nebenflächen und benötigte Entscheidung werden aus dem aktuellen Planstand zusammengestellt.
Historische Bewertung, Leitungen, Bestandsfundamente, Baugrunddaten und frühere Nachweise werden auf Lage und Geltungsbereich geprüft.
Historische Hinweise werden mit Baugrube, Pfahlpunkten, Verbauachsen und späteren Arbeitsräumen verbunden.
Geeignete Verfahren werden für jedes Bauteil nach Tiefe, Messbedingungen und Zugang ausgewählt. Bei einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die Lage vor dem Abtrag technisch untersucht.
Punkte, Achsen, Zugänge, Bauzustand, Gerätestandplätze, Leitungen und Kommunikationswege werden vor Ort abgeglichen.
Sondierung oder Begleitung wird mit eindeutiger Bauteilkennung und dokumentierter Qualität umgesetzt.
Messwerte, bekannte Einbauten, Freilegungen und technische Einschränkungen werden zur Bauwerksgeometrie plausibilisiert.
Berichte, Pläne, offene Maßnahmen und Aussagegrenzen werden für Spezialtiefbau und Bauleitung freigegeben beziehungsweise fortgeschrieben.
Die Kampfmittelprüfung muss den tatsächlichen Herstellweg eines Bauteils abbilden. Achse und Endlage allein reichen nicht, wenn Bohrgerät, Schräganker, Vorbohrung oder Verrohrung zusätzliche Untergrundbereiche beanspruchen.
Bei Pfählen und Bohrungen definieren Koordinate, Durchmesser, Solltiefe und mögliche Schrägstellung den zentralen Prüfbereich. Hinzu kommen Bohransatz, Verrohrung, Vorbohrungen und Sicherheitsabstände. Die Sondierplanung muss diese Geometrie vollständig abdecken und mit der Punktliste verbunden bleiben.
Lineare Verbauten werden als Achskorridor betrachtet. Profilbreite, Einbindetiefe, Elementabstand und Herstellverfahren bestimmen, in welchem Abstand Sondierpunkte oder Messstrecken angeordnet werden. Ein einzelner unauffälliger Punkt liefert keine Aussage für die gesamte Verbaulinie.
Anker und Mikropfähle verlaufen häufig schräg aus der Baugrube heraus. Deshalb werden Ansatzpunkt, Neigung, Länge und Zielbereich räumlich modelliert. Grundstücksgrenzen, Leitungen und benachbarte Bauwerke können die geplante Sondier- und Bohrgeometrie beeinflussen.
Baugruben und Widerlager erzeugen zeitlich veränderliche Arbeitsräume. Nach Rückbau oder Teilabtrag können zuvor abgeschattete Bereiche zugänglich werden. Der Maßnahmenplan legt fest, in welchem Bauzustand welche Ergänzungsprüfung durchgeführt wird.
Für die räumliche Kontrolle werden Lageplan, Schnitte und Bauteillisten gemeinsam gelesen. Dadurch lassen sich schräg verlaufende Anker, gestaffelte Fundamente und wechselnde Einbindetiefen eindeutig einem dreidimensionalen Prüfbereich zuordnen.
Achsen, Punkte und Bauwerkskennungen werden in einem einheitlichen Koordinatensystem geführt.
Abweichungen zwischen Tragwerks-, Vermessungs- und Ausführungsplan werden vor Beginn bereinigt.
Bei Bauteilgruppen mit wechselnden Durchmessern oder Einbindetiefen wird die Prüfgeometrie abschnittsweise angepasst.
Solltiefe, Durchmesser, Einbindelänge und Neigung definieren den zu untersuchenden Raum.
Auch Hilfsbohrungen und Vorbohrungen werden berücksichtigt.
Schräg verlaufende Elemente werden auch in Schnitten dargestellt, damit ihre Tiefenlage nicht nur aus Tabellen abgeleitet werden muss.
Bohren, Rammen, Vibrieren, Pressen und Verpressen beanspruchen den Untergrund unterschiedlich.
Die Prüfplanung wird auf das konkret vorgesehene Verfahren abgestimmt.
Das Herstellverfahren wird mit möglichen Vorbohrungen, Austauschbohrungen und temporären Führungen vollständig beschrieben.
Bewehrung, Fundamente, Leitungen, Spundwände und Maschinen beeinflussen Messbarkeit und Bohransatz.
Störzonen werden räumlich abgegrenzt; für sie werden geeignete ergänzende Untersuchungen geplant.
Technische Einbauten erhalten eine verlässliche Lageangabe oder werden als Unsicherheit in der Arbeitsvorbereitung behandelt.
Vor Rückbau, in der offenen Baugrube und vor dem Tiefenbau können unterschiedliche Prüfbedingungen bestehen.
Jeder Zustand erhält einen eigenen Arbeits- und Nachweisumfang.
Die Zugänglichkeit wird für jeden Bauzustand und nicht nur für den Endzustand des Bauwerks bewertet.
Neue Anker, verschobene Pfähle oder größere Tiefen werden vor Ausführung fachlich nachgeführt.
Die Fortschreibung trennt übernommene Daten von neu erforderlichen Prüfungen.
Ergänzungen werden so dokumentiert, dass der ursprüngliche und der geänderte Prüfstand eindeutig voneinander unterscheidbar bleiben.
Für Bauteile mit unterschiedlichen Herstellverfahren sollte die Anfrage kenntlich machen, welche Bereiche gebohrt, gerammt, verpresst oder lagenweise ausgehoben werden. Diese Unterscheidung erleichtert die fachliche Zuordnung von Flächen-, Punkt- und Begleitmaßnahmen.
Bei Bestandsbauwerken ist besonders wichtig, ob alte Fundamente, Anker oder Pfähle nur vermutet, planlich dokumentiert oder vermessen sind. Die Datenqualität beeinflusst unmittelbar, wie Messsignale, Bohrhindernisse und mögliche Ersatzmaßnahmen fachlich eingeordnet werden.

Vorhandene Verdachtsunterlagen werden mit Fundamenten, Wandachsen, Baugruben und vorübergehenden Bodeneingriffen abgeglichen. Dazu gehören auch Hilfsverbauten und Arbeitsgruben. Verschobene Bauwerksgrenzen können Bereiche betreffen, die ein früherer Bericht nicht erfasst.
Unterlagen mit dem gesamten Herstellraum abgleichen
Für Pfähle und Anker werden Ansatzpunkt, Durchmesser, Neigung, Länge und Orientierung benötigt. Die Untersuchung muss zum tatsächlichen Raum des geplanten Eingriffs passen. Grenzen durch Bestand, Leitungen oder fehlenden Zugang werden bei der Auswahl des Verfahrens berücksichtigt.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenMethoden sind nicht austauschbar, weil sie unterschiedliche physikalische Eigenschaften und Arbeitsräume erfassen. Die Kombination folgt der Bauwerksgeometrie und der benötigten Projektentscheidung.
Ordnet den historisch begründeten Verdacht im Bauwerkskorridor ein.
Sie bildet keine heutigen Pfahl-, Anker- oder Verbaupunkte technisch ab.
Kann ferromagnetische Auffälligkeiten auf freien Flächen erfassen.
Bestandsbewehrung, Spundwände und Leitungen können die Anwendung im Bauwerksumfeld stark begrenzen.
Erfasst elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann geeignete Teilflächen ergänzen.
Zielobjekt, Tiefe und technische Anlagen bestimmen die verwertbare Aussage.
Stellt Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen dar und kann Bestands- oder Schichtinformationen liefern.
Eine Reflexion ist keine eindeutige Kampfmittelbestimmung.
Prüft definierte Pfahl-, Bohr-, Anker- und Verbauräume in der Tiefe.
Messgeometrie und spätere Herstellung müssen punkt- beziehungsweise achsgenau zusammenpassen.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Dokumentation werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt. Nicht untersuchte Tiefen sowie schräg verlaufende Anker- und Gründungskorridore bleiben gesonderte Prüfaufgaben.
Eine belastbare Bearbeitung verbindet Tragwerksplanung, Spezialtiefbau, Vermessung und Bauablauf. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten dieselbe Bauteilgeometrie und denselben Planstand verwenden.
FONTANA-EOD prüft zunächst, welche Aussage für welches Bauteil benötigt wird. Flächen, Pfähle, Verbauten, Anker und Aushubbereiche werden nicht in einem pauschalen Bauwerksstatus zusammengefasst.
Die Methodenauswahl berücksichtigt Messziel, Tiefe, Boden, Bestandsbauwerke, Leitungen und erreichbaren Arbeitsraum. Technische Grenzen werden bereits in der Planung benannt, damit spätere Bauphasen eine geeignete Ergänzung enthalten.
Während der Feldarbeit bleiben Bauteilkennung, Vermessung und Datensatz miteinander verbunden. Änderungen des Planstands werden vor dem betroffenen Bodeneingriff mit den bisherigen Untersuchungsergebnissen abgeglichen.
Der Bericht formuliert eine verwendbare Schlussfolgerung für den konkreten Bauzustand. Offene Zonen und weitere Maßnahmen werden so beschrieben, dass Tragwerksplanung und Bauleitung sie in Termin- und Ausführungsplanung übernehmen können.
Bei Bauwerken mit mehreren Fachlosen wird vorab festgelegt, wer Änderungen an Pfählen, Ankern oder Verbauten verbindlich an die Kampfmittelfachplanung weitergibt. Auch kurzfristige Änderungen werden vor dem betroffenen Bodeneingriff weitergegeben.
Die Qualitätssicherung umfasst außerdem den Abgleich zwischen geplanten und tatsächlich hergestellten Punkten. Dabei wird geprüft, ob ein dokumentierter Messpunkt dem tatsächlich ausgeführten Bauteil zugeordnet werden kann.
Fundament, Pfahl, Anker, Verbau und Baugrube erhalten einen eigenen Prüfbezug.
Geometrie, Vermessung und Ausführung werden auf dieselbe Revision bezogen.
Technische Störfelder und fehlende Zugänge erhalten eine definierte Folgephase.
Messbedingungen, Abweichungen und Kontrollen bleiben bauteilbezogen nachvollziehbar.
Zusätzliche oder verschobene Elemente werden vor Herstellung erneut eingeordnet.
Die Schlussfolgerung gilt eindeutig für Bauteil, Tiefe und Bauzustand.
Hilfsverbauten, Baustellenzugänge und Baugruben können vor der eigentlichen Gründung in den Boden eingreifen. Ihr Untersuchungsbedarf wird rechtzeitig mit dem Bauablauf abgeglichen, damit diese Arbeiten nicht außerhalb der bisher betrachteten Flächen und Tiefen beginnen.
Berichte und Ausführungspläne verwenden dieselben Bauteilkennungen und Höhenbezüge. Offene Bereiche bleiben dem jeweiligen Fundament, Anker oder Wandabschnitt zugeordnet. Änderungen an Länge, Neigung oder Lage werden vor ihrer Ausführung erneut fachlich abgeglichen.
Die Schnittstellen zwischen Auftraggeber, Objektplanung, Tragwerksplanung, Spezialtiefbau und Kampfmittelfachplanung müssen vor der Ausführung geklärt sein. Staatliche Stellen übernehmen abhängig von Projektort und Fundlage gesonderte Aufgaben.
Definiert Projektziel, Bauwerksumfang, Termine und benötigten Nachweis.
Stellt vorhandene Grundlagen bereit und sorgt für eine koordinierte Beauftragung der Fachleistungen.
Führt Bauwerkslage, Verkehrsraum, Bauphasen und Nebenanlagen zusammen.
Änderungen werden mit eindeutiger Planrevision an alle Fachbeteiligten verteilt.
Definieren Fundamente, Pfähle, Verbauten, Anker, Tiefen und Herstellverfahren.
Diese Daten bilden die fachliche Grundlage der punkt- und achsbezogenen Prüfung.
Setzen Baugrube, Pfähle, Verbau und Anker nach abgestimmter Geometrie um.
Abweichungen und Zusatzmaßnahmen werden vor dem Bodeneingriff gemeldet.
Ordnet Verdachtslage und Methoden ein, führt die beauftragte Leistung aus und dokumentiert Ergebnisse sowie Grenzen.
Die Aussage bleibt auf den vereinbarten Bauwerks- und Tiefenraum beschränkt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden dem tatsächlichen Bauabschnitt zugeordnet. Bei einer Fundlage bestimmen die zuständigen Stellen das weitere Vorgehen.
Tiefe Gründungs- und Verbauarbeiten können erhebliche mechanische Belastungen in den Untergrund eintragen. Deshalb werden Gefährdungsbeurteilung, Qualifikation, Verfahren und Dokumentation vor der Ausführung auf den konkreten Bauwerksraum bezogen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
DGUV Information 201-027 unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung von Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Auftraggeber und Planung müssen relevante Gefährdungen bereits bei Erkundung, Leistungsbeschreibung und Bauablauf berücksichtigen.
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Ingenieurbauprojekt wird gesondert geklärt.
Bei Ramm-, Pfahl-, Bohr- und Verbauarbeiten ist die relevante Tiefe vor dem Eingriff fachlich zu betrachten. Eine oberflächennahe Bewertung darf nicht ohne Prüfung auf tiefe Bauteile übertragen werden.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen, reinigen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Auch temporäre Bauzustände werden in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen. Rückbau, offene Baugruben, Wasserhaltung, laufender Verkehr, Kran- und Bohrgeräte sowie begrenzte Rettungswege können andere Schutz- und Kommunikationsmaßnahmen erfordern als der spätere Endzustand des Bauwerks.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Ingenieurbauwerken werden Qualifikation und Verantwortlichkeit mit dem tatsächlich beauftragten Untersuchungs- oder Räumumfang verbunden.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Qualifikation, Bestellung und Aufgabenbereich müssen zum konkreten Tätigkeitsumfang passen.
Baugrube, Spezialtiefbaugerät, Energieeintrag, Leitungen, Verkehr und Rettungswege werden gemeinsam bewertet.
Bauwerksraum, Prüfgeometrie, Datenübergabe und Qualitätskontrolle werden vor der Ausführung eindeutig beschrieben.
Stopppunkte, Verantwortliche und örtlicher Meldeweg werden für den Bauablauf vorbereitet.
Bauteile, Tiefen, Verfahren, Planstände und Nachweisziele werden vergabefähig festgelegt.
Absteckung, Leitungen, Zugänge, Geräte und aktuelle Geometrie werden mit dem Nachweis abgeglichen.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand Arbeiten sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich 110 verständigen; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Die Unterlagen verbinden Tragwerksplanung, Feldarbeit und Spezialtiefbau. Maßgeblich ist, dass Bauteil, Tiefe und Bauzustand eindeutig zum dokumentierten Ergebnis passen.
Der Plan trennt Fundament, Pfähle, Verbau, Anker und Nebenanlagen nach ihrer tatsächlichen Geometrie.
Bauteilgeometrie und Tiefenbezug vertiefen
Die Auswertung begründet, welche Bauteile technisch vertieft untersucht werden müssen.
Historische Verdachtsgrundlage prüfen
Tiefe Gründungen und Verbauten erhalten eine eigene Prüfgeometrie.
Tiefe Gründungen und Verbauten untersuchen
Verrohrung und Störeinflüsse fließen in die fachliche Bewertung ein.
Sondenführung und Messbedingungen abstimmen
Stopppunkte und Anschlussentscheidungen bleiben mit dem Bauzustand verbunden.
Baugrubenaushub fachlich begleiten
Die Übergabe zeigt den erreichten Bearbeitungsstand je Bauteil.
Bauwerksakte und Übergabe dokumentieren

Historische Verdachtsklärung, Untersuchung tiefer Bauteile, baubegleitende Sondierung und Nachweise werden auf denselben Bauwerksabschnitt bezogen. Für andere Bauaufgaben nutzen Sie die Branchenübersicht.
Straßen-, Kanal- und Tiefbauarbeiten mit Querungen, Entwässerung und Gründungen nach Bauabschnitt und Tiefe planen.
Ingenieurbau im Straßenprojekt prüfen
Historische Verdachtsbereiche auf Bauwerksachse, Arbeitsräume und temporäre Bauzustände beziehen.
Bauwerkskorridor historisch klären
Pfähle, Verbauten und Anker mit bauteilbezogener Punkt-, Achs- und Tiefengeometrie untersuchen.
Tiefe Bauteile untersuchen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die offenen Baugrubenbereiche geeignet ist.
Baugrubenaushub vorbereiten
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Bauwerksbefund weiterführen
Planrevisionen, Bauteillisten und Bauphasenstatus zu einem prüfbaren Nachweissystem zusammenführen.
Bauwerksakte strukturieren
Regionale Zuständigkeiten für Fundlage, Gefahrenabwehr und Projektkommunikation frühzeitig einbinden.
Örtliche Schnittstellen klären
Schnitte, Pfahl- und Ankerlisten sowie Bauphasen für die fachliche Ersteinschätzung der Ausführung vollständig bereitstellen.
Ingenieurbauwerk konkret anfragen
Nennen Sie Projektort, Bauwerksbezeichnung, Wandabschnitte und aktuelle Bauteilkennungen. Lageplan und Schnitte zeigen auch seitlich reichende Anker sowie vorübergehende Arbeitsflächen. Vorhandene Anforderungen und frühere Berichte werden mit ihrem räumlichen Bezug beigefügt; Nachbarbauwerke werden gesondert ausgewiesen.
Der Ansatzpunkt eines Ankers beschreibt seinen späteren Verlauf nur teilweise. Vergleichen Sie deshalb auch Neigung, Länge und Orientierung mit dem dokumentierten Untersuchungsraum. Eine Aussage zur Baugrube darf nicht ungeprüft auf seitlich anschließende Tiefenbereiche übertragen werden.
Nachweise am Eingriff prüfenNach Rückbau, Aushub oder Freilegung können zuvor unbekannte Bauteile sichtbar werden. Ordnen Sie solche Feststellungen dem aktuellen Planstand zu und klären Sie, ob Untersuchungsanordnung, Zugang oder vorgesehener Eingriff angepasst werden müssen.
Fachliche Grundlagen vertiefenDer Untersuchungsbedarf wird anhand vorhandener Verdachtshinweise und der geplanten Bodeneingriffe geklärt. Dazu werden Baugruben, Fundamente, Pfähle, Anker, Verbauten, Widerlager und Bohrungen mit ihrer Lage und Tiefe beschrieben. Je früher Bauwerksgeometrie und Bauzustände bekannt sind, desto genauer lassen sich historische Prüfung, Flächenuntersuchung und tiefe Punktprüfung miteinander verbinden.
Fundamentsohle, Pfahl- oder Bohrpunkte, Ankerachsen, Spundwandlinien, Arbeitsraum hinter der Wand, Entwässerung, Baugrube und temporäre Baustraße besitzen unterschiedliche Flächen- und Tiefenräume. Jeder Bereich benötigt einen eigenen Bezug zu Verdachtslage, Messbarkeit und späterer Ausführung.
Aufwand, Dauer und Kosten hängen von Zahl und Geometrie der Bauteile, Eingriffstiefen, Herstellverfahren, Störquellen und Zugänglichkeit ab. Bauphasen, Wasserhaltung, Gerätezugang und Nachweisumfang beeinflussen den Ablauf. Neue Anker, Ersatzpfähle oder geänderte Verbauachsen können ergänzende Untersuchungen erfordern. Für die Kalkulation werden Bauwerkspläne, Schnitte, Bauteillisten und der vorgesehene Bauablauf benötigt.
Erforderlich sind Lage- und Bauwerkspläne, Schnitte, Gründungs- und Verbautabellen, Bohrpunktlisten, Anker- oder Pfahlachsen, Solltiefen, Herstellverfahren, Bauphasen, Leitungs- und Bestandspläne, Baugrunddaten sowie vorhandene Luftbildauswertungen oder frühere Sondierberichte.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Bewehrung, vorhandene Fundamente, Spundwände, Leitungen, Schutzrohre und technische Anlagen können Messdaten überlagern und Arbeitsräume begrenzen. Bekannte Einbauten werden vor der Methodenauswahl räumlich erfasst. Nicht ausreichend untersuchte Zonen werden im Plan ausgewiesen. Für sie werden der mögliche Zugangszeitpunkt und ein geeignetes ergänzendes Verfahren geklärt.
Wenn Bestand, Bewehrung oder fehlender Zugang die Voruntersuchung begrenzen, wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Geräteeinsatz, Stopppunkte, Weisungswege und Dokumentation stehen vor Beginn fest. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden auch vor Bodeneingriffen bei Aufbruch oder Rückbau eingeplant; tiefe Pfähle, Anker und Verbauten bleiben gesonderte Prüfaufgaben.
Der Bericht verbindet Bauwerkskennungen, Bauteilgeometrien, bearbeitete Flächen und Tiefen, Mess- und Bohrdaten, bekannte Störquellen, Befunde, nicht prüfbare Bereiche und Anschlussmaßnahmen. Er muss erkennen lassen, welche Bauteile und Bauzustände abgedeckt sind und welche Änderungen eine Ergänzung erfordern.
Die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen, reinigen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, welche Bauteile hergestellt werden, wie tief sie eingreifen und in welchem Bauzustand die Prüfung erfolgen kann.
Auch geplante Bauhilfsmaßnahmen wie temporäre Verankerungen, Hilfspfähle oder Montagefundamente gehören in die Unterlagen, wenn sie in einen bislang nicht bewerteten Untergrund eingreifen.
Für die erste Terminplanung sollte erkennbar sein, wann Rückbau, Freilegung, Vermessung und Spezialtiefbau stattfinden. So können ergänzende Prüfungen an den jeweils erreichbaren Bauzustand gekoppelt und unnötige Stillstände vermieden werden. Auch die vorgesehene Reihenfolge von Verbau, Aushub und Hauptgründung wird mit den benötigten Nachweisen verknüpft. Für die einzelnen Bauteile werden die erforderlichen Untersuchungen und Ergebnisübergaben im Bauzeitenplan berücksichtigt.
Übermitteln Sie Projektadresse, Lageplan, Bauwerksnummer, Achsen, Schnitte, Bauphasen und aktuelle Revision.
Temporäre Bauzustände und Nebenflächen werden gekennzeichnet, wenn sie eigene Eingriffe erzeugen.
Benötigt werden Punkt- und Achslisten, Koordinaten, Durchmesser, Tiefen, Neigungen, Herstellverfahren und geplante Hilfsbohrungen.
Auch mögliche Varianten oder Nebenangebote sollten räumlich eindeutig beschrieben sein.
Fügen Sie Leitungspläne, Bestandsfundamente, Baugrundaufschlüsse, historische Bewertungen, frühere Nachweise und Bauzeiten bei.
Wasserhaltung, Verkehr, Rückbau und eingeschränkte Zugänge beeinflussen die Methodenauswahl.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, Bauwerkstyp, Gründungs- oder Verbauverfahren, maximale Tiefe, Bauphase und vorhandene Verdachtshinweise. Daraus lässt sich ableiten, welche Flächen und Tiefen technisch betrachtet werden müssen.
Bei komplexen Bauwerken kann die Bearbeitung in Baugrube, Pfahl- oder Verbaupunkte und spätere Rückbauzustände gegliedert werden. Die Dokumentation bleibt über alle Phasen auf dieselben Bauteilkennungen bezogen.
Bei mehreren Tragwerks- oder Bauabschnitten sollten Prioritäten und verbindliche Entscheidungstermine angegeben werden. So kann die Kampfmittelprüfung auf die Punkte konzentriert werden, die für Rückbau, Verbau, Probepfähle oder den Beginn der Hauptgründung zuerst benötigt werden.
Achsen, Schnitte, Baugrube, Fundamente und Nebenflächen.
Pfähle, Anker, Verbauten, Bohrpunkte und Solltiefen.
Rückbau, Zugänglichkeit, Verkehr, Wasserhaltung und Termine.
Grundlage für Entwurf, Vergabe, Spezialtiefbau oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.