Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Straßenbaulastträger, Kommunen, Planungsbüros und Tiefbauunternehmen müssen beim Neu- oder Umbau von Verkehrsknoten Rampen, Knotenarme und Gründungen auf die vorhandene Verdachtslage beziehen. FONTANA-EOD plant geeignete Untersuchungen nach Eingriffstiefe, Bauphase und Messbedingungen. Senden Sie Knotenplan, Verkehrsphasen und Tiefenlisten, damit die benötigten Leistungen und Nachweise vor den jeweiligen Bodenarbeiten festgelegt werden können.
Rampen, Arme und Bauwerke trennen.
Maste, Portale und Verbauten zuordnen.
Teilflächen und Übergaben dokumentieren.
Vor dem Neu- oder Umbau eines Verkehrsknotens wird der Untersuchungsbedarf anhand vorhandener Verdachtshinweise und der geplanten Bodeneingriffe geklärt. Rampen, Knotenarme, Bauwerke, Leitungen und Fundamente werden mit ihrer Lage und Tiefe im jeweiligen Bauzustand betrachtet. Verkehrsführung und vorhandene Einbauten bestimmen mit, wann ein Bereich zugänglich ist und welches Verfahren dort eingesetzt werden kann. Die Dokumentation ordnet Ergebnisse und offene Bereiche der jeweiligen Teilfläche und Bauphase zu.
Ein Verkehrsknoten besteht aus flächigen Fahrbahnbereichen, linearen Rampen, tiefen Gründungen und nur phasenweise zugänglichen Zonen. Diese Arbeitsräume werden getrennt geplant.

Abbiegestreifen, Aufweitungen und neue Fahrbahnränder verändern den oberflächennahen Arbeitsraum und können seitlich in bislang unberührte Böden eingreifen.
Messflächen, Asphalt- und Rückbauzustände sowie tiefe Randpunkte werden nach Knotenarm und Bauphase getrennt beschrieben.
Abbiegespuren und Fahrbahnverbreiterungen werden mit ihren tatsächlichen Rückbau- und Bodenaustauschgrenzen erfasst; reine Markierungs- oder Fahrstreifenpläne reichen dafür nicht aus.
Knotenarme und Aufweitungen prüfen
Ein- und Ausfahrten, Verflechtungsstreifen, Böschungen und Entwässerung bilden lange, gekrümmte Arbeitsräume mit wechselnden Tiefen.
Untersuchungen und Berichte werden der Stationierung, Rampenachse und den einzelnen Bauwerken zugeordnet.
Bei langgezogenen Rampen werden Stationierung und Bauabschnitte so gewählt, dass Entwässerung, Böschung und mögliche Bauwerke denselben räumlichen Nachweisbezug behalten.
Rampenabschnitte fachlich einordnen
Kreisfahrbahn, Innenring, Mittelinsel, Querungsstellen und Randbereiche besitzen unterschiedliche Aufbauten und technische Einbauten.
Flächige Bereiche, Entwässerung, Beleuchtung und tiefe Ausstattungspunkte erhalten jeweils eine eigene Prüfgeometrie.
Mittelinseln können Leitungen, Fundamente oder frühere Verkehrsflächen enthalten. Vor einer Umgestaltung werden Oberfläche, Aufbau und geplante Tiefen getrennt betrachtet.
Kreisverkehrsbereiche prüfen
Portale, Kragarme, Großschilder und Beleuchtungsmasten benötigen punktuelle Fundamente außerhalb oder zwischen Verkehrsflächen.
Anhand von Koordinate, Fundamentgröße, Solltiefe und Herstellverfahren wird geprüft, welche Untersuchung für den Eingriff benötigt wird.
Für Portale und Großschilder werden auch Kranstellflächen und bauzeitliche Montagebereiche berücksichtigt, wenn dort temporäre Gründungen oder Bodenarbeiten vorgesehen sind.
Portal- und Mastfundamente prüfen
Mulden, Regenwasserkanäle, Schächte, Durchlässe und Steuerkabel verlaufen häufig quer zu Rampen oder entlang der Fahrbahnränder.
Grabenachsen und Baugruben werden getrennt von der reinen Verkehrsfläche geplant und nach Tiefe sowie Bauzustand bewertet.
Bei Querungen unter Rampen oder Knotenarmen werden Start- und Zielgruben, Bohrpfad und offene Baugruben im Plan getrennt dargestellt.
Entwässerungs- und Leitungsräume prüfen
Höhenfreie Knoten verbinden Rampen mit Widerlagern, Stützwänden, Verbauten und tiefen Gründungen.
Vorfelder, Baugruben, Pfähle und Anker werden bauteilbezogen geprüft und nicht aus der Fahrbahnfläche abgeleitet.
Bei höhenfreien Knoten werden Bauwerksvorfelder und freie Rampenabschnitte nicht zusammengefasst, weil Messbarkeit und erforderliche Tiefenprüfung erheblich voneinander abweichen können.
Bauwerks- und Tiefenräume klärenGeometrie und Zugang verändern sich mit der Verkehrsphase. Der Prüfstatus muss deshalb an Planrevisionen und Bauzustände gebunden bleiben.
Frühe Varianten unterscheiden sich bei Flächenbedarf, Bauwerken, Rampenlänge und Eingriff in vorhandene Seitenräume.
Historische Verdachtslage und voraussichtlicher Prüfaufwand können in den Variantenvergleich einbezogen werden.
Der Variantenvergleich benennt nicht nur Flächenbedarf, sondern auch die Zahl tiefer Einzelpunkte und den Anteil technisch schwer zugänglicher Bereiche.
Varianten historisch bewertenKnotenarme, Rampen, Inseln, Stützwände, Portale und Leitungsachsen werden auf den Verdachtskorridor bezogen.
Offene Geometrien bleiben als Planungsannahme gekennzeichnet, bis sie für Ausschreibung und Feldarbeit ausreichend bestimmt sind.
Für jede Entwurfsrevision bleibt nachvollziehbar, ob zusätzliche Rampen, Inseln oder technische Anlagen neue Kampfmittelprüfungen auslösen.
Entwurfsgeometrie prüfen lassenBauzeitliche Umfahrungen und Verkehrsverlagerungen erzeugen zusätzliche, nur vorübergehend genutzte Arbeitsflächen.
Diese Flächen werden hinsichtlich Bodeneingriff, Auflast, Entwässerung und späterem Rückbau gesondert eingeordnet.
Temporäre Verkehrsflächen werden mit ihrem eigenen Oberbau, Aushub und späteren Rückbau bewertet; sie gelten nicht automatisch als Bestandteil der Endgeometrie.
Verkehrsphasen und Prüfstatus ordnenSignaltechnik, Beleuchtung, Kommunikation, Entwässerung und Versorgungsleitungen werden mit Punkt- und Grabenlisten verbunden.
Fehlende oder widersprüchliche Bestandsdaten werden vor der Feldarbeit geklärt; verbleibende Unsicherheiten werden kenntlich gemacht.
Die Koordination führt Leitungs- und Punktlisten in einem Lagebezug zusammen, damit Maste, Schächte und Kabelachsen nicht unabhängig voneinander geplant werden.
Leitungs- und Punktlisten abstimmenFlächen, Tiefen, Methoden, Bauzustände, Qualifikationen und Nachweise werden so beschrieben, dass Angebote denselben Leistungsumfang abbilden.
Zeitkritische Teilflächen werden priorisiert, ohne technische Mindestanforderungen zu verkürzen.
Bei engen Terminplänen werden zuerst die bautechnisch kritischen Flächen und Gründungen bearbeitet, während weniger dringliche Bereiche einen klaren Folgetermin erhalten.
Leistungsbeschreibung vorbereitenBearbeitete Rampen, Knotenarme und Bauwerksbereiche werden abschnittsweise dokumentiert und an Folgegewerke übergeben.
Planänderungen oder zusätzliche Punkte werden vor Ausführung gegen den bestehenden Bearbeitungsstatus geprüft.
Vor der Übergabe wird kontrolliert, ob Verkehrsphase und tatsächlich ausgeführte Bauteilgeometrie noch dem dokumentierten Prüfstand entsprechen.
Teilflächen und Übergaben nachvollziehbar dokumentierenDie geeignete Leistung richtet sich nach der jeweiligen Teilfläche und dem späteren Eingriff. Unterschiedliche Anforderungen an Fahrbahnflächen, Gründungen und spätere Bauphasen werden in der Leistungsbeschreibung kenntlich gemacht.
Unbebaute oder geräumte Teilflächen können flächig untersucht werden, wenn Oberfläche und Untergrund für das gewählte Verfahren geeignet sind.
Messraster und Arbeitsbreite werden auf Fahrbahn, Seitenräume und Nebenanlagen bezogen.
Freie Flächen werden nur insoweit zusammengefasst, wie Oberfläche, Untergrund und erwartete Zielobjekte eine vergleichbare Messstrategie zulassen.
Flächige Neubauabschnitte prüfenVerkehrsanlagen, Leitungen, Schächte, Bewehrung und frühere Aufgrabungen erzeugen ein komplexes Störumfeld.
Messbare und nicht belastbar auswertbare Zonen werden voneinander getrennt und erhalten unterschiedliche Anschlussmaßnahmen.
An befestigten Knoten kann ein kurzer Testabschnitt helfen, die Auswertbarkeit unter realen Einbau- und Verkehrsbedingungen vor der Hauptmessung zu beurteilen.
Befestigte Knotenbereiche einordnenSchilderbrücken, Ampeln, Beleuchtung und Portale greifen punktuell in größere Tiefen ein.
Jeder Standort wird mit Koordinate, Fundamentgeometrie und Solltiefe auf eine eigene Prüfaufgabe bezogen.
Bei tiefen Punkten wird zusätzlich geprüft, ob Baugerät und Bohrverfahren seitliche Arbeitsräume oder zusätzliche Hilfspunkte beanspruchen.
Tiefe Technikfundamente prüfenSpundwände, Bohrpfähle, Anker und Stützwände erzeugen lineare oder geneigte Tiefenräume.
Achse, Richtung, Einbindetiefe und Herstellverfahren bestimmen die Sondierplanung.
Geneigte Anker und versetzte Verbauachsen werden dreidimensional betrachtet, weil ihre Tiefenlage nicht aus der oberflächlichen Achse ablesbar ist.
Verbauachsen und Anker prüfenLaufender Verkehr, Fahrbahnbestand oder Bauwerke können Teilflächen bis zu einem späteren Rückbauzustand blockieren.
Für diese Zonen werden der mögliche Untersuchungszeitpunkt und das geeignete Verfahren geklärt. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt nur bei fachlicher Eignung für den geplanten Eingriff infrage.
Später erreichbare Bereiche erhalten bereits in der Ausschreibung einen definierten Prüfzeitpunkt und eine klare Verantwortlichkeit für die Herstellung des Arbeitszustands.
Restbereiche in Bauphasen einplanenMessanomalien und konkrete Befunde werden mit Knotenarm, Rampe, Bauphase und Verkehrsführung verknüpft.
Die Anschlussentscheidung berücksichtigt sichere Unterbrechung, fachliche Aufklärung und regionale Zuständigkeit.
Bei einem verdächtigen Gegenstand dürfen benachbarte Bereiche nicht allein aufgrund einer selbst gewählten Abgrenzung weiter genutzt werden. Das weitere Vorgehen wird mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
Befundweg für den Knoten klärenDie Dokumentation muss auch bei mehreren Rampen, Bauwerken und Verkehrsphasen eindeutig bleiben. Lage, Verfahren und Aussagegrenze werden gemeinsam geführt.
Achsen, Rampen, Knotenarme, Inseln, Stationierung und Bauabschnitte bilden die räumliche Referenz.
Punktobjekte und Bauwerke werden zusätzlich mit eindeutigen Kennungen versehen.
Der Lageplan unterscheidet dauerhaftes Bauwerk, temporäre Verkehrsfläche und nur bauzeitlich genutzten Arbeitsraum mit eigenen Statusangaben.
Historische Auswertung, Behördeninformationen, frühere Funde und Bestandsunterlagen werden mit ihrem Geltungsbereich erfasst.
Ungeklärte Flächen bleiben als separate Projektaufgabe sichtbar.
Historische Aussagen werden auf die tatsächlichen Teilflächen übertragen, damit ein Verdacht nicht unbestimmt auf den gesamten Knoten erweitert wird.
Messsystem, Raster, Oberfläche, Verkehrszustand, Leitungen und technische Störquellen werden je Teilfläche dokumentiert.
So bleibt erkennbar, warum Verfahren abschnittsweise wechseln oder ergänzt werden mussten.
Aufnahmebedingungen und verkehrliche Einschränkungen werden festgehalten, wenn sie Messraster, Linienführung oder erreichbare Tiefe beeinflussen.
Maste, Portale, Schächte, Verbauten und Auffälligkeiten erhalten eine gemeinsame Kennungslogik.
Status und Anschlussmaßnahme werden über Plan, Feldprotokoll und Bericht hinweg fortgeführt.
Punktstatus und Bauteilrevision werden gekoppelt, damit nach einer Verschiebung nicht irrtümlich der frühere Prüfstatus fortgeschrieben wird.
Überfahrene, verbaute oder technisch überlagerte Bereiche werden georeferenziert ausgewiesen.
Sie werden nicht in eine pauschale Knotenpunktaussage einbezogen.
Nicht prüfbare Bereiche werden nach Ursache unterschieden: fehlender Zugang, technische Überlagerung, noch vorhandener Bestand oder nicht hergestellter Bauzustand.
Der Bericht beschreibt, welche Teilfläche in welchem Bauzustand bis zu welcher Tiefe bearbeitet wurde.
Folgegewerke erhalten eine eindeutige Grundlage für den nächsten Eingriff.
Die Schlussfolgerung nennt den nutzbaren Arbeitsraum und die Bedingungen, unter denen die nächste Bauphase beginnen kann.
Ein Knotenprojekt erzeugt zahlreiche Planrevisionen und Teilübergaben. Die Projektakte ordnet Pläne, Messdaten und Entscheidungen den jeweiligen Teilflächen und Bauphasen zu.
Lagepläne, Verkehrsphasen, Bauwerkspläne und Punktlisten werden mit Datum und Revision geführt.
Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Geometrie der jeweiligen Feldleistung zugrunde lag.
Das Planregister enthält auch Verkehrsphasen- und Umleitungspläne, sofern diese die Erreichbarkeit oder Lage temporärer Eingriffe verändern.
Rampen, Knotenarme, Inseln, Portale, Schächte und Stützkonstruktionen erhalten eindeutige IDs.
Die Kennung verbindet Messdaten, Fotos, Befunde und Übergaben.
Bauteilkennungen werden mit Rampen- oder Knotenarmbezug kombiniert, damit gleichartige Maste und Schächte eindeutig unterscheidbar bleiben.
Rohdaten, Messlinien, gegebenenfalls Bohrprotokolle, Prüftiefen und Auswertungen werden nach Teilfläche und Verfahren geordnet. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Originaldaten und Bearbeitungsstände bleiben getrennt erhalten.
Messdaten erhalten neben Teilfläche und Verfahren einen Bauzustandsvermerk, weil derselbe Ort in späteren Phasen andere Störbedingungen aufweisen kann.
Auffälligkeiten werden mit Lage, Bewertung, Bearbeitungsstatus und geplanter Anschlussmaßnahme geführt.
Erledigte und offene Punkte bleiben klar unterscheidbar.
Das Maßnahmenregister dokumentiert, ob eine Auffälligkeit erneut gemessen, punktuell untersucht, freigelegt oder in einer späteren Bauphase bearbeitet wird.
Verkehrsumlegung, Rückbau, Sondierung, Gründung und Teilübergabe werden in einer fortschreibbaren Übersicht abgebildet.
So kann die Bauleitung den jeweils nutzbaren Arbeitsraum erkennen.
Teilübergaben werden so fortgeschrieben, dass offene Randbereiche und noch ausstehende Tiefenpunkte trotz Baufortschritt sichtbar bleiben.
Berichte, Pläne, Punktlisten, Einschränkungen und Kommunikationsnachweise werden in der vereinbarten Struktur übergeben.
Spätere Änderungen können anhand von Teilflächenkennung, Bauzustand und dokumentierter Prüfgeometrie fachlich neu eingeordnet werden.
Die abschließende Projektakte zeigt, für welchen Bauzustand die Ergebnisse gelten. Vor späteren Umbauten wird geprüft, ob die vorhandenen Untersuchungen den neuen Eingriff abdecken.
Der Ablauf wird an Entwurfsstand, Verkehrsphasen und kritische Herstelltermine angepasst. Vor jedem Bauabschnitt werden Untersuchung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse eingeplant.
Knotenarme, Rampen, Bauwerke, Punktobjekte, Bauphasen und benötigte Aussage werden eindeutig beschrieben.
Historische Grundlagen, Bestandspläne, Leitungen und frühere Untersuchungen werden auf die aktuelle Geometrie bezogen.
Fahrbahnen, Inseln, Entwässerung, Maste, Portale, Verbauten und Baugruben erhalten eigene Prüfgeometrien. Die Reihenfolge notwendiger Untersuchungen und Schutzmaßnahmen wird auch vor Bodeneingriffen beim Aufbruch oder Rückbau festgelegt.
Flächige Messung, Tiefensondierung und baubegleitende Kampfmittelsondierung werden auf ihre Eignung für den jeweiligen Eingriff geprüft und entsprechend den Bauphasen geplant.
Achsen, Punkte, Sperrbereiche, Verkehrsführung, Gerätezugang und Kommunikation werden vor Feldbeginn abgestimmt.
Messungen und erforderliche Tiefenprüfungen folgen dem vereinbarten Flächen- und Punktbezug. Verfahren und tatsächliche Messabdeckung werden dokumentiert; Abweichungen vom Plan erhalten eine Anschlussentscheidung.
Messwerte, bekannte Einbauten, Auffälligkeiten und Einschränkungen werden mit Bauteil und Bauphase plausibilisiert.
Bericht, Lageplan, Punktstatus und offene Maßnahmen werden für Bauleitung und Folgegewerke aufbereitet.
Knotenpunkte verbinden gekrümmte Rampen, flächige Fahrbahnen, tiefe Punktfundamente und lineare Verbauten. Eine Gesamtfläche ohne Bauteilbezug ist keine ausreichende Leistungsgrundlage.
Für jeden Knotenarm und jede Rampe werden Achse, Stationierung, Breite, Rückbaugrenze und Eingriffstiefe erfasst. Punktobjekte und Verbauten erhalten zusätzliche geometrische Angaben.
Bauzeitliche Verkehrsflächen können andere Arbeitsräume beanspruchen als der Endzustand. Auch provisorische Maste, Entwässerung und Umfahrungen werden berücksichtigt, wenn sie in den Untergrund eingreifen.
Ändert sich die Verkehrs- oder Bauwerksplanung, wird geprüft, ob neue Punkte und Flächen noch innerhalb des dokumentierten Bearbeitungsumfangs liegen.
Achse, Aufweitungsbeginn, Fahrbahnbreite, Seitenraum und Rückbaugrenze bestimmen den flächigen Arbeitsraum.
Provisorische und endgültige Geometrien werden getrennt geführt.
Für jede Aufweitung wird der Bereich zwischen Bestands- und Neubauachse gesondert ausgewiesen, weil dort häufig bislang unberührter Untergrund beansprucht wird.
Stationierung, Rampenverlauf, Damm- oder Einschnittsbereich und Entwässerung beeinflussen Zugänglichkeit und Messtechnik.
Seitlich versetzte Arbeitsflächen werden in die Planung aufgenommen.
Rampen werden in ihrer tatsächlichen Längsneigung betrachtet, damit Höhenlage und geplante Bodeneingriffe über die gesamte Stationierung nachvollziehbar bleiben.
Jeder Punkt benötigt Koordinate, Fundamentgröße, Solltiefe und Herstellverfahren.
Punktverschiebungen werden vor Ausführung auf ihre Abdeckung geprüft.
Für Portale und Signalanlagen werden auch Leerrohre, Kabelzuführungen und Schaltschränke als eigenständige Eingriffe erfasst.
Achsen, Einbindetiefen, Pfahlraster und Ankerneigungen definieren lineare und geneigte Tiefenräume.
Eine allgemeine Flächenprüfung deckt diese Geometrien nicht automatisch ab.
Bei Stützwänden wird zwischen Fundament, Wandachse, Rückverankerung und bauzeitlicher Baugrube unterschieden.
Gräben, Schächte, Durchlässe und Steuerkabel erhalten eigene Linien- und Tiefenbezüge.
Bestandsdaten werden hinsichtlich Aktualität und Lagegenauigkeit bewertet. Bestandspläne und Ortungsergebnisse werden mit Messflächen und Baugruben abgeglichen; bekannte Einbauten dienen der Plausibilisierung. Verkehrssteuerung, Fernmeldeanlagen und ältere Straßenaufbauten werden berücksichtigt. Unklare oder technisch überlagerte Zonen werden im Plan ausgewiesen und erhalten eine geeignete Anschlussuntersuchung.
Entwässerungsbauwerke erhalten einen eigenen Tiefen- und Lagebezug, wenn sie außerhalb der Fahrbahn oder in Rampenzwickeln liegen.
Jede Bauphase verändert Zugang und teilweise auch den späteren Arbeitsraum.
Der Prüfstatus wird bei Umplanung, zusätzlichen Provisorien oder geänderten Punkten fortgeschrieben.
Jede Planrevision wird daraufhin geprüft, ob sich nur die Verkehrsführung oder auch der kampfmitteltechnisch relevante Arbeitsraum verändert hat.

Die vorhandenen Unterlagen werden mit jeder geplanten Teilfläche abgeglichen. Auch verbreiterte Randbereiche, provisorische Fahrbahnen und Entwässerungsanlagen gehören dazu, soweit dort Bodeneingriffe vorgesehen sind. Ein Bericht für die bestehende Fahrbahn allein beschreibt diese zusätzlichen Räume nicht.
Unterlagen mit Rampen und Knotenarmen abgleichen
Schilderbrücken, Signalanlagen, Stützkonstruktionen und Schächte können tiefer reichen als der Straßenoberbau. Die Methodenauswahl berücksichtigt deren einzelne Lage und Tiefe sowie Leitungen, Einbauten und die erreichbaren Zugänge in der jeweiligen Bauphase.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenHistorische, flächige, punktbezogene und baubegleitende Leistungen besitzen unterschiedliche Aufgaben. Ihre Verbindung folgt der tatsächlichen Baugeometrie.
Begründet Verdachtsbereiche und Prioritäten innerhalb des Knotenpunkts.
Sie liefert keine heutige Objektfeststellung und keine automatische Freigabe.
Historische Quellen werden für die einzelnen Knotenarme und Rampen ausgewertet, damit Verdachtsbereiche nicht pauschal auf das gesamte Bauvorhaben übertragen werden.
Prüft zugängliche Fahrbahn-, Rand- und Freiflächen mit einem geeigneten Verfahren.
Die belastbare Reichweite ergibt sich aus Oberfläche, technischer Überprägung, Zielobjekt und der tatsächlich erfassten Teilfläche.
Oberflächenverfahren eignen sich nur für technisch erreichbare Teilflächen und benötigen einen klaren Bezug zu späterem Rückbau und Aushub.
Kann in geeigneten befestigten Bereichen strukturelle Reflexionen und Einbauten darstellen.
Die Auswertung wird mit den Bestandsdaten abgeglichen. Ob der geplante Tiefenbereich damit ausreichend erfasst wird, muss gesondert geprüft werden.
Reflexionen können unter anderem durch Schichtgrenzen, Leitungen oder andere Einbauten entstehen. Bodenaufbau und elektromagnetische Eigenschaften bestimmen mit, welche Strukturen auswertbar sind; daraus folgt keine automatische Identifikation eines Kampfmittels.
Untersucht definierte Gründungs-, Mast-, Verbau- und Bohrpunkte.
Jede Aussage bleibt auf die dokumentierte Punkt- und Tiefengeometrie begrenzt.
Tiefen- und Bohrlochsondierung werden auf Portale, Maste, Verbauten und Pfähle mit ihren jeweiligen Sollgeometrien bezogen.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Dokumentation werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt.
Bauaushubüberwachung wird an konkrete Restbereiche und Bauphasen gekoppelt, damit ihre Aussage räumlich begrenzt und prüfbar bleibt.
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt.
Der regionale Melde- und Zuständigkeitsweg bleibt maßgeblich.
Einzelne Verdachtspunkte werden fachgerecht freigelegt und bewertet. Freilegung und anschließende Bergung werden mit ihrem tatsächlich ausgeführten Umfang dokumentiert.
Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten, insbesondere durch ferromagnetische Körper. Auf geeigneten freien Rampen- und Randflächen kann sie eine lagebezogene Grundlage für die Anomalienbewertung liefern. Schutzplanken, Fahrzeuge, Bewehrung und andere Eisenmassen können Signale überlagern. Messabdeckung und Störzonen werden getrennt dokumentiert; ein Signal identifiziert keinen Gegenstand.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielgröße, Tiefe, Messgeometrie und technisches Umfeld begrenzen die erreichbare Aussage. Leitungen, Bewehrung und metallische Einbauten können die Auswertung beeinflussen. Ergebnisse werden mit Bestandsinformationen und Verdachtsgrundlage abgeglichen. Ob ein Fundamentraum damit ausreichend erfasst wird, wird anhand seiner tatsächlichen Geometrie beurteilt.
Vor Beginn werden Teilflächen, geeignete Untersuchungsverfahren und benötigte Nachweise festgelegt. Die Ergebnisse werden den tatsächlich untersuchten Flächen und Tiefen zugeordnet.
FONTANA-EOD bezieht die Leistung auf den konkreten Knotenarm, die Rampe, das Bauwerk oder den Punkt, der als Nächstes ausgeführt werden soll.
Vor Feldbeginn werden Oberfläche, Leitungsbestand, Verkehrszustand, Zugänglichkeit und tiefe Bauteile geprüft. Daraus entsteht ein realistisch ausführbares Konzept.
Planänderungen, zusätzliche Portale oder verschobene Verbauachsen werden gegen den bestehenden Prüfstatus bewertet. Ergebnisse werden nicht ohne räumlichen Nachweis übertragen.
Auffälligkeiten werden mit Teilfläche und Bauphase kommuniziert. So kann die Projektorganisation den betroffenen Bereich gezielt unterbrechen und weitere Schritte veranlassen.
Bei komplexen Knotenpunkten wird die Reihenfolge der Prüfung mit den Bauphasen verknüpft. Früh benötigte Rampen, Portale oder Entwässerungsbereiche werden priorisiert, während spätere Teilflächen einen verbindlichen Folgetermin erhalten. Dadurch bleibt die Bearbeitung terminorientiert, ohne die räumliche Aussage der einzelnen Nachweise zu vermischen.
Knotenarme, Rampen, Inseln, Bauwerke und Punktobjekte erhalten einen gemeinsamen Lagebezug.
Verkehrsphasen und Rückbauzustände werden in Methodenwahl und Terminplanung einbezogen.
Für Maste, Portale, Verbauten und Schächte wird gesondert geprüft, ob die erforderliche Lage und Tiefe untersucht wurde.
Geänderte Rampen, neue Punktobjekte und Planrevisionen werden geordnet mit dem bestehenden Teilflächenstatus abgeglichen.
Überlagerte oder nicht zugängliche Bereiche werden kartiert und einer Folgemaßnahme zugeordnet.
Jede Übergabe beschreibt Flächen-, Tiefen- und Bauphasenbezug eindeutig.
Für jede Verkehrsphase wird geklärt, welche Rampen, Inseln und Randbereiche zugänglich sind. Benötigte Untersuchungen und ihre Auswertung werden so eingeplant, dass die Ergebnisse vor dem zugehörigen Bodeneingriff vorliegen. Ein späterer Zugang bleibt als offene Aufgabe im Bauablauf sichtbar.
Vor einer Umschaltung oder Teilübergabe werden bearbeitete Bereiche, dokumentierte Tiefen und verbleibende Lücken gemeinsam mit dem Ausführungsplan abgeglichen. Die Entscheidung über den Verkehrs- und Bauablauf bleibt der dafür zuständigen Projektorganisation zugeordnet.
Knotenpunkte verbinden mehrere Fachplanungen und häufig mehrere Baulast- oder Leitungsträger. Vor Beginn wird festgelegt, wer fehlende Unterlagen beschafft, Planänderungen weitergibt und über die nächsten Arbeiten entscheidet.
Definieren Projektziel, Knotenform, Bauphasen und benötigte Entscheidung.
Sorgen für verbindliche Planstände und eine einheitliche Datenstruktur.
Der Projektträger priorisiert Teilflächen nach Bauablauf und dokumentiert die für die Ausführung freigegebenen Planstände.
Übersetzen das Vorhaben in Achsen, Rampen, Bauwerke, Punktlisten und Tiefen.
Änderungen werden mit dem kampfmitteltechnischen Bearbeitungsstand abgeglichen.
Die Verkehrsplanung übersetzt Bauphasen und Provisorien in Flächen, die für Sondierung und spätere Übergabe tatsächlich erreichbar sind.
Liefert Bestandsdaten und technische Anforderungen für Kabel, Schächte, Signale und Entwässerung.
Widersprüche werden vor Ausschreibung oder Feldleistung geklärt.
Fachkoordinatoren gleichen Leitungspunkte, Signalstandorte und Entwässerung mit der aktuellen Knotenplanung ab.
Setzen Bauphasen, Arbeitsbereiche, Stopppunkte und Meldewege um.
Zusätzliche Punkte oder geänderte Aushubräume werden vor Ausführung gemeldet.
Die Bauleitung prüft vor jedem Eingriff, ob die ausgeführte Geometrie dem dokumentierten Prüfstatus entspricht.
Ordnet Verdachtslage, Verfahren und Nachweise ein und führt die beauftragten Leistungen abschnittsbezogen aus.
Ergebnisse und Grenzen werden auf Teilfläche und Bauzustand bezogen.
FONTANA-EOD führt Mess- und Punktdaten mit Bauzustand und Teilflächenkennung zusammen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Die Einbindung erfolgt nach Projektort und konkreter Fundlage.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden der tatsächlichen Teilfläche zugeordnet. Bei einer Fundlage bestimmen die zuständigen Stellen das weitere Vorgehen.
Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsorganisation werden auf Verkehrsraum, Bauphase, Tätigkeit und Projektort bezogen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Straßenbauprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Verkehrsrechtliche Freigaben, baubetriebliche Entscheidungen und kampfmitteltechnische Aussagen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Projektorganisation legt deshalb fest, welche Unterlagen für Verkehrsumschaltung, Aushubbeginn, Gründung und Teilübergabe jeweils vorliegen müssen. Eine Entscheidung für eine Teilfläche wird nicht auf andere Rampen oder Bauphasen übertragen.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. An Anschlussstellen wird die erforderliche Qualifikation dem tatsächlichen Untersuchungs- oder Räumauftrag in der jeweiligen Verkehrsphase zugeordnet.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Teilflächen, Tiefen, Methoden und Nachweise werden nach Bauphase eindeutig beschrieben.
Die Leistungsbeschreibung benennt zusätzlich, wer Flächen räumt, Verkehrssicherung herstellt und den abgestimmten Arbeitszustand für die Sondierung bereitstellt.
Arbeitsbereiche, Sperrungen, Umfahrungen und Rettungswege werden mit der Gefährdungsbeurteilung verbunden.
Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wechselnde Verkehrsführungen, Nachtarbeit, schwere Geräte und eng benachbarte Arbeitsbereiche.
Unternehmen, verantwortliche Personen und konkrete Aufgabe müssen zueinander passen.
Qualifikationsanforderungen werden auf die tatsächlich beauftragte Feld-, Räum- oder Bergungsleistung bezogen.
Bauleitung, Projektträger und zuständige Stellen erhalten einen festgelegten Meldeweg.
Bei einem Kampfmittelfund werden betroffene Verkehrsflächen und Bauabschnitte mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Aus der bloßen Entfernung zu einem Fundpunkt darf keine Erlaubnis zur Fortsetzung abgeleitet werden.
Geometrien, Bauphasen, Qualifikation, Datenformate und Abnahmekriterien werden eindeutig beschrieben.
Zugänge, Verkehrsführung, Absteckung, Leitungen und Verantwortlichkeiten werden aktualisiert.
Die Wiederaufnahme setzt die erforderliche fachliche Entscheidung und bei einem Kampfmittelfund die Abstimmung mit den zuständigen Stellen voraus. Eine Dokumentation allein erlaubt keine Fortsetzung.
Historische Grundlage, Teilflächenplan, Punktstatus, Bauphasenprotokoll und Anschlussentscheidung bilden gemeinsam die Projektakte.
Die historische Grundlage steuert Prioritäten und technische Anschlussprüfung.
Verdachtslage für den Knoten klären
Störzonen und nicht erreichbare Bereiche bleiben im Lageplan sichtbar.
Flächige Prüfbereiche planen
Koordinate, Solltiefe und Prüfgeometrie bleiben mit dem späteren Fundament verbunden.
Tiefe Technikpunkte prüfen
Der Nachweis trennt vorgeprüfte, begleitete und offene Zonen.
Baubegleitende Abschnitte vorbereiten
Die Projektakte dokumentiert die Bearbeitung und die Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Befundbearbeitung fachlich klären
Bauleitung und Folgegewerke erhalten einen eindeutigen Bearbeitungsstatus.
Phasen- und Abschnittsnachweise ordnen

Historische Verdachtsklärung, Flächen- und Tiefenprüfung, baubegleitende Untersuchungen und Nachweise werden auf dieselbe Knoten- und Rampengeometrie bezogen. Für andere Bauaufgaben nutzen Sie die Branchenübersicht.
Straßen-, Kanal- und Tiefbauarbeiten mit Querungen, Entwässerung und Gründungen nach Bauabschnitt und Tiefe planen.
Straßenbaukontext einordnen
Verdachtsbereiche, frühere Nutzungen und offene Datenlücken auf die komplexe Verkehrsgeometrie beziehen.
Verdachtsgrundlage für den Knoten klären
Flächige Messbereiche nach Bauzustand, Oberfläche und technischer Überprägung planen.
Flächige Prüfbereiche festlegen
Tiefe Einzelpunkte für Maste, Portale, Verbauten und Gründungen bauteilbezogen prüfen.
Gründungs- und Verbaupunkte prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die verbleibenden Bereiche geeignet ist.
Baubegleitende Prüfung planen
Konkrete Befunde mit Lage, Verkehrsphase und Zuständigkeitsweg nachvollziehbar bearbeiten.
Befund- und Übergabeweg klären
Bauphasen, Teilflächen, Punktlisten und Übergaben in einer fortschreibbaren Dokumentation verbinden.
Phasen- und Abschnittsnachweise ordnen
Örtliche Zuständigkeit und Verfahrensweg für den konkreten Projektstandort berücksichtigen.
Projektregion fachlich einordnen
Ergänzen Sie den Projektort um Straßenbezeichnung, Knoten- oder Anschlussstellenbezeichnung und die Kennungen der Rampen und Knotenarme. Bauphasenpläne müssen dieselben Teilflächen zeigen wie die Untersuchungsunterlagen. Vorhandene Anforderungen und frühere Berichte werden mit ihrem tatsächlichen räumlichen Geltungsbereich beigefügt.
Der fachliche Bericht beschreibt den untersuchten Bodenraum und seine Grenzen. Die Bauleitung verbindet diese Aussage mit Verkehrsführung, Leitungsarbeiten und dem vorgesehenen Bauverfahren. Eine Aussage für eine Rampe wird dabei nicht auf andere Knotenarme übertragen.
Nachweise am Eingriff prüfenVerschobene Inseln, neue Schachtlagen oder geänderte Fundamentpunkte können außerhalb des bisherigen Untersuchungsraums liegen. Halten Sie solche Änderungen mit ihrer Teilflächenkennung fest und lassen Sie vor Ausführung abgleichen, welche Ergebnisse noch passen und welche Ergänzungen erforderlich sind.
Fachliche Grundlagen vertiefenDie fachliche Einordnung sollte einsetzen, sobald Achsen, Rampen, Knotenarme, Bauphasen und vorgesehene Eingriffe erkennbar sind. Bei Anschlussstellen und komplexen Kreuzungen müssen historische Verdachtslage, Fahrbahnerweiterungen, Inseln, Entwässerung, Stützwände, Schilderbrücken, Beleuchtung, Signalanlagen und Leitungsquerungen vor Ausschreibung zusammengeführt werden. So lässt sich der Prüfbedarf nach Teilfläche, Tiefe und Bauzustand eindeutig bestimmen.
Knotenpunkte bestehen aus überlagernden Arbeitsräumen: Rampen, Mittelinseln, Fahrbahnteiler, Böschungen, Gräben, Stützkonstruktionen, Schilderbrücken und Leitungsachsen. Oberflächennahe Messflächen decken tiefe Mast-, Pfahl-, Verbau- oder Schachtpunkte nicht automatisch ab. Für jeden Bauteiltyp wird deshalb geprüft, welche Fläche und Tiefe tatsächlich bearbeitet werden muss.
Provisorische Fahrbahnen, Umfahrungen und abschnittsweise Umbauten verändern Zugang und Arbeitsraum. Ein Bereich kann in einer frühen Phase noch überfahren oder überbaut sein und erst später messbar werden. Die Kampfmittelprüfung wird deshalb mit Verkehrsphasen, Rückbauzuständen und Übergabeterminen verknüpft. Frühere Ergebnisse bleiben nur dort verwendbar, wo die neue Baugeometrie vollständig abgedeckt ist.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Aufwand, Dauer und Kosten hängen von Zahl und Größe der Teilflächen, Eingriffstiefen, Punktfundamenten, Oberfläche, Leitungsbestand, Störquellen und Zugänglichkeit ab. Verkehrsphasen, Arbeitsfenster und benötigte Nachweise beeinflussen den Ablauf. Neue Rampen, verschobene Portale oder zusätzliche Provisorien können ergänzende Untersuchungen erfordern. Für die Kalkulation werden Lageplan, Verkehrsphasen und Tiefenlisten benötigt.
Wenn Fahrbahnbestand, Leitungen, Bauwerke oder laufender Verkehr eine vollständige Voruntersuchung verhindern, wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Stopppunkte, Weisungswege, Geräteeinsatz und Dokumentation stehen vor Beginn fest. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden auch vor Bodeneingriffen bei Aufbruch oder Rückbau eingeplant; nicht erfasste Bereiche bleiben offen.
Erforderlich sind ein eindeutiger Lage- und Stationsbezug, die Zuordnung zu Knotenarm, Rampe, Insel, Bauwerk oder Punktobjekt, die dokumentierte Prüfgeometrie, eingesetzte Verfahren, technische Einschränkungen, Anomalien, Befunde und Anschlussentscheidungen. Bei mehrphasigen Projekten müssen Planrevisionen und Teilübergaben nachvollziehbar bleiben, damit Bauleitung und Folgegewerke den aktuellen Bearbeitungsstand sicher verwenden können.
Hilfreich sind Lageplan, Knoten- und Rampengeometrie, Bauphasen, Verkehrsführungspläne, Arbeitsbreiten, Aushub- und Gründungstiefen, Punktlisten für Maste und Portale, Entwässerungs- und Leitungspläne, Baugrundunterlagen, historische Auswertungen und der gewünschte Entscheidungstermin. Auch ein früher Entwurfsstand ist geeignet, sofern Varianten und verbindliche Flächen klar unterschieden werden.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Eine erste Anfrage sollte die Knotenform, wesentliche Bauphasen, tiefe Bauteile und den aktuellen Planstand erkennen lassen.
Übermitteln Sie Lageplan, Achsen, Rampen, Knotenarme, Inseln, Bauwerke und aktuelle Revision.
Varianten und verbindliche Ausführungsbereiche sollten klar unterschieden sein.
Fügen Sie Mast-, Portal-, Schacht- und Verbaulisten sowie Entwässerungs- und Leitungsachsen bei.
Solltiefen und Herstellverfahren beeinflussen die Methodik.
Hilfreich sind Verkehrsphasen, Baugrunddaten, Leitungspläne, historische Auswertung und frühere Sondierberichte.
Nennen Sie den Termin für Entwurf, Vergabe oder Ausführung.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, Bauphasenübersicht, Knoten- oder Rampengeometrie, maximale Tiefe und vorhandene Verdachtshinweise.
FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Grundlagen und den passenden Leistungsumfang für Flächen, Punkte und Restbereiche.
Knotenarme, Rampen, Inseln, Bauwerke und aktuelle Planrevision.
Portale, Maste, Verbauten, Schächte, Fundamente und Solltiefen.
Verkehrsführung, Rückbau, Zugänge, Sperrungen und Übergabetermine.
Grundlage für Entwurf, Vergabe, Bauleitung oder Projektakte.
Für große Anschlussstellenprogramme empfiehlt sich eine übergeordnete Statusübersicht, in der Rampen, Bauwerke, Punktfundamente und offene Restbereiche nach Bauphase geführt werden. Sie ergänzt die Detailberichte, ohne deren räumliche und fachliche Aussage zu ersetzen, und erleichtert die Koordination mehrerer Lose.
Bei mehrteiligen Anschlussstellen sollten die Unterlagen außerdem erkennen lassen, welche Lose, Bauwerke und technischen Anlagen gemeinsam oder getrennt vergeben werden. Diese Information beeinflusst die Benennung der Teilflächen, den Aufbau der Punktlisten und die Frage, welche Ergebnisse in einer übergeordneten Statusübersicht zusammengeführt werden müssen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.