Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Straßenbaulastträger, Ingenieurbüros und Spezialtiefbauunternehmen müssen Portale, Baugruben, Wände, Pfähle und Anker auf die vorhandene Verdachtslage bezogen werden. FONTANA-EOD plant geeignete Untersuchungen nach Bauwerksgeometrie, Eingriffstiefe und Zugang in den einzelnen Bauphasen. Senden Sie Bauwerks- und Verbaupläne, Tiefenlisten und Bauablauf, damit die benötigten Leistungen und Nachweise vor den jeweiligen Bodenarbeiten festgelegt werden können.
Portal, Rampe und Baugrube trennen.
Wände, Pfähle und Anker zuordnen.
Aushub und Übergaben dokumentieren.
Vor dem Bau eines Tunnels oder einer Unterführung wird geklärt, welche Kampfmitteluntersuchungen für Portale, Rampen, Baugruben, Schächte und tiefe Bauteile benötigt werden. Grundlage sind vorhandene Verdachtshinweise, die geplante Bauwerksgeometrie und die Eingriffstiefe. Verbau, Pfähle und Anker werden einschließlich ihres Arbeitsraums betrachtet; Bestand und Bauzustand bestimmen die Möglichkeiten der Untersuchung. Der Nachweis muss erkennen lassen, welches Bauteil in welcher Lage und Tiefe untersucht wurde und welche Bereiche noch offen sind.
Tunnel- und Unterführungsprojekte bestehen aus flächigen Vorfeldern, tiefen Bauteilen und erst schrittweise zugänglichen Baugruben. Diese Bereiche werden getrennt geplant.

Portalzonen verbinden oberflächennahe Vorfelder mit Rampen, Verbau, Entwässerung und tiefen Gründungen. Zugänglichkeit und technische Überprägung ändern sich mit dem Baufortschritt.
Flächenprüfung, tiefe Punkte und spätere Aushublagen werden als getrennte, aber räumlich verbundene Aufgaben geplant.
Portalvorfelder umfassen häufig Baustelleneinrichtung, Leitungsumverlegung und temporäre Verkehrsflächen. Auch für Bodeneingriffe in diesen Bereichen wird der Untersuchungsbedarf geklärt.
Portal- und Vorfeldbereiche prüfen
Deckelbauweise, offene Bauweise und mehrstufige Baugruben erzeugen große Flächen, tiefe Sohlen und wechselnde Arbeitszustände.
Vorerkundung, Verbauprüfung und lagenbezogene Aushubbegleitung werden auf die tatsächliche Baugrubengeometrie abgestimmt.
Bei offenen Baugruben wird festgelegt, welche Sohlen bereits vorab erreichbar sind und welche Prüfschritte erst nach dem jeweiligen Aushub- oder Deckelzustand folgen können.
Baugruben- und Aushubfolge planen
Straßen-, Bahn- und Fußgängerunterführungen verbinden Rampen, Trogwände, Entwässerung, Querungen und oft beengte Bestandsverhältnisse.
Jedes Bauteil erhält einen eigenen Flächen- und Tiefenbezug; Rückbauzustände und Verkehrsumlegungen werden zeitlich eingeordnet.
Trogbauwerke erhalten einen längs- und querbezogenen Status, damit Rampen, Wände, Entwässerung und spätere Fahrbahn nicht in einer pauschalen Baugrubenaussage verschwinden.
Unterführung fachlich einordnen
Tiefe Wand- und Pfahlachsen beanspruchen lineare oder punktuelle Räume, die durch eine oberflächennahe Flächenmessung nicht automatisch erfasst werden.
Anhand von Achse, Einbindetiefe, Pfahlraster und Herstellverfahren wird geprüft, welche Untersuchung den vorgesehenen Eingriff abdeckt.
Für Wände und Pfähle werden auch Arbeitsbohrungen, Leitwände und mögliche Ersatzpunkte berücksichtigt, sofern sie eigenständig in den Untergrund eingreifen.
Tiefe Wände und Pfähle prüfen
Rückverankerungen, Mikropfähle und Erdnägel verlaufen geneigt aus der Baugrube in seitliche Untergrundbereiche.
Ansatzpunkt, Richtung, Neigung und Länge werden dreidimensional betrachtet; senkrechte Messpunkte reichen nur bei nachgewiesener Abdeckung aus.
Ankerfächer können seitlich außerhalb der Baugrube verlaufen. Grundstücksgrenzen, Bestandsfundamente und Leitungen werden deshalb in die räumliche Prüfung einbezogen.
Geneigte Tiefenräume einordnen
Startschächte, Technikgebäude, Notausgänge, Lüftungsanlagen und Pumpwerke erzeugen zusätzliche Baugruben und tiefe Einzelpunkte außerhalb der Tunnelachse.
Für diese Bereiche werden Bauteil, Bauphase und benötigte Untersuchungen gesondert im Projektplan geführt.
Technik- und Rettungsbauwerke werden als eigenständige Projektteile geführt, auch wenn ihre Ausführung zeitlich vom Haupttunnel getrennt erfolgt.
Nebenbauwerke und Nachweise ordnenPrüfgeometrie und Zugänglichkeit verändern sich mit Bauverfahren und Bauphase. Der Bearbeitungsstatus bleibt deshalb an Planstand und Bauzustand gebunden.
Tunnelachse, Portale, Rampen, Schächte und offene Bauabschnitte werden im Plan mit historischen Verdachtsbereichen und vorhandenen Nutzungen abgeglichen.
Varianten können dadurch auch nach zusätzlichem Prüf-, Zugangs- und Bauphasenbedarf bewertet werden.
Die frühe Korridorbewertung zeigt, welche Portallagen oder offenen Abschnitte zusätzlichen Zugang, Umverlegung oder tiefe Vorprüfung erfordern.
Variantenkorridor historisch bewertenBohrungen, Sondierungen, Grundwassermessstellen und Probeentnahmen sind selbst Bodeneingriffe und benötigen einen eigenen Prüfbezug.
Die kampfmitteltechnische Vorbereitung wird mit Baugrundprogramm und Bohrpunktliste abgestimmt.
Baugrundaufschlüsse werden nur an Punkten ausgeführt, deren kampfmitteltechnischer Status zur vorgesehenen Bohrtiefe und Arbeitsweise passt.
Baugrund- und Bohrpunkte vorbereitenBaugruben, Wände, Pfähle, Anker, Deckel und temporäre Konstruktionen werden auf den Verdachtskorridor bezogen.
Offene Geometrien bleiben gekennzeichnet, bis sie für Ausschreibung und Feldleistung ausreichend bestimmt sind.
Das Verbaukonzept wird fortgeschrieben, sobald Wandachsen, Pfähle oder Anker geändert werden; ältere Prüfergebnisse gelten nicht automatisch für neue Geometrien.
Verbau- und Bauwerksplanung prüfenFlächen, Tiefen, Bauzustände, Verfahren, Qualifikation und geschuldete Nachweise werden eindeutig beschrieben.
Bedarfspositionen erhalten einen fachlichen Auslöser und eine dokumentierte Abnahmegrundlage.
Das Leistungsverzeichnis trennt Feldleistung, Datenbearbeitung, baubegleitende Schritte und eventuelle Befundbearbeitung in klar prüfbare Positionen.
Leistungsbeschreibung und Nachweise planenBestandsabbruch, Leitungsumverlegung, Verkehrsführung, Wasserhaltung und Zugänge werden mit der Sondierfolge verbunden.
Für Bereiche, die erst nach Rückbau erreichbar werden, wird der spätere Prüfschritt festgelegt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen beim Aufbruch, Abbruch oder Herstellen von Zugängen eingeplant.
Vor Rückbau oder Verkehrsverlegung wird bestätigt, welche Flächen für die nächste Mess- oder Aushubphase tatsächlich hergestellt und zugänglich sind.
Rückbau- und Prüfzeitpunkte abstimmenAushublagen, Sohlen, Portalabschnitte und Nebenbauwerke werden nach Fortschritt dokumentiert und an Folgegewerke übergeben.
Neue Punkte oder geänderte Tiefen werden vor Ausführung gegen den vorhandenen Prüfstatus geprüft.
Teilübergaben werden an bautechnische Meilensteine gekoppelt, etwa Wandherstellung, erste Aushubsohle, Ankerebene oder Gründungsbeginn.
Bauzustand und Teilübergaben dokumentierenJeder Bauwerksbereich benötigt eine Leistung, die seine tatsächliche Flächen-, Punkt- oder Achsgeometrie abdeckt.
Freie Portal- und Rampenflächen können mit einem geeigneten Oberflächenverfahren untersucht werden, wenn Boden und Störumfeld dies zulassen.
Messabdeckung und technische Grenzen werden auf spätere Baugrube und Arbeitsbreite bezogen.
Im Portalvorfeld wird die Messfläche auf den späteren Arbeitsraum begrenzt; benachbarte Flächen erhalten keine Aussage ohne eigenen Projektbezug.
Portalvorfeld flächig prüfenBewehrung, Fundamente, Leitungen, Fahrbahn und Gleisbestand können geophysikalische Daten stark überlagern.
Messbare Zonen werden von Bereichen getrennt, die erst nach Rückbau oder im Aushub bearbeitet werden können.
Unter Bestandsbauwerken kann die Fachplanung bereits vor Rückbau festlegen, welche Ergänzung im späteren freigelegten Zustand erforderlich wird.
Restbereiche im Bauablauf einordnenBei Schlitzwänden, Spundwänden, Bohrpfählen und Mikropfählen wird geprüft, ob der erforderliche Tiefenbereich bereits ausreichend untersucht ist und welches ergänzende Verfahren gegebenenfalls benötigt wird.
Achse, Raster, Einbindetiefe und Herstellverfahren bestimmen die Prüfgeometrie.
Bei tiefen Wandachsen werden Punkt- oder Bohrabstände aus Zielobjekt, Tiefe, Messsystem und Bauteilgeometrie abgeleitet, nicht aus einer pauschalen Standardzahl.
Tiefe Wand- und Pfahlachsen prüfenAnker und Nägel verlassen den oberflächlichen Ansatzpunkt mit zunehmender Tiefe und können seitliche Grundstücks- oder Bestandsbereiche berühren.
Die räumliche Überdeckung wird dreidimensional geplant und dokumentiert.
Geneigte Anker werden mit ihrer tatsächlichen Bahn und dem möglichen seitlichen Erfassungsraum geprüft, damit die Aussage nicht am Ansatzpunkt endet.
Ankerfächer räumlich prüfenBei abschnittsweisem Aushub entstehen neue Sohlen und Zugänge, die vorab nicht vollständig erreichbar waren.
Bei einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Lage vor dem Abtrag technisch untersucht; das weitere Vorgehen entscheidet die verantwortliche Person. Die visuelle Kontrolle beim Abtrag ergänzt diese Sondierung.
Jede Aushublage erhält eine klare Grenze, einen dokumentierten Ausgangszustand und eine Entscheidung, bevor in die nächste Tiefe gearbeitet wird.
Aushublagen fachlich festlegenMessanomalie, technischer Störkörper und tatsächlicher Fund werden nach Lage, Bauteil und Bauphase getrennt bearbeitet.
Eine Messauffälligkeit wird fachlich ausgewertet. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Bei einem Befund werden Baugrubenabschnitt, Verbauzustand und mögliche Auswirkungen auf angrenzende Arbeiten in die Kommunikation aufgenommen.
Befund- und Übergabeweg klärenDie Dokumentation verbindet Bauwerksgeometrie, Planstand, Verfahren, Ergebnisse und offene Bereiche. Sie muss über mehrere Aushub- und Spezialtiefbauphasen fortschreibbar bleiben.
Tunnelachse, Portal, Rampe, Baugrube, Schacht und Nebenbauwerk bilden die räumliche Referenz.
Bauteilnummern und Stationierung bleiben über Planrevisionen hinweg eindeutig.
Die räumliche Dokumentation enthält Höhen- und Tiefenbezüge, weil Tunnelbauabschnitte nicht allein über ihre Lage im Grundriss beschrieben werden können.
Historische Auswertung, Behördeninformationen, Bestandspläne und frühere Funde werden mit ihrem Geltungsbereich dokumentiert.
Offene oder widersprüchliche Grundlagen erhalten eine eigene Klärungsaufgabe.
Historische Grundlagen werden nach Portal, offenem Abschnitt und Nebenbauwerk ausgewertet, statt sie ungegliedert auf die gesamte Tunnelachse zu übertragen.
Messsystem, Raster, Bohrlochgeometrie, Oberfläche, Bauwerksbestand und Störquellen werden je Abschnitt beschrieben.
So bleibt nachvollziehbar, warum Verfahren gewechselt oder ergänzt wurden.
Verfahrens- und Bauzustandsangaben zeigen, ob eine Messung vor Rückbau, nach Freilegung oder aus einer bestimmten Baugrubensohle durchgeführt wurde.
Pfähle, Wände, Anker, Schächte und Auffälligkeiten erhalten eindeutige Kennungen.
Status und Anschlussmaßnahme werden in Plan, Feldprotokoll und Bericht fortgeführt.
Punkt- und Achslisten enthalten Soll- und Ist-Geometrie, damit Verschiebungen oder abgebrochene Bohrungen fachlich nachvollzogen werden können.
Unter Bestandsbauwerken, hinter Verbau oder in späteren Aushublagen liegende Zonen werden kartiert.
Sie werden nicht in eine weitergehende Aussage einbezogen, bevor der vorgesehene Prüfschritt erfolgt ist.
Nicht zugängliche Zonen werden nach dem Bauzustand benannt, in dem sie voraussichtlich erreichbar und erneut zu prüfen sind.
Der Bericht beschreibt, welcher Bereich mit welchem Verfahren und welcher Tiefe bearbeitet wurde.
Bauleitung und Spezialtiefbau erkennen daraus, welcher Arbeitsraum nutzbar und welcher noch offen ist.
Die Schlussfolgerung benennt ausdrücklich Bauteil, Tiefenraum und verbleibende Einschränkungen für den nächsten Spezialtiefbauschritt.
Ein Tunnelprojekt erzeugt zahlreiche Punkt-, Achs- und Baugrubendaten. Die Projektakte ordnet Messdaten, Berichte und offene Aufgaben den Bauteilen und Bauphasen zu.
Historische Grundlagen, Tunnel- und Baugrubenpläne, Verbaukonzepte und Revisionen werden eindeutig geführt.
Die jeweilige Bewertung bleibt dem zugrunde liegenden Planstand zugeordnet.
Das Planregister verbindet Bauwerks-, Verbau-, Aushub- und Verkehrsphasenpläne, weil jeder dieser Stände die Erreichbarkeit des Untergrunds verändern kann.
Portale, Wände, Pfähle, Anker, Schächte und Nebenbauwerke erhalten eine einheitliche Kennungslogik.
Diese Kennungen werden in Messdaten, Fotos und Übergaben durchgängig verwendet.
Bauteilkennungen werden bis in Bohrprotokolle, Tagesberichte und Befundmeldungen fortgeführt, sodass keine separate Parallelbezeichnung entsteht.
Rohdaten, Linien, gegebenenfalls Bohrprotokolle, Prüftiefen und Auswertungen werden nach Abschnitt und Verfahren geordnet. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten kommen die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle hinzu.
Originaldaten und Bearbeitungsstände bleiben getrennt archiviert.
Datenpakete erhalten Höhenbezug und Verfahrensstand, damit tiefe Messungen und oberflächennahe Untersuchungen eindeutig unterschieden bleiben.
Auffälligkeiten, Freilegungen und tatsächliche Befunde werden mit Bauteil, Lage und Bauphase verbunden.
Offene Punkte bleiben bis zur dokumentierten Anschlussentscheidung sichtbar.
Im Befundregister werden Freilegungszustand, Verbau- oder Sohlenlage und die betroffene Anschlussentscheidung gemeinsam dokumentiert.
Vorerkundung, Rückbau, Verbau, Aushublagen, Gründung und Teilübergaben werden fortschreibbar abgebildet.
So erkennt die Bauleitung den jeweils geprüften Arbeitsraum.
Die Bauphasenübersicht zeigt, welche Bereiche nur geplant, bereits untersucht, aktuell offen oder nach weiterer Maßnahme abgeschlossen sind.
Berichte, Pläne, Punktlisten, Einschränkungen und Kommunikationsnachweise werden strukturiert übergeben.
Spätere Änderungen können gezielt gegen den vorhandenen Bearbeitungsumfang geprüft werden.
Bei einem Los- oder Auftragnehmerwechsel werden die Unterlagen mit ihrem Geltungsbereich und den noch offenen Aufgaben weitergegeben.
Der Ablauf wird an Bauverfahren, Rückbaufolge und Spezialtiefbau angepasst. Vor jedem Bauabschnitt werden Untersuchung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse eingeplant.
Tunnelachse, Portale, Rampen, Baugruben, Schächte, Bauverfahren und benötigte Aussage werden eindeutig beschrieben.
Historische Quellen, Bestandspläne, Baugrunddaten, Leitungen und frühere Kampfmittelunterlagen werden räumlich zusammengeführt.
Vorfelder, Wände, Pfähle, Anker, Schächte, Sohlen und Nebenbauwerke erhalten eigene Prüfgeometrien.
Flächige Messung, Tiefensondierung und baubegleitende Kampfmittelsondierung werden auf ihre Eignung für den jeweiligen Eingriff geprüft und entsprechend den Bauphasen geplant.
Achsen, Punkte, Arbeitsbereiche, Gerätezugänge, Schutzbereiche und Kommunikationswege werden abgestimmt.
Messungen, erforderliche Tiefenprüfungen und lagenbezogene Aushubschritte folgen der vereinbarten Geometrie. Verfahren und tatsächliche Messabdeckung werden dokumentiert; Abweichungen erhalten eine Anschlussentscheidung.
Messwerte, bekannte Einbauten, Auffälligkeiten und Einschränkungen werden mit Bauteil und Eingriff plausibilisiert.
Bericht, Pläne, Punktstatus und offene Maßnahmen werden für Bauleitung und Spezialtiefbau aufbereitet.
Tunnelbau verbindet flächige Portalbereiche, tiefe Wände, Punktgründungen und geneigte Anker. Eine pauschale Baugrubenfläche ist deshalb keine ausreichende Leistungsgrundlage.
Für Wände, Pfähle, Anker und Schächte werden Lage, Richtung, Tiefe und Herstellverfahren benötigt. Flächige Voruntersuchungen bleiben auf ihren technisch erfassten Raum begrenzt.
Bestand, Bewehrung, Leitungen und Grundwasser beeinflussen Zugang, Messverfahren und Aushuborganisation. Diese Randbedingungen werden bereits in der Arbeitsvorbereitung berücksichtigt.
Bei Planänderungen werden neue Achsen und Punkte gegen den vorhandenen Bearbeitungsstatus geprüft. Frühere Ergebnisse bleiben nur dort verwendbar, wo Wand-, Pfahl-, Anker- oder Baugrubengeometrie weiterhin vollständig innerhalb des dokumentierten Prüfraums liegt.
Achse, Stationierung, Portalbreite, Rampenverlauf und Baugrubengrenze bestimmen den flächigen Projektbezug.
Arbeits- und Rückbauflächen werden zusätzlich berücksichtigt.
Portalgeometrien werden mit Baugrubenböschungen, Leitungsumverlegungen und temporären Verkehrsflächen kombiniert, sofern diese in bislang nicht geprüften Boden eingreifen.
Wandachse, Lamellen- oder Bohlenabstand, Einbindetiefe und Herstellverfahren definieren den linearen Tiefenraum.
Achsenänderungen werden vor Ausführung neu bewertet.
Für Schlitzwände werden Leitwände und Arbeitsplattformen berücksichtigt, wenn deren Herstellung eigene Gründungen oder Bodeneingriffe erfordert.
Jeder Punkt benötigt Koordinate, Durchmesser, Solltiefe und Bauteilkennung.
Pfahlgruppen werden nicht pauschal aus einzelnen Nachbarpunkten abgeleitet.
Pfahl- und Mikropfahllisten werden mit Bauteil, Ausführungsreihenfolge und möglichen Ersatzpunkten verknüpft.
Ansatzpunkt, Richtung, Neigung und Länge beschreiben den dreidimensionalen Arbeitsraum.
Senkrechte Messungen sind nur bei nachgewiesener räumlicher Abdeckung ausreichend.
Bei Ankern wird auch der seitliche Sicherheits- und Arbeitsraum betrachtet, weil Bohrgerät und Verrohrung über den reinen Ankerstrang hinausreichen können.
Sohlhöhen, Zwischenebenen, Verbauzustand und Geräteeinsatz bestimmen die Reihenfolge baubegleitender Prüfschritte.
Jede Lage erhält einen dokumentierten Bearbeitungsstatus.
Aushubsohlen werden höhenbezogen geführt, damit eine Aussage nicht unbemerkt auf eine tiefere Baugrubenlage übertragen wird.
Wasserhaltung, bestehende Bauwerke, Bewehrung und Leitungen beeinflussen Zugang, Messbarkeit und Aushub.
Diese Randbedingungen werden in Verfahren und Terminplanung einbezogen.
Grundwasserabsenkung und Wasserhaltung werden mit Bauzustand und Geräteeinsatz abgestimmt, wenn sie den Zugang oder die Messbedingungen verändern.

Prüfen Sie, ob die vorhandenen Verdachtsunterlagen neben der Bauwerksachse auch Portale, Rampen, Schächte und vorgesehene Arbeitsflächen umfassen. Eine verschobene Baugrube oder ein zusätzlicher Zugang kann Bereiche betreffen, die in früheren Unterlagen nicht berücksichtigt wurden.
Unterlagen mit Portalen und Arbeitsflächen verbinden
Für die Auswahl einer Tiefenuntersuchung werden Bauteilachsen, Durchmesser, Neigungen und Endtiefen benötigt. Die erreichbaren Messräume müssen mit diesen Geometrien verglichen werden. Eine Aussage zur Baugrubensohle erfasst nicht automatisch den seitlich oder tiefer reichenden Herstellraum eines Ankers.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenHistorische, flächige, punktbezogene und baubegleitende Leistungen besitzen unterschiedliche Aufgaben. Ihre Kombination folgt der tatsächlichen Bauteilgeometrie.
Begründet Verdachtsbereiche an Portalen, Rampen, Schächten und offenen Bauabschnitten.
Sie stellt keine heutigen Objekte fest und ersetzt keine technische Prüfung.
Pläne früherer Nutzungen und Luftbilder werden mit der heutigen Bauwerksgeometrie abgeglichen. Nicht abgedeckte Flächen und widersprüchliche Unterlagen bleiben als eigene Datenlücken im Untersuchungsauftrag erkennbar.
Untersucht zugängliche Vorfelder und oberflächennahe Baugrubenbereiche.
Die Reichweite der Flächenprüfung richtet sich nach Vorfeldoberfläche, Bestandsüberlagerung, Zielobjekt und dokumentierter Messabdeckung.
Bei Boden, Bewehrung oder Leitungsbestand mit starkem Einfluss auf die Messung werden auswertbare Zonen von Störbereichen getrennt. Ein späterer Rückbau kann neue Messzugänge schaffen; der erforderliche Prüfschritt wird vor dem anschließenden Eingriff eingeplant.
Kann geeignete strukturelle Reflexionen unter befestigten oder oberflächennahen Bereichen darstellen.
Bestandsbauwerke und Bewehrung können die Interpretation begrenzen.
Georadar kann in geeigneten Bereichen Schicht- und Strukturinformationen ergänzen, bleibt aber von Materialeigenschaften und Bestandsüberlagerung abhängig.
Kann tiefe Bereiche für Wände, Pfähle, Anker, Schächte und Bohrpunkte untersuchen, wenn das Verfahren für Boden, Zielobjekt und Messbedingungen geeignet ist.
Die Geometrie wird auf das spätere Herstellverfahren bezogen.
Tiefen- und Bohrlochsondierung deckt definierte Wand-, Pfahl-, Anker- und Bohrgeometrien ab und benötigt belastbare Ausführungsdaten.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Sie ersetzt keine planbare Prüfung tiefer Bauteile.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Dokumentation werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt. Die Sondierung jeder Arbeitslage wird mit dem tatsächlichen Baugrubenfortschritt verbunden.
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt.
Die regionale Zuständigkeit bleibt maßgeblich.
Einzelne Verdachtspunkte werden fachgerecht freigelegt und bewertet. Freilegung und anschließende Bergung werden mit ihrem tatsächlich ausgeführten Umfang dokumentiert.
Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten, insbesondere durch ferromagnetische Körper. Auf geeigneten freien Portal- und Vorfeldflächen kann sie eine lagebezogene Grundlage für die Anomalienbewertung liefern. Bestandsfundamente, Gleise, Fahrzeuge und andere Eisenmassen können Signale überlagern. Messabdeckung und Störzonen werden getrennt dokumentiert; ein Signal identifiziert keinen Gegenstand.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielgröße, Tiefe, Messgeometrie und technisches Umfeld begrenzen die erreichbare Aussage. Bewehrung, Leitungen und metallische Einbauten können die Auswertung beeinflussen. Ergebnisse werden mit Bestandsinformationen und Verdachtsgrundlage abgeglichen. Ob ein Wand-, Pfahl- oder Ankerraum ausreichend erfasst wird, wird an seiner tatsächlichen Geometrie beurteilt.
Vor Beginn werden Bauteile, geeignete Untersuchungsverfahren und benötigte Nachweise festgelegt. Die Ergebnisse werden den tatsächlich untersuchten Flächen und Tiefen zugeordnet.
FONTANA-EOD bezieht die Leistung auf das Bauteil und den Bauzustand, der als Nächstes ausgeführt wird. Portalvorfeld, Wandachse, Pfahl, Anker und Aushubsohle bleiben fachlich unterscheidbar.
Vor Feldbeginn werden Zugänglichkeit, Bestand, Leitungen, Grundwasser, Messbarkeit und tiefe Arbeitsräume geprüft. Daraus entsteht eine realistisch ausführbare Leistung.
Ändert sich die Ausführungsplanung, wird der neue Arbeitsraum gegen die vorhandene Prüfgeometrie bewertet. Eine räumlich nicht belegte Übertragung wird vermieden.
Messauffälligkeiten werden dem betroffenen Bauteil zugeordnet und fachlich ausgewertet. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort eingestellt und die zuständigen Stellen verständigt.
Die Reihenfolge der kampfmitteltechnischen Prüfung wird an Bauwerksplanung und Spezialtiefbau gekoppelt. Portalvorfelder können früh bearbeitet werden, während Wandachsen, Pfähle und Anker erst mit belastbaren Ausführungsdaten abschließend festgelegt werden. Dadurch bleibt die Fachleistung fortschreibbar, ohne vorläufige Geometrien als endgültigen Prüfstand zu behandeln.
Portal, Rampe, Wand, Pfahl, Anker, Schacht und Sohle erhalten einen gemeinsamen Lagebezug.
Rückbau, Verbau, Aushub und Gründung werden mit erreichbaren Prüfschritten verbunden.
Punkte, Achsen und geneigte Bauteile werden auf ihre tatsächliche Geometrie geprüft.
Bestand, Bewehrung, Leitungen und nicht zugängliche Zonen werden räumlich ausgewiesen.
Neue Wandachsen, Pfähle, Anker und Revisionsstände werden bauteilbezogen mit dem vorhandenen Bearbeitungsstatus verglichen.
Jede Teilübergabe beschreibt Bauteil, Tiefe, Bauzustand und offene Maßnahmen.
Bestandsbauwerke, Leitungen und Verkehrsflächen können Untersuchungen zunächst begrenzen. Der Ablauf hält fest, welche Bereiche vor dem Rückbau erreichbar sind und welche erst in einem späteren Bauzustand untersucht werden können. Die Ergebnisse müssen vor den jeweils folgenden Bodeneingriffen vorliegen.
Planstand, Bauteilkennung und Höhenbezug werden zusammen mit den Ergebnissen übergeben. Verbleibende Tiefen- oder Randbereiche bleiben ihrem Bauteil zugeordnet. Ändern sich Verbau, Pfahllänge oder Ankerneigung, wird der neue Herstellraum erneut mit dem Untersuchungsumfang abgeglichen.
Tunnel- und Unterführungsprojekte verbinden Auftraggeber, Ingenieurplanung, Spezialtiefbau, Bauleitung und zuständige Stellen. Vor Beginn wird festgelegt, wer fehlende Unterlagen beschafft, Planänderungen weitergibt und über die nächsten Arbeiten entscheidet.
Definieren Bauwerksziel, Varianten, Bauphasen und benötigte Aussage.
Stellen verbindliche Planstände und vorhandene Grundlagen bereit.
Der Projektträger legt Prioritäten und Übergabepunkte zwischen Vorerkundung, Spezialtiefbau und Aushub fest.
Übersetzen das Vorhaben in Achsen, Baugruben, Wände, Pfähle, Anker und Schächte.
Änderungen werden mit dem kampfmitteltechnischen Status abgeglichen.
Die Ingenieurplanung hält Bauwerks- und Verbaugeometrien revisionssicher und übermittelt Änderungen vor der Feldleistung.
Planen und führen Wände, Pfähle, Anker, Bohrungen und Aushubschritte aus.
Geänderte Herstellgeometrien werden vor Ausführung gemeldet.
Der Spezialtiefbau meldet Ersatzpunkte, geänderte Bohrverfahren oder zusätzliche Hilfskonstruktionen vor ihrer Ausführung.
Koordiniert Arbeitsbereiche, Bauphasen, Stopppunkte und Teilübergaben.
Offene oder geänderte Bereiche werden nicht ohne fachliche Einordnung weiterbearbeitet.
Die Bauleitung koordiniert Zugänge, Stopppunkte und die räumliche Trennung paralleler Arbeitsbereiche.
Ordnet Verdachtslage, Verfahren und Nachweise ein und führt die vereinbarten Leistungen bauteilbezogen aus.
Ergebnisse und Grenzen werden auf den tatsächlichen Arbeitsraum bezogen.
FONTANA-EOD dokumentiert, welches Bauteil in welcher Lage und Tiefe untersucht wurde und welche Fragen für die nächsten Arbeiten offen bleiben.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Die Einbindung erfolgt nach regionalem Verfahren und konkreter Fundlage.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden dem tatsächlichen Bauabschnitt zugeordnet. Bei einer Fundlage bestimmen die zuständigen Stellen das weitere Vorgehen.
Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsorganisation werden auf Tätigkeit, Bauzustand, Projektort und Fundlage bezogen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Tunnelprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand sind die Arbeiten im betroffenen Bauwerksbereich sofort einzustellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. Verständigen Sie in Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen.
Baugrubenfreigaben, Spezialtiefbauentscheidungen und behördliche Maßnahmen sind voneinander zu trennen. Für jeden Bauzustand wird festgelegt, welche Nachweise vor Wandherstellung, Pfahlgründung, Aushub oder Ankerbohrung erforderlich sind. Eine Aussage für das Portalvorfeld deckt tiefer liegende oder seitlich verlaufende Bauteile nicht automatisch ab.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Portal- und Tunnelbauwerken wird die erforderliche Qualifikation auf den tatsächlich beauftragten Tätigkeitsumfang im jeweiligen Bauzustand bezogen.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Bauteile, Tiefen, Verfahren, Qualifikation und Nachweise werden eindeutig festgelegt.
Die Leistungsbeschreibung benennt, wer den erforderlichen Rückbau- oder Freilegungszustand herstellt und welche Prüfschritte daran anschließen.
Baugrube, Geräte, Verbau, Wasserhaltung, Schutzbereiche und Kommunikation werden gemeinsam bewertet.
Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt tiefe Baugruben, Verbau, Hebezeuge, Bohrgeräte, Wasserhaltung und eingeschränkte Rettungswege.
Neue Achsen, Punkte und Bauzustände werden vor Ausführung gegen den Prüfstatus abgeglichen.
Verantwortliche Personen und Weisungsbefugnisse werden für jeden Bauzustand und jede einschlägige Tätigkeit eindeutig benannt.
Bauleitung, Projektträger und zuständige Stellen folgen einem festgelegten Meldeweg.
Bei einem Kampfmittelfund werden betroffene Arbeitsbereiche mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Eine selbst gewählte Abgrenzung erlaubt keine Fortsetzung benachbarter Arbeiten.
Bauwerksgeometrie, Bauphasen, Qualifikation, Datenformate und Abnahmekriterien werden eindeutig festgelegt.
Absteckung, Verbauzustand, Leitungen, Gerätezugang und Verantwortlichkeiten werden aktualisiert.
Die Wiederaufnahme setzt die erforderliche fachliche Entscheidung und bei einem Kampfmittelfund die Abstimmung mit den zuständigen Stellen voraus. Eine Dokumentation allein erlaubt keine Fortsetzung.
Historische Grundlage, Vorfeldmessung, Tiefenprüfung, Aushubstatus und Befundbearbeitung bilden gemeinsam die Bauwerksakte.
Die historische Grundlage steuert technische Prüfbereiche und offene Datenfragen.
Verdachtslage für das Bauwerk klären
Störzonen und nicht erreichbare Bereiche bleiben im Plan sichtbar.
Vorfelder und Baugruben prüfen
Solltiefe, Richtung und Messbedingungen werden bauteilbezogen dokumentiert.
Tiefe Bauwerksgeometrien prüfen
Der Nachweis trennt vorgeprüfte, begleitete und offene Zonen.
Aushubphasen fachlich vorbereiten
Bearbeitung und Übergabe werden in der Projektakte nachvollziehbar festgehalten.
Befundbearbeitung einordnen
Bauleitung und Spezialtiefbau erkennen den aktuellen Bearbeitungsstand.
Bauwerksnachweise strukturieren

Historische Verdachtsklärung, Vorfeldsondierung, Tiefenprüfung, baubegleitende Untersuchungen und Nachweise werden auf denselben Tunnel- oder Unterführungsabschnitt bezogen. Für andere Bauaufgaben nutzen Sie die Branchenübersicht.
Straßen-, Kanal- und Tiefbauarbeiten mit Querungen, Entwässerung und Gründungen nach Bauabschnitt und Tiefe planen.
Straßen- und Tiefbaukontext klären
Verdachtsgrundlage und betroffene Portal-, Rampen- und Baugrubenbereiche räumlich begründen.
Historische Verdachtslage klären
Zugängliche Vorfelder und oberflächennahe Arbeitsräume mit geeigneten Verfahren untersuchen.
Vorfelder und Baugruben prüfen
Tiefe Pfähle, Wände, Verbauachsen und Anker auf ihren späteren Arbeitsraum beziehen.
Tiefe Bauwerksgeometrien prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die verbleibenden Bereiche geeignet ist.
Aushubphasen fachlich vorbereiten
Konkrete Funde und Übergaben mit Bauabschnitt, Lage und regionaler Zuständigkeit verbinden.
Befundbearbeitung fachlich einordnen
Räumziel, Verbaugeometrie, Bauphasenstatus, Qualitätskontrolle und Projektakte strukturieren.
Vergabe und Bauwerksnachweise planen
Projektort, Bundesland und örtliche Schnittstellen vor Feldarbeit und Fundlage klären.
Regionale Zuständigkeit prüfen
Nennen Sie Projektort, Bauwerksbezeichnung und die Kennungen der Portale, Schächte und Baugruben. Zum Lageplan gehören Längs- und Querschnitte mit demselben Höhenbezug. Vorhandene Anforderungen und Berichte werden den jeweiligen Bauteilen und Bauphasen zugeordnet; benachbarte Bauwerke bleiben gesondert erkennbar.
Ein Lageplan zeigt die räumliche Ausdehnung geneigter Anker oder tiefer Wände nur teilweise. Vergleichen Sie deshalb auch die Schnitte und Herstellgeometrien mit den dokumentierten Untersuchungsräumen. Der fachliche Nachweis muss erkennen lassen, welche Lage und Tiefe tatsächlich erfasst wurden.
Nachweise am Eingriff prüfenNach Rückbau oder Aushub kann sich der Höhenbezug einer Messung ändern. Für die Weiterverwendung der Ergebnisse muss erkennbar bleiben, von welcher Oberfläche aus untersucht wurde. Neue Arbeitssohlen und zusätzliche Eingriffe werden mit diesem Bezug abgeglichen.
Fachliche Grundlagen vertiefenDie fachliche Einordnung sollte einsetzen, sobald Portalbereiche, Rampen, offene Baugruben, Schächte, Verbauachsen und vorgesehene Gründungen erkennbar sind. Für die Ausschreibung sollten vorhandene Verdachtshinweise, Bauverfahren, Bauphasen, Eingriffstiefen und erst nach Rückbau zugängliche Zonen im Plan erkennbar sein. So lässt sich der Prüfbedarf nach Bauteil, Tiefe und Bauzustand belastbar bestimmen.
Portalvorfelder, Rampentröge, offene Baugruben, Schlitz- oder Spundwände, Bohrpfähle, Anker, Start- und Zielschächte, Betriebsgebäude, Entwässerung und Rettungsbauwerke greifen unterschiedlich in den Untergrund ein. Eine flächige Untersuchung des Vorfelds deckt tiefe Wände, Pfähle oder geneigte Anker nicht automatisch ab. Jeder Arbeitsraum wird mit Lage, Tiefe, Richtung und Herstellverfahren beschrieben.
Bei offener Bauweise stehen Baugrube, Verbau, Rampen und abschnittsweiser Aushub im Vordergrund. Bei bergmännischen oder maschinellen Vortrieben sind insbesondere Portale, Schächte, Oberflächenbauwerke, Baugrundaufschlüsse und die durch Bauverfahren tatsächlich beanspruchten Räume zu betrachten. Die Kampfmittelprüfung wird deshalb nicht pauschal auf den gesamten Tunnel übertragen, sondern an die konkret erreichbaren und eingriffsrelevanten Bereiche gebunden.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Aufwand, Dauer und Kosten hängen von Bauverfahren, Flächen, Tiefen, Wandachsen, Pfahl- und Ankergeometrien sowie dem technischen Umfeld ab. Bauphasen, Gerätezugang, Wasserhaltung, Verkehrsführung und Nachweisumfang beeinflussen den Ablauf. Neue Schachtlagen, Ersatzpfähle oder veränderte Anker können ergänzende Untersuchungen erfordern. Für die Kalkulation werden Bauwerks- und Verbaupläne, Punktlisten, Schnitte und Bauablauf benötigt.
Wenn Bestand, Verbau, Leitungen oder Bauzustand eine vollständige Voruntersuchung verhindern, wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Geräteeinsatz, Stopppunkte, Weisungswege und Dokumentation stehen vor Beginn fest. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden auch vor Bodeneingriffen bei Aufbruch oder Rückbau eingeplant; nicht erfasste Bereiche bleiben offen.
Erforderlich sind ein eindeutiger Bauwerks- und Stationsbezug, die Zuordnung zu Portal, Rampe, Baugrube, Wand, Pfahl, Anker oder Schacht, der jeweilige Planstand, die dokumentierte Prüfgeometrie, eingesetzte Verfahren, technische Grenzen, Anomalien, Befunde und Anschlussentscheidungen. Bei gestuften Bauphasen müssen Teilübergaben und später zugängliche Bereiche fortschreibbar bleiben.
Hilfreich sind Lage- und Bauwerkspläne, Tunnelachse, Portal- und Rampengeometrien, Baugruben- und Verbaupläne, Pfahl- und Ankerlisten, Schächte, Bauverfahren, Bauphasen, Baugrund- und Grundwasserdaten, Leitungspläne, historische Auswertungen, vorhandene Sondierberichte und der benötigte Entscheidungstermin. Auch ein früher Entwurfsstand ist geeignet, wenn Varianten und verbindliche Arbeitsräume klar gekennzeichnet sind.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Eine erste Anfrage sollte Bauwerksachse, Portale, Baugruben, Verbau, tiefe Punkte und den aktuellen Planstand erkennen lassen.
Übermitteln Sie Tunnel- oder Unterführungsachse, Portale, Rampen, Schächte, Baugruben und aktuelle Revision.
Varianten und verbindliche Ausführungsgeometrien sollten klar getrennt sein.
Fügen Sie Verbauachsen, Pfahl- und Bohrpunktlisten, Ankerfächer, Solltiefen und Herstellverfahren bei.
Auch temporäre Bauzustände und Hilfsgründungen sind relevant.
Hilfreich sind historische Auswertung, Baugrund- und Grundwasserdaten, Leitungspläne, Rückbaufolge und frühere Sondierberichte.
Nennen Sie den Entscheidungstermin für Entwurf, Vergabe oder Ausführung.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, Bauwerksbeschreibung, Verbau- oder Pfahlübersicht, maximale Tiefe, Bauphasen und vorhandene Verdachtshinweise.
FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Grundlagen und den passenden Leistungsumfang für Vorfelder, Tiefenräume und Aushubphasen.
Tunnelachse, Portal, Rampe, Baugrube, Schacht und Planstand.
Wände, Pfähle, Anker, Bohrpunkte, Solltiefen und Herstellverfahren.
Rückbau, Verbau, Aushublagen, Wasserhaltung und Entscheidungstermine.
Grundlage für Entwurf, Vergabe, Spezialtiefbau oder Projektakte.
Bei umfangreichen Tunnelprojekten sollte eine zentrale Bauwerks- und Statusmatrix geführt werden. Sie verbindet Portale, Wände, Pfähle, Anker, Schächte und Aushubsohlen mit dem jeweiligen Planstand, ohne die detaillierten Fachberichte oder die Verantwortung der einzelnen Beteiligten zu ersetzen.
Bei gestuften Tunnelprojekten sollte die Anfrage auch geplante Losgrenzen, Bauabschnittswechsel und Übergaben zwischen Verbau, Aushub und Ausbau benennen. Daraus wird ersichtlich, welche Daten gemeinsam geführt werden müssen und an welcher Stelle eine eigenständige bauteilbezogene Dokumentation erforderlich bleibt.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.