Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Kommunen, Netzbetreiber, Planungsbüros und Tiefbauunternehmen müssen Leitungsgräben, Schächte und Entwässerungsbauwerke vor den jeweiligen Erdarbeiten fachlich eingeordnet werden. FONTANA-EOD gleicht Verdachtsunterlagen, Trassenverlauf und Eingriffstiefen ab. Übermitteln Sie Lageplan, Sohlhöhen und Bauabschnitte, damit Untersuchungen und Nachweise für Graben, Schacht und tiefe Sonderpunkte abgestimmt werden können.
Gräben, Schächte und Bauwerke trennen.
Sohlhöhen und Verbauten zuordnen.
Bauphasen und Nachweise abstimmen.
Im Kanalbau wird die Kampfmittelprüfung auf Leitungsgräben, Schächte und Entwässerungsbauwerke mit ihren jeweiligen Tiefen bezogen. Vorhandene Verdachtsunterlagen, Altleitungen und erreichbare Messflächen bestimmen den weiteren Untersuchungsbedarf. Vor dem Aushub werden geeignete Verfahren, offene Teilbereiche und die abschnittsbezogene Dokumentation abgestimmt.
Kanal- und Entwässerungsprojekte bestehen aus linearen Gräben, tiefen Schächten und größeren Sonderbauwerken. Die fachliche Bearbeitung folgt dieser Geometrie und der tatsächlichen Bauphasenfolge.
Die fachliche Planung unterscheidet zwischen dem Rohrkorridor, den für den Einbau notwendigen Arbeitsbreiten und den größeren Baugruben an Schächten oder Sonderbauwerken.

Offene Gräben verbinden lineare Arbeitsbreiten mit wechselnden Sohlhöhen, Querungen und Bauabschnitten. Die Prüfung wird auf Stationierung, Grabenbreite und spätere Aushubtiefe bezogen.
Bestandsleitungen, Straßenaufbau und wiederverfüllte Bereiche werden als eigene Mess- und Störbedingungen dokumentiert.
Aufweitungen an Anschlüssen oder Querungen werden als eigene Geometrie erfasst und nicht in der mittleren Grabenbreite verborgen.
Kanaltrasse fachlich prüfen
Schächte benötigen punktuelle, oft tiefe Baugruben mit Verbau und Wasserhaltung. Schachtabmessungen, Sohlhöhe, Einbindetiefe und geplantes Aushubverfahren bestimmen die Prüfgeometrie.
Die lineare Trassenprüfung wird deshalb durch einen eigenen Schachtstatus ergänzt.
Der Schachtstatus bleibt unabhängig vom angrenzenden Leitungsabschnitt, weil Baugrube und Sohlhöhe abweichen können.
Schacht- und Tiefenräume prüfen
Becken, Stauraumkanäle und Speicherbauwerke besitzen größere Baugruben, Böschungen und gegebenenfalls tiefe Gründungen.
Flächige Vorerkundung, Baugrubensohlen und punktuelle Tiefeneingriffe werden getrennt geplant und in einer gemeinsamen Projektakte geführt.
Bei größeren Becken werden Böschungen, Sohlflächen und mögliche Tiefengründungen als getrennte Arbeitsräume behandelt.
Becken- und Speicherbauwerk einordnen
Pumpwerke verbinden tiefe Baugruben, Leitungsanschlüsse, elektrische Anlagen und technische Einbauten. Bestandsfundamente und Bewehrung können vorgelagerte Messungen einschränken.
Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits für Bodeneingriffe im Rückbau festgelegt. Neu zugängliche Bereiche erhalten anschließend einen eigenen Prüfzeitpunkt.
Technische Ausstattung und Rückbauzustand bestimmen, wann Pumpwerksbereiche zugänglich und belastbar messbar sind.
Pumpwerk und Gründung prüfen
Durchlässe, Ausläufe und Gewässerquerungen liegen häufig in Böschungen, Auffüllungen oder wasserbeeinflussten Bereichen. Zugänglichkeit und Messbedingungen können sich während der Bauphase ändern.
Start-, Ziel- und Baugrubenbereiche werden getrennt vom eigentlichen Querungskorridor bewertet.
Wasserstand und Böschungszugang beeinflussen, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt untersucht werden können.
Querungsbereich fachlich bewerten
Kanalerneuerung, Sanierung und Umbindung finden meist in dicht belegten Straßenräumen statt. Altkanäle, Schächte, Leitungen und Verkehrsflächen erzeugen starke technische Überprägungen.
Der Prüfbedarf wird nach tatsächlich neuem Bodeneingriff, Bauverfahren und bereits gestörtem Arbeitsraum abgegrenzt.
Für Bestandsprojekte wird zwischen Arbeiten im bereits geöffneten Leitungsraum und erstmaligem Eingriff in seitliche oder tiefere Bereiche unterschieden.
Bestandsabschnitt und Aushub abstimmenDer Prüfbedarf verändert sich von der Trassenwahl bis zum laufenden Aushub. Eine belastbare Planung verbindet Planstand, Eingriffstiefe, Leitungsbestand und benötigten Nachweis.
Bei bestehenden Netzen kann der tatsächliche Leitungsverlauf von Plänen abweichen. Diese Unsicherheit beeinflusst sowohl Gerätewege als auch die Interpretation geophysikalischer Auffälligkeiten.
Historische Verdachtslage, Bestandsleitungen, mögliche Trassen und Bauverfahren werden früh miteinander abgeglichen.
So lässt sich erkennen, welche Korridore zusätzliche Prüfung, besondere Zugänge oder eine andere Bauweise erfordern.
Varianten werden auch danach verglichen, wie viele technisch nicht zugängliche Restbereiche sie erzeugen.
Historische Grundlage prüfenTrassenachse, Sohlhöhen, Schachtstandorte, Baugruben und Verbau werden auf den Verdachtsbereich bezogen.
Offene Geometrien und Planungsannahmen bleiben kenntlich, damit spätere Änderungen fachlich geprüft werden können.
Die Schacht- und Sohlplanung wird fortgeschrieben, sobald Vermessung oder Baugrund neue Höheninformationen liefert.
Entwurfsstand fachlich einordnenLeistungsumfang, Stationierung, Tiefen, Bauabschnitte, Verkehrsphasen, Qualifikation und geschuldete Nachweise werden eindeutig beschrieben.
Bedarfspositionen erhalten einen klaren Auslöser, etwa zusätzliche Schächte oder erst nach Rückbau zugängliche Flächen.
Leistungspositionen erhalten eindeutige Stations- und Bauwerksbezüge für Aufmaß und Abnahme.
Vergabeunterlagen strukturierenVor Schacht-, Spundwand- oder Bohrarbeiten muss der spätere Arbeitsraum mit Koordinaten und Solltiefe beschrieben sein.
Eine flächige Trassenmessung ersetzt die punkt- oder linienbezogene Tiefenprüfung nicht.
Vor der Herstellung wird die örtliche Schachtabsteckung gegen den freigegebenen Planstand kontrolliert.
Tiefe Schachtbereiche vorbereitenWo Bestandsleitungen oder Oberflächenaufbau eine vorgelagerte Messung begrenzen, wird die Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für den geplanten Eingriff geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird vor ihrem Abtrag technisch sondiert und fachlich bewertet.
Aushublagen, Stopppunkte und Kommunikationswege werden vor Beginn festgelegt.
Kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle folgen auf die technische Prüfung und Bewertung. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Aushubfolge fachlich abstimmenMessanomalien, technische Einbauten und tatsächliche Funde werden fachlich voneinander getrennt.
Lage, Zustand, Arbeitsumfeld und regionale Zuständigkeit bestimmen die weitere Bearbeitung.
Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort eingestellt. Der Gegenstand bleibt unverändert; der unmittelbare Bereich wird verlassen. Über den örtlichen Notrufweg werden die zuständigen Stellen verständigt. Die weitere Bearbeitung und Wiederaufnahme richten sich nach ihrer Entscheidung.
Befund- und Übergabeprozess klärenKanalprojekte benötigen abschnittsbezogene Aussagen zu Graben, Schacht und Sonderbauwerk.
Der Prüfstatus wird deshalb entlang der Stationierung und zusätzlich über eindeutige Bauwerkskennungen geführt. Das erleichtert abschnittsweise Vergabe und Übergabe.
Ausgangslage: Die geplante Kanalachse liegt in einem nicht abschließend bewerteten Bereich.
Nächster Schritt: Historische Quellen werden auf Trasse, Schächte und Sonderbauwerke bezogen.
Nachweis: Verdachtsabschnitte, Datenlücken und Empfehlung für technische Prüfungen.
Die historische Bewertung priorisiert Trassenabschnitte und Sonderbauwerke nach ihrer konkreten Eingriffstiefe.
Ausgangslage: Ein Straßen- oder Freiflächenabschnitt ist messbar und soll offen aufgegraben werden.
Nächster Schritt: Geeignetes Oberflächenverfahren nach Zielobjekt, Oberfläche und Störumfeld auswählen.
Nachweis: Messfläche, Anomalien, Einschränkungen und Anschlussentscheidung.
Messbarkeit wird vor Ort verifiziert, weil Straßenaufbau und Leitungsdichte innerhalb kurzer Distanzen wechseln können.
Ausgangslage: Ein punktueller Baugruben- oder Gründungsraum reicht deutlich tiefer als die Trassenmessung.
Nächster Schritt: Tiefen- oder Bohrlochsondierung auf Schachtgeometrie, Verbau und Solltiefe abstimmen.
Nachweis: Punkt- oder Achsstatus mit erreichten Tiefen und offenen Maßnahmen.
Die Schachtprüfung bezieht auch Verbau und seitlichen Arbeitsraum ein, nicht nur die Mitte des Bauwerks.
Ausgangslage: Leitungen, Altkanäle, Schachtbauwerke und Verkehrsflächen überlagern die Messung.
Nächster Schritt: Auswertbare Teilflächen von technisch begrenzten Zonen trennen.
Nachweis: Räumlich ausgewiesene Grenzen und geplante ergänzende Untersuchung.
Die ergänzende Untersuchung wird mit Bauzustand, Arbeitsraum und Prüfzeitpunkt festgelegt.
Ausgangslage: Der relevante Untergrund wird erst nach Straßenaufbruch oder Leitungsfreilegung erreichbar.
Nächster Schritt: Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen vor Bodeneingriffen im Straßenaufbruch festlegen. Prüfung und Erdarbeit für die anschließend zugänglichen Bereiche abschnitts- und lagenbezogen organisieren.
Nachweis: Bearbeitete Aushublagen, Unterbrechungen und nächste Freigabeentscheidung.
Die Übergabe der freigelegten Sohle wird mit Stationierung, Datum und Baugrenzen dokumentiert.
Ausgangslage: Messung oder Aushub ergibt eine auffällige Lage.
Nächster Schritt: Befund nach vereinbartem Leistungs- und Zuständigkeitsrahmen weiterbearbeiten.
Nachweis: Lage, Bearbeitung, Übergabe und Abgrenzung offener Trassenabschnitte.
Ein Befundregister verhindert, dass einzelne Auffälligkeiten mit dem Status ganzer Leitungsabschnitte verwechselt werden.
Die Dokumentation muss Stationierung, Schachtbezug, Tiefe, Verfahren, Störzonen und Anschlussentscheidung miteinander verbinden. Dadurch bleibt der Prüfstatus über Bauphasen und Planänderungen hinweg nutzbar.
Für Netzbetreiber ist entscheidend, dass ein Bericht den technisch bearbeiteten Abschnitt von bloß bekannten oder bereits früher geöffneten Bereichen unterscheidet.
Für die Bauleitung muss außerdem nachvollziehbar sein, welcher Trassenabschnitt bereits geprüft, welcher nur historisch bewertet und welcher wegen Bestand, Verkehr oder Leitungsdichte noch offen ist. Eine einheitliche Statusdarstellung verhindert, dass nicht untersuchte Zonen versehentlich in den nächsten Bauabschnitt einbezogen werden.
Trassenachse, Stationierung, Schachtkennungen, Bauabschnitte und Planstand bilden die räumliche Grundlage.
Änderungen an Lage, Gefälle oder Schachtfolge werden revisionsbezogen fortgeschrieben.
Stationsbezüge und Abschnittskennungen werden vom Entwurf bis zur Bestandsdokumentation nachvollziehbar fortgeschrieben. Ändern sich Trassenlage, Rohrdimensionen oder Schachtstandorte, bleibt erkennbar, auf welchen Planstand sich eine Untersuchung bezieht und welche neuen Arbeitsräume zusätzlich bewertet werden müssen.
Luftbildauswertung, behördliche Schreiben, bekannte Funde und frühere Berichte werden mit ihrem Geltungsbereich dokumentiert.
Unklare oder widersprüchliche Angaben bleiben als konkrete Klärungspunkte sichtbar.
Widersprüche zwischen Leitungsauskunft und örtlicher Lage werden im Bericht als eigene Planungsgrundlage festgehalten.
Altkanäle, Versorgungsleitungen, Schächte, Bauwerke und bekannte Einbauten werden mit Lagegenauigkeit und Datenstand erfasst.
Bestandsinformationen unterstützen die Interpretation, ersetzen aber keine fachliche Prüfung des neuen Arbeitsraums.
Tiefendaten beziehen sich auf ein definiertes Höhen- und Bezugssystem, nicht nur auf Angaben unter Gelände.
Messlinien, Bohrpunkte, Schachtgeometrien, erreichte Tiefen, Störquellen und Auswertung werden abschnittsbezogen geführt.
Nicht auswertbare oder nicht erreichbare Zonen erhalten eine eindeutige Lage und Anschlussmaßnahme.
Messdaten und Bauwerkslisten werden in abgestimmten Formaten übergeben, damit Netzbetreiber sie weiterverwenden können.
Aushublagen, freigelegte Sohlen, Stopppunkte, Beobachtungen und tatsächliche Befunde werden dem jeweiligen Graben- oder Schachtabschnitt zugeordnet.
Unterbrechungen und Änderungen des Bauablaufs bleiben nachvollziehbar.
Tages- und Abschnittsstatus werden mit Verkehrsphase und Baukolonne verknüpft.
Der Bericht beschreibt bearbeitete Trassen, Schächte, Tiefen, Einschränkungen und offene Maßnahmen.
Die Aussage bleibt auf den dokumentierten Arbeitsraum und den verwendeten Planstand begrenzt.
Der Abschluss benennt ausdrücklich, welche Anschluss- oder Seitenbereiche außerhalb des Prüfauftrags lagen.
Kanalprojekte erzeugen zahlreiche Planstände, Stationsangaben und bauzeitliche Änderungen. Das Dossier hält diese Informationen auf einer gemeinsamen räumlichen Grundlage zusammen.
Daten aus Leitungsauskunft, Vermessung und Kampfmittelprüfung werden nicht ungeprüft verschmolzen, sondern hinsichtlich Herkunft und Genauigkeit bewertet.
Historische Grundlagen, Trassenpläne, Schachtlisten und Revisionen werden mit eindeutiger Bezeichnung geführt.
So bleibt erkennbar, welche Geometrie der jeweiligen Entscheidung zugrunde lag.
Planregister und Stationsverzeichnis verhindern die Verwendung veralteter Trassenversionen.
Leitungsabschnitte, Schachtbauwerke, Pumpwerke, Becken und Querungen erhalten einheitliche Kennungen.
Bearbeitungsstatus, Tiefe und Anschlussmaßnahme können dadurch abschnittsbezogen ausgewertet werden.
Schachtkennungen, Stationsbezüge und Planrevisionen verbinden Feldarbeit und Abschlussbericht. Geänderte Kennungen werden dem bisherigen Stand eindeutig zugeordnet, damit Untersuchungsergebnisse nicht auf verlegte Schächte oder geänderte Eingriffstiefen übertragen werden.
Rohdaten, Messlinien, Bohrprotokolle, Tiefenangaben und Auswertung werden nach Abschnitt und Verfahren geordnet.
Die Struktur unterstützt spätere Planrevisionen und Fachprüfungen.
Rohdaten, Auswertung und kartierte Auffälligkeiten bleiben über eindeutige Dateinamen verknüpft.
Auffälligkeiten aus Messung und Aushub werden mit Stationierung, Schachtkennung, Bearbeitungsstand und Tiefbauentscheidung verbunden.
Offene Punkte bleiben von erledigten Maßnahmen klar getrennt.
Offene Punkte erhalten Termin, Zuständigkeit und erwartete fachliche Folge.
Straßenaufbruch, Grabenbau, Schachtbau, Querung und Wiederherstellung werden in einer fortschreibbaren Übersicht geführt.
Damit kann die Bauleitung den jeweils bearbeiteten Arbeitsraum erkennen.
Teilabschnitte können übergeben werden, ohne den Status angrenzender noch offener Bereiche zu verschleiern.
Bericht, Pläne, Stationslisten, Einschränkungen und Kommunikationsnachweise werden in der vereinbarten Form übergeben. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten gehören die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle dazu.
Spätere Änderungen an Trasse oder Schachtfolge können dadurch eindeutig gegen den dokumentierten Abschnittsstatus geprüft werden.
Die Übergabe ist so strukturiert, dass auch spätere Sanierungs- oder Anschlussmaßnahmen den früheren Prüfraum erkennen.
Der Ablauf wird an Bauverfahren, Verkehrsphasen und Schachtfolge angepasst. Jeder Schritt schafft eine konkrete Grundlage für den nächsten Tiefbauabschnitt.
Die Feldarbeit wird mit den geplanten Tiefbaukolonnen und Verkehrsphasen abgestimmt, damit Messung und Auswertung vor dem jeweiligen Aufbruch bereitstehen.
Trasse, Schächte, Sonderbauwerke, Bauverfahren, Sohlhöhen, Bauphasen und benötigte Aussage werden beschrieben.
Historische Quellen, Bestandsleitungen, Baugrunddaten, frühere Aufgrabungen und vorhandene Berichte werden auf den Arbeitsraum bezogen.
Lineare Trassenabschnitte, tiefe Schachtbaugruben, Querungen, Pumpwerke und Becken erhalten eigene Prüfgeometrien.
Flächige Messung, Tiefensondierung, spätere Prüfung nach Aufbruch und baubegleitende Maßnahmen werden nach Zugänglichkeit geplant.
Stationierung, Messwege, Bohrpunkte, Verkehrsflächen, Gerätezugänge, Schutzbereiche und Ansprechpartner werden abgestimmt.
Messungen, Tiefenprüfungen oder lagenbezogene Aushubschritte werden nach der vereinbarten Geometrie durchgeführt.
Messwerte, Anomalien, Freilegungen und Einschränkungen werden mit Trasse, Schacht und späterem Eingriff plausibilisiert.
Bericht, Pläne, Stationsstatus und offene Maßnahmen werden für Netzbetreiber, Planung und Bauleitung aufbereitet.
Kanalbau verbindet lineare Gräben, tiefe Schächte und technisch stark belegte Straßenräume. Die Prüfgeometrie muss diese Unterschiede eindeutig abbilden.
Tiefe Schächte, Verbauten und geschlossene Querungen erfordern eine räumliche Betrachtung, die über den oberflächennahen Trassenkorridor hinausgeht.
Für einen offenen Kanalgraben werden Achse, Arbeitsbreite, Grabentiefe, Böschung oder Verbau und die abschnittsweise Baufolge benötigt. Die Prüfung bezieht sich auf den später tatsächlich geöffneten Raum und nicht nur auf die Rohrleitungslinie.
Schächte, Pumpwerke und Sonderbauwerke besitzen größere und tiefere Baugruben. Ihre Prüfung wird über Schachtkennung, Abmessung, Sohlhöhe, Verbau und gegebenenfalls Pfähle oder Anker geplant.
Bestandsleitungen und Altkanäle können Messungen überlagern oder Gerätewege verhindern. Datenlage, Lagegenauigkeit und tatsächliche Zugänglichkeit werden deshalb vor der Feldarbeit geprüft.
Bei geschlossener Bauweise werden Start- und Zielgrube, Bohrpfad und mögliche Tiefenräume getrennt betrachtet. Eine oberflächennahe Messung an den Gruben beantwortet den gesamten unterirdischen Korridor nicht automatisch.
Stationierung, Grabenbreite, Sohlhöhe und abschnittsweise Aufweitung bestimmen den flächigen Prüfbereich.
Der Prüfbereich umfasst neben der Rohrbreite auch Arbeitsraum, Verbau und seitliche Aufweitungen.
Schachtdurchmesser, Baugrubenabmessung, Verbau, Wasserhaltung und Solltiefe werden als eigener Arbeitsraum geführt.
Schächte werden mit Höhenbezug und Baugrubengeometrie statt nur mit einer Oberflächenkoordinate beschrieben.
Bestandsleitungen, Schutzabstände und Lageunsicherheiten beeinflussen Messwege und mögliche Ersatzverfahren.
Unsichere Leitungsdaten führen zu angepasster Feldplanung und nicht zu einer pauschalen Annahme über den freien Messweg.
Start- und Zielgruben, Bohrpfad, Einzugslänge und Tiefenlage werden methodisch getrennt betrachtet.
Bei geschlossener Bauweise werden Gruben und unterirdischer Verlauf als unterschiedliche technische Aufgaben behandelt.
Asphalt, Tragschichten, frühere Aufgrabungen und heterogene Verfüllungen verändern Messbarkeit und Dateninterpretation.
Heterogene Auffüllungen können Messantworten verändern und werden mit Baugrund- und Bestandsinformationen plausibilisiert.
Aufbruch, Aushub, Rohrverlegung, Verfüllung und Oberflächenwiederherstellung erhalten eindeutige Übergabepunkte.
Die Abschnittsübergabe erfolgt vor Verfüllung oder nächstem Tiefbauschritt mit eindeutiger Lagebestätigung.

Eine Kampfmittelprüfung wird relevant, wenn Kanalbau, Entwässerung oder Leitungserneuerung in historisch nicht abschließend geklärten Untergrund eingreifen. Maßgeblich sind Trassenlage, Grabentiefe, Schachtbauwerke, Verbau, Wasserhaltung und die Frage, welche Abschnitte vor Baubeginn tatsächlich zugänglich und messbar sind.
Verdachtsgrundlage einordnen
Oberflächennahe Trassenbereiche können mit einem geeigneten geophysikalischen Verfahren untersucht werden. Tiefe Schächte, Pumpwerke, Start- und Zielgruben, Spundwände oder punktuelle Gründungen benötigen eine gesonderte Tiefen- oder Baugrubenbetrachtung. Eine lineare Flächenmessung deckt diese Arbeitsräume nicht automatisch ab.
Bestandsleitungen, Altkanäle, metallische Einbauten, Straßenaufbau und frühere Aufgrabungen können die Auswertbarkeit stark verändern. Nicht ausreichend prüfbare Bereiche werden räumlich ausgewiesen. Für diese Bereiche wird geprüft, ob eine Untersuchung in einem späteren Bauzustand, eine Tiefensondierung oder eine baubegleitende Maßnahme fachlich geeignet ist.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenDie Verfahren messen unterschiedliche Eigenschaften und besitzen eigene räumliche Grenzen. Ihre Kombination folgt Trasse, Schachtgeometrie und Bauverfahren.
Verfahren werden nach Zielobjekt und Störumfeld kombiniert; ein einzelnes Messsystem wird nicht pauschal für die gesamte Kanalachse angesetzt.
Klärt, ob und in welchen Trassenabschnitten ein historisch begründeter Verdacht besteht.
Sie liefert keine Aussage darüber, welche Objekte sich heute tatsächlich im Leitungsraum befinden.
Historische Quellen strukturieren den weiteren Untersuchungsbedarf entlang der Trasse.
Untersucht zugängliche Straßen- oder Freiflächen mit einem geeigneten geophysikalischen Verfahren.
Leitungen, Altkanäle und Schachtbauwerke können die Auswertbarkeit begrenzen.
Flächige Verfahren werden an wechselnde Oberflächen und Leitungsdichten angepasst.
Prüft tiefe Schächte, Baugruben, Verbauten, Pfähle oder definierte Bohrpunkte.
Die Aussage bleibt auf die festgelegte Punkt- und Tiefengeometrie begrenzt.
Tiefe Bauwerke benötigen eine eigenständige Sondier- und Vermessungsplanung.
Nutzt den neuen Bauzustand, wenn Asphalt, Oberbau oder Einbauten eine frühere Messung verhindert haben.
Der Zeitpunkt wird mit Verkehrs- und Bauphasen abgestimmt.
Der Straßenaufbruch schafft neue Zugänge, verändert aber zugleich Oberfläche und Bauzustand.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus. Arbeitsraum, Störzonen, Stopppunkte und verbleibende Bereiche werden dokumentiert.
Einzelne Verdachtspunkte werden fachgerecht freigelegt und bewertet. Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt.
Sie ersetzt keine Prüfung der übrigen Trasse.
Konkrete Fundbearbeitung bleibt räumlich vom übrigen Leitungsprojekt abgegrenzt.
Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten, insbesondere durch ferromagnetische Körper. Sie kann geeignete freie Untersuchungsflächen erschließen. Bewehrung, Fahrzeuge, Verbau und andere Eisenmassen können Signale überlagern. Messraster, Störzonen und auswertbare Bereiche werden dokumentiert; ein magnetisches Signal ist noch keine Gegenstandsidentifikation.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielgröße, Tiefe, Messgeometrie und technisches Umfeld bestimmen die erreichbare Aussage. Leitungen, Bewehrung und metallische Einbauten können die Auswertung begrenzen. Die Ergebnisse werden mit Verdachtsgrundlage und weiteren Untersuchungen abgeglichen; das Verfahren ersetzt nicht beliebig andere Methoden.
Georadar erfasst Reflexionen elektromagnetischer Wellen an Materialübergängen. Die Daten können Strukturen, Leitungsverläufe oder Auffälligkeiten im untersuchten Untergrund erkennen lassen. Boden, Feuchte, leitfähige Schichten, Bewehrung und Messgeometrie beeinflussen Eindringung und Auswertung. Eine Radarauffälligkeit allein identifiziert kein Kampfmittel und begründet keine pauschale Aussage für tiefere Eingriffe.
Eine belastbare Kampfmittelprüfung entsteht aus eindeutiger Stationierung, begründeter Methodenauswahl und einer Dokumentation, die jeden Abschnitt und jedes Bauwerk getrennt ausweist.
Qualitätssicherung verbindet Stationierung, Feldprotokoll, Planrevision, Rohdaten und die fachliche Bewertung der jeweiligen Teilstrecke.
FONTANA-EOD beginnt mit dem tatsächlichen Bodeneingriff. Leitungsgraben, Schacht, Pumpwerk und Querung werden fachlich getrennt, aber über denselben Lage- und Planbezug verbunden.
Bestandsleitungen, Verkehrsflächen und Auffüllungen werden bereits in der Arbeitsvorbereitung berücksichtigt. Wo eine vorgelagerte Messung begrenzt ist, wird der nächste geeignete Prüfzustand geplant.
Während der Ausführung werden geänderte Trassen, zusätzliche Schächte und neue Tiefen fortgeschrieben. Die Schlussfolgerung bleibt an den tatsächlich bearbeiteten Raum gebunden.
Für Netzbetreiber und Bauleitung werden Ergebnisse so aufbereitet, dass offene Abschnitte, erledigte Bauwerke und erforderliche Anschlussmaßnahmen eindeutig erkennbar bleiben.
Trasse, Abschnitt, Schacht, Bauwerk und Planstand werden vor Beginn festgelegt.
Verfahren richten sich nach Zielobjekt, Oberfläche, Leitungsbestand, Tiefe und Zugänglichkeit.
Messung, Straßenaufbruch, Grabenbau und Schachtbau werden zeitlich aufeinander abgestimmt.
Messdaten, Bohrprotokolle, Aushublagen und Befunde bleiben räumlich zugeordnet.
Nicht auswertbare oder nicht zugängliche Zonen werden sichtbar ausgewiesen.
Der Bericht ordnet den Trassenstatus ein und benennt die noch erforderliche Maßnahme vor dem nächsten Kanalbauabschnitt.
Der Projektnachweis muss erkennen lassen, welcher Trassen- oder Schachtabschnitt in welcher Tiefe bearbeitet wurde. So können Netzbetreiber, Planung und Bauleitung den Prüfstatus in Bauphasen, Verkehrsführung und Aushublogistik übernehmen.
Kanalbauprojekte verbinden lineare Trassen mit punktuellen Tiefenräumen. Der Leitungsgraben kann oberflächennah beginnen, während Schächte, Pumpwerke, Düker oder Start- und Zielgruben deutlich tiefer reichen. Deshalb wird die Kampfmittelprüfung nicht pauschal für die gesamte Maßnahme festgelegt, sondern nach Abschnitt, Bauweise und tatsächlich beanspruchtem Bodenraum gegliedert.
Bei innerörtlichen Entwässerungsmaßnahmen beeinflussen Verkehr, Hausanschlüsse, Bestandskanäle, Kreuzungsleitungen und begrenzte Aufstellflächen sowohl die Messbarkeit als auch die Reihenfolge der Bauarbeiten. Früh definierte Übergabepunkte zwischen Sondierung, Leitungsumlegung, Verbau und Aushub vermeiden, dass ein formal vorhandener Nachweis auf einen technisch veränderten Arbeitsraum übertragen wird.
Trasse, Schachtfolge und Bauzustand müssen über Planung, Netzbetrieb und Ausführung hinweg mit denselben Kennungen und Zuständigkeiten geführt werden.
Definiert Trassenabschnitt, Schachtfolge, Bauverfahren, Prioritäten und benötigte Nachweise für Planung und Vergabe.
Stellt vorhandene Bestands-, Kanal- und Verdachtsunterlagen einschließlich ihrer bekannten Unsicherheiten bereit.
Überführt das Vorhaben in Achse, Stationierung, Sohlhöhen, Schächte, Pumpwerke, Becken und Querungen.
Kennzeichnet Planänderungen so, dass ihr Einfluss auf bereits bearbeitete Abschnitte nachvollziehbar geprüft werden kann.
Bündelt Angaben zu Altkanälen, Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation und unbekannten Leitungsbereichen.
Datenqualität und Lagegenauigkeit werden offengelegt, damit Messgrenzen und sichere Gerätewege realistisch geplant werden.
Setzt Grabenabschnitte, Schächte, Verbau, Wasserhaltung und Verkehrsphasen nach der abgestimmten Arbeitsfolge um.
Zusätzliche Aufweitungen, Tiefen oder neue Schachtstandorte werden vor Ausführung in die Kampfmittelplanung zurückgespielt.
Ordnet Trasse, Verdachtslage und Bestandsumfeld ein, führt die beauftragten Prüfungen aus und dokumentiert deren Reichweite.
Ergebnisse werden so aufbereitet, dass Netzbetreiber und Bauleitung den Status jedes Abschnitts eindeutig übernehmen können.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Die private Projektleistung und die behördliche Entscheidung bleiben fachlich und organisatorisch klar getrennt.
Örtliche Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Zuständige Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden dem Projektort und den betroffenen Arbeitsabschnitten zugeordnet. Die fachtechnische Untersuchung, die bauorganisatorische Entscheidung und die behördliche Fundbearbeitung behalten ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten.
Kanalbau verbindet tiefe Gräben, Verbau, Wasserhaltung, Straßenverkehr und dicht belegte Leitungsräume. Die kampfmitteltechnische Aufgabe wird mit diesen Arbeitsschutz- und Baustellenbedingungen abgestimmt.
Netzbetreiber, Bauleitung und Fachfirma benötigen einen gemeinsamen Plan- und Stationsbezug, damit Unterbrechungen und Abschnittsübergaben eindeutig bleiben.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
DGUV Information 201-027 unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung für Kampfmittelräumarbeiten. Für Gräben und Schächte sind zusätzlich Standsicherheit, sichere Zugänge, Verbau, Wasserhaltung und Verkehrswege zu berücksichtigen.
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Räumplanung, Vergabe und Nachweisführung für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Kanalprojekt wird gesondert geklärt; die vereinbarten Anforderungen werden mit Stationierung, Schachtkennung und Bauphase verbunden.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Kanal- und Entwässerungsarbeiten wird die erforderliche Qualifikation dem tatsächlich beauftragten Untersuchungs- oder Räumumfang zugeordnet.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Trassenlänge, Arbeitsbreite, Sohlhöhen, Schächte, Bauverfahren und Nachweisziel werden eindeutig benannt.
Verbau, Böschung, Wasserhaltung, Ein- und Ausstieg sowie Geräteposition werden in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.
Bekannte und unsichere Bestandsleitungen beeinflussen Messwege, Schutzabstände und mögliche Ersatzverfahren.
Auffälligkeit, Arbeitsunterbrechung, Sicherung und regionale Einbindung werden vor Baubeginn organisiert.
Stationierung, Mengen, Tiefen, Planstände und geschuldete Abschnittsnachweise werden vergleichbar beschrieben.
Änderungen an Grabenbreite, Schachtlage oder Sohlhöhe werden vor dem Eingriff fachlich bewertet.
Arbeiten sofort einstellen, den unmittelbaren Bereich verlassen und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen.
Die Arbeitsergebnisse verbinden historische Grundlage, Trassen- und Schachtgeometrie, Aushubstatus und Anschlussentscheidung zu einer abschnittsbezogenen Projektakte.
Projektunterlagen werden so aufbereitet, dass Bauleitung und Netzbetrieb den Status auch bei parallel laufenden Abschnitten eindeutig erkennen.
Verdachtsbereiche und offene Datenlücken werden auf Kanalachse, Schächte und Sonderbauwerke bezogen.
Verdachtslage für die Trasse klären
Koordinaten, Sohlhöhe, Baugrubengeometrie und Messbedingungen werden für tiefe Schächte dokumentiert.
Tiefe Schächte fachlich prüfen
Aushublagen, freigelegte Sohlen, Unterbrechungen und offene Randbereiche werden abschnittsbezogen geführt.
Aushubfolge fachlich abstimmen
Auffälligkeiten und Funde bleiben mit Stationierung, Schachtkennung und Zuständigkeitsweg verbunden.
Befundbearbeitung einordnen
Berichte, Stationslisten, Lagepläne und Bauphasenstatus werden fortschreibbar zusammengeführt.
Trassenakte und Abschnittsübergabe strukturieren
Der Projektort bestimmt regionale Verfahrens- und Fundschnittstellen, die in die Arbeitsvorbereitung einfließen.
Projektregion fachlich einordnen

Sondierungen, baubegleitende Untersuchungen und die Dokumentation müssen auf die geplanten Graben- und Schachtabschnitte abgestimmt sein.
Stationierung, Schachtkennung und Eingriffstiefe verbinden die einzelnen Leistungen mit der Ausführungsplanung.
Kanalbau und Entwässerung in den übergeordneten Straßen- und Tiefbaukontext einordnen.
Kanalprojekt im Tiefbau einordnen
Verdachtslage und betroffene Trassenabschnitte vor der technischen Prüfung räumlich begründen.
Historische Verdachtslage klären
Tiefe Schächte, Verbauten, Pumpwerke und Bohrpunkte auf die spätere Eingriffsgeometrie beziehen.
Tiefe Schachtbereiche fachlich prüfen
Die Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für verbleibende Graben- und Schachtbereiche prüfen.
Graben- und Schachtaushub vorbereiten
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Bergungs- und Übergabeprozess klären
Leistungsbeschreibung, Stationsbezug, Qualitätskontrolle und Abschlussdokumentation aufeinander abstimmen.
Leistungsverzeichnis und Stationsnachweise vorbereiten
Projektort, Bundesland und regionale Schnittstellen für Fund- und Verfahrensfragen einordnen.
Regionale Zuständigkeit prüfen
Trassenplan, Schachtliste, Tiefen, Bauphasen und vorhandene Verdachtsunterlagen fachlich prüfen lassen.
Kanalprojekt mit Unterlagen anfragen
Geben Sie Projektort, Trassenachse und Stationierung gemeinsam mit der Schachtliste an. Für Baugruben werden zusätzlich Abmessungen und Sohlhöhen benötigt. Verknüpfen Sie diese Angaben mit dem gültigen Leitungs- und Bauphasenplan, damit Ergebnisse nicht auf einen benachbarten oder tieferen Arbeitsraum übertragen werden.
Eine Tiefenangabe braucht einen eindeutigen Höhenbezug. Prüfen Sie bei geänderter Sohle, zusätzlichem Verbau oder Wasserhaltung, ob die beanspruchten Bodenbereiche im bisherigen Bericht enthalten sind.
Tiefen- und Flächenbezug prüfenLeitungspläne und Auskünfte zum Anlagenbestand werden zusätzlich benötigt. Die Kampfmittelprüfung ersetzt keine Leitungssuche oder Abstimmung mit dem Netzbetreiber; der Bestand beeinflusst zugleich die Messbedingungen und die sichere Arbeitsplanung.
Leistungsgrenzen unterscheidenDie Prüfung sollte einsetzen, sobald Trasse, Schachtstandorte, Bauverfahren, Grabentiefe und Bauabschnitte hinreichend erkennbar sind. Bei Neubau, Erneuerung, Regenrückhaltebecken, Pumpwerken, Durchlässen oder offenen Leitungsgräben müssen Verdachtslage, Leitungsbestand, Wasserhaltung und erreichbare Prüfbereiche vor Ausschreibung zusammengeführt werden.
Leitungsgraben, Schachtbaugruben, Hausanschlüsse, Pumpwerke, Rückhaltebecken, Durchlässe, Start- und Zielgruben sowie Baustelleneinrichtungsflächen unterscheiden sich bei Fläche, Tiefe und Zugänglichkeit. Eine flächige Prüfung des Trassenkorridors beantwortet tiefe Schächte oder Bohrpfade nicht automatisch. Jeder Arbeitsraum erhält deshalb einen eigenen Lage- und Tiefenbezug.
Schächte und Pumpwerke benötigen häufig tiefe Baugruben, Verbauten, Wasserhaltung und punktuelle Gründungen. Die Prüfung muss Baugrubengeometrie, Verbauachsen, Sohlhöhe und gegebenenfalls Pfähle oder Anker abdecken. Oberflächennahe Messungen reichen nur aus, wenn der gesamte spätere Arbeitsraum technisch erfasst und fachlich bewertet werden kann.
Benötigt werden möglichst Lage- und Trassenpläne mit Stationierung, Rohrdimensionen, Sohlhöhen, Schachtlisten, Baugruben- und Verbauangaben, offene oder geschlossene Bauweise, Bauabschnitte, Leitungsbestand, Wasserhaltung, historische Auswertungen und vorhandene Sondierberichte. Auch unvollständige Bestandspläne sind relevant, wenn ihre Unsicherheit kenntlich gemacht wird.
Fügen Sie vorhandene behördliche Auskünfte und Auflagen mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich bei. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt. Offene Rückfragen werden dem tatsächlichen Bauabschnitt zugeordnet.
Die Bearbeitung wird an Abschnittsfolge, Verkehrsführung, Wasserhaltung, Materiallogistik und Erreichbarkeit gekoppelt. Messbare Flächen werden möglichst vorgezogen. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen im Rückbau oder Aufbruch festgelegt. Erst danach erreichbare Zonen erhalten einen eigenen Prüftermin. Bei fachlicher Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung werden technische Prüfung und Bewertung der jeweiligen Arbeitslage vor dem kontrollierten Abtrag eingeplant. Ergänzende Sichtkontrolle, Aushublagen, Stopppunkte und Dokumentation werden vor Beginn abgestimmt; die Arbeitsfolge wird bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
Der Nachweis verbindet Trasse, Stationierung, Schacht- oder Bauwerkskennung, Planstand, Verfahren, erreichte Tiefe, Störzonen, Anomalien, offene Bereiche und Anschlussentscheidung. Dadurch kann nachvollzogen werden, welcher Leitungs- oder Schachtabschnitt bearbeitet wurde und welche Maßnahmen vor dem nächsten Tiefbauschritt noch erforderlich sind.
Entscheidend sind Trassenlänge, Arbeitsbreite, Grabentiefe, Zahl und Tiefe der Schächte, Verkehrsphasen, Leitungsdichte, Oberfläche, Bauverfahren, Wasserhaltung, notwendige Tiefenprüfungen, nicht zugängliche Bereiche und Dokumentationsumfang. Eine belastbare Kalkulation benötigt deshalb eindeutige Planstände, Stationierungen und Prioritäten der Bauabschnitte.
Eine erste Anfrage muss noch kein fertiges Leistungsverzeichnis enthalten. Sie sollte jedoch Trassenabschnitt, Schachtgeometrie, vorgesehene Tiefen und Bauverfahren erkennen lassen.
Nennen Sie neben Länge und Tiefe auch Verkehrsführung, Wasserhaltung und den Termin, zu dem die fachliche Aussage für den jeweiligen Abschnitt benötigt wird.
Übermitteln Sie Lageplan, Trassenachse, Stationierung, Bauabschnitte, Rohrdimensionen und aktuelle Planrevision.
Schachtstandorte, Querungen, Sonderbauwerke und nicht zugängliche Zonen sollten eindeutig gekennzeichnet sein.
Fügen Sie Schachtlisten, Sohlhöhen, Baugrubenabmessungen, Verbau, Wasserhaltung sowie offene oder geschlossene Bauweise bei.
Bohrpfade, Start- und Zielgruben und besondere Verkehrsphasen beeinflussen die Methodik.
Hilfreich sind Leitungs- und Bestandspläne, historische Auswertungen, Behördenkorrespondenz, Baugrunddaten und frühere Sondierberichte.
Nennen Sie, wann die Aussage für Planung, Ausschreibung, Netzbetrieb oder Bauleitung benötigt wird.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, kurze Trassenbeschreibung, Schachtliste, maximale Tiefe, Bauphasen, geplanter Zeitraum und vorhandene Verdachtshinweise.
FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Unterlagen und den passenden Leistungsumfang für Gräben, Schächte und Sonderbauwerke.
Achse, Stationierung, Arbeitsbreite, Bauabschnitte und Querungen.
Schächte, Pumpwerke, Verbau, Sohlhöhen und Baugrubentiefe.
Verkehrsführung, Wasserhaltung, offene oder geschlossene Bauweise und Terminfenster.
Grundlage für Planung, Vergabe, Netzbetreiber, Bauleitung oder Projektakte.
Bei langen Kanaltrassen sollte zusätzlich erkennbar sein, welche Abschnitte zuerst ausgeschrieben, welche unter Verkehr gebaut und welche erst nach Leitungsumlegung zugänglich werden.
Für offene Bauweise werden Grabenbreite, Böschung oder Verbau und die vorgesehene Lagenfolge benötigt. Bei geschlossener Bauweise sind Start- und Zielgrube, Bohrpfad, Durchmesser und geplante Tiefenlage getrennt anzugeben.
Netzbetreiber profitieren von einer früh vereinbarten Datenstruktur: Stationsbezug, Schachtkennung, Koordinatensystem, Planrevision und Statusbezeichnung sollten in Messdaten, Tagesberichten und Bestandsdokumentation übereinstimmen.
Eine vorhandene Leitungsauskunft ersetzt keine Prüfung ihrer Lagegenauigkeit. Unsichere oder nur schematisch dargestellte Leitungen werden als eigene Randbedingung für Geräteweg, Schutzabstand und Interpretation berücksichtigt.
Für Regenrückhaltebecken und Pumpwerke sind außerdem Baugrubenabmessung, Böschungsneigung, Wasserhaltung, mögliche Tiefengründungen und temporäre Zufahrten relevant. Diese Flächen können außerhalb der eigentlichen Kanalachse liegen.
Die abschnittsweise Bearbeitung ermöglicht, früh benötigte Trassenbereiche vorzuziehen, ohne den Status späterer Bauabschnitte zu vermischen. Jede Teilübergabe bleibt in der Gesamtakte erhalten und räumlich eindeutig abgegrenzt.
Für die abschließende Anfrage sollten auch erwartete Tagesleistungen, verfügbare Zwischenflächen und die Reihenfolge der Schachtbauwerke benannt werden. Diese Angaben beeinflussen, wie Messung, Freilegung und abschnittsweise Übergabe in den Kanalbauablauf eingebunden werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.