Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Autobahnplanung, Projektträger und Bauleitung müssen Fahrbahn, Seitenräume, Bauwerke und Verkehrsprovisorien vor den jeweiligen Erdarbeiten fachlich eingeordnet werden. FONTANA-EOD gleicht Verdachtsunterlagen, Kilometrierung und Eingriffsgeometrie ab. Übermitteln Sie Trassenplan, Tiefen und Verkehrsphasen, damit Untersuchungen und Teilübergaben für den vorgesehenen Bauzustand festgelegt werden können.
Abschnitte und Arbeitsräume festlegen.
Flächen und einzelne Gründungen trennen.
Messung und Übergabe terminieren.
Bei Autobahnprojekten wird der Kampfmittelprüfbedarf für Fahrbahn, Seitenräume, Bauwerke und temporäre Verkehrsflächen getrennt bestimmt. Vorhandene Ergebnisse werden mit Trassenlage, Eingriffstiefe und dem jeweils zugänglichen Bauzustand abgeglichen. Daraus werden Untersuchungen und dokumentierte Teilübergaben abgeleitet, die auch bei wechselnden Verkehrsphasen nachvollziehbar bleiben.
Autobahnprojekte werden nicht als einheitliche Gesamtfläche behandelt. Trasse, Verkehrsphase, Bauwerk und Eingriffstiefe bestimmen, welcher Prüfbereich vor dem nächsten Arbeitsschritt belastbar bewertet sein muss.
Neben dem dauerhaften Bauwerk werden auch Baustraßen, Kranstellflächen, Lagerbereiche, Behelfsumfahrungen und temporäre Gründungen berücksichtigt, sofern sie relevante Bodeneingriffe oder Lastabtragungen erzeugen. Diese Flächen werden nicht allein deshalb ausgeklammert, weil sie nach Bauende zurückgebaut werden.
Autobahnprojekte umfassen häufig mehrere Lose und Auftragnehmer. Damit die Auftragnehmer den Bearbeitungsstand zuordnen können, werden Abschnittsgrenzen, Planrevisionen und Übergabepunkte projektweit einheitlich benannt. Das erleichtert Mengenprüfung, Nachtragsbewertung und die spätere Zuordnung von Befunden zu Fahrbahn, Bauwerk oder Nebenanlage.

Neue Trassen erschließen großräumige, historisch unterschiedlich genutzte Flächen. Einschnitte, Dämme, Bauwerke, Entwässerung und Baustellenzufahrten greifen in verschiedene Höhen- und Tiefenlagen ein.
Der Korridor wird in fachlich vergleichbare Abschnitte gegliedert. Verdachtsgrundlage, Arbeitsbreite, Geländemodell und Bauphasen bestimmen, welche Teilflächen historisch, geophysikalisch oder punktbezogen untersucht werden.
Neubaukorridor fachlich prüfen
Zusätzliche Fahrstreifen, Seitenstreifen, Mittelstreifenarbeiten und Schutzsysteme erweitern den Arbeitsraum neben oder zwischen vorhandenen Verkehrsflächen. Bestand und neue Eingriffsgrenzen müssen räumlich getrennt bleiben.
Die Prüfung berücksichtigt Rückbauzustand, erreichbare Messbreite, Leitungen, Entwässerung und die jeweils nächste Verkehrsphase. Nicht zugängliche Bereiche werden einem späteren Bauzustand zugeordnet.
Ausbauabschnitt einordnen
Rampen, Dreiecke, Kreuze und Anschlussstellen bündeln Fahrbahnen, Entwässerung, Leitungen, Verkehrsprovisorien und häufig mehrere Bauwerke. Die Geometrie ändert sich über die Bauzeit.
Jede Rampe, Baugrube, Querung und tiefe Gründung erhält einen eigenen Lage- und Tiefenbezug. Übergänge zwischen Losen werden im Nachweis ausdrücklich geführt.
Knotenpunkt und Rampen prüfen
Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Verbauten und Arbeitsplattformen erzeugen tiefe punktuelle und linienförmige Bodeneingriffe neben flächigen Vorfeldern. Bestandsbauwerke können Messung und Zugang begrenzen.
Die Bauwerksprüfung wird in oberflächennahe Bereiche, Gründungspunkte, Verbauachsen und erst nach Rückbau erreichbare Zonen gegliedert.
Brückenbereich vorbereiten
Mulden, Kanäle, Durchlässe, Regenrückhaltung, Kabel und technische Medien verlaufen über lange Abschnitte und wechseln zwischen offener Bauweise, Schächten und Querungen.
Achse, Breite, Tiefe, Schachtstandorte und Kreuzungspunkte bilden die Prüfgeometrie. Dichte Bestandsleitungen werden als methodische Randbedingung einbezogen.
Entwässerungsabschnitt prüfen
Lärmschutzwände, Stützwände und Geländesicherungen verbinden lineare Achsen mit zahlreichen Pfählen, Masten, Ankern oder Fundamenten. Schon kleine Planänderungen verschieben den späteren Arbeitsraum.
Punkt- und Achslisten werden mit Solltiefen und Einbringverfahren geführt. Änderungen werden vor Ausführung gegen den vorhandenen Prüfbereich abgeglichen.
Lärmschutzachse vorbereiten
Rastanlagen, Parkstände, Fahrgassen, Beleuchtung, Entwässerung, Ladeinfrastruktur und technische Gebäude kombinieren flächige und punktuelle Eingriffe.
Teilflächen werden nach Nutzung, Bauphase und Tiefe getrennt. Gründungen und Schächte erhalten zusätzliche punktbezogene Prüfbereiche.
Rastanlage fachlich prüfen
Schutzsysteme, Bestandsfahrbahn, Leitungen, Bauwerke oder fehlende Arbeitsbreite können eine vollständige Voruntersuchung verhindern.
Für solche Zonen wird geprüft, wann sie zugänglich sind und welche Untersuchung für den geplanten Eingriff geeignet ist. Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung werden Messung und Bewertung der jeweiligen Arbeitslage vor ihrem Abtrag geplant. Aushublagen, Stopppunkte und Meldewege werden vor Beginn abgestimmt.
Untersuchung im Aushub prüfenIn der Vorplanung wird die Verdachtslage geklärt. Vor Vergabe und Ausführung folgen die Planung geeigneter Untersuchungen und die Festlegung der benötigten Nachweise für die jeweiligen Bauabschnitte.
In frühen Planungsphasen steht die räumliche Verdachtslage im Vordergrund. Variantenkorridore, frühere Nutzungen, bekannte Funde und vorhandene Stellungnahmen werden auf die geplanten Bauflächen bezogen.
Das Ergebnis zeigt, welche Abschnitte vertieft untersucht und welche Daten vor Entwurf oder Vergabe noch beschafft werden müssen.
Variantenkorridor historisch prüfenVor der Vergabe müssen Bearbeitungsgrenzen, Tiefen, Zielobjekte, Verfahren, Bauzustände, Schnittstellen und geschuldete Nachweise eindeutig beschrieben sein.
Bedarfspositionen erhalten klare Auslösekriterien. Dadurch werden Angebote vergleichbar und spätere Änderungen fachlich nachvollziehbar.
Leistungsbild und Nachweise festlegenFahrbahn-, Mittelstreifen-, Seitenstreifen- und Böschungsbereiche können oberflächennah oder flächig untersucht werden, wenn Oberfläche, Untergrund und Störumfeld eine belastbare Messung zulassen.
Messbare, eingeschränkte und nicht zugängliche Zonen werden getrennt ausgewiesen.
Oberflächenverfahren für Verkehrsflächen abstimmenPfähle, Spundwände, Anker, Maste, Widerlager und Bohrungen benötigen eine Prüfung des tatsächlichen Punkt- oder Linienraums.
Koordinaten, Durchmesser, Solltiefe und Einbringverfahren werden mit dem Sondierplan verbunden.
Tiefe Punkte und Achsen prüfenEin Teil des Arbeitsraums wird häufig erst nach Ausbau von Schutzsystemen, Fahrbahndecken, Leitungen oder Bestandsbauwerken zugänglich.
Schon für Bodeneingriffe im Rückbau werden notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen festgelegt. Voruntersuchung und spätere Ergänzungen verwenden dieselben Abschnittskennungen. Noch offene Flächen werden im Plan ausgewiesen.
Untersuchungen nach Rückbau und Zugang wählenMessanomalie, technischer Störkörper und tatsächlicher Fund sind fachlich zu unterscheiden. Bei Messauffälligkeiten richtet sich die weitere Untersuchung nach Lage, Tiefe und Messbedingungen. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt, der unmittelbare Bereich verlassen und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Freilegung, Räumung oder Bergung werden als gesonderter Arbeits- und Nachweisschritt dokumentiert.
Befund- und Bergungsweg klärenErgebnisse bleiben auf die tatsächlich untersuchten Flächen und Tiefen begrenzt.
Ausgangslage: Historische Unterlagen oder behördliche Hinweise begründen einen Verdacht, dessen räumliche Ausdehnung noch nicht abschließend geklärt ist.
Prüfung: Historische Quellen und Projektgeometrie werden auf Kilometrierung, Abschnittsgrenzen und geplante Eingriffe bezogen.
Ergebnis: Priorisierte technische Prüfbereiche, dokumentierte Datenlücken und eine Empfehlung für die weitere Erkundung.
Ausgangslage: Fahrbahnrand, Seitenstreifen, Böschung oder Baufläche ist zugänglich und soll oberflächennah bearbeitet werden.
Prüfung: Ein geeignetes geophysikalisches Verfahren wird nach Zielobjekt, Oberfläche, Boden und technischer Überprägung ausgewählt.
Ergebnis: Georeferenzierte Messbereiche, Auffälligkeiten, Störzonen und Anschlussmaßnahmen.
Ausgangslage: Ein definierter tiefer Eingriff liegt außerhalb der sicheren Aussage einer flächigen Oberflächenmessung.
Prüfung: Punkt- oder achsbezogene Tiefensondierung wird auf Lage, Durchmesser, Solltiefe und Bauverfahren abgestimmt.
Ergebnis: Bauteilbezogener Prüfstatus und klare Behandlung nicht erreichter oder auffälliger Punkte.
Ausgangslage: Bestand, Schutzsysteme, Leitungen oder Verkehrsführung verhindern eine ausreichende Voruntersuchung.
Prüfung: Der Bereich wird räumlich abgegrenzt. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden für Bodeneingriffe im Rückbau festgelegt. Für anschließend zugängliche Flächen werden Prüfzeitpunkt und geeignetes Verfahren bestimmt.
Ergebnis: Nachvollziehbare Restfläche mit Termin, Verantwortlichkeit und vorgesehenem Verfahren.
Ausgangslage: Messdaten oder Feldbeobachtungen zeigen einen Bereich, der vor der nächsten Erdarbeit weiter geklärt werden muss.
Prüfung: Lage, Tiefe, Datenqualität, bekannte Einbauten und Verdachtsgrundlage werden plausibilisiert.
Ergebnis: Entscheidung über Ergänzungsmessung, Freilegung, Räumung, Bergung oder Anpassung des Bauablaufs.
Ausgangslage: Bauabschnitte werden zeitlich versetzt benötigt und sollen einzeln an Folgegewerke übergeben werden.
Prüfung: Bearbeitungsgrenzen, offene Punkte, nicht zugängliche Bereiche und Nachweise werden je Abschnitt vollständig geprüft.
Ergebnis: Klarer Projektstatus, ohne Aussagen auf benachbarte oder später veränderte Bereiche auszudehnen.
Autobahnprojekte benötigen eine fortschreibbare Dokumentation über mehrere Lose, Bauzustände und Verkehrsphasen. Jeder Nachweis muss erkennen lassen, welcher Abschnitt mit welcher Methode und welchem Ergebnis bearbeitet wurde.
Für die praktische Verwendung werden Planstände, Datenformate, Punktkennungen und Übergabetermine bereits im Leistungsbild festgelegt. Damit können Straßenbau, Bauwerksplanung und Spezialtiefbau auf dieselbe räumliche Grundlage zugreifen, ohne Messdaten aus unterschiedlichen Revisionen miteinander zu vermischen.
Strecke, Richtungsfahrbahn, Kilometrierung, Los, Bauabschnitt, Arbeitsbreite und Planstand bilden die räumliche Grundlage.
Messflächen, Bohrpunkte, Befunde und Einschränkungen werden derselben Referenz zugeordnet.
Historische Auswertungen, Behördeninformationen, frühere Berichte und bekannte Funde werden mit Datum und Geltungsbereich dokumentiert.
Widersprüche und fehlende Unterlagen bleiben als konkrete Klärungspunkte sichtbar.
Gerätesystem, Raster, Linienführung, Prüftiefe, Oberfläche, Untergrund, Zugänglichkeit und Störquellen werden abschnittsbezogen beschrieben.
So lässt sich die Aussage fachlich auf die jeweilige Bauphase beziehen.
Bohr-, Pfahl-, Mast- und Verbaupunkte erhalten Kennung, Koordinaten, Solltiefe, Prüfgeometrie und Ergebnis.
Verschobene oder zusätzliche Punkte werden gegen den vorhandenen Erfassungsraum geprüft.
Leitungen, Bauwerke, Verkehr, fehlende Zugänge oder starke technische Überprägung können die Untersuchung begrenzen.
Diese Bereiche werden kartiert und mit einer konkreten Anschlussmaßnahme versehen.
Der Bericht verbindet Ausgangslage, bearbeitete Geometrie, Verfahren, Befunde, Qualitätskontrolle, Grenzen und nächste Entscheidung.
Teilübergaben werden so geführt, dass offene Randbereiche und spätere Planänderungen erkennbar bleiben.
Bei langen Projektlaufzeiten und mehreren Auftragnehmern muss die Dokumentation auch nach Planrevisionen und Bauphasenwechseln eindeutig bleiben. Ein Planregister zeigt, zu welchem Abschnitt und Bauzustand die Messdaten gehören.
Bei abschnittsweiser Verkehrsfreigabe kann ein Teilbericht nur den bearbeiteten Bauzustand beschreiben. Noch nicht zugängliche Mittelstreifen, Rampen, Bauwerksfelder oder Leitungszonen bleiben als offene Bereiche im Dossier erhalten. Erst nach Durchführung der vorgesehenen Anschlussleistung wird ihr Status fortgeschrieben.
Aktuelle Lagepläne, Bauabschnittsgrenzen, Querprofile, Bauwerke, Entwässerung, Gründungspunkte und Planrevisionen werden in einem eindeutigen Register geführt.
Damit bleibt nachvollziehbar, welche Geometrie der jeweiligen Prüfung zugrunde lag.
Quellen, Luftbilder, Karten, bekannte Funde und behördliche Hinweise werden auf den konkreten Trassenabschnitt bezogen.
Die Akte trennt gesicherte Erkenntnisse, fachliche Bewertung und noch offene Datenlücken.
Messlinien, Raster, Geräteparameter, Arbeitsbedingungen, Unterbrechungen und Qualitätskontrollen werden abschnittsbezogen dokumentiert.
Abweichungen vom geplanten Umfang bleiben für die spätere Auswertung sichtbar.
Auffälligkeiten, Bohrpunkte, Freilegungen und Anschlussmaßnahmen erhalten eindeutige Kennungen und räumliche Referenzen.
Statusänderungen werden mit Datum, Bearbeitungsart und Ergebnis fortgeschrieben.
Nicht zugängliche, nicht auswertbare oder erst später erreichbare Bereiche werden in einem eigenen Planstand zusammengeführt.
Jede Restfläche erhält Ursache, vorgesehenen Prüfzeitpunkt und zuständige Ansprechperson.
Teilberichte, Pläne, Datenverzeichnisse und offene Maßnahmen werden in der vereinbarten Struktur an Auftraggeber, Planung und Bauleitung übergeben. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten gehören die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle dazu.
Die Aussage bleibt auf den dokumentierten Abschnitt und Bauzustand begrenzt.
Der Ablauf verbindet historische Einordnung, technische Prüfung, Verkehrsphasen und Bauausführung. Vor der Übergabe wird geprüft, welche Untersuchungen abgeschlossen sind und welche Aufgaben noch offen bleiben.
Kilometrierung, Richtungsfahrbahn, Bauabschnitt, Arbeitsbreite, Eingriffe, Tiefen, Bauwerke, Verkehrsphase und Entscheidungstermin werden beschrieben.
Der aktuelle Planstand bildet die verbindliche Ausgangsgeometrie.
Historische Auswertungen, Behördeninformationen, Leitungs- und Bauwerkspläne, Baugrunddaten und Vorberichte werden räumlich abgeglichen.
Offene Punkte werden vor der technischen Planung benannt.
Flächige Abschnitte, tiefe Punkte, Verbauachsen und später zugängliche Zonen werden getrennt geplant.
Das Verfahren folgt Zielobjekt, Untergrund, Störumfeld und benötigter Aussage.
Sperrungen, Provisorien, Rückbau, Zugänge, Geräteführung, Vermessung und Parallelgewerke werden mit dem Prüfablauf verbunden.
Nicht erreichbare Bereiche erhalten einen späteren Termin.
Arbeitsbereiche, Schutzmaßnahmen, Unterweisung, Stopppunkte, Datenwege und Ansprechpartner werden vor Mobilisierung geklärt.
Mess- und Punktlisten werden gegen den freigegebenen Planstand geprüft.
Messungen, Bohrlochsondierungen oder baubegleitende Leistungen werden abschnittsbezogen durchgeführt.
Änderungen des Bauzustands werden unmittelbar auf den beauftragten Umfang bezogen.
Messwerte, Anomalien, Freilegungen, Einschränkungen und bekannte Einbauten werden fachlich plausibilisiert.
Für offene Bereiche wird die nächste Maßnahme eindeutig festgelegt.
Bericht, Pläne, Punktregister, Restflächen und Anschlussentscheidungen werden für Folgegewerke aufbereitet.
Neue Bauzustände oder Planrevisionen werden gegen den dokumentierten Bearbeitungsumfang geprüft.
Autobahnprojekte verbinden große Flächen mit tiefen Einzelbauwerken und wechselnden Bauzuständen. Eine belastbare Leistungsbeschreibung muss deshalb Geometrie, Tiefe, Oberfläche, Störumfeld, Zugang und Nachweisziel gemeinsam abbilden.
Die technische Planung beginnt mit einem eindeutigen räumlichen Modell: Kilometrierung, Bauabschnitt, Richtungsfahrbahn, Arbeitsbreite, Höhenlage und geplante Eingriffstiefe. Daran werden Messflächen, Bohrpunkte, Verbauachsen und Restbereiche angebunden.
Für jeden Teilbereich wird geprüft, welche physikalische Eigenschaft untersucht werden soll und unter welchen Bedingungen die Methode eine belastbare Aussage erreichen kann. Fahrbahnaufbau, Schotter, Bewehrung, Leitungen, Schutzsysteme, Fahrzeuge und Bauwerke können das Messumfeld verändern.
Für Pfahl-, Mast-, Anker- und Bohrpunkte wird geprüft, ob vorhandene Messungen den geplanten Eingriff abdecken. Lage, Abmessung, Solltiefe und Einbringrichtung bestimmen den Untersuchungsumfang.
Wo Bestand oder Verkehrsführung den Zugang verhindern, wird die ergänzende Untersuchung an den später zugänglichen Bauzustand gekoppelt. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen für Bodeneingriffe im Rückbau werden vorher festgelegt. Der Plan zeigt den offenen Bereich, den Prüfzeitpunkt und die vorgesehene Anschlussleistung.
Die Kalkulation wird auf prüfbare Mengen bezogen: Flächen, Linien, Punkte, Tiefen, Bauabschnitte, Sperrfenster, Datenformate und Berichtsleistungen. So bleiben Grundumfang und mögliche Zusatzmaßnahmen voneinander unterscheidbar.
Bei langen Strecken ist außerdem zu klären, welche Leistungen vor Ort und welche in der nachgelagerten Datenbearbeitung entstehen. Feldleistung, Vermessung, Auswertung, fachliche Plausibilisierung und Bericht werden getrennt beschrieben, damit Zeitbedarf und Abrechnung auch bei abschnittsweiser Übergabe nachvollziehbar bleiben.
Für die Vergabe werden Flächen- und Punktmengen so gegliedert, dass der technische Umfang prüfbar bleibt. Messlinien auf befestigten Bereichen, unbefestigte Nebenflächen, tiefe Gründungspunkte und baubegleitete Aushubzonen werden nicht in einer pauschalen Position zusammengefasst. Abweichungen wie zusätzliche Bohrpunkte, größere Prüftiefen oder geänderte Verkehrsphasen lassen sich dadurch fachlich und mengenmäßig nachvollziehen.
Bei Anschlussstellen und Bauwerken wird zudem geprüft, ob die spätere Arbeitsgeometrie senkrecht, geneigt oder linienförmig verläuft. Eine kleine Verschiebung an der Oberfläche kann in größerer Tiefe zu einem deutlich anderen Arbeitsraum führen. Ersatzpunkte oder ergänzende Achsen werden deshalb geometrisch begründet und im Lageplan nachgeführt.
Oberbau, Bewehrung, Schutzsysteme, Entwässerung und technische Einbauten beeinflussen Zugänglichkeit und Messbarkeit.
Die Prüfgeometrie wird auf den tatsächlichen Rückbau- oder Erdbaubereich bezogen.
Geländemodell, Auffüllungen, Bewuchs, Neigung und spätere Abtrags- oder Auftragsbereiche bestimmen, welche Oberflächenverfahren praktisch einsetzbar sind.
Nicht befahrbare Zonen erhalten angepasste Linienführung oder eine andere Bearbeitungsstufe.
Pfähle, Widerlager, Pfeiler, Spundwände und Anker benötigen einen eigenen Tiefen- und Bauteilbezug.
Flächige Voruntersuchungen werden nicht ungeprüft auf diese Punkt- und Achsräume übertragen.
Kanäle, Schächte, Durchlässe, Kabel und Querungen bilden lineare oder punktuelle Arbeitsräume mit wechselnden Tiefen.
Bestandsleitungen und Kreuzungen werden vor der Verfahrenswahl aufgenommen.
Provisorische Fahrbahnen, Baustraßen, Kran- und Lagerflächen können selbst relevante Bodeneingriffe oder Lastabtragungen erfordern.
Ihre Nutzung wird in die Prüf- und Übergabeplanung aufgenommen.
Verschobene Achsen, zusätzliche Bauwerke, größere Tiefen oder geänderte Bauverfahren können neue Prüfbereiche erzeugen.
Die vorhandene Dokumentation wird gezielt fortgeschrieben statt pauschal weiterverwendet.

Vor Neubau, Verbreiterung, grundhafter Erneuerung, Entwässerung, Brückenbau, Lärmschutz, Leitungsbau oder Baustelleneinrichtung wird der Untersuchungsbedarf für die geplanten Bodeneingriffe geklärt. Maßgeblich ist nicht die Straßenklasse allein, sondern der konkrete Arbeitsraum mit Lage, Breite, Tiefe, Bauverfahren und geplantem Bauzustand.
Untersuchungsbedarf für den Ausbau bestimmen
Autobahnprojekte bestehen aus vielen Teilgeometrien. Fahrbahn, Mittelstreifen, Seitenstreifen, Böschungen, Rampen, Brückenbereiche, Entwässerung, Kabeltrassen, Mast- und Pfahlpunkte sowie temporäre Verkehrsflächen werden nach Lage, Eingriffstiefe und Untersuchungsbedarf getrennt beschrieben. Eine allgemeine Streckenaussage kann diese Unterschiede nicht ersetzen.
Verkehrsphasen und Sperrfenster beeinflussen, wann Flächen erreichbar sind. Bereiche unter Bestand, Schutzsystemen oder provisorischer Verkehrsführung können erst nach Rückbau oder Umlegung messbar werden. Diese Zustände werden von Anfang an mitgeplant, damit offene Zonen nicht unbemerkt in die nächste Bauphase übernommen werden.
Verfahren für Teilflächen und Bauzustände wählenAutobahnprojekte benötigen häufig mehrere aufeinander abgestimmte Leistungen. Entscheidend ist, welche Aussage für den jeweiligen Bauabschnitt vor Planung, Vergabe oder Ausführung benötigt wird.
Beantwortet, ob und wo sich ein historisch begründeter Kampfmittelverdacht im Autobahnabschnitt ergibt.
Sie weist keine heutigen Objekte nach und ersetzt keine technische Untersuchung des späteren Arbeitsraums.
Erfasst geeignete Flächen oder Linien mit einem zum Zielobjekt und Untergrund passenden Messverfahren.
Schutzsysteme, Bewehrung, Leitungen und eingeschränkter Zugang können die Aussage begrenzen.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Pfähle, Maste, Verbauten, Anker oder Bohrungen.
Die Aussage gilt für die festgelegte Geometrie und nicht automatisch für die gesamte Trasse.
Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung setzt die fachliche Eignung für den geplanten Eingriff voraus. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und fachlich bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungswege und die Dokumentation werden vor Beginn festgelegt.
Einzelne Anomalien werden gezielt freigelegt und bewertet. Eine Flächenräumung bearbeitet den festgelegten Bodenraum systematisch nach Räumziel, Tiefe und Qualitätsanforderungen.
Die Räumleistung wird von der vorgelagerten Messung und von der staatlichen Fundbearbeitung unterschieden.
Beschreibt, welcher Flächen-, Punkt- und Tiefenraum mit welcher Methode bearbeitet wurde und welche Einschränkungen verbleiben.
Sie darf nicht auf ungeprüfte oder später veränderte Bereiche ausgedehnt werden.
Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten, insbesondere durch ferromagnetische Körper. Geeignete freie Trassen- und Nebenflächen können eine lagebezogene Grundlage für die Anomalienbewertung liefern. Schutzsysteme, Bewehrung, Fundamente, Fahrzeuge und andere Eisenmassen können Signale überlagern. Messbereich und Störzonen werden getrennt dokumentiert.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann ausgewählte Flächen oder Anomalien ergänzend untersuchen. Leitungen, Bewehrung und andere technische Einbauten beeinflussen die Auswertung. Zielgröße, Tiefe und Messgeometrie begrenzen die Zuordnung; ein Messsignal identifiziert keinen Gegenstand.
Georadar bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann Schichten, Einbauten und Veränderungen im Untergrund ergänzend darstellen. Bodenleitfähigkeit, Feuchte und heterogene Auffüllungen beeinflussen Datentiefe und Interpretation. Radargramme und Lagepläne zeigen Strukturen und offene Bereiche; eine Reflexion identifiziert kein Kampfmittel.
Vor Beginn werden Untersuchungsbereiche, geeignete Verfahren und die benötigten Nachweise festgelegt. Auch bei einem Loswechsel muss die Bauleitung aus den Unterlagen erkennen können, welche Flächen und Tiefen bereits untersucht wurden.
FONTANA-EOD beginnt mit dem konkret vorgesehenen Bodeneingriff. Fahrbahnarbeiten, Entwässerung, Brückenbau, Lärmschutz und Baustelleneinrichtung werden nach Arbeitsraum und Tiefe getrennt betrachtet.
Vor dem Einsatz werden Planstand, Zugang, Verkehrsphase, Untergrund, bekannte Einbauten und gewünschte Aussage geprüft. Die Methode wird nicht allein nach Geräteverfügbarkeit ausgewählt.
Während der Ausführung werden Abweichungen, nicht zugängliche Bereiche, zusätzliche Punkte und geänderte Bauzustände fortlaufend erfasst. Dadurch bleibt der Bericht an den tatsächlich bearbeiteten Umfang gebunden.
Auffälligkeiten werden lagegenau kommuniziert und nach fachlicher Plausibilisierung einer Anschlussmaßnahme zugeordnet. Messanomalie, technischer Störkörper und tatsächlicher Fund bleiben unterscheidbar.
Für abschnittsweise Übergaben werden Status, Restbereiche, offene Punkte und Datenstand gemeinsam übergeben. Folgegewerke erhalten damit eine klare räumliche Arbeitsgrundlage.
Kilometrierung, Los, Arbeitsbreite, Tiefe und Bauzustand werden vor Beginn festgelegt.
Messziel, Untergrund und Störumfeld bestimmen Verfahren und erforderliche Ergänzungen.
Zugänge, Verkehrsführung, Sperrfenster und Parallelgewerke werden in die Einsatzplanung übernommen.
Planabweichungen, technische Einschränkungen und zusätzliche Punkte werden zeitnah nachgeführt.
Nicht bearbeitete Zonen bleiben räumlich sichtbar und erhalten eine konkrete Anschlussentscheidung.
Bericht, Pläne und Register beantworten die Projektfrage für den dokumentierten Abschnitt.
Der Nachweis führt Trassen- oder Kilometrierungsbezug, Bauabschnitt, bearbeitete Fläche, Tiefe, Verfahren, Störzonen, Befunde und Anschlussentscheidung zusammen. Dadurch kann die Kampfmittelprüfung für Ausschreibung, Bauleitung, Fachplanung und spätere Planrevisionen nachvollziehbar verwendet werden.
Besonders bei mehrjährigen Ausbauprogrammen muss die Bearbeitung fortschreibbar bleiben. Frühe Prüfungen für bauvorbereitende Bohrungen, spätere Flächenmessungen und baubegleitende Maßnahmen werden deshalb über denselben Abschnitts- und Planbezug miteinander verbunden. Bei Planänderungen wird geprüft, welche vorhandenen Ergebnisse noch verwendet werden können und wo ergänzende Untersuchungen nötig sind.
Bei mehrjährigen Ausbauprogrammen werden frühe Korridorbewertungen und spätere Ausführungsnachweise getrennt geführt. Bei der Verwendung einer Untersuchung aus der Vorplanung wird geprüft, ob sie die aktuelle Trassenlage, Eingriffstiefe und den vorgesehenen Bauzustand abdeckt. Zusätzliche Fahrstreifen, geänderte Rampen, neue Entwässerungsanlagen oder verlegte Baustelleneinrichtungen werden deshalb erneut gegen den dokumentierten Bearbeitungsraum geprüft.
Für die Bauablaufplanung ist außerdem entscheidend, wann ein Abschnitt tatsächlich zugänglich wird. Mittelstreifen, Seitenräume, Brückenfelder und Leitungsquerungen können erst nach Verkehrsumlegung oder Rückbau erreichbar sein. Diese zeitliche Staffelung wird bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt, damit offene Teilflächen nicht versehentlich als abschließend geprüft behandelt werden.
Autobahnprojekte verbinden Straßenbaulast, Fachplanung, Bauausführung, private Kampfmittelfachleistung und regionale Gefahrenabwehr. Vor Beginn wird festgelegt, wer Planänderungen meldet, Untersuchungen beauftragt und Ergebnisse an die nachfolgenden Gewerke weitergibt.
Definieren Projektziel, Bauabschnitte, benötigte Aussage, Terminprioritäten und Datenanforderungen. Vorhandene Grundlagen werden von ihnen gebündelt; auf dieser Basis vergeben sie die erforderlichen Fachleistungen.
Bei mehreren Losen sorgen sie für einheitliche Plan- und Übergabestrukturen.
Übersetzen das Vorhaben in Flächen, Achsen, Bauwerke, Tiefen, Verkehrsphasen und Bohrpunkte. Sie binden die Kampfmittelprüfung in Entwurf, Leistungsverzeichnis und Terminplanung ein.
Planrevisionen werden so kommuniziert, dass ihr Einfluss auf vorhandene Nachweise geprüft werden kann.
Setzen Arbeitsbereiche, Aushublagen, Schutzmaßnahmen, Stopppunkte und Meldewege um. Änderungen an Lage, Tiefe oder Bauverfahren werden vor dem betroffenen Eingriff weitergegeben.
Sie stellen sicher, dass Folgearbeiten nur auf dem dokumentierten Bearbeitungsstand aufbauen.
Ordnet Verdachtsgrundlage und Projektgeometrie ein, entwickelt die beauftragte Vorgehensweise, führt Fachleistungen im vereinbarten Umfang aus und dokumentiert Ergebnisse sowie Grenzen.
Die private Fachleistung wird mit Bauablauf und regionalen Schnittstellen koordiniert.
Steuert einschlägige Arbeiten innerhalb ihrer Bestellung und Befähigung und trifft die für den konkreten Arbeitsablauf notwendigen fachlichen Entscheidungen.
Aufgabe, Weisungsbefugnis und Verantwortungsbereich müssen zum Leistungsumfang passen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Bei einem verdächtigen Gegenstand gelten die Sofortmaßnahmen und der unverzügliche Notruf.
Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach örtlichem Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Auflagen und Ansprechpartner werden dem tatsächlichen Straßenabschnitt und Planstand zugeordnet. Fachtechnische Untersuchung, verkehrliche Anordnung und behördliche Fundentscheidung werden mit den jeweiligen Zuständigkeiten dokumentiert.
Anforderungen richten sich nach Tätigkeit, Projektort, Bauzustand und Fundlage. Leistungsbeschreibung, Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung, Verkehrs- und Arbeitsorganisation sowie Dokumentation müssen auf den konkreten Auftrag bezogen werden.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung verbindet Personal, Geräte, Verkehrsraum, Baustelleneinrichtung, Schutzbereiche, Rettungswege, Kommunikation und den vorgesehenen Bodeneingriff. Projekt- und verkehrsbezogene Vorgaben werden in die Arbeitsplanung übernommen.
Die DGUV Information 201-027 behandelt Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Planung, Ausführung, Qualität und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung und die vertraglich geschuldeten Anforderungen werden für das konkrete Autobahnprojekt geklärt.
Bei einem verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Autobahnmaßnahmen wird die erforderliche Qualifikation dem tatsächlichen Untersuchungs- oder Räumumfang des jeweiligen Bauabschnitts zugeordnet.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Bearbeitungsbereich, Tiefe, Ziel, Verfahren, Qualitätsanforderung und geschuldeter Nachweis werden vor Vergabe eindeutig definiert.
Verkehr, Maschinen, Bauzustand, Personal, Schutzbereiche und Kommunikation werden gemeinsam bewertet.
Unternehmen, verantwortliche Personen, Befähigung und Aufgabenbereich müssen zur konkreten Tätigkeit passen.
Planstand, Bearbeitungsumfang, Befunde, Grenzen und Anschlussentscheidung werden nachvollziehbar zusammengeführt.
Untersuchungsziel, Flächen- und Tiefenbezug, Vorleistungen, Datenformate und Abnahmekriterien werden festgelegt.
Arbeitsbereiche, Verkehrsphase, Weisungswege, Stopppunkte und Änderungen müssen allen Beteiligten bekannt sein.
Arbeiten einstellen, Abstand halten und den Fund unverzüglich melden. Die Maßnahmen zum Gegenstand veranlassen die zuständigen Stellen.
Die Dokumente müssen nicht nur technisch richtig, sondern auch über Lose und Bauphasen hinweg eindeutig lesbar sein. Deshalb werden Lagebezug, Planstand und Bearbeitungsstatus konsequent zusammengeführt.

Verbindet Richtungsfahrbahn, Los, Bauabschnitt, Arbeitsbreite, Messflächen, Punktlisten und offene Zonen.
Die räumliche Referenz bleibt über Planrevisionen und Bauphasen hinweg erhalten.
Kilometrierung und Abschnitte dokumentieren
Stellt historische Hinweise, bekannte Funde, Datenlücken und priorisierte Prüfbereiche entlang des Autobahnkorridors dar.
Die Karte begründet die technische Anschlussplanung, ohne heutige Objekte vorwegzunehmen.
Historische Trassenhinweise bewerten
Ordnet Messlinien, Raster, Auffälligkeiten, Störzonen und Qualitätsangaben demselben Abschnittssystem zu.
Offene Punkte bleiben mit ihrer vorgesehenen Bearbeitungsart sichtbar.
Flächenmessung und Anomalien einordnen
Führt Koordinaten, Bauteil, Solltiefe, Prüfgeometrie, Messstatus und fachliche Schlussfolgerung je Punkt.
Planänderungen können dadurch gezielt gegen den vorhandenen Prüfbereich geprüft werden.
Bohr- und Gründungspunkte untersuchen
Zeigt Bereiche, die wegen Bestand, Verkehr oder fehlendem Zugang erst später untersucht werden können.
Prüfzeitpunkt und Anschlussmaßnahme werden mit der jeweiligen Bauphase verbunden.
Restflächen und Prüfzeitpunkte dokumentieren
Fasst Ausgangslage, Leistung, bearbeiteten Bereich, Befunde, Einschränkungen und nächste Entscheidung zusammen.
Die Übergabe schafft eine eindeutige Grundlage für Straßenbau, Bauwerke und Folgegewerke.
Abschnittsberichte und Übergaben ordnen

Projektarten, angrenzende Fachaufgaben und weitere branchenspezifische Seiten einordnen.
Straßenbauprojekt insgesamt einordnen
Weitere Infrastruktur-, Kommunal-, Industrie- und Leitungsprojekte nach Bauaufgabe auswählen.
Weitere Projektumfelder vergleichen
Verdachtslage, Quellen, Trassenbezug und Bedarf für technische Erkundung vertiefen.
Historische Verdachtslage klären
Pfahl-, Verbau-, Mast-, Anker- und Bohrpunkte auf die tatsächliche Eingriffsgeometrie beziehen.
Tiefe Gründungsräume prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die verbleibenden Aushubbereiche geeignet ist.
Aushubüberwachung vorbereiten
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Fundstatus und Übergabeprozess festlegen
Ausschreibung, Qualitätskontrolle, Abschnittsberichte und Projektübergabe strukturieren.
Vergabe und Nachweise abstimmen
Projektort, Bundesland und regionale Schnittstellen für Verfahren und Fundkommunikation einordnen.
Regionale Zuständigkeit prüfen
Übermitteln Sie Autobahnbezeichnung, Fahrtrichtung und Kilometrierung zusammen mit dem Lageplan. Mittelstreifen, Seitenräume, Rampen und temporäre Verkehrsflächen müssen darin unterscheidbar sein. Ergänzen Sie die Verkehrsphase, in der der jeweilige Bodenbereich untersucht und anschließend beansprucht werden soll.
Eine frühe Verdachtsbewertung kann die weitere Erkundung vorbereiten. Vor der Verwendung für die Ausführung müssen jedoch Lage, Tiefe und tatsächlicher Bearbeitungsumfang mit dem aktuellen Ausbauplan abgeglichen werden.
Planstände und Nachweise verbindenEin Verkehrs- oder Sperrkonzept regelt die Nutzung des Straßenraums. Die fachliche Aussage einer Kampfmitteluntersuchung bezieht sich auf den dokumentierten Bodenraum. Beide Entscheidungen müssen für den Bauablauf zusammenpassen, ohne einander zu ersetzen.
Fachliche Aussagegrenzen einordnenDie fachliche Einordnung sollte einsetzen, sobald Trassenkorridor, Bauabschnitte und vorgesehene Bodeneingriffe ausreichend erkennbar sind. Bei Neubau, Ausbau, grundhafter Erneuerung, Anschlussstellen, Ingenieurbauwerken, Entwässerung oder Lärmschutz müssen Verdachtslage, Arbeitsbreite, Tiefen, Verkehrsphasen und erreichbare Flächen vor Ausschreibung zusammengeführt werden. So lassen sich historische Prüfung, flächige Sondierung, tiefe Punktprüfung und baubegleitende Maßnahmen rechtzeitig voneinander abgrenzen.
Fahrbahn und Mittelstreifen, Seitenstreifen, Böschungen, Entwässerung, Kabelachsen, Anschlussstellen, Brückenbereiche, Stützwände, Lärmschutzgründungen, Rastanlagen und Baustelleneinrichtungsflächen greifen unterschiedlich in den Untergrund ein. Eine flächige Messung auf einer zugänglichen Verkehrsfläche beantwortet tiefe Pfahl-, Spundwand-, Mast- oder Bohrpunkte nicht automatisch. Jeder Arbeitsraum wird daher mit Lage, Breite, Tiefe, Bauverfahren und geplantem Bauzustand beschrieben.
Die Bearbeitung wird nach Bauabschnitt, Verkehrsführung, erreichbarer Arbeitsfläche und dem Termin der nachfolgenden Erdarbeiten organisiert. Vermessung, Gerätezugang, Schutzbereiche, Datenprüfung und Übergabe müssen vor Beginn des jeweiligen Fensters abgestimmt sein. Flächen, die erst nach Rückbau, Umlegung oder Herstellung eines Provisoriums zugänglich werden, erhalten einen eigenen Prüfzeitpunkt. Ein knappes Zeitfenster ändert nicht die erforderliche Mess- und Dokumentationsqualität.
Die Auswahl richtet sich nach Verdachtslage, Zielobjekt, Oberfläche, Untergrund, technischer Überprägung und benötigter Tiefe. Geomagnetik, TDEM und Georadar erfassen unterschiedliche physikalische Eigenschaften und sind nicht beliebig austauschbar. Für tiefe Gründungs-, Verbau- und Bohrpunkte wird geprüft, ob die erforderliche Tiefe von der Oberfläche aus erfasst werden kann oder eine Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung benötigt wird. Bei nicht ausreichend messbaren Bereichen werden Zugang und geeignete weitere Untersuchungen geklärt. Bei einer geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Lage technisch sondiert und fachlich bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Diese Teilprojekte besitzen eigene Gründungs- und Arbeitsräume. Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Rampen, Stützwände, Maste und Lärmschutzachsen werden über Koordinaten, Bauteilgeometrie, Solltiefe und Einbringverfahren betrachtet. Oberflächennahe Vorfelder und tiefe punktuelle Bodeneingriffe werden getrennt dokumentiert.
Hilfreich sind Lage- und Trassenpläne mit Kilometrierung oder Stationierung, Bauabschnittsgrenzen, Verkehrsphasen, Querprofile, geplante Eingriffstiefen, Bohr- und Gründungspunktlisten, Entwässerungs- und Leitungspläne, historische Auswertungen, behördliche Schreiben, Baugrundunterlagen sowie vorhandene Sondier- oder Räumberichte. Vorläufige Unterlagen sind nutzbar, wenn Planstand, Annahmen und noch offene Bauwerksgeometrien eindeutig kenntlich gemacht werden.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt.
Solche Bereiche werden nicht als unauffällig oder mitgeprüft dargestellt. Der Nachweis zeigt ihre Lage, den Grund der Einschränkung und die erforderliche Anschlussmaßnahme. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen im Rückbau festgelegt. Je nach Eingriff und Messbedingungen werden eine Messung auf später zugänglichen Flächen, eine Tiefensondierung, eine fachgerechte Freilegung oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung auf ihre Eignung geprüft. Die Aussage bleibt auf die tatsächlich untersuchte Fläche, Tiefe und den dokumentierten Bauzustand begrenzt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Maßgeblich sind Länge und Breite der Abschnitte, Bauphasen, Oberflächen, Zugänglichkeit, Leitungs- und Anlagenbestand, Zahl und Tiefe der Gründungs- oder Bohrpunkte, erforderliche Verfahren, Verkehrs- und Sperrfenster, Vermessungsaufwand, Datenmenge, Anomalienbearbeitung und gewünschte Nachweise. Eine belastbare Kalkulation benötigt deshalb eine gegliederte Mengen- und Geometrieliste statt einer pauschalen Angabe in Streckenkilometern.
Eine erste Anfrage muss noch kein fertiges Leistungsverzeichnis enthalten. Sie sollte den räumlichen Abschnitt, die vorgesehenen Bodeneingriffe, den aktuellen Bauzustand und den benötigten Entscheidungstermin erkennen lassen.
Für umfangreiche Maßnahmen ist eine nach Losen oder Prioritäten gegliederte Unterlagenübergabe sinnvoll. So kann die erste fachliche Prüfung auf terminlich kritische Bauabschnitte konzentriert werden, während spätere Bereiche nach endgültiger Planung ergänzt werden. Entscheidend ist, dass jeder Datensatz einen eindeutigen Planstand und räumlichen Geltungsbereich besitzt.
Übermitteln Sie Lageplan, Kilometrierung, Richtungsfahrbahn, Los- und Bauabschnittsgrenzen, Querprofile und den aktuellen Planstand.
Böschungen, Mittelstreifen, Seitenstreifen, Bauwerke, Entwässerung, Leitungen und Baustelleneinrichtungsflächen sollten räumlich erkennbar sein.
Beschreiben Sie Fahrbahnrückbau, Erdarbeiten, Gräben, Schächte, Pfähle, Spundwände, Maste, Anker, Bohrungen und maximale Tiefen.
Verkehrsphasen, Sperrfenster, Provisorien und Entscheidungstermine beeinflussen die zeitliche Reihenfolge.
Fügen Sie historische Auswertungen, behördliche Schreiben, Baugrund- und Leitungspläne, Punktlisten und frühere Sondier- oder Räumberichte bei.
Geben Sie an, ob der Nachweis für Planung, Leistungsverzeichnis, Bauleitung, Teilübergabe oder Projektabschluss benötigt wird.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, Kilometrierung, Bauabschnitte, maximale Eingriffstiefen, Bauphasen und vorhandene Verdachtshinweise. FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Daten und den passenden Leistungsumfang.
Bei großen Vorhaben kann die Bearbeitung nach Priorität, Los und Bauphase gegliedert werden. So werden früh benötigte Abschnitte vorgezogen, ohne spätere Projektbereiche pauschal vorwegzunehmen.
Für eine belastbare Angebotsgrundlage sollten außerdem Koordinatensystem, gewünschte Datenformate, Ansprechpartner der beteiligten Planungslose und die vorgesehenen Übergabepunkte benannt werden. Diese Angaben werden für die Vermessung, den Einsatz vor Ort und die Zusammenführung der Abschnittsberichte benötigt.
Kilometrierung, Abschnitt, Arbeitsbreite, Bauwerk, Punktliste und Planstand.
Aushub, Graben, Pfahl, Verbau, Bohrung, Mast und maximale Tiefe.
Verkehrsphase, Sperrfenster, Zugang, Parallelgewerke und Übergabetermine.
Grundlage für Planung, Vergabe, Bauleitung, Teilübergabe oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.