Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Straßenbaulastträger, Ingenieurbüros und ausführende Unternehmen verbinden Lärmschutzwände lange lineare Baufelder mit zahlreichen Pfahl-, Bohr- oder Fundamentpunkten. FONTANA-EOD prüft anhand von Achsplan und Gründungsliste, welche Untersuchungen vor Bohrung, Rammung und Aushub benötigt werden. Senden Sie Wandachse, Punktliste, Solltiefen und Arbeitsfenster, damit der Untersuchungsumfang unter Berücksichtigung von Verdachtshinweisen und Leitungsbestand festgelegt werden kann.
Stationierung und Arbeitsstreifen zuordnen.
Pfahl, Fundament und Tiefe abstimmen.
Bearbeitete Punkte dokumentieren.
Vor den Gründungs- und Erdarbeiten einer Lärmschutzwand wird der Untersuchungsbedarf anhand vorhandener Verdachtshinweise und des Achs- und Gründungsplans geklärt. Pfähle, Streifenfundamente, Sockel und Leitungsgräben werden mit Lage, Tiefe und Herstellverfahren betrachtet. Leitungen, Schutzplanken, Bestandsfundamente und Verkehr beeinflussen die Zugänglichkeit und die Eignung der Messverfahren. Die Ergebnisse bleiben an die untersuchten Wandabschnitte und Gründungspunkte gebunden; ergänzende Arbeiten werden für nicht ausreichend erfasste Bereiche geplant.
Wandachse, Pfahlpunkte, Sockel, Leitungsgräben und Montageflächen bilden unterschiedliche Eingriffsgeometrien. Die Prüfung wird so gegliedert, dass jeder Arbeitsraum eine eigene Aussage und einen eindeutigen Nachweis erhält.

Ramm- und Vibrationsverfahren übertragen erhebliche Energie in den Untergrund. Für jeden Pfahl werden Koordinate, Einbringquerschnitt, Solltiefe und notwendiger Sicherheitsraum auf die Verdachtslage bezogen.
Eine Flächenmessung deckt den Pfahl nur ab, wenn die dokumentierte Untersuchung seine erforderliche Lage und Tiefe tatsächlich erfasst. Verschobene oder zusätzliche Pfähle werden vor Ausführung gegen den dokumentierten Prüfbereich abgeglichen.
Für die Einsatzplanung wird zusätzlich geklärt, ob Vorbohrungen, Führungsschablonen oder temporäre Arbeitsplattformen weitere Bodeneingriffe erzeugen.
Pfahlpunkte und Tiefe prüfen
Bohrdurchmesser, Bohrtiefe, Verrohrung, Bohrverfahren und Bohransatz bestimmen den zu untersuchenden Raum. Bestandsfundamente und Leitungen können die Bohr- und Messgeometrie begrenzen.
Punktliste, Vermessung und Sondierbericht müssen dieselben Kennungen verwenden, damit die spätere Ausführung eindeutig zugeordnet bleibt.
Bei wechselnden Pfahllängen wird die Prüftiefe nicht pauschal aus einem Regelpunkt abgeleitet, sondern aus der aktuellen Gründungsliste.
Bohrpunkte fachlich vorbereiten
Für Köcher, Sockel und Streifenfundamente stehen Aushubfläche, Gründungstiefe und Arbeitsraum im Vordergrund. Zugängliche Bereiche können vorab flächig geprüft werden.
Bei Störfeldern oder nicht erreichbaren Randzonen wird geprüft, ob spätere Freilegung, ergänzende Sondierung oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für den geplanten Eingriff geeignet ist.
Der Fundamentabschnitt wird mit der späteren Schalungs- und Montagefläche abgeglichen, damit Rand- und Arbeitszonen nicht unbeabsichtigt offenbleiben.
Aushubbereiche abstimmen
Kabel, Entwässerung, Beleuchtung oder Steuerleitungen verlaufen häufig parallel zur Wandachse und erweitern den eigentlichen Arbeitsraum. Kreuzungen und Schächte erzeugen zusätzliche Tiefenwechsel.
Der Leitungsbestand wird im Plan mit der Wandachse abgeglichen, damit Sondierung und spätere Erdarbeiten nicht auf unterschiedliche Achsen oder Planstände bezogen werden.
Querungen und Schächte erhalten eigene Abschnittskennungen, weil ihre Geometrie häufig von der linearen Wandachse abweicht.
Leitungskorridor prüfen lassen
Böschungsneigung, Schutzplanken, Verkehrsraum, Vegetation und vorhandene Bauwerke können Geräteführung und Vermessung einschränken. Teilflächen werden nach tatsächlicher Erreichbarkeit geplant.
Nicht ausreichend messbare Zonen bleiben im Lageplan sichtbar. Für sie werden der mögliche Untersuchungszeitpunkt und das geeignete Verfahren geklärt.
Die praktische Messplanung berücksichtigt auch Gerätesicherheit, Hanglage und die Möglichkeit, Punkte aus einer stabilen Arbeitsposition anzufahren.
Zugänge und Nachweise klären
Lange Lärmschutzwände werden häufig in Bau- oder Sperrabschnitten ausgeführt. Jeder Abschnitt benötigt einen belastbaren Status zu Unterlagen, Sondierung, offenen Punkten und Übergabe.
Planung, Feldarbeit und Montage verwenden dieselbe Stationierung und eine fortgeschriebene Punktliste. So lassen sich ausgelassene oder geänderte Punkte erkennen.
Vor jeder Teilübergabe wird der ausgeführte Planstand mit der bearbeiteten Punkt- und Abschnittsliste verglichen.
Abschnittsübergaben strukturierenDie Kampfmittelprüfung wird an den Entscheidungstermin des Projekts gekoppelt. Früh benötigte Aussagen unterscheiden sich von den Nachweisen, die unmittelbar vor Pfahl- oder Aushubarbeiten vorliegen müssen.
In der frühen Planung werden Wandachse, Varianten, verfügbare Arbeitsbreite und historische Verdachtsbereiche miteinander verglichen. Noch offene Gründungsarten werden als Planungsannahme gekennzeichnet.
Das Ergebnis zeigt, welche Abschnitte weitere historische Klärung oder technische Voruntersuchung benötigen.
Varianten werden nicht nur nach Wandlage, sondern auch nach Zugänglichkeit für Vermessung, Sondiergerät und spätere Gründungsgeräte bewertet.
Verdachtskorridor abgrenzenSobald Pfahl- oder Fundamenttyp feststeht, werden Punktliste, Solltiefe, Durchmesser, Einbringverfahren und Sicherheitsraum präzisiert.
Anhand dieser Angaben wird geprüft, ob der spätere Gründungsraum vollständig untersucht werden kann und welches Verfahren dafür geeignet ist.
Eine vollständige Gründungsplanung nennt auch Sonderpunkte an Wandenden, Versprüngen, Türen, Durchlässen und Bauwerksanschlüssen.
Gründungsgeometrie festlegenLeistungsbereich, Punktzahl, Tiefe, Vermessung, Arbeitsfenster, Störquellen, Datenformate und geschuldete Dokumentation werden eindeutig beschrieben.
Bedarfspositionen erhalten einen fachlichen Auslöser, damit erkennbar ist, wann sie benötigt werden und welche Leistungen die Angebote umfassen.
Die Kalkulationsgrundlage trennt Regelleistungen von fachlich ausgelösten Zusatzmaßnahmen wie Ersatzbohrungen oder Anomalienbearbeitung.
Leistungsbeschreibung vorbereitenBewuchs, Schutzplanken, Baustelleneinrichtung, vorhandene Bauteile und Verkehrsführung beeinflussen die Zugänglichkeit. Vor dem Einsatz wird geklärt, welche Bereiche tatsächlich messbar und sicher erreichbar sind.
Abweichungen vom geplanten Zustand werden vor Beginn in Mess- und Bauablauf übernommen.
Freiräumen, Oberflächenvorbereitung und Leitungskennzeichnung werden mit der Sondierfolge abgestimmt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau oder Aufbruch eingeplant; später mögliche Messzugänge erhalten einen eigenen Prüftermin.
Arbeitsbereich abstimmenÄndern sich Pfahlpositionen, Wandachse, Fundamenttyp oder Baufolge, wird geprüft, ob der vorhandene Nachweis den neuen Arbeitsraum abdeckt.
Für geänderte Punkte oder Tiefen wird geprüft, ob ergänzende Untersuchungen benötigt werden. Benachbarte Ergebnisse reichen dafür nicht automatisch aus.
Die Bauleitung erhält einen eindeutigen Prozess für kurzfristige Punktverschiebungen, damit keine ungeprüfte Gründung aus Zeitdruck hergestellt wird.
Planänderungen mit dem Nachweisstand abgleichenBericht, Punktliste, Lageplan, Befunde, Einschränkungen und offene Maßnahmen werden dem tatsächlich ausgeführten Abschnitt zugeordnet.
Die Dokumentation muss auch nach Montage der Wand nachvollziehbar bleiben und darf nicht über den bearbeiteten Flächen- und Tiefenraum hinaus ausgelegt werden.
Für spätere Unterhaltung oder Austauschmaßnahmen bleibt dokumentiert, welche Gründungspunkte und Nebenbereiche ursprünglich untersucht wurden.
Abschlussnachweis festlegenWelche Untersuchung folgt, hängt von den vorhandenen Erkenntnissen und dem geplanten Bodeneingriff ab. Historischer Verdacht, technische Messung und tatsächlicher Befund werden getrennt bewertet und anschließend auf den vorgesehenen Bodeneingriff bezogen.
Historische Luftbilder, Karten, frühere Nutzungen und vorhandene Stellungnahmen werden auf die geplante Wandachse und die Bauabschnitte bezogen.
Der nächste Schritt ist eine räumlich begründete Verdachtsbewertung mit Empfehlung für die technische Prüfung.
Die historische Bewertung wird mit dem Planungsstand versioniert, damit eine spätere Achsverschiebung nicht unbemerkt außerhalb des betrachteten Korridors liegt.
Freie, ausreichend vorbereitete Bereiche können mit einem geeigneten geophysikalischen Verfahren untersucht werden. Untergrund, Zielobjekt und Störumfeld bestimmen die Methodik.
Das Ergebnis beschreibt Messabdeckung, Auffälligkeiten, Grenzen und erforderliche Punkt- oder Tiefenprüfungen.
Flächenmessungen werden auf die tatsächlich begeh- oder befahrbare Breite begrenzt; Abschattungen und Unterbrechungen erscheinen im Ergebnisplan.
Der spätere Einbringraum wird über Koordinaten, Geometrie und Solltiefe definiert. Zunächst wird geprüft, ob die erforderliche Lage und Tiefe bereits ausreichend untersucht wurden. Eine erforderliche ergänzende Tiefenprüfung wird auf die gesamte relevante Geometrie bezogen.
Punktbezogene Unterlagen zeigen, welche Gründungen bearbeitet wurden und welche Änderungen eine Ergänzung auslösen.
Wird eine Bohrlochsondierung benötigt, wird auch der Abstand zwischen Sondierbohrung und späterem Pfahl fachlich begründet und in der Punktdokumentation festgehalten.
Metallische Einbauten, vorhandene Wände, Schutzsysteme und Leitungen können Messdaten überlagern. Die Einschränkung wird räumlich beschrieben und nicht als unauffälliges Ergebnis behandelt.
Für diese Bereiche wird geprüft, welches Verfahren nach einem möglichen Rückbau oder aus einem anderen Zugang geeignet ist. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung setzt ebenfalls die fachliche Eignung für den Eingriff voraus.
Der spätere Rückbau- oder Aushubzustand wird bereits vorab benannt, damit die Ergänzungsleistung rechtzeitig in den Bauzeitenplan aufgenommen werden kann.
Eine technische Anomalie wird zunächst auf bekannte Bauteile, Leitungen und benachbarte Daten geprüft. Bleibt weiterer Klärungsbedarf, wird die Anschlussbearbeitung lagebezogen geplant.
Freilegung, Räumung oder Bergung erfolgen im dafür erforderlichen Tätigkeits- und Zuständigkeitsrahmen.
Für die weitere Untersuchung von Messauffälligkeiten werden Verantwortliche und Termine festgelegt. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Vorliegende Berichte werden auf Planstand, Wandachse, Punktliste, Tiefe und tatsächliche Ausführung geprüft. Eine frühere Untersuchung kann nutzbar sein, wenn der heutige Arbeitsraum vollständig abgedeckt ist.
Für abweichende oder zusätzliche Gründungen wird geprüft, ob ergänzende Untersuchungen erforderlich sind.
Die Übertragbarkeit eines Altberichts wird besonders kritisch geprüft, wenn sich Geländeoberfläche, Auffüllung oder Wandachse seit der damaligen Untersuchung verändert haben.
Eine nutzbare Dokumentation verbindet historische Grundlage, Wandachse, Gründungspunkte, Messbedingungen, Befunde und Anschlussmaßnahmen. Jede Aussage bleibt auf den tatsächlich untersuchten Bereich begrenzt.
Projektbezeichnung, Straße, Bauabschnitt, Stationierung, Wandachse, Koordinatensystem und aktuelle Planrevision bilden die räumliche Grundlage.
Änderungen während der Ausführung werden mit Datum und Verantwortlichkeit nachgeführt.
Die räumliche Referenz wird in allen Listen und Plänen gleich geschrieben, damit Stationierungsfehler zwischen Planung und Ausführung vermieden werden.
Jeder Pfahl, Bohrpunkt oder Fundamentabschnitt erhält eine eindeutige Kennung mit Solltiefe, Durchmesser und Einbringverfahren.
Die Punktliste muss mit Vermessung, Sondierdaten und späterer Ausführung übereinstimmen.
Regel- und Sonderpunkte werden unterschieden, weil Wandenden, Bauwerksanschlüsse und Höhenversprünge oft andere Tiefen besitzen.
Historische Bewertung, Leitungspläne, vorhandene Bauwerke, frühere Sondierungen und bekannte Funde werden mit ihrem Geltungsbereich dokumentiert.
Widersprüche oder fehlende Unterlagen bleiben als offene Klärungspunkte sichtbar.
Bekannte technische Einbauten werden mit ihrer Datenqualität bewertet; ein unbestätigter Bestandsplan gilt nicht automatisch als gesicherte Lage.
Verfahren, Raster, Bohrlochgeometrie, Oberflächenzustand, Zugänglichkeit, Boden, Störquellen und Arbeitsfenster werden abschnittsbezogen beschrieben.
Nur so lässt sich die Aussagekraft der Ergebnisse fachlich einordnen.
Witterung, Oberflächenvorbereitung und Gerätestandort werden aufgenommen, wenn sie die Messqualität oder Erreichbarkeit einzelner Punkte beeinflussen.
Anomalien, bekannte Störkörper, nicht messbare Zonen, Freilegungen und offene Punkte werden lagegenau zusammengeführt.
Jede Einschränkung erhält eine geeignete Anschlussmaßnahme und einen Bearbeitungsstatus.
Offene Punkte erhalten einen konkreten Terminbezug zur nächsten Bauphase und bleiben bis zur fachlichen Erledigung im Register sichtbar.
Der Bericht benennt, welche Wandabschnitte und Gründungspunkte mit welchem Ergebnis bearbeitet wurden.
Aussagegrenzen und weitere Maßnahmen werden für Bauleitung, Auftraggeber und Projektakte verständlich formuliert.
Die Anlagenstruktur erlaubt auch nach Jahren die Zuordnung eines Pfostens oder Sockelabschnitts zum damaligen Prüf- und Ausführungsstand.
Lange lineare Projekte benötigen eine konsistente Dokumentationsstruktur. Quellen, Punktkennungen, Messdaten und Übergaben werden so geführt, dass auch spätere Planänderungen nachvollziehbar beurteilt werden können.
Lagepläne, Gründungsunterlagen, Leitungsdaten, historische Bewertungen und Auflagen werden mit Planstand und Herkunft erfasst.
Damit bleibt erkennbar, auf welcher Grundlage die jeweilige Prüfentscheidung getroffen wurde.
Das Register enthält auch den vorgesehenen Entscheidungstermin, damit fehlende Grundlagen rechtzeitig vor dem jeweiligen Bauabschnitt vorliegen.
Koordinaten, Stationierung, Pfahlkennungen und Bearbeitungsstatus werden in einer fortschreibbaren Liste geführt.
Verschobene, entfallene oder ergänzte Punkte erhalten einen eindeutigen Änderungsvermerk.
Stationierungswechsel und Achsversätze werden in der Datei eindeutig gekennzeichnet und nicht nur über grafische Pläne vermittelt.
Rohdaten, Auswertestände, Bohrlochparameter und Feldprotokolle werden dem jeweiligen Punkt oder Abschnitt zugeordnet.
Technische Unterbrechungen und Qualitätseinschränkungen bleiben in der Datenkette erhalten.
Messdaten bleiben in ihrer ursprünglichen und bearbeiteten Fassung erhalten, sodass spätere Rückfragen zum Bewertungsweg beantwortet werden können.
Auffälligkeiten, Freilegungen, bestätigte Befunde und Anschlussentscheidungen werden mit Lage, Datum und Bearbeitungsart dokumentiert.
Offene Punkte sind für Planung und Bauleitung sofort erkennbar.
Die Maßnahmenhistorie unterscheidet technische Nachmessung, Freilegung, fachliche Bewertung und endgültige Erledigung.
Übergaben beschreiben den erreichten Bearbeitungsstand und den konkret abgedeckten Arbeitsraum.
Sie ersetzen keine Aussage für benachbarte oder tiefer liegende Bereiche und werden bei Planänderungen erneut geprüft.
Eine Abschnittsübergabe nennt ausdrücklich, welche Sonderpunkte oder Randzonen noch nicht zum nächsten Arbeitsschritt gehören.
Berichte, Pläne, Listen und Übergabeunterlagen werden in einem konsistenten Anlagenverzeichnis zusammengeführt.
Die Projektakte ermöglicht später, Wandabschnitt und Gründungspunkt eindeutig zum dokumentierten Ergebnis zurückzuverfolgen.
Das Archiv wird so aufgebaut, dass spätere Instandsetzungs- oder Austauschmaßnahmen auf den dokumentierten Punktbezug zurückgreifen können.
Die Reihenfolge wird an Planungsstand, Gründungsverfahren und Bauabschnitte angepasst. Vor jedem Bauabschnitt werden Untersuchung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse eingeplant.
Wandachse, Stationierung, Gründungskonzept, Arbeitsbreite, Bauzeiten und benötigte Entscheidung werden aus dem aktuellen Planstand übernommen.
Historische Bewertungen, Leitungsdaten, Vermessung, Baugrundunterlagen und vorhandene Nachweise werden auf räumliche Übereinstimmung geprüft.
Historische Hinweise werden auf Wandachse, Pfahlpunkte, Sockel- und Aushubbereiche bezogen; Datenlücken erhalten eine klare Klärungsaufgabe.
Flächen, Pfahlpunkte, Bohrungen und Aushubbereiche werden nach Tiefe, Zielobjekt und Messbarkeit getrennt geplant.
Zugänge, Verkehrsführung, Leitungskennzeichnung, Vermessung, Unterweisung und Arbeitsfenster werden vor dem Feldeinsatz abgestimmt.
Flächen- oder Tiefenprüfung erfolgt mit eindeutiger Punkt- und Abschnittszuordnung; nicht erreichbare Zonen werden dokumentiert.
Messdaten, bekannte Einbauten, Auffälligkeiten und Einschränkungen werden im Verhältnis zum Gründungs- und Bauziel fachlich plausibilisiert.
Bericht, Punktliste, Lageplan, offene Maßnahmen und Aussagegrenzen werden für die nächste Bauphase verbindlich aufbereitet.
Die technische Planung muss den tatsächlichen Einbring- oder Aushubraum abbilden. Eine Linie im Lageplan genügt nicht, wenn Pfähle, Bohrungen und Fundamente unterschiedliche Tiefen und Durchmesser besitzen.
Für die Kampfmittelprüfung wird die Wand in eindeutig stationierte Abschnitte gegliedert. Jeder Gründungspunkt erhält Koordinate, Kennung, Fundament- oder Pfahltyp, Solltiefe, Durchmesser und vorgesehenes Einbringverfahren. Diese Angaben definieren den Raum, der vor der Ausführung fachlich bewertet werden muss.
Ramm-, Vibrations- und Bohrverfahren unterscheiden sich bei Energieeintrag und Arbeitsgeometrie. Auch der spätere Geräteaufstellbereich, Vorschachtungen und Hilfsbohrungen können zusätzliche Bodeneingriffe erzeugen. Der Untersuchungsumfang wird deshalb nicht allein am Mittelpunkt des Pfahls festgemacht.
Leitungen, Schutzplanken, Böschungen, Entwässerung und bestehende Fundamente beeinflussen Messbarkeit und Bohransatz. Der Plan zeigt, welche Zonen frei zugänglich, technisch gestört oder erst nach Rückbau erreichbar sind. Für die einzelnen Zonen werden geeignete Untersuchungsverfahren und mögliche Zugangszeitpunkte festgelegt.
Bei langen Wandabschnitten können Punktlisten in Prioritäts- und Bauphasen aufgeteilt werden. Die Datensystematik bleibt jedoch durchgehend identisch, damit Abschnitte zusammengeführt und spätere Änderungen sicher bewertet werden können.
Wandenden, Höhenversprünge, Türen, Durchlässe und Anschlüsse an Brücken oder Stützwände werden nicht als reguläre Rasterpunkte behandelt. Ihre Gründungsgeometrie kann deutlich von den übrigen Pfosten abweichen und wird deshalb gesondert in Punktliste und Sondierkonzept aufgenommen.
Bei parallel verlaufenden Leitungen ist zudem zu prüfen, ob Suchschlitze, Leitungsfreilegungen oder Schutzmaßnahmen den ursprünglichen Arbeitsstreifen verändern. Diese Eingriffe werden räumlich und terminlich mit der Kampfmittelprüfung abgestimmt.
Beginn, Ende, Achse und eventuelle Versprünge werden eindeutig benannt.
Böschungs- oder Fahrbahnbezug allein reicht nicht, wenn Planstände unterschiedliche Achsen verwenden.
Durchmesser, Länge, Fundamentbreite und Arbeitsraum bestimmen die Prüfgeometrie.
Auch Köcher, Anker und Hilfsbohrungen werden berücksichtigt, wenn sie in den Untergrund eingreifen.
Bohr-, Ramm- oder Vibrationsverfahren werden mit maximaler Tiefe und möglicher Schrägstellung dokumentiert.
Die Untersuchung muss den späteren Weg des Bauteils abdecken.
Bekannte Leitungen, Bewehrung, Schutzsysteme und bestehende Pfähle werden lagebezogen erfasst.
Sie beeinflussen sowohl die Messauswertung als auch die praktische Herstellung der Sondierbohrungen.
Arbeitsstreifen, Sperrungen, Gerätestandplätze und sichere Zugänge werden mit der Messplanung abgeglichen.
Nicht erreichbare Bereiche erhalten eine spätere Bauphase oder eine alternative Maßnahme.
Planrevisionen und Zusatzpunkte werden vor Ausführung gegen den bestehenden Nachweis geprüft.
Die Fortschreibung hält fest, welche Daten übernommen und welche Punkte neu bearbeitet werden müssen.
Bei Sonderpunkten an Bauwerksanschlüssen, Portalen oder Höhenversprüngen ist eine separate Prüfung sinnvoll, wenn Fundamentart oder Tiefe vom Regelsystem der Wand abweichen. Auch Montageöffnungen, Treppenanschlüsse und Übergänge zu Brückenbauwerken werden als eigene Gründungs- und Arbeitsbereiche erfasst. Ihre Tiefen, Achsen und Bauphasen werden gesondert in die Punkt- und Abschnittsdokumentation übernommen.

Gleichen Sie vorhandene Verdachtsunterlagen und frühere Untersuchungen mit der Wandachse und den seitlichen Arbeitsflächen ab. Verschobene Pfähle, zusätzliche Fundamente oder geänderte Zugänge können andere Bereiche betreffen als der ursprüngliche Planstand.
Vorhandene Nachweise mit der aktuellen Achse abgleichen
Die Auswahl der Untersuchung benötigt Punktkennung, Lage, Gründungsabmessung und Solltiefe. Leitungen, Schutzplanken und Bestandsfundamente werden als mögliche Einschränkungen berücksichtigt. Für jeden Punkt muss erkennbar sein, welcher Raum untersucht werden kann und wo weitere Klärung erforderlich bleibt.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenDie Verfahren messen unterschiedliche Eigenschaften und beziehen sich auf verschiedene Flächen- oder Tiefenräume. Eine Kombination ist sinnvoll, wenn jede Leistung eine klar benannte Projektfrage beantwortet.
Begründet, ob und wo ein historischer Kampfmittelverdacht entlang der Wandachse besteht.
Sie weist keine heute tatsächlich vorhandenen Objekte nach und ersetzt keine Prüfung der Gründungspunkte.
Erfasst ferromagnetische Auffälligkeiten auf zugänglichen Flächen.
Schutzplanken, Leitungen, Fahrzeuge und vorhandene Stahlbauteile können die Messung im Straßenraum erheblich beeinflussen.
Bewertet zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann geeignete Teilflächen ergänzen.
Zielobjekt, Boden, Tiefe und elektromagnetisches Umfeld bestimmen die Aussagefähigkeit.
Zeigt Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen und kann unter passenden Bedingungen Einbauten oder Schichtwechsel abbilden.
Eine Radarreflexion ist keine eindeutige Kampfmittelidentifikation.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Pfähle, Bohrungen und tiefe Fundamente.
Koordinaten, Messgeometrie und Solltiefe müssen mit der tatsächlichen Ausführung übereinstimmen.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Dokumentation werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht nicht aus. Die Aussage gilt nur für die tatsächlich untersuchten Lagen und Abschnitte.
Vor Beginn werden Punktliste, Untersuchungsverfahren und benötigte Nachweise festgelegt. Der Bericht zeigt, welche Gründungsräume untersucht wurden und wo noch Fragen offen sind.
FONTANA-EOD beginnt mit Wandachse, Gründungsart und benötigter Entscheidung. Dadurch wird nicht die gesamte Trasse mit einer einheitlichen Methode behandelt, sondern jeder Arbeitsraum nach Tiefe, Störumfeld und Bauphase eingeordnet.
Vor dem Feldeinsatz werden Punktliste, Vermessung, Leitungsbestand und Zugänglichkeit abgeglichen. Änderungen und fehlende Angaben werden mit Planung und Bauleitung geklärt, bevor die davon betroffenen Punkte untersucht werden.
Während der Ausführung bleiben Messdaten, Feldprotokolle und Punktkennungen miteinander verbunden. Auffälligkeiten und technische Grenzen werden räumlich ausgewiesen und in eine konkrete Anschlussentscheidung überführt.
Die Schlussfolgerung gilt für den dokumentierten Wandabschnitt und die geprüfte Gründungsgeometrie. Sie wird nicht auf zusätzliche Punkte, größere Tiefen oder geänderte Verfahren übertragen.
Bei langen Wandabschnitten werden feste Termine für den Austausch der Punktlisten und Untersuchungsergebnisse vereinbart. Planung, Vermessung, Sondierung und Montage erhalten dadurch zu definierten Terminen denselben Punktstatus; spätere Korrekturen können zielgerichtet auf einzelne Abschnitte begrenzt werden.
Achse, Punktliste, Tiefe, Verfahren und benötigte Aussage werden vor Beginn festgelegt.
Vermessung und Ausführungsplanung werden auf denselben Datenstand bezogen.
Die Verfahrenswahl berücksichtigt Zielobjekt, Eingriffstiefe, Boden und technische Störungen.
Messdaten, Befunde und Einschränkungen bleiben dem jeweiligen Abschnitt zugeordnet.
Störzonen und nicht erreichbare Bereiche erhalten eine sichtbare Anschlussmaßnahme.
Die Dokumentation beantwortet die Projektfrage für Bauleitung und Auftraggeber.
Nicht jeder Gründungspunkt ist zum selben Termin zugänglich. Verbinden Sie die Punktliste mit den vorgesehenen Arbeitsfenstern und dem Bauablauf. Dadurch wird erkennbar, welche Untersuchungen vor Bohrung, Rammung oder Aushub abgeschlossen sein müssen.
Messdaten, Bericht und Ausführungsplan verwenden dieselben Punktkennungen. Ungeklärte Tiefen und nicht erfasste Randbereiche bleiben dem jeweiligen Standort zugeordnet. Die Übergabe zeigt außerdem, welche Sockel- und Leitungsarbeiten neben den Gründungspunkten betrachtet wurden.
Bauherr, Planung, Vermessung, Leitungskoordination, Bauunternehmen und Fachfirma benötigen dieselbe Achs- und Punktgrundlage. Staatliche Stellen übernehmen je nach Projektort andere Aufgaben als die privat beauftragte Fachleistung.
Definiert Wandabschnitt, Projektziel, Termine und benötigten Nachweis. Stellt vorhandene Unterlagen bereit und beauftragt die erforderlichen Fachleistungen.
Bei mehreren Losen sorgt der Auftraggeber für einheitliche Stationierung und Übergaberegeln.
Übersetzt das Vorhaben in Achse, Pfahl- und Fundamentliste, Solltiefen, Arbeitsräume und Bauphasen.
Planänderungen werden so weitergegeben, dass ihr Einfluss auf vorhandene Sondiernachweise geprüft werden kann.
Sichert Koordinaten, Absteckung, Leitungsverlauf und aktuelle Bestandsdaten.
Unklare oder widersprüchliche Lagen werden vor Bohr- und Messarbeiten geklärt.
Setzen Pfähle, Fundamente, Sockel und begleitende Erdarbeiten nach abgestimmter Geometrie um.
Verschiebungen, Zusatzpunkte oder geänderte Einbringverfahren werden vor Ausführung gemeldet.
Ordnet Verdachtslage und Unterlagen ein, plant die beauftragte Prüfung und dokumentiert Ergebnisse sowie Grenzen.
Die Fachleistung bleibt an den vereinbarten Flächen- und Tiefenraum gebunden.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden dem tatsächlichen Wandabschnitt zugeordnet. Bei einer Fundlage bestimmen die zuständigen Stellen das weitere Vorgehen.
Die Anforderungen richten sich nach Tätigkeit, Gründungsverfahren, Projektort und Fundlage. Gefährdungsbeurteilung, Qualifikation, Arbeitsorganisation und Dokumentation werden deshalb auf den konkreten Bauabschnitt bezogen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt Auftraggeber, Planende und ausführende Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen für Arbeiten der Kampfmittelräumung. Arbeitsbereiche, Personal, Geräte, Kommunikation und mögliche Fundlagen werden projektspezifisch betrachtet.
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung und konkrete vertragliche Bedeutung im jeweiligen Lärmschutzprojekt werden gesondert geklärt.
Ramm-, Bohr- und Vibrationsarbeiten können erhebliche mechanische Belastungen in tiefere Bodenschichten eintragen. Deshalb muss der relevante Gründungsraum vor Beginn fachlich bewertet und der Nachweis auf die tatsächliche Geometrie bezogen sein.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Die Arbeitsvorbereitung berücksichtigt außerdem, ob die Gründungsarbeiten unter laufendem Verkehr, in Nachtfenstern oder abschnittsweise neben bereits montierten Wandfeldern erfolgen. Diese Randbedingungen beeinflussen Zugang, Kommunikation und die Reihenfolge der Prüfleistungen.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Lärmschutzwänden wird die erforderliche Qualifikation anhand der tatsächlich beauftragten Untersuchung oder Räumleistung bestimmt.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Unternehmen, verantwortliche Personen und Aufgabenbereich müssen zur konkret ausgeführten Tätigkeit passen.
Gründungsverfahren, Energieeintrag, Arbeitsraum, Leitungen, Verkehrsführung und Schutzmaßnahmen werden gemeinsam bewertet.
Punktzahl, Tiefe, Verfahren, Vermessung, Qualität und geschuldeter Nachweis werden vor Vergabe eindeutig festgelegt.
Bauleitung, Projektverantwortliche und zuständige Stellen erhalten einen vorab abgestimmten Ablauf für Auffälligkeiten.
Gründungsgeometrie, Verdachtsgrundlage, Qualifikationsanforderungen und Nachweisziel werden in eine vergleichbare Leistungsbeschreibung überführt.
Absteckung, Leitungen, Zugänge, Geräteeinsatz, Weisungswege und Änderungen des Planstands werden kontrolliert.
Arbeiten sofort einstellen, Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen, den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich 110 verständigen; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Die dargestellten Unterlagen verbinden Wandplanung, Feldarbeit und Bauausführung. Maßgeblich bleibt der eindeutige Bezug zum aktuellen Gründungs- und Bauabschnitt.
Der Plan zeigt Pfahlpunkte, Sockelabschnitte, Leitungen und nicht erreichbare Zonen in einem gemeinsamen Bezug.
Wandachse in die Straßenplanung einordnen
Quellenlage und Datenlücken bestimmen, wo technische Prüfungen priorisiert werden.
Historische Verdachtsgrundlage prüfen
Tiefe Gründungen erhalten einen eigenen Mess- und Bewertungsnachweis.
Tiefe Gründungspunkte untersuchen
Raster und Messstrecken werden aus dem tatsächlichen Einbringraum abgeleitet.
Bohrlochgeometrie und Messstrecken abstimmen
Die Aussage gilt ausschließlich für den tatsächlich begleiteten Arbeitsraum.
Fundamentaushub fachlich begleiten
Bauleitung und Auftraggeber erhalten einen eindeutigen Abschnittsstatus.
Abschnittsstatus und Abschlussbericht dokumentieren

Historische Verdachtsklärung, Untersuchung tiefer Gründungspunkte, baubegleitende Sondierung und Nachweise werden auf denselben Wandabschnitt bezogen. Für andere Bauaufgaben nutzen Sie die Branchenübersicht.
Straßen-, Kanal- und Tiefbauarbeiten mit Querungen, Entwässerung und Gründungen nach Bauabschnitt und Tiefe planen.
Straßenkontext der Wand prüfen
Historische Quellen auf Wandachse, Gründungspunkte und abschnittsweise Bauausführung beziehen.
Verdachtslage entlang der Wand klären
Pfahl-, Bohr- und Sonderpunkte nach Koordinate, Solltiefe und Einbringverfahren untersuchen.
Gründungspunkte der Wand prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für offene Sockel- und Fundamentbereiche geeignet ist.
Aushub entlang der Wand abstimmen
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Befundpunkte fachlich einordnen
Pfahllisten, Stationierung, Messdaten und Abschnittsübergaben in einer belastbaren Projektakte verbinden.
Wandabschnitte dokumentieren
Projektort und landesspezifische Schnittstellen für Planung und Fundkommunikation berücksichtigen.
Zuständigkeit am Projektort prüfen
Wandachse, Gründungssystem, Leitungen und Bauzeiten für eine erste fachliche Prüfung übermitteln.
Lärmschutzwand mit Unterlagen anfragen
Nennen Sie Projektort, Straße oder Trasse, Stationierung und die Kennung des Wandabschnitts. Achsplan und Punktliste müssen denselben Stand haben und seitliche Arbeitsflächen einschließen. Vorhandene Anforderungen werden ihrem konkreten Abschnitt zugeordnet und bei einer Verschiebung der Wand erneut abgeglichen.
Eine unveränderte Bezeichnung allein belegt noch keinen unveränderten Eingriff. Vergleichen Sie Koordinaten, Höhenbezug und Gründungsdaten mit dem Untersuchungsbericht. Ein versetzter oder tieferer Pfahl kann außerhalb des bisher erfassten Raums liegen.
Nachweise am Eingriff prüfenSockelgräben, Entwässerung, Kabel und Montagezugänge können zwischen oder neben den Gründungspunkten liegen. Prüfen Sie, ob deren tatsächliche Arbeitsräume in der Untersuchung enthalten sind. Eine Reihe untersuchter Pfahlpunkte wird nicht pauschal als Aussage für den gesamten Wandkorridor verwendet.
Fachliche Grundlagen vertiefenDie Prüfung sollte einsetzen, sobald Achse, Fundamenttyp und ungefähre Gründungstiefe feststehen. In dieser Phase lassen sich historische Verdachtsgrundlage, Leitungsbestand, Arbeitsstreifen und Bauabschnitte noch ohne erhebliche Umplanung miteinander abstimmen. Vor Bohr-, Ramm- oder Aushubarbeiten muss geklärt sein, welcher Flächen- und Tiefenraum tatsächlich bearbeitet wurde.
Das hängt von Gründung und Messumgebung ab. Eine flächige Messung kann zugängliche oberflächennahe Bereiche erfassen, deckt tiefe Stahlrohrpfähle, Bohrpfähle oder punktuelle Fundamente jedoch nicht automatisch ab. Für diese Eingriffe wird gesondert geprüft, ob die erforderliche Lage und Tiefe bereits ausreichend untersucht wurde und welche Ergänzung gegebenenfalls benötigt wird.
Benötigt werden Lage- und Achsplan, Stationierung, Fundament- oder Pfahlliste, Solltiefen, Einbringverfahren, Arbeitsbreite, Bauphasen, Leitungs- und Bestandspläne sowie vorhandene Luftbildauswertungen oder behördliche Hinweise. Bei abschnittsweiser Herstellung sollten Prioritäten und Übergabetermine zusätzlich benannt werden.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Leitungen, Entwässerung, Schilderfundamente, Schutzplanken, Kabel, Brückenbauteile und bestehende Lärmschutzanlagen beeinflussen Zugänglichkeit und Messbarkeit. Bekannte Einbauten werden vor Ort und im Plan abgeglichen. Nicht belastbar messbare Zonen erhalten eine klar bezeichnete Anschlussmaßnahme statt einer pauschalen Bewertung.
Für Sockel, Kabelgräben oder Rückbauabschnitte wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stopppunkte, Weisungswege und Dokumentation stehen vor Beginn fest. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden auch vor Bodeneingriffen beim Rückbau eingeplant. Ob tiefe Pfahlpunkte ausreichend untersucht sind, wird gesondert geprüft.
Der Nachweis verbindet Wandachse, Stationierung, Fundament- oder Pfahlkennungen, bearbeitete Flächen und Tiefen, eingesetzte Verfahren, Störzonen, Befunde und offene Maßnahmen. Er muss erkennen lassen, welche Gründungspunkte für den geplanten Arbeitsraum bewertet wurden und wo Ergänzungen erforderlich bleiben.
Maßgeblich sind Wandlänge, Zahl und Tiefe der Gründungspunkte, Fundamentverfahren, Zugänglichkeit, Verkehrsführung, Leitungsdichte, Oberflächenzustand, Störumfeld, Bauzeitenfenster, erforderliche Vermessung sowie Umfang von Datenprüfung und Bericht. Eine belastbare Kalkulation benötigt daher einen aktuellen Plan- und Eingriffsbezug.
Die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, wo die Wand verläuft, welche Gründungen vorgesehen sind und zu welchem Termin der Nachweis benötigt wird.
Übermitteln Sie Projektadresse, Lageplan, Stationierung, Wandachse, Flurstücke, Arbeitsstreifen und Prioritäten der Bauabschnitte.
Bei mehreren Planvarianten wird gekennzeichnet, welche Geometrie verbindlich geprüft werden soll.
Benötigt werden Pfahl- oder Fundamentliste, Koordinaten, Durchmesser, Solltiefen, Einbringverfahren, Sockel- und Aushubabmessungen.
Hilfsbohrungen, Anker, Leitungsgräben und Montageflächen werden ergänzt, sofern sie in den Untergrund eingreifen.
Fügen Sie Leitungspläne, historische Bewertungen, Baugrunddaten, Bestandsfundamente, Verkehrsphasen, Bauzeiten und vorhandene Auflagen bei.
Auch unvollständige Unterlagen zeigen, welche Grundlagen vor Ausschreibung oder Ausführung noch beschafft werden müssen.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, Wandachse, Gründungsart, maximale Tiefe, Punktzahl, geplanter Zeitraum und vorhandene Verdachtshinweise. FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Angaben und den fachlich passenden Leistungsumfang.
Bei langen oder zeitlich gestuften Projekten kann die Bearbeitung nach Bauabschnitten und Entscheidungsterminen gegliedert werden. Die Datenstruktur bleibt dabei über die gesamte Wandachse konsistent.
Hilfreich ist außerdem eine Angabe dazu, ob Fundament- und Montagearbeiten durch dasselbe Los oder durch getrennte Auftragnehmer ausgeführt werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Übergabepunkte für geprüfte Flächen, Gründungspunkte und offene Nebenbereiche.
Stationierung, Arbeitsstreifen, Bauabschnitte und Planrevision.
Koordinaten, Typ, Durchmesser, Solltiefe und Einbringverfahren.
Leitungen, Schutzplanken, Böschungen, Fundamente und Zugänge.
Unterlage für Planung, Vergabe, Bauleitung oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.