Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Straßenbauverwaltungen, Kommunen, Betreiber und Planungsbüros müssen beim Ausbau einer Rastanlage Stellplätze, Fahrgassen, Entwässerung und Technikfundamente auf die vorhandene Verdachtslage beziehen. FONTANA-EOD plant geeignete Untersuchungen nach Arbeitsraum, Eingriffstiefe und Zugang in den einzelnen Bauphasen. Senden Sie Ausbauplan, Tiefen, Verkehrsphasen und vorhandene Verdachtsunterlagen, damit Leistungen und Nachweise vor den jeweiligen Bodenarbeiten festgelegt werden können.
Fahrgassen, Stellplätze und Nebenanlagen trennen.
Aushub, Leitungen und Gründungen zuordnen.
Bearbeitete Abschnitte eindeutig dokumentieren.
Vor Neubau, Erweiterung oder Sanierung einer Rastanlage wird der Untersuchungsbedarf anhand vorhandener Verdachtshinweise und geplanter Bodeneingriffe geklärt. Stellplätze, Fahrgassen, Entwässerung, Leitungen und Fundamente werden nach Lage, Tiefe und Bauphase unterschieden. Technische Einbauten und Versiegelungen beeinflussen, wann ein Bereich untersucht werden kann und welches Verfahren dafür geeignet ist. Die Dokumentation benennt die bearbeiteten Teilflächen, erreichten Tiefen und noch offenen Aufgaben für Planung und Bauleitung.
Rastanlagen und Parkplätze bestehen aus Verkehrs-, Gebäude-, Leitungs- und Technikbereichen mit unterschiedlichen Tiefen und Störbedingungen. Die fachliche Bearbeitung folgt deshalb der geplanten Nutzung jedes Teilbereichs.
Bei laufendem Betrieb werden Bauabschnitte, Zufahrten, Sperrflächen und Übergaben so berücksichtigt, dass neue Erdarbeiten nicht außerhalb des dokumentierten Untersuchungsraums beginnen.

Erweiterungen von Parkständen, Fahrgassen und Aufstellflächen betreffen große, häufig versiegelte oder vorbelastete Bereiche.
Unterbau, Frostschutz, Rinnen, Markierungs- und Schutzeinrichtungen bestimmen, welcher Flächen- und Tiefenraum tatsächlich bearbeitet wird.
Flächige Messungen, punktuelle Prüfungen und baubegleitende Maßnahmen werden so kombiniert, dass jede spätere Bauleistung einen eigenen räumlichen Nachweis besitzt.
Verkehrsflächen fachlich einordnen
Gebäudegründungen, Medienanschlüsse, Schächte und Baugruben reichen deutlich tiefer als eine reine Oberflächenerneuerung.
Bauwerkskontur, Gründungsart, Aushubsohle und Leitungszuführungen werden als eigene Prüfgeometrien geführt.
Eine technische Vorprüfung der Freifläche beantwortet nicht automatisch den tieferen Arbeitsraum von Pfählen, Bodenplatten, Schächten oder Grubenverbau.
Gründungs- und Bohrpunkte prüfen
Kanäle, Rinnen, Sedimentationsanlagen, Abscheider, Becken und Versickerungsmulden bilden ein lineares und punktuelles Tiefbausystem.
Sohlhöhen, Schächte, Leitungsachsen und Baugruben werden stationiert und mit vorhandenen Medien sowie dem späteren Aushubablauf abgeglichen.
Bei wechselnden Tiefen und abschnittsweiser Herstellung bleibt die Dokumentation an Schacht-, Haltungs- und Bauabschnittskennungen gebunden.
Entwässerungsbauwerk einordnen
Masten, Schilderbrücken, Sensorik und telematische Parksysteme benötigen punktuelle Fundamente und Kabelzuführungen.
Jeder Standort erhält Koordinaten, Solltiefe, Fundamentabmessung und Herstellverfahren; verschobene Punkte werden nicht aus einem allgemeinen Flächennachweis abgeleitet.
Metallische Einbauten im Bestand können flächige Messverfahren begrenzen; für neue Punkte wird dann geprüft, welches Verfahren und welcher Zugang den geplanten Eingriff ausreichend erfassen.
Mast- und Technikpunkte vorbereiten
Ladepunkte, Trafostationen, Kabeltrassen und Batteriespeicher verbinden technische Flächen mit Gräben, Fundamenten und Montagezonen.
Die Kampfmittelprüfung wird nach Kabelkorridor, Stationsfundament und Aufstellfläche gegliedert und mit dem Energieprojekt abgestimmt.
Stationsfundamente, Kabeltrassen und notwendige Anschlussarbeiten werden mit dem jeweils aktuellen Elektro- und Tiefbauplan abgeglichen.
Lade- und Energieflächen prüfen
Bestandsanlagen werden häufig abschnittsweise umgebaut, während Teile der Rastanlage für Verkehr und Betrieb verfügbar bleiben müssen.
Rückbauzustände, nicht zugängliche Zonen, Zwischenflächen und Übergaben werden vor Beginn mit Bauleitung und Verkehrsführung abgestimmt.
Der Prüfstatus wird je Bauphase fortgeschrieben, damit zeitlich versetzte Erdarbeiten nicht auf veraltete Flächen- oder Tiefenaussagen zurückgreifen.
Bauphasen und fortgeschriebenen Prüfstatus dokumentierenFür Variantenvergleich, Ausschreibung und Bauausführung werden unterschiedliche Angaben benötigt. Frühe Flächenbewertung, vergabefähige Leistungsbeschreibung und ausführungsbezogene Prüfung benötigen unterschiedliche Genauigkeit.
Vor Festlegung der Erweiterungsfläche sollte geklärt werden, welche historischen Hinweise und vorhandenen Unterlagen für das Gesamtareal vorliegen.
Die vorhandenen Erkenntnisse werden im Plan mit Varianten, Zufahrten, Bauwerken und möglichen Ausgleichs- oder Entwässerungsflächen abgeglichen.
Eine frühe Einordnung verbessert Variantenvergleich und Terminplanung, ohne die später erforderliche technische Prüfung vorwegzunehmen.
Standortverdacht räumlich bewertenFahrgassen, Stellplätze, Gebäude, Becken, Leitungen und Technikstandorte werden in konkrete Bodeneingriffe übersetzt.
Offene Datenlücken und nicht messbare Bestandsbereiche werden als Planungsaufgabe benannt, bevor Mengen und Bauzeiten festgelegt werden.
Jede Planänderung wird gegen den bisherigen Untersuchungsraum geprüft; neue Bauwerke oder Tiefen erhalten eine ergänzende Bewertung.
Planungsstand fachlich prüfen lassenFlächen, Tiefen, Verfahren, Vorleistungen, Zugänge, Verkehrsphasen und geschuldete Nachweise müssen für alle Bieter gleich beschrieben sein.
Ohne räumliche Abgrenzung bleibt unklar, welche Flächen und Tiefen die Angebote umfassen.
Abnahme- und Übergabekriterien beschreiben den dokumentierten Bearbeitungsstand, nicht eine pauschale Aussage über das gesamte Grundstück.
Leistungsbild und Nachweise festlegenBaugrundaufschlüsse, Maste, Schilder, Pfähle, Schächte und Stationsfundamente benötigen eine Prüfung des späteren Tiefenraums.
Koordinaten, Solltiefe, Durchmesser und Herstellverfahren bilden die Grundlage für die punktbezogene Bearbeitung.
Ein allgemeiner Bericht über die Oberfläche genügt nicht, wenn der spätere Arbeitsraum tiefer oder seitlich außerhalb der Messgeometrie liegt.
Tiefe Punkte und Bohrungen prüfenUnter Bestandsdecken, Gebäuden oder technischen Anlagen wird der Untergrund teilweise erst während des Rückbaus zugänglich.
Für diese Abschnitte werden Freilegungszustand, Aushublagen, Geräteeinsatz, Stopppunkte und Meldewege vor Baubeginn geregelt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen beim Aufbruch, Abbruch oder Herstellen von Zugängen eingeplant.
Ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für diese Bereiche geeignet ist, wird fachlich geprüft. Sie umfasst technische Untersuchungen und ersetzt keine Klärung der Zuständigkeiten.
Rückbau und Aushub vorbereitenMessanomalie, technischer Störkörper und verdächtiger Gegenstand sind fachlich und organisatorisch zu unterscheiden.
Der betroffene Bereich wird lagebezogen behandelt; die weitere Maßnahme richtet sich nach Befund, Zuständigkeit und Bauablauf.
Fundkommunikation, Baustellensicherung und fachliche Anschlussentscheidung werden getrennt dokumentiert und an die verantwortlichen Stellen übergeben.
Befund- und Übergabeweg klärenDie gleiche Rastanlage kann offene Erweiterungsflächen, stark überprägte Bestandszonen und tiefe Einzelgründungen enthalten. Jeder Bereich benötigt eine eigene fachliche Aussage und eine passende Anschlussentscheidung.
Ausgangslage: Für das Areal liegen keine ausreichend räumlichen Angaben zum Kampfmittelverdacht vor.
Nächster Schritt: Historische Quellen und vorhandene Behördenunterlagen werden auf Grundstück, Bauabschnitte und vorgesehene Erweiterung bezogen.
Nachweisziel: Verdachtskorridor, Datenlage und technische Anschlussprüfung werden für die weitere Planung klar getrennt.
Historische Grundlage erarbeitenAusgangslage: Grün- oder Freiflächen sollen zu Fahrgassen, Stellplätzen oder Entwässerungszonen ausgebaut werden.
Nächster Schritt: Oberfläche, Boden, Zielobjekt und benötigte Tiefe bestimmen das geeignete flächige Messverfahren.
Nachweisziel: Messabdeckung, Störzonen und Aussagegrenzen bleiben mit der späteren Teilfläche und Aushubtiefe verbunden.
Flächenverfahren auswählenAusgangslage: Asphalt, Beton, Leitungen, Bewehrung und technische Einbauten beeinflussen die Messbarkeit.
Nächster Schritt: Störquellen und erreichbare Datentiefe werden bewertet; Teilflächen können unterschiedliche oder kombinierte Verfahren erhalten.
Nachweisziel: Der Bericht kennzeichnet auswertbare und nicht belastbar auswertbare Zonen, statt eine einheitliche Flächenaussage zu erzwingen.
Bestandsfläche fachlich bewertenAusgangslage: Ein Mast, Bauwerk, Schacht oder Pfahl reicht unter die belastbar erfasste Oberflächenzone.
Nächster Schritt: Der punktbezogene Tiefenraum wird nach Lage, Solltiefe, Durchmesser und Herstellverfahren untersucht.
Nachweisziel: Punktkennung und Tiefenangabe lassen sich direkt auf Bohr-, Mast- oder Bauwerksliste übertragen.
Tiefenraum projektbezogen prüfenAusgangslage: Bestehende Decken, Gebäude oder Anlagen verhindern eine ausreichende Untersuchung vor Rückbau.
Nächster Schritt: Geeignete ergänzende Verfahren und mögliche Zugangszeitpunkte werden geklärt. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt nur bei fachlicher Eignung für den geplanten Aushub infrage.
Nachweisziel: Begleitete Aushublagen und ausgeschlossene Bereiche werden für Bauleitung und Folgegewerke nachvollziehbar protokolliert.
Bauzustand und Begleitung festlegenAusgangslage: Eine Anomalie oder Beobachtung erfordert weitere fachliche Klärung.
Nächster Schritt: Messauffälligkeiten werden fachlich bewertet. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Nachweisziel: Befund, Bearbeitung und verbleibender Handlungsbedarf werden räumlich eindeutig in der Projektakte fortgeführt.
Anschlussmaßnahme bestimmenDer Bericht hält fest, welche Ausgangsdaten verwendet, welche Bereiche untersucht und welche Befunde oder Grenzen festgestellt wurden. Bei abschnittsweisem Ausbau muss diese Zuordnung über die gesamte Bauzeit erhalten bleiben.
Lageplan, Flurstücke, Bauabschnitte, Verkehrsflächen, Gebäude, Leitungen und Technikstandorte bilden die räumliche Referenz.
Planstand, Koordinatensystem und eindeutige Kennungen werden im Bericht und in den Feldunterlagen gleich verwendet.
So kann die Bauleitung auch bei wechselnden Auftragnehmern erkennen, welcher Bereich bereits bearbeitet wurde und welcher noch offen ist.
Historische Auswertungen, behördliche Schreiben, Altberichte und bekannte Funde werden mit Datum und Geltungsbereich dokumentiert.
Widersprüche oder fehlende Anlagen bleiben als offene Punkte sichtbar und werden nicht durch eine pauschale Schlussfolgerung ersetzt.
Die Quellenbewertung bleibt von der technischen Messung und vom tatsächlichen Fund getrennt, damit Aussagen nicht miteinander vermischt werden.
Messsystem, Raster, Linienführung, Prüftiefe, Oberfläche, Boden, Zugänglichkeit und Störquellen werden je Teilfläche beschrieben.
Bei Bohrungen und Aushub kommen Punktgeometrie, Verrohrung, Aushublage und Baugerät hinzu.
Aufnahmebedingungen sind Bestandteil der Aussage, weil asphaltierte Flächen und technische Einbauten die Verfahren unterschiedlich beeinflussen.
Messlinien, Anomalien, Bohrpunkte, Freilegungen und Feldbeobachtungen erhalten eindeutige Kennungen.
Rohdaten, Auswertung, Plan und Befundprotokoll müssen dieselben Objekte und Bearbeitungsgrenzen beschreiben.
Ein konsistentes Register erleichtert Mengenverfolgung, Nachtragsprüfung und die Übergabe von Teilflächen an nachfolgende Gewerke.
Nicht zugängliche, technisch überlagerte oder außerhalb der Prüftiefe liegende Bereiche werden räumlich ausgewiesen.
Für jede Einschränkung wird festgehalten, welche Anschlussmaßnahme vor dem späteren Eingriff erforderlich ist.
Offene Bereiche erhalten keinen unbestimmten Vorbehalt, sondern eine konkrete räumliche und fachliche Aufgabe für den nächsten Bauzustand.
Der Bericht beschreibt den erreichten Bearbeitungsstand für den konkreten Bauabschnitt und die vorgesehene Nutzung.
Planänderungen, zusätzliche Tiefen und spätere Bauphasen werden gegen diesen Stand geprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben.
Die Schlussfolgerung wird nicht über die untersuchte Geometrie hinaus ausgedehnt und bleibt für spätere Projektänderungen prüfbar.
Die Projektakte ordnet historische Unterlagen, Messdaten und Aushubprotokolle denselben Teilflächen und Bauabschnitten zu.
Projektpläne, historische Unterlagen, Auflagen, Leitungsdaten und frühere Berichte werden mit Version und Geltungsbereich geführt.
Damit bleibt erkennbar, welche Entscheidungsgrundlage zum Zeitpunkt der Planung vorhanden war.
Ein Anlagenverzeichnis erleichtert die vollständige Übergabe an Vergabe, Bauleitung und spätere Betreiberorganisation.
Fahrgassen, Stellplätze, Gebäude, Leitungsräume und Technikflächen erhalten eigene Kennungen.
Der Status wird nach Planung, Vorprüfung, Ausführung und Übergabe fortgeschrieben.
Die Übersicht zeigt, welche Teilbereiche untersucht sind und welche Nachbarflächen noch offen bleiben.
Messlinien, Raster, Bohrpunkte und Aushubabschnitte werden über Koordinaten und Planbezug miteinander verknüpft.
Verschobene oder ergänzte Punkte erhalten einen neuen dokumentierten Bearbeitungsstand.
Die räumliche Referenz ist insbesondere bei langen Leitungen und zahlreichen technischen Einzelpunkten entscheidend.
Auffälligkeiten werden mit Lage, Datengrundlage, Bewertung und nächster Maßnahme geführt.
Bekannte Einbauten, technische Störkörper und tatsächliche Funde bleiben fachlich unterscheidbar.
Für offene Punkte werden Verantwortlichkeit, Termin und erforderliche Fachleistung dokumentiert.
Arbeitsbedingungen, Unterbrechungen, Freilegungen, Aushublagen und Teilflächenübergaben werden datiert erfasst. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Die Kommunikation mit Bauleitung und zuständigen Stellen bleibt im Projektverlauf nachvollziehbar.
Bei Änderungen bleibt sichtbar, welcher Bauzustand beobachtet und welcher Bereich tatsächlich bearbeitet wurde.
Bericht, Karten und offene Maßnahmen werden zu einem klaren Status je Bauabschnitt zusammengeführt.
Spätere Erweiterungen können dadurch gezielt an die vorhandene Datengrundlage anschließen.
Die Projektakte kann als Grundlage für Abnahme, Nachtrag und spätere Instandhaltung verwendet werden.
Der Ablauf wird an Projektphase, Verkehrsführung und Zugänglichkeit angepasst. Vor jedem Bauabschnitt werden Untersuchung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse eingeplant.
Bestand, geplante Erweiterung, Bauphasen, Eingriffe, Tiefen und Entscheidungstermine werden aus dem aktuellen Planstand übernommen.
Dabei wird festgelegt, ob eine Gesamtbewertung oder eine priorisierte Bearbeitung einzelner Bauabschnitte benötigt wird.
Historische Bewertungen, Behördenunterlagen, Leitungspläne, Baugrunddaten und frühere Berichte werden auf räumliche Konsistenz geprüft.
Fehlende Anlagen werden nicht stillschweigend ersetzt, sondern als konkrete Beschaffungs- oder Klärungsaufgabe benannt.
Historische Hinweise werden auf Fahrgassen, Stellplätze, Gebäude, Entwässerung und Technikstandorte bezogen.
Die Bewertung unterscheidet allgemeine Grundstücksinformationen von der tatsächlich betroffenen Eingriffsgeometrie.
Flächenverfahren, Tiefenprüfung, Rückbauzustand und Aushubbegleitung werden für die jeweiligen Arbeitsräume ausgewählt.
Die Verfahrenswahl berücksichtigt Zielobjekt, Eingriffstiefe, Boden und technische Störungen.
Zugänge, Verkehrsphasen, Vermessung, Geräte, Sicherungsbereiche, Stopppunkte und Datenwege werden abgestimmt.
Kurze Sperr- oder Bauzeitenfenster werden organisatorisch vorbereitet, ohne notwendige Qualitäts- und Nachweisschritte zu verkürzen.
Messungen, erforderliche Tiefenprüfungen oder baubegleitende Untersuchungen werden lage- und abschnittsbezogen durchgeführt. Verfahren und tatsächliche Messabdeckung werden dokumentiert.
Abweichungen vom Mess- oder Aushubplan werden unmittelbar dokumentiert und auf ihre fachliche Wirkung geprüft.
Messwerte, Auffälligkeiten, Freilegungen und Einschränkungen werden mit Verdachtsgrundlage und Baugeometrie plausibilisiert.
Nicht abschließend bewertbare Bereiche erhalten eine eindeutige Anschlussentscheidung statt einer pauschalen Negativaussage.
Berichte, Karten, offene Maßnahmen und Bearbeitungsgrenzen werden für Vergabe, Bauleitung und Projektakte aufbereitet.
Spätere Planänderungen werden gegen den dokumentierten Flächen- und Tiefenstand geprüft und bei Bedarf ergänzt.
Eine Rastanlage besitzt keine einheitliche Prüfgeometrie. Große Flächen, lineare Leitungen, tiefe Schächte und zahlreiche Einzelgründungen müssen im selben Projektplan getrennt und dennoch konsistent geführt werden.
Ausgangspunkt ist nicht das gesamte Grundstück, sondern die Geometrie der geplanten Bauleistung. Für Fahrgassen und Stellplätze werden Flächenumgriff, Abtrag, neuer Oberbau und Randbereiche beschrieben. Entwässerungsleitungen erhalten Achse, Stationierung, Schachtbauwerke und Sohlhöhen. Gebäude, Maste, Schilder, Trafostationen und Ladepunkte werden über Koordinaten, Fundamentabmessungen und Tiefen geführt.
Bestandsflächen können stark durch Leitungen, Beleuchtung, Schutzeinrichtungen, Bewehrung und frühere Umbauten geprägt sein. Diese Einbauten beeinflussen Messdaten und Zugänglichkeit. Offene Erweiterungsflächen werden daher nicht automatisch mit denselben Verfahren und Qualitätsannahmen bearbeitet wie asphaltierte oder technisch belegte Zonen.
Die Dokumentation verbindet jeden Untersuchungsraum mit dem späteren Bauzustand. Wird eine Fahrgasse verschoben, ein Becken vergrößert oder ein Maststandort ergänzt, lässt sich unmittelbar prüfen, ob der bestehende Nachweis weiterverwendet werden kann oder eine zusätzliche Bearbeitung erforderlich ist.
Fahrgassen, Parkstände, Gehbereiche und Grünstreifen erhalten getrennte Flächenkennungen und Tiefen.
Übergänge zwischen Bestand und Erweiterung werden im Mess- und Bauplan eindeutig markiert.
Randbereiche von Baugruben und temporäre Arbeitsflächen werden einbezogen, wenn dort ebenfalls Bodeneingriffe oder Lastabtragungen stattfinden.
Haltungen, Rinnen, Becken und Abscheider werden über Achse, Stationierung und Sohlhöhe beschrieben.
Schachtgruben und tiefe Bauwerke benötigen gegebenenfalls eine ergänzende punktbezogene Prüfung.
Wechselnde Tiefen innerhalb einer Haltung dürfen nicht durch eine einzige pauschale Prüftiefe verdeckt werden.
Sanitärgebäude, Überdachungen, Trafostationen und Ladeinfrastruktur besitzen eigene Baugruben oder Gründungspunkte.
Flächige Messungen werden mit den tieferen Fundamenträumen abgeglichen.
Montageflächen und Kabelzuführungen werden gemeinsam mit dem Fundament betrachtet, weil sie eigene Erdarbeiten auslösen.
Einzelpunkte werden mit Koordinaten, Fundamentgröße, Solltiefe und Einbringverfahren geführt.
Serien von Masten erhalten ein Punktregister, das auch Änderungen und Ersatzstandorte nachvollziehbar macht.
Ein Punkt gilt nur für die dokumentierte Lage und Tiefe; Verschiebungen werden vor Herstellung neu bewertet.
Leitungen, Erdungen, Bewehrung, Schutzplanken und Fahrzeuge können Messverfahren beeinflussen.
Bekannte Störquellen werden kartiert und bei Methodenwahl sowie Auswertung berücksichtigt.
Nicht belastbar auswertbare Zonen werden räumlich ausgewiesen und einer Ersatzmaßnahme zugeordnet.
Teilflächen werden in der Reihenfolge ihrer tatsächlichen Zugänglichkeit und Nutzung geplant.
Bei Änderungen der Verkehrsführung wird geprüft, ob zusätzliche Bodeneingriffe oder veränderte Zugänge zu den Untersuchungsflächen entstehen.
Der Bearbeitungsstatus wird an den Bauzeitenplan gekoppelt, ohne fachliche Aussage und Terminfreigabe miteinander zu vermischen.

Stellplätze, Fahrgassen und neue Randflächen werden mit der historischen Grundlage und früheren Untersuchungen verglichen. Auch vorübergehende Zufahrten und zusätzliche Entwässerungsflächen gehören dazu, soweit Bodeneingriffe vorgesehen sind.
Vorhandene Unterlagen der Ausbaufläche zuordnen
Leuchten, Ladeeinrichtungen, Überdachungen, Schächte und Rückhalteanlagen können über die Tiefe der übrigen Flächenarbeiten hinausreichen. Für diese Eingriffe werden Lage und Abmessung einzeln angegeben und mit den erreichbaren Untersuchungsräumen abgeglichen.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenDie Verfahren messen unterschiedliche Eigenschaften und besitzen eigene Reichweiten. Sie werden nach Verdacht, Boden, Oberfläche, Störumfeld und Eingriffsgeometrie kombiniert.
Ordnet ein, ob und in welchen Teilbereichen ein historisch begründeter Verdacht besteht.
Sie weist keine heute tatsächlich vorhandenen Objekte nach.
Die historische Bewertung priorisiert technische Prüfbereiche, ersetzt aber keine Feldmessung oder Freilegung.
Erfasst ferromagnetische Auffälligkeiten auf geeigneten, ausreichend störungsarmen Flächen.
Metallische Einbauten und Fahrzeuge können die Aussage auf Bestandsflächen begrenzen.
Offene Erweiterungsflächen und stark überprägte Bestandszonen können unterschiedliche Verfahren benötigen.
Erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper.
Zielobjekt, Boden und technische Infrastruktur bestimmen die Eignung.
Das aktive Messprinzip ist kein pauschaler Ersatz für Magnetik oder Radar, sondern beantwortet eine eigene physikalische Frage.
Bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann bei geeigneten Bedingungen befestigte Bereiche ergänzen.
Ein Radarreflex kann verschiedene bauliche oder geologische Ursachen besitzen und wird deshalb mit Lageplan, Nachbarprofilen und Projektfrage fachlich plausibilisiert.
Datentiefe und Auflösung werden vor dem Einsatz mit dem geplanten Eingriff abgeglichen.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Maste, Pfähle, Schächte oder Baugrundbohrungen.
Die Aussage gilt nur für die festgelegte Geometrie und Solltiefe.
Serien von Gründungspunkten werden über ein eindeutiges Punktregister geplant und dokumentiert.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Dokumentation werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt.
Nicht begleitete Flächen, tiefere Lagen und spätere Änderungen bleiben außerhalb der Aussage.
Vor Beginn werden Teilflächen, geeignete Verfahren und benötigte Nachweise festgelegt. Der Bericht zeigt, was untersucht wurde und welche Fragen für die nächsten Arbeiten offen bleiben.
FONTANA-EOD gliedert die Rastanlage nach realen Bauaufgaben. Eine offene Erweiterungsfläche, ein Entwässerungsgraben, ein Gebäudefundament und ein beleuchteter Bestandsparkplatz werden nicht unter einer pauschalen Flächenleistung zusammengefasst. Für jeden Bereich werden Messziel, Tiefenbezug, Zugänglichkeit und erwartbare Störquellen festgelegt.
Während der Ausführung werden Planänderungen, verschobene Technikpunkte und neu zugängliche Rückbauflächen gegen den bestehenden Bearbeitungsstand geprüft. Dadurch bleibt die Dokumentation auch bei mehreren Losen, Verkehrsphasen und zeitlich getrennten Bauabschnitten verwendbar.
Messauffälligkeiten werden lagegenau kommuniziert und mit bekannten technischen Einbauten abgeglichen. Ungeklärte Störkörper erhalten eine fachliche Anschlussuntersuchung. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt; interne Abstimmungen dürfen die Meldung nicht verzögern.
Teilfläche, Eingriff, Tiefe und benötigte Aussage werden vor der Feldarbeit beschrieben.
Das verhindert, dass eine allgemein formulierte Position für verschiedene Bauleistungen unterschiedlich ausgelegt wird.
Oberfläche, Boden, Zielobjekt und Störumfeld bestimmen das Verfahren.
Bekannte technische Grenzen werden vorab berücksichtigt. Zusätzliche Einschränkungen aus der Feldarbeit werden dokumentiert und fachlich bewertet.
Feldleistungen folgen Bauphasen, Zugänglichkeit und dokumentierten Grenzen.
Übergaben zwischen Bauabschnitten erhalten einen nachvollziehbaren Daten- und Statusstand.
Messlinien, Punkte, Befunde und Einschränkungen bleiben räumlich zugeordnet.
Die Qualitätssicherung kann dadurch auf konkrete Flächen, Tiefen und Kennungen zurückgeführt werden.
Abweichungen und Auffälligkeiten werden an definierte Ansprechpartner übergeben.
Bei kurzen Entscheidungswegen bleibt dennoch klar, wer fachlich bewertet und wer den Bauablauf steuert.
Der Bericht beantwortet die Projektfrage und benennt noch erforderliche Maßnahmen.
Nicht untersuchte Bereiche werden nicht durch weitergehende Formulierungen in den Bearbeitungsstand einbezogen.
Vor Beginn wird geklärt, welche Flächen gesperrt, geräumt oder erst nach Rückbau zugänglich sind. Untersuchungen und Auswertung werden den jeweiligen Bauabschnitten zugeordnet. Noch nicht erreichbare Bereiche bleiben als offene Aufgabe im Ablauf erkennbar.
Abschnittsplan, dokumentierte Tiefe und aktueller Ausführungsplan werden gemeinsam übergeben. Ergebnisse für eine Stellfläche gelten nur im erfassten Umfang; neue Leitungsgräben oder tiefer liegende Fundamente benötigen einen gesonderten Abgleich.
Straßenbauverwaltung, Planung, Betreiber, Bauunternehmen, Fachfirma und zuständige Stellen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Vor Beginn wird festgelegt, wer fehlende Unterlagen beschafft, Planänderungen weitergibt und über die nächsten Arbeiten entscheidet.
Definiert Projektziel, Bauabschnitte, benötigte Aussage und zeitliche Prioritäten.
Stellt vorhandene Unterlagen bereit und beauftragt die erforderlichen Fachleistungen.
Bei mehreren Finanzierungs- oder Bauabschnitten wird festgelegt, wer den übergeordneten Bearbeitungsstand fortschreibt.
Übersetzen Fahrgassen, Stellplätze, Leitungen, Gebäude und Technikpunkte in konkrete Eingriffe.
Binden die Kampfmittelprüfung in Entwurf, Ausschreibung und Terminplanung ein.
Planänderungen werden so gekennzeichnet, dass ihr Einfluss auf bereits bearbeitete Bereiche geprüft werden kann.
Regeln Zugänge, Sperrungen, Betriebsflächen und Verkehrsführung während der Arbeiten.
Melden betriebliche Änderungen, die den vorgesehenen Arbeitsraum oder die Zugänglichkeit beeinflussen.
Betriebliche Wiederöffnung und fachlicher Bearbeitungsstand werden als unterschiedliche Entscheidungen geführt.
Setzen Arbeitsbereiche, Unterweisungen, Aushublagen und Stopppunkte um.
Kommunizieren Änderungen von Lage, Tiefe und Bauverfahren vor dem Eingriff.
Der tatsächliche Bauzustand muss mit dem dokumentierten Untersuchungsbereich übereinstimmen.
Ordnet Verdachtslage und Projektunterlagen ein, plant die beauftragte Vorgehensweise und führt die Fachleistung aus.
Dokumentiert Bearbeitungsumfang, Ergebnisse, Einschränkungen und Anschlussmaßnahmen.
FONTANA-EOD führt die beauftragte technische Untersuchung aus und dokumentiert deren Ergebnis. Bei einer Fundlage entscheiden die zuständigen Stellen über das weitere Vorgehen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Die konkrete Bezeichnung und Zuständigkeitsverteilung ist regional unterschiedlich.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden der tatsächlichen Teilfläche zugeordnet; Meldewege werden vor Beginn festgelegt.
Tätigkeitsumfang, Projektort, Bauzustand und mögliche Fundlage bestimmen die organisatorischen Anforderungen. Für Rastanlagen werden Leistungsbeschreibung, Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung und Nachweisführung auf die jeweiligen Verkehrs- und Technikflächen zugeschnitten.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung verbindet Mess- und Räumverfahren mit Verkehr, Betrieb, Baugerät, Schutzbereichen, Unterweisung, Rettungswegen und Kommunikation. Auf Rastanlagen kommen bewegter Verkehr, Publikumsbereiche, Nachtarbeit und technische Anlagen als organisatorische Randbedingungen hinzu.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Rastanlagenprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Auf Rastanlagen wird die erforderliche Qualifikation auf die tatsächlich beauftragten Tätigkeiten und jeweiligen Bauabschnitte bezogen.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Unternehmen, verantwortliche Personen und Aufgabenbereich müssen zur konkreten Tätigkeit passen.
Die bloße Durchführung einer Messung und eine spätere Räum- oder Bergungsarbeit sind organisatorisch zu unterscheiden.
Verkehr, Publikumsbereiche, Geräte, Arbeitszonen, Schutzmaßnahmen und Meldewege werden gemeinsam betrachtet.
Änderungen der Bauphase werden auf die festgelegte Arbeitsorganisation und Schutzwirkung geprüft.
Fläche, Tiefe, Verfahren, Vorleistungen, Qualitätskontrolle und Nachweise werden eindeutig festgelegt.
Bedarfspositionen erhalten einen fachlichen Auslöser, damit ihr Einsatz nachvollziehbar bleibt.
Bearbeitungsbereich, Daten, Befunde, Einschränkungen und Schlussfolgerung werden zusammengeführt.
Die Aussage bleibt an den dokumentierten Arbeitsraum und den zugrunde liegenden Bauzustand gebunden.
Verdachtsgrundlage, Projektgeometrie, Qualifikationsanforderungen, Bauphasen und geschuldete Nachweise werden abgestimmt.
So lassen sich Angebote fachlich vergleichen und Schnittstellen zu Verkehrsführung sowie Folgegewerken eindeutig regeln.
Verantwortliche Personen, Arbeitsbereiche, Unterweisung, Stopppunkte und Änderungen müssen den Beteiligten bekannt sein.
Ein Wechsel des Bauzustands kann eine neue fachliche Bewertung erfordern, auch wenn ein benachbarter Bereich bereits bearbeitet wurde.
Arbeiten sofort einstellen, Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen, den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich 110 verständigen; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Das weitere Vorgehen richtet sich nach Fundlage, örtlichem Meldeweg und regionalem Zuständigkeitsrahmen.
Pläne, Messdaten und Feldprotokolle müssen den komplexen Aufbau der Rastanlage abbilden. Die Unterlagen zeigen, welche Flächen untersucht wurden und welche Aufgaben für die nächsten Bauabschnitte offen bleiben.
Die Übersicht verknüpft Bauabschnitte, Eingriffstiefen und spätere Nutzung, damit jede Feldleistung dem tatsächlich betroffenen Teil der Rastanlage zugeordnet bleibt.
Teilflächen im Straßenprojekt einordnen
Die Kartierung zeigt begründete Verdachtsbereiche, Datenlücken und empfohlene technische Untersuchungsbereiche.
Verdachtsbereiche und Datenlücken prüfen
Der Tiefennachweis beschreibt die tatsächlich erfasste Lage und Tiefe für Schächte, Gründungen oder Bohrungen.
Schächte und Gründungen tiefenbezogen untersuchen
Das Protokoll zeigt, welche Lagen technisch untersucht und begleitet wurden. Nicht erfasste Bereiche bleiben ausdrücklich offen.
Aushublagen fachlich begleiten
Die Projektakte unterscheidet Messanomalien, technische Störkörper, tatsächliche Funde und noch offene Maßnahmen.
Befunde und weitere Maßnahmen zuordnen
Der Abschlussbericht hält Ausgangsdaten, ausgeführte Untersuchungen, Ergebnisse und verbleibende Grenzen fest.
Projektakte und Abschlussbericht ordnen

Historische Verdachtsklärung, technische Sondierung, Tiefenprüfung, baubegleitende Untersuchungen und Dokumentation werden auf denselben Bauabschnitt der Rastanlage bezogen.
Kampfmittelprüfungen für Verkehrs-, Leitungs-, Energie- und andere Infrastrukturprojekte nach den jeweiligen Bodeneingriffen planen.
Projektumfeld vergleichen
Straßen-, Kanal- und Tiefbauarbeiten mit Querungen, Entwässerung und Gründungen nach Bauabschnitt und Tiefe planen.
Straßenbaukontext klären
Verdachtsgrundlage, betroffene Teilflächen und technische Anschlussprüfungen für Rastanlagen und Parkplätze begründen.
Historische Verdachtslage prüfen
Tiefe Gründungen, Schächte und Bohrpunkte nach Lage, Richtung und Solltiefe untersuchen.
Tiefe Arbeitsräume untersuchen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die offenen Aushubbereiche geeignet ist.
Aushubfolge vorbereiten
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Befundbearbeitung abstimmen
Leistungsbeschreibung, Qualitätskontrolle, Bericht, Planstände und Teilübergaben für Rastanlagen und Parkplätze strukturieren.
Vergabe und Nachweise vorbereiten
Lageplan, Eingriffsgeometrie, Planstand, Verdachtsunterlagen und Entscheidungstermin für Rastanlagen und Parkplätze fachlich prüfen lassen.
Rastanlagenprojekt mit Unterlagen anfragen
Ergänzen Sie die Standortangabe um die betroffenen Stellflächen, Fahrgassen und Anlagenpunkte. Bei einer Rastanlage gehören Fahrtrichtung und Abschnittsbezeichnung dazu. Lageplan, Bauphasen und vorhandene Anforderungen müssen dieselben Teilflächen betreffen und die geplanten Erweiterungen erkennen lassen.
Eine bestehende Oberfläche beschreibt weder die historische Verdachtslage noch den bereits untersuchten Bodenraum. Frühere Berichte werden deshalb auf Lage, Tiefe, Verfahren und dokumentierte Einschränkungen geprüft, bevor sie für den neuen Eingriff verwendet werden.
Nachweise am Eingriff prüfenEin zusätzlicher Ladepunkt, ein tieferer Schacht oder eine verschobene Leitung verändert den Untersuchungsbedarf. Halten Sie die betroffenen Punkte im aktuellen Plan fest und gleichen Sie sie vor Ausführung mit den vorhandenen Ergebnissen ab.
Fachliche Grundlagen vertiefenDer Untersuchungsbedarf sollte geklärt werden, sobald die Bodeneingriffe für Fahrgassen, Stellplätze, Leitungen, Entwässerung, Gebäude, Maste oder technische Anlagen beschrieben werden können. Maßgeblich ist der konkrete Arbeitsraum mit Lage, Tiefe und Bauverfahren. Eine historische Vorprüfung kann den Verdacht räumlich bewerten; die technische Leistung richtet sich anschließend nach Oberfläche, Störumfeld und Eingriffsgeometrie.
Eine Versiegelung sagt nichts darüber aus, ob der darunterliegende Arbeitsraum für die neue Maßnahme ausreichend bewertet wurde. Asphalt, Beton, Leitungen, Bewehrung und technische Einbauten können Messverfahren begrenzen. Vor dem Einsatz wird deshalb geprüft, welche Datentiefe und Aussage unter den vorhandenen Bedingungen erreichbar ist und ob Rückbauzustände oder ergänzende Verfahren erforderlich sind.
Hilfreich sind Lageplan, Flurstücke, Ausbau- oder Umbauplanung, Bauabschnitte, Aushubtiefen, Leitungs- und Entwässerungspläne, Fundament- und Mastlisten, Baugrundunterlagen, historische Auswertungen sowie vorhandene Behördenkorrespondenz. Bei laufendem Betrieb sollten außerdem Verkehrsphasen, Sperrflächen und Entscheidungstermine angegeben werden.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Bei Bestandsdecken, Gebäuden, technischen Anlagen oder Störfeldern wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Bauzustand, Aushublagen, Stopppunkte, Weisungswege und Dokumentation stehen vor Beginn fest. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden auch vor Bodeneingriffen beim Aufbruch oder Rückbau eingeplant; nicht erfasste Bereiche bleiben offen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Die privat beauftragte Fachfirma bewertet Unterlagen, führt die vereinbarte Leistung aus und dokumentiert deren Ergebnis. Meldewege und Ansprechpartner werden vor Beginn der Erdarbeiten für den Projektort geklärt.
Der Bericht beschreibt Ausgangslage, Planstand, bearbeitete Teilflächen und Tiefen, eingesetzte Verfahren, Mess- und Feldbedingungen, Befunde, technische Grenzen sowie erforderliche Anschlussmaßnahmen. Er kennzeichnet nicht zugängliche oder nicht belastbar auswertbare Zonen und bezieht die Schlussfolgerung ausschließlich auf den dokumentierten Bearbeitungsumfang.
Maßgeblich sind Zahl und Größe der Teilflächen, Oberflächenzustand, Leitungs- und Störumfeld, erforderliche Prüftiefen, Anzahl tiefer Punkte, Verkehrs- und Sperrphasen, Zugänglichkeit, Datenformate, Dokumentationsumfang und mögliche Anschlussleistungen. Eine belastbare Kalkulation benötigt deshalb einen eindeutigen Lage- und Eingriffsbezug.
Eine erste Anfrage muss noch kein vollständiges Leistungsverzeichnis enthalten. Sie sollte jedoch erkennen lassen, welche Teilflächen, Bauwerke und Tiefen betroffen sind und wann die fachliche Entscheidung benötigt wird.
Nennen Sie Projektadresse, Bundesland, Flurstücke, Lageplan und die Abgrenzung von Bestand, Erweiterung und einzelnen Bauabschnitten.
Markieren Sie Fahrgassen, Stellplätze, Gebäude, Entwässerung, Grünbereiche, Technikflächen und nicht zugängliche Zonen.
Bei Varianten sollte erkennbar sein, welche Geometrie verbindlich und welche nur als mögliche Erweiterung betrachtet wird.
Beschreiben Sie Abtrag, neue Oberbauten, Leitungsgräben, Schächte, Becken, Fundamente, Bohrungen, Maste und Rückbauarbeiten.
Geben Sie maximale Tiefen, Baugeräte, Verkehrsphasen, Sperrzeiten und geplante Ausführungsreihenfolge an.
Auch temporäre Baustraßen, Lager- und Montageflächen sind relevant, wenn dort Bodeneingriffe oder Lastabtragungen vorgesehen sind.
Fügen Sie Luftbildauswertungen, Behördenunterlagen, Leitungspläne, Baugrundberichte, Bestandspläne und frühere Sondierberichte bei.
Benennen Sie, ob das Ergebnis für Variantenplanung, Genehmigung, Vergabe, Bauleitung, Teilflächenübergabe oder Projektabschluss benötigt wird.
Unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen können mitgesendet werden; sie zeigen den noch erforderlichen Klärungsbedarf.
Für eine erste Einordnung reichen häufig Lageplan, kurze Beschreibung der Maßnahme, maximale Eingriffstiefe, Bauphasen, gewünschter Entscheidungstermin und vorhandene Hinweise zum Kampfmittelverdacht. FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Angaben und den passenden Leistungsbereich.
Bei umfangreichen Rastanlagen kann die Bearbeitung nach Priorität, Bauabschnitt und Nutzungsbereich gegliedert werden. Dadurch lassen sich frühe Entscheidungen treffen, ohne später geplante Flächen oder Tiefen pauschal vorwegzunehmen.
Fahrgassen, Parkstände, Randstreifen, Gehbereiche und geplanter Oberbau.
Achsen, Schächte, Becken, Rinnen, Sohlhöhen und Bestandsleitungen.
Maste, Schilder, Gebäude, Trafostationen, Ladepunkte und Baugrundbohrungen.
Sperrbereiche, laufender Betrieb, Zugänge, Übergaben und Entscheidungstermine.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.