Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Brückenplanung, Straßenbaulastträger und Bauunternehmen müssen Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Baugruben und provisorische Verkehrsflächen mit der vorhandenen Verdachtslage abgeglichen werden. FONTANA-EOD prüft die geplanten Bodeneingriffe und erreichbaren Untersuchungsbedingungen. Senden Sie Bauwerkspläne, Gründungstiefen und Bauphasen, damit sich geeignete Untersuchungen für Rückbau, Ersatzneubau und Übergaben festlegen lassen.
Widerlager, Pfeiler und Vorfelder trennen.
Pfähle, Verbauten und Bohrpunkte zuordnen.
Rückbau und Neubau dokumentieren.
Beim Brückenbau wird die Kampfmittelsondierung auf die geplanten Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Verbauachsen und Baugruben bezogen. Maßgeblich sind Verdachtslage, Eingriffstiefe und der Bauzustand, in dem die Untersuchung möglich ist. Vor dem jeweiligen Eingriff wird geklärt, welche Bereiche bereits ausreichend untersucht sind und wo ergänzende Maßnahmen erforderlich werden.
Brückenprojekte bestehen aus räumlich und zeitlich unterschiedlichen Arbeitsräumen. Eine belastbare Planung trennt oberflächennahe Vorfelder, tiefe Gründungen, lineare Verbauten und erst nach Rückbau zugängliche Bereiche.
Die Bauwerksplanung muss außerdem zwischen dauerhaftem Bauteil, temporärer Hilfskonstruktion und bauzeitlich genutzter Fläche unterscheiden. Nur so werden zusätzliche Gründungen und spätere Rückbauarbeiten vollständig erfasst.

Abbruch und Neubau erzeugen nacheinander unterschiedliche Zugänge zum Untergrund. Vorfelder, Bestandsfundamente, spätere Baugruben und neue Gründungen werden deshalb nach Bauphase getrennt bewertet.
Der Nachweis zeigt, welche Aussage bereits vor Rückbau möglich ist und welche ergänzende Untersuchung im später zugänglichen Arbeitsraum folgt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen für Bodeneingriffe im Abbruch werden vor Beginn festgelegt.
Bei Bauphasenwechseln wird festgelegt, welche früheren Ergebnisse weiter gelten und welche Bereiche neu zugänglich oder verändert sind.
Rückbau- und Neubaufolge prüfen
Widerlager, Flügelwände und Rampen verbinden flächige Baugruben mit tiefen Fundament- oder Verbaupunkten. Bestandsleitungen, Böschungen und Verkehrsflächen beeinflussen die Messbarkeit.
Flächenprüfung, Bohrpunkte, Spundwandachsen und Aushubbereiche erhalten einen gemeinsamen Lagebezug, bleiben fachlich aber getrennte Prüfaufgaben.
Eine eindeutige Bauteilnummer verbindet Feldleistung, Planstand und spätere Abnahme des Widerlagerbereichs.
Widerlager und Tiefenräume prüfen
Pfeiler- und Pfahlstandorte benötigen eine punktbezogene Prüfung des späteren Arbeitsraums. Koordinaten, Durchmesser, Solltiefe und Bohr- oder Einbringverfahren sind dafür unverzichtbar.
Verschobene Pfähle oder geänderte Pfahlgruppen werden gegen den vorhandenen Prüfstatus abgeglichen und nicht pauschal aus benachbarten Ergebnissen abgeleitet.
Die Prüfreihenfolge folgt den tatsächlichen Herstellterminen der Pfahlgruppen und nicht allein der Reihenfolge in der Punktliste.
Pfahl- und Pfeilerpunkte vorbereiten
Verbauachsen und Rückverankerungen verlaufen linear oder geneigt und können tief in bislang nicht geprüfte Bereiche reichen. Vorhandene Messungen werden darauf geprüft, ob sie die vorgesehene Lage und Tiefe abdecken.
Achse, Neigung, Einbindetiefe, Bohrverfahren und Sicherheitsraum werden mit der Sondierplanung verbunden.
Geneigte Arbeitsräume werden dreidimensional betrachtet, damit ihr Verlauf in der Tiefe nicht außerhalb des untersuchten Korridors liegt.
Verbau- und Ankerachsen prüfen
Baugruben in Gewässernähe verbinden wechselnde Geländehöhen, Auffüllungen, Wasserhaltung und eingeschränkte Zugänge. Die Messbedingungen können sich mit jeder Aushubstufe verändern.
Zugängliche Sohlen und Böschungen werden abschnittsbezogen bewertet; nicht prüfbare Zonen erhalten eine dokumentierte Anschlussmaßnahme.
Gewässernähe kann Gerätezugang und Messzeitpunkt begrenzen; diese Randbedingungen werden vor der Kalkulation berücksichtigt.
Baugrubenablauf fachlich abstimmen
Kranflächen, Baustraßen, Montageplätze, Hilfspfeiler und Behelfsbrücken können zusätzliche Bodeneingriffe außerhalb des endgültigen Bauwerks erzeugen.
Auch temporäre Flächen werden nach Lastabtrag, Gründung, Aushub und spätem Rückbau betrachtet, sofern sie in kampfmittelrelevante Bereiche eingreifen.
Temporäre Konstruktionen erhalten denselben fachlichen Flächen- und Tiefenbezug wie dauerhafte Bauwerksteile.
Temporäre Arbeitsflächen einordnenDie Kampfmittelprüfung folgt dem Planungs- und Baufortschritt. Je früher Bauteilgeometrie, Zugänglichkeit und Nachweisziel geklärt sind, desto belastbarer lassen sich Verfahren und Termine einbinden.
Besonders bei Ersatzneubauten ist der prüfbare Arbeitsraum nicht statisch. Er verschiebt sich mit Verkehrsumlegung, Abbruch, Herstellung der Baugrube und Wechsel in den Spezialtiefbau.
Historische Verdachtshinweise werden mit den möglichen Bauwerksstandorten, Gründungsarten und vorgesehenen Bauzuständen abgeglichen.
Dadurch lassen sich Varianten nicht nur statisch und verkehrlich, sondern auch nach zusätzlichem Prüf- und Zugangsbedarf vergleichen.
Noch fehlende Unterlagen und ihre Bedeutung für die weitere Planung werden benannt.
Historische Grundlage prüfenBauteile, Bohrpunkte, Verbauachsen und Baugruben werden auf den Verdachtskorridor bezogen. Offene Geometrien bleiben als Planungsannahme gekennzeichnet.
Die technische Erkundung wird dort vertieft, wo der spätere Eingriff eine belastbare Aussage verlangt.
Das Untersuchungsprogramm wird mit der fortschreitenden Bauwerksplanung konkretisiert, ohne bereits belastbare Grundlagen erneut zu bearbeiten.
Entwurfsstand fachlich einordnenLeistungsbeschreibung, Punktlisten, Tiefen, Zugänge, Bauphasen, Qualifikationsanforderungen und geschuldete Nachweise werden eindeutig formuliert.
Bedarfspositionen erhalten konkrete Auslöser, damit Angebote fachlich vergleichbar bleiben.
Aufmaß, Leistungsstatus und Abrechnung werden mit den eindeutigen Punkt- und Achskennungen verbunden.
Vergabeunterlagen strukturierenVor Spezialtiefbauarbeiten muss feststehen, welche Punkte und Achsen in welcher Tiefe geprüft wurden. Plan- und Ist-Lage werden über eindeutige Kennungen verbunden.
Nicht erreichbare Punkte erhalten eine fachlich begründete Ersatzgeometrie oder eine andere Anschlussmaßnahme.
Die örtliche Absteckung wird vor Bohrbeginn mit dem freigegebenen Ausführungsplan abgeglichen.
Tiefe Eingriffe vorbereitenBestandsbauteile und Bewehrung können vorgelagerte Messungen begrenzen. Nach Rückbau entstehen neue, technisch besser erreichbare Flächen.
Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits für Bodeneingriffe im Rückbau festgelegt. Für die anschließende Baugrubenherstellung werden geeignete Untersuchungen, Aushublagen, Stopppunkte und erneute Sondierung vor Beginn in die Bauablaufplanung integriert.
Neu freigelegte Fundamentreste oder Auffüllungen können den geplanten Prüfablauf verändern und werden fachlich nachgeführt.
Rückbaufolge und Aushub planenMessanomalie, technischer Störkörper und tatsächlicher Fund werden fachlich getrennt behandelt. Bei Messauffälligkeiten werden Lage, Messbedingungen und bekannte Einbauten geprüft. Bei einem verdächtigen Gegenstand gelten die Sofortmaßnahmen und der unverzügliche Notruf.
Bauleitung und Projektverantwortliche erhalten eine klare, räumlich zuordenbare Anschlussentscheidung.
Bei einem verdächtigen Gegenstand dürfen benachbarte Arbeiten nicht allein aufgrund einer selbst gewählten Abgrenzung fortgesetzt werden. Das weitere Vorgehen wird mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
Befundbearbeitung einordnenUntersuchungsergebnisse gelten für die beschriebenen Bauteile, Tiefen und Bauphasen.
Die fachliche Aussage wird daher nicht nur nach Fläche und Tiefe, sondern auch nach dem Zeitpunkt ihrer Erhebung bewertet. Ein Ergebnis vor Rückbau kann für den später freigelegten Fundamentbereich unzureichend sein.
Ausgangslage: Der Bauwerkskorridor liegt in einem historisch auffälligen oder nicht abschließend bewerteten Bereich.
Nächster Schritt: Quellen und Verdachtsflächen werden auf Widerlager, Pfeiler, Rampen und Baustelleneinrichtung bezogen.
Nachweis: Räumlich begründete Teilflächen und eine Empfehlung für die technische Prüfung.
Der Quellenumfang richtet sich nach der Entscheidung, die für die Bauwerksvariante tatsächlich benötigt wird.
Ausgangslage: Vorfeld, Böschung oder Rampenfläche ist frei zugänglich und soll oberflächennah bearbeitet werden.
Nächster Schritt: Ein geeignetes flächiges Verfahren wird nach Zielobjekt, Oberfläche und Störumfeld gewählt.
Nachweis: Messfläche, Anomalien, Einschränkungen und Anschlussentscheidung.
Auch scheinbar freie Vorfelder können durch Leitungen, Schutzplanken oder frühere Bauphasen technisch überprägt sein.
Ausgangslage: Der geplante Eingriff für Pfahl, Pfeiler, Spundwand oder Anker reicht über die nachgewiesene Erfassungstiefe der Oberflächenmessung hinaus.
Nächster Schritt: Punkt- oder linienbezogene Tiefensondierung wird auf die spätere Eingriffsgeometrie abgestimmt.
Nachweis: Koordinaten, Soll- und Prüftiefe, Störeinflüsse und Punktstatus.
Die Punktprüfung wird auf den späteren Last- und Arbeitsraum bezogen, nicht lediglich auf die Achsmitte.
Ausgangslage: Bewehrung, Fundamente, Leitungen oder Stahlbauteile überlagern die vorgelagerte Messung.
Nächster Schritt: Zugängliche Randbereiche werden getrennt bewertet; Restzonen erhalten einen späteren Prüfzustand.
Nachweis: Räumlich ausgewiesene Einschränkung und geplante ergänzende Untersuchung.
Der spätere Prüfzustand wird bereits im Leistungsverzeichnis mit Zugangsvoraussetzungen und Terminbezug beschrieben.
Ausgangslage: Erst der Abbruch macht den tatsächlichen Untergrund und neue Sohlen zugänglich.
Nächster Schritt: Prüfung und Aushub werden lagen- und abschnittsbezogen organisiert.
Nachweis: Bearbeitete Sohlen, Böschungen, Unterbrechungen und weitere Maßnahmen.
Die Freigabe des nächsten Aushubabschnitts bleibt an die dokumentierte Sohle und die seitlichen Grenzen gebunden.
Ausgangslage: Messung oder Aushub ergibt eine auffällige Lage.
Nächster Schritt: Messauffälligkeiten werden fachlich ausgewertet. Bei einem verdächtigen Gegenstand gelten die Sofortmaßnahmen und die unverzügliche Meldung an die zuständigen Stellen.
Nachweis: Lage, Bearbeitung, Übergabe und Abgrenzung noch offener Bereiche.
Befund und Bearbeitungsstand des Bauwerks werden getrennt dokumentiert. Daraus darf ohne fachliche Bewertung keine Aussage über benachbarte Bereiche abgeleitet werden.
Die Dokumentation muss Bauteil, Lage, Tiefe, Verfahren, Bauzustand und Anschlussentscheidung miteinander verbinden. Vor weiteren Arbeiten wird geprüft, ob das Ergebnis den geplanten Eingriff im Spezialtiefbau abdeckt.
Für die Projektakte werden bauteilbezogene Nachweise bevorzugt, weil sie Tragwerksplanung und Ausführung unmittelbar mit dem tatsächlichen Bearbeitungsstand verbinden.
Bauwerksnummer, Planstand, Koordinatensystem, Widerlager, Pfeiler, Rampen, Baugrube und Bauabschnitt bilden die räumliche Grundlage.
Änderungen während Planung und Ausführung werden mit Datum und Revisionsstand fortgeschrieben.
Die bauteilbezogene Ablage erleichtert die Übergabe zwischen Entwurfs-, Ausführungs- und Bauüberwachungsphase.
Luftbildauswertung, Archivquellen, behördliche Hinweise, frühere Funde und vorhandene Berichte werden mit ihrem Geltungsbereich dokumentiert.
Widersprüche oder fehlende Informationen bleiben als konkrete Klärungspunkte sichtbar.
Quellenangaben zeigen späteren Planern, auf welchen Unterlagen die räumliche Bewertung beruht.
Pfahl-, Bohr-, Mast-, Anker- und Verbaupunkte erhalten eindeutige Kennungen mit Solltiefe, Geometrie und zugehörigem Bauteil.
Planänderungen können dadurch gegen den bereits erreichten Prüfstatus abgeglichen werden.
Ein Punktstatus umfasst nicht nur gemessen oder offen, sondern auch erreichte Tiefe, Einschränkung und erforderliche Folge.
Messflächen, Bohrlochgeometrien, erreichte Tiefen, Störquellen, Rohdaten und Auswertung werden auf denselben Lagebezug geführt.
Nicht auswertbare oder nicht erreichbare Bereiche werden räumlich abgegrenzt.
Datenformate und Koordinatensystem werden vor der Feldarbeit vereinbart. Lageangaben aus unterschiedlichen Planständen werden vor ihrer Verwendung abgeglichen.
Anomalien, Freilegungen, Aushublagen, Stopppunkte und tatsächliche Befunde werden dem jeweiligen Bauzustand zugeordnet.
So bleibt erkennbar, ob eine Aussage vor Rückbau, nach Rückbau oder während der Baugrubenherstellung entstanden ist.
Der Bauphasenstatus wird nach jeder relevanten Freilegung oder Planrevision aktualisiert.
Der Abschluss beschreibt bearbeitete Flächen und Tiefen, methodische Grenzen, offene Bereiche und den nächsten erforderlichen Schritt.
Die Aussage wird nicht über den dokumentierten Bauteil- und Bauphasenbezug hinaus erweitert.
Abnahmeunterlagen benennen ausdrücklich, welche Bauwerksteile oder Tiefen nicht Gegenstand des Auftrags waren.
Ein Brückenprojekt erzeugt über mehrere Planstände und Bauphasen hinweg unterschiedliche Fachunterlagen. Das Dossier hält diese Informationen auf einer gemeinsamen räumlichen und bauteilbezogenen Grundlage zusammen.
Punktlisten, Lagepläne und Feldprotokolle verwenden dafür dieselben Bauteilkennungen und nennen ihren jeweiligen Revisionsstand.
Historische Grundlagen, Lagepläne, Bauwerkspläne und Revisionen werden mit eindeutiger Bezeichnung geführt.
Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Geometrie der jeweiligen Bewertung zugrunde lag.
Vor der Verwendung einer Punktliste wird ihr Stand mit der aktuellen Ausführungsplanung abgeglichen.
Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Verbauten, Anker und Baugruben erhalten einen gemeinsamen Kennungsaufbau.
Status, Tiefe und Anschlussmaßnahme können damit bauteilbezogen ausgewertet werden.
Bauteilkennungen werden auch in Fotos, Tagesberichten und Befundmeldungen durchgängig genutzt.
Rohdaten, Messlinien, Bohrprotokolle, Tiefenangaben und Auswertung werden nach Abschnitt und Verfahren geordnet.
Die Datenstruktur unterstützt eine spätere Fachprüfung oder Planrevision.
Originaldaten und Bearbeitungsstände bleiben voneinander getrennt archiviert.
Auffälligkeiten, Freilegungen und tatsächliche Befunde werden mit Lage, Bearbeitungsstand und Projektentscheidung verbunden.
Offene Punkte bleiben von erledigten Befunden klar getrennt.
Jede Anschlussmaßnahme erhält Verantwortlichkeit, Terminbezug und eindeutige Lage.
Voruntersuchung, Rückbau, Baugrubenherstellung, Gründung und Neubau werden in einer fortschreibbaren Statusübersicht geführt.
Damit kann die Bauleitung den jeweils freigegebenen Arbeitsraum erkennen.
Teilübergaben werden in der Gesamtübersicht erhalten, bis der Bauwerksbereich vollständig abgeschlossen ist.
Bericht, Pläne, Punktlisten, Einschränkungen und Kommunikationsnachweise werden in der vereinbarten Form übergeben. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten gehören die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle dazu.
Spätere Änderungen lassen sich gezielt auf den vorhandenen Bearbeitungsumfang prüfen.
Ein Anlagenverzeichnis benennt die zugehörigen Berichte, Pläne und Punktlisten für die Übergabe an nachfolgende Beteiligte.
Der Ablauf wird an Planungsstand, Rückbaufolge und Spezialtiefbau angepasst. Jeder Schritt beantwortet eine konkrete Frage des nächsten Bauabschnitts.
Die Reihenfolge der Feldarbeit wird mit den kritischen Terminen für Gründung, Verbau und Baugrubenfreigabe verknüpft. Zeitbedarf für Untersuchung, Auswertung und Übergabe wird vor den nachfolgenden Bauarbeiten berücksichtigt.
Projektart, Bauwerksbestand, Abbruchumfang, Neubaugeometrie, Bauphasen und benötigte Aussage werden eindeutig beschrieben.
Historische Quellen, Bestandspläne, Baugrunddaten, Leitungen und frühere Kampfmittelunterlagen werden auf den Bauwerkskorridor bezogen.
Vorfelder, Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Verbauten, Anker, Baugruben und temporäre Flächen erhalten eigene Prüfgeometrien.
Flächige Messung, Tiefensondierung, Untersuchung nach Rückbau und baubegleitende Kampfmittelsondierung werden auf ihre Eignung für den jeweiligen Eingriff geprüft und entsprechend geplant.
Punkte, Achsen, Arbeitsbereiche, Sperrzonen, Gerätezugänge und Kommunikationswege werden vor Beginn abgestimmt.
Messungen, Bohrlochprüfungen oder lagenbezogene Baugrubenarbeiten werden nach der vereinbarten Geometrie durchgeführt.
Messwerte, Anomalien, Freilegungen und Einschränkungen werden mit Bauteil, Verdachtslage und späterem Eingriff plausibilisiert.
Bericht, Pläne, Punktstatus und offene Maßnahmen werden für Tragwerksplanung, Spezialtiefbau und Bauleitung aufbereitet.
Brückenbau verbindet flächige Vorfelder, tiefe punktuelle Bodeneingriffe und lineare Verbauachsen. Die technische Planung muss deshalb mehr leisten als eine allgemeine Flächenabgrenzung.
Technische Detailangaben sind besonders bei geneigten Ankern, Pfahlgruppen und räumlich versetzten Verbauachsen entscheidend, weil geringe Planänderungen in der Tiefe große Lageabweichungen erzeugen können.
Ein Widerlager kann aus Baugrube, Fundamentplatte, Pfählen, Flügelwänden, Rückverankerungen und Leitungsquerungen bestehen. Jeder Bestandteil besitzt eine eigene Lage und Tiefe. Die Sondierplanung wird auf diese Geometrie bezogen, nicht auf eine pauschale Fläche um das Bauwerk.
Für Pfähle und Bohrungen werden Punktlage, Durchmesser, Solltiefe und Herstellverfahren benötigt. Verbauachsen und Anker verlangen zusätzlich Angaben zu Richtung, Neigung und Einbindetiefe. Oberflächennahe Messungen bleiben auf den technisch erfassten Raum begrenzt.
Bestandsfundamente, Bewehrung, Stahlbauteile, Leitungen und Verkehrsflächen können Messdaten überlagern. Diese Einflüsse werden vor Ausführung aufgenommen und mit Rückbaufolge sowie ergänzenden Untersuchungen verbunden.
Ändert sich die Ausführungsplanung, werden neue Punkte und Achsen nicht automatisch aus früheren Ergebnissen übernommen. Es wird geprüft, ob der neue Arbeitsraum noch innerhalb der dokumentierten Prüfgeometrie liegt.
Baugrube, Fundamentabmessung, Sohltiefe und angrenzende Flügelwände bestimmen den flächigen und tiefen Prüfbereich.
Die Abgrenzung schließt Arbeitsräume für Schalung, Sauberkeitsschicht und seitlichen Bodenaustausch ein.
Jeder Pfahl wird mit Koordinate, Durchmesser, Solltiefe und Bauteilkennung geführt. Gruppenaussagen ersetzen keine fehlenden Einzelpunkte.
Bei Pfahlgruppen werden Abstand, Überschneidung der Prüfbereiche und mögliche Ersatzpunkte fachlich bewertet.
Achse, Einbindetiefe, Trägerabstand und Einbringverfahren bestimmen, ob eine linien- oder punktbezogene Tiefenprüfung erforderlich ist.
Auch temporär versetzte Verbauachsen können neue, zuvor nicht untersuchte Tiefenräume erzeugen.
Neigung, Länge und räumlicher Verlauf werden auf den verdächtigen Tiefenraum bezogen. Oberflächenmessungen decken geneigte Arbeitsräume nicht automatisch ab.
Die dreidimensionale Lage geneigter Elemente wird über Startpunkt, Richtung und Länge beschrieben.
Neu zugängliche Sohlen und Böschungen erhalten einen eigenen Prüfstatus. Vorher überlagerte Bereiche bleiben bis dahin als offen gekennzeichnet.
Rückbaufortschritt und neu zugängliche Sohle werden vor jeder Anschlussmessung vermessungstechnisch bestätigt.
Hilfspfeiler, Baustraßen und Kranstandorte werden berücksichtigt, wenn Lastabtrag oder Bodeneingriff relevante Tiefen erreichen.
Kranlasten oder Hilfspfeiler können auch ohne tiefen Aushub einen kampfmittelrelevanten Last- und Gründungsraum erzeugen.

Vor Brückenbau, Ersatzneubau oder Verstärkung wird der Untersuchungsbedarf für die geplanten Bodeneingriffe geklärt. Maßgeblich sind nicht nur das Baufeld, sondern die konkrete Bauteilgeometrie, die vorgesehene Tiefe und der Bauzustand, in dem die Untersuchung durchgeführt werden kann.
Untersuchungsbedarf für das Bauwerk bestimmen
Vorfelder, Rampen und oberflächennahe Baugruben können flächig geprüft werden, wenn Oberfläche und Störumfeld dies zulassen. Pfahlgründungen, Pfeiler, Widerlager, Spundwände und Rückverankerungen benötigen eine gesonderte Punkt- oder Liniengeometrie. Eine allgemeine Flächenaussage deckt diese Tiefenräume nicht automatisch ab.
Bestandsbauwerke, Bewehrung, Leitungen und Verkehrseinrichtungen können Messungen begrenzen. Nicht ausreichend untersuchte Bereiche werden im Plan ausgewiesen. Es wird geprüft, wann sie zugänglich sind und welches ergänzende Verfahren für den geplanten Eingriff geeignet ist.
Verfahren nach Geometrie und Messbedingungen wählenDie Verfahren messen unterschiedliche Eigenschaften und besitzen eigene räumliche Grenzen. Ihre Kombination folgt der Bauwerksgeometrie und nicht einer schematischen Reihenfolge.
Unterlagen, Messbedingungen und Eingriffsgeometrie bestimmen, welche Untersuchung vor der jeweiligen Bauphase möglich ist. Technische Grenzen werden einem konkreten Arbeitsraum zugeordnet und mit der geeigneten Anschlussmaßnahme dokumentiert.
Klärt, ob und in welchen Teilbereichen ein historisch begründeter Verdacht besteht.
Sie liefert keine Aussage darüber, welche Objekte sich heute tatsächlich im Untergrund befinden.
Die historische Bewertung priorisiert Bereiche, bestimmt aber nicht allein das spätere Feldverfahren.
Untersucht zugängliche Vorfelder, Rampen oder oberflächennahe Baugruben mit einem geeigneten geophysikalischen Verfahren.
Bestandsbauwerk, Leitungen und Bewehrung können die Auswertbarkeit begrenzen.
Flächige Messungen werden nur auf technisch zugängliche und ausreichend störungsarme Zonen angewendet.
Prüft definierte Pfahl-, Bohr-, Verbau- und Ankergeometrien in größerer Tiefe.
Die Aussage bleibt auf die festgelegten Punkte, Achsen und Messstrecken begrenzt.
Vor der Bohrlochsondierung werden Bohrpunkte, Tiefen und Lagebezug festgelegt. Diese Angaben werden bei der Auswertung mit den tatsächlich ausgeführten Bohrungen abgeglichen.
Nutzt den neuen Bauzustand, wenn Bestandsfundamente oder Oberbau eine frühere Messung verhindert haben.
Der Zeitpunkt wird mit Abbruch- und Baugrubenfolge abgestimmt.
Der Rückbauzustand wird als eigener Prüfzeitpunkt mit klarer Schnittstelle zur Abbruchfirma organisiert.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus. Arbeitsraum, Störzonen, Stopppunkte und verbleibende Bereiche werden dokumentiert.
Einzelne Verdachtspunkte werden fachgerecht freigelegt und bewertet. Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt.
Sie ersetzt keine Prüfung der außerhalb des Bearbeitungsbereichs liegenden Flächen.
Freilegung und Bergung knüpfen an konkrete Lagen an und werden nicht als allgemeine Flächenleistung dargestellt.
Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten, insbesondere durch ferromagnetische Körper. Sie kann geeignete freie Untersuchungsflächen erschließen. Bewehrung, Fahrzeuge, Verbau und andere Eisenmassen können Signale überlagern. Messraster, Störzonen und auswertbare Bereiche werden dokumentiert; ein magnetisches Signal ist noch keine Gegenstandsidentifikation.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielgröße, Tiefe, Messgeometrie und technisches Umfeld bestimmen die erreichbare Aussage. Leitungen, Bewehrung und metallische Einbauten können die Auswertung begrenzen. Die Ergebnisse werden mit Verdachtsgrundlage und weiteren Untersuchungen abgeglichen; das Verfahren ersetzt nicht beliebig andere Methoden.
Georadar erfasst Reflexionen elektromagnetischer Wellen an Materialübergängen. Die Daten können Strukturen, Leitungsverläufe oder Auffälligkeiten im untersuchten Untergrund erkennen lassen. Boden, Feuchte, leitfähige Schichten, Bewehrung und Messgeometrie beeinflussen Eindringung und Auswertung. Eine Radarauffälligkeit allein identifiziert kein Kampfmittel und begründet keine pauschale Aussage für tiefere Eingriffe.
Vor Beginn werden Bauteile, Untersuchungsbereiche, geeignete Verfahren und die benötigten Nachweise festgelegt. Die Ergebnisse werden anschließend dem tatsächlich untersuchten Bauzustand zugeordnet.
Qualitätssicherung umfasst neben Messdaten auch Vermessung, Planabgleich, Feldprotokolle und die fachliche Plausibilisierung auffälliger Signale.
FONTANA-EOD plant die Untersuchung anhand der vorgesehenen Bodeneingriffe. Vorfelder, Pfahlpunkte, Verbauachsen und Aushubbereiche werden fachlich getrennt, aber über denselben Lage- und Planbezug verbunden.
Methodische Grenzen werden bereits in der Arbeitsvorbereitung berücksichtigt. Wo Bewehrung, Bestand oder Leitungen eine Messung einschränken, entsteht ein nachvollziehbarer späterer Prüfzeitpunkt statt einer pauschalen Aussage.
Während der Ausführung werden Planänderungen und neu zugängliche Bereiche fortgeschrieben. Die Schlussfolgerung bleibt an den tatsächlich bearbeiteten Flächen- und Tiefenraum gebunden.
Berichte und Pläne zeigen Tragwerksplanung und Bauleitung, welche Bereiche untersucht wurden, welche Einschränkungen bestehen und welche Untersuchungen noch ausstehen.
Bauteil, Fläche, Tiefe, Bauzustand und benötigte Aussage werden vor Beginn festgelegt.
Verfahren werden nach Zielobjekt, Untergrund, Störumfeld und Eingriffsgeometrie ausgewählt.
Punktlisten, Achsen und Bauwerkspläne werden vor Einsatz und Übergabe auf Revision geprüft.
Messdaten, Bohrprotokolle, Befunde und Einschränkungen bleiben räumlich zugeordnet.
Nicht erreichbare oder nicht auswertbare Bereiche werden sichtbar ausgewiesen.
Der Bericht beantwortet die Projektfrage und benennt den nächsten fachlichen Schritt.
Die Projektakte muss erkennbar machen, welcher Abschnitt mit welchem Verfahren und welcher Tiefe bearbeitet wurde. So können Tragwerksplanung, Spezialtiefbau und Bauleitung die Ergebnisse bauteilbezogen verwenden.
Bei Ersatzneubauten wird der Prüfbedarf getrennt für Bestandsabbruch, neue Widerlager, Pfeilerachsen, Hilfsgründungen und temporäre Bauzustände bestimmt. Dadurch bleibt erkennbar, welche Aussage vor dem Rückbau und welche erst für die endgültige Gründungsgeometrie benötigt wird.
Vor Beginn wird festgelegt, wer Planänderungen meldet, Untersuchungen beauftragt und Ergebnisse an Tragwerksplanung, Spezialtiefbau und Bauleitung weitergibt.
Definiert Bauwerksziel, Bauphasen, Untersuchungsraum und benötigte Entscheidung für Vorplanung, Vergabe oder Ausführung.
Sorgt dafür, dass Abbruch-, Neubau- und Gründungsunterlagen mit einheitlichem Planstand bereitgestellt werden.
Überführt das Bauwerk in Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Verbauten, Anker und temporäre Gründungen mit eindeutiger Geometrie.
Meldet Planrevisionen so, dass ihr Einfluss auf bereits geprüfte Punkte und Achsen fachlich bewertet werden kann.
Stellen Baugrunddaten, Höhenbezug, Koordinaten, Leitungsbestand und örtliche Randbedingungen für die Sondierplanung bereit.
Sichern den Zusammenhang zwischen geplantem Bauteil, abgestecktem Punkt und dokumentiertem Prüfraum.
Setzen Rückbaufolge, Baugruben, Pfähle, Verbauten und Arbeitsbereiche nach dem abgestimmten Planstand um.
Änderungen an Punktlage, Tiefe, Herstellverfahren oder Bauzustand werden vor dem Eingriff an die Fachbeteiligten weitergegeben.
Bewertet Verdachtsgrundlage und Bauteilgeometrie, plant die vereinbarte Prüfung und dokumentiert Ergebnisse sowie methodische Grenzen.
Die Schlussfolgerung bleibt an den tatsächlich untersuchten Bauwerks- und Tiefenbereich gebunden.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Bei einem verdächtigen Gegenstand gelten die Sofortmaßnahmen und der unverzügliche Notruf.
Örtliche Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Zuständige Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden dem Projektort und den betroffenen Arbeitsabschnitten zugeordnet. Die fachtechnische Untersuchung, die bauorganisatorische Entscheidung und die behördliche Fundbearbeitung behalten ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten.
Brückenbau verbindet Baugruben, tiefe Gründungen, Rückbau, Wasserhaltung und Verkehrsbereiche. Qualifikation und Schutzmaßnahmen werden daher auf jeden Bauzustand und Eingriff abgestimmt.
Vertragliche Abnahme eines Sondierauftrags, Freigabe eines Bauabschnitts und behördliche Entscheidung bei einem Fund sind unterschiedliche Vorgänge mit jeweils eigener Dokumentation.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen der Kampfmittelräumung. Für Baugruben, Spezialtiefbau und Verkehrsflächen kommen die allgemeinen Anforderungen des Bauarbeitsschutzes hinzu.
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer Erkundung, technischer Untersuchung, Räumkonzept, Vergabe und Abschlussdokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Brückenprojekt wird gesondert geklärt.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Brückenbau und tiefen Gründungen wird die erforderliche Qualifikation nach dem tatsächlichen Untersuchungs- oder Räumauftrag bestimmt.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Bauteil, Punkt, Achse, Fläche, Tiefe und Bauzustand werden so beschrieben, dass die geschuldete Aussage prüfbar bleibt.
Verbau, Wasserhaltung, Zugänge, Rettungswege und Geräteführung werden mit der kampfmitteltechnischen Arbeitsweise abgestimmt.
Für Pfahl-, Bohr-, Anker- und Einbringarbeiten werden Untersuchungsumfang und Zuständigkeiten vor Beginn festgelegt.
Bei einem verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Planstände, Punktlisten, Qualifikation, Datenformate und Abnahmekriterien werden eindeutig festgelegt.
Absteckung, Zugänglichkeit, Bauzustand, Geräte und Verantwortlichkeiten werden nochmals abgeglichen.
Der betroffene Bauwerksbereich bleibt unterbrochen, bis eine dokumentierte Anschlussentscheidung vorliegt.
Die Arbeitsergebnisse verbinden historische Grundlage, tiefe Prüfgeometrie, Baugrubenstatus und Anschlussentscheidung zu einer bauteilbezogenen Projektakte.
Fotos, Messdaten und Berichte werden mit den zugehörigen Bauteilkennungen abgelegt.
Verdachtsbereiche und offene Datenlücken werden auf Widerlager, Pfeiler, Rampen und temporäre Flächen bezogen.
Verdachtslage für das Bauwerk klären
Koordinaten, Solltiefe, Bohrlochgeometrie und Messbedingungen werden für jeden tiefen Punkt dokumentiert.
Tiefenprüfung für Gründungen planen
Aushublagen, freigelegte Sohlen, Unterbrechungen und offene Randbereiche werden bauphasenbezogen geführt.
Baugrubenablauf abstimmen
Auffälligkeiten und Funde bleiben mit Bauteil, Lage und Zuständigkeitsweg verbunden.
Befundbearbeitung fachlich einordnen
Berichte, Punktlisten, Lagepläne und Bauphasenstatus werden in einer fortschreibbaren Projektakte zusammengeführt.
Projektakte und Übergabe strukturieren
Der Projektort bestimmt regionale Verfahrens- und Fundschnittstellen, die in die Arbeitsvorbereitung einfließen.
Projektregion fachlich einordnen

Für die Verfahrenswahl sind die geplante Gründung, ihre Tiefe und die Messbedingungen am Bauwerk maßgeblich.
Brückenbau in den übergeordneten Straßen-, Tiefbau- und Infrastrukturkontext einordnen.
Brückenprojekt im Straßenbau einordnen
Verdachtslage und betroffene Bauwerksabschnitte vor der technischen Prüfung räumlich begründen.
Historische Verdachtslage klären
Pfähle, Pfeiler, Verbauten, Anker und Bohrpunkte auf die spätere Eingriffsgeometrie beziehen.
Tiefe Gründungen fachlich prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die verbleibenden Baugrubenbereiche geeignet ist.
Aushubüberwachung vorbereiten
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Bergungs- und Übergabeprozess klären
Leistungsbeschreibung, Qualitätskontrolle, Bauphasenstatus und Abschlussdokumentation aufeinander abstimmen.
Vergabe und Nachweise vorbereiten
Projektort, Bundesland und regionale Schnittstellen für Fund- und Verfahrensfragen einordnen.
Regionale Zuständigkeit prüfen
Bauwerksplan, Pfahl- und Verbaupunkte, Bauphasen und vorhandene Verdachtsunterlagen fachlich prüfen lassen.
Brückenprojekt mit Unterlagen anfragen
Geben Sie Projektort und Bauwerksnummer an und markieren Sie Widerlager, Pfeilerachsen, Hilfsgründungen und Verbau im Plan. Ergänzen Sie den Planstand und die maßgeblichen Höhen. So lassen sich Untersuchungsberichte auch dann zuordnen, wenn Bestandsabbruch und Neubau in mehreren Abschnitten erfolgen.
Veränderte Pfahlpositionen, Ankerlängen oder Baugrubentiefen können außerhalb des bisherigen Untersuchungsraums liegen. Ein Bericht muss deshalb mit der tatsächlich vorgesehenen Gründung verglichen werden, bevor er als Grundlage für diesen Eingriff dient.
Gründungsbezogene Nachweise prüfenDie Kampfmitteluntersuchung trifft eine fachliche Aussage für den bearbeiteten Bodenraum. Tragfähigkeit, Verbausicherheit und baubetriebliche Freigaben bleiben eigene Aufgaben der zuständigen Projektbeteiligten.
Aufgaben und Aussagegrenzen unterscheidenDie fachliche Einordnung sollte beginnen, sobald Lage, Bauwerksart, Bauphasen und vorgesehene Eingriffe erkennbar sind. Für Ersatzneubau, Verstärkung, Widerlager, Pfeiler, Pfahlgründungen, Verbauten und Rückbau müssen historische Verdachtslage, erreichbare Flächen, tiefe punktuelle Bodeneingriffe und Bauzustände vor Ausschreibung miteinander verbunden werden. Dadurch lassen sich flächige Vorprüfung, Tiefensondierung und baubegleitende Maßnahmen rechtzeitig trennen.
Widerlager, Pfeiler, Pfahlgruppen, Spundwände, Anker, Baugruben, Rampen, Böschungen, Medienquerungen und Baustelleneinrichtungsflächen greifen unterschiedlich in den Untergrund ein. Eine Messung im Vorfeld beantwortet tiefe Gründungs- oder Verbaupunkte nicht automatisch. Jeder Bereich wird deshalb mit Koordinaten, Bauteilgeometrie, Solltiefe, Bauverfahren und geplantem Bauzustand beschrieben.
Eine Oberflächensondierung kann zugängliche Flächen und oberflächennahe Arbeitsräume untersuchen. Für tiefe Pfähle, Bohrungen, Spundwände oder Anker wird geprüft, ob die erforderliche Tiefe von der Oberfläche erfasst werden kann oder eine Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung benötigt wird. Entscheidend ist, ob der spätere Arbeitsraum vollständig innerhalb der nachgewiesenen Prüfgeometrie liegt. Nicht erfasste Tiefen oder verschobene Punkte werden gesondert bewertet.
Hilfreich sind Lage- und Bauwerkspläne, Bauphasen, Abbruch- und Neubaugeometrien, Pfahl- und Bohrpunktlisten, Verbauachsen, Baugrundunterlagen, Leitungspläne, historische Auswertungen, behördliche Schreiben und vorhandene Sondierberichte. Vorläufige Planstände sind nutzbar, wenn Revision, Annahmen und noch offene Bauteilabmessungen eindeutig bezeichnet werden.
Fügen Sie vorhandene behördliche Auskünfte und Auflagen mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich bei. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt. Offene Rückfragen werden dem tatsächlichen Bauabschnitt zugeordnet.
Der Rückbauzustand kann Flächen zugänglich machen, die zuvor durch Bauwerk, Bewehrung oder Verkehr überlagert waren. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen im Rückbau festgelegt. Prüfungen werden nach Bauphase gegliedert. Bereits untersuchte Vorfelder, neu zugängliche Baugruben, tiefe Gründungspunkte und technisch untersuchte Aushublagen erhalten jeweils einen eigenen Status. So bleibt erkennbar, welche Aussage für welchen Bauzustand gilt.
Die Dokumentation verbindet Projekt- und Bauteilbezug, Planstand, Verdachtsgrundlage, Mess- oder Bohrgeometrie, erreichte Tiefen, Störzonen, Anomalien, Befunde und Anschlussentscheidungen. Nicht zugängliche oder methodisch eingeschränkte Bereiche werden räumlich ausgewiesen. Die Schlussfolgerung bleibt auf den tatsächlich bearbeiteten Bereich und den dokumentierten Bauzustand begrenzt.
Maßgeblich sind Zahl und Tiefe der Gründungspunkte, Flächengröße, Bauphasen, Zugänglichkeit, Verkehrssicherung, Bestandsbauwerk, Leitungen, Wasserhaltung, Untergrund, benötigte Verfahren, Daten- und Dokumentationsumfang sowie Terminfenster. Eine belastbare Kalkulation benötigt deshalb eindeutige Bauteil- und Punktlisten, aktuelle Pläne und den Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Aussage vorliegen muss.
Eine erste Anfrage muss noch kein fertiges Leistungsverzeichnis enthalten. Sie sollte jedoch Bauwerkslage, vorgesehene Eingriffe, relevante Tiefen und den aktuellen Bauzustand erkennen lassen.
Die Anfragevorbereitung berücksichtigt deshalb neben der Bauwerksgeometrie auch Terminzwänge, Zugänge und die geplante Folge der Spezialtiefbauarbeiten.
Übermitteln Sie Lageplan, Bauwerksnummer, Abbruch- und Neubaugeometrie, Widerlager, Pfeiler, Rampen und aktuelle Planrevision.
Bei Varianten sollte erkennbar sein, welche Geometrie geprüft und welche nur als Option betrachtet wird.
Fügen Sie Pfahl-, Bohr- und Ankerlisten, Verbauachsen, Solltiefen, Durchmesser und Einbringverfahren bei.
Baugrubentiefe, Rückbaufolge, Wasserhaltung und temporäre Gründungen beeinflussen die Methodik.
Hilfreich sind historische Auswertungen, Behördenkorrespondenz, Baugrund- und Leitungspläne, frühere Sondierberichte und bekannte Befunde.
Nennen Sie, wann die Aussage für Entwurf, Ausschreibung, Spezialtiefbau oder Bauleitung benötigt wird.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, kurze Bauwerksbeschreibung, Pfahl- oder Verbauübersicht, maximale Tiefe, Bauphasen, geplanter Zeitraum und vorhandene Verdachtshinweise.
FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Unterlagen und den passenden Leistungsumfang für Vorfelder, tiefe Punkte und Baugrubenbereiche.
Widerlager, Pfeiler, Rampen, Vorfelder, Baugruben und temporäre Arbeitsflächen.
Pfähle, Bohrungen, Spundwände, Anker, Solltiefen und Herstellverfahren.
Rückbau, Wasserhaltung, Verkehrsphasen, Zugänge und Entscheidungstermine.
Grundlage für Planung, Vergabe, Spezialtiefbau, Bauleitung oder Projektakte.
Bei gestuften Brückenmaßnahmen kann die erste Anfrage auf priorisierte Bauwerksteile begrenzt werden. Spätere Ergänzungen verwenden dieselben Bauteilkennungen und nennen den jeweiligen Planstand.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.