Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Kommunen, Straßenbaulastträger und Planungsbüros müssen Radweg, Querungen, Entwässerung und Beleuchtungsfundamente mit der vorhandenen Verdachtslage abgeglichen werden. FONTANA-EOD plant die Untersuchung nach Arbeitsbreite, Tiefe und Messbedingungen. Senden Sie Trassenplan, Regelquerschnitt, Tiefen und Bauabschnitte, damit Untersuchungen und Nachweise für Wegkörper und Nebenanlagen festgelegt werden können.
Abschnitte und Arbeitsbreiten festlegen.
Aushub, Schächte und Fundamente erfassen.
Bearbeitete Bereiche dokumentieren.
Vor Erdarbeiten für einen Radweg wird anhand vorhandener Verdachtshinweise geklärt, welche Kampfmitteluntersuchungen der geplante Baukorridor benötigt. Trassenlage, Arbeitsbreite und Aushubtiefe werden zusammen mit Querungen, Leitungen, Beleuchtung und Entwässerung betrachtet. Für tiefe Einzelpunkte und technisch gestörte Bereiche wird geprüft, welches Verfahren den jeweiligen Eingriff ausreichend erfasst. Die Ergebnisse werden nach Bauabschnitt dokumentiert, damit Planung und Bauleitung die untersuchten Bereiche und offenen Aufgaben erkennen.
Radwegeprojekte bestehen aus mehr als der späteren befestigten Fläche. Nebenanlagen, Querungen, Entwässerung und punktuelle Bauwerke können seitlich versetzt oder deutlich tiefer liegen.

Radwege entlang bestehender Straßen liegen häufig in Banketten, Böschungen, Entwässerungszonen und leitungsbelegten Seitenräumen. Fahrbahnaufbau, Schutzplanken, Beschilderung und vorhandene Kabel beeinflussen Zugang und Messbarkeit.
Die Prüfung wird auf Radwegkörper, seitliche Arbeitsräume, Querungen und punktuelle Bauwerke bezogen. Nicht erreichbare Zonen erhalten eine eigene Anschlussmaßnahme.
Bei Straßenanschlüssen werden die Übergänge zur Fahrbahn und zu vorhandenen Entwässerungsanlagen als eigene Teilflächen geführt, weil sich dort Arbeitsbreite und Untergrundaufbau verändern.
Straßenbegleitenden Abschnitt prüfen
Neue Trassen in Grünzügen, ehemaligen Bahn- oder Wirtschaftswegen und unbebauten Korridoren können großflächig zugänglich sein, weisen aber häufig Bewuchs, Wurzelbereiche, Auffüllungen oder frühere Nutzungen auf.
Historische Verdachtsgrundlage und technische Messfläche werden auf tatsächliche Wegebreite, Böschung, Entwässerung und Baustelleneinrichtung abgestimmt.
Für Grünzüge werden außerdem Zufahrten, Baustraßen und Materiallager berücksichtigt, sofern sie Erdarbeiten, Verdichtung oder temporäre Gründungen im bislang nicht bewerteten Gelände erfordern.
Trassenverdacht historisch klären
Umbauten an Kreuzungen, Schutzstreifen, Geh- und Radwegen oder Platzflächen greifen in dichte Leitungsnetze und vielfach veränderte Oberflächen ein. Schmale Baufelder und laufender Verkehr begrenzen den Geräteeinsatz.
Teilflächen, Schächte, Fundamente und Bauphasen werden getrennt geplant, damit die Aussage nicht über den tatsächlich untersuchten Arbeitsraum hinausgeht.
Innerörtliche Bauphasen werden so zugeschnitten, dass Fuß- und Radverkehr, Anliegerzugang und Leitungsarbeiten nicht zu unklaren Überschneidungen zwischen bereits geprüften und offenen Bereichen führen.
Innerörtlichen Knoten einordnen
Straßenquerungen, kleine Unterführungen, Rampen und Anschlussbereiche verbinden flächige Trassenabschnitte mit tieferen Baugruben, Verbauten oder Bohrungen.
Die Methodik wird nach Bauwerksgeometrie und Bauphase gegliedert. Tiefe Punkte und erst nach Rückbau zugängliche Bereiche werden nicht aus der Radwegfläche abgeleitet.
Bei kleinen Bauwerken werden Portal-, Rampen- und Anschlussflächen getrennt von der linearen Route erfasst; erst dadurch lassen sich Oberflächen- und Tiefenprüfungen eindeutig zuordnen.
Unterführung und Querung prüfen
Maste, Wegweiser, Geländer, Schutzeinrichtungen und Lade- oder Servicestationen erzeugen punktuelle Fundamente außerhalb oder am Rand der befestigten Fläche.
Koordinaten, Fundamentgröße, Solltiefe und Einbringverfahren bestimmen, ob eine punktbezogene Tiefensondierung erforderlich ist.
Auch Fundamente für Poller, Wegsperren, Geländer und Informationselemente werden aufgenommen, wenn Lage oder Tiefe über den bereits bewerteten Wegekörper hinausreichen.
Ausstattungsfundamente prüfen
Mulden, Rigolen, Schächte, Durchlässe und Kabeltrassen können tiefer oder seitlich versetzt zum eigentlichen Radweg verlaufen. Ihre Baugruben und Leitungsachsen erhalten eine eigene Prüfgeometrie.
Für die Untersuchung werden Baugrund, Wasserhaltung, Leitungsbestand und der vorgesehene Bauabschnitt berücksichtigt. Die Grenzen zwischen Radweg und Nebenanlagen werden im Plan dargestellt.
Seitlich versetzte Mulden oder Rigolen können außerhalb des befestigten Korridors liegen. Ihre tatsächliche Aushubbreite und die erforderlichen Arbeitsräume fließen daher in den Leistungsumfang ein.
Entwässerungsbereiche einordnenDer Prüfbedarf entwickelt sich mit dem Planungsstand. Früh geklärte Trassen- und Tiefenangaben verbessern Ausschreibung, Methodenauswahl und Terminplanung.
In der frühen Planung werden mögliche Trassen, Bauwerksanschlüsse, Schutzgebiete und bekannte Verdachtsflächen in den Plänen abgeglichen.
Der Vergleich zeigt, welche Variante zusätzliche historische Klärung, technische Prüfung oder schwer zugängliche Arbeitsbereiche erwarten lässt.
Schon beim Variantenvergleich werden die benötigten Zugänge und tiefen Eingriffe berücksichtigt. Zusätzlicher Untersuchungsbedarf bei späteren Planänderungen bleibt möglich.
Variantenkorridor historisch prüfenWegebreite, Frostschutz, Bankett, Böschung, Entwässerung, Kabel und Ausstattung werden auf den Verdachtskorridor bezogen.
Aus dem Querschnitt entstehen klar abgegrenzte Flächen-, Punkt- und Tiefenräume für die spätere Leistungsbeschreibung.
Bei Querschnittsänderungen wird geprüft, ob Bankett, Böschung und Entwässerung noch innerhalb der historischen und technischen Bearbeitungsgrenzen liegen.
Entwurfsquerschnitt fachlich prüfenVorhandene Medien, Schächte, Beleuchtung, Zäune und frühere Aufgrabungen werden mit Messflächen und Bauablauf abgestimmt.
Widersprüche zwischen Bestandsplan und örtlicher Situation bleiben als eigene Klärungsaufgabe sichtbar.
Koordinaten- und Höhenbezug werden vereinheitlicht, damit Leitungsauskunft, Sondierdaten und spätere Absteckung nicht mit unterschiedlichen räumlichen Grundlagen arbeiten.
Bestands- und Datenbezug abstimmenAbschnitt, Arbeitsbreite, Tiefe, Verfahren, Qualifikation, Datenformat und geschuldeter Nachweis werden eindeutig beschrieben.
Bedarfspositionen erhalten einen fachlichen Auslöser, damit Angebote vergleichbar und Nachträge prüfbar bleiben.
Die Vergabe trennt planbare Grundpositionen von fachlich begründeten Bedarfsleistungen; pauschale Sammelpositionen für den gesamten Radweg werden vermieden.
Vergabeunterlagen strukturierenZugänge, Bauphasen, Sperrungen, Schutzbereiche und verfügbare Arbeitsbreiten werden vor der Feldleistung mit der Ausführung abgeglichen.
Änderungen des Baukorridors oder zusätzliche Nebenanlagen werden vor Beginn in die Prüfgeometrie übernommen.
Vor dem Einsatz wird festgelegt, welche Flächen freigeschnitten, geräumt oder verkehrlich gesichert sein müssen und welche Leistungen der Auftraggeber bereitstellt.
Bauabschnitte und Zugänge klärenSondierung, Tiefenprüfung und baubegleitende Maßnahmen werden nach Stationierung und Bauabschnitt dokumentiert.
Teilflächen werden erst dann an Folgegewerke übergeben, wenn Bearbeitungsstatus und offene Restbereiche eindeutig festgehalten sind.
Der Übergabestatus wird je Abschnitt auf Bauplan und Protokoll vermerkt, damit nachfolgende Gewerke nicht versehentlich in seitlich offene oder noch nicht geprüfte Zonen eingreifen.
Nachweise und Abschnittsübergaben dokumentierenNicht jeder Abschnitt benötigt dieselbe Leistung. Verdachtslage, technische Überprägung und Eingriffstiefe bestimmen, welche Untersuchung und welche Anschlussentscheidung fachlich tragfähig ist.
Luftbilder, Karten, frühere Nutzungen oder behördliche Hinweise betreffen einen klar abgrenzbaren Teil der geplanten Route.
Die historische Bewertung legt fest, wo technische Prüfung erforderlich ist und welche Datenlücken vor Ausführung geschlossen werden müssen.
Die technische Anschlussprüfung wird auf die konkreten Bauflächen begrenzt; benachbarte Grün- oder Verkehrsflächen erhalten keine Aussage allein aufgrund räumlicher Nähe.
Verdachtsabschnitt räumlich bewertenFreie, ausreichend ebene Teilflächen können mit einem geeigneten geophysikalischen Verfahren untersucht werden, wenn Zielobjekt und Untergrund dies zulassen.
Messabdeckung, Tiefe und Störzonen werden auf Regelquerschnitt und geplanten Bodenaustausch bezogen.
Testlinien oder Referenzabschnitte können vor einer großflächigen Messkampagne zeigen, ob die gewünschte Aussage unter den tatsächlichen Boden- und Oberflächenbedingungen erreichbar ist.
Flächige Sondierung festlegenKabel, Rohre, Schutzplanken, Zäune, Schilder und Fahrzeuge können Messwerte überlagern. Bekannte Einbauten werden als Vergleichsgrundlage geführt.
Nicht auswertbare Bereiche werden im Plan ausgewiesen. Für sie wird geprüft, welche ergänzende Untersuchung unter den jeweiligen Bedingungen geeignet ist.
Wo mehrere bekannte Leitungen parallel verlaufen, wird geprüft, ob ein anderes Verfahren, eine veränderte Linienführung oder ein späterer Bauzustand belastbarere Daten ermöglicht.
Störumfeld methodisch einordnenBeleuchtungsmasten, Stützwände, Geländer, Schächte oder Brückenanschlüsse greifen punktuell in größere Tiefen ein.
Jeder Punkt erhält Koordinate, Fundamentgeometrie und Solltiefe. Vorhandene Messungen werden darauf geprüft, ob sie diese Lage und Tiefe abdecken.
Punktlisten werden vor Feldbeginn mit der aktuellen Ausstattungsplanung abgeglichen, damit verschobene Maste oder geänderte Stützelemente nicht außerhalb der geprüften Geometrie liegen.
Tiefe Bauteilpunkte prüfenBewuchs, Wurzelschutz, Böschung, Verkehr oder Bestand können eine durchgängige Messung verhindern.
Für die offenen Bereiche wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor der kontrollierte Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
Baubegleitung wird nur für konkret bezeichnete Restbereiche ausgeschrieben und erhält eine eigene Mengen-, Zeit- und Dokumentationsgrundlage.
Untersuchung der Restbereiche planenEine Messanomalie, ein technischer Störkörper und ein tatsächlicher Fund werden fachlich getrennt behandelt.
Messauffälligkeiten werden fachlich ausgewertet. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Der zuständigen Stelle wird die Lage des Fundorts möglichst genau beschrieben. Der Gegenstand bleibt unberührt; zum Ermitteln weiterer Angaben darf sich niemand erneut gefährden.
Befund- und Übergabeweg klärenEine verwertbare Dokumentation verbindet Trasse, Planstand, Verfahren, Ergebnisse und Grenzen. Sie muss auch für Personen verständlich bleiben, die nicht an der Feldarbeit beteiligt waren.
Radwegachse, Bauabschnitt, Stationierung, Arbeitsbreite und Querungen bilden die räumliche Grundlage.
Änderungen werden revisionsbezogen fortgeschrieben, damit Feldleistung und Ausführungsplan übereinstimmen.
Der Abschnittsplan weist zusätzlich Zufahrten, Lagerflächen und temporäre Arbeitsbereiche aus, sofern diese kampfmitteltechnisch relevant in den Untergrund eingreifen.
Historische Quellen, Behördeninformationen, bekannte Funde und frühere Untersuchungen werden mit ihrem Geltungsbereich dokumentiert.
Offene oder widersprüchliche Grundlagen bleiben sichtbar und erhalten eine konkrete Klärungsaufgabe.
Quellenangaben und räumliche Schlussfolgerungen bleiben voneinander unterscheidbar, damit spätere Planänderungen gezielt auf die Ausgangsdaten zurückgeführt werden können.
Messsystem, Linienführung, Raster, Oberfläche, Boden, Witterung, Bewuchs und Störquellen werden abschnittsbezogen festgehalten.
Dadurch bleibt nachvollziehbar, warum einzelne Zonen belastbar bewertet oder ergänzt werden mussten.
Verfahrenswechsel innerhalb eines Bauabschnitts werden mit Lage, Anlass und Auswirkung auf die erreichbare Aussage im Bericht erläutert.
Auffälligkeiten, tiefe Einzelpunkte und baubegleitete Bereiche erhalten eindeutige Kennungen.
Status, Bearbeitung und Anschlussentscheidung bleiben über Lageplan, Feldprotokoll und Bericht miteinander verbunden.
Für tiefe Punkte wird zusätzlich festgehalten, ob Soll- und Ist-Lage übereinstimmen und welche Tiefe tatsächlich auswertbar erreicht wurde.
Nicht zugängliche Wurzelbereiche, Leitungszonen, Böschungen und technische Überlagerungen werden kartiert.
Diese Flächen werden nicht in eine weitergehende Aussage einbezogen, sondern mit einer geeigneten Folgemaßnahme versehen.
Restflächen erhalten eine eindeutige Kennung und dürfen in Lageplan, Statusliste und Schlussfolgerung nicht unterschiedlich bezeichnet werden.
Der Bericht beschreibt, welcher Bereich bis zu welcher Tiefe mit welchem Verfahren bearbeitet wurde.
Planung und Bauleitung erkennen daraus, was für den nächsten Bauabschnitt verwendet werden kann und was offen bleibt.
Bei Teilübergaben werden bearbeitete Fläche, Tiefe, Planrevision und verbleibende Randbereiche gemeinsam bestätigt.
Über mehrere Planstände hinweg müssen dieselben Abschnitts- und Objektkennungen verwendet werden. Die Projektakte ordnet Quellen, Messdaten und Entscheidungen der jeweiligen Stationierung und Planrevision zu.
Luftbildauswertung, Trassenpläne, Regelquerschnitte, Leitungsunterlagen und Revisionen werden eindeutig bezeichnet.
Der spätere Nachweis verweist auf genau den Planstand, der der Feldarbeit zugrunde lag.
Vor der Verwendung eines Trassen- oder Leitungsplans wird sein Revisionsstand mit der aktuellen Ausführungsplanung abgeglichen.
Trassenabschnitte, Querungen, Maste, Schächte, Stützwände und Nebenanlagen erhalten einheitliche Kennungen.
Die Kennung wird in Messdaten, Fotos, Punktlisten und Anschlussentscheidungen durchgängig verwendet.
Die Objektliste verbindet außerdem den jeweiligen Bauherrn- oder Losbezug, wenn mehrere Auftragnehmer auf derselben Route nacheinander tätig werden.
Rohdaten, Linien, Raster, Bohrprotokolle, Prüftiefen und Auswertungen werden nach Abschnitt und Verfahren geordnet.
Originaldaten und bearbeitete Darstellungen bleiben voneinander unterscheidbar.
Dateinamen und Datenverzeichnisse folgen einer festen Abschnittslogik, damit Rohdaten und Berichtsanlagen auch nach Projektabschluss eindeutig auffindbar bleiben.
Auffälligkeiten, Freilegungen und tatsächliche Befunde werden mit Lage, Bearbeitungsstatus und Verantwortlichkeit verknüpft.
Offene Punkte bleiben bis zur dokumentierten Anschlussentscheidung sichtbar.
Bei Freilegungen werden Lage, Tiefe, Arbeitszustand und fachliche Bewertung in derselben Punktkennung fortgeführt, statt separate unverbundene Listen anzulegen.
Vorbereitung, Sondierung, Aushub und Teilübergaben werden in einer fortschreibbaren Statusübersicht geführt.
So kann die Bauleitung den tatsächlich bearbeiteten Arbeitsraum je Abschnitt erkennen.
Die Statusübersicht weist aus, welche Abschnitte nur historisch bewertet, technisch sondiert, baubegleitet oder vollständig abgeschlossen sind.
Berichte, Pläne, Punktstatus und Einschränkungen werden in der vereinbarten Datenstruktur übergeben. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten gehören die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle dazu.
Spätere Trassenänderungen lassen sich gezielt gegen den vorhandenen Bearbeitungsumfang prüfen.
Für spätere Unterhaltungs- oder Erweiterungsarbeiten bleibt erkennbar, welche Aussage sich auf den damaligen Ausbauzustand und welche auf den unveränderten Untergrund bezieht.
Der Ablauf wird an Planungsstand, Zugänglichkeit und Bauphasen angepasst. Vor jedem Bauabschnitt werden Untersuchung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse eingeplant.
Trasse, Bauabschnitt, Regelquerschnitt, Nebenanlagen, Tiefe und benötigte Aussage werden aus dem aktuellen Planstand übernommen.
Historische Auswertung, Leitungspläne, frühere Bauzustände und vorhandene Kampfmittelunterlagen werden auf den Korridor bezogen.
Radwegkörper, Entwässerung, Querungen, Maste, Schächte und Bauwerke erhalten eigene Flächen- oder Punktgeometrien.
Flächige Messung, Tiefensondierung und baubegleitende Kampfmittelsondierung werden auf ihre Eignung für den jeweiligen Eingriff geprüft und entsprechend geplant.
Stationierung, Messlinien, Punkte, Sperrbereiche, Gerätezugang und Kommunikationswege werden vor Beginn abgestimmt.
Sondierung und Begleitung folgen der vereinbarten Geometrie; Abweichungen werden unmittelbar räumlich dokumentiert.
Messwerte, bekannte Einbauten, Auffälligkeiten und Einschränkungen werden mit dem geplanten Eingriff plausibilisiert.
Bericht, Lagepläne, Punktstatus und offene Maßnahmen werden für Planung, Bauleitung und Folgegewerke aufbereitet.
Der Radwegkorridor verbindet flächige, lineare und punktuelle Eingriffe. Eine allgemeine Trassenlinie genügt deshalb nicht als technische Leistungsgrundlage.
Die Kampfmittelprüfung wird auf den gesamten späteren Eingriff bezogen: Wegekörper, Frostschutz, seitliche Arbeitsräume, Querungen, Entwässerung, Beleuchtung, Stützkonstruktionen und temporäre Flächen.
Oberflächennahe Messungen bleiben auf den technisch erfassten Bereich begrenzt. Die Untersuchungen für tiefe punktuelle Bodeneingriffe und nicht zugängliche Zonen werden gesondert geplant.
Bei Planänderungen wird geprüft, ob die neue Achse oder Nebenanlage noch innerhalb des dokumentierten Prüfbereichs liegt. Eine bloße Nähe zu früheren Messlinien reicht nicht aus.
Radweg, Bankett, Frostschutz, Böschung und seitlicher Arbeitsraum bestimmen die flächige Prüfgeometrie.
Baustellenbedingt verbreiterte Aushub- oder Lagerzonen werden gesondert aufgenommen.
Der Querschnitt wird mit dem tatsächlich benötigten Baustreifen abgeglichen, damit seitliche Lager- oder Montageflächen nicht unbeabsichtigt außerhalb der Prüfung liegen.
Bodenaustausch, Entwässerung, Schächte, Stützwände und Maste erreichen unterschiedliche Tiefen.
Jede Tiefe wird dem passenden Verfahren und Nachweisziel zugeordnet.
Bei punktuellen Vertiefungen werden Sohlhöhe und mögliche seitliche Böschungsaufweitungen zusätzlich zum nominellen Bauteilmaß dokumentiert.
Straßen, Zufahrten, Gewässer, Bahntrassen und Leitungen erzeugen komplexe Übergangsbereiche.
Start- und Zielbereiche, Baugruben und tiefe Bohrpfade werden getrennt beschrieben.
Querungsbereiche erhalten einen eigenen Stations- und Bauwerksbezug, damit sie bei späteren Änderungen der Haupttrasse weiterhin eindeutig bleiben.
Bestandsmedien, Beleuchtung, Zäune und Schutzplanken beeinflussen Messbarkeit und Aushub.
Lagegenauigkeit und Aktualität der Unterlagen werden in die Methodenentscheidung einbezogen.
Leitungsdaten werden hinsichtlich Aktualität, Genauigkeit und möglicher Stilllegung fachlich bewertet. Bestandspläne und Ortungsergebnisse werden mit der Sondierplanung abgeglichen; bekannte Einbauten dienen der Plausibilisierung.
Wurzelschutz, eingeschränkte Befahrbarkeit und unregelmäßige Oberflächen können Messlinien begrenzen.
Nicht erreichbare Zonen bleiben als eigener Restbereich mit festgelegter Anschlussmaßnahme erhalten.
Für Wurzel- und Böschungsbereiche werden zulässige Gerätewege und später mögliche Prüfschritte festgelegt. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau oder Aufbruch eingeplant.
Ändert sich Trasse, Breite oder Nebenanlage, wird die neue Geometrie gegen den vorhandenen Prüfstatus geprüft.
Eine Übernahme bleibt auf Änderungen beschränkt, deren neuer Arbeitsraum nachweislich vollständig innerhalb der bisherigen Prüfgeometrie liegt.
Die Fortschreibung hält fest, ob eine Änderung nur die Oberfläche betrifft oder neue, tiefer liegende Arbeitsräume erzeugt.

Gleichen Sie die vorhandenen Verdachtsunterlagen mit dem geplanten Arbeitskorridor ab. Böschungen, Entwässerung, vorübergehende Zufahrten und seitliche Aufgrabungen können über die spätere befestigte Radwegfläche hinausreichen. Die Untersuchung wird auf diese tatsächlichen Eingriffe bezogen.
Untersuchungsbedarf im gesamten Arbeitskorridor klären
Beleuchtungsmasten, Schächte und Querungsbauwerke benötigen eigene Angaben zu Lage, Abmessung und Tiefe. Für diese Punkte wird geprüft, ob die Untersuchung des Wegkorridors ausreicht oder eine ergänzende Tiefenuntersuchung erforderlich und vor Ort durchführbar ist.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenDie Verfahren besitzen unterschiedliche physikalische und räumliche Reichweiten. Ihre Kombination folgt dem konkreten Arbeitsraum und nicht einer pauschalen Standardfolge.
Begründet Verdachtsbereiche und Datenlücken entlang der geplanten Route.
Sie weist keine heutigen Objekte nach und ersetzt keine technische Untersuchung des Eingriffs.
Die historische Bewertung zeigt, welche Trassenabschnitte durch Verdachtshinweise betroffen sind und wo Angaben für die weitere Planung fehlen.
Untersucht zugängliche Flächen mit einem geeigneten geophysikalischen Verfahren.
Aussage und Reichweite bleiben an Messbedingungen, Zielobjekt und erfassten Bereich gebunden.
Flächige Verfahren werden nur dort angesetzt, wo Messfläche, Linienführung und gewünschte Aussage unter den örtlichen Bedingungen zusammenpassen.
Kann strukturelle Unterschiede und geeignete Reflexionsmerkmale unter befestigten oder oberflächennahen Bereichen darstellen.
Eine Reflexion ist nicht automatisch ein Kampfmittel und benötigt fachliche Plausibilisierung.
Radarprofile werden mit bekannten Schicht- und Leitungsinformationen plausibilisiert; auffällige Reflexionen bleiben bis zur weiteren Klärung fachlich offen.
Prüft definierte Mast-, Pfahl-, Verbau- oder Bohrpunkte in ihrem späteren Tiefenraum.
Sie ergänzt die Flächenprüfung und bleibt auf die dokumentierte Punktgeometrie begrenzt.
Die Tiefenprüfung wird an das tatsächliche Fundament oder den Bohrpunkt gekoppelt und nicht aus einer benachbarten Linienmessung abgeleitet.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Nachweise werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt.
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt.
Bergung ist eine Anschlussleistung und keine Ersatzbezeichnung für die vorgelagerte Sondierung.
Vor einer Bergungsentscheidung werden einzelne Verdachtspunkte fachgerecht freigelegt und bewertet. Freilegung und Bergung werden mit ihrem tatsächlich ausgeführten Umfang dokumentiert.
Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten, insbesondere durch ferromagnetische Körper. Auf geeigneten freien Radwegkorridoren kann sie eine lagebezogene Grundlage für die Anomalienbewertung liefern. Zäune, Schutzplanken, Fahrzeuge und andere Eisenmassen können Signale überlagern. Messabdeckung und Störzonen werden getrennt dokumentiert; ein Signal identifiziert keinen Gegenstand.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielgröße, Tiefe, Messgeometrie und das technische Umfeld begrenzen die erreichbare Aussage. Leitungen, Bewehrung und metallische Einbauten können die Auswertung beeinflussen. Die Ergebnisse werden mit Bestandsinformationen und Verdachtsgrundlage abgeglichen; ein Messsignal allein identifiziert kein Kampfmittel.
Vor Beginn werden Arbeitsräume, geeignete Verfahren und benötigte Nachweise festgelegt. Ändert sich die Planung, wird geprüft, ob die bisherigen Untersuchungen die neue Lage und Tiefe abdecken.
FONTANA-EOD plant die Untersuchung anhand des vorgesehenen Baukorridors einschließlich seiner Nebenanlagen.
Vor der Feldarbeit werden Oberfläche, Boden, Leitungsumfeld, Bewuchs, Zugänge und tiefe Einzelpunkte geprüft. Dadurch lassen sich technisch begrenzte Bereiche früh erkennen.
Ändert sich der Planstand, wird der neue Arbeitsraum gegen die vorhandene Mess- und Nachweisgeometrie geprüft. Ergebnisse werden nur dort weiterverwendet, wo die Abdeckung fachlich nachweisbar bleibt.
Auffälligkeiten und tatsächliche Funde werden lagegenau kommuniziert. Der weitere Ablauf richtet sich nach Befund, Bauphase und regionaler Zuständigkeit.
Achse, Stationierung, Arbeitsbreite, Tiefe und Nebenanlagen werden vor Beginn festgelegt.
Verfahren werden nach Zielobjekt, Boden, Oberfläche und Störumfeld ausgewählt.
Feldleistung und Dokumentation folgen den tatsächlichen Bau- und Vergabeabschnitten.
Nicht erreichbare oder technisch beeinträchtigte Bereiche werden räumlich ausgewiesen.
Sondierung, Tiefenprüfung und Aushub werden mit Verkehrsführung und Folgegewerken abgestimmt.
Die Schlussfolgerung beantwortet die Projektfrage für den dokumentierten Arbeitsraum.
Bäume, Leitungen, Einfahrten und bestehende Fahrbahnen können den Zugang zu einzelnen Abschnitten begrenzen. Der Bauablauf muss zeigen, wann diese Bereiche erreichbar sind und welche Untersuchung vor dem nächsten Bodeneingriff abgeschlossen sein soll.
Untersuchungsbericht und Ausführungsplan verwenden dieselbe Stationierung sowie dieselben seitlichen Grenzen. Nicht erfasste Querungen, zusätzliche Fundamente und geänderte Entwässerungstiefen werden einzeln zugeordnet, damit sie bei der Übergabe an das Bauunternehmen erkennbar bleiben.
Radwegeprojekte verbinden öffentliche Planung, Leitungsträger, Bauausführung und fachliche Kampfmittelprüfung. Vor Beginn wird festgelegt, wer fehlende Unterlagen beschafft, Planänderungen weitergibt und über die nächsten Arbeiten entscheidet.
Definiert Projektziel, Trasse, Bauabschnitte und benötigte Aussage.
Stellt vorhandene Planungs- und Verdachtsunterlagen bereit und entscheidet über weitere Leistungen.
Der Auftraggeber legt außerdem fest, welche Teilabschnitte zuerst benötigt werden und wie Planänderungen an alle Beteiligten verteilt werden.
Übersetzt das Vorhaben in Querschnitte, Entwässerung, Querungen, Bauwerke und punktuelle Fundamente.
Planänderungen werden mit dem vorhandenen Prüfstatus abgeglichen.
Die Planung führt Bau-, Umwelt- und Verkehrsaspekte so zusammen, dass kampfmitteltechnische Arbeitsräume eindeutig ablesbar bleiben.
Liefern Leitungsstände, Schutzbereiche und Angaben zu früheren Aufgrabungen.
Unklare oder widersprüchliche Lagen werden vor Feldarbeit und Aushub geklärt.
Leitungsträger benennen bekannte Schutzabstände und geplante Umverlegungen, die den späteren Zugang zum Untergrund beeinflussen.
Setzen Arbeitsbereiche, Aushubtiefe, Stopppunkte und Meldewege um.
Änderungen am tatsächlichen Arbeitsraum werden vor Ausführung kommuniziert.
Die Bauausführung bestätigt vor jedem Abschnitt, ob Achse, Tiefe und Nebenanlagen dem geprüften Planstand entsprechen.
Ordnet Verdachtslage und Methodik ein, führt beauftragte Leistungen aus und dokumentiert Ergebnisse sowie Grenzen.
Die Fachleistung bleibt an den vereinbarten Abschnitt und die tatsächliche Prüfgeometrie gebunden.
FONTANA-EOD dokumentiert Abweichungen unmittelbar und bindet sie an eine klare Entscheidung für den betroffenen Abschnitt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Die konkrete Einbindung erfolgt nach regionalem Verfahren und tatsächlicher Fundlage.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden dem tatsächlichen Abschnitt zugeordnet. Bei einer Fundlage bestimmen die zuständigen Stellen das weitere Vorgehen.
Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsorganisation richten sich nach Tätigkeit, Projektort, Fundlage und Baustellenumfeld. Die Anforderungen werden auf den konkreten Auftrag bezogen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Radwegeprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand sind die Arbeiten im betroffenen Abschnitt sofort einzustellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. Verständigen Sie in Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Radwegen und Querungen wird die erforderliche Qualifikation nach den tatsächlich beauftragten Tätigkeiten im jeweiligen Arbeitsabschnitt bestimmt.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Trasse, Tiefe, Verfahren, Qualifikation und geschuldete Nachweise werden eindeutig festgelegt.
Verkehr, Geräte, Leitungen, Schutzbereiche, Rettungswege und Kommunikation werden projektbezogen bewertet.
Neue Achsen, Querungen und Nebenanlagen werden vor Ausführung gegen den vorhandenen Prüfstatus geprüft.
Bauleitung und Projektträger stimmen die internen Meldewege ab. Bei einem verdächtigen Gegenstand werden die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt; interne Abstimmungen dürfen diese Meldung nicht verzögern.
Trassenstand, Bauabschnitte, Tiefen, Qualifikation und geschuldete Unterlagen werden eindeutig beschrieben.
Zugänglichkeit, Vermessung, Leitungen, Geräte und Verantwortlichkeiten werden nochmals abgeglichen.
Der betroffene Abschnitt bleibt unterbrochen, bis eine fachlich dokumentierte Anschlussentscheidung vorliegt.
Berichte, Pläne und Protokolle zeigen, welche Bereiche und Tiefen untersucht wurden, welche Einschränkungen bestehen und welche Untersuchungen noch ausstehen.
Verdachtsbereiche und Datenlücken bilden den Ausgangspunkt für die technische Prüfung.
Verdachtslage für die Trasse klären
Messabdeckung, Störzonen und Einschränkungen bleiben im Lageplan sichtbar.
Flächenprüfung für den Radweg planen
Koordinaten, Solltiefe und Messbedingungen werden punktbezogen dokumentiert.
Tiefe Ausstattungsfundamente prüfen
Der Bericht unterscheidet vorab geprüfte, begleitete und offene Zonen.
Baubegleitende Abschnitte vorbereiten
Auffälligkeiten und tatsächliche Funde werden fachlich und räumlich getrennt dokumentiert.
Befundbearbeitung einordnen
Planung und Bauleitung erkennen, welche Aussage für welchen Abschnitt gilt.
Abschnittsnachweise strukturieren

Historische Verdachtsklärung, Flächen- und Tiefensondierung, baubegleitende Untersuchungen und Nachweise werden auf denselben Radwegabschnitt bezogen. Für andere Bauaufgaben nutzen Sie die Branchenübersicht.
Straßen-, Kanal- und Tiefbauarbeiten mit Querungen, Entwässerung und Gründungen nach Bauabschnitt und Tiefe planen.
Straßen- und Tiefbau einordnen
Verdachtslage und räumliche Prioritäten vor Entwurf, Ausschreibung oder technischer Prüfung klären.
Historische Verdachtslage klären
Geeignete flächige Verfahren nach Oberfläche, Arbeitsbreite und Störumfeld auswählen.
Flächenverfahren fachlich auswählen
Tiefe Mast-, Pfahl-, Verbau- und Bohrpunkte auf die spätere Eingriffsgeometrie beziehen.
Tiefe Bodeneingriffe prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die verbleibenden Bereiche geeignet ist.
Aushubüberwachung vorbereiten
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Befundbearbeitung einordnen
Leistungsbeschreibung, Abschnittsstatus, Qualitätssicherung und Projektakte aufeinander abstimmen.
Vergabe und Nachweise vorbereiten
Projektort, Bundesland und örtliche Fund- und Verfahrensschnittstellen frühzeitig einordnen.
Regionale Zuständigkeit prüfen
Nennen Sie Projektort, Anfang und Ende der Trasse sowie die aktuelle Stationierung. Markieren Sie Straßenquerungen, Einmündungen, Entwässerung und vorübergehend beanspruchte Flächen. Vorhandene Anforderungen werden ihrem jeweiligen Abschnitt zugeordnet; bei einer Trassenverschiebung ist dieser räumliche Bezug erneut abzugleichen.
Die Breite des fertigen Radwegs kann kleiner sein als die während des Baus beanspruchte Fläche. Vergleichen Sie deshalb auch Böschungen, Grabenränder und Zufahrten mit den dokumentierten Untersuchungsgrenzen. Seitliche Erweiterungen benötigen einen eigenen fachlichen Abgleich.
Nachweise am Eingriff prüfenEine dokumentierte Untersuchung der Wegoberfläche beschreibt nicht automatisch den tieferen Raum eines Schachts oder Mastfundaments. Der Bericht muss zusammen mit den aktuellen Schnitten und Punktangaben gelesen werden, bevor die zugehörigen Arbeiten vorbereitet werden.
Fachliche Grundlagen vertiefenDie fachliche Einordnung sollte beginnen, sobald Trassenkorridor, Bauabschnitte und vorgesehene Eingriffe erkennbar sind. Für straßenbegleitende, selbstständig geführte und innerörtliche Radwege müssen historische Verdachtslage, Arbeitsbreite, Aushubtiefe, Querungen, Entwässerung, Beleuchtung, Stützkonstruktionen und vorhandene Leitungen vor Ausschreibung zusammengeführt werden. So lässt sich früh prüfen, welche Untersuchungen für Flächen, tiefe Einzelpunkte und verbleibende Bereiche geeignet sind.
Radwegkörper, Bankett, Entwässerungsmulde, Kabelgraben, Beleuchtungsfundament, Stützwand, Querungsstelle, Brückenrampe und Baustelleneinrichtung beanspruchen unterschiedliche Flächen und Tiefen. Eine Messung in der späteren Wegetrasse deckt seitliche Leitungsachsen oder tiefe Mast- und Verbaupunkte nicht automatisch ab. Jeder Arbeitsraum wird deshalb mit Lage, Breite, Tiefe und Bauverfahren eindeutig beschrieben.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Wurzelbereiche, Baumbestand, Böschungen, Zäune und angrenzende Verkehrsflächen können Messlinien und Gerätezugang einschränken. Die Planung trennt erreichbare Messbereiche, tiefe Einzelpunkte und später zugängliche Abschnitte. Vor Bodeneingriffen bei Rodung, Rückbau oder Aufbruch werden notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen festgelegt. Eingriffe in Wurzelschutzbereiche werden mit Bau- und Umweltplanung abgestimmt; nicht erfasste Bereiche bleiben offen.
Aufwand, Dauer und Kosten hängen von Trassenlänge, Arbeitsbreite, Eingriffstiefe, Oberfläche, Bewuchs, Leitungsbestand, tiefen Einzelpunkten, Zugänglichkeit, Verkehrsphasen und Nachweisumfang ab. Neue Querungen oder verschobene Nebenanlagen können ergänzende Untersuchungen erfordern. Für die Kalkulation werden Lageplan, Regelquerschnitt, Punktlisten und Bauphasen benötigt.
Eine Tiefensondierung wird relevant, wenn Beleuchtungsmasten, Schilder, Stützwände, Geländer, Brückenanschlüsse, Schächte oder andere Bauteile tiefer in den Baugrund eingreifen als der belastbar geprüfte oberflächennahe Bereich. Punktlage, Fundamentabmessung, Solltiefe und Herstellverfahren bestimmen den Prüfraum. Ob vorhandene Flächenmessungen ausreichen oder eine Tiefen- beziehungsweise Bohrlochsondierung benötigt wird, hängt von der nachgewiesenen Erfassungstiefe und den tatsächlichen Messbedingungen ab.
Der Nachweis sollte Trasse, Stationierung, Bauabschnitt, Arbeitsbreite, Eingriffstiefe, angewandtes Verfahren, Messabdeckung, Stör- und Ausschlussflächen, Anomalien, Befunde und Anschlussentscheidungen eindeutig darstellen. Bei mehreren Bauabschnitten müssen Planstände und Teilübergaben nachvollziehbar bleiben. So können Planung und Bauleitung erkennen, für welchen Bereich die Aussage gilt und wo weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Hilfreich sind Lage- und Trassenplan, Stationierung, Regelquerschnitt, Bauabschnitte, maximale Aushubtiefe, Querungen, Beleuchtungs- und Entwässerungspunkte, Leitungspläne, Baumbestand, vorhandene Luftbildauswertungen, Behördenkorrespondenz und der gewünschte Termin. Auch unvollständige Unterlagen sind geeignet, wenn daraus erkennbar wird, welcher Arbeitsraum als Nächstes geplant oder ausgeschrieben werden soll.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Eine erste Anfrage muss noch kein fertiges Leistungsverzeichnis enthalten. Sie sollte jedoch Trasse, Arbeitsbreite, relevante Tiefen und den aktuellen Planstand erkennen lassen.
Übermitteln Sie Lageplan, Stationierung, Regelquerschnitt, Arbeitsbreite und vorgesehenen Bauabschnitt.
Bei Varianten sollte erkennbar sein, welche Route geprüft und welche lediglich verglichen wird.
Beschreiben Sie Aushub, Frostschutz, Entwässerung, Querungen, Beleuchtung, Stützwände und maximale Tiefen.
Punktlisten und Fundamentabmessungen unterstützen die Tiefenplanung.
Fügen Sie Leitungspläne, Baumbestand, historische Auswertung, Behördenunterlagen und frühere Untersuchungen bei.
Nennen Sie, wann die Aussage für Entwurf, Vergabe oder Bauausführung benötigt wird.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, kurze Projektbeschreibung, Regelquerschnitt, maximale Tiefe, Bauabschnitte und vorhandene Verdachtshinweise.
FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Grundlagen und den passenden Leistungsumfang für Fläche, Punkte und Restbereiche.
Achse, Stationierung, Arbeitsbreite, Querungen und Planstand.
Aushub, Entwässerung, Beleuchtung, Schächte, Stützwände und maximale Tiefe.
Leitungen, Bäume, Bauwerke, frühere Aufgrabungen und Zugänglichkeit.
Grundlage für Entwurf, Vergabe, Bauleitung oder Projektakte.
Bei langen kommunalen oder überörtlichen Radwegeprogrammen sollte zudem festgelegt werden, wie Datenformate, Koordinatensysteme und Teilberichte über mehrere Lose hinweg vereinheitlicht werden. Dadurch lassen sich spätere Erweiterungen und Unterhaltungsmaßnahmen auf den vorhandenen Bearbeitungsstand beziehen, ohne die ursprüngliche Aussage zu überdehnen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.