Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Bei Kabeltiefbau und LST-Anlagen unterscheiden sich Kabelgräben, Schächte, Querungen und Signalfundamente in Lage, Tiefe und Zugänglichkeit. FONTANA-EOD gleicht Verdachtsunterlagen, Kabelachsen und Anlagenpunkte ab. Senden Sie Trassenplan, Punktliste und Eingriffstiefen, damit Untersuchungsverfahren, Bauphasen und die benötigten Abschnittsnachweise festgelegt werden können.
Stationierung, Breite und Tiefe festlegen.
Schächte, Signale und Fundamente zuordnen.
Offene und begleitete Bereiche dokumentieren.
Für Kabeltiefbau und Leit- und Sicherungstechnik wird die vorhandene Verdachtslage mit Kabelachsen, Schächten, Querungen und Fundamentpunkten abgeglichen. Grabentiefe, Bohrpfad, Bestandsleitungen und Gleisnähe bestimmen, welche Bodenbereiche untersucht werden müssen und welche Verfahren dafür geeignet sind. Der Nachweis muss die bearbeiteten Abschnitte und offenen Maßnahmen so zuordnen, dass der nächste Kabel- oder LST-Bauschritt darauf aufbauen kann.
Kabeltiefbau und Leit- und Sicherungstechnik verbinden lange, schmale Trassen mit tiefen Schächten, Querungen und zahlreichen Punktfundamenten. Ein einheitlicher Leistungsansatz würde diese unterschiedlichen Arbeitsräume nicht ausreichend abbilden.
Jeder Arbeitsraum wird nach Trassenbreite, Tiefe, Bauverfahren, technischer Überprägung und erforderlicher Anschlussentscheidung gesondert bewertet.

Kabelgräben verlaufen häufig parallel zu Gleis, Kabeltrog oder Randweg und wechseln zwischen offenen, befestigten und technisch überprägten Abschnitten. Die Prüfung wird auf Achse, Arbeitsbreite, Tiefe und tatsächliche Baufolge bezogen.
Bekannte Leitungen und Einbauten werden als Bestandsinformation und mögliche Messstörung gemeinsam berücksichtigt.
Kabelgraben und Trassenbreite prüfen
Schächte erzeugen örtlich tiefere Baugruben und häufig zusätzliche Verbau- oder Wasserhaltungsbereiche. Ihre Geometrie wird getrennt vom flacheren Verbindungskorridor betrachtet.
Verschobene oder neu hinzugekommene Schächte werden nicht pauschal aus einer bestehenden Linienprüfung abgeleitet.
Schächte und Tiefenräume prüfen
Querungen verbinden Start- und Zielgruben mit einem tieferen Bohr- oder Rohrpfad. Offene und geschlossene Bauweise stellen unterschiedliche Anforderungen an Zugänglichkeit und Prüfgeometrie.
Der komplette Arbeitsraum wird deshalb in oberflächennahe Gruben, tiefenbezogenen Korridor und mögliche Zusatzflächen gegliedert.
Querung und Bohrpfad einordnen
Je nach Ausführung benötigen Signale, Achszähler, Balisen und weitere Außenanlagen punktuelle Gründungen, Kabelzuführungen oder Montageflächen. Lage und Tiefe der vorgesehenen Bodeneingriffe können sich während der Ausführungsplanung verändern.
Jeder Punkt wird mit Kennung, Koordinate, Fundament- oder Einbringgeometrie und zugehörigem Kabelweg geführt.
Untersuchungen für LST-Punkte und Gründungen wählen
Technikgebäude verbinden Baugruben, Fundamentplatten, Kabelzuführungen, Erdungen und Nebenflächen. Die Kampfmittelprüfung muss diese Arbeitsräume getrennt vom allgemeinen Streckenkorridor abbilden.
Bestandsfundamente und vorhandene Medien beeinflussen sowohl Messbarkeit als auch Bauphasen.
Technik- und Betriebsflächen einordnen
Sperrfenster, abschnittsweise Aufgrabungen und parallele LST-Arbeiten können eine vollständige Voruntersuchung einschränken. Offene Trassenabschnitte werden priorisiert; Restbereiche erhalten einen abgestimmten späteren Prüfschritt.
Für nicht ausreichend messbare Zonen werden weitere Untersuchungsmöglichkeiten geprüft. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung wird nur vorgesehen, wenn sie für den Eingriff fachlich geeignet ist.
Kabelbau und Aushubbegleitung abstimmenKabelprojekte verändern sich häufig durch Bestandsfunde, geänderte Querungen, zusätzliche Schächte oder verschobene LST-Standorte. Jede Änderung wird auf ihren Einfluss auf den dokumentierten Bearbeitungsumfang geprüft.
Frühe Varianten werden nach Achse, Arbeitsbreite, Tiefe, Querungen, Schächten und Bestandsbelegung verglichen. Eine historische Verdachtsbewertung hilft, technisch kritische Abschnitte frühzeitig zu erkennen.
Veränderte Korridore werden nicht ohne erneute räumliche Prüfung aus einer älteren Variante übernommen.
Verdachtslage für Trassenvarianten klärenLeistungsbeschreibung und Mengen müssen zwischen offenem Graben, Schächten, Querungen, Punktfundamenten, Tiefenprüfungen und baubegleitenden Restleistungen unterscheiden.
Datenformate, Stationierung, Qualitätskontrolle und geschuldete Abschnittsnachweise werden vor Vergabe festgelegt.
Vergabe und Nachweisanforderungen festlegenAbweichende Leitungspläne, stillgelegte Kabel, Erdungen, Fundamente und frühere Aufgrabungen beeinflussen Messbarkeit und Bauausführung. Bestandsinformationen werden vor der Methodenauswahl plausibilisiert.
Nicht eindeutig zuordenbare Strukturen erhalten eine eigene fachliche Anschlussentscheidung.
Messumgebung und Flächenverfahren prüfenFür gesteuerte Bohrungen und tiefe Kreuzungen werden Start- und Zielgrube, Bohrverlauf, Solltiefe, Durchmesser und Arbeitsraum gemeinsam betrachtet.
Eine oberflächennahe Aussage entlang der Achse deckt den tiefen Pfad nur ab, wenn die gewählte Methode und Geometrie dies nachvollziehbar leisten.
Tiefenraum der Querung prüfenSignal-, Balisen-, Achszähler- oder Schaltschrankstandorte können sich zwischen Entwurf und Ausführung verschieben. Jede Änderung wird gegen vorhandene Punkt- und Flächennachweise geprüft.
Neue oder tiefere Gründungen erhalten eine ergänzende Sondierung, wenn der bisherige Bearbeitungsumfang nicht reicht.
Punktnachweise mit Planrevisionen abgleichenMessanomalie, technischer Störkörper und tatsächlicher verdächtiger Gegenstand werden fachlich unterschieden. Bei einem verdächtigen Gegenstand im Kabel- oder Schachtbereich werden die Arbeiten sofort eingestellt. Der unmittelbare Bereich wird verlassen und die Polizei unverzüglich verständigt.
Die weitere Bearbeitung richtet sich nach Befund, Projektort und regionaler Zuständigkeit.
Befund- und Bergungsweg festlegenVor der Verfahrenswahl werden Verdachtsunterlagen, Trassenplan, Eingriffstiefen und Messbedingungen geprüft. Die Bauleitung muss wissen, welche Bereiche der spätere Nachweis abdeckt.
Lineare Trassen und punktuelle LST-Anlagen werden in einer gemeinsamen Datenstruktur geführt, aber fachlich getrennt bewertet.
Ausgangslage: Für den geplanten Trassenabschnitt liegt keine belastbare Verdachtsbewertung vor.
Fachlicher Schritt: Historische Quellen und vorhandene Auskünfte werden auf Achse, Schächte, Querungen und Punktanlagen bezogen.
Nachweisziel: Priorisierte Prüfbereiche und erkennbare Datenlücken für die weitere Planung.
Historische Trassengrundlage schaffenAusgangslage: Ein zugänglicher Korridor soll in begrenzter Breite und Tiefe geöffnet werden.
Fachlicher Schritt: Das geeignete Flächenverfahren wird nach Oberfläche, Boden, Zielobjekt und Störumfeld ausgewählt.
Nachweisziel: Georeferenzierte Mess- und Störzonen mit klarer Anschlussentscheidung.
Flächenprüfung für den Kabelgraben wählenAusgangslage: Schächte, Start- und Zielgruben oder Bohrpfade reichen über die flächig erfassbare Zone hinaus.
Fachlicher Schritt: Punkt- und Tiefenräume werden mit Solltiefe, Verbau und Bauverfahren in eine eigene Sondierplanung überführt.
Nachweisziel: Tiefenbezogene Bewertung des tatsächlich späteren Arbeitsraums.
Schächte und Bohrpfade tiefenbezogen prüfenAusgangslage: Schienen, Kabel, Erdungen, Fundamente oder Anlagen verhindern eine belastbare Voruntersuchung.
Fachlicher Schritt: Messbare Teilbereiche werden getrennt untersucht. Für Restzonen wird geprüft, wann sie zugänglich sind und welches Untersuchungsverfahren sich für den geplanten Eingriff eignet.
Nachweisziel: Räumlich abgegrenzte Einschränkung mit konkreter Folgeaufgabe.
Geeignete Verfahren für Restbereiche wählenAusgangslage: Signal, Schaltschrank, Achszähler oder Balise wird verschoben oder erhält eine andere Gründung.
Fachlicher Schritt: Neuer Punkt, Fundament und Kabelzuführung werden gegen den bisherigen Plan- und Sondierstand geprüft.
Nachweisziel: Aktualisierte Punktbewertung ohne Übertragung einer unpassenden Altgeometrie.
Geänderten Punkt dem bisherigen Nachweis zuordnenAusgangslage: Trasse und Außenanlagen werden in mehreren Sperr- und Bauphasen hergestellt.
Fachlicher Schritt: Bearbeitete Korridore, offene Schächte und noch ungeprüfte Punktanlagen werden in einem Statusplan zusammengeführt.
Nachweisziel: Eindeutige Übergabe an Kabelbau, Signalbau und Bauleitung.
Abschnittsstatus und Übergaben strukturierenIn der Projektakte werden Kabeltrassen, tiefe Einzelpunkte und Bauphasen mit denselben Koordinaten und Kennungen geführt.
Aussagen werden auf den tatsächlich bearbeiteten Flächen-, Linien- und Tiefenbereich begrenzt.
Kabelachse, Stationierung, Gleis, Arbeitsbreite, Schacht, Querung und LST-Punkt erhalten einen einheitlichen räumlichen Bezug. Planrevisionen und abweichende Ist-Lagen werden nachvollziehbar fortgeschrieben.
Nur so lässt sich später prüfen, ob ein geänderter Bauabschnitt noch innerhalb der dokumentierten Mess- oder Prüfgeometrie liegt.
Historische Bewertungen, Behördeninformationen, frühere Funde, Leitungspläne, Bestandskabel, Bauwerksdaten und vorhandene Sondierberichte werden mit Quelle und Geltungsbereich erfasst.
Widersprüche oder unsichere Leitungsinformationen bleiben als offene Projektpunkte sichtbar.
Flächige Messkorridore, Linienprofile, Bohrpunkte, Schachtgeometrien und tiefe Querungen werden auf den späteren Arbeitsraum bezogen.
Nicht erreichte oder nicht auswertbare Zonen werden getrennt ausgewiesen und einer Anschlussmaßnahme zugeordnet.
Oberbau, Schotter, Oberfläche, Boden, Bestandskabel, Erdungen, Signale, Fundamente, Zugänglichkeit und Sperrfenster werden abschnittsbezogen dokumentiert.
Die Angaben erklären, warum ein Verfahren in einem Bereich belastbar und in einem anderen nur eingeschränkt einsetzbar ist.
Messanomalien, technische Störkörper, Freilegungen und tatsächliche Befunde werden fachlich getrennt geführt. Jede relevante Änderung an Achse, Tiefe oder LST-Punkt erhält einen dokumentierten Abgleich mit dem bisherigen Bearbeitungsstand.
Offene Punkte bleiben mit Status und Verantwortlichkeit sichtbar.
Der Bericht verbindet Planstand, bearbeitete Korridore, Schächte, Punktanlagen, Verfahren, Ergebnisse, Einschränkungen und nächste Maßnahmen.
Für mehrere Lose oder Sperrphasen kann eine übergeordnete Statusübersicht die einzelnen Fachberichte zusammenführen.
Kabel- und LST-Projekte werden häufig in mehreren Losen, Sperrphasen und Montageabschnitten umgesetzt. Die Projektakte enthält die verwendeten Verdachtsunterlagen, die ausgeführten Untersuchungen und die Ergebnisse der einzelnen Übergaben.
Jede Unterlage erhält einen eindeutigen Bezug zu Achse, Punkt, Tiefe, Planstand und Entscheidung.
Historische Auswertungen, Kabel- und Leitungspläne, Baugrunddaten, LST-Planungen, Punktlisten und frühere Berichte werden mit Datum und Planstand erfasst.
Nur räumlich und fachlich passende Grundlagen werden auf den aktuellen Bauabschnitt übertragen.
Kabelachsen, Schächte, Querungen, Signale, Achszähler, Balisen und Technikstandorte erhalten eindeutige Kennungen.
Die gemeinsame Struktur verbindet lineare und punktuelle Eingriffe, ohne ihre unterschiedlichen Prüfgeometrien zu vermischen.
Rohdaten, Profile, Raster, Bohrpunkte, Prüftiefen und Störzonen werden nach Abschnitt und Verfahren abgelegt.
Die Datenstruktur ermöglicht eine spätere Plausibilisierung bei geänderten Kabelwegen oder LST-Standorten.
Begleitete Grabenlagen, Schachtbaugruben, Geräte, Unterbrechungen, Beobachtungen und Abweichungen werden fortlaufend dokumentiert.
Materialbewegungen und Abschnittswechsel bleiben nachvollziehbar, damit die Aussage dem tatsächlichen Bodenraum zugeordnet werden kann.
Auffälligkeiten, Freilegungen, offene Punkte und Anschlussmaßnahmen werden mit Lage, Tiefe, Bearbeitungsstatus und Verantwortlichkeit geführt.
Damit können Planung und Bauleitung erkennen, welche Maßnahmen vor Kabelzug oder Montage abgeschlossen sein müssen.
Berichte, Statuspläne, Datenverzeichnis und offene Restbereiche werden in einer konsistenten Fassung übergeben.
Spätere Planänderungen werden gegen den dokumentierten Korridor- und Punktstatus geprüft.
Der Ablauf folgt der tatsächlichen Reihenfolge aus Planung, Erdarbeiten, Kabelbau und Montage. Vor den jeweiligen Erdarbeiten wird geklärt, ob die vorhandenen Nachweise den vorgesehenen Arbeitsbereich abdecken.
Kurze Sperrfenster werden durch eindeutige Pläne, vorbereitete Messgeometrien und abgestimmte Datenwege unterstützt.
Kabelachsen, Schächte, Querungen, Signale, Technikstandorte, Arbeitsbreiten, Tiefen und Bauphasen werden aus dem aktuellen Planstand übernommen.
Für jeden Bereich wird festgelegt, welche Aussage vor dem nächsten Arbeitsschritt benötigt wird.
Historische Bewertungen, Leitungspläne, Baugrunddaten, Punktlisten und vorhandene Sondierberichte werden auf räumliche Konsistenz geprüft.
Fehlende oder widersprüchliche Angaben werden vor der Feldarbeit geklärt oder als offene Voraussetzung dokumentiert.
Offene Gräben, tiefe Querungen, Schächte, Signalfundamente und Technikflächen werden in eigene Prüfgeometrien überführt.
Dadurch lässt sich jede Teilaufgabe mit einem passenden Verfahren und Nachweis verbinden.
Oberfläche, Boden, Bestandskabel, Schienen, Erdungen, Fundamente, Zugänglichkeit und Tiefe bestimmen die Verfahren.
Für nicht ausreichend messbare Bereiche werden geeignete ergänzende Untersuchungen geplant. Ob eine Tiefenprüfung oder baubegleitende Kampfmittelsondierung infrage kommt, hängt vom konkreten Eingriff und den Untersuchungsbedingungen ab.
Achsen, Punkte, Stationierung, Bauabschnitte, Sperrfenster und Verantwortlichkeiten werden vor dem Einsatz abgeglichen.
Planrevisionen werden in Mess- und Punktlisten übernommen, bevor die betroffenen Arbeiten beginnen.
Flächenmessung, Linienprofile, Tiefenprüfungen und Aushubbegleitung werden nach der festgelegten Geometrie durchgeführt.
Abweichungen, nicht zugängliche Zonen und neue Bestandsbefunde werden unmittelbar nachgeführt.
Messdaten, bekannte Einbauten, Freilegungen und Feldbeobachtungen werden mit Verdachtsgrundlage und Baugeometrie plausibilisiert.
Für jeden offenen Abschnitt oder Punkt wird eine fachlich begründete Anschlussentscheidung getroffen.
Bericht, Statusplan, Daten, Einschränkungen und nächste Maßnahmen werden für Kabelbau, LST, Bauleitung und Auftraggeber aufbereitet.
Neue Achsen, Schächte oder Punkte werden gegen den dokumentierten Bearbeitungsumfang geprüft.
Kabeltiefbau verbindet kontinuierliche Korridore mit örtlichen Vertiefungen und zahlreichen punktuellen Anlagen. Die Kampfmittelprüfung muss diese Geometrien fachlich getrennt, aber datenmäßig zusammenhängend abbilden.
Stationierung, Koordinaten, Breite, Tiefe, Bauverfahren und Planstand bilden die Grundlage für Messung, Tiefenprüfung, Aushubbegleitung und Übergabe.
Ein Kabelgraben besitzt über seine Länge nicht überall dieselben Bedingungen. Oberbau, Randweg, Querung, Schacht, Bauwerk und Bestandskabel können Messbarkeit und Arbeitsraum abschnittsweise verändern.
Tiefe Querungen werden nicht nur an den Start- und Zielgruben betrachtet. Der Bohrpfad selbst muss hinsichtlich Lage, Tiefe und erreichbarer Prüfgeometrie bewertet werden. Reicht eine Methode dort nicht aus, müssen weitere Untersuchungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Änderungen an der Bauplanung geprüft werden. Eine Begleitung des Aushubs in Start- und Zielgrube ersetzt keinen Nachweis für den tieferen Bohrpfad.
LST-Punkte werden über Punktlisten und Planstände gesteuert. Schon geringe Verschiebungen können den geprüften Tiefenraum verändern. Deshalb werden Soll- und Ist-Lage sowie spätere Gründungsgeometrie dokumentiert zusammengeführt.
Die Übergabe an Kabel- und Signalbau zeigt, welche Korridore, Schächte und Punkte bearbeitet wurden, welche Einschränkungen bestehen und welche Maßnahmen vor dem nächsten Arbeitsschritt noch erforderlich sind.
Die Prüfgeometrie umfasst nicht nur die geplante Mittellinie, sondern den tatsächlichen Graben-, Geräte- und Arbeitsraum.
Kurven, Aufweitungen, Einführungen und örtliche Verbreiterungen werden im Plan gesondert geführt.
Muffen-, Kabel- und Entwässerungsschächte erzeugen tiefere Baugruben als der Verbindungskorridor.
Schachtumriss, Verbau, Böschung und Solltiefe werden als eigener Arbeitsraum bewertet.
Start- und Zielgrube, Bohrpfad, Durchmesser, Tiefe und Bohrverfahren bilden eine zusammenhängende, aber unterschiedlich zugängliche Prüfaufgabe.
Die oberflächennahe Bewertung der Gruben wird nicht automatisch auf den tiefen Korridor übertragen.
Signale, Achszähler, Balisen, Schaltschränke und weitere Außenanlagen erhalten Punktkennung, Koordinate, Fundament oder Einbringgeometrie und zugehörigen Kabelanschluss.
Verschobene Punkte werden erneut auf ihre Abdeckung geprüft.
Bekannte Leitungen, Erdungen, Kabeltröge, Schienen und Fundamente werden in Messplanung und Auswertung berücksichtigt.
Starke Überlagerungen führen nicht zu einer pauschalen Bewertung, sondern zu einer räumlich begrenzten Aussage und geeigneten Ergänzung.
Ändern sich Achse, Schacht, Querung oder LST-Punkt, wird der neue Arbeitsraum mit dem dokumentierten Mess- und Tiefenstand verglichen.
Übergaben zwischen Tiefbau, Kabelbau und Signalbau verwenden denselben Status- und Kennungsbezug.

Für Kabelgräben, Schutzrohre, Schächte, Querungen, Signalfundamente und Stellwerksanbindungen wird zunächst geprüft, welche Verdachts- und Untersuchungsunterlagen vorliegen. Daraus wird der weitere Untersuchungsbedarf für die betroffenen Bodenbereiche abgeleitet.
Unterlagen dem Trassenplan zuordnen
Der Prüfbedarf richtet sich nach Trassenbreite, Grabentiefe, Punktanlagen, Bohrpfaden, Bestandskabeln, Gleisnähe und der Frage, welche Abschnitte vorab belastbar messbar sind.
Verfahren für den konkreten Trassenraum wählenDie Verfahren reagieren auf unterschiedliche physikalische Eigenschaften und besitzen eigene räumliche Reichweiten.
Eine Kombination ist sinnvoll, wenn jede Methode eine klar definierte Teilfrage für Kabelgraben, Schacht, Querung oder LST-Punkt beantwortet.
Ordnet ein, ob und in welchen Trassenabschnitten ein historisch begründeter Verdacht besteht.
Sie misst keine heutigen Objekte und ersetzt nicht die technische Prüfung des späteren Kabel- oder Punktarbeitsraums.
Reagiert auf ferromagnetische Objekte und kann auf geeigneten zugänglichen Flächen eingesetzt werden.
Schienen, Kabel, Erdungen und metallische Anlagen können das magnetische Umfeld stark überprägen.
Erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann in bestimmten Korridoren zusätzliche Informationen liefern.
Zielobjekt, Tiefe, Boden und technische Infrastruktur bestimmen die Eignung.
Bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann auf geeigneten befestigten Flächen Leitungs- und Schichtinformationen ergänzen.
Eine Reflexion ist keine automatische Kampfmittelidentifikation; Bestandswissen und Datenqualität bleiben entscheidend.
Prüft definierte Tiefenräume für Schächte, Signalfundamente, Querungen und weitere tiefe punktuelle Bodeneingriffe.
Die Aussage gilt nur für die festgelegte Punkt- oder Korridorgeometrie.
In geeigneten Aushubbereichen wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und fachlich bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Sie benötigt klare Aushublagen, Stopppunkte, Verantwortlichkeiten und eine abschnittsbezogene Dokumentation.
FONTANA-EOD dokumentiert die ausgeführten Untersuchungen je Kabelabschnitt und Punktanlage. Kabelbau, LST und Bauleitung erhalten Angaben zu Ergebnissen, offenen Bereichen und den jeweils verwendeten Plänen.
Zu Beginn wird geklärt, welche Entscheidung benötigt wird: Variantenvergleich, Ausschreibung, Vorbereitung eines Grabens, Prüfung einer Querung oder Übergabe einzelner LST-Punkte.
Die Methode wird aus Zielobjekt, Tiefe, Boden, Oberfläche, technischer Überprägung und Zugänglichkeit abgeleitet. Schienen und Bestandskabel werden nicht pauschal als Ausschlussgrund behandelt, sondern in eine realistische Eignungsbewertung einbezogen.
Während der Ausführung werden geänderte Achsen, neue Schächte und verschobene Punktanlagen unmittelbar nachgeführt. So bleibt die Prüfung an der tatsächlichen Bau- und Montagegeometrie ausgerichtet.
Auffälligkeiten werden nach Lage, Datenqualität, Tiefenbezug und bekanntem Bestand plausibilisiert. Messanomalie, technischer Störkörper und Fundlage bleiben in der Kommunikation klar getrennt.
Die Übergabe beschreibt neben dem Ergebnis auch Messgrenzen, offene Abschnitte und erforderliche Maßnahmen vor dem nächsten Tiefbau- oder LST-Schritt.
Lineare Kabelachsen und punktuelle LST-Anlagen werden gemeinsam geplant, aber mit jeweils eigener Prüfgeometrie bewertet.
Kabel, Erdungen, Schienen, Fundamente und technische Anlagen werden als Datenquelle und mögliche Störung berücksichtigt.
Neue Achsen, Schächte und Punktlagen werden gegen Messflächen, Bohrpunkte und dokumentierte Tiefen geprüft.
Mess- und Aushubbedingungen werden je Trassenabschnitt dokumentiert, statt für das gesamte Los verallgemeinert zu werden.
Nicht zugängliche oder technisch überlagerte Zonen erhalten eine konkrete Anschlussmaßnahme und Verantwortlichkeit.
Berichte und Pläne zeigen, welche Korridore und Punkte vor dem nächsten Montage- oder Erdbauschritt geklärt sind.
Für Kabelkorridore, Punktgründungen und erst später zugängliche Bereiche wird jeweils geprüft, ob Oberflächensondierung, Tiefenprüfung oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist.
Der Nachweis muss Achse, Stationierung, Tiefe, Bearbeitungsstatus und offene Anschlussmaßnahmen so abbilden, dass Planung und Bauleitung den nächsten LST- oder Kabelbauschritt eindeutig zuordnen können.
Kabeltiefbau und LST verbinden Auftraggeber, Betreiber, Planungsdisziplinen, Bauunternehmen, Fachfirma und staatliche Stellen. Vor Beginn wird festgelegt, wer Planänderungen meldet, Untersuchungen beauftragt und die Ergebnisse an die nachfolgenden Gewerke weitergibt.
Jede Rolle erhält die Informationen, die sie für ihre eigene Entscheidung benötigt; fachliche Bewertung, betriebliche Freigabe und behördliche Fundbearbeitung bleiben unterscheidbar.
Definieren Projektziel, Trassenabschnitte, LST-Umfang, Planstände, Termine und benötigte Nachweise. Sie bündeln die verfügbaren Plan-, Bestands- und Verdachtsunterlagen und lösen die für den jeweiligen Bauabschnitt erforderlichen Fachleistungen aus.
Bei mehreren Losen sorgen sie für einheitliche Stationierung, Datenformate und Übergaberegeln.
Überführt das Vorhaben in Kabelachsen, Schächte, Querungen, Signalstandorte, Fundamentgeometrien und Bauphasen. Sie bindet die Kampfmittelprüfung in Entwurf und Leistungsverzeichnis ein.
Planänderungen werden vor dem jeweiligen Bodeneingriff an die Fachbeteiligten übergeben.
Regeln Zugang, Sperrzeiten, Schutzbereiche und betriebliche Bedingungen im Gleis- und Anlagenumfeld.
Betriebliche Arbeitsfreigabe und fachliche Kampfmittelbewertung bleiben getrennte Entscheidungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Setzen Gräben, Schächte, Querungen, Punktfundamente und Montageflächen nach dem abgestimmten Planstand um. Abweichungen an Lage, Tiefe oder Bauweise werden vor Fortsetzung gemeldet.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand stellen sie die Arbeiten sofort ein, lassen ihn unberührt und verlassen den unmittelbaren Bereich. In Deutschland verständigen sie unverzüglich die Polizei; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Prüft Verdachts- und Planungsgrundlagen, entwickelt die beauftragte Vorgehensweise, führt Fachleistungen aus und dokumentiert Ergebnisse sowie Aussagegrenzen.
Die Bewertung bleibt auf die vereinbarten Korridore, Punkte und Tiefenräume bezogen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Bei einem verdächtigen Gegenstand wird unverzüglich die Polizei verständigt. Projektinterne Meldungen erfolgen anschließend. Weitere Maßnahmen richten sich nach den Anweisungen der zuständigen Stellen am Projektort.
Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach örtlichem Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Ansprechpartner und Auflagen werden dem konkreten Abschnitt und Planstand zugeordnet. Fachtechnische Untersuchung, betriebliche Arbeitszulassung und behördliche Fundentscheidung bleiben mit jeweils eigenen Zuständigkeiten dokumentiert.
Anforderungen richten sich nach Tätigkeit, Projektort, Bauzustand und betrieblichem Umfeld. Leistungsbeschreibung, Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation müssen auf den konkreten Auftrag bezogen werden.
Betriebliche und elektrotechnische Vorgaben ergänzen den fachlichen Rahmen, ersetzen aber keine eindeutige Beschreibung des kampfmitteltechnischen Leistungsumfangs.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Räumkonzept, Qualität und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Kabel- und LST-Projekt wird gesondert geklärt.
Im Kabel- und LST-Umfeld kommen Gleisnähe, elektrische Anlagen, Bestandstrassen, Bauphasen und Sicherungsorganisation hinzu. Diese Randbedingungen werden mit Messung, Tiefbau und Montage abgestimmt.
Bei einem verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Für Kabeltrassen und LST-Punkte wird die Qualifikation der verantwortlichen Personen dem tatsächlich beauftragten Tätigkeitsumfang zugeordnet.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Unternehmen, verantwortliche Personen und konkreter Tätigkeitsumfang müssen zu den einschlägigen sprengstoffrechtlichen Anforderungen passen.
Gleisnähe, Kabelanlagen, elektrische Einrichtungen, Erdarbeiten, Maschinen, Schutzbereiche und Kommunikationswege werden projektbezogen zusammengeführt.
Korridore, Punktanlagen, Tiefen, Verfahren, Ersatzmaßnahmen, Datenformate und Abnahmegrundlagen werden vor Ausführung eindeutig beschrieben.
Bauleitung, Betreiber, Sicherungsorganisation und zuständige Stellen erhalten einen abgestimmten Ablauf für Auffälligkeiten und Fundlagen.
Trassenplan, Punktliste, Bauphasen, Bestandsdaten, Qualifikationsanforderungen und geschuldete Nachweise werden so festgelegt, dass Angebote fachlich vergleichbar sind.
Bedarfspositionen erhalten einen klaren fachlichen Auslöser.
Achsen, Schächte, Querungen, Punktanlagen, Zugänge, Sicherung und Ansprechpartner werden mit dem geltenden Plan- und Betriebszustand abgeglichen.
Kurzfristige Änderungen werden in die Aufgabenstellung übernommen.
Die Arbeiten werden sofort eingestellt. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen.
Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Anweisungen der zuständigen Stelle.
Trassenplan, Punktliste, Messdaten, Schacht- und Querungsgeometrie sowie Bearbeitungsstatus müssen über dieselbe Stationierung und denselben Planstand verbunden sein. Dadurch bleiben Kabelbau, LST-Montage und Bauleitung auch bei Planrevisionen eindeutig handlungsfähig.
Bei langen Kabelprogrammen werden Haupttrasse, Abzweige, Schächte, Querungen und Punktanlagen in einer gemeinsam fortgeschriebenen Übersicht geführt. So lässt sich erkennen, welcher Abschnitt bereits geprüft ist, welche Planänderung eine Ergänzung auslöst und welche Unterlage vor Tiefbau oder Montage vorliegen muss.

Der Plan verbindet Trassenbreite, Tiefen, Schächte, Signale und Bearbeitungsstatus. Änderungen bleiben über Revision und Kennung nachvollziehbar.
Trassen- und Punktplan prüfen lassen
Quellenlage und Datenlücken bestimmen, welche Abschnitte technisch vertieft untersucht werden müssen.
Verdachtslage entlang der Kabeltrasse klären
Für Schächte, Bohrpfade und Fundamente ist zu klären, welcher tiefenbezogene Nachweis für den konkreten Eingriff erforderlich ist. Flächige Messungen werden nur innerhalb ihres dokumentierten Aussageumfangs übernommen.
Schächte und Querungen tiefenbezogen prüfen
Aushublagen, Stopppunkte und bearbeitete Korridore werden fortlaufend dokumentiert.
Aushubbegleitung für Kabelabschnitte planen
Der ursprüngliche Trassen- oder Punktbezug wird bis zur weiteren Bearbeitung beibehalten. Zuständigkeiten und Übergaben werden nachvollziehbar dokumentiert.
Befund- und Bergungsweg einordnen
Die Dokumentation unterstützt Vergabe, Bauleitung, Kabelbau und Signalbau bei späteren Planrevisionen.
Datenübergabe und Projektakte strukturieren


Gleisbau, Bahnstrom und Ingenieurbauwerke mit ihren jeweiligen Arbeitsräumen und Bauphasen abstimmen.
Bahnprojekt im Gesamtzusammenhang prüfen
Historische Hinweise und Datenlücken vor Variantenplanung, Ausschreibung oder technischer Sondierung klären.
Historische Trassengrundlage bewerten
Tiefe Schächte, Bohrpfade und LST-Punkte auf die spätere Eingriffsgeometrie beziehen.
Tiefe Korridore und Punkte prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die verbleibenden Graben- und Schachtbereiche fachlich geeignet ist.
Aushubüberwachung für Kabelbau vorbereiten
Leistungsbeschreibung, Datenstruktur, Statuspläne, Punktlisten und Übergaben für mehrere Lose und Sperrphasen abstimmen.
Vergabe und Datenübergabe festlegen
Projektort, Bundesland und örtliche Schnittstellen für Abstimmung und mögliche Fundlagen einordnen.
Regionale Zuständigkeit klären
Tiefe Kreuzungen, Start- und Zielgruben sowie offene Übergangsbereiche als eigenständige Prüfgeometrie behandeln.
Querungen und Bohrpfade prüfen
Mast-, Signal- und Technikfundamente mit Kabelzuführung und tiefer Punktprüfung fachlich abgrenzen.
Bahnstrom- und LST-Punkte einordnen
Übermitteln Sie Strecke, Gleis und Stationierung gemeinsam mit der Kabelachse. Schächte, Querungen und Signalstandorte benötigen eigene Kennungen. Halten Sie bei mehreren Planständen fest, welche Lage und Tiefe ausgeführt werden sollen; nur so lassen sich vorhandene Untersuchungsergebnisse dem richtigen Abschnitt zuordnen.
Die Lage vorhandener Kabel beeinflusst Arbeitsraum und Messbedingungen. Ein Kampfmittelbericht ersetzt jedoch weder die Leitungsauskunft noch die bauliche Abstimmung mit dem jeweiligen Anlagenverantwortlichen. Beide Unterlagen müssen im gültigen Planstand zusammengeführt werden.
Fachliche Aufgaben unterscheidenPrüfen Sie bei einer Querung neben Start- und Zielpunkt auch den vorgesehenen Bohrpfad und die beanspruchten Tiefen. Eine Untersuchung des offenen Kabelgrabens lässt sich nicht ohne fachliche Prüfung auf eine tiefer verlaufende Querung übertragen.
Trassenbezogene Nachweise abgleichenDie fachliche Klärung sollte starten, sobald Kabelachsen, Schächte, Querungen, Signalfundamente, Stellwerksanbindungen und Bauphasen hinreichend definiert sind. In frühen Planungsständen kann zunächst die historische Verdachtslage eingeordnet werden. Vor Ausschreibung und Ausführung müssen Trassenbreite, Eingriffstiefe, Punktgründungen und nicht zugängliche Bereiche mit einer geeigneten Prüfung oder klaren Anschlussmaßnahme verknüpft sein.
Zu betrachten sind Kabelgräben, Kabelkanäle, Schutzrohre, Muffen- und Kabelschächte, Querungen, Signale, Achszähler, Balisenstandorte, Schalthäuser, Erdungen und temporäre Baugruben. Jede Komponente besitzt eine eigene Lage- und Tiefengeometrie. Eine allgemeine Trassenbewertung ersetzt deshalb weder die punktbezogene Prüfung von Fundamenten noch die abschnittsbezogene Bewertung tiefer Querungen.
Bestandskabel, Kabeltröge, Schienen, Erdungen, Signale, Maste, Fundamente und metallische Einbauten werden vor der Methodenauswahl erfasst. Sie können Messdaten überlagern und zugleich wichtige Vergleichsinformationen liefern. Nicht ausreichend messbare Abschnitte werden im Plan ausgewiesen. Für sie wird geprüft, wann sie zugänglich sind und welche ergänzende Untersuchung für den geplanten Eingriff geeignet ist.
Das hängt von Grabentiefe, Arbeitsbreite, Untergrund, Oberfläche, Zielobjekt und Störumfeld ab. Für flache, zugängliche Abschnitte kann ein geeignetes Oberflächenverfahren ausreichen. Tiefe Querungen, Schächte, Signalfundamente oder Bereiche außerhalb der nachgewiesenen Erkundungszone benötigen eine eigene punkt- oder tiefenbezogene Prüfung.
Start- und Zielgrube, Bohrpfad, Solltiefe, Durchmesser, Bohrverfahren und Sicherheitsraum werden als zusammenhängende, aber unterschiedlich zugängliche Prüfbereiche betrachtet. Die oberirdischen Gruben können andere Verfahren benötigen als der tiefe Bohrkorridor. Eine Aussage für die Startgrube wird nicht automatisch auf den gesamten unterirdischen Pfad übertragen.
Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt infrage, wenn sie für den geplanten Eingriff fachlich geeignet ist. Das kann Gräben betreffen, die erst nach Rückbau zugänglich werden oder wegen Kabelbestand, Schotter, Fundamenten oder betrieblicher Einschränkungen vorab nicht ausreichend untersucht werden können. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und fachlich bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Geräteeinsatz, Stopppunkte, Verantwortlichkeiten und Meldewege werden vor Beginn festgelegt. Die Aussage bleibt auf den tatsächlich bearbeiteten Arbeitsraum begrenzt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Die Dokumentation sollte Achse, Stationierung, Arbeitsbreite, Tiefe, Schächte, Querungen, Punktfundamente, eingesetzte Verfahren, Mess- und Feldbedingungen, Befunde, Einschränkungen und Anschlussentscheidungen zusammenführen. Änderungen an Kabeltrasse oder LST-Standorten werden gegen den dokumentierten Bearbeitungsumfang geprüft und als Planrevision fortgeschrieben.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit vollständigen Anlagen, Datum und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; betriebliche Arbeitsfreigaben bleiben eigene Vorgänge. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt.
Maßgeblich sind Trassenlänge, Zahl der Schächte und Querungen, Grabentiefe, Punktfundamente, Zugänglichkeit, Sperrfenster, Bestandskabel, Oberbau, benötigte Verfahren, Datenformate und Dokumentationsumfang. Zusätzliche Tiefenprüfungen, Wiederholungsmessungen oder baubegleitende Leistungen werden getrennt eingeordnet, wenn sie nicht zum ursprünglichen Leistungsumfang gehören.
Eine erste Anfrage muss noch kein fertiges Leistungsverzeichnis enthalten. Entscheidend ist, dass lineare Korridore, tiefe Einzelpunkte und Bauphasen räumlich nachvollziehbar sind.
Bei mehreren Losen oder Sperrphasen sollten Prioritäten, Planstände und benötigte Übergabetermine angegeben werden.
Übermitteln Sie Strecke, Gleis, Stationierung, Kabelachsen, Arbeitsbreiten, Schächte, Querungen und LST-Punktlisten mit aktuellem Planstand.
Signalstandorte, Technikflächen und geänderte Ist-Lagen sollten eindeutig gekennzeichnet sein.
Beschreiben Sie offene Gräben, Schutzrohre, Schächte, Verbau, Bohrpfade, Punktfundamente und maximale Tiefen.
Sperrfenster, Zugänglichkeit, Parallelgewerke und der Zeitpunkt der benötigten Entscheidung beeinflussen Methodik und Einsatzplanung.
Fügen Sie Luftbildauswertungen, Behördenkorrespondenz, Bestandskabel-, Erdungs- und Bauwerkspläne, Baugrunddaten sowie frühere Sondier- oder Räumberichte bei.
Auch unvollständige Leitungsinformationen sind relevant, weil sie Messbarkeit und Arbeitsvorbereitung beeinflussen.
Für einen ersten Abgleich reichen häufig Trassenplan, Punktliste, kurze Beschreibung von Graben- und Schachtbau, maximale Tiefen, geplanter Zeitraum und vorhandene Verdachtsunterlagen.
FONTANA-EOD prüft anhand dieser Unterlagen, welche Untersuchungen benötigt werden und welche Angaben noch fehlen. Bei umfangreichen LST-Programmen kann die Bearbeitung nach Korridor, Punktgruppe und Bauphase gegliedert werden.
Strecke, Gleis, Stationierung, Kabelachse, Schacht, Querung und Planrevision.
Arbeitsbreite, Grabentiefe, Verbau, Bohrpfad, Fundament und Punktkoordinate.
Sperrfenster, Zugänge, Tiefbaufolge, Kabelzug, LST-Montage und Übergabetermine.
Unterlage für Planung, Vergabe, Bauleitung, Kabelbau, Signalbau oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.