Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Oberleitungsplanung, Bahnstromprojektleitung und ausführende Unternehmen müssen Mastfundamente, Portale und Kabelgräben auf die vorhandene Verdachtslage bezogen werden. FONTANA-EOD prüft Punktliste, Fundamentdaten, Leitungsbestand und Bauzustand. Übermitteln Sie diese Unterlagen mit den Eingriffstiefen und Bauphasen, damit die Untersuchungen und Nachweise für jeden Standort und Kabelabschnitt festgelegt werden können.
Mast, Portal und Kabelachse zuordnen.
Fundament und Arbeitsraum abbilden.
Ergebnis je Standort dokumentieren.
Bei Bahnstrom- und Oberleitungsarbeiten wird der Prüfbedarf für jeden Mast-, Portal- oder Anlagenpunkt und den zugehörigen Kabelraum bestimmt. Fundamentgröße, Tiefe und Leitungsbestand steuern die Planung.
Metallische und elektrische Einflüsse können Messverfahren begrenzen. Geänderte Standorte oder Tiefen erfordern einen erneuten Abgleich mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang.
Bahnstrom- und Oberleitungsprojekte bestehen aus zahlreichen punktuellen und linearen Eingriffen. Maststandort, Portal, Kabelgraben, Erdung und Anlagenfläche unterscheiden sich bei Tiefe, Bauverfahren, Störumfeld und betrieblicher Zugänglichkeit.
Die fachliche Bearbeitung wird deshalb auf konkrete Bauteile und Arbeitsräume bezogen. Nur vergleichbare Punkte und Trassenabschnitte werden in einem gemeinsamen Leistungsumfang zusammengeführt.

Neubau, Ersatz und Versetzen von Masten erzeugen punktuelle Bodeneingriffe. Fundamenttyp, Abmessung, Einbringtiefe und möglicher Arbeitsraum unterscheiden sich je nach Konstruktion und Bauverfahren.
Die Kampfmittelprüfung wird auf jeden Mastpunkt bezogen. Oberflächenmessung, Bohrlochsondierung und erforderliche Ersatzgeometrien werden so geplant, dass der spätere Gründungsraum fachlich abgedeckt wird.
Mastpunkte und Prüftiefen festlegen
Portale und Abspannkonstruktionen verbinden mehrere Stützpunkte, Zuganker oder Fundamente. Ihre Bauteilgeometrie kann über den sichtbaren Maststandort hinausreichen und zusätzliche Arbeitsräume erzeugen.
Alle Punkte werden gemeinsam mit Achsen, Fundamentabmessungen, Zugänglichkeit und Montageablauf erfasst. Der Nachweis bleibt dennoch je Einzelgeometrie nachvollziehbar.
Portal- und Abspannfundamente prüfen
Energie- und Speisekabel verlaufen häufig parallel zum Gleis, queren Bauwerke oder führen zu Schalt- und Speiseeinrichtungen. Bestehende Kabel, Erdungen und technische Einbauten beeinflussen sowohl Bauablauf als auch Messumfeld.
Achse, Grabentiefe, Arbeitsbreite, Schächte und Querungen bilden die räumliche Prüfgrundlage. Tiefe oder nicht zugängliche Abschnitte erhalten eine eigene Anschlussmaßnahme.
Kabeltrasse und Nachweise strukturieren
Anlagenflächen enthalten Fundamente, Kabelkanäle, Erdungsnetze, Bewehrung und umfangreiche technische Ausstattung. Neubau, Erweiterung oder Rückbau kann mehrere Flächen- und Tiefenräume gleichzeitig betreffen.
Freie Außenflächen, Bauwerksnähe, tiefe Gründungen und spätere Aushubbereiche werden getrennt bewertet. Der Betriebszustand ist Bestandteil der Arbeitsvorbereitung.
Anlagenfläche fachlich einordnen
Erdungsleiter, Rückstromverbindungen und Potentialausgleich liegen häufig in schmalen, gleisnahen Korridoren und sind mit vorhandenen Kabeln und Anlagen verknüpft. Neue oder geänderte Systeme können zusätzliche Gräben, Anschlusspunkte und Tiefen erfordern.
Die Kampfmittelprüfung wird mit Leitungsbestand und Ausführungsgeometrie abgestimmt, ohne die elektrotechnische Planung zu ersetzen.
Bahntechnische Schnittstellen einordnen
Beim Entfernen bestehender Maste, Fundamente, Kanäle oder Leitungen werden zuvor überbaute Bodenbereiche zugänglich. Rückbau kann zugleich größere Arbeitsräume erzeugen als der anschließende Neubau.
Die Bearbeitung wird nach Rückbauschritt, Aushublage und Wiederverwendung des Standorts gegliedert. Für nicht vorab messbare Bereiche wird geprüft, ob eine spätere Messung oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist.
Rückbau und Aushub fachlich begleitenDie Kampfmittelprüfung wird nicht allein durch die Anzahl der Maste bestimmt. Planstand, Fundamentgeometrie, Leitungsumfeld, Bauverfahren und Betriebszustand entscheiden darüber, welche Leistung am jeweiligen Standort benötigt wird.
Vor neuen Mastfundamenten, Portalen, Schaltanlagen, Kabelwegen oder Rückbaugruben ist zu klären, welche Erkenntnisse zum Kampfmittelverdacht vorliegen. Der Untersuchungsbedarf wird auf die vorgesehenen Standorte, Arbeitsflächen und Tiefen bezogen.
Bei neuen Oberleitungs- oder Bahnstromabschnitten müssen Maststandorte, Kabelwege, Schaltpunkte und Bauzustände frühzeitig mit der historischen Verdachtslage abgeglichen werden. Varianten können unterschiedliche Eingriffe und damit unterschiedlichen Prüfbedarf erzeugen.
Die frühe Klärung unterstützt Trassenwahl, Terminplanung und Ausschreibung, ohne die spätere punktbezogene Prüfung vorwegzunehmen.
Verdachtslage für Ausbauabschnitt klärenKoordinaten, Fundamenttyp oder Einbringverfahren können sich zwischen Entwurf und Ausführung verändern. Ändert sich die Geometrie später, wird geprüft, ob die vorhandene Messung den Arbeitsraum weiterhin erfasst.
Vor der Feldarbeit wird deshalb der verbindliche Planstand festgelegt. Vorhandene Ergebnisse werden bei jeder Revision gegen Lage und Tiefe geprüft.
Planstand und Punktliste vereinheitlichenBei vielen Maststandorten müssen Grundumfang, Verrohrung, Solltiefe, Messstrecke, Ersatzpunkte, nicht herstellbare Bohrungen und geschuldete Unterlagen eindeutig beschrieben sein.
Pauschale Mengen ohne Punkt- und Tiefenbezug erschweren Vergleich, Aufmaß und Abnahme. Jeder Status wird an eine eindeutige Kennung gekoppelt.
Vergabe und Punktnachweise vorbereitenUnvollständige oder widersprüchliche Bestandsunterlagen beeinflussen Bohransatz, Gerätestellung und Messumfeld. Vor einem Bodeneingriff müssen Leitungs- und Anlageninformationen mit der örtlichen Situation abgeglichen werden.
Bleibt ein Standort nicht erreichbar, wird eine fachlich tragfähige Ersatz- oder Anschlusslösung entwickelt.
Bestands- und Punktkonflikte prüfenSperrzeiten, Schaltzustände, Zugang, Sicherungsorganisation und parallel arbeitende Gewerke bestimmen, wann ein Punkt oder Trassenabschnitt bearbeitet werden kann.
Die Kampfmittelprüfung wird in diese Organisation eingebunden. Betriebliche Freistellung und fachlicher Bearbeitungsstand bleiben getrennt dokumentiert.
Betriebliche Schnittstellen abstimmenEine Messanomalie im Arbeitsraum muss lage- und tiefenbezogen bewertet werden. Bekannte technische Ursachen, unklare Signale und tatsächliche Fundlagen erfordern unterschiedliche Anschlussentscheidungen.
Der Punktstatus bleibt bis zur fachlichen Klärung offen und wird nicht durch eine allgemeine Flächenaussage ersetzt.
Befund- und Übergabeweg klärenMastlisten, Kabelpläne und Untersuchungsberichte müssen dieselben Kennungen und Koordinaten verwenden. Die historische Grundlage wird auf die konkrete Gründungs- und Trassengeometrie übertragen.
Jeder Status bleibt an Punktkennung, Planstand, Solltiefe und tatsächlich erreichten Prüfbereich gebunden. Bei Änderungen wird geprüft, ob die vorhandenen Ergebnisse den neuen Standort oder die neue Tiefe noch abdecken.
Auslöser: Für Strecke oder Anlagenfläche bestehen historische Hinweise, die noch nicht auf Mastpunkte, Kabelwege und Schaltstandorte übertragen wurden.
Fachlicher Schritt: Verdachtsbereiche und Datenlücken werden mit dem aktuellen Entwurf verschnitten und nach Eingriffsart priorisiert.
Nachweisziel: Räumlich begründete Grundlage für die technische Punkt- und Trassenplanung.
Verdachtskorridor fachlich bewertenAuslöser: Koordinate, Fundamentabmessung, Solltiefe und Einbringverfahren sind verbindlich festgelegt.
Fachlicher Schritt: Der gesamte Arbeitsraum wird in eine punktbezogene Sondier- und Messgeometrie übersetzt; Verrohrung, Messstrecke und mögliche Ersatzpunkte werden geplant.
Nachweisziel: Standortbezogener Status mit erreichter Prüftiefe und klaren Grenzen.
Mastfundament tiefenbezogen prüfenAuslöser: Neue Speise-, Steuer- oder Erdungskabel verlaufen neben bestehenden Leitungen, Gleisen und Bauwerken.
Fachlicher Schritt: Grabenachse, Breite, Tiefe, Schächte und Querungen werden nach Messbarkeit und späterem Aushub gegliedert.
Nachweisziel: Abschnittsbezogene Aussage zu vorab untersuchten, offenen und baubegleitend zu bearbeitenden Zonen.
Kabelgraben und Aushubabschnitte planenAuslöser: Schalt- oder Speisebereich enthält Fundamente, Bewehrung, Kabelkanäle, Erdungsnetz und laufende Technik.
Fachlicher Schritt: Freie Teilflächen, tiefe Einzelpunkte und erst nach Rückbau zugängliche Bereiche werden getrennt bewertet.
Nachweisziel: Transparente Abgrenzung zwischen auswertbaren Messflächen und erforderlichen Ersatzmaßnahmen.
Anlagenfläche und Störumfeld prüfenAuslöser: Leitungen, Bestand, fehlende Aufstellfläche oder Bohrhindernisse verhindern die geplante Sondiergeometrie.
Fachlicher Schritt: Ersatzpunkt, Zusatzbohrung, angepasste Geometrie oder alternatives Bauverfahren werden auf die ursprüngliche Arbeitsraumabdeckung geprüft.
Nachweisziel: Begründete Fortschreibung ohne unkontrollierte Verschiebung des geprüften Raums.
Ersatzpunkt fachlich dokumentierenAuslöser: Ein relevanter Punkt liegt im Fundament-, Kabel- oder Anlagenraum und muss vor der nächsten Arbeit geklärt werden.
Fachlicher Schritt: Lage, Tiefe, Arbeitsumfeld und Zuständigkeit werden bewertet; Projekt- und Baustellenkommunikation folgen dem festgelegten Ablauf.
Nachweisziel: Dokumentierter Punktstatus und klare Anschlussentscheidung für den betroffenen Arbeitsraum.
Punktstatus und Anschlussmaßnahme klärenBei vielen Maststandorten muss jeder Messdatensatz dem richtigen Punkt zugeordnet werden können. Mastlisten, Bohrprotokolle, Messdaten, Anomalien und weitere Maßnahmen werden deshalb über dieselbe Punktkennung verknüpft. Der zugehörige Planstand bleibt erkennbar.
Der Nachweis ist nur dann für Bauleitung und Ausführung nutzbar, wenn Punktstatus, erreichte Tiefe und technische Grenzen eindeutig erkennbar sind.
Bei Seriengründungen muss der Nachweis auch die zeitliche Reihenfolge der Punkte abbilden. So bleibt erkennbar, ob eine Messung vor oder nach Leitungsumbau, Rückbau, Absteckung oder Herstellung einer Baustraße erfolgt ist und ob sich das technische Umfeld bis zum Gründungsbeginn verändert hat.
Jeder Standort erhält eine eindeutige Kennung mit Strecke, Gleis, Kilometrierung oder Stationierung, Koordinate, Bauteilart, Fundamenttyp und Planrevision.
Kabelabschnitte, Schaltpunkte und Erdungsanschlüsse werden in derselben räumlichen Systematik geführt.
Luftbildauswertung, Altunterlagen, Behördeninformationen, frühere Funde und bestehende Sondierberichte werden mit ihrem Geltungsbereich dokumentiert.
Die Grundlage zeigt, warum ein Punkt untersucht wird und welche Datenlücken vor Ausführung noch bestehen.
Ansatzkoordinate, Bohrverfahren, Verrohrung, Bohrtiefe, Messstrecke, Gerätekonfiguration, Hindernisse und Abweichungen werden je Standort erfasst.
Der Datensatz muss erkennen lassen, welcher Teil des späteren Gründungsraums tatsächlich untersucht wurde.
Schienen, Kabel, Erdungen, Bestandsmasten, Bewehrung, Anlagen und elektrischer Betriebszustand werden soweit relevant für die Methodeneignung dokumentiert.
Messbedingungen und mögliche Einschränkungen bleiben damit fachlich nachvollziehbar.
Auffällige Signale, bekannte technische Ursachen, zusätzliche Messungen, Freilegungen und noch offene Maßnahmen werden mit derselben Punktkennung geführt.
Ein Punkt gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der vereinbarte Prüf- oder Entscheidungsumfang nachvollziehbar erreicht ist.
Punktliste, Lageplan, Bearbeitungsstatus, Einschränkungen und weitere Maßnahmen werden für Bauleitung und Ausführung zusammengeführt. Nach tatsächlich ausgeführten Freilegungs- oder Räumarbeiten ergänzen die Befund- und Räumprotokolle die Unterlagen des jeweiligen Standorts.
Neue oder verschobene Standorte werden gegen den dokumentierten Bestand geprüft, bevor sie in die Arbeitsfreigabe des Projekts eingehen.
Die Bauleitung muss erkennen können, welcher Standort untersucht wurde, wie tief die Untersuchung reicht und welche Aufgaben noch offen sind.
Dafür werden Planstand, Fundamentdaten, Messprotokolle, Auffälligkeiten und Übergabeunterlagen gemeinsam geführt. Ergebnisse gelten nur für die dokumentierten Standorte.
Verbindet Mast-, Portal-, Schalt- und Kabelkennungen mit Koordinaten, Stationierung, Planrevision und Bauabschnitt.
Änderungen, entfallene Punkte und neue Standorte bleiben über die Projektlaufzeit nachvollziehbar.
Fundamenttyp, Durchmesser, Länge, Solltiefe, Bohr- oder Einbringverfahren und erforderlicher Arbeitsraum werden je Punkt dokumentiert.
Dadurch kann die Sondiergeometrie mit der tatsächlichen Ausführung verglichen werden.
Bohrverlauf, Verrohrung, Messstrecken, Rohdaten, Auswertung und technische Einschränkungen werden dem Standort zugeordnet.
Unvollständige oder abgebrochene Messungen sind als eigener Status erkennbar.
Bestandsleitungen, Erdungen, Schienen, Fundamente, technische Anlagen und örtliche Hindernisse werden soweit relevant in Plan und Protokoll übernommen.
Die Information unterstützt Methodenauswahl, Baustelleneinrichtung und spätere Plausibilisierung.
Jede Auffälligkeit erhält Lage, Tiefe, Bewertung, Bearbeitung und offene Anschlussentscheidung.
Zusatzmessungen und Ersatzpunkte werden mit dem ursprünglichen Standort verknüpft. Nach tatsächlich ausgeführten Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die Befund- und Räumprotokolle mit derselben Punktkennung zugeordnet.
Fasst bearbeitete, offene, verschobene und ergänzungsbedürftige Punkte sowie Kabelabschnitte für Planung, Bauleitung und Folgegewerke zusammen.
Die Schlussfolgerung bleibt auf den dokumentierten Plan- und Ausführungsstand begrenzt.
Die Untersuchungen werden nach Maststandort und Kabelabschnitt geplant. Jeder Schritt verbindet die elektrotechnische und bauliche Planung mit dem kampfmitteltechnisch tatsächlich untersuchten Raum.
Bei langen Projektlaufzeiten wird der Status vor jeder neuen Bauphase gegen den aktuellen Plan- und Betriebszustand geprüft.
Strecke, Gleis, Kilometrierung, Mast- und Portalpunkte, Kabelachsen, Schalt- und Erdungsbereiche werden aus dem aktuellen Entwurf übernommen.
Prioritäten und benötigte Entscheidungstermine werden je Bauabschnitt festgelegt.
Historische Bewertungen, Bestandsleitungen, Oberleitungs- und Kabelpläne, Baugrunddaten, Fundamenttypen und frühere Berichte werden auf räumliche Übereinstimmung geprüft.
Doppelte, fehlende oder widersprüchliche Kennungen werden bereinigt.
Historische Hinweise werden mit Mastfundamenten, Kabelgräben, Baugruben und Anlagenflächen verschnitten.
Daraus entstehen priorisierte Untersuchungsbereiche und erkennbare Datenlücken.
Zielobjekt, Solltiefe, Bauverfahren, Leitungsbestand, Störumfeld und Zugänglichkeit bestimmen die punkt- oder flächenbezogene Vorgehensweise.
Ersatz- und Anschlussmaßnahmen werden vorab beschrieben.
Punkte werden abgesteckt und mit Planstand, Baustelleneinrichtung, Bohrgerät, Verrohrung, Sperr- oder Schaltfenster sowie Ansprechpartnern abgeglichen.
Änderungen werden vor Mobilisierung nachgeführt.
Die beauftragte Leistung wird für jeden Punkt oder Abschnitt nach der vereinbarten Methodik durchgeführt.
Hindernisse, Abweichungen und nicht erreichbare Tiefen werden unmittelbar protokolliert.
Daten, Signale, Störquellen und mögliche Zusatzmessungen werden im Verhältnis zum Fundament- oder Kabelraum plausibilisiert.
Offene Punkte erhalten eine begründete Anschlussentscheidung.
Statusliste, Lageplan, Protokolle, Einschränkungen und weitere Maßnahmen werden an Planung und Bauausführung übergeben.
Verschobene oder neue Standorte werden vor Umsetzung erneut eingeordnet.
Die Untersuchung muss die für das Bauteil vorgesehenen Flächen und Tiefen erfassen. Eine Mastnummer allein beschreibt noch nicht, welche Tiefe und Geometrie tatsächlich beansprucht werden.
Für jeden Standort werden Punktlage, Fundamentabmessung, Verfahren, Toleranzen, Baustelleneinrichtung und mögliche Leitungs- oder Bestandskonflikte zusammengeführt.
Ausgangspunkt ist die freigegebene Punkt- und Anlagenliste. Zu jedem Mast, Portal oder Schaltpunkt werden Koordinate, Kilometrierung, Gleisbezug, Fundamenttyp, Solltiefe und geplantes Einbringverfahren erfasst. Kabel- und Erdungsachsen erhalten zusätzlich Breite, Sohltiefe und Abschnittsgrenzen.
Die Sondiergeometrie muss den späteren Arbeitsraum abdecken, nicht nur den geometrischen Mittelpunkt. Bohr- und Rammverfahren, Fundamentdurchmesser, Toleranzen und Gerätebewegungen können einen größeren räumlichen Korridor beanspruchen.
Bestehende Leitungen, Erdungen, Fundamente und Anlagen werden vor der Ausführung abgeglichen. Sie können die Herstellung von Bohrungen, die Messbarkeit und die Position möglicher Ersatzpunkte beeinflussen. Bei kampfmitteltechnischen Sondierbohrungen werden Bohrfortschritt und Zwischenmessungen aufeinander abgestimmt. Der nächste Bohrschritt erfolgt erst nach unauffälliger Zwischenmessung. Unerwarteter Widerstand führt zum Abbruch dieses Bohrschritts und zur Klärung des weiteren Vorgehens.
Ändert sich ein Punkt, wird nicht nur die neue Koordinate dokumentiert. Es wird geprüft, ob vorhandene Messungen weiterhin verwendbar sind, welche Bereiche neu entstehen und wie die Statusliste fortgeschrieben werden muss.
Bohrpfahl, Rohrgründung, Rammpfahl oder Blockfundament beanspruchen unterschiedliche Punkt- und Tiefenräume. Die Prüfung wird auf das konkrete Verfahren und dessen Toleranzraum bezogen.
Ein geänderter Fundamenttyp kann eine neue Sondiergeometrie erforderlich machen.
Quertragwerke, Portale und Abspannungen bestehen aus mehreren räumlich verbundenen Fundamenten. Jeder Punkt erhält einen eigenen Nachweis; zugleich wird die Bau- und Montagefläche berücksichtigt.
Verbindungs- und Kabelgräben werden gesondert geführt.
Lineare Kabelräume werden über Achse, Breite, Sohltiefe, Schächte und Bauabschnitte beschrieben. Querungen und Aufweitungen erzeugen zusätzliche Geometrien.
Für nicht zugängliche Abschnitte wird vor dem Eingriff geprüft, ob ein späterer Bauzustand oder eine geeignete baubegleitende Untersuchung die erforderliche Prüfung ermöglicht.
Fundamente, Kabelkanäle, Erdungsnetze und Bestandsbauwerke erzeugen ein heterogenes technisches Umfeld. Freie Flächen, tiefe Punkte und Rückbauzonen werden getrennt bewertet.
Ein gemeinsamer Anlagenplan verbindet die Teilaufgaben.
Erdungsleiter und Rückstromverbindungen können Messumfeld, Zugang und Leitungsbestand beeinflussen. Ihre Lage wird mit der kampfmitteltechnischen Arbeitsgeometrie abgeglichen.
Die elektrotechnische Funktion wird dabei nicht bewertet oder ersetzt.
Kann ein Punkt wegen Bestand, Leitungen oder Bohrhindernissen nicht hergestellt werden, wird die Ersatzgeometrie auf die ursprüngliche Arbeitsraumabdeckung geprüft.
Eine Verschiebung wird nur übernommen, wenn ihre fachliche Wirkung dokumentiert ist.

Vorhandene Unterlagen werden den aktuellen Mast-, Portal- und Anlagenstandorten zugeordnet. Ein Streckenbericht allein ersetzt diesen Lageabgleich nicht, wenn neue Punkte oder seitliche Arbeitsflächen hinzukommen.
Unterlagen den aktuellen Eingriffspunkten zuordnen
Für tiefe Gründungen muss die Methodenauswahl den tatsächlichen Eingriffsraum berücksichtigen. Punktlage, Fundamentabmessung und Solltiefe werden zusammen mit Leitungen, Störungen und Zugänglichkeit bewertet.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenBahnstrom- und Oberleitungsprojekte verbinden zahlreiche punktuelle Bodeneingriffe mit linearen Kabel- und Erdungsabschnitten. Die Verfahren werden nach physikalischer Eignung und räumlicher Aufgabe kombiniert.
Keine Methode erhält eine weitergehende Aussage, als Messbedingungen und dokumentierte Geometrie tragen.
Flächige Umfeldprüfungen, punktbezogene Tiefensondierungen und baubegleitende Maßnahmen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Für jeden Standort wird festgelegt, welche Leistung den tatsächlichen Gründungs- oder Aushubraum abdeckt und wie nicht sondierbare Zonen behandelt werden.
Begründet Verdachtsbereiche und Prioritäten entlang des Elektrifizierungsabschnitts sowie auf Anlagenflächen.
Sie ersetzt keine technische Untersuchung des konkreten Mast-, Portal- oder Kabelraums.
Kann ferromagnetische Objekte auf geeigneten freien Flächen oder in Bohrlöchern erfassen.
Schienen, Maste, Kabel, Erdungen und metallische Anlagen können das magnetische Umfeld erheblich beeinflussen.
Erfasst elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann ausgewählte Flächen oder Anomalien ergänzend bewerten.
Technische Infrastruktur, Boden, Zielobjekt und Messaufbau bestimmen die Aussagefähigkeit.
Kann strukturelle Reflexionen, Einbauten und Materialwechsel in geeigneten oberflächennahen Bereichen abbilden.
Die Methode identifiziert kein Kampfmittel automatisch und deckt tiefe Gründungspunkte nur innerhalb ihrer nachgewiesenen Datentiefe ab.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Maste, Portale, Pfähle, Verbauten und Bohrungen.
Bohrlochlage, Verrohrung, Messstrecke und erreichbare Tiefe müssen zur späteren Gründungsgeometrie passen.
In geeigneten Kabelgräben und Rückbaugruben wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und fachlich bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Sie ersetzt nicht automatisch die tiefenbezogene Prüfung eines Mast- oder Pfahlpunkts.
Mast- und Anlagenliste, Messplanung und Berichte müssen denselben Planstand verwenden. Für jeden Standort werden die untersuchten Tiefen, die Ergebnisse und noch offene Aufgaben festgehalten.
FONTANA-EOD gleicht die Verdachtsunterlagen mit der Punktliste ab und dokumentiert die ausgeführten Untersuchungen für jeden Standort und Abschnitt.
Vor Beginn werden Punktkennung, Koordinate, Fundamenttyp, Solltiefe, Bauverfahren und benötigte Aussage eindeutig festgelegt. Kabel- und Erdungsabschnitte werden mit Achse, Breite und Bauphase in dieselbe Projektstruktur aufgenommen.
Die Methodenauswahl berücksichtigt Leitungen, Schienen, Maste, Erdungen, Bewehrung, Anlagenbetrieb und Zugänglichkeit. Technische Grenzen werden nicht erst nach der Messung beschrieben, sondern bereits in der Einsatzplanung berücksichtigt.
Während der Ausführung werden Bohrhindernisse, geänderte Punkte, abweichende Tiefen und zusätzliche Maßnahmen fortlaufend dokumentiert. Dadurch bleibt der Status auch bei mehreren Baukolonnen und Losen konsistent.
Messwerte und Anomalien werden im Verhältnis zur konkreten Gründungs- oder Kabelgeometrie bewertet. Ein Signal außerhalb des Arbeitsraums und ein offener Punkt innerhalb der Fundamentachse besitzen unterschiedliche Projektbedeutung.
Die Übergabe an Planung und Bauleitung zeigt bearbeitete, offene, verschobene und ergänzungsbedürftige Standorte sowie die fachlich erforderliche nächste Maßnahme.
Kennung, Lage, Fundamenttyp, Tiefe und Planrevision werden vor Beginn vereinheitlicht.
Sondier- und Messgeometrie orientieren sich am tatsächlichen Bauverfahren.
Leitungen, Erdungen, Schienen und Anlagen fließen in Methodenauswahl und Baustelleneinrichtung ein.
Bohrhindernisse, Ersatzpunkte und Planänderungen erhalten einen dokumentierten Status.
Nicht erfasste Tiefen oder Teilräume bleiben sichtbar und werden nicht pauschal bewertet.
Bauausführung erhält einen eindeutigen Punkt- und Maßnahmenstand.
Nicht jeder Standort ist zur selben Zeit untersuchbar. Punktliste und Bauablauf müssen zeigen, wann Zugänge verfügbar sind und welche Untersuchung vor der jeweiligen Bohrung, Gründung oder Kabelarbeit abgeschlossen sein soll.
Messdaten, Protokolle und Abschlussbericht verwenden dieselbe Punktkennung und denselben Planstand. Offene Tiefen oder nicht erfasste Randbereiche werden dem betreffenden Standort zugeordnet und bleiben bei der Übergabe sichtbar.
Bahnstromprojekte verbinden elektrotechnische Planung, Tiefbau, Betrieb, Sicherungsorganisation und Kampfmittelfachleistung. Vor Beginn wird festgelegt, wer Planänderungen und Punktverschiebungen weitergibt und wer offene Befunde bearbeitet.
Fachliche Bewertung, betriebliche Freistellung und behördliche Entscheidung werden jeweils mit ihrer eigenen Verantwortlichkeit dokumentiert.
Definieren Anlagenumfang, Prioritäten, Punkt- und Trassenlisten, benötigte Entscheidungen und Termine. Sie bündeln die vorhandenen Planungsgrundlagen und veranlassen die dafür erforderlichen Fachleistungen.
Für mehrere Lose sichern sie einheitliche Kennungen und Übergaberegeln.
Übersetzt das Vorhaben in Mastpunkte, Portale, Fundamente, Kabelachsen, Erdungen und Bauphasen. Änderungen an Lage, Tiefe oder Bauverfahren werden so kommuniziert, dass ihre Auswirkungen auf vorhandene Prüfungen bewertet werden können.
Die Kampfmittelprüfung wird in Vergabe und Ausführung integriert.
Regeln Zugang, Betriebszustände, Schalt- und Sperrfenster, Schutzbereiche und technische Freistellungen. Diese Vorgaben bestimmen, wann und unter welchen Bedingungen Facharbeiten stattfinden können.
Betriebliche Freigaben und kampfmitteltechnische Aussagen bleiben getrennt.
Setzen Bohrungen, Rammungen, Fundamente, Gräben und Rückbau nach dem abgestimmten Planstand um. Verschiebungen, Bohrhindernisse und geänderte Geräte werden vor Fortsetzung gemeldet.
Stopppunkte und Fundkommunikation werden eingehalten.
Prüft Unterlagen und Verdachtslage, plant die beauftragte Sondier- oder Begleitungsleistung, führt sie im vereinbarten Rahmen aus und dokumentiert Status sowie Grenzen.
Untersuchungsumfang, Bauablauf und örtliche Schnittstellen werden vor Ausführung mit den Projektbeteiligten abgestimmt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Bei einer tatsächlichen Fundlage erfolgt die Einbindung über den für das Projekt festgelegten Meldeweg.
Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach örtlichem Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Ihre Vorgaben werden dem konkreten Standort, Abschnitt und Planstand zugeordnet. Fachtechnische Untersuchung, betriebliche Arbeitsfreigabe und behördliche Fundentscheidung bleiben mit jeweils eigenen Ansprechpartnern dokumentiert.
Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsorganisation und Dokumentation richten sich nach der konkreten Tätigkeit, dem Projektort und den technischen Betriebsbedingungen.
Elektrotechnische, betriebliche und kampfmittelbezogene Anforderungen werden auf denselben Arbeitsraum abgestimmt, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit.
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst Bohr- und Rammarbeiten, elektrische und technische Anlagen, Schienenverkehr, Arbeitsbereiche, Schutzmaßnahmen, Rettungswege und Kommunikationsstrukturen. Betreiber- und Sicherungsvorgaben werden in die Einsatzplanung übernommen.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Räumkonzept, Qualität und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Bahnstromprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Betriebliche Schalt- oder Arbeitsfreigabe, vertragliche Abnahme und behördliche Fundentscheidung sind unterschiedliche Vorgänge. Die Projektorganisation beschreibt, welche Unterlagen und Entscheidungen für jeden Schritt erforderlich sind.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Bahnstrom-, Bohr- und Kabelarbeiten wird die Qualifikation der verantwortlichen Personen dem tatsächlich beauftragten kampfmitteltechnischen Tätigkeitsumfang zugeordnet.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie wird neben den gesonderten elektrotechnischen und bahnbetrieblichen Anforderungen eingeordnet.
Mastliste, Fundamentgeometrie, Kabelabschnitt, Tiefe, Verfahren, Qualifikation und geschuldete Nachweise werden eindeutig festgelegt.
Elektrische Anlagen, Verkehr, Bohr- und Rammgerät, Leitungen, Schutzbereiche und Kommunikation werden gemeinsam betrachtet.
Unternehmen, Befähigung, Bestellung und Aufgabenbereich müssen zur tatsächlich ausgeführten Tätigkeit passen.
Bauleitung, Betreiber, Projektträger und zuständige Stellen erhalten einen vorab abgestimmten Ablauf.
Punktmengen, Tiefen, Bauverfahren, Bestandsunterlagen, Ersatzleistungen und Abnahmegrundlagen werden vergleichbar beschrieben.
Punktabsteckung, Planrevision, Leitungsbestand, Betriebszustand, Gerät, Zugang und Ansprechpartner werden geprüft.
Arbeiten stoppen, Abstand halten und den Fund unverzüglich melden. Der weitere Ablauf richtet sich nach den Anweisungen der zuständigen Stelle.
Punktlisten und Pläne zeigen, welche Maste und Kabelabschnitte untersucht wurden und wo sich die Planung geändert hat. Entscheidend ist, dass jeder Datensatz auf den tatsächlich vorgesehenen Arbeitsraum verweist.

Verbindet Kennung, Koordinate, Stationierung, Bauteil, Fundamenttyp, Solltiefe und Planrevision.
Sie bildet die gemeinsame Arbeitsgrundlage für Vermessung, Sondierung, Planung und Ausführung.
Punkt- und Planstruktur festlegen
Überträgt Quellenlage und Verdachtsbereiche auf Maststandorte, Kabelachsen und Anlagenflächen.
Prioritäten und Datenlücken werden vor der technischen Untersuchung räumlich erkennbar.
Verdachtsabschnitte fachlich klären
Dokumentiert Ansatzpunkt, Verrohrung, erreichte Tiefe, Messstrecke, Störeinflüsse und fachliche Bewertung.
Der Nachweis bleibt mit der späteren Fundamentgeometrie verbunden.
Tiefennachweis je Punkt abstimmen
Führt Kabelachsen, Schächte, Grabentiefen, nicht messbare Zonen und begleitete Aushublagen zusammen.
Planung und Bauleitung erkennen, welche Abschnitte vorab und welche im Bauablauf bearbeitet werden.
Kabel- und Aushubabschnitte planen
Verknüpft auffällige Signale, bekannte technische Ursachen, Zusatzmessungen, Ersatzpunkte und offene Entscheidungen mit dem jeweiligen Standort.
Der Status bleibt bis zur fachlichen Klärung transparent.
Befunde und offene Maßnahmen dokumentieren
Fasst bearbeitete, offene, entfallene und verschobene Punkte sowie aktuelle Kabelabschnitte zusammen.
Folgegewerke erhalten eine klare Grundlage für den verbindlichen Ausführungsstand.
Projektstatus fachlich prüfen lassen


Den gesamten Projektkontext mit Gleisbau, Stationen, Querungen, Bauwerken und weiteren Bahnaufgaben einordnen.
Bahnprojekt im Gesamtzusammenhang einordnen
Verdachtskorridore und Anlagenflächen vor der Punkt- und Kabelplanung räumlich bewerten.
Historische Verdachtslage klären
Mast-, Portal-, Pfahl- und Bohrpunkte mit passender Verrohrung, Messstrecke und Prüftiefe planen.
Tiefe Gründungspunkte vorbereiten
Eignung und Ablauf einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für Kabelgräben und Rückbauzonen prüfen.
Aushubabschnitte fachlich abstimmen
Bestätigte Funde, fachliche Bearbeitung und regionale Übergabeschnittstellen einordnen.
Befund- und Bergungsweg klären
Punktlisten, Leistungsbeschreibung, Statusführung, Qualitätskontrolle und Projektübergabe vertiefen.
Vergabe und Punktnachweise vorbereiten
Projektort, Bundesland und regionale Schnittstellen für Fund- und Verfahrensfragen berücksichtigen.
Regionale Zuständigkeit einordnen
Mastliste, Fundamentdaten, Kabelachsen, Bauzeiten und vorhandene Unterlagen fachlich prüfen lassen.
Bahnstromprojekt mit Unterlagen anfragen
Nennen Sie Projektort, Strecke, Stationierung und die aktuellen Punktkennungen. Legen Sie Lageplan, Fundamentdaten und Kabelverlauf gemeinsam vor. Vorhandene Anforderungen müssen erkennbar den jeweiligen Standorten und Bauabschnitten zugeordnet sein.
Eine neue Punktkennung oder Lage darf nicht ungeprüft den Status eines benachbarten Standorts übernehmen. Vergleichen Sie Lage, Fundamentgröße und Tiefe mit dem tatsächlich bearbeiteten Raum und kennzeichnen Sie zusätzliche Prüfbereiche.
Nachweise am Eingriff prüfenEin punktbezogener Gründungsnachweis beschreibt nicht automatisch den anschließenden Kabelgraben. Beide Arbeitsräume werden mit ihrer eigenen Geometrie und Tiefe zugeordnet; gemeinsame Dokumentation macht diese Unterschiede sichtbar.
Fachliche Grundlagen vertiefenSie wird relevant, sobald Mastfundamente, Portale, Schalt- oder Speiseanlagen, Kabeltrassen, Erdungsanlagen, Baugruben oder Rückbauarbeiten in kampfmittelverdächtige oder nicht ausreichend bewertete Bodenbereiche eingreifen. Die fachliche Klärung sollte vor Ausschreibung und spätestens vor Herstellung der jeweiligen Gründung oder Kabelanlage abgeschlossen sein.
Erforderlich sind aktuelle Lagepläne mit Strecke, Gleis, Kilometrierung oder Stationierung, Mast- beziehungsweise Punktnummern, Koordinaten, Fundamenttyp, Abmessung, Solltiefe, Bau- oder Einbringverfahren und Leitungsbestand. Hilfreich sind außerdem Oberleitungs-, Erdungs- und Kabelpläne, Baugrunddaten, historische Bewertungen, frühere Sondierberichte, Bauzeitenfenster und der gewünschte Nachweis.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit vollständigen Anlagen, Datum und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst und örtliche Ordnungsbehörde für den Projektort geklärt; betriebliche Schalt- oder Arbeitsfreigaben bleiben eigene Vorgänge. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt.
Nicht automatisch. Ein Mastfundament, Portalstützpunkt oder tiefes Kabelbauwerk beansprucht einen definierten Punkt- und Tiefenraum. Eine oberflächennahe Messung kann den Umfeldbereich bewerten, deckt aber die gesamte Gründungsgeometrie nur ab, wenn Methode, Tiefe und räumliche Erfassung dies nachweislich leisten. Häufig ist eine gesonderte Tiefen- oder Bohrlochsondierung erforderlich.
Metallische Anlagen, Rückstrom- und Erdungssysteme, Kabel, Maste, Bewehrung und betriebliche elektrische Einrichtungen können das magnetische oder elektromagnetische Messumfeld verändern. Die Auswirkungen hängen vom Verfahren und vom Betriebszustand ab. Deshalb werden bekannte Anlagen, mögliche Freistellungen, Messabstände und alternative Prüfwege bereits in der Methodenauswahl berücksichtigt.
Jeder Punkt erhält eine eindeutige Kennung mit Strecke, Gleis, Stationierung oder Koordinate, Fundamenttyp, Solltiefe und Planstand. Sondiertiefe, Messbedingungen, Auffälligkeiten, Einschränkungen und Anschlussmaßnahmen werden je Punkt geführt. Eine Statusliste verbindet die Einzelpunkte mit dem Gesamtprojekt und zeigt, welche Standorte bearbeitet, offen, verschoben oder ergänzt wurden.
Der Punkt wird nicht pauschal als unauffällig bewertet. Zunächst wird geprüft, ob eine angepasste Bohr- oder Messgeometrie, ein Ersatzpunkt, ein anderer Bauzustand oder ein alternatives Verfahren den erforderlichen Arbeitsraum noch abdecken kann. Bleibt eine Lücke, wird sie im Plan und Punktstatus ausgewiesen und vor dem Bodeneingriff einer konkreten Anschlussmaßnahme zugeordnet.
Für Kabelgräben, Rückbaugruben und Schaltanlagenflächen wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird vor dem Abtrag technisch sondiert und fachlich bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Arbeitsbereiche, Geräteführung, Stopppunkte, Weisungswege und Dokumentation werden vor Beginn festgelegt. Für tiefe Mast- oder Pfahlgründungen ersetzt dies nicht automatisch die erforderliche punktbezogene Tiefenprüfung.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Maßgeblich sind Zahl, Lage und Tiefe der Mast- und Gründungspunkte, Länge der Kabeltrassen, Fundament- und Bauverfahren, Leitungs- und Anlagenbestand, Störumfeld, Zugang, Sperr- und Schaltfenster, notwendige Vermessung, Anzahl der Mobilisierungen, Datenqualität und Dokumentationsumfang. Eine belastbare Kalkulation setzt eine konsistente Punkt- und Planliste voraus.
Beschreiben Sie die Lage und Tiefe der Mastfundamente und Kabelgräben, das Bauverfahren und den benötigten Nachweis. Eine reine Mastanzahl reicht für die fachliche Einordnung nicht aus.
Unvollständige Planungen können früh geprüft werden. Vor der Feldarbeit werden jedoch verbindliche Koordinaten, Solltiefen, Fundamenttypen und Planstände benötigt.
Für Bauprogramme mit mehreren Streckenabschnitten sollten zusätzlich Prioritäten, Losgrenzen und verbindliche Ausführungstermine angegeben werden. Diese Angaben helfen, vorgezogene Mast- und Kabelpunkte von späteren Varianten zu trennen und Mobilisierung, Auswertung sowie Datenübergabe auf die tatsächliche Baufolge auszurichten.
Übermitteln Sie Strecke, Gleis, Kilometrierung oder Stationierung, Mast- und Portalnummern, Koordinaten, Fundamenttypen, Schalt- oder Speisepunkte sowie aktuelle Planrevisionen.
Entfallene, verschobene und zusätzliche Standorte sollten eindeutig gekennzeichnet sein.
Beschreiben Sie Fundamentabmessungen, Solltiefen, Bohr-, Ramm- oder Aushubverfahren, Kabelachsen, Grabentiefen, Schächte, Querungen und Rückbauarbeiten.
Auch Geräteaufstellung und erforderliche Arbeitsräume können für die Planung relevant sein.
Fügen Sie Leitungs-, Erdungs-, Oberleitungs- und Bestandspläne, Baugrunddaten, historische Bewertungen und frühere Berichte bei.
Nennen Sie Sperr- oder Schaltfenster, Bauphasen, Prioritäten und den vorgesehenen Verwendungszweck der Dokumentation.
Für eine erste Einordnung reichen häufig Lageplan, Mast- oder Punktliste, Fundament- und Tiefenangaben, Kabelachsen, geplanter Zeitraum und vorhandene Verdachtshinweise. FONTANA-EOD prüft daraus, welche Standorte tiefenbezogen, flächig oder baubegleitend bearbeitet werden sollten.
Bei großen Programmen kann die Anfrage nach Bauabschnitt und Priorität gegliedert werden. Dadurch werden vorgezogene Mastpunkte und terminrelevante Kabelbereiche getrennt von späteren, noch nicht verbindlich geplanten Standorten behandelt.
Mast, Portal, Schaltpunkt, Koordinate, Stationierung und Planrevision.
Fundamenttyp, Durchmesser, Solltiefe, Bohr- oder Einbringverfahren.
Leitungen, Erdungen, Schienen, Anlagen, Zugang und Betriebszustand.
Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Ausführung oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.