Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Bei Bahnübergängen und Leitungsquerungen müssen Bahn-, Straßen- und Leitungsträger die Kampfmittelprüfung auf mehrere Arbeitsräume abstimmen. Start- und Zielgruben, offene Kreuzungsflächen und unterirdische Achse benötigen jeweils einen eigenen Lage- und Tiefenbezug. Übermitteln Sie FONTANA-EOD Querungsplan, Verdachtsunterlagen und Bauverfahren, damit die erforderlichen Untersuchungen vor Aushub, Bohrung oder Vortrieb festgelegt werden können.
Achse, Gruben und Tiefenprofil festlegen.
Gleis, Straße und Leitungen zuordnen.
Prüfbereiche und Grenzen dokumentieren.
Bei Bahnquerungen müssen Start- und Zielgruben, Trasse und tiefer Arbeitsraum getrennt bewertet werden. Verdachtslage, Leitungen und vorhandene Gleisanlagen beeinflussen die Untersuchungsmöglichkeiten.
Eine flächige Prüfung deckt tiefere Querungsräume nicht automatisch ab. Das Untersuchungskonzept muss die geplante Achse, Geometrie und Eingriffstiefe tatsächlich erfassen.
Bahnübergang, offene Leitungsquerung, Startgrube, Zielgrube und unterirdischer Vortrieb sind fachlich unterschiedliche Arbeitsräume.
Die Kampfmittelprüfung wird so gegliedert, dass jeder Eingriff mit seiner eigenen Lage, Tiefe und Bauphase bewertet werden kann.

Straßenbelag, Gleiseindeckung, Entwässerung, Kabel, Fundamente und Verkehrssicherung erzeugen mehrere zeitlich gestufte Eingriffe. Die Kampfmittelprüfung wird auf Fahrbahn, Gleiszone, Randbereiche und Bauphasen bezogen.
Rückbauzustände und nicht zugängliche Teilflächen werden vor Beginn als eigene Bearbeitungsstufen festgelegt.
Bahnübergang fachlich vorbereiten
Gruben für Pressung, Bohrung oder Vortrieb benötigen eine flächen- und tiefenbezogene Prüfung einschließlich Verbau, Arbeitsraum und späterer Aushubsohle.
Leitungen, Verkehr, Gleisnähe und Baugrubenverbau werden bei Methodenauswahl und Arbeitsorganisation berücksichtigt.
Gruben und Tiefenräume prüfen
Bohr- und Vortriebsachsen verlaufen unter Gleisen oder Bahnanlagen und können außerhalb der erreichbaren Tiefe einer Oberflächenmessung liegen. Achse, Tiefenprofil, Durchmesser und Verfahren bilden deshalb die eigene Prüfgeometrie.
Start, Ziel und unterirdischer Korridor werden nicht zu einer pauschalen Aussage zusammengefasst.
Querungsachse tiefenbezogen einordnen
Bei offener Bauweise werden Straßenkörper, Gleisbereich und Leitungsgraben abschnittsweise freigelegt. Messung und baubegleitende Prüfung müssen mit Aushubbreite, Tiefenstufen und Verkehrsphasen übereinstimmen.
Jede Teilfläche erhält einen eindeutigen Bearbeitungs- und Übergabestatus.
Offenen Aushub fachlich abstimmen
Durchlassbau, Schächte, Gräben und Rohranschlüsse verbinden lineare Achsen mit tieferen Baugruben und bestehenden Bauwerken. Fundamente, Bewehrung und Wasserverhältnisse können die Messbarkeit verändern.
Freie Vorfelder, Bauwerkszonen und tiefe Punkte werden getrennt geplant.
Durchlass- und Entwässerungsbereich prüfen
Bahnübergänge und Querungen betreffen häufig mehrere Flächenverantwortliche, Betreiber und Verkehrsphasen. Ein gemeinsamer Lageplan zeigt, wo die Arbeitsbereiche verschiedener Auftragnehmer oder Betreiber aneinandergrenzen.
Planrevisionen, Übergaben und offene Bereiche werden über dieselbe Querungskennung geführt.
Schnittstellen und Übergaben festlegen
Mehrere Kabel oder Rohrleitungen können in gemeinsamen Schutzrohren oder eng benachbarten Korridoren geführt werden. Für die Kampfmittelprüfung bleiben jedoch Start- und Zielgruben, einzelne Achslagen, Tiefen und mögliche Aufweitungen eindeutig zu beschreiben.
Änderungen an Bündelung, Durchmesser oder Vortriebsfolge werden vor Ausführung auf den vorhandenen Bearbeitungsraum bezogen.
Medienkorridor fachlich abgrenzenDie Reihenfolge der Prüfung hängt davon ab, ob zunächst die historische Belastung, die Querungsgeometrie, die Methodeneignung oder der Bauablauf offen ist. Für die Planung muss erkennbar sein, welche dieser Angaben bereits feststehen und welche noch fehlen.
Vor Eingriffen in Fahrbahn, Gleisbereich, Start- und Zielgruben oder den unterirdischen Querungskorridor ist zu klären, welche Erkenntnisse zum Kampfmittelverdacht vorliegen. Daraus wird der Untersuchungsbedarf für die geplanten Flächen und Tiefen abgeleitet.
Trassenvarianten, Kreuzungswinkel, Start- und Zielbereiche sowie erwartete Tiefen werden mit historischen Unterlagen und Bestandsinformationen abgeglichen.
Das Ergebnis zeigt, welche Variante zusätzlichen Untersuchungsbedarf auslöst und welche Grundlagen vor der Entwurfsplanung fehlen.
Verdachtskorridor vorplanerisch bewertenOffene Bauweise, Pressung, Spülbohrung oder anderes grabenloses Verfahren erzeugen unterschiedliche Arbeitsräume. Vor der Kampfmittelplanung muss erkennbar sein, welche Geometrie tatsächlich in den Untergrund eingreift.
Varianten werden nach erreichbarer Prüftiefe und Anschlussmaßnahmen verglichen.
Bauverfahren und Prüfbereich abstimmenSobald Grubenabmessungen, Sohltiefen und Verbau bekannt sind, können flächen- und tiefenbezogene Leistungen eindeutig beschrieben werden.
Zufahrten, Arbeitsplattformen und nicht zugängliche Randzonen werden in die Planung aufgenommen.
Grubengeometrie und Tiefe prüfenKabel, Rohre, Schienen, Fundamente, Erdungen und Bewehrung können Messdaten überlagern. Der Bestand wird vor der Methodenauswahl räumlich aufbereitet.
Bereiche ohne belastbare Auswertung werden im Plan markiert. Vor dem Eingriff wird geprüft, welche weitere Untersuchung dort möglich und erforderlich ist.
Störumfeld und Messverfahren einordnenBei abschnittsweiser Freilegung muss die Kampfmittelprüfung mit Baugrubenfolge, Verkehrsführung und verfügbarer Arbeitszeit übereinstimmen.
Aushublagen, Stopppunkte und Übergaben werden vor Beginn verbindlich beschrieben.
Aushub- und Verkehrsphasen abstimmenStraßenbaulastträger, Eisenbahninfrastruktur, Leitungseigentümer, Planer und Bauunternehmen benötigen dieselbe räumliche Grundlage.
Berichte und Pläne trennen bearbeitete Zonen, offene Punkte und Bedingungen für den nächsten Bauabschnitt.
Gemeinsame Nachweisstruktur festlegenIst die genaue Lage innerhalb eines Toleranzkorridors noch offen, muss die Kampfmittelprüfung den möglichen Arbeitsraum und nicht nur eine theoretische Mittellinie berücksichtigen. Tiefe, Steuerbarkeit und zulässige Abweichungen werden mit der vorgesehenen Sondiergeometrie abgeglichen.
Vor dem Baubeginn wird aus der Planungsachse eine eindeutige, fachlich bewertbare Ausführungsgrundlage.
Toleranzkorridor und Prüfraum bestimmenEine Querung besteht aus mehreren technischen Räumen. Oberfläche, Gruben und unterirdische Achse werden deshalb mit ihren jeweiligen Tiefen und Zugängen beschrieben. Darauf baut die Auswahl der Untersuchungsverfahren auf.
Bestandsleitungen, Schienen, Bewehrung, Fundamente und frühere Aufgrabungen beeinflussen die geophysikalische Untersuchung. Für nicht zugängliche oder technisch überlagerte Abschnitte wird vor der Ausführung geprüft, welches weitere Vorgehen den geplanten Eingriff abdeckt. Eine baubegleitende Untersuchung kommt nur bei fachlicher Eignung in Betracht.
Auslöser: Luftbilder, bekannte Funde oder frühere Nutzungen weisen auf einen Verdacht im Umfeld der Querung hin.
Fachlicher Schritt: Verdachtsbereiche werden mit Straßenfläche, Gleiszone, Gruben und Achskorridor verschnitten.
Nachweisziel: räumlich begründete technische Prüfbereiche und offene Datenlücken.
Historische Grundlage räumlich klärenAuslöser: Startgrube, Zielgrube oder Schacht besitzen definierte Fläche, Sohle und Verbau.
Fachlicher Schritt: oberflächennahe und tiefe Prüfbereiche werden auf Baugrubengeometrie und Aushubfolge abgestimmt.
Nachweisziel: eindeutiger Bearbeitungsstand für den tatsächlichen Grubenraum.
Grubenraum und Prüftiefe festlegenAuslöser: Der Vortrieb oder die Bohrung verläuft in größerer Tiefe unter Gleis und Verkehrsflächen.
Fachlicher Schritt: Achse, Tiefenprofil, Durchmesser und Toleranzraum werden auf technisch erreichbare Prüfverfahren bezogen.
Nachweisziel: klare Abgrenzung erfasster und noch abzusichernder Achsabschnitte.
Unterirdischen Korridor bewertenAuslöser: Fahrbahn-, Gleis- oder Randflächen werden offen zurückgebaut oder flach ausgehoben.
Fachlicher Schritt: geeignete Oberflächenverfahren werden nach Zielobjekt, Oberfläche und Störumfeld ausgewählt.
Nachweisziel: georeferenzierte Messflächen, Anomalien und Grenzen für den festgelegten Arbeitsraum.
Kreuzungsfläche technisch prüfenAuslöser: bestehende Medien, Bewehrung oder Anlagen überlagern die Messung.
Fachlicher Schritt: Die Zone wird im Plan markiert. Anschließend wird geprüft, ob sie nach Rückbau, mit einer Tiefensondierung oder durch eine geeignete baubegleitende Untersuchung erfasst werden kann.
Nachweisziel: kein verdeckter Restbereich an der Schnittstelle.
Anschlussmaßnahme für Störzonen planenAuslöser: Querungswinkel, Tiefe, Startpunkt, Zielpunkt oder Grubenabmessung ändern sich nach der Untersuchung.
Fachlicher Schritt: neuer Planstand wird gegen Mess- und Punktgeometrie geprüft.
Nachweisziel: belastbare Aussage, welche Ergebnisse weitergelten und wo Ergänzungen erforderlich sind.
Planänderung und Nachweis abgleichenAuslöser: Kabel, Wasser, Gas, Entwässerung oder Steuerleitungen werden in getrennten Achsen und Bauphasen umgesetzt.
Fachlicher Schritt: Jede Querung erhält eine eigene Kennung; gemeinsame Bestands- und Verdachtsgrundlagen werden zentral geführt, während Gruben, Achsen und Tiefen separat bewertet werden.
Nachweisziel: vergleichbare, aber nicht vermischte Bearbeitungsstände für jede einzelne Querungsgeometrie.
Querungsprogramm und Nachweise strukturierenEin verwendbarer Nachweis muss die Geometrie der Querung ebenso klar abbilden wie Messbedingungen und Ergebnisse.
Pläne und Messdaten müssen erkennen lassen, welche Angaben zu den Gruben, den Oberflächenbereichen und der unterirdischen Achse gehören.
Der Nachweis verbindet Achse, Tiefenprofil, Grubengeometrie, Verfahren, Ergebnisse und Einschränkungen. Daran erkennt die Projektleitung, welche Teile untersucht wurden und was vor dem nächsten Bauabschnitt noch zu klären ist.
Bahnstrecke, Gleis, Straßenachse, Kilometrierung oder Stationierung, Kreuzungswinkel, Start- und Zielpunkt sowie Koordinatensystem bilden die räumliche Grundlage.
Jede Grube, Messfläche und Achse erhält eine eindeutige Kennung.
Grubenabmessungen, Sohltiefen, Verbau, Bohr- oder Vortriebsachse, Durchmesser, Überdeckung und Toleranzraum werden dem geplanten Bauverfahren zugeordnet.
Änderungen werden mit Planstand fortgeschrieben.
Historische Bewertungen, Leitungspläne, Bauwerke, frühere Aufgrabungen, bekannte Funde und behördliche Unterlagen werden mit ihrem räumlichen Geltungsbereich dokumentiert.
Unklare oder widersprüchliche Daten bleiben sichtbar.
Messlinien, Raster, Bohrpunkte, Prüftiefen, Rohdaten, Auswertung und Feldbedingungen werden über gemeinsame Kennungen mit Querung und Gruben verbunden.
Nicht erreichte Bereiche werden ausdrücklich ausgewiesen.
Auffälligkeiten erhalten Lage, Tiefe, Bewertungsstatus und vorgesehene Anschlussmaßnahme.
Messanomalie, technischer Störkörper, freigelegter Gegenstand und bestätigter Fund werden fachlich getrennt geführt.
Der Bericht beschreibt, welche Teilräume mit welchem Verfahren bearbeitet wurden und welche Grenzen verbleiben. Werden Verdachtspunkte freigelegt oder Flächen geräumt, kommen die Befund- und Räumprotokolle der tatsächlich ausgeführten Arbeiten mit eindeutigem Lage- und Tiefenbezug hinzu.
Straßen-, Bahn- und Leitungsbeteiligte erkennen daraus die Bedingungen für den nächsten Bau- oder Freigabeschritt.
Bei gesteuerten oder gepressten Querungen können Planachse und tatsächlich hergestellter Verlauf voneinander abweichen. Soweit für die Projektentscheidung erforderlich, werden ausgeführte Lage, Tiefenprofil und Abweichungsbereich in die Abschlussunterlagen übernommen.
Dadurch kann die spätere Bewertung auf die tatsächliche Ausführung und nicht nur auf die Entwurfsgeometrie bezogen werden.
Vor Beginn der Querung werden Achse, Gruben, Sohltiefen, Verbau, Durchmesser und Toleranzraum mit dem Stand der zugrunde liegenden Kampfmittelprüfung verglichen. Abweichungen durch Genehmigungsauflagen, Leitungsumplanungen oder baubedingte Verschiebungen werden räumlich nachgeführt.
So bleibt nachvollziehbar, ob die vorhandenen Mess- und Sondierdaten den tatsächlich ausgeführten Arbeitsraum abdecken.
Die Projektakte enthält die Verdachtsunterlagen, den Querungsplan, die Untersuchungsergebnisse und noch offene Aufgaben.
Auftraggeber und Bauleitung können damit auch bei Bauphasenwechseln oder Planänderungen den Bearbeitungsstand nachvollziehen.
Luftbilder, Karten, Stellungnahmen, Fundmeldungen und frühere Projektunterlagen werden auf Kreuzungsbereich und Trassenkorridor bezogen.
Der Datensatz zeigt, welche Verdachtsannahmen technische Prüfungen auslösen.
Startgrube, Zielgrube, Schächte, offene Bauabschnitte und unterirdische Achse werden mit Tiefenprofil und Planstand geführt.
So bleibt die tatsächliche Baugeometrie über Varianten und Revisionen nachvollziehbar.
Kabel, Rohre, Entwässerung, Schienen, Fundamente, Bewehrung und bekannte Störkörper werden mit Quelle und Lagegenauigkeit dokumentiert.
Sie bilden eine Referenz für Methodenauswahl und Dateninterpretation.
Messlinien, Raster, Bohrungen, Prüftiefen, Rohdaten und Bewertungen werden den jeweiligen Teilräumen der Querung zugeordnet.
Abweichungen und nicht erreichte Zonen bleiben im Register erhalten.
Jede relevante Auffälligkeit erhält Kennung, Lage, Bewertungsstatus, Bearbeitungsweg und Ergebnis.
Offene Punkte werden nicht durch einen allgemeinen Abschlussvermerk verdeckt.
Berichte, Pläne, Feldprotokolle und Entscheidungen werden für Auftraggeber, Bahn-, Straßen- und Leitungsschnittstellen zusammengeführt. Befund- und Räumprotokolle ergänzen die Projektakte, soweit die entsprechenden Freilegungs- oder Räumarbeiten tatsächlich ausgeführt wurden.
Die Übergabe nennt den erreichten Bearbeitungsstand und verbleibende Aufgaben je Teilraum.
Verworfene und freigegebene Achsen, geänderte Grubenlagen sowie angepasste Tiefenprofile werden mit Datum und Planstatus geführt. Das Register verhindert, dass Messungen oder Bewertungen versehentlich auf eine nicht mehr gültige Querungsvariante angewendet werden.
Bei Nachträgen lässt sich der zusätzliche Prüfbedarf damit gezielt abgrenzen.
Jeder Schritt klärt einen abgegrenzten Teil des Projekts. Die Reihenfolge wird an Planungsstand, Bauverfahren, Sperrphasen und erreichbare Arbeitsräume angepasst.
Bei mehrstufigen Genehmigungs- und Ausführungsabläufen werden die erforderlichen Untersuchungen vor dem jeweiligen Bodeneingriff eingeplant. Sondierung, Grubenherstellung, Vortrieb, Leitungszug und Oberflächenwiederherstellung erhalten eindeutige Übergabepunkte. Änderungen an Achse, Verfahren oder Bauzustand werden vor dem nächsten Eingriff mit dem dokumentierten Prüfbereich abgeglichen.
Bahnübergang, offene Querung, Start- und Zielgrube, Vortriebsachse, Bauverfahren, Tiefen und benötigte Aussage werden eindeutig beschrieben.
Historische Bewertungen, Bahn- und Straßenpläne, Leitungen, Bauwerke und frühere Untersuchungen werden auf denselben Planstand bezogen.
Verdachtsbereiche werden mit den Gruben, den betroffenen Oberflächenbereichen und dem unterirdischen Achskorridor abgeglichen.
Oberflächenmessung, Tiefensondierung, spätere Zugänglichkeit und Bauaushubbegleitung werden getrennt geplant und miteinander verknüpft.
Achse, Gruben, Messlinien, Bohrpunkte, Verkehrs- und Sperrphasen sowie Stopppunkte werden vor Beginn festgelegt.
Technische Prüfung und Feldarbeit erfolgen innerhalb der dokumentierten Geometrie; Änderungen werden unmittelbar bewertet.
Messwerte, Bestandsstrukturen, Anomalien und nicht auswertbare Bereiche werden auf den geplanten Eingriff bezogen.
Bericht, Pläne, offene Maßnahmen und Bedingungen für Bohrung, Vortrieb oder Aushub werden an die Projektbeteiligten übergeben.
Die einzelnen Arbeitsräume werden getrennt bewertet: offene Gruben, oberflächennahe Straßen- und Gleisbereiche, tiefe Bohr- oder Vortriebsachsen sowie Baugruben für Schächte und Verbauten. Ihre Messbarkeit und erforderliche Prüftiefe sind nicht identisch.
Start- und Zielgruben können oberflächen- und tiefenbezogen untersucht werden, während der dazwischenliegende Vortriebskorridor häufig wesentlich tiefer verläuft. Eine erfolgreiche Prüfung der Gruben beantwortet deshalb nicht automatisch die Frage entlang der Achse.
Bei offener Bauweise verändern Rückbau und Verkehrsphasen die erreichbare Fläche. Für technisch überlagerte Zonen wird geprüft, ob und wann eine Untersuchung im weiteren Bauablauf möglich ist. Bis dahin bleiben sie als nicht abschließend untersucht gekennzeichnet.
Die Abschlussaussage wird aus den einzelnen Bearbeitungsständen zusammengesetzt. Sie benennt erfasste Teilräume, Messgrenzen und noch erforderliche Maßnahmen, ohne die Reichweite des jeweiligen Verfahrens zu überschreiten.
Gruben werden über Fläche, Sohle, Böschung oder Verbau und Arbeitsraum beschrieben.
Die Prüfung umfasst den tatsächlichen Aushub- und Verbaubereich, nicht nur den Mittelpunkt der Grube.
Bohr- oder Vortriebsachse, Tiefenprofil, Durchmesser und Toleranzraum bilden einen eigenen Korridor.
Seine Prüfgeometrie darf nicht aus der Bearbeitung der beiden Gruben abgeleitet werden.
Fahrbahn, Gleisbereich und Randflächen können in mehreren Bauphasen zurückgebaut werden.
Messung und Aushubbegleitung werden auf die jeweils freigelegte Fläche und Aushubtiefe bezogen.
Kabel, Rohre, Fundamente, Bewehrung und Schienen beeinflussen Messdaten und Gerätezugang.
Bekannte Einbauten werden als Referenz geführt; nicht auflösbare Zonen erhalten eine eigene Anschlussmaßnahme.
Oberflächenverfahren besitzen eine projektabhängige Erkundungszone.
Reicht diese nicht bis zur Achse, Grubensohle oder Verbaugeometrie, wird der fehlende Tiefenraum durch geeignete Leistungen ergänzt.
Ändern sich Kreuzungswinkel, Achse, Grubenlage oder Tiefe, wird der neue Arbeitsraum gegen den dokumentierten Prüfbereich geprüft.
Teilübergaben nennen eindeutig, welche Geometrie bearbeitet wurde und welche Punkte offen bleiben.
Der technisch beanspruchte Raum kann über den reinen Rohr- oder Kabeldurchmesser hinausgehen. Bohrkopf, Aufweitung, Steuerbewegung, Vortriebsspitze und zulässige Abweichung werden deshalb bei der Beschreibung des relevanten Korridors berücksichtigt.
Die kampfmitteltechnische Aussage bleibt an den tatsächlich definierten und untersuchten Raum gebunden.
Bei grabenlosen Verfahren kann sich der beanspruchte Raum durch Pilotbohrung, Aufweitstufen, Kurvenradien und Höhenkorrekturen verändern. Diese Geometrien werden nicht durch eine einfache Verbindung von Start- und Zielpunkt ersetzt.
Die fachliche Planung berücksichtigt den möglichen räumlichen Korridor und prüft, welche Bereiche technisch erreichbar sind. Bleibt ein Teilraum außerhalb der belastbaren Erkundung, werden die erforderlichen ergänzenden Untersuchungen und das weitere Vorgehen geklärt, bevor dort Pilotbohrung, Aufweitung oder Vortrieb beginnen.

Die historische Grundlage muss Start- und Zielbereiche sowie den dazwischenliegenden Korridor erfassen. Vorhandene Unterlagen werden mit der tatsächlich geplanten Achse abgeglichen; eine Lageänderung kann andere Verdachtsbereiche berühren.
Verdachtsgrundlage einordnen
Eine Untersuchung der Geländeoberfläche beschreibt nicht automatisch den tieferen Bohr- oder Vortriebsraum. Für Gruben, Schächte und Querungsachse werden erreichbare Messräume und verbleibende Grenzen jeweils gesondert festgelegt.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenDie Verfahren sind weder gleichwertig noch beliebig austauschbar. Sie werden nach Zielobjekt, Tiefe, Oberfläche, technischer Überprägung und späterer Bauweise kombiniert.
Begründet Verdachtsbereiche im Kreuzungsraum und entlang der vorgesehenen Trasse.
Sie zeigt keine heutigen Einzelobjekte und ersetzt weder Gruben- noch Achsprüfung.
Erfasst ferromagnetische Auffälligkeiten in ausreichend störungsarmen Bereichen.
Schienen, Leitungen und metallische Bauwerke können die Messbarkeit am Bahnübergang begrenzen.
Reagiert auf elektromagnetische Eigenschaften leitfähiger Körper und kann bestimmte Flächen ergänzend untersuchen.
Eignung und Reichweite hängen von Zielobjekt, Boden und technischer Umgebung ab.
Bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann befestigte oder magnetisch überprägte Bereiche ergänzen.
Eine Reflexion ist kein eindeutiger Kampfmittelbefund; die Datentiefe muss zum Eingriff passen.
Prüft definierte tiefe Punkte und Korridore für Gruben, Verbauten oder Bohrungen.
Bohrpunktgeometrie und spätere Querungsachse müssen räumlich aufeinander abgestimmt sein.
Bei geeigneten offenen Aushubbereichen wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und fachlich bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle. Diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; reine Sichtkontrolle des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Die Untersuchung gilt für die erfassten Lagen und deckt keinen nicht untersuchten unterirdischen Vortrieb ab.
Eine gezielte Freilegung kann einzelne Auffälligkeiten in Start-, Ziel- oder offenen Baugruben weiter klären, wenn Arbeitsraum, Verbau, Wasserhaltung und Sicherheitsorganisation dies ermöglichen.
Der Befund gilt für den bearbeiteten Punkt oder Abschnitt. Die unterirdische Querungsachse und nicht freigelegte Nachbarbereiche benötigen weiterhin ihren eigenen Prüf- und Nachweisweg.
Der Querungsplan muss zeigen, wo Gruben, Achsen und Arbeitsflächen liegen und wie tief die Arbeiten reichen. Danach werden Verfahren, Bauphasen und Dokumentation abgestimmt.
Für die Bauleitung müssen Messergebnisse, nicht untersuchte Bereiche und weitere Aufgaben zusammen erkennbar sein.
FONTANA-EOD beginnt mit der Trennung von Oberfläche, offenen Gruben und unterirdischer Achse. So wird verhindert, dass eine gut zugängliche Teilfläche als Ersatz für den gesamten Querungsraum behandelt wird.
Bestandsleitungen und Bauwerke werden bereits vor der Feldarbeit mit Messziel und Gerätezugang abgeglichen. Wo eine Methode technisch begrenzt ist, wird die Ergänzung geplant, bevor Vortrieb oder Aushub beginnen.
Die Übergabe an Planung und Bauleitung zeigt für jeden Teilraum, welche Aussage vorliegt, welche Bedingungen gelten und wo noch eine Anschlussmaßnahme erforderlich ist.
Achse, Gruben, Schächte und offene Abschnitte werden über Planstand und gemeinsame Referenzen verbunden.
Für Oberfläche, Gruben und unterirdischen Korridor wird jeweils festgelegt, wie sie untersucht und die Ergebnisse dokumentiert werden.
Leitungen, Schienen, Bauwerke und frühere Aufgrabungen werden als technische Randbedingungen berücksichtigt.
Zugang, Sperrzeiten, Rückbau, Aushub und Vortrieb werden mit den erforderlichen Fachleistungen abgestimmt.
Nicht auswertbare, nicht zugängliche oder außerhalb der Erkundungszone liegende Bereiche bleiben sichtbar.
Planänderungen und zusätzliche Bauabschnitte werden auf den bestehenden Bearbeitungsstand bezogen.
Start- und Zielgruben werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten zugänglich. Der Ablauf muss festhalten, welche Untersuchungen davor und danach möglich sind und welche Ergebnisse vor dem nächsten Bodeneingriff vorliegen müssen.
Der Nachweis benötigt denselben Planstand wie die Ausführung. Bearbeitete Gruben, geprüfte Tiefen und ungeklärte Bereiche werden so zugeordnet, dass eine spätere Achs- oder Tiefenänderung erkennbar außerhalb des bisherigen Umfangs liegen kann.
Bahnübergänge und Querungen verbinden mehrere Infrastruktur- und Verantwortungsbereiche. Planung, Bauleitung und Fachfirma müssen denselben Planstand verwenden und wissen, wer Änderungen oder Arbeitsunterbrechungen veranlassen darf.
Definieren Projektziel, Querungsraum, benötigte Aussage und Prioritäten. Bei mehreren Eigentums- oder Betriebsgrenzen sorgen sie für eine gemeinsame Plan- und Datenbasis.
Legt Querungsachse, Gruben, Tiefenprofil, Bauverfahren, Leitungsbestand und Bauphasen fest und bindet die Kampfmittelprüfung in Entwurf und Leistungsverzeichnis ein.
Regelt Zugang, Sperr- und Verkehrsphasen, Schutzbereiche und betriebliche Arbeitsbedingungen. Diese Organisation wird mit der Feldleistung abgestimmt.
Setzt Gruben, Verbau, Aushub, Bohrung oder Vortrieb nach dem abgestimmten Plan um und meldet Änderungen an Lage, Tiefe oder Verfahren.
Prüft Unterlagen, entwickelt das vereinbarte Vorgehen, führt Fachleistungen aus und dokumentiert Ergebnisse, Einschränkungen und Anschlussentscheidungen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach örtlichem Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Ihre Vorgaben werden mit Standort, Abschnitt und aktuellem Planstand geführt. Fachliche Untersuchung, betriebliche Freigabe und behördliche Fundentscheidung bleiben mit ihren jeweiligen Ansprechpartnern dokumentiert.
Sichert den gemeinsamen Lagebezug von Querungsachse, Gruben, Messlinien, Bohrpunkten, Bestandsleitungen und ausgeführtem Verlauf.
Revisionsdaten werden so dokumentiert, dass Planungsachse, geprüfter Raum und tatsächliche Ausführung fachlich miteinander verglichen werden können.
Die Anforderungen richten sich nach Tätigkeit, Projektort, Infrastrukturbetreiber, Bauverfahren und Fundlage. Leistungsbeschreibung, Gefährdungsbeurteilung und Zuständigkeitskette werden auf den konkreten Auftrag bezogen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Planung, Qualität und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Querungsprojekt wird gesondert geklärt.
Bahn-, Straßen- und Leitungsvorgaben regeln ergänzend Zugang, Betrieb und technische Schnittstellen. Sie ersetzen nicht die fachliche Kampfmittelbewertung oder die regionale Zuständigkeit bei einer Fundlage.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Bahnübergängen und Leitungsquerungen wird die Qualifikation der verantwortlichen Personen dem tatsächlich beauftragten Tätigkeitsumfang zugeordnet.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; die projektbezogene Gefährdungsbeurteilung bleibt auf Gruben, Querungsachse und geplante Bodeneingriffe bezogen.
Tätigkeitsumfang, Unternehmen, Bestellung und Befähigung müssen zum konkreten Auftrag und zur möglichen Befundbearbeitung passen.
Baugruben, Verkehrsbereiche, Gleisumfeld, Geräte, Personal, Schutzbereiche, Rettungswege und Meldeketten werden gemeinsam betrachtet.
Gruben, Achse, Tiefenräume, Verfahren, Qualitätsanforderungen und Abnahmekriterien werden eindeutig beschrieben.
Bauleitung, Projektträger, Fachfirma und zuständige Stellen erhalten einen vorab festgelegten Kommunikationsablauf.
Planstand, Querungsgeometrie, Bauverfahren, Eigentums- und Betreibergrenzen sowie geschuldete Nachweise werden geklärt.
Verantwortliche Personen, Schutzbereiche, Stopppunkte, Planänderungen und Übergaben müssen allen Beteiligten bekannt sein.
Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen und andere Personen ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen.
Die Projektakte trennt die Teilräume der Querung, verbindet sie aber über denselben Planstand und dieselbe Kennungslogik. So bleiben Übergaben und Änderungen nachvollziehbar.
Bei mehreren Querungen unterstützt eine übergeordnete Statusliste die Koordination: Sie nennt je Achse Planstand, Bearbeitungsumfang, offene Teilräume, nächste Maßnahme und verantwortliche Schnittstelle.

Zeigt Bahn- und Straßenachse, Start- und Zielgruben, Schächte, offene Bauabschnitte, unterirdische Achse und Tiefenprofil.
Jeder Bereich erhält einen eigenen Bearbeitungsstatus.
Teilräume der Querung dokumentieren
Führt Leitungen, Kabel, Fundamente, Schienen, Bewehrung, frühere Aufgrabungen und technische Anlagen als bekannte Randbedingungen.
Lagegenauigkeit und Datenquelle bleiben sichtbar.
Bestandsdaten und Randbedingungen dokumentieren
Verbindet Messlinien, Raster, Bohrpunkte, Prüftiefen und Auswertung mit Gruben und Querungsachse.
Nicht erreichte oder verschobene Punkte werden nachvollziehbar fortgeführt.
Tiefe Eingriffe und Messpunkte planen
Ordnet Auffälligkeiten nach Lage, Tiefe, Bewertungsstatus und nächstem fachlichen Schritt.
Messanomalien und tatsächliche Befunde bleiben klar voneinander getrennt.
Befunde und weitere Bearbeitung zuordnen
Dokumentiert Aushublagen, Verbauzustand, Geräteeinsatz, Stopppunkte, Beobachtungen und begleitete Teilflächen.
Die Aussage wird nicht auf den unterirdischen Vortrieb übertragen.
Gruben und Aushub fachlich begleiten
Führt Ausgangslage, Querungsgeometrie, Leistungen, Ergebnisse, Einschränkungen und Anschlussentscheidungen zusammen.
Bahn-, Straßen- und Leitungspartner arbeiten damit auf derselben räumlichen Grundlage.
Abschlussunterlagen zusammenführen
Fasst die bearbeiteten Gruben, den bewerteten Achskorridor, offene Teilräume, Planrevisionen und Bedingungen für den nächsten Ausführungsschritt zusammen.
Der Status ermöglicht eine gemeinsame Abstimmung zwischen Bahn-, Straßen- und Leitungspartnern, ohne die Fachberichte durch vereinfachte Pauschalaussagen zu ersetzen.
Querungsstatus mit Unterlagen abstimmen


Bahnbezogene Aufgaben, Bauphasen und Zuständigkeiten gemeinsam abstimmen.
Bahnprojekt im Gesamtzusammenhang prüfen
Gleiszone, Oberbau, Kabelwege und angrenzende Bauabschnitte fachlich ergänzen.
Gleisbau und Oberbauerneuerung vorbereiten
Verdachtslage für Kreuzungsraum, Gruben und Trassenkorridor räumlich begründen.
Historische Verdachtslage klären
Flächige Verfahren nach Zielobjekt, Oberfläche, Störumfeld und erreichbarer Datentiefe auswählen.
Oberflächenverfahren fachlich auswählen
Gruben, Verbau, Schächte und tiefe Querungsbereiche mit eigener Prüfgeometrie vorbereiten.
Tiefe Querungsräume prüfen
Eignung und Ablauf einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für offene Aushubbereiche prüfen.
Aushub und Gruben fachlich begleiten
Vergabe, Datenstruktur, Qualität, Übergaben und Abschlussdokumentation abstimmen.
Querungsnachweise und Übergaben planen
Querungsachse, Gruben, Bauverfahren, Tiefen und Bestandsunterlagen fachlich prüfen lassen.
Querungsprojekt mit Unterlagen anfragen
Nennen Sie Projektort, Strecke, Stationierung und die Lage von Start- und Zielgrube. Der Lageplan wird durch das Tiefenprofil ergänzt. Straßenanschlüsse, seitliche Bauflächen und vorhandene Anforderungen gehören mit ihrem räumlichen Bezug dazu.
Der Lageplan allein zeigt nicht jede Änderung der Tiefenlage. Vergleichen Sie ihn mit dem aktuellen Längsschnitt und den Grubengeometrien. Die Dokumentation muss erkennen lassen, welche Teile des tatsächlichen Arbeitsraums erfasst sind.
Nachweise am Eingriff prüfenVerschobene Gruben, geänderte Radien oder größere Tiefen können neue Bereiche betreffen. Vor der Ausführung wird geprüft, welche vorhandenen Ergebnisse weiterhin passen und wo eine ergänzende Untersuchung erforderlich ist.
Fachliche Grundlagen vertiefenBei Planänderungen wird geprüft, ob die vorhandenen Nachweise noch zur neuen Achse, zu den Tiefen und zu den Gruben passen.
Geben Sie deshalb bei einer Rückfrage den Planstand und die Änderungen an Gruben, Achsen, Tiefen oder Bauphasen an.
Die fachliche Prüfung wird relevant, sobald Fahrbahn, Gleisquerung, Start- oder Zielgrube, Rohrvortrieb, Kabelquerung, Entwässerung oder sonstiger Bodeneingriff geplant ist und die Verdachtslage für diesen Arbeitsraum nicht belastbar geklärt wurde. Maßgeblich sind Lage, Tiefe, Bauverfahren, Bauphasen und die Frage, welche Aussage vor Vergabe oder Ausführung benötigt wird.
Offene Baugruben, Start- und Zielgruben, Bohr- oder Vortriebsachse, Oberflächenbereiche, Straßenanschlüsse und bahnseitige Randzonen besitzen unterschiedliche Tiefen und Zugangsbedingungen. Sie werden deshalb als eigene Prüfgeometrien geführt. Eine Bewertung der Gruben oder der Oberfläche deckt den unterirdischen Querungsverlauf nicht automatisch ab.
Benötigt werden Lageplan, Bahn- und Straßenbezug, Kilometrierung oder Stationierung, Start- und Zielpunkt, Achse und Tiefenlage der Querung, Grubengeometrien, Bauverfahren, Leitungs- und Bestandspläne sowie vorhandene Luftbildauswertungen und frühere Untersuchungen. Zusätzlich sind Bauzeiten, Verkehrs- und Sperrphasen sowie das gewünschte Nachweisziel wichtig.
Vorhandene Auflagen und behördliche Auskünfte werden mit sämtlichen Anlagen, Datum und räumlichem Geltungsbereich übermittelt. In Deutschland wird die Einbindung von KBD, KMBD oder KRD sowie örtlicher Ordnungsbehörde für den Projektort geklärt; betriebliche Arbeitsfreigaben bleiben davon getrennt. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt.
Start- und Zielgruben werden als offene Eingriffe geplant; die unterirdische Achse wird mit Lage, Tiefenprofil, Durchmesser, Verfahren und Toleranzraum beschrieben. Anschließend wird geprüft, welche Abschnitte durch Oberflächen- oder Tiefensondierung erreichbar sind. Nicht ausreichend erfasste Bereiche benötigen vor dem jeweiligen Bodeneingriff eine geeignete ergänzende Untersuchung oder eine fachlich abgestimmte Änderung des Bauablaufs. Das gilt bereits vor Pilotbohrungen und Aufweitungen. Eine Begleitung des offenen Aushubs erfasst die unterirdische Achse nicht automatisch.
Georadar liefert Reflexionsinformationen in der nachgewiesenen Erkundungszone. Seine Aussage hängt von Untergrund, Feuchte, Oberbau, Leitungen, Profilführung und Messqualität ab. Tiefe Achsabschnitte oder technisch abgeschattete Zonen werden dadurch nicht automatisch erfasst. Für sie können andere geophysikalische Verfahren, Tiefensondierungen oder angepasste Bauabläufe erforderlich sein.
Sie kommt in Betracht, wenn Start- oder Zielgruben, Bohrpfade, Pressgruben, Schächte, Verbauten oder Gründungen tiefer reichen als die belastbare Erkundungszone einer Oberflächenmessung. Die Sondiergeometrie wird auf Achse, Solltiefe, Durchmesser und tatsächlichen Arbeitsraum bezogen. Eine Punktprüfung gilt nicht für benachbarte, nicht erfasste Zonen.
Bestandsleitungen, Kabel, Rohre, Schienen, Bewehrung und Fundamente werden aus Plänen, Ortung und Ortsbegehung in die Methodenauswahl übernommen. Sie können Messdaten überlagern und zugleich wichtige Referenzstrukturen sein. Nicht eindeutig auswertbare Bereiche werden räumlich ausgewiesen und nicht als unauffällig bewertet.
Bei einem unerwarteten munitionsverdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Entscheidend sind Zahl und Größe der Gruben, Länge und Tiefe der Querungsachse, Bauverfahren, Oberflächen und Untergrund, Leitungsbestand, Störumfeld, Zugänglichkeit, Sperr- und Verkehrsphasen, erforderliche Verfahren, Vermessung und Dokumentationsumfang. Eine belastbare Kalkulation benötigt daher eine eindeutige Querungsgeometrie und einen aktuellen Planstand.
Eine Anfrage sollte die Querung als Geometrie beschreiben und nicht nur einen Mittelpunkt nennen. Start- und Zielgruben, offene Bereiche und unterirdische Achse werden getrennt benötigt.
Auch frühe Planstände sind geeignet, wenn ihre Verbindlichkeit und die noch offenen Varianten erkennbar sind.
Bei mehreren Leitungsmedien oder zeitlich getrennten Querungen sollten Priorität, Genehmigungsstand, Betreiberzuständigkeit und geplante Ausführungsreihenfolge je Achse benannt werden. Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen verbindlicher Ausführungsachse, reserviertem Alternativkorridor und lediglich untersuchter Vorzugsvariante. Dadurch kann die Kampfmittelprüfung auf den tatsächlich zu erwartenden Arbeitsraum konzentriert werden, während spätere Varianten nachvollziehbar als noch offene Projektentscheidung geführt bleiben.
Auch temporäre Baustraßen, Montageflächen und Geräteaufstellungen sind einzubeziehen, wenn sie eigene Bodeneingriffe oder tief reichende Lastabtragungen erfordern.
Übermitteln Sie Bahn- und Straßenbezug, Kilometrierung oder Stationierung, Kreuzungswinkel, Start- und Zielpunkt, Grubenabmessungen, Schächte und offene Bauabschnitte.
Bei Varianten sollte erkennbar sein, welche Achse verbindlich und welche nur alternativ ist.
Beschreiben Sie offene Bauweise, Pressung, Vortrieb, gesteuerte Bohrung oder anderes Verfahren mit Achstiefe, Durchmesser, Toleranzraum, Verbau und maximaler Aushubtiefe.
Bau- und Verkehrsphasen beeinflussen die zeitliche Einbindung der Prüfung.
Fügen Sie Leitungs- und Bestandspläne, historische Auswertungen, frühere Sondierberichte, Baugrunddaten, Fundmeldungen und behördliche Unterlagen bei.
Geben Sie an, ob das Ergebnis für Planung, Ausschreibung, Bauleitung oder den Beginn von Bohrung und Aushub benötigt wird.
Kennzeichnen Sie, wo Straßenfläche, Bahngrund, Leitungsgrundstück und Baustelleneinrichtung ineinandergreifen. Diese Grenzen beeinflussen Zugang, Unterlagenbereitstellung, Bauphasen und die Übergabe von Nachweisen.
Bei getrennten Vergaben sollte außerdem erkennbar sein, welches Los Startgrube, Zielgrube, Vortrieb, Oberflächenwiederherstellung und fachliche Begleitung verantwortet.
Für eine erste Einordnung genügen häufig Lageplan, Querungsachse, ungefähres Tiefenprofil, Grubenlage, Bauverfahren, vorhandene Leitungs- und Verdachtsunterlagen sowie der geplante Zeitraum.
FONTANA-EOD benennt anschließend die erforderlichen Ergänzungen und die passende Kombination aus historischer, oberflächen-, tiefen- oder baubegleitender Prüfung.
Bahn- und Straßenachse, Kilometrierung, Gruben, Schächte und Arbeitsbreiten.
Achstiefen, Grubensohlen, Durchmesser, Verbau und vorgesehenes Bauverfahren.
Kabel, Rohre, Entwässerung, Fundamente, Schienen, Bewehrung und bekannte Störkörper.
Sperr- und Verkehrsphasen, Ausführungstermin, Übergabepunkte und benötigter Nachweis.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.