Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Gleisbauunternehmen, Planung und Bauleitung müssen Gleiserneuerung, Planumsarbeiten und neue Gründungen auf die vorhandene Kampfmittelverdachtslage bezogen werden. FONTANA-EOD prüft Unterlagen, Bauzustand und Messbedingungen für den betroffenen Abschnitt. Übermitteln Sie Gleisplan, Eingriffe und Tiefen, damit Flächen, Bohr- und Gründungspunkte sowie die benötigten Nachweise festgelegt werden können.
Gleis, Stationierung und Bauzustand erfassen.
Aushub, Gründung und Tiefe festlegen.
Bearbeitete Bereiche eindeutig übergeben.
Vor Gleiserneuerung, Planumsarbeiten oder neuen Gründungen wird die Verdachtslage auf den geplanten Eingriffsraum bezogen. Welche Sondierung benötigt wird, hängt von Zielobjekt, Tiefe, Bauzustand und Zugänglichkeit ab. Freie Randflächen, Bereiche nach einem abgestimmten Oberbaurückbau und tiefe Einzelpunkte können getrennte Untersuchungen erfordern. Der Nachweis nennt den tatsächlich erfassten Abschnitt und die geprüfte Tiefe; Änderungen werden vor dem weiteren Eingriff abgeglichen.
Gleisbau ist kein einheitlicher Arbeitsraum. Oberbau, Kabelkorridor, Weichenfeld, Gründungspunkt und Bahnsteig besitzen unterschiedliche Störquellen, Tiefen und Bauzustände.
Die Kampfmittelprüfung wird deshalb nach Bauabschnitt und tatsächlichem Eingriff gegliedert.

Bei Ausbau von Schienen, Schwellen und Schotter verändert sich die Zugänglichkeit schrittweise. Die Kampfmittelprüfung wird deshalb auf Rückbauzustand, Aushubsohle, Arbeitsbreite und zeitliche Abfolge bezogen.
Voruntersuchung und ergänzende Maßnahmen werden so gegliedert, dass Folgearbeiten erst in eindeutig dokumentierten Abschnitten beginnen.
Gleiserneuerung fachlich vorbereiten
Weichen, Antriebe, Kabel, Entwässerung und zahlreiche metallische Einbauten erzeugen ein dichtes Störumfeld. Messflächen und punktuelle Bodeneingriffe werden nach erreichbaren Teilbereichen und dem späteren Eingriff getrennt geplant.
Nicht belastbar messbare Zonen erhalten eine eigene Anschlussmaßnahme; eine allgemeine Aussage über das gesamte Weichenfeld wird vermieden.
Knotenbereich projektbezogen einordnen
Kabelgräben, Querungen, Schächte und Entwässerungsleitungen verlaufen häufig in mehrfach veränderten Randbereichen. Trassenachse, Grabenbreite, Solltiefe und Bestandsleitungen bilden die gemeinsame Prüfgeometrie.
Abschnittsweise Messung und Aushubbegleitung werden über dieselbe Stationierung dokumentiert.
Kabel- und Aushubabschnitt abstimmen
Oberleitungsmaste, Signale, Lärmschutz, Bahnsteigdächer und technische Anlagen benötigen punktuelle, teilweise tiefe Gründungen. Jeder Punkt wird mit Koordinate, Solltiefe, Fundamentabmessung und Einbringverfahren erfasst.
Der tiefe Arbeitsraum wird gesondert geprüft und nicht aus einer oberflächennahen Flächenaussage abgeleitet.
Gründungspunkte und Tiefe prüfen
Bahnsteigkanten, Randwege, Rampen, Schächte und befestigte Flächen verbinden Bauwerksbestand mit Leitungen und wechselnden Oberflächen. Die Methodenauswahl richtet sich nach erreichbarer Messqualität und dem konkreten Rückbau- oder Neubauabschnitt.
Bauwerksnahe Zonen und tiefe Einzelpunkte werden getrennt bewertet.
Bahnsteigbereich fachlich abgrenzen
Kurze Arbeitsfenster verlangen vollständige Plan-, Vermessungs- und Gerätevorbereitung. Die fachliche Leistung wird jedoch nicht auf eine beliebige Zeitvorgabe verkürzt, sondern an realistisch erreichbare Flächen und Punkte angepasst.
Teilübergaben nennen Bearbeitungsstand, offene Zonen und Bedingungen für den nächsten Arbeitsschritt.
Abschnittsübergaben und Nachweise planen
Baugrundbohrungen, Drucksondierungen und Vermessungsmarken werden häufig vor dem eigentlichen Gleisumbau hergestellt. Auch diese frühen Bodeneingriffe benötigen einen eindeutigen Lage-, Tiefen- und Bauzustandsbezug.
Bohrpunktlisten werden mit Leitungsbestand, Gleisabstand, geplantem Gerät und späterer Nutzung abgeglichen. So wird geprüft, ob auch diese frühen Arbeiten innerhalb des dokumentierten Untersuchungsbereichs liegen.
Baugrundpunkte vorab prüfenDie richtige Leistung ergibt sich aus Projektphase und tatsächlichem Eingriff. Ein historisch auffälliger Streckenabschnitt stellt eine andere Aufgabe als ein tiefer Mastpunkt oder ein laufender Planumsaushub.
Eine Kampfmittelsondierung wird im Gleisbau relevant, wenn Schotter, Planum oder Untergrund geöffnet, Leitungen verlegt, Entwässerungen erneuert oder Gründungen hergestellt werden und die Verdachtslage für den tatsächlichen Arbeitsraum noch nicht belastbar geklärt ist.
Streckenabschnitte, geplante Bauzustände und Eingriffstiefen werden mit vorhandenen Verdachtsunterlagen verschnitten. Offene Datenlagen werden früh erkannt, bevor die Variante technisch und terminlich festgelegt wird.
Das Ergebnis zeigt, welche Abschnitte historisch weiter zu prüfen sind und wo technische Erkundung in die Planung aufgenommen werden muss.
Verdachtskorridor frühzeitig bewertenLeistungsbeschreibung, Fläche, Stationierung, Tiefe, Verfahren, Zugänglichkeit, Sperrzeit und geschuldete Dokumentation müssen denselben Planstand verwenden. Pauschale Positionen ohne Abschnitts- und Tiefenbezug führen zu nicht vergleichbaren Angeboten.
Ergänzungs- und Bedarfsleistungen erhalten eindeutige Auslöser.
Vergabeunterlagen fachlich strukturierenSolange Schienen, Schwellen und technische Anlagen vorhanden sind, kann die Messbarkeit stark eingeschränkt sein. Vor Beginn wird geprüft, welche Randflächen bereits bearbeitet werden können und welche Zonen erst nach einem definierten Rückbauschritt zugänglich werden.
Im Bauablauf wird festgehalten, nach welchem Rückbauschritt die ergänzende Untersuchung stattfinden soll.
Rückbau und Anschlussprüfung abstimmenPfähle, Maste, Signale, Anker und Baugrundbohrungen beanspruchen einen punktbezogenen Tiefenraum. Koordinate, Solltiefe, Durchmesser und Einbringverfahren entscheiden über Bohrlochabstand und Messgeometrie.
Verschobene oder zusätzliche Punkte werden neu gegen den Prüfbereich abgeglichen.
Tiefe Bodeneingriffe vorbereitenWenn Leitungen, Schotter, Bewehrung oder Anlagen eine vorgelagerte Messung begrenzen, kann der tatsächliche Erdprozess fachlich begleitet werden. Dafür werden Aushublagen, Geräteeinsatz, Stopppunkte und Meldewege festgelegt.
Nicht begleitete Abschnitte bleiben außerhalb der Aussage.
Aushubüberwachung abschnittsbezogen planenEine Messauffälligkeit, ein technischer Störkörper und ein aufgefundener verdächtiger Gegenstand sind fachlich zu unterscheiden. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach Lage, Bauzustand, Zuständigkeit und vereinbartem Räumziel.
Fundkommunikation und Projektfortschreibung werden lagebezogen dokumentiert.
Befund- und Bergungsweg einordnenUnterschiedliche Gleis-, Stations- oder Koordinatenbezüge führen dazu, dass Messflächen, Bohrpunkte und spätere Bauteile nicht sicher zugeordnet werden können. Vor der Ausschreibung werden deshalb Punktlisten, Achsen und Planrevisionen auf eine gemeinsame räumliche Referenz gebracht.
Erst danach lässt sich beurteilen, ob vorhandene Ergebnisse weiterverwendet werden können oder ob verschobene Arbeitsräume neu geprüft werden müssen.
Planstand und Datenbezug vereinheitlichenDie Leistungsstufen sind nicht austauschbar. Jede beantwortet eine eigene Projektfrage und gilt nur für den beschriebenen Abschnitt, die erfasste Tiefe und den dokumentierten Bauzustand.
Der Prüfbedarf richtet sich nach Bauzustand, Gleis- und Stationsbezug, Eingriffstiefe, vorhandenen Leitungen und der Frage, welche Bereiche vor dem jeweiligen Bauabschnitt technisch erreichbar sind. Schienen, Befestigungen, Kabel und Anlagen können einzelne Messverfahren begrenzen.
Auslöser: Luftbilder, Altunterlagen, frühere Funde oder behördliche Hinweise betreffen einen längeren Korridor oder einzelne Stationsbereiche.
Fachlicher Schritt: Quellen werden auf aktuellen Planstand, Bauabschnitte und Eingriffsflächen übertragen.
Nachweisziel: räumlich begründete Verdachtsbereiche und Empfehlung für technische Folgeprüfungen.
Historische Ausgangslage vertiefenAuslöser: Ein Abschnitt ist vor oder nach Rückbau ausreichend erreichbar und soll oberflächennah bearbeitet werden.
Fachlicher Schritt: Geophysikalisches Verfahren und Linien- beziehungsweise Rastergeometrie werden nach Zielobjekt und Störumfeld gewählt.
Nachweisziel: georeferenzierte Messdaten, Einschränkungen und Anschlussentscheidung für den definierten Bereich.
Oberflächenverfahren auswählenAuslöser: Gründungen, Bohrungen, Maste oder Verbauten reichen unter den oberflächennahen Erfassungsraum.
Fachlicher Schritt: Punktliste, Solltiefe und spätere Baugeometrie werden in eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung überführt.
Nachweisziel: punktbezogene Bewertung mit dokumentierter Prüftiefe und offenen Maßnahmen.
Tiefensondierung fachlich planenAuslöser: Schienen, Kabel, Erdungen und Einbauten überlagern einzelne Messverfahren.
Fachlicher Schritt: erreichbare Teilflächen, andere Messverfahren und spätere Rückbauzustände werden getrennt bewertet.
Nachweisziel: klare Abgrenzung auswertbarer, eingeschränkter und noch zu bearbeitender Zonen.
Methodik im Bahnumfeld einordnenAuslöser: Der Untergrund wird erst im Baufortschritt lagenweise zugänglich.
Fachlicher Schritt: Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt und dokumentiert.
Nachweisziel: abschnitts- und lagenbezogene Dokumentation des tatsächlich bearbeiteten Arbeitsraums.
Baubegleitende Prüfung abstimmenAuslöser: Gleisachse, Fundamentpunkt, Aushubtiefe oder Bauabschnitt ändern sich nach der Feldleistung.
Fachlicher Schritt: neuer Planstand wird gegen Messfläche, Punktgeometrie und Aussagegrenze geprüft.
Nachweisziel: klare Entscheidung, welche Ergebnisse weitergelten und welche Bereiche ergänzt werden müssen.
Planrevision und Nachweis abgleichenAuslöser: Gleisbau, Kabeltiefbau und Gründungsarbeiten benötigen unterschiedliche Teilflächen zu unterschiedlichen Terminen.
Fachlicher Schritt: Bearbeitungsgrenzen, Prüftiefen und offene Bereiche werden je Übergabeabschnitt kontrolliert und in Plan sowie Bericht fortgeschrieben.
Nachweisziel: Folgegewerke erkennen eindeutig, welche Fläche sie unter welchen Bedingungen nutzen können und wo eine weitere Prüfung aussteht.
Teilflächenübergaben fachlich vorbereitenEine technische Leistung ist erst dann verwendbar, wenn Planstand, räumlicher Umfang, Messbedingungen, Ergebnisse und Aussagegrenzen zusammenpassen.
Die Dokumentation wird während der Ausführung fortgeschrieben und nicht erst nach Abschluss aus Einzelunterlagen zusammengesetzt.
Der Nachweis bleibt an den dokumentierten Abschnitt, die geprüfte Tiefe und den erfassten Bauzustand gebunden. Planänderungen oder zusätzliche Eingriffe werden vor Ausführung gegen diese Aussage geprüft.
Plan, Gleisnummer, Kilometrierung oder Stationierung, Bauabschnitt und Koordinatensystem bilden die räumliche Grundlage. Messflächen, Bohrpunkte und Aushubbereiche verwenden dieselben Kennungen.
Änderungen werden mit Datum und Planstand fortgeschrieben.
Historische Auswertung, Behördenkorrespondenz, bekannte Funde, frühere Sondierungen und Projektvorgaben werden mit ihrem Geltungsbereich dokumentiert.
Widersprüche und fehlende Anlagen bleiben als offene Klärung sichtbar.
Oberbau, Oberfläche, Boden, Feuchte, Leitungen, Erdungen, Bauwerke, Fahrzeuge, Zugänglichkeit und Betriebszustand werden abschnittsbezogen festgehalten.
So lässt sich die Aussagefähigkeit des gewählten Verfahrens nachvollziehen.
Roh- und Auswertedaten, Messlinien, Raster, Bohrpunkte, Tiefen, Anomalien und Feldprotokolle erhalten eindeutige Referenzen.
Automatische Darstellungen werden durch fachliche Plausibilitätsprüfung ergänzt.
Nicht zugängliche, technisch überlagerte oder außerhalb der Prüftiefe liegende Bereiche werden räumlich ausgewiesen.
Jede Einschränkung erhält eine konkrete Anschlussmaßnahme oder bleibt als offene Projektentscheidung gekennzeichnet.
Der Bericht verbindet Aufgabenstellung, Bearbeitungsbereich, Verfahren, Ergebnisse, Grenzen und Schlussfolgerung. Werden anschließend Verdachtspunkte freigelegt oder Flächen geräumt, dokumentieren die Befund- und Räumprotokolle diese tatsächlich ausgeführten Arbeiten mit demselben Lagebezug.
Planung und Bauleitung erkennen, welcher Abschnitt für den nächsten Arbeitsschritt fachlich bearbeitet wurde und wo Ergänzungen erforderlich bleiben.
Neue Gleislagen, geänderte Mastpunkte, zusätzliche Kabelwege oder größere Aushubtiefen werden gegen den dokumentierten Mess- und Bearbeitungsraum geprüft. Der Änderungsnachweis benennt übernommene, ergänzungsbedürftige und neu zu untersuchende Bereiche.
Damit bleibt die fachliche Aussage auch bei mehreren Entwurfs- und Ausführungsständen verwendbar.
Vor jeder Teilübergabe wird geprüft, ob Oberfläche, Oberbau, Leitungsbestand und zugänglicher Arbeitsraum dem Zustand entsprechen, auf den sich die Sondierung bezieht. Abweichungen durch Zwischenbauzustände, neu eingebrachte Materialien oder veränderte Baustelleneinrichtung werden dokumentiert.
Damit bleibt erkennbar, ob ein vorhandener Nachweis unmittelbar verwendet werden kann oder vor dem nächsten Eingriff ergänzt werden muss.
Die Projektakte enthält die Verdachtsgrundlagen, Untersuchungsdaten und Ergebnisse für den jeweiligen Bauabschnitt.
Planung und Bauleitung benötigen diese Unterlagen für Vergabe, Abschnittsübergabe und spätere Planänderungen.
Luftbilder, Karten, frühere Nutzungen, Fundhinweise und vorhandene Bewertungen werden auf Strecke, Stationierung und aktuelle Bauabschnitte bezogen.
Der Datensatz zeigt, welche Annahmen bestätigt, offen oder durch technische Erkundung zu prüfen sind.
Gleisachsen, Arbeitsbreiten, Aushubsohlen, Bohrpunkte, Gründungen und Rückbauzustände werden mit dem jeweiligen Planstand dokumentiert.
Jede Änderung erhält eine eindeutige Beziehung zum vorhandenen Bearbeitungsstand.
Messlinien, Raster, Rohdaten, Auswertung, Bohrprotokolle und Prüftiefen bleiben über gemeinsame Kennungen verknüpft.
Nicht erreichte Punkte und technische Abweichungen werden mit ihrer Auswirkung beschrieben.
Auffälligkeiten werden nach Lage, Tiefe, Bewertungsstatus und weiterer Maßnahme geführt.
Freilegungs- oder Fundinformationen und die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle werden nach den tatsächlich ausgeführten Arbeiten ergänzt. Messanomalie und aufgefundener Gegenstand bleiben dabei unterscheidbar.
Gerätekonfiguration, Personal, Kontrollen, Oberflächenbedingungen, Unterbrechungen und nicht auswertbare Zonen werden dokumentiert.
Damit bleibt erkennbar, welche Qualitätsbedingungen je Abschnitt tatsächlich erreicht wurden.
Berichte, Pläne, Register, Übergaben und offene Maßnahmen werden für Planung, Bauleitung und Folgegewerke zusammengeführt.
Spätere Bauphasen können auf denselben Datenbestand zurückgreifen, ohne die Aussage über ihren Geltungsbereich hinaus auszudehnen.
Für jeden Abschnitt werden Datum, Planstand, Bearbeitungsumfang, noch offene Einschränkungen und vorgesehene Folgearbeiten festgehalten. Der Status schafft eine eindeutige Arbeitsgrundlage für Bauleitung und Folgegewerke, ohne über den dokumentierten Umfang hinauszugehen.
Bei Wiederaufnahme nach längerer Unterbrechung kann der dokumentierte Zustand mit dem aktuellen Baufeld abgeglichen werden.
Die Reihenfolge wird an Rückbau, Sperrfenster und Bauphasen angepasst. Die Ergebnisse werden an die Beteiligten übergeben, die den nächsten Planungs- oder Bauschritt vorbereiten.
Bei zeitlich auseinanderliegenden Bauphasen wird der Bearbeitungsstand vor jeder Mobilisierung mit dem aktuellen Plan, dem vorhandenen Oberbau und den inzwischen ausgeführten Vorleistungen abgeglichen. So bleiben frühere Ergebnisse verwendbar, ohne spätere Veränderungen zu übersehen.
Gleis, Stationierung, Bauzustand, Arbeitsbreite, Aushub, Bohrpunkte und gewünschte Aussage werden aus dem aktuellen Planstand übernommen.
Historische Bewertungen, Leitungspläne, Oberbau, Baugrunddaten und frühere Berichte werden räumlich abgeglichen; Datenlücken werden benannt.
Verdachtsbereiche werden mit Rückbau, Aushub, Gründungen und Kabeltrassen verschnitten, damit die technische Aufgabe eindeutig wird.
Zugängliche Flächen, tiefe Punkte und Störzonen erhalten jeweils eine geeignete Leistung und ein definiertes Nachweisziel.
Vermessung, Geräte, Zugänge, Sperrfenster, Unterweisung, Stopppunkte und Datenwege werden vor der Feldarbeit abgestimmt.
Messung, Tiefenprüfung oder Aushubbegleitung erfolgen abschnittsbezogen; Abweichungen werden unmittelbar auf die Aufgabenstellung zurückgeführt.
Messwerte, Anomalien, Freilegungen und Einschränkungen werden im Verhältnis zum geplanten Eingriff fachlich plausibilisiert.
Bericht, Pläne, Register und Anschlussentscheidung werden für den nächsten Bauzustand übergeben und bei Planänderungen gezielt ergänzt.
Im Gleisbau muss die technische Prüfung denselben räumlichen Bezug verwenden wie Planung und Ausführung. Nur dann lässt sich eine Messung eindeutig auf Rückbau, Aushub oder Gründung übertragen.
Ein Verfahren wird nicht allein nach Geräteverfügbarkeit gewählt. Entscheidend ist, ob es das erwartete Zielobjekt im vorgesehenen Arbeitsraum unter den tatsächlichen Störbedingungen erfassen kann.
Im Gleisbereich verändert sich die Messumgebung häufig mit jedem Rückbauschritt. Deshalb werden zugängliche Randflächen, Oberbauzonen, tiefe Bodeneingriffe und spätere Aushublagen getrennt geplant.
Für jeden Bereich werden erwartete Aussage, technische Grenzen und Anschlussmaßnahme vor der Ausführung festgelegt. Im Nachweis bleibt erkennbar, auf welchen Bauzustand sich die Untersuchung bezieht und welche Bereiche noch offen sind.
Messlinien und Punktlisten werden nicht nur über Koordinaten, sondern auch über Gleis, Kilometrierung oder Stationierung geführt.
Dadurch bleiben Ergebnisse mit Bauabschnitt und späterem Arbeitsraum verbunden.
Schienen, Schwellenbestandteile, Befestigungen, Kabel, Erdungen und Anlagen können Messdaten dominieren.
Diese Einflüsse werden vor der Methodenauswahl aufgenommen und in der Interpretation nicht als unbekannte Auffälligkeit behandelt.
Raster oder Profildichte müssen zum Zielobjekt, zur zugänglichen Fläche und zur späteren Aushubbreite passen.
Unterbrechungen, Randzonen und fehlende Abdeckung bleiben im Plan sichtbar.
Mast-, Pfahl-, Signal-, Verbau- und Bohrpunkte benötigen eine eigene räumliche Prüfung bis zur vorgesehenen Solltiefe.
Oberflächenmessungen werden nur angerechnet, soweit ihre dokumentierte Erfassungszone den Punkt tatsächlich abdeckt.
Ein Abschnitt kann vor dem Oberbaurückbau anders messbar sein als nach Ausbau von Schienen und Schotter.
Die Prüfung wird deshalb auf definierte Bauzustände und Aushublagen verteilt, statt eine pauschale Gesamtbewertung zu formulieren.
Geräumte oder untersuchte Teilflächen werden mit Planstand, Tiefe und Einschränkungen übergeben.
Ändern sich Achse, Breite oder Tiefe, wird der neue Eingriff gegen den dokumentierten Bearbeitungsumfang geprüft.
Der kampfmitteltechnisch betrachtete Raum wird mit der tatsächlichen Wirkung des vorgesehenen Baugeräts verglichen. Baggerlöffel, Stopf- und Planumsarbeiten, Ramm- oder Bohrgeräte beanspruchen nicht nur eine Linie, sondern einen räumlichen Arbeitsbereich.
Ändert sich das Gerät oder das Einbringverfahren, kann sich auch der erforderliche Prüfbereich verändern.

Prüfen Sie, ob vorhandene Verdachtsunterlagen auch die geplanten seitlichen Arbeitsflächen, Entwässerungen und Baustellenzugänge erfassen. Ein Bericht für die bestehende Gleisachse deckt zusätzliche Flächen nicht automatisch ab.
Verdachtsgrundlage einordnen
Planumsarbeiten, Schächte und neue Fundamentpunkte können unterschiedliche Tiefen erfordern. Die Methodenauswahl muss diese Arbeitsräume unterscheiden und die tatsächlich erreichbare Untersuchungstiefe mit dem geplanten Eingriff abgleichen.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenDie Verfahren messen unterschiedliche physikalische Eigenschaften und besitzen eigene räumliche Grenzen. Eine Kombination ist sinnvoll, wenn sie klar getrennte Aufgaben erfüllt.
Für zugängliche Flächen, tiefe Bodeneingriffe und erst nach Rückbau erreichbare Zonen werden getrennte Leistungen festgelegt. Die Bewertung zeigt, ob eine Sondierung, Tiefenprüfung, Bauaushubüberwachung, Untersuchung einzelner Auffälligkeiten oder eine Ergänzung der Unterlagen benötigt wird.
Begründet, ob und in welchen Streckenabschnitten ein historischer Verdacht besteht.
Sie lokalisiert keine heutigen Einzelobjekte und ersetzt keine technische Prüfung des vorgesehenen Eingriffs.
Reagiert auf ferromagnetische Objekte und ist auf ausreichend störungsarme Messbereiche angewiesen.
Schienen, Maste, Bewehrung und metallische Einbauten können die Aussage im Gleisumfeld begrenzen.
Erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper.
Eignung und Differenzierung hängen von Zielobjekt, Tiefe, Boden und elektromagnetischen Störungen ab.
Erfasst Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen und kann in magnetisch überprägten Bereichen zusätzliche Informationen liefern.
Radarreflexionen sind nicht automatisch Kampfmittel; Untergrund und Profilqualität bestimmen die Aussage.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Gründungen, Bohrungen und Verbauten.
Bohrlochlage, Solltiefe, Verrohrung und spätere Eingriffsgeometrie müssen zusammenpassen.
Verbindet technische Sondierung und Bewertung der jeweiligen Arbeitslage mit dem anschließenden kontrollierten Abtrag und ergänzender Sichtkontrolle. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; Auffälligkeiten lösen die festgelegten Stopppunkte und Meldewege aus.
Sie gilt nur für die begleiteten Lagen und ersetzt keine Untersuchung außerhalb des dokumentierten Arbeitsraums.
Eine fachlich bewertete Anomalie kann in einem abgegrenzten Arbeitsbereich gezielt weiterbearbeitet werden, wenn Messdaten, Lage, Bauzustand und Sicherheitsorganisation dies zulassen.
Die Freilegung beantwortet den betreffenden Punkt oder Teilraum. Sie ersetzt keine Untersuchung benachbarter Gleisabschnitte und wird mit Befund, Tiefe, Bearbeitungsweg und weiterer Projektentscheidung dokumentiert.
Die Untersuchung muss die geplanten Flächen und Tiefen erfassen können. Dafür werden Verfahren, Ausführung und Dokumentation auf den jeweiligen Bauabschnitt abgestimmt.
Kurze Arbeitsfenster verändern die Organisation, nicht die fachlichen Mindestanforderungen.
FONTANA-EOD gleicht die historischen Hinweise mit dem geplanten Untersuchungsbereich und dem Bauablauf ab. Dabei wird früh geklärt, welche Flächen vor Rückbau erreichbar sind, welche Punkte tiefenbezogen geprüft werden müssen und welche Zonen erst im Aushub bearbeitet werden können.
Während der Feldarbeit werden Planabweichungen, Störbedingungen und nicht erreichte Bereiche unmittelbar erfasst. Die Auswertung bleibt dadurch an die tatsächlich ausgeführte Messung und den dokumentierten Bauzustand gebunden.
Bei abschnittsweisen Übergaben erhält die Bauleitung eine klare Aussage zu bearbeitetem Raum, offenen Punkten und Bedingungen für die Fortsetzung. Das vermeidet, dass ein Teilnachweis auf benachbarte oder tiefere Bereiche übertragen wird.
Gleis, Stationierung, Bauzustand, Arbeitsbreite und Tiefe werden vor Beginn eindeutig festgelegt.
Verfahren folgen Zielobjekt und Messumgebung; Störquellen und Ergänzungen werden vor der Feldarbeit berücksichtigt.
Rückbau, Sondierung, Aushub und Folgegewerke erhalten definierte Übergabepunkte und Kommunikationswege.
Messlinien, Punkte, Kontrollen und Abweichungen bleiben über Plan und Register räumlich zugeordnet.
Nicht zugängliche, nicht auswertbare oder außerhalb der Prüftiefe liegende Bereiche werden ausdrücklich benannt.
Planänderungen und zusätzliche Eingriffe werden gegen den bestehenden Bearbeitungsstand geprüft und nachvollziehbar ergänzt.
Nach Ausbau von Schienen oder Schwellen können zuvor überlagerte Bereiche zugänglich werden. Legen Sie vorab fest, welche Untersuchung in diesem Bauzustand erfolgen soll und wann die Ergebnisse für die nächsten Erdarbeiten benötigt werden.
Abschnittsplan, Tiefenangaben und Untersuchungsbericht müssen dieselben Grenzen verwenden. Offene Randzonen oder zusätzliche Eingriffe werden bei der Übergabe ausdrücklich zugeordnet, damit Folgearbeiten den dokumentierten Bearbeitungsumfang berücksichtigen.
Gleisbau verbindet Auftraggeberentscheidung, Fachplanung, betriebliche Koordination, Bauausführung und staatliche Schnittstellen. Eine frühe Rollenklärung verhindert widersprüchliche Anweisungen.
Definieren Bauaufgabe, Prioritäten, Untersuchungsraum, benötigte Aussage und Terminbezug. Sie stellen vorhandene Unterlagen bereit und entscheiden über weitere Maßnahmen.
Übersetzt das Vorhaben in Gleisachsen, Bauabschnitte, Aushubtiefen, Punktlisten und Bauzustände und bindet die Kampfmittelprüfung in Planung und Leistungsverzeichnis ein.
Regeln Zugang, Sperrzeiten, Schutzbereiche und betriebliche Randbedingungen. Diese Freigaben sind von der fachlichen Aussage der Kampfmittelprüfung zu unterscheiden.
Setzen Rückbau, Aushub, Geräteeinsatz, Unterweisung und Stopppunkte um und melden Änderungen von Lage, Tiefe oder Bauverfahren vor Ausführung.
Prüft Unterlagen, entwickelt das beauftragte Vorgehen, führt die vereinbarten Fachleistungen aus und dokumentiert Ergebnisse, Einschränkungen und Anschlussentscheidungen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Die konkrete Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach örtlichem Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Ihre Vorgaben werden mit Standort, Abschnitt und aktuellem Planstand geführt. Fachliche Untersuchung, betriebliche Freigabe und behördliche Fundentscheidung bleiben mit ihren jeweiligen Ansprechpartnern dokumentiert.
Stellt den eindeutigen Bezug zwischen Plan, Gleis, Stationierung, Messlinien, Bohrpunkten und ausgeführtem Bauzustand her.
Absteckungen, Bestandsaufnahmen und aktualisierte Pläne werden so übergeben, dass sich die Untersuchungsergebnisse mit der tatsächlichen Lage vergleichen lassen.
Anforderungen richten sich nach Tätigkeit, Projektort, Bauzustand und regionaler Zuständigkeit. Leistungsbeschreibung, Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation werden deshalb auf den konkreten Auftrag bezogen.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Qualität und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Bahnvorhaben wird gesondert geklärt.
Betriebliche Regelungen des Bahnprojekts werden zusätzlich berücksichtigt. Sie regeln Zugang und sichere Arbeitsorganisation, ersetzen jedoch weder die fachliche Aufgabenstellung noch die Zuständigkeit bei einer tatsächlichen Fundlage.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Gleisbau und Oberbauerneuerung wird die Qualifikation der verantwortlichen Personen dem tatsächlich beauftragten Untersuchungs- oder Räumumfang zugeordnet.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich und wird mit dem jeweiligen Bauabschnitt, der Schutzorganisation und den zuständigen Schnittstellen abgestimmt.
Unternehmen, verantwortliche Personen und konkrete Tätigkeit müssen zum sprengstoffrechtlichen Erlaubnis- und Befähigungsrahmen passen.
Arbeitsverfahren, Personal, Geräte, Gleisumfeld, Schutzbereiche, Rettungswege und Kommunikation werden projektbezogen festgelegt.
Leistungsgrenzen, Qualität, Schnittstellen, Fundwege und Abnahmekriterien werden vor Ausführung eindeutig beschrieben.
Bearbeitungsbereich, Methode, Ergebnisse, Kontrollen, Einschränkungen und Anschlussentscheidung werden nachvollziehbar zusammengeführt.
Planstand, Abschnitt, Tiefe, Verfahren, Betriebsbedingungen, Qualifikation und geschuldete Nachweise werden vergabefähig beschrieben.
Zugänge, Unterweisung, Sicherung, Vermessung, Stopppunkte und Meldewege werden mit dem aktuellen Bauzustand abgeglichen.
Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen.
Die Ergebnisse werden nach Projektfunktion strukturiert. Entscheidend ist nicht die Zahl der Dokumente, sondern ihre eindeutige Beziehung zu Gleis, Abschnitt, Tiefe und Bauzustand.
Für lange Projekte empfiehlt sich zusätzlich eine fortlaufende Statusübersicht, in der jeder Abschnitt mit Planstand, Bearbeitungsdatum, offener Maßnahme und Übergabestatus geführt wird.

Verbindet Gleis, Stationierung, Bauabschnitt, Arbeitsbreite, Aushubsohle und bearbeitete Teilflächen.
Planänderungen und Übergaben bleiben zeitlich und räumlich nachvollziehbar.
Abschnitts- und Stationsbezug dokumentieren
Führt Messlinien, Raster, Anomalien, bekannte Störkörper und nicht auswertbare Bereiche mit eindeutiger Kennung zusammen.
Bewertungsstatus und Anschlussmaßnahme werden fortgeschrieben.
Messprofile und Anomalien einordnen
Dokumentiert Koordinate, Solltiefe, Bohrlochgeometrie, Messbedingungen, erreichte Prüftiefe und fachliche Schlussfolgerung je Punkt.
Verschobene oder zusätzliche Punkte bleiben erkennbar.
Bohrpunkte und Tiefenbezug prüfen
Erfasst begleiteten Abschnitt, Aushublage, Geräteeinsatz, Unterbrechungen, Beobachtungen, Stopppunkte und vereinbarte Kommunikation.
Die Aussage gilt nur für den tatsächlich begleiteten Arbeitsraum.
Aushub und Fachbegleitung abstimmen
Zeigt Bereiche mit fehlendem Zugang, technischer Überprägung, unzureichender Datentiefe oder noch ausstehender Anschlussmaßnahme.
So kann die Bauleitung offene Punkte vor dem nächsten Eingriff gezielt schließen.
Offene Bereiche und Aussagegrenzen dokumentieren
Führt Ausgangslage, Leistung, Bearbeitungsbereich, Daten, Ergebnisse, Grenzen und nächste Entscheidung zusammen.
Er dient Planung, Vergabe, Bauleitung und späterer Fortschreibung als gemeinsame Grundlage.
Abschnittsbericht und Projektakte ordnen
Fasst Planstand, übergebenen Abschnitt, zugrunde liegende Berichte, verbleibende Einschränkungen und vereinbarte Bedingungen für den nächsten Arbeitsschritt zusammen.
Der Vermerk erleichtert die praktische Baustellensteuerung, ohne die fachliche Reichweite der zugrunde liegenden Untersuchung zu erweitern.
Übergabeunterlagen gemeinsam abstimmen


Gesamten Bahn- und Trassenkontext mit weiteren Fachaufgaben und Schnittstellen einordnen.
Bahnprojekt im Gesamtzusammenhang prüfen
Verdachtsabschnitte und Prioritäten vor technischer Sondierung räumlich begründen.
Historische Verdachtslage klären
Geomagnetik, TDEM und Georadar nach Zielobjekt, Oberfläche und Störumfeld vergleichen.
Flächenverfahren fachlich auswählen
Mast-, Pfahl-, Verbau- und Bohrpunkte mit eigener Prüfgeometrie vorbereiten.
Tiefe Bodeneingriffe prüfen
Nicht vollständig vorprüfbare Zonen in den tatsächlichen Erdprozess integrieren.
Aushubüberwachung abschnittsbezogen planen
Befundbearbeitung, Zuständigkeit und Übergabe nach einer bestätigten Fundlage einordnen.
Befund- und Bergungsweg klären
Leistungsverzeichnis, Qualitätssicherung, Berichte und Abschnittsübergaben strukturieren.
Vergabe und Projektnachweis vorbereiten
Gleisplan, Bauabschnitt, Eingriffe, Sperrzeiten und vorhandene Unterlagen fachlich prüfen lassen.
Gleisbauprojekt mit Unterlagen anfragen
Zur Standortzuordnung gehören Projektort, Strecke, Gleis, Stationierung und Bauabschnitt. Markieren Sie auch seitliche Bauflächen und Zugänge. Vorhandene Auflagen werden ihrem tatsächlichen Abschnitt zugeordnet und bei Planänderungen erneut abgeglichen.
Nach Schotterabtrag oder Planumsänderung können Tiefenangaben eine andere Bezugshöhe haben. Der Bericht und der Ausführungsplan müssen erkennen lassen, von welcher Oberfläche gemessen wurde und welche Tiefe der nächste Arbeitsschritt erreicht.
Nachweise am Eingriff prüfenEin verbreiterter Graben, ein zusätzlicher Schacht oder eine verschobene Fundamentlage verändert den Eingriffsraum. Gleichen Sie die Änderung vor Ausführung mit den vorhandenen Ergebnissen ab und ordnen Sie noch erforderliche Untersuchungen eindeutig zu.
Fachliche Grundlagen vertiefenBesonders bei mehrjährigen Bauprogrammen sollten vorhandene Untersuchungsergebnisse vor weiteren Arbeiten mit dem aktuellen Plan- und Bauzustand abgeglichen werden. Frühere Untersuchungen bleiben nur innerhalb ihres dokumentierten räumlichen und technischen Geltungsbereichs belastbar.
Die fachliche Klärung sollte einsetzen, sobald Gleisachse, Bauabschnitt, voraussichtliche Eingriffstiefe und Bauverfahren erkennbar sind. In frühen Planungsphasen können historische Auswertung und Flächenabgrenzung vorbereitet werden. Vor Ausschreibung und Ausführung müssen Messbereiche, tiefe Bodeneingriffe, nicht zugängliche Zonen und der erforderliche Nachweis auf den aktuellen Planstand bezogen sein.
Wesentlich sind Strecken- und Lagepläne mit Gleisbezug, Kilometrierung oder Stationierung, Bauabschnitte, Oberbau- und Leitungsbestand, geplante Aushubtiefen, Bohr- und Gründungspunkte sowie vorhandene Luftbildauswertungen und frühere Sondierberichte. Zusätzlich werden Bauphasen, Sperrzeiten, Zugänge und das gewünschte Entscheidungs- beziehungsweise Nachweisziel benötigt.
Vorhandene Auflagen und behördliche Auskünfte werden mit sämtlichen Anlagen, Datum und räumlichem Geltungsbereich übermittelt. In Deutschland wird die Einbindung von KBD, KMBD oder KRD sowie örtlicher Ordnungsbehörde für den Projektort geklärt; betriebliche Arbeitsfreigaben bleiben davon getrennt. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt.
Regelmäßig nicht. Schienen, Schwellen, Befestigungsmittel, Kabel, Erdungen, Maste, Bauwerke und wechselnde Oberflächen beeinflussen die Messbarkeit. Zugängliche oberflächennahe Bereiche, tiefe Bohrpunkte und erst nach Rückbau erreichbare Zonen stellen unterschiedliche Aufgaben. Geeignete Verfahren und Ersatzmaßnahmen werden deshalb abschnitts- und eingriffsbezogen kombiniert.
Sie wird relevant, wenn Pfähle, Maste, Signale, Spundwände, Anker, Baugrundbohrungen oder andere tiefe Bodeneingriffe geplant sind. Maßgeblich sind Koordinate, Solltiefe, Durchmesser, Einbring- oder Bohrverfahren und der tatsächlich beanspruchte Arbeitsraum. Eine oberflächennahe Messung deckt diesen Tiefenraum nicht automatisch ab.
Technisch überlagerte, nicht zugängliche oder erst nach Rückbau erreichbare Bereiche werden räumlich gekennzeichnet und nicht als unauffällig gewertet. Je nach Bauzustand kommen ergänzende Geophysik, punktbezogene Tiefensondierung, kontrollierte Freilegung oder eine abgestimmte Bauaushubüberwachung in Betracht. Die Anschlussmaßnahme wird vor dem betreffenden Bodeneingriff festgelegt.
Sie kann dort eingesetzt werden, wo eine vorgelagerte Sondierung wegen Oberbau, Leitungen, Bauwerken oder massiver technischer Überprägung nicht vollständig möglich ist. Die Begleitung wird auf definierte Aushublagen und Abschnitte begrenzt. Geräteeinsatz, Stopppunkte, Weisungswege, Fundkommunikation und Dokumentation werden mit Bauleitung und ausführenden Unternehmen abgestimmt.
Die jeweilige Arbeitslage wird vor dem Abtrag technisch sondiert und fachlich bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle. Diese Arbeitsfolge wird bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; reines Beobachten des Baggeraushubs ersetzt sie nicht.
Bei einem unerwarteten munitionsverdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Ein verwendbarer Nachweis verbindet Planstand, Gleis- und Stationsbezug, bearbeitete Flächen oder Punkte, Verfahren, Messbedingungen, Ergebnisse, Einschränkungen und Anschlussentscheidungen. Anomalienlisten, Bohrpunktprotokolle, Abschnittspläne und Feldberichte müssen dieselben Kennungen verwenden. Die Schlussfolgerung gilt nur für den dokumentierten Bearbeitungsumfang.
Bestimmend sind Länge und Breite der Abschnitte, Zahl und Tiefe der punktuellen Bodeneingriffe, Oberbauzustand, Leitungs- und Störumfeld, Zugänglichkeit, Sperrfenster, Verfahren, Vermessung, Datenqualität und Dokumentationsumfang. Auch die Zahl der Bauphasen und erforderlichen Ergänzungsmaßnahmen wirkt sich aus. Eine belastbare Kalkulation benötigt daher einen eindeutigen Lage- und Eingriffsbezug.
Eine erste Anfrage muss noch kein fertiges Leistungsverzeichnis enthalten. Sie sollte jedoch erkennen lassen, wo gearbeitet wird, welcher Bauzustand vorliegt und welcher Bodeneingriff vorgesehen ist.
Auch unvollständige Unterlagen sind hilfreich, weil sie den noch erforderlichen Klärungsbedarf zeigen.
Für mehrstufige Bauprogramme sollte zusätzlich angegeben werden, welche Flächen nur vorübergehend genutzt werden, welche Punkte vorgezogen bearbeitet werden müssen und welche Entscheidungen an einen späteren Rückbauzustand gebunden sind. Diese Priorisierung ermöglicht eine fachlich saubere Abschnittsbildung und verhindert, dass vorläufige Planungsannahmen als endgültiger Prüfbereich behandelt werden.
Nennen Sie Strecke, Gleis, Kilometrierung oder Stationierung, Planstand, Arbeitsbreite und betroffene Bauabschnitte. Querungen, Bauwerke, Weichen, Bahnsteige und nicht zugängliche Zonen sollten im Plan erkennbar sein.
Beschreiben Sie Oberbaurückbau, Planumsarbeiten, Kabelgraben, Entwässerung, Bohrung, Pfahl, Mast, Verbau oder sonstigen Eingriff mit maximaler Tiefe und Ausführungsverfahren. Geben Sie Sperr- und Arbeitsfenster an.
Fügen Sie vorhandene historische Auswertungen, Behördenkorrespondenz, Leitungs- und Bestandspläne, Baugrunddaten, frühere Sondierberichte und Befundprotokolle bei. Teilen Sie mit, ob das Ergebnis für Planung, Ausschreibung, Bauleitung oder Projektakte benötigt wird.
Bei mehreren Bau- oder Vergabelosen sollten Losgrenzen, Übergabepunkte und gemeinsame Arbeitsflächen im Plan gekennzeichnet sein. Dadurch lässt sich vermeiden, dass ein Messbereich zwischen zwei Zuständigkeiten fällt oder dieselbe Fläche mit unterschiedlichen Planständen beschrieben wird.
Auch temporäre Baustraßen, Kran- und Lagerflächen sind anzugeben, wenn dort relevante Bodeneingriffe oder Gründungen vorgesehen sind.
Für eine erste Prüfung genügen häufig Gleis- oder Lageplan, Stationierung, kurze Eingriffsbeschreibung, maximale Tiefe, Bauphase und vorhandene Verdachtshinweise.
FONTANA-EOD benennt anschließend die noch benötigten Grundlagen und den fachlich passenden Leistungsbereich.
Gleis, Stationierung, Bauabschnitt, Arbeitsbreite, Bauwerk und Planstand.
Punktliste, Koordinaten, Solltiefe, Durchmesser und Einbring- beziehungsweise Bohrverfahren.
Sperrpausen, Zugang, Rückbaufolge, Parallelgewerke, Stopppunkte und Übergabetermine.
Unterlage für Planung, Vergabe, Bauleitung, Betreiberkommunikation oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.