Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Bei Bahnsteigumbau, Aufzügen, Kabeltiefbau oder Arbeiten auf Betriebsflächen benötigen Planung und Bauleitung einen klaren Untersuchungsstand für jede Bauphase. FONTANA-EOD prüft die Verdachtsunterlagen zusammen mit Lageplan, Eingriffstiefen und erreichbaren Arbeitsräumen. Übermitteln Sie den aktuellen Abschnittsplan und die vorgesehenen Bodeneingriffe, damit Flächen- oder Punktprüfungen und die erforderlichen Nachweise vor den nächsten Erdarbeiten festgelegt werden können.
Bahnhof, Gleisfeld und Betriebsteil zuordnen.
Aushub, Gründung und Bauzustand festlegen.
Teilflächen und offene Zonen dokumentieren.
Auf Bahnhofs- und Betriebsflächen richtet sich die Kampfmittelprüfung nach den einzelnen Bauabschnitten, Eingriffstiefen und erreichbaren Arbeitsräumen. Gleisfelder, Bahnsteige und Leitungsbereiche können unterschiedliche Verfahren und Zeitfenster erfordern.
Nicht untersuchte Bereiche bleiben erkennbar; geänderte Bauzustände und zusätzliche Eingriffe werden vor Ausführung gegen den bisherigen Nachweis geprüft.
Bahnhöfe sind keine einheitlichen Untersuchungsflächen. Personenverkehr, Gleisbetrieb, Werkstatt, Lager, Leitungen und öffentliche Verkehrsflächen stellen jeweils andere Anforderungen an Zugang, Messbarkeit, Bauphasen und Dokumentation.
Die fachliche Bearbeitung folgt deshalb der realen Nutzung und dem geplanten Bodeneingriff. Teilflächen werden nur dort zusammengefasst, wo Oberflächen, Störumfeld und Nachweisziel tatsächlich vergleichbar sind.

Bahnsteigkanten, Aufzüge, Treppen, Rampen, Überdachungen und Blindenleitstrukturen erzeugen flächige sowie punktuelle Eingriffe. Rückbau und Neubau finden häufig in engen Bauphasen statt, während benachbarte Bereiche weiter genutzt werden.
Die Kampfmittelprüfung wird auf Baugrube, Fundament, Schacht, Leitungsführung und jeweilige Solltiefe bezogen. Für tiefe Punkte und später zugängliche Flächen werden eigene Prüfungen vorgesehen.
Gründungs- und Schachtpunkte prüfen
Schienen, Schwellen, Befestigungen, Weichenantriebe, Kabel und Entwässerung prägen das technische Störumfeld. Messbarkeit und verfügbare Arbeitsbreite können bereits innerhalb eines Gleisfelds stark wechseln.
Teilflächen werden nach Gleis, Stationierung, Bauzustand und geplanter Arbeit gegliedert. Wo eine vorgelagerte Untersuchung begrenzt bleibt, wird der spätere Rückbau- oder Aushubzustand in die Maßnahmenplanung übernommen.
Gleisbereich projektbezogen einordnen
Arbeitsgruben, Hallenfundamente, Maschinen, Medienkanäle, Kranbahnen und befestigte Außenflächen erzeugen eine hohe technische Überprägung. Gleichzeitig können Umbau und Rückbau tief in frühere Auffüllungen und Bestandskonstruktionen eingreifen.
Die Untersuchung trennt Halleninnenbereiche, Außenflächen, Rückbauzonen und neue Gründungen. Verfügbare Bestandspläne und der geplante Freistellungszustand sind für die Methodenauswahl entscheidend.
Werkstatt- und Instandhaltungsfläche prüfen
Bahnhöfe besitzen dichte Netze aus Energie-, Signal-, Telekommunikations-, Wasser- und Entwässerungsleitungen. Neue Trassen queren häufig mehrere Bestandsanlagen und wechseln zwischen offenem Graben, Schacht und Bauwerksnähe.
Leitungsachsen, Grabentiefe, Arbeitsbreite, Querungen und nicht zugängliche Abschnitte werden räumlich erfasst. Die Kampfmittelprüfung bleibt von der Leitungssuche fachlich getrennt, wird aber mit deren Bestandsdaten abgestimmt.
Leitungs- und Nachweisbezug festlegen
Befestigte Betriebsflächen, Ladegleise, Lagerzonen und Zufahrten wurden häufig mehrfach umgebaut, aufgefüllt oder mit technischen Einbauten versehen. Große Flächen können zugleich unterschiedliche Nutzungen und Eingriffstiefen aufweisen.
Die Bearbeitung wird in nachvollziehbare Teilflächen gegliedert. Messbare Bereiche, tiefe Einzelpunkte, Verkehrsflächen und später zu öffnende Zonen erhalten einen gemeinsamen, aber differenzierten Lagebezug.
Untersuchungen für technische Teilflächen wählen
Bahnhofsvorplätze, Park-and-Ride-Flächen, Busbereiche, Baustraßen und Montageflächen liegen oft außerhalb des eigentlichen Gleiskörpers, gehören aber zum selben Bauprogramm. Auch temporäre Lastabtragungen oder Medienanschlüsse können Bodeneingriffe auslösen.
Diese Bereiche werden mit dem Straßen- und Tiefbau abgestimmt und nicht ungeprüft aus der Bewertung des Gleisbereichs abgeleitet. Maßgeblich sind die tatsächliche Nutzung und die geplante Eingriffstiefe.
Angrenzende Bauaufgaben einordnenDer richtige Einstieg hängt nicht nur vom Projekttermin ab, sondern von der Frage, welcher Teilbereich als Nächstes geplant, ausgeschrieben, geöffnet oder genutzt werden soll. Für jeden Abschnitt muss bekannt sein, wo und wie tief gearbeitet wird und wann der Bereich zugänglich ist.
Eine Kampfmittelsondierung wird auf Bahnhofs- und Betriebsflächen relevant, wenn Bahnsteige, Zugänge, Aufzüge, Leitungen, Gleise, Entwässerung, Werkstattbereiche oder technische Anlagen umgebaut werden und der tatsächliche Boden- oder Gründungsraum noch nicht belastbar bewertet ist.
Bei Umbau, Erweiterung oder Umnutzung muss zunächst geklärt werden, welche historischen Hinweise und Altunterlagen für das gesamte Bahnhofsareal gelten. Varianten für Bahnsteige, Zugänge, Werkstätten oder Logistikflächen können unterschiedliche Verdachts- und Untersuchungsräume erzeugen.
Die historische Bewertung wird mit dem aktuellen Flächenkonzept verschnitten. Dadurch lässt sich erkennen, welche Varianten zusätzlichen technischen Prüfbedarf auslösen.
Historische Grundlage für Varianten klärenBahnsteigumbau, Gleisrückbau, provisorische Wege und betriebliche Zwischenzustände verändern die Zugänglichkeit während des Projekts. Eine Fläche kann vor dem Rückbau technisch nicht bewertbar sein und erst in einer späteren Phase messbar werden.
Die Planung ordnet jeder Bauphase den erforderlichen Bearbeitungsstand und die dafür geeignete Leistung zu.
Bauphasen und Prüfstände abstimmenEine pauschale Position zur Kampfmittelsondierung reicht bei komplexen Bahnhofsflächen nicht aus. Teilflächen, Tiefen, Verfahren, Betreiberbedingungen, Vermessung, Datenformate und geschuldete Nachweise müssen eindeutig beschrieben sein.
Bedarfs- und Anschlussleistungen erhalten nachvollziehbare Auslöser, damit Angebote vergleichbar bleiben und spätere Anpassungen fachlich begründet werden können.
Leistungsbild für die Vergabe festlegenAufzüge, Dächer, Maste, Stützen, Baugrubenverbau, Pfähle und Baugrundaufschlüsse beanspruchen definierte Punkt- und Tiefenräume. Eine oberflächennahe Flächenmessung beantwortet diese Aufgabe nicht automatisch.
Koordinaten, Fundamentabmessung, Solltiefe und Einbringverfahren werden mit der Tiefensondierung verknüpft. Ersatz- oder verschobene Punkte werden erneut räumlich bewertet.
Tiefe Punkte und Fundamente prüfenUnter Bahnsteigen, Hallenböden, Gleisen oder befestigten Betriebsflächen werden Bereiche häufig erst während Rückbau und Erdarbeit zugänglich. Gleichzeitig können Baugerät, parallele Gewerke und kurze Arbeitsfenster die praktische Bearbeitung bestimmen.
Ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist, wird vor dem Aushub geprüft. Dafür werden Lagen, Abschnitte, Stopppunkte und Weisungswege festgelegt. Reine Beobachtung des Baggeraushubs genügt nicht.
Rückbau und Aushub fachlich begleitenMessanomalie, technischer Störkörper und freigelegter verdächtiger Gegenstand sind fachlich zu unterscheiden. Aus der jeweiligen Lage folgen unterschiedliche Maßnahmen und Zuständigkeiten.
Messanomalien werden mit ihrer Lage dokumentiert und fachlich bewertet. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Der Gegenstand bleibt unberührt und wird nicht weiter freigelegt. In Deutschland wird unverzüglich die Polizei verständigt; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Befund- und Bergungsweg einordnenDie Verdachtsunterlagen werden mit dem Bauplan abgeglichen. Für jeden Arbeitsbereich werden die geplanten Tiefen, die Messbedingungen und die spätere Nutzung erfasst. Bahnhof und Betriebsfläche werden deshalb nicht als einheitliche Gesamtfläche behandelt.
Die Schlussfolgerung beschreibt den tatsächlich bearbeiteten Abschnitt, seine Tiefe, die verwendete Methode und die noch offenen Zonen. Sie bleibt an diesen dokumentierten Umfang gebunden.
Auslöser: Für Bahnhof, Werkstatt oder Betriebsfläche liegen nur allgemeine Hinweise, ältere Stellungnahmen oder uneinheitliche Plangrenzen vor.
Fachlicher Schritt: Historische Quellen, frühere Nutzungen und dokumentierte Fundmeldungen werden auf das heutige Projektgebiet und die geplanten Bauabschnitte bezogen.
Nachweisziel: Räumlich begründete Verdachtsbereiche, Datenlücken und priorisierte technische Prüfaufgaben.
Verdachtsbereiche räumlich klärenAuslöser: Eine befestigte oder offene Teilfläche soll untersucht werden, enthält jedoch Schienen, Leitungen, Bewehrung, Fundamente oder Schrottanteile.
Fachlicher Schritt: Messziel und physikalisch geeignete Verfahren werden mit bekannten Störquellen und benötigter Tiefe abgeglichen.
Nachweisziel: Auswertbare Bereiche, technische Grenzen und konkrete Ergänzungsmaßnahmen bleiben getrennt erkennbar.
Geeignete Leistungsstufe auswählenAuslöser: Aufzugsschacht, Mast, Dachstütze, Pfahl, Verbau oder Bohrung beansprucht einen klar definierten Tiefenraum.
Fachlicher Schritt: Für jeden Punkt werden Lage, Abmessung, Solltiefe, Leitungsumfeld und Einbringverfahren erfasst. Danach wird festgelegt, welcher Bereich untersucht werden muss.
Nachweisziel: Punktbezogene Aussage mit erreichter Tiefe, Messbedingungen und noch erforderlichen Maßnahmen.
Punkt- und Tiefenraum festlegenAuslöser: Oberbau, Hallenboden, Bahnsteig oder Bestandsanlage verhindert eine belastbare Voruntersuchung.
Fachlicher Schritt: Die Fläche wird einem späteren Bauzustand zugeordnet; mögliche Messung, Freilegung oder Aushubbegleitung wird vor dem betreffenden Arbeitsschritt vorbereitet.
Nachweisziel: Klare Trennung zwischen vorab bearbeiteten und erst später geprüften Bereichen.
Späteren Bauzustand fachlich vorbereitenAuslöser: Gleisbau, Kabeltiefbau, Hochbau, Entwässerung und technische Ausrüstung greifen zeitlich versetzt in denselben Bereich ein.
Fachlicher Schritt: Der Bearbeitungsstand wird nach Teilfläche, Tiefe und Planrevision fortgeschrieben und mit den Übergaben an Folgegewerke verbunden.
Nachweisziel: Jeder Beteiligte erkennt, welche Aussage für seinen Arbeitsraum gilt und welche Bereiche offenbleiben.
Teilflächenübergaben strukturierenAuslöser: Eine relevante Anomalie oder ein Fund liegt in einem geplanten Arbeitsraum oder beeinflusst die vorgesehene Baufolge.
Fachlicher Schritt: Lage, Arbeitsumfeld, Zustand und Zuständigkeit werden eingeordnet; Bauleitung und Projektverantwortliche erhalten eine klare Anschlussentscheidung.
Nachweisziel: Dokumentierter Bearbeitungs- und Übergabestatus ohne Ausdehnung auf nicht untersuchte Nachbarflächen.
Fund- und Anschlussentscheidung klärenAuf großen Betriebsflächen muss die Dokumentation auch bei wechselnden Planständen, Bauphasen und Auftragnehmern eindeutig bleiben. Lagepläne, Messdaten und Berichte müssen deshalb dieselben Flächen und Tiefen bezeichnen. Auch offene Bereiche und noch erforderliche Arbeiten werden zugeordnet.
Ein Bericht ist erst dann praktisch nutzbar, wenn er erkennen lässt, welche Teilfläche in welchem Bauzustand und bis zu welcher Tiefe bearbeitet wurde.
Projektbezeichnung, Bahnhof, Gleis, Kilometrierung oder Stationierung, Bauabschnitt, Teilfläche und aktueller Planstand bilden die räumliche Grundlage. Bahnsteige, Werkstattzonen, Betriebswege und Randflächen erhalten eindeutige Kennungen.
Planänderungen werden so fortgeschrieben, dass frühere und aktuelle Geometrien unterscheidbar bleiben.
Luftbildauswertungen, Archivinformationen, Altberichte, bekannte Funde und vorhandene Stellungnahmen werden mit Quelle, Datum und räumlichem Geltungsbereich geführt.
Widersprüche oder fehlende Anlagen bleiben als offene Projektfrage sichtbar und werden nicht durch pauschale Formulierungen ersetzt.
Verfahren, Raster, Linien, Punktlage, Sondiertiefe, Oberfläche, Zugänglichkeit, Witterung, Rückbauzustand und technische Störquellen werden je Teilfläche beschrieben.
Bei Hallen, Gleisfeldern und Bahnsteigen wird festgehalten, welche Einbauten die Messung beeinflusst haben.
Rohdaten, Auswertung, Anomalienlisten, Bohrpunktprotokolle und Lagepläne verwenden dieselben Kennungen. Jeder offene Punkt erhält einen Bearbeitungsstatus und eine fachliche Anschlussmaßnahme.
Verschobene, zusammengelegte oder nicht herstellbare Punkte bleiben nachvollziehbar.
Leitungen, Bauwerke, Schienen, Maschinen, Fahrzeuge, Bewehrung oder fehlender Rückbau können Teilflächen begrenzen. Diese Zonen werden im Plan ausgewiesen. Für sie wird geprüft, ob eine spätere Bauphase oder ein anderes Verfahren die Untersuchung ermöglicht.
Sie werden nicht in eine weitergehende Flächenaussage einbezogen.
Bericht, Planwerk, Datenverzeichnis, Befundstatus, Einschränkungen und Anschlussentscheidungen werden für Planung, Bauleitung und Folgegewerke zusammengeführt. Soweit Freilegungs- oder Räumarbeiten ausgeführt wurden, gehören ihre Befund- und Räumprotokolle mit demselben Lage- und Tiefenbezug dazu.
Bei mehrjährigen Programmen kann eine übergeordnete Statusübersicht mehrere Teilberichte verbinden, ohne deren räumliche Grenzen aufzuheben.
Die Projektakte enthält die Bestandsunterlagen und die Ergebnisse der tatsächlich ausgeführten Untersuchungen. Bei jedem Bericht muss erkennbar sein, auf welche Fläche, Tiefe und Bauphase er sich bezieht.
Die Struktur unterstützt Planung, Vergabe, Bauleitung und spätere Projektphasen, ohne aus einem Teilbericht eine pauschale Aussage für das gesamte Areal abzuleiten.
Historische Unterlagen, Behördenkorrespondenz, Bestandspläne, Baugrunddaten, frühere Messungen und Planrevisionen werden mit Herkunft und Geltungsbereich erfasst.
Das Register zeigt, welche Grundlage für welche Teilfläche verwendet wurde und wo noch Unterlagen fehlen.
Bahnsteige, Gleisfelder, Werkstattbereiche, Zufahrten, Lagerflächen und Baugruben erhalten eindeutige Geometrien sowie einen dokumentierten Bauzustand.
Dadurch bleibt nachvollziehbar, ob eine Messung vor, während oder nach Rückbau durchgeführt wurde.
Messlinien, Raster, Bohrpunkte, Tiefen, Geräteeinstellungen und Positionierungsdaten werden mit Abschnitt und Planstand verknüpft.
Die technische Datensammlung ermöglicht eine spätere Plausibilisierung und gezielte Fortschreibung.
Auffälligkeiten werden von der ersten Messbeobachtung bis zur Bewertung, Freilegung oder Anschlussmaßnahme mit derselben Kennung geführt.
Bekannte technische Einbauten, unklare Reflexionen und tatsächliche Befunde bleiben fachlich unterscheidbar.
Rückbauzustände, Aushublagen, Stopppunkte, Unterbrechungen und Teilflächenübergaben werden zeitlich und räumlich dokumentiert. Nach ausgeführten Freilegungs- oder Räumarbeiten ergänzen die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle diese Unterlagen.
So kann die Bauleitung den kampfmitteltechnischen Status mit dem tatsächlichen Baufortschritt abgleichen.
Die Projektakte fasst bearbeitete Flächen, erreichte Tiefen, offene Zonen und empfohlene Folgemaßnahmen zusammen.
Eine Schlussfolgerung wird nur für den dokumentierten Bereich formuliert und nicht auf spätere Planänderungen oder nicht zugängliche Nachbarflächen übertragen.
Die Bearbeitung folgt dem tatsächlichen Projektfortschritt. Eine frühe historische Klärung kann das gesamte Areal betreffen, während technische Untersuchungen und Übergaben abschnittsweise an konkrete Bauzustände gebunden werden.
Die Bauleitung erhält für jeden Abschnitt die Ergebnisse und eine Übersicht der noch nicht untersuchten Bereiche.
Bahnhof, Betriebsfläche, Gleise, Bahnsteige, Bauwerke, Teilflächen und geplante Reihenfolge werden aus dem aktuellen Planstand übernommen.
Die benötigte Entscheidung wird für jede Phase benannt.
Historische Bewertungen, Bestands- und Leitungspläne, Baugrunddaten, frühere Berichte und betriebliche Vorgaben werden auf Vollständigkeit und räumliche Übereinstimmung geprüft.
Ansprechpartner und Meldewege werden festgelegt.
Historische Hinweise werden mit Baugruben, Leitungsachsen, Fundamenten, Rückbauflächen und tiefen Bodeneingriffen verschnitten.
Daraus entstehen priorisierte Prüfbereiche und erkennbare Datenlücken.
Oberfläche, Störumfeld, Zugänglichkeit, Zielobjekt, Tiefe und Bauzustand bestimmen, welche Flächen gemessen, welche Punkte tief geprüft und welche Bereiche später begleitet werden.
Ergänzungsmaßnahmen werden vorab eingeplant.
Messlinien, Bohrpunkte, Arbeitsbereiche, Zugänge, Sperrzeiten, Unterweisung, Geräte und Datenerfassung werden mit der Bauorganisation abgestimmt.
Planrevisionen werden vor Mobilisierung geprüft.
Flächenmessung, Tiefensondierung oder eine fachlich geeignete baubegleitende Kampfmittelsondierung erfolgen abschnittsbezogen nach der vereinbarten Methodik.
Abweichungen und nicht erreichbare Bereiche werden unmittelbar erfasst.
Messwerte, Profilbilder, Punktdaten, Freilegungen und bekannte Einbauten werden im Verhältnis zum jeweiligen Untersuchungsziel plausibilisiert.
Offene Punkte erhalten eine konkrete Anschlussentscheidung.
Bericht, Pläne, Einschränkungen und Arbeitsstatus werden für Bauleitung und Folgegewerke aufbereitet.
Neue Bauzustände oder zusätzliche Eingriffe werden gegen den vorhandenen Bearbeitungsumfang geprüft.
Die Untersuchungsbereiche richten sich nach den geplanten Arbeiten und den Messbedingungen vor Ort. Eine zusammenhängende Grundstücksgrenze sagt wenig darüber aus, welche Messbedingungen und Eingriffe innerhalb der Fläche tatsächlich vorliegen.
Jeder Arbeitsraum erhält einen nachvollziehbaren Lage-, Tiefen-, Bauzustands- und Nachweisbezug. Dadurch können unterschiedliche Verfahren kombiniert werden, ohne ihre Aussagen miteinander zu vermischen.
Ausgangspunkt ist der aktuelle Bau- und Bestandsplan. Darin werden Bahnsteige, Gleise, Weichen, Hallen, Werkstätten, Lagerbereiche, Zufahrten, Leitungen, Bauwerke und geplante Rückbauzonen getrennt geführt. Für jede Geometrie wird der spätere Bodeneingriff beschrieben.
Die fachliche Abgrenzung orientiert sich nicht nur an Nutzungseinheiten. Wechsel von Oberfläche, Untergrund, Störumfeld, Zugänglichkeit und Zielobjekt können zusätzliche Teilflächen erforderlich machen. Eine befestigte Betriebsfläche neben einem Gleis kann andere Bedingungen besitzen als dieselbe Fläche nach Rückbau der Schienenanlage.
Tiefe Einzelpunkte werden aus der flächigen Bearbeitung herausgelöst. Aufzugsschacht, Mastfundament, Stütze oder Pfahl erhalten eigene Koordinate, Solltiefe und Prüfgeometrie. So wird verhindert, dass eine allgemeine Flächenaussage auf einen nicht erfassten Tiefenraum übertragen wird.
Bei mehrphasigen Projekten wird die Geometrie fortgeschrieben. Jeder Abschnitt trägt Planstand, Bearbeitungsstatus und offene Anschlussmaßnahme. Diese Struktur ermöglicht abschnittsweise Übergaben, ohne den Überblick über das Gesamtareal zu verlieren.
Längliche Baugruben, Kantenfundamente, Aufzüge und Treppen benötigen eine Kombination aus flächigem und punktbezogenem Nachweis.
Der Prüfbereich wird nicht nur auf die sichtbare Bahnsteigkante, sondern auf Baugrube, Verbau, Arbeitsraum und Gründungstiefe bezogen.
Oberbau und metallische Anlagen beeinflussen die Eignung geophysikalischer Verfahren. Rückbauzustand und erreichbare Messwege werden deshalb bereits in der Planung beschrieben.
Nicht belastbar erfassbare Zonen erhalten eine zeitlich definierte Anschlussmaßnahme.
Hallenfundamente, Maschinen, Gruben, Bewehrung und Medienkanäle erzeugen komplexe Störbilder. Flächenmessung, punktuelle Untersuchung und spätere Freilegung werden räumlich getrennt geplant.
Bestandspläne unterstützen die Interpretation, ersetzen aber keine Prüfung ihrer Aktualität.
Schmale Gräben wechseln zwischen offenen Flächen, Gleisnähe, Bauwerken und Querungen. Achse, Breite, Sohltiefe und Schächte bilden die Prüfgeometrie.
Ungeklärte Leitungsbereiche werden mit Leitungsauskunft und Kampfmittelprüfung koordiniert, ohne beide Aufgaben gleichzusetzen.
Baustraßen, Kranstellflächen, Lager und Montagezonen können Lastabtragung, Verankerung oder Medienanschlüsse erfordern. Diese Eingriffe werden als eigene Arbeitsräume erfasst.
Eine reine Nutzung an der Oberfläche führt nicht automatisch zum gleichen Prüfbedarf wie tiefer Bodeneingriff.
Verschobene Fundamente, zusätzliche Leitungen oder geänderte Baugruben werden gegen den bestehenden Bearbeitungsraum geprüft.
Für spätere Nutzungen bleibt dokumentiert, welcher Planstand und Bauzustand der ursprünglichen Aussage zugrunde lag.

Historische Unterlagen und frühere Untersuchungen werden mit Bahnsteigen, Zugängen, Gleisfeldern und Betriebsflächen abgeglichen. Auch temporäre Baustraßen oder zusätzliche Lagerflächen können einen eigenen räumlichen Abgleich benötigen.
Verdachtsgrundlage einordnen
Aufzüge, Schächte und neue Fundamente können über den Untersuchungsraum benachbarter Flächen hinausreichen. Für jeden solchen Eingriff werden Tiefe, Zugang und mögliche Störungen vor der Auswahl des Verfahrens erfasst.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenBahnhofsflächen verlangen häufig mehrere Verfahren, weil Oberflächen, Störquellen und Eingriffstiefen stark wechseln. Die Auswahl folgt der konkreten Projektfrage und nicht der Geräteverfügbarkeit.
Methoden ergänzen sich nur dann sinnvoll, wenn ihre räumlichen und physikalischen Aussagen klar getrennt bleiben.
Für zugängliche Flächen, tiefe Gründungspunkte und erst nach Rückbau erreichbare Zonen werden getrennte Leistungen festgelegt. Nicht auswertbare Bereiche werden im Plan gekennzeichnet. Vor dem Eingriff wird geprüft, welche weitere Untersuchung dort geeignet und erforderlich ist.
Beantwortet, ob und wo historische Hinweise einen Kampfmittelverdacht für das heutige Bahnhofsgelände begründen.
Sie lokalisiert keine heutigen Einzelobjekte und ersetzt keine technische Prüfung der vorgesehenen Baugrube oder Gründung.
Reagiert auf ferromagnetische Objekte und kann auf geeigneten freien Flächen leistungsfähig sein.
Schienen, Bewehrung, Maschinen, Fahrzeuge und metallische Anlagen können das magnetische Umfeld auf Bahnhofsflächen stark überlagern.
Erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann ausgewählte Flächen oder Anomalien ergänzend bewerten.
Elektromagnetische Infrastruktur, Untergrund und Zielobjekt bestimmen, ob die Messung im konkreten Bereich aussagefähig ist.
Bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann auf geeigneten befestigten oder magnetisch gestörten Flächen zusätzliche Untergrundinformationen liefern.
Eine Reflexion ist keine automatische Objektidentifikation; Boden, Feuchte, Einbauten und Profilgeometrie begrenzen die Interpretation.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Aufzüge, Maste, Pfähle, Verbauten, Bohrungen und andere tiefe Eingriffe.
Der punktbezogene Nachweis gilt nicht für die gesamte Betriebsfläche außerhalb der festgelegten Geometrie.
In geeigneten Rückbau- und Aushubbereichen wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und fachlich bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle. Diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; reine Sichtkontrolle des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Sie benötigt klare Arbeitsbereiche, Stopppunkte, Weisungswege und eine abschnittsbezogene Dokumentation.
Vor der Untersuchung wird für jeden Abschnitt festgelegt, welche Flächen und Tiefen erfasst werden sollen. Verfahren und Arbeitszeiten müssen zu den Messbedingungen und zum laufenden Betrieb passen.
FONTANA-EOD dokumentiert die Ergebnisse für jeden untersuchten Abschnitt und gleicht Änderungen des Bauplans mit diesen Ergebnissen ab.
Vor Beginn wird geklärt, welche Entscheidung für welchen Bereich benötigt wird. Eine Bahnsteiggründung, ein Kabelgraben, ein Werkstattumbau und eine Lagerfläche werden nicht mit derselben Prüfgeometrie oder derselben Tiefe behandelt.
Die Methodenauswahl berücksichtigt Schienen, Leitungen, Bauwerke, Maschinen, Versiegelung, Boden und Zugänglichkeit. Einschränkungen werden bereits in der Arbeitsplanung benannt und mit einer geeigneten Anschlussmaßnahme verbunden.
Während der Ausführung werden Rückbauzustände, neue Zugänge und Änderungen der Baugeometrie fortlaufend erfasst. Dadurch bleibt die Aussage an den tatsächlich untersuchten Zustand gebunden.
Messdaten und Feldbeobachtungen werden mit Bestandsinformationen und dem vorgesehenen Eingriff plausibilisiert. Eine Auffälligkeit wird weder vorschnell als Kampfmittel noch ohne fachliche Begründung als unkritisch eingestuft.
Die Übergabe an Planung und Bauleitung zeigt, welche Teilfläche bearbeitet ist, welche Grenzen verbleiben und welche Maßnahme vor dem nächsten Bodeneingriff erforderlich wird.
Nutzung, Planstand, Oberfläche, Tiefe und Bauzustand werden vor Beginn festgelegt.
Messziel und physikalische Eignung entscheiden über Methode und Kombination.
Zugänge, Sperrzeiten, Rückbau und Parallelgewerke fließen in die Arbeitsvorbereitung ein.
Messlinien, Punkte, Anomalien und Befunde bleiben derselben Geometrie zugeordnet.
Nicht messbare oder nicht zugängliche Bereiche werden im Plan markiert. Das weitere Vorgehen wird vor dem Eingriff geklärt.
Berichte beantworten die konkrete Projektfrage für den dokumentierten Bereich.
Rückbau und Umverlegung von Anlagen können den Zugang zu Teilflächen verändern. Vor damit verbundenen Bodeneingriffen werden die erforderlichen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen festgelegt. Für anschließend zugängliche Bereiche wird eingeplant, welche ergänzenden Ergebnisse vor den nächsten Erdarbeiten vorliegen müssen.
Die Übergabe muss bearbeitete Bereiche, dokumentierte Tiefen und offene Zonen unterscheiden. Gleis-, Stations- und Leitungsarbeiten benötigen dieselben Planstände und Abschnittskennungen, damit Ergebnisse nicht auf benachbarte Flächen übertragen werden.
Bahnhofsprojekte verbinden Infrastrukturbetreiber, mehrere Planungsdisziplinen, Bauunternehmen, Fachfirmen und staatliche Stellen. Vor Arbeitsbeginn wird festgelegt, wer Änderungen freigibt, den Zugang organisiert und Untersuchungsergebnisse an die Folgegewerke übergibt.
Jede Rolle erhält die Informationen, die sie für ihren Verantwortungsbereich benötigt. Fachliche Bewertung, betriebliche Freigabe und behördliche Entscheidung bleiben getrennte Vorgänge.
Definieren Projektziel, Prioritäten, Teilflächen, benötigte Entscheidung und zeitliche Rahmenbedingungen. Sie stellen vorhandene Grundlagen bereit und beauftragen die erforderlichen Fachleistungen.
Bei mehreren Losen sichern sie eine einheitliche Daten- und Übergabestruktur.
Übersetzt das Vorhaben in konkrete Bahnsteige, Baugruben, Leitungsachsen, Gründungen und Bauzustände. Planänderungen werden so kommuniziert, dass ihre Auswirkungen auf vorhandene Untersuchungen geprüft werden können.
Die Kampfmittelprüfung wird in Ausschreibung und Terminplanung eingebunden.
Regeln Zugang, betriebliche Bedingungen, Sperrzeiten, technische Freistellungen und Schutzbereiche. Ihre Angaben bestimmen, wann eine Fläche erreichbar und in welchem Zustand sie untersuchbar ist.
Betriebliche Freigaben und kampfmitteltechnische Aussagen bleiben voneinander unterscheidbar.
Setzen Rückbau, Aushub, Baustelleneinrichtung, Unterweisung und Stopppunkte um. Änderungen an Lage, Tiefe oder Geräteeinsatz werden vor Ausführung an die Fachbeteiligten gemeldet.
Bei Auffälligkeiten wird der festgelegte Meldeweg aktiviert.
Prüft Unterlagen und Verdachtslage, entwickelt das beauftragte Vorgehen, führt Fachleistungen im vereinbarten Rahmen aus und dokumentiert Ergebnisse sowie Grenzen.
Die Leistung wird mit Projektorganisation, Bauzuständen und regionalen Schnittstellen abgestimmt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Bezeichnung und Einbindung werden für Bundesland und Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Bei einer tatsächlichen Fundlage erfolgt die Einbindung über den festgelegten örtlichen Meldeweg.
Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach örtlichem Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Ihre Vorgaben werden mit Standort, Abschnitt und aktuellem Planstand geführt. Fachliche Untersuchung, betriebliche Freigabe und behördliche Fundentscheidung bleiben mit ihren jeweiligen Ansprechpartnern dokumentiert.
Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsorganisation und Dokumentation richten sich nach der konkreten Tätigkeit, dem Projektort und den betrieblichen Bedingungen auf der Fläche.
Betreiber- und Baustellenregeln ergänzen den fachlichen Rahmen. Sie ersetzen keine eindeutige Beschreibung des kampfmitteltechnischen Leistungsumfangs.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit.
Die Gefährdungsbeurteilung verbindet Arbeitsverfahren, Personal, Geräte, Verkehrswege, Gleis- und Anlagenumfeld, Schutzbereiche, Rettungswege und Kommunikation. DGUV Information 201-027 unterstützt bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten.
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer Erkundung, technischer Untersuchung, Räumkonzept, Qualität und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Bahnhofsprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Leistungsabnahme, betriebliche Wiederaufnahme und behördliche Fundentscheidung erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Projektorganisation legt fest, welche Unterlagen und Entscheidungen für den jeweiligen Schritt benötigt werden.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Beim Bahnhofsumbau wird die Qualifikation der verantwortlichen Personen dem tatsächlichen Untersuchungs- oder Räumumfang der jeweiligen Teilfläche zugeordnet.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Die Anwendbarkeit wird für die konkrete Tätigkeit eingeordnet und mit Bauphasen, Betriebsbedingungen und den zuständigen Schnittstellen verbunden.
Teilflächen, Tiefen, Verfahren, Qualifikation, Schnittstellen und geschuldete Nachweise werden vor der Vergabe eindeutig festgelegt.
Betrieb, Verkehr, elektrische und technische Anlagen, Rückbau, Erdarbeiten und Kommunikationswege werden gemeinsam betrachtet.
Unternehmen, verantwortliche Personen und Aufgabenbereich müssen zur konkret beauftragten Tätigkeit passen.
Bauleitung, Betreiber, Projektträger und zuständige Stellen erhalten einen vorab festgelegten Ablauf.
Untersuchungsraum, Planstand, Bauphasen, Qualifikationsanforderungen und Abnahmegrundlagen werden so beschrieben, dass Angebote fachlich vergleichbar sind.
Zugang, Unterweisung, Vermessung, Arbeitsbereiche, Geräte, Stopppunkte und Ansprechpartner werden mit dem aktuellen Bauzustand abgeglichen.
Arbeiten stoppen, Abstand halten und den Fund unverzüglich melden. Der weitere Ablauf richtet sich nach den Anweisungen der zuständigen Stelle.
Die Arbeitsergebnisse müssen unterschiedliche Nutzungen und Bauzustände in einer gemeinsamen Projektakte abbilden. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche Fläche untersucht wurde und was vor dem nächsten Bodeneingriff noch zu klären ist.

Ordnet Bahnsteige, Gleise, Werkstattbereiche, Verkehrsflächen und Rückbauzonen nach Planstand und zeitlicher Bearbeitung.
Er zeigt, welche Flächen vorab untersucht, später geöffnet oder an Folgegewerke übergeben werden.
Plan- und Übergabestruktur festlegen
Verbindet Luftbilder, Quellen und bekannte Hinweise mit dem heutigen Bahnhofsareal und den geplanten Bauabschnitten.
Datenlücken und räumlich priorisierte Prüfbereiche bleiben für die technische Planung sichtbar.
Historische Grundlage vorbereiten
Führt Messlinien, Raster, technische Störzonen und bewertete Auffälligkeiten in einem gemeinsamen Lagebezug.
Bekannte Einbauten und nicht auswertbare Bereiche werden von offenen Verdachtspunkten unterschieden.
Messdaten fachlich strukturieren
Dokumentiert Koordinaten, Solltiefe, Bohr- oder Einbringverfahren, erreichten Prüfbereich und noch offene Maßnahmen für tiefe Einzelpunkte.
Verschobene oder ergänzte Punkte werden eindeutig nachgeführt.
Tiefe Punktnachweise abstimmen
Erfasst begleiteten Abschnitt, Aushublage, Geräteeinsatz, Unterbrechungen, Beobachtungen und Fundkommunikation.
Die Aussage gilt nur für die tatsächlich begleiteten Arbeiten und dokumentierten Lagen.
Aushubbegleitung vorbereiten
Fasst Bearbeitungsstand, Befunde, nicht zugängliche Zonen und fachlich erforderliche Anschlussmaßnahmen zusammen.
Planung und Bauleitung erkennen dadurch, welche Entscheidungen für den nächsten Bauabschnitt noch offen sind.
Projektakte fachlich prüfen lassen


Den gesamten Bahnprojektkontext mit Gleisbau, Querungen, Bahnstrom, Bauwerken und weiteren Fachaufgaben einordnen.
Bahnprojekt im Gesamtzusammenhang einordnen
Verdachtslage, frühere Nutzungen und räumliche Prioritäten vor technischen Untersuchungen klären.
Historische Verdachtslage prüfen
Aufzüge, Fundamente, Pfähle, Maste, Verbauten und Baugrundbohrungen mit eigener Prüfgeometrie planen.
Tiefe Eingriffe vorbereiten
Eignung und Ablauf einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für Rückbau- und Aushubbereiche prüfen.
Aushubbegleitung abstimmen
Bestätigte Funde, Qualifikationsrahmen und regionale Übergabeschnittstellen fachlich einordnen.
Befund- und Bergungsweg klären
Vergabe, Qualitätssicherung, Teilflächenstatus, Datenstruktur und Abschlussdokumentation vertiefen.
Vergabe und Nachweise vorbereiten
Projektort, Bundesland und regionale Schnittstellen für Fund- und Verfahrensfragen berücksichtigen.
Regionale Zuständigkeit einordnen
Lageplan, Bauabschnitte, Eingriffstiefen, Bauzeiten und vorhandene Verdachtsunterlagen fachlich prüfen lassen.
Bahnhofsprojekt mit Unterlagen anfragen
Ergänzen Sie den Stationsnamen um Gleis, Bahnsteig, Gebäude- oder Anlagenbereich und konkrete Bauflächen. Zugänge und zeitweise genutzte Flächen gehören in denselben Lageplan. Vorhandene Anforderungen werden dem jeweiligen Abschnitt zugeordnet.
Ein Ergebnis für eine Bahnsteigfläche deckt eine tiefere Aufzugs- oder Schachtgründung nicht automatisch ab. Vergleichen Sie Bauteilgrenzen, Tiefen und Höhenbezug mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang.
Nachweise am Eingriff prüfenBei neuen Ausführungsplänen müssen ungeklärte Bereiche erkennbar bleiben. Übertragen Sie ihren Status mit derselben Lagezuordnung und prüfen Sie, ob geänderte Bauflächen zusätzliche Untersuchungen benötigen.
Fachliche Grundlagen vertiefenDie fachliche Klärung sollte einsetzen, sobald Lage, Bauabschnitt, vorgesehene Eingriffe und zeitliche Reihenfolge erkennbar sind. In frühen Phasen lassen sich historische Verdachtslage, vorhandene Berichte und räumliche Datenlücken prüfen. Vor Ausschreibung oder Ausführung müssen Bahnsteige, Gleisfelder, Betriebswege, Werkstattbereiche, Kabeltrassen, Baugruben und tiefe Gründungspunkte auf den aktuellen Planstand bezogen sein.
Wesentlich sind aktuelle Lagepläne mit Gleis-, Bahnsteig- und Bauwerksbezug, Kilometrierung oder Stationierung, Bauabschnittsgrenzen, Leitungs- und Bestandspläne, Rückbauzustände, Baugrunddaten sowie geplante Eingriffstiefen. Hinzu kommen vorhandene Luftbildauswertungen, Behördenunterlagen, frühere Sondierberichte, dokumentierte Fundmeldungen, Bohrpunktlisten, Sperr- und Arbeitsfenster und das gewünschte Nachweisziel.
Vorhandene Auflagen und behördliche Auskünfte werden mit sämtlichen Anlagen, Datum und räumlichem Geltungsbereich übermittelt. In Deutschland wird die Einbindung von KBD, KMBD oder KRD sowie örtlicher Ordnungsbehörde für den Projektort geklärt; betriebliche Arbeitsfreigaben bleiben davon getrennt. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt.
Regelmäßig nicht. Gleisfelder, Bahnsteige, Verkehrsflächen, Werkstattzonen, Lagerbereiche und unbefestigte Randflächen besitzen unterschiedliche Oberflächen, Störquellen und Zugänglichkeiten. Geomagnetik, TDEM, Georadar, Tiefensondierung und Bauaushubüberwachung beantworten jeweils andere Fragen. Die Fläche wird deshalb in technisch und organisatorisch vergleichbare Teilbereiche gegliedert.
Tiefe Bodeneingriffe entstehen insbesondere bei Aufzügen, Treppenanlagen, Bahnsteigdächern, Masten, Signalen, Fundamenten, Stützwänden, Pfählen, Schächten, Baugrundbohrungen und Verbau. Maßgeblich sind Koordinate, Solltiefe, Abmessung und Einbringverfahren. Eine flächige Messung an der Oberfläche deckt diese Punkt- und Tiefenräume nicht automatisch ab.
Bereiche mit Schienen, Bewehrung, Leitungen, Maschinen, Fahrzeugen, Fundamenten oder fehlendem Zugang werden räumlich abgegrenzt und nicht als unauffällig bewertet. Je nach Projekt können Messungen in einem späteren Rückbauzustand, ergänzende Tiefensondierungen, kontrollierte Freilegungen oder eine abschnittsbezogene Bauaushubüberwachung erforderlich werden.
Für solche Bereiche wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird vor dem Abtrag technisch sondiert und fachlich bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs genügt nicht. Aushublagen, Geräteeinsatz, Stopppunkte, Weisungswege, Fundkommunikation und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und ausführenden Unternehmen abgestimmt. Die Aussage bleibt auf den tatsächlich bearbeiteten Bereich bezogen.
Bei einem unerwarteten munitionsverdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Ein verwendbarer Nachweis verbindet Planstand, bearbeitete Teilfläche, Tiefe, Verfahren, Messbedingungen, Ergebnisse, Einschränkungen und Anschlussentscheidung. Messlinien, Anomalien, Bohrpunkte, Aushubabschnitte und Befunde müssen dieselben räumlichen Kennungen verwenden. Zusätzlich wird festgehalten, welche Bereiche wegen Betrieb, Bauzustand oder technischer Störung noch offen sind.
Bestimmend sind Größe und Gliederung der Fläche, Anzahl der Bauabschnitte, Oberflächen und Störquellen, Leitungsbestand, Sperr- und Zugangsfenster, Zahl und Tiefe der punktuellen Bodeneingriffe, Vermessungsaufwand, erforderliche Verfahren, Datenqualität und Dokumentationsumfang. Auch Rückbauphasen, parallele Gewerke und wiederholte Mobilisierungen beeinflussen die Kalkulation.
Eine Anfrage muss noch kein vollständiges Leistungsverzeichnis enthalten. Sie sollte jedoch erkennen lassen, welcher Teilbereich als Nächstes geplant oder bearbeitet wird und welche Aussage dafür benötigt wird.
Unvollständige Unterlagen können mitgesendet werden. Sie zeigen, welche Grundlagen vor Kalkulation oder Ausführung noch beschafft oder fachlich geklärt werden müssen.
Übermitteln Sie Bahnhof, Adresse oder Strecke, Lageplan, Kilometrierung beziehungsweise Stationierung, Gleise, Bahnsteige, Werkstatt- und Betriebsflächen sowie die aktuelle Bauabschnittsgrenze.
Bei mehreren Planständen sollte eindeutig sein, welcher Stand verbindlich geprüft werden soll.
Beschreiben Sie Rückbau, Baugruben, Kabelgräben, Schächte, Aufzüge, Fundamente, Pfähle, Maste, Entwässerung und maximale Tiefen.
Geben Sie an, welche Flächen bereits zugänglich sind und welche erst in einer späteren Bauphase geöffnet werden.
Fügen Sie historische Auswertungen, Behördenkorrespondenz, Leitungs- und Bestandspläne, Baugrunddaten, Bohrpunktlisten und frühere Berichte bei.
Nennen Sie Sperrzeiten, Bauphasen, Entscheidungstermine und den vorgesehenen Verwendungszweck der Dokumentation.
Für eine erste Einordnung reichen häufig Lageplan, kurze Beschreibung der Bauabschnitte, maximale Eingriffstiefen, geplanter Zeitraum und vorhandene Verdachtshinweise. FONTANA-EOD prüft daraus, welche Teilflächen historisch, geophysikalisch, tiefenbezogen oder baubegleitend bearbeitet werden sollten.
Bei umfangreichen Arealen kann die Anfrage nach Priorität und Termin gestaffelt werden. Früh benötigte Teilflächen werden von späteren, noch nicht abschließend geplanten Bereichen getrennt behandelt.
Bahnhof, Gleis, Bahnsteig, Werkstatt, Betriebsweg, Lager oder Vorplatz.
Aushub, Graben, Schacht, Fundament, Pfahl, Mast, Bohrpunkt und Solltiefe.
Zugänge, Sperrfenster, Rückbauzustände, Parallelgewerke und Übergabetermine.
Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Betreiberkommunikation oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.