Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Beim Umbau eines Betriebshofs müssen Baugruben und Leitungsgräben mit den weiter benötigten Fahrgassen und Werkstattzufahrten abgestimmt werden. FONTANA-EOD klärt den Untersuchungsbedarf für die geplanten Bodenarbeiten. Dafür benötigen wir den Bauphasenplan und Angaben dazu, wann die einzelnen Flächen zugänglich sind. Die Ergebnisse werden den untersuchten Bereichen zugeordnet.
Betrieb und Baustelle im Plan trennen.
Zugängliche Flächen je Bauphase festlegen.
Untersuchungsbericht vor dem nächsten Eingriff abgleichen.
Auf einem Betriebshof richtet sich der Untersuchungsbedarf nach den tatsächlich geplanten Bodeneingriffen. Hallen, Gräben, Ladefundamente und Eingriffe auf Ausweichflächen werden mit vorhandenen Unterlagen abgeglichen. Der Verkehrsbetrieb legt die betrieblichen Randbedingungen fest; FONTANA-EOD stimmt darauf den Untersuchungsumfang ab.

Ein Umbau des Betriebshofs kann verschiedene Eingriffe verbinden. Stellen Sie Hallengründungen, Gleisarbeiten, Ladefundamente und Anschlussgräben mit Lage und Tiefe dar. Ein gemeinsamer Projektname beschreibt noch keinen einheitlichen Untersuchungsraum. Die Fachplanung ordnet vorhandene Erkenntnisse den jeweiligen Bauhandlungen zu und benennt Bereiche, für die weitere Angaben oder Untersuchungen benötigt werden.
Leistungen für Hallen, Gleise und Ladebereiche wählen
Schienen, Bewehrung, Leitungen und abgestellte Fahrzeuge können für die Vorbereitung relevant sein. Benennen Sie die tatsächlich verfügbare Arbeitsfläche und stellen Sie Bestandsunterlagen bereit. Die fachliche Verfahrenswahl berücksichtigt diese Bedingungen zusammen mit dem Untersuchungsziel. Ein erreichbarer Bereich ist nicht allein deshalb uneingeschränkt auswertbar. Unklare Voraussetzungen werden vor der Durchführung abgestimmt.
Verfahren unter den örtlichen Bedingungen abstimmen
Eine vorübergehend genutzte Fläche kann zusätzliche Befestigungen, Fundamente oder Anschlüsse benötigen. Beschreiben Sie die dafür vorgesehenen Bodenarbeiten gesondert. Eine rein organisatorische Umstellung des Verkehrs wird von tatsächlichen Erdarbeiten unterschieden. Die Untersuchung bezieht sich auf diese Bauhandlungen; die Bezeichnung als Ausweichfläche ersetzt keine Angaben zu Lage, Tiefe und vorhandenem Kenntnisstand.
Untersuchungsaufgaben für Ausweichflächen klärenStellplätze, Werkstätten und Verkehrswege können während einer Baumaßnahme verschiedene Zustände haben. Entscheidend ist, wo und wie tief Boden geöffnet oder durchdrungen wird. Der Untersuchungsraum folgt nicht automatisch der betrieblichen Nutzungsgrenze.

Fundamente und Baugruben werden mit Tiefe, Arbeitsraum und gegebenenfalls Verbaupunkten beschrieben. Bestehende Einbauten beeinflussen die Untersuchung. Vor Beauftragung muss erkennbar sein, welche Teile im vorgesehenen Bauzustand tatsächlich zugänglich sind.
Kampfmittelprüfung für Hallenneubau
Eine Oberflächensanierung unterscheidet sich von einem tiefen Neuaufbau oder einer neuen Entwässerung. Der Untersuchungsbedarf folgt dem Eingriff. Ausweichflächen werden zusätzlich betrachtet, wenn dort ebenfalls Erdarbeiten vorgesehen sind.
Verfahren nach den Eingriffen an Verkehrsflächen wählen
Ladefundamente, Kabelgräben und Anschlussschächte haben eigene Geometrien. Eine spätere Verschiebung kann außerhalb der bisherigen Untersuchung liegen. Fundament- und Leitungslage werden deshalb gemeinsam übergeben und bei Änderungen aktualisiert.
Kampfmittelprüfung für Leitungs- und EnergiebauBeim abschnittsweisen Umbau ist je Abschnitt zu entscheiden, welche Fläche für die Untersuchung bereitsteht und welches Ergebnis vor der Ausführung benötigt wird.
Grenzen Sie den Abschnitt mit Tiefen und Anschlüssen ab. Eine sinnvoll definierte Teilaufgabe kann bearbeitet werden, ohne den gesamten Betriebshof gleichzeitig zu untersuchen. Der Bericht bleibt ausdrücklich auf seinen tatsächlichen Umfang bezogen.
Benennen Sie freie Flächen und betriebliche Einschränkungen. Zugänglichkeit, Störeinflüsse und Untersuchungsumfang werden mit den Betriebsfenstern abgeglichen, um das geeignete Verfahren festzulegen.
Der neue Verlauf einschließlich Schächten und Querungen wird mit den vorhandenen Ergebnissen verglichen. Nicht abgedeckte Teile werden gesondert kenntlich. Die Klärung erfolgt vor dem neuen Bodeneingriff.
Die deutsche VBG hebt in ihrem Leitfaden für den Betrieb von Bussen und Bahnen die Planung der Verkehrswege im Betriebsgelände hervor. Unterschiedliche Verkehrsarten und betriebsfremde Unternehmen sind dabei zu berücksichtigen. Gleichen Sie deshalb die geplante Untersuchungsfläche mit den während der Arbeiten benötigten Betriebswegen ab.
Die deutsche ASR A1.8 behandelt im Abschnitt zu Baustellen ausdrücklich die zeitliche, räumliche und tätigkeitsbezogene Festlegung von Verkehrswegen. Ein Bereich kann sich im Baufortschritt vom Verkehrsweg zum Arbeitsplatz verändern. Deshalb sollte der Plan zur Untersuchung den vorgesehenen Bauzustand zeigen und nicht nur die spätere fertige Anordnung des Betriebshofs.
Tragen Sie neue Gräben, Fundamente, Schächte und den vorgesehenen Austausch von Befestigungen ein. Ein Abstellplatz kann baulich nur oberflächlich angepasst oder tiefer umgebaut werden; diese Unterscheidung beeinflusst den Untersuchungsauftrag. Geben Sie für jeden Eingriff Lage, Abmessungen und Tiefe an.
Benennen Sie, welche Wege, Stellflächen und Werkstattzugänge in der jeweiligen Phase benötigt werden. Solange dort keine Bodenarbeiten geplant sind, werden diese Flächen als betriebliche Randbedingung dargestellt. Die Nutzung eines Wegs zeigt nicht, ob sein Untergrund untersucht wurde. Sie beeinflusst aber, wie die Fachfirma die benachbarte Untersuchungsfläche erreichen und bearbeiten kann.
Eine vorübergehend vorgesehene Fahrzeugfläche kann eigene Bauarbeiten erfordern, etwa für Befestigung oder Entwässerung. Solche Eingriffe werden gesondert in die Anfrage aufgenommen. Eine bloße Umstellung bereits nutzbarer Stellplätze ist davon zu unterscheiden. Auch bei einer nur vorübergehend angelegten Fläche wird der Untersuchungsbedarf für die vorgesehenen Bodenarbeiten geklärt.
Für Bauarbeiten auf Verkehrs- und Betriebshöfen muss nachvollziehbar bleiben, auf welche Eingriffe sich ein Ergebnis bezieht. Die Dokumentation führt die Ausgangsdaten, die tatsächlich ausgeführte Untersuchung und ihre Schlussfolgerungen zusammen. Eine Grundstücksbezeichnung oder ein kurzer Abschlussvermerk genügt nicht, um spätere Änderungen am Bauvorhaben beurteilen zu können.
Vorliegende Lagepläne, historische Bewertungen und frühere Untersuchungsberichte werden mit Datum und Anlagen bereitgestellt. Bei Hallenflächen, Fahrwegen, Ladepunkten und Versorgungstrassen sind Lage- und Höhenbezug wichtig. Nicht dokumentierte Annahmen werden als offene Angaben geführt. So bleibt bei der Methodenauswahl erkennbar, welche Aussagen auf Unterlagen beruhen und welche Bedingungen noch zu klären sind.
Die untersuchten Bereiche, eingesetzten Verfahren und festgestellten Abweichungen werden dem ausgeführten Planstand zugeordnet. Eine nicht zugängliche Fläche oder ein nicht auswertbarer Bereich wird nicht als erledigt zusammengefasst. Auch Änderungen während der Feldarbeit gehören in die Ergebnisunterlagen. Dadurch lässt sich die Aussage des Berichts von einer ursprünglich vorgesehenen, aber nicht ausgeführten Untersuchung unterscheiden.
Die Übergabe benennt den untersuchten Raum, die geltenden Bedingungen und verbleibende Fragen. Eine neue Lage von Ladefundamenten oder eine geänderte Fahrwegtrasse ist anschließend mit diesem Umfang abzugleichen. Die Beteiligten müssen erkennen können, ob vorhandene Erkenntnisse weiterhin passen oder ergänzende Bearbeitung nötig wird. Eine Aussage zur untersuchten Fläche darf nicht ohne Prüfung auf weitere Flächen oder größere Eingriffstiefen erweitert werden.
Bauleitung und Betrieb sollen dieselben Abschnittsgrenzen verwenden. Ein bearbeiteter Baufeldteil und eine weiterhin genutzte Verkehrsfläche dürfen nicht unter einer unklaren Sammelbezeichnung zusammengefasst werden.
Betrieblich benötigte Fahrbeziehungen werden von Erdarbeiten getrennt dargestellt. Der Verkehrsbetrieb benennt organisatorische Anforderungen und verfügbare Arbeitsbereiche.
Leitungen, Schienen und Stahlteile können Messbedingungen beeinflussen. Fehlende Bestandsinformationen werden nicht durch die Annahme ersetzt, eine langjährig genutzte Fläche sei ausreichend untersucht.
Die Übergabe benennt bearbeitete und offene Flächen. Bei versetzter Baustelleneinrichtung wird geprüft, ob neue Eingriffe entstehen. Für den nächsten Abschnitt wird die erforderliche Aussage gesondert mit den dort geplanten Eingriffen abgeglichen. Für erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen wird der betroffene Bereich benannt. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Vergeben Sie verständliche Bezeichnungen für die Bauabschnitte und verwenden Sie sie im Plan, in der Anfrage und später im Bericht. Notieren Sie den aktuellen Planstand. So lassen sich eine gesperrte Fahrgasse und eine untersuchte Fläche unterscheiden, auch wenn ihre Grenzen zeitweise ähnlich verlaufen.
Die VBG empfiehlt, Zuständigkeiten und betriebliche Regeln vor dem Einsatz externer Firmen zu klären. Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, arbeiten die Arbeitgeber in Deutschland nach § 8 ArbSchG beim Arbeitsschutz zusammen. Benennen Sie für die Kampfmitteluntersuchung die Ansprechpartner und übermitteln Sie die vereinbarten Arbeitsbereiche und Schutzmaßnahmen. Den Fahrbetrieb organisiert weiterhin das Verkehrsunternehmen.
Wenn die Fahrzeugaufstellung oder Baufolge geändert wird, prüfen Sie zunächst, ob damit neue Bodenarbeiten verbunden sind. Falls ja, werden deren Lage und Tiefe mit dem bisherigen Untersuchungsumfang verglichen. Die Freigabe eines Wegs für Fahrzeuge ersetzt nicht die Prüfung, ob der Kampfmittelbericht die nächsten Erdarbeiten abdeckt.
Die Untersuchung beginnt mit der Eingriffsgeometrie und den vorhandenen Erkenntnissen. Betriebliche Zeitfenster werden darauf bezogen eingeplant.
Betriebs- und Bauleitung benennen die tatsächlich verfügbaren Flächen. Neue Einbauten, abweichende Pläne und geänderte Tiefen werden vor Beginn mitgeteilt.
Untersuchungsbereich und übriger Betrieb müssen organisatorisch zusammenpassen. Ein nicht zugänglicher Teil wird als Einschränkung dokumentiert und nicht stillschweigend in das Ergebnis einbezogen.
Die Methode wird anhand von Verdachtsgrundlage, Boden, Eingriffstiefe, Störeinflüssen und erreichbaren Bereichen ausgewählt. Betriebsleitung, Bauleitung und Fachfirma stimmen die erforderlichen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen mit dem Bauzustand und den benötigten Verkehrswegen ab.
Die beauftragte Untersuchung wird in den abgestimmten Hallen-, Lade- und Leitungsbereichen ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Betrieb, Planung und Bauleitung benannt.
Bewertete Ergebnisse werden dem betreffenden Bauabschnitt zugeordnet. Vor einer geänderten Ladeinfrastruktur erfolgt der erneute räumliche Abgleich.
Klären Sie vor der Terminvereinbarung, welche Teilfläche für die Untersuchung erreichbar ist. Abgestellte Fahrzeuge, Material oder laufende Rangierbewegungen können den Arbeitsraum begrenzen. Vereinbaren Sie mit dem Betriebshof, wann die Fläche zugänglich ist und welche Hindernisse vorher entfernt werden können. Nicht erreichbare Bereiche werden als offen dokumentiert.
Stahlbetonflächen, Leitungen, alte Fundamente und bei Bahnbetrieben auch Gleisbestand können die Wahl des Verfahrens beeinflussen. Stellen Sie den tatsächlichen Zustand und geplante Veränderungen dar. Ob eine Oberflächensondierung oder ein anderes Verfahren geeignet ist, hängt auch von diesen Einbauten ab. Selbst unter einer geräumten Stellfläche können sie die Messung beeinflussen. Für einen geplanten Rückbau wird der Untersuchungsbedarf vor Beginn geklärt. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden auch vor Bodeneingriffen für Rodung, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Bei einer Elektrifizierung sind die einzelnen Eingriffe der Ladeinfrastruktur maßgeblich. Für Arbeiten an Rangier- und Abstellanlagen kommen deren besondere Randbedingungen hinzu. Prüfen Sie, ob vorhandene Berichte die neuen Fundamente, Kabelgräben oder Gleisarbeiten tatsächlich erfassen. Der gemeinsame Standort allein reicht dafür nicht aus.
Schienen und technische Einbauten können die Auswertung erschweren. Dies bedeutet weder automatisch einen Kampfmittelbefund noch eine ausreichende Untersuchung. Das Verfahren muss zum Eingriff und zu den tatsächlichen Bedingungen passen.
Die Auswertung historischer Luftbilder und weiterer Unterlagen dient der Einordnung des Kampfmittelverdachts. Sie betrachtet die frühere Nutzung und erkennbare Hinweise im Untersuchungsbereich. Damit wird eine Grundlage für die Entscheidung über weitere Maßnahmen geschaffen. Sie ersetzt keine technische Untersuchung des Bodens und kann nicht jede spätere Auffüllung oder nachträgliche Veränderung beschreiben.
Historische Luftbildauswertung für das BaufeldGeomagnetische Messungen und elektromagnetische Verfahren erfassen unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Leitungen, Stahlteile, Bewehrung und metallhaltige Auffüllungen können die Auswertung beeinflussen. Ein Signal ist zunächst ein Messbefund, noch keine gesicherte Objektbestimmung. Die Verfahrenswahl muss deshalb die erwarteten Zielobjekte, das Umfeld und die tatsächliche Auswertbarkeit zusammen betrachten. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper.
Geomagnetik und Standortbedingungen Elektromagnetische Sondierung einordnenGeoradar ergänzt die Betrachtung, wenn die Fragestellung und die Bodenverhältnisse dafür geeignet sind. Die erkennbare Tiefe und die Unterscheidbarkeit von Strukturen hängen unter anderem vom Untergrund und von vorhandenen Einbauten ab. Es ist kein universeller Ersatz für andere Sondierverfahren. Ob eine Kombination Erkenntnisgewinn bringt, wird anhand des konkreten Untersuchungsziels entschieden.
Georadar und seine EinsatzgrenzenBei tieferen Eingriffen kann eine Untersuchung ausgehend von geeigneten Bohr- oder Sondierpunkten in Betracht kommen. Lage, Tiefe und technische Ausführung dieser Punkte müssen geplant werden. Eine Aussage für einen Punkt oder einen begrenzten Bereich lässt sich nicht allein aufgrund räumlicher Nähe auf die nächste Baugrube übertragen. Der Bericht muss den tatsächlich untersuchten Raum erkennen lassen. Für einzelne Ladefundamente oder Schächte werden das zu prüfende Bodenvolumen und die erreichbare Messabdeckung vor der Festlegung eines Bohrpunktrasters abgeglichen. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen bestimmt. Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation werden auf Aufgabe und örtliche Bedingungen abgestimmt.
Tiefen- und Bohrlochsondierung abstimmenEine baubegleitende Bearbeitung wird nicht allein dadurch erforderlich oder ausreichend, dass ein Bagger auf der Fläche arbeitet. Ihr Einsatz wird im Verhältnis zu den vorherigen Untersuchungen, zum Verdacht und zum Bauablauf festgelegt. Unklare Bereiche, störende Einbauten und vorgesehene Eingriffstiefen müssen vor Beginn besprochen werden. Eine notwendige Befundbearbeitung ist gesondert zu planen. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.
Bauaushubüberwachung für den geplanten Abschnitt Kampfmittelbergung nach fachlicher KlärungFür Bauarbeiten auf Verkehrs- und Betriebshöfen zählt eine nachvollziehbare Bearbeitung der konkreten Eingriffe. FONTANA-EOD beschreibt den vereinbarten Untersuchungsumfang und die Grenzen der eingesetzten Verfahren. Die Schlussfolgerung wird aus den tatsächlich vorliegenden Unterlagen und Ergebnissen abgeleitet. Ungeklärte Angaben oder eingeschränkte Messbedingungen bleiben dem betroffenen Untersuchungsbereich zugeordnet.
Die vorgesehenen Eingriffe werden in einem abgestimmten Lageplan geführt. Bei Änderungen wird festgehalten, welcher Stand ersetzt wurde. Damit arbeitet die Fachfirma nicht versehentlich auf einer älteren Geometrie, während die Bauausführung bereits einen anderen Eingriff vorbereitet.
Ein auffälliges Signal ist zunächst ein Befund, der fachlich einzuordnen ist. Umgekehrt kann eine erschwerte oder nicht belastbare Auswertung nicht als negatives Ergebnis gewertet werden. Welche weitere Bearbeitung sinnvoll ist, wird unter Berücksichtigung der Untersuchungsfrage und der örtlichen Bedingungen entschieden.
Die Projekt- und Betriebsleitung des Verkehrsbetriebs erhält die für die nächste Entscheidung erforderlichen Ergebnisse und Einschränkungen. Bei offenen Teilbereichen wird geklärt, welche Information oder Maßnahme noch fehlt. Die Projektbeteiligten behalten dadurch einen erkennbaren Übergabepunkt zwischen Untersuchung, Bewertung und weiterer Ausführung.
Die Kampfmittelbearbeitung wird in den Betriebsablauf eingebunden. Fahrzeugbewegungen und die Nutzung von Betriebshofbereichen werden durch die dafür zuständigen betrieblichen Verantwortlichen organisiert.
Die Betriebsleitung benennt Arbeitsfenster, Wege und Ansprechpartner. Sie entscheidet im eigenen Verantwortungsbereich über die Organisation des Betriebs.
Sie liefern Eingriffsflächen, Tiefen und Verfahren. Bei abschnittsweiser Ausführung bleibt der Zusammenhang von Planstand, Ausführungsabschnitt und Untersuchungsstand erhalten.
FONTANA-EOD führt den vereinbarten Auftrag aus. Behördliche Auskünfte und Fundverfahren bleiben den jeweiligen Zuständigkeiten zugeordnet. Betriebliche Freigaben des Hofs treffen die hierfür zuständigen Verantwortlichen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
Bauarbeiten und betrieblicher Verkehr benötigen abgestimmte Schutzmaßnahmen. Die Verantwortlichen berücksichtigen ihre jeweiligen Gefährdungen und Schnittstellen. Der Kampfmittelauftrag beschreibt dazu den konkreten Untersuchungs- und Bearbeitungsumfang.
Bei Bodenarbeiten an Betriebshöfen in Deutschland richtet sich der erforderliche Erlaubnis- und Befähigungskontext nach dem Sprengstoffgesetz, insbesondere §§ 7 und 20, soweit diese für die konkrete Tätigkeit einschlägig sind. Auftraggeber und Fachfirma klären vor der Ausführung, welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und entsprechenden Nachweise zum vereinbarten Leistungsumfang gehören. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Welche Erlaubnisse und Befähigungen für eine Tätigkeit in Deutschland erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Auftrag. Der sprengstoffrechtliche Rahmen und die Anforderungen der 1. SprengV werden deshalb nicht durch eine allgemeine Bezeichnung wie „Bodenprüfung“ ersetzt. Leistungsumfang, verantwortliche Fachkräfte und die vorgesehenen Arbeitsschritte gehören in die Auftragsklärung. Behördliche Entscheidungen werden durch die jeweils zuständigen Stellen getroffen.
Erlaubnisse und Befähigungen einordnenDie Gefährdungsbeurteilung muss die jeweilige Tätigkeit und ihre Umgebung berücksichtigen. Kampfmittelbezogene Gefährdungen treten neben die Risiken des Bohrens, Aushubs, Verkehrs oder Betriebs. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Vorbereitung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die für das Vorhaben maßgeblichen Vorgaben und Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit den beteiligten Verantwortlichen abzustimmen.
Unterlagen und Randbedingungen für die VorbereitungDie BFR KMR beschreiben ein strukturiertes Vorgehen auf Bundesliegenschaften. Ihre Methoden- und Dokumentationsgrundsätze können bei der fachlichen Planung helfen. Ihre Anwendung auf das Betriebshofvorhaben, örtliche Verfahren und Zuständigkeiten werden projektbezogen geklärt. Bei einem tatsächlichen Fund oder konkreten Verdacht bleiben die vorgesehenen Melde- und Sicherungswege maßgeblich.
Ergebnisse und Grenzen nachvollziehbar dokumentierenOb eine Fläche wieder befahren werden kann, sagt für sich genommen nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang der Boden auf Kampfmittel untersucht wurde. Der Bericht benennt den tatsächlich bearbeiteten Raum, die angewandte Untersuchung und ihre Grenzen. Lassen Sie anhand des Berichts prüfen, ob er die vorgesehenen nächsten Eingriffe erfasst.
Kennzeichnen Sie in den Ergebnisplänen nicht untersuchte oder unzugängliche Bereiche und später ergänzte Arbeiten. Eine neue Stellplatzmarkierung verändert den dokumentierten Untersuchungsumfang nicht. Für ein zusätzliches Fundament kann dagegen eine bisher nicht erfasste Fläche oder Tiefe relevant werden. Bewahren Sie die jeweiligen Planfassungen so auf, dass diese Unterscheidung auch bei einem Wechsel der Bauleitung nachvollziehbar bleibt.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · VBG: Betrieb von Bussen und Bahnen – sicher und gesund · ASR A1.8: Verkehrswege, Ausgabe 2022 mit Änderung 2024 · § 8 ArbSchG: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf die konkrete Baumaßnahme am Betriebshof sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Neben Verkehrsflächen sind Fundamente und Versorgungstrassen relevant. Ihre unterschiedlichen Tiefen und Arbeitsräume müssen bei der Vorbereitung erkennbar bleiben.

Anschlüsse der Ladeinfrastruktur räumlich und fachlich zuordnen.
Leitungs- und Energiebau
Aufschlüsse mit vorgesehenen Tiefen und aktuellem Planstand erfassen.
Bohrpunkte und Baugrundaufschlüsse

Eine historische Einordnung, die technische Sondierung und die Bearbeitung eines Befunds haben unterschiedliche Aufgaben. Die Auswahl folgt dem konkreten Eingriff und dem bisherigen Erkenntnisstand.

Die historische Grundlage für das geplante Baufeld prüfen und erkennbare Hinweise auf Kampfmittelverdacht mit ihren Auswertungsgrenzen einordnen.
Historische Luftbildauswertung
Tiefere Eingriffe mit ihrer Lage, Ausführung und erforderlichen räumlichen Untersuchung betrachten.
Tiefen- und Bohrlochsondierung
Eine gegebenenfalls erforderliche baubegleitende Bearbeitung mit den Voruntersuchungen und dem vorgesehenen Aushubablauf abstimmen.
BauaushubüberwachungBei noch offenen Hallen- oder Ladeflächen werden die Varianten im Plan getrennt kenntlich gemacht. Vorhandene Fachberichte können zunächst diesen möglichen Eingriffen zugeordnet werden. Die Abstimmung klärt, welche Angaben für die nächste Entscheidung fehlen. Erst die ausgewählte Bauaufgabe bildet die Grundlage eines konkret vereinbarten Untersuchungsumfangs.
Der Verkehrsbetrieb beschreibt verfügbare Flächen und organisatorische Bedingungen. Die Bauplanung liefert die vorgesehenen Eingriffe. Daraus wird die Facharbeit für einen bestimmten Abschnitt vorbereitet. Änderungen an Fahrwegen oder Abstellbereichen werden rechtzeitig mitgeteilt. Betroffene Arbeitsflächen und Bodenbereiche werden daraufhin mit dem vereinbarten Untersuchungsumfang abgeglichen.
Ein späteres Ladefundament oder eine verlegte Kabeltrasse wird mit dem bisherigen Bericht verglichen. Die neue Planung zeigt die tatsächliche Lage und Tiefe. Frühere Erkenntnisse bleiben nutzbar, soweit ihr Umfang zur neuen Aufgabe passt. Eine notwendige Ergänzung wird als eigener Schritt zugeordnet, statt die bestehende Dokumentation pauschal auf den gesamten Betriebshof auszuweiten.

Nennen Sie Standort und betroffene Einrichtung, etwa Halle, Abstellbereich oder Werkstattzufahrt. Interne Bezeichnungen werden mit dem Lageplan verbunden. Ergänzen Sie die Projektkontakte für Bauplanung und Betrieb. Die regionale Zuordnung hilft bei der Orientierung, beschreibt jedoch nicht die konkreten betrieblichen Bedingungen des einzelnen Arbeitsbereichs.

Behördliche Anforderungen, frühere Untersuchungen und betriebliche Angaben werden mit ihrem jeweiligen Bezug bereitgestellt. Prüfen Sie, ob sie dieselbe Fläche und dieselbe Bauaufgabe behandeln. Abweichende Planstände bleiben kenntlich. Die Fachfirma kann dadurch vorhandene Erkenntnisse gezielt einordnen und offene Fragen an die zuständigen Beteiligten richten.
Der Bericht wird gemeinsam mit seinen Lageplänen gelesen. Er beschreibt den tatsächlich ausgeführten Umfang und dokumentierte Einschränkungen. Eine nicht bearbeitete Anschlussstelle wird nicht allein wegen derselben Betriebsfläche in die Aussage einbezogen. Für die weitere Bauplanung bleiben offene Bereiche sichtbar und werden mit der dort vorgesehenen Arbeit verglichen.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenDie Betriebsorganisation legt die organisatorischen Rahmenbedingungen fest. FONTANA-EOD beschreibt die vereinbarte Kampfmittelfacharbeit und deren Ergebnis. Beide Informationsbereiche werden für die konkrete Bauphase benötigt. Die betriebliche Flächenbereitstellung und das fachliche Untersuchungsergebnis betreffen unterschiedliche Voraussetzungen der Bauphase. Über die Nutzung des Betriebshofs entscheiden die betrieblich Verantwortlichen.
Betriebliche Angaben und Fachberichte zusammenführenEin räumlich begrenzter Auftrag ist möglich, wenn Aufgabe, Verdachtslage und geltende Anforderungen dazu passen. Die Bearbeitung und ihre Aussage bleiben dann auf den dokumentierten Bereich beschränkt.
Neben der tatsächlichen Verfügbarkeit sind Zugang, Arbeitsbedingungen, Bestand und Eignung des Untersuchungsverfahrens zu klären. Die fachliche Vorbereitung verbindet diese Bedingungen mit den Betriebsfenstern.
Wenn dort zusätzliche Bodenarbeiten vorgesehen sind, sollten diese mit Lage und Tiefe aufgenommen werden. Werden vorhandene Flächen nur organisatorisch anders genutzt, ist dies vor allem als betriebliche Randbedingung mitzuteilen.
Der Kampfmittelbericht dokumentiert die vereinbarte Untersuchung des Bodens. Ob die Fläche für den Fahrbetrieb genutzt werden kann, entscheiden die betrieblich Verantwortlichen unter Berücksichtigung der dafür geltenden Voraussetzungen.
Neue Fundamente, Kabelwege oder andere Erdarbeiten werden mit dem dokumentierten Untersuchungsumfang abgeglichen. Die frühere Prüfung einer benachbarten Stellfläche schließt zusätzliche Eingriffe nicht automatisch ein.
Nur wenn der dokumentierte Umfang den Graben mit Lage, Tiefe und Ausführung einschließt. Fundament und Anschlussleitung müssen getrennt im Plan erkennbar sein. Ein gemeinsamer Bauauftrag verbindet die Untersuchungsräume nicht automatisch.
Dazu gehören Datengrundlage, Anzahl der Arbeitsabschnitte, Zugänglichkeit, Störeinflüsse und Eingriffstiefen. Geänderte Arbeitsbereiche können die Organisation beeinflussen. Eine belastbare Leistungsabgrenzung setzt den konkreten Ablaufplan voraus. Bodenaufbau, geeignetes Verfahren, fachliche Auswertung und Dokumentation bestimmen den Leistungsumfang zusätzlich.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Betriebsleitung, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Ein erster Kontakt ist auch mit vorläufigen Unterlagen möglich. Kennzeichnen Sie, welche Angaben feststehen und welche noch geplant oder unklar sind. Beschreiben Sie die nächste benötigte Projektentscheidung; das geeignete Verfahren wird anhand des Eingriffs und der Untersuchungsbedingungen gemeinsam abgestimmt.
Übermitteln Sie Adresse beziehungsweise Region sowie einen Lageplan mit Hallenflächen, Fahrwegen, Ladepunkten und Versorgungstrassen. Ergänzen Sie die geplanten Eingriffstiefen, gegebenenfalls Bezugshöhen und das vorgesehene Bauverfahren. Auch Arbeitsräume und zusätzliche Bodeneingriffe außerhalb der eigentlichen Bauwerkskontur sollten erkennbar sein. Bei Varianten muss feststehen, welche bereits ausgewählt ist und welche nur als mögliche Alternative betrachtet wird.
Senden Sie vollständige Kampfmittelunterlagen mit Anlagen sowie relevante Bestands- und Leitungspläne. Hinweise zu Auffüllungen, metallischen Einbauten oder eingeschränktem Zugang helfen bei der Einordnung. Ein Auszug ohne Lageplan kann die räumliche Aussage eines Berichts verdecken. Bekannte Lücken oder widersprüchliche Angaben sollten deshalb bereits in der Anfrage genannt werden.
Benennen Sie den geplanten Ausführungszeitraum und die Projekt- und Betriebsleitung des Verkehrsbetriebs. Beschreiben Sie, ob eine Ausschreibung vorbereitet, ein konkreter Eingriff abgestimmt oder ein vorhandener Bericht auf eine Änderung bezogen werden soll. Aus diesen Angaben wird der nächste fachliche Schritt entwickelt. Eine feste Aussage zu Aufwand oder Termin setzt eine ausreichende Abgrenzung der Aufgabe voraus.
Senden Sie einen Bauphasenplan mit Eingriffsflächen, verfügbaren Arbeitsbereichen und relevanten Betriebswegen. Ergänzen Sie Tiefenangaben, vorhandene Kampfmittelberichte und den Ansprechpartner für den Betriebshof. Mit diesen Angaben klären wir den Untersuchungsbedarf und welche Informationen für ein Angebot noch fehlen.
Für die Zuordnung Ihrer Anfrage: Branchen und Anwendungsfälle. Region des Vorhabens.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.