Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Projektentwicklung, Tragwerksplanung und Bauleitung benötigen für Bodenplatte, Fundamente, Pfähle und Außenanlagen einen Untersuchungsstand mit eindeutigem Flächen- und Tiefenbezug. FONTANA-EOD gleicht Hallenraster, Gründungen und besondere Tiefpunkte mit vorhandenen Erkenntnissen und den Messbedingungen ab. Senden Sie Hallen- und Gründungsplan mit Achsen, Solltiefen, Medien und Bauphasen, damit erforderliche Untersuchungen und Nachweise vor Vergabe oder Aushub abgestimmt werden können.
Stützenachsen früh prüfen.
Fläche und Tiefe abgrenzen.
Untersuchung vor Aushub planen.
Vor einem Hallenneubau wird anhand vorhandener Verdachtshinweise geklärt, welche Kampfmitteluntersuchungen für Gründung und weitere Bodeneingriffe benötigt werden. Stützenachsen, Fundamente, Pfähle, Leitungen, Entwässerung und Außenanlagen werden mit Lage und Tiefe im aktuellen Plan erfasst. Vorhandene Ergebnisse werden darauf geprüft, ob sie diese Arbeitsräume ausreichend abdecken. Der Nachweis bleibt an die untersuchten Bauteile und Tiefen gebunden; Änderungen am Raster oder an der Gründung werden gesondert abgeglichen.
Beim Hallenneubau müssen Projektentwicklung, Tragwerksplanung, Tiefbau, Bauleitung und HSE dieselben Flächen- und Tiefenbezüge verwenden.
Das Hallenraster ordnet die Stützenachsen. Fundament- und Pfahlpositionen werden mit ihren Achsbezeichnungen in den Untersuchungsplan übernommen.
Hallenraster abstimmenDie Bodenplatte wird häufig großflächig vorbereitet, greift aber nicht immer so tief ein wie Pfähle, Schächte oder Medien. Diese Unterschiede müssen fachlich getrennt werden.
Bodenplatte abgrenzenDie Gründungstiefe gibt an, wie weit das jeweilige Fundament oder Gründungselement in den Untergrund reicht. Sie wird mit eindeutigem Höhenbezug bei der Verfahrenswahl berücksichtigt.
Gründungstiefe klärenAußenanlagen umfassen Verkehrsflächen, Rampen, Entwässerung, Retention, Feuerwehrumfahrt und Medien. Sie benötigen häufig eigene Prüfabschnitte.
Außenanlagen prüfenSondierbarkeit hängt von Oberfläche, Bewuchs, Rückbauzustand, Leitungen, Störkörpern, Bodenaufbau und Zugänglichkeit des Baufeldes ab.
Sondierbarkeit bewertenDas Nachweisziel beschreibt, ob Unterlagen für Vergabe, Bauleitung, Projektakte, HSE, Betreiber oder eine konkrete Anschlussentscheidung benötigt werden.
Nachweisziel festlegenDer Untersuchungsplan unterscheidet flächigen Aushub, einzelne Gründungselemente und die Eingriffe für Leitungen und Außenanlagen.
Die Grundfläche der Halle ist der sichtbare Hauptbereich, aber nicht automatisch der einzige Prüfbereich. Baugruben, Arbeitsräume, Baustraßen, Entwässerung und Außenanlagen können ebenso relevant sein und sollten getrennt mit Lage, Tiefe und Nachweisziel beschrieben werden.
Stützenachsen, Pfahlgründungen und Tiefgründungspunkte greifen punktuell in den Untergrund ein. Für diese Eingriffe müssen Lage, Solltiefe, Bohrverfahren und spätere Dokumentation vor der Ausführung bekannt sein.
Bodenplatte, Planum, Frostschutz, Schottertragschicht und Auffüllungen beeinflussen Oberfläche, Zugänglichkeit und Messbarkeit. Die Prüfung muss unterscheiden, ob nur oberflächennahe Erdarbeiten oder tiefere Gründungen betroffen sind. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen bei Baufeldfreimachung, Aufbruch, Rückbau oder Herstellen von Baustraßen und Arbeitsflächen eingeplant.
Strom, Wasser, Entwässerung, Löschwasser, Daten, Schächte, Rigolen und Regenrückhaltung verlaufen oft außerhalb der Hallenfläche und greifen unterschiedlich tief ein. Diese Bereiche benötigen eigene Lage- und Tiefenbezüge.
Rampen, Zufahrten, Feuerwehrumfahrten, Ladehöfe und Parkbereiche werden häufig großflächig befestigt. Für die Kampfmittelprüfung zählen Bauabschnitt, Aushubtiefe, Störkörper, Leitungsbestand und spätere Nutzung.
Bohrungen, Schürfe oder Probenahmen für Baugrund und Umwelt finden oft vor dem Hallenbau statt. Diese Eingriffe sollten mit Verdachtslage, Solltiefe und Sondierbarkeit abgestimmt werden, bevor das Untersuchungsteam in den Boden eingreift.
Die Untersuchung wird in den Bauzeitenplan aufgenommen. Sondierung, Befundbewertung, Aushubüberwachung und Dokumentation sollten vor Vergabe und Arbeitsvorbereitung in den Ablauf aufgenommen werden.
Bei einer späteren Erweiterung oder neuen Leitung wird geprüft, ob vorhandene Untersuchungsergebnisse zum geplanten Eingriff passen. Die Dokumentation hält dafür die untersuchten Flächen, Tiefen und Einschränkungen fest.
Der fachliche Prüfbedarf entsteht aus Hallenraster, Gründungsart, Medien, Außenanlagen, Baugrunduntersuchung und Nachweisziel.

Stützenachsen, Fundamente, Pfähle und Bodenverbesserung werden mit Lage, Solltiefe und Bohrverfahren abgeglichen. Zusammen mit Verdachtslage und Messbedingungen lässt sich der erforderliche Untersuchungsumfang festlegen.
Gründungspunkte abstimmen
Großflächige Erdarbeiten für Planum, Tragschicht und Bodenplatte werden mit Verdachtslage, Störfeldern und Sondierbarkeit verbunden.
Geeignete Untersuchung für Hallenfläche und Planum wählen
Leitungstrassen, Schächte und Entwässerungsbauwerke können auch außerhalb der Hallenfläche liegen. Ihre linienförmigen, punktuellen oder flächigen Arbeitsräume werden gesondert erfasst.
Verfahren für Medienräume und Schächte bestimmen
Zufahrten, Rampen, Ladehöfe, Parkflächen und Feuerwehrumfahrten brauchen eine eigene Bewertung von Fläche, Tiefe, Bauphase und Dokumentation.
Außenanlagen fachlich abgrenzen
Messanomalien werden fachlich bewertet und mit Lagebezug dokumentiert. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand haben Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung Vorrang; in Deutschland an die Polizei unter 110, außerhalb Deutschlands über den örtlichen Notrufweg. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen.
Befunde und Anschlussmaßnahmen nachvollziehbar führen
Die Unterlagen benennen untersuchte Flächen und Tiefen, Verfahren, Ergebnisse und offene Bereiche für Vergabe, Bauleitung und Betreiber.
Nachweise vorbereitenHallenneubauten sollten vor Vergabe und Aushub so vorbereitet werden, dass Flächen, Tiefen, Methoden und Dokumentation zusammenpassen.
Vor Erwerb, Planung oder Nutzungsänderung kann eine Unterlagensichtung klären, ob Kampfmittelverdacht für Hallenfläche, Außenanlagen oder tiefe Eingriffe relevant wird.
Projektfläche prüfen lassenLeistungsverzeichnisse benötigen klare Angaben zu Prüfbereichen, Tiefe, Methode, Einschränkungen und Nachweisen. Unklare Prüfgrenzen sollten vor Vergabe geklärt werden.
Vergabeunterlagen vorbereitenPfähle, Einzelfundamente, Streifenfundamente und Bohrpunkte müssen mit Lage, Tiefe, Bohrverfahren und Sondierbarkeit verbunden werden.
Gründungsbereiche abstimmenSchächte, Rigolen, Entwässerung und Leitungen greifen punktuell oder linienförmig in den Untergrund ein und dürfen nicht nur als Nebenfläche behandelt werden.
Untersuchungsbedarf für Medien und Entwässerung einordnenZufahrten, Laderampen, Parkflächen und Feuerwehrumfahrten können große Erdarbeiten mit vielen Einbauten verbinden. Diese Bereiche sollten abschnittsweise bewertet werden.
Außenflächen abgrenzenBei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Messanomalien werden anhand der Messdaten fachlich bewertet und einer gezielten Anschlussuntersuchung zugeordnet.
Befundwege und Lagebezug dokumentierenHallen- und Gründungsplan werden mit vorhandenen Erkenntnissen und den Messbedingungen verglichen. Fehlende Tiefenangaben oder noch offene Bauteilpositionen werden vor dem betroffenen Eingriff geklärt.
Stützenachsen, Gründungsart und Solltiefe legen die Untersuchungsaufgabe fest. Ob die erforderliche Aussage von der Oberfläche oder durch eine Tiefenuntersuchung erreichbar ist, hängt auch von Verdachtslage und Messbedingungen ab.
Hallenraster prüfen lassenFrühere Nutzung, Luftbildauswertung, Altpläne und vorhandene Gutachten helfen, die Hallenfläche und Außenbereiche fachlich einzugrenzen.
Vornutzung auswertenEntwässerung, Schächte, Rigolen, Rückhaltebecken und Verkehrsflächen können andere Tiefen erreichen als die Bodenplatte. Diese Bereiche benötigen eigene Aussagen.
Außenbereiche abgrenzenAuffüllungen, Schrott, Leitungen, Bewehrung und Rückbaukörper können Messergebnisse überlagern. Die Methode sollte diese Faktoren vor der Ausführung berücksichtigen.
Methodik fachlich bestimmenWenn Erdarbeiten in kurzer Bauzeit laufen, sollten Sondierung, Bewertung und mögliche Aushubüberwachung früh in die Terminplanung aufgenommen werden.
Untersuchungen und Übergaben in den Bauzeitenplan einordnenAusschreibung und Bauleitung benötigen die untersuchten Bereiche, eingesetzten Verfahren und Ergebnisse sowie Angaben zu Einschränkungen und noch erforderlichen Untersuchungen.
Nachweise für Vergabe vorbereitenUntersuchte Flächen und Tiefen werden mit Bestand, Betrieb und den benötigten Nachweisen verknüpft. Planstand, tatsächliche Ausführung und spätere Übergabe werden aufeinander bezogen. Ändern sich Achsen, Tiefen, Bauphasen oder Medienverläufe, wird geprüft, ob die bisherige Untersuchung den neuen Eingriff noch abdeckt.
Bei Hallenneubauten sollte die Bewertung nicht als pauschale Standortbetrachtung angelegt werden. Hallenbereiche, Bohrpunkte, Medienachsen, Aushubbereiche, Zufahrten, Rückbauzonen und spätere Anschlussflächen können unterschiedliche Tiefen, Störfelder und Nachweisziele haben. Die Dokumentation benennt die untersuchten Arbeitsräume und ihre jeweiligen Aussagegrenzen.
Die geplanten Eingriffe werden mit ihren Solltiefen im Untersuchungsplan festgehalten. Eine Bodenplatte, ein Kabelgraben, ein Pumpenschacht, eine Pfahlgründung und eine Baugrundbohrung erzeugen unterschiedliche Anforderungen. Deshalb werden Bauziel, Solltiefe und Prüfverfahren vor der Ausführung gemeinsam betrachtet.
Bestandsleitungen, Schächte, alte Fundamente, Bewehrung, Stahlreste, Schotter, Recyclingmaterial und frühere Bauzustände können Messergebnisse beeinflussen. Diese Faktoren sind nicht nur bautechnische Randbedingungen, sondern bestimmen auch, welche Methode fachlich tragfähig ist und welche Grenzen im Bericht benannt werden.
Auf Industrie- und Gewerbestandorten entscheiden Zufahrt, Schichtfenster, Sicherheitsbereiche, Werksverkehr, Fremdfirmenkoordination und HSE-Anforderungen mit über die praktische Ausführung. Eine fachliche Prüfung muss diese Punkte aufnehmen, ohne den Prüfbereich oder die Aussagegrenze unklar zu machen.
Vor Aushub, Bohrung oder Rückbau sollte feststehen, wie bei Verdachtsmomenten kommuniziert wird, wer informiert wird, welche Arbeiten unterbrochen werden und welche Angaben dokumentiert werden. Ein unerwarteter verdächtiger Gegenstand erfordert sofortigen Arbeitsstopp und unverzügliche Meldung über den örtlichen Notrufweg; in Deutschland an die Polizei unter 110.
Die spätere Projektakte muss auch für Personen verständlich sein, die nicht bei der Ausführung anwesend waren. Deshalb sollten Lagebezüge, Pläne, Methode, Randbedingungen, Befundbewertung und Empfehlungen so aufgebaut werden, dass Bauleitung, HSE, Betreiber und spätere Fachplanungen damit weiterarbeiten können.
Industrie- und Gewerbeprojekte verändern sich häufig zwischen Entwurf, Vergabe, Arbeitsvorbereitung und Ausführung. Wenn sich Achsen, Bohrpunkte, Medienverläufe, Baugrenzen, Höhen oder Bauphasen ändern, sollte auch die kampfmitteltechnische Einordnung nachgeführt werden, damit Bericht, Planstand und tatsächlicher Eingriff zusammenpassen.
Projektsteuerung, Bauleitung, HSE, Planung und Ausführung verwenden den vereinbarten Planstand und dieselben Arbeitsgrenzen. Dazu gehören klare Ansprechpartner, eindeutige Lagebezüge, verständliche Arbeitsgrenzen und eine Dokumentation, die auch bei Personalwechsel oder späteren Bauphasen noch nachvollzogen werden kann.
Nach der fachlichen Prüfung müssen Tiefbau, Bohrunternehmen, Rückbau, Leitungsbau und Hallenbau wissen, welche Bereiche betrachtet wurden und welche Randbedingungen bestehen. Pläne, Ergebnisse und Einschränkungen werden den Folgegewerken für ihre Arbeitsvorbereitung übergeben.
Industrieflächen werden oft mehrfach angepasst. Eine heutige Prüfung kann später für weitere Leitungen, Hallenänderungen, Maschinenstandorte oder Außenanlagen wichtig werden. Deshalb sollte die Dokumentation so aufgebaut sein, dass spätere Projektbeteiligte Fläche, Methode, Tiefe, Randbedingungen und Aussagegrenze ohne Rückgriff auf mündliche Absprachen verstehen.
Messqualität, Arbeitssicherheit und Nachweisfähigkeit hängen von der konkreten Bauausführung, vom Bestand und von der Zugänglichkeit ab.
Stützenachsen, Pfähle und Fundamente brauchen genaue Lage- und Tiefenangaben. Diese Daten steuern die technische Prüfung vor der Ausführung.
Die Bodenplatte kann großflächig wirken, greift aber nicht immer tief ein. Sie muss von Schächten, Pfählen, Verbau und Medien getrennt bewertet werden.
Rampen, Zufahrten, Feuerwehrumfahrten und Parkflächen erzeugen eigene Bauphasen und Tiefen. Sie gehören in den Prüfbereich, wenn dort Bodeneingriffe geplant sind.
Vorhandene Leitungen können Untersuchungen und Bauarbeiten beeinflussen. Neue Leitungen und Schächte werden mit ihren eigenen Arbeitsräumen und Tiefen erfasst.
Bohrpunkte vor Baubeginn benötigen Lage, Solltiefe, Bohrverfahren und Zugang. Sie sollten nicht unabhängig von der Verdachtslage ausgeführt werden.
Die Unterlagen müssen erkennen lassen, welche Flächen, Tiefen und Bauabschnitte betrachtet wurden und welche Bereiche später gesondert zu prüfen sind.
Die Dokumentation benennt untersuchte Flächen und Tiefen, Verfahren, Ergebnisse und Einschränkungen für Vergabe, HSE, Bauleitung und Projektakte.
Verwendbar werden Nachweise erst, wenn Lageplan, Baufeldgrenzen, Bauabschnitt, Bestandsleitungen, geplante Tiefen und vorhandene Unterlagen eindeutig zusammengeführt sind. Bei Hallenneubauten sollten Teilflächen und Eingriffe klar getrennt werden.
Luftbilder, Altpläne, frühere Nutzungen, Rückbauunterlagen, Altlastendaten und vorhandene Gutachten werden nicht isoliert betrachtet. Entscheidend ist, ob sich daraus eine projektbezogene Prüf- oder Anschlussfrage ergibt.
Die eingesetzten Verfahren müssen zu Oberfläche, Störkörpern, Bodenaufbau, Zugang, Messbarkeit und Tiefe des Eingriffs passen. Für Hallenraster, Stützenachsen, Bodenplatten, Pfahlgründungen, Mediengräben und Außenanlagen kann deshalb eine Kombination aus Vorerkundung, Sondierung und baubegleitender Kontrolle erforderlich werden.
Anomalien, Störfelder und Befunde werden mit Lagebezug, Methode, Einschränkungen und Anschlussentscheidung beschrieben. So bleibt nachvollziehbar, ob eine Fläche weiterbearbeitet, vertieft geprüft oder im Bauablauf begleitet wird.
Die Dokumentation muss für Auftraggeber, Bauleitung, HSE, Planer und spätere Betreiber verständlich sein. Sie beschreibt Ergebnis, Prüfbereich, Methode, Grenzen und noch erforderliche Schritte.
Vor dem Eingriff sollten Bauleitung und Ausführung wissen, welche Bereiche betrachtet wurden, welche Grenzen gelten, wer bei Verdachtsmomenten informiert wird und welche Unterlagen während der Bauphase benötigt werden.
Dokumentation ist nur belastbar, wenn Fläche, Tiefe, Verfahren, Randbedingungen und Anschlussentscheidung eindeutig beschrieben sind.
Planstand, Revisionsnummern, Bauabschnitte, Koordinatenbezug und vorgesehene Tiefen werden festgehalten, damit die spätere Aussage zum tatsächlichen Eingriff passt.
Der betrachtete Bereich wird nicht nur textlich, sondern räumlich beschrieben. Teilflächen, Bohrpunkte, Trassen, Baugruben und offene Anschlussbereiche müssen erkennbar bleiben.
Historische Auswertung, Oberflächensondierung, Tiefenprüfung, Bohrlochsondierung oder Aushubüberwachung werden so dokumentiert, dass Methode und Aussagegrenze nachvollziehbar sind.
Versiegelung, Bewehrung, Leitungsbestand, Schrott, Auffüllungen, Betriebseinschränkungen und Zugang werden als Einflussfaktoren benannt, statt die Aussage zu überdehnen.
Befunde werden fachlich eingeordnet und mit Lagebezug, Messkontext und vorgeschlagenem Anschluss verbunden. So kann die Projektleitung weitere Schritte geordnet veranlassen.
Die Unterlagen werden für Projektakte, Vergabe, Bauleitung und spätere Eingriffe so vorbereitet, dass sie nicht nur als Einzelbericht, sondern als belastbare Entscheidungsgrundlage dienen.
Der Ablauf folgt der Projektlage: Unterlagen, Verdacht, Methode, Ausführung, Bewertung und Dokumentation werden schrittweise zusammengeführt.
Zu Beginn werden Lageplan, Bauziel, Teilflächen, frühere Nutzung, Leitungsdaten, Baugrundangaben, vorhandene Gutachten und geplante Tiefen für den Hallenneubau zusammengeführt.
Es wird festgelegt, ob eine Unterlage für Vergabe, Bauleitung, HSE, Betreiber, Bohrpunkte, Aushub oder eine konkrete Anschlussentscheidung benötigt wird.
Historische Auswertung und vorhandene Angaben werden mit dem geplanten Eingriff abgeglichen. Daraus ergibt sich, welche Bereiche fachlich vertieft betrachtet werden sollten.
Oberflächenprüfung, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Aushubüberwachung oder eine Kombination werden nach Oberfläche, Tiefe, Störfeldern und Bauablauf eingeordnet.
Zugang, Sperrflächen, Betriebsfenster, Geräteeinsatz, Leitungen, Ansprechpartner und Sicherheitsorganisation werden vor Beginn mit den Projektbeteiligten abgestimmt.
Die beauftragte Prüfung wird mit Lagebezug, Messdaten, Befundaufnahme und baubegleitender Kommunikation durchgeführt, soweit dies für den Projektstand erforderlich ist.
Messdaten, Verdachtsmomente, Störkörper und Einschränkungen werden fachlich bewertet. Bei Bedarf werden Anschlussmaßnahmen oder weitere Abstimmungen vorbereitet.
Die Dokumentation beschreibt Prüfbereich, Methode, Randbedingungen, Ergebnis und nächsten fachlichen Schritt für Bauleitung, Vergabe, HSE und Projektakte.
Die technische Qualität hängt von Oberfläche, Tiefe, Zugang, Bestand, Leitungen und Störkörpern ab. Diese Randbedingungen bestimmen die Aussagegrenze.
Für die Kampfmittelprüfung werden Hallenfläche, Gründungen, Leitungsgräben und Außenanlagen mit ihren geplanten Eingriffstiefen betrachtet.
Ein Hallenbereich, eine Bohrung, ein Mediengraben, eine Baugrube und eine Verkehrsfläche können unterschiedliche Anforderungen an Verfahren, Tiefe und Dokumentation haben. Die technische Bewertung trennt diese Bereiche, damit die spätere Aussage zur tatsächlichen Bauhandlung passt. Lageplan, Bauzustand, Störumfeld und geplanter Eingriff bilden die Grundlage der technischen Bewertung. Ein bereits versiegelter Bereich kann wegen Bewehrung, Leitungen oder Auffüllungen anders zu bewerten sein als eine offene Erweiterungsfläche. Ein punktueller Tiefeneingriff an einer Stützenachse kann wiederum andere Nachweise erfordern als ein flächiger Oberbodenabtrag oder ein kurzer Medienanschluss. Deshalb wird der Prüfbereich so beschrieben, dass Bauleitung, HSE, Planung und Ausführung erkennen können, welche Teilfläche betrachtet wurde, welche Randbedingungen galten und welche Anschlussentscheidung für den nächsten Bauabschnitt fachlich tragfähig ist.
Befestigte Flächen, Asphalt, Beton, Schotter, Bewuchs, Rückbauzustand und Zwischenlager beeinflussen, ob eine technische Vorprüfung für Hallenneubauten zuverlässig ausgeführt werden kann.
Pfahlgründungen, Schächte, Mediengräben, Retentionsanlagen, Maschinenfundamente und Baugruben können tiefer reichen als oberflächennahe Prüfungen. Die Solltiefe muss vorab bekannt sein.
Bewehrung, Stahlreste, Schrott, alte Fundamente, Betriebseinbauten und Leitungen können Messsignale überlagern. Diese Faktoren gehören in die Methodenauswahl und Bewertung.
Erdung, Strom, Wasser, Gas, Medien, Entwässerung und Kommunikationstrassen sind Sicherheits- und Messfaktoren zugleich. Leitungspläne sollten vor der Ausführung geprüft werden.
Betrieb, Zufahrten, Sicherheitsbereiche, Lagerflächen, Maschinenstandorte und Schichtfenster bestimmen, wann und wie Prüfleistungen praktisch ausgeführt werden können.
Der Bericht muss erkennen lassen, welche Teilfläche betrachtet wurde, welche Methode eingesetzt wurde und welche Grenzen für spätere Bauphasen bestehen bleiben.

Stützenachsen, Einzelfundamente, Pfähle und Bodenverbesserungen werden mit ihren tatsächlichen Arbeitsräumen beschrieben. Vorhandene Untersuchungsergebnisse werden auf diese Geometrie bezogen. Verschobene Achsen oder geänderte Gründungen benötigen einen erneuten räumlichen Abgleich.
Gründungspunkte mit vorhandenen Ergebnissen abgleichen
Ein Ergebnis für einzelne Gründungspunkte beschreibt nicht automatisch alle späteren Bodeneingriffe. Leitungsgräben, Schächte, Rampen und Außenanlagen werden mit Lage und Tiefe erfasst. Für die Verfahrenswahl sind außerdem Versiegelungen, technische Einbauten und die erreichbaren Arbeitsflächen maßgeblich.
Geeignete Verfahren für Leitungen und Außenanlagen auswählenDie Verfahrenswahl richtet sich nach Verdachtslage, Untersuchungsziel, erforderlicher Tiefe und Messbedingungen. Für jeden Bauabschnitt wird festgelegt, welche Aussage die Untersuchung liefern soll.
Sie ordnet frühere Nutzung, erkennbare Verdachtsmomente, Altbestand und Flächenhistorie ein. Sie ersetzt keine technische Prüfung, kann den Prüfbereich aber deutlich präzisieren.
Sie eignet sich für zugängliche und ausreichend messbare Bereiche. Versiegelung, Bewehrung, Leitungen und Schrott können die Aussage beeinflussen und müssen berücksichtigt werden.
Geomagnetik erfasst ferromagnetische Anomalien auf zugänglichen Flächen. Bewehrung, Stahlreste, Leitungen, Erdungsnetze und Maschinenfundamente können die Messdaten im Werkumfeld überlagern. Auswertbare Bereiche und Messgrenzen werden getrennt dokumentiert.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielobjekt, Bodenleitfähigkeit, benötigte Tiefe und elektrische Infrastruktur bestimmen die Eignung für die jeweilige Hallengründung, den Mediengraben oder die Außenanlage.
Georadar bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann Leitungen oder Einbauten ergänzend untersuchen. Boden, Feuchte, Oberflächenkopplung und Bewehrung beeinflussen die Datentiefe. Eine Reflexion identifiziert ein Kampfmittel nicht eindeutig.
Bei Bohrungen, Pfählen, Schächten und tieferen Gründungen wird geprüft, ob eine Sondierung von der Oberfläche den benötigten Tiefenbereich ausreichend erfasst oder eine Tiefensondierung erforderlich ist. Lage und Solltiefe sind dafür anzugeben.
Sie kann für definierte Bohrpunkte oder tiefe Eingriffe relevant sein. Entscheidend sind Lage, Durchmesser, Bohrverfahren, Abstand, Verrohrung und Dokumentationsziel.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn festgelegt.
Messauffälligkeiten erhalten eine gezielte Anschlussuntersuchung oder Freilegung. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang und örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt. Ein unerwarteter verdächtiger Gegenstand wird nicht eigenständig weiter freigelegt; Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung haben Vorrang.
Je nach Projektstand kann der nächste Schritt eine Unterlagenprüfung, eine technische Sondierung, eine Aushubbegleitung oder eine Nachweisabstimmung sein.
Lageplan, Bauabschnitt, Tiefe, Bestand und vorhandene Gutachten werden vor Ausschreibung gebündelt. So kann der Leistungsumfang fachlich sauberer beschrieben werden.
Projektunterlagen prüfen lassenFrühere Nutzung, Luftbilddaten und Altunterlagen werden mit dem geplanten Eingriff verbunden, statt nur eine allgemeine Flächenaussage zu treffen.
Vornutzung auswerten lassenBohrpunkte, Pfähle, Schächte, Fundamente und Trassen brauchen einen eigenen Tiefenbezug. Die Sondierung sollte vor Ausführung darauf abgestimmt werden.
Eingriffstiefe und Prüfbereich klärenWenn Messbarkeit, Bestand oder Störkörper die Vorprüfung begrenzen, kann eine fachkundige Begleitung definierter Erdarbeiten sinnvoll werden.
Aushubüberwachung einplanenDie Unterlagen ordnen Ergebnisse, Einschränkungen und offene Untersuchungen den jeweiligen Bauabschnitten zu.
Nachweise vorbereitenWeitere Informationen zur Kampfmittelprüfung bei Logistikprojekten, auf Konversionsflächen und an Altstandorten finden Sie im Bereich Industrie und Gewerbe.
Industrie und GewerbeFachplanung, FONTANA-EOD und Bauleitung verwenden denselben Planstand und dieselben Achsbezeichnungen. So lässt sich jedes Ergebnis dem vorgesehenen Bauteil zuordnen.
Die Bewertung beginnt mit Lageplan, Nutzung, Bauziel, Tiefe, Störumfeld und vorhandenen Unterlagen. Auf dieser Grundlage werden Untersuchungsbereiche und geeignete Verfahren festgelegt.
Oberfläche, Bestandsleitungen, Bewehrung, Auffüllungen, Schrott, Bauzustand und Zugänglichkeit können die Aussage beeinflussen. Diese Grenzen werden in der Bewertung und Dokumentation berücksichtigt.
Bauleitung, Fachplanung, HSE, Betreiber und ausführende Unternehmen erhalten eine gemeinsame Grundlage für Arbeitsgrenzen, Ansprechpartner und Anschlussentscheidungen.
Berichte, Lagebezüge, Befunde und Empfehlungen werden so aufgebaut, dass sie für Vergabe, Bauleitung, Projektakte und spätere Eingriffe nutzbar bleiben.
Sondierung, Aushubüberwachung, Befundbewertung und Dokumentation werden an Terminfenster, Zugang, Sperrbereiche und tatsächliche Bauphasen angepasst.
Auf aktiven Industrie- und Gewerbestandorten werden Zufahrten, Produktion, Sicherheitsbereiche, Schichtfenster und HSE-Anforderungen in die Ablaufplanung aufgenommen.
Industrie- und Gewerbeprojekte benötigen klare Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber, Betreiber, Planung, HSE, Bauleitung, Fachfirma und zuständigen Stellen.
FONTANA-EOD übernimmt die projektbezogene fachliche Prüfung, ordnet Unterlagen, Sondierbarkeit, Eingriffstiefe und Bauablauf ein und erstellt nachvollziehbare Dokumentation für den beauftragten Leistungsumfang.
Auftraggeber und Betreiber stellen Standortdaten, Pläne, Bauziel, Zeitfenster, Ansprechpartner und vorhandene Unterlagen bereit und treffen auf dieser Grundlage Projektentscheidungen.
Planung und Projektsteuerung verbinden Bauphasen, Vergabe, Bohrpunkte, Tiefbau, Terminplan, Leitungsbestand und Dokumentationsbedarf mit der Kampfmittelprüfung.
Ausführende Unternehmen benötigen klare Arbeitsgrenzen, abgesprochene Meldewege, Befundkommunikation und Informationen darüber, welche Bereiche vor welchem Eingriff betrachtet wurden.
HSE-Verantwortliche betrachten Zutritt, Absperrung, Maschineneinsatz, Fundverhalten, Unterweisung und Kommunikation innerhalb der betrieblichen Sicherheitsorganisation.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen, Ansprechpartner und Meldewege werden den tatsächlichen Hallenachsen, Gründungsbereichen und Außenanlagen zugeordnet.
Vor der Ausführung werden Qualifikation, Arbeitsschutz, Meldewege und die erforderliche Dokumentation geklärt.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Hallenneubauten wird die erforderliche Qualifikation anhand des konkreten Untersuchungs- oder Räumauftrags und der geplanten Arbeitsräume bestimmt.
Die DGUV Information 201-027 betrifft Schutzmaßnahmen bei Arbeiten der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Bei Tätigkeiten an Kampfmitteln sind die Anforderungen an Befähigung, Erlaubnis, Verantwortung und sichere Ausführung zu beachten. Auftraggeber klären vor dem Eingriff Leistungsumfang, Ansprechpartner und Dokumentation.
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Sperrflächen, Maschineneinsatz, Meldewege und Zutritt müssen zum tatsächlichen Bauablauf passen. Das gilt besonders auf Betriebsstandorten mit parallelen Bau- und Produktionsprozessen.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung beim konkreten Hallenbauprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Nicht für Fotos oder weitere Angaben zum Gegenstand zurückkehren.
Prüfbereich, Tiefe, Methode, Sondierbarkeit, Einschränkungen und Dokumentationsziel sollten so beschrieben werden, dass Auftraggeber, Bieter und Bauleitung dieselbe technische Ausgangslage verstehen.
Nach einem Arbeitsstopp beachten die Beteiligten die Anweisungen der zuständigen Stellen. Bauleitung und Betreiber werden informiert; eine Fortsetzung der Arbeiten wird nicht eigenständig aus einem Foto oder einer Messanomalie abgeleitet.
Berichte beschreiben den beauftragten Bereich, die eingesetzte Methode, die Randbedingungen und die fachliche Anschlussentscheidung. Nicht betrachtete Bereiche werden nicht in eine pauschale Aussage einbezogen.
Bauherr, Planung, HSE, Bauleitung, Fachfirma und zuständige Stellen benötigen dieselben Lage- und Projektdaten. Diese Abstimmung reduziert Missverständnisse im Bauablauf.
Mit Projektadresse, Lageplan und vorhandenen Unterlagen lassen sich die örtlichen Ansprechpartner und benötigten Angaben klären.

Adresse, Flurstücke, Lageplan, Baufeldgrenzen und Bauabschnitte sind Grundlage für die regionale Einordnung. Ohne eindeutigen Standort lassen sich Unterlagen, Zuständigkeiten und vorhandene Akten nicht belastbar zuordnen.
Projektort übermitteln
Je nach Bundesland unterscheiden sich Abläufe, Ansprechpartner und Verfahrenswege. FONTANA-EOD bereitet die fachlichen Projektdaten so auf, dass sie zu Standort, Bauphase und Kommunikationsweg passen.
Projektregion prüfen
Bei Bauantrag, Erschließung, Rückbau, Verkehrssicherung oder öffentlicher Infrastruktur können kommunale Schnittstellen früh relevant werden. Die Kampfmittelprüfung sollte die benötigten Angaben strukturiert bereitstellen.
Schnittstellen vorbereiten
Zufahrten, Nachbarschaft, bestehende Nutzung, Arbeitsfenster und Baustellenlogistik beeinflussen die praktische Ausführung. Diese Punkte gehören in die Planung von Sondierung, Aushub und Dokumentation.
Bauphase abstimmen
Industrie- und Gewerbestandorte verfügen häufig über ältere Gutachten, Leitungsdaten, Baugrundinformationen oder frühere Auswertungen. Diese Daten sollten standortbezogen geprüft werden, bevor neue Maßnahmen geplant werden.
Vorhandene Standortdaten und Nachweise prüfen
Die Unterlagen nennen Standort, Bauabschnitt, Untersuchungsverfahren, zuständige Ansprechpartner und noch erforderliche Schritte.
Nachweise zuordnenJe früher Prüfbereich, Tiefe, Verfahren, Randbedingungen und Nachweisziel beschrieben werden, desto besser lässt sich die Kampfmittelprüfung in Arbeitsvorbereitung und Bauausführung integrieren.
Die Leistungsbeschreibung sollte Prüfbereiche, Tiefen, Methoden, Randbedingungen und Nachweise eindeutig benennen. Unklare Pauschalpositionen erschweren später die Ausführung.
Zufahrten, Sperrbereiche, Bohrpunkte, Leitungen, Gerätezugang, Ansprechpartner und Betriebsfenster werden vor Ort und anhand der Projektunterlagen abgestimmt.
Sondierung, Bewertung, Erdarbeiten und Dokumentation müssen zur Taktung von Rückbau, Tiefbau, Hallenbau, Medienanschluss und Produktionsbetrieb passen.
Die Bauleitung benötigt klare Grenzen, Meldewege und Dokumente. Sie muss erkennen können, welche Arbeiten unter welchen Voraussetzungen ausgeführt werden können.
HSE benötigt verlässliche Angaben zu Arbeitsbereichen, Verhalten bei Verdachtsmomenten, Absperrung, Unterweisung, Maschineneinsatz und Kommunikation.
Für Auftraggeber und Betreiber zählt eine nachvollziehbare Akte mit Fläche, Methode, Randbedingungen, Befundbewertung, Einschränkungen und Anschlussentscheidung.
Bestandsleitungen, Schächte, Erdungen, Kabeltrassen und Entwässerung müssen als Sicherheits- und Messfaktoren in der Planung geführt werden.
Ändern sich Baugrenzen, Tiefen, Bohrpunkte oder Trassen, sollte auch die kampfmitteltechnische Bewertung nachgeführt werden. Sonst passen Bericht und Ausführung nicht mehr zuverlässig zusammen.
Baugrund-, Altlasten-, Vermessungs- und Rückbaudaten können die Kampfmittelprüfung verbessern, wenn sie früh geteilt und mit den geplanten Eingriffen abgeglichen werden.
Fragen zu Prüftiefe, Dokumentation, Störfeldern, Zugang, Arbeitsfenstern und Anschlussleistungen sollten fachlich beantwortbar sein, bevor die Ausführung beginnt.
Unklare Prüfbereiche, fehlende Tiefenangaben und nicht berücksichtigte Störfelder können später zu Bauzeit- und Leistungsdiskussionen führen.
Vor Beginn sollten Pläne, Prüfbereiche, Ansprechpartner, Befundwege und Nachweisanforderungen in der Arbeitsvorbereitung vorliegen.
Vorhandene Unterlagen, Sondierungen und Ergebnisberichte werden mit Hallenfläche, Gründungen und Außenanlagen abgeglichen.

Für Bodenplatte, Fundamente und Außenanlagen werden die geplanten Flächen und Tiefen im Untersuchungsplan festgehalten.
Branchenlage einordnen
Frühere Nutzung, Luftbildbefunde, Altpläne und vorhandene Verdachtsmomente werden vor der technischen Prüfung zusammengeführt.
Vornutzung auswerten
Bohrpunkte, Gründungen, Verbauachsen und tiefe Leitungsgräben verlangen eine Prüfung, die Solltiefe und Bauverfahren berücksichtigt.
Bohrpunkte abstimmen
Für verbleibende Bereiche wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist. Die Aushublagen werden vor dem Abtrag technisch untersucht.
Aushub einplanen
Berichte, Lagebezüge, Befunde und Anschlussentscheidungen werden für Bauleitung, HSE, Betreiber und Vergabe aufbereitet. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Nachweise vorbereiten
Mit Lageplan, Tiefen und Bauphasen lässt sich klären, welche Untersuchungen und weiteren Unterlagen benötigt werden.
Projektunterlagen senden

Vor Rückbau, Bohrung und Aushub werden die geeigneten Untersuchungen und benötigten Nachweise für den jeweiligen Arbeitsraum festgelegt. Weitere Bauaufgaben finden Sie in der Branchenübersicht.

Informationen zur Kampfmittelprüfung für weitere gewerbliche Bauvorhaben und Bestandsflächen.
Industrieprojekt einordnen
Überblick über Luftbildauswertung, Sondierung, Bauaushubüberwachung, Kampfmittelbergung und Dokumentation.
Leistung einordnen
Grundlage für Verdachtsklärung, Vornutzungsbewertung und fachliche Eingrenzung der Prüfbereiche.
Verdachtslage prüfen
Fachseite für Bohrlochsondierung, Bohrpunkte, tiefere Eingriffe und punktuelle Prüfbereiche.
Eingriffstiefe klären
Fachseite für Erdarbeiten, Störfelder, laufende Baustellen und baubegleitende Kontrolle.
Aushub überwachen lassen
Ablauf, Dokumentation, Projektakte und Nachweisführung für Auftraggeber, Bauleitung und Betreiber.
Projektakte vorbereitenEine Prüfung ist sinnvoll, sobald Hallenfläche, Fundamente, Pfähle, Bohrpunkte, Leitungsgräben, Schächte, Entwässerung, Rückhalteanlagen oder Außenflächen in eine nicht ausreichend bewertete Fläche eingreifen. Maßgeblich sind Verdachtslage, Eingriffstiefe, Bauphase und Nachweisziel.
Hilfreich sind Lageplan, Flurstücke, Hallenraster, Gründungsart, Bohrpunkte, Solltiefen, Leitungspläne, Entwässerungsplanung, Baugrunddaten, vorhandene Gutachten, Luftbildauswertungen und Angaben zum Bauzeitenplan. Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Je nach Projektlage können historische Luftbildauswertung, Oberflächensondierung, Geomagnetik, TDEM, Georadar, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung oder Kampfmittelbergung relevant werden. Die Auswahl richtet sich nach Oberfläche, Störfeldern, Bodenaufbau, Prüftiefe und Bauablauf.
Pfähle, Bohrpunkte und Gründungen werden mit Lage, Solltiefe, Bohrverfahren, Durchmesser, Abstand und Verdachtslage abgeglichen. Daraus kann sich eine tiefenbezogene Prüfung oder Bohrlochsondierung für definierte Punkte ergeben.
Leitungsgräben, Schächte, Entwässerung, Rückhalteanlagen und Verkehrsflächen werden als eigene Prüfabschnitte betrachtet, wenn dort Bodeneingriffe geplant sind. Fläche, Tiefe, Bauphase und Leitungsbestand bestimmen den fachlichen nächsten Schritt.
Typische Nachweise sind Lagebezüge, Unterlagenstand, Prüfbereich, eingesetzte Methode, Befundbewertung, Einschränkungen, Fotodokumentation und Empfehlungen für den nächsten Projektschritt. Die konkrete Form richtet sich nach Leistungsumfang und Projektphase.
Maßgeblich sind Flächengröße, Hallenraster, Gründungsart, Zugang, Versiegelung, Störkörper, Bodenaufbau, Bohrpunkte, Eingriffstiefen, Bauphase, Unterlagenlage, erforderliche Verfahren und Dokumentationsumfang.
Kennzeichnen Sie Hallenachsen, Fundamente und besondere Vertiefungen im Plan. Ergänzen Sie Schnitte, Tiefenangaben und die außerhalb der Halle vorgesehenen Eingriffe.
Adresse, Flurstücke, Lageplan, Baufeldgrenzen, Teilflächen, Bestandsbereiche und betroffene Bauabschnitte.
Aushub, Bohrpunkte, Pfähle, Fundamente, Schächte, Leitungsgräben, Rückbau und geplante Solltiefen.
Leitungspläne, Medienachsen, Erdung, Schächte, Bewehrung, Altbestand, Sperrflächen und Zufahrten.
Luftbildauswertung, Altpläne, Baugrunddaten, Altlastenunterlagen, Rückbaupläne, frühere Gutachten und Auflagen.
Planungsstand, Ausschreibung, Vergabe, Arbeitsvorbereitung, Bauzeiten, Schichtfenster und parallele Gewerke.
Vergabe, Bauleitung, Projektakte, HSE, Betreiberkommunikation, Anschlussentscheidung oder Abstimmung mit zuständigen Stellen.
Senden Sie die vorhandenen Unterlagen möglichst vollständig. Auch unvollständige Daten können eingeordnet werden, wenn Standort, Baufeld, geplanter Eingriff, Tiefe, Bauphase und gewünschtes Nachweisziel erkennbar sind. Besonders hilfreich sind getrennte Angaben zu Hallenfläche, Außenanlage, Mediengraben, Bohrpunkt, Rückbauzone und späteren Anschlussbereichen. Dadurch kann FONTANA-EOD früh prüfen, ob eine historische Auswertung, eine technische Sondierung, eine Tiefenprüfung oder eine Aushubbegleitung für den nächsten Schritt fachlich naheliegt. Wenn sich Planstand, Baugrenze oder Solltiefe später ändern, sollte die Einordnung nachgeführt werden, damit Dokumentation und tatsächliche Ausführung zusammenpassen. Für Produktionsstandorte, Werkserweiterungen und Hallenneubauten ist außerdem wichtig, ob während der Prüfung parallel Betrieb, Lieferverkehr, Schichtwechsel, Rückbau, Tiefbau oder Montage stattfinden. Diese Angaben beeinflussen Zugang, Sperrbereiche, Maschineneinsatz, Kommunikationswege und die praktische Umsetzbarkeit der gewählten Methode. Sinnvoll ist außerdem eine kurze Zuordnung, welche Beteiligten die Ergebnisse verwenden: Auftraggeber, Projektsteuerung, Bauleitung, Betreiber, HSE, Fachplanung oder ausführendes Unternehmen. So kann die Ergebnisform bereits in der Anfrage an den späteren Verwendungszweck angepasst werden. Ergänzend sollten offene Entscheidungen zu Methode, Termin, Zugang, Sperrbereich und Anschlussleistung benannt werden, damit die erste fachliche Rückmeldung nicht an fehlenden Projektgrundlagen hängen bleibt.
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Lageplan, Tiefe, Bauphase, Verdachtslage
Bauleitung, Planung, HSE oder Projektsteuerung
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.