Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Vor Hausbau oder Baugrundbohrung wird geklärt, ob vorhandene Kampfmittelbewertungen die geplanten Arbeiten abdecken. FONTANA-EOD gleicht für Bauherr und Planung Lageplan, Eingriffstiefen und verfügbare Berichte ab; Hausanschlüsse, Zufahrten und Nebenflächen werden mit ihren jeweiligen Bodeneingriffen berücksichtigt. Senden Sie diese Unterlagen mit dem nächsten geplanten Bauabschnitt, damit die benötigten Untersuchungen abgestimmt werden können.
Verdachtslage sachlich einordnen.
Eingriffstiefe und Baufeld klären.
Sondierung und Nachweise abstimmen.
Ob eine Untersuchung erforderlich ist, ergibt sich aus Verdachtslage, vorhandenen Erkenntnissen und dem geplanten Bodeneingriff. Eine unklare Nutzungsgeschichte wird dabei mit den einschlägigen Unterlagen abgeglichen. Maßgeblich sind nicht die Grundstücksgröße allein, sondern Verdachtsunterlagen, geplante Tiefe, Bodenaufbau, bestehende Leitungen, Zugänglichkeit und das Nachweisziel für Planung, Vergabe oder Bauleitung. FONTANA-EOD bestimmt anhand dieser Angaben, welche Unterlagen noch fehlen und welche Untersuchung für den Eingriff geeignet ist.
Ein Baugrundstück kann Teil eines Neubaugebiets sein oder an bereits untersuchte Erschließungsflächen anschließen. Die Fachseiten erläutern die Vorbereitung angrenzender Bauaufgaben.

Ob Neubaugebiet, Baugrube, Tiefgarage oder Erschließungsstraße: Die Anforderungen an die Kampfmittelprüfung richten sich nach den geplanten Erdarbeiten.
Wohnungsbau und Erschließung
Wenn aus einzelnen Grundstücken ein zusammenhängendes Baufeld mit Straßen, Leitungen und Bauabschnitten entsteht.
Neubaugebiet prüfen lassen
Bei dichter Bebauung, tiefer Baugrube, Keller, Aufzugsschacht oder Nachbarbebauung zählt die frühe Eingriffsplanung.
Mehrfamilienhaus vorbereiten
Aushub, Böschung, Verbau und Tiefpunkte werden in den Bauablauf eingebunden, wenn die Verdachtslage dies erfordert.
Aushubüberwachung einplanen
Tiefere Eingriffe, Rampen, Unterfahrten und Gründungen benötigen eine andere Prüftiefe als oberflächennahe Gartenbereiche.
Tiefgarage fachlich klären
Straßenkörper, Leitungsgräben und Medienachsen verbinden Grundstücksprüfung mit Erschließungsplanung.
Erschließung prüfen lassenFür ein Baugrundstück werden Gebäude, Baugrube, Hausanschlüsse, Zufahrt und weitere Arbeitsflächen mit ihren jeweiligen Eingriffstiefen beschrieben.
Die Verdachtslage entsteht aus historischen Quellen, Nutzungsspuren, vorhandenen Gutachten, regionalen Erfahrungen und dem konkreten Eingriff. Für Wohnbauprojekte ist wichtig, ob sich der Verdacht auf die ganze Fläche, auf Teilbereiche oder auf bestimmte Tiefen bezieht.
Tiefe ist nicht nur eine Zahl im Schnitt. Baugrubensohle, Leitungsgrabensohle, Bohrpunkt, Schacht, Rigole und Fundamentvertiefung können auf derselben Fläche unterschiedliche Prüfansätze erfordern.
Der relevante Bereich umfasst häufig mehr als den späteren Gebäudeumriss. Arbeitsräume, Zufahrten, Verbauachsen, Mediengräben, Baustraßen und Außenanlagen können eigene Erdarbeiten auslösen.
Messverfahren reagieren auf Boden, Wassergehalt, Störkörper, metallische Anteile, Oberfläche und Zielobjekt unterschiedlich. Ein fachlicher Nachweis bleibt nur belastbar, wenn diese Grenzen im Projekt verstanden werden.
Baugrundaufschlüsse und Kampfmittelprüfung sollten zeitlich und räumlich abgestimmt werden. Bohrpunkte, Ansatzhöhen und Solltiefen sind wertvolle Informationen für die technische Einordnung.
Für Bereiche mit begrenzter Voruntersuchung wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung, Geräteführer und Fachpersonal abgestimmt.
Messanomalien werden mit Lage, Messbedingungen und fachlicher Bewertung einer Anschlussuntersuchung zugeordnet. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand haben Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung Vorrang.
Die Projektakte soll erkennen lassen, was geprüft wurde, welche Verfahren eingesetzt wurden, wo Grenzen liegen und welche nächsten Schritte für Bauleitung, Auftraggeber und Folgegewerke gelten.
Für Ausschreibung und Nachunternehmersteuerung sind klare Leistungsgrenzen, Prüftiefen, Zuständigkeiten, Terminfenster und Anforderungen an die Dokumentation entscheidend.
Planung, Bauleitung und Tiefbau erhalten denselben Planstand mit untersuchten Flächen und Tiefen, Messgrenzen und noch erforderlichen Untersuchungen. Zuständige Stellen erhalten die für ihre Aufgaben benötigten Angaben.
Die fachliche Einordnung beginnt, sobald Eingriffe in den Boden konkret werden. Je früher Lage, Tiefe, Bauphase und Unterlagen zusammengeführt werden, desto besser lässt sich die Prüfung in Planung und Vergabe einbauen.
Vor Erwerb, Reservierung oder Projektankauf kann eine fachliche Einordnung helfen, Verdachtsunterlagen, Bauabsicht und geplante Eingriffstiefe früh zusammenzuführen.
Grundstücksunterlagen prüfen lassenWenn Grundriss, Höhenlage, Keller, Zufahrt und Hausanschlüsse feststehen, lässt sich der kampfmitteltechnische Prüfbereich konkreter bestimmen.
Nachweise für Planung vorbereitenBaugrundaufschlüsse, Rammkernsondierungen oder Sondierbohrungen können eine vorherige Einordnung der Bohrpunkte und Solltiefen erfordern.
Bohrpunkte und Tiefe abstimmenTiefe Eingriffe unter dem Gebäude, Fundamentbalken, Aufzugsschächte oder Streifenfundamente beeinflussen Verfahren und Dokumentation.
Gründungstiefe fachlich klärenStrom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation und Entwässerung führen oft außerhalb des Gebäudes in andere Teilbereiche des Grundstücks.
Geeignete Verfahren für Anschlüsse und Gräben bestimmenFür Ausschreibung, Bauzeitenplanung und Baustellenstart sind nachvollziehbare Angaben zu Prüfbereich, Methode, Tiefe und Zuständigkeiten wichtig.
Unterlagen für Vergabe vorbereitenKampfmittelprüfung ist kein isolierter Termin. Sie berührt Flächenankauf, Planung, Baugrund, Vergabe, Aushub, Dokumentation und spätere Übergaben. Je klarer die Phase beschrieben ist, desto genauer kann die Fachleistung angesetzt werden.
In der frühen Phase liegen oft nur Grundstück, Grobkonzept und Zielnutzung vor. Trotzdem kann eine erste fachliche Einordnung sinnvoll sein, wenn Aushub, Gründung oder Erschließung absehbar sind. So wird vermieden, dass Kampfmittelthemen erst auftreten, wenn Baugrundtermine, Kaufentscheidungen oder Vergabe bereits feststehen.
Bei Ankauf, Projektübernahme oder Entwicklung einer Wohnbaufläche zählen Unterlagenlage, Vornutzung, vorhandene Gutachten und geplante Eingriffe. Eine kampfmitteltechnische Einordnung kann helfen, offene Fragen früh zu benennen und spätere Prüfleistungen sauber in Projektbudget und Terminplan zu integrieren.
Baugrundgutachten, Vermessung, Geländemodell, Höhenplanung und geplante Bohrpunkte bilden wichtige technische Grundlagen. Wenn diese Informationen mit Verdachtslage und Eingriffstiefe zusammengeführt werden, lässt sich besser entscheiden, ob vor Bohrung oder Aushub eine Sondierung oder Begleitung erforderlich ist.
In dieser Phase werden Gebäudeumriss, Erschließung, Keller, Tiefgarage, Straßenachsen oder Leitungsgräben konkreter. Kampfmittelprüfung sollte dann nicht abstrakt bleiben, sondern auf die geplanten Eingriffe, Bauabschnitte und Nachweise bezogen werden, die tatsächlich für Planung und Bauleitung benötigt werden.
Vor Vergabe müssen Leistungsgrenzen, Prüftiefen, Flächenbezug, Dokumentation und Schnittstellen so formuliert werden, dass Auftraggeber, Bieter und Bauleitung denselben Bedarf verstehen. Unklare Formulierungen führen später häufig zu Nachträgen, Terminproblemen oder unpräzisen Zuständigkeiten im Bauablauf.
Zufahrten, Lagerflächen, Kranstandorte, Baustraßen und Arbeitsräume können eigene Bodeneingriffe auslösen. Wenn sie nicht im Prüfbereich berücksichtigt werden, entstehen im Bauablauf Lücken zwischen dem geprüften Bereich und den tatsächlich genutzten Teilflächen. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor den Bodeneingriffen zur Herstellung dieser Flächen geplant, ebenso vor eingreifender Rodung, Rückbau oder Aufbruch.
Aushub, Kanalbau, Leitungsgräben, Baugrubensohle und Gründung sind die kritischen Schnittstellen zur Kampfmittelprüfung. Hier müssen geprüfte Abschnitte, laufende Arbeiten, Meldewege und Dokumentation zusammenpassen, damit das Projekt bei Auffälligkeiten strukturiert reagieren kann.
Bei einem Verdachtsobjekt oder Fund zählt nicht nur die fachliche Bewertung, sondern auch die geordnete Kommunikation. Lage, Tiefe, Umfeld, betroffene Gewerke, Ansprechpartner und zuständige Stellen müssen ohne Spekulation zusammengeführt werden.
Wohnbauprojekte werden häufig abschnittsweise erschlossen oder bebaut. Deshalb muss erkennbar bleiben, welche Flächen bereits für welche Tiefe betrachtet wurden und welche Restbereiche bei späteren Bauphasen erneut eingeordnet werden müssen.
Tiefbau, Verbau, Rohbau, Leitungsbau und Außenanlagen benötigen verständliche Nachweise. Die Dokumentation sollte so aufgebaut sein, dass sie nicht nur der Erstentscheidung dient, sondern auch Folgegewerke über geprüfte Bereiche und offene Anschlussfragen informiert.
Bei Baugrundstücken, Neubaugebieten und Mehrfamilienhäusern können Informationen später an Käufer, Betreiber, Hausverwaltung oder Folgeplaner weitergegeben werden. Dafür müssen geprüfte Bereiche, Tiefen und Leistungsgrenzen sauber dokumentiert sein.
Nach der Prüfung muss klar sein, ob weitere Unterlagen, eine technische Sondierung, eine baubegleitende Kontrolle, eine Befundbearbeitung oder nur eine dokumentierte Projektfortführung sinnvoll ist. Diese Anschlussentscheidung ist der praktische Wert der fachlichen Einordnung.
Eine belastbare Kampfmittelprüfung verbindet vorhandene Unterlagen, technische Möglichkeiten, Bauablauf und Dokumentation. So entsteht kein isolierter Befund, sondern eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für den nächsten Projektschritt.
Alte Bebauung, Auffüllungen, Geländeveränderungen oder fehlende Unterlagen erhöhen den Bedarf an historischer Einordnung. Daraus folgt kein Automatismus, aber ein strukturierter Prüfbedarf.
Vornutzung fachlich bewertenAuch begrenzte Flächen können kampfmitteltechnisch anspruchsvoll sein, wenn Keller, Aufzugsschacht, Rigolen oder Gründungspunkte tief eingreifen.
Prüftiefe festlegenZäune, Bewehrung, alte Leitungen, Schotter, Bauschutt und Fundamente beeinflussen Messbarkeit und Methodenauswahl auf engem Grundstück.
Geeignete Leistung abstimmenBei einem nahen Aushubtermin werden Untersuchungsstand, offene Arbeitsräume, Ansprechpartner und Meldewege mit der Bauleitung abgeglichen. Ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist, wird anhand der Messbedingungen und des vorgesehenen Abtrags geprüft; Zeitdruck allein bestimmt das Verfahren nicht.
Prüfbereiche und Meldewege in den Bauablauf einordnenMessauffälligkeiten werden fachlich bewertet und einer gezielten Anschlussuntersuchung zugeordnet. Ein unerwarteter verdächtiger Gegenstand wird nicht berührt, bewegt oder weiter freigelegt. Arbeiten im betroffenen Bereich einstellen, unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen; interne Meldungen dürfen den Notruf nicht verzögern.
Befundweg klärenLagebezug, Methode, Prüfbereich, Ergebnisdarstellung und Handlungsempfehlung müssen für Bauleitung, Auftraggeber und Folgegewerke nachvollziehbar bleiben.
Projektakte vorbereitenDie passende Kampfmittelprüfung ergibt sich aus Unterlagenlage, Oberfläche, Störfeldern, Eingriffstiefe und Bauablauf. Für Wohnbauprojekte ist besonders wichtig, dass die Methode nicht nur technisch möglich ist, sondern auch zur Terminfolge und zur Dokumentation passt.

Luftbilder, Altpläne und Nutzungsdaten helfen, Verdachtsflächen einzugrenzen. Sie ersetzen keine technische Prüfung, liefern aber eine wichtige Grundlage für Methode, Tiefe und Dokumentation.
Historische Unterlagen prüfen
Georadar, Geomagnetik oder TDEM können je nach Oberfläche, Störkörpern und Zielobjekten geeignete Informationen liefern. Die Eignung hängt stark vom Baugrund und vom Störumfeld ab.
Oberfläche fachlich prüfen
Bei tiefen Eingriffen, Bohrungen, Schächten oder Gründungen wird geprüft, ob ein geeignetes Verfahren von der Oberfläche den vorgesehenen Arbeitsraum ausreichend erfasst. Bei unzureichender Abdeckung wird eine ergänzende Tiefenuntersuchung geplant. Lage, Solltiefe und Ansatzpunkt müssen genau beschrieben sein.
Bohrpunkte und Tiefe abstimmen
Für Bereiche mit begrenzter Voruntersuchung wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung, Geräteführer und Fachpersonal abgestimmt.
Aushubüberwachung einplanenPlanungsdaten, Baugrund, Tiefbau, Leitungen und Nachweise werden vor der Ausführung demselben Bauabschnitt und Planstand zugeordnet.
Planung und Bauleitung benötigen dieselbe Flächengrundlage. Deshalb werden Lageplan, Baugrenze, Schnitte, Tiefen, Bauphasen und vorhandene Unterlagen so zusammengeführt, dass Entscheidungen nicht allein mündlich im Baustellentermin entstehen.
Tiefbauunternehmen und Verbauplanung brauchen klare Angaben zu Arbeitsraum, Bohrpunkten, Aushubfolge, Sperrbereichen und möglichen Unterbrechungen. Diese Angaben sollten vor Ausführung verfügbar sein, damit sie im Taktplan berücksichtigt werden können.
Medienachsen verlaufen häufig außerhalb des Gebäudeumrisses und werden in anderen Losen ausgeführt. Für die Kampfmittelprüfung müssen daher Hausanschlüsse, öffentliche Leitungstrassen, Schächte und Querungen mit den Wohnbauflächen zusammengedacht werden.
Vermessung und Baugrund liefern technische Koordinaten, Ansatzhöhen und Schnitte. Diese Daten sind besonders wertvoll, wenn Prüfpunkte, Bohrungen oder Aushubtiefen später eindeutig dokumentiert werden sollen.
Bei Wohnbauprojekten werden Nachweise häufig später in Projektakten, Übergaben oder Käuferkommunikation benötigt. Dafür müssen Aussagen zu geprüften Bereichen, Tiefen und Leistungsgrenzen von Anfang an nachvollziehbar formuliert sein.
Kampfmittelprüfung sollte nicht als kurzfristige Zusatzleistung kurz vor dem Baggerstart eingeplant werden. Die bessere Grundlage entsteht, wenn Termine für Unterlagenprüfung, Sondierung, mögliche Begleitung und Dokumentation im Ablauf vorgesehen sind.
Ein Projekt kann geprüfte und noch nicht betrachtete Bereiche enthalten. Diese Trennung muss in der Dokumentation erkennbar bleiben, damit spätere Erdarbeiten nicht versehentlich auf einen falschen Nachweisstand gestützt werden.
Wenn ein Verdachtsobjekt auftritt, sind Lage, Tiefe, Umgebung, betroffene Gewerke, Ansprechpartner und zuständige Stellen entscheidend. Eine vorbereitete Kommunikationsstruktur reduziert Unsicherheit im laufenden Bauablauf.
Berichte und Ergebnisse sollten auf Pläne, Achsen, Koordinaten, Bauabschnitte oder Baufeldgrenzen bezogen werden. Nur dann können sie in Besprechungen, Vergaben und späteren Anschlussentscheidungen sicher genutzt werden.
Nach der Einordnung muss klar sein, ob weitere Unterlagen, technische Sondierung, Bohrpunktprüfung, Bauaushubüberwachung oder Befundbearbeitung erforderlich ist. Diese Klarheit ist der zentrale Nutzen für das Projekt.
Die Dokumentation muss für Wohnbauprojekte verständlich, lagebezogen und anschlussfähig sein. Sie soll nicht nur ein Ergebnis festhalten, sondern den weiteren Umgang mit Fläche, Tiefe, Bauablauf und Schnittstellen ermöglichen.
Projektadresse, Lageplan, Flurstück, Baufeld, Schnitte, Bauphase und vorhandene Auflagen bilden die erste Arbeitsgrundlage.
Historische Unterlagen, frühere Nutzungen, Luftbildauswertung und vorhandene Gutachten werden mit dem geplanten Eingriff zusammengeführt.
Oberfläche, Störkörper, Bodenaufbau, Leitungen, Baugrube und Solltiefe bestimmen, welche Prüfung fachlich sinnvoll ist.
Geprüfte Bereiche, Messdaten, Befundbewertung, Fotodokumentation und Empfehlungen werden projektbezogen festgehalten. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Die Dokumentation muss so aufgebaut sein, dass Bauleitung, Vergabe, Nachunternehmer und Folgegewerke den nächsten Schritt nachvollziehen können.
Bei Verdachtsobjekten oder Funden werden Lage, Umfeld, Ansprechpartner und zuständige Schnittstellen ohne Zeitverlust zusammengeführt.
Gerade im Wohnbau müssen technische Prüfung, Baugrunddaten, Bauablauf und Nachweisführung zusammenpassen. Ein belastbares Dossier verhindert, dass wichtige Angaben zwischen Planung, Vergabe und Bauleitung verloren gehen.
Adresse, Flurstück, Lageplan, Höhenbezug, Grundstücksgrenzen und geplanter Gebäudeumriss bilden den räumlichen Bezug der Prüfung.
Baugrubentiefe, Gründungsart, Keller, Leitungsgräben, Rigolen, Zisternen und Baustraßen zeigen, wo eine Prüfung tatsächlich ansetzen muss.
Luftbilder, Altpläne, Bestandsleitungen, Baugrunddaten, Bodengutachten und Auflagen werden nicht isoliert betrachtet, sondern projektnah zusammengeführt.
Für Projektsteuerung, Bauleitung, Kreditgeber, Käuferkommunikation oder Vergabe kann ein unterschiedlicher Dokumentationsgrad erforderlich sein.
Der Ablauf wird so geplant, dass Kampfmittelprüfung, Baugrund, Erschließung, Tiefbau und Dokumentation in derselben Projektlogik bleiben.
Lageplan, Schnitte, Eingriffstiefen, Bauphase und vorhandene Verdachtsunterlagen werden zusammengeführt.
Baufeld, Trasse, Baugrube, Bohrpunkte, Arbeitsraum und Außenflächen werden nach tatsächlichem Bodeneingriff getrennt.
Historische und technische Informationen werden so eingeordnet, dass keine pauschale Annahme den Projektablauf bestimmt.
Je nach Oberfläche, Störkörpern, Bodenaufbau und Tiefe werden geeignete Prüf- oder Begleitverfahren ausgewählt.
Termine, Zugänglichkeit, Sicherheitsorganisation, Bauleitung und Nachunternehmer werden in den Ablauf eingebunden.
Die vereinbarten Messungen oder baubegleitenden Untersuchungen werden für die festgelegten Flächen und Tiefen ausgeführt. Lagebezug, Randbedingungen und bearbeiteter Umfang werden aufgenommen.
Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden fachlich bewertet. Noch nicht ausreichend untersuchte Arbeitsräume und erforderliche Anschlussuntersuchungen werden mit Lage und Tiefe benannt.
Geprüfte Bereiche, Befunde, Datenqualität und nächste Schritte werden nachvollziehbar für die Projektakte festgehalten.
Auf Baugrundstücken entscheidet die Kombination aus Gebäudestandort, Tiefenlage, Hausanschlüssen und Bauablauf über die sinnvolle Kampfmittelprüfung. Eine reine Grundstücksfläche sagt wenig aus, wenn nur ein Teilbereich tief ausgehoben wird oder wenn Leitungsgräben außerhalb des Gebäudeumrisses liegen.
Für Wohnbau- und Erschließungsprojekte zählt der konkrete Eingriff in den Baugrund: Fläche, Tiefe, Bauphase und Nachweisziel bestimmen die fachlich passende Prüfung.
Der Prüfbereich orientiert sich an Eingriffen, Arbeitsräumen, Zufahrten, Lagerflächen und Leitungsachsen. Eine vollständige Parzelle kann relevant sein; häufig sind jedoch klar definierte Teilflächen fachlich entscheidend.
Bodenplatte, Streifenfundament, Keller, Bohrpfahl, Rigole oder Schachtbauwerk erzeugen unterschiedliche Anforderungen an Prüftiefe, Verfahren und Begleitung.
Bestandsmauern, Zäune, metallische Teile, Leitungen oder Bauschutt können Messergebnisse beeinflussen. Die Methodenauswahl muss deshalb zur konkreten Oberfläche und zum Untergrund passen.
Die Prüfung muss mit Baugrundterminen, Vermessung, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten und Auftragnehmern abgestimmt werden, damit sie nicht nachträglich zum Engpass wird.
Vor der Verfahrenswahl werden Flächen, geplante Tiefen, Zugang, Boden und Störquellen beschrieben. Der spätere Bericht hält fest, welcher Arbeitsraum tatsächlich untersucht wurde und wo Grenzen bestanden.
Bewuchs, Baustraßen, Materiallager, alte Fundamente, Zäune oder enge Zufahrten beeinflussen, ob eine Fläche vor dem Aushub gut prüfbar ist oder ob ein anderer Ablauf sinnvoller wird.
Metallische Einbauten, Bewehrung, alte Leitungen, Schrott, Bauschutt oder Grundstückseinfassungen können Messdaten überlagern und müssen in der Bewertung berücksichtigt werden.
Baugrubensohle, Kanalsohle, Pfahlansatz, Rigole, Schacht und Leitungsgraben haben unterschiedliche Tiefen. Der Nachweis muss erkennen lassen, auf welchen Eingriff er sich bezieht.
Bestandsleitungen, Hausanschlüsse und öffentliche Medienachsen werden nicht nur aus Sicherheitsgründen benötigt, sondern beeinflussen auch Methode, Befahrbarkeit und Interpretation.
Erforderliche Untersuchungen werden vor den jeweiligen Bodeneingriffen eingeplant. Für später zugängliche Bereiche werden eigene Untersuchungsschritte festgelegt. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung setzt ihre fachliche Eignung voraus; Sperrflächen, Meldewege und Ablauf werden vor dem Abtrag mit der Bauleitung abgestimmt.
Jeder Nachweis braucht klare Angaben zu geprüfter Fläche, Tiefe, Methode und Einschränkungen. Nur so bleibt die Aussage für spätere Bauphasen nachvollziehbar.
Kein Verfahren ersetzt jede andere Prüfung. Im Wohnbau entsteht die belastbare Entscheidung aus Unterlagenlage, Messbedingungen, Tiefe, Zugänglichkeit, Bauablauf und dem Ziel der Dokumentation.
Historische Luftbilder helfen, Verdachtsmomente und Flächennutzung einzuordnen und Prüfbereiche vorzubereiten. Sie zeigen keine tagesaktuelle Bodenlage; ihre Ergebnisse werden deshalb mit aktuellen Bau- und Sondierdaten abgeglichen.
Die Untersuchung von der Oberfläche setzt ausreichenden Zugang und geeignete Messbedingungen voraus. Arbeitsraum, Störquellen, Messraster und erreichbare Tiefe werden für das Baufeld festgelegt. Nicht ausreichend erfasste Bereiche erhalten einen gesonderten nächsten Untersuchungsschritt.
Georadar bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann nichtmetallische Störstrukturen oder Schichtungen ergänzend untersuchen. Die Eignung hängt von Boden und Oberfläche ab. Eine Reflexion identifiziert ein metallisches Zielobjekt oder ein Kampfmittel nicht eindeutig.
Geeignet für magnetische Anomalien in störungsarmen Bereichen. Metallische Zäune, Bewehrung, Leitungen oder Schrott können die Aussagefähigkeit begrenzen.
Kann bei leitfähigen metallischen Objekten und passenden Flächenbedingungen sinnvoll sein. Die Einsatzgrenzen hängen von Zielgröße, Tiefe, Störumfeld und Messaufbau ab.
Bei tieferen Eingriffen wird zunächst geprüft, ob ein geeignetes Verfahren von der Oberfläche den benötigten Bodenraum abdeckt. Bei unzureichender Abdeckung wird eine ergänzende Tiefenuntersuchung für die tatsächliche Lage und Solltiefe geplant.
Die Untersuchung aus Sondierbohrungen kommt bei einem geeigneten Untersuchungsziel und unzureichender Abdeckung durch andere Verfahren in Betracht. Ansatzpunkte, Solltiefen, Bohrverfahren und untersuchbarer Bodenraum werden vorab festgelegt.
Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung wird für den konkreten Aushub auf Eignung geprüft. Technische Untersuchung und Bewertung jeder Arbeitslage gehen dem kontrollierten Abtrag voraus. Die Ergebnisse werden mit Lage, Tiefe und Grenzen dokumentiert; reine Beobachtung des Baggers ersetzt keine erforderliche Sondierung.
Messauffälligkeiten erhalten eine gezielte Anschlussuntersuchung oder Freilegung. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand gelten zuerst Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung.
Benennen Sie, welche Arbeit als Nächstes ansteht. Daraus ergibt sich, ob zunächst Berichte abzugleichen, Bohrpunkte vorzubereiten oder Untersuchungen für den Aushub zu planen sind.
Wenn Bohrpunkte, Rammkernsondierungen oder Baugrundaufschlüsse vorbereitet werden, sollten Lage, Tiefe und Verdachtslage vorab zusammengeführt werden.
Bohrpunkte vorab klärenFür Baugrube, Leitungsgraben oder Geländeabtrag wird das geeignete Untersuchungsverfahren vorab festgelegt. Eine reine Beobachtung des Baggers ersetzt keine erforderliche Sondierung.
Untersuchungsverfahren vor Erdarbeiten auswählenVor technischen Maßnahmen helfen Luftbilder, Altpläne und Nutzungsgeschichte, den Prüfbereich und die Priorität einzelner Teilflächen einzuordnen.
Verdachtsunterlagen auswertenFür Ausschreibung und Bauleitung sollten Leistungsumfang, Prüfbereich, Tiefe, Dokumentation und Anschlussentscheidungen sauber benannt werden.
Nachweise für Vergabe vorbereitenRegionale Zuständigkeiten, Projektort, Bundesland und verfügbare Unterlagen können beeinflussen, welche Schnittstellen früh vorbereitet werden sollten.
Projektregion fachlich prüfenLageplan, Schnitte, Tiefen, Bauphase, Verdachtslage und Ansprechpartner können gebündelt an FONTANA-EOD übermittelt werden.
Projektunterlagen sendenFONTANA-EOD prüft, welche vorhandenen Erkenntnisse die geplanten Arbeiten abdecken. Offene Flächen, abweichende Tiefen und technische Einschränkungen werden für die weitere Planung benannt.
Die Ergebnisse werden dem Lageplan und den untersuchten Tiefen zugeordnet. Bauleitung und Planer erhalten auch die Einschränkungen und noch offenen Aufgaben. So bleibt erkennbar, ob ein späterer Hausanschluss oder eine Planänderung zusätzliche Klärung benötigt.
Die Prüfung wird aus Bauziel, Eingriffstiefe, Unterlagenlage und Bauablauf abgeleitet, nicht aus pauschalen Annahmen.
Messverfahren werden so eingesetzt, dass Störkörper, Oberfläche, Bodenaufbau und Zugänglichkeit in der Bewertung berücksichtigt bleiben.
Lagebezug, Verfahren, Ergebnisse und nächste Schritte werden so festgehalten, dass Bauleitung und Auftraggeber damit arbeiten können.
Projektsteuerung, Planer, Tiefbau, zuständige Stellen und Folgegewerke erhalten verständliche Informationen zur betroffenen Fläche.
Eine klare Rollenverteilung reduziert Verzögerungen: Auftraggeber, Planer, Bauleitung, Fachfirma, Tiefbauunternehmen und zuständige Stellen arbeiten mit unterschiedlichen Aufgaben, aber auf derselben Flächengrundlage.
Sie definieren Projektziel, Zeitfenster, Unterlagenlage und gewünschte Nachweise. Daraus entsteht der Rahmen für die fachliche Einordnung.
Sie liefern Lagepläne, Schnitte, Baugrunddaten, Bohrpunkte und technische Eingriffsangaben, damit Prüfbereiche belastbar beschrieben werden können.
Sie setzen Erdarbeiten, Bohrungen, Verbau oder Leitungsgräben um und benötigen klare Angaben zu Arbeitsbereichen, Meldewegen und Dokumentation.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen, Ansprechpartner und Meldewege werden dem Grundstück, den geplanten Eingriffen und den jeweiligen Bauabschnitten zugeordnet.
Vor dem Eingriff werden Auftrag, Zuständigkeiten und Meldewege festgelegt. Die erforderlichen Voraussetzungen richten sich nach der Tätigkeit und den am Projektort geltenden Vorgaben.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Baugrundstücken wird die erforderliche Qualifikation anhand des konkret beauftragten Untersuchungs- oder Räumumfangs und der geplanten Bodeneingriffe bestimmt.
Die DGUV Information 201-027 betrifft Schutzmaßnahmen bei Arbeiten der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Für Tätigkeiten an Kampfmitteln sind erforderliche Erlaubnisse, Befähigungen und verantwortliche Personen bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen.
Gefährdungsbeurteilung, Bauablauf, Zugangskontrolle, Meldewege und Koordination mit der Bauleitung beeinflussen die praktische Durchführung.
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung am konkreten Baugrundstück wird gesondert geklärt. DGUV-Anforderungen werden nach der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Leistungsbeschreibung, Prüfbereich, Tiefe, Dokumentationsumfang und Schnittstellen sollten so beschrieben werden, dass Bieter und Bauleitung denselben Projektstand nutzen.
Prüfung, Sondierung oder Begleitung müssen mit Erdarbeiten, Bohrungen, Verbau, Sperrflächen und Meldewegen abgestimmt werden.
Berichte, Lagebezüge, Befundbewertungen und Empfehlungen müssen ohne Überdehnung ihrer Aussagekraft im Projekt weiterverwendet werden können.
Für jede Untersuchung werden Arbeitsbereich, vorgesehene Tiefe und Zugang geklärt. Die Ergebnisse bleiben dem jeweiligen Eingriff zugeordnet.

Baufeld, Gebäudeumriss, Außenanlagen und Leitungsachsen werden nicht pauschal gleichgesetzt.
Wohnbauflächen und Erschließung einordnen
Aushub, Baugrube und Tiefbaugewerke benötigen klare Meldewege und nachvollziehbare Dokumentation.
Untersuchung und Dokumentation vor dem Aushub abstimmen
Bohrpunkte, Schächte und Gründungen werden mit Solltiefe, Ansatzpunkt und Verdachtslage abgeglichen.
Bohrpunkte und Tiefeneingriffe untersuchen
Berichte, Lagepläne und Bewertungen werden gemeinsam übergeben, damit Auftraggeber und Bauleitung die untersuchten Bereiche und Grenzen nachvollziehen können.
Untersuchungsnachweise zusammenführen

Vor den Bodeneingriffen werden vorhandene Unterlagen ausgewertet, geeignete Untersuchungen gewählt und deren Umfang mit der Bauleitung abgestimmt. Für Messauffälligkeiten werden Anschlussuntersuchungen und Nachweise festgelegt.

Verdachtslage, Luftbilder, Altpläne und Nutzungsgeschichte vor dem technischen Eingriff auswerten.
Verdachtsunterlagen auswerten
Bohrpunkte, Gründung, Schächte und tiefere Eingriffe mit Solltiefe und Lagebezug vorbereiten.
Bohrpunkte abstimmen
Erdarbeiten, Baugruben und Leitungsgräben fachlich in den Bauablauf einbinden.
Aushubüberwachung einplanen
Vorgehen für einen fachlich bewerteten Befund und die beteiligten Stellen klären. Bei einem unvermutet entdeckten verdächtigen Gegenstand gilt zuerst der Fundhinweis.
Befundweg klären
Ablauf, Dokumentation, Projektakte und Nachweisführung für Planung, Vergabe und Bauleitung vorbereiten.
Nachweise vorbereiten
Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase, Verdachtsunterlagen und Ziel der Prüfung gebündelt übermitteln.
Projektunterlagen senden
Für einzelne Baugrundstücke zählt die präzise Abgrenzung des betroffenen Eingriffs: Baugrube, Bodenplatte, Keller, Hausanschlüsse, Zuwegung und Baunebenflächen können unterschiedliche Prüfanforderungen auslösen.
Projektort, Flurstück und Lageplan verbinden die Angaben mit dem konkreten Grundstück. Vorhandene Anforderungen, Unterlagen und Ansprechpartner werden den geplanten Bau- und Erschließungsarbeiten zugeordnet.
Eine Prüfung ist sinnvoll, sobald auf dem Grundstück Erdarbeiten, Gründungen, Kellerbau, Leitungsgräben, Bohrungen oder Geländemodellierungen geplant sind und die Verdachtslage nicht belastbar geklärt ist. Entscheidend sind der konkrete Eingriff, die Tiefe, vorhandene Unterlagen und das Nachweisziel für Planung oder Bauleitung.
Ein Lageplan ist ein guter Start, reicht aber oft nicht allein. Hilfreich sind Flurstück, Gebäudeumriss, geplante Baugrubentiefe, Leitungsachsen, Baugrundaufschlüsse, vorhandene Gutachten, Luftbildauswertung und Angaben aus dem Bauantrag oder der Projektsteuerung. Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt.
Je nach Oberfläche, Störkörpern, Bodenaufbau und Tiefe können historische Luftbildauswertung, Georadar, Geomagnetik, TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung oder Bauaushubüberwachung relevant sein. Die Auswahl erfolgt nicht pauschal, sondern nach dem geplanten Eingriff.
Nicht immer. Häufig werden die tatsächlich betroffenen Eingriffsbereiche betrachtet, etwa Gebäudeumriss, Baugrube, Hausanschlüsse, Zufahrt oder Rigolen. Wenn Unterlagenlage oder Projektziel es erfordern, kann auch eine größere Fläche relevant werden.
Bohrpunkte, Ansatzhöhen, Solltiefen und Geräteeinsatz werden mit der Verdachtslage abgeglichen. So kann geklärt werden, ob vor Baugrundaufschlüssen eine technische Prüfung oder eine abgestimmte Sondierung erforderlich ist.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Typische Nachweise sind Lagebezüge, geprüfte Bereiche, eingesetzte Verfahren, Mess- oder Sondierergebnisse, Fotodokumentation, Befundbewertung und Empfehlungen für den nächsten Projektschritt. Die konkrete Form richtet sich nach Auftrag, Projektphase und Ziel der Prüfung.
Maßgeblich sind Flächengröße, Baugrubengeometrie, Eingriffstiefen, Boden, Störquellen, Zugang, Bauphasen, vorhandene Unterlagen, erforderliche Verfahren und Dokumentationsumfang. Für die Kalkulation werden die geplanten Arbeitsräume und der beauftragte Untersuchungsumfang benötigt.
Je genauer Projektort, Eingriff, Tiefe und Bauphase beschrieben sind, desto zielgerichteter kann FONTANA-EOD den fachlichen nächsten Schritt für das Wohnbauprojekt einordnen.
Adresse, Flurstück, Lageplan, Baufeldgrenze, Gebäudeumriss, Trassen und betroffene Teilflächen.
Baugrube, Keller, Gründung, Bohrpunkte, Leitungen, Schächte, Rigolen, Aushubtiefe und Bauphase.
Luftbildauswertung, Altpläne, Leitungspläne, Baugrunddaten, Schnitte, Auflagen und vorhandene Gutachten.
Vergabe, Bauleitung, Projektakte, Käuferkommunikation, Baugrundaufschlüsse oder Anschlussentscheidung.
Senden Sie vorhandene Unterlagen möglichst vollständig. Auch ein früher Planungsstand kann eingeordnet werden, wenn Standort, geplante Eingriffe, Tiefe, Bauphase und gewünschter Nachweis erkennbar sind.
+49 (0) 6843 - 999 499 7
info@fontana-eod.de
Lageplan, Tiefe, Bauphase, Verdachtslage
Bauleitung, Planung oder Projektsteuerung
Übermitteln Sie Lageplan und Schnitte mit den geplanten Eingriffen, Tiefen und dem jeweiligen Bauabschnitt. Benennen Sie vorhandene Untersuchungen und den nächsten vorgesehenen Termin.
Adresse, Flurstück, Planausschnitt und Koordinaten helfen, den Prüfbereich ohne Rückfragen zuzuordnen. Bei größeren Projekten sollten zusätzlich Bauabschnitte, Achsen oder Baufeldnummern genannt werden.
Für die fachliche Einordnung sind geplante Tiefen entscheidend. Schnitte, Baugrubensohlen, Kanalsohlen, Bohrprofile und Gründungstiefen sind deutlich belastbarer als allgemeine Angaben zum Bauvorhaben.
Eine Anfrage vor Baugrundtermin, vor Ausschreibung oder kurz vor Aushubbeginn führt zu unterschiedlichen Anschlussentscheidungen. Der Projektstand sollte daher klar mitgeteilt werden.
Luftbildauswertung, Baugrundgutachten, Leitungspläne, Altpläne, Bestandsunterlagen und Auflagen sollten gemeinsam übermittelt werden, damit keine Einzelinformation aus dem Zusammenhang fällt.
Projektsteuerung, Planer, Bauleitung, Tiefbauunternehmen oder Bauherr haben unterschiedliche Informationen. Eine klare Ansprechpartnerstruktur erleichtert die Abstimmung von Terminen und Rückfragen.
Vor Anfrage sollte benannt werden, ob die Unterlagen für Vergabe, Bauleitung, Baugrundaufschlüsse, Käuferkommunikation oder eine technische Anschlussentscheidung benötigt werden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.