Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Wenn Voruntersuchungen den vorgesehenen Aushubraum nicht ausreichend erfassen, wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die Baugrube fachlich geeignet ist. FONTANA-EOD stimmt mit Bauleitung und Ausführung die technische Untersuchung vor dem jeweiligen Abtrag, kontrollierte Aushublagen, ergänzende Sichtkontrolle, Befundwege und Dokumentation ab. Senden Sie Baugrubenplan, Sohltiefen, Aushubfolge und vorhandene Ergebnisse für die Abstimmung vor dem nächsten Eingriff.
Abschnitte und Tiefe klären.
Meldeablauf vorab festlegen.
Bearbeitete Abschnitte dokumentieren.
Bei begrenzter Voruntersuchung wird für Baugruben mit Verbau, Leitungen, Bestandsrand und erschwertem Zugang geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist.
Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Baugrubenplan, Sohltiefen, Aushubfolge, Verbau, Maschinenzugang und Leitungen bestimmen die Arbeitsabschnitte. FONTANA-EOD stimmt Arbeitsbereiche, Unterbrechungen, Meldewege und Nachweise mit der Bauleitung und den Beteiligten ab.
Die fachliche Einordnung muss den konkreten Anwendungsfall treffen. Grundstück, Neubaugebiet, Mehrfamilienhaus, Baugrube und Erschließungsstraße haben unterschiedliche Eingriffe, Zuständigkeiten und Nachweisziele.

Für Baugruben werden Baufenster, Baugrenze, geplante Nutzung, Außenanlagen und die tatsächlichen Eingriffe getrennt betrachtet. So bleibt erkennbar, ob die fachliche Prüfung vor Kauf, Bauantrag, Ausschreibung oder Aushub ansetzen sollte.
Baugrundstück fachlich einordnen
Wenn mehrere Parzellen, Straßenachsen, Leitungsgräben, Schächte und Bauabschnitte zusammenkommen, muss die Kampfmittelsondierung räumlich und zeitlich gegliedert werden. Ein einzelnes Ergebnis ersetzt nicht automatisch die Betrachtung späterer Teilflächen.
Erschließung vorbereiten
Mehrfamilienhäuser benötigen eine eigenständige Einordnung, wenn Keller, Tiefgarage, Verbau, Baugrundbohrungen, Gründung, Leitungen und beengte Baustellenlogistik zusammenwirken. Baugrubentiefe und Sondierbarkeit bestimmen den fachlichen Anschluss.
Gebäudebau vorbereiten
Quartiere verbinden Rückbau, Altbestand, mehrere Neubaufelder, Erschließung, Tiefgarage, Grünflächen und Bauphasen. Die Prüfung muss verhindern, dass Nachweise unterschiedlicher Abschnitte miteinander vermischt werden. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen bei Rückbau, Rodung, Aufbruch oder Herstellen von Baustraßen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen erhalten eigene Untersuchungen vor den jeweiligen Folgeeingriffen.
Bauabschnitte im Quartier abstimmen
Für Bereiche mit begrenzter Voruntersuchung wird die fachliche Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.
Baubegleitende Sondierung klären
Tiefe Eingriffe, Sohlen, Schächte, Verbauachsen und unterirdische Bauteile benötigen eine andere fachliche Betrachtung als oberflächennahe Außenanlagen. Die Prüftiefe muss zur geplanten Bauhandlung passen.
Tiefe Eingriffe abstimmen
Straßenachsen, Kanäle, Versorgungsleitungen, Schächte und Hausanschlüsse folgen einer Trassenlogik. Für die Kampfmittelsondierung zählt nicht nur die Fläche, sondern die Achse, Tiefe und Bauphase.
Prüfung für Erschließungsstraßen konkretisieren
Wohnbauprojekte wechseln häufig zwischen Entwicklung, Planung, Erschließung, Hochbau und Ausführung. Nachweise müssen deshalb Prüfbereich, Verfahren, Randbedingungen und Anschlussentscheidung für mehrere Beteiligte verständlich abbilden.
Nachweise vorbereitenFür jeden Aushubabschnitt werden Arbeitslage, Solltiefe, Geräteführung, Untersuchungsverfahren, Befundkommunikation und Nachweise vor Arbeitsbeginn festgelegt.
Bei Baugruben kann eine frühe Einordnung helfen, vorhandene Anhaltspunkte, Unterlagenbedarf und mögliche Prüfschritte vor Kauf, Planung oder Investitionsentscheidung zu verstehen. Entscheidend sind Lage, Nutzung, Baufenster und geplante Eingriffe.
Frühe Projektlage klärenBohrpunkte, Schürfe, Rammkernsondierungen und geotechnische Untersuchungen greifen punktuell in den Untergrund ein. Wenn die Verdachtslage unklar ist, sollten Lage, Tiefe und Zugang vorab fachlich eingeordnet werden.
Bohrpunkte und Solltiefe abstimmenLeistungsgrenzen, Prüfbereiche, Bauphasen und Nachweisanforderungen sollten vor der Vergabe beschrieben werden. Das erleichtert vergleichbare Angebote und verhindert unklare Übergaben an Bauleitung oder Tiefbau.
Nachweise für Vergabe vorbereitenBaugrube, Fundamentaushub, Leitungsgräben, Schächte und Verbauachsen müssen mit Verdachtslage, Sondierbarkeit und Bauablauf abgeglichen werden. Erst daraus ergibt sich der passende fachliche nächste Schritt.
Geeignete Fachleistungen vor Aushub und Gründung wählenVorhandene Auflagen, ältere Gutachten, Luftbildauswertungen oder unvollständige Bestandsunterlagen sollten nicht isoliert betrachtet werden. Sie werden mit der aktuellen Planung und den tatsächlichen Eingriffen verbunden.
Vorhandene Unterlagen mit der aktuellen Planung abgleichenBauleitung, Auftraggeber und Planer benötigen nachvollziehbare Angaben zu Prüfbereich, Methode, Randbedingungen, Ergebnis und Anschlussentscheidung. Diese Anforderungen sollten vor der Ausführung festgelegt werden.
Projektakte vorbereitenJe besser Planstand, Bauhandlung und Unterlagen getrennt beschrieben sind, desto gezielter kann die Kampfmittelprüfung in Wohnbau und Erschließung eingebunden werden.
Wenn Baugruben noch in der frühen Planung stehen, reicht meist keine technische Detailbewertung ohne Lagebezug. Benötigt werden Projektort, grobe Baugrenze, geplante Nutzung, erwartete Tiefen und vorhandene Unterlagen, damit die Verdachtslage sachlich eingeordnet werden kann.
Geotechnische Bohrpunkte, Sondierungen, Schürfe und Laborprogramme sollten mit der Kampfmittelprüfung abgestimmt werden, sobald sie in Bereiche mit unklarer Verdachtslage eingreifen. Das reduziert Abstimmungsdruck kurz vor dem Bohrtermin.
Böschung, Verbau, Sohle, Aushubabschnitte und Zufahrt bestimmen, wie ein Baugrubenbereich fachlich betrachtet werden kann. Eine allgemeine Grundstücksaussage reicht dafür nicht aus, wenn die tatsächliche Tiefe deutlich variiert.
Medienachsen und Entwässerung werden in Wohnbauprojekten häufig unterschätzt. Sie greifen in andere Bereiche als das Gebäude selbst ein und benötigen deshalb einen eigenen Lage- und Tiefenbezug in der Projektprüfung.
Zufahrten, Stellplätze, Spielbereiche, Retention, Grünflächen und spätere Erweiterungen können neue Erdarbeiten auslösen. Eine frühe Dokumentation sollte diese Bereiche als bearbeitet, offen oder später zu prüfen unterscheidbar halten.
Wenn Kampfmittelprüfung, Sondierung oder Aushubüberwachung in Leistungsverzeichnisse einfließen sollen, müssen Fläche, Tiefe, Verfahren, Bauphase und Dokumentation beschrieben sein. Unklare Leistungsgrenzen führen im Bauablauf häufig zu Nachfragen.
Bauleitung und Ausführung benötigen klare Arbeitsbereiche, Rückfragenwege und Reaktionsabläufe. Bei Verdachtsgegenständen zählt nicht die spontane Einschätzung auf der Baustelle, sondern eine geordnete Kommunikation mit zuständigen Stellen.
Wenn Gründung, Leitungsführung, Baugrube oder Außenanlagen geändert werden, kann sich auch der fachliche Bezug der Kampfmittelprüfung ändern. Die Projektakte sollte erkennbar machen, welche Aussage zu welchem Planstand gehört.
Bei Wohnbauprojekten wechseln Unterlagen häufig vom Projektentwickler zur Bauleitung, später zu Eigentümern, Verwaltung oder Betreiber. Eine verständliche Dokumentation hilft, spätere Eingriffe nicht erneut bei null zu beginnen.
Regionale Vorgaben, Zuständigkeiten und verfügbare Unterlagen können den Ablauf beeinflussen. Deshalb sollte der Projektort mit Bundesland, Kommune, Adresse, Flurstück und vorhandenen Angaben möglichst eindeutig benannt werden.
Vor Beginn der Erdarbeiten sollte feststehen, welche Unterlagen die Bauleitung erhält und welche Bereiche daraus für die Ausführung relevant sind. Dazu gehören Lagebezug, Tiefenbezug, bearbeitete Teilflächen, offene Anschlussbereiche, Ansprechpartner und der fachliche Umgang mit Rückfragen während Aushub, Leitungsbau oder Baugrundarbeiten.
Eine belastbare Kampfmittelprüfung entsteht, wenn Verdachtslage, geplante Bauhandlung, technische Aussagegrenzen und benötigte Dokumentation nicht getrennt voneinander behandelt werden.
Zuerst wird geklärt, ob die Prüfung der Baugrube vor Kauf, Planung, Baugrund, Ausschreibung, Aushub oder laufender Bauausführung benötigt wird. Die Phase bestimmt Detailtiefe und Dokumentationsform.
Projektphase abstimmenBei Baugruben reicht die Adresse nicht aus. Baufeld, Baugrube, Leitungsgraben, Bohrpunkt, Zufahrt, Außenanlage oder Bauabschnitt werden räumlich getrennt und mit der geplanten Tiefe verbunden.
Verfahrenswahl mit Arbeitsraum und Tiefe verbindenHistorische Unterlagen, Luftbildauswertung, Altpläne, frühere Nutzung, Auflagen und vorhandene Gutachten werden mit dem aktuellen Eingriff abgeglichen. Daraus ergibt sich, welche Bereiche fachlich weiterzuführen sind.
Unterlagen bewertenOberflächennahe Prüfungen, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung oder Aushubüberwachung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Methode folgt Oberfläche, Tiefe, Störumfeld und Nachweisziel.
Leistung fachlich abstimmenSondierung oder Begleitung müssen mit Zugänglichkeit, Bauzeiten, Sperrflächen, Leitungen, Maschinen und Folgegewerken zusammenpassen. Nur dann wird die Prüfung im Bauablauf verwendbar.
Ergebnisse und Übergaben in den Bauablauf einordnenDie Dokumentation beschreibt beauftragten Bereich, eingesetztes Verfahren, Randbedingungen, Ergebnisbewertung und fachliche Anschlussentscheidung. Sie sollte für Auftraggeber, Planung und Bauleitung lesbar bleiben.
Nachweisziel vorbereitenGrundstücke, Bauhandlungen und Tiefen werden im aktuellen Planstand beschrieben. Vorhandene Erkenntnisse und noch offene Untersuchungen werden den jeweiligen Bauphasen zugeordnet.
Für Baugruben ist die Adresse nur der Einstieg. Fachlich relevant ist, welche Bauhandlung tatsächlich geplant ist: Bohrung, Gründung, Aushub, Leitungsgraben, Schacht, Verbau, Außenanlage oder Erschließungsachse. Erst daraus ergibt sich, welcher Bereich, welche Tiefe und welche Methode sinnvoll betrachtet werden.
Ein Wohnbauprojekt enthält häufig mehrere Teilflächen mit unterschiedlicher Aussagekraft. Ein Bereich kann bereits durch Unterlagen beschrieben sein, während ein anderer Bereich wegen tiefer Eingriffe, neuer Leitungen oder schlechter Zugänglichkeit eine andere Prüfung benötigt. Die Dokumentation sollte diese Unterschiede sichtbar halten.
Planungen ändern sich häufig zwischen Vorentwurf, Bauantrag, Ausführungsplanung und Vergabe. Eine Kampfmittelprüfung sollte deshalb nicht nur den aktuellen Planstand benennen, sondern auch die Bauphase, für die der Nachweis benötigt wird. So lässt sich vermeiden, dass eine frühe Aussage später unpassend verwendet wird.
Baugrunduntersuchungen liefern wichtige Angaben zu Bodenaufbau, Auffüllung, Wasser, Schichten und geplanten Bohrpunkten. Gleichzeitig greifen Bohrungen selbst in den Untergrund ein. Wird beides früh koordiniert, können Bohrpunkte, Sondiertiefen, Zugang und Sicherheitsorganisation besser aufeinander abgestimmt werden.
Hausanschlüsse, Kanal, Strom, Wasser, Telekommunikation, Entwässerung und spätere Außenanlagen erzeugen oft mehr Eingriffe als das Gebäude allein. Diese Achsen sollten nicht erst beim Tiefbau betrachtet werden, weil sie eigene Tiefen, Störquellen und Dokumentationsanforderungen haben.
Nachbargebäude, Einfriedungen, Bestandsleitungen, vorhandene Oberflächen, Rückbau, Altbestand und Baustelleneinrichtung können beeinflussen, ob eine technische Prüfung vorab möglich ist. Diese Randbedingungen entscheiden mit, ob Sondierung, Bohrlochprüfung oder Aushubbegleitung in Betracht kommt.
Wenn der Aushub eine relevante Rolle spielt, sollten Baugrubenabschnitte, Sohltiefen, Böschungen, Verbau, Maschinenzugang, Zwischenlager, Arbeitsbereiche und Meldewege vorab beschrieben werden. Dadurch kann die fachliche Begleitung in den Bauablauf eingebunden werden, statt erst bei Beginn der Erdarbeiten zu reagieren.
Wohnbauprojekte wechseln oft zwischen Entwicklung, Planung, Fachgutachten, Erschließung, Hochbau, Tiefbau und Bauleitung. Die Kampfmittel-Dokumentation muss deshalb nicht nur fachlich korrekt sein, sondern auch für unterschiedliche Beteiligte verständlich bleiben und die jeweilige Entscheidung im Projekt unterstützen.
Nicht jede Fläche ist zu jedem Zeitpunkt beauftragbar, zugänglich oder technisch prüfbar. Deshalb ist es wichtig, bearbeitete Bereiche, nicht betrachtete Bereiche, spätere Planänderungen und mögliche Anschlussfragen klar zu trennen. Diese Klarheit verhindert Missverständnisse bei Vergabe und Bauleitung.
Bauherrschaft, Planung und Bauleitung erhalten Ergebnisse, Untersuchungsgrenzen und offene Aufgaben mit dem Lage- und Tiefenbezug des jeweiligen Bauabschnitts.
Vor einer technischen Leistung muss geklärt werden, ob die Fläche tatsächlich zugänglich ist. Bewuchs, Einbauten, Fahrzeuge, Zäune, Lagerflächen, Baugrubensicherung oder Nachbargrundstücke können die Ausführung beeinflussen und sollten nicht erst am Einsatztag auffallen.
Eine fachliche Bewertung braucht eindeutige Daten. Werden Lagepläne, Bohrpunktlisten, Baugrubenpläne oder Leitungspläne nachträglich geändert, sollte klar sein, welcher Stand geprüft wurde und welche Folgeentscheidung noch offen ist.
Arbeitsbereiche, Ansprechpartner, Rückfragen, Meldewege und Übergabedokumente werden vor der Ausführung abgestimmt. Bauleitung und ausführende Unternehmen arbeiten mit demselben Lage- und Tiefenbezug.
Messanomalien werden fachlich bewertet und einer Anschlussuntersuchung zugeordnet. Ein unerwarteter verdächtiger Gegenstand wird nicht berührt, bewegt oder weiter freigelegt. Die Arbeiten werden im betroffenen Bereich sofort eingestellt, der unmittelbare Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung ferngehalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen, außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen legen das weitere Vorgehen fest; die interne Projektkommunikation darf die Meldung nicht verzögern.
Tiefbau, Rohbau, Leitungsbau, Außenanlagen und Baugrund arbeiten häufig mit unterschiedlichen Plänen. Eine nutzbare Kampfmittelprüfung stellt den Bezug zum jeweiligen Gewerk her, damit spätere Arbeiten nicht auf unpassende Aussagen gestützt werden.
Wenn Bauphasen getrennt laufen, sollte auch die Dokumentation den Fortschritt abbilden. Das betrifft geprüfte Bereiche, nicht zugängliche Bereiche, spätere Anschlussflächen und Änderungen der Eingriffstiefe.
Fachliche Grenzen werden nicht versteckt, sondern verständlich beschrieben. Oberfläche, Störkörper, Leitungen, Bewehrung, Auffüllung, Messbarkeit und Tiefe beeinflussen, welche Aussage aus einer Prüfung abgeleitet werden kann.
Am Ende zählt, welcher nächste Projektschritt fachlich sinnvoll ist: Unterlagen vertiefen, Sondierung ausführen, Bohrpunkte prüfen, Aushub begleiten, Befund klären oder Dokumentation an die Bauleitung übergeben.
Die Dokumentation muss den beauftragten Bereich und die tatsächliche Bauhandlung abbilden. Pauschale Formulierungen helfen im Bauablauf nicht weiter.
Lageplan, Flurstück, Baufeldgrenzen, Bauphase, geplante Nutzung und Eingriffstiefe bilden die Grundlage. Bei Baugruben müssen diese Angaben zum tatsächlichen Planstand passen.
Luftbilder, Altpläne, frühere Nutzung, Rückbauunterlagen, Altlastendaten, frühere Gutachten und bekannte Auflagen werden mit dem geplanten Eingriff verbunden.
Die eingesetzten Verfahren werden so dokumentiert, dass Methode, Lagebezug, Prüfbereich, Störfaktoren und Aussagegrenzen nachvollziehbar bleiben.
Anomalien, Störfelder, Befunde und Einschränkungen werden fachlich bewertet. Entscheidend ist die Verbindung aus Lage, Tiefe, Messkontext und baulichem Anschluss.
Der Bericht sollte für Auftraggeber, Planer, Bauleitung und ausführende Unternehmen verständlich sein. Er beschreibt, was geprüft wurde und welcher Schritt daraus folgt.
Eine nutzbare Projektakte trennt geprüfte Bereiche, offene Bereiche, spätere Planänderungen und zusätzliche Bauabschnitte. So bleibt der Nachweis auch bei Übergaben nachvollziehbar. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Das Nachweisdossier ordnet Unterlagen, Untersuchungen und Befunde den jeweiligen Bauabschnitten zu. Es enthält den aktuellen Planstand, die untersuchten Flächen und Tiefen, Ergebnisse, Grenzen und noch erforderliche Schritte.
Planstand, Revisionsnummer, Koordinatenbezug, Baugrenzen und beauftragte Teilflächen werden festgehalten, damit spätere Aussagen nicht auf andere Planfassungen übertragen werden.
Für Baugruben werden Baufeld, Baugrube, Leitungsgraben, Bohrpunkt oder Trassenabschnitt mit der geplanten Solltiefe verbunden. Tiefe und Fläche gehören zusammen.
Historische Auswertung, Sondierung, Bohrlochprüfung oder Aushubüberwachung werden mit Oberfläche, Zugänglichkeit, Leitungen, Störkörpern und Bauphase beschrieben.
Befunde und Anomalien werden nicht isoliert aufgeführt, sondern mit Lagebezug, technischer Einordnung und möglicher Anschlussentscheidung für den nächsten Projektschritt verbunden.
Auftraggeber, Planung, Bauleitung, Tiefbau, Gutachter und zuständige Schnittstellen benötigen dieselbe Grundlage. Das Dossier hält fest, welche Information für wen relevant ist.
Wohnbauflächen werden häufig geändert, verdichtet oder erneut geöffnet. Eine klare Ablage erleichtert spätere Leitungsarbeiten, Außenanlagen oder Erweiterungen.
Der Ablauf folgt dem Projektstand. Unterlagen, Verdacht, Methode, Ausführung, Bewertung und Dokumentation werden Schritt für Schritt verbunden.
Lageplan, Flurstück, Bauziel, laufender Aushub, Baugrubentiefe, Befundlage, Bauleitung, Arbeitsbereiche und Dokumentation, Leitungsdaten, vorhandene Gutachten und geplante Tiefen werden zusammengeführt.
Es wird festgelegt, ob eine Entscheidung für Kauf, Planung, Baugrunduntersuchung, Ausschreibung, Aushub, Bauleitung oder Dokumentation benötigt wird.
Historische Auswertung und vorhandene Angaben werden mit dem geplanten Eingriff abgeglichen. Offene Bereiche werden benannt und nicht vermischt.
Sondierung, Bohrlochprüfung, Tiefensondierung, Aushubüberwachung oder eine Kombination werden nach Oberfläche, Tiefe, Zugänglichkeit und Störumfeld eingeordnet.
Zugang, Sperrbereiche, Leitungen, Ansprechpartner, Bauzeiten, Maschinen, Baustellenlogistik und Kommunikationswege werden vor Beginn abgestimmt.
Die beauftragte Leistung wird mit Lagebezug, Messdaten, Befundaufnahme und baubegleitender Abstimmung ausgeführt, soweit dies für den Projektstand erforderlich ist.
Messdaten, Verdachtsmomente, Störkörper, Einschränkungen und Befunde werden fachlich eingeordnet. Der Anschluss an Bauablauf und Dokumentation wird vorbereitet.
Die Dokumentation beschreibt Prüfbereich, Methode, Randbedingungen, Ergebnis und nächsten fachlichen Schritt für Auftraggeber, Planung und Bauleitung.
Untersuchungsfläche, Tiefe, Verfahren und Bauablauf werden auf die tatsächliche Bauhandlung bezogen. Rückbau, Neubaufelder und Erschließungsachsen erhalten getrennte Untersuchungsgrenzen.
Sohle, Verbau, Böschung, Baugrubenrampe, Leitungsgräben, Schächte, Aufzugskerne und tiefer liegende Gründungsbereiche werden mit ihren Solltiefen dargestellt. Oberfläche, Störkörper, Bestandsleitungen, Verfüllungen und beengte Baustellenlogistik können die Voruntersuchung begrenzen. Für verbleibende Bereiche wird die Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft. Technische Untersuchung und Bewertung der Arbeitslage gehen dem kontrollierten Abtrag voraus; ergänzende Sichtkontrolle, weitere Untersuchungslagen und Dokumentation folgen der vereinbarten Arbeitsanweisung. Arbeitsbereiche, Maschinenablauf, Sperr- und Meldewege, Ansprechpartner und Dokumentationsform werden vor Beginn festgelegt. Baugrubenplan, Aushubkonzept, Verdachtsunterlagen und Bauzeiten werden mit Bauleitung, HSE und Tiefbau abgestimmt und der Projektakte zugeordnet.
Prüfbereiche werden so festgelegt, dass sie zu Baugruben, Sohlen, Verbauachsen, Böschungen, Aushubabschnitten, Leitungen, Zwischenlagern, Maschinenzugängen und Befundwegen passen. Ein Messraster oder eine technische Abfolge muss den tatsächlichen Eingriff abbilden.
Bohrpunkte, Pfähle, Schächte, Verbauachsen oder tiefe Gründungen benötigen eine klare Lage- und Tiefenzuordnung. Ohne Solltiefe bleibt die fachliche Aussage begrenzt.
Gas, Wasser, Strom, Entwässerung, Telekommunikation, Erdung und alte Leitungen sind Sicherheitsfaktor und Störquelle zugleich. Leitungsdaten gehören in die Vorabstimmung.
Asphalt, Beton, Schotter, Bewuchs, alte Fundamente, Bewehrung und Auffüllungen beeinflussen, ob Messungen sinnvoll ausführbar sind und wie Befunde bewertet werden.
Baustelleneinrichtung, Zufahrt, Maschinenstandorte, Nachbarbestand, Sperrflächen und Terminfenster bestimmen, wann eine Prüfung praktisch in den Ablauf passt.
Die technische Aussage muss erkennen lassen, welcher Bereich betrachtet wurde, welche Randbedingungen galten und welche bauliche Anschlussentscheidung daraus entsteht.

Baugrubenplan, Sohle, Böschung oder Verbau und zusätzliche Vertiefungen werden mit vorhandenen Ergebnissen abgeglichen. Offene Flächen und Tiefen bleiben kenntlich. Daraus ergibt sich, welche Voruntersuchungen noch möglich sind und welcher konkrete Bereich eine begleitende Bearbeitung benötigt.
Untersuchte Räume mit der Baugrube abgleichen
Bestandsleitungen, technische Störquellen und Aushubfolge beeinflussen den Zugang. Die geeignete fachliche Bearbeitung wird mit Bauleitung und ausführendem Unternehmen vor dem jeweiligen Abschnitt festgelegt. Eine Bauaushubüberwachung ersetzt eine mögliche und erforderliche Voruntersuchung nicht pauschal.
Verfahren nach Bodenraum und Zugänglichkeit auswählenUnterlagenlage, Messbedingungen, erforderliche Tiefe und Bauablauf bestimmen die Verfahrenswahl. Die Untersuchung muss den vorgesehenen Bodenraum ausreichend erfassen; Grenzen werden je Bauabschnitt dokumentiert.
Sie ordnet frühere Nutzung, Luftbildmerkmale, Bombentrichter, Verdachtsmomente und vorhandene Unterlagen fachlich ein. Sie ersetzt keine technische Prüfung, kann diese aber gezielt vorbereiten.
Flächennahe Verfahren können auf offenen oder geeigneten Bereichen sinnvoll sein. Oberfläche, Störkörper, Bewehrung, Schrott, Leitungen und Bodenaufbau begrenzen die Aussage.
Geomagnetik erfasst ferromagnetische Anomalien auf zugänglichen Flächen. Leitungen, Bewehrung, Fundamentreste, Zäune und Baustelleneinrichtung können die Daten überlagern. Auswertbare Bereiche und Messgrenzen werden für den Bauabschnitt getrennt dokumentiert.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielobjekt, Bodenleitfähigkeit, benötigte Tiefe und technische Einbauten bestimmen die Eignung für die jeweilige Baugrube oder Erschließungsachse.
Georadar bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann Leitungen oder Einbauten ergänzend untersuchen. Boden, Feuchte, Oberflächenkopplung und Bewehrung beeinflussen die Datentiefe. Eine Reflexion identifiziert ein Kampfmittel nicht eindeutig.
Bei tiefen Gründungen, Schächten, Baugruben oder Bohrpunkten wird zunächst geprüft, ob ein geeignetes Verfahren von der Oberfläche den benötigten Bodenraum ausreichend erfasst. Bei unzureichender Abdeckung wird eine ergänzende Tiefenuntersuchung für die tatsächliche Lage und Solltiefe geplant.
Eine Untersuchung aus Sondierbohrungen kommt bei geeignetem Untersuchungsziel und unzureichender Abdeckung durch andere Verfahren in Betracht. Lage, Raster, Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation werden auf den geplanten Eingriff und die örtlichen Messbedingungen abgestimmt.
Bei begrenzter Voruntersuchung wird die Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für den konkreten Arbeitsraum geprüft. Technische Untersuchung und Bewertung jeder Arbeitslage gehen dem kontrollierten Abtrag voraus. Ein organisatorisch enger Ablauf allein bestimmt das Verfahren nicht; Arbeitsfolge, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn abgestimmt.
Messauffälligkeiten erhalten eine gezielte Anschlussuntersuchung oder Freilegung. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand haben Arbeitsstopp, Abstand und unverzügliche Meldung Vorrang.
FONTANA-EOD hält für den beauftragten Baugrubenabschnitt fest, welche Untersuchungen ausgeführt wurden und welche Fragen offen bleiben. Die Bauleitung erhält die zugehörigen Berichte mit Flächen- und Tiefenbezug.
Der Untersuchungsauftrag benennt Baugrubenbereich, geplante Tiefen und vorhandene Erkenntnisse. Ergebnisse gelten innerhalb des dokumentierten Untersuchungsumfangs.
Störkörper, Leitungen, Versiegelung, Bewehrung, Auffüllungen und eingeschränkter Zugang werden nicht übergangen. Sie werden in Methodenauswahl und Bericht berücksichtigt.
Berichte werden so vorbereitet, dass Auftraggeber, Planung, Bauleitung, Tiefbau und Gutachter dieselbe Grundlage verwenden können.
Ist eine Abstimmung mit Bauaufsicht oder Kampfmittelräumdienst erforderlich, werden die zuständigen Stellen und die dafür benötigten Unterlagen benannt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Die Übergabe trennt geprüfte Bereiche, offene Anschlussfragen, spätere Planänderungen und Folgegewerke. Das reduziert Missverständnisse im Bauablauf.
Der nun zugängliche Bodenraum wird mit Verdachtsunterlagen und bisherigen Ergebnissen verglichen. Die passende Untersuchung wird abgestimmt, bevor der nächste Eingriff beginnt. Abschnittsgrenze und benötigte Tiefe gehören zum Auftrag.
Die veränderte Geometrie wird auf dem Plan gekennzeichnet. Vor der Fortsetzung wird geprüft, ob die bisherige Untersuchung und Begleitung diesen Raum erfasst. Zusätzliche Aufgaben, Ansprechpartner und Dokumentation werden auf den geänderten Abschnitt bezogen.
Eine belastbare Kampfmittelprüfung entsteht im Zusammenspiel von Auftraggeber, Planung, Bauleitung, Fachgutachten, ausführenden Unternehmen, Fachfirma und zuständigen Schnittstellen.
legen Bauziel, Terminrahmen, Nachweisbedarf, Vergabeanforderungen und Ansprechpartner fest. Sie entscheiden, welche Unterlagen in Planung und Bauleitung benötigt werden.
liefern Lageplan, Baugrube, Gründung, Leitungen, Entwässerung, Bohrpunkte, Bauphasen und Planstände. Diese Angaben bestimmen die fachliche Aussagegrenze.
stellen Bohrpunkte, Schürfe, Bodenaufbau, Auffüllungen, Altlastenbezug und technische Eingriffe bereit. Kampfmittelprüfung und Baugrunderkundung sollten koordiniert werden.
benötigen klare Arbeitsbereiche, Meldewege, Sperrflächen, Dokumentation und Übergaben, damit Erdarbeiten, Leitungsbau und Baugrubenarbeiten geordnet ablaufen.
unterstützt als private Fachfirma bei Unterlagenprüfung, Sondierung, Aushubüberwachung, Befundbewertung, Kampfmittelbergung im beauftragten Rahmen und nachvollziehbarer Dokumentation.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Die beauftragte Projektleistung wird mit den jeweils erforderlichen Melde- und Abstimmungswegen verbunden.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen, Ansprechpartner und Meldewege werden den betroffenen Baufeldern und Bauabschnitten zugeordnet.
Für jeden Arbeitsbereich werden Auftrag, Verantwortliche und Meldewege abgestimmt. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden mit Bauleitung und ausführenden Unternehmen vorbereitet.
Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen werden im Wohnbau auf Projektfläche, Eingriff, Zuständigkeiten, Bauablauf und Dokumentation bezogen. Für Baugruben ist besonders wichtig, dass Baugrunduntersuchung, Aushub, Leitungsbau und Gründung nicht losgelöst voneinander betrachtet werden. Eine historische Auswertung, eine technische Sondierung, eine Bauaushubüberwachung und eine Befundbewertung haben jeweils eigene Voraussetzungen und Aussagegrenzen. Deshalb sollten Leistungsbeschreibung, Bauphase, Unterlagenstand und Meldewege vor Beginn abgestimmt werden.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Baugruben wird die benötigte Qualifikation anhand des konkreten Untersuchungs- oder Räumauftrags und der vorgesehenen Arbeitsräume bestimmt.
Die DGUV Information 201-027 betrifft Schutzmaßnahmen bei Arbeiten der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Für Tätigkeiten an Kampfmitteln sind erforderliche Erlaubnisse, Befähigungen und verantwortliche Personen bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen.
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Zugänge, Sperrbereiche und Maschineneinsatz werden mit dem Untersuchungsablauf abgestimmt. Der Meldeweg bei einem verdächtigen Gegenstand muss den Beteiligten bekannt sein.
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Baugrubenprojekt wird gesondert geklärt. DGUV-Anforderungen werden nach der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt.
Verdachtsmomente, Befunde, Auflagen und Gefahrenabwehrfragen werden mit zuständigen Stellen abgestimmt, wenn die Projektlage dies verlangt.
Die Aussage bezieht sich auf beauftragten Bereich, Verfahren, Randbedingungen und Zeitpunkt. Planänderungen, tiefere Eingriffe oder neue Teilflächen können eine erneute Einordnung erforderlich machen.
Für die Bauleitung zählt eine verständliche Beschreibung von Prüfbereich, Methode, Grenzen, Ergebnisbewertung und Anschlussentscheidung.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Leistungsbeschreibung und Beauftragung sollten Fläche, Tiefe, Bauphase, Verfahren, Dokumentation und Schnittstellen benennen, damit die spätere Leistung prüfbar bleibt.
Voruntersuchungen, erforderliche Sondierungen und Berichte werden auf die geplanten Aushubabschnitte abgestimmt.

Baugrubenplan und vorhandene Berichte zeigen, welche Aushubbereiche bereits untersucht sind. Zusätzliche Gräben oder tiefere Sohlen werden gesondert abgeglichen.
Baugrubenunterlagen senden
Lagepläne, vorhandene Bewertungen und historische Unterlagen werden vor neuen Sondierungen, Baugrundaufschlüssen oder der Ausschreibung zusammengestellt.
Unterlagen prüfen lassen
Für erforderliche Untersuchungen an Bohrpunkten oder Baugruben werden Verfahren anhand von Verdachtslage, Untergrund, Störungen und geplanter Eingriffstiefe ausgewählt.
Sondierung abstimmen
Bei eingeschränkten Voruntersuchungen wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ersetzt keine erforderliche Sondierung.
Baubegleitende Sondierung klären

Vor neuen Bodeneingriffen werden vorhandene Unterlagen ausgewertet, geeignete Untersuchungen gewählt und deren Umfang mit der Bauleitung abgestimmt. Ergebnisse und Messgrenzen werden den jeweiligen Bauabschnitten zugeordnet.

Die Übersicht erläutert Prüfaufgaben für Grundstück, Gebäude, Baugrube und Erschließungsstraße.
Wohnbauübersicht ansehen
Vor Sondierung oder Aushub kann eine historische Einordnung helfen, Verdachtslage und Unterlagenbedarf fachlich zu strukturieren.
Verdachtslage fachlich einordnen
Tiefe Eingriffe, Baugrundbohrungen, Schächte und Gründungen benötigen einen präzisen Lage- und Tiefenbezug.
Bohrpunkte und Solltiefe abstimmen
Ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung erforderlich und geeignet ist, wird für den konkreten Eingriff geprüft. Ein enger Bauablauf allein bestimmt das Verfahren nicht.
Baubegleitende Sondierung abstimmen
Nachweise sollten Prüfbereich, Verfahren, Randbedingungen und Anschlussentscheidung nachvollziehbar für Projektakte und Bauleitung abbilden.
Nachweise für Bauleitung vorbereiten
Region und zuständige Schnittstellen können Einfluss auf Unterlagenlage, Ablauf und Abstimmung haben. Die regionale Projektlage sollte früh benannt werden. Vorab abgestimmte Angaben reduzieren Rückfragen und erleichtern die spätere Zuordnung.
Projektregion prüfen
Projektort, Flurstück, Abschnittsbezeichnung und aktuelle Baugrubengeometrie verbinden den Arbeitsbereich mit den zugehörigen Unterlagen. Für den Bauablauf werden die benannten Kontaktstellen und Meldewege erreichbar gehalten. Vorhandene behördliche Anforderungen werden dem betroffenen Abschnitt zugeordnet.
Ein Tages- oder Abschnittsbericht beschreibt die tatsächlich begleiteten Arbeiten. Die Aussage wird mit dem dokumentierten Bodenraum und den jeweiligen Bedingungen verwendet. Ein noch nicht erreichter Tiefenbereich wird dadurch nicht automatisch erfasst.
Nachweise am Eingriff prüfenFür die Übergabe werden Fund- oder Verdachtsbereich, getroffene Maßnahmen und die weitere Entscheidung dokumentiert. Die Bauleitung benötigt den aktuellen Stand, bevor Folgearbeiten an denselben Bereich anschließen.
Fachliche Grundlagen vertiefenNein. Die DGUV weist darauf hin, dass reine Sichtbeobachtung des Aushubs nicht dem Stand der Technik entspricht. Erforderliche Sondierungen und ein geeignetes baubegleitendes Vorgehen müssen fachlich geplant werden.
Eine baubegleitende Bearbeitung wird geprüft, wenn der Untersuchungsbedarf vor den Erdarbeiten nicht vollständig abgearbeitet werden kann oder vorgesehene Verfahren am Standort begrenzt einsetzbar sind. Verdachtslage, konkrete Baugrube, vorhandene Erkenntnisse und mögliche Voruntersuchungen bestimmen die geeignete Lösung. Eine spätere Begleitung ersetzt mögliche und erforderliche Voruntersuchungen nicht pauschal; sie schließt an die festgestellte Aufgabe an.
Maßgeblich sind Baugrubengeometrie, Aushubabschnitte und -tiefen, Boden, Störquellen, Leitungsbestand, Zugänglichkeit, vorhandene Ergebnisse, erforderliche Untersuchungen, Ausführungsablauf und Dokumentationsumfang. Die Kalkulation wird auf den beauftragten Bodenraum und die abgestimmte Arbeitsfolge bezogen.
Wichtig sind Baugrubenplan, Höhen und Tiefen, Verbau, Aushubfolge, vorhandene Untersuchungsergebnisse, Leitungsinformationen und die Ansprechpartner der Ausführung.
Der geänderte Eingriff muss mit dem vereinbarten Untersuchungsumfang abgeglichen werden. Eine Aussage für den ursprünglichen Abschnitt deckt eine Erweiterung nicht automatisch ab.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Er dokumentiert die tatsächlich ausgeführte Leistung mit räumlichem Bezug und ihren Grenzen. Eine Anwesenheitsbescheinigung allein ersetzt keine nachvollziehbare Darstellung der Bearbeitung und Ergebnisse.
Die Baustellenkoordination und die Aufgaben der jeweiligen Beteiligten bleiben bestehen. Die Schnittstellen zur Fachfirma werden vereinbart; eine Beauftragung überträgt nicht automatisch sämtliche Pflichten der Ausführung.
Senden Sie den aktuellen Baugrubenplan mit Aushubabschnitten, geplanten Tiefen und vorhandenen Untersuchungsberichten. Benennen Sie den nächsten Eingriff und die dafür benötigten Nachweise.
Adresse, Flurstück, Lageplan, Baufeldgrenzen, Bauabschnitt, Teilflächen und angrenzende Bereiche.
Baugrube, Bohrpunkte, Gründung, Leitungsgräben, Schächte, Verbau, Aushubtiefe und Bauphase.
Luftbildauswertung, Altpläne, Leitungspläne, Baugrunddaten, frühere Gutachten, Auflagen und bekannte Befunde.
Vergabe, Projektakte, Bauleitung, Baugrunduntersuchung, Tiefbaukoordination, Schnittstellenabstimmung oder Anschlussentscheidung.
Übermitteln Sie Lage- und Baugrubenplan mit Sohltiefen, Aushubfolge, Verbau, Bohrpunkten und Leitungsplänen. Ergänzen Sie Baustellenlogistik, Bauzeiten, Untersuchungsstand und gewünschte Nachweise für Bauleitung oder HSE. Markieren Sie den Abschnitt, der zuerst ausgeführt oder übergeben werden soll. Benennen Sie aktuelle Zeichnungen mit Datum und Revisionsstand; nur nachrichtlich dargestellte Flächen werden entsprechend gekennzeichnet. Bauabschnitte und deren spätere Übergaben werden getrennt angegeben. Vorhandene Baugrundgutachten, Altlastenuntersuchungen, Luftbildauswertungen und Kampfmittelberichte werden mit Datum, Bearbeiter, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. Ergänzen Sie behördliche Auskünfte und Auflagen. Für die Verfahrenswahl werden bekannte Auffüllungen, Altbestand, Fundamentreste, befestigte Flächen, Versiegelung, Bewuchs, Grundwasser, Leitungen, Nachbarbebauung und laufender Betrieb beschrieben. Geben Sie Zufahrten, eingeschränkte Arbeitsräume, Baustelleneinrichtung und mögliche Sperrbereiche im Plan an. Auch Nebenflächen außerhalb der Hauptbaugrube werden erfasst, wenn dort Erdarbeiten vorgesehen sind: Baustraßen, Kranstandorte, temporäre Leitungen, Hausanschlüsse, Entwässerung, Stellplätze, Garten- und Wegeflächen. Geplante Folgearbeiten werden als sofort, später oder getrennt zu betrachtende Eingriffe beschrieben. Teilen Sie mit, ob die Anfrage für Planung, Bauherrschaft, kommunale Erschließung, Projektsteuerung oder ein ausführendes Unternehmen gestellt wird. Benennen Sie Ansprechpartner für technische Rückfragen und die Empfänger der späteren Dokumentation. Termine für Baugrundaufschlüsse, Vergabe, Baubeginn, Rückbau, Leitungsbau und Rohbau werden den Abschnitten zugeordnet. Der Zweck der Unterlagen wird angegeben: Grundstückserwerb, interne Projektentscheidung, Ausschreibung, Tiefbauvergabe, Bauleitung, Nachtrag, Sicherheitskoordination oder Abstimmung mit zuständigen Stellen. Eine frühe Grundstücksentscheidung kann einen anderen Detaillierungsgrad der Unterlagen benötigen als die Vorbereitung von Baugrube oder Bohrung; maßgeblich bleiben der konkrete Eingriff und der beauftragte Umfang. Liegt noch kein vollständiger Planungsstand vor, werden vorhandene Angaben geprüft und fehlende Informationen vor einer belastbaren Methodenauswahl benannt. Baugrund, Rohbau, Tiefbau, Medienversorgung und Außenanlagen erhalten die zu ihren Eingriffen gehörenden Ergebnisse. Die Unterlagen zeigen, welcher Bodenraum bereits untersucht wurde und welche späteren Arbeiten noch eine eigene Untersuchung benötigen.
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Lageplan, Tiefe, Bauphase, Verdachtslage
Bauleitung, Planung, Projektsteuerung oder Bauherrschaft
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.