Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für eine Erschließungsstraße werden Straßenkörper, Kanal, Schächte und Hausanschlüsse mit ihren jeweiligen Tiefen betrachtet. FONTANA-EOD gleicht Achsplan, Leitungsplanung und Bauabschnitte mit vorhandenen Erkenntnissen zu Kampfmitteln ab. Daraus wird geklärt, welche Bereiche vor den geplanten Erdarbeiten noch untersucht werden müssen.
Achse und Abschnitte angeben.
Gräben und Schächte abstimmen.
Bauabschnitte klar dokumentieren.
Bei unklarer Verdachtslage wird zunächst der Untersuchungsbedarf für die geplanten Straßen, Kanäle, Leitungsgräben und Anschlüsse geprüft. Dafür werden Achsverlauf, Ausbauquerschnitt, Sohltiefen, Bestandsleitungen und Bauabschnitte mit den vorhandenen Unterlagen abgeglichen. FONTANA-EOD stimmt die erforderlichen Untersuchungen vor Ausschreibung und vor Baugrundbohrungen oder Tiefbauarbeiten auf die einzelnen Bodeneingriffe ab. Ein Ergebnis für den Straßenoberbau erfasst nicht automatisch einen tieferen Schacht oder eine seitliche Anschlussleitung.
Für die Kampfmittelprüfung zählt, wo der Boden geöffnet oder gebohrt wird und welche Endtiefe erreicht werden soll. Straßenoberbau, Leitungen und Schächte werden dafür getrennt erfasst.

Der Straßenkörper umfasst Planum, Frostschutz, Entwässerung, Randbereiche und spätere Oberfläche. Für die fachliche Prüfung wird festgehalten, welcher Bereich tatsächlich in den Untergrund eingreift und welche Tiefe für Sondierung oder Begleitung relevant wird.
Wohnbau und Erschließung abstimmen
Kanalgräben, Kontrollschächte, Rigolen und Rückhalteanlagen können andere Tiefen als der Straßenoberbau erreichen. Ihre Sohlen und Arbeitsräume werden deshalb gesondert erfasst. Gerätezugang, Leitungsnähe und Störkörper beeinflussen die Auswahl des Verfahrens.
Solltiefe und Bohrpunkte klären
Strom, Wasser, Telekommunikation, Wärme, Gas, Beleuchtung und Hausanschlüsse erzeugen viele Querungen und Teilgräben. Die Prüfung muss diese Eingriffe getrennt erfassen, damit spätere Anschlussarbeiten nicht auf unpassende Flächenaussagen gestützt werden.
Nachweise einzelnen Versorgungsachsen zuordnen
Erschließungsstraßen werden häufig in Bauabschnitten hergestellt. Für jeden Abschnitt sollte klar sein, ob die Fläche zugänglich, prüfbar, bereits bearbeitet oder erst in einer späteren Phase relevant ist.
Bauabschnitte dokumentieren
Für den definierten Arbeitsraum wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt.
Baubegleitende Sondierung klären
Messanomalien werden fachlich ausgewertet und einem Bereich im Plan zugeordnet. Wird unerwartet ein verdächtiger Gegenstand sichtbar, werden die Arbeiten sofort eingestellt. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen, den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen, außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen; die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen.
Befundweg abstimmenVor Ausschreibung und Baubeginn werden Trassenverlauf, Tiefen und Reihenfolge der Bauabschnitte abgeglichen. Fehlende Unterlagen und noch offene Untersuchungen werden den betroffenen Abschnitten zugeordnet.
Sobald Achsverlauf, Ausbauquerschnitt und Bauabschnitte erkennbar sind, kann der Prüfbereich fachlich gefasst werden. Diese frühe Einordnung erleichtert die Abstimmung von Luftbildauswertung, technischer Sondierung, Zugang und Dokumentation.
Achsen und Prüfbereich sendenSohlhöhen, Schachttiefen, Verbau und Arbeitsräume zeigen, welche Bereiche ein Kanal- oder Schachtbauwerk beansprucht. Diese Angaben werden mit dem dokumentierten Umfang vorhandener Kampfmitteluntersuchungen verglichen.
Schachttiefen fachlich klärenMedienachsen, Querungen und Hausanschlüsse erzeugen zahlreiche Teilbereiche. Für die Bewertung zählt, welche Leitungen neu gebaut, gekreuzt, verlegt oder an Bestand angebunden werden.
Leitungsabschnitt prüfen lassenDie Vergabeunterlagen beschreiben den zu untersuchenden Bereich, die Tiefen, das vorgesehene Verfahren und die geforderten Nachweise. Noch ungeklärte Voraussetzungen, etwa fehlender Zugang oder ausstehende Leitungspläne, sollten ausdrücklich benannt werden.
Nachweise für Vergabe vorbereitenBewuchs, Bestand, Verkehr, Lagerflächen, Baustelleneinrichtung oder Grundstücksgrenzen können technische Verfahren beeinflussen. Nicht zugängliche Bereiche müssen sauber von geprüften Bereichen getrennt werden.
Zugänglichkeit bewerten lassenVor dem ersten Bodeneingriff wird geklärt, ob die vorhandenen Unterlagen und Untersuchungen den geplanten Arbeitsbereich abdecken. Falls nicht, werden erforderliche weitere Untersuchungen und ihre Voraussetzungen mit der Bauleitung abgestimmt. Zeitdruck entscheidet nicht über die fachliche Eignung eines Verfahrens.
Erforderliche Fachleistungen vor dem Bodeneingriff wählenDie Ergebnisse werden im Plan der Straßenachse, den jeweiligen Tiefen und dem bearbeiteten Bauabschnitt zugeordnet. Nicht untersuchte oder nicht ausreichend auswertbare Bereiche bleiben erkennbar.
Bei mehreren Bauabschnitten wird geprüft, welchen Bereich ein vorhandenes Ergebnis tatsächlich abdeckt. Für spätere Leitungsgräben oder Anschlüsse ist der dokumentierte Untersuchungsumfang mit deren Lage, Tiefe und aktuellen Messbedingungen abzugleichen.
Straßenunterbau, Kanalgraben, Schacht, Hausanschluss und Beleuchtungsmast haben unterschiedliche Eingriffstiefen. Deshalb wird die fachliche Prüfung nicht nur nach Lage, sondern nach Tiefe und tatsächlicher Bauhandlung aufgebaut.
Bestandsleitungen können Messverfahren technisch beeinflussen und zugleich den Bauablauf begrenzen. Für die Kampfmittelsondierung sind Lage, Material, Tiefe, Schutzabstand und Kreuzungspunkte relevant, damit die Ausführung realistisch geplant wird.
Versiegelung, Schotter, Asphalt, Auffüllungen, Metallteile, Einbauten und Verkehrseinrichtungen beeinflussen die Aussagekraft von Messungen. Die Prüfung muss zum tatsächlichen Zustand der Fläche passen, nicht nur zum späteren Ausbauplan.
Ein Plan zeigt die untersuchten Bereiche, noch nicht zugängliche Abschnitte und später vorgesehene Anschlüsse. Änderungen der Trasse werden mitgeführt, damit Bauleitung und Auftraggeber den aktuellen Bearbeitungsstand erkennen.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Berichte und Pläne müssen den Trassenabschnitt, die Achse, Stationierung, Tiefe und Methode nachvollziehbar zeigen. Nur so können Vergabe, Bauleitung und spätere Unterhaltung erkennen, worauf sich die fachliche Aussage bezieht.
Eine Erschließungsstraße grenzt an Baugrundstücke, Mehrfamilienhäuser, Tiefgaragen, Grünflächen und spätere Hausanschlüsse. Die Prüfung sollte diesen Anschluss berücksichtigen, ohne die Bewertung anderer Teilflächen zu ersetzen.
Die Berichte zeigen, wo und bis zu welcher Tiefe untersucht wurde, welches Verfahren eingesetzt wurde und welche Einschränkungen bestehen. Planer, Bauleitung und spätere Betreiber können diese Angaben mit ihren jeweiligen Arbeiten abgleichen.
Stationierung, Achse, Schachtstandorte, Querungen, Hausanschlüsse und Randbereiche werden so beschrieben, dass der beauftragte Prüfbereich eindeutig erkennbar bleibt.
Luftbildauswertung, Pläne, Leitungsdaten, Baugrundangaben, Auflagen und Planrevisionen werden mit Datum und Bezug zum geprüften Abschnitt eingeordnet.
Sondierverfahren, Zugänglichkeit, Oberfläche, Störkörper, Leitungen, Prüftiefe und Ausführungsgrenzen werden sachlich dokumentiert.
Anomalien, Befunde oder Einschränkungen werden nicht isoliert genannt, sondern mit Lage, Tiefe, Bauhandlung und möglicher Anschlussentscheidung verknüpft.
Für die Bauleitung ist wichtig, welche Bereiche bearbeitet wurden, wo Arbeiten fortgeführt werden können und welche Teilbereiche noch gesondert betrachtet werden müssen.
Erschließungsstraßen werden später für Reparaturen, Hausanschlüsse und Netzänderungen erneut geöffnet. Eine klare Dokumentation erleichtert spätere Entscheidungen. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Im Bericht stehen die verwendeten Pläne, die untersuchten Bereiche, die Ergebnisse und die noch offenen Fragen. Eine spätere Änderung der Straßen- oder Leitungsplanung kann damit gezielt abgeglichen werden.
Achspläne, Höhenplanung, Kanaltrasse, Leitungskoordination und Bauabschnitte werden mit dem bearbeiteten Planstand verbunden. Änderungen nach der Prüfung bleiben erkennbar.
Die untersuchte Tiefe wird mit einem eindeutigen Höhenbezug dokumentiert und dem geplanten Planum, der Kanalsohle, dem Schacht oder Bohrpunkt zugeordnet.
Metallische Einbauten, Leitungen, Bewehrung, Schachtteile, Altbeläge und Auffüllungen können Messungen beeinflussen. Der Bericht beschreibt, wo solche Einflüsse auftraten und welche Grenzen daraus für die Auswertung folgen.
Ein Befund erhält Lage, Abschnitt, Stationierung, Tiefe, Beschreibung und Anschlussweg. Dadurch bleibt verständlich, ob eine Maßnahme nur einen Punkt oder einen größeren Bereich betrifft.
Für Leistungsverzeichnisse sind Leistungsumfang, Dokumentationsziel und bauliche Schnittstellen relevant. Das Dossier kann diese Angaben für Auftraggeber und Planung nutzbar machen.
Wenn spätere Hausanschlüsse, Nachträge oder Leitungsänderungen entstehen, bleibt die vorhandene Dokumentation als Ausgangspunkt nutzbar, solange Planstand und Geltungsbereich eindeutig bleiben.
Das Verfahren wird für den jeweiligen Untersuchungsbereich gewählt. Dabei werden Oberfläche, benötigte Untersuchungstiefe, Störkörper, Leitungsnähe, Zugang und Bauzustand berücksichtigt. Ob ein Verfahren ausreicht oder mehrere Untersuchungen erforderlich sind, wird anhand dieser Bedingungen geprüft.
Asphalt, Schotter, Bewuchs, ungebundene Tragschichten, Bordsteine und Baustellenverkehr beeinflussen, ob eine Messung flächig, streifenweise oder nur abschnittsweise durchgeführt werden kann.
Bestandsleitungen, neue Medienachsen, Querungen und Hausanschlüsse können Signale überlagern und Sicherheitsabstände begrenzen. Leitungspläne sind deshalb ein zentraler Teil der Vorbereitung.
Planum, Kanalgraben, Schachtbauwerk und Hausanschluss haben verschiedene Tiefen. Die Sondierung muss die relevante Solltiefe der jeweiligen Bauhandlung berücksichtigen.
Altbeläge, Schrott, Armierungen, Zäune, Fundamente, Straßenmöbel und frühere Leitungstrassen können Messungen erschweren. Die Bewertung muss diese Einflüsse ausweisen.
Der Bericht grenzt tatsächlich untersuchte Bereiche von nicht zugänglichen oder nicht ausreichend auswertbaren Bereichen ab. Für spätere Abschnitte wird der Untersuchungsbedarf anhand ihrer Planung und der dann vorliegenden Bedingungen geklärt.
Für Straßenachsen sind Stationierung, Achsbezug, Querschnitt und Schachtbezug oft wichtiger als eine reine Flächenbeschreibung. Der Maßstab muss zum Bauablauf passen.
Der Ablauf führt von der ersten Unterlagensichtung über die technische Ausführung bis zur Übergabe an Vergabe und Bauleitung.
Standort, Achse, Bauabschnitt, Ausbauquerschnitt, geplante Tiefen, Leitungsdaten und Ansprechpartner werden gesammelt.
Lagepläne, Luftbildauswertung, Baugrunddaten, Leitungspläne, Altunterlagen und bekannte Auflagen werden zusammengeführt.
Straßenkörper, Kanalgraben, Schächte, Medienachsen, Hausanschlüsse und Randbereiche werden nach Eingriff und Tiefe getrennt.
Historische Erkenntnisse und vorhandene Berichte fließen in die Planung ein. Das geeignete technische Verfahren wird für die jeweiligen Flächen und Tiefen festgelegt; eine baubegleitende Sondierung setzt ebenfalls eine fachliche Eignungsprüfung voraus.
Zugang, Verkehrsführung, Sperrflächen, Leitungsschutz, Bauzeiten und Kommunikation mit Bauleitung werden vorbereitet.
Die beauftragte Leistung wird im definierten Bereich ausgeführt und mit Lage-, Tiefen- und Abschnittsbezug dokumentiert.
Die Fachfirma wertet Messdaten und Befunde aus, beschreibt Störeinflüsse und benennt verbleibende Untersuchungsfragen.
Die Nachweise werden an Auftraggeber, Planung und Bauleitung übergeben und in Vergabe, Aushub oder weitere Abstimmung übernommen.
Achs- und Höhenpläne zeigen den vorgesehenen Verlauf der Straße und der Leitungen. Stationierung und Sohlhöhen helfen, die Untersuchungsergebnisse den einzelnen Arbeiten zuzuordnen.
Straßenachsen erzeugen andere Anforderungen als einzelne Baugrundstücke. Entscheidend sind lineare Eingriffe, wechselnde Tiefen, viele Medienkreuzungen und eine Dokumentation, die abschnittsweise im Tiefbau nutzbar bleibt.
Stationierung, Baukilometer, Schachtketten oder bezeichnete Teilabschnitte erleichtern die Zuordnung von Ergebnissen. Im Bericht muss erkennbar sein, auf welchen Abschnitt sich die Aussage bezieht.
Für Kanal, Versorgungsleitungen und Hausanschlüsse werden die jeweiligen Solltiefen angegeben. Ob von der Oberfläche aus ausreichend untersucht werden kann, hängt außerdem von Boden, Störeinflüssen, gesuchten Objekten und dem Zugang ab.
Kreuzende Leitungen, Hausanschlüsse, Straßeneinmündungen und spätere Nachträge sind fachlich sensible Bereiche. Sie sollten in Plänen deutlich erkennbar sein.
Ein Plan bildet nicht immer den Zustand auf der Fläche ab. Vorhandene Beläge, Lagerflächen, Verkehr, Bewuchs oder Altbestand können die Ausführung verändern.

Stationierung, Breite und Sohlhöhen werden mit dem dokumentierten Untersuchungsbereich verglichen. Seitliche Anschlussleitungen, größere Schächte und zusätzliche Arbeitsräume werden gesondert erfasst. Ein Bericht wird nur auf diejenigen Teile des Straßenprojekts übertragen, die er räumlich und fachlich beschreibt.
Untersuchungsergebnisse dem Straßenquerschnitt zuordnen
Oberfläche, Boden, vorhandene Leitungen und erreichbarer Arbeitsraum beeinflussen die mögliche Untersuchung. Für tiefere Schächte, Bohrpunkte oder stark gestörte Abschnitte kann eine andere Bearbeitung erforderlich sein als für den Straßenkörper. Diese Aufgaben werden vor dem jeweiligen Eingriff mit Planung und Bauleitung abgestimmt.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenVor den Bodeneingriffen werden vorhandene Verdachtsunterlagen ausgewertet und geeignete Untersuchungen für die jeweiligen Flächen und Tiefen abgestimmt. Bei begrenzter Voruntersuchung wird die Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung geprüft.
Historische Unterlagen, Luftbilder, Altpläne und frühere Nutzungen werden auf den Trassenverlauf bezogen.
Verdachtslage für Achse prüfenKanal, Schächte und tiefe Leitungsgräben werden mit Sondierbedarf und Bauablauf verbunden.
Tiefen und Bohrpunkte abstimmenBei begrenzter Voruntersuchung wird geprüft, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für den geplanten Aushub geeignet ist. Reine Sichtkontrolle ersetzt die technische Sondierung nicht.
Baubegleitende Sondierung klärenBaugrundstücke, Neubaugebiet, Baugrube, Tiefgarage und Erschließungsstraße werden gemeinsam eingeordnet.
Wohnbauprojekt einordnenBerichte, Lagebezug, Abschnittsbezug und Übergaben werden für Vergabe und Bauleitung geordnet.
Nachweise vorbereitenAchsplan, Leitungsplan, Tiefen, Bauabschnitte und Unterlagenlage werden zur ersten Prüfung übermittelt.
Projektunterlagen sendenFür jeden Abschnitt wird abgeglichen, welche Untersuchung die geplanten Eingriffe abdecken kann. Maßgeblich sind unter anderem die benötigte Tiefe, der Boden, vorhandene Störungen und der Zugang.
Die historische Auswertung ordnet Verdachtsflächen, frühere Nutzung, Trassenverlauf und angrenzende Bereiche ein. Sie schafft eine Grundlage, bevor technische Sondierung, Baugrundbohrungen oder Tiefbauleistungen beauftragt werden.
Oberflächennahe Verfahren können für zugängliche Abschnitte, Randbereiche, Grünstreifen oder unversiegelte Flächen relevant sein. Versiegelung, Leitungen, Metallteile und Bauzustand begrenzen jedoch die Aussage und müssen dokumentiert werden.
Geomagnetik erfasst ferromagnetische Anomalien auf zugänglichen Flächen. Leitungen, Bewehrung, Fundamentreste, Zäune und Baustelleneinrichtung können die Daten überlagern. Auswertbare Bereiche und Messgrenzen werden für den Bauabschnitt getrennt dokumentiert.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper. Zielobjekt, Bodenleitfähigkeit, benötigte Tiefe und technische Einbauten bestimmen die Eignung für die jeweilige Baugrube oder Erschließungsachse.
Georadar bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann Leitungen oder Einbauten ergänzend untersuchen. Boden, Feuchte, Oberflächenkopplung und Bewehrung beeinflussen die Datentiefe. Eine Reflexion identifiziert ein Kampfmittel nicht eindeutig.
Bei Schächten, Kanalsohlen, tieferen Gräben oder Bohrpunkten wird geprüft, ob ein Verfahren von der Oberfläche aus die benötigte Untersuchungstiefe erreicht. Wo dies nicht ausreicht, ist ein anderer geeigneter Untersuchungsansatz festzulegen. Wird eine Untersuchung aus Sondierbohrungen gewählt, werden Lage, Raster, Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf den geplanten Eingriff und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.
Bei eingeschränkter Voruntersuchung wird die Eignung einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung für den konkreten Arbeitsraum geprüft. Technische Untersuchung und Bewertung jeder Arbeitslage gehen dem kontrollierten lagenweisen Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle voraus. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; Arbeitsgrenzen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn abgestimmt.
Eine Messanomalie ist noch kein identifizierter Kampfmittelgegenstand. Ihre Lage und die Messdaten werden fachlich bewertet. Ob und wie der Befund weiter untersucht werden muss, wird anhand des konkreten Ergebnisses geklärt. Eine erforderliche Freilegung oder Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt.
Die Dokumentation verbindet Methode, Tiefe, Trassenabschnitt, Ergebnis und Randbedingungen. Sie entscheidet mit darüber, ob Auftraggeber, Vergabe und Bauleitung die Aussage später richtig anwenden können.
FONTANA-EOD stimmt Untersuchungsbereiche und Ausführung mit Planung und Bauleitung ab. Die Berichte zeigen, welche Flächen und Tiefen erfasst wurden und wo Einschränkungen verbleiben.
Die Untersuchung wird für Straßenkörper, Kanal, Schächte und Anschlüsse jeweils mit der geplanten Lage und Tiefe beschrieben. Im gemeinsamen Plan bleibt erkennbar, welcher Bereich bereits untersucht ist und welche Arbeiten noch abgestimmt werden müssen.
Arbeitsweise abstimmenPrüfbereiche werden nach Achse, Abschnitt, Stationierung und Tiefe beschrieben.
Leitungen, Störkörper, Oberfläche, Zugang und Bauphase werden transparent einbezogen.
Arbeitsbereiche, Meldewege und Übergaben werden vor der Ausführung vorbereitet.
Berichte und Pläne werden für Vergabe, Bauleitung und spätere Unterhaltung verständlich geführt.
Straßen- und Leitungstiefbau berührt Auftraggeber, Planung, Versorger, Bauunternehmen, Bauleitung, Arbeitsschutz und zuständige Stellen.
Die verantwortliche Stelle bündelt Bauziel, Fläche, Haushalts- oder Projektvorgaben, Vergabestand und gewünschtes Nachweisziel. Für die fachliche Einordnung sind klare Angaben zu Baufeld, Eingriffstiefe und Zeitfenster wichtiger als ein vollständig abgeschlossener Planungsstand.
Planung und Projektsteuerung stellen Entwurf, Baugrundangaben, Leitungspläne und vorgesehene Bauphasen bereit. Mit der Fachfirma klären sie, welche Untersuchungen ausgeschrieben werden und welche Voraussetzungen dafür bestehen.
Die ausführenden Unternehmen benötigen Angaben zu untersuchten und noch offenen Bereichen. Vor Arbeitsbeginn werden die vorgesehenen Tiefen, Meldewege und Übergaben mit der Bauleitung abgestimmt.
FONTANA-EOD prüft die vorhandenen Erkenntnisse, plant die beauftragten Untersuchungen und dokumentiert deren Ergebnisse. Verfahren, benötigte Untersuchungstiefe und erkennbare Messgrenzen werden für den jeweiligen Straßenabschnitt beschrieben.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Die private Fachleistung unterstützt Auftraggeber und Projektbeteiligte bei Vorbereitung, Ausführung und nachvollziehbarer Kommunikation.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen, Ansprechpartner und Meldewege werden den betroffenen Straßenabschnitten zugeordnet.
Für Arbeitsschutz und Bauleitung werden Arbeitsbereiche, Meldewege und Übergaben abgestimmt. Erkenntnisse aus der Kampfmitteluntersuchung fließen dabei in die Vorbereitung der jeweiligen Arbeiten ein.
Vor der Ausführung werden die erforderlichen Zuständigkeiten, Arbeitsbereiche und Meldewege geklärt. Untersuchungsergebnisse und offene Fragen werden der Bauleitung nachvollziehbar übergeben.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Erschließungsstraßen wird die erforderliche Qualifikation auf den konkreten Untersuchungs- oder Räumauftrag und die abschnittsweise vorgesehenen Bodenarbeiten bezogen.
Die DGUV Information 201-027 betrifft Schutzmaßnahmen bei Arbeiten der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Vor der Beauftragung wird geklärt, welche Leistungen vorgesehen sind und welche Erlaubnisse, Befähigungen und Verantwortlichkeiten dafür erforderlich sind. Diese Prüfung bezieht sich auf die konkret auszuführende Tätigkeit.
Erdarbeiten, Bohrungen, Leitungsgräben und Aushub erfordern eine geordnete Betrachtung von Gefährdungen, Arbeitsbereichen und Meldewegen. Die Kampfmittelprüfung wird deshalb mit Bauleitung, HSE und Ausführung abgestimmt.
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Straßenprojekt wird gesondert geklärt. DGUV-Anforderungen und weitere projektbezogene Regelwerke werden nach Tätigkeit, Eingriff und örtlichen Zuständigkeiten berücksichtigt.
Bauherr, Planung, Ausführung, Fachfirma und zuständige Stellen haben unterschiedliche Aufgaben. In der Projektakte wird festgehalten, wer welche Unterlagen bereitstellt, Ergebnisse bewertet und weitere Maßnahmen abstimmt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Berichte, Lagebezüge, Messdaten, Fotodokumentation und Befundbewertungen sollten so geführt werden, dass Auftraggeber, Bauleitung, Vergabe und zuständige Schnittstellen denselben Bearbeitungsstand nachvollziehen können.
Oberfläche, Leitungen, Störkörper, Bewehrung, Bodenaufbau, Feuchtigkeit, Zugang und Prüftiefe beeinflussen die fachliche Aussage. Diese Randbedingungen werden dokumentiert, damit Ergebnisse nicht auf andere Bereiche übertragen werden.
Nach einer Prüfung kann Unterlagenvertiefung, weitere Sondierung, Aushubüberwachung, Befundklärung, Bergung oder eine Abstimmung mit zuständigen Stellen erforderlich sein. Entscheidend ist die konkrete Projektlage.
Achspläne und Leitungsunterlagen beschreiben die vorgesehenen Arbeiten. Untersuchungen und Berichte werden auf die darin angegebenen Flächen und Tiefen abgestimmt.

Achsverlauf, Bauabschnitt, Stationierung und Ausbauquerschnitt bilden die räumliche Grundlage der Kampfmittelsondierung.
Wohnbauabschnitt einordnen
Tiefe Leitungsgräben, Schächte und Bohrpunkte benötigen eine eigene technische Betrachtung mit Bezug zur geplanten Solltiefe.
Tiefe Eingriffe abstimmen
Ist eine baubegleitende Sondierung geeignet, werden Arbeitsbereich, Aushubfolge und Meldewege vor Beginn mit der Bauleitung abgestimmt.
Aushub überwachen lassen
Lagebezug, Abschnitt, Methode, Ergebnis und Anschlussentscheidung werden für Projektakte und Bauleitung nachvollziehbar geführt.
Dokumentation vorbereiten

Straßenkörper, Leitungsgräben und Schächte erhalten Untersuchungen mit dem jeweils erforderlichen Flächen- und Tiefenbezug. Ergebnisse und Grenzen werden für Planung und Bauleitung dokumentiert.

Baugrundstück, Neubaugebiet, Baugrube, Tiefgarage und Straßenachsen gemeinsam betrachten.
Wohnbauprojekt einordnen
Verdachtslage vor Trassenplanung, Leitungsbau und Tiefbau fachlich vorbereiten.
Verdachtslage prüfen
Tiefe Eingriffe, Bohrpunkte, Schächte und Leitungsgräben mit Prüftiefe verbinden.
Tiefe prüfen lassen
Eignung und Ablauf einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung klären.
Aushubbegleitung abstimmen
Berichte, Planbezug und Anschlussentscheidungen für Vergabe und Bauleitung ordnen.
Nachweise vorbereiten
Achsplan, Leitungsdaten, Tiefe, Bauabschnitt und Unterlagen für die erste Prüfung übermitteln.
Projektunterlagen senden
Projektort, Straßenbezeichnung, Stationierung und aktuelle Abschnittsgrenzen verbinden die technischen Pläne mit den vorhandenen Unterlagen. Anforderungen und Ansprechpartner werden dem jeweiligen Abschnitt zugeordnet. Werden Anschlussbereiche geändert, wird ihre Zuordnung zur bisherigen Untersuchung erneut geprüft.
Ein vorhandener Bericht bleibt an seine Fläche, Tiefe und damaligen Bedingungen gebunden. Bei späteren Leitungsarbeiten oder einer tieferen Sanierung wird der neue Eingriff mit diesen Grenzen verglichen. Die gemeinsame Straßenadresse allein belegt keine vollständige Abdeckung.
Nachweise am Eingriff prüfenErgebnisse, offene Bereiche und geänderte Anschlüsse erhalten denselben Lagebezug wie die Ausführungsplanung. Eine eindeutige Dokumentenfassung erleichtert die Übergabe zwischen Straßenbau, Leitungsgewerken und späterer Unterhaltung.
Fachliche Grundlagen vertiefenBei unklarer Verdachtslage wird der Untersuchungsbedarf für die geplanten Straßenachsen, Kanäle, Schächte, Leitungen und Anschlüsse geprüft. Entscheidend sind deren Lage und Eingriffstiefen, vorhandene Erkenntnisse und der vorgesehene Bauablauf. Daraus ergibt sich, welche Bereiche technisch untersucht werden müssen.
Hilfreich sind Lageplan, Achs- und Höhenplanung, Kanal- und Leitungspläne, Schachtstandorte, geplante Grabentiefen, Bauabschnitte, Baugrunddaten, Luftbildauswertung, vorhandene Auflagen und Angaben zu angrenzendem Bestand. Auch ein Vorentwurf kann fachlich eingeordnet werden, wenn Verlauf und Eingriff erkennbar sind.
Historische Luftbilder und Unterlagen helfen, den Untersuchungsbedarf zu klären. Für die technische Untersuchung können je nach Boden, Störungen, gesuchten Objekten, Tiefe und Zugang etwa Geomagnetik, TDEM, Georadar oder Bohrlochsondierung geeignet sein. Auch eine baubegleitende Kampfmittelsondierung wird auf ihre Eignung geprüft; reine Sichtkontrolle des Aushubs ersetzt die technische Untersuchung nicht.
Leitungen, Schächte und Kreuzungen werden als eigene Eingriffsbereiche betrachtet. Sie beeinflussen Sondierbarkeit, Störfelder, Prüftiefe und Bauablauf. Besonders wichtig sind Bereiche mit Bestandsleitungen, Medienkreuzungen, Pumpwerken, Hausanschlüssen und späteren Nachträgen.
Ja. Bei längeren Straßenachsen ist eine abschnittsweise Bearbeitung häufig sinnvoll. Dabei müssen geprüfte Abschnitte, offene Teilbereiche, spätere Bauphasen, Planänderungen und Anschlussflächen klar getrennt werden, damit die Dokumentation im Bauablauf belastbar bleibt.
Wichtig sind Lagebezug, beauftragter Prüfbereich, Verfahren, Randbedingungen, Ergebnis, Befundbewertung, Einschränkungen und Anschlussentscheidung. Für Bauleitung und Vergabe muss nachvollziehbar sein, auf welchen Trassenabschnitt und auf welche Tiefe sich die Aussage bezieht.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Maßgeblich sind Länge und Breite der Straßenabschnitte, Tiefen und Geometrie von Leitungsgräben und Schächten, Querungen, Boden, Störquellen, Leitungsdichte, Zugang, Verkehrsführung, Bauphasen, vorhandene Untersuchungen, erforderliche Verfahren und Dokumentationsumfang. Die Kalkulation wird auf den beauftragten Untersuchungsraum und die tatsächlich noch benötigten Leistungen bezogen.
Senden Sie den aktuellen Achsplan mit den vorgesehenen Tiefen, Leitungen und Bauabschnitten. Vorhandene Untersuchungsergebnisse und Auflagen ergänzen die Unterlagen.
Adresse, Lageplan, Achsverlauf, Stationierung, Bauabschnitte und betroffene Flurstücke.
Planum, Kanalsohle, Schächte, Hausanschlüsse, Mediengräben, Querungen und Bohrpunkte.
Luftbildauswertung, Altpläne, Leitungspläne, Baugrunddaten, frühere Gutachten und bekannte Auflagen.
Ausschreibung, Tiefbauvergabe, Bauleitung, HSE, Betreiberübergabe oder Anschlussentscheidung.
Senden Sie die vorhandenen Unterlagen möglichst vollständig. Auch ein Vorentwurf kann eingeordnet werden, wenn Projektort, Achse, Eingriffstiefe, Bauphase und gewünschter nächster Schritt erkennbar sind. FONTANA-EOD prüft, welche Fragen durch die vorhandenen Unterlagen beantwortet sind und welche Untersuchungen oder Abstimmungen noch benötigt werden.
+49 (0) 6843 - 999 499 7
info@fontana-eod.de
Achsplan, Tiefen, Leitungsdaten
Planung, Bauleitung oder Projektsteuerung
Trassenprojekte benötigen eine klare Organisation zwischen Planung, Bauleitung, Leitungskoordination, Tiefbau und fachlicher Begleitung.
Sondierung und Aushubüberwachung benötigen zugängliche Arbeitsstreifen, bekannte Leitungen, abgestimmte Verkehrsführung und realistische Zeitfenster. Fehlen diese Voraussetzungen, muss der betroffene Abschnitt getrennt geführt werden.
Leitungspläne sollten vor der Ausführung mit dem aktuellen Bauzustand verglichen werden. Unklare Bestandsleitungen können Messung, Gerätetechnik und Arbeitsschutz beeinflussen und sollten nicht erst im offenen Graben auffallen.
Vor dem Start eines Abschnitts sollten Auftraggeber, Bauleitung und ausführende Unternehmen wissen, welcher Bereich geprüft, welcher Bereich offen und welche Anschlussleistung vorgesehen ist.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern. Das Baupersonal bewertet oder untersucht den Gegenstand nicht selbst.
Trassenänderungen, zusätzliche Hausanschlüsse, verschobene Schächte oder geänderte Tiefen können eine erneute Betrachtung auslösen. Der Nachweis muss zeigen, welcher Stand Grundlage der Prüfung war.
Vorgesehene Sperrflächen werden mit Zugang, Verkehrsführung, Materiallagerung und Maschinenbewegung abgestimmt. Muss ein Bereich wegen eines Befunds gesperrt werden, wird der Bauablauf entsprechend angepasst.
Asphaltbau, Straßenbeleuchtung, Grünflächen, Entwässerung und Hausanschlüsse greifen zeitlich versetzt ein. Die Dokumentation sollte auch für spätere Gewerke nachvollziehbar bleiben.
Erschließungsstraßen werden nach Fertigstellung häufig an Kommune, Versorger oder Unterhaltung übergeben. Ein sauberer Prüfbereichs- und Tiefenbezug erleichtert spätere Instandhaltung und Nachträge.
Mit dem Baufortschritt können sich Flächen, Zugänge und geplante Eingriffe ändern. Vor dem nächsten Bauabschnitt wird abgeglichen, welche vorhandenen Ergebnisse dafür gelten und welche Fragen offen sind.
Vor Baubeginn werden Achsplan, Tiefen, Leitungen, Unterlagen und Zugänglichkeit zusammengeführt. In dieser Phase lassen sich unklare Prüfbereiche noch in Ausschreibung und Terminplan aufnehmen.
Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen durch Rodung, Oberbodenabtrag, Baustelleneinrichtung oder erste Leitungsarbeiten eingeplant. Verändern diese Arbeiten die Zugänglichkeit oder den Bauzustand, werden neu erreichbare Bereiche vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht. Bearbeitete und noch offene Abschnitte bleiben getrennt dokumentiert.
Kanalbau erzeugt tiefe, linienförmige Eingriffe. Schachtbauwerke, Haltungen, Querungen und Baugruben müssen mit Tiefe und Stationierung dokumentiert werden.
Medienverlegung verläuft häufig zeitlich versetzt zum Kanalbau. Hausanschlüsse, Querungen und Nebenachsen benötigen eine eigene Betrachtung, wenn sie andere Flächen oder Tiefen betreffen.
Planum, Frostschutz und Randanlagen können zusätzliche Eingriffe oder Nacharbeiten auslösen. Die Dokumentation sollte erkennen lassen, welcher Bauzustand der fachlichen Bewertung zugrunde lag.
Für spätere Reparaturen, zusätzliche Anschlüsse oder Erweiterungen ist entscheidend, dass Planstand, geprüfter Abschnitt und Aussagegrenzen langfristig nachvollziehbar bleiben.
Für den späteren Tiefbau müssen fachliche Angaben so formuliert sein, dass sie in Leistungsverzeichnis, Terminplan und Baustellenkommunikation verwendbar bleiben.
Der Leistungsumfang sollte den beauftragten Straßenabschnitt, die Tiefe, die Bauhandlung und die erwartete Dokumentation beschreiben. Dadurch wird erkennbar, ob Unterlagenprüfung, Sondierung, Aushubbegleitung oder Befundklärung gemeint ist.
Für die Angebotskalkulation werden Prüfbereich, Zugang, Leitungsnähe, Bauabschnitte und geforderte Nachweise beschrieben. Noch offene Voraussetzungen werden als solche benannt.
Sondierfenster, Vorlauf für Unterlagen, Verkehrsführung, Sperrflächen und Abstimmung mit Leitungsbau müssen in den Terminplan passen. Eine zu späte Einordnung verlagert fachliche Klärung in den laufenden Tiefbau.
Planung, Auftraggeber, Bauleitung und Fachfirma sollten denselben Planstand verwenden. Änderungen an Achse, Schacht, Leitung oder Tiefe werden nachvollziehbar geführt, damit spätere Entscheidungen nicht auf veralteten Angaben beruhen.
Die Tagesleistung im Tiefbau hängt von Aushubtiefe, Leitungen, Befundlage, Geräteeinsatz und Arbeitsbereich ab. Die Kampfmittelprüfung sollte so geplant sein, dass fachliche Reaktion und Baufortschritt zusammenpassen.
Zum Abschluss zählt, welche Bereiche geprüft, begleitet oder offen geblieben sind. Eine saubere Übergabe erleichtert Abnahme, Betreiberübergang, spätere Unterhaltung und die Einordnung zusätzlicher Hausanschlüsse.
Die Aussage eines Berichts gilt innerhalb des dokumentierten Abschnitts, der untersuchten Tiefe und der beschriebenen Bedingungen. Vor weiteren Eingriffen wird dieser Umfang mit der neuen Planung abgeglichen.
Eine Aussage zu einem Abschnitt gilt nicht automatisch für spätere Bauabschnitte, Nebenachsen, Hausanschlüsse oder geänderte Leitungsführungen.
Die relevante Tiefe wird durch die Bauhandlung bestimmt. Kanalsohle, Planum, Schachtbauwerk und Hausanschluss können unterschiedliche Prüfanforderungen erzeugen.
Jedes Verfahren hat eigene Bedingungen und Aussagegrenzen. Oberfläche, Störungen, Leitungen und Zugang entscheiden, ob eine Methode sinnvoll eingesetzt werden kann.
Planänderungen nach der Prüfung müssen fachlich gegen den ursprünglichen Geltungsbereich abgeglichen werden. Nur so bleibt die Dokumentation belastbar.
Erschließungsstraßen bestehen aus Planum, Leitungsgräben, Schächten, Hausanschlüssen, Querungen und Randflächen. Die Kampfmittelprüfung muss diese Eingriffe getrennt beschreiben und im Ablauf zusammenführen.
Für Arbeiten am Straßenplanum zählen vorhandene Versiegelung, Bodenaufbau, Störkörper und frühere Nutzung. Tiefere Leitungsgräben werden gesondert mit ihrer Lage, Tiefe und vorgesehenen Baufolge erfasst.
Kanalhaltungen und Schächte erreichen häufig andere Tiefen als der reine Straßenoberbau. Die Prüfung sollte deshalb nicht nur entlang der Achse, sondern mit den tatsächlichen Tiefen und Schachtbauwerken beschrieben werden.
Versorgungsleitungen können parallel zur Straße verlaufen oder sie kreuzen. Leitungsnähe, vorhandene Einbauten und Bauzustand beeinflussen die Messbedingungen. Welches Verfahren geeignet ist, wird für den konkreten Eingriff geprüft.
Hausanschlüsse werden oft später oder abschnittsweise hergestellt. Sie sollten im Prüf- und Dokumentationskonzept berücksichtigt werden, damit spätere Einzelgräben nicht ohne Bezug zum ursprünglichen Nachweis entstehen.
Einmündungen, Querungen und provisorische Anschlüsse verändern den Eingriffsbereich. Für die Bauleitung ist wichtig, ob diese Bereiche in der ursprünglichen Betrachtung enthalten sind oder gesondert bewertet werden müssen.
Erschließungsstraßen können unter abschnittsweiser Verkehrsführung, Anliegerzugang oder parallelem Hochbau entstehen. Die Kampfmittelprüfung muss so geplant werden, dass Arbeitsfenster, Sperrflächen und Befundwege realistisch bleiben.
Ändern sich Achse, Höhe, Leitungsführung oder Schachtlage, wird der neue Bodeneingriff mit dem vorhandenen Untersuchungsumfang abgeglichen.
Nach Fertigstellung gehen Straße, Leitungen und Randflächen in Unterhaltung oder Betreiberverantwortung über. Die Dokumentation sollte erkennen lassen, welche Abschnitte, Tiefen und Bauhandlungen fachlich betrachtet wurden.
Eine belastbare Dokumentation ist nicht nur für den aktuellen Tiefbau relevant. Sie unterstützt Bauleitung, Auftraggeber, Betreiber und spätere Anschlussarbeiten.
Der geprüfte Bereich wird mit Achse, Bauabschnitt, Stationierung, Schacht, Leitung oder Planfläche beschrieben. Dadurch kann die Bauleitung erkennen, welcher Teil der Erschließungsstraße erfasst wurde.
Sohle, Planum, Graben, Schacht und Fundament können unterschiedliche Tiefen haben. Der Nachweis bleibt nur belastbar, wenn die betrachtete Tiefe erkennbar dokumentiert ist.
Die eingesetzte Methode und ihre Randbedingungen werden festgehalten. So lässt sich nachvollziehen, warum eine Sondierung, Aushubbegleitung oder Unterlagenprüfung für den Abschnitt gewählt wurde.
Anomalien, Störungen, Verdachtsmomente und Anschlussentscheidungen werden so beschrieben, dass Bauleitung und Auftraggeber den nächsten Schritt fachlich einordnen können.
Wenn sich Pläne ändern, hilft eine klare Ausgangsdokumentation beim Abgleich. Neue Tiefen, neue Anschlüsse oder zusätzliche Schächte lassen sich dadurch gezielter bewerten.
Zum Projektabschluss bleibt erkennbar, welche Informationen für spätere Unterhaltung, Gewährleistung, Anschlussarbeiten und ergänzende Tiefbauleistungen nutzbar sind.
Bei parallelem Hochbau, geänderten Hausanschlüssen oder nachlaufenden Leitungsarbeiten ist zu prüfen, ob die zusätzlichen Eingriffe vom vorhandenen Untersuchungsumfang erfasst sind.
Wenn Hochbau, Tiefbau und Versorger gleichzeitig arbeiten, müssen Arbeitsräume, Zufahrten und Prüfbereiche eindeutig getrennt bleiben. Sonst entstehen Lücken zwischen dokumentierter Kampfmittelprüfung und tatsächlichem Bodeneingriff.
Hausanschlüsse, Straßenbeleuchtung, Telekommunikation und Entwässerungsdetails werden häufig später konkretisiert. Diese Eingriffe sollten mit Bezug auf Tiefe, Lage und vorhandene Nachweise erneut fachlich eingeordnet werden.
Provisorische Baustraßen, offene Gräben, verfüllte Leitungsbereiche und temporäre Lagerflächen verändern Mess- und Arbeitsbedingungen. Die Bauleitung sollte solche Zustände vor Ort mit der Fachfirma abstimmen.
Für den Abschluss zählt nicht nur, dass Arbeiten stattgefunden haben. Entscheidend ist, welcher Bereich, welche Tiefe, welcher Planstand und welche Bauhandlung tatsächlich dokumentiert wurden.
Kurz vor Baubeginn sollten Planstand, Trasse, Tiefen und Bauabschnitte noch einmal mit der fachlichen Dokumentation abgeglichen werden.
Die Bauleitung arbeitet mit dem letzten freigegebenen Plan. Weicht dieser von der geprüften Grundlage ab, werden neue Abschnitte, Tiefen oder Anschlüsse vor dem Eingriff fachlich nachgeführt.
Vor Beginn der Erdarbeiten sollten Auftraggeber, Bauleitung, Tiefbau, Versorger und Fachfirma denselben Kenntnisstand zu Prüfbereich, Meldeweg und Dokumentation verwenden.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.