Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Vor Erdarbeiten prüft FONTANA-EOD für Bauherren und Bauleitungen, welche geplanten Flächen und Tiefen bereits durch Kampfmittelberichte erfasst sind. Geänderte Trassen, tiefere Baugruben und offene Bereiche werden vor der Ausführung abgeglichen und der zusätzliche Untersuchungsbedarf bestimmt. Senden Sie aktuelle Pläne, Bezugshöhen, Bauphasen und vorhandene Berichte mit Anlagen zur Abstimmung der nächsten Bodenarbeiten.
Flächen und Tiefen vor der Beauftragung benennen.
Neue Trassen und Tiefen vor der Ausführung abgleichen.
Aktuelle Berichte und offene Bereiche weitergeben.
Klären Sie den Untersuchungsbedarf, bevor die ausführende Firma mit den betroffenen Bodenarbeiten beginnt. Dazu gehören die Auswahl des tatsächlichen Baufelds, die Festlegung von Eingriffstiefen und Änderungen im Bauablauf. Je deutlicher diese Angaben vorliegen, desto gezielter lässt sich prüfen, welche Kampfmittelunterlagen passen und welche Aufgabe noch offen ist.

Frühere Untersuchungen und historische Angaben werden dem geplanten Eingriff gegenübergestellt. Fläche, Tiefe und aktueller Planstand werden gemeinsam betrachtet. Die Fachfirma ordnet den noch offenen Untersuchungsbedarf diesen Flächen und Tiefen zu.
Vorhandene Erkenntnisse dem Baufeld zuordnen
Befestigungen, Einbauten und verfügbare Arbeitsbereiche gehören in die Vorbereitung. Die Methodenwahl wird auf Aufgabe und Bedingungen abgestimmt. Nicht erreichbare Teile bleiben im Plan erkennbar. Ändert sich der Bauzustand, wird der zusätzliche Bedarf vor der betreffenden Bodenarbeit geklärt.
Verfahren nach den örtlichen Bedingungen wählen
Untersuchbare Bereiche können mit der anstehenden Bauphase abgestimmt werden. Der tatsächliche Bearbeitungsstand wird dokumentiert und an die Projektbeteiligten übergeben. Noch offene Teile bleiben sichtbar. Die weitere Bauplanung verwendet die Ergebnisse mit ihrem jeweiligen räumlichen Umfang.
Bearbeitungsstände und Bauphasen dokumentieren
Neue Gräben, tiefere Abträge oder verschobene Gründungen werden mit den vorhandenen Unterlagen verglichen. Die aktualisierte Planung erreicht die verantwortlichen Beteiligten vor dem Eingriff. Zusätzlicher Untersuchungsbedarf wird gezielt zugeordnet. Frühere Ergebnisse bleiben als dokumentierter Arbeitsstand erhalten.
Planänderungen mit vorhandenen Nachweisen vergleichenPrävention beginnt mit der Frage, welcher Bodeneingriff als Nächstes stattfindet. Die Untersuchung wird auf diesen tatsächlichen Arbeitsraum und die dafür benötigte Aussage bezogen.

Baustraßen, provisorische Leitungen und vorbereitende Aufschlüsse können bereits Bodeneingriffe enthalten. Sie sollten deshalb nicht erst nach der Prüfung des späteren Bauwerks betrachtet werden. Kennzeichnen Sie im Lageplan, welche vorbereitenden Arbeiten vorgesehen sind und welche Tiefen dafür benötigt werden. Für den Einrichtungstermin werden der erforderliche Untersuchungsstand und noch offene Aufgaben diesen vorbereitenden Eingriffen zugeordnet. Geben Sie den Einrichtungstermin zusammen mit den geplanten Tätigkeiten und den vorhandenen Erkenntnissen an.
Der Plan zur Einrichtung zeigt die betroffenen Arbeitsbereiche und die vorgesehene Abfolge. Für jede vorbereitende Tätigkeit wird geklärt, ob sie einen bereits untersuchten Bodenraum nutzt oder zusätzliche Flächen oder Tiefen berührt. Zu einer provisorischen Leitung gehören dabei auch ihre Anschlussstellen; der Abgleich mit vorhandenen Ergebnissen erfolgt für diese Bereiche mit ihren eigenen Tiefen. Der Auftraggeber kann so die zuerst benötigte Fachleistung abgrenzen und den Ergebnistermin mit der Bauleitung abstimmen. Steht eine Untersuchungsfläche noch unter einer baulichen Nutzung, wird beschrieben, in welchem Zustand sie zum vorgesehenen Termin verfügbar sein soll. Änderungen dieser Voraussetzungen werden vor der Ausführung weitergegeben.
Leistungen für vorbereitende Bodeneingriffe wählen
Ein Projekt kann abschnittsweise untersucht und ausgeführt werden. Wichtig ist dann eine eindeutige Grenze zwischen dem bereits bearbeiteten Bereich und der nächsten Fläche. Die Bauleitung muss erkennen können, welcher Bericht zu welchem Abschnitt gehört. Ändert sich die Reihenfolge, wird auch die Zuordnung der Untersuchung geprüft. Ein Ergebnis für den ersten Abschnitt kann relevante Informationen liefern, ersetzt aber nicht automatisch die fachliche Betrachtung des zweiten.
Eine Übergabeübersicht verbindet Abschnittsname, Lageplan, Berichtsstand und dokumentierten Untersuchungsumfang. Liegt ein Arbeitsraum über der Grenze zweier Abschnitte, werden die zugehörigen Nachweise gemeinsam mit diesem Arbeitsraum verglichen. Dabei zählen auch die verwendeten Bezugshöhen und verbliebenen Einschränkungen. Bei unterschiedlichen Planfassungen wird geklärt, welche Geometrie dem jeweiligen Ergebnis zugrunde liegt. Die ausführende Firma erhält die vollständigen zugehörigen Anlagen und eine eindeutige Benennung der noch offenen Bereiche. Sind mehrere Untersuchungen zeitlich gestaffelt, ist für den nächsten Arbeitsschritt erkennbar, welcher Ergebnisstand bereits vorliegt und welche Rückmeldung noch gebraucht wird. Vorgesehene, aber nicht ausgeführte Untersuchungen bleiben mit ihrem Bearbeitungsstatus erkennbar. Der geplante Umfang und die tatsächlich dokumentierten Ergebnisse werden in der Übergabe unterschieden. Diese Zuordnung bleibt auch beim Wechsel der Bauleitung oder eines Auftragnehmers erhalten.
Abschnitte und Übergaben im Projektablauf abstimmen
Eine verschobene Trasse oder eine tiefere Gründung kann den zuvor festgelegten Untersuchungsraum verändern. Der Änderungsplan sollte deshalb nicht nur an die ausführende Firma gehen, sondern auch in die fachliche Kampfmittelabstimmung gelangen. Dabei werden vorhandene Ergebnisse genutzt und die tatsächlichen Abweichungen bewertet. Der Bedarf einer Ergänzung ergibt sich aus diesem Vergleich. Eine Änderung macht weder pauschal alle alten Ergebnisse unbrauchbar noch erweitert sie deren Aussage.
Für die fachliche Prüfung werden alter und neuer Planstand mit dem Änderungsdatum bereitgestellt. Die Gegenüberstellung zeigt die verschobene Lage, veränderte Tiefe oder neu hinzugekommene Nebenfläche. Auch Anpassungen am Arbeitsraum können den Vergleich betreffen, obwohl das spätere Bauwerk gleich bleibt. Die Fachplanung ordnet der Änderung die betroffenen vorhandenen Ergebnisse und noch offenen Aufgaben zu. Eine Erläuterung benennt den Bereich, für den eine ergänzende Untersuchung benötigt wird. Die aktuelle Rückmeldung wird zusammen mit dem geänderten Plan weitergegeben. Wird später zu einer früher besprochenen Variante zurückgekehrt, wird deren damaliger Untersuchungsstand erneut mit der jetzt vorgesehenen Ausführung verglichen.
Planänderungen mit dem Untersuchungsstand abgleichenPrüfen Sie zunächst, ob das vorgesehene Baufeld und die vorhandenen Erkenntnisse eindeutig beschrieben sind. Fehlen Lagepläne, Untersuchungstiefen oder wesentliche Anlagen, wird deren Beschaffung oder Ergänzung vereinbart. Eine unbestimmte Aussage wie „die Fläche ist bekannt“ reicht für die Zuordnung nicht aus. Der Planungsstand sollte erkennbar machen, welche Bodenarbeiten tatsächlich bevorstehen. So lässt sich unterscheiden, ob lediglich eine Unterlage fehlt oder ob eine bislang nicht untersuchte Fläche betroffen ist. Diese Unterscheidung verhindert, dass eine neue Untersuchung allein wegen einer unklaren Aktenlage bestellt wird.
Ein Verfahren wird nach Untersuchungsziel und Bedingungen ausgewählt. Die Planung sollte nachvollziehbar erläutern, welche Aussage damit erreichbar ist und welche Bereiche eingeschränkt bleiben. Die bloße Benennung einer Sondierung beschreibt weder Fläche noch Tiefe oder Ergebnisform. Geben Sie bekannte Einbauten, Zugänge und Arbeitsebenen an. Wenn die Untersuchung einen bestimmten Flächenzustand voraussetzt, muss dieser mit dem Bauablauf abgestimmt werden. Auch die Herstellung dieses Zustands kann eine eigene fachliche Vorprüfung erfordern.
Vor der Ausführung wird der Bericht dem vorgesehenen Eingriff zugeordnet. Dafür werden nicht nur die abschließende Bewertung, sondern auch Plananlagen und Einschränkungen benötigt. Die ausführende Firma soll erkennen können, welche Bereiche erfasst sind und welche Aufgabe noch offen ist. Eine mündliche Aussage aus einer früheren Besprechung ersetzt diese Zuordnung nicht. Bei einem Wechsel der Bauleitung oder des ausführenden Unternehmens werden die maßgeblichen Unterlagen erneut übergeben. So bleibt der fachliche Kenntnisstand im Projekt erhalten.
Beschreiben Sie, welche Bodenarbeiten konkret vorgesehen sind und welche Erkenntnisse bereits vorliegen. Lassen Sie offene Fragen fachlich einordnen, bevor eine bestimmte Methode oder eine pauschale Begleitung bestellt wird. Klären Sie, ob das vorgeschlagene Verfahren den für den späteren Eingriff benötigten Untersuchungsumfang abdecken kann.
Neue Leitungsführungen, tiefere Bauteile oder veränderte Arbeitsflächen können den bisherigen Untersuchungsumfang überschreiten. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Termin- oder Kostenbezug einer Änderung. Übergeben Sie den geänderten Plan der zuständigen Fachstelle. Sie prüft vor der Ausführung, ob der Eingriff noch durch die vorhandenen Kampfmittelunterlagen abgedeckt ist.
Stellen Sie der Ausführung die maßgeblichen Pläne und Berichte mit den relevanten Einschränkungen bereit. Gleichen Sie frühere Besprechungsergebnisse und Übersichten mit den aktuellen Berichten ab. Noch offene Bereiche sind nachvollziehbar zu kennzeichnen und vor den davon betroffenen Arbeiten zu klären.
Zeigen Sie im Plan die tatsächliche Lage der Baugrube, Leitungsführung oder Gründung. Benennen Sie die geplante Tiefe und den zugehörigen Höhenbezug. Auch außerhalb des späteren Bauwerks können Eingriffe erforderlich sein, etwa für Arbeitsgruben oder provisorische Einrichtungen. Wenn diese Angaben noch nicht feststehen, sollte die Planung die offenen Varianten benennen. Die fachliche Prüfung kann dann gezielt auf die aktuelle Entscheidung ausgerichtet werden, statt eine unbestimmte Gesamtfläche pauschal zu bewerten.
Ein Bericht wird zusammen mit den zugehörigen Plänen und der Beschreibung des ausgeführten Umfangs verwendet. Prüfen Sie, ob die im Text genannten Anlagen vorhanden und lesbar sind. Bei mehreren Untersuchungsphasen muss erkennbar bleiben, welche Fläche in welcher Phase bearbeitet wurde. Eine neue zusammenfassende Karte kann die Übersicht erleichtern, ersetzt jedoch nicht die Originalunterlagen. Die Bauleitung sollte bei Rückfragen auf die tatsächlich maßgebliche Fassung zugreifen können.
Kennzeichnen Sie Änderungen so, dass sie gegenüber dem zuvor untersuchten Vorhaben erkennbar sind. Dazu gehören eine neue Lage, andere Tiefen und zusätzliche Arbeitsbereiche. Benennen Sie den nächsten davon betroffenen Arbeitsschritt. Die fachliche Rückmeldung kann sich dann auf diese Änderung beziehen. Ein unveränderter Dateiname oder eine neue Planfarbe allein erklärt den Unterschied nicht zuverlässig. Halten Sie auch fest, welche bisherige Aussage weiter verwendbar bleibt und welche Frage neu geklärt werden muss.
Ein äußerlich freies Baufeld kann weiterhin Einbauten oder Auffüllungen enthalten, die eine Untersuchung beeinflussen. Für die Planung wird deshalb der tatsächlich vorgesehene Zustand beschrieben. Wenn eine Fläche erst nach vorbereitenden Arbeiten erreichbar ist, wird die Reihenfolge dieser Arbeiten und der Kampfmittelprüfung abgestimmt. Maßgeblich sind die konkrete Aufgabe und die verfügbaren Erkenntnisse. Die Übergabe an die Ausführung sollte den erreichten Untersuchungsstand benennen und noch nicht bearbeitete Bereiche klar abgrenzen. Eine betriebliche Erlaubnis zur Nutzung der Fläche ist dabei von der technischen Aussage zum Bodenraum zu unterscheiden.
Wird eine Leitung wegen eines Hindernisses verlegt, kann die neue Führung teilweise außerhalb des bisherigen Untersuchungsbereichs liegen. Für die fachliche Prüfung werden alter und neuer Verlauf zusammen dargestellt. Auch die Tiefe und mögliche neue Arbeitsgruben gehören zum Vergleich. Die vorhandenen Berichte bleiben innerhalb ihres Umfangs nutzbar. Die zusätzliche Aufgabe wird auf die tatsächliche Abweichung bezogen. Für die Bauleitung muss anschließend erkennbar sein, welche Fläche von der neuen Aussage erfasst ist. Eine bloße Fortschreibung des Termins oder der Leitungslänge beantwortet die Kampfmittelfrage des geänderten Eingriffs nicht.
Legen Sie fest, wohin neue Pläne und Rückfragen zur Kampfmittelaufgabe gelangen. Für den Vergleich mit vorhandenen Berichten wird die aktuelle Planung benötigt; die ursprüngliche Ausschreibung kann inzwischen überholt sein. Geben Sie auch an, welcher Bodeneingriff als Nächstes vorgesehen ist. Für diesen Bereich wird geklärt, welche Untersuchung noch benötigt wird. Vorhandene historische Erkenntnisse und Luftbildauswertungen werden mit ihrem jeweiligen Flächenbezug berücksichtigt. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.
Unterscheiden Sie dokumentiert untersuchte Bereiche von noch offenen oder eingeschränkt auswertbaren Zonen. Die Übergabe muss auf den vorgesehenen Eingriff bezogen bleiben. Eine Bearbeitung in einem anderen Abschnitt erlaubt keine pauschale Übertragung, selbst wenn die Bauarbeiten zeitlich oder organisatorisch zusammenhängen.
Der zusätzliche Untersuchungsbedarf wird aus dem Vergleich von Eingriffsplan und vorhandenen Ergebnissen abgeleitet. Fläche, Tiefe, Bodenaufbau, Leitungen und metallische Störeinflüsse bestimmen die Eignung der Verfahren mit. Messraster und gegebenenfalls Bohrpunkte werden auf den benötigten Bodenraum abgestimmt. Zugang und Untersuchungen vor vorbereitenden Eingriffen werden vor deren Ausführung geklärt.
Die beauftragte Untersuchung erfolgt im abgestimmten Arbeitsabschnitt. Messdaten und Befunde erhalten Lage-, Höhen- und Tiefenbezug sowie die Zuordnung zum aktuellen Planstand. Eingeschränkte Messbedingungen oder nicht erreichbare Teilflächen werden für die Bewertung und für die nächste Bauphase dokumentiert.
Die Fachfirma bewertet Messdaten und Befunde und dokumentiert die belegte Aussage für den vorgesehenen Eingriff. Offene Bereiche und erforderliche Anschlussmaßnahmen bleiben dem betroffenen Abschnitt zugeordnet. Soweit Kampfmittel geborgen werden, hält das Räumprotokoll Lage, Tiefe und Ergebnis fest. Bericht und Anlagen werden der Bauleitung vor den jeweils betroffenen Folgearbeiten übergeben.
Wenn die tatsächlichen Bedingungen von der Planung abweichen, darf die ursprüngliche Aussage nicht ungeprüft erweitert werden. Veranlassen Sie die notwendige fachliche Klärung vor dem davon betroffenen Eingriff. Die fachlich Verantwortlichen prüfen, welche Ergebnisse weiterverwendet werden können und welche Ergänzung erforderlich ist.
Die Auswahl einer Sondierung hängt unter anderem vom Untersuchungsziel und den örtlichen Bedingungen ab. Vorhandene Einbauten, Bodenverhältnisse und Zugänglichkeit können die Aussage begrenzen. Bei der Verfahrenswahl werden diese Bedingungen berücksichtigt und die nicht ausreichend untersuchbaren Bereiche benannt. Dieselbe Maßnahme eignet sich nicht automatisch für jede Bauaufgabe.
Für die baubegleitende Kampfmittelsondierung werden die jeweiligen Arbeitslagen vor dem kontrollierten lagenweisen Abtrag technisch sondiert und bewertet. Die ergänzende Sichtkontrolle unterstützt das Verfahren. Arbeitsabschnitte, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn abgestimmt; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Sohle, Wände und Böschungen werden in die erforderlichen Anschlussuntersuchungen einbezogen.
Kampfmittel, Baugrund, vorhandene Leitungen oder Gefahrstoffe können unterschiedliche Anforderungen an dieselbe Bauhandlung stellen. Stimmen Sie die Ergebnisse und Maßnahmen mit den jeweils verantwortlichen Fachstellen ab. Die zuständigen Fachplaner bearbeiten die weiteren Fachprüfungen; der Arbeitgeber berücksichtigt die erforderlichen Erkenntnisse und Maßnahmen in seiner Gefährdungsbeurteilung.
Historische Informationen helfen bei der Einordnung möglicher Verdachtsgrundlagen. Sie werden auf das konkrete Baufeld bezogen und mit bereits vorhandenen Untersuchungen zusammen betrachtet. Eine allgemeine Kenntnis der Ortsgeschichte legt kein bestimmtes Messverfahren fest. Ebenso ist das Fehlen einer Unterlage nicht mit dem Nachweis einer Belastung gleichzusetzen. Für die Bauvorbereitung wird beschrieben, welche Erkenntnis vorliegt und welcher weitere Schritt daraus fachlich folgt.
Eine vorlaufende Untersuchung wird geplant, wenn sie für die Aufgabe fachlich geeignet und unter den örtlichen Bedingungen durchführbar ist. Boden, Oberflächenaufbau, metallische Einbauten und Zugänglichkeit gehören zu dieser Prüfung. Das Ergebnis muss sich auf den späteren Eingriff beziehen lassen. Eine allgemeine Flächenmessung ohne erkennbare Tiefen- und Aussagegrenzen wäre für die konkrete Bauentscheidung nur begrenzt verwendbar. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten, TDEM zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Georadar kann bei geeignetem Boden zusätzliche Informationen über Strukturen und Schichtgrenzen liefern. Stark leitfähige Böden können seine Reichweite begrenzen. Die Messabdeckung und vorhandene Störeinflüsse werden für die Auswertung festgehalten.
Eine baubegleitende Sondierung wird gewählt, wenn sie fachlich zum anstehenden Aushub und zu den örtlichen Bedingungen passt. Die Planung benennt die technischen Untersuchungen, Abtragslagen und erforderlichen Anschlussuntersuchungen. Ausführung und Untersuchung werden in ihrer Reihenfolge abgestimmt. Veränderte Bedingungen werden an die fachlich Verantwortlichen zurückgemeldet. Die Sichtkontrolle ergänzt die technische Untersuchung.
Für einen tieferen Eingriff wird geprüft, ob eine ergänzende Tiefen- oder Bohrlochsondierung geeignet ist. Ansatzhöhe, Bauteilverlauf und Endtiefe werden mit dem benötigten Untersuchungsraum abgeglichen. Messraster, Bohrpunkte und erforderliche Untersuchungen vor dem Herstellen der Bohrungen richten sich nach der Aufgabe und den örtlichen Bedingungen.
FONTANA-EOD übernimmt die vereinbarte Kampfmittelprüfung und dokumentiert ihren tatsächlichen Umfang. Für die Bauvorbereitung zählt, dass die fachliche Aussage zu den geplanten Flächen und Tiefen passt. Dafür werden vorhandene Erkenntnisse, aktuelle Pläne und die Bedingungen der Untersuchung zusammen betrachtet.
Eine verständliche Übergabe soll der Bauleitung helfen, das Ergebnis richtig zu verwenden. Sie benennt den bearbeiteten Bereich und die wesentlichen Grenzen. Die Übergabe bleibt diesem dokumentierten Arbeitsraum zugeordnet. Wenn sich die Planung ändert, kann anhand dieser Zuordnung gezielt geprüft werden, welche Ergänzung notwendig ist.
Für den Informationsfluss ist ein benannter Ansprechpartner hilfreich. Neue Pläne und fachliche Rückfragen sollten nicht in getrennten Besprechungsnotizen verbleiben. Ordnen Sie eine Rückmeldung dem betreffenden Planstand und Arbeitsschritt zu. So lässt sich später nachvollziehen, welche Erkenntnisse bei der Entscheidung vorlagen und welcher Bereich für die nächste Ausführung betrachtet wurde.
Die Frage und der betroffene Bereich sind vor der Bearbeitung bestimmt.
Die verwendeten Berichte und Planstände bleiben nachvollziehbar.
Die Antwort benennt ihren Umfang und die noch offenen fachlichen Fragen.
Sie beschreiben das Bauvorhaben und stellen die verfügbaren Grundlagen bereit. Änderungen der Eingriffe werden für den fachlichen Abgleich weitergegeben. Bei mehreren Fachplanungen werden die für denselben Bodenbereich maßgeblichen Angaben zusammengeführt.
Die Fachfirma prüft die vereinbarte Aufgabe und führt die beauftragten Untersuchungen im festgelegten Umfang aus. Sie dokumentiert Ergebnisse und Grenzen. Änderungen der Bauplanung werden mit diesem Untersuchungsumfang verglichen und für den betroffenen Eingriff dokumentiert.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden dem betroffenen Standort und Bauabschnitt zugeordnet.
Sie benötigen die aktuellen Unterlagen für den tatsächlichen Arbeitsabschnitt. Bei Abweichungen wird die vereinbarte fachliche Abstimmung veranlasst. Die eigenen Aufgaben zur sicheren Arbeitsorganisation und die Zuständigkeiten weiterer Fachdisziplinen bleiben dabei bestehen.
Bei der Vorbereitung und Ausführung von Kampfmittelarbeiten in Deutschland werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz auf die konkrete Tätigkeit bezogen. Ergänzend regelt die 1. SprengV unter anderem Fragen der Fachkunde. Welche entsprechenden Nachweise zum Auftrag gehören, wird vor der Ausführung mit den verantwortlichen Beteiligten geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Bei der Vorbereitung tatsächlicher Arbeiten unterstützt die DGUV Information 201-027 die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt.
Die BFR KMR bieten fachliche Grundlagen für Erkundung, Planung und Dokumentation. Ihr verbindlicher Geltungsbereich betrifft die dort bezeichneten Bundesliegenschaften; für andere Projekte wird die Anwendung mit den zuständigen Beteiligten geklärt. Standortbezogene Behördenanforderungen bleiben maßgeblich.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund die Arbeiten am Fundort sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die weitere Gefahrenabwehr und die Einbindung des zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienstes richten sich nach dem örtlichen Verfahren und den behördlichen Anweisungen.
Kampfmittel sind eine mögliche fachliche Fragestellung bei Bodenarbeiten. Leitungen, Baugrund, Gefahrstoffe und betriebliche Bedingungen können zusätzliche Anforderungen begründen. Die dafür zuständigen Fachstellen bringen ihre Ergebnisse in die Planung ein. Die weiteren Bewertungen bleiben den jeweiligen Fachaufgaben zugeordnet und werden mit dem Kampfmittelbericht zusammengeführt.
Auftraggeber, Bauleitung und Kampfmittelfachfirma stimmen Ansprechpartner, Erreichbarkeit und Stoppsignal vor den betroffenen Bodenarbeiten ab. Die Beschäftigten erhalten die vorgesehenen Anweisungen zum Fundverhalten. Eine Fundmeldung folgt dem örtlichen Notrufweg; interne Abstimmungen dürfen sie nicht verzögern.
Für den Vergleich von Planung und Ausführung müssen die betrachteten Bereiche eindeutig bezeichnet sein. Lageplan, Punktbezeichnung und zugehöriger Bericht werden zusammengeführt; aus einer Bodenmarkierung allein folgt noch keine Aussage über den Untersuchungsumfang.
Person in orangefarbener Warnweste auf einer offenen Bodenfläche mit kleinen Erdhaufen und rosa Markierungen; im Hintergrund stehen Wohngebäude. Für die Anfrage werden Lage und vorgesehene Eingriffstiefen zusammen beschrieben.
Bodenarbeiten für die Anfrage beschreiben



Halten Sie fest, welche Erkenntnisse bei einer Entscheidung vorlagen und welcher Untersuchungsumfang vereinbart wurde. Eine verständliche Zuordnung von Bericht, Planstand und Arbeitsabschnitt erleichtert spätere Rückfragen. Die Zuordnung hält die tatsächlichen Untersuchungsergebnisse mit ihren räumlichen und methodischen Bedingungen verfügbar.
FONTANA-EOD dokumentiert für Auftraggeber und Risikoverantwortliche die untersuchten Bereiche, Ergebnisse und noch offenen Fragen. Bauleitung und zuständige Fachplaner berücksichtigen ausstehende Untersuchungen und weitere Schutzmaßnahmen bei den folgenden Bodenarbeiten. Versicherungsfragen werden von den dafür zuständigen Beteiligten anhand des jeweiligen Vertrags beurteilt.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 4 ArbSchG: Allgemeine Grundsätze · § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung · § 8 ArbSchG: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber · BFR KMR: Baubegleitende Kampfmittelräumung
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Bewertung, Planung und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf das konkrete Vorhaben sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden projektbezogen geklärt.
Übermitteln Sie den aktuellen Lageplan, vorgesehene Tiefen und verfügbare Kampfmittelberichte. Ergänzen Sie Bauphasen und bekannte Einschränkungen. FONTANA-EOD kann die fachliche Aufgabe daran ausrichten und die benötigten nächsten Abstimmungen benennen.
Vor dem jeweiligen Abschnitt werden vorhandene Ergebnisse und anstehende Bodenarbeiten zusammengeführt. Offene Bereiche und Bedingungen bleiben erkennbar. Änderungen werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Die Dokumentation zeigt, auf welchem Stand die weitere Planung beruht.
Bericht und Plananlagen werden gemeinsam an die zuständigen Empfänger übergeben. Die nächsten Arbeiten werden damit verglichen. Zusätzliche Eingriffe behalten ihre eigene fachliche Zuordnung. Eine verständliche Übergabe unterstützt die Vorbereitung, ohne den vereinbarten Untersuchungsumfang zu erweitern.

Nennen Sie Ort, betroffene Fläche und den Ansprechpartner der Bauleitung. Ergänzen Sie Angaben zum aktuellen Zugang. Die regionale Übersicht dient der Orientierung. Für die Fachplanung bleiben Art und räumlicher Umfang der Bodenarbeit maßgeblich.

Die Projektorganisation stellt vorhandene Berichte und relevante Planstände bereit. Angaben zu anderen Abschnitten bleiben unterscheidbar. Zuständige Beteiligte klären offene Anforderungen. Die Kampfmittelaufgabe kann dadurch in die konkrete Vorbereitung des Bauabschnitts eingeordnet werden.
In Deutschland verlangt das Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Berücksichtigung des Stands der Technik. Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber nach § 8 ArbSchG zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die Ergebnisse der Kampfmitteluntersuchung fließen mit den weiteren Fachinformationen in die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und die Abstimmung der Schutzmaßnahmen ein.
Die Kampfmittelfachfirma liefert den vereinbarten fachlichen Beitrag. Weitere Aufgaben der Planung, Ausführung und Arbeitsschutzorganisation bleiben bei den dafür zuständigen Beteiligten. Die Projektorganisation führt die benötigten Informationen zusammen. Ergebnisse werden mit ihrem tatsächlichen Umfang weitergegeben.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenDer dokumentierte Bereich wird der folgenden Bodenarbeit gegenübergestellt. Fläche, Tiefe und maßgebliche Bedingungen bleiben dabei sichtbar. Werden Abweichungen festgestellt, wird der zusätzliche Bedarf abgestimmt. Eine frühere Untersuchung wird nicht allein durch einen gemeinsamen Terminplan erweitert.
Nächsten Eingriff mit dem Untersuchungsstand vergleichenNeue Bestandsinformationen oder ein geänderter Zugang können die fachliche Planung beeinflussen. Die verantwortlichen Beteiligten erhalten diese Angaben rechtzeitig. Der aktuelle Stand wird in den Unterlagen nachvollziehbar gehalten. Darauf lässt sich die nächste Abstimmung gezielt beziehen.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenSobald vorgesehene Bodeneingriffe und vorhandene Erkenntnisse beschrieben werden können. Offene Grundlagen können dann vor der betroffenen Ausführung fachlich geklärt werden; eine starre allgemeine Vorlauffrist lässt sich daraus nicht ableiten.
Sie bleibt innerhalb ihrer dokumentierten Aussage relevant. Der geänderte Eingriff muss aber mit den damaligen Flächen, Tiefen und Bedingungen verglichen werden.
Die jeweilige Arbeitslage wird vor dem kontrollierten lagenweisen Abtrag technisch sondiert und bewertet. Die ergänzende Sichtkontrolle unterstützt das Verfahren. Die Arbeitsschritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; erforderliche Anschlussuntersuchungen an Sohle, Wänden und Böschungen werden berücksichtigt. Eignung, Arbeitsabschnitte und Zuständigkeiten werden vor Beginn abgestimmt.
Für die Planung werden Lage, Fläche, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Erkenntnisse benötigt. Kosten und Ablauf hängen von Bodenaufbau, Störeinflüssen, Zugang und geeigneten Verfahren sowie Auswertung und Dokumentation ab. Benennen Sie vorbereitende Arbeiten, erforderliche Höhenbezüge und offene Befunde. Im Angebot bleiben gesonderte Leistungen und die Voraussetzungen vor Untersuchungsbeginn erkennbar.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Ja, soweit sie selbst Bodeneingriffe enthalten, gehören sie in die fachliche Abstimmung. Dazu können beispielsweise Aufschlüsse, Arbeitsgruben oder provisorische Leitungen zählen. Der Untersuchungsbedarf wird vor den betreffenden Arbeiten geklärt.
Die maßgeblichen Pläne und Kampfmittelberichte werden mit ihren Anlagen und Einschränkungen dem tatsächlichen Arbeitsabschnitt zugeordnet. Noch offene Bereiche und Änderungen bleiben erkennbar. Eine mündliche Kurzfassung ersetzt diese Unterlagen nicht.
Frühere Höhenangaben werden mit dem aktuellen Gelände und der geplanten Arbeitsebene verglichen. Dieselbe Tiefenangabe unter zwei unterschiedlichen Oberflächen bezeichnet nicht automatisch denselben Bodenraum. Für den fachlichen Abgleich werden die zugehörigen Pläne, Bezugshöhen und dokumentierten Untersuchungsgrenzen angegeben.
Übermitteln Sie den aktuellen Eingriffsplan und benennen Sie die nächsten vorgesehenen Arbeiten. Kennzeichnen Sie Änderungen gegenüber bereits untersuchten Flächen. Wenn mehrere Unternehmen nacheinander arbeiten, kennzeichnen Sie die Übergabepunkte und die jeweils benötigten Unterlagen. Die fachliche Aussage sollte auch für den folgenden Abschnitt eindeutig zugeordnet werden können. Nennen Sie Bauzeitenfenster und bekannte Auflagen.
Fügen Sie die vorhandenen Kampfmittelunterlagen mit Anlagen bei. Benennen Sie den Ansprechpartner für Planänderungen und die bereits eingebundenen Fachstellen. Ergänzen Sie bekannte Einbauten, Leitungen, den aktuellen Zugang und den gewünschten Untersuchungstermin.
Historische Erkenntnisse klären Ergänzende Sondierung prüfen Befundbearbeitung und Bergung klären Projektbereiche einordnen
Prüfen Sie bei einer Beauftragung, welche Fläche, Tiefe und Ergebnisform im angebotenen Umfang enthalten sind. Unterschiedliche Angebote können auf unterschiedlichen Voraussetzungen beruhen. Wenn beispielsweise vorbereitende Arbeiten, Vermessung oder die weitere Bearbeitung von Auffälligkeiten gesondert behandelt werden, sollte das bei der Entscheidung erkennbar sein. Ein Vergleich allein über eine Gesamtfläche oder eine Einsatzdauer erklärt diese Unterschiede nicht. Benennen Sie die benötigte Aussage und fragen Sie nach, welche Voraussetzungen vor Beginn vorliegen müssen. Noch ausstehende Leistungen werden im Angebot getrennt bezeichnet.
Wenn sich das Gelände zwischen Untersuchung und Bauausführung verändert, werden die früheren Höhenangaben mit dem aktuellen Zustand verglichen. Eine Tiefe unter der damaligen Geländeoberkante bezeichnet nicht automatisch dieselbe räumliche Lage wie die gleiche Zahl unter einer späteren Arbeitsebene. Geben Sie deshalb an, auf welche Oberfläche oder Bezugshöhe sich der geplante Eingriff bezieht. Der fachliche Vergleich kann dann klären, ob der vorhandene Untersuchungsumfang ausreicht. Eine geänderte Geländehöhe allein ist weder ein Beleg für fehlende Untersuchungen noch eine Bestätigung der vollständigen Abdeckung. Entscheidend sind die zugehörigen Pläne und die dokumentierten räumlichen Grenzen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.