Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

FONTANA-EOD prüft für Erwerber und Due-Diligence-Teams, welche Grundstücksteile und Tiefen die vorhandenen Kampfmittelberichte tatsächlich erfassen. Die Unterlagen werden mit Ihrem Bauvorhaben beziehungsweise den betrachteten Nutzungsvarianten abgeglichen; fehlende Anlagen und offene Untersuchungsfragen bleiben dem betroffenen Bereich zugeordnet. Senden Sie Grundstücksumgriff, Planungsstand und vollständige Berichte mit Anlagen zur Abstimmung der Prüfung.
Originale mit Anlagen zusammenführen.
Ergebnisse im Lageplan zuordnen.
Fehlende Pläne und Erläuterungen anfordern.
Benennen Sie, ob ein einzelnes Grundstück, mehrere Teilflächen oder ein bestimmter Bauabschnitt untersucht werden soll. Halten Sie außerdem fest, welche Nutzung und welche Bodenarbeiten für die Entscheidung maßgeblich sind. Bei noch offener Planung sollten die betrachteten Varianten erkennbar bleiben. Damit steht fest, für welche Flächen und Eingriffe die Unterlagen geprüft werden.

Die technische Prüfung beginnt mit der Zuordnung der verfügbaren Unterlagen zu den betrachteten Flächen. Mehrere Grundstücke oder Varianten bleiben unterscheidbar. Die geplante Nutzung und mögliche Bodenarbeiten werden benannt. Der fachliche Beitrag kann dadurch auf eine konkrete Aufgabe bezogen werden.
Grundstücksflächen und Unterlagen nachvollziehbar zuordnen
Historische Hinweise, ausgeführte Untersuchungen und spätere Bewertungen werden mit ihrem jeweiligen Gegenstand gelesen. Die technische Einordnung beschreibt, was tatsächlich belegt ist. Fehlende Angaben bleiben sichtbar. Die Zusammenfassung benennt diesen belegten räumlichen und fachlichen Umfang.
Erkenntnisstand anhand der Nachweise unterscheiden
Die betrachteten Eingriffe werden dem räumlichen Umfang älterer Untersuchungen gegenübergestellt. Andere Tiefen oder zusätzliche Flächen werden gesondert zugeordnet. Die bisherige Dokumentation bleibt erhalten. Die Fachfirma kann benennen, welche Fragen für die neue Nutzung noch offen sind.
Neue Bauabsichten mit vorhandenen Berichten vergleichen
Ergibt der Vergleich Lücken, werden sie anhand der geplanten Arbeit und verfügbaren Erkenntnisse formuliert. Die nächsten fachlichen Aufgaben werden darauf bezogen abgestimmt. Wirtschaftliche und rechtliche Bewertungen erfolgen durch die jeweils beauftragten Beteiligten anhand ihres eigenen Prüfungsgegenstands.
Leistungen für zusätzliche Untersuchungen wählenDie technische Unterlagenprüfung wird auf das betrachtete Grundstück und die vorgesehene Nutzung bezogen. Eine noch offene Planung wird als solche benannt; sie wird nicht durch eine angenommene spätere Bebauung ersetzt.

Wenn das Vorhaben bereits räumlich beschrieben ist, lassen sich vorhandene Berichte mit den geplanten Eingriffen vergleichen. Dazu gehören nicht nur Gebäudegrundrisse, sondern auch Gründungen, Verbau, Leitungen und weitere Bodenarbeiten. Ein Bericht kann eine dieser Aufgaben erfassen und eine andere offenlassen. Für die Transaktion wird nachvollziehbar dargestellt, welche technischen Fragen bereits beantwortet sind und wo die Planung über die dokumentierte Untersuchung hinausgeht.
Eine geplante Baugrube kann innerhalb eines dokumentierten Untersuchungsraums liegen, während ihr Anschlussgraben darüber hinausführt. Die technische Prüfung ordnet die vorhandenen Ergebnisse diesen Eingriffen einzeln zu. Auch Arbeitsräume und Nebenflächen werden mit ihren vorgesehenen Tiefen betrachtet. Für die Grundstücksentscheidung liegt dann eine konkrete Abgrenzung vor: welche Ergebnisse zur vorliegenden Planung passen, welche Angaben noch erläutert werden müssen und für welchen Bereich eine zusätzliche Untersuchung erforderlich ist. Diese Zuordnung wird mit dem verwendeten Entwurf und den zugehörigen Berichtsplänen weitergegeben.
Geplante Eingriffe den Fachleistungen zuordnen
Bei einem Grundstückspaket können die Unterlagen sehr unterschiedlich sein. Für eine Teilfläche liegt möglicherweise ein umfangreicher Bericht vor, für eine andere nur eine historische Auswertung. Diese Erkenntnisstände werden getrennt geführt. Die gemeinsame Eigentümerschaft oder räumliche Nähe macht sie nicht gleichartig. Eine Übersicht hilft dem Erwerber, Nachfragen dem richtigen Grundstück zuzuordnen und nicht aus einem gut dokumentierten Bereich auf das gesamte Paket zu schließen.
Für die Zuordnung werden aktuelle Grundstücksbezeichnung, bisherige Flächennamen und die Kennzeichnungen in den Berichtsplänen zusammengeführt. Wurden Teilflächen seit der Untersuchung geteilt oder zusammengelegt, wird der dokumentierte Untersuchungsraum mit den heutigen Grenzen verglichen. Ein Bericht kann dabei mehrere heutige Grundstücksteile berühren oder nur einen Teil einer größeren Fläche erfassen. Fehlende Plananlagen werden beim Veräußerer oder Berichtsverfasser gezielt angefragt. Jede offene Frage erhält den betroffenen Grundstücksteil als Bezug, damit eine nachgereichte Antwort dem richtigen Teil des Datenraums zugeordnet werden kann.
Unterschiedliche Teilflächen getrennt dokumentieren
Solange die spätere Nutzung nicht feststeht, kann zunächst der dokumentierte Untersuchungsstand eingeordnet werden. Dabei wird benannt, welche Aussagen unabhängig von einer bestimmten Planung nachvollziehbar sind und welche erst mit konkreten Eingriffen abgeglichen werden können. Für die spätere Bauplanung wird der Untersuchungsstand mit der dann gewählten Variante abgeglichen. Benennen Sie betrachtete Varianten, soweit vorhanden. Das Ergebnis bleibt dann an die tatsächlich gestellte Frage gebunden.
Für betrachtete Nutzungsvarianten werden die verfügbaren Skizzen und der jeweilige Planstand bereitgestellt. Festgelegte Flächen und Tiefen bleiben von noch zu bestätigenden Planungsannahmen unterscheidbar. So lässt sich erkennen, ob eine technische Frage bereits für die betrachteten Varianten gleich beantwortet werden kann oder erst nach ihrer Auswahl bearbeitet werden soll. Mit der Konkretisierung werden die tatsächlichen Eingriffe erneut den vorhandenen Nachweisen gegenübergestellt. Die Übergabe enthält die zugrunde gelegte Variante und ihre offenen Aufgaben, damit die spätere Planung an denselben Erkenntnisstand anknüpfen kann.
Technischen Kenntnisstand für Entscheidungen darstellenBevor ein Bericht zusammengefasst wird, sollten die genannten Anlagen vorliegen. Gerade die räumliche Aussage steht häufig im Plan und nicht ausschließlich im abschließenden Text. Prüfen Sie deshalb, ob Bericht und Karten zusammenpassen. Ein Auszug kann für eine erste Orientierung hilfreich sein, bleibt aber ein Auszug. Wenn eine wesentliche Anlage fehlt, wird die davon abhängige Aussage begrenzt und die Unterlage gezielt angefordert.
Abweichende Formulierungen können auf unterschiedliche Untersuchungsaufgaben zurückgehen. Vergleichen Sie zuerst den räumlichen Umfang, den Zeitpunkt und die verwendete Methode. Ein älterer Bericht über eine Teilfläche kann neben einem neueren Bericht über einen anderen Abschnitt weiterhin relevant sein. Besteht ein tatsächlicher Widerspruch, wird eine fachliche Erläuterung angefragt. Maßgeblich sind Auftrag, tatsächlich untersuchter Bereich und die zugehörigen Ergebnisse.
Bleibt eine Frage zum vorgesehenen Eingriff offen, wird zunächst beschrieben, welche Information benötigt wird. Das kann eine fehlende Anlage, eine Erläuterung zur Höhe oder ein zusätzlicher Untersuchungsbereich sein. Erst daraus folgt die geeignete Ergänzung. Eine neue Sondierung ist nicht automatisch für jede Transaktion erforderlich. Umgekehrt ersetzt eine weitere Unterlagensichtung keine tatsächlich fehlende Geländeerkenntnis, wenn diese für die konkrete Aufgabe benötigt wird.
Legen Sie eine Übersicht mit Dokumentbezeichnung, Verfasser, Datum, Fassung und zugehörigen Anlagen an. Bewahren Sie die Originaldateien auf und kennzeichnen Sie ergänzende Zusammenfassungen. Kennzeichnen Sie Auszüge als solche und benennen Sie die fehlenden Teile. Auch nach einer Umbenennung müssen Aussteller und damaliger Untersuchungsanlass erkennbar bleiben.
Verknüpfen Sie jedes Ergebnis mit der tatsächlich bearbeiteten Fläche und den dokumentierten Tiefen. Berücksichtigen Sie abweichende Grundstückszuschnitte oder unterschiedliche Planstände. Eine Adresse ist dafür häufig zu ungenau. Lässt sich ein Ergebnis keiner eindeutigen Fläche zuordnen, muss diese Zuordnung geklärt werden. Eine pauschale Zusammenfassung reicht dafür nicht aus.
Nennen zwei Unterlagen unterschiedliche Flächen oder Ergebnisse, halten Sie die jeweiligen Aussagen zunächst getrennt fest. Fragen Sie nach dem zugehörigen Auftrag, den Anlagen und möglichen späteren Ergänzungen. Die fachliche Prüfung kann dann beurteilen, ob ein tatsächlicher Widerspruch besteht oder unterschiedliche Aufgaben beschrieben wurden. Wählen Sie nicht einfach die günstigere Aussage aus.
Bewahren Sie Berichtstitel, Verfasser, Datum und ursprüngliche Anlagenbezeichnungen. Ein neuer Dateiname kann die Ablage erleichtern, sollte die Herkunft aber nicht verdecken. Kennzeichnen Sie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Auszüge als solche. Wenn später eine fachliche Rückfrage entsteht, muss die betreffende Aussage in der Originalunterlage auffindbar bleiben. Ein Ordnername wie „Freigaben“ sagt allein noch nicht aus, welche Art von Dokumenten darin liegt und welchen Untersuchungsumfang diese belegen.
Ein heutiges Flurstück kann aus früheren Teilflächen entstanden sein oder anders zugeschnitten sein als zum Untersuchungszeitpunkt. Deshalb werden die dokumentierten Bereiche mit dem aktuellen Grundstücksumgriff verglichen. Eine Anschrift kann dabei nur ein erster Bezug sein. Benötigt werden lesbare Pläne mit den maßgeblichen Grenzen. Stellen Sie vorhandene Informationen zu früheren Zuschnitten bereit, soweit sie für diese Zuordnung erforderlich sind. Fehlende oder unklare Grenzen werden benannt und nicht zeichnerisch nach Vermutung ergänzt.
Für eine technische Prüfung mit noch offener Bebauung ist wichtig, welche Nutzung oder Eingriffsvariante betrachtet wird. Geben Sie an, ob Tiefgaragen, Leitungen oder andere tiefe Bauteile bereits vorgesehen sind oder nur als Möglichkeit diskutiert werden. Die fachliche Antwort unterscheidet dann den vorhandenen Untersuchungsstand von den noch zu konkretisierenden Aufgaben. Wird später anders geplant, kann anhand dieser Angaben geprüft werden, welche Aussage weiterhin zutrifft und welche neu zu bewerten ist.
Ein vorhandener Bericht über eine Versorgungsleitung kann für die Grundstücksprüfung wichtige Informationen enthalten. Er wird mit dem Leitungsverlauf und den dokumentierten Tiefen betrachtet. Soll später an einer anderen Stelle ein Gebäude entstehen, ist zu prüfen, ob dessen Eingriffsraum überhaupt erfasst wird. Der Bericht bleibt eine relevante Unterlage, auch wenn er nicht jede neue Bauhandlung abdeckt. In der Zusammenfassung werden deshalb der nutzbare Beitrag und die noch offene Frage getrennt benannt. So erhält der Erwerber eine konkrete technische Information anstelle einer pauschalen Zustimmung oder Ablehnung der gesamten Aktenlage.
Eine farbliche Darstellung ist nur zusammen mit ihrer Legende und dem zugrunde liegenden Bericht verständlich. Eine Markierung kann eine untersuchte Fläche, einen Verdachtsbereich oder lediglich einen geplanten Abschnitt bezeichnen. Für die Auswertung wird deshalb geprüft, was die Karte tatsächlich darstellt. Bei Kopien ohne ausreichende Lesbarkeit wird die Originalfassung angefragt. Ein Farbcode allein wird nicht als Ergebnis übernommen. Die technische Zusammenfassung erläutert, welche Aussage sich aus der zugehörigen Dokumentation ergibt und auf welchen Bereich sie sich bezieht.
Beschreiben Sie, welches Dokument oder welche Erläuterung fehlt und wofür es benötigt wird. Eine Frage nach dem Plananhang eines benannten Berichts ist genauer als die pauschale Bitte um eine Bestätigung zur gesamten Liegenschaft. Benennen Sie einen Ansprechpartner für die Rückfrage. Legen Sie die Antwort beim zugehörigen Bericht oder Plan ab. Vorhandene historische Erkenntnisse und Luftbildauswertungen werden mit ihrem jeweiligen Flächenbezug berücksichtigt. Bleiben historische Fragen offen, werden ergänzende Nutzungsunterlagen recherchiert und geeignete Kriegsluftbilder ausgewertet, soweit verfügbar. Die Erkenntnisse und Auswertungsgrenzen werden dem heute geplanten Eingriff zugeordnet.
Reichen die Angaben nicht aus, benennen Sie zunächst, welche Frage zum geplanten Eingriff unbeantwortet bleibt. Danach wird geprüft, welche ergänzende Untersuchung geeignet ist. Zugang, aktuelle Nutzung und geplante Eingriffe sind dabei mitzuteilen. Der Untersuchungsumfang wird für das konkrete Grundstück und Vorhaben festgelegt.
Ergibt der Abgleich einen zusätzlichen Untersuchungsbedarf, werden Fläche, Eingriffstiefe, Bodenaufbau und metallische Störeinflüsse geprüft. Messraster und gegebenenfalls Bohrpunkte richten sich nach dem benötigten Bodenraum. Zugang, Bestandsleitungen, Auflagen und Untersuchungen vor vorbereitenden Eingriffen werden vor der Ausführung abgestimmt.
Die Untersuchung erfolgt im vereinbarten Grundstücksbereich. Messdaten und Befunde erhalten Lage-, Höhen- und Tiefenbezug sowie die Zuordnung zur betrachteten Planung. Eingeschränkte Messbedingungen oder nicht erreichbare Teilflächen werden für die spätere Bewertung festgehalten.
Die Fachfirma bewertet Messdaten und Befunde und dokumentiert die belegte Aussage für das Vorhaben. Offene Bereiche und erforderliche Anschlussmaßnahmen bleiben getrennt erkennbar. Soweit Kampfmittel geborgen werden, hält das Räumprotokoll Lage, Tiefe und Ergebnis fest. Bericht und Pläne ergänzen den Datenraum mit ihrem tatsächlichen Untersuchungsumfang.
Stellen Sie den geprüften Unterlagenstand mit seinen offenen Punkten und nachgereichten Antworten zusammen. Benennen Sie den Zeitpunkt und das zugrunde gelegte Vorhaben. Ändert sich das Vorhaben später, ist zu prüfen, ob die bisherigen Ergebnisse die neuen Flächen und Eingriffe noch abdecken. Eine spätere neue Erkenntnis sollte als Ergänzung nachvollziehbar bleiben und ältere Fassungen nicht kommentarlos verdrängen.
Historische Unterlagen und Luftbildauswertungen beantworten andere Untersuchungsfragen als technische Messungen vor Ort. Die BFR KMR behandeln die historische Erkundung als eigene Phase. Halten Sie deshalb fest, ob eine Aussage auf historischen Quellen oder auf einer Untersuchung vor Ort beruht. Aus der bloßen Bezeichnung „Prüfung“ ergibt sich weder ein Messumfang noch eine abgeschlossene Räumung.
Lesen Sie im Messbericht nach, welche Aufgabe untersucht wurde, welches Verfahren eingesetzt wurde und welche Flächen und Tiefen erfasst wurden. Nicht untersuchte Bereiche oder eingeschränkte Auswertbarkeit dürfen in einer Kurzfassung nicht verschwinden. Fachlich offene Flächen bleiben offen, auch wenn für andere Grundstücksteile ein Ergebnis vorliegt. Gegebenenfalls muss die zuständige Fachstelle erläutern, was für den geplanten Eingriff noch fehlt.
Halten Sie belegte Feststellungen, fachliche Bewertungen und noch zu bestätigende Annahmen auseinander. Geben Sie für jede Aussage die Quelle an und erläutern Sie, was sie für das geplante Vorhaben bedeutet. Die BFR KMR verlangen für den Erläuterungsbericht zum Räumkonzept, Fakten und Interpretationen zu trennen und verbleibende Annahmen und Unsicherheiten nachvollziehbar zu benennen. So lässt sich auch im Datenraum erkennen, was untersucht wurde und was noch bestätigt werden muss. Der Bericht benennt seinen Verfasser und den beauftragten Untersuchungs- oder Planungsumfang.
Historische Informationen können die Entstehung eines Verdachts und frühere Nutzungen beschreiben. Für die Transaktion wird erläutert, welche Fläche betrachtet wurde und welche Schlussfolgerung die Auswertung trägt. Ein historischer Verdacht ist von einem identifizierten Gegenstand zu unterscheiden. Ebenso lässt sich aus der Überschrift eines Dokuments nicht erkennen, ob bereits eine technische Untersuchung erfolgt ist. Die Art der Grundlage bleibt in der Zusammenfassung sichtbar.
Bei einem Messbericht werden Verfahren, Untersuchungsbereich und Bedingungen zusammen gelesen. Eine technische Auffälligkeit muss fachlich interpretiert werden; sie bezeichnet nicht ohne Weiteres einen bestimmten Gegenstand. Wenn Bereiche wegen Einbauten oder anderer Bedingungen eingeschränkt auswertbar waren, gehört diese Grenze zur Aussage. Der Empfänger soll erkennen können, was gemessen wurde und welche weitere Bearbeitung gegebenenfalls noch vorgesehen war. Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten; TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Georadar kann bei geeignetem Boden zusätzliche Informationen über Strukturen und Schichtgrenzen liefern. Stark leitfähige Böden können seine Reichweite begrenzen. Die Messabdeckung und vorhandene Störeinflüsse werden für die Auswertung festgehalten.
Nachträgliche Untersuchungen oder Räumarbeiten werden mit dem ursprünglichen Befund verknüpft. Dazu müssen die betroffenen Punkte oder Flächen eindeutig zugeordnet sein. Eine abgeschlossene Bearbeitung eines Bereichs kann eine frühere offene Frage klären, erweitert aber nicht automatisch die Aussage auf andere Grundstücksteile. Für die technische Grundstücksprüfung wird daher der erreichte Stand jedes relevanten Abschnitts beschrieben. Ein Räumprotokoll dokumentiert bei ausgeführter Bergung Lage, Tiefe und Ergebnis. Es wird mit dem auslösenden Befund und den zugehörigen räumlichen Anlagen geführt.
Für einen tieferen Eingriff wird geprüft, ob eine ergänzende Tiefen- oder Bohrlochsondierung geeignet ist. Ansatzhöhe, Bauteilverlauf und Endtiefe werden mit dem benötigten Untersuchungsraum abgeglichen. Messraster, Bohrpunkte und erforderliche Untersuchungen vor dem Herstellen der Bohrungen richten sich nach der Aufgabe und den örtlichen Bedingungen.
Bei fachlich geeigneten Voraussetzungen kann vorbereitender Aushub mit technischer Sondierung und kontrolliertem lagenweisem Abtrag untersucht werden. Die jeweilige Arbeitslage wird vor dem Abtrag technisch sondiert und bewertet; die Sichtkontrolle ergänzt das Verfahren. Arbeitsabschnitte, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn abgestimmt. Die Untersuchung wird bis zur vereinbarten Sohle wiederholt.
FONTANA-EOD prüft die vereinbarten Kampfmittelfragen anhand der vorhandenen Berichte und der beschriebenen Planung. In der Auswertung soll erkennbar bleiben, welche Angaben unmittelbar aus den Unterlagen stammen und welche fachliche Schlussfolgerung für das betrachtete Vorhaben daraus gezogen wird. Noch zu bestätigende Annahmen werden nicht als ausgeführte Untersuchung dargestellt.
Für den Erwerber ist eine nachvollziehbare Darstellung wichtiger als eine scheinbar eindeutige Gesamtbezeichnung. Eine begrenzte Untersuchung kann sehr brauchbar sein, wenn ihr Umfang zur geplanten Arbeit passt. Ein umfangreicher Datenraum kann dagegen weiterhin wesentliche Lücken enthalten. Die Anzahl der Dateien ersetzt deshalb nicht den fachlichen Vergleich von Inhalt, Fläche und Eingriff.
Nachgereichte Antworten werden mit ihrem Bezug zur Ausgangsfrage geführt. Der Stand der Prüfung bleibt dadurch auch nach einem längeren Transaktionsprozess nachvollziehbar. Eine spätere Änderung der Planung wird mit den bisherigen Ergebnissen abgeglichen; sie wird weder automatisch als unproblematisch noch pauschal als vollständig neu zu untersuchen behandelt.
Soll die Zusammenfassung an weitere Beteiligte gehen, geben Sie die zugehörigen Anlagen mit oder nennen Sie deren eindeutige Fundstelle im Datenraum. Die Aussage über einen begrenzten Bereich sollte auch in einer verkürzten Fassung räumlich begrenzt bleiben. Für weitere Schritte wird festgehalten, wer die fehlende Information beschaffen kann und welche fachliche Frage anschließend noch zu beantworten ist. Das erleichtert die Übergabe zwischen Transaktions- und Bauplanung.
Die Frage und der betroffene Bereich sind vor der Bearbeitung bestimmt.
Die verwendeten Berichte und Planstände bleiben nachvollziehbar.
Die Antwort benennt ihren Umfang und die noch offenen fachlichen Fragen.
Sie stellen die verfügbaren Unterlagen in nachvollziehbarer Form bereit und benennen bekannte Lücken. Bei Rückfragen hilft die Zuordnung zum jeweiligen Verfasser oder Projekt. Die technische Prüfung kann dadurch gezielt auf vorhandene Originale und Erläuterungen zugreifen.
Sie beschreiben die vorgesehene Nutzung und die für die Entscheidung maßgeblichen Eingriffe. Falls mehrere Varianten betrachtet werden, bleiben diese getrennt. Die Kampfmittelunterlagen werden auf diesen beschriebenen Bedarf bezogen, nicht auf eine unbegrenzte künftige Verwendung der Fläche.
Die beauftragte Kampfmittelfachfirma erläutert den dokumentierten Untersuchungsstand und mögliche Ergänzungsaufgaben. Kaufvertrag, Haftung, Grundstückswert und wirtschaftliche Entscheidung werden von den dafür zuständigen Fachleuten behandelt. Die technische Aussage bleibt auch bei dieser Weiterverwendung an ihren Umfang gebunden.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden dem betroffenen Grundstücksbereich und Bauvorhaben zugeordnet.
Soweit aus der Unterlagenprüfung eine tatsächliche Kampfmittelbearbeitung in Deutschland folgt, werden Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz auf die konkrete Tätigkeit bezogen. Die 1. SprengV enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde. Der fachliche Untersuchungsauftrag wird gesondert beschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen abgestimmt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang.
Bei der Vorbereitung tatsächlicher Arbeiten unterstützt die DGUV Information 201-027 die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung. Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und die Beseitigung von Fundmunition und wird bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt.
Die BFR KMR bieten fachliche Grundlagen für Erkundung, Planung und Dokumentation. Ihr verbindlicher Geltungsbereich betrifft die dort bezeichneten Bundesliegenschaften; für andere Projekte wird die Anwendung mit den zuständigen Beteiligten geklärt. Standortbezogene Behördenanforderungen bleiben maßgeblich.
Bei einem möglichen Kampfmittelfund die Arbeiten am Fundort sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die weitere Gefahrenabwehr und die Einbindung des zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienstes richten sich nach dem örtlichen Verfahren und den behördlichen Anweisungen.
Die Ergebnisdarstellung benennt die bearbeiteten Unterlagenfragen, tatsächlich untersuchte Bodenbereiche und noch ausstehende fachliche Aufgaben. Für ergänzende Untersuchungen werden die betroffenen Flächen, Tiefen und die benötigten Aussagen gesondert beschrieben.
Eine technische Lücke sollte so konkret formuliert sein, dass die nächsten Beteiligten damit arbeiten können. Benennen Sie die fehlende Anlage, die unklare Fläche oder den zusätzlichen Eingriff. Welche vertragliche Regelung daraus folgt, wird in der rechtlichen und wirtschaftlichen Bearbeitung der Transaktion entschieden.
Für die technische Bewertung werden der aktuelle Grundstücksplan und die untersuchten Bereiche miteinander verglichen. Die geplante Nutzung und noch offene Varianten bleiben dabei erkennbar.

Messwagen auf einer offenen Bodenfläche mit Bodenmieten im Hintergrund. Für die Grundstücksprüfung werden betrachtete Teilflächen und vorhandene Berichte eindeutig zugeordnet.
Grundstücksunterlagen zur Prüfung übermitteln




Für Projektleitung und Erwerber ist eine verständliche Zusammenfassung hilfreich: Was ist belegt, welche Frage bleibt offen und welcher nächste fachliche Schritt ist dafür vorgesehen? Jede Aussage sollte auf den betreffenden Bericht oder Plan verweisen. Eine farbliche Kennzeichnung allein ersetzt weder die Erklärung eines Befunds noch dessen räumliche Zuordnung.
In der Zusammenfassung werden die geprüften Unterlagen, tatsächlich untersuchten Bodenbereiche und noch offenen Aufgaben getrennt ausgewiesen. Die Ergebnisse helfen dem Erwerber, offene Kampfmittelfragen vor seiner Entscheidung zu erkennen. Die Kaufentscheidung und die rechtliche Prüfung der Transaktion bleiben eigenständige Aufgaben.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · BFR KMR: Historische Erkundung · BFR KMR: Erläuterungsbericht
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Bewertung, Planung und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf das konkrete Vorhaben sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden projektbezogen geklärt.
Übermitteln Sie die betroffenen Flächen, geplante Nutzungen und verfügbare Berichte. Noch offene Varianten bleiben erkennbar. FONTANA-EOD kann den technischen Beitrag auf diese Angaben beziehen. Weitere Fragestellungen der Grundstücksprüfung werden den dafür zuständigen Fachbeteiligten zugeordnet.
Die technische Rückmeldung benennt die verwendeten Unterlagen und den untersuchten Bereich. Fehlende Grundlagen werden ausdrücklich zugeordnet. So können die Empfänger erkennen, welche Aussagen für ihre weitere Prüfung vorliegen. Die Bedingungen der ursprünglichen Berichte bleiben Teil der Übergabe.
Wird eine andere Nutzung oder ein neuer Entwurf betrachtet, wird der zusätzliche Eingriff mit dem bisherigen Stand verglichen. Frühere Ergebnisse bleiben nachvollziehbar. Ergänzungen werden auf die neue Frage bezogen. Eine frühere technische Bewertung wird nicht stillschweigend auf alle Varianten übertragen.

Nennen Sie Ort und betrachtete Grundstücke oder Teilflächen. Ergänzen Sie den Ansprechpartner für vorhandene Untersuchungen. Die regionale Übersicht unterstützt die Orientierung. Der fachliche Umfang ergibt sich aus den konkreten Flächen, den vorgesehenen Eingriffen und den verfügbaren Belegen.

Berichte werden zusammen mit Karten und Planständen übermittelt. Aussagen zu Nachbarflächen bleiben von den Unterlagen zur betrachteten Fläche unterscheidbar. Offene Anforderungen klären die zuständigen Beteiligten. Die technische Zuarbeit kann auf diesen dokumentierten Stand zurückgeführt werden.
Bei der Kampfmittelprüfung werden die vorhandenen Ergebnisse mit dem vorgesehenen Vorhaben verglichen und noch offene Untersuchungsfragen benannt. Grundstückswert, Kaufvertrag, Haftung, wirtschaftliche Tragfähigkeit und weitere Erwerbsrisiken beurteilen die dafür beauftragten Fachleute. Diese können die Kampfmittelberichte für ihre jeweilige Aufgabe heranziehen; deren technische Aussagegrenzen bleiben dabei bestehen.
Die Kampfmittelprüfung behandelt die vereinbarte technische Aufgabe und ihren räumlichen Bezug. Andere Fachbeteiligte bearbeiten ihre jeweiligen rechtlichen oder wirtschaftlichen Fragen. Die Projektorganisation hält diese Beiträge unterscheidbar. Die zugrunde liegenden Unterlagen bleiben zusammen mit den technischen Aussagegrenzen verfügbar.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenEin neuer Entwurf kann andere Bereiche oder Tiefen beanspruchen. Die betrachtete Variante wird daher mit dem vorhandenen Untersuchungsstand abgeglichen. Bereits belegte Ergebnisse bleiben erhalten. Weitere Fragen werden gezielt dem neuen Plan und dessen Bodeneingriffen zugeordnet.
Planungsvarianten dem Untersuchungsstand zuordnenBericht, Anlagen und technische Rückmeldung werden gemeinsam verfügbar gehalten. Bei der späteren Ausführungsplanung lässt sich der betrachtete Stand damit nachvollziehen. Geänderte Arbeiten werden erneut verglichen. Eine Grundstücksentscheidung ersetzt diesen konkreten Abgleich für den Bodeneingriff nicht.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenDie Berichte sollten vollständig mit ihren Anlagen vorliegen und dem Prüfauftrag zugeordnet werden. Erst der fachliche Abgleich zeigt, welche Grundstücksteile, Eingriffe und Fragen tatsächlich abgedeckt sind.
Kennzeichnen Sie die fehlenden Teile und fragen Sie gezielt nach. Solange wesentliche Anlagen oder Erläuterungen fehlen, bleibt die davon abhängige Aussage begrenzt; sie sollte nicht als abschließend geprüft weitergegeben werden.
Maßgeblich sind der vorhandene Erkenntnisstand und die konkrete Fragestellung. Ein ergänzender Untersuchungsbedarf wird aus den festgestellten fachlichen Lücken abgeleitet.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Hilfreich sind der Grundstücksumgriff, die vorgesehene Nutzung, geplante Bodenarbeiten und ein Verzeichnis der vorhandenen Unterlagen. Teilen Sie mit, welche konkrete Entscheidung oder offene Fachfrage damit vorbereitet werden soll. Kosten und Ablauf richten sich nach Vollständigkeit und Lesbarkeit der Berichte und Pläne, Zahl betroffener Grundstücke und fachlichem Klärungsbedarf. Bei ergänzenden Geländearbeiten bestimmen Fläche, Eingriffstiefe, Bodenaufbau, Störeinflüsse, Zugang sowie Auswertung und Dokumentation den Leistungsumfang.
Die heutigen Grundstücksgrenzen werden mit den dokumentierten Untersuchungsflächen verglichen. Dafür werden die maßgeblichen alten und aktuellen Pläne benötigt. Eine neue Flurstücksnummer allein erweitert oder entwertet den früheren Untersuchungsumfang nicht.
Das ergibt sich nur aus der Legende und dem zugehörigen Bericht. Eine Farbe kann unterschiedliche Sachverhalte darstellen. Für die fachliche Bewertung wird die Bedeutung der Markierung geklärt und mit dem dokumentierten Untersuchungsstand verbunden.
Der vorhandene Untersuchungsstand kann zunächst eingeordnet werden. Für Aussagen zu künftigen Eingriffen müssen die betrachteten Nutzungs- oder Bauvarianten beschrieben sein. Spätere Änderungen werden mit dem bisherigen Ergebnis abgeglichen.
Benennen Sie das Grundstück oder die Teilflächen und beschreiben Sie die vorgesehene Nutzung. Fügen Sie konkrete Eingriffspläne hinzu, soweit diese bereits vorliegen. Geben Sie geplante Eingriffstiefen, Bauzeitenfenster und bekannte Auflagen an.
Übermitteln Sie ein Unterlagenverzeichnis mit den vollständigen Berichten und Anlagen. Kennzeichnen Sie bekannte Lücken und nennen Sie die technische Frage, die vor der Entscheidung geklärt werden soll. Nennen Sie den Ansprechpartner für Rückfragen und bekannte Einschränkungen des Zugangs.
Ergänzende Sondierung prüfen Baubegleitende Untersuchung abstimmen Befundbearbeitung und Bergung klären Projektbereiche einordnen
Wenn eine Entscheidung zu einem festen Termin ansteht, teilen Sie diesen mit. Die fachliche Bearbeitung klärt, welche Aussage mit dem vorhandenen Unterlagenstand möglich ist. Fehlende Untersuchungen werden dadurch nicht vorweggenommen. Eine erste Rückmeldung kann den weiteren Bedarf beschreiben, während die abschließende Aussage eine noch ausstehende Ergänzung voraussetzt. Vereinbaren Sie daher neben dem Termin auch den tatsächlichen Inhalt der erwarteten Rückmeldung. So wird eine vorläufige Einordnung nicht mit einer abgeschlossenen Geländearbeit verwechselt.
Pläne sollten mit Legende, Maßstab und Anlagenbezeichnung lesbar sein. Wenn ein Text auf eine bestimmte Karte verweist, wird genau diese Fassung benötigt. Stellen Sie möglichst die vollständige Datei bereit und nicht nur einen ausgeschnittenen Bildausschnitt. Bei abweichenden Dateinamen bleibt die ursprüngliche Dokumentbezeichnung in der Übersicht erhalten. Dadurch können Rückfragen gezielt an den richtigen Bericht anknüpfen.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.