Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Stationsplanung, Bauleitung und ausführende Unternehmen entstehen beim Bahnsteigumbau unterschiedliche Flächen- und Tiefenaufgaben: Kanten, Aufzüge, Treppen, Rampen, Leitungen und Dachfundamente. FONTANA-EOD gleicht die Verdachtsunterlagen mit diesen Bauteilen und den Bauphasen ab. Senden Sie Stations- und Eingriffspläne, damit geeignete Untersuchungen und die benötigten Abschnittsnachweise festgelegt werden können.
Bahnsteig, Zugang und Planstand zuordnen.
Flächen, Baugruben und Tiefenpunkte erfassen.
Bearbeitungsstand je Bauphase dokumentieren.
Beim Bahnsteig- und Stationsumbau wird der Untersuchungsbedarf für Kanten, Aufzüge, Zugänge, Leitungen und Gründungen anhand der vorhandenen Verdachtsunterlagen bestimmt. Maßgeblich sind das einzelne Bauteil, seine Eingriffstiefe und der Bauzustand, in dem der Boden erreichbar ist. Vor der Ausführung werden geeignete Verfahren, noch offene Bereiche und die benötigten abschnittsbezogenen Nachweise festgelegt.
Ein Bahnsteigumbau besteht aus mehreren räumlich und technisch unterschiedlichen Eingriffen. Der Prüfbedarf wird deshalb nicht allein nach Bahnsteiglänge, sondern nach Bauteil, Tiefe, Bauzustand und Zugänglichkeit gegliedert.
Für jeden Bauteilbereich werden Eingriffsgeometrie, Tiefe, Bauphase, Messbarkeit und notwendiger Anschluss eindeutig voneinander abgegrenzt.

Rückbau und Neubau einer Bahnsteigkante betreffen Streifenfundamente, Hinterfüllung, Tragschichten und angrenzende Gleisbereiche. Die Prüfgeometrie wird auf Kantenverlauf, Bauabschnitt und tatsächlich vorgesehene Aushubtiefe bezogen.
Bestehende Kanten, Bewehrung und Einbauten können die Messbarkeit beeinflussen. Für später freigelegte Zonen wird eine geeignete ergänzende Untersuchung geplant.
Bahnsteigkante und Aushubraum prüfen
Aufzugsschächte, Treppenläufe und Zugänge erzeugen tiefe Baugruben, Verbauachsen und punktuelle Gründungen. Für diese Bauteile reicht eine oberflächennahe Flächenprüfung regelmäßig nicht als alleinige Grundlage.
Anhand von Bohrpunkten, Solltiefen, Verbau, Arbeitsraum und Bauphasen wird geprüft, welche ergänzenden Untersuchungen erforderlich und technisch geeignet sind.
Tiefe Baugruben und Gründungen prüfen
Rampen, Zuwegungen und Vorplätze verbinden linienförmige Erdarbeiten mit örtlichen Stützwänden, Entwässerung und Übergängen zum Bestand. Die Kampfmittelprüfung folgt der tatsächlichen Geländemodellierung und nicht nur der später sichtbaren Oberfläche.
Teilflächen außerhalb des Bahnsteigkörpers werden eigenständig dokumentiert, wenn sie einen anderen Bauzustand oder eine andere Eingriffstiefe besitzen.
Stations- und Umfeldflächen einordnen
Kabelkanäle, Schutzrohre, Entwässerungsleitungen und Schächte verlaufen häufig parallel zur Bahnsteigkante oder kreuzen Zugänge und Gleisbereiche. Bestandsleitungen und neue Achsen werden mit Breite, Tiefe und Baufolge in den Prüfplan übernommen.
Für LST-Kabel und technisch belegte Korridore werden Kabelachse, Schachtbau, Punktanlagen und erforderliche Nachweise mit der spezialisierten Kabel- und LST-Prüfung abgestimmt.
Kabel- und LST-Trassen prüfen
Bahnsteigdächer, Beleuchtungsmasten, Wetterschutzanlagen und Anzeigen benötigen punktuelle Fundamente oder Anker. Die Prüfung wird auf Punktlage, Fundamentgeometrie und Einbringverfahren bezogen.
Verschobene Stützen oder nachträglich ergänzte Ausstattungspunkte werden nicht pauschal aus einer älteren Flächenprüfung abgeleitet.
Verfahren für punktuelle Fundamente wählen
Beläge, Fundamentreste, Leitungen, Bewehrung und betriebliche Anlagen können eine vollständige Voruntersuchung verhindern. Für Bodeneingriffe im Rückbau werden notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen vorab festgelegt. Anschließend zugängliche Flächen erhalten die ergänzende Untersuchung, die für die dort geplanten weiteren Arbeiten benötigt wird. Ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist, wird für den jeweiligen Aushub geprüft.
Aushublagen, Stopppunkte und Übergaben werden vor Beginn mit der Bauleitung festgelegt.
Bauaushubüberwachung einplanenBahnsteigprojekte verändern sich zwischen Vorplanung, Ausschreibung und Ausführung häufig. Neue Bauteillagen, geänderte Tiefen oder erst im Rückbau erkannte Bestände werden deshalb gegen den dokumentierten Bearbeitungsumfang geprüft.
In frühen Planungsständen werden Bestandsbahnsteig, neue Kante, Zugänge, Aufzüge, Rampen und Bauphasen räumlich gegenübergestellt. Die historische Verdachtslage zeigt, welche Abschnitte vertieft geprüft werden müssen.
Für Varianten ist zu klären, ob veränderte Bauteillagen zusätzliche Flächen oder Tiefenräume erzeugen.
Verdachtslage für Varianten klärenLeistungsgrenzen, Planstände, Teilflächen, Tiefen, Methodeneignung, Ersatzmaßnahmen und Dokumentationsanforderungen müssen so beschrieben sein, dass Angebote denselben Umfang zugrunde legen.
Pauschale Positionen ohne Bauteil- und Tiefenbezug führen regelmäßig zu Auslegungsspielraum im Bauablauf.
Leistungsbeschreibung und Nachweise festlegenWird der Arbeitsraum erst nach Entfernung von Belag, Kante oder Ausstattung erreichbar, wird die Prüfung in den Rückbauablauf integriert. Erreichbare Teilflächen können vorab bearbeitet werden; verbleibende Zonen erhalten einen definierten späteren Prüfschritt.
Die Übergabe zwischen Rückbau, Sondierung und Neubau wird abschnittsbezogen dokumentiert.
Rückbau und Aushubbegleitung abstimmenFür Schächte und Verbauarbeiten werden Baugrubenumriss, Solltiefe, Arbeitsraum, Verbaupunkte und mögliche Bohrungen gemeinsam betrachtet. Eine vorhandene Bahnsteigprüfung wird nur übernommen, soweit ihre Geometrie diesen Bereich tatsächlich abdeckt.
Offene Tiefenräume erhalten eine eigene technische Anschlussmaßnahme.
Schacht und Verbau tiefenbezogen prüfenAbweichende Leitungsführungen, unbekannte Schächte oder neue Kabelachsen beeinflussen Messbarkeit und Bauablauf. Die Projektunterlagen werden fortgeschrieben, bevor zusätzliche Erdarbeiten beginnen.
Bekannte Einbauten werden als Störquellen und zugleich als relevante Bestandsinformationen in die Bewertung übernommen.
Leitungs- und Kabelkorridor aktualisierenMessanomalie, technischer Störkörper und tatsächlicher verdächtiger Gegenstand werden fachlich getrennt. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten sofort eingestellt. Er bleibt unberührt und wird nicht weiter freigelegt. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und verständigen Sie in Deutschland die Polizei; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Die Anschlussentscheidung richtet sich nach Befund, Arbeitsumfeld und regionaler Zuständigkeit.
Befund- und Bergungsweg einordnenFür die Auswahl der Untersuchung werden Verdachtsunterlagen, Bauteile, Tiefen, Bauzustand und Messbedingungen gemeinsam geprüft. Anschließend wird festgelegt, welche Bereiche untersucht werden und welchen Nachweis die Bauleitung erhält.
Ausgangslage: Für den Bahnhof oder einzelne Bahnsteigabschnitte liegt keine belastbare räumliche Verdachtsbewertung vor.
Fachlicher Schritt: Historische Luftbilder, Karten, frühere Nutzungen und vorhandene Auskünfte werden auf den aktuellen Planstand bezogen.
Nachweisziel: Abgegrenzte Verdachts- und Datenlückenbereiche als Grundlage der technischen Prüfung.
Historische Grundlage herstellenAusgangslage: Belag, Tragschicht, Hinterfüllung oder Leitungstrasse werden in einem flächigen oder streifenförmigen Bereich bearbeitet.
Fachlicher Schritt: Ein geeignetes Oberflächenverfahren wird nach Boden, Oberfläche, Einbauten und benötigter Tiefe ausgewählt.
Nachweisziel: Messfläche, Störzonen und Anschlussentscheidung mit eindeutiger Stationszuordnung.
Flächenverfahren fachlich auswählenAusgangslage: Schächte, Pfähle, Verbau, Dachstützen oder Maste greifen unterhalb der flächig bewerteten Zone ein.
Fachlicher Schritt: Punktkoordinaten, Solltiefe und spätere Eingriffsgeometrie werden in eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung übersetzt.
Nachweisziel: Punktbezogene Bewertung mit klarer Aussagegrenze außerhalb des Prüfvolumens.
Tiefe Punkte und Gründungen planenAusgangslage: Leitungen, Bewehrung, Fundamente oder betriebliche Anlagen verhindern eine belastbare Voruntersuchung.
Fachlicher Schritt: Messbare Teilflächen werden getrennt untersucht. Für Restzonen wird geprüft, wann sie zugänglich sind und welches Untersuchungsverfahren sich für den geplanten Eingriff eignet.
Nachweisziel: Räumlich sichtbare Einschränkung statt pauschaler Gesamtaussage.
Restzonen in den Bauablauf integrierenAusgangslage: Messung oder Aushub liefert eine relevante Auffälligkeit im geplanten Arbeitsraum.
Fachlicher Schritt: Messauffälligkeiten werden anhand von Lage, Tiefe, Datenqualität und bekannten Bestandsobjekten bewertet. Über ergänzende Messung oder fachgerechte Freilegung wird danach entschieden. Bei einem verdächtigen Gegenstand gelten die Sofortmaßnahmen und der Notruf.
Nachweisziel: Eindeutig dokumentierte Anschlussentscheidung für den betroffenen Abschnitt.
Befund fachlich weiterbearbeitenAusgangslage: Bahnsteig, Zugang und technische Anlagen werden in mehreren Sperr- und Bauphasen hergestellt.
Fachlicher Schritt: Bearbeitete und offene Bereiche werden je Planstand und Bauphase zusammengeführt.
Nachweisziel: Verwendbarer Statusplan für Bauleitung, Auftraggeber und nachfolgende Gewerke.
Abschnittsnachweise strukturierenEine verwertbare Projektakte muss auch nach Planrevisionen und Bauphasen erkennen lassen, welche Fläche, Tiefe und Bauteilgeometrie mit welchem Ergebnis bearbeitet wurden.
Die Dokumentation bleibt auf den tatsächlich untersuchten oder begleiteten Arbeitsraum begrenzt.
Strecke, Bahnhof, Gleis, Bahnsteig, Kilometrierung oder Stationierung, Planstand und Bauabschnitt bilden die gemeinsame räumliche Grundlage. Bauteile wie Aufzüge, Treppen, Kanten und Leitungen erhalten zusätzlich eigene Kennungen.
Änderungen werden nicht nur im Text erwähnt, sondern in Lageplan und Bearbeitungsstatus fortgeschrieben.
Luftbildauswertungen, Archivhinweise, frühere Funde, behördliche Schreiben und vorhandene Stellungnahmen werden mit Datum und räumlichem Geltungsbereich dokumentiert.
Widersprüche oder fehlende Anlagen bleiben sichtbar und werden nicht durch eine pauschale Zusammenfassung ersetzt.
Messflächen, Linien, Bohrpunkte, Aushubabschnitte und Tiefen werden auf den späteren Arbeitsraum bezogen. Bei Aufzügen, Verbau und Fundamenten muss erkennbar sein, welcher Teil der Baugrube beziehungsweise des Gründungskörpers erfasst wurde.
Nicht erreichte Zonen erhalten eine eigene Kennzeichnung und Anschlussmaßnahme.
Oberfläche, Bahnsteigaufbau, Boden, Leitungen, Bewehrung, Fundamente, Zugänglichkeit, Sperrzeiten und Bauzustand werden abschnittsbezogen festgehalten.
Diese Angaben erklären, unter welchen Bedingungen die Daten entstanden sind und welche methodischen Grenzen zu berücksichtigen sind.
Anomalien, technische Störkörper, Freilegungen und tatsächliche Befunde werden fachlich getrennt geführt. Lage, Tiefe, Bearbeitungsstand und nächste Maßnahme bleiben über eine gemeinsame Kennung verbunden.
Offene Punkte werden nicht als abgeschlossen dargestellt, solange ihre Projektfrage noch nicht beantwortet ist.
Der Bericht verbindet Planstand, bearbeitete Bereiche, Verfahren, Ergebnisse, Einschränkungen und verbleibende Maßnahmen. Bei mehrphasigen Umbauten können Teilberichte mit einer übergeordneten Statusübersicht kombiniert werden.
Nach tatsächlich ausgeführten Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die Befund- und Räumprotokolle demselben Stations-, Bauteil- und Tiefenbezug zugeordnet. Die Bauleitung erkennt dadurch den Bearbeitungsstand und noch erforderliche Untersuchungen für den nächsten Arbeitsschritt.
Bahnsteigumbauten werden häufig in gestaffelten Sperr- und Bauphasen umgesetzt. Die Projektakte enthält die verwendeten Verdachtsunterlagen, Untersuchungsprotokolle, Ergebnisse und noch offenen Aufgaben.
Jede Unterlage erhält einen eindeutigen Bezug zu Bauteil, Abschnitt, Planstand und Bearbeitungsstatus.
Historische Bewertung, Behördenkorrespondenz, Bestandspläne, Baugrunddaten, Leitungsunterlagen und frühere Prüfberichte werden mit Planstand und Geltungsbereich erfasst.
Fehlende oder nur teilweise übertragbare Grundlagen werden als offene Projektaufgabe ausgewiesen.
Bahnsteigkante, Aufzug, Treppe, Rampe, Dachstütze, Schacht, Kabelachse und Entwässerung erhalten einen gemeinsamen Lage- und Kennungsbezug.
Die Zuordnung ermöglicht eine spätere Fortschreibung, ohne unterschiedliche Eingriffe zu einer unbestimmten Gesamtfläche zusammenzufassen.
Roh- und Auswertedaten, Messlinien, Raster, Bohrpunkte, Tiefen, Störzonen und Kontrollbereiche werden in der vereinbarten Datenstruktur abgelegt.
Automatische Darstellungen ersetzen nicht die fachliche Plausibilitätsprüfung mit Bestand und Projektgeometrie.
Begleitete Lagen, Geräte, Arbeitszeiten, Unterbrechungen, Auffälligkeiten und Abweichungen werden je Abschnitt fortlaufend dokumentiert.
Der räumliche Ursprung des bearbeiteten Bodens bleibt auch bei Zwischenlagerung oder abschnittsweiser Übergabe erkennbar.
Jeder offene Punkt erhält Lage, Status, Bewertung, Verantwortlichkeit und geplante Anschlussmaßnahme.
Damit lassen sich Freilegung, ergänzende Sondierung, Bauanpassung oder behördliche Fundbearbeitung nachvollziehbar verfolgen.
Berichte, Pläne, Anlagenverzeichnis und offene Restbereiche werden in einer konsistenten Fassung an Auftraggeber und Bauleitung übergeben. Nach tatsächlich ausgeführten Freilegungs- oder Räumarbeiten ergänzen die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle die Projektakte.
Die Aussage gilt für den dokumentierten Plan- und Bauzustand; spätere Änderungen werden erneut auf ihren Prüfbedarf bewertet.
Der Ablauf folgt der tatsächlichen Baufolge. Vor jedem Erdbauschritt wird geklärt, ob der vorhandene Nachweis den vorgesehenen Arbeitsbereich abdeckt.
Kurze Sperrfenster werden durch vollständige Vorbereitung unterstützt; fachliche Mindestanforderungen an Messung, Bewertung und Dokumentation bleiben unverändert.
Bahnsteige, Zugänge, Aufzüge, Treppen, Rampen, technische Ausstattung, Leitungen und Bauphasen werden aus dem aktuellen Planstand übernommen.
Für jedes Bauteil werden Eingriffsart, Tiefe und benötigte Aussage beschrieben.
Historische Grundlagen, Bestands- und Leitungspläne, Baugrunddaten, Altberichte und Auflagen werden auf räumliche Konsistenz geprüft.
Datenlücken und widersprüchliche Planstände werden vor der Feldarbeit geklärt oder als offene Voraussetzung dokumentiert.
Flächige Bahnsteigbereiche, tiefe Baugruben, Punktfundamente, Kabelachsen und erst im Rückbau zugängliche Zonen werden getrennt abgegrenzt.
Damit lässt sich für jeden Arbeitsraum die passende Fachleistung festlegen.
Messziel, Boden, Oberfläche, technische Überprägung, Zugänglichkeit und Tiefe bestimmen die Methodenauswahl.
Für nicht ausreichend messbare Bereiche werden weitere Untersuchungsmöglichkeiten geprüft. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung wird nur vorgesehen, wenn sie für den Eingriff fachlich geeignet ist.
Punkte, Flächen, Stationierung, Bauabschnitte, Sperrfenster und Verantwortlichkeiten werden mit Planung und Bauleitung abgeglichen.
Planänderungen vor dem Einsatz werden in die Aufgabenstellung übernommen.
Flächenmessung, Tiefenprüfung und baubegleitende Leistungen werden nach der festgelegten Geometrie durchgeführt.
Abweichungen und nicht zugängliche Zonen werden während der Ausführung räumlich nachgeführt.
Messwerte, Störkörper, Freilegungen und Feldbeobachtungen werden mit Verdachtsgrundlage und Bauteilgeometrie plausibilisiert.
Für offene Punkte wird eine fachlich begründete Anschlussentscheidung getroffen.
Bericht, Statusplan, Daten, Einschränkungen und nächste Maßnahmen werden für Bauleitung und Folgegewerke aufbereitet.
Neue Bauzustände oder Planrevisionen werden gegen den vorhandenen Bearbeitungsumfang geprüft.
Die Kampfmittelprüfung orientiert sich nicht an der später sichtbaren Station, sondern an den tatsächlichen Bau- und Arbeitsräumen unterhalb der Oberfläche.
Bauteilkennungen, Stationierung, Koordinaten, Tiefen und Bauphasen bilden zusammen die Grundlage für Messung, Aushubbegleitung und Nachweis.
An einem Bahnsteig können flächige Rückbauzonen, lineare Kantenfundamente, punktuelle Stützen und tiefere Baugruben zusammentreffen. Die Untersuchungsstrategie ist auf die tatsächlich vorgesehenen Arbeitsräume und Eingriffstiefen abzustimmen.
Besonders bei Aufzügen und Unterführungen reicht die sichtbare Schachtfläche nicht als Prüfgrenze. Verbau, Arbeitsraum, Böschung, Bohrpunkte und temporäre Zugänge können den kampfmittelrelevanten Eingriff erweitern.
Die Planung führt deshalb Soll- und Ist-Lagen, Planrevisionen und tatsächlich erreichte Tiefen zusammen. Nicht abgedeckte Zonen bleiben im Bericht sichtbar und werden einer konkreten Anschlussmaßnahme zugeordnet.
Bei abschnittsweisem Umbau wird jeder Übergabestand an den dokumentierten Bauzustand gebunden. Ein späterer tieferer Ausbau oder eine verschobene Leitungsachse löst eine erneute fachliche Prüfung aus.
Kantenfundament, Rückbauzone und angrenzender Bahnsteigkörper werden als zusammenhängender, aber tiefenabhängiger Korridor beschrieben.
Querungen, Schächte und lokale Vertiefungen werden zusätzlich gekennzeichnet, weil sie eine andere Prüfgeometrie erzeugen.
Baugrubenumriss, Verbauachse, Bohrpunkte und Solltiefe werden in einem gemeinsamen Plan geführt.
Verschiebungen des Schachts oder geänderte Verbauarten können neue, bisher nicht erfasste Tiefenräume entstehen lassen.
Die Prüfung folgt Geländemodellierung, Stützwänden, Fundamenten und Leitungsquerungen.
Oberflächennahe Wegeflächen und tiefe Stütz- oder Gründungspunkte werden nicht mit derselben Aussage bewertet.
Achse, Breite, Tiefe, Schächte und Querungen bestimmen den räumlichen Prüfbedarf.
Bestandsleitungen und neue Trassen werden gemeinsam geführt, damit Messstörungen und tatsächliche Baugeometrie nicht verwechselt werden.
Vorab zugängliche Flächen, nach Belagsabbruch erreichbare Zonen und erst nach Bauteilrückbau offene Bereiche erhalten eigene Statusangaben.
So kann eine Teilfläche übergeben werden, ohne offene Nachbarbereiche aus dem Blick zu verlieren.
Ändern sich Bahnsteigkante, Aufzug, Stützenraster oder Leitungsführung, wird der neue Arbeitsraum gegen die dokumentierte Mess- und Punktgeometrie geprüft.
Nur tatsächlich abgedeckte Bereiche können aus dem bisherigen Nachweis übernommen werden.

Für Rückbau, neue Bahnsteigkanten, Aufzüge, Treppen, Rampen, Kabel, Entwässerung und technische Ausstattung wird zunächst geprüft, welche Verdachts- und Untersuchungsunterlagen vorliegen. Daraus wird der weitere Untersuchungsbedarf für die betroffenen Bodenbereiche abgeleitet.
Vorhandene Untersuchungsunterlagen zuordnen
Der Prüfbedarf richtet sich nach dem konkreten Bauteil, seiner Tiefe, dem aktuellen Bauzustand und der Frage, welche Bereiche vorab messbar sind und welche erst während des Rückbaus zugänglich werden.
Verfahren nach Bauteil und Zugänglichkeit wählenDie Verfahren reagieren auf unterschiedliche physikalische Eigenschaften und besitzen eigene Flächen- und Tiefenreichweiten.
Eine Kombination ist nur dann sinnvoll, wenn jede Methode eine klar benannte Teilfrage des Stationsumbaus beantwortet.
Beantwortet, ob und in welchen Stationsbereichen ein historisch begründeter Verdacht besteht.
Sie erfasst keine heutigen Objekte und ersetzt keine technische Prüfung des Baukörpers.
Reagiert auf ferromagnetische Objekte und kann auf geeigneten freien Flächen eingesetzt werden.
Schienen, Bewehrung, Leitungen und metallische Ausstattung können die Aussage im Stationsbereich erheblich begrenzen.
Erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper.
Die Eignung hängt von Zielobjekt, Tiefe, Boden und elektromagnetischem Umfeld ab und wird abschnittsbezogen geprüft.
Bildet Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen ab und kann auf geeigneten befestigten Flächen zusätzliche Informationen liefern.
Eine Reflexion ist keine automatische Objektidentifikation; Untergrund und Bestandswissen bestimmen die Interpretation.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Aufzüge, Pfähle, Stützen, Verbau und weitere tiefe Eingriffe.
Die Aussage gilt nur für die festgelegte Prüfgeometrie.
In geeigneten Aushubbereichen wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und fachlich bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Sie benötigt festgelegte Aushublagen, Stopppunkte und eine abschnittsbezogene Dokumentation.
Die Qualität einer Kampfmittelprüfung zeigt sich daran, ob Bauteil, Arbeitsraum, Messbedingungen und Nachweis dieselbe Geometrie beschreiben.
FONTANA-EOD dokumentiert die ausgeführten Untersuchungen und gleicht neue Bauzustände mit dem bisherigen Untersuchungsumfang ab. Noch offene Bereiche werden im Bericht ausgewiesen.
Zu Beginn wird geklärt, welche Projektentscheidung benötigt wird: Variantenbewertung, Ausschreibung, Freigabe des nächsten Erdbauschritts oder Nachweis eines bereits bearbeiteten Abschnitts.
Die Methode wird nicht nach Verfügbarkeit ausgewählt. Boden, Bahnsteigaufbau, Leitungsbestand, Bewehrung, Gründungstiefe und tatsächliche Zugänglichkeit bestimmen, welche Aussage erreichbar ist.
Während der Ausführung werden Abweichungen, geänderte Bauzustände und neu zugängliche Bereiche unmittelbar erfasst. Dadurch bleibt die Bewertung an der tatsächlichen Baustellensituation ausgerichtet.
Bei Auffälligkeiten werden Messanomalie, technischer Störkörper und Fundlage getrennt kommuniziert. Die nächste Maßnahme wird aus Datenqualität, Lage, Tiefe und regionaler Zuständigkeit abgeleitet.
Die Übergabe an Planung und Bauleitung beschreibt nicht nur das Ergebnis, sondern auch die räumlichen Grenzen und die Anforderungen für noch offene Bauabschnitte.
Bahnsteigkante, Schacht, Stütze, Leitung und Rückbaufläche werden vor Beginn getrennt beschrieben.
Boden, Oberfläche, Leitungen, Bewehrung, Bestand und Zugänglichkeit fließen in die Eignungsprüfung ein.
Änderungen an Lage, Tiefe und Baufolge werden gegen den bisherigen Bearbeitungsumfang geprüft.
Automatische Darstellungen werden mit Bestand, Geometrie und Beobachtungen im Bauzustand abgeglichen.
Nicht zugängliche, überlagerte oder noch nicht bearbeitete Zonen erhalten einen klaren Status.
Berichte und Statuspläne beantworten die konkrete Frage des nächsten Bau- oder Planungsschritts.
Ob flächige Sondierung, tiefe Punktprüfung oder eine baubegleitende Kampfmittelsondierung geeignet ist, wird für das jeweilige Bauteil geprüft. Eine allgemeine Aussage für das Stationsareal ersetzt diese Zuordnung nicht.
Die Abschlussdokumentation muss erkennen lassen, welcher Bahnsteigabschnitt, welche Tiefe und welcher Planstand bearbeitet wurden und welche Anschlussmaßnahmen für offene Zonen verbleiben.
Stationsprojekte verbinden Auftraggeber, Betreiber, Planung, Bauleitung, Fachfirma und staatliche Stellen. Vor Beginn wird festgelegt, wer Änderungen meldet, Untersuchungen beauftragt und die Nachweise an die Bauleitung weitergibt.
Jede Rolle erhält die Informationen, die sie für ihre eigene Entscheidung benötigt; fachliche Bewertung, betriebliche Freigabe und behördliche Maßnahme bleiben unterscheidbar.
Definieren Projektziel, Bauphasen, Planstand, benötigte Aussage und zeitliche Prioritäten. Sie stellen vorhandene Unterlagen bereit und beauftragen die erforderlichen Fachleistungen.
Bei mehreren Losen oder Bauabschnitten sichern sie eine einheitliche Daten- und Übergabestruktur.
Überführt den Stationsumbau in Bauteile, Baugruben, Gründungen, Leitungen, Tiefen und Planrevisionen. Sie bindet die Kampfmittelprüfung in Entwurf, Leistungsverzeichnis und Bauphasenplanung ein.
Geänderte Bauteillagen werden vor Ausführung an die Fachbeteiligten übergeben.
Regeln Zugang, Sperrzeiten, Schutzbereiche und betriebliche Bedingungen im Stations- und Gleisumfeld.
Die betriebliche Freigabe eines Arbeitsfensters und die fachliche Aussage der Kampfmittelprüfung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Setzen Rückbau, Aushublagen, Bohrungen, Verbau und Gründungen nach dem abgestimmten Planstand um. Abweichungen werden vor dem betroffenen Bodeneingriff gemeldet.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand stellen sie die Arbeiten sofort ein, lassen ihn unberührt und verlassen den unmittelbaren Bereich. In Deutschland verständigen sie unverzüglich die Polizei; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Prüft Verdachts- und Planungsgrundlagen, entwickelt die beauftragte Vorgehensweise, führt die Fachleistung aus und dokumentiert Ergebnisse sowie Aussagegrenzen.
Die Leistung bleibt auf den vereinbarten Bauteil-, Flächen- und Tiefenbereich bezogen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Bei einer tatsächlichen Fundlage erfolgt die Einbindung über den vorab festgelegten Meldeweg.
Die örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden entsprechend dem regionalen Verfahren und der Bauaufgabe eingebunden. Ansprechpartner und Auflagen werden dem Stationsabschnitt und gültigen Planstand zugeordnet. Fachtechnischer Bearbeitungsstand, betriebliche Arbeitszulassung und behördliche Fundentscheidung bleiben getrennt dokumentiert.
Wissensübersicht und Fachbegriffe Regionale Fund- und Verfahrenswege einordnenAnforderungen richten sich nach Tätigkeit, Projektort, Bauzustand und betrieblichem Umfeld. Leistungsbeschreibung, Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation müssen deshalb auf den konkreten Auftrag bezogen werden.
Betreiber- und Baustellenregeln ergänzen den fachlichen Rahmen, ersetzen aber keine eindeutige Festlegung des kampfmitteltechnischen Leistungsumfangs.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Räumkonzept, Qualität und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Stationsprojekt wird gesondert geklärt.
Für Bahnsteigarbeiten kommen betriebliche Sicherungs-, Zugangs- und Bauablaufvorgaben hinzu. Diese werden mit Messung, Rückbau und Erdarbeiten abgestimmt, ohne die jeweiligen Verantwortlichkeiten zu vermischen.
Bei einem verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Für die Bearbeitung einzelner Stationsbauteile werden Qualifikation und tatsächlicher Tätigkeitsumfang gemeinsam festgelegt.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Erlaubnislage, verantwortliche Person und tatsächlich beauftragte Aufgabe werden vor Ausführung dem konkreten Arbeitsumfang zugeordnet.
Betrieb, Verkehr, elektrische Anlagen, Rückbau, Erdarbeiten, Schutzbereiche, Rettungswege und Kommunikation werden projektbezogen zusammengeführt.
Bauteile, Flächen, Tiefen, Verfahren, Ersatzmaßnahmen, Qualitätskontrolle und geschuldete Nachweise werden vor Vergabe eindeutig beschrieben.
Bauleitung, Projektverantwortliche, Sicherungsorganisation und zuständige Stellen erhalten einen abgestimmten Ablauf für Auffälligkeiten und Fundlagen.
Planstand, Bauabschnitte, Zugänglichkeit, Qualifikationsanforderungen, Datenformate und Abnahmegrundlagen werden so festgelegt, dass Angebote fachlich vergleichbar sind.
Bedarfspositionen erhalten einen klaren Auslöser und eine definierte Dokumentationspflicht.
Arbeitsbereiche, Unterweisung, Sicherung, Vermessung, Geräte, Ansprechpartner und Stopppunkte werden mit dem geltenden Betriebs- und Bauzustand abgeglichen.
Kurzfristige Änderungen werden in die Aufgabenstellung übernommen.
Die Arbeiten werden sofort eingestellt. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen.
Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Anweisungen der zuständigen Stelle.
Lageplan, Bauteilzuordnung, Messdaten, Punktlisten und Abschnittsstatus müssen denselben Planstand und denselben Arbeitsraum beschreiben. Nur so bleiben Bauleitung, Fachplanung und ausführende Gewerke bei späteren Änderungen auf einer belastbaren Datengrundlage.
Bei abschnittsweisen Umbauten wird zusätzlich festgelegt, welche Unterlage den freigegebenen Planstand für Vermessung, Tiefbau, Aufzugsbau, Bahnsteigkante und technische Ausrüstung bildet. Dadurch lassen sich Nachträge, verschobene Gründungen und neu zugängliche Bereiche gezielt gegen den vorhandenen Bearbeitungsstand prüfen.

Der Plan verbindet Bauteilkennungen, Arbeitsräume, Tiefen und Bearbeitungsstatus. Dadurch bleibt erkennbar, welche Flächen bereits geprüft sind und welche erst in einem späteren Bauzustand zugänglich werden.
Stationsplan fachlich prüfen lassen
Quellenlage und Verdachtsbereiche bestimmen, welche Teilflächen technisch vertieft untersucht werden müssen. Datenlücken bleiben als eigene Projektaufgabe sichtbar.
Verdachtsgrundlage für den Bahnhof klären
Tiefe Baugruben und Gründungen erhalten einen eigenen Nachweis. Eine flächige Bahnsteigprüfung wird nur soweit übernommen, wie sie den tatsächlichen Tiefenraum abdeckt.
Aufzüge und Gründungen tiefenbezogen prüfen
Aushublagen, Stopppunkte und bearbeitete Bereiche werden fortlaufend erfasst. Die Aussage bleibt auf den tatsächlich begleiteten Bodenraum begrenzt.
Rückbau und Aushubbegleitung planen
Der ursprüngliche Stations- oder Punktbezug wird bis zur weiteren Bearbeitung beibehalten. Zuständigkeiten und Übergaben werden nachvollziehbar dokumentiert.
Befund- und Bergungsweg einordnen
Die Dokumentation unterstützt Ausschreibung, Bauleitung und spätere Planrevisionen. Sie beschreibt den erreichten Stand, ohne Aussagen auf ungeprüfte Abschnitte auszudehnen.
Projektakte und Übergaben strukturieren


Gleisbau, Kabeltiefbau und Ingenieurbauwerke mit ihren jeweiligen Arbeitsräumen und Bauphasen abstimmen.
Bahnprojekt im Gesamtzusammenhang prüfen
Historische Hinweise und Datenlücken vor Variantenplanung, Ausschreibung oder technischer Sondierung räumlich klären.
Historische Verdachtslage bewerten
Tiefe Schächte, Pfähle, Stützen und Bohrpunkte auf die spätere Eingriffsgeometrie beziehen.
Tiefe Baugruben und Punkte prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für die verbleibenden Aushubbereiche fachlich geeignet ist.
Aushubüberwachung fachlich vorbereiten
Leistungsbeschreibung, Datenstruktur, Statuspläne, Abschnittsberichte und Übergaben für mehrere Bauphasen abstimmen.
Vergabe und Nachweisführung festlegen
Projektort, Bundesland und örtliche Schnittstellen für Abstimmung und mögliche Fundlagen einordnen.
Regionale Zuständigkeit klären
Den übergeordneten Stationsbereich mit Gleisfeldern, Betriebsflächen, Werkstatt- und Nebenanlagen fachlich abgrenzen.
Bahnhofs- und Betriebsflächen einordnen
Kabelachsen, Schächte, Querungen und Signalfundamente als eigenständige lineare und punktuelle Arbeitsräume prüfen.
Kabel- und LST-Arbeiten prüfen
Geben Sie Bahnhof, Gleis, Bahnsteigseite und den gültigen Bauteilplan an. Markieren Sie auch Aufzüge, Zugangsbauwerke und außerhalb des Bahnsteigs liegende Leitungsabschnitte. So lässt sich der Untersuchungsauftrag dem tatsächlichen Arbeitsraum zuordnen, statt aus einer allgemeinen Stationsbezeichnung auf den bearbeiteten Bereich zu schließen.
Eine Untersuchung an der Bahnsteigkante beschreibt nicht automatisch den Boden unter einem Aufzugsschacht oder Dachfundament. Vergleichen Sie deshalb Bauteilkennung, Planstand und Tiefenbezug, bevor ein vorhandener Bericht für einen weiteren Bauabschnitt verwendet wird.
Abschnittsbezogene Nachweise prüfenBetriebliche Zugänge und Sperrfenster bestimmen die Organisation der Arbeiten. Ob das verfügbare Untersuchungsfenster fachlich ausreicht, muss zusätzlich anhand von Messbedingungen und Arbeitsraum beurteilt werden. Ein freier Termin ist noch kein Nachweis der Untersuchbarkeit.
Grundlagen der Untersuchung einordnenDie fachliche Einordnung sollte erfolgen, sobald Rückbaugrenzen, neue Bahnsteigkanten, Zugänge, Aufzüge, Leitungen und Gründungspunkte hinreichend bekannt sind. In frühen Planungsphasen kann zunächst die historische Verdachtslage bewertet werden. Vor Ausschreibung und Bauausführung müssen die tatsächlichen Flächen, Tiefen und Bauzustände mit einer geeigneten technischen Prüfung oder einer vorgesehenen Anschlussmaßnahme verknüpft sein.
Bahnsteigkörper, Kantenfundamente, Aufzugsschächte, Treppen, Rampen, Unterführungen, Dachstützen, Beleuchtungsmasten, Kabeltrassen, Entwässerung, Schächte und temporäre Baugruben greifen unterschiedlich in den Untergrund ein. Jeder Bereich wird nach Lage, Tiefe, Arbeitsraum und Bauverfahren bewertet. Eine flächige Aussage für den gesamten Bahnhof ersetzt diese bauteilbezogene Zuordnung nicht.
Das hängt von Oberfläche, Bahnsteigaufbau, Leitungen, Einbauten, Bewehrung, technischen Anlagen und Zugänglichkeit ab. Teilbereiche können vorab messbar sein, andere werden erst nach Entfernung von Belägen, Ausstattung oder Bauteilen erreichbar. Für später zugängliche oder technisch stark überlagerte Zonen wird bereits in der Planung geprüft, welche ergänzende Untersuchung geeignet ist und wann sie stattfinden kann.
Aufzugsschächte, Treppenanlagen und Rampen erzeugen tiefe Baugruben, Gründungen und Verbauarbeiten. Ihre Prüfgeometrie muss den gesamten späteren Arbeitsraum einschließlich temporärer Böschungen, Verbauachsen und Bohrpunkte berücksichtigen. Oberflächennahe Messungen können Vorinformationen liefern, ersetzen aber nicht automatisch eine tiefenbezogene Prüfung der eigentlichen Gründung oder Baugrube.
Kabelschutzrohre, Kabelkanäle, Entwässerungsleitungen, Schächte, Beleuchtung, Wetterschutz, Anzeigen und weitere Ausstattung werden mit Lage, Tiefe und Baufolge in den Prüfplan übernommen. Bekannte Einbauten helfen bei der Bewertung von Messdaten, können zugleich aber einzelne Verfahren begrenzen. Unklare oder geänderte Leitungsführungen werden vor dem jeweiligen Bodeneingriff neu eingeordnet.
Erforderlich sind ein eindeutiger Plan- und Stationsbezug, bearbeitete Flächen und Tiefen, eingesetzte Verfahren, Mess- oder Feldbedingungen, Befunde, technische Einschränkungen, nicht zugängliche Bereiche und die jeweilige Anschlussentscheidung. Bei abschnittsweisen Umbauten werden Planstände und Übergaben fortgeschrieben, damit spätere Bauphasen nicht auf eine weitergehende Aussage vertrauen als tatsächlich dokumentiert wurde.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit vollständigen Anlagen, Datum und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; betriebliche Arbeitsfreigaben bleiben eigene Vorgänge. Außerhalb Deutschlands werden die dort zuständigen Stellen abgestimmt.
Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt infrage, wenn sie für den geplanten Eingriff fachlich geeignet ist. Das kann Bereiche betreffen, die erst während des Rückbaus zugänglich werden oder vorab wegen Leitungen, Bewehrung oder Fundamenten nicht ausreichend untersucht werden können. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und fachlich bewertet. Es folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Geräteeinsatz, Stopppunkte, Verantwortlichkeiten und Meldewege werden vor Beginn festgelegt. Die Aussage bleibt auf den tatsächlich bearbeiteten Arbeitsraum begrenzt.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Maßgeblich sind Zahl und Länge der Bahnsteige, Rückbau- und Neubauabschnitte, Zugänglichkeit, Sperrzeiten, Oberflächenaufbau, Leitungsbestand, Zahl tiefer Gründungen, benötigte Verfahren, Bauphasen und Dokumentationsumfang. Eine belastbare Kalkulation setzt daher aktuelle Pläne, eindeutige Eingriffstiefen und eine erkennbare Reihenfolge der Bauzustände voraus.
Eine erste Anfrage muss noch kein fertiges Leistungsverzeichnis enthalten. Entscheidend ist, dass betroffene Bauteile, Eingriffsarten und Bauzustände räumlich nachvollziehbar sind.
Bei mehreren Bahnsteigen oder Umbauphasen sollten Prioritäten und benötigte Entscheidungstermine angegeben werden.
Übermitteln Sie Bahnhof, Strecke, Gleis, Bahnsteig, Kilometrierung oder Stationierung, aktuellen Planstand und die vorgesehenen Bauabschnitte.
Aufzüge, Treppen, Rampen, Kanten, Dächer, Leitungen und Schächte sollten mit eindeutigen Kennungen und Abmessungen erkennbar sein.
Beschreiben Sie Rückbau, Aushub, Verbau, Bohrungen, Pfähle, Fundamente, Leitungsgräben und maximale Tiefen.
Sperrzeiten, Zugänglichkeit, Bauphasen und der Zeitpunkt der benötigten Entscheidung beeinflussen Methodik und Einsatzplanung.
Fügen Sie Luftbildauswertungen, Behördenkorrespondenz, Altberichte, Baugrunddaten, Leitungs- und Bestandspläne sowie frühere Sondier- oder Räumunterlagen bei.
Auch unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen helfen, den noch offenen Klärungsbedarf zu bestimmen.
Für einen ersten Abgleich reichen häufig Lageplan, aktueller Entwurf, kurze Beschreibung von Rückbau und Neubau, maximale Tiefen, geplanter Zeitraum und vorhandene Verdachtsunterlagen.
FONTANA-EOD prüft anhand dieser Unterlagen, welche Untersuchungen benötigt werden und welche Angaben noch fehlen. Bei komplexen Stationen kann die Bearbeitung nach Bauteil, Sperrphase und Übergabetermin gegliedert werden.
Bahnhof, Bahnsteig, Gleis, Stationierung, Bauabschnitt und Planrevision.
Kante, Aufzug, Treppe, Rampe, Stütze, Leitung, Schacht und maximale Eingriffstiefe.
Rückbaufolge, Sperrfenster, Zugänge, Parallelgewerke und Übergabetermine.
Unterlage für Planung, Vergabe, Bauleitung, Betreiberkommunikation oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.