Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Bei Ersatzneubau, Rückbau oder Sanierung von Bahnbrücken und Durchlässen benötigen Tragwerksplanung und Bauleitung Untersuchungen für unterschiedliche Flächen und Tiefen. FONTANA-EOD gleicht die Verdachtsunterlagen mit Widerlagern, Pfeilern, Gründungen, Verbauten und Bauphasen ab. Übermitteln Sie Bauwerks-, Gründungs- und Rückbaupläne, damit der benötigte Untersuchungsumfang für jeden Arbeitsraum festgelegt werden kann.
Widerlager, Pfeiler und Durchlass trennen.
Pfähle, Verbauten und Aushub erfassen.
Bauteilbezogene Nachweise führen.
Bei Bahnbrücken und Durchlässen wird die vorhandene Verdachts- und Untersuchungslage mit den geplanten Rückbau-, Gründungs- und Aushubarbeiten abgeglichen. Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Verbau und Durchlassbereiche werden nach Lage, Tiefe und Zugänglichkeit getrennt betrachtet. Daraus ergibt sich, welche Untersuchungen vor dem jeweiligen Bauabschnitt benötigt werden und welche Grenzen in der Dokumentation festzuhalten sind.
Bahnbrücke und Durchlass werden nicht als einheitliches Baufeld behandelt. Widerlager, Pfeiler, Böschungen, Pfähle, Verbau, Durchlasssohle und bauzeitliche Nebenflächen besitzen unterschiedliche Tiefen und Zugangsbedingungen.
Die bauteilbezogene Gliederung erleichtert Planung, Vergabe, Ausführung und spätere Fortschreibung.
Bei Umbauten im Bestand können einzelne Bauwerkszonen erst nach Gleis-, Überbau- oder Fundamentrückbau erreicht werden. Bereits in der Ausschreibung wird festgelegt, wann ergänzende Untersuchungen erfolgen und welcher Nachweis vor dem nächsten Spezialtiefbau- oder Aushubschritt vorliegen muss. Auch für Bodeneingriffe im Rückbau werden notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen vorab bestimmt.

Rückbau des Bestands, neue Widerlager, Pfeiler, Überbau und veränderte Gleislage erzeugen mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Prüfbereiche. Die früheste Planung muss bereits bauzeitliche Zustände und nicht zugängliche Bestandszonen berücksichtigen.
Untersuchungen werden nach Bauphase fortgeschrieben, damit neue Zugänglichkeit genutzt wird und frühere Nachweise nicht pauschal auf veränderte Geometrien übertragen werden.
Ersatzneubau fachlich strukturieren
Widerlagerbaugruben, Flügelwände, Übergangsplatten, Böschungsanschnitte und Leitungsanschlüsse verbinden flächigen Aushub mit tiefen Gründungs- oder Verbaupunkten.
Freie Vorfelder, Bestandseinflüsse und tiefe Achsen werden getrennt geprüft und in einer bauteilbezogenen Dokumentation zusammengeführt.
Widerlager und Tiefenräume prüfen
Pfeilergründungen können aus Bohrpfählen, Rammpfählen, Mikropfählen oder anderen tiefen Einbringvorgängen bestehen. Der relevante Arbeitsraum reicht regelmäßig über eine oberflächennahe Messzone hinaus.
Koordinaten, Durchmesser, Solltiefen, Neigung und Einbringverfahren bestimmen die punktbezogene Tiefensondierung und den späteren Nachweis.
Pfahl- und Pfeilerpunkte vorbereiten
Neubau, Verlängerung oder Sanierung eines Durchlasses betrifft Achse, Ein- und Auslauf, Sohlbereich, Böschungen, Schächte und Leitungsanschlüsse. Zugänglichkeit und Wasserführung können sich zwischen den Bauphasen verändern.
Aushub, Verbau, Wasserhaltung und tiefe Gründungspunkte werden auf denselben Plan- und Höhenbezug abgestimmt.
Durchlass und Arbeitsräume einordnen
Behelfsbrücken, Hilfspfeiler, Kranstellflächen, Montageplätze, Baustraßen und Gleisverschwenkungen beanspruchen zusätzliche Flächen außerhalb des endgültigen Bauwerks.
Diese temporären Eingriffe werden nicht als reine Logistikflächen ausgeblendet, sondern nach Lastabtragung, Aushub und Gründungsbedarf eigenständig geprüft.
Bahntrassen-Schnittstellen einordnen
Bestandsfundamente, Bewehrung, Leitungen und bisher überbaute Bereiche können eine vorgelagerte Untersuchung begrenzen. Nach Teilrückbau entstehen neue zugängliche Arbeitsräume.
Der Bauablauf wird mit ergänzender Detektion, Tiefenprüfung oder baubegleitender Bearbeitung verbunden, ohne offene Zonen als abgeschlossen zu behandeln.
Rückbau und Aushub fachlich abstimmenBauwerksplanung, Rückbau, Gründung und Zugänglichkeit entwickeln sich in mehreren Stufen. Jede wesentliche Änderung kann den Geltungsbereich eines vorhandenen Nachweises verändern.
Brückenlage, Spannweite, Pfeilerstandorte, Durchlassachse und bauzeitliche Umfahrung sind noch nicht endgültig festgelegt. Eine historische und räumliche Vorprüfung kann unterschiedliche Verdachts- und Untersuchungsbereiche sichtbar machen.
Die Varianten werden nicht nur nach Bauwerk, sondern auch nach zusätzlichem Prüf- und Zugangsbedarf bewertet.
Verdachtslage für Varianten klärenUnter Bestandswiderlagern, Fundamenten oder Bahnsteig- und Oberbauanschlüssen waren Messungen vorab nur eingeschränkt möglich. Nach Rückbau kann sich die geeignete Methode ändern.
Der neue Bauzustand wird vor dem nächsten Aushub- oder Gründungsschritt fachlich bewertet.
Rückbaufolge und Anschlussprüfung planenPfähle, Spundwände, Bohrungen und Anker durchdringen definierte Punkt- oder Linienräume bis in große Tiefe. Eine allgemeine Flächensondierung beantwortet diese Geometrie nicht automatisch.
Punktliste, Achse, Solltiefe und Einbringverfahren werden mit der Tiefensondierung verbunden.
Tiefenprüfung für Gründungen festlegenBewehrung, Fundamente, Schienen, Kabel, Spundwände und technische Anlagen können Messdaten überlagern oder Messwege verhindern. Die Einschränkung wird bauteilbezogen dokumentiert.
Für freie Flächen und erst nach Rückbau zugängliche Bereiche werden geeignete Verfahren und Untersuchungszeitpunkte festgelegt.
Störumfeld und Messbarkeit prüfenSohl-, Ufer- und Böschungsbereiche können andere Geräte, Arbeitsplattformen oder Zeitfenster erfordern als der landseitige Baugrubenbereich. Wasserstand und Bauzustand beeinflussen die Erreichbarkeit.
Die Leistung wird nach tatsächlicher Zugänglichkeit und Eingriffsgeometrie gegliedert.
Sohl- und Böschungsbereiche einordnenFür Widerlager, Pfeiler oder Durchlassabschnitt muss erkennbar sein, welche Fläche und Tiefe geprüft wurde und welche Punkte offen bleiben. Eine allgemeine Baustellenmeldung genügt dafür nicht.
Punkt-, Flächen- und Abschnittsnachweise werden bauteilbezogen zusammengeführt.
Bauteilstatus und Übergabe festlegenDie Kampfmittelprüfung folgt nicht nur dem Umriss der Brücke. Maßgeblich sind alle Bodenräume, die durch Rückbau, Baugrube, Gründung, Verbau, Hilfsbauwerk, Leitung oder Zufahrt beansprucht werden.
Die Schlussfolgerung wird für jeden Bauwerks- und Tiefenbereich getrennt dokumentiert.
Ausgangslage: Historische Hinweise betreffen den Strecken- oder Gewässerkorridor, die genaue Bauwerksgeometrie ist jedoch noch in Planung.
Nächster Schritt: Verdachtsbereiche werden mit Varianten, Widerlagern, Pfeilern und bauzeitlichen Flächen verschnitten.
Nachweisziel: Die Planung erkennt, welche Teilbereiche historische Klärung, technische Untersuchung oder spätere Bauphasenbearbeitung benötigen.
Historischen Bauwerkskorridor bewertenAusgangslage: Ein zugänglicher Widerlager- oder Böschungsbereich soll vor Baugrube und Geländeabtrag untersucht werden.
Nächster Schritt: Ein für Zielobjekt, Oberfläche und Untergrund geeignetes Flächenverfahren wird festgelegt.
Nachweisziel: Messfläche, erreichbare Tiefe, Störzonen und mögliche Zielpunkte werden georeferenziert dokumentiert.
Flächenverfahren fachlich auswählenAusgangslage: Die geplante Einbringung reicht deutlich unter die oberflächennahe Untersuchungszone.
Nächster Schritt: Bohrloch- oder Tiefensondierung wird auf Achse, Punktabstand, Solltiefe und spätere Bauteilgeometrie abgestimmt.
Nachweisziel: Jeder Punkt oder Linienabschnitt erhält einen eindeutigen Tiefenstatus und eine Anschlussentscheidung.
Pfahl- und Verbauachsen prüfenAusgangslage: Fundament, Bewehrung oder fehlender Zugang überlagert den späteren Arbeitsraum.
Nächster Schritt: Die Eignung einer Untersuchung nach Teilrückbau, einer kontrollierten Freilegung oder einer baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird geprüft. Das gewählte Vorgehen wird in die Bauphase eingeplant.
Nachweisziel: Der Bericht trennt vorab bearbeitete, später zugängliche und weiterhin offene Zonen.
Spätere Bauphase fachlich vorbereitenAusgangslage: Aushub, Wasserhaltung, Verbau und Leitungsanschlüsse greifen in unterschiedliche Arbeitsräume ein.
Nächster Schritt: Landseitige Flächen, Sohlbereich, Böschungen und tiefe Punkte werden getrennt methodisch bewertet.
Nachweisziel: Für jede Zone bleibt erkennbar, wann, wie und bis zu welcher Tiefe sie bearbeitet wurde.
Durchlasszonen fachlich gliedernAusgangslage: Eine Anomalie oder Fundlage betrifft Baugrube, Pfahlpunkt oder bauzeitliche Arbeitsfläche.
Nächster Schritt: Eine Messanomalie wird fachlich ausgewertet. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten sofort eingestellt. Der Gegenstand bleibt unberührt und wird nicht weiter freigelegt. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und verständigen Sie in Deutschland die Polizei; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg.
Nachweisziel: Fundstelle, Behandlung, offene Randbereiche und Entscheidung über die Fortsetzung bleiben nachvollziehbar.
Befund- und Bergungsweg klärenBrücken- und Durchlassprojekte benötigen eine Dokumentation, die Bauwerksgeometrie, Sondierdaten, Tiefenräume und Bauphasen zusammenführt.
Nur so kann geprüft werden, ob eine spätere Planänderung, zusätzliche Gründung oder geänderte Baugrube noch innerhalb des vorhandenen Nachweises liegt.
Bauwerksnummer, Strecke, Gleis, Stationierung, Achsen, Widerlager, Pfeiler, Durchlass und Bauphasen bilden die räumliche Grundlage. Jeder Bericht verweist auf den geltenden Planstand.
Temporäre Flächen wie Umfahrung, Kranstand und Montageplatz werden aufgenommen, wenn dort relevante Boden- oder Gründungseingriffe vorgesehen sind.
Luftbildauswertung, Archiv- und Behördeninformationen, bekannte Funde und frühere Berichte werden mit ihrem räumlichen Geltungsbereich dokumentiert.
Widersprüche oder fehlende Anlagen bleiben als offene Planungsaufgabe sichtbar und werden nicht durch pauschale Formulierungen ersetzt.
Messflächen, Bohr- und Pfahlpunkte, Spundwand- und Ankerachsen, Baugruben und Durchlassbereiche erhalten eindeutige Kennungen.
Plan-, Feld- und Auswertedaten verwenden dieselben Bezeichnungen, damit kein Punkt einem falschen Bauteil oder Planstand zugeordnet wird.
Gerätesystem, Raster, Bohrlochgeometrie, Prüftiefe, Oberfläche, Untergrund, Zugänglichkeit, Wasser- und Böschungssituation sowie technische Störquellen werden beschrieben.
Bei Wechsel des Bauzustands wird erkennbar festgehalten, welche Bedingungen für die jeweilige Untersuchung galten.
Anomalien, auffällige Signale, nicht auswertbare Zonen, Freilegungen und tatsächliche Funde werden fachlich getrennt und lagebezogen geführt.
Für jeden offenen Bereich wird eine konkrete Ergänzungs- oder Anschlussmaßnahme benannt.
Widerlager, Pfeiler, Pfahlgruppe, Durchlass, Böschung und bauzeitliche Fläche erhalten einen eigenen Bearbeitungsstand.
Der Abschluss beschreibt erreichte Fläche und Tiefe, offene Restaufgaben und die Voraussetzungen für den nächsten Bau- oder Gründungsschritt. Nach tatsächlich ausgeführten Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die Befund- und Räumprotokolle demselben Bauteil- und Tiefenbezug zugeordnet.
Die Projektakte enthält die historischen Grundlagen, Messflächen und -punkte, den jeweiligen Rückbauzustand sowie Ergebnisse und noch offene Aufgaben.
Auch bei mehrjährigen Bauvorhaben muss geprüft werden, ob frühere Nachweise neue Bauteile oder veränderte Tiefen tatsächlich abdecken.
Lage-, Bestands-, Abbruch-, Gründungs-, Verbau- und Bauphasenpläne werden mit Version und Geltungsbereich registriert.
Das Dossier zeigt, welche Unterlagen einer historischen Bewertung, Flächensondierung oder Tiefenprüfung zugrunde lagen.
Widerlager, Pfeiler, Flügelwände, Pfähle, Verbauten, Anker, Durchlassachse und temporäre Flächen erhalten einheitliche Kennungen.
Änderungen an Anzahl, Lage, Tiefe oder Bauteilabmessung werden nachvollziehbar fortgeschrieben.
Messlinien, Raster, Bohrlochprotokolle, Prüftiefen, Positionierungsdaten und technische Einschränkungen bleiben miteinander verknüpft.
Roh- und Auswertedaten werden so abgelegt, dass die fachliche Schlussfolgerung auf ihre räumliche Grundlage zurückgeführt werden kann.
Auffällige Signale, Zielpunkte, Freilegungen, technische Störkörper und bestätigte Funde werden getrennt gekennzeichnet.
Der Bearbeitungsstatus zeigt, welche Punkte erledigt, offen oder wegen einer Planänderung neu zu prüfen sind.
Voruntersuchte, nach Rückbau bearbeitete und erst später zugängliche Bereiche werden je Bauphase ausgewiesen.
Dadurch bleibt die Übergabe zwischen Rückbau, Spezialtiefbau, Ingenieurbau und Gleisbau eindeutig.
Bericht, Pläne, Punktlisten, Einschränkungen und weitere Maßnahmen werden für Auftraggeber, Planung und Bauleitung zusammengeführt. Befund- und Räumprotokolle ergänzen die Projektakte, soweit die entsprechenden Freilegungs- oder Räumarbeiten tatsächlich ausgeführt wurden.
Die Schlussfolgerung gilt für den dokumentierten Plan- und Bauzustand und wird bei Änderungen gezielt fortgeschrieben.
Die Bearbeitung folgt Bauwerksplanung, Zugang und Bauphase. Jeder Schritt klärt einen konkret abgegrenzten Flächen-, Punkt- oder Tiefenraum.
Eine vollständige Vorbereitung ist besonders wichtig, wenn Sperrzeiten, Gewässerbedingungen und Spezialtiefbau eng aufeinander folgen.
Bestand, geplanter Ersatz oder Neubau, Bauwerksachsen, Bauphasen und benötigte Aussage werden aus den aktuellen Unterlagen übernommen.
Widerlager, Pfeiler, Durchlass, temporäre Flächen und tiefe Gründungen werden als getrennte Arbeitsräume angelegt.
Historische Auswertungen, Behördeninformationen, frühere Sondierungen, Baugrunddaten und bekannte Funde werden auf den Bauwerkskorridor bezogen.
Datenlücken werden früh erkannt, damit sie in Variantenplanung und Ausschreibung einfließen können.
Rückbau, Baugruben, Pfähle, Verbauten, Wasserhaltung, Leitungsverlegung und Hilfsbauwerke werden mit Lage und Tiefe beschrieben.
Die Reihenfolge zeigt, wann ein Bereich zugänglich wird und wann eine fachliche Entscheidung vorliegen muss.
Freie Flächen, technisch überprägte Zonen, tiefe Punkte und erst nach Rückbau erreichbare Bereiche erhalten jeweils eine geeignete Untersuchungs- oder Begleitungsleistung.
Messziel und Aussagegrenze werden vor Vergabe eindeutig formuliert.
Flächen, Punkte, Achsen, Stationierung, Koordinatensystem, Zugänge, Arbeitsplattformen und betriebliche Zeitfenster werden abgestimmt.
Unklare Bestands- oder Leitungsinformationen werden vor dem Einsatz geklärt.
Messungen, Bohrlochprüfungen, Freilegungen oder begleitete Aushubschritte werden entsprechend dem Bauphasen- und Maßnahmenplan durchgeführt.
Abweichungen an Lage, Tiefe oder Bauzustand werden unmittelbar dokumentiert.
Messdaten, Anomalien, Befunde und Einschränkungen werden dem jeweiligen Widerlager, Pfeiler, Pfahl, Durchlass- oder Hilfsbauwerksbereich zugeordnet.
Offene Punkte erhalten eine fachlich begründete Anschlussmaßnahme.
Bericht, Pläne, Punktstatus und offene Aufgaben werden für den nächsten Bauabschnitt aufbereitet.
Planänderungen und zusätzliche Eingriffe werden gegen den dokumentierten Bearbeitungsumfang geprüft.
Die Kampfmittelprüfung muss dieselbe Geometrie verwenden wie die Tragwerks- und Ausführungsplanung. Allgemeine Flächenangaben reichen für Pfähle, Verbauten und bauwerksnahe Arbeitsräume nicht aus.
Jeder Bauteilbereich erhält eine räumliche und tiefenbezogene Prüfaufgabe mit klaren Grenzen.
Der Ausgangspunkt ist nicht nur der spätere Bauwerksumriss. Berücksichtigt werden Rückbau, Baugruben, Arbeitsräume, Böschungen, Pfahl- und Spundwandachsen, Anker, Leitungen, Wasserhaltung, Kran- und Montageflächen sowie bauzeitliche Umfahrungen. Jeder Eingriff wird mit Lage, Breite, Tiefe und Bauphase beschrieben.
Freie Vorfelder können mit einem geeigneten Oberflächenverfahren untersucht werden. Bestandsfundamente, Bewehrung, Schienen und technische Einbauten können diese Messung einschränken. Die Störzone wird räumlich ausgewiesen und nicht als unauffälliger Bereich behandelt.
Reicht die Untersuchung von der Oberfläche für den erforderlichen Tiefenraum nicht aus, wird eine geeignete ergänzende Untersuchung geplant. Eine Tiefensondierung wird auf den späteren Einbringraum von Pfählen, Bohrungen, Spundwänden oder Ankern abgestimmt. Punktabstand, Messgeometrie, Solltiefe, Durchmesser, Neigung und Verrohrung müssen mit dem geplanten Bauteil und dem ausführenden Verfahren zusammenpassen.
Bei Durchlässen werden Achse, Ein- und Auslauf, Böschungen, Sohle, Schächte und Leitungsanschlüsse getrennt bewertet. Wasserstand, Zugang und Arbeitsplattform können beeinflussen, wann eine Untersuchung möglich ist und welche Zonen erst nach Einrichtung der Baustelle erreichbar werden.
Die Abschlussaussage entsteht aus der Summe dieser Teilnachweise. Eine bearbeitete Widerlagerfläche erlaubt keine pauschale Aussage über Pfahlspitzen, Pfeilerpunkte oder bauzeitliche Nebenflächen.
Baugrube, Flügelwände, Übergangsplatte, Hinterfüllung, Böschung und Leitungsanschlüsse werden als zusammenhängender, aber gegliederter Arbeitsraum erfasst.
Tiefe Gründungen und Verbauachsen erhalten eigene Punkt- oder Liniennachweise.
Jeder Pfeilerstandort wird mit Pfahlplan, Achsen, Solltiefen, Durchmessern und Bauzustand verbunden.
Verschobene oder zusätzliche Pfähle werden vor Ausführung gegen den vorhandenen Prüfbereich bewertet.
Verbauachsen und Ankerfächer beanspruchen lineare oder geneigte Tiefenräume, die nicht aus einer allgemeinen Flächensondierung abgeleitet werden dürfen.
Mess- und Ersatzgeometrien werden mit Spezialtiefbau und Vermessung abgestimmt.
Ein- und Auslauf, Sohle, Böschungen, Schächte und Anschlussleitungen werden nach Zugänglichkeit und Bauphase gegliedert.
Landseitige und wasserbeeinflusste Arbeitsbereiche können unterschiedliche Verfahren und Zeitpunkte benötigen.
Überbaute oder bewehrte Bereiche werden zunächst als methodisch eingeschränkt geführt. Nach Teilrückbau wird die neue Zugänglichkeit bewertet.
Der spätere Nachweis benennt, welche Untersuchung unter welchem Bauzustand erfolgt ist.
Kranstellplätze, Hilfsbrücken, Montageflächen, Zufahrten und Umfahrungen werden berücksichtigt, wenn dort Aushub, Gründung oder relevante Lastabtragung vorgesehen ist.
Temporäre Nutzung macht die kampfmittelbezogene Prüfung nicht entbehrlich.

Für Rückbau, Baugruben, Widerlager, Pfeiler, Pfahlgründungen, Spundwände, Anker, Durchlässe und bauzeitliche Umfahrungen wird zunächst die vorhandene Verdachts- und Untersuchungslage geprüft. Daraus ergibt sich, ob und in welchem Umfang weitere Untersuchungen benötigt werden. Die historische Verdachtslage wird dafür auf die konkrete Bauwerks- und Bauphasengeometrie übertragen.
Verdachtsgrundlage einordnen
Brücken und Durchlässe besitzen keine einheitliche Untersuchungsfläche. Zugängliche Vorfelder, überbaute Bestandsbereiche, bewehrte Fundamente, Böschungen, Gewässerränder und tiefe punktuelle Bodeneingriffe müssen getrennt bewertet werden. Das geeignete Verfahren richtet sich nach Bauteil, Tiefe, Untergrund, technischer Überprägung und Bauzustand.
Verfahren für freie und überbaute Bereiche wählenDie Prüfstrategie kombiniert historische, flächige, tiefenbezogene und baubegleitende Leistungen. Entscheidend ist, welche Aussage für den jeweiligen Bauwerks- und Bauphasenraum benötigt wird.
Für ein Widerlager, einen tiefen Pfahl und eine später zugängliche Rückbaufläche können deshalb unterschiedliche Untersuchungen erforderlich sein.
Ordnet Verdachtslage, frühere Nutzungen und mögliche Belastungsbereiche im Bauwerks- und Trassenkorridor ein.
Sie schafft die räumliche Grundlage, misst aber keine heutigen Objekte und ersetzt keine technische Prüfung.
Untersucht geeignete zugängliche Vorfelder, Baugrubenflächen oder Böschungsbereiche vor dem Bodeneingriff.
Bestandsbauwerke, Bewehrung, Schienen und Leitungen können die Auswertung begrenzen und erfordern ergänzende Verfahren.
Prüft definierte Punkt-, Achs- und Tiefenräume für Pfähle, Spundwände, Anker, Bohrungen und tiefe Gründungen.
Die Messgeometrie wird unmittelbar auf das spätere Bauteil und Einbringverfahren bezogen.
In geeigneten Aushubbereichen wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und fachlich bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt; reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Sie deckt keine tieferen oder seitlich abweichenden Bauteile ohne eigenen Nachweis ab.
Eine Flächenräumung bearbeitet einen abgegrenzten Bodenraum nach dem vereinbarten Räumziel. Die Kampfmittelbergung betrifft fachlich bestätigte Funde im zulässigen Tätigkeits- und Zuständigkeitsrahmen.
Befund, Übergabe und Restbereiche werden bauteil- und lagebezogen dokumentiert.
Geomagnetik erfasst magnetische Auffälligkeiten, insbesondere durch ferromagnetische Körper. Auf geeigneten freien Vorfeldern kann daraus eine lagebezogene Anomalienkarte entstehen.
Schienen, Bewehrung, Fundamente, Fahrzeuge und andere Eisenmassen können Signale überlagern. Messfläche, Störzonen und Grenzen werden mit dem geplanten Eingriff dokumentiert.
TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper und kann ausgewählte Flächen oder Anomalien ergänzend untersuchen.
Technische Einbauten, Leitungen, Bewehrung, Zielgröße, Tiefe und Messgeometrie begrenzen die Zuordnung. Die Auswertung liefert bewertete Auffälligkeiten; eine Gegenstandsidentifizierung folgt daraus nicht.
Georadar bildet Reflexionskontraste im Untergrund ab. Schichten, Einbauten und strukturelle Veränderungen können zusätzliche Informationen für Baugruben und Rückbauzonen liefern.
Feuchte, Bodenleitfähigkeit und heterogene Auffüllungen begrenzen Datentiefe und Interpretation. Radargramme und Lagepläne zeigen Strukturen und offene Bereiche; eine Reflexion identifiziert kein Kampfmittel.
Bahnbrücken und Durchlässe verlangen eine präzise Verbindung von Tragwerksplanung, Vermessung, Spezialtiefbau, Bauphasen und fachlicher Dokumentation.
Dafür müssen alle Beteiligten denselben Planstand verwenden. Die Berichte zeigen, welche Flächen und Tiefen untersucht wurden und wo die Methode an ihre Grenzen stößt.
FONTANA-EOD zerlegt das Vorhaben in die Bodenräume, die tatsächlich beansprucht werden: Vorfelder, Baugruben, Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Verbauten, Durchlasszonen und temporäre Arbeitsflächen. Dadurch kann für jeden Bereich ein geeigneter Leistungsumfang formuliert werden.
Vor Feldarbeiten werden Planstand, Achsen, Koordinaten, Solltiefen, Zugänge, Störquellen und Bauphasen abgeglichen. Fehlende Angaben werden vor Beginn des Spezialtiefbaus geklärt.
Während der Ausführung werden Messdaten, Bohrpunkte und Befunde unmittelbar auf Bauteil und Planstand bezogen. Abweichungen an Lage, Tiefe oder Bauverfahren führen zu einer dokumentierten Neubewertung.
Methodische Grenzen bleiben sichtbar. Bestandsfundamente, Bewehrung, Wasser, Böschung oder fehlender Zugang werden nicht durch pauschale Aussagen überdeckt, sondern mit einer geeigneten Anschlussmaßnahme verbunden.
Die Abschlussunterlagen beschreiben den tatsächlich bearbeiteten Flächen- und Tiefenraum sowie verbleibende Einschränkungen und offene Anschlussarbeiten.
Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Verbauten und Durchlassbereiche erhalten eigene Kennungen.
Tragwerk, Vermessung, Bohrpunktliste und Sondiernachweis beziehen sich auf denselben Ausführungsstand.
Verfahren werden nach Zielobjekt, Tiefe, Untergrund, Bestand und Zugang ausgewählt.
Neue Zugänglichkeit nach Rückbau und zusätzliche Eingriffe werden gezielt in die Prüfung übernommen.
Befunde werden lagegenau übergeben und nach festgelegtem Meldeweg weiterbearbeitet.
Berichte benennen erreichte Bereiche, Einschränkungen und noch erforderliche Maßnahmen.
Oberflächenverfahren können geeignete freie Bereiche untersuchen. Ob für Pfähle, Bohrungen, Spundwände oder Anker eine Tiefen- oder Bohrlochsondierung benötigt wird, hängt unter anderem von der Verdachtslage, der Eingriffstiefe und der Reichweite der Oberflächenmessung ab. Für erst nach Teilrückbau erreichbare Flächen wird geprüft, wann und mit welchem Verfahren sie untersucht werden können. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt nur infrage, wenn sie für den geplanten Eingriff fachlich geeignet ist.
Der Abschlussnachweis beschreibt für jeden Bauwerksbereich den tatsächlich bearbeiteten Flächen- und Tiefenraum, die eingesetzte Methode, Stör- und Zugangsgrenzen und die noch erforderliche Anschlussentscheidung.
Brückenprojekte verbinden mehrere Fachplanungen, Bauunternehmen und staatliche Schnittstellen. Vor Beginn wird festgelegt, wer Punktlisten aktualisiert, Bauphasen abstimmt und die zugehörigen Nachweise weitergibt.
Fachliche Bearbeitung, bauliche Freigabe des nächsten Schritts und behördliche Fundentscheidung bleiben voneinander unterscheidbar.
Definieren Bauwerksziel, Bauphasen, benötigte Entscheidungen und Prioritäten. Sie stellen historische, bauliche und betriebliche Grundlagen bereit und beauftragen die erforderlichen Fachleistungen.
Bei mehreren Losen oder Bauzuständen sorgen sie für einheitliche Daten- und Übergaberegeln.
Übersetzt das Vorhaben in Baugruben, Bauteile, Pfähle, Verbauten, Anker, Durchlassachsen und temporäre Arbeitsflächen. Sie bindet die Kampfmittelprüfung in Varianten, Ausschreibung und Terminplanung ein.
Planänderungen werden mit eindeutiger Geometrie und Version kommuniziert.
Liefert Bohrpunkte, Untergrunddaten, Höhen- und Lagebezug und unterstützt die eindeutige Zuordnung von Untersuchungs- und Gründungsräumen.
Bohr- und Vermessungsdaten werden mit dem kampfmitteltechnischen Punktregister abgestimmt.
Setzt Baugruben, Rückbau, Pfähle, Verbauten, Wasserhaltung und Bauhilfsmaßnahmen entsprechend dem freigegebenen Planstand um.
Abweichungen an Lage, Tiefe oder Bauverfahren werden vor dem nächsten Eingriff gemeldet.
Ordnet Verdachts- und Projektdaten ein, entwickelt die vereinbarte Vorgehensweise, führt Fachleistungen im beauftragten Rahmen aus und dokumentiert Ergebnisse sowie Grenzen.
Die Untersuchung wird mit Bauablauf, Betreiber und örtlichen Fundschnittstellen abgestimmt.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Ansprechpartner und Meldewege werden vor Arbeitsbeginn für den konkreten Projektort dokumentiert.
Ordnungsbehörde und Bauaufsicht können je nach örtlichem Verfahren und Bauaufgabe beteiligt sein. Ihre Vorgaben werden dem konkreten Standort, Abschnitt und Planstand zugeordnet. Fachtechnische Untersuchung, betriebliche Arbeitsfreigabe und behördliche Fundentscheidung bleiben mit jeweils eigenen Ansprechpartnern dokumentiert.
Qualifikation, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsorganisation und Dokumentation richten sich nach Tätigkeit, Verdachts- und Fundlage, Projektort sowie den konkreten Bau- und Zugangsbedingungen.
Bauwerksplanung und kampfmitteltechnische Leistung müssen denselben Arbeitsraum beschreiben, erfüllen jedoch unterschiedliche fachliche und rechtliche Aufgaben.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit.
Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt Baugruben, Pfahl- und Verbauarbeiten, Rückbau, Wasser- und Böschungsbereiche, Geräte, Personal, Schutzräume, Rettungswege und Kommunikation. Sie wird mit dem tatsächlichen Bau- und Betriebszustand abgestimmt.
Die DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung für Kampfmittelräumarbeiten. Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu Erkundung, Räumkonzept, Qualität und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Brücken- oder Durchlassprojekt wird gesondert geklärt.
Bei einem verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren oder bewegen, den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Vertragliche Abnahme, Freigabe des nächsten Bauabschnitts und behördliche Fundentscheidung sind getrennte Vorgänge. Die dafür jeweils benötigten Unterlagen und Verantwortlichkeiten werden vor Beginn festgelegt.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Für Untersuchungen an Brücken, Durchlässen und ihren Gründungen werden Qualifikation und beauftragter Tätigkeitsumfang aufeinander bezogen.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Bauwerksbereiche, Flächen, Punkte, Tiefen, Verfahren, Qualitätsanforderungen und geschuldete Nachweise werden eindeutig benannt.
Baugerät, Spezialtiefbau, Rückbau, Böschung, Gewässernähe, Schutzbereiche und Meldewege werden projektbezogen bewertet.
Unternehmen, verantwortliche Personen, Bestellung und konkrete Aufgabe müssen zum Leistungsumfang passen.
Auffälligkeiten, Fundlagen, Sicherung, Zuständigkeitskette und Wiederaufnahme des Arbeitsbereichs werden geregelt.
Bauwerks- und Punktgeometrie, Bauphasen, Zugänglichkeit, Qualifikation, Datenformate und Abnahmekriterien werden vergleichbar beschrieben.
Bedarfspositionen erhalten einen klaren fachlichen Auslöser.
Planstand, Vermessung, Zugänge, Sperr- und Arbeitsbereiche, Geräte, Unterweisung und Ansprechpartner werden abgeglichen.
Nicht geklärte Punkte werden vor dem ersten Bodeneingriff entschieden.
Die Arbeiten werden im betroffenen Bereich unterbrochen.
Bei einem verdächtigen Gegenstand gelten die Sofortmaßnahmen und der unverzügliche Notruf; die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Anweisungen der zuständigen Stelle.
Die Arbeitsunterlagen dienen der fachlichen und räumlichen Rückverfolgbarkeit. Sie verbinden Bauwerksbereiche, untersuchte Tiefen und Bauphasen mit den zugehörigen Ergebnissen und Einschränkungen.
Entscheidend ist, dass alle Pläne und Listen dieselben Bauteil- und Punktkennungen verwenden.

Widerlager, Pfeiler, Durchlass, Gründungen, Verbauten, Rückbauzonen und temporäre Flächen werden in einer gemeinsamen Planstruktur geführt.
Jeder Bearbeitungsstand bleibt mit dem geltenden Bauzustand verbunden.
Bauwerks- und Phasenbezug festlegen
Verdachtsgrundlage, frühere Nutzungen und räumliche Datenlücken werden auf Bauwerkskorridor und Varianten übertragen.
Damit lassen sich Untersuchungsbereiche bereits vor endgültiger Ausführungsplanung priorisieren.
Historische Verdachtslage klären
Zugängliche Vorfelder, Messraster, Störzonen und ausgewertete Auffälligkeiten werden georeferenziert dargestellt.
Die Karte zeigt zugleich, welche Bereiche wegen Bestand oder fehlendem Zugang nicht belastbar untersucht wurden.
Flächenprüfung fachlich vorbereiten
Koordinaten, Solltiefen, Bohrloch- oder Messgeometrie, Ergebnisse und offene Punkte werden je Bauteil dokumentiert.
Planänderungen lassen sich dadurch gezielt gegen den vorhandenen Prüfbereich prüfen.
Tiefe Punktnachweise abstimmen
Neu zugängliche Bereiche, Aushublagen, Stopppunkte, Befunde und Übergaben werden mit dem Bauwerks- und Phasenplan verbunden.
Nicht bearbeitete Zonen bleiben in der Projektakte sichtbar.
Rückbau und Aushub begleiten
Die Abschlussunterlagen führen Fläche, Tiefe, Verfahren, Befunde, Einschränkungen und Anschlussmaßnahmen für jedes Teilbauwerk zusammen.
Die Aussage bleibt auf den dokumentierten Plan- und Bauzustand begrenzt.
Projektakte fachlich prüfen lassen


Gleisbau, Querungen, Bahnstrom und Aushubphasen im Bahnprojekt gemeinsam abstimmen.
Weitere Bahn- und Trassenprojekte
Verdachtslage, frühere Nutzungen und räumliche Prioritäten im Bauwerkskorridor fachlich klären.
Historische Verdachtslage prüfen
Freie Vorfelder und Baugrubenflächen nach Zielobjekt, Oberfläche, Untergrund und Störumfeld untersuchen.
Flächenverfahren fachlich auswählen
Pfähle, Spundwände, Anker und Bohrpunkte mit eigener Prüfgeometrie und Solltiefe vorbereiten.
Tiefe Gründungsräume prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für später zugängliche oder vorab nicht ausreichend untersuchbare Aushubbereiche geeignet ist.
Baubegleitende Maßnahme einordnen
Bestätigte Funde, fachliche Bearbeitung und regionale Übergabeschnittstellen sachgerecht klären.
Befund- und Bergungsweg klären
Vergabe, Qualitätskontrolle, Punktstatus, Bauphasenübergabe und Abschlussdokumentation vertiefen.
Vergabe und Bauteilnachweise vorbereiten
Bauwerks-, Gründungs- und Bauphasenunterlagen fachlich prüfen und den passenden Leistungsumfang bestimmen lassen.
Bauwerksprojekt mit Unterlagen anfragen
Nennen Sie neben dem Projektort die Bauwerksnummer, Strecke, Gleis und Stationierung. Grenzen Sie Widerlager, Pfeiler, Durchlass und bauzeitliche Flächen im Plan ab. Vorhandene behördliche Schreiben gehören mit Datum und räumlichem Bezug zu den Unterlagen; sie dürfen nicht ohne Prüfung auf benachbarte Bauwerke übertragen werden.
Vergleichen Sie die dokumentierte Untersuchungstiefe mit den geplanten Pfählen, Ankern und Baugrubensohlen. Dabei muss erkennbar sein, von welcher Gelände- oder Bauteiloberfläche die Tiefen gemessen werden. Eine veränderte Gründung braucht einen erneuten Abgleich mit dem untersuchten Raum.
Nachweise am Eingriff prüfenTragwerksplanung, Rückbauplanung und Kampfmitteluntersuchung bearbeiten unterschiedliche Aufgaben. Die Beteiligten müssen festlegen, wann ein Bereich zugänglich ist und welche Untersuchung vor dem nächsten Eingriff vorliegen soll. Eine Untersuchung ersetzt keine statische oder baubetriebliche Entscheidung.
Fachliche Grundlagen vertiefenDie Klärung sollte einsetzen, sobald Varianten, Bauwerkslage, Rückbauumfang und voraussichtliche Eingriffe erkennbar sind. In frühen Planungsphasen können historische Verdachtslage, vorhandene Berichte und räumliche Datenlücken bewertet werden. Vor Ausschreibung müssen Widerlager, Pfeiler, Pfähle, Verbauten, Baugruben, Böschungen, Durchlassachsen, bauzeitliche Umfahrungen und Leitungsverlegungen mit Tiefe und Bauverfahren feststehen.
Widerlager, Pfeiler, Flügelwände, Übergangsplatten, Gründungspunkte, Spundwand- und Ankerachsen, Böschungen, Arbeitsräume, Durchlassein- und -ausläufe sowie bauzeitliche Zufahrten besitzen unterschiedliche Flächen- und Tiefengeometrien. Ein Nachweis für eine zugängliche Oberfläche gilt deshalb nicht automatisch für tiefe Pfähle, überbaute Zonen oder seitlich versetzte Bauhilfsflächen.
Wesentlich sind aktueller Lage- und Bauwerksplan, Achsen und Stationierung, Bestands- und Abbruchpläne, Gründungs- und Verbaukonzept, Bohr- und Pfahllisten, Leitungs- und Entwässerungspläne, Baugrunddaten, Bauphasen, Sperrfenster sowie vorhandene Luftbildauswertungen, Behördenunterlagen und frühere Sondier- oder Räumberichte. Auch temporäre Umfahrungen, Kranstellflächen und Montagebereiche sollten erfasst sein.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Bezug mitgesendet. In Deutschland wird die Einbindung von KBD, KMBD oder KRD sowie örtlicher Ordnungsbehörde für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Bauaufsicht und Betreiber können weitere, jeweils eigene Anforderungen an Bauablauf und Zugang haben.
Das hängt von der erforderlichen Untersuchungstiefe und den Messbedingungen ab. Eine Oberflächensondierung erfasst nur den unter diesen Bedingungen auswertbaren Bodenraum. Reicht sie für Pfähle, Bohrungen, Spundwände, Anker oder tiefe Gründungen nicht aus, wird eine ergänzende Tiefenuntersuchung geplant. Sie wird auf Koordinate, Solltiefe, Bauteilgeometrie und Einbringverfahren abgestimmt.
Bestandsfundamente, Bewehrung, Spundwände, Leitungen und Schienen können geophysikalische Daten überlagern und den Zugang begrenzen. Diese Bereiche werden nicht pauschal als unauffällig bewertet. Je nach Bauphase kommen Untersuchungen nach Teilrückbau, alternative Messverfahren, Bohrloch- oder Tiefensondierung, kontrollierte Freilegung oder eine baubegleitende Maßnahme in Betracht.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Ein- und Auslaufbereiche, Böschungen, Sohl- und Uferzonen, Arbeitsplattformen, Wasserhaltung, Verbau und Leitungsanschlüsse werden getrennt geplant. Entscheidend ist, welche Flächen tatsächlich zugänglich sind und welche Bodenräume durch Pfähle, Spundwände, Aushub oder Rückbau beansprucht werden. Land- und wasserseitige Arbeitsbereiche können unterschiedliche Verfahren und Zuständigkeiten erfordern.
Der Nachweis verbindet Bauwerks- und Planstand, untersuchte Teilflächen, Bohr- und Pfahlpunkte, Prüftiefen, Messbedingungen, Störzonen, Ergebnisse und Anschlussmaßnahmen. Für jeden Bauteilbereich muss erkennbar sein, welcher Arbeitsraum abgedeckt wurde und welche Bereiche erst nach Rückbau, in einer späteren Bauphase oder mit einem anderen Verfahren bearbeitet werden können.
Bestimmend sind Zahl und Tiefe der Gründungs- und Verbaupunkte, Größe und Zugänglichkeit der Baugruben, Bestandsbauwerk und Bewehrung, Gewässer- und Böschungssituation, Sperr- und Bauphasen, Leitungsbestand, notwendige Verfahren, Vermessung, Daten- und Dokumentationsumfang sowie mögliche Wiederholungsmobilisierungen nach Teilrückbau. Eine belastbare Kalkulation benötigt deshalb den aktuellen Bauwerks- und Ausführungsstand.
Eine erste Anfrage sollte zeigen, welche Bauteile ersetzt, neu gegründet oder zurückgebaut werden und welche Bodenräume dabei beansprucht werden.
Auch frühe Planstände können geprüft werden, wenn Varianten, Achsen und voraussichtliche Eingriffstiefen ausreichend nachvollziehbar sind.
Übermitteln Sie Bauwerksnummer, Strecke, Gleis, Stationierung, Lage- und Bestandsplan, geplante Varianten, Rückbau- und Bauphasen sowie die betroffenen Widerlager-, Pfeiler- und Durchlassbereiche.
Temporäre Umfahrungen, Kranstellflächen und Arbeitsplattformen sollten ebenfalls erkennbar sein.
Fügen Sie Pfahl-, Bohr-, Anker- und Spundwandlisten, Solltiefen, Durchmesser, Baugruben, Böschungen, Wasserhaltung und Aushubgeometrien bei.
Bei Änderungen sollte der aktuelle Freigabe- oder Revisionsstand eindeutig benannt sein.
Relevant sind Luftbildauswertung, Behördenkorrespondenz, frühere Sondier- oder Räumberichte, Baugrunddaten, Leitungspläne, Bewehrungs- und Bestandsinformationen sowie vorhandene Fundmeldungen.
Nennen Sie außerdem den Termin und Zweck des benötigten Ergebnisses: Planung, Ausschreibung, Spezialtiefbau, Bauleitung oder Projektabschluss.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lage- und Bauwerksplan, Beschreibung von Rückbau und Neubau, geplante Gründungsarten, maximale Tiefen, Bauphasen und vorhandene Verdachtsunterlagen.
FONTANA-EOD benennt anschließend, welche historischen, flächigen, tiefenbezogenen oder baubegleitenden Leistungen für die einzelnen Bauwerksbereiche benötigt werden.
Widerlager, Pfeiler, Durchlass, Böschung, Arbeitsraum und temporäre Flächen.
Pfähle, Spundwände, Anker, Bohrungen, Baugruben und maximale Solltiefen.
Bestand, Rückbau, Wasser- und Böschungsbereiche, Sperrfenster und Bauphasen.
Grundlage für Planung, Vergabe, Spezialtiefbau, Bauleitung oder Projektakte.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.