Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.
Für Bauherren, Gründungsplanung und Spezialtiefbau müssen Pfähle, Bohrungen und andere Gründungselemente auf die vorhandene Verdachtslage bezogen werden. FONTANA-EOD plant geeignete Untersuchungen nach Lage, Tiefe, Querschnitt, Neigung und Herstellverfahren. Senden Sie Gründungsplan, Punktliste, Arbeitsplattform und Herstellungstermine, damit Leistungen und Nachweise vor den jeweiligen Bodenarbeiten festgelegt werden können.
Koordinaten den Bauteilen zuordnen.
Bohr- und Einbringraum erfassen.
Prüfstatus je Gründung führen.
Vor Gründungsarbeiten wird anhand vorhandener Verdachtshinweise geklärt, welche Kampfmitteluntersuchungen die geplanten Pfähle, Bohrungen, Anker und Fundamente benötigen. Punktlage, Durchmesser, Neigung, Solltiefe und Herstellverfahren bestimmen den zu betrachtenden Arbeitsraum. Frühere Untersuchungen können nur weiterverwendet werden, soweit ihre dokumentierte Abdeckung zu diesem Eingriff passt. Bei geänderter Lage, Tiefe oder Bauweise wird geprüft, ob ergänzende Untersuchungen erforderlich sind.
Gründungselemente unterscheiden sich bei Querschnitt, Tiefe, Neigung, Energieeintrag und Herstellweg. Die Kampfmittelprüfung wird deshalb auf den tatsächlichen Untergrundkorridor jedes Elements abgestimmt.

Bohrdurchmesser, Solltiefe, Verrohrung, Bohrverfahren und mögliche Stützflüssigkeit bestimmen die technische Arbeitsgeometrie.
Bohransatz, Pfahlachse und Untersuchungspunkte verwenden denselben Vermessungsbezug. Änderungen an Durchmesser oder Tiefe werden vor Ausführung nachgeführt.
Wird eine ergänzende Tiefenprüfung benötigt, wird geprüft, ob mehrere Messlinien oder Bohrlöcher erforderlich sind, um den gesamten Querschnitt fachlich abzudecken.
Bohrpfähle und Tiefe prüfen
Ramm- und Vibrationsverfahren tragen erhebliche Energie in den Untergrund ein. Pfahlquerschnitt, Einbindetiefe und Einbringweg bilden daher die Grundlage der Tiefenprüfung.
Eine Flächenmessung deckt den Pfahl nur ab, wenn die dokumentierte Untersuchung seine erforderliche Lage und Tiefe tatsächlich erfasst.
Der tatsächliche Pfahlweg einschließlich Verdrängungszone und möglicher Vorbohrung wird als zusammenhängender Arbeitsraum behandelt.
Ramm- und Verdrängungspunkte prüfen
Kleine Durchmesser können große Längen, Schrägstellungen und Bohrungen in engen Bestandsbereichen aufweisen.
Ansatzpunkt, Neigung, Bohrlänge und Zielbereich werden dreidimensional betrachtet; Bestandsbauwerke und Leitungen beeinflussen die mögliche Sondier- und Bohrgeometrie.
Bei Bestandsgründungen wird zwischen vorhandenen Pfählen, geplanten Ergänzungen und rückzubauenden Elementen eindeutig unterschieden.
Mikropfahlgeometrie einreichen
Fundamentsohle, Aushubbreite, Frostschürzen, Köcher und Arbeitsraum bestimmen die oberflächennahe Prüfzone.
Bei größeren Tiefen, Pfahlkopfbalken oder zusätzlichen Ankern wird geprüft, ob die vorhandene Untersuchung ausreicht und welches ergänzende Verfahren gegebenenfalls geeignet ist.
Der Aushub für Pfahlkopfbalken oder Fundamentplatten wird als eigene oberflächennahe Aufgabe zusätzlich zur Tiefenprüfung geführt.
Fundamentaushub abstimmen
Verbauachsen und Anker gehören häufig funktional zur Gründung oder Baugrubensicherung. Sie greifen linear oder schräg in Bereiche ein, die außerhalb der eigentlichen Fundamentfläche liegen.
Achse, Einbindetiefe, Ankerneigung und Herstellverfahren werden deshalb eigenständig geplant.
Übergänge zwischen Verbau, Gründung und Baugrubensohle erhalten einen gemeinsamen Lagebezug, damit keine Schnittstellenlücke verbleibt.
Verbau- und Ankerbereiche prüfen
Großflächige oder abschnittsweise abgesenkte Gründungskörper erzeugen wechselnde Tiefen- und Aushubräume.
Für die einzelnen Herstellschritte werden geeignete Vor- und Tiefenuntersuchungen geplant. Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung kommt nur infrage, wenn sie für den vorgesehenen Aushub fachlich geeignet ist.
Sondergründungen werden nach ihren einzelnen Herstellschritten gegliedert, wenn Absenken, Aushub oder Verpressung unterschiedliche Untergrundräume beanspruchen.
Sondergründung fachlich gliedernJe genauer die Gründungsplanung, desto belastbarer lassen sich Prüfgeometrie, Aufwand und Nachweis festlegen. Unklare Punktlisten und Verfahrensänderungen werden vor der Untersuchung abgeglichen, damit Umfang und mögliche Ergänzungen feststehen.
In der frühen Phase werden Bauwerkslage, mögliche Gründungssysteme, historische Verdachtsbereiche und verfügbare Arbeitsflächen zusammengeführt.
Die Bewertung zeigt, welche Varianten zusätzlichen Kampfmittelprüfbedarf oder besondere Bauzustände auslösen.
Die Vorplanung bewertet, ob eine alternative Bauwerkslage oder Gründungsart den Umfang tiefer Kampfmittelprüfungen wesentlich verändert.
Bauwerksstandort historisch bewertenPfahltyp, Durchmesser, Raster, Solltiefe, Neigung und Herstellverfahren werden verbindlich beschrieben.
Diese Daten definieren, welche Punkte, Achsen und Tiefen technisch geprüft werden müssen.
Vor der Festlegung werden auch Probepfähle, statische Probebelastungen und Baugrundaufschlüsse als mögliche Eingriffe erfasst.
Gründungsprüfung dimensionierenPunktnummern, Koordinaten, Pfahlkopfhöhen, Bohransätze, Verrohrung und mögliche Zusatzbohrungen werden auf Plausibilität geprüft.
Unterschiedliche Planlisten werden vor Mobilisierung auf einen gemeinsamen Stand gebracht.
Punktlisten aus Tragwerksplanung, Vermessung und Spezialtiefbau werden vor der Ausschreibung auf identische Kennungen geprüft.
Ausführungsunterlagen prüfen lassenLeistungsmenge, Prüftiefe, Bohrlochherstellung, Vermessung, Datenformat, Qualitätskontrolle und Bericht werden eindeutig festgelegt.
Alternative Gründungsverfahren erhalten eine Regel, wann die Kampfmittelprüfung angepasst werden muss.
Das Leistungsverzeichnis legt fest, wie mit nicht bohrbaren Punkten, verkürzten Messstrecken und auffälligen Signalen umzugehen ist.
Vergabegrundlage vorbereitenZufahrt, Gerätestandplatz, Leitungen, Bestandsfundamente, Bohrbarkeit, Wasserhaltung und Arbeitsschutz werden mit der Prüfplanung abgestimmt.
Nicht erreichbare Punkte werden früh erkannt und einer technischen Alternative oder späteren Bauphase zugeordnet.
Vor Mobilisierung werden Gerätestandflächen, Arbeitsplattform, Bohrreihenfolge und verfügbare Arbeitsbreite abgestimmt. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden bereits vor Bodeneingriffen bei deren Herstellung sowie bei Rodung, Rückbau oder Aufbruch eingeplant.
Einsatzbedingungen abstimmenPunktverschiebungen, Nachgründungen, größere Tiefen oder geänderte Pfahltypen werden vor dem Eingriff gegen den bestehenden Nachweis geprüft.
Die Bauleitung erhält einen klaren Status, welche Elemente weiterhin abgedeckt und welche neu zu bearbeiten sind.
Nachtrags- oder Ersatzpfähle erhalten eine neue fachliche Statusprüfung, auch wenn sie unmittelbar neben einem bereits bearbeiteten Punkt liegen.
Gründungsänderungen nachführenWelche Untersuchung folgt, hängt vom geplanten Gründungsraum und den bereits vorhandenen Erkenntnissen ab. Historische Verdachtsbewertung, technische Sondierung und tatsächlicher Befund bleiben klar getrennt.
Historische Quellen werden auf Bauwerksstandort, Gründungsraster und Baustelleneinrichtungsflächen bezogen.
Das Ergebnis beschreibt Verdachtsbereiche, Datenlücken und den technischen Untersuchungsbedarf.
Der historische Untersuchungsraum umfasst neben dem Bauwerksgrundriss auch Pfahlgruppen, Baugrubenrand und notwendige Arbeitsflächen.
Zugängliche Bereiche können vor Baugrube oder Flachgründung mit einem geeigneten Flächenverfahren untersucht werden.
Die Aussage gilt für die technisch erfasste Zone und nicht automatisch für tiefe Pfähle oder Bohrungen.
Eine oberflächennahe Messung wird nur für den nachgewiesenen Tiefenbereich verwendet; tiefer liegende Gründungsteile bleiben eigenständig zu prüfen.
Punktlage, Durchmesser und Solltiefe definieren den tiefen Arbeitsraum. Zunächst wird geprüft, ob die erforderliche Lage und Tiefe bereits ausreichend untersucht wurden. Eine benötigte ergänzende Tiefenprüfung wird auf diese Geometrie ausgerichtet.
Mess- und Ausführungskennungen bleiben über die gesamte Projektkette identisch.
Bei einer Bohrlochsondierung werden Bohrlochabstand und Messstrecken aus Querschnitt und Zielraum abgeleitet und nicht pauschal aus benachbarten Projekten übernommen.
Der relevante Korridor verläuft räumlich vom Ansatzpunkt weg. Nur eine Betrachtung der sichtbaren Startkoordinate würde den späteren Eingriff unvollständig abbilden.
Neigung, Länge und Zielbereich werden daher in die Prüf- und Dokumentationsgeometrie übernommen.
Bei geneigten Elementen wird besonders geprüft, ob der tiefe Endbereich außerhalb des ursprünglich untersuchten Baufelds liegt.
Bewehrung, vorhandene Pfähle, Leitungen und Fundamente können Messdaten stören und Sondierbohrungen begrenzen.
Nicht ausreichend untersuchte Bereiche werden im Plan ausgewiesen. Für sie wird geprüft, welches ergänzende Verfahren und welcher Zugang geeignet sind.
Vor der Pfahlherstellung werden verbleibende Fragen zu diesen Punkten geklärt. Eine geänderte Gründung oder spätere Freilegung wird mit Planung und Bauleitung abgestimmt.
Messsignale werden mit Bohrdaten, Bestandsinformationen und benachbarten Punkten plausibilisiert.
Messauffälligkeiten erhalten je nach fachlicher Bewertung eine ergänzende Detektion oder Freilegung. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abgestimmt. Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden Arbeiten sofort eingestellt und die zuständigen Stellen unverzüglich verständigt.
Die Befundentscheidung wird dem konkreten Gründungselement zugewiesen und bleibt bis zur dokumentierten Erledigung im Punktregister offen.
Eine belastbare Projektakte verbindet Punktliste, Vermessung, Mess- und Bohrdaten, Befunde und Ausführung. Der Nachweis bleibt auf die dokumentierte Gründung und deren tatsächliche Geometrie begrenzt.
Projektadresse, Bauwerk, Achsen, Koordinatensystem und aktuelle Planrevision bilden den gemeinsamen Rahmen.
Bauabschnitte und temporäre Gründungslösungen werden eindeutig getrennt.
Bauwerks- und Pfahlbezeichnungen werden so geführt, dass auch Teilbauwerke und Gründungsabschnitte eindeutig unterschieden werden können.
Jedes Element erhält Kennung, Koordinate, Durchmesser, Solltiefe, Neigung und Herstellverfahren.
Entfallene, verschobene oder zusätzliche Punkte werden nachvollziehbar fortgeschrieben.
Soll- und Ist-Daten werden getrennt dokumentiert, weil Absteckung oder Bohransatz von der Planung abweichen können.
Historische Bewertung, bekannte Funde, Leitungen, Bestandsfundamente und frühere Untersuchungen werden mit ihrem Geltungsbereich dokumentiert.
Offene Datenlagen bleiben als Planungsrisiko sichtbar.
Die Herkunft von Leitungs- und Bestandsdaten wird vermerkt, damit ihre Lagegenauigkeit fachlich eingeordnet werden kann.
Bohrtiefe, Verrohrung, Messstrecken, Gerätekonfiguration, Störquellen und Qualitätskontrollen werden je Punkt erfasst.
Rohdaten und Auswertestände bleiben aufeinander beziehbar.
Bohrlochprotokoll und Messdatei werden derselben Punktkennung zugeordnet und gemeinsam auf Vollständigkeit geprüft.
Auffälligkeiten, nicht messbare Bereiche, Freilegungen und weitere Maßnahmen werden mit Punktkennung und Lagebezug geführt.
Die Bauleitung erkennt, welche Gründungen bearbeitet und welche noch offen sind.
Auffällige, nicht erreichbare und technisch gestörte Punkte erhalten unterschiedliche Statuskennzeichen und Maßnahmen.
Der Bericht benennt Prüftiefe, Ergebnis, Einschränkungen und Anschlussentscheidung je Element.
Er wird bei geänderter Geometrie gezielt fortgeschrieben und nicht pauschal auf neue Punkte übertragen.
Vor Pfahlherstellung wird der letzte gültige Status gegen den aktuellen Ausführungsplan kontrolliert und dokumentiert.
Bei großen Pfahlfeldern oder mehreren Bauabschnitten muss der Bearbeitungsstatus jederzeit eindeutig sein. Die Datenstruktur verbindet Gründungselement, Messpunkt, Ergebnis und spätere Ausführung.
Pfahlpläne, Listen, Bohransätze, Tiefen und Herstellverfahren werden mit Planrevision und Herkunft gespeichert.
Unterschiedliche Fachplanungen werden auf eine gemeinsame Punktkennung gebracht.
Das Gründungsdatenregister enthält neben Sollangaben auch den geplanten Herstelltermin und die Zuordnung zum jeweiligen Bauabschnitt.
Soll- und Ist-Koordinaten sowie Höhen werden vor und nach der Feldarbeit dokumentiert.
Abweichungen zwischen Absteckung und Planung bleiben nachvollziehbar.
Vermessungsdaten werden mit Höhenbezug geführt, weil Aushub oder Aufschüttung die tatsächliche Prüftiefe verändern können.
Bohrlochherstellung, Verrohrung, Messstrecken, Störungen und Kontrollen werden je Gründungselement geführt.
Damit lässt sich die technische Aussage später fachlich prüfen.
Bohr- und Messprotokolle dokumentieren auch nicht erreichte Tiefen, Hindernisse und nachträglich notwendige Ersatzbohrungen.
Auffällige Signale, bekannte Störkörper und weitere Bearbeitungsschritte erhalten einen eindeutigen Status.
Offene Punkte werden nicht mit unauffälligen Messungen vermischt.
Die Maßnahmenliste unterscheidet auffällige Signale, technisch gestörte Messungen und organisatorisch noch nicht bearbeitete Punkte.
Vor Pfahl- oder Bohrbeginn wird geprüft, ob Element, Tiefe und Verfahren dem dokumentierten Stand entsprechen.
Änderungen lösen eine klar zugeordnete Ergänzungsentscheidung aus.
Der Ausführungsabgleich erfolgt unmittelbar vor dem jeweiligen Gründungslos und nicht nur einmal zu Projektbeginn.
Berichte, Punktlisten, Lagepläne und Übergaben werden in einem konsistenten Anlagenverzeichnis zusammengeführt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten kommen die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle hinzu.
Der erreichte Bearbeitungsstand bleibt auch nach Herstellung des Bauwerks nachvollziehbar.
Die Abschlussunterlagen zeigen, welche Punkte tatsächlich hergestellt, entfallen oder durch eine andere Gründungslösung ersetzt wurden.
Der Ablauf wird an Gründungsplanung, Baugrundaufschluss und Herstellungstermin angepasst. Vor jedem Gründungslos werden Untersuchung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse eingeplant.
Vor dem Übergang in die Bauausführung wird der Punktstatus mit dem letzten freigegebenen Gründungsplan abgeglichen. Dabei werden kurzfristige Änderungen und Zusatzpfähle erkannt und auf ihren ergänzenden Untersuchungsbedarf geprüft.
Für zeitkritische Gründungsarbeiten kann die Punktbearbeitung nach Priorität und Herstellungslos geordnet werden. Dabei bleibt der fachliche Prüfstandard für jeden einzelnen Punkt unverändert; lediglich Reihenfolge und Datenübergabe werden an den Bauablauf angepasst. Probepfähle, Kranstandpunkte und frühe Teilbauwerke können dabei gezielt vorgezogen werden. Die Hauptausführung erhält die aktuelle Punktliste mit Untersuchungsergebnissen und offenen Maßnahmen. Änderungen werden mit Datum und betroffenen Punkten im aktuellen Ausführungsplan geführt.
Bauwerk, Pfahl- oder Bohrsystem, Punktzahl, Tiefen, Neigungen, Termine und benötigte Aussage werden eindeutig beschrieben.
Historische Bewertung, Pfahlplan, Leitungen, Baugrunddaten und vorhandene Nachweise werden auf räumliche Konsistenz geprüft.
Koordinaten, Querschnitte, Herstellweg und Sicherheitsraum werden je Gründungselement festgelegt.
Messverfahren und tatsächliche Messabdeckung werden aus Geometrie und Störumfeld abgeleitet. Bei einer erforderlichen Bohrlochsondierung werden Bohrlochanordnung, Verrohrung, Messstrecken und mögliche Ersatzmaßnahmen geplant.
Absteckung, Zugänge, Gerätestandplätze, Leitungen, Arbeitsschutz und Bauzeitenfenster werden vor Ort abgestimmt.
Die gewählten Untersuchungen werden mit eindeutiger Punktkennung durchgeführt; Abweichungen, nicht erreichte Tiefen und Störungen werden unmittelbar dokumentiert.
Signale, Bohrbedingungen, bekannte Einbauten und benachbarte Punkte werden im Verhältnis zum Gründungsziel plausibilisiert.
Bericht, Punktstatus, Einschränkungen und weitere Maßnahmen werden vor der eigentlichen Herstellung an Planung und Bauleitung übergeben.
Der zu prüfende Untergrund entspricht dem gesamten Herstellweg des Gründungselements. Punktkoordinate und Endtiefe bilden nur einen Teil dieser Geometrie ab.
Für vertikale Pfähle werden Achse, Durchmesser, Solltiefe und mögliche Vorbohrungen als zusammenhängender Tiefenraum betrachtet. Bei einer Bohrlochsondierung muss die Messanordnung den Pfahlquerschnitt und den relevanten Sicherheitsbereich abdecken. Bei großen Durchmessern oder Gruppenpfählen kann eine einzelne Messlinie unzureichend sein.
Geneigte Pfähle, Mikropfähle und Anker verlassen mit zunehmender Tiefe den sichtbaren Ansatzpunkt. Ihre räumliche Bahn wird aus Neigung, Länge und Orientierung abgeleitet. Grundstücksgrenzen, Nachbarfundamente oder Leitungen können sowohl die Gründung als auch die Prüfbohrungen einschränken.
Verrohrung und Bohrlochzustand beeinflussen die Messung. Material, Durchmesser, Tiefe und mögliche magnetische oder mechanische Störungen werden dokumentiert. Messstrecken müssen die geplante Prüftiefe erreichen und frei von unbeurteilten Unterbrechungen sein.
Bei Pfahlfeldern werden Punktlisten in Abschnitte gegliedert, ohne die gemeinsame Datenlogik zu verlieren. Der Status jedes Elements ist eindeutig: geplant, abgesteckt, gebohrt, gemessen, auffällig, ergänzt oder für die dokumentierte Geometrie abgeschlossen.
Bei tief gestaffelten Gründungen wird außerdem geprüft, ob sich unterschiedliche Pfahltypen oder Lastabtragungsbereiche räumlich überschneiden. Die Prüfgeometrie folgt dem tatsächlichen Untergrundraum und nicht nur der Darstellung im Grundriss.
Ansatzpunkt, Gelände- oder Arbeitshöhe und Bauwerkskoordinate werden eindeutig festgelegt.
Höhenänderungen durch Aushub oder Aufschüttung werden in die Prüftiefe übernommen.
Bei Gruppenpfählen werden Überlappungen und mögliche Zwischenräume der einzelnen Prüfbereiche geometrisch geprüft.
Pfahldurchmesser, Werkzeugbreite und erforderlicher Randbereich bestimmen die seitliche Ausdehnung.
Die Messgeometrie wird auf den gesamten beanspruchten Raum bezogen.
Die seitliche Ausdehnung berücksichtigt auch Werkzeugwechsel, Aufweitungen und mögliche Schräglagen des Bohrstrangs.
Mess- und Bohrtiefe müssen die spätere Einbindelänge und den relevanten Arbeitsraum abdecken.
Vorzeitige Bohrlochenden bleiben als Einschränkung sichtbar.
Der Höhenbezug wird nach Herstellung der Arbeitsplattform kontrolliert, damit Prüftiefe und Pfahlkopfhöhe korrekt zusammenpassen.
Geneigte Elemente werden als dreidimensionaler Korridor behandelt.
Ausrichtung und Länge müssen in Lageplan und Sondierkonzept übereinstimmen.
Geneigte Elemente erhalten eine eindeutige Orientierung im Koordinatensystem und einen nachvollziehbaren räumlichen Endpunkt.
Bewehrung, Leitungen, alte Pfähle und Stahlbauteile werden als mögliche Mess- und Bohrhindernisse erfasst.
Ergänzungen werden vor der Ausführung geplant.
Bestandsgründungen werden nicht nur als Störquelle, sondern auch als mögliches Bohrhindernis in der Einsatzplanung berücksichtigt.
Jede Verschiebung, Vertiefung oder Verfahrensänderung wird mit dem vorhandenen Nachweis abgeglichen.
Der neue Status wird in Punktliste und Projektakte nachgeführt.
Eine Planrevision enthält eine nachvollziehbare Liste der betroffenen Punkte und der daraus folgenden fachlichen Maßnahmen.
Für Gründungselemente mit wechselnden Tiefen oder Durchmessern ist eine nach Gruppen gegliederte Punktliste zweckmäßig. Dadurch können Messkonzept, Aufwand und Ausführungsstatus je Elementtyp nachvollziehbar geplant werden.

Die historische Grundlage und frühere Untersuchungen werden den geplanten Gründungspunkten zugeordnet. Zusätzliche Pfähle, seitliche Arbeitsflächen oder eine verschobene Bauwerksachse können bisher nicht betrachtete Räume betreffen.
Vorhandene Nachweise dem aktuellen Pfahlfeld zuordnen
Durchmesser, Neigung, Einbindetiefe und Herstellverfahren werden zusammen betrachtet. Entscheidend ist, ob die vorgesehene Untersuchung diesen Raum unter den vorhandenen Boden- und Störbedingungen ausreichend erfassen kann. Verbleibende Grenzen werden vor der Herstellung geklärt.
Tiefenbezogene Untersuchung einordnenDie technische Prüfung tiefer Gründungen kann mehrere Verfahren verbinden. Entscheidend ist, welche physikalische Eigenschaft und welcher Flächen- oder Tiefenraum jeweils untersucht werden.
Begründet den historischen Verdacht am Bauwerksstandort und unterstützt die Priorisierung der technischen Erkundung.
Sie weist keine Objekte im einzelnen Pfahl- oder Bohrraum nach.
Sie dient vor allem der räumlichen Einordnung, nicht der punktbezogenen Tiefenfreigabe.
Erfasst ferromagnetische Auffälligkeiten in zugänglichen oberflächennahen Bereichen.
Bestandsbewehrung, Leitungen und Bauwerke können die Messung begrenzen.
Ihre Reichweite endet dort, wo der tiefe Gründungsraum nicht verlässlich erfasst wird.
Kann elektromagnetische Antworten leitfähiger Körper in geeigneten Flächen ergänzend bewerten.
Tiefe, Zielobjekt und technisches Umfeld bestimmen die Aussagefähigkeit.
Die Methode wird nur eingesetzt, wenn sie für das definierte Zielobjekt einen zusätzlichen Erkenntniswert besitzt.
Stellt Reflexionen an Material- und Strukturgrenzen dar und kann Untergrund- oder Bestandsinformationen liefern.
Es identifiziert kein Kampfmittel allein aufgrund eines Radarbildes.
Die Daten können die Planung unterstützen, ersetzen aber keine eindeutige Bewertung des Pfahlkorridors.
Prüft definierte Punkt- und Tiefenräume für Pfähle, Bohrungen und geneigte Elemente.
Sie kann erforderlich sein, wenn geeignete Oberflächenverfahren den späteren Gründungsraum nicht ausreichend erfassen.
Bohrlochqualität, Messstrecke und Punktabstand bestimmen unmittelbar die Verwendbarkeit des Ergebnisses.
Bei einer fachlich geeigneten baubegleitenden Kampfmittelsondierung wird die jeweilige Arbeitslage technisch sondiert und bewertet. Danach folgen kontrollierter lagenweiser Abtrag und ergänzende Sichtkontrolle; diese Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Reines Beobachten des Baggeraushubs reicht dafür nicht aus.
Sie ersetzt keine Tiefenprüfung des späteren Pfahl- oder Bohrkorridors.
Aushublagen, Stopppunkte, Weisungsbefugnisse, Kommunikationswege und Dokumentation werden vor Beginn in der Arbeitsanweisung festgelegt. Die Leistung bleibt an die tatsächlich untersuchten Lagen gebunden.
Planung, Vermessung und Feldteam verwenden dieselben Punktkennungen. Vor der Pfahlherstellung werden Ausführungsplan, Messergebnisse und offene Aufgaben miteinander abgeglichen.
FONTANA-EOD ordnet zunächst Verdachtslage, Gründungsplan und benötigte Aussage ein. Dadurch wird klar, welche Punkte flächig vorbereitet werden können und welche eine eigenständige Tiefenprüfung benötigen.
Vor der Feldarbeit werden Koordinaten, Solltiefen, Durchmesser, Neigungen und Herstellverfahren geprüft. Widersprüchliche Listen oder fehlende Planstände werden geklärt, bevor Bohrungen oder Messungen beginnen.
Mess- und Bohrdaten bleiben über eine eindeutige Punktkennung mit der Ausführungsplanung verbunden. Störungen, vorzeitig beendete Bohrlöcher und nicht erreichte Tiefen werden dokumentiert. Welche Ergänzung für den geplanten Eingriff geeignet ist, wird fachlich geprüft.
Die Schlussfolgerung beschreibt den tatsächlich geprüften Punkt- und Tiefenraum. Sie schafft eine klare Grundlage für Bauleitung und Spezialtiefbau, ohne zusätzliche oder geänderte Gründungselemente einzuschließen.
Bei großen Pfahlfeldern wird die Bearbeitung in technisch und terminlich sinnvolle Lose gegliedert. Der gemeinsame Punkt- und Datenstandard bleibt dennoch unverändert, damit Teilberichte zusammengeführt und spätere Ersatz- oder Zusatzpfähle sicher gegen den vorhandenen Prüfstand bewertet werden können.
Koordinaten, Tiefe, Durchmesser und Herstellverfahren sind vor Beginn abgestimmt.
Die gewählte Messgeometrie muss den späteren Gründungsraum ausreichend erfassen. Bei einer Bohrlochsondierung werden Anordnung und Messstrecken entsprechend festgelegt.
Verrohrung, Tiefe, Störungen und Messbedingungen werden dokumentiert.
Messsignale werden mit Bohrdaten, Bestand und benachbarten Punkten bewertet.
Nicht erreichte oder auffällige Bereiche erhalten einen klaren nächsten Schritt.
Planung und Bauleitung erkennen, welche Gründungen für den dokumentierten Stand bearbeitet sind.
Arbeitsplattform, Punktabsteckung und erreichbare Bohransätze müssen zum vorgesehenen Untersuchungsablauf passen. Ändert sich die Arbeitshöhe durch Aushub oder Aufschüttung, werden die Tiefenangaben vor dem nächsten Eingriff erneut abgeglichen.
Punktkennung, Koordinaten, Höhenbezug und dokumentierter Untersuchungsumfang werden gemeinsam an die Ausführung übergeben. Ein Punkt mit offener Tiefe bleibt als solcher erkennbar. Ergebnisse werden nicht allein wegen einer benachbarten Lage auf weitere Pfähle übertragen.
Bauherr, Tragwerksplanung, Geotechnik, Vermessung, Spezialtiefbau und Kampfmittelfachfirma müssen mit denselben Punkt- und Tiefendaten arbeiten. Änderungen benötigen einen eindeutigen Kommunikationsweg.
Definiert Bauwerk, Termine, Vertragsstruktur und benötigten Nachweis.
Stellt vorhandene Verdachts- und Bestandsunterlagen bereit und koordiniert die Fachbeauftragungen.
Legt Gründungssystem, Punktliste, Querschnitte, Tiefen, Neigungen und Herstellverfahren fest.
Planänderungen werden vor dem Bodeneingriff an alle Beteiligten weitergegeben.
Beschreiben Bodenaufbau, Grundwasser, Bohrbarkeit und geotechnische Randbedingungen.
Baugrundaufschlüsse und Kampfmittelprüfung werden räumlich und terminlich aufeinander abgestimmt.
Überträgt Sollkoordinaten in das Baufeld und dokumentiert Ist-Lagen.
Doppelte Kennungen, Planabweichungen und Höhenänderungen werden vor der Ausführung geklärt.
Plant und führt die beauftragte Kampfmittelprüfung aus und dokumentiert Punktstatus, Ergebnisse und Grenzen.
Die Leistung bleibt auf die vereinbarte Gründungsgeometrie bezogen.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung wird für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden mit ihren projektbezogenen Aufgaben eingebunden. Auflagen und Ansprechpartner werden den tatsächlichen Gründungsabschnitten zugeordnet. Bei einer Fundlage bestimmen die zuständigen Stellen das weitere Vorgehen.
Tiefe und energiereiche Gründungsverfahren erfordern eine belastbare Planung des betroffenen Untergrunds. Gefährdungsbeurteilung, Qualifikation, Prüfgeometrie und Bauablauf werden vor Beginn aufeinander abgestimmt.
In Deutschland betrifft § 7 SprengG die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten; § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Zum Umgang mit Fundmunition zählt nach § 1b SprengG auch deren Aufsuchen. Welche Anforderungen im Projekt greifen, richtet sich nach der tatsächlich beauftragten Tätigkeit und Verantwortungsverteilung.
DGUV Information 201-027 unterstützt die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Kampfmittelräumarbeiten. Auftraggeber und Planung müssen die relevanten Gefährdungen bereits in Erkundung, Leistungsbeschreibung und Baustellenorganisation berücksichtigen.
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung im konkreten Gründungsprojekt wird gesondert geklärt.
Bohr-, Ramm- und Vibrationsverfahren können erhebliche mechanische Belastungen in tiefere Bodenschichten übertragen. Deshalb darf eine oberflächennahe Aussage nicht ungeprüft auf den gesamten Gründungsraum übertragen werden.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den Gefahrenbereich verlassen und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen. Anschließend die Bauleitung informieren.
Die Bauablaufplanung berücksichtigt, dass eine nicht verwertbare Messung oder ein nicht erreichbares Bohrloch zusätzliche Zeit für Ersatzbohrung, Freilegung oder alternative Prüfung auslösen kann. Solche Fälle werden vorab vertraglich und organisatorisch eingeordnet.
Bei Pfahl- und Bohrarbeiten wird der fachliche Nachweis mit dem tatsächlichen Herstellbeginn verknüpft. Zwischen Messung und Ausführung eintretende Änderungen an Gelände, Arbeitsplattform, Bohransatz oder Punktlage werden deshalb vor dem Energieeintrag erneut kontrolliert.
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) enthält unter anderem Vorgaben zur Fachkunde und zu staatlich anerkannten Lehrgängen. Bei Pfahl- und Bohrgründungen wird die erforderliche Qualifikation nach dem tatsächlich beauftragten Untersuchungs- oder Räumumfang bestimmt.
Die DGUV Regel 113-003 betrifft das Zerlegen oder Vernichten von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und bezieht auch die Beseitigung von Fundmunition ein. Ihre Anwendung richtet sich nach diesem Tätigkeitsbereich; sie ersetzt keine auf den geplanten Bodeneingriff bezogene Gefährdungsbeurteilung.
Unternehmen, verantwortliche Personen, Bestellung und Aufgabenbereich werden auf den konkreten Gründungsvorgang abgestimmt.
Gründungsverfahren, Energieeintrag, Geräte, Leitungen, Boden und Arbeitsbereiche werden gemeinsam betrachtet.
Punktgeometrie, Prüftiefe, Bohrlochqualität, Datenübergabe und Nachweis werden vor Vergabe definiert.
Stopppunkte, Verantwortliche und örtliche Stellen werden in die Baustellenorganisation eingebunden.
Punktliste, Verfahren, Tiefen, Qualifikationen und geschuldete Dokumentation werden eindeutig beschrieben.
Absteckung, Leitungen, Bohrlochstatus, Messbericht und aktuelle Ausführungsgeometrie werden abgeglichen.
Verschobene oder geänderte Gründungselemente werden vor ihrer Herstellung erneut fachlich eingeordnet.
Gründungsplan, Punktregister, Bohr- und Messdaten sowie Abschlussbericht bilden eine durchgängige Nachweiskette. Damit lässt sich prüfen, ob die tatsächliche Pfahlausführung vom dokumentierten Untersuchungsraum erfasst wird.
Jedes Gründungselement wird mit Koordinate, Tiefe und Herstellverfahren geführt.
Gründungsraum und Punktplanung vertiefen
Die Bewertung schafft die Grundlage für die technische Tiefenprüfung.
Historische Standortgrundlage prüfen
Die Punktkennung bleibt über Bohrung, Messung und Ausführung erhalten.
Bohrlochsondierung punktbezogen planen
Technische Bedingungen bestimmen die Aussage der Bohrlochmessung.
Sondenführung und Verrohrung abstimmen
Planung und Bauleitung erhalten einen eindeutigen Ausführungsstatus.
Messstrecken und Tiefenbezug bewerten
Die Dokumentation bleibt auf den geprüften Gründungsraum begrenzt.
Gründungsakte und Abschlussbericht dokumentieren

Historische Verdachtsklärung, Tiefenprüfung, baubegleitende Sondierung und Nachweise werden auf denselben Gründungsabschnitt bezogen. Für andere Bauaufgaben nutzen Sie die Branchenübersicht.
Straßen-, Kanal- und Tiefbauarbeiten mit Querungen, Entwässerung und Gründungen nach Bauabschnitt und Tiefe planen.
Gründungsprojekt im Tiefbau prüfen
Historische Verdachtslage auf Bauwerksgrundriss, Pfahlgruppen und tiefe Arbeitsräume übertragen.
Standortverdacht der Gründung klären
Bohr-, Ramm- und Mikropfähle nach räumlichem Verlauf, Prüftiefe und Herstellverfahren untersuchen.
Pfahl- und Bohrpunkte prüfen
Prüfen, ob eine baubegleitende Kampfmittelsondierung für offene Fundament- und Aushubbereiche geeignet ist.
Gründungsaushub koordinieren
Die Bergung fachlich bestätigter Kampfmittel mit dem zulässigen Tätigkeitsumfang und den örtlichen Zuständigkeiten abstimmen.
Auffällige Punkte weiterbearbeiten
Punktregister, Bohrdaten, Messstrecken und Ausführungsstatus in einer belastbaren Gründungsakte bündeln.
Gründungsnachweise ordnen
Projektort und zuständige Stellen für mögliche Fundlagen und regionale Verfahren berücksichtigen.
Regionale Fundwege klären
Gründungsplan, Punktliste, Tiefen und Herstelltermine für die fachliche Prüfung übermitteln.
Gründungsunterlagen einreichen
Nennen Sie Projektort, Bauwerksbezeichnung, aktuellen Planstand und Punktkennungen. Fügen Sie Grundriss, Gründungsdaten und maßgebliche Schnitte mit gemeinsamem Höhenbezug bei. Vorhandene Anforderungen und Berichte werden den betreffenden Punkten und Bauabschnitten zugeordnet.
Ein Messwert ab Geländeoberkante lässt sich nur mit einer Gründungstiefe vergleichen, wenn die Bezugshöhen eindeutig sind. Änderungen der Arbeitsplattform oder Pfahlkopfhöhe müssen daher in den Unterlagen nachvollziehbar bleiben.
Nachweise am Eingriff prüfenEin anderer Durchmesser, eine größere Länge oder eine neue Neigung kann den beanspruchten Bodenraum verändern. Der bisherige Nachweis wird mit der neuen Geometrie verglichen; erforderliche Ergänzungen werden vor der Herstellung dem jeweiligen Punkt zugeordnet.
Fachliche Grundlagen vertiefenVor Bohr-, Ramm-, Vibrations-, Press- oder sonstigen Gründungsarbeiten wird anhand der vorhandenen Erkenntnisse und geplanten Bodeneingriffe geklärt, welche Kampfmitteluntersuchung benötigt wird. Ausschlaggebend sind Gründungsart, Punktlage, Tiefe, Einbringverfahren, Verdachtsgrundlage und der Bereich, den Bohrgerät, Pfahl oder Hilfsmaßnahmen tatsächlich beanspruchen.
Bohrpfähle, Rammpfähle, Mikropfähle, Verpresspfähle, Brunnen- und Senkkastengründungen sowie tiefe Einzelfundamente können eine eigene Punkt- und Tiefengeometrie erfordern. Auch Spundwandanschlüsse, Anker oder Hilfsbohrungen werden berücksichtigt, wenn sie in bisher nicht untersuchte Bodenschichten eingreifen.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand werden die Arbeiten eingestellt. Berühren, bewegen oder graben Sie ihn nicht weiter frei. Verlassen Sie den unmittelbaren Bereich und warnen Sie andere ohne Eigengefährdung. Verständigen Sie in Deutschland die Polizei unter 110; außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Das weitere Vorgehen bestimmen die zuständigen Stellen; eine Projektanfrage ersetzt die Fundmeldung nicht.
Benötigt werden Gründungsplan, Pfahl- oder Bohrpunktliste, Koordinaten, Solltiefen, Durchmesser, Neigungen, Herstellverfahren, Verrohrung, Bauphasen, Baugrund- und Leitungsdaten sowie vorhandene Luftbildauswertungen oder Sondierberichte. Planrevision und Ausführungsstand müssen eindeutig benannt sein.
Behördliche Auskünfte und Auflagen werden mit Datum, vollständigen Anlagen und räumlichem Geltungsbereich beigefügt. In Deutschland werden zuständiger Kampfmittelbeseitigungsdienst, örtliche Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht für den Projektort geklärt; außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Der Prüfbereich wird nicht nur am Ansatzpunkt betrachtet. Neigung, Länge, Durchmesser und räumlicher Verlauf bestimmen den tatsächlich beanspruchten Untergrund. Mess- oder Bohrlochgeometrie werden so angeordnet, dass der spätere Arbeitskorridor einschließlich relevanter Sicherheitsbereiche abgebildet wird.
Bewehrung, Leitungen, Spundwände, vorhandene Pfähle und Stahlbauteile können magnetische oder elektromagnetische Messungen überlagern. Bekannte Einbauten werden vor der Auswertung räumlich erfasst. Nicht ausreichend untersuchte Bereiche werden im Plan ausgewiesen. Für sie werden geeignete ergänzende Verfahren und mögliche Zugänge nach Rückbau oder Freilegung geklärt.
Der Nachweis enthält Punkt- und Bauteilkennung, Koordinate, Soll- und Prüftiefe, Mess- oder Bohrlochgeometrie, verwendetes Verfahren, Störquellen, Befunde, Einschränkungen und Anschlussentscheidung. Er muss eindeutig zeigen, welche Gründungspunkte und Tiefen für die geplante Ausführung bearbeitet wurden.
Entscheidend sind Zahl und Tiefe der Punkte, Raster- oder Achsgeometrie, Gründungsverfahren, Bohrbarkeit, Verrohrung, Grundwasser, Zugänglichkeit, Leitungs- und Bestandsumfeld, verfügbare Arbeitsfenster, Vermessung, Datenprüfung und Dokumentationsumfang. Belastbare Angebote setzen deshalb eine aktuelle Gründungsplanung voraus.
Eine qualifizierte Anfrage verbindet Bauwerksstandort, Gründungssystem und aktuelle Ausführungsgeometrie. Dadurch können Prüfbohrungen, Messstrecken und Nachweise belastbar kalkuliert werden.
Baugrund- und Kampfmittelbohrungen sollten in der Terminplanung klar voneinander unterschieden werden. Auch wenn sich Arbeitsabläufe kombinieren lassen, bleiben Messziel, Verantwortlichkeit und geforderte Dokumentation fachlich eigenständig.
Auch die geplante Arbeitsplattform gehört in die Anfrage. Ihre Höhe und Lage beeinflussen Bohransatz, Prüftiefe, Gerätestandort und den späteren Abgleich zwischen Soll- und Ist-Koordinaten. Änderungen der Plattform werden vor dem Gründungsbeginn fachlich berücksichtigt.
Übermitteln Sie Projektadresse, Lageplan, Bauwerksachsen, Gründungsart, Pfahl- oder Bohrpunktliste und aktuelle Planrevision.
Bei mehreren Varianten wird gekennzeichnet, welche Lösung verbindlich bearbeitet werden soll.
Benötigt werden Koordinaten, Durchmesser, Solltiefen, Neigungen, Einbringverfahren, Verrohrung und mögliche Hilfsbohrungen.
Auch nachträgliche oder temporäre Gründungselemente werden berücksichtigt.
Fügen Sie Leitungspläne, Bestandsfundamente, Baugrunddaten, Grundwasserangaben, historische Bewertung, frühere Sondierungen und Bauzeiten bei.
Zugänge und verfügbare Gerätestandplätze beeinflussen die praktische Umsetzung.
Für eine erste Prüfung reichen häufig Lageplan, Pfahlliste, Gründungsverfahren, maximale Tiefe, Punktzahl, Bauzeit und vorhandene Verdachtshinweise. FONTANA-EOD benennt anschließend fehlende Unterlagen und die für die Gründungspunkte geeigneten Untersuchungen.
Bei großen Pfahlfeldern kann die Bearbeitung nach Gründungsabschnitten und Herstellungsterminen gegliedert werden. Punktkennungen und Datenstruktur bleiben über das gesamte Bauwerk einheitlich.
Zusätzlich sollte angegeben werden, ob Gründungsbohrungen gleichzeitig als Baugrundaufschluss dienen oder ob separate Kampfmittelsondierbohrungen vorgesehen sind. Diese Unterscheidung beeinflusst Bohrdurchmesser, Verrohrung, Reihenfolge und Verantwortlichkeit.
Bei zeitkritischen Pfahlfeldern hilft eine Prioritätenliste, um zuerst die Punkte zu bearbeiten, die für Probebelastung, Kranstand oder den Beginn des Spezialtiefbaus benötigt werden.
Für Pfahlgruppen, Probepfähle und dynamische oder statische Probebelastungen sollte die zeitliche Reihenfolge genannt werden. So lässt sich der erforderliche Punktstatus an die tatsächliche Herstellung koppeln und unnötige Doppelbearbeitung vermeiden.
Lageplan, Achsen, Bauteile und Planrevision.
Koordinaten, Durchmesser, Neigung und Solltiefe.
Bohren, Rammen, Vibrieren, Pressen oder Verpressen.
Unterlage für Ausführungsplanung, Bauleitung und Spezialtiefbau.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.