Projektweg
Der schnellste Weg zur richtigen Entscheidung.

Ein neues Pumpenfundament oder eine geänderte Leitung kann in Bodenbereiche reichen, die ein älterer Kampfmittelbericht nicht erfasst. FONTANA-EOD klärt mit Ihnen den Untersuchungsbedarf für die geplanten Arbeiten. Grundlage sind der Anlagenplan, die Eingriffstiefen und vorhandene Berichte. Die Ergebnisse werden den tatsächlich untersuchten Bereichen zugeordnet.
Geplante Bauteile mit alten Berichten abgleichen.
Arbeitsflächen und Zugang mit dem Betreiber klären.
Kampfmittelprüfung und Wassertechnik getrennt planen.
Für ein Vorhaben am Wasserwerk oder an der Kläranlage zählt der genaue Eingriff in den Untergrund. Eine ältere Untersuchung kann hilfreich sein, muss aber zur neuen Fläche, Tiefe und Bauhandlung passen. Stellen Sie daher zuerst dar, was erhalten bleibt, was zurückgebaut wird und wo neue Erdarbeiten vorgesehen sind. Geben Sie dafür die betroffenen Bauteile und Arbeitsflächen im Plan an.

Eine Erweiterung am Wasserwerk oder an der Kläranlage kann Gebäude, Becken, technische Einrichtungen und verbindende Leitungen umfassen. Stellen Sie die tatsächlich vorgesehenen Erdarbeiten mit Lage und Tiefe dar. FONTANA-EOD ordnet vorhandene Erkenntnisse diesen Eingriffen zu. Die Bezeichnung der Gesamtanlage beschreibt noch keinen Untersuchungsumfang. Auch kleine Anschlüsse außerhalb der eigentlichen Erweiterungsfläche gehören in den Plan, wenn dafür bislang nicht beschriebene Bodenbereiche beansprucht werden.
Leistungen für die geplanten Bodenarbeiten wählen
Bei einem Umbau wird erläutert, welche Bauteile erhalten bleiben und welche entfernt werden. Rückbau kann andere Bodenbereiche betreffen als die später sichtbare neue Anlage. Ergänzen Sie deshalb Arbeitsräume und vorübergehende Bauzustände. Verfügbare Bestandsunterlagen helfen, bekannte Einbauten und Leitungslagen zuzuordnen. Unklare Angaben werden kenntlich gemacht, damit die fachliche Vorbereitung sie nicht als bereits gesicherten Zustand übernimmt.
Bestand und Rückbauzustand dokumentieren
Die Auswahl einer technischen Untersuchung richtet sich nach der konkreten Fachfrage und den örtlichen Bedingungen. Befestigungen, Bewehrung und Leitungsbestand können für ihre Vorbereitung relevant sein. Beschreiben Sie daher nicht nur die Fläche, sondern auch den erreichbaren Arbeitsbereich. Eine pauschale Methodenfestlegung für die gesamte Anlage würde unterschiedliche Voraussetzungen übergehen. Die erreichbare Aussage und ein möglicher Ergänzungsbedarf werden für den vorgesehenen Eingriff geklärt.
Verfahren an die Untersuchungsaufgabe anpassen
Bei einem neuen Becken oder einem Anbau werden Baugrube, Gründung und notwendige Arbeitsräume zusammen dargestellt. Unterschiedliche Höhen und Tiefen können ergänzende Schnitte erfordern. Der räumliche Bezug zu vorhandenen Bauwerken bleibt erkennbar. Frühere Berichte werden daraufhin gelesen, welche dieser Bereiche sie tatsächlich behandeln. Eine Untersuchung einer benachbarten Verkehrsfläche wird nicht allein wegen ihrer Nähe auf die neue Baugrube übertragen.
Untersuchungsaufgaben für Becken und Bauwerke klären
Technische Einrichtungen können örtlich begrenzte, aber gegenüber der Umgebung tiefere Eingriffe auslösen. Geben Sie für jedes Fundament Lage und geplante Tiefe an. Bei Ersatzmaßnahmen erläutert die Planung, ob die vorhandene Gründung weiterverwendet oder der Boden erneut beansprucht wird. Die technische Funktion des Aggregats ersetzt diese bauliche Beschreibung nicht. Für die Kampfmittelprüfung ist die tatsächliche Bauhandlung maßgeblich.
Fundamente tiefenbezogen untersuchen
Neue Leitungen werden mit Trasse, Anschlussstellen und örtlichen Vertiefungen gemeinsam beschrieben. Ein kurzer Anschluss an ein bestehendes Bauwerk kann einen bislang nicht behandelten Bodenbereich betreffen. Leitungsauskünfte und Angaben zum Betriebszustand werden durch die zuständigen Stellen bereitgestellt. Die Kampfmittelprüfung beantwortet eine eigene Fachfrage. Ihre Vorbereitung führt diese Unterlagen mit der geplanten Bauaufgabe zusammen, ohne deren unterschiedliche Aussagen zu vermischen.
Rohrtrassen und Anschlussgruben einordnen
Vorübergehende Geräteflächen, Zufahrten oder Leitungsführungen können außerhalb des endgültigen Bauwerks liegen. Beschreiben Sie, ob dafür Boden abgetragen, befestigt oder verankert wird. Diese Eingriffe werden im Plan von einer bloßen Nutzung vorhandener Flächen unterschieden. Die organisatorische Bereitstellung einer Fläche sagt allein noch nichts über ihren fachlichen Untersuchungsstand aus. Zugang und konkrete Bodenarbeit werden deshalb gemeinsam in die Vorbereitung aufgenommen.
Zufahrten und Baustelleneinrichtung abstimmenZeigen Sie Becken, Fundamente und Leitungswege mit ihren jeweiligen Bodenarbeiten. Rückbau und vorübergehende Arbeitsräume werden einbezogen. Damit lässt sich der fachliche Umfang aus der tatsächlichen Bauhandlung ableiten.
Berichte werden mit ihren vollständigen Anlagen und dem damaligen Planbezug bereitgestellt. Die aktuelle Maßnahme wird mit dieser Reichweite verglichen. Ein früherer Auftragstitel allein beschreibt keine automatisch passende Untersuchung.
Benennen Sie Zugänge und die zuständige Betreiberkontaktperson. Vorläufige Angaben bleiben als solche erkennbar. Die Fachfirma kann den benötigten Umfang anschließend mit den tatsächlich verfügbaren Arbeitsbereichen abstimmen.
Soll beispielsweise eine zusätzliche Pumpe ein neues Fundament erhalten, stellen Sie dessen Abmessungen und Tiefe dar. Dasselbe gilt für andere erdberührte Anlagenteile. Kennzeichnen Sie unterirdische Bestandsbauteile, die den Arbeitsraum begrenzen, und geben Sie an, wo Angaben im Bestandsplan fehlen oder unklar sind.
Für einen geplanten Anbau sind Eingriffe außerhalb, unterhalb oder im Bereich eines bestehenden Bauwerks getrennt zu beschreiben. Alte Gründungen und Bauwerksreste können die Untersuchung beeinflussen. Für Arbeiten im gefüllten Becken oder im Inneren eines Behälters werden ein eigener Leistungsumfang und geeignete Fachleistungen gesondert geklärt.
Erfassen Sie Verbindungen innerhalb des Betriebsgeländes mitsamt Schächten und Anschlussstellen. Eine Trasse kann zwischen mehreren bereits untersuchten Flächen verlaufen. Prüfen Sie, ob die dazwischenliegenden Bodenbereiche ebenfalls erfasst wurden. Für längere Wasser- und Abwasserleitungen werden die Angaben zur Trassenplanung mit der aktuellen Verbindung abgeglichen; am Anlagenstandort ist die Zuordnung zum jeweiligen Bauteil besonders wichtig.
Ein aktueller Plan zeigt Grenzen, Tiefen und Anschlussstellen. Mehrere Bauphasen werden unterschieden. Ergänzende Schnitte verdeutlichen Bauteile, deren räumliche Ausdehnung in der Draufsicht allein nicht ausreichend erkennbar ist.
Verfügbare Informationen zu Leitungen und Bauwerken werden mit dem geplanten Eingriff zusammengeführt. Bekannte Unklarheiten bleiben benannt. Die zuständigen Ansprechpartner stehen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
Der Bericht bleibt mit seinen räumlichen Anlagen verbunden. Die Projektakte zeigt, welcher Umfang tatsächlich ausgeführt wurde. Für spätere Bodenarbeiten wird dieser dokumentierte Stand mit der neuen Planung verglichen.
Bezeichnen Sie die untersuchten Bauteile und Flächen eindeutig. Ergebnispläne, Lage- und Höhenbezug sowie offene Bereiche unterstützen die spätere Zuordnung. Das ist auch bei einer kleineren Ersatzmaßnahme wichtig: Wird eine neue Baugrube neben einer älteren angelegt oder tiefer hergestellt, wird geprüft, ob der dokumentierte Untersuchungsumfang diese neuen Arbeiten erfasst. Erforderliche Anschlussuntersuchungen oder Freilegungen werden dem betroffenen Bereich zugeordnet. Die Bergung bestätigter Kampfmittel wird mit zulässigem Tätigkeitsumfang, örtlichen Zuständigkeiten und Dokumentation abgestimmt. Nach tatsächlichen Freilegungs- oder Räumarbeiten werden die zugehörigen Befund- und Räumprotokolle aufgenommen.
Führen Sie Kampfmittelberichte, wassertechnische Unterlagen und betriebliche Entscheidungen in der Projektakte zusammen, jeweils mit ihrem tatsächlichen Gegenstand. Die Bewertung der Trinkwasserqualität und der Reinigungsleistung einer Kläranlage übernehmen die hierfür zuständigen Fachstellen. Die zuständigen Verantwortlichen entscheiden anhand der erforderlichen Unterlagen über ihre jeweiligen nächsten Schritte.
Fachliche Grundlagen: BFR KMR: Räumplanung mit Räumkonzept – Einleitung · BFR KMR: Geophysik · BFR KMR: Dokumentation · § 13 TrinkwV: Anforderungen an Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen · § 60 WHG: Abwasseranlagen · DGUV: FAQ Kampfmittelräumung · § 8 ArbSchG: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung enthalten Vorgaben zu historischer und technischer Erkundung, Räumkonzept, Vergabe und Dokumentation für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes. Ihre Anwendung auf den konkreten Anlagenumbau sowie örtlich geltende Anforderungen und Zuständigkeiten werden gesondert geklärt.
Geben Sie an, welcher Anlagenteil betroffen ist und welche Wege für die Vorbereitung und Untersuchung zur Verfügung stehen. Beschreiben Sie geplante Bodenarbeiten auch an vorübergehenden Umleitungen oder Arbeitsflächen. Kennzeichnen Sie, welche Arbeitsschritte ausschließlich oberirdisch erfolgen und welche den Boden verändern.
Für die konkrete Arbeit müssen Betreiber, Bauleitung und Fachfirmen ihre jeweiligen Aufgaben kennen. Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, arbeiten die Arbeitgeber in Deutschland nach § 8 ArbSchG beim Arbeitsschutz zusammen. Legen Sie dafür die betrieblichen Vorgaben, die Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit und die Kampfmittelbewertung jeweils gesondert vor.
Vorhandene Berichte und historische Grundlagen werden dem Eingriff zugeordnet. Boden, Leitungen, erhaltene Fundamente und erreichbare Arbeitsflächen bestimmen, welche technische Untersuchung geeignet ist. Verfahren, Arbeitsschutz und notwendige Vorarbeiten werden mit Betreiber und Bauleitung vor der Durchführung abgestimmt.
Die beauftragte Untersuchung wird in den abgestimmten Becken-, Fundament- und Anschlussbereichen ausgeführt. Messdaten, Befunde und Einschränkungen werden mit Lage-, Tiefen- und Planbezug aufgenommen.
Messdaten und Befunde werden fachlich ausgewertet. Noch offene Bereiche, erforderliche Anschlussuntersuchungen und die nächste Entscheidung werden für Betreiber, Planung und Bauleitung benannt.
Halten Sie vor dem nächsten Bauabschnitt fest, welche Flächen untersucht wurden und welche Fragen noch offen sind. Ändert sich die Tiefe eines Schachts oder die Lage einer Verbindung, erfolgt ein Abgleich mit dem bisherigen Ergebnis. Eine abgeschlossene Teiluntersuchung ist keine pauschale Bescheinigung für das gesamte Betriebsgelände.
Befestigungen, Stahlbeton, metallische Leitungen und vorhandene Fundamente können geophysikalische Messungen beeinflussen. Geben Sie für die Untersuchungsplanung an, welche Bauteile und Befestigungen noch vorhanden sind. Eine im Plan als frei dargestellte Fläche ist nicht ohne Weiteres frei von unterirdischen Einbauten.
Beschreiben Sie, welche Rückbauarbeiten vor einer Untersuchung vorgesehen sind und welche Eingriffe selbst noch geklärt werden müssen. Auch für die vorherigen Rückbauarbeiten wird geklärt, ob und welche Kampfmitteluntersuchung erforderlich ist. Das Vorgehen wird anhand der Verdachtslage, Baufolge und Untersuchungsbedingungen festgelegt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist keine baubegleitende Kampfmittelsondierung. Ob dieses Verfahren für den geplanten Eingriff geeignet ist, wird fachlich geprüft. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor Bodeneingriffen bei Rodung, Aufbruch oder Herstellen von Zuwegungen und Arbeitsflächen eingeplant. Später zugängliche Teilflächen werden vor den jeweiligen Folgeeingriffen untersucht.
Für die Bewertung der Wasserbeschaffenheit, der Anlagentechnik oder des Zustands eines Behälters sind die dafür verantwortlichen Fachstellen zuständig. Stimmen Sie deren Prüfungsergebnisse mit der Bauplanung ab. Der Kampfmittelbericht dokumentiert die vereinbarten Bodenbereiche als gesonderte Unterlage.
Bei Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen werden die betroffenen Bauteile mit ihren tatsächlichen Bodenarbeiten beschrieben. Die Fachprüfung unterscheidet flächige Bereiche, Leitungsachsen und tiefe Einzelpunkte.
Historische Luftbildauswertung und andere Altunterlagen helfen, eine Verdachtsgrundlage räumlich einzuordnen. Dabei kommt es auf verfügbare Aufnahmen, deren Aussagefähigkeit und die Abgrenzung der betrachteten Fläche an. Ein fehlender erkennbarer Befund ist von einer technisch untersuchten Bodenfläche zu unterscheiden. Die Auswertung wird mit dem geplanten Eingriff und weiteren vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt. Sie kann die Auswahl einer Untersuchung unterstützen, ist aber keine Messung des heutigen Untergrunds und keine Bestätigung für alle künftigen Arbeiten.
Luftbildauswertung einordnenGeomagnetische Verfahren erfassen magnetische Auffälligkeiten. Ob damit die konkrete Untersuchungsaufgabe bearbeitet werden kann, hängt unter anderem von erwarteten Objekten, Untergrund, Störeinflüssen und erforderlichem Untersuchungsbereich ab. Zäune, Leitungen oder baulicher Bestand können die Auswertung beeinflussen. Ein Messsignal wird deshalb nicht allein aufgrund seiner Stärke als Kampfmittel bezeichnet. Verfahren, Auswertung und gegebenenfalls weitere Klärung werden als zusammenhängende Fachaufgabe geplant.
Geomagnetik fachlich abgrenzenElektromagnetische Untersuchungen können für bestimmte metallische Zielobjekte und Standortbedingungen geeignet sein. TDEM erfasst zeitabhängige elektromagnetische Antworten elektrisch leitfähiger Körper. Die Eignung wird für die jeweilige Aufgabe begründet und nicht aus der bloßen Verfügbarkeit eines Geräts abgeleitet. Auch hier sind störende Einbauten, erreichbare Flächen und die verlangte Aussage zu berücksichtigen. Ergebnisse werden mit Lage und Untersuchungsbedingungen dokumentiert. Ob eine ergänzende Methode benötigt wird, ergibt sich aus der fachlichen Bewertung und bleibt eine konkrete Projektentscheidung.
Elektromagnetische Untersuchung einordnenGeoradar kann unter geeigneten Bedingungen Informationen über Strukturen und Reflexionen im Untergrund liefern. Bodenverhältnisse, Feuchtigkeit, Einbauten und die jeweilige Untersuchungsaufgabe beeinflussen die Auswertbarkeit. Eine Auffälligkeit ist nicht automatisch ein Kampfmittel und ein unauffälliger Bereich kein allgemeiner Nachweis für beliebige Tiefen. Die fachliche Interpretation und die Grenzen werden mit dem Auftrag dokumentiert. Eine Untersuchung für andere Zwecke wird nicht ungeprüft als Kampfmittelnachweis übernommen.
Georadar und AussagegrenzenBei tieferen Eingriffen kann zu prüfen sein, ob eine Untersuchung von der Oberfläche die notwendige Aussage erreicht oder ein anderes Vorgehen erforderlich ist. Für einzelne Pumpenfundamente oder Schächte wird das zu prüfende Bodenvolumen mit der erreichbaren Messabdeckung abgeglichen, bevor ein Bohrpunktraster festgelegt wird. Erforderliche Untersuchungen und Schutzmaßnahmen werden vor dem Herstellen der Bohrungen bestimmt. Lage, Tiefe, Bohrpunktanordnung und vorhandene Leitungen gehören dann zur Vorbereitung. Auch die Herstellung von Untersuchungszugängen muss fachlich geeignet geplant sein. Eine allgemeine Meterangabe oder ein Standardraster ersetzt diese Aufgabe nicht. Die Ergebnisse bleiben an die tatsächlich bearbeiteten Bereiche und das angewandte Verfahren gebunden. Bei Untersuchungen aus Sondierbohrungen werden auch Verrohrung, Bohrtiefe und Dokumentation auf die Aufgabe und die örtlichen Bedingungen abgestimmt.
Tiefe Eingriffe vorbereitenWenn eine notwendige Vorabuntersuchung nicht vollständig möglich ist, wird geprüft, ob eine fachlich geplante baubegleitende Vorgehensweise geeignet ist. Die jeweilige Arbeitslage wird technisch sondiert und bewertet, bevor kontrollierter lagenweiser Abtrag mit ergänzender Sichtkontrolle folgt. Die Schritte werden bis zur vereinbarten Sohle wiederholt. Aushublagen, Stoppsignal, Weisungsbefugnisse, Meldewege und Dokumentation werden vor Beginn mit Bauleitung und Fachpersonal abgestimmt. Reine Sichtbeobachtung des Aushubs ist kein beliebiger Ersatz für eine notwendige Sondierung. Die Bauleitung benötigt eine verständliche Beschreibung, wann Facharbeiten erfolgen, wie neue Erkenntnisse behandelt werden und welche Bereiche weiterhin offen bleiben.
Baubegleitendes Vorgehen abstimmenFONTANA-EOD stimmt die Kampfmittelfacharbeit auf die vorgesehenen Eingriffe und die verfügbaren Erkenntnisse ab. Der aktuelle Planstand beschreibt die räumliche Grundlage. Betreiberangaben ergänzen die organisatorischen Bedingungen. Der vereinbarte Umfang bleibt in Durchführung und Dokumentation erkennbar. Dadurch lässt sich das Ergebnis später einer bestimmten Bauphase zuordnen, auch wenn weitere Umbauten an derselben Anlage zeitlich getrennt folgen.
Untersuchungsaufgabe besprechenDie Bauplanung erläutert Lage, Tiefen und Änderungen. Der Betreiber beschreibt Zugang und die Bedingungen angrenzender genutzter Bereiche. Für wassertechnische Fragen können zusätzliche Fachstellen zuständig sein. Benennen Sie die Ansprechpartner nach ihrer Aufgabe. Die Projektkoordination führt die Informationen zusammen; fachliche Entscheidungen bleiben den hierfür benannten Verantwortlichen zugeordnet. Offene Angaben erhalten damit einen klaren Weg zur Klärung.
Vor der Durchführung wird geprüft, ob die vereinbarte Fläche unter den beschriebenen Bedingungen zur Verfügung steht. Geänderte Leitungsführungen, Baustelleneinrichtungen oder Zugänge können eine erneute Abstimmung erfordern. Nicht bearbeitete Teilflächen bleiben in den Unterlagen erkennbar. Sie werden nicht allein aufgrund derselben Anlagenbezeichnung einem abgeschlossenen Ergebnis zugerechnet. Für eine spätere Bearbeitung wird der noch offene Umfang konkret beschrieben.
Verschiebt sich ein Fundament oder wird eine Anschlussgrube tiefer geplant, erhält die Fachfirma den neuen Planstand. Die Änderung wird gegenüber der früheren Fassung kenntlich gemacht. Vorhandene Ergebnisse werden dann mit dem tatsächlichen neuen Eingriff verglichen. Die frühere Dokumentation bleibt erhalten. Ein zusätzlicher Bedarf wird als eigene Fachaufgabe zugeordnet, statt die ursprüngliche Aussage pauschal auf die veränderte Planung auszudehnen.
Bericht und Plananlagen werden zusammen an die Projektverantwortlichen übergeben. Erkennbar bleiben bearbeitete Bereiche, relevante Bedingungen und offene Fragen. Die Bauleitung kann die Unterlagen mit den anstehenden Arbeiten vergleichen. Bei späteren Erweiterungen bilden sie eine nachvollziehbare Grundlage. Eine kurze Abschlussmitteilung ohne räumliche Anlagen genügt dagegen nicht, um den damaligen Untersuchungsumfang für einen neuen Anschluss oder eine tiefere Gründung zu beurteilen.
Wenn Beckenlage oder Leitungsführung noch nicht endgültig feststehen, werden die Varianten im Plan unterscheidbar dargestellt. Bereits bekannte Tiefen und vorhandene Erkenntnisse können der nächsten Planungsentscheidung zugeordnet werden. Die erste Abstimmung klärt, welche Informationen noch fehlen. Eine Untersuchung aller denkbaren Varianten folgt daraus nicht automatisch. Der konkrete Leistungsumfang wird auf die ausgewählte Bauaufgabe und ihre tatsächlichen Eingriffe bezogen.
Eine etappenweise Ausführung benötigt eindeutig bezeichnete Bereiche. Ergänzen Sie geplante Reihenfolge, Zugänge und die jeweiligen Bodenarbeiten. Vorhandene Fachberichte werden mit diesen Abschnitten verglichen. Noch offene Anschlussstellen bleiben erkennbar, auch wenn benachbarte Flächen bereits bearbeitet sind. Die Projektorganisation stimmt die Untersuchung mit dem Bauablauf ab und hält fest, welche Voraussetzungen vor dem nächsten Eingriff geklärt sein müssen.
Bei einem Umbau im laufenden Betrieb erläutert der Betreiber die für den Arbeitsbereich geltenden Bedingungen. Die Fachfirma beschreibt die Anforderungen ihrer vorgesehenen Tätigkeit. Daraus wird ein konkreter Ablauf abgestimmt. Wenn Zugang oder Betriebsbedingungen wechseln, werden deren Auswirkungen auf die tatsächlich ausführbare Facharbeit neu betrachtet.
Für eine spätere Leitung oder örtliche Gründung werden die damaligen Ergebnisunterlagen und der neue Eingriffsplan gemeinsam gelesen. Entscheidend sind Lage, Tiefe und die dokumentierte fachliche Reichweite. Ein bekannter Standort kann weiterhin neue Bodenbereiche enthalten. Vorhandene Erkenntnisse werden verwendet, soweit sie passen. Eine ergänzende Aufgabe erhält ihren eigenen nachvollziehbaren Bezug, ohne die frühere Dokumentation nachträglich umzudeuten.

Nennen Sie Ort, Anlage und betroffenen Bauabschnitt. Interne Bezeichnungen für Becken, Gebäude oder technische Einrichtungen werden mit dem Plan verbunden. Ergänzen Sie eine erreichbare Projektkontaktperson und die vorgesehene Zufahrt. Die regionale Übersicht unterstützt die Orientierung. Für die fachliche Anfrage werden darüber hinaus die konkreten Bodenarbeiten benötigt; eine postalische Adresse beschreibt deren Grenzen und Tiefen allein noch nicht.

Bereits vorhandene Entscheidungen, Fachberichte und projektbezogene Anforderungen werden vollständig mit ihren Anlagen übermittelt. Kennzeichnen Sie, auf welche Maßnahme und Fläche sie sich beziehen. Eine Unterlage zur ursprünglichen Anlage kann einen anderen Umfang haben als die aktuelle Erweiterung. Die jeweils zuständigen Stellen bleiben für Rückfragen benannt. So können vorhandene Erkenntnisse und örtliche Anforderungen auf denselben aktuellen Planstand bezogen werden.
In Deutschland gelten für wassertechnische Aufgaben eigene Regelungen: § 13 TrinkwV regelt unter anderem Planung, Errichtung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen. § 60 WHG enthält Anforderungen an Abwasseranlagen. Wasserrechtliche und hygienische Fragen sowie gegebenenfalls erforderliche behördliche Entscheidungen klären Betreiber und zuständige Fachstellen für das jeweilige Vorhaben.
Die Projektplanung verbindet unterschiedliche Fachaufgaben. Für die Kampfmittelprüfung werden die konkreten Eingriffe und vorhandenen Erkenntnisse zum Untergrund beschrieben. Wassertechnische und hygienische Anforderungen bleiben ihrem jeweiligen Gegenstand zugeordnet. Die Unterlagen werden für die Bauvorbereitung zusammengeführt, ohne ihre Aussagen zu vermischen. Die Ergebnisse bleiben den jeweils untersuchten technischen, wasserhygienischen oder kampfmittelfachlichen Aufgaben zugeordnet.
Ergebnisse und Begriffe vertiefenEine Flächenangabe allein beantwortet nicht, ob eine neue Baugrube oder ein tieferer Schacht erfasst ist. Lesen Sie den Bericht mit den zugehörigen Plänen und dokumentierten Einschränkungen. Die neue Bauarbeit muss sich dieser Aussage zuordnen lassen. Bei einer unklaren Grenze wird die Frage vor der Verwendung des Ergebnisses geklärt. Eine allgemeine Standortbezeichnung ersetzt diesen räumlichen Vergleich nicht.
Dokumentierte Flächen und neue Tiefen vergleichenDie Anfrage kann zunächst das Bauvorhaben und die dafür benötigte Aussage beschreiben. Unterlagenauswertung, technische Untersuchung und baubegleitende Tätigkeit erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Leistungsübersicht unterstützt deren Einordnung. FONTANA-EOD stimmt darauf den passenden Umfang für den konkreten Eingriff ab. Eine einzelne Methodenbezeichnung sollte weder die örtlichen Bedingungen noch bereits vorhandene Erkenntnisse oder offene Anschlussbereiche verdecken.
Passende Fachleistungen auswählenDie Planung stellt Lage, Tiefe und Bauhandlung dar und führt Änderungen nachvollziehbar nach. Auch kleinere Anschlussgruben bleiben erkennbar. Sie können für den Vergleich mit einer früheren Untersuchung wesentlich sein.
Der Betreiber beschreibt Zugang und organisatorische Bedingungen der Anlage. Weitere Fachstellen bearbeiten ihre jeweiligen wassertechnischen Aufgaben. Die Projektkoordination verbindet diese Angaben mit der konkreten Vorbereitung der Bodenarbeiten.
Die Fachfirma bearbeitet die vereinbarte Kampfmittelfrage und dokumentiert den tatsächlich ausgeführten Umfang. Bericht und Anlagen halten dessen räumliche Reichweite fest. Andere fachliche Entscheidungen bleiben den zuständigen Stellen zugeordnet.
In Deutschland übernehmen die Kampfmittelbeseitigungsdienste der Länder und örtlich zuständige Behörden Aufgaben der Gefahrenabwehr und Fundbearbeitung. Ihre Einbindung sowie die Aufgaben von Ordnungsbehörde und gegebenenfalls Bauaufsicht werden für den Projektort geklärt. Außerhalb Deutschlands gelten die dortigen Zuständigkeiten. Ansprechpartner, Auflagen und Meldewege werden der konkreten Baumaßnahme zugeordnet.
In Deutschland wird ein möglicher Kampfmittelfund unverzüglich der Polizei unter 110 gemeldet. Die zuständigen Stellen veranlassen die Gefahrenabwehr und binden den behördlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst entsprechend dem örtlichen Verfahren ein. Außerhalb Deutschlands gilt der örtliche Notrufweg. Betriebliche Abläufe und vereinbarte private Facharbeit werden in der Projektorganisation gesondert zugeordnet.
Der Betreiber erläutert die Bedingungen des Anlagenbetriebs und benennt die zuständigen Ansprechpartner. Wassertechnische Anforderungen werden durch die hierfür verantwortlichen Fachstellen behandelt. Für die Kampfmittelprüfung werden daraus die konkreten Bodenarbeiten und organisatorischen Rahmenbedingungen bereitgestellt. Die fachlichen Unterlagen behalten ihren jeweiligen Gegenstand. Die weiteren erforderlichen Entscheidungen zum Betrieb oder Umbau werden durch die jeweils zuständigen Verantwortlichen getroffen.
Die Planung beschreibt Bauteile, Lage und Tiefe der vorgesehenen Arbeiten. Die Bauleitung stellt die dafür relevanten Ergebnisunterlagen bereit. Ändert sich die Ausführung, wird der neue Eingriff mit dem bisherigen Fachstand verglichen. Dies betrifft auch zusätzliche Arbeiten in einem bereits bekannten Bauabschnitt. Der verfügbare Termin oder die geringe Größe eines Anschlusses ersetzt die fachliche Zuordnung nicht.
FONTANA-EOD dokumentiert die vereinbarte und ausgeführte Kampfmittelfacharbeit. Räumliche Grenzen und maßgebliche Bedingungen bleiben nachvollziehbar. Die Projektorganisation führt diese Ergebnisse mit den weiteren Unterlagen zusammen. Offene Anforderungen werden für die nächste Bauentscheidung ausdrücklich benannt. Die nächste Bauentscheidung kann sich damit auf den tatsächlich erreichten Fachstand beziehen, während andere technische und betriebliche Zuständigkeiten bei den verantwortlichen Stellen bleiben.
In Deutschland werden für die vorgesehenen Tätigkeiten die Anforderungen an Erlaubnis, Befähigung und Verantwortlichkeit nach dem Sprengstoffgesetz und der 1. SprengV geklärt. § 7 SprengG betrifft die gewerbliche Erlaubnis für erlaubnispflichtige Tätigkeiten, § 20 SprengG den Befähigungsschein verantwortlicher Personen. Nach § 1b SprengG zählt auch das Aufsuchen von Fundmunition zum Umgang. Die DGUV Information 201-027 unterstützt die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Regel 113-003 wird ihrem Gegenstand des Zerlegens oder Vernichtens von Explosivstoffen beziehungsweise entsprechenden Gegenständen und der Beseitigung von Fundmunition entsprechend bei einschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt. Die BFR KMR enthalten Vorgaben für ihren festgelegten Aufgabenbereich des Bundes; ihre Anwendung auf den konkreten Anlagenumbau und standortbezogene Anforderungen werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

Ältere Pläne und Luftbilder können einen anderen Ausbauzustand der Anlage zeigen. Stellen Sie verfügbare Unterlagen vollständig bereit und kennzeichnen Sie bekannte Veränderungen. Der räumliche Bezug zur heutigen Bauaufgabe wird fachlich eingeordnet. Ein einzelner Bildausschnitt wird nicht als vollständige Bewertung aller aktuellen Erweiterungsflächen verwendet. Der weitere Umfang ergibt sich aus den verfügbaren Erkenntnissen und den tatsächlich vorgesehenen Bodenarbeiten.
Historische Grundlagen vertiefen
Fotos können Zufahrten, Befestigungen und sichtbare Einbauten veranschaulichen. Ordnen Sie den Aufnahmebereich dem Lageplan zu und erläutern Sie, welche Fläche für die geplante Tätigkeit erreichbar sein soll. Die Bilder ergänzen die Vorbereitung. Unterirdische Leitungen, Eingriffstiefen und fachliche Untersuchungsergebnisse lassen sich daraus allein nicht bestimmen. Dafür werden die jeweiligen Bestands-, Planungs- und Ergebnisunterlagen herangezogen.
Dokumentation einordnen
Berichte und Anlagen bleiben als zusammengehörige Unterlagen in der Projektakte. Ein späterer Bearbeiter sollte Planstand, Fläche und tatsächlichen Umfang der Facharbeit nachvollziehen können. Nicht bearbeitete Bereiche werden dabei weiterhin erkennbar gehalten. Für eine spätere Erweiterung wird die Dokumentation mit der neuen Bauaufgabe verglichen. Ihr Wert bleibt dadurch erhalten, ohne ihre ursprüngliche Reichweite unbemerkt auf andere Bodenarbeiten zu übertragen.
Ergebnisunterlagen nachvollziehbar dokumentieren


Wasserwerke und Kläranlagen verbinden technische Einrichtungen, Leitungen und Verkehrsflächen. Die Übersicht zur kritischen Infrastruktur unterstützt die organisatorische Einordnung. Für die Kampfmittelprüfung bleiben die einzelnen Bodeneingriffe maßgeblich. Die gemeinsame Funktion einer Anlage führt nicht automatisch zu einem einheitlichen Untersuchungsumfang. Teilaufgaben werden deshalb mit ihrer Lage, Tiefe und vorhandenen Dokumentation nachvollziehbar beschrieben.
Kritische Infrastruktur einordnen
Die Leistungsübersicht erläutert Aufgaben der Vorbereitung, Untersuchung und Dokumentation. Übermitteln Sie den aktuellen Eingriffsplan und vorhandene Berichte, damit offene Fragen gezielt zugeordnet werden können. Der Auftrag erhält damit einen konkret beschreibbaren Umfang. Die Durchführung wird auf die tatsächlich erreichbaren Bereiche bezogen; eine allgemeine Bezeichnung als Anlagenprüfung enthält keine Aussage über sämtliche technischen oder wasserrechtlichen Voraussetzungen.
Leistungen vergleichenDas lässt sich nur aus dem dokumentierten Untersuchungsumfang und seinen Grenzen beurteilen. Für eine Erweiterung werden die neue Fläche, Tiefe und Bauhandlung damit verglichen. Derselbe Anlagenname oder dieselbe Grundstücksadresse reicht für eine Übertragung nicht aus.
Der Auftrag betrifft die Kampfmitteluntersuchung der vereinbarten Bodenbereiche. Untersuchungen zur Wasserbeschaffenheit und die einschlägigen wassertechnischen Aufgaben werden gesondert mit den dafür verantwortlichen Stellen bearbeitet.
Ob und in welcher Reihenfolge Untersuchungen sinnvoll und möglich sind, hängt von der konkreten Bauaufgabe, Verdachtslage und Zugänglichkeit ab. Vor Beginn wird außerdem geklärt, ob für die Rückbauarbeiten selbst eine Kampfmitteluntersuchung erforderlich ist.
Die vereinbarte Kampfmitteluntersuchung betrifft die Bodenarbeiten am Anlagenstandort. Für Untersuchungen im Wasser oder Tätigkeiten in einem Behälter werden ein eigener Leistungsumfang und geeignete Fachleistungen gesondert geklärt.
Benötigt werden der betroffene Anlagenplanausschnitt, das geplante Bauteil mit Lage und Tiefe sowie vorhandene Kampfmittelberichte. Angaben zu alten Fundamenten, Leitungen, Rückbauzustand und verfügbarem Zugang helfen bei der fachlichen Vorbereitung.
Die Kosten richten sich nach Fläche und Tiefe der vorgesehenen Bodenarbeiten, Bodenaufbau, vorhandenen Erkenntnissen und dem geeigneten Verfahren. Bewehrte Bauteile, Leitungen, Befestigungen und der Rückbauzustand beeinflussen die Untersuchung. Hinzu kommen Zugänge und die Baufolge neben genutzten Anlagenteilen. Kalkuliert wird der vereinbarte Untersuchungsumfang mit fachlicher Auswertung und Dokumentation.
Nicht bearbeitete oder nicht erreichbare Teilflächen werden in den Unterlagen als offen ausgewiesen. Sie werden nicht allein wegen derselben Anlagenbezeichnung einem abgeschlossenen Ergebnis zugerechnet. Für eine spätere Bearbeitung wird der noch offene Umfang konkret beschrieben und mit der neuen Bauaufgabe abgeglichen.
Bei einem unerwarteten verdächtigen Gegenstand die Arbeiten im betroffenen Bereich sofort einstellen. Den Gegenstand nicht berühren, bewegen oder weiter freilegen. Den unmittelbaren Bereich verlassen, Abstand halten und andere ohne Eigengefährdung fernhalten. In Deutschland unverzüglich die Polizei unter 110 verständigen; außerhalb Deutschlands den örtlichen Notrufweg nutzen. Die zuständigen Stellen bestimmen das weitere Vorgehen. Anlagenbetrieb, Bauleitung und Auftraggeber informieren; die interne Weitergabe darf den Notruf nicht verzögern.
Senden Sie den betroffenen Anlagenplanausschnitt mit den vorgesehenen Bodenarbeiten und dem geplanten Bauzustand. Kennzeichnen Sie unterschiedliche Tiefen und Bauphasen. So kann die Anfrage die nächste konkrete Projektentscheidung behandeln.
Fügen Sie vorhandene Untersuchungsunterlagen vollständig bei und benennen Sie die Ansprechpartner für Zugang und Anlagenbetrieb. Offene Angaben bleiben erkennbar und können in der ersten Abstimmung gezielt geklärt werden. Wir klären mit Ihnen, welche Untersuchungen für den geplanten Eingriff erforderlich sind und welche Angaben für das Angebot noch fehlen. Wassertechnische und betriebliche Entscheidungen stimmen Sie mit den dafür zuständigen Stellen ab.
Ob historische Luftbildauswertung, Kampfmittelsondierung, Oberflächensondierung mit Georadar/GPR, Geomagnetik oder TDEM, Tiefensondierung, Bohrlochsondierung, Bauaushubüberwachung, Flächenräumung oder Kampfmittelbergung erforderlich ist, ergibt sich aus Standort, Eingriff, Tiefe, Untergrund und vorhandenen Unterlagen. Eine frühe Kampfmittelprüfung schafft Klarheit für Ausschreibung, Terminplanung, Arbeitsschutz und Bauausführung.
FONTANA-EOD verbindet die Erlaubnis nach § 7 SprengG, Fachkräfte mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG, geeignete Sondier- und Räumverfahren sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Übermitteln Sie Lageplan, Eingriffstiefe, Bauphase und vorhandene Unterlagen für die fachliche Erstprüfung.